Französische Republik.
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] Paris, 11. März.
Rache an der Februar-Revolution, vergreifen an den Revolutionären, so lange man die Revolution nicht angreifen kann; Das ist der Prozeß in Bourges, das ist
der ganze Inhalt des Anklageaktes. Dabei verräth der Anklageakt einen so gänzlichen Mangel an Gewandtheit, an Talent, daß das Inquisitorium gegen einen einzigen Beschuldigten genügend ist, um die
Anklagepunkte gegen die übrigen auf der Stelle herauszufinden. Der fünfte Angeklagte ist Barbes. Und womit beginnt die Anklage? Barbes war ein politisch Verurtheilter, Präsident des Klubs der
Revolution, Mitglied des Centralausschusses vor der Gesellschaft der Menschen-Rechte: lauter Eigenschaften, die ihn zum Agitator der Bewegung vom 15. Mai hinstellen sollen.
Barbes war, wie gesagt, eines der thätigsten Mitglieder der Gesellschaft der Menschenrechte und hatte als solches das famose Manifest vom April unterschrieben, worin er der reaktionären Partei mit
seinen bewaffneten Sektionen der Gesellschaft der Menschenrechte droht, wenn sie fernerhin den revolutionären Fortschritt durch die Macht des Kapitals lähmen wollte. Das ist das Hauptverbrechen von
Barbes, und der 15. Mai war nur der Vorwand. Und gerade am 15. Mai war es, wo Barbes durch den erwähnten Antrag der Milliarde der Kammer das Leben gerettet. Barbes steht vor dem Gerichte in Bourges:
aber sein Antrag, der damals schon einen solchen ungeheuren Eindruck ausgeübt, hat sich eine Bahn gebrochen durch ganz Frankreich, bei allen Bauern, welche die Rückbezahlung der Milliarde mit
derselben Eigensinnigkeit verlangen, wie sie früher den kleinen Korporal, den Kaiser Napoleon, den sie noch am Leben glaubten, zum Präsidenten haben wollten.
Der Anklageakt geht sodann zu Sobrier über: Delegirter an der Polizeipräfektur, Gründer des Klubs aller Klubs, Redakteur der Commune von Paris — das sind Präzedentien, auf welche sich das
Aktenstück beruft. In den Vorbereitungen zum 15. Mai war es Sobrier gerade, der darauf antrug, daß die Manifestation unbewaffnet statt finden sollte. Dagegen wird Sobrier's Haus als die
Waffenstätte bezeichnet, als die Festung, wo man im Falle einer Collision die Waffen zu suchen hatte. Dann habe Sobrier ferner am Knopfloche ein rothes Bändchen getragen, welches als
Verbindungsabzeichen gedient haben soll, während es offenbar ist, daß nach dem 24. Februar die Bugeauds und die Barrots und die Thiers die Ersten waren, welche aus Furcht das rothe Bändchen am
sichtbarsten trugen. Das Schlimmste, welches die Anklage dem Hrn. Sobrier als Verbrechen vorwirft, ist, daß er, als er aus seinem Hause ging, um an der Manifestation Theil zu nehmen, zu seinem Portier
gesagt haben soll: Ich komme heute nicht nach Hause: wir schlafen im Ministerium des Innern. Die sogenannten propos de portière sind sprichwörtlich geworden in Paris, nur auf solche Propos
stützt sich der Anklageakt:
7) Seigneuret, der siebente Angeklagte ist abwesend. Er war Advokat in Rouen und soll sich an dem damaligen Auftritte in dieser Stadt stark betheiligt haben. Nachher kam er nach Paris, wohnte bei
Sobrier und betheiligte sich an der Redaktion der Cummune de Paris.
Der achte Angeklagte Houneau ist ebenfalls abwesend; er war früher als Lehrer am Lyceum Monge angestellt und später Redakteur am Journal Sobriers, la Commune de Paris. Sein größtes Verbrechen ist
seine Theilnahme an der Manifestation. Es lag so wenig gegen ihn vor, daß er bereits unmittelbar nach seiner Arrestation in Freiheit gesetzt wurde. Erst später, als man seiner abermals habhaft werden
wollte, war er verschwunden.
Wir kommen endlich zu Huber. Der Anklageakt stellt ihn als einen der gefährlichsten Männer dar Im Jahre 1838 war er zur Deportation verurtheilt worden, und hat erst seine Freiheit durch die
Februarrevolution wieder erlangt, und wurde dann zum
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Gouverneur des königlichen Schlosses von Rainey ernannt. Er hat, wie man sich aus einem Briefe an die Reforme erinnern wird, die ganze Verantwortlichkeit der Vorfälle des 15. Mai über sich genommen,
und versprochen, sich am Tage der Verhandlungen zu stellen. Die Einsetzung des exceptionellen Gerichtshofes giebt ihm gegründetes Recht, dieses sein Versprechen nicht zu erfüllen.
Raspail, der 10. in der Liste, war Präsident des Klubs, genannt: die Freunde des Volkes. Am 13. Mai hat er die Mitglieder seines Klubs zu der Manifestation eingeladen, die am 15. stattfinden
sollte.
Er hat ferner dazu eingeladen, in seinem Journal „l'Ami du Peuple“, aber beständig hinzugesetzt, daß der Zug vor dem Gitter stille halten sollte, während eine Deputation sich
in die Kammer begeben würde, um die Petition zu Gunsten Polen's zu überbringen. Raspail und Blanqui sollen sich, dem Anklageakte zufolge, an der Spitze des Zuges befunden haben, und zuerst in
die Kammer gedrungen sein. Als Raspail die Tribüne bestiegen, verlas er die Petition, worin er im Namen von 300,000 Bürgern, die alle an der Thüre warteten, die Intervention zu Gunsten Polen's
verlangte. Der Anklageakt giebt aber zugleich zu, daß Raspail mit Barbés vergebens versucht habe, die Volksmasse zu bewegen, den Saal zu räumen. Im Uebrigen sucht dieses Aktenstück die Anklage
darauf zu begründen, daß Raspail am oder im Hotel de Ville gesehen worden sei.
Der 11. Angeklagte Laviron ist abwesend; er war Artilleriekapitän der Nationalgarde und Mitglied der Gesellschaft der Menschenrechte. Laviron soll versucht haben, dem Präsidenten der Kammer das
geschriebene Billet zu entreißen, worin er befahl, den Appell schlagen zu lassen.
Quentin hatte 1830 und 1832 die bedeutende Stelle eines General-Empfängers der Finanzen begleitet. Er war nach der Februarrevolution eines der thätigsten Mitglieder des Klubs Blanqui,
„welcher so viele Keime der Anarchie und der Gewaltthätigkeit in sich schloß.“ Im Uebrigen wird ihm vorgeworfen, gewaltsames Eindringen in die Kammer und Drohungen gegen die
Volksrepräsentanten.
Degré, der bekannte Pompier, ist Maler seines Standes. Er giebt zu, daß er an der Manifestation Theil genommen, und was das Eindringen in die Kammer beträfe, so sei er vielmehr von
der wogenden Menge dahin getragen worden.
Chancel, früher Regierungskommissär, ist abwesend. Er soll persönlich den Repräsentanten Frossard, der seine Absetzung bewirkt, beleidigt haben in der Kammer, so wie überhaupt seinem Eindringen in
die Kammer bloß eine Privatrache zu Grunde lag.
Larger, Maschinenbauer, war der Werkführer eines der bedeutendsten Ateliers in Passy und Major der Nationalgarde. Es liegt offenbar gegen Larger weiter nichts vor, als daß er, einfacher
Maschinenbauer, ein ganzes Bataillon Nationalgarde kommandirte. Er war's, welcher den Frossard vertheidigte gegen den Angriff Chancel's, und welcher um 4 Uhr noch, als die Kammer
aufgelös't war, sich an die Spitze seines Bataillons stellte, um nach dem Stadthause zu [unleserlicher Text]ehen.
Be[unleserlicher Text] und Thomas sind angeklagt, in die Kammer und das Hotel de Ville gedrungen zu sein. Ersterer ist offenbar ein Spion, und dem Anklageakt selbst gelingt es nicht, dieses zu bemänteln. Was Thomas
anbetrifft, so war er Präsident im Jakobinerklub und Delegirter des Volkes nach der Februarrevolution. Unter den Angeklagten ist er nebst Blanqui einer der Einsichtsvollsten. Im Jakobinerklub war er
ungemein thätig, und das ist wohl auch seine größte Schuld.
Der General Courtais ist's, der dem Parquet am meisten zu schaffen gemacht. Kommandant en chef der Nationalgarde vom Seinedepartement, hatte er am 15. Mai fast dieselbe Macht in Händen, wie
jetzt Changarnier. Wenn dieser Mann, der doch damals der Partei des Nationals angehörte, schon damals der reaktionären Partei als verdächtig erschien, und wenn die Partei des Nationals und zumal ein
Marrast ihn fallen lassen konnten, so begreift man erst die ganze Bourgeois-Bornirtheit dieser Partei und ihren Sturz. Courtais hatte am 14. Mai von der exekutiven Kommission das Kommando über die
Truppen erhalten, welche zur Beschützung der Nationalversammlung in Erwartung der großen Manifestation um die Kammer am andern Tage aufgestellt werden sollten. Buchez, der damalige Präsident der
Kammer, hatte ihm, dem Anklageakte zufolge, noch besonders geschrieben, um seine ganze Thätigkeit für den morgenden Tag in Anspruch zu nehmen:
Marrast, der damals noch Maire von Paris war, hatte in Besorgniß für seine Stelle, noch eigens einen Besuch dem General abgestattet und ihm anempfohlen, die Manifestation 500 Schritt weit entfernt
von der Kammer zu halten. Dem General Courtais wird vorgeworfen, daß die Vorsichtsmaßregeln, die er getroffen, unzureichend gewesen seien für die Größe der Gefahr, auf die er von allen Seiten
aufmerksam gemacht worden. Es wird ihm ferner vorgeworfen, daß er beim Anrücken der Kolonne ihr entgegengeritten sei, und mit ihr geschrieen habe: Es lebe Polen! Um einen Konflikt zu vermeiden, hat
Courtais bei Lamartine und Buchez um die Autorisation nachgesucht, die Delegirten in den Saal einzulassen. Auch dieses Nachsuchen wird ihm zum Verbrechen ausgelegt. Nachdem er vorher einige Anstalten
getroffen, sich dem Weitervordringen des Zuges zu widersetzen, soll er nachher wieder die Truppen haben zurückziehen lassen mit dem Rufe: Laßt das Volk passiren. So soll er ferner, durch das Volk
veranlaßt, der Nationalgarde befohlen haben, die Bajonette abzunehmen. Später jedoch hat er, durch den Quästor veranlaßt, schriftlich diesen Befehl widerrufen. Aber die stürmende Volksmenge dringt
immer weiter vor; das Gitter ward bald überstiegen und der General verordnet abermals, die Bajonette abzunehmen. Der Anklageakt besagt sogar, daß er den Eindringenden die Hand gereicht und sogar über
den Haufen gerannt worden sei. Der kriminelle Charakter des Beistandes wird daraus abgeleitet, daß das Volk allgemein geschrieen hat: Es lebe der brave Courtais; es lebe der brave Mann! Zum Schlusse
wirft der Anklageakt dem General Courtais vor, daß er sich dem „abgedrungenen Befehle“ des Präsidenten beigesellt und den Appell nicht habe schlagen lassen.
Caussidière, wie man weiß, ist abwesend. Der Anklageakt führt keine andern Details gegen ihn, als diejenigen, die schon in der damaligen Kammerverhandlung gegen ihn vorgebracht worden.
Caussidière habe diesem Akte zufolge den mäßigen Theil der Regierung deshalb stürzen wollen, weil er sich nicht selbst mit Sobrier in der provisorischen Regierung befunden. Er habe die
Polizeipräfektur in eine förmliche Festung umgewandelt, mit Munition, Waffen und den ihm blindlings ergebenen Montagnards versehn. Er soll ferner die Absicht der Manifestation gekannt und keine
Anstalten getroffen haben, um die Folgen derselben zu vermeiden. Sein größtes Verbrechen aber ist, die Verhaftungsbefehle gegen Blanqui, Flotte und Lacambre nicht ausgeführt zu haben. Als später
Laviron in die Präfektur kam, um dem Caussidière anzuzeigen, daß die Nationalkammer aufgelöst sei, habe er nicht die geringste Ueberraschung bei dieser Nachricht bekundet, wie ein Mann, der
darauf vorbereitet gewesen.
Der Hauptpunkt, der gegen Villain vorgebracht wird, ist, daß er Präsident der Gesellschaft der Menschenrechte gewesen. Der Anklageakt formulirt die Statuten der Gesellschaft, die um so gefährlicher
gewesen, als sie ihre bewaffneten Sektionen gehabt. Der Anklageakt endet mit „sogenannten“ Dokumenten, bestehend aus „Dekreten des Wohlfahrtsausschusses,“ welche in der
Wohnung Sobrier's sich vorgefunden haben sollen. Diese Dekrete haben alle kein Datum, und das ist gerade, was sie charakterisirt. Am 20. Februar vorigen Jahres geschrieben, hätten sie am 21.
Februar den Verfasser sogleich zur Deportation verurtheilen helfen können. Vorgefunden am 24. Februar, hätten sie Sobrier in die provisorische Regierung verhelfen können. Vom 24. Februar bis zum 15.
Mai wimmelte Paris von derlei Dekreten, die alle im Zustande eines Entwurfes vorgebracht wurden. Nach dem 15. Mai sind diese Dekrete Ueberzeugungsstücke geworden, um Männer verurtheilen zu helfen,
welche die Februarrevolution gemacht haben.
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068
] Bourges, 10. März.
(Gerichtsverhandlung.)
Die Sitzung wird um 10 [3]/4 Uhr geöffnet.
Blanqui. Hr. Präsident, Sie haben Befehl gegeben, daß die Gefangenen frei unter einander und mit ihren Vertheidigern verkehren sollen. Ich habe die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß Ihre Autorität an den
Gefängnißthüren aufhört, denn als wir heute zusammenkommen wollten, machten die Wärter dies von der Genehmigung des Direktors abhängig, der nicht anwesend ist.
Präsident. Die Reklamation soll untersucht werden. Wir schreiten zum Zeugenverhör.
Zeuge Daigneaux, Restaurateur, 60 Jahre alt. Am 12. Mai begab ich mich an die Barriere de l'Etoile, um dem Bankett von 2500 Couverts der Nationalgarde beizuwohnen. Da es noch zu früh war,
und ich in den Journalen von einer Zusammenberufung der Clubs zu Dourlans gelesen hatte, ging ich aus Neugierde dahin. Es waren ungefähr drei oder vierhundert Personen in der Rotonde am Ende des
Gartens; an der Thür standen zwei Montagnards mit ihren rothen Schärpen, die mich zurückwiesen. Ich kam indeß mit Hülfe eines Garçons, der mich kannte, durch eine andere Thür hinein, die nicht
bewacht war.
Als ich eintrat, diskutirte man über den Tag der Manifestation für Polen; er wurde nach langen Debatten auf den 15. fixirt. Dann diskutirte man über den Tag, an welchem man angreifen sollte, ohne
zu sagen, was man angreifen wolle; einige wollten den Sonnabend, weil für diesen Tag ein Zug für die Februarverwundeten angekündigt war; andere verlangten Vertagung auf Montag, weil am Sonntag das
Fest auf dem Marsfelde stattfand, und man Zeit zur Beschaffung von Waffen und Pulver und Benachrichtigung der Klubs haben müsse. Es wurde abgestimmt und der Montag angenommen. Das Rendezvous ward auf
dem Bastillenplatz, 10 Uhr, bestimmt. Von den Anwesenden habe ich Niemanden erkannt, ich fürchtete selbst erkannt zu werden, und wagte nicht, mich umzusehen. Drei oder vier Männer präsidirten,
darunter einer mit einem rothen Bart, von dem ich zu hören glaubte, daß er Huber sei, den ich nicht kenne.
Raspail. Der Zeuge sagt, daß dies am 12. geschehen sei, vor dem Instruktionsrichter hat er den 11. angegeben. Ich läugne, daß an einem dieser Tage solche Debatten bei Dourlans stattgefunden
haben.
Thomas. Hat der Zeuge Antheil an der Abstimmung in dieser Versammlung genommen.
Zeuge. Jawohl, mein Herr, ich fürchtete für einen Mouchard zu gelten.
Präsident. Hut der Angeklagte Sobrier nicht die Affiche unterzeichnet, welche diese Versammlung ausschrieb?
Sobrier. Man hat sich meines Namens bedient. Uebrigens war ich nicht dort.
(Der Repräsentant Martin Bernard durchschreitet in diesem Augenblick den Saal und drückt Barbès die Hand.)
Präsident. Ich glaube, Herr Martin Bernard würde besser thun, neben dem Bürger Barbès zu bleiben, dessen Beistand er ist.
Bernard. Ich bin es nicht mehr.
Generalprokurator Baroche. Dann stören sie auch die Sitzung nicht.
Bernard. Sie sind ungezogen, Herr Baroche.
Barbès. Man hat meinen Freund Martin Bernard im Gefängniß nicht zu mir gelassen, und kann sich nicht beschweren, wenn er mich hier besucht.
Präsident. Zeigen sie dem Angeklagten Sobrier das Concept der Affiche.
Sobrier. Es ist nicht meine Handschrift, noch eine, die ich kenne.
Blanqui. Es ist seltsam, daß der Zeuge bis zum 15. Mai wartete, um seine Neugierde über die Clubs zu befriedigen, die doch seit dem Februar bestanden. Man darf sich daher mit Recht verwundern, daß
er gerade zu so unglücklicher Gelegenheit kömmt, und wieder dieselben perfiden Darstellungen bringt, mit denen er unter Louis Philippe in den Prozessen gegen die Republikaner debutirte.
Zeuge Bousquet, 45 Jahr alt, Direktor der „Gesetz-Sammlungen“. Dayneaux ging zu Dourlans und erzählte mir am Abend, was er gehört hatte. Die Diskussion, sagte er, habe den Tag auf den
15. fixirt.
Raspail. In seiner ersten Deposition sagte der Zeuge, Dagneaux habe erzählt, man habe alle Leute über 30 Jahr erschießen wollen.
Zeuge. Ich erinnere mich nicht. Wenn ich es aber gesagt habe, bleibe ich dabei.
Raspail. Es ist wirklich wunderbar, daß man keinen dieser Leute, welche so schlechte Reden hielten, gefaßt hat; es wundert mich um so mehr, da Hr. Daigneaux doch mit der Polizei in Rapport
steht.
Generalprokurator Baroche. Verdächtigen sie die Moralität der Zeugen nicht.
Blanqui. Herr Daigneaux hat unter der vorigen Regierung unter allen Republikanern des Faubourg St. Germain als Polizeispion gegolten. Die Volksrepräsentanten Mathé und Madet können es
bezeugen.
Zeuge Daigneaux. Es ist wahr, daß ich wegen der Affaire von 1831 in den elysäischen Feldern seither mit den Studenten des Quartier Latin in Streit lag und mich einigemal sogar mit ihnen
prügelte.
Blanqui. Ich hatte also Recht, von Ihrem alten Haß gegen die Republikaner zu sprechen.
Villain. Und es ist wunderbar, daß der Garçon, der ihn einließ, ihm keinen jener wilden Redner mit Namen nennen konnte.
Dritter Zeuge, Carlier, 54 Jahre alt, Direktor der Polizei im Ministerium des Innern. Ich kannte vor dem 15. Mai Raspail, Sobrier, Blanqui, Villain und Courtais. Am 15. Mai hörte ich, von der
Manifestation an der Assemblée, und daß die letztere nicht vertheidigt sei. Als ich daselbst ankam, stürmte man das Gitter. Ich trat in die Versammlung und sah Blanqui. Ich begab mich sogleich
zurück, um die Nationalgarde zusammenrufen zu lassen. Ich ging nach dem Luxembourg, um die Exekutivkommission zu benachrichtigen. Bei meiner Rückkehr fand ich das Kabinet des Hrn. Recurt von einem
Dutzend Leute besetzt, unter denen ich Sobrier erkannte. Ich wollte die Truppen zu ihrer Verhaftung requiriren; als ich aber zurückkam waren sie fort.
Präsident. Was hörten Sie Blanqui in der Versammlung sagen?
Zeuge Carlier. Ich hörte ihn nur die Worte sagen: „das Volk habe der Versammlung drei Monat auf Kredit gegeben.“
Präsident. Wissen Sie, wer die Manifestation des 15. Mai organisirt hat?
Zeuge Carlier. Ah, ich weiß nichts davon, man hatte sie unter dem Vorwand Polens verdeckt.
Präsident. Geben Sie uns Details über das Haus Sobriers, in der Rue Rivoli.
Zeuge Carlier. Es befand sich eine Garde daselbst, die man die Montagnards-Garde nannte und welche die Nationalgarde bekämpfen sollte.
Baroche. Wir haben nichts zu sagen. (Gelächter.)
Blanqui. Ich bemerke, daß Hr. Carlier heute viel sanfter ist, als unter dem ersten Eindruck der Ereignisse. Zuerst habe ich zu fragen, wie Hr. Carlier mich kannte?
Zeuge Carlier. Ich kannte Hrn. Blanqui von der Polizeipräfektur von 1831.
Blanqui. Die heutige Deposition des Hrn. Carlier ist eine Zurücknahme seiner ersten Aussagen, was mich außerordentlich beruhigt. Seine ersten Zeugnisse signalisirten uns wörtlich als Räuber und
Mörder! Die Herren Geschworenen mögen bemerken, daß sie viele Verleumdungen, aber wenig Thatsachen vernommen haben.
Präsident. Wir bemerken dies keineswegs.
Blanqui. Aber ich, ich bemerke es, meine Herren. Hr. Carlier hat vor der Untersuchungskommission gesagt, mein Projekt sei gewesen, die Mitglieder der provisorischen Regierung zu morden.
(Aufregung.)
Villain. Und darauf hin hat man uns vor diesen Hof verwiesen.
Courtais. Ich frage, wie mich Hr. Carlier gekannt haben will?
Zeuge Carlier. Ich kannte Sie als General der Nationalgarde.
Courtais. Es ist nicht möglich, daß Hr. Carlier die Erstürmung des Gitters gesehen haben konnte.
Zeuge Carlier. Ich habe nicht von „Erstürmung“ gesprochen.
Courtais. Die Deposition Carlier's lautet: „Ich sah das Gitter stürmen.“
Ein Geschworener. Ich frage Hrn. Carlier, was sich vor dem 15. Mai zugetragen.
Zeuge Carlier. Es herrschte große Aufregung in den Klubs.
Raspail. Gehört mein Klub in diese Kategorie?
Zeuge Carlier. Nein.
Larger. Und der meinige?
Zeuge Carlier. Ebensowenig. (Gelächter im Publikum.)
Die Sitzung dauert fort.