[1357]
Beilage zu Nr. 244 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Dienstag 13. März 1849.
[Französische Republik]
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[ 068 ] Bourges, 8. März.
(Prozeß der Angeklagten des 15. Mai. Fortsetzung.)
Die für die Zeugen im Saale reservirten Plätze sind leer. Um 11 Uhr nehmen die Zeugen Platz in derselben Ordnung wie früher. Man bemerkt die Abwesenheit der Angeklagten Albert und Barbés. Ein Huissier nimmt einige Augenblicke nachher, auf Befehl des Präsidenten, Akt auf von ihrer Weigerung, vor dem Gerichtshof zu erscheinen. Der vor den Richtern stehende Tisch ist bedeckt mit angeblichen Ueberführungsstücken, Säbeln, Flinten, einem Degen, der Uniform und dem Helm eines Pompiers, Felleisen, Kisten, Fahnen und der Liste, worauf die Namen der provisorischen Regierung des 15. Mai eingeschrieben sind. Um 11 1/2 Uhr wird die Sitzung eröffnet.
Der Präsident. Der Hof verordnet, daß die Angeklagten Albert und Barbés, deren Gegenwart bei den Debatten im Interesse der Justiz nothwendig ist, durch bewaffnete Gewalt zur Audienz geführt werden. (Bewegung in verschiedenem Sinne. Einige Augenblicke nachher führen 4 Gensd'armen Albert und Barbés herein, sie unter die Arme fassend.)
Barbés. Da wir durch Gewalt hierhin geschleppt sind, haben wir nichts zu sagen. Betrachten Sie uns, als ob wir noch in unserem Gefängnisse säßen.
Blanqui. Ich protestire gegen die Art und Weise, wie man uns in diesem Augenblicke setzt; denn ich sehe keinen Grund, uns hier mit Gensd'armen zu umgeben. Außerdem hat man uns kein Schreibmaterial gegeben, um Noten aufzunehmen.
Der Präsident befiehlt den Gensd'armen, sich zurückzuziehen und kündigt an, daß Maßregeln getroffen sind, damit die Angeklagten Noten aufnehmen können. Er fordert dann die Angeklagten auf, die von ihnen angekündigten Bemerkungen gegen die Kompetenz des Gerichtshofes zu machen.
Courtais, Borme, Dègrè erklären, daß sie die Kompetenz des Gerichtshofes anerkennen.
Raspail. Wir sind seit langer Zeit unter der Last einer Preventivhaft; das Vergehen vom 15. Mai, wenn ein Vergehen stattgefunden hat, wurde öffentlich begangen, in Gegenwart vielleicht selbst der Geschwornen, die hier gegenwärtig sind, in Gegenwart des öffentlichen Ministeriums selbst, welches uns heute anklagt. Um es zu bestimmen, zu erklären, zu konstatiren dies Vergehen, 15 Tage reichten dazu hin und seit 10 Monaten sitzen wir ohne Unterbrechung in geheimer Haft. Nach 15 Tagen hatte der Untersuchungsrichter Bertrand seine Arbeit beendet; er hatte die Akten der Rathskammer zugestellt; die Rathskammer entschied erst am 17. November, während sie sofort hätte entscheiden müssen. Nach der Entscheidung der Rathskammer hätte der Generalprokurator die Anklagekammer auffordern müssen, in 5 Tagen zu entscheiden, er hat es nicht gethan. Die Akten wurden der Anklagekammer erst 1 1/2 Monat nach der Entscheidung der Rathskammer zugestellt. Woher diese ein wenig berechneten und ein wenig vorbedachten Verzögerungen? Hatte man nicht sofort den Plan gefaßt, statt diese Angelegenheit den gewöhnlichen Geschwornengerichten zu überweisen, eine Spezialjurisdiktion zu schaffen, um uns so sichrer zu schlagen? Man macht ein Gesetz, um ein Ausnahmegericht zu machen und durch dieses Gesetz hat die Nationalversammlung die Prinzipien der natürlichen Billigkeit, sie hat alle angenommenen Ideen umgeworfen.
Kommen wir zur Frage der Rückwirkbarkeit der Gesetze. Die Nationalversammlung selbst hat anerkannt, daß prinzipiell die Rückwirkbarkeit nicht anwendbar sei. Die Errichtung der Haute-Cour sei aber nur eine Formfrage. Die Anklagekammer, nachdem sie unsre Sache während 20 Tagen durchstudirt hatte, erklärte, wir seien nur eines Vergehens schuldig, worüber das Geschwornengericht der Seine zu entscheiden habe. Einer unserer Kollegen besteigt die Tribüne und verlangt ein Ausnahmegericht für uns. Warum? Weil wir seine Feinde sind. Die Nationalversammlung entzog uns unsren ordentlichen Richtern. Sie hat die Stelle der Justiz usurpirt. Die Haute-Cour existirte vor dem Verweisungsurtheil, die Anklagekammer konnte uns vor dieselbe verweisen, denn die Verbrechen, welche die Haute-Cour zu richten hat, sind durch das Gesetz bestimmt. Statt dessen hat man uns vor die Seine-Geschwornen verwiesen; man hat uns unsern Richtern entzogen.
In Bezug auf die Prozedur habe ich weniges zu sagen. Man hat uns in Wagen hierher gebracht, wie man sie sonst kaum für wilde Thiere benutzt. Die Zellen derselben haben einen Metre Höhe und 50 Centimetre Breite. Es ist unmöglich, nicht drei oder viermal auf dem Wege darin zusammenzufallen. Keine Tortur ist uns erspart worden.
Ich recusire die Geschwornen nicht als Personen. Ich werde mir immer mit Vergnügen das Urtheil meiner Feinde gefallen lassen, aber hier vor Gericht halte ich es für illegal und verwerfe es. Ich, der ich mein ganzes Leben lang nur für die Republik, niemals für mich gekämpft habe, der ich meine Armuth und die ehrliche Händearbeit um das tägliche, trockene Brod allen Staatsanerbietungen vorzog, der ich dem Staat nie einen Sou gekostet und mein Streben nur der Verbesserung der arbeitenden Klassen zugewendet habe, ich brauche mich nicht zu scheuen und habe mich nie gescheut, meine intimsten Gedanken auch meinen Feinden zu enthüllen.
Wenn ich mich geirrt habe, schlagen Sie zu auf dies graue Haupt. Ihre Verurtheilung wird mich nicht schänden können. Ich werde sie hinnehmen als ein Opfer auf dem Altar des Vaterlandes. Ich habe nie an anderes, als an seine Verherrlichung gedacht.
Nach Raspail's Rede verlies't der Greffier den Antrag des Angeschuldigten, daß der Gerichtshof, in Erwägung, daß die Verweisung der Angeklagten vor die Haute-Cour eine Verletzung aller Rechtsprinzipien und Vernunftgesetze sei, sich inkompetent erklären möge.
Präsident. Betheiligen sich die andern Angeklagten bei dem Antrag Raspail's?
Der Beistand von Flotte verlangt das Wort.
Advokat Adelon. Man hat mich zum Anwalt Flotte's ernannt; da derselbe hier einen Vertheidiger hat, verlange ich die Erlaubniß, mich zurückzzuziehen.
Präsident. Ein Beistand ist kein Advokat.
Der Beistand Flotte's ergänzt die Rede Raspail's. Er erklärt, daß die Generalräthe nicht zur Aburtheilung eines politischen Prozesses gewählt sein können, und daß es gerade die versteckten Monarchisten sind, welche hier die besten Republikaner des Attentates gegen die Republik anklagen.
Blanqui. Ich will nur einige Worte über die Inkompetenz des Gerichtshofes sagen. Ich habe Sie nur an die Geschichte Ihrer Konstitution zu erinnern.
Die Nationalversammlung hat wohl erkannt, daß die Männer, welche am 15. Mai ihre Sitzung stürmten, Männer des Volks waren, Männer, welchen das Volk sein Vertrauen schenkt. Sie hat eingesehen, daß die gewöhnliche Justiz keine hinreichenden Garantien für ihre Verurtheilung biete. Sie hat daher diese Männer von vorn herein als Schuldige in die Gefängnisse geworfen und dann hintendrein ein zukünftiges exceptionelles Tribunal für sie geschaffen, ein Tribunal der ausnahmsweisen, sichern Verurtheilung. Ich hoffe, daß dies das erste und letzte solcher Willfährigkeitstribunale sein wird.
Präsident. Wir werden diesen Ton nicht weiter dulden.
Blanqui. Es liegt mir nichts daran, den Ausdruck meiner gerechten Gefühle zurückzunehmen.
Man hat uns gestern gesagt, daß eine aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Versammlung von Geschwornen Achtung zu verlangen habe. Nun wohlan! Wenn sie der wahre Ausdruck des Landes sein sollen, so können sie uns nicht richten, denn sie sind nicht zu diesem Zweck gewählt worden. Die menschliche Gerechtigkeit verlangt, daß Jedermann nur durch Seines Gleichen gerichtet werde. Die Generalräthe aber, wie ich die Ehre habe zu erklären, sind Alles andere nur nicht Meines Gleichen. Sie sind Prorietäre, reiche Bourgeois von vortrefflicher Einbildung, die gewählt sind, um über die Interessen eines Kantons zu wachen. Und diese zur Wahrung vo[n] Partikularinteressen ernannten Menschen, wollen als ausdrückliche Bevollmächtigte drs Volks, welches nichts von ihnen weiß, uns richten, uns Männer der Revolution und der Volksagitation? Meine Herren Generalräthe, Krämer, Advokaten, Banquiers, Sie sind gut zu Allem, und das ist der Beruf, den Sie hier erfüllen sollen. Das Volk hat Sie nicht zu unsern Richtern gewählt, es hat sie vor der Konstitution gewählt, welche diesen Hof konstituirt. Wenn Sie als Vertreter des Volks hier richten wollen, nun, so holen Sie zuerst seine Erlaubniß ein.
Es ist lächerlich, wenn der Generalprokurator die Generalräthe als wahre Repräsentanten des Landes proklamiren will. Hier auf dieser Bank sitzen drei gesetzlich erwählte Volksrepräsentanten, um von den Generalräthen, den Männern der Bourgeoisfeigheit, gerichtet zu werden. Welche Volksjustiz!
Der Generalprokurator spricht darauf für die Kompetenz des Gerichtshofes und der Präsident giebt ein frivoles Resumé der Streitfrage.
Die Richter ziehen sich in das Berathungszimmer zurück und verkündigen nach einigen Augenblicken, daß die Inkompetenz-Einrede verworfen worden ist.
Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr. Morgen früh Sitzung um 10 Uhr.
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[ * ] Bourges, 9. März.
Die Angeklagten werden um 10 1/4 Uhr eingeführt. Barbes, Albert und Flotte fehlen. Der Polizeikommissair Lepreux von 6-7 Gensdarmen begleitet bringt die beiden ersteren herbeigeschleppt. Flotte hat sich nackt in sein Bett gelegt und verweigert sich anzukleiden. Der Präsident giebt nach Art. 8 und 9 der „nicht abrogirten“ Septembergesetze von 1835 der bewaffneten Gewalt Auftrag, Flotte anzukleiden und herbeizuschaffen. Flotte wird nach einigen Minuten von zwei Gensdarmen hereingetragen, der eine hält ihn am Kopf, der andere bei den Beinen; nachdem sie ihn auf die Bank gesetzt nimmt man ihm die Mütze vom Kopf. Der Angeklagte ist bleich und außerordentlich erschöpft.
Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.
Präsident. Sie haben das Wort nicht.
Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.
Präsident. Schweigen Sie, Sie haben das Wort nicht.
Flotte. Ich verlange das Wort. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.
Präsident. Wollen Sie schweigen?
Flotte. Und von der widerwärtigen Nähe eurer royalistischen Persönlichkeiten.
Präsident. Ruhe! Gerichtsvollzieher, rufen Sie die Zeugen auf. Bei dem Aufruf zeigt es sich, daß viele der Geladenen fehlen, darunter fast alle Volksrepräsentanten. In Betreff der Zeugen Klein (Transportirter) und Recurt erlaubt sich der Generalprokurator die Entschuldigung, daß die Aussage des Ersteren von keinem Werth sei, und daß man den Letztern nicht finden könne.
Angeklagter Villain. Ich allein bin Richter über die Nützlichkeit meiner Schutzzeugen. Ich verlange daher noch einmal, daß der Transportirte Klein herbeigeschafft werde. Was Recurt betrifft, so will ich Ihnen seine Adresse geben.
Thomas, Blanqui und Courtais bestehen ebenfalls auf Vorladung Recurt's. Der Präsident läßt die Zeugen abtreten, und will zum Verhör der Angeklagten schreiten.
Blanqui. Ich habe die Ehre, mich in Bezug auf Art. 319 der Crim.-Prozeß-Ordnung dem zu widersetzen, und verlange, daß den Angeklagten nur bei der Zeugenconfrontation Fragen vorgelegt werden. Das Verhör der Angeklagten ist ein Attentat auf die Freiheit der Vertheidigung, eine Wiederbelebung der edlen Tortur-Prozeduren, welche bloß durch die Mattherzigkeit der Advokaten allmählig zur Gewohnheit werden konnte. In England kennt man dies feige Verfahren nicht, denn eine Feigheit ist es, einen Angeklagten zur Erzählung seiner Vergehen zu zwingen, ihn auf eine moralische Folter zu spannen, von der sich z. B. eine Frau nie siegreich erhoben hat. In England umgibt man die Angeklagten mit Rücksichten und Freiheiten, und läßt die Wahrheit nur aus den Aussagen der Zeugen erstehen. Ich verlange, daß der Prevotalhof, vor dem wir stehen, das Beispiel Englands nachahme.
General-Prokurator Baroche ereifert sich wüthend gegen den Ausdruck Prevotalhof und besteht auf dem Verhör.
Die Richter ziehen sich zurück und erklären nach einer Berathung von fünf Minuten, daß die Einrede Blanqui's verworfen ist.
Präsident. Angeklagter Blanqui, es ist wahr, daß der Code den Präsidenten nicht zu der Formalität der Vernehmung verpflichtet, aber es ist Gewohnheit geworden, und die Gewohnheit ist für mich auch eine Pflicht. Ich werde diese Formalität mit der Ihnen stets bewiesenen Unparteilichkeit erfüllen. [Gelächter im Publikum].
Blanqui. Ich werde nicht inkonsequent sein. Ich antworte Ihnen nicht.
Albert. Ich ebenso wenig.
Barbes. Ich erkenne Ihre Autorität gar nicht an.
Sobrier. Ich werde Ihnen keine Antwort geben.
Raspail. Um konsequent mit mir zu sein, ohne darum meine Mitangeklagten zu desavouiren, bin ich bereit zu antworten.
Die Sitzung dauert fort.
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[ * ] Bourges, 9. März.
Albert hat dem Präsidenten der Haute-Cour folgende Erklärung zugeschickt:
Herr Präsident!
Ich habe Ihnen schon erklärt, daß ich entschlossen sei, mich nicht vor einem Tribunal zu vertheidigen, dessen Competenz ich nicht anerkenne.
Der Zwischenfall mit Barbés heute Abend beweißt mir noch mehr, daß vor einem Ausnahme-Tribunal das Wort des Angeklagten nicht frei sein kann.
Ich kann daher ungeachtet des Wunsches, die gegen mich geschleuderten lügnerischen Beschuldigungen vor einem andern Tribunal zu entlarven, nur wiederholen, daß ich in keiner Weise weiter an den Debatten der Haute-Cour Theil nehmen mag. Ich weigere mich aus denselben Gründen, welche Ihnen mein Freund und Gefährte Barbés gesagt hat, den Sitzungen beizuwohnen, und werde gleich ihm in der Stille meines Kerkers meine Verdammung erwarten.
Albert, Maschinenbauer, Ex-Mitglied der provisorischen Regierung, Volksrepräsentant.
— Der Präsident der Haute-Cour hat heute einigen 40 Volksrepräsentanten Zeugenladungen auf den 19., 20. und 21. März zugesendet.
Großbritannien.
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[ * ] London, 10. März.
In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurde die zweite Lesung der Navigationsbill beantragt. Es waren eine Menge Petitionen, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine aus London mit 20,757 Unterschriften gegen jede Aenderung der Schifffahrtsgesetze eingegangen. Herries trug auf zweite Lesung der Bill nach Verlauf von 6 Monaten, d. h. auf Verwerfung derselben an. Ihm antwortete J. Wilson, der das aus den oben erwähnten und ähnlichen Petitionen genommene Argument gegen die Bill als völlig haltlos nachwies: denn was seien in einer Stadt wie London 20,000 Stimmen gegen die Bill? Er zeigte zugleich, von wie geringer Bedeutung die Navigationsakte für den britischen Schiffseigenthümer sei, der gerade in Folge dieses Gesetzes, der Konkurrenz bezüglich der langen Fahrten fast in jedem Lande ausgesetzt sei, wo ihm die Konkurrenz am meisten schade. Es habe sich auch die Fähigkeit der britischen Schiffseigenthümer, mit den fremden zu konkurriren, vollständig erwiesen. Selbst im amerikanischen Handel ist die britische Schiffszahl schneller gewachsen, als die der Nordamerikaner. Während die bisherigen Gesetze dem britischen Schiffseigenthümer wenig Gewinn brächten, wirkten die darin enthaltenen Beschränkungen, höchst nachtheilig für den Konsumenten und schließlich für den Schiffseigenthümer selbst. Hr. Gladstone habe das System der Gegenseitigkeit, statt der Aufhebung der Navigationsakte, empfohlen. Er (Wilson) halte dieses System schon im Prinzip für verwerflich und praktisch für unbequem, ja unausführbar. Schließlich zählt er die vielen Vortheile und die unbedeutenden Nachtheile auf, die aus der Abschaffung der Navigationsgesetze aller Wahrscheinlichkeit nach entspringen würden. Was die aufzuhebenden Gesetze selbst angehe, so seien sie ein handgreifliches Uebel. Nach ihm sprachen Marquis Granby und Hennley gegen, und Cardwell für zweite Lesung der Bill. Auf Gladstone's Antrag wird die Debatte bis Montag vertagt.
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[ * ]
— Wegen zwei Kriegsdämpfern, die in den Ostindien-Docks angeblich für die sizilische Regierung ausgerüstet werden, hat die hiesige neapler Gesandtschaft sich an die Polizeikommissarien und an Sir G. Grey gewandt, damit diese Schiffe nach den Bestimmungen des „Foreign Enlistment Act“ behandelt, d. h. am Auslaufen nach ihrem angeblichen Bestimmungsorte gehindert werden. Die englischen Behörden lehnen in ihren Antworten die geforderte Einmischung ab. — Von Liverpool segelten gestern wieder zwei Schiffe nach Californien ab. Das eine hatte seine Kajüte mit Passagieren angefüllt, unter ihnen eine Gesellschaft Bergleute aus Cornwall und eine Güterladung im Werth von 30,000 Pf. St. Das zweite, hatte außer einer ebenfalls werthvollen Ladung, auch Passagiere, doch eine geringere Zahl.
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[ 068 ] London, 10. März.
Die östreichische Regierung hat der französischen am 17. Jan. c. eine von Schwarzenberg unterzeichnete Note in Betreff der Angelegenheiten Italiens überreichen lassen, die heute der Times von ihrem Korrespondenten in Neapel zugesandt worden. Gedachtes Blatt enthält außer dem ziemlich langen Aktenstück in englischer Uebersetzung folgenden räsonnirenden Artikel über diese Note:
„Die Depeschen der östreichischen Regierung an die Haupt-Kabinette des europäischen Festlandes enthalten die authentischen und wichtigen Erklärungen über die vom Wiener Kabinet in Italien zu befolgende Politik. Sie zeigen erstens das Vorhandensein eines guten, wenn nicht gar herzlichen Einverständnisses zwischen Oestreich und der franz. Republik in Bezug auf das unglückliche Land, dessen Loos es so oft gewesen ist, fremde Staaten durch seine Verbrechen und Excesse in Verwirrung zu bringen. (Dies ist die Sprache der Times, desjenigen Blattes in England, das für alle Niederträchtigkeiten, für alles Morden, Plündern, Brennen, Sengen etc. der gekrönten und ungekrönten Matadore des contrerevolutionären Heerlagers in Europa täglich und stündlich vom enthusiastischsten Krämerlobe überfließt.) Diese Depeschen ermuntern stark zu der Hoffnung, daß zwischen Frankreich und Oestreich kein Konflikt auf italienischem Boden ausbrechen wird. Was die Brüsseler Konferenz anlangt, so behandelt der östreichische Minister den Plan unseres Ministers des Auswärtigen zur Wiedergeburt Italiens mit einer Strenge, die einen seltsamen Kontrast zu den Ausdrücken bildet, unter denen im Mai vorigen Jahres Baron Hummelauer den Zweck seiner Sendung auseinandersetzte. Die englisch-französische Vermittelung in den Angelegenheiten Italiens wird von Oestreich genau auf die Eine Frage, den Frieden zwischen ihm und Sardinien beschränkt. Auf keinen andern Gegenstand wollen die Minister des Kaisers sich bei gedachter Konferenz einlassen. Zugleich wird den Kabinetten von St. Petersburg und Berlin die Idee eines allgemeinen Kongresses hingeworfen, als das einzige Mittel, um Fragen, die eine Umänderung der Verträge von 1815 in sich schließen, unparteiisch und angemessen zu erörtern.
In der östreichischen Note werden sodann mit größerer Bestimmtheit die Lage des Pabstes und die zur Wiederherstellung der weltlichen Selbstständigkeit, die von den katholischen Mächten für seinen geistlichen Charakter als unerläßlich betrachtet wird, zu ergreifenden Maßregeln durchgenommen. Oestreich schlägt zu diesem Zweck ganz unzweideutig eine bewaffnete Intervention vor, die zu Lande von östreichischen und neapolitanischen Truppen unternommen und zur See von einem französischen Geschwader unterstützt werden soll.
Obgleich wir eine Expedition dieser Art zurückweisen, bis die absolute Nothwendigkeit solcher Maßregeln vollständig nachgewiesen wird, so ist doch anzuerkennen, daß der allgemeine Schrei und die Kriegsrüstungen gegen Oestreich in allen revolutionären Theilen Italiens, von Turin bis Rom, keinen Zweifel übrig lassen, daß die Feindseligkeiten in Kurzem beginnen werden, wenn sie nicht vielleicht schon begonnen haben. Ein Theil der sardinischen Armee, den Gioberti gegen die toskanischen Anarchisten (!! beliebter Ausdruck der Times und ähnlicher Blätter) zu verwenden suchte, hat sich unter La Marmora's Befehl jener Faktion angeschlossen, und die nationale Partei Italiens wird unter rö- [1358] mischen und florentinischen Bannern ins Feld rücken. So angegriffen braucht Oestreich kaum einen Casus belli abzuwarten, den jede Rede auf diesen Tribünen liefert. Doch verzögert es seine Operationen, damit Europa die höchste Nothwendigkeit seiner (Oestreichs) Lage anerkenne und das französische Volk immer mehr und mehr von jener Täuschung geheilt werde, durch die es sich noch vor einigen Monaten in eine auswärtige Revolution hätte hineinstürzen lassen, die 100mal schmachvoller ist, als die Revolution, welche es im eigenen Lande verwünscht und unterdrückt.
Wir hoffen ernstlich, daß die Kraft und Weisheit der franz. Regierung sie zu einer festen aber gemäßigten Mitwirkung zu den Maßregeln veranlassen wird, die sich zur Herstellung des Friedens im südlichen Europa als nothwendig erweisen mögen. Wir, als Engländer, bemerken nicht ohne Schmerz, die Abwesenheit des Einflusses unsres Landes bei diesen wichtigen Unterhandlungen.
Der Vorschlag eines englischen Staatssekretärs wird in diesen Depeschen nur erwähnt, um geläugnet oder mit Verachtung bei Seite geschoben zu werden.
Gleichwohl geben wir dem Triumph gesünderer und gerechterer Prinzipien unsern lauten Beifall und wir hegen das Vertrauen, daß durch die Uebereinstimmung der bei Italiens Wohlfahrt am Meisten interessirten Kontinentalmächtee die Ruhe Italiens hergestellt werden wird. So das englisch Organ der europäischen Contrerevolution.
Italien.
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[ * ]
Der „Contemporaneo“ vom 28. Febr. enthält folgende Adresse an Frankreich:
„Frankreich, eine neue Republik ist aus dem Schooße der Sklaverei hervorgegangen; nach deinem Beispiel hat sie die Kette gebrochen, geschmiedet von 100 Päbsten. Frankreich! diese Republik ist schwach, weil sie klein ist, weil sie nicht, wie du, 35 Millionen Männer zu ihrer Vertheidigung zählt. Daher steigt Oestreich, Oestreich mit seinen Croaten, diesen Feinden der Civilisation und der Freiheit, herab in die Gefilde von Latium, um die junge Republik, deine Schwester, zu unterdrücken. Du Königin der Nationen, du, die heilige Fackel der Völker, wirst du erlauben, daß die römische Republik aus der Welt verschwindet? Wirst du erlauben, daß Oestreich dich züchtigt, indem es ein Volk züchtigt, welches deinem Beispiele folgte, und welches, wie du, frei sein will? Laß nicht so dein schönes republikanisches Wappen beflecken, o Frankreich, komme zu Hülfe deinen Söhnen in Italien. Von dir, von dir allein hängt ihr Heil ab.“
Die Abstimmung der französischen Nationalversammlung vom 8. März bringt den Italienern die Antwort der „honnetten Republik“ auf diese Adresse.
In der Sitzung der römischen Constituante vom 28. Februar wurde Mazzini unter allgemeinem Beifallsruf des Saales als Deputirter proklamirt. Giovitta verlas folgenden Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung: „Alle privilegirte Jurisdiktion ist abgeschafft. Die Kirchengerichte sind unterdrückt. Ein Appellationstribunal wird zu Rom errichtet, ebenso ein Kassationshof.“ Die Versammlung dekretirt die Dringlichkeit. Sterbini legt einen Gesetzesvorschlag vor, wodurch die Inquisition abgeschafft ist. Eine Säule wird errichtet werden auf dem Platze des Palastes, wo sie sich vereinigte. — Angenommen durch Akklamation. — Der Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung wird angenommen.
Der römische Minister des Innern, Saffi, hat folgende Proklamation erlassen: „Die Reaktion ist unermüdlich im Verleumden, sie verbreitet überall falsche Gerüchte über die Sparkassen, die Pfandhäuser und andere dergleichen Einrichtungen. Die Republi- hat die Ersparungen des Armen unter ihren besondern Schutz ge[unleserlicher Text]stellt. Die strengsten und energischsten Maßregeln werden ergriffen werden gegen die agents provocateurs von Mißtrauen und Skandal.“
Der römische Finanzminister dekretirt: „In Erwägung des Dekrets der Constituante vom 21. Februar, wonach alle Niederlagen von Geld, die der todten Hand zu Rom und im Kirchenstaate überhaupt angehörten, für die dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes in Anspruch zu nehmen sind, wird allen Verwaltern öffentlicher Kassen und allen Privaten anbefohlen, die in ihrem Depot befindlichen und von der todten Hand herrührenden Summen anzuzeigen und binnen 8 Tagen den Präfekten der Provinz davon in Kenntniß zu setzen. Im Weigerungsfalle, diese Summen anzugeben und in die Staatskasse fließen zu lassen, werden sie hierzu durch alle Rechtsmittel gezwungen werden. Gleichmäßig wird ihnen hierdurch angezeigt, daß sie aus diesen von der todten Hand bei ihnen niedergelegten Summen weder Zinsen, noch Capital an die früheren Besitzer auszuzahlen, sondern sie in die Provinzialkasse abzuliefern haben, unter Strafe, im Umgehungsfalle zur Zahlung der doppelten Summe verurtheilt zu werden.“
Das von der römischen Constituante erlassene Dekret über die Zwangsanleihe wird in seinen Eingangsworten motivirt, wie folgt:
„In Erwägung, daß eine despotische Verwaltung, ohne Vorhersicht der Zukunft und einzig damit beschäftigt, eine privilegirte Kaste zu bereichern, die Staatsgelder verschleudert hat; in Erwägung, daß es unmöglich ist, die Finanzen zu reorganisiren, in Erwägung, daß die dringenden und gebieterischen Bedürfnisse des Staats und vor Allem die Nothwendigkeit, die entstehende Republik in einen Zustand beständiger Vertheidigung zu setzen, es unvermeidlich machen, zu schnellen und außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht zu nehmen, worunter das leichteste eine Zwangsanleihe ist u. s. w.
General Zamboni ist am 26. Febr. aus dem Regierungspalaste auf die Engelsburg gebracht worden.
Es soll ein Scharmützel zu Epitassio, an der römischen Grenze, zwischen den neapolitanischen Vorposten und den römischen Truppen stattgefunden haben.
Der römische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rusconi, hat vom neapolitanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Erklärungen verlangt über die Verletzung des römischen Gebiets durch 100 neapolitanische Soldaten. — Der Graf Gaëtano Mastai ist unter Eskorte an die Grenze des römischen Staats gebracht worden. Er ist verbannt. — Man spricht von einem Aufstande in Calabrien.
Der Kriegsminister von Neapel soll dem General Talma den Befehl zugeschickt haben, alle an den Kirchenstaat angrenzenden Städte in Belagerungszustand zu versetzen.
Die toskanische Regierung hat den Professor Otto Vannucci zu ihrem Bevollmächtigten bei der römischen Republik ernannt. Er hat seine Funktionen schon angetreten.
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@facs1358
Rom.
Die Konstituante hat beschlossen, daß die Repräsentanten, welche zugleich vom Staate angestellt sind, nicht ihre Besoldung als Staatsdiener nebst den Sitzungsgeldern beziehen dürfen, sondern binnen acht Tagen zwischen Besoldung oder Sitzungsgeld wählen sollen. — Eben so hat sie beschlossen, jede Zahlung von Besoldung u. dgl. aus der Staatskasse an Personen einzustellen, die außerhalb des römischen Gebietes sich befinden. Diese Maßregel trifft hauptsächlich die geistlichen Reaktionäre, die sich zum Pabst oder sonst wohin zur Unterstützung des Absolutismus begeben haben.
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@facs1358
Mailand.
Radetzky hat nun eine Note an die mailänder Bankiers und Notarien — von welchen fast alle wohlhabende Leute in Italien ihr Vermögen verwalten lassen — gerichtet, worin er sie auffordert, die Summen anzugeben, welche sie von reichen Mailändern in Händen haben.
[Deutschland]
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@facs1358
[ * ] Köln, 12. März.
Gestern war im Gürzenich Versammlung der Urwähler. Es handelte sich darum, mit den Abgeordneten in Berlin eine beständige Verbindung zu unterhalten, und es wurde zu diesem Zwecke ein Komite, bestehend aus 9 Mitgliedern, ernannt, welches alle von den Urwählern beschlossenen Adressen, Protestationen u. s. w. sofort an die Berliner Versammlung gelangen lassen soll. Der Zweck der Verhandlungen war dem Stadtrathe vorher angezeigt worden, und dieser hatte kein Bedenken getragen, den Gürzenich zu diesem Zwecke einzuräumen. Die Verhandlungen selbst gingen mit der größten Ordnung vor sich; der Gürzenich war angefüllt mit Urwählern. Die Sitzung war bereits zu Ende als plötzlich 2 Kompagnieen herannahten, die sich vor den Gürzenich aufpflanzten.
Die Kommandantur, die neulich noch auf so traurige Weise ihre Unerfahrenheit in Wahlangelegenheiten bekundete, hat sich von den guten Bürgern der Stadt Köln düpiren lassen.
Es wurde ihr hinterbracht, daß Köln ebenfalls einen 18. März vorbereite, und der Wahlmann und Kommandant Engels wollte sich neue Lorbeeren erringen. Hr. Engels, wie gesagt, hat sich düpiren lassen; die beiden Kompagnieen mußten wieder unverrichteter Dinge abziehen. Die Ruhe und Ordnung ist gestern keinen Augenblick gestört worden, und dieses haben wir nicht dem Herrn Engels, sondern den Uhlanen zu danken, welche die 34er im Respekt erhielten.
[Redakteur en chef: Karl Marx. ]
Meteorologische Beobachtungen.
gap: insignificant
Handelsnachrichten.
gap: insignificant
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@facs1358
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@facs1358
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 10. März 1849.
Angekommen.
P. Capitain von Rotterdam mit 3669 Ctr.
Abgefahren.
Ph. Kimpel nach Mainz. X. Sommer und Wb. H. Dunk nach Mannheim. G. Goob nach Heilbronn. S. Seelig nach dem Obermain.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr. L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Peter Gies und Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M. Zens. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Haasters, Köln Nr. 22.
Nach Amsterdam Capt. Peer, Köln Nr. 13.
Rheinhöhe: 8′ 5″. Köln. Pegel.
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Amtliche Bekanntmachung.
Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§. 8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann.
Köln, den 10. März 1849.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.
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Bekanntmachung.
Nach Artikel 46 der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland (Gesetzsammlung vom Jahre 1849 Seite 49) soll der Nachweis der dem Vormanne rechtzeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung durch ein Post-Attest: daß ein Brief von dem Betheiligten an den Adressaten an dem angegebenen Tage abgesandt worden ist, geführt werden können.
Da dergleichen Atteste von den preußischen Postbehörden nur bei rekommandirten Briefen ertheilt werden können, so wird das betheiligte Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Absender, welcher sich jenen Nachweis durch ein Post-Attest sichern will, den Brief rekommandiren muß.
Berlin, den 7. März 1849.
General-Post-Amt.
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Annonce.
Eine junge kinderlose Wittwe die in allen Handarbeiten erfahren und in der französischen Sprache bewandert ist, sucht bei einer einzelnen Dame Stelle als Gesellschafterin. Näheres auf portofreie Briefe unter Ltra. A. K. besorgt die Exp. d. Bl.
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Todes-Anzeige.
S. Thelen, Mitglied des Filial-Clubs Nr. 3, ist Sonntag den 11. März in Folge der auf dem Thürmchenswall erhaltenen Schußwunde im Bürgerhospitale gestorben.
Seine Beerdigung findet heute Dienstag um 2 1/2 Uhr Nachmittags statt.
Die Mitglieder des Arbeiter-Vereins werden ersucht, sich zahlreich um oben bemerkte Stunde bei dem Bürgerhospitale einzufinden, um ihren hingeschiedenen Mitbürger nach seiner letzten Ruhestätte zu geleiten.
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Ein unverheir. solider u. geschickter Schriftsetzer wünscht mit der Leitung resp. Einrichtung einer Buchdruckerei betraut zu werden, und möchte damit die Redaktion eines Lokalblattes verbinden. Adresse: Q. Nr. Exp. d. Z.
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@facs1358
Eine Preisfrage nebst Antwort.
Frage: Sollen wir den 18. März fröhlich oder trauernd feiern; wie ehrt man diesen Tag am besten?
Antwort: Man verschlafe ihn! —
Ein nüchterner Preuße.
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Sechs Schuhmacher-Gesellen, die besonders in Stiefel-Arbeit gut erfahren sind, und ein Dienstmädchen werden gesucht. Unter Goldschmidt Nr. 17.
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Für Damen.
Neue Hauben und Hüte in jeden modernen Façons werden billigst gefertigt, so wie Hauben gewaschen und neu aufgemacht. Sternengasse Nr. 19.
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Gasthof in der Nähe vom Rhein ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. D. Exp. s. w.
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Billard, vorzüglich gut mit gummielastischen Bänden, ist billig zu verkaufen. Die Exp. s. w.
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Ein solider Handwerker kann billige Schlafstelle haben. Sternengasse Nr. 50.
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Speditions-Anzeige.
Frankfurt a. D. bietet den durch die Eisenbahn verbundenen Orten Schlesiens und Sachsens mittelst des von Stettin eingerichteten Dampf- und Reihe-Schnellschifffahrts-Vereins zur schnellen Güter Weiterbeförderung den Mittelplatz, um bei dem oft seichten Wasserstande der Oder den langsamen Wassertransport zu vermeiden; auch dürfte öfter, in Berücksichtigung der gewonnenen Zeit das Ausladen hier, und der Weiter-Transport durch den Dampfwagen, sich billiger stellen, als wenn die Güter zu Wasser weiter gehen.
Bei strenger Sorge und Aufmerksamkeit suchen wir die Interessen unserer Freunde zu schützen; indem wir bei Posten mit 1 Sgr. per Ctr., incl. aller Spesen, die Expeditionen vollziehen, empfehlen wir uns zu allen Speditions-Aufträgen in der Ueberzeugung, das uns bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu rechtfertigen.
ERNST ECCIUS & Sohn, in Frankfurt a. O.
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Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen.
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Feuerwerker-Geräthschaften werden zu kaufen gesucht. Hohestraße 95.
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Das große und älteste Kleider-Magazin von Abraham Emanuel Schildergasse Nr. 60, Herzogstraßen-Ecke unterhält beständig eine sehr große Auswahl geschmackvoll und solide gearbeiteter Anzüge, für jede Saison und zu den bekannten billigen aber festen Preisen.
NB. Für Auswanderer, welche größere Parthien kaufen, wird ein besonderer Rabatt vergütet.
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In der Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind zu haben:
Zwet politische Prozesse.
Verhandelt vor den Februar-Assisen zu Köln.
I.
Der erste Preß-Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
II.
Prozeß des Kreis-Ausschusses der rheinischen Demokraten.
Preis broschirt 5 Sgr.
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Inserat.
(Durch Zufall verspätet.)
In der gestrigen 2. Ausgabe dieser Zeitung wird die Handlungsweise des hiesigen Tabaksfabrikanten J. J. Claasen gegenüber seinen Cigarrenarbeitern, und die Wirksamkeit des hiesigen Gewerbegerichtes in einer Art besprochen, welche die Meinung Vieler irreleiten könnte. Dem Herrn Claasen mag seine Vertheidigung selbst überlassen, in der andern Beziehung mögen aber einige Bemerkungen hier gestattet werden.
In der Prozeßsache Funk wider Claasen und Funk gegen Erven liegen allerdings, und der Fall war auch dazu angethan, zwei sich widersprechende Entscheidungen vor; aber Widersprüche in den Entscheidungen, auch selbst bei ein und demselben Gerichte sind zu allen Zeiten vorgekommen und werden immer vorkommen, so lange die Urtheile nach Stimmenmehrheit abgefaßt werden. Wenn beispielsweise in einer Klagsache von 11 Richtern sich 5 dafür, aber 6 dagegen aussprechen, so wird die Klage abgewiesen werden müssen, und wenn in einer folgenden Sitzung von den 6 Einer ausbleibt, und statt Seiner ein Anderer eintritt, der sich zu der Meinung der 5 bekennt, so wird in einem analogen Falle umgekehrt entschieden werden müssen. Erblickt man hierin ein Uebel, so ist es doch ein solches, wogegen es keine Abhülfe gibt.
Verliert nun durch einen Widerspruch in den Entscheidungen ein Kläger, der ein dürftiger Mann ist, das Mittel, seinem Anspruche Geltung zu verschaffen, und es intervenirt Jemand, gleichviel wer, schenkt jenem Manne einen, seiner Forderung nebst den verlornen Kosten gleichkommenden Betrag und gleicht so eine, der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen entsprungene Lücke durch seine Wohlthätigkeit aus, so sollte eine solche Handlung eher lobend als verdächtigend erwähnt werden.
In der zweiten Sache werden zwei Mitglieder allerdings, aber nicht als Parteien, was sie nicht waren, sondern durch den Beklagten, da es sich um die Frage, ob der Cigarrenmacher oder der Fabrikant dem Wickelmacher gegenüber, als Arbeitgeber responsabel sei, handeln und jene Mitglieder selbst Cigarrenfabrikanten waren, als bei der Entscheidung der Streitsache persönlich interessirt, reuisirt. Die gedachten Mitglieder haben sich auch ohne eine Entscheidung über die Statthaftigkeit der Recusation zu provociren, des Urtheils enthalten.
Wenn in einer analogen Streitsache der Sekretär den Kläger Lichtenberg, welcher sich in derselben Lage wie Funk nach dem ersten Urtheile befand, durch die Vorstellung, daß seiner Meinung gemäß die von ihm gegen seinen Cigarrenarbeiter beabsichtigte Klage erfolglos bleiben würde, veranlaßte, davon abzustehen (von abweisen kann nicht die Rede sein), so hat dieß augenfällig nur den Zweck, von überflüssigen Kosten abzuhalten. Bestände aber Lichtenberg auf seinem Vorhaben, so würde die Vorladung geschehen und geschehen müssen.
Köln, den 5. März 1849.
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Puppentheater.
Zum Erstenmale:
Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra.
Hierauf:
Das Ende der Welt.
Nach der Vorschrift die Belohnung zur rechten und die Bestrafung zur linken Seite, mit allen dazu anziehenden Gegenständen. Anfang 7 Uhr.
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Theater in Köln.
Dem Vernehmen nach wird die Tänzer- und Künstler-Familie unter der Leitung der Herren Carl Price und Brunner künftigen Mittwoch den 14. März im hiesigen Theater ihre erste Vorstellung geben Es läßt sich erwarten das der Besuch derselben ein sehr zahlreicher sein wird, indem ihnen aus Mailand, Venedig woher sie kommen, ein bedeutender Ruf vorangeht
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Theater Anzeige.
Dienstag den 13. März:
Abonnement Suspendu.
Zum Besten des Chor-Personals:
Martha oder Der Markt zu Richmond.
Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow.
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Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.