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@facs | 1343 |
der wichtigsten Geschäfte wegen hier. Da erinnerte sich T. zum Glück, daß er als Besitzer mehrerer Güter in Russisch-Polen auch russischer Unterthan sei, begab sich zum Gesandten, Baron von Meyendorf,
und erlangte durch den Russen, zum Schmerz der hohen Inquisition, die Erlaubniß, noch hier zu bleiben.
Der Redakteur der „Neuen Preußischen Zeitung“, Assessor Wagner, ist beim Oberlandesgericht in Magdeburg angestellt. Dieses hat ihn aus unbekannten Gründen beurlaubt. Hr. Wagner
ist ja derselbe, der in seiner Zeitung gegen derartiges Verfahren immer zu Felde zieht. Wie kann er denn seine eigene Meinung mit der seiner Zeitung vereinbaren?
Als Herr Wagner gestern in seinem Nachdrucksprozeß vor Gericht erschien, hatte er zu seinem persönlichen Schutze nur zwanzig Konstabler requirirt, und das ist derselbe Mensch, der in jeder
Nummer seines Lügenblatts über die Feigheit der Demokratie herzieht; der noch vor Kurzem rodomontirte, es sei ihm ganz egal, ob er jetzt getödtet werde, oder in zehn Jahren an der Wassersucht sterbe.
Sonderbar, daß die Verhandlung nicht vor sich gehen konnte, weil der würdige Staatsanwalt, wir wollen nicht untersuchen aus welchen Gründen, vergessen hatte zu erscheinen.
An der Börse coursirte das Gerücht, die Reichsversammlung in Kremsier sei aufgelöst. In Folge dessen fielen sämmtliche Course.
In der ersten Kammer sind schon verschiedene Verbesserungsanträge zu der Stylübung des Herrn Gruppe, genannt Adresse, angekündigt worden. Eine Einstimmigkeit wird in der hohen Versammlung wohl
nicht erzielt werden, so sehr sich auch der Verfasser des Aktenstückes au niveau der Intelligenz seiner Mandanten befinden mag.
Die Feier des 18. März beschäftigt jetzt fast die ganze Bevölkerung, wenn man sich überhaupt für die Kammern interessirt hätte, dann würden sie jetzt vergessen sein. Viele Versammlungen werden
gehalten und der Entschluß ist Allen gemein, eine Feier unter jeder Bedingung, auch trotz des Belagerungszustandes, zu veranstalten.
Der Publicist, dessen Redakteur in Gefahr ist, versetzt zu werden, wird jetzt sehr zahm. Er bricht in seiner heutigen Nummer eine Lanze gegen uns für die Urparteilichkeit des Kriminalgerichts:
„Die Richter des Kriminalgerichts hätten bewiesen, daß ihnen jeder Angeklagte vollkommen gleich sei. Wer nach den Urtheilen wider Fähndrich, Hopf, Friedrich dieser Ansicht widersprechen wolle,
der müsse durch Parteigesinnung so verblendet oder von bösem Willen so erfüllt sein, wie die demokratische Correspondenz.“ Der Publicist ist in dieser Anklage gegen sich selbst aufgetreten. Wir
sagten von den Mitgliedern des Gerichtshofes, sie könnten sich, auch wenn sie es wollten, dem Eindruck ihrer politischen Meinung nicht entziehen. Er erwartete von ihnen entschiedene Verrücktheit, er
erwartete, daß sie die Hochverräther zu Rad und Galgen verurtheilen würden, und freuet sich nun kindlich konstitutionell, daß dem nicht so ist. Wir bemerken übrigens, daß wir allerdings so „von
Parteigesinnung verblendet und vom bösen Willen erfüllt sind“, daß wir ein jedes Urtheil, welches der Kriminalgerichtshof nach dem antedeluvianischen Landrecht über sogenannte politische
Verbrecher fällt und gefällt hat, mag es freisprechen oder verdammen, ein ungerechtes nennen, daß wir mit Recht schon am 19. März v. J. verlangen konnten, er solle sich in solchen Prozessen
inkompetent erklären. Nur vom Volk gewählten Geschwornen stand es nach der Revolution zu, Recht zu sprechen, und die Gerichtshöfe waren anarchistisch im schlechten Sinne des Wortes, als sie
„die Herrschaft des Gesetzes wieder herstellen wollten.“
Herr Hinkeldey, der ehrenwerthe Oberkonstabler, bereichert unsere humoristische Literatur durch seine heutige Verfügung, daß Jeder, welcher vor dem Thore spazieren gehen will, mit einem
Passe müsse versehen sein. Die fliegenden Buchhändler, deren Geschäft j[e]tzt sehr danieder liegt, danken dem Polizeipräsidenten, da sie wie früher in Kladderadatsch, jetzt in Pässen machen
werden.
Aus den kleinen Städten der Provinz Posen, welche bei der Insurrektion betheiligt waren, wird das Militär jetzt herausgezogen. So auch aus Grätz. Der dortige konstitutionelle Verein, bekannt durch
seine Ergebenheitsadressen, in welchen er ganz unterthänigst um einen königlichen Fußtritt bat, geräth darob in Angst und Schrecken, und will die Soldaten wieder dahin haben. Der kommandirende General
sagte aber ganz naiv, „man brauche die Truppen jetzt zum Cerniren der revolutionären Städte, wie Berlin und Breslau. Wenn übrigens die Polen es wagten, noch einen Aufstand anzufangen, so würden
die Städte wie Buck, der Erde gleich gemacht werden.“ Buck und Grätz liegen aber im „deutschen“ Theil der Provinz!
Je mehr sich der Belagerungszustand seinem Ende naht, steigt der Uebermuth dieser Soldaten, welche jetzt unsere Herrscher sind. Es ist an der Tagesordnung, daß Leute, welche an Kasernen
vorübergehen, insultirt werden.
In Frankfurt a. O. darf es kein Soldat wagen, die deutsche Kokarde zu tragen. Bei dem geringsten Vergehen wird er unnachsichtlich bestraft! Es lebe das einige Deutschland!
In der Herrencurie kamen heute allerlei spaßhafte Dinge zur Verhandlung. Die Octroyirte wurde zur Berathung in die Abtheilungen verwiesen. Die Sache war ganz einfach, hielt aber Herrn v. Schleinitz
nicht ab, auf der Tribüne zu erscheinen. Schleinitz, der Don Quixote aller Orden verpflichtet sich die Zeitungen zu ewiger Dankbarkeit. Seine Rede ist schon lange gedruckt, ehe er noch daran
dachte, sie zu halten. ([unleserlicher Text]f. die stenogr Berichte der Nat.-Vers. zu Berlin, Frankfurt u. Wien). Er sprach von dem hohen Beruf der Versammlung, von der Sehnsucht, mit welcher das Land die Verfassung
erwarte u. s. w. Sodann erschien Herr Leue, der eine lange juristische Deduction zum Besten gab und die omnibus rebus etc. Forckenbeck machte einige kurze Bemerkungen und jetzt kommt der
Glanzpunkt der Sitzung. Rintelen erhebt sich. Mit majestätischem Anstand hält er stotternd eine Apologie für seine bekannte Reform der Gerichte. „Eine Veränderung“, sagte er,
„war nothwendig und diese Veränderung, das nennt man Reorganisation.“ Würdiger Rintelen! — Große Blamage! — Diesen Ausspruch wird man unter Dein Portrait setzen. Er wird
Deinen Namen der dankbaren Nachwelt erhalten. Du wirst belohnt werden für Deine Treue und wirst vergessen die spottende Heiterkeit der Kammer, Papageno Milde's Lachen und das
Ehren-Baumstark's. Der Antrag wird nach der ziemlich guten Rede Daniels in die Abtheilungen geschickt. —
In der zweiten Kammer haben wir heute Gelegenheit gehabt die sogenannten Koryphäen der Versammlung zu hören. Manteuffel hat mit blutendem Herzen den Belagerungszustand verhängt, aus
Liebe zu Berlin, „denn wen der Herr liebt, den züchtigt er.“ Kirchmann sprach sehr gut gegen die Adresse. Der Abg. Urlichs, der Substitut Ehren-Baumstark's, will
eine Adresse aus mancherlei Ursachen und bringt das arme Troja wieder vor, indem er die Versammlung mit den Helden vergleicht, welche nach dem Kampfe von Troja sich die Hände reichen und Geschenke
wechseln (octroyiren). — Zuletzt erhebt sich noch Herr v. Vinke für seinen Antrag eine Adresse zu erlassen. Er spricht nach der Weise der Frankfurter sehr lang, verspricht aber bei der
Adreß-Debatte kurz zu sein. Ueber seinen Horizont geht es, daß viele Juristen sich auf Grund einer ungültig erklärten Verfassung hätten wählen lassen. Der Horizont eines westphälischen Krautjunkers
ist eng. — Bei der Debatte über den Antrag Behnsch, einen Ausschuß über die Vorberathung der Octroyirten einzusetzen, heben wir besonders Herrn Stiel, Teltower Abgeordneten,
hervor, der sich mit seltener Arroganz der Intelligenz seiner Wähler würdig zeigte.
— D'Ester behauptet zum Schrecken der Rechten, er sei nicht auf Grund der Verfassung, sondern des allgemeinen Stimmrechts gewählt. Natürlich muß Vinke darauf noch
einigen Unsinn sprechen, indem es wieder über seinen Horizont geht, daß das Volk die Versammlung nicht gebilligt habe. — Schwerin ist sein würdiger Nachfolger und nachdem sich noch Herr
Ziegler blamirt hat, wird der Antrag zurückgewiesen. — Zu guter Letzt ereifert sich die Kammer noch bei der Portofreiheit. Berg griff die octroyirten Minister mit ziemlichem Witz
an und v. d. Heydt blamirte sich gründlich, indem er Verwahrung einlegte gegen den Vorwurf, er habe mit Hohn von der Versammlung gesprochen.
Sitzung der ersten Kammer.
Präsident Auerswald.
Anfang bald nach 10 Uhr.
Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und ohne Aenderung angenommen.
Der Präsident zeigt den Eintritt folgender Mitglieder an: Diterici, Goltdammer, v. Daniels, Grem, Knoblauch und Hesse. Zwei Mitglieder, der Regierungsrath Ner[unleserlicher Text]el und Land- und Stadtgerichtsrath
Müchel (Posen) haben die auf sie gefallenen Wahlen abgelehnt. Polizeidirektor Braun (Köslin) bittet um unbestimmten Urlaub, um in der Paulskirche anwesend zu sein, damit es gelinge, die Versuche einer
der Einheit feindlichen „Reaktion“ vereiteln zu helfen.
Die zweite Kammer zeigt ihre Konstituirung und die Wahl ihrer Präsidenten und Schriftführer an.
Die Versammlung geht nach diesen einleitenden Mittheilungen zur Tagesordnung über, d. h. zunächst zur weiteren Prüfung der Wahlprotokolle. Die Wahlen werden sämmtlich ohne Widerspruch für gültig
erkannt.
Auf der Tagesordnung steht ferner folgender Antrag des Abgeordneten Schleinitz und Genossen:
„Die hohe Kammer wolle beschließen:
daß die Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848 den Abtheilungen zur Vorberathung über die vorbehaltene Revision überwiesen werde.“
Motive.
Da die Verfassungsurkunde von 5. Dezember als rechtsgültig anerkannt werden muß, und daher nicht anzunehmen ist, daß die Staatsregierung über die darin vorbehaltene Revision der hohen Kammer
besondere Vorlagen wird zugehen lassen, da es aber von hoher Wichtigkeit erscheint, daß durch die Erledigung der vorbehaltenen Revision das Verfassungswerk zum Segen des theuren Vaterlandes seine
endliche Vollendung erhalte, so erscheint der vorstehende Antrag gerechtfertigt. Schleinitz. Triest. Schroeder. Berens. Wittgenstein. v. Frantzius. u. s. w.
Nach der Geschäftsordnung findet zunächst in der Kammer nur die vorläufige Berathung Statt, worauf der Antrag zur weiteren Erwägung an die Abtheilungen geht.
Schleinitz spricht seinen von uns schon erwähnten Unsinn.
Präsident: Ich frage, ob der Antrag Unterstützung findet?
Fast die ganze Versammlung erhebt sich und da sich Niemand zum Worte meldet, wird die Frage gestellt:
„ob der Antrag zu einer weiteren Berathung in die Abtheilungen verwiesen werden soll.
Abg. Milde zur Fragestellung: Die Frage muß so gestellt werden, daß damit nicht denjenigen Mitgliedern präjudizirt wird, welche weit entfernt sind, eine Berathung der Verfassung in den
Abtheilungen zu veranlassen. Durch ein solches Verfahren werden wir dahin geführt, wo wir am 9. November waren. Die Frage des Präsidenten wird hierauf fast einstimmig bejaht.
Minister Rintelen: Durch das Reichsgesetz vom 27. November v. J ist für Deutschland eine gemeinsame Wechselordnung erlassen worde. Die Regierung hat keinen Anstand genommen, diese
Wechselordnung anzunehmen, konnte jedoch nicht umhin, einige abändernde Bestimmungen hinzuzusetzen. Auf Grund des Artikel 105 ist deshalb eine vorläufige Verordnung erlassen, die ich hiermit der hohen
Kammer vorlege. Ebenso lege ich Ihnen eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der bäuerlichen Erbfolge in Westphalen vor.
Auf der Tagesordnung folgt ferner ein dringender Antrag von Leue und Milde:
„Die Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848, § 105 bestimmt:
„Wenn die Kammern nicht versammelt sind, können in dringenden Fällen Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen werden, dieselben sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur
Genehmigung sofort vorzulegen.
„In Folge dieser Bestimmung sind zwei Verordnungen publizirt:
1. vom 2. Januar d. J. über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichte,
2. vom 3. Januar d. J. über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen.
„Beide Verordnungen sollen mit dem 1. April in Kraft treten und der Justizminister ist mit der Ausfuhrung dieser neuen Einrichtungen beauftragt. Erst heute sind sie als Gesetzesvorlagen der
Staatsregierung der ersten Kammer übergeben und mit der Ausführung der neuen Organisation wird ohne Unterbrechung fortgefahren.
„Unter den dringenden Fällen des § 105, welche den ungesäumten Erlaß einer provisorischen Verordnung erfordern, können aber nicht solche organische Gesetze verstanden werden, welche eine
völlige Umgestaltung des ganzen bisherigen Gerichtswesens bewirken und neue Formen für das Staatsleben erschaffen. Noch weniger scheint es mit dem gegenwärtigen Staatsrecht des Königreichs und den
Rechten der Kammern vereinbar, daß solche provisorische Verordnungen vor deren Eröffnung erlassen und während ihrer Sitzungen unter ihren Augen ausgeführt werden.
„Dazu kömmt, daß beide Verordnungen in sich mangelhaft und sehr weit davon entfernt sind, ihren Zweck zu erfüllen, das Recht und die bürgerliche Freiheit zu sichern. Bei der voraussichtlich
kurzen Dauer ihrer Gültigkeit werden die Gerichte und die Gerichtseingesessenen aus einem alten und gewohnten, wenn auch sehr unvollkommenen Zustande, in ein Provisorium versetzt, dessen Ungewißheit
immer etwas Peinliches für alle Theile an sich hat, und die Kosten der jetzt ausgeführten Einrichtungen sind vergeblich aufgewendet. Besser ist es, daß der alte und gewohnte Zustand noch einige Zeit
erhalten werde und an dessen Stelle die neue Organisation auf einmal tritt, deren ungewohnte Formen Jeder gern annehmen wird, wenn er weiß daß es nur ein einziger Uebergang ist.
„Aus diesen Gründen stellen die Unterzeichneten den Antrag:
„Die hohe Kammer wolle die Bitte an Se. Majestät den König beschließen, den Justizminister anzuweisen, mit Ausführung der beiden Verordnungen vom 2. und 3. Januar d. J.
einzuhalten.“
Der Abg. Leue begehrt sogleich gehört zu werden.
Abg. Leue: Ich habe einen formellen und materiellen Grund, weshalb ich zu meinem Antrag genöthigt werde. Der erste ist, daß solche die Gerichtsverfassung des Landes betreffende Verordnungen,
nicht zu denjenigen gehören können, die in Artikel 105 der Verfassung — eine Bestimmung, die ich übrigens vertheidigen werde — zu den „dringenden“ gezählt werden. Der
andere Grund ist, daß jene Verordnung zu mangelhaft ist. Die Gerichtsverfassung eines Lands darf nicht anders, als im organischen Zusammenhange mit der Staatsverfassung berathen werden. Von den vielen
materiellen Mängeln hebe ich nur zwei hervor: die Einrichtung der Civilgerichte und die Geschwornengerichte. Die Erfahrung lehrt: je kleiner die Gerichte, desto schlechter die Justiz. Das lehrt
Frankreich, und man kann auch das Andenken des seligen Kanzlers Beyme nicht besser ehren, als durch Einrichtung großer Gerichte. Führt man kleine Kreisgerichte ein von 6 bis 7 Mitgliedern, so
versauern und verbauern die Richter. Die schwierigsten Rechtssachen, die Streitigkeiten zwischen Gutsbesitzern und Pächtern will man aber solchen Richtern anvertrauen. Sobald der Prozeß ein Kunstwerk
wird, erfordert er ein großes Gericht. Für kleine Sachen dienen die Friedensrichter. — Was ferner die Geschwornengerichte betrifft, so muß man diese so unabhängig und frei hinstellen, daß kein
Mißtrauen gegen sie aufkommen kann. Durch jene Verordnung ist aber ein solcher Schein der Parteilichkeit möglich gemacht, daß die ungerechtesten Urtheile zu Stande kommen werden. Ich will auf andere
Mängel nicht eingehen, ich will nur hervorheben, daß es so mangelhaft ist, daß ich eher das alte schriftliche Verfahren haben möchte, als diese Geschwornengerichte. Noch ist es Zeit, einen schleunigen
Beschluß zu fassen. Bewahren wir das Land vor einem neuen Provisorium. (Beifall).
Der Antrag wird zahlreich unterstützt.
Abg. Forkenbeck: Den Motiven, welche der Vorredner anführt, kann ich nicht beistimmen. Dem Antrage in seiner Allgemeinheit glaube ich mich widersetzen zu müssen. Zwar halte ich die
verordnete Einrichtung der Geschwornengerichte ebenfalls für mangelhaft. Doch ist es unmöglich, länger in dem gegenwärtigen Provisorium zu verharren. Wir müssen Maßregeln treffen, daß die Aufhebung
der Patrimonialgerichtsbarkeit baldigst in das Leben trete. Mein Wunsch wäre es, die Verbesserung der Verordnungen und ihre praktische Ausführung zu vereinigen. Deshalb scheint mir eine Vertagung des
Antrags zweckmäßig.
Es wird hierauf folgender Unterantrag von Leue und Milde verlesen:
„Bei der Dringlichkeit, der die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes ins Leben führenden Maßregeln eine Kommission von 15 Gliedern, aus allen Abtheilungen
gebildet, zu ernennen, um der hohen Kammer schleunig Bericht darüber zu erstatten, auf welche Weise, unerachtet jener Suspension, die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten
Gerichtsstandes in möglichst kürzester Zeit ausgeführt werden könne und um den diesfalls an die Staatsregierung zu stellenden Antrag vorzubereiten.“
Motive.
So wohl begründet im Allgemeinen der obengenannte Hauptantrag erscheint, so ist es doch bei der allgemeinen Stimmung des Landes, namentlich der Provinz Schlesien, dringend nöthig, dem längst
gehegten Wunsche nach Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, welcher in der Verordnung vom 2. Jan. 1849 seine Erfüllung gefunden hat, die schleunige Ausführung der
dadurch gebotenen Maßregeln folgen zu lassen. Es dürfte nicht schwer sein, diesen Zweck trotz der beantragten allgemeinen Suspension zu erreichen, und es wird die Aufgabe der zu bildenden Kommission
sein, der Hohen Kammer einen darauf bezüglichen Antrag zur Berathung und Beschlußnahme vorzulegen.
Kuh. K. Graf Dyhrn. Goebel.
Rintelen hält die Apologie für seine Reorganisation.
Daniels: Ich erkläre, daß ich keinen einzigen der von dem Herrn Justizminister vorgetragenen Gründe für triftig anerkennen kann. Es handelt sich nicht so sehr um die formelle Berechtigung
jener Verordnungen, als um ihre Zweckmäßigkeit. Nichts bedarf Deutschland so sehr als der Einheit in jenen Formen, nach denen der Richter das Recht spricht. Diese Einheit werden die Verordnungen des
2. und 3. Jan. herbeiführen. Ob es zweckmäßig war, der Krone mit solchen Vorschlägen entgegen zu kommen, ist sehr zweifelhaft. Wenn man Bedenken trägt, die Patrimonialgerichte fortbestehen zu lassen,
konnten sie nicht fortan im Namen des Königs Recht sprechen oder mit einem benachbarten Kollegium vereinigt werden?
Was die Geschwornengerichte betrifft, so spricht gegen die Gestalt, wie sie die Verordnung will, sowohl Erfahrung als Wissenschaft Mit diesem Flickwerk kommen wir nicht in eine bessere Lage. Was
war einfacher, als uns eine Revision der Verordnungen vorzubehalten. Eine weise Einrichtung ist so beschaffen, daß sie sich den örtlichen Bedürfnissen anpassen kann. Dies ist der Fall mit der
rheinischen Gerichtsverfassung. Ich bin grundsätzlich für nichts so sehr, als für eine achtungswerthe Einrichtung der Gerichte erster Instanz. Hier leidet die Rheinprovinz an einem bedeutenden Mangel.
Dort hat man Modifikationen beliebt und dem Uebel nicht abgeholfen. Es ist deshalb keine Nothwendigkeit vorhanden, örtliche Rücksichten ausschließlich vorwalten zu lassen. Es hat der Herr
Justizminister gesagt, das Land habe nicht remonstrirt, ich will es glauben, daß die Gerichte bei der Schwierigkeit der Ausführung zum Remonstriren gar keine Zeit gehabt haben. (Heiterkeit) Aber man
hätte auch die Stimme des Publikums hören sollen. Ich werde in die Details nicht eingehen, daß aber dem Lande große Kosten erspart und daß das Unvollkommene nicht das Bessere hindere, halte ich für
sehr wesentlich. (Beifall und Ruf nach Schluß).
Abgeordneter Baumstark gegen den Schluß: Ich bin durch die Gründe des Herrn Justiz-Ministers nicht überzeugt, möchte aber gern noch Gründe der Gegner hören. Auch muß dem Justiz-Minister Zeit
und Gelegenheit zur Erwiderung bleiben.
Justiz-Minister: Ich fürchte, daß wenn der Antrag auf Suspension der Verordnungen angenommen wird, die reorganisation der Gerichte in nächster Zeit gar nicht zu Stande kommen werde. Die in
den Verordnungen in Aussicht gestellte Einrichtung von Kreisgerichten halte ich für durchaus zweckmäßig.
Der Antrag auf Schluß wird hierauf genehmigt und ebenso der Hauptantrag zur weitern Erwägung der Abtheilung überwiesen.
Präsident: Im Laufe der Sitzung ist mir eine Mittheilung des Staats-Ministeriums zugegangen. Ich bitte den Schriftführer, dieselbe zu verlesen.
(Geschieht. Die Mittheilung betrifft die der zweiten Kammer vorgelegte Denkschrift in Ansehung des Belagerungszustandes.)
Schluß der Sitzung 12 1/2 Uhr.
Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr.
Sitzung der zweiten Kammer.
Präsident-Grabow. Auf der Ministerbank befinden sich Graf Brandenburg, v. Ladenberg, v. Strotha, v. Manteuffel und. Raabe.
Das Protokoll wird durch den Schriftführer Gellern verlesen und genehmigt.
Minister des Innern: Ich habe mir das Wort erbeten, um die angekündigten Vorlagen in Betreff des über Berlin verhängten Belagerungszustandes einzubringen. Dieselben sind doppelter Natur:
1. Bestehen sie in drei Gesetzentwürfen, zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, und zwar:
a) in dem Entwurfe eines Gesetzes gegen den Mißbrauch des Versammlungs- und Vereinigungsrechts,
b) in einem Gesetzentwurfe, öffentliche Anschläge und Plakate betreffend,
c) in dem Entwurfe eines Gesetzes gegen den Mißbrauch der Presse.
Die Vorlagen überreiche ich der hohen Kammer zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußnahme.
2. Habe ich eine Denkschrift über die Gründe der Verhängung des Belagerungszustandes zur Prüfung und Beurtheilung zu überreichen.
Nach §. 23. des Geschäfts-Reglements werden die Vorlagen erst zu drucken und an die Deputirten zu vertheilen sein. Ich kann mich daher einstweilen eines Eingehens auf den Inhalt dieser Vorlagen
enthalten. Nur Eins will ich aussprechen: Die Regierung hat nur widerstrebend und nur um deshalb den Belagerungszustand verhängt, weil sie darin das einzige Mittel sah, einer großen drohenden Gefahr
wirksam entgegen zu treten. Sie hat sich nicht verhehlt, daß diese Maßregel heftigen Angriffen ausgesetzt sein würde, wenn der Belagerungszustand noch während der Kammerdebatten fortdauer. Indeß hat
die Ueberzeugung den Ausschlag gegeben, daß ohne die größten Gefahren für das Land der Belagerungszustand jetzt noch nicht aufgehoben werden kann. Das Ministerium wünscht aber dringend, sobald als
möglich der schwerlastenden Verantwortlichkeit für diese Maßregel überhoben zu werden, oder aber eine Erleichterung in Betreff des Belagerungszustandes herbeiführen zu können. Wenn Sie die Gründe der
Verhängung billigen, so nehmen Sie die Verantwortlichkeit von unsern Schultern und wenn Sie den drei Gesetzvorlagen Ihre Genehmigung ertheilen, so wird der Zeitpunkt näher gerückt, wo der
Belagerungszustand aufgehoben werden kann.
Präsident Grabow: Ich werde den Druck der Gesetzesvorlagen
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veranlassen, und ersuche die Abtheilungen, sich sobald als möglich mit den selben zu beschäftigen. Die Denkschrift werde ich noch heute drucken lassen. Der Präsident ernennt hierauf zu Quästoren der
Kammer:
von Camphausen und von Merkel;
zu Ordnern:
Jemmermann, von Kleist-Retzow, von Zybulski und Haak;
zu Stimmzählern:
Moritz, Knauth, Elsner und Parrisius.
Ein Abgeordneter der Rechten soll immer mit einem Abgeordneten der Linken gemeinschaftlich die Zählung vornehmen lassen.
Der Präsident zeigt noch die Bildung einer Petitions-Kommission an.
Hierauf kommt der Antrag des Abgeordneten v. Vinke zur Berathung.
Derselbe lautet:
„Die hohe Kammer wolle beschließen, eine Kommission durch die Abtheilungen wählen zu lassen, welche eine Adresse an Se. Majestät den König als Antwort auf die Thronrede zu entwerfen
hat.“
Motive: „Die Ansprache des Königs an die Vertreter des Volkes erheischt eine Erwiederung, und es ist ein konstitutioneller Gebrauch, daß sie sofort auf die Thronrede folge. Das Land
erwartet von seinen Vertretern eine allgemeine Aeußerung über die wichtigsten Fragen, die es bewegen.“
Diesen Motiven fügt v. Vincke noch hinzu, daß es vornehmlich 1) die Stellung der hohen Kammer zur oktroyirten Verfassung und 2) die Stellung Preußens zu Deutschland sei, über welche eine Aeußerung
der Kammer nothwendig sei.
Der Vinkesche Antrag wird hinreichend unterstützt.
v. Kirchmann (gegen Adresse): Nach meiner Ueberzeugung ist das Land gegen die Adresse und verlangt von uns nur die Feststellung der Verfassung Die Adresse ist nicht blos unnütz, sondern auch
gefährlich für die Freiheit des Landes und der Versammlung. Ich wundere mich, daß der Adreß-Antrag gerade von der Seite ausgegangen, welche durch ihren Antrag auf baldige Regulirung der bäuerlichen
Angelegenheit offenbar hat zeigen wollen, daß ihr vor Allem die materiellen Interessen und nicht der Formalismus am Herzen liegt. Man beruft sich auf die parlamentarische Sitte, daß es überall der
erste Akt der Volksvertretung sei, auf die Thronrede zu antworten. In England ist jedoch das Adreßwesen nur eine Spielerei. Gehen wir von dieser Spielerei ab! Jedenfalls würden Berichte der Minister
über ihre amtliche Thätigkeit viel nützlicher als das Adreßwesen sein. Ich bin der Meinung, daß mindestens die Hälfte des Volkes gegen eine Adresse und gegen die Anerkennung der Verfassung ist; denn
die meisten Mitglieder jener Seite (der Linken) haben vor ihrer Wahl die Ungültigkeit der oktroyirten Verfassung ausgesprochen und sind trotzdem gewählt worden. — Auch die Nationalversammlung
hat die Adresse bei Seite gelegt. Die Ehrfurcht gegen die Krone kann dadurch nicht verletzt werden.
Die Frage über Gültigkeit oder Ungültigkeit der Verfassung kann durch die Adreßdebatte überdies nicht erledigt werden; denn wir von der linken Seite werden bei jeder Gesetzesvorlage — und
Sie werden uns dies nicht verdenken — immer von Neuem bemüht sein, unsrer Meinung die Majorität und Geltung zu verschaffen. Lassen Sie uns die Rechtsfrage über Gültigkeit der Verfassung jetzt
bei Seite schieben, und auf den Inhalt derselben eingehen. Diesen lassen Sie uns vereinbaren.
Was die deutsche Frage anlangt, so lassen Sie uns die deutsche Einheit lieber durch Brechung der persönlichen Regierungsinteressen herbeiführen!
Wenn man in der Adreß-Debatte eine Kritik des Ministeriums wünscht, so muß ich bemerken, daß es Fälle giebt, wo es besser ist, seinen Gegner zu ignoriren. (Bravo zur Linken.)
Die Adresse ist aber auch nicht bloß nutzlos, sondern auch gefährlich. Sicherlich werden wir uns bei dem Inhalte der Verfassung viel näher stehen, als bei der Adresse, die ich zugleich als ein
wahres Nest von Zweideurigkeiten bezeichnen möchte, welche nur geeignet sind, uns zu trennen.
Der Boden, auf dem wir stehen, ist noch sehr schwankend. Ich glaube, daß es eine große Partei im Lande giebt, die nur auf einen Fehler von unserer Seite wartet, um ihn abermals zu einer Auflösung
der Volksvertretung zu benutzen Hierzu kann eine Adreß-Debatte trefflich Veranlassung bieten, denn es würde an heftigen und selbst persönlichen Angriffen gegen die Regierung nicht fehlen, und man
würde dann nach der Auflösung sagen: Die Volksvertretung hat sich zweimal unfähig bewiesen, eine Verfassung festzustellen. — Viele von jener Seite (auf die Linke deutend) haben viel gelitten.
Sie wollen hierüber schweigen und, um der Versöhnung willen, Vergangenes vergessen. Sie, meine Herren (auf die Rechte deutend), haben nicht gelitten. Es ist Ihnen vielleicht gut gegangen; ich glaube
daher, daß ich von Ihnen dasselbe mit noch größerem Recht erwarten kann. (Bravo zur Linken.)
Urlich's spricht mit Pathos für eine Adresse. — Kinkel gegen sie, da man auf eine solche Thronrede nichts erwidern könne.
v. Vincke: Es sind so viel Einwände gegen den Erlaß einer Adresse gemacht worden, daß ich genöthigt bin, noch einmal das Wort zu ergreifen
Ein Redner hat zunächst die Befürchtung ausgesprochen, daß die Adreß-Debatte zu Angriffen gegen die Krone führen könne. Meine Herren! Wir befinden uns in einem konstitutionellen Staate, und das
Ministerium ist für jeden Regierungsakt verantwortlich, also auch für die Thronrede, selbst wenn es dieselbe nicht kontrasignirt hat. Die Angriffe gegen die Thronrede gehen daher lediglich das
Ministerium und nicht den Träger der Krone an.
Ein anderer Redner hat die Thronrede als nichtssagend bezeichnet. Ich glaube jedoch, daß dieselbe gerade in den wichtigsten Fragen sehr klar ist.
Man hat ferner gesagt: die materiellen Fragen erheischen zunächst die Aufmerksamkeit und Thätigkeit der Kammer. Ich bin hiermit einverstanden.
Das Wichtigste aber ist, daß wir uns zunächst über den öffentlichen Rechtszustand des Landes aussprechen und diesen feststellen, denn hiervon hängen alle materiellen Interessen des Landes ab.
Es ist ferner behauptet worden: die meisten Abgeordneten der Linken hätten gegen ihre Wähler die Ungültigkeit der oktroyirten Verfassung ausgesprochen. Wenn dies wirklich ihre ehrliche und deutsche
Ueberzeugung ist, so frage ich diese Herren: Wie haben Sie Ihr Mandat annehmen können? — Wenn Sie wirklich in ehrlicher, deutscher unzweideutiger Weise Ihre Ueberzeugung vor Ihren Wählern
ausgesprochen und Sie trotzdem eine Majorität auf den Grund der für ungültig erklärten Verfassung gewählt hat; so begreife ich nicht, wie so viele Juristen auf jener Seite ein solches Mandat haben
annehmen können Das geht über meinen Horizont.
Es ist ferner gegen die Adresse eingewendet worden, daß die Berathung derselben zu viel Zeit rauben werde. Wir auf dieser Seite (auf die Rechte deutend) sind gar nicht so sehr gespalten, wie es auf
jener Seite der Fall zu sein scheint. Uns ist der Inhalt der Adresse gar nicht so zweifelhaft, wir werden sehr bald fertig werden, wir wollen die Adreß-Debatten nicht zu glänzenden Reden benutzen.
Wollen Sie die Debatte hinziehen, so ist es Ihre Schuld.
Man hat uns auch noch vorgeworfen, daß wir jetzt unsere Majorität benutzen wollten, um eine Adresse durchzusetzen, während schon in wenigen Wochen die Herren von jener Seite durch die Nachwahlen
die Majorität erlangen würden. Ich weiß nicht, ob diese Vermuthung richtig ist. Sie, meine Herren, haben wahrscheinlich bessere Nachricht. (Heiterkeit.) Halten Sie jedoch Ihre Gründe für so schwach,
daß sie unsere Majorität nicht erschüttern können, so sind diese Gründe in der That nicht der Beachtung werth.
Es ist mir ferner der Vorwurf gemacht worden: ich wolle den Schwerpunkt Deutschlands nach der Peripherie verlegen. Ich protestire dagegen, daß man einen solchen Sinn aus meinen Worten ziehe. Ueber
meine Lippen ist kein Wort gekommen, was die Autorität der deutschen National-Versammlung erschüttern könnte; aber die Ueberzeugung habe ich ausgesprochen, daß ein Ausspruch von Ihrer Seite in der
deutschen Frage das Frankfurter Parlament sehr kräftigen werde — Man hat gesagt, der Krieg mit Dänemark sei im Interesse der Kabinette entschieden worden; ich frage Sie, ob das wahr ist? Ich
dächte doch, der Krieg hätte lediglich und allein im Interesse des schleswigschen Volkes Statt gefunden, und obgleich Preußen in seinen materiellen Interessen durch den Kampf viel gelitten hat, so
würde ich doch für den Krieg stimmen, wenn es sich um die Ehre Deutschlands handelt; denn ich achte diese Ehre höher als jene matteriellen Interessen.
Noch einmal wiederhole ich es, daß wir die Adreß-Debatte in Einer Sitzung zu Ende bringen wollen. Wir scheuen den Kampf nicht und sind von Ihnen, meine Herren zur Linken, überzeugt, daß auch Sie
den Kampf nicht scheuen werden. Deshalb stimmen Sie für die Adresse.
Der Abgeordnete Schneider (Schönebeck) trägt auf namentliche Abstimmung über den v. Vincke'schen Antrag an. Der Namens-Aufruf wird hinreichend unterstützt
Ueber die Fragestellung entspinnt sich eine sehr lange Debatte. Es ist nach dem Geschäftsreglement zweifelhaft, ob der Antrag sogleich zur definitiven Fragestellung kommen oder erst die Frage dahin
gestellt werden solle: ob der Antrag an eine Kommission zu überweisen sei. — Die Kammer entscheidet sich endlich dafür, daß der v. Vincke'sche Antrag sogleich zur definitiven
Fragestellung komme.
Der Namensaufruf erfolgt. Der v. Vincke'sche Antrag wird angenommen und die Kammer beschließt mit 172 gegen 139 Stimmen:
eine Kommission durch die Abtheilungen wählen zu lassen, welch eine Adresse an Se. Majestät den König, als Antwort auf die Thronrede, zu entwerfen hat.
Minister v. d. Heydt: Ich habe der hohen Kammer drei Verordnungen zur Prüfung und Beschlußnahme vorzulegen:
1) Das Gesetz vom 9. Februar wegen Errichtung von Gewerberäthen,
2) das Gesetz vom 9. Februar wegen Errichtung von Gewerbegerichten
3) das Gesetz vom 6. Januar wegen unentgeltlicher Hülfleistung bei Räumung des Schnee's von den Straßen.
Hierauf wird zu dem Antrag von Behnsch und Genossen übergegangen, derselbe wird verlesen und sodann der Antragsteller zur Mitwirkung aufgefordert.
Behnsch: Das Volk sehnt sich nach der Herbeiführung eines sichern Zustandes, und es ist daher unsere Pflicht, denselben sobald als möglich ins Leben zu rufen. Das Volk will eine Verfassung,
ein verantwortliches Ministerium und die Verpflichtung der Krone auf die Verfassung. Man hat es der Nationalversammlung zum Vorwurf gemacht, daß sie sich zu früh mit den materiellen Verhältnissen des
Landes beschäftigt und die formellen vernachläßigt hat, wohlan, vermeiden wir diesen Vorwurf und wenden uns ohne Verzug der Berathung der Verfassung zu. Der von mir vorgeschlagene Weg ist der kürzeste
hierzu. Auch die vorige Nationalversammlung ernannte eine Kommission für die Verfassung, diese hatte sie aber erst zu entwerfen. Jetzt soll die Kommission die schon vorhandene, die oktroyirte
Verfassung zur Grundlage machen, und sie kann damit schnell zu Ende kommen. Damit vermeiden wir zugleich den Prinzipienstreit über die Rechtsgültigkeit der Verfassung. Wir scheuen denselben nicht,
aber wir wollen ihn noch gern vermeiden, um Zeit für die wirkliche Berathung zu gewinnen. Ich empfehle Ihnen daher meinen Antrag.
Der Präsident stellt den Antrag hierauf zur Unterstützung. Dieselbe erfolgt ausreichend.
D'Ester: Ein Grund bestimmt mich namentlich, für den Antrag zu sprechen, der, daß gefordert worden ist, wir sollen recht bald an die Verfassung gehen, um einen sichern Zustand
herbeizuführen. Dies kann unbeschadet der Adreßdebatte geschehen. Der Antrag wird dazu dienen, daß wir uns über die Anerkennung der Verfassung erklären. Dies durfte er nicht umgehen. Wir müssen dazu
schreiten, zu erklären, daß die Verfassung nichts als ein Entwurf ist, den anzunehmen oder zu verwerfen wir das Recht haben. — Hr. v. Vincke hat freilich schon behauptet, daß wir nur auf
Grundlage der Verfassung gewählt seien. Dies müssen wir aber in Abrede stellen. Die Revolution hatte den alten Rechtszustand vernichtet und es sollte ein neuer gebildet werden. Die
National-Versammlung wurde durch das allgemeine Stimmrecht gewählt, um die Verfassung festzustellen. Diese Thatsache läßt sich so wenig in Abrede stellen, als der Versuch der Krone, eine Verfassung zu
oktroyiren, nachdem sie die National-Versammlung aufgelöst hatte. Die erste Thatsache wird von beiden Parteien anerkannt, die zweite nicht. Das ist der Unterschied zwischen uns.
Wir sind abermals durch das allgemeine Stimmrecht gewählt, um den Willen des Volkes festzustellen. Auf welchem Rechtsboden soll dieses geschehn? Es gibt keinen andern, als den der Geschichte, und
diese sagt uns nur, daß im November die Gewalt zufälligerweise gesiegt hat. Hiernach haben wir das Prinzip festzustellen, welches wir befolgen wollen, und hierzu gibt uns der eigentlich nichts sagende
Antrag von Behnsch Gelegenheit, da er die Frage als völlig offen hinstellt, während der andre schon von vorn herein ein Prinzip festsetzen will. Deshalb erkläre ich mich für den Antrag von
Behnsch.
v. Vincke (zu einer thatsächlichen Berichtigung): Der Redner hat erklärt: daß er nicht auf Grund der Verfassung, sondern des allgemeinen Stimmrechts hier sei, und daß die Verfassung auf dem
Wege der Gewalt gegeben sei. Dies kann ich nicht für richtig erachten. Ich behaupte, daß die Verfassung in Folge der allgemeinen Akklamation von Seiten des Volkes zur Geltung gekommen sei. (Laute und
heftige Unterbrechung auf der Linken.) Ich behaupte, daß das Volk die Verfassung gebilligt hat, und daß wir auf Grund der durch diese Verfassung erfolgten Wahl hier sind. (Nein, nein, auf der
Linken.)
Schwerin hat das bischen gesunde Vernunft, was von ihm nicht im Cultusministerium geblieben war, in der Paulskirche gänzlich verloren.
Ziegler: Es ist fälschlich behauptet worden, die Nationalversammlung sei nicht berufen gewesen, eine Verfassung festzustellen. Ich habe hier gerade das damalige Wahlgesetz vor Augen, worin
es heißt:
„eine Verfassung durch Vereinbarung mit Uns festzustellen.“
(Große Heiterkeit auf der rechten Seite des Hauses.)
Die Kammer beschließt den Schluß der Debatte und die Frage: soll der Behnsche Antrag,
„durch die Wahl der Abtheilungen einen Ausschuß von 21 Mitgliedern zu bilden, welchem die am 5. Dezember oktroyirte Verfassung als Grundlage der Vorberathung für das Plenum überwiesen
werde“
in weitere Erwägung gezogen werden, wird mit großer Majorität verneint.
Riedel und Genossen ziehe ihren Antrag zurück.
Waldeck wünscht über seinen Antrag wegen Aufhebung des Belagerungszustandes künftigen Montag gehört zu werden.
Ludewig wünscht über seinen Antrag sofort gehört zu werden. Derselbe lautet:
„Die Kammer wolle beschließen:
daß das von der Staatsregierung unterm 7. Februar d. J. erlassene provisorische Gewerbegesetz, zu dessen Ausführung bereits geschritten wird, der Prüfung und Genehmigung der Kammer, welche der § 60
der Verfassungs-Urkunde vorschreibt, baldigst unterstellt werde.
Der Antrag von Ludewig und Genossen erscheint durch die Einbringung der Regierungs-Vorlagen und die Verweisung derselben an die Abtheilungen, als erledigt.
Die Berathung über den Philipps'schen Antrag wird einstweilen suspendirt.
Der Antrag des Abgeordneten Schneider II. (Köln) und Genossen ist nunmehr an der Reihe. Derselbe lautet:
„Die Hohe Zweite Kammer wolle beschließen: die sofortige Einberufung des in Untersuchungshaft im Gefängnisse zu Münster befindlichen Abgeordneten für den Wahlbezirk Paderborn, Herrn
Justiz-Kommissarius Groneweg, zu veranlassen,
eventuell
durch den Herrn Alters-Präsidenten die sofortige Einsendung der betreffenden Untersuchungsakten zu verlangen und eine Kommission von sieben Mitgliedern zur Berichterstattung zu ernennen.
Minister des Innern: erklärt, daß er nicht im Besitze der betreffenden Untersuchungs-Akten sei; daß dieselben jedoch leicht zu beschaffen sein würden.
Temme: bittet, dem Schneider'schen Antrage ohne Diskussion beizustimmen.
Graf Schwerin: gegen den Antrag; eben so v. Bismark.
Die für den Antrag eingeschriebenen Redner der Linken verzichten auf das Wort.
Um 3 Uhr kommt es zu einer leidenschaftlichen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Großjohann auf unbedingte Portofreiheit
Derselbe wird zurückgezogen.
Dagegen beschließt die Kammer den Bauer'schen Antrag:
„das Ministerium zu ersuchen, den Abgeordneten der Kammer die unbeschränkte Portofreiheit einzuräumen“
in weitere Erwägung zu nehmen; d. h. der Antrag wird in die Abtheilungen verwiesen.
Schluß der heutigen Sitzung Nachmittags 3 1/4 Uhr.
Nächste Sitzung: übermorgen Vormittag 10 Uhr.
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] Wien, 3. März.
Ich habe Ihnen neulich geschrieben, daß der Gesammtstaat Oestreich nur zwei Möglichkeiten habe, eine Möglichkeit Metternich und eine Möglichkeit
Standrecht. Ich bemerkte dabei, daß in diesem Augenblicke beide Möglichkeiten erschöpft sind und Oestreich im Begriff steht, in eine dritte Phase zu gerathen, in die Phase des
Untergangs. Ich bin Ihnen damals den Beweis für meine Behauptung schuldig geblieben, weil ich glaubte, die Sache sei so evident, daß ich ihn füglich schuldig bleiben könnte. — Eine
Rundschau in die deutschen Blätter überzeugt mich nun aber fast täglich von meinem Irrthume. Sie erlauben daher, daß ich meine Behauptung noch nachträglich ausführe.
Fragt man in Europa den gewöhnlichsten gesunden Hausmannsverstand: Was denkst du von Oestreich? so gibt er einem gewiß zur Antwort: „Austria, die Urgroßmutter des
römisch-spanisch-germanischen patriarchalisch-standrechtlichen Despotismus, ist selbst mit Moschus und Cayenne-Pfeffer nicht mehr zu kuriren, ihre Sterbeglocke hat diesmal definitiv geläutet, die alte
Vettel liegt in der wildtobenden Agonie.“ Fragt man dagegen die hochgebildete Weisheit der deutschen Blätter, und selbst der meisten demokratischen, so weiß sie einem über die östreichischen
„Wirren“ (Erfindung und feinste Pointe des politischen Verstandes der Söhne Teut's) einen solchen Frachtwagen urzuständlicher Gelehrsamkeit entgegenzufahren, daß man vor Schreck
diese östreich. Wirren anerkennt und ihrer Ent- oder weitern Verwirrung mit tabackqualmender Gemüthlichkeit zuschaut. Es ist eine von den vielen genialen Eigenthümlichkeiten deutscher Blätter, immer
hinter dem Geist der Verhältnisse und hinter dem Geiste der Völker zu stehen, statt beide zu pussiren, es würde mithin auch unbillig sein, wollte ich verlangen, daß die deutschen Blätter einen Schritt
weiter aushalten, als die gegenwärtig in Oestreich wieder zur Geltung gekommene Geistespointe: „Mocht nix! S'is olles ahns!“ Ich will diese Arbeit selber übernehmen.
Während die Intelligenz des „passiven Widerstandes“ allen Ernstes meint, die Sonne der deutschen Revolution (sit venia vorba) sei Berlin, hat die intelligenzlose Schnellkraft
des aktiven Widerstandes, des initiativen Angriffs im März, Mai, September und Oktober bewiesen, daß die feuerlos-intelligente Sonne von Berlin im Grunde nichts anderes gewesen, als ein
bleichschimmernder Mond, welcher sich um Wien, Deutschlands eigentlichsten Brennpunkt, gedreht.
Die politische Intelligenz ist dort, wo Thaten geschehen; die gewaltigsten Thaten machen den Schwerpunkt der Intelligenz; passive Widerstände gehören auf den Büchermarkt nach Leipzig. Unter
Metternich war in Deutschland Wien allein der Ort der wirklichen politischen That, alle andern Orte Deutschlands, am Meisten aber das mondscheinintelligente Berlin, waren nichts, als die sich
blähenden Gedärme dieser Thaten. So ist's geblieben bis heute.
Die Gründe zu diesen Ueberzeugungen, deren ich mich schon im Jahre 1846, bei meinem ersten Eintreten in Oestreich nicht erwehren konnte, liegen nicht ferne.
Oestreich, offiziell das mächtige, altehrwürdige geheißen, obwohl es der Freiheit, der aktiven Freiheit gegenüber eine Ohnmacht ist, ist mehr, denn jede andere Macht Europas, eine
bloße Schöpfung des patriarchalisch - dynastischen Absolutismus. Rußland hat, Polen abgerechnet, eine Nothwendigkeit des Daseins überhaupt zur Grundlage, Oestreich dagegen gleicht der Höhle eines
siegreichen Räubers, welche derselbe im Centralpunkte einer großen Nachbarschaft angelegt hat.
In Frankreich stürzten blos die Burbonen, weil Frankreich sich im Lauf der Zeit eine breite nationale und insofern demokratische Basis erworben hatte, in Oestreich aber müssen die Habsburger
stürzen sammt ihrer dynastisch - idealen Absolutismus-Schöpfung Oestreich.
Oestreich und Freiheit sind Gegensätze, wie in der Politik keine mehr existiren; Oestreich ist als Gesammtstaat die radikalste Unfreiheit, die es gibt, und die Freiheit muß der entschiedenste Feind
von Oestreich sein. Die Vernichtung Oestreichs liegt daher allzeit im Aufschwung der Freiheit, oder mit andern Worten: Oestreich ist mit der Freiheit unmöglich, die Freiheit mit Oestreich. Hierin
liegt das ganze Geheimniß der erst durch Metternich zur Kulmination gebrachten östreichischen Politik.
Ein demokratisches, ein konstitutionelles Oestreich, Ideal des k. k. privilegirten Idioten Schuselka, ist vorläufig kompleter Unsinn, wider welchen Ungarn, Italien, Deutschland, Polen protestiren,
und welches nur von den Czechen, dem blödesten Stamme, und von Schuselka, dem blödesten Geistesausdruck Oestreichs, noch aufrecht erhalten wird. Selbst die Kroaten faseln nicht länger von einem
östreichischen Gesammtstaat.
Der erste entscheidende Sieg der Demokratie muß hierfür Beweise liefern, die selbst den Idiotismus eines Subjekts wie Schuselka zur Erkenntniß bringen, da ihm die Vorgänge in Ungarn und Italien
dazu noch nicht zu genügen scheinen. — Leider gibt's dieser Schuselka-Idioten hier in Wien, überhaupt aber im deutschen Oestreich noch die Hülle und Fülle, obwohl das eigentliche Volk,
in welchem Schuselka nur Anarchie erblickt, sich durchaus vom rechten Genius hierin leiten läßt.
Der Genius Deutsch-Oestreichs hat aber noch keine Persönlichkeit gefunden, in welcher er sich versinnlichte, Deutsch-Oestreich so wenig, als Gesammtdeutschland haben einen Kossuth. Die
bisherigen Heerführer der deutsch-östreichischen Demokratie sind Idioten gewesen , an deren Sohlen die Schollen der Gesammtmonarchie kleben geblieben sind. Vielleicht haben sie jetzt als wiener
Flüchtlinge im Auslande Gelegenheit und Geist genug, diese östreichisch-naive Scholle, ihren bisherigen Standpunkt, von sich zu werfen. Wir wollen es wünschen und erwarten, damit nach neuen Thaten
Schuselka-Geister nicht im Stande sind, sich der Bewegung abermals zu bemeistern.
Den untrüglichsten Beweis für den Blödsinn dieses Geistes gaben uns die czechischen Studenten, sie haben Schuselka eine Adresse zugeschickt; dieser Geist ruft jetzt am 3. März erst aus:
„Oestreich wird nicht regiert, es wird terrorisirt!“ An dem Untergange Wiens und an den schauerlichen Folgen desselben ist Niemand anders schuld, als eben dieser deutsch-katholisch
verklärte, mit der Gloriole des Hamburger Rauchfleischs umnebelte Gesammtausdruck der östreichischen Bornirtheit, Schuselka. Hütet eure Zukunft vor der Heiligsprechung dieser Bornirtheit!
Das Haus Habsburg stützte sich anfänglich auf einen festern Boden, als auf den der östreichischen Monarchie, es stützte sich auf Deutschland, seine Wiege. Die gutwilligen deutschen Knochen, obwohl
sie in Deutschland dem Hause Habsburg die Klodwigs-Arbeit verdarben, halfen demselben dennoch nach außen hin die Länder rauben, welche das Haus neben seinen Erbländern erworben hat, und die Rache der
in diesen Ländern wohnenden nichtdeutschen Völker verschaffte ihm auf der andern Seite die Macht, Deutschland's, ja Europa's, geistigen Fortschritt auf Tod und Leben zu bekämpfen.
— Nur mit Oestreichs ungeheurem Bleigewicht am Beine war es möglich, die volle Entwicklung der Reformation zu hemmen, die Revolution fast ungeschehen zu machen.
Der Absolutismus der französischen Könige hatte wenigstens den Vorzug eine geistreiche, eine glänzende Erscheinung zu sein, der Absolutismus der Habsburger aber gefiel sich von jeher in der Pointe
der vollkommensten Verthierung unter Greuel und Jesuitismus.
Als das Haus Habsburg erkannte, daß es allein dem Zeitgeist nicht mehr zu trotzen vermöge, trug es keine Scheu, sich mit der asiatischen Barbarei zu verbünden.
Rußland ist nur darum eine europäische Großmacht geworden, weil das Haus Habsburg zum Kampf wider die Civilisation eines breiten Rücken bedurfte.
Habsburg heißt daher der Strang, an welchem die europäische Freiheit seit Jahrhunderten baumelt, Habsburg ist der große ins Centrum Europa's festgewurzelte Galgen des Fortschritts.
Keine Dynastie hat sich im Prinzip, wie durch die That, so an der Menschheit versündigt, als die Standrechtsdynastie Habsburg. Die Romanow's sind durch sie ursprünglich erst in das infame
Handwerk der Völkerverknutung und Völkerausmordung eingeweiht worden, mögen sie ihre Meister nun auch übertreffen. Darum steht rundum die weiten Grenzen des Gesammtstandrechtsstaats mit
Höllenflammen:
Lasciate ogni speranza voi ch'entrate!
Hätten die Habsburger sich mit den deutschen Knochen keine außerdeutschen Rekrutenställe zu erobern gewußt, sie würden gleichzeitig mit den Bourbonen untergegangen sein. Denn in ihrem Polizeikampf
wider den Genius der Völker waren die Habsburger immer nur dem Anscheine nach siegreich, in den Resultaten mußten sie zuletzt immer das Feld räumen. Die eigentlichen Resultate des dreißigjährigen,
siebenjährigen und französischen Kriegs waren im Grunde ja immer nur Niederlagen für das habsburgische Prinzip absoluter Knechtung. Die geistige Bewegung Euro- [Fortsetzung]
Hierzu eine Beilage.