[1345]
Beilage zu Nr. 243 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 11. März 1849.
[Deutschland]
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@facs1345
[Fortsetzung] pa's erstarkte in jedem Kampfe mit den Habsburgern, und entriß ihnen jedesmal ein Stück ihres Raubes.
Der Verlust der deutschen Kaiserwürde, der Verlust der Schweiz, Brabants, das Mißlingen der Klodwigsarbeit in Deutschland, die Erhebung Preußens, das Fortbestehen der Reformation und Revolution u. s. w., das sind die eigentlichen Resultate der siegreichen habsburgischen Waffen.
Die Habsburger werden überall hinausgetrieben; die kroatische Türkei, jetzt ihre letzte Verzweiflung, mag einst ihren letzten Seufzer vernehmen. Mit Recht sagt Heine daher:
Du bist
Ein altes Fabelwesen,
Geh', leg' dich schlafen! —
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Wien, 5. März.
Die Vorsteher der Pesther Judengemeinde sind, ihren Rabbiner Schwab an der Spitze, dem F. M. Windischgrätz ins Hauptquartier gefolgt, um Nachlaß der ihnen in Baarem auferlegten Leistungen von fl. 110,000 für Toleranzsteuerrückstände, und der den Gemeinden zur Last fallenden solidarischen Verbindlichkeit bei hochverrätherischen Vergehungen Einzelner nachzusuchen. Sie wurden nicht nur mit ihrem Begehren abgewiesen, sondern auch wegen angeblichen Haltens der Juden an die Sache der Rebellen sehr hart angelassen, wobei auch der östreichischen Deputirten Fischhof und Goldmark mißbilligend und in sehr heftigen Ausdrücken gedacht worden sein soll.
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@facs1345
Wien, 6. März.
Ueber das durchaus unconstitutionelle Verhältniß des Fürsten Windischgrätz zu dem Ministerium äußert sich die „Presse“ folgendermaßen: Das was schon lange aufgehört hat, für den hellsehenden Theil des Publikums ein Geheimniß zu sein, ist nun auf eine Weise an den Tag getreten, die keinen Zweifel übrig läßt.
Die von dem Armee-General-Kommando in Ofen erlassene Kundmachung vom 2. März, wonach der Inhalt des auf die ungarischen Banknoten bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes auf die Außer-Courssetzung dieses Papiergeldes im Privatverkehr für Ungarn keine Anwendung findet, liefert den unwiderleglichen Beweis, daß der kaiserliche Bevollmächtigte die Verordnungen des verantwortlichen constitutionellen Ministeriums für seine Handlungen nicht bindend erachtet.
Wir können noch nicht mit Bestimmtheit wissen, was aus einem so bedauerlichen Konflikte zwischen den höchsten exekutiven Gewalten in der Monarchie entstehen werde; so viel steht aber jetzt schon fest, daß es von unserem Gesammtministerium eine überaus unglückliche Inspiration war, jenes Cirkular vom 24. Februar in die Welt zu schicken, bevor es sich der Folgeleistung des kaiserlichen Bevollmächtigen versichert hatte. Es übernimmt dadurch dem Monarchen, dem Reichstag und dem ganzen geschäftstreibenden Publikum gegenüber eine ernste Verantwortung. Eben so sehr müssen wir aber auch bedauern, daß ein mit so großer Vollmacht ausgerüsteter General, wie der Fürst von Windischgrätz, kein Bedenken trug, die Regierung, in der gegenwärtigen Lage des Staats, solcher Verlegenheit auszusetzen. (Est-ce clair?)
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@facs1345
[ * ] Kremsier, 5. März.
In der heutigen Reichstagssitzung wurde folgender Beschluß angenommen:
Die erste Lesung des Konstitutions-Entwurfes wird am 15. März in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Zu diesem Behufe werden die Sitzungen nach Schluß der Berathung über § 15 der Grundrechte ausgesetzt, um die Berathungen über die Konstitutions-Urkunde in den Sektionen zu pflegen.
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@facs1345
Hannover, 6. März.
Wir glauben aus guter Quelle versichern zu können, daß unsere Regierung gestern eine östreichische Note über das deutsche Verfassungswerk erhalten hat, in welcher das berühmte „vorschwebende“ Deutschland nun wirklich auf die Erde gebracht werden soll, in Gestalt eines neunköpfigen Directoriums, worin Oestreich und Preußen je zwei Stimmen führen würden. Bekanntlich ist dies auch der Plan, für welchen Heck[unleserlicher Text]cher, Herrmann und Somaruga in Ollmütz wirken; ob demzufolge auch die Reichsstatthalterschaft in der Note proponirt wird, und wie dieselbe die nicht deutschen Provinzen Oestreichs hereinzieht, haben wir noch nicht in Erfahrung gebracht.
[(Z. f. N.)]
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Dresden, 7. März.
In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt Böttcher: Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schleswig erlösche mit dem 26. März. Es sei nun leicht möglich, daß von der Centralgewalt auch sächsische Truppen für den wiederbeginnenden Krieg beordert und dafür andere deutsche Truppen, vielleicht bairische, nach Sachsen verlegt werden. Es würde nun namentlich gegen den letzten Punkt nichts einzuwenden sein, wenn die Einheit in Deutschland hergestellt wäre und das deutsche Heer eine demokratische Einrichtung hätte. Allein man wisse nicht, ob es je zu einer Einheit Deutschlands kommen werde. Wenn man sich nun schon gegen den ersten Punkt erklären müsse, so müsse das noch mehr gegen den letztern Punkt geschehen. Man habe schlimme Erfahrungen über das Verhalten der deutschen Truppen in fremden Ländern gemacht. Noch stehe das Verhalten der sächsischen Truppen in Altenburg nach dem Berichte des Vicepr. Tzschirner vor unsern Augen. Die sächsische Regierung hat jedenfalls das Recht, ihre Gründe gegen solche Anordnungen geltend zu machen. Er frage daher an: „Was die sächsische Regierung zu thun gedenke, wenn bei dem Eintritt eines neuen Kriegs von der provisorischen Centralgewalt sächsische Truppen nach Schleswig beordert und dafür fremde eingeführt werden?“ Er bemerke noch, daß die zurückbleibenden Truppen und die übrigen Bürger wohl selbst die Ruhe und Ordnung wahren könnten, so daß fremde Truppen in Sachsen nicht nöthig sein würden. Die Interpellation wird dem Gesammtministerium übergeben.
Berthold beantragt, „daß der Finanzausschuß beauftragt werde, ein namentliches Verzeichnis aller auf die Staatskasse angewiesenen Pensionairs mit Angabe des Alters und anderer Verhältnisse anzufertigen.“ Das Pensionswesen sei ein sehr wichtiger Gegenstand im Staatshaushalte, mehr als eine halbe Million müsse das Land für dasselbe aufbringen. Die Militairpensionen verzehrten aber allein die Hälfte davon, und man sehe sich vergeblich nach Schlachten um, welche so viele Krüppel gemacht, daß ein so großer Pensionsaufwand nöthig sei. Vielmehr habe seit 30 Jahren Frieden geherrscht. Da müsse man allerdings an einen faulen Fleck in unserm Pensionswesen denken. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
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[ !!! ] Frankfurt, 8. März.
Sitzung der Nationalversammlung unter dem Präsidium von Simson. Das Haus ist ungeheuer leer.
Flottwell, Hoffmann von Ludwigsburg und Heubner von Zwickau treten aus, drei neue Abgeordnete treten dafür ein. — Flottenbeiträge darunter goldene Ohrringe, und andere Utensilien.
Schulze von Potsdam zeigt einen Bericht für den Wehrausschuß an, welcher gedruckt wird.
Vischer von Tübingen stellt in Betracht des Einrückens der Russen in Siebenbürgen, und in Erwägung daß dies Manöver auf ein Bündniß Oestreichs mit Rußland hindeutet, welches der jungen deutschen Freiheit (?) Gefahr bringt den Antrag, die Nationalversammlung solle beschließen
„durch die Centralgewalt der östreichischen Regierung zu erklären, daß das Einrucken der russischen Truppen als ein Hinderniß der Bildung des Bundesstaates betrachtet werden muß u. s. w.“
Vischer hat über diesen ohnehin ma[unleserlicher Text]n Antrag nicht einmal die Dringlichkeit beantragt, sondern selbst die Verweisung an den Ausschuß verlangt. Der Antrag geht also an den Ausschuß, bis die Russen längst wieder hinter Moskau sein konnen.
Man geht zur Tagesordnung, d. h. zur zweiten Lesung des Restes der Grundrechte.
Artikel 5.
§ 21 (wird ohne Diskussion definitiv so angenommen):
„Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden.“
Die Worte „und von Corporationen“ wurden mit 173 Stimmen gegen 145 angenommen.
Stavenhagen und Teichert (preußische Schnurrbärte) beantragen den Zusatz:
„Beim Heere und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie die Disciplinar-Vorschriften es bestimmen (d. h. gar nicht!)“
wurde mit 185 Stimmen gegen 182 angenommen. (Von der Linken fehlten viele.)
§ 22 (ohne Diskussion):
„Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.“
Angenommen
Der Punkt von der Ministerverantwortlichkeit fällt hier weg, da § 46 hierüber eine allgemeine Bestimmung enthält.
Artikel 7.
§ 30 (ohne Diskussion)
„Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen und Güter in Staat und Gemeinde aufhört.“
Das Wort „Personen“, dessen Einschaltung die Minorität beantragte, wurde mit 179 Stimmen von Links gegen 223 Stimmen von Rechts verworfen. Ebenso mehrere Zusätze von Nauwerk, Würth von Sigmaringen u. s. w. betreffend „Schutz der Arbeit“; „Steuerfreiheit für die nöthigsten Lebensmittel“ — (Wie kann man sich auch mit solchen Lappalien befassen! —)
Artikel 9.
Ueber § 43 (die Gemeindeverfassung) beschließt man eine Diskussion — M. Mohl gegen den Ausschuß. Bally für denselben. Raveaux unter Beifall für Wiederaufnahme des in der ersten Lesung diesem § genommenen Punktes von der Bürger- und Volkswehr. Nach geschlossener Debatte sprach noch Wigard für die Zusätze der Minorität des Ausschusses und G. Beseler für die Majorität. (Er wurde wieder furchtbar ausgelacht, weil er von dem Stolz auf Preußens Soldateska sprach.)
Hierauf wurde bei der Abstimmung der § definitiv folgendermaßen angenommen:
„Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung:
a. Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,
(der Zusatz „mit Ausschluß des Bestätigungsrechts der Staatsbehörde“ wurde abermals mit 252 Stimmen gegen 188 verworfen.
b. Die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates.
(Die gesperrt gedruckten Worte sind ein Zusatz des Verfassungsausschusses)
c. Die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes.
d. Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel.
(Nach der Minorität des Ausschusses.)
Der als l[unleserlicher Text]t. e. beantragte Zusatz der Minorität:
„Organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr“ wurde mit 242 Stimmen gegen 191 verworfen.
Der Zusatz:
„Das Recht der Selbstbesteuerung zu Gemeindezwecken,“
wurde auch abgelehnt — Ebenso andere Zusätze der Linken.
Hierauf wurde gegen 2 Uhr die Sitzung bis Morgen vertagt.
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Curiosum
Montag und Dienstag hat es im Verfassungsausschuß erbauliche Debatten gegeben. Die Erbkaiserlinge und die Männer des Direktoriums haben sich gegenseitig Landes-und Volks-Verräther betitelt. — Reh will austreten. — Bei der morgen vorzunehmenden Neuwahl von 9 Mitgliedern in den Wehrausschuß werden sich 119 Mitglieder der Linken der Wahl enthalten, weil die aufgestellten Candidaten wiederum (wie immer) nur der Rechten angehören, und also diese Neuwahlen für Ausschüsse reine Comödie sind.
Ungarn.
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Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ]
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Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
Semlin, 24. Febr.
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Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
Agram.
Mit großem Erstaunen lasen wir in der Serb. Belgrader Zeitung eine Correspondenz aus Constantinopel, in welcher erzählt wird, der östreichische Internuntius, Graf Stürmer, habe am 7. Febr. eine Conferenz mit dem Pfortenminister der äußeren Angelegenheiten gehabt und ihn gefragt: „Was für eine Stellung gedenkt die Pforte einzunehmen, wenn die östreichischen Slaven gegen die kaiserliche Regierung aufstehen sollten?“ Die Antwort lautete, die Pforte würde sich neutral halten, in uns aber erweckt die Frage weit mannigfachere Gedanken, als die Antwort. Sollten etwa die russischen Truppenmassen in den Donaufürstenthümern auch mit einer ähnlichen Frage der k. k. Regierung in Verbindung stehen?
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@facs1345
Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
Agram.
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Italien.
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[ 068 ]
In Rom hat die Nachricht, daß Oestreich die in Ferrara erpreßten Gelder dem Pabste zur Verfügung stellen wird, die höchste Entrüstung hervorgerufen. Der Pabst acceptirt also das Geld, das die Kroaten den Ferraresen abgezwungen haben; der Pabst tritt in die Räuberbande Radetzky's ein und nimmt seinen Antheil vom Raub in Empfang! Unter dem Eindruck dieser Nachricht war es, daß die Constituante beschloß, die Glocken in Kanonen umzugießen, 15,000 Flinten sofort aus Frankreich kommen zu lassen, Ferrara mit einer angemessenen Truppenmacht zu besetzen und die Zwangsanleihe von 3,300,000 [1346] S[unleserlicher Text]udi auszuschreiben. — In Toskana wird von allen Seiten gerüstet. Das Gebiet von Massa und Carrara, früher modenesisch, seit der Vertreibung des Herzogs an Toskana angeschlossen, wird zunächst von dem östreichisch-modenesischen Interventionscorps bedroht. An der Spitze dieser Truppen will der edle Herzog sein Gebiet wieder bis zum Meere ausdehnen. Gelänge ihm dies, so wäre Toskana von Piemont abgeschnitten. Die Behauptung des bedrohten Punktes ist also von der größten Wichtigkeit, und die florentinische Regierung, unterstützt von dem piemontesischen General La Marmora und von dem Eifer der bedrohten Massaner selbst, bietet Alles auf, den bevorstehenden Angriff abzuschlagen. Alles bewaffnet sich in Massa-Carrara. Der Generalmarsch ertönt überall Die Truppen und die Nationalgarde, unter D'Apice's Commando, marschiren ins Gebirg und nehmen Position bei der Cisa und bei Ceretto. La Marmora benimmt sich sehr gut. Sobald er die Nachricht vom Heranrücken der Oestreicher hörte, schickte er den Chef seines Generalstabs nach Massa, um sich mit dem toskanischen Commando über die Operationen zu verständigen und gab Befehl zum Aufbruch eines Corps nach Fivizzano, um von hier aus die Oestreicher, so wie sie die Apenninen überschreiten, zwischen zwei Feuer zu nehmen. Die italienische Legion, meist aus Lombarden bestehend, marschirte ebenfalls in's Gebirg, um sich dem ersten Choc der Oestreicher entgegenzustellen. In Turin verlangt das Volk und die Presse, daß die Armee sofort in die Lombardei einrücke. Der Einfall der Russen in Siebenbürgen sei ein hinreichender Grund zu einem europäischen Kriege; der Moment müsse sofort benutzt werden.
In Florenz ist Savelti, der vom Pabst ernannte Prolegat, angekommen und hat sich sogleich in die Citadelle unter den Schutz der Oestreicher begeben. — Man schreibt aus Bologna vom 7. Febr., daß die gegen Canaro vorgeschobenen östreichisch-modenesischen Truppen wieder zurückgezogen sind. — In Rom hat das Ministerium der Nationalversammlung mitgetheilt, daß Oestreich sowie Neapel eine Intervention in Rom combinirt haben; Piemont ist ausgeschlossen, aber Frankreich zur Theilnahme eingeladen. Seine Antwort ist indeß noch nicht eingelaufen. — In Genua lief am 3. das Gerücht, in Palermo sei eine weitverzweigte kontrerevolutionäre Verschwörung entdeckt und die Betheiligten arretirt und erschossen worden.
Vor Venedig nehmen die Rüstungen der Oestreicher wieder einen ernsthaften Charakter an. Während 20,000 Mann von Padua auf Rovigo und den Po dirigirt wurden, rückten neue Truppen nach. Am Jagliamento sind eine Menge Befestigungswerke aufgeworfen, an der Piave werden bedeutende Depots von Munition und Brandstoffen angelegt. Die Forts von Udine, Treviso und Vicenza sind in Vertheidigungszustand versetzt. 6000 Mann stehn zwischen Padua und Udine, 3000 bei Mestre. Rovigo Padua und Treviso haben zusammen 6000 Minirhacken liefern müssen und Alles scheint auf einen baldigen erneuten Angriff auf Venedig hinzudeuten. Aus Neapel meldet die Exoca, daß der britische Bevollmächtigte, Herr Temple, gegen jede neapolitanische Intervention in Rom protestirt habe. Die neap. Liberta meldet als Gerücht, der Oppositions-Deputirte Baldacchini sei von Ferdinand Bourbon mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.
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@facs1346
[ 068 ] Rom, 27. Febr.
In dem Gesetze wegen der Zwangsanleihe sind folgende Bestimmungen die wesentlichsten: „Die Anleihe wird nur von den reichsten Familien, den größten Kapitalisten und Kaufleuten, den Handels- und industriellen Gesellschaften jeder Art erhoben werden. Die Korporationen und moralischen Körperschaften aller Art werden als Familien betrachtet. Die Anleihe wird in folgender Proportion erhoben: Von einem Einkommen von 2-4000 Thl. 1/5; von 4-6000 Thlr. 1/4; von 6-8000 Thl. 1/3; von 8-12000 Thlr. die Hälfte; von 12000 Thlr. und darüber 2/3.“
Vom Justizminister sind der Konstituante wieder drei Gesetzentwürfe vorgelegt worden. Der Eine entzieht den Bischöfen jede Einmischung in den öffentlichen Unterricht; letzterer steht, mit Ausnahme der geistl. Seminarien und andrer klerikalen Anstalten, unter der unmittelbaren Leitung der Regierung. Der zweite Gesetzentwurf untersagt den Kirchen und Wohlthätigkeits-Anstalten die Annahme von Geschenken oder Vermächtnissen ohne vorherige Erlaubniß der Regierung. Der Dritte bezieht sich auf die Erklärung der geistlichen Güter zum Staats-Eigenthum.
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@facs1346
[ 068 ] Bologna, 27. Februar.
Laut Briefen, die so eben aus Carrara einlaufen, haben sich die östreichischen Truppen von der toskan. Grenze wieder zurückgezogen.
Französische Republik.
(Die Nationalversammlung vom 8. März werden wir in der zweiten Ausgabe mittheilen.)
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@facs1346
[ * ] Bourges, 7. März.
(Prozeß der Angeklagten des 15. Mai.) Der Audienzsaal ist mit Erinnerungen an die Juli-Revolution von 1830 geschmückt; von den Februarereignissen keine Spur. Starke Detachements des 14. Linien-Regiments, desselben Regiments, welches im Februar vor dem Hotel Guizot zuerst Feuer auf das Volk gab, wehren draußen den Andrang des Publikums ab.
Um 10 1/4 nimmt der Gerichtshof Platz. Die Mitglieder tragen rothe Roben; der Präsident Bérenger (de la Drôme) einen Hermelin und das Commandeur-Kreuz der Ehrenlegion. Der General-Procurator Baroche wird von dem General-Advokaten Royer und Levesque, Substitut des General-Procurators assistirt.
Auf der Bank der Angeklagten sollen außer den 12 Verhafteten (Courtais, Sobrier, Blanqui, Thomas, Flotte, Albert, Barbés, Depré, Raspail, Larger, Borme und Quentin) auch noch Villain und Chancel erschienen, welche sich am Morgen freiwillig gestellt haben. Die Vertheidiger sind Bethmont (Courtais), Baude (Sobrier), Maublanc (Blanqui), Decoux Lapeyrière (Thomas und Raspail), Levis und Adelon, der letztere amtlich (Flotte), Bonvillers Sohn, amtlich (Albert und Barbés), Picard (Depré), Rivière (Villain), Hamet (Borme).
General-Procurator Baroche verlies't das Dekret v. 22. Jan. und der Präsident erklärt den Gerichtshof für constituirt. Dann werden die Geschworenen aufgerufen.
Während der General-Advokat Royer mit unverständlicher Stimme die Entschuldigungen der abwesenden Geschworenen prüft, ruft an der Thüre der Volksrepräsentant Martin Bernard, der als Beistand von Barbés erschienen ist, daß die Gensdarmen ihm den Eintritt verweigern.
Der Präsident. Ich bemerke den Herren Rechtsbeiständen, daß ihre Anwesenheit in diesem Augenblick nicht nöthig ist.
Martin Bernard. Wir sollen also vor der Thüre stehen?
Der Präsident giebt den Gensdarmen Befehl, die Beistände zuzulassen?
Bürger Royer fährt in der Prüfung der Geschwornen-Entschuldigungen mit so leiser Stimme fort, daß ein Zuhörer schreit: „Lauter! Man versteht ja nichts!“ Dies Individuum wird auf Befehl des Präsidenten Bérenger sofort vor die Thür gebracht.
Der Bürger Cupillard, Departementsrath von Doubs, verlies't einen langen Discours, worin er erklärt, vor weniger als drei Monaten Geschworener in seinem Departement gewesen zu sein, und deshalb nach dem Gesetz über die gewöhnliche Jury ablehnen zu müssen. Diese Entschuldigung wird von dem Gerichtshof verworfen. Die Geschworenen ziehen sich zur Verloosung in ihren Saal zurück.
Um 12 1/2 Uhr werden die Angeklagten, jeder von 2 Gensd'armen geführt, in den Saal gebracht. Ihre Haltung ist durchgängig stolz und voll Ruhe; das Publikum, in welchem man u. A. auch Madame Carles, die Schwester von Barbès bemerkt, empfängt sie mit stürmischer Begeisterung. Die Bänke sind so eng, daß die Angeklagten nur mit der größten Mühe sich niedersetzen können.
Die erste Bank wird von Raspail, Barbès, Sobrier, Albert und Blanqui eingenommen; die zweite von Larger, Degré, Quentin und Flotte; die dritte von Thomas, Courtais, Villain und Borme. Chancel ist noch nicht erschienen. Barbès hat außer dem (offiziell ernannten) Vertheidiger Bouvillers den Repräsentanten Martin Bernard und Quignot zu Rechtsbeiständen.
Um 1 1/2 Uhr wird die Sitzung von dem Präsidenten wieder eröffnet.
Blanqui. Ich muß vor Beginn der Verhandlungen erklären, daß ich die Absicht habe, gegen die ganze Jurisdiktion der Haute-Cour zu protestiren; dasselbe ist bei mehreren meiner Mitangeklagten der Fall. Der Bürger Raspail wird es übernehmen, in dieser Beziehung formelle Erklärungen zu geben. Was mich betrifft, so protestire ich aus politischen, einzig aus politischen Gründen; ich protestire mit aller Kraft gegen die Vorführung vor ein exceptionelles Tribunal, wie das gegenwärtige.
Präsident Berenger. Wir können keine Erklärungen annehmen, bevor nicht der Anklageakt verlesen ist.
Blanqui. Ich werde meinen Namen und Vornamen angeben; aber ich darf vor den Verhandlungen meine Protestation anzeigen. Ich bin Louis-Auguste Blanqui, 42 Jhr alt, Schriftsteller, geboren zu Nizza (Sardinien), wohnhaft zu Paris, Rue Boucher, 1.
Präsident. Es genügt, Ihre Protestation anzuzeigen; Sie werden sie nach der Verlesung des Anklageakts entwickeln. Angeklagter Albert, Ihre Namen und Vornamen?
Albert. Ich werde auf keine eurer Fragen antworten.
Präsident. Angeklagter Barbès, Ihre Namen?
Barbès. Ich wiederhole, was ich im Geschwornen-Saal bereits gesagt habe; ich erkenne die Autorität der Haute-Cour nicht an, und werde an keinem seiner Akte Theil nehmen. Ich habe an der Bildung der Jury ebenfalls keinen Theil genommen.
Präsident. Angeklagter Sobrier, Ihre Namen?
Sobrier erklärt, daß er sich nicht vertheidigen werde, indeß Namen und Identitätsfragen beantworten wolle.
Raspail antwortet auf die Fragen.
Präsident. Angeklagter Flotte, ihre Namen?
Flotte erhebt sich, sieht starr in's Publikum und antwortet nicht.
Die übrigen Angeklagten antworten auf die Fragen.
Bei dem Aufruf der Advokaten erhebt sich Barbès und protestirt gegen jede Theilnahme des ihm amtlich zuertheilten Anwaltes. Der Advokat wird nach Verlesung des Anklageakts seinen Rückzug antreten.
Courtais erklärt noch, daß er jetzt zum erstenmal erst den Angeklagten Degrè sehe, und daß seine früheren Aussagen betreff dieses Namens sich nicht auf die hier anwesende Person beziehen.
Der Präsident hält darauf als Einleitung einen belletristischen Vortrag über die schönen Bestimmungen der Haute-Cour und der honetten Republik, welche mit jenen Hand in Hand gehe.
(Fortsetzung folgt.)
[Redakteur en chef: Karl Marx. ]
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 11. bis zum 17. März 1849.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 3 Pf.
Köln, 11 März. 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Handelsnachrichten.
gap: insignificant
Frucht und Oelpreise.
(Per Berliner Scheffel)
gap: insignificant
Getreide fortwährend spärlich angeführt und preishaltend. Rüböl unverändert.
@typejAnnouncements
@facs1346
@typejAn
@facs1346
Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.
Sitzung vom 8. März.
Der Entwurf einer an des Königs Majestät wegen anderweitiger Zusammensetzung der Departements-Ersatz-Kommission gerichteten Adresse wird genehmigt.
In Folge der Berathungen der Kommission zur Beschäftigung der städtischen Arbeiter wird nach dem Antrage beschlossen, daß das Arbeiter-Büreau an den Minoriten von nun an vor der Hand geschlossen bleiben, und daß die Arbeiter die Anweisungen zur Arbeit in ihren Wohnungen erhalten, während die Einrichtnng bestehen bleibt, daß die Arbeitsuchenden sich bei dem betreffenden Sektions-Polizei-Kommissar anmelden.
Das eingebrachte Gesuch um Ueberlassung des Saales Gürzenich, zum Zwecke einer von den Urwählern am nächsten Sonntag Nachmittag abzuhaltenden Versammmlung wird genehmigt.
Die Verwaltung wird authorisirt über die Anpachtung von 100 Morgen Waldungen welche zum Roden bestimmt sind, auf 9 Jahre mit der Königlichen Regierung unter den stipulirten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen.
Dem Unternehmer der Bagger-Arbeiten im Sicherheitshafen wird eine Erhöhung der kontraktlichen Vergütung von 5 Silbergroschen, also von 25 Sgr. auf 1 Thlr. per Schachtruthe unter der Bedingung zuerkannt, daß die Arbeit sofort ohne allen Verzug in Angriff genommen und ohne Unterbrechung ausgeführt wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das an der Altenburg gelegene städtische Grundstück, bestehend aus 6 Morgen die urbar, und 3 Morgen die nicht urbar sind, theilweise und mit Ganzen mit Vorbehalt der Ratifikation zu verpachten.
Der Antrag, die Arbeiten der Zülpicherstraße ohne Genehmigung der höhern Behörde zu beginnen, wird abgelehnt.
Das Niederlassungs-Gesuch von Gustav Henkel aus Rodenberg in Kurhessen wird genehmigt, zwei andre aber wurden abgewiesen.
Die Anstellungen des Peter Theodor Mutherath als Fruchtmesser am Weyerthor und des Schulboten Keßler als städtischer Steuer-Exekutor werden genehmigt.
Zur Revision verschiedener Rechnungen früherer Jahrgänge wurden die Herren Hölterhoff, Cassinone und Classen kommittirt.
@typejAn
@facs1346
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 9 März 1849.
Angekommen.
H. Bechert und Fr. Kühnle von Heilbronn. Chr. Königsfeld von Duisburg.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Jos. Krämer u. Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M J. Deiß. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Demmer, Köln Nr. 25.
Nach Amsterdam Capt. Willms, Köln Nr. 20.
Rheinhöhe: 8′ 7 1/2″. Köln. Pegel.
@typejAn
@facs1346
Licitation.
In der gerichtlichen Theilungssache des Carl Caspar Baden, Rentner zu Zülpich, vertreten durch Advokat-Anwalt Nückel II.
Gegen
1) Peter Joseph Baden, Bierbrauer, 2) Barbara Baden, Bierbrauerin, 3) Eheleute Franz Lamberz, Steuerknecht, und Helena Baden, alle in Cöln, 4) Lisette Baden, Wittwe Peter Macherey, Ackersfrau zu Langendorf, 5) Eheleute Mathias Hoffmann, Schneider, und Odilia Baden zu Zülpich, Verklagte, vertreten durch Advokat Anwalt Thiel,
wird der unterzeichnete, hierzu committirte Königliche Notar Ludwig Pfal zu Zülpich gemäß zweier vom Königlichen Landgerichte zu Cöln am 7. Dezember 1848 und 7. Februar 1849 erlassenen Urtheile
am Freitag den 18. Mai d. J. in der Wohnung des Wirthen Hrn. Junkersdorf zu Zülpich, Nachmittags 4 Uhr
nachbezeichnete in der Gemeinde Zülpich belegenen Immobilien öffentlich meistbietend versteigern, nämlich
a) Ein in der Stadt Zülpich auf dem Markte belegenes, mit Nro. 22 bezeichnetes Haus, an Fläche haltend 25 Ruthen 60 Fuß, catastrirt in Flur 14 Nr. 442, Taxe 350 Thlr.
b) Ein Garten am Weingartsgäßchen, 29 Ruthen, Flur 14, Nr. 116, Taxe 40 Thlr.
c) Ein Acker auf der Flachen, 57 Ruthen 80 Fuß, Flur 12 Nr. 248, Taxe 30 Thlr.
Sämmtliche Vorakten, sowie die Expertise und das Heft der Bedingungen liegen auf der Amtsstube des Unterzeichneten zu jeder Zeit zur Einsicht offen.
Zülpich, den 5. März 1849.
Pfahl, Notar.
@typejAn
@facs1346
Bekanntmachung.
Dienstag den dreizehnten März 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene Hausmobilien und Küchengeräthe meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen.
@typejAn
@facs1346
Gerichtlicher Verkauf.
Am 13. März 1849, Vormittags 9 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln Tische, Stühle, Schränke, 1 Ofen etc. gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
@typejAn
@facs1346
Gerichtlicher Verkauf.
Am 14. März 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln 2 Sophas, 1 Ofen, 1 Schrank, 1 Theke etc. gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons
@typejAn
@facs1346
Gerichtlicher Verkauf.
Am 14. März 1849, Morgens 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Altenmarkte zu Köln verschiedene Kleidungsstücke gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher Simons.
@typejAn
@facs1346
Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln.
Anhaltend sind in unserm mit einem Austern-Salon verbundenen Depot zu billigen Preisen bei einer Auswahl vorzüglicher in- und ausländischer Weine zu haben:
drei Sorten Austern zu 25 Sgr., 1 1/4 u. 2 Thlr. per 100 Stück, echten Astrachan-Kaviar — direct bezogen —, so wie mehrere feine Seefisch- und Käsearten etc.
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Sämmtliche Schneidermeister der Stadt Köln und Deutz sind hiermit eingeladen, sich Montag den 12. März, Abends 7 Uhr, im Stern auf der Hochstraße einzufinden, zu einer Berathung wichtiger Angelegenheiten für das allgemeine Wohl.
Mehrere Schneidermeister.
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Unserm lieben Kollegen Johann Schnitzler bei seiner Abreise nach Frankfurt ein herzliches Lebewohl!!!
Köln, den 10. März 1849.
Die Mitglieder der Dietz'schen Offizin.
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Gasthof in der Nähe vom Rhein ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. D. Exp. s. w.
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Billard, vorzüglich gut mit gummielastischen Bänden, ist billig zu verkaufen. Die Exp. s. w.
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Ein solider Handwerker kann billige Schlafstelle haben. Sternengasse Nr. 50.
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Puppentheater.
Heute Sonntag den 11. März zum Erstenmale wird aufgeführt:
Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra in 1 Akt.
Hierauf:
Das Ende der Welt in zwei Abtheilungen, welches noch nie weder in großen noch in kleinen Theatern gezeigt wurde, nach der Vorschrift, wo sich sichtbar alle Gegenstände welche darauf anziehen gezeigt werden. Durch die schönen und passenden Dekorationen wird ein hochverehrtes Publikum überrascht werden. Der Eingangspreis 2 Sgr. 6 Pf. Anfang 7 Uhr.
Montag den 12. März:
Henneschens Traum in Wirklichkeit.
Original-Lustspiel von Bestevater und Henneschen in 2 Akten. Hierauf:
Das auf eine sonderbare Weise gefeierte Kirmesfest.
Lustspiel von Henneschen und Bestevater in 1 Akt.
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Konzessionirtes Vaudeville-Theater.
Sonntag den 11. März 1849:
Abonnement Suspendu.
Nur die an der Kasse gelösten Billets sind heute gültig Zum Benefiz des Herrn Scheele.
Zum Viertenmale wiederholt und mit neuen Einlagen 100,000 Thaler.
Vaudeville in 3 Akten von David Kalisch.
Entree 10 Sgr. wofür Getränke verabreicht werden.
Kassa-Eröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr.
Zu dieser seiner Benefiz-Vorstellung ladet ein hochgeehrtes Publikum ganz ergebenst ein. A. Scheele. Franz Stollwerk.
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Theater Anzeige.
Sonntag den 11. März:
Martha oder Der Markt zu Richmond.
Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow.
Montag den 12. März:
Die Zauberflöte.
Große Oper in 2 Akten von Mozart.
[unleserlicher Text] Sarastro, Herr Cillis, als erster theatralischer Versuch.
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Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.