@xml:id | #ar243b2_004 |
@type | jArticle |
@facs | 1347 |
Berlin, 8. März.
Der „Pr. Staats-Anzeiger“ theilt heute folgende Denkschrift über den berliner Belagerungs-Zustand mit.
Durch den Artikel 110 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember v. J., welcher bis zum Erlaß eines besonderen Gesetzes über den Belagerungs-Zustand die Gültigkeit der in dieser Beziehung bestehenden
Vorschriften bestätigt, ist die Staats-Regierung ermächtigt worden, für den Fall eines Krieges oder Aufruhrs diejenigen Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes zeit- oder distriktsweise außer Kraft zu
setzen, welche
1) die Bedingungen und Formen enthalten, unter denen Verhaftungen, Haussuchungen und die Beschlagnahme von Briefen und Papieren zulässig sind (Gesetz Art. 5 und 6;
2) die Ausnahmegerichte für unzulässig erklären Art. 7);
3) die Preßfreiheit, das Versammlungs- und Vereinigungs-Recht gewährleisten (Art. 25 bis 28).
Die bestehenden Vorschriften über den Belagerungs-Zustand finden sich im §. 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das preußische Heer, ferner im §. 18 der Militär-Strafgerichts-Ordnung und
endlich im §. 8 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. September v. J. Nach dem Wortlaute dieser Gesetze und da eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§. 1 und 6 des
letztgenannten derselben niemals stattgefunden hat, befindet sich das Staats-Ministerium auf dem Boden des positiven Rechts, wenn dasselbe aus gewichtigen Ursachen über die Stadt Berlin und deren
Belagerungszustand verhängt hat und noch fortdauern läßt. Es ist sich der Verantwortlichkeit dieser außerordentlichen Maßregel bewußt; eine Verantwortlichkeit, die nicht blos dem Volke und seinen
Vertretern gegenüber eintritt, sondern mit demselben Gewichte der unparteiischen Geschichte gegenüber besteht.
Das Staats-Ministerium, weit entfernt, die Prüfung s[e]iner Handlungsweise durch die jetzt versammelten Kammern zu scheuen, heißt die Gelegenheit willkommen, denselben die Beweggründe offen
darzulegen, welche bei dieser Maßregel leitend gewesen sind.
Das Jahr 1848 mit seinen gewichtigen Ereignissen und gewaltigen Erschütterungen hat einen großen Theil der europäischen Völker zu einem neuen Leben der Freiheit erweckt, zugleich aber eine Bewegung
hervorgerufen, welche die natürlichen Entwickelungsstufen zu überspringen und damit den Boden eines gesicherten und besonnenen Fortschritts zu zerstören bestrebt ist. Eine mächtige Anregung ist
gegeben, mit Ungestüm zu fordern, zu handeln und sich nach allen Seiten hin rücksichtslos zu entwickeln. Eine besonnene Regierung kann vor dieser Thatsache nicht erschrecken, sie wird diese
inhaltreichen Elemente nicht unterdrücken wollen; aber sie muß sie zum Heil des Ganzen und zum Schutze der Gesammtheit zusammenhalten und regeln, damit sie nicht ungeregelt die Civilisation gefährden
und über die Völker Schmach und Elend bringen. Diese Bewegung zu begränzen und die jugendliche Freiheit vor Mißbrauch zu schützen, ist die Aufgabe der Gesetzgebung.
Unsere für ganz andere Zustände gegebenen älteren Gesetze mit den Abänderungen, welche sie im Laufe des vorigen Jahres erfahren haben, erfüllen diese Aufgabe aber so wenig, daß jene Bewegung alle
Gränzen ihres eigenen Lebensgesetzes überfluthen, jede zügelnde und ordnende Autorität im Staate vernichten, viele durch Gesetz und Sitte geheiligte Lebens-Verhältnisse dem Umsturze zuführen und die
sittliche Errungenschaft vieler Jahrhunderte ernstlich bedrohen konnte. Vorzugsweise in der Hauptstadt des Landes hat sich diese Gefahr durch Thatsachen grell herausgestellt, welche bei d[e]r
Bedeutung Preußens nicht ohne den wesentlichsten Einfluß auf ganz Deutschland bleiben konnten.
Die Regierung hatte eine Zeitlang die Rückkehr der Mäßigung und mit ihr die Beschwichtigung der krankhaften Aufregung erwartet; aber Ereignisse der ernstesten Art haben alle besonnenen Freunde des
Vaterlandes überzeugen müssen, daß ein Theil des Volkes auf einen Abweg gerathen war, dessen vernichtendes Ziel nur durch eine starke Hand, nur durch einen entschiedenen Akt der Selbsterhaltung fern
zu halten war.
Um diese Ueberzeugung zu rechtfertigen, ist man genöthigt, die rasche Folge und den inneren Zusammenhang jener Vorfälle sich zu vergegenwärtigen, welche damals jedes Gemüth mit schwerer Sorge für
die Zukunft erfüllten.
Die Reihenfolge der Staats-Umwälzungen in den mitteleuropäischen Staaten, womit das vergangene Fr[ü]hjahr begann, hatte eine tiefe und nachhaltige Erschütterung des materiellen Wohlstandes zur
natürlichen Folge; die Quellen des Handels und der Industrie fingen an zu versiegen; der Kredit war gelähmt, und mit der Verminderung des Absatzes verlor ein großer Theil des zahlreichen
Arbeiterstandes seine lohnende Beschaftigung. Die hieraus entspringende Spannung und Muthlosigkeit machte damals die berliner Bevölkerung vorzugsweise empfänglich für die Einwirkung derjenigen von
zahlreichen Emissairen angeregten Partei, welche die gesetzliche Ordnung nicht als Bedingung der Freiheit betrachtet und in dem Umsturz der Monorchie das Mittel erkennt, die bestehenden Verhaltnisse
der bürgerlichen Gesellschaft aufzulosen und zu zerstören. Rücksichtslose und geschickte Demagogen fanden deshalb hier bald ein ergiebiges Feld für ihre Lehre. Die Freiheit der Volksversammlungen und
des Vereinsrechtes, die Presse und die Volksbewaffnung wurden mit unglaublichem Erfolge dazu mißbraucht, um jedes Ansehen des Gesetzes und alle Gewalten im Staate zu vernichten. Im Namen einer den
leicht getauschten Massen vorgespiegelten Volks-Souveränetät wurde ein umfassender Widerstand gegen die Thatigkeit der gesetzlichen Behörden organisirt. Die Diener der vollziehenden Gewalt durften
kaum öffentlich erscheinen und Handlungen ihres Berufs vornehmen, ohne verhöhnt und mißhandelt zu werden; überall erwachten, namentlich unter den Handwer[k]s-Gehülfen und Arbeitern, zum Theil ganz
ungehörige Forderungen auf schleunige und durchgreifende Verbesserung ihrer Lage, Forderungen, welche die tiefe Bedeutung der sozialen Frage verkannten und dem natürlichen Verhältnisse zwischen
Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer widersprachen. Die Ansprüche auf bleibende Arbeitsgewähr, auf unverhältnißmäßige Lohnerhöhung, wurden selbst bei den höchsten Staats-Behörden unmittelbar geltend gemacht
und durch eine Begleitung von mehreren Tausenden mit Ungestüm unterstützt. Aber diese Sturm-Petitionen beschränkten sich nicht auf Gegenstande des materiellen Bedarfs, es war Sitte geworden, den
Volks-Versammlungen und Klubs einen Antheil an der Landes-Verwaltung zuzuschreiben, und so haben es die Behörden und die Bevölkerung von Berlin erleben müssen, daß große Volksmassen von den Ministern
und Staatsbehörden die Niederlegung ihrer Aemter, die Abänderung bestehender Gesetze und ähnliche unerfüllbare, einer Volksversammlung nimmermehr zustehende Forderungen auf dem Wege der
gewaltthäthigen Einschüchterung durchzusetzen gesucht haben.
An diese zum Theil völlig straflos gebliebenen Versuche schließt sich eine Reihe von Begebenheiten, welche alle Bande der gesetzlichen Ordnung auflösten und den Beweis lieferten, daß die Anarchie
ihre Organisation in der Hauptstadt gefunden hatte. Wie gegen das Gesetz und gegen die vom Könige eingesetzten Behörden, so war auch gegen das Ansehen und die Wirksamkeit der Volksvertreter der Krieg
eröffnet. Minister und Abgeordnete, welche mißliebig waren, wurden auf offener Straße mißhandelt. Das Gift der Verläumdung und Entsittlichung wurde durch zahllose Maueranschläge, durch Flugblätter,
hochverratherische Lieder und Bilder verbreitet; durch Erdichtungen und falsche Beschuldigungen gegen die gesetzlichen Autoritaten wurden die Massen aufgestachelt zum Haß gegen Alles, was noch Bestand
hatte im Besitze oder der Mein[u]ng des Volkes. Dieser Haß hat sich entladen in empörenden Frevelthaten: Die Gitterthore des Königlichen Schlosses wurden geraubt und in den Fluß geworfen, das Zeughaus
wurde erstürmt, die Trophäen des preußischen Ruhms wurden zerstört und die Waffenvorräthe geplündert, die Wohnung des Ministers des Innern wurde erbrochen und durchsucht; die Hauser des
Minister-Prasidenten und des Justiz-Ministers wurden angegriffen und zum Theil demolirt. Ein aufrührerischer Arbeiterhaufen zerstörte kostbare Arbeitsmaschinen, und als die Bürgerwehr der Wiederholung
solcher Exzesse vorbeugen wollte, wurde ihr unter dem Banner der rothen Republik durch einen blutigen Straßenkampf geantwortet. Zum Beweise aber, daß d[i]e ewige Kluft zwischen Recht und Unrecht nicht
mehr [e]rkann[t] ward, und daß der verfuhrte Volks[h]aufen nicht mehr verstand, den Helden vom Mörder zu unterscheiden, wurden die im Kampfe gegen die Bürgerwehr gefallenen Arbeiter, dem
obrigkeitlichen Verbot zuwider, wie Manner beerdigt, die das Vaterland gerettet hatten. Die Freiheit der Rede und der Presse bestand nicht mehr für die Vertheidiger der Ordnung und des Gesetzes; die
Partei des absoluten Umsturzes beherrschte die Presse, sie richtete ihre zügellosen Angriffe auch gegen die Nationalversammlung, und es gelang ihr bald genug, die Freiheit der Berathungen durch rohe
Gewaltthat aufzuheben.
Die Abgeordneten der Einen Seite des Hauses wurden bedroht, verfolgt und mißhandelt, und die denkwürdige Abend-Sitzung des 31. Oktober führte zu jener schmach[v]ollen Umlagerung der gewählten
Vertreter des Volkes durch mordbrennerische Pöbelmassen. Während dieser Terrorismus viele Tausende wohlhabender Einwohner zur Flucht trieb, während er allen Gewerbefleiß und jede nützliche bürgerliche
Thätigkeit unterbrach während die Bevölkerung der Hauptstadt nach dem Beispiele der Bürgerwehr sich in zwei feindliche Lager spaltete, in das entmuthigte der Freunde der Ordnung und in das verwegene
ihrer Gegner, stellte der demokratische Kongreß, der hier seine Sitzungen hielt, eine ungeheure Steigerung der Frechheit und Anarchie in Aussicht, indem er die Proklamirung der demokratischen Republik
als sein unverrückbares Ziel offen verkündete.
Wahrlich! nur ein verschlossenes Auge konnte verkennen, daß dieses Ziel nahe bevorstand und daß solchen Gefahren durch entschiedenes und kräftiges Handeln entgegengetreten werden mußte. Die
Bürgerwehr hatte den bestehenden Autoritäten theils ihren Dienst versagt, theils offenen Widerstand geleistet.
Es blieb daher, um Gesetz und Ordnung zu retten, nur die Anwendung militärischer Kräfte übrig, und um dabei [e]inen blutigen Zusammenstoß zu vermeiden, war die Erklärung des Belagerungszustandes
nothwendig. Der Erfolg hat diesen Schritt gerechtfertigt; denn nach Proklamirung der diesfälligen Verordnung sind, ohne daß Bürgerblut geflossen, Ruhe und Vertrauen zurückgekehrt, der Gewerbsfleiß hat
sich gehoben, das Ansehen des Gesetzes und der vollziehenden Macht sind gestärkt, den Frevler trifft wieder die gerechte Strafe, und der friedliche Bürger lebt wieder im beschutzten Genusse seines
Besitzes und seiner Freiheiten.
Das Staats-Ministerium hat die Stimmen nicht überhört, welche den Zweck des Belagerungszustandes für erfüllt und die Aufhebung desielben für zeitgemäß halten. Es hat, eingedenk der Verpflichtung,
die Dauer dieser Maßregel nicht über die äußerste Nothwendigkeit zu verlängern, stets von Neuem mit Gewissenhaftigkeit sich die Frage vorgelegt, ob und inwieweit der öffentliche Zustand die Aufhebung
gestatte; aber, obwohl jede mögliche Milderung eingetreten ist, so verbieten es doch Gründe der gewichtigsten Art, schon jetzt der Bevölkerung der Hauptstadt den Schutz gegen die Wiederholung der
anarchisch[e]n Zustände ganz zu entziehen, welche durch eine achtmonatliche Dauer nur zu tiefe Wurzeln geschlagen haben. Erst wenn ein solcher Schutz durch entsprechende Gesetze ertheilt oder durch
die Stimmung der Bevölkerung gewahrleistet ist, kann die Beseitigung eines Ausnahme-Zustandes gerechtfertigt erscheinen, welcher einstweilen das einzige Mittel bleibt, der wuchernden Unordnung Halt zu
gebieten. Leider treten die Merkmale noch nicht wiedergekehrter Besonnenheit nur zu deutlich hervor. Dem Verbote entgegen, haben die politischen Vereine dergefahrlichsten Farbung nicht aufgehört, als
solche ihre Wirksamkeit zu äußern und einzelne S[ch]ichten der Bevölkerung in einer Spannung erhalten, welche sich bei jeder irgend dargebotenen Gelegenheit, selbst jetzt, in offener Widersetzlichkeit
Luft zu machen suchen. Ja, es liegen dem Staats-Ministerium Thatsachen der bedrohlichsten Art vor, welche gegenwärtig, theils weil sie Gegenstand gerichtlicher Untersuchung sind, theils weil
Rücksichten des Staatswohls entgegenstehen, noch nicht veröffentlicht werden können. Nur so viel mag angedeutet werden, daß zuverlässiger Nachricht zufolge die Faden der Partei-Bestrebungen, welche
dem Bestand der Monarchie Gefahr drohen, in Berlin zusammenlaufen. Entfesselt man sie hier, bevor die öffentliche Ordnung ausreichende Garantie erhalten hat, so entwaffnet man die Regierung gegen die
Feinde der Gesellschaft, so willigt man in Wiederkehr der trostlosen Zustände des verwichenen Jahres und gibt die Mitglieder der Kammern und ihre Berathungen den Unbilden Preis, welche die
Nationalversammlung im vorigen Jahre zu bestehen hatte.
In richtiger Schätzung dieser Gefahren sind dem Staats-Ministerium aus der Hauptstadt selbst, wie aus vielen anderen Theilen des Landes, zahlreiche Eingaben zugegangen, worin die Fortdauer des
Belagerungszustandes dringend befürwortet wird. Es wird darin an die traurige Erfahrung erinnert, daß jede politische Bewegung, jeder Aufruhr des Auslandes alsbald Wiederhall und Nachahmung in Berlin
finden; es wird darin durch wohlunterrichtete Männer darauf hingewiesen, daß die Brennpunkte einer weit bis ins Ausland verzweigten Conspiration mit Berlin durch Eisenbahnen zusammenhängen, und daß
die zum außersten entschlossenen Führer dieser Bewegung nur die Aufhebung des Belagerungszustandes erwarten um ihre scheinbare Ruhe mit einer unheilvollen Thätigkeit zu vertauschen.
Diese Erwägungen sind es, auf welchen die pflichtmäßige Ueberzeugung des Staats-Ministeriums beruht, daß es sich für jetzt und bevor die heute eingebrachten Gesetze verkündet sein werden, durch
Beendigung des Belagerungszustandes von dem Gewicht einer Verantwortlichkeit nicht befreien darf, die um so fühlbarer und lästiger ist, je weniger die Umstände gestatten, das ganze Gewebe der
feindlichen Bestrebungen zu veröffentlichen und die Größe der durch die wachsenden politischen Verwickelungen des Auslandes gesteigerten Gefahren zu enthüllen.
Das Staats-Ministeriums glaubt sich der zuversichtlichen Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die Kammern den Gründen, aus welchen die einstweilige Fortdauer des Belagerungszustandes noch für nöthig
erachtet wird, ihre Anerkennung nicht versagen werden.
Außer in der Hauptstadt besteht der Belagerungszustand noch in Erfurt und Posen. In diesen beiden Festungen erheischten sowohl militärische Gründe, als die Rücksicht auf die Sicherheit der
Einwohner die Verhängung dieser außerordentlichen Maßregel, welche, bei der Fortdauer der Motive, leider noch nicht hat beseitigt werden können.
Endlich hat noch ein Distrikt in Oberschlesien, in den Kreisen Kreutzburg und Rosenberg, um deshalb dem Belagerungszustande unterworfen werden müssen, weil dort ein Theil der Bevölkerung, aufgeregt
durch verderbliche Irrlehren, sich zu offenem mörderischen Widerstand gegen die gesetzlichen Behörden und zu Exzessen hat verleiten lassen, vor denen das menschliche Gefühl zurückbebt und welche nur
deutlich beweisen, daß die bürgerliche Ordnung in ihren Grundfesten erschüttert ist.
Berlin, den 8. März 1849. Das Staats-Ministerium.
@xml:id | #ar243b2_005 |
@type | jArticle |
@facs | 1347 |
Berlin, 26. Febr.
Die Aernteertrage in der preußischen Monarchie im Jahre 1848 haben sich, so weit sie die Rheinprovinz betreffen, übersichtlich folgender Gestalt herausgestellt:
| Weizen. | Roggen. | Erbsen. | Gerste. | Hafer. | Kartoffeln |
Köln | 1,02 | 1,18 | 0,95 | 0,87 | 0,92 | 0,59 |
Düsseldorf | 1,13 | 1,13 | 1,23 | 1,07 | 0,78 | 0,52 |
Koblenz | 1,05 | 1,02 | 0,90 | 0,83 | 0,95 | 0,91 |
Trier | 1,12 | 1,05 | 1,01 | 0,99 | 0,89 | 0,61 |
Aachen | 1,02 | 1,04 | 1,04 | 0,97 | 1,02 | 0,48 |
| 1,07 | 1,08 | 1,03 | 0,95 | 0,91 | 0,62 |
Was insbesondere den Regierungsbezirk Köln anbelangt, so war die Strohärnte bei Weizen, Roggen, Gerste resp. 14, 28, 10 Procent über, beim Hafer 5 Procent unter, bei Erbsen gleich dem Durchschnitt.
Raps war gleich 55, Wicken gleich 1,10, Rüben gleich 1,10, Mohrrüben gleich 1,30. Das Getreidegewicht pro preußischen Scheffel war bei Weizen 93, bei Roggen 85, bei Gerste 72, bei Hafer 50 Pfund. Die
Kartoffelkrankheit zeigte sich in verschie[d]enem M[a]ße und Grade; in manchen Fluren waren ein Viertel bis zur Hälfte angefault. Der Saatenstand war gut; die späten Saaten litten aber von den
Schnecken. Grummet war gleich 0,75, 0,50, stellenweise 1,0[unleserlicher Text]. — Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden vom Weizen und Roggen resp. 22 und 37 Proz., von Erbsen 7 Proz. Stroh über den Durchschnitt
geärntet; Gerste gab den Durchschnitt, Hafer 18 Prozent weniger. Raps war gleich 0,77, Rüben gleich 1,20 Das Getreidegewicht pro preußischen Scheffel war bei Weizen 90-93, bei Roggen 85-88, bei Gerste
70 78, bei Hafer 50 Pfund. Die Kartoffelfrucht war zum fünften und vierten Theile krank. Die Saaten lagen gut. Die Nachmahdarnte war im Ganzen gut. Die Rieselwiesen vermehrten sich an einer Stelle um
20 Morgen, auch anderswo.
Es dürften dergleichen Anlagen sich noch mehr verbreiten, wenn durch ein Gesetz die Weidegerechtigkeit auf den Oeden, deren sich im Regierungsbezirke 160 000 Morgen befinden, abge[l]öst würde.
— Im Koblenzer Regierungsbezirke gewährten die sonstigen Feld-, namentlich auch die Erdgewächse (Rüben, Möhren) im Ganzen einen reichlichen Ertrag. Das Getreidegewicht war in Wetzlar) pro
preußischen Sch[e]ffel bei Weizen 90, bei Roggen 78, bei Gerste 70 bei Hafer 48 Pfun[d]. Die Kartoffelkrankheit verschonte auch diesen Bezirk nicht. Die gut stehenden Saaten litten theilweise von
Mäusen und Schnecken. rummet ward, je nach der Beschaffenheit der Wiesen u. s. w, viel und auch wieder sehr wenig eingebracht Im Kreise Ahrweiler schenkte man dem Wiesenbau noch wenig Aufmerksamkeit
und doch könnten mittelst Regulirung des Ahrbettes circa 2000 Morgen süße Wiesen gewonnen werden, ohne des Nutzens zu gedenken, welcher außerdem durch Bepflanzung der Ufer aus der Korbweidenzucht
erwachsen würde.
Im Regierungsbezirke Trier war aller Orten das Getreide um 2 bis 4 Pfund pro Scheffel schwerer als gewöhnlich. Die Kartoffeln litten in Prüm und Bitburg sehr, in Ottweiler weniger als in anderen
Jahren von der Zellenfäule. In Bitburg erkrankten besonders die rothschaligen. Die Saaten lag[e]n im Ganzen gut, litten aber theilweise von den Schnecken und dem Wurmfraß. Die Grummetärnte war in Prüm
mittelmäßig, in Ottweiler besser als mittelmäßig, in Bitburg sehr reichlich. Im letzt genannten Kreise hat die Zahl der Rieselwiesen sich um 240 Morgen vermehrt; darunter sind viele in Rücken gebaut.
Der Luzerner- und Esparsettenbau dehnte sich auf 700 bis 750 Morgen weiter aus. — Im Aachener Regierungsbezirke brachten Roggen, Erbsen und Hafer eine gute Strohärnte; Weizen gab 12, Gerste 5
Prozent Stroh weniger. Die sonstigen Feldgewächse geriethen im Ganzen gut. Flachs (in Erkelenz) mittelmäßig. Das Getreidegewicht war pro preußischen Scheffel bei Weizen 85-90, bei Roggen 76-88, bei
Gerste 66-72, bei Hafer 52, bei Kartoffeln 80 Pfund. Die Kartoffeln litten in sehr verschiedenem Maße und gerade von der Zellenfäule, in manchen Districten vorzugsweise durch die trockene Witterung.
Die Saaten standen in Folge zu großer Nässe nicht überall gut, hatten theilweise auch von Schnecken gelitten. Die Grummetärnte war sehr gut, gut, mittelmäßig, auch schlecht, je nach der Lage und
Beschaffenheit der Wiesen. Der Vermehrung der Rieselwiesen stand die Hutgerechtigkeit im Wege. Stellt man die Aernteerträge der preußischen Monarchie in den drei letzten Jahren zusammen, so ergibt
sich als Durchschnitt der Erträge sämm[t]licher Regierungsbezirke:
| Weizen | Roggen | Erbsen. | Gerste. | Hafer | Kartoffeln |
1846 | 0,75 | 0,57 | 0,68 | 0,74 | 0,71 | 0,53 |
1847 | 1,07 | 1,22 | 0,80 | 0,94 | 0,87 | 0,67 |
1848 | 0,99 | 1,04 | 0,95 | 1,04 | 1,03 | 0,88 |
dreijähriger Durchschnitt | 0,94 | 0,94 | 0,81 | 0,91 | 0,87 | 0,69 |
und als Durchschnitt der Erträge in den Regierungsbezirken der Rheinprovinz:
1846 | 0,88 | 0,48 | 0,67 | 0,82 | 0,79 | 0,82 |
1847 | 0,99 | 1,23 | 0,39 | 0,86 | 0,79 | 0,91 |
1848 | 1,07 | 1,08 | 1,03 | 0,95 | 0,91 | 0,62 |
dreijähriger Durchschnitt | 0,98 | 0,93 | 0,70 | 0,88 | 0,88 | 0,75 |
Als ein g[e]wiß erfreuliches Ereigniß, welches für die gedeihliche Entwickelung sowie den Flor und die Blüthe der Landwirthschaft schöne Hoffnungen erweckt, ist es gewiß zu betrachten, daß drei
Mitglieder des königl. Landes-Oekonomie-Kollegiums als Abgeordnete in die Kammern gewählt worden sind, nämlich d[e]r würdige Präsident desselben, wirkliche geheime Ober-Regierungsrath Dr v.
Beckedorff, und der als ausgezeichneter Landwirth überall rühmlichst bekannte Landes-Oekonomie-Rath Koppe in die erste und der besonders um die Hebung der Flachskultur hochverdiente geheime
Ober-Finanzrath v. Viebahn in die zweite Kammer.