Großbritannien.
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] London, 24. Februar.
Unterhaus von gestern.
Lord I. Russell kündigt eine Bill zur Festsetzung einer außerordentlichen Armensteuer in Irland an. Das Haus bildet sich sodann zum Comite über die Eidesleistung der
Parlamentsmitglieder.
Vernon Smith beantragt die Aufhebung jeden Eides, den der Unterthanen-Treue ausgenommen. Wenn die Zulassung der Juden ins Parlament nützlich sei, so gäbe es keinen passendern Weg, als den
von ihm bezeichneten. Lord I. Russel dringt dagegen auf Beibehaltung des 1829 für römische Katholiken festgestellten Eides.
Hume tritt der Smith'schen Ansicht bei. Die wahre Politik des gesetzgebenden Körpers erfordere Abschaffung aller unnöthigen Eide. Der Smithsche Antrag wird indeß mit 140 gegen 67
Stimmen verworfen.
Es wurde namentlich noch wegen des die katholischen Parlaments-Mitglieder betreffenden Eides ein Langes und Breites hin und hergeschwatzt und endlich die ursprüngliche Resolution genehmigt, auf
deren Basis hin noch vor Schluß der Sitzung die Juden-Emancipationsbill vorgelegt und zum ersten Mal gelesen wurde.
Hierauf kam die zweite Lesung der Bill wegen Erleichterung irischer Noth an die Reihe. Die Bill passirte dieses Stadium. Irland war aber noch nicht zu Ende.
Somerville brachte noch drei irische Bills ein, die ihre erste Lesung erhielten. Der Premier-Minister kündigte für den 16. April die zweite Lesung der ebengedachten Juden-Emancipationsbill
an. Das Haus vertagt sich gegen 7 Uhr Abends.
Oberhaus von gestern. Ministerieller Seits wird zweite Lesung der Bill wegen weiterer Suspension der Habeas-Corpus-Acte in Irland beantragt. Der dem Frankfurter „Edlen“
sinnverwandte Brougham bedauert nur, daß die Suspension nicht für längere Zeit gefordert werde! Die zweite Lesung wird natürlich mit zuvorkommendster Bereitwilligkeit genehmigt und nach diesem
saubern, aber nicht sauern Stück Arbeit vertagen sich Ihre Lordschaften.
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] London, 24. Februar.
Die „Fraternal Democrats“ zu London übersandten gestern an die zur Feier der Februar-Revolution sich in Paris versammelnden
„wahren“ Republikaner nachstehende Adresse:
„Brüder!
In Voraussicht, daß Ihr den glorreichen 24. Februar in würdiger Weise feiern werdet, senden wir Euch diesen freundlichen Gruß unter Versicherung unserer brüderlichen Gefühle und unseres innigsten
Verlangens nach dem Siege der wahren ‒ der sozialdemokratischen Republik.
Wir richten diese Worte an die „wahren“ Republikaner, weil wir zwichen Heuchlern und Ehrenmännern, zwischen verkappten Royalisten und wahrhaften Demokraten, politischen Schwätzern und
sozialen Reformern, zwischen den Verfolgern der Republikaner und den Verfolgten, zwischen den Verschwörern zu Gunsten einer Wiederherstellung der Monarchie und zwischen Jenen unterscheiden müssen, die
für die Republik zu leben und zu sterben geschworen haben. Auf Seiten der Letztern ist unser Stand. Indem wir uns an die „wahren“ Republikaner wenden, sprechen wir zu den Schaaren der
„Rothen Republik“, zu unsern Brüdern der sozialdemokratischen Republik!
Euch, Brüder, dem heldenmüthigen Pariser Volke, ist die Welt auf immer verpflichtet für den unwiderstehlichen Impuls, den Ihr mittelst Eures Sieges in den drei Februartagen der Sache der
universellen Freiheit gegeben habt.… Doch während wir uns mit Euch in der Erinnerung an den Februarsieg freuen, trauern wir mit Euch über das schreckliche Unheil, das nur allzubald auf jenen
Tag des Triumphes folgte. Die Verbannten, die in unserem Lande eine Zufluchtsstätte gesucht ‒ die Gefangenen in Vincennes ‒ die Opfer der Kriegsgerichte ‒ die heroischen Märtyrer
der Juni-Barrikaden: sie Alle nehmen unsere Sympathie und unsere Thränen in Anspruch. Vor Allem betrauern wir den Verlust der Prinzipien, welche das siegreiche Volk am 24. Februar einweihte. Die von
der Provisorischen Regierung dem Proletariat gemachten Versprechungen sind schnöde gebrochen worden. Statt des ersehnten Reichs der „Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit“ wurde die
Herrschaft der Ungerechtigkeit, der brutalen Gewalt und Verfolgung eingesetzt. Und ‒ o beispiellose Lästerung! ‒ eben im Namen der Republik werden die Begründer und Vertheidiger
derselben zum Exil, zu Ketten und Tod verurtheilt.
Dies Unheil ist über Frankreich gekommen, weil die Sieger des Februar die verderbliche Politik der „Mäßigung“ annahmen, weil Schein-Republikanern, Intriganten und Schwätzern gestattet
wurde, das Ruder der Staatsgewalt zu ergreifen. Von jetzt an, Brüder, sei die erste politische Lehre, die Ihr Euern Kindern gebt, jener Ausspruch des unsterblichen St. Just: „Wer halbe
Revolutionen macht, gräbt sich nur sein eignes Grab!“
Doch wir wollen an der Republik nicht verzweifeln. Haben gleich Eure „Gemäßigten“ eine wahre Schreckensherrschaft errichtet, so wird doch, wofern Ihr nur einig dasteht, ihre
Macht zerbröckelt und vernichtet werden. Ihr habt Vertrauen, Ihr habt Energie: fügt Einigkeit hinzu, und Ihr werdet abermals und für immer siegreich sein.
Bei Gelegenheit der neulichen Präsidentenwahl schmerzte uns die Theilung, welche wir in Euern Reihen erblickten. Bei dem nächsten Wahlkampf hoffen wir nur Eine Partei ‒ Eine Fahne Ein Ziel
zu sehen: die Erwählung von erprobten Verfechtern der sozialdemokratischen Republik. Dies, so vertrauen wir, wird Eure Politik, und die Eurer Brüder, der „wahren“ Republikaner durch ganz
Frankreich sein.
Bei dem Blute der Märtyrer, bei dem Leiden Eurer geächteten Brüder, bei den Hoffnungen der unterdrückten und kämpfenden Völker jedes Namens und Klimas beschwören wir Euch: Vereinigt Euch und bildet
eine unbezwingbare, unwiderstehliche Phalanx!
Empfangt unsre heißen Wünsche für Frankreichs Glück. Heil dem „Berge“, Heil den Gefangenen von Vincennes, Heil allen unsern leidenden Brüdern! Sieg der „Rothen
Republik“! Vive la République Démocratique et Sociale!
Gruß und Brüderschaft!
Das Comite:
William Shute, Vorsitzender,
Henry Roff, James Graßby, Thom: Grey, John Simpson, Samuel Kydd, Edmund Stallwood, Edwin Gill, John Arnott, John Milne, Charles Keen,
G. Julian Harney, Sekretär.
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] Dublin, 23. Febr.
Die Jury, vor welcher Duffy's Prozeß diesmal verhandelt wurde, mußte ebenfalls unverrichteter Sache entlassen werden, nachdem man sie die Nacht
über in ihrem Berathungszimmer eingesperrt hatte. Unter den Geschwornen fand ein merkwürdiges Hin- und Herschwanken statt. Zuerst waren fast Alle für gänzliche Freisprechung; später waren 8 von den 12
Geschwornen für Verurtheilung in Betreff sämmtlicher Anklagepunkte; 3 wollten blos in Betreff Eines Punktes das „Schuldig“ erklärt wissen. Der zwölfte aber blieb unerschütterlich
bei seiner Meinung zu Gunsten des Angeklagten, so daß die Jury mit ihrem Verdikt nicht zu Stande kam. Auf diese Weise scheint Duffy's Prozeß der „ewige“ werden zu sollen.
‒
In Clare hat, wie ein Limericker Journal mittheilt, die Todtenschau-Jury nicht weniger als 12 Hunger-Todesfälle zu untersuchen gehabt. Die massenhaften Ausweisungen des irischen Landvolkes
durch die Gutsherrn gehen ihren Gang fort. So traf dies Loos auf einem Gute bei Tullabraca 90 menschliche Wesen. Das Heilmittel gegen das Alles wird in London vom Parlament zubereitet; es heißt:
weitere Suspension der Habeas-Corpus-Aekt!
Französische Republik.
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17
] Paris, 24. Febr.
Jetzt kommen bereits die Folgen der aufrührerischen Deklamationen des General Bugeaud, des „tollen Hundes“ und „französischen
Windischgrätz,“ wie er bei den hiesigen Sozialdemokraten getauft ist. In Niort schlug der Oberst eines abziehenden Jägerregiments mit flacher Klinge auf den Kopf zweier Bürger, daß die Klinge
zerbrach, und als auf das Gebrüll des edeln „Ritters der Ordnung:“ „Soldaten! haut mir diese Kanaillen nieder,“ ein Soldat murrte, ließ er ihn wegschleppen. Der Minister
des Innern, L. Faucher, erklärte gestern: „der Oberst sei völlig in seinem Rechte gewesen, die Republik verlange Ordnung. In Lyon ist Bürgerblut bereits zweimal geflossen; auf dem Platze, wo
ein Standbild, das „der Mann des Volkes“ heißt, seit März aufgerichtet ist, fanden sich seit 8 Tagen zahlreiche Gruppen von Polizeispionen ein, und zugleich verschwand die
Linienschildwache vor der Bildsäule. Um unter solcher Bewandtniß die beabsichtigte Herausforderung zu verhüten, stellten die Arbeiter eine Volksschildwache hin. Bald darnach erhoben die Mouchards ein
drohendes Geschrei, und sprachen von Umreißen des Standbilds. Militär rückte an und durch die Reden einiger legitimistischen und orleanistischen Offiziere wild gemacht, hieb es scharf ein.
Herr Leon Faucher und Herr Bugeaud haben jetzt die oft ersehnte Gelegenheit, die Lyoner Klubs als „ruhestörend“ einstweilen zu schließen. Das „Peuple souverain“ hat fast
jede Woche einen Preßprozeß wegen Beleidigung Bugeaud's, der einen speziellen Grimm gegen dieses Blatt hegt.
Man hofft es durch Geldbußen langsam abzuwürgen. „Ein Wort, sagt es, an die schändlichen Herausforderer. Schmach, Fluch über die, welche Blut in unsrer Stadt vergossen haben. Das wäre also
die Einweihung der Herrschaft der Ordnung? Lyon hat im Sommer eine Krisis durchgemacht, die ganz Europa erschütterte; Lyon war in den Händen der Boraees (Gefräßigen), wir ihr die Republikaner zu
nennen beliebt. Damals waren 40,000 Gewehre vertheilt, sogar unsere Knaben hatten Gewehre. Das Lyoner Stadthaus war monatelang in den Händen einer revolutionären Gewalt. Wir, wir waren Meister der
Festungen und Kanonen. Und doch haben die von euch so wüthig verketzerten Rothen nicht ein Tröpfchen Blutes verspritzt (das war ja eben das Malheur!!), aber ihr, Männer der Mäßigung, weiht sofort euer
Regiment mit Blut ein.“ In Toulon und Marseille wird die Linie gleichfalls auf höheren Befehl gegen das Volk abgerichtet; in letzterm Orte brachte ein Sergeantmajor vom 20. Regiment einen Toast
auf die Sozialdemokratie; und zwei Tage danach ward er außerhalb der Stadt in ein Carré des Bataillons geführt und nach einer mordbrennerischen Rede des Kommandirenden an die Truppe (worin es
z. B. hieß: Vergeßt nicht euern Eid, die Ordnung festzuhalten; wenn die Kanaillen mucksen, gebraucht eure Waffen, scheut euch nicht, weil es Franzosen sind) zum warnenden Exempel bestraft; zwei
Kameraden murrten, der Offizier zog blank und spornte sein Pferd auf sie los, auch sie kamen in Strafe. Und trotz alledem ertönte jetzt erst recht der Ruf: „nicht verachten, nicht verachten!
(point de mépris) durch die Reihen. Und als sie weiter marschirten, stimmte das Bataillon das Chenier'sche, erzrevolutionäre „Lied des Abmarsches“ an.
Während auf dem unsaubern Boden der in jeder Hinsicht verwerflichen Gesellschaft täglich neue Associationen entstehen, die freilich noch eine lange, harte Schule von Erfahrungen zu durchleben haben
werden, zum Theil in feindselige Konkurrenz gerathen, sich auflösen und neu gestalten, gehen die regierenden großen Bourgeois allmälig ihrem Grabe zu. Rothschild schwänzelt vergeblich hinter
Bonaparte, der es mit Achilles Fould hält. Man verausgabt dies Jahr 1803 Mill. 298,088 Fr. ohne mehr als 1390 Mill. 334,770 Fr. einzunehmen; Deficit 412,963,318. Der weggejagte König Louis Philipp
nebst Familie besitzt noch heute in Frankreich, 259,562 Hektaren, also den dreißigsten Theil des franz. Waldlandes. Diese Domänen belaufen sich auf 100 Mill. Fr., und die großen Bourgeois bewahren sie
ihm sorgsam für den Fall seiner Rückkehr. Die Münzschwengel schlagen seit 6 Monaten ungeheure Quantums von Gold und Silber, die auf der Stelle in die Klauen der Bankvielfraße gleiten und der
Circulation vorweg entzogen werden. Das Portefeuille von Paris schmilzt, die Bankdeposita wachsen. Das ist ein kurioses Resultat von wachsendem Vertrauen. Uebrigens dringt die Idee immer mehr ins
Volk, daß durch Assignatenpapier in der nächsten proletarischen Revolution der Misere abgeholfen werden kann.
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12
] Paris, 23. Februar.
Das Unerhörteste ist in Paris geschehen: die Liebe hat der Politik, nein, die Politik hat der Liebe den schmählichsten Streich gespielt. Was Pierre
Leroux anfänglich bloß als Scherz hinwarf, das hat die Kammer als den schrecklichsten Ernst aufgenommen, und mit diesem Scherze, der Ernst ward, hat er das ganze bürgerliche Franzosenthum schmählich
verhöhnt. Also alle diejenigen, welche wegen Ehebruch verurtheilt worden, haben gleiches Loos wie Diebe und sonstige Verbrecher: sie dürfen nicht in das Heiligthum der Kammer treten; sie können nicht
Volksrepräsentanten, nicht Politiker, nicht Minister werden, der Ehebruch gilt für einen Eingriff in das Eigenthum; das Eigenthum findet seine Verkörperung in der Familie, und wer die Familie
verletzt, wer der bürgerlichen Ehe zu nahe tritt, läuft Gefahr, seine politische Carrière für immer geschlossen zu sehen. Man weiß, welche Rolle in Paris die Liebesintriguen spielen. Fassen wir
die Sache von dem allgemeinsten Standpunkte auf. Sobald die Kammer die wegen Ehebruch Verurtheilten aus ihrer moralischen Mitte ausschließen will, so hat sie doch offenbar auch diejenigen treffen
wollen, die, ohne grade verurtheilt worden zu sein, sich mehr oder weniger des Ehebruches schuldig gemacht haben. Bekanntlich steht in Eheverbrechen dem geschmähten, getäuschten Ehemanne allein das
Recht zu, Klage zu führen, und auf Bestrafung des Verführers seiner Ehehälfte anzutragen. Schon dadurch bekommt der Ehemann eine neue, ungeheure Gewalt: er hat das Schicksal eines jeden zu galanten
Kandidaten in Händen. Nun muß man wissen, was die Ehen in Frankreich sind, und wie in Paris gerade der Unterschied zwischen den ehelichen und außerehelichen Verhältnissen sehr zarter Natur ist. Die
Kammer hat nicht allein die Ehe, sondern die Moral in Schutz nehmen wollen. Wie verhält sich die Ehe zu der Moral? Wo fängt die Ehe an? Wo hört die Moral auf? Alle die femmes entretenues und Loretten,
welche sich die angehenden Minister und ausgebildeten Fashionables zu ihrem Privatvergnügen halten, zählen offenbar nicht zu der Ehe. Sie sind Privateigenthum dieser Herrn; sie unterhalten sie, wie
jeden andern Luxusarikel, wie arabische Pferde, mit gleicher Sorgfalt, gleichem Aufwande; aber das Privateigenthum dieser Herrn ist nicht unverletzlich; der bürgerliche Akt erstreckt sich nicht auf
die Person selbst ‒ das Weib ist hier nur gemiethetes Eigenthum; der Staat garantirt dem Eigenthümer die Behausung, aber nicht das Weib, das in dieser Behausung haust. Jeder Minister-Kandidat
kann unbeschadet seines Ehrgeizes sich ein gemiethetes Weib auf eigene Kosten halten: der Staat schützt ihm seine Miethe und die Möbeln, und das Weib, so lange es an letztere gebunden ist, gehört dem
glücklichen Besitzer an, wie sein arabisches Pferd, wie sein elegantes Tilbury. Es ist dies der leichte Besitz, der dem blasirten Bourgeois-Franzosen nicht zusagt.
Der Franzose will das Weib seinetwegen erobern, seinetwegen nicht im christlich-germanischen Sinne, nicht des Weibes wegen, sondern seinetwegen, seiner Eitelkeit wegen, seiner eigenen Person wegen,
um sagen zu können: Diese femme du monde, oder wie der Deutsche sagen würde, die Frau dieses Grafen, Pairs u. s. w., gehörte mir an. Der Proletarier ist darüber hinaus; er braucht nicht erst noch des
Grafen Frau zu überwinden, um die alte Feudal-Welt zu überwinden.
Er hat sie vornherein überwunden, wie er die bürgerliche Welt überwunden hat, indem er mit seiner Grisette in wilder Ehe lebt, d. h. ohne den bürgerlichen Akt erst vollziehen zu lassen, um sich der
ehelichen Treue zu versichern. Der Staat kann ihm nichts garantiren, und die Grisette, die er erobert ohne Mitwirkung des Staates, ohne bürgerliche Versicherung, ist eine Errungenschaft über den
Staat. Anders verhält es sich mit dem Bourgeois-Franzosen. Der National meint zwar, daß das neue Gesetz der Republik halber gemacht worden, weil in einem republikanischen Staate größere Tugenden
erheischt würden, wie in einem monarchischen. Die Tugend des Herrn Marrast!!! Der ganze Ehrgeiz eines Franzosen vom National läuft am Ende auf das Weib hinaus. Aber was für ein Weib? Das Weib des
Proletariers? Nein, das Weib im glänzenden Schmuck, wie es sich in den monarchischen Soirées mit Juwelen und Diamanten zeigte. Dieses Weib war es, welches für ihn die meisten Reize bot, und um
dessen Besitz er buhlte. Er konnte aber nur in den Besitz desselben gelangen, daß er die Schranken brach, die sich seiner politischen Carriere entgegen setzten. Wie unter Louis Philipp die großen
Finanziers durch ihre Macht sich den Weg bahnten zu den Resten der aus der Feudalherrschaft übrig gebliebenen aristokratischen Weiber, so hatte der ganze Bourgeois-Rangstreit der Republikaner des
National keine andere Bedeutung als einen Bourgeois-Weiberkampf. Womit öffnete Marrast die Kundgebung seiner Macht? mit der Einführung der parfümirten Republik, mit der Eröffnung der glänzendsten
Salon's. Die Republik des Herrn Marrast wollte erst das Weib und dann die Diamanten erobern. Die Bourgeois unter Louis Philipp eroberten erst die Diamanten und dann gingen sie zu den Weibern
über. Jetzt tritt aber Pierre Leroux auf und sagt: Wir wollen nicht untersuchen, wie die Diamanten erobert worden. Setzen wir Diamanten und Weiber auf gleichen Rang. Wer Diamanten erobert oder stiehlt
kann nicht Deputirter werden. Was Ihr für Eure Diamanten thut, werdet ihr doch auch für Eure Weiber thun. Und so hat er die Tugendhelden des National für ewige Zeiten um die Diamanten gebracht, da er
ihnen den Zugang zu den Weibern untersagt hat, wenn sie sich den Zugang zu der Deputirtenkammer offen behalten wollen.
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@facs | 1279 |
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*
] Paris, 24. Febr. (Mittags)
Die kirchliche Revolutionsfeier hat in der Programms-Ordnung ohne die geringste Störung stattgefunden.
Bald nach acht Uhr besetzten starke Militärabtheilungen aller Truppengattungen die zwischen der Nationalversammlung und der Magdalenenkirche gelegenen Räume. Wir sahen viel Gensdarmerie zu Fuß und
zu Pferde, auch die sogenannte mobile Gensdarmerie des Seinedepartements; untermischt mit der weiland Republikanischen Garde, die jetzt zur Gensdarmerie geschlagen und darüber ziemlich mürrisch
ist, ferner Lanciers und Dragoner und einige uns bisher unbekannte, jüngst erst eingetroffene Regimenter. Die Bürgerwehr war ziemlich schwach vertreten, jedes Legion schickte etwa 300 Mann, welche
sich in Spaliere stellten.
Um 9 Uhr erschien die Deputation der Februarkämpfer mit der Fahne an ihrer Spitze vor der Madeleine-Fronte; ebenso eine Deputation der Hinterbliebenen und endlich ein Ausschuß der Julikämpfer von
1830. Der weite Platz war gedrängt voll und der Anblick ziemlich imposant.
Um zehn Uhr setzte sich die Nationalversammlung, die uns durchaus nicht zahlreich vorkam, in Marsch. Man rief ihr häufig zu: Es lebe die Republik: Es lebe die Amnestie. Auch Rufe: Nieder mit den
Ministern: wurden gehört. Kaum in die Kirche gekommen, verkündete Kanonendonner vom Invalidenhofe her die Abfahrt des Präsidenten. Der Wagen Sr. republikanischen Majestät war von einer Eskadron
Gensdarmen-Garde begleitet, Ihm folgten die Minister in anderen Wagen. etc.
Um 9 Uhr versammelten sich die Februar-Blessirten so wie die Hinterbliebenen der Gefallenen vor ihrem Central-Büreau, Faubourg St. Martin. In feierlichem aber stillem Zuge setzten sie sich gegen
den Bastillenplatz in Marsch, wo einer der Ihrigen eine der Februar-Revolution angemessene Rede hielt.
[1280]
‒ Proklamation an das Volk.
„Bürger! Es ist ein Jahr, daß das Volk, im Besitz seiner Souveränetät, die Republik proklamirte. Dieser glorreiche Jahrestag, den ein Dekret der Nationalversammlung zum Nationalfest erhob,
wird nie aus unserem Gedächtniß verschwinden. Unsere Brüder sind gefallen, um die Republik zu erobern. Bewahren wir fromm das Andenken ihrer Bürgertugenden, ihrer Hingebung für das Vaterland, doch
verzichten wir dieses Mal auf den gewissenhaften Gedanken, in Masse zu den Gräbern dieser Märtyrer zu wandeln und unseren Tribut des Dankes und der Bewunderung abzustatten. Die Feinde der Republik
feiern hypokritischer Weise den Tag. Geben wir ihnen keine Veranlassung zu ihrem unversöhnlichen Grolle; widerstehen wir allen ihren Hetzereien und vertrauen wir der Gerechtigkeit unserer Sache. Die
würdige Gedächtnißfeier der Februar-Revolution ist der siegreiche Einfluß derselben auf die uns umgebenden Völker. Möge die französische Demokratie den Nationen mit dem Beispiele jener majestätischen
Ruhe vorangehen, welche den Erfolg jener Revolutionen sichert. Gefährden wir nicht die Zukunft der Menschheit, indem wir das Land inneren Kämpfen aussetzen. Die Stockung des Handels hat ein
schreckliches Elend erzeugt. Die friedfertigsten und gerechtesten Manifestationen des Volkes würden eine neue Gelegenheit verschaffen, die Republikaner dieser allgemeinen Stockung anzuklagen. Unser
Verzichten auf jede Demonstration wird daher zu der Einsicht beitragen, daß die Wurzeln des Uebels wo anders liegen und die Regierung kann nicht länger die Ohnmacht ihres Systems durch die Angabe
bemänteln, daß wir sie an der Herstellung des allgemeinen Wohlstandes hindern. Stoßen wir daher auch den leisesten Verdacht von uns, als trügen wir am Elende des Volkes selbst die Schuld, indem wir
aller Verantwortlichkeit an jenen Vorwänden vorbeugen. Zeigen wir endlich, wo die Freunde der Ordnung und wo die Feinde derselben sind. Wir beschwören darum alle Republikaner, sich das Opfer jeder
Demonstration zu bringen, welche von den Feinden der Revolution benutzt werden könnte.
Paris, 24. Februar 1849.“
(Folgen die Unterschriften der Deputirten der „Berges“ und aller demokratischen Journale, Associationen und Wahlausschüsse.)
‒ Proudhons Peuple sagt: „Da ist er der 24. Februar! Bügeaud an der Spitze der Armee in Lyon, Cotte als Chef der Garnison in Niort, der Malthusianer Faucher als Minister des Innern,
Carlier wieder die Seele der Geheimen Polizei des ganzen Königreichs. Falloux am Unterrichtsportefeuille, Barrot den man am 24. Febr. hängen wollte, als Conseilpräsident und Bonaparte, dieser
Schlagschatten eines großen Namens auf den weichen Kissen des Elisée Bourbon ‥‥ während die besten Republikaner in Ketten und auf Kriegsschiffen liegen oder in Gefängnissen
schmachten ‥‥ O sagt mir, ihr Helden in den Gräbern, was hättet ihr gethan, wenn man Euch dieses Spiegelbild in jenen Tagen vorgehalten hätte?“ …
‒ Die Eröffnung des Nationalgerichtshofs in Bourges ist vom 5. auf 7. März verschoben.
‒ Alton Shee ist nach vierundzwanzigtägiger willkürlicher Haft von der Instanz freigesprochen und entlassen worden. Er erklärt dieses saubere Verfahren in einem Briefe an alle Freunde.
‒ Lesseps in Madrid nimmt seine Versetzung nach Alexandrien nicht an und setzt das Cabinet in einige Verlegenheit.
‒ Die Familie Bonaparte hat das Lustschloß Malmaison von Marie Christine wieder erstanden.
‒ Wir erfahren aus guter Quelle, daß die Republik in Florenz wirklich proklamirt ist. Die Provisorische Regierung ist durch eine Exekutivkommission ersetzt, welche ihre Dekrete im Namen der
toskanischen Republik erläßt.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1280 |
Bekanntmachung.
Sämmtliche Fabrikherren hiesiger Stadt und der Bürgermeistereien Deuz, Rondorf, Longerich und Müngersdorf, sowie alle innerhalb dieses Sprengels ihr Gewerbe treibenden Handwerker, welche wenigstens
acht Thaler Gewerbesteuer jährlich entrichten, imgleichen alle in diesem Sprengel beschäftigten Werkmeister werden hiermit benachrichtigt, daß am Donnerstag, 15. März dieses Jahres, Morgens 10 Uhr, in
dem großen Saale des hiesigen Rathhauses behufs der theilweisen Erneuerung der Mitglieder des Königlichen Gewerbgerichts hierselbst zur Wahl
- 1) Eines Mitgliedes unter den Professionisten oder
Werkmeistern ohne Rücksicht auf's Gewerbe,
- 2) eines Mitgliedes unter den Werkmeistern, Webern und Färbern oder Druckern der Seiden-, Baumwollen- und Leinen-Manufakturen und Spinnereien,
- 3) eines Mitgliedes unter den Modearbeitern, Schneidern, Kürschnern, Handschuh-, Hut-, Kappen-, Schuh- und Stiefelmachern, Haararbeitern, Band- und Seidenwebern,
- 4) eines Mitgliedes unter den Fabrikherren der Stärke-, Tapeten-, Nadel-, Porzellan-, Wagen-, Metallrohr-, Maschinen-, Neusilber-, Siegellack- und Buntpapierfabriken, sowie der Eisengießereien,
- 5) eines Mitgliedes unter den Fabrikherren der Tabakfabriken,
- 6) eines Stellvertreters unter den Fabrikherren ohne Rücksicht auf's Gewerbe,
- 7) eines Stellvertreters unter den Professionisten oder Werkmeistern ohne Rücksicht auf das Gewerbe geschritten werden soll.
Die Eingangs bezeichneten Stimmberechtigten werden daher eingeladen, an gesagtem Tage und Stunde zur Wahl sich einzufinden, vorher aber in das auf dem Rathhause hierselbst offen liegende Register
sich einschreiben zu lassen und über die Entrichtung der Gewerbsteuer in der oben angegebenen Höhe oder über ihre Eigenschaft als Werkmeister sich auszuweisen.
Köln, am 17. Februar 1849.
Der kommiss. Ober-Bürgermeister, Graeff.
Bekanntmachung.
Die Bestimmungen der Polizei-Verordnung vom 28. März 1847, betreffend die Sicherung des Verkehrs auf der Hochstraße, werden hiermit zur genauen Beachtung in Erinnerung gebracht.
Auf Grund des Art. 41. Tit. 1., Gesetz vom 22. Juli 1791 und unter Anschluß an den Art. 471 Nr. 5 Straf-Gesetzbuch wird verordnet was folgt:
§. 1.
Städtische Fuhrwerke, welche Bau- und Brennmaterial, tragbarrs Gas, Steine, Koth, Erde, Schutt und Gegenstände des Marktverkehrs in Ladung haben, desgl. alle städtischen unbeladenen
Gütertransport-Fuhrwerke dürfen die Strecke vom Wallrafsplatze bis zur Sternengasse, in der Zeit von Morgens 10 bis Abends 9 Uhr der Längenrichtung nach, nicht befahren. Ausgenommen von diesem Verbote
sind diejenigen Fuhrwerke, deren Abfahrt oder Bestimmungsorte auf der erwähnten Straßenstrecke gelegen sind.
§ 2.
Auswärtiges durchgehendes Frachtfuhrwerk muß die erwähnte Straßenstrecke ohne den mindesten Verzug passiren.
§. 3.
Auf der nämlichen Strrcke dürfen Fuhrwerke an anderen, welche in der nämlichen Richtung im Fahren begriffen, nicht vorbeifahren.
§ 4.
Auf der nämlichen Strecke müssen Fuhrwerke, welche Floßholzstämme oder solche Gegenstände transportiren, die mehr als 3 Fuß über die hintere Seite des Ladungsgefäßes hinausragen, außer dem
Fuhrmann, von einer zweiten Person zur Lenkung und Beaufsichtigung begleitet werden.
§. 5.
Auf der Strecke von den Vierwinden bis zur Schildergasse darf nur im Schritt gefahren und geritten werden,
§. 6.
Auf das im Dienste befindliche Militär und dessen Bespannung, so wie auch königliche Postfuhrwerke findet diese Verordnung zwar keine Anwendung, es wird jedoch Seitens der betreffenden Militär- und
Postbehörden, so weit als solches erforderlich ist, reglementarische Maßnahme im Sinne dieser Verordnung getroffen werden.
§. 7.
Uebertretungen dieser Verordnung ziehen eine Geldbuße von 8 Sgr. bis 5 Thlr., im Falle des Zahlungs-Unvermögens, verhältnißmäßige Gefängnißstrafe nach sich.
Köln, den 21. Februar 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Bekanntmachung.
Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise
Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden.
Köln, den 20. Februar 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Donnerstag den ersten März 1849, Vormittags zehn Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, Tische, Stühle, eine Kommode, zwei Uhren, ein Ofen etc., dem Meistbietenden gegen baare
Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
Geburts-Anzeige.
Entfernten Verwandten und Freunden zeige ich hiermit an, daß meine liebe Frau Louise geb. Springmann, heute Morgen um 9 1/2 Uhr, von einem gesunden, starken Mädchen glücklich entbunden wurde.
Lennep, den 24. Febr. 1849.
J. D. Hilger.
Todes-Anzeige.
Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater Mathias Joseph Lüttgen, geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer
langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist.
Köln, den 24. Februar 1849.
Die trauernde Mutter und Schwestern.
Zur Beerdigung welche am Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr stattfindet, werden hiermit seine zahlreichen Freunde und Bekannte in das Sterbehaus, Heumarkt Nr 63, besonders
eingeladen. Die feierlichen Exequien werden am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. Febr., Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban abgehalten.
Bürgerwehr-Cavallerie.
Die beiden Eskadrons werden hiermit zur Beerdigung unseres Kameraden Spiegel auf Dienstag den 27. Februar c., Nachmittags 3 Uhr eingeladen; um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird dringend
gebeten. Sammelplatz: verlängerte Mittelstraße an der Wohnung des Unterzeichneten.
Der stellv. Commandeur, Arntz.
Das Sprech- und Lesezimmer der demokratischen Gesellschaft ist von Montag den 26. Februar an bei Werner an der Rechtsschule Nr. 24.
„Kinkel!“
In deiner Nähe, Neigt sich das Glück, Konstitutioneller Thoren Es tönt ihr Angstgeschrei, Laut auf mit giftigem Blick.
„Kinkel.“
Oberdollendorf.
1846r. Scharzhofberg.
Wer der Anzeige in Nro. 227 bis 229 d. Z. Glauben schenken will, der kann von dem Gutsbesitzer Joseph Koch vernehmen, daß der bloße Neid, Lüge und Mißbrauch mit seinem Namen trieb. Er wohnt
‒ zur Belehrung des hämischen Anzeigeschmieders, oder wenn Jemand erfahren will, daß er von dem herrlichen 1846r. Scharzhofberger-Wein keinen mehr besitzt ‒, nicht in Trier, sondern in
Wiltingen und heißt: Franz Jos. Koch.
Herr Recker!
Ist Ihnen nicht auch Ihre Börse gestohlen worden?
Herr Servaz Recker!
Die Dreipfennings goldene Uhr wird wohl ein gleiches Andenken wie Ihre bekannten Stiefel sein.
Das 34. Regiment trägt bekanntlich eine verdienstvolle Auszeichnung auf der Kopfbedeckung (oder Kaskette). Kann der Herr Oberst Engels nicht dazu beitragen, daß das 34er Regiment noch eine
besondere Auszeichnung bekommt, für die Verdienste welche seine Leute sich so oft erworben. Dafür, daß sie z. B. auf dem Buttermarkt, und am 25. d. auf dem Thurnmarkt den Bürgern die Fenster mit ihren
haarscharf geschliffenen Säbeln einschlugen ohne alle Veranlassung.
Ehre dem Ehre gebührt.
Ein Landwehrmann.
Ein schönes Lokal für eine Gesellschaft kann abgegeben werden. Die Exp sagt wo.
Annonce.
Das neu hergestellte und auf's Eleganteste, im ersten Stock mit einem Divan und 3 Billards versehene Café Suisse dem Theater de la Monnaie gegenüber, empfiehlt der Eigenthümer
desselben um so mehr allen resp. deutschen Reisenden, da in demselben außer den französischen, englischen, belgischen und holländischen Journalen, auch noch folgende deutsche Blätter, in keinem
sonstigen hiesigen Kaffehause vorräthig, zu finden sind:
Die Neue Rheinische Zeitung.
Weser Zeitung.
Zeitungs-Halle.
Frankfurter Journal und Kladderadatsch.
Brüssel, 23. Januar 1849.
Bei meiner Abreise nach Amerika (New-York) sage ich allen Verwandten und Freunden, insbesondere den Mitgliedern der Gesellschaft „Orpheus“ nochmals ein herzliches
Lebewohl.
Köln, den 27. Februar 1849.
Friedr. Schmidt.
Genaue Auskunft über Unterstützungen, Familien-Mitgiften und Privat-Verhältnisse ertheilt St. in der Trankgasse.
Auch finden sich daselbst sorgenvolle Nächte vor.
Verkauf oder Verpachtung eines Landhauses am Rhein.
Ein schönes Landhaus in bestem Zustande, mit Salon, 6 Zimmer, Küche, Speicher, Keller, Remise und Stallräume nebst kleinen Oekonomie-Gebäuden, so wie Hofraum und Garten in einer der angenehmsten
Gegend, unmittelbar am Rhein auf der linken Seite, nahe bei Koblenz gelegen, ist unter billigen Bedingungen zu verkaufen oder zu vermiethen.
Dieses Etablissement, was durch Ueberschwemmungen nicht betroffen wird, eignet sich ganz besonders für Familien, welche ihren Aufenthalt für immer, oder auch nur während den schönsten Jahreszeiten
am Rhein zu nehmen beabsichtigen.
Nähere Auskunft ertheilt die Expedition dieser Zeitung auf portofreie Anfragen.
Ein großer, ausgezeichneter Christus von Elfenbein ist billig zu verkaufen, auch werden andere Gegenstände dagegen in Zahlung genommen.
Stolkgasse Nr. 35.
SEYD'S Deutscher Gasthof in London.
39 FINSBURY SQUARE, empfiehlt sich dem reisenden Publikum.
DIEPGEN & BECKERSHOFF in Neanderthal bei Mettmann, Kreis Elberfeld, empfehlen: Roman-Cement, Mineral-Farben, Stuckatur- und Land-Gyps, Traß, Hydraul-Kalk, Knochenmehl, geschnittene,
geschliffene und behauene Sand-, Kalk- und Marmor-Steine zu Flurbelegen, Bausteinen, Mühlen-Kopfstein-Geläufen, Denkmäler etc. zur geneigten Abnahme.
Annonce.
Ein junger Mann der seit zehn Jahren mit Manufakturwaaren die Schweiz, Süddeutschland und den Niederrhein bereist hat, sucht in einem respektablen Hause ein anderweitiges Placement.
Franco Briefe unter H. K. besorgt die Exp. d. Bl.
In einem wohlhabenden Orte von circa 3000 Seelen, wo auch eine Apotheke, wird die Niederlassung eines promov. Arztes dringend gewünscht und seinem Fortkommen aller Vorschub geleistet.
Frank. Offerten unter Lit. D. C. 15 bes. d. Exp.
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt. Herzogstraße Nr. 11.
Puppentheater.
Der lustige Landwirth oder die Braut von zwei Bräutigammen.
Lustspiel mit Musik.
Vertilgungsfutter gegen Mäuse, Ratten und Schwaben, Thurnmarkt Nr. 39.
Bekannmachung.
Eine aus der Weihnachtszeit in Berlin übrig gebliebene Kiste in Wachsleinwand Ch. W. Grober und C. G. 〃 4 gezeichnet, 4 Pfd. 12 Loth schwer ohne Ortsbezeichnung, ist von dort hierher
‒ als an den muthmaßlichen Absendungsort ‒ zurückgesandt worden.
Der unbekannte Absender, vermuthlich „Grober“ wird aufgefordert, eine Duplikat-Adresse dem hiesigen Ober-Post-Amte zur Absendung der Kiste zu übergeben oder anderweit darüber zu
verfügen.
Köln, den 23. Februar 1849.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.
Ausgezeichnete Punsch-Essenz, Rum, die große Flasche 17 1/2 Sgr. Die halbe 9 Sgr. Arrac, die große Flasche 22 1/2 Sgr. Die halbe 11 1/2 Sgr. bei G. Tonger, Pauluswache.
Gesuch einer Comptoir oder Reisestelle.
Ein solider junger Mann, der seine Lehrzeit in einem hiesigen bedeutenden Wein- und Kommissions-Geschäfte bestanden, und mehrere Jahre in einer hiesigen Kolonial-Waaren-Handlung als Reisender
servirte, wünscht baldmöglichst ein anderweitiges Engagement. Die Expedition gibt nähere Auskunft.
Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
In der Hutfabrik von Mertés an den vier Winden können noch 3 Arbeiter: 1 Galettier und 2 Monteurs, wovon der eine auch façonniren kann, dauernde Beschäftigung finden.
Geschäftseröffnung.
Die Eröffnung meiner Bierbrauerei und Wirthschaft in dem Hause Mülenbach Nro. 48 beehre ich mich ergebenst anzuzeigen, und empfehle mich zugleich bestens; auch werde ich Donnerstags und Freitags
Portionen von Rümpcher geben.
Joseph Simons.
Bei Jos. La Ruelle in Aachen erschien so eben, und ist durch alle Post-Anstalten und Buchhandlungen zu beziehen:
Karrikaturen-Album.
Wöchentlich ein Heft in gr. 4, enth. 2 große Karrikaturen, so wie Text mit kleineren humoristischen Figuren. Ungemein billiger Preis per Quartal (13 Hefte) 15 Sgr.
Im Verlage von Emil Baensch in Magdeburg erschien so eben:
Die Vorwürfe, welche der Preußischen National-Versammlung gemacht sind, so wie die Stellung ihrer Mitglieder zu der Verfassung vom 5. und den Wahlgesetzen vom 6. Dezember 1848, beleuchtet vom
Justiz-Kommissarius F. F. Weichsel, welcher als Abgeordneter den Berathungen in Berlin ununterbrochen beiwohnte. 8. Geheftet.
7 1/2 Sgr.
Vorräthig in der ganzen Rheinprovinz und Westphalen. In Köln bei:
Adolph Bädeker, Hochstraße 134A.
Theater-Anzeige.
Dienstag den 27. Februar:
Martha oder der Markt zu Richmond.
Große Oper in 4 Akten von Flotow.
Mittwoch den 28. Februar:
Hans Heiling.
Große Oper von Marschner.