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] Arnsberg, 31. Januar.
Als im Monate November v. J. der Konflikt zwischen Krone und Nationalversammlung zum offenen Ausbruche gekommen, gaben sich in unsrem Sauerlande überall die unzweideutigsten Sympathien für die
Nationalversammlung kund. Allgemein war es auch der Wunsch, ihr diese Sympathien offen an den Tag zu legen, und, vielseitig aufgefordert, unterzogen sich die Referendarien, Kindermann und Schmidts,
der Abfassung einer Zustimmungsadresse, an deren Ende sich die Unterzeichner verpflichteten: auf den Ruf der hohen Nationalversammlung dieselbe mit Gut und Blut in ihren Rechten zu schützen.
Gleichzeitig mit dieser Adresse wurde auch „auf allgemeines Verlangen“ ein Mißtrauensvotum an unsern damaligen Abgeordneten, Kaplan Gelshorn, abgefaßt und in Circulation gesetzt, in dem
man ihn aufforderte zurückzukehren, da er seine Aufgabe: Vertretung der wahren Volksinteressen, zu lösen unfähig oder nicht Willens sei. Gelshorn ist ein Jünger Loyola's, hatte in allen
Prinzipienfragen mit den Ministerien gestimmt, und war sogar, wie hier allgemein bekannt, 6 Wochen ohne Urlaub und ohne Vertretung während der Verhandlungen von Berlin abwesend.
Nachdem jede der beiden Adressen mit ungefähr 1400 Unterschriften bedeckt, wurden sie an ihren Bestimmungsort abgesandt.
Ungefähr 4 Wochen später traf der „auf den Regierungs-Präsidenten heruntergekommene Polizei-Präsident“ von Bardeleben hier ein, um an der Spitze seines würdigen Regierungs-Kollegs auf
den Lorbeern auszuruhen die er sich in Berlin ruhmreichst errungen. Neue Besen kehren gut. Auch von Bardeleben bewährte dieses Sprüchwort. Statt aber zunächst den Mist auszufegen, der sich seit
Jahrzehnten in den Büreau's der hiesigen Gemeindeverwaltungen angehäuft, griff er nochmals zu dem früher so schlecht geführten Polizeibesen. Er fegte mit der größten Emsigkeit durch die
morastigen Gedächtnisse seiner Verwaltungs-Ober- und Unterlakaien, und siehe: sein Besen traf hier auf Hochverrath „in einigen zwanzig Punkten,“ dort auf Majestätsbeleidigungen, und was
sonst noch für Namen die Redakteure des Allg. Land-Rechts als Platzpatronen zum Gebrauche der gottbegnadeten Regierungen zum Schrecken für ihre Kinder, die nicht zu Bette d. h. zur Ruhe wollen,
erfunden haben.
Auch die Zustimmungsadresse und das Mißtrauensvotum brachte der nie ruhende Besen zum Vorschein.
Es war aber um die Zeit, da Alles, was Gelshorn gethan, zum Rechte, was aber die Nationalversammlung gethan, zum Unrechte geworden war.
Als deshalb Bardeleben die beiden Adressen gelesen, hielt er einen Augenblick inne, und construirte sich, auf seinen Besen gestützt, folgenden Schluß:
Hatte Gelshorn Recht, die
Nationalversammlung Unrecht, so hatte auch Jeder Unrecht, der dem Erstern Unrecht, der Letztern aber Recht gab. Unrecht zu verhüten, ist die Polizei (bin ich) da; da aber hier nichts zu verhüten, und
jedes Unrecht vor dem Gesetze strafbar ist, die Bestrafung aber wegen Größe des Unrechts dem Gerichte anheimfällt, so gebe ich am besten die Sache dahin ab, um somehr, als sie dort in den besten
Händen ist.
So dachte Herr von Bardeleben in seiner Polizei-Logik.
Der Mehrzahl der Mitglieder des hohen Collegii Königl. Ober-Landesgerichts war der Vorfall äußerst willkommen. Hatten sie auch keine Waldeck's, Temme's und Kirchmann's in
Behandlung zu nehmen, so konnte man doch aus der Behandlung einiger unbedeutender Referendarien immerhin schon Veranlassung nehmen, seine Loyalität an den Tag zu legen.
Jedem, der nur halb in die Geheimnisse des allgemeinen Landrechts und zwar des 20. Titels II. Theils eingeweiht ist, wird es bekannt sein, daß es wenig Scharfsinnes bedarf, um der an sich
unschuldigsten Handlung den Stempel eines in seinen §§ schwer verpönten Verbrechens aufzudrücken. Das Plenum des „hohen Collegii“, der Sitz der Landrechtsintelligenz höchster Potenz,
kam deshalb auch durchaus nicht in Verlegenheit. Es construirte:
„In Erwägung, daß es eine Schande ist, daß die Referendarien Kindermann und Schmidts die gedachten Adressen
verfaßt und verbreitet haben: wird das Königl. Land- und Stadtgericht hierselbst angewiesen, die genannten Referendarien wegen Verbreitung von Schandartikeln zur Untersuchung
zuziehen.“
Auf Allerhöchste Anordnung (s. die Allg. Gerichts-Ordnung für die Preuß. Staaten Th. 1.) sind aber die Mitglieder der Untergerichte geistig beschränkter, als die Mitglieder der ihnen vorgesetzten
Amtsbehörde, und deshalb war es denn auch kein Wunder, daß das hiesige königl. Land- und Stadtgericht nicht begreifen konnte, wie die Referendarien Kindermann und Schmidts sich durch Abfassung der
Adressen eines Vergehens schuldig gemacht haben sollten, und hienach die Untersuchung ablehnte.
Jetzt, zum erstenmale über die Anordnungen „von Oben“ in der alma mater unwillig, schloß das hohe Colleg ex contrario: Hrn. Rintelen als seinen Vorgesetzten, müsse die Sache in noch
klarerem Lichte erscheinen, als ihm selbst, berichtete deshalb an denselben, und fügte als unterthänigst frommen Wunsch noch den Antrag auf Entlassung der kompromittirten Referendarien aus dem
Justizdienste hinzu.
Des Herrn Justizministers Excellenz hatte kurz vorher in seinem Erlasse „an seine herrlichen Gerichtshöfe“ diese darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Behandlung der
Referendarien und Auskultatoren bereits früher besondere Vorschriften erlassen worden seien.“ Nach 4wöchentlichem Bedenken „behandelte“ er die Referendarien Kindermann und
Schmidts nach Wunsche des hohen Collegii.
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@facs | 1165 |
Wahlumtriebe im dritten Polizeibezirk.
Welcher Mittel sich die Aristokratie im Bunde mit den Geldsäcken und den Bureaukraten [unleserlicher Text]ent, um ihre Männer bei den Wahlen durchzusetzen, verdient wohl in größeren Kreisen bekannt zu werden.
Bezeichneter Bund, welcher sich zur Erhaltung des ganzen Wustes seiner zum Nachtheile des Volkes bestehenden Vorrechte so gern belagern läßt, hatte beschlossen, die Wahldes[unleserlicher Text]engten Mannes nach Kräften
anzubahnen, welchem die Bevölkerung der Stadt Köln vor nicht langer Zeit die glücklichen Tage des über sie verhängt gewesenen Belagerungszustandes zu danken hatte, in Folge dessen das sehr
unbehagliche Institut der Burgerwehr, aus welchem dieser Ehrenmann ein Mißtrauensvotum erhalten hatte, beseitigt wurde. Man wollte unter allen Umständen wieder den Mann nach Berlin senden, der krank
wurde, als sich die Kammer mit der dem königl. Hause und seinem Anhange mißliebigen Debatte beschäftigte und so nicht Einen Mann der Stadt Köln im Parlament vertrat; der bei seiner Krankheit aber
dennoch einen so guten Magen behielt, daß er an Königstafel die von ihm vertretenen 50,000 Einwohner sehr gut repräsentiren konnte. Dieser Mann, ein Einwohner des 3. Bezirks, hatte denn auch das
größte Interesse, auf diesen Wunsch einzugehen. Es wurde im holländischen Hof bei Illig an mehreren Tagen vor dem Sonntage, erst im engsten Kreise der Verschwornen, dann durch Rekrutirung durch die
Mitglieder in immer größerer Ausdehnung, Versammlungen gehalten, in welchen die „Gesinnungsgenossen“ durch Verläumdung aller derer, die nicht zu den Auserwählten gehörten, bearbeitet
wurden, um um die beschlossenen Wahlkandidaten eine dichte Phalanx zu bilden.
Der Vorschlag einiger weniger Fantatisirten, alle Urwähler zu den Berathungen zuzuziehen, wurde von dem Herrn v. Wittgenstein mit der Anweisung abgewiesen, daß man im engern Kreise Tag und Nacht
arbeiten müsse, um die Zwecke der Partei zu sichern, — es galt ja seinem eignen Zwecke, — und erst die sammtlichen einzuladen seien, wenn sie nach der Versammlung keine Zeit mehr
behielten, gegen die aufgestellten Kandidaten zu opponiren. So geschah es. Am Sonntag Abend waren alle Urwähler zu Illig eingeladen. Herr Advokat Lautz wurde zum Prases erwählt, und nahm dieser auch
unter Vorbringung einiger abgedroschenen Redensarten diese Wurde unter dem Versprechen an, die Debatte unparteiisch zu leiten. Der unparteiische Herr Lautz fing aber gleich in dem Berichte, welchen er
über das Treiben der früheren Versammlungen der ganzen Gesellschaft abstatten wollte, damit an, einen Theil derjenigen Urwähler, welche nicht zu ihren Vorversammlungen zugezogen worden waren, sich
aber in Folge der bekannt gewordenen Klungelei auch versammelt hatten, zu verdächtigen zu verleumden; indem er sagte, es gabe 2 Parteien, die eine, welche die Verfassung machen wollten, und die
andere, welche sie nicht machen wollten. Eine solche Versammlung werde später auch im Harf'schen Saale stattfinden. Herr Abr. Oppenheim warnte dann auch noch, an dieser spätern
Versammlung Theil zu nehmen, und hat ja festzuhalten an den einmal angenommenen Kandidaten, welche übrigens nicht von der Gesellschaft angenommen, sondern blos von dem „unparteiischen“
Hrn. Lautz proklamirt, und da sich demzufolge einige treue Hände erhoben, für angenommen erklärt worden waren. Die Lüge über die Tendenz der spätern Harfschen Versammlung und die wohlberechnete
Verwarnung des Hrn. Ab. Oppenheim, den Teufel zu fliehen, that auch seine Wirkung. Die große Zahl der in letzter Linie eingeladenen unzurechnungsfähigen politischen Spießbürger und Philister
kreuzzigten sich und gingen zu Bette, nur ein Paar in den Geist der Intriguen ganz Eingeweihte folgten in den Harfschen Saal, um Alles dort noch etwa zu Stande kommende vollends zu hintertreiben. So
sehr nun auch das schändliche Mittel der Hochtorys hier der allgemeinen Verachtung ausgesetzt wurde, so konnte doch der wohl berechneten Wirkung der schändlichen Lüge nicht mehr hinreichend entgegen
gearbeitet werden, da die Zeit dazu fehlte, und stimmte daher auch die ganze Phalanx für die dekretirten Ehrenmänner, in deren Reihe scheinbar alle Klassen der Gesellschaft vertreten, welche in
Wahrheit aber Alle nur Apendixe des Hrn. v. Wittgenstein (Dr. Liessem, Pastor Gores), oder, wie der mit den Dombauarbeiten betraute Herr Schlossermeister Deymhardt, des Hrn. Zwirner, der Apendix eines
Apendixes desselben wa[unleserlicher Text]en. Das Programm der Versammlung bei Harf war mit dem der Gesellschaft bei Illig genau übereinstimmend, also gewiß ganz unschuldig, man war nur in der Wahl der Person des
Deputirten abgewichen und hatte statt Hrn. v. Wittgenstein, den Hrn. Kyll in Aussicht. Daher die Verschwörung mit Lug und Trug gegen diese Versammlung. Man wollte einen Mann in die erste Kammer
senden, von dessen bisheriger Wirksamkeit man mit Gewißheit schließen durfte, daß es ihm mit der Revision der Verfassung, welche vorgenommen werden soll, auch im Sinne des Volkes Ernst sei und nicht
durch Leute, die sich blos durch tüchtiges Essen an Königstafel ausgezeichnet, und sich als Freunde des Belagerungszustandes gezeigt hatten, und das Revisionswerk der Verfassung zur Farze machen
könnten. Die Harfsche Gesellschaft wollte keine gefallene Große, welche nach irgend einem neuen Pöstchen umherschwenzelt, ungeachtet ihres Ausspruchs, sich in das Privatleben zurückziehen zu wollen;
sie wollte einen selbstständigen, in seiner politischen Meinung und Ansicht unabhängigen Mann. Wenn diese Absicht nun auch durch die bezeichnete Intrigue bei der Vorwahl mißglückt ist, so ist doch
eine Vorwahl noch keine Hauptwahl, und wird eine Veröffentlichung der saubern Mittelchen dieser Clique wohl auch noch etwas dazu beitragen, daß kein kollossaler Mitesser, sondern ein wahrer
Volksvertreter, kein Magen, sondern ein Kopf, in die erste Kammer nach Berlin gewählt wird.
Obige Darstellung ist durchaus wahr und in allen Theilen ohne Uebertreibung.
Ein Freund für Wahrheit und Recht.
Köln, den 30. Januar 1849.
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Luxemburg, 25. Januar.
Es giebt der Beispiele viele, wie groß de absolute Geist unter dem größeren Theile des hiesigen, preuß. Offizier-Corps ist. Es ist Pflicht, dieselben zur Oeffentlichkeit zu bringen.
Ein Feldwebel äußerte sich an einem sehr kalten Wintertage auf der Parade gegen seine Collegen: „Es ist doch Unrecht, daß wir keine Mäntel anlegen durfen, die wir doch die Parole
aufschreiben müssen, während die Offiziere, die nichts zu schreiben haben, Mäntel tragen. Ich bin so kalt daß ich unmöglich schreiben kann.“ Ein Seconde-Lieutenant hörte diese Worte, ließ den
Feldwebel zu sich kommen und redete ihn mit den Worten an: „Wie können Sie sich unterstehen, solche Reden zu führen? Wissen Sie, daß ich Sie sofort arietiren lassen könnte, und wissen Sie
nicht, daß noch eine ungeheure Kluft zwischen einem Offizier und einem Feldwebel besteht?!“ Der Feldwebel schwieg. Der Offizier hatte übrigens die Vorsicht gebraucht, einen Kameraden als Zeugen
zu sich zu rufen.
Ein, von seinem Regiment abkommandirter Unteroffizier sandte seiner, hier zurückgelassenen Frau mehrere Exemplare eines demokratischen Gedichtes. Sie verschenkte dieselben an Verschiedene, und der
Commandant erhielt hiervon Kenntniß. Die Frau hielt in einem der mit Soldaten belegten Festungswerke Marketenderei. Der Commandant befahl aber, daß sie dieses einträgliche Geschäft, das der Frau bei
der Abwesenheit ihres Mannes die nöthige Hülfe gewährte, sofort aufgäbe und die inne gehabte Wohnung räume, was natürlich geschah.
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Aus dem Bergischen, 31. Januar.
Ein vom Minister des Innern unterm 28. Dezbr. ausgegangener Erlaß, verpflichtet die Behörden, auf die Wahl patriotischer Abgeordneter für beide Kammern einzuwirken. Eine darauf sich stützende
besondere Verfügung des Kultusministers vom 30. Dez. legt es den Schullehrern noch ganz besonders ans Herz, dafür thätig zu sein. „Es liegt“, so heißt es darin, „mit in der Hand
der Lehrer, solche Männer zu bezeichnen, ihre Wahl zu sichern und in dieser Weise in einer freien, ihnen als Bürger des Staats zustehenden Thätigkeit, den Behörden die Lösung der Aufgabe erleichtern
zu helfen, welche denselben durch den vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers des Innern gestellt worden ist. Mir genügt es, die Lehrer auf diese ihre Pflicht als Bürger aufmerksam gemacht zu haben,
und glaube ich erwarten zu dürfen, daß dieselben bei dieser Gelegenheit beweisen werden, wie sie die hohe Aufgabe[unleserlicher Text] verstanden haben, die der Schule, und in derselben den Lehrern durch die neue
Verfassung zugewiesen ist.“ Beide Verfügungen wurden kurz vor der Wahl den Lehrern durch die Schulpfleger zugesandt.
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@facs | 1165 |
Von der Wupper, den 31. Januar.
Errungene Freiheiten, welche der Vormundschaft und dem Geldbeutel des Klerus auch nur etwas zu nahe treten, sucht derselbe gewöhnlich dem gedrückten Volke zu verkümmern. Zu dieser Klasse gehört die
Civil-Ehe. Eine vorjährige Kreissynode hörte nämlich den Antrag stellen: Diese Ehen, wenn sie die kirchliche Weihe nicht erhielten, für bloße Konkubinate zu erklären! Später hörte man die Prediger von
der Kanzel aus, diese Weihe ihren Pfarrgenossen nachdrücklich an's Herz legen; sie ja nicht zu unterlassen, damit sie doch den Charakter einer christlichen trügen! Mehrere schlugen aber die
Worte ihres Hirten in den Wind und sparten dadurch den theuren Akt, welcher 1 1/2 bis 2 Thaler, nach Umständen aber gewöhnlich noch mehr kostet. Im Volke munkelt man: ein gewisser Prediger habe sich
geäußert, Kinder aus solchen Ehen nicht taufen zu wollen! Natürlich! der Ausfall der Traugebühren dürfte ein erkleckliches Loch in den Beutel dieser frommen Seelenhirten machen, und in Geldsachen hört
die Gemüthlichkeit auf!
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Bonn, den 31. Januar 1849.
In der Beilage Ihrer Zeitung vom 21. Januar c. kam mir auch ein Artikel zu Gesicht, in welchem die Bemühungen des Herrn Oberlandgerichtsraths Neuenburg wieder für den Kreis Neuwied gewählt zu
werden, auf eine sehr anschauliche Weise dargestellt werden. — Daß sich seine Bemühungen nicht allein auf diesen Kreis beschränkt haben, geht aus Folgendem hervor. Den 30. Januar befand sich
derselbe Herr Neuenburg in einem Gasthofe von Rheinbrohl, in welchem eben eine Versammlung der dort gewählten Wahlmänner abgehalten wurde. — Obgleich in dieselbe nur Wahlmänner Zutritt erhalten
sollten, so hatte dennoch der ehrenwerthe Herr die Dreistigkeit, sich in dieselbe einzudrängen und als Kandidat für die 2. Kammer aufzutreten. In einer schlecht genug gehaltenen Rede suchte er
darzuthun, daß er in seiner vormaligen Eigenschaft als Deputirter nur die „Rechte“ (!) des Volkes vertreten hätte, daß er die erhaltene Mißtrauensadresse als völlig unverdient
(!!) erachten müsse, und daß er im Vertrauen auf den gesunden Sinn des Volkes sich wieder zum Deputirten für die zweite Kammer anbiete. — Auf diese Rede, welche er für herzerschütternd und
geistreich halten mochte, trat — man denke sich das Wunder — ein Geistlicher auf, welcher den dort Versammelten anrieth, durchaus nur Männer des Volkes zu wählen, in keinem Falle Hrn.
Neuenburg, da derselbe früher seine Gesinnung klar genug an den Tag gelegt habe. Auf diese Entgegnung, die mit dem allgemeinsten Applaus aufgenommen wurde, mußte denn auch hier der für das Wohl
des Volkes so ungemein begeisterte Mann sich zurückziehen, wobei er aber auch dann noch nicht unterlassen konnte, sich wenigstens als Abgeordneter für die 1. Kammer zu empfehlen.
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@facs | 1165 |
Straßburg, 30. Januar 1849.
Ich erlaube mir, königl. Obergerichte zu Hamm die Anzeige zu machen, daß wichtige Berufsgeschäfte vielleicht auf Monate mich von dem heimathlichen Boden, meinen werthen Gemeinden und meiner Familie
fern halten werden.
Bis zu meiner Rückkehr ersuche ich betr. des am 26. Januar in Dortmund gegen mich erfolglos vollstreckten Verhaftsbefehles um Ausstand und bitte darum:
„königl. Obergericht zu Hamm
wolle vor dem bis zum 1. April zusammentretenden Schwurgericht mir die Liebe erzeigen, die erste Anklage gegen mich zu begründen.“
Mit Genugthuung werde ich dann durch 1164 Entlastungszeugen bei eigener Vertheidigung eine Denunziation auf Hochverrath entkräften können, während das geheime Verfahren dazu mir jeden Weg
abschneidet und mich eher in den Kerker bringt, bevor ich und meine Zeugen auch nur gehört werden. Deshalb perhorrescire ich die geheime Inquisition, an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit
appellirend.
An königl. preuß. Obergericht zu Hamm.
Dr. Ignatz Edmund Koch, Prediger zu Dortmund und Witten in Westfalen.
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@facs | 1165 |
Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.
Sitzung vom 1. Februar.
Die Niederlassungs-Gesuche von Bernhard Hild Schuhmacher aus Hersfeld im Kurfürstenthum Hessen und
Leonhard Horn Brauer aus Steinach im Königreich Bayern werden genehmigt.
Die Wahlen der gemeinderäthlichen ständigen Kommissionen werden vollzogen.
Das Alignement für fünf auf dem Korbhäuser-Walle zu erbauenden Häuser wird genehmigt.
Die Umänderung des Nivellements am Korbhäuser-Walle zwischen dem Weyerthore und der Pantaleons-Mühlengasse wird unter den vom Gemeinderathe stipulirten Bedingungen gestattet.
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Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
(29.) Joh. Peter, Sohn v. Joh. Adeneuer, Kleiderm., gr. Neug. — Carol. Elisab., Tochter v. Gustav Adolph Kuhr, Eisenbahnangest., Entenpfuhlgäßchen. — Corn., S. v. Franz Steinhausen,
Rothgerb., Ulrichsg. — Steph. Jos., S. v. Christ. Schlimbach, Pumpenm., Sassenhof. — Christ., T. v. Pet. Jos. Köhnen, Fuhrm., Biberstr. — Joh. Jos. Hub., S. v. Karl Elkemann,
Buchb., Domhof. — Peter, S. v. Christ Müller, Schreinerges., Klapperg. — Peter Jos., S. v. Heinr. Jos. Mangen, Kutscher, Columbastr. — Ther. Ernest. Victoria, T. v. Marcus Gustav
Eschweiler, Geometer, Hunnenrücken. — Maria Cathar. Joseph., T. v. Theod. Crustus, Artill.-Lieut. a. D., oben Marspforten. — Peter, S. v Christ. Millard, Schreinerges., Klapperg.
Sterbefälle.
Wilhelm Nußbaum, 1 Jahr alt, Kämmerg. — Anna Margar. Knour, geb. Wolff, 50 J. alt, Perlengr. — Gertr. Doppelgatz, 1 J. alt, Eigelstein. — Elise Becker, 21 J. alt, unverh.,
Altengr. — Helene Orth, 10 J. alt, Komödienstr.
Bekanntmachung.
Der unterzeichnete Wahl-Kommissar macht hiermit bekannt, daß auf Grund des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember v. J. und des § 27 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes vom
8 Dezember v. J., die Wahl von zwei Abgeordneten für die zweite Kammer am Montag 5 Februar d. J. Morgens präcise 9 Uhr im Saal Rathhausplatz Nr. 5 statt finden wird.
Zu dieser Wahl sind die Wahlmänner hiesiger Stadt bereits schriftlich eingeladen worden.
Köln, am 31. Januar 1849.
Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.
Bekanntmachung.
Das königl. Kadettenhaus zu Bensberg hat die Lieferung des Bedarfs an Feuerungs-Materialien pro 1849, bestehend in
26 Klafter buchen Knüppelholz,
4000 Scheffel Fettgries,
30000 Stück Reisigbündel,
an den Mindestfordernden zu übergeben, Kautionsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten unter der Aufschrift:
„Submission auf Brenn-Material“
bis zum 12. Februar c. an den mitunterzeichneten Rendanten abgeben, bei welchem auch die Submissions-Bedingungen einzusehen sind. — Nach 12 Uhr Mittags an besagtem Tage noch eingehende Offerten
müssen unberücksichtigt bleiben.
Bensberg, 22. Januar 1849.
Die Oekonomie-Kommission des Kadettenhauses:
[Spaltenumbruch]v. Asmuth,
Hauptmann als Präses.
[Spaltenumbruch]v. Leutsch,
Premier-Lieutenant.
[Spaltenumbruch]
Tulodziecki,
Rendant.
Bekanntmachung.
Es sind seit einiger Zeit in Köln Erkrankungen an den Barioliden und Pocken, so wie Sterbfälle in Folge der letzteren vorgekommen, von welchen die Quelle der Ansteckung nicht ermittelt werden
konnte. Diese, so wie andere Umstände, berechtigen zu der Annahme, daß der Polizei-Behörde nicht von allen vorgekommenen Pockenfällen Anzeige gemacht worden ist.
Da es, um eine weitere Ausbreitung der erwähnten Krankheit verhüten zu können, durchaus nothwendig ist, daß in jedem Falle ermittelt werde, wo und wie die Ansteckung Statt gefunden, dieses aber nur
dann möglich ist, wenn der Polizei alle Erkrankungen der erwähnten Art bekannt sind, so finde ich mich veranlaßt, die nachfolgenden Paragraphen der Pocken-Ordnung (Amtsblatt der Königl. Reg., J. 1843,
St. 14, Beilage) in Erinnerung zu bringen, und mit dem Bemerken zur genauen Beachtung derselben aufzufordern, daß von Seiten des Publikums das Verfahren der Medizinal-Personen, welche Pockenfälle, die
entweder in ihrer Praxis oder auf anderem Wege zu ihrer Kenntniß gelangen, der Polizei anzeigen, nicht als ein willkürliches, ihrem Ermessen anheimgestelltes Verfahren, sondern als die Erfüllung einer
ihnen obliegenden Pflicht betrachtet werden möge.
Nach §. 33 der Pocken-Ordnung muß jeder Fall von Erkrankung an den Pocken bei Vermeidung einer Geldstrafe von 2 bis 5 Thlr. oder 3- bis 8tägigem Gefängnisse, der Polizei-Behörde ungesäumt
schriftlich oder mündlich angezeigt werden; insbesondere sind dazu alle Familienhäupter, Haus- und Gastwirthe, Medizinal-Personen und Geistliche verpflichtet.
Nach §. 44 sind sämmtliche, die echten Menschenpocken betreffenden polizeilichen Anordnungen auch bei den sogenannten Varioliden oder modifizirten Menschenpocken zu befolgen. Wer dieselben
übertritt, verfällt, wo nicht bereits in den vorhergehenden §§. eine Strafe speziell festgesetzt ist, auch dann, wenn kein Schaden daraus entstanden sein sollte, in eine Geldstrafe von 2 bis 5
Thlr. oder in eine Gefängnißstrafe von 3 bis 8 Tagen. Ist aber wirklich ein Schaden dadurch herbeigeführt und Jemand an seiner Gesundheit, an seinem Leben oder an seinem Vermögen beschädigt worden, so
treten die allgemeinen Strafbestimmungen ein.
Köln, 31. Januar 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Montag den 5. Februar 1849, Morgens neun Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, zehn Stück eichene Bohlen, einige Tannenbord und sechs Hobelbänke dem Meistbietenden gegen
baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
Schleiden und Montjoie. In benannten beiden Kreisen ist man auf den unseeligen Gedanken gekommen dem Socialismus ganz entgegen zu arbeiten, und zwar dadurch: Daß man als Kandidaten
für die zweite Kammer einen Landrath, Grafen von Beissel und den Oberforst-Inspektor Haack, ein treuer Vasalle des Herzogs von Aremberg, und noch einen Erzheuler im Montjoier-Lande
bezeichnet. Der Erstere mußte sich stets aus landräthlichem Diensteifer die Ungunst des Volkes zu erwerben. Der Zweite der überdiensteifrige herzogliche Diener Haack fand stets die Quellen, wo
Besitzungen vom gedrückten Volke für ein Spottgeld für den Herzog zu erhaschen waren; er war also mit die Saugquelle der herbeigeführten Armuth. Der Montjoier Heuler, hat nur stets das liebe Ich
verfolgt, und dieser wird wahrlich zum Volks-Wohle nichts thun!
Ihr Wahlmänner des Kreises Schleiden und Montjoie seid also auf der Hut! Wählt Euch nur liberale, unparteiische Demokraten, die Euer Wohl wollen! und wären Sie aus den äußersten Staatsbezirken
herzunehmen!
Oekonomie-Administratoren, Wirthschafts-Inspektoren, Forst- und Domainen-Beamte, Rentmeister, Sekretäre, Hauslehrer, Braumeister, Fabrik-Aufseher, Pharmazeuten, Buchhalter und
Handlungs-Commis für Banquiers-, Comptoir-, Fabrik-, Manufaktur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte können sehr gute und dauernde mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten und
wollen sich bald brieflichst wenden an die Agentur des Apothekers Schultz in Berlin, Alexanderstraße, Nro. 63.
Bekanntmachung.
Zur Bequemlichkeit des Publikums wird vom 1. Februar c. ab der zwischen Brühl und Lechenich koursirende 6sitzige Postwagen vor der Abfahrt nach Lechenich auf dem Bahnhofe zu Brühl aufgestellt
werden, um die mit den entsprechenden Eisenbahnzügen ankommenden, nach Liblar und Lechenich weiter reisenden Personen — so weit solche in diesem Wagen Platz finden — nach dem Posthause
in Brühl abzuholen. Ebenso wird der Postwagen bei der Ankunft von Lechenich, nach bewirkter Expedition der Post in Brühl, zum Bahnhofe fahren.
Köln, 30. Januar 1849.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.
Rhein-Schifffahrt.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von den Segelschiffern des Rheins in der zu Koblenz am 21. Januar abgehaltenen Versammlung die Gründung einer Schiffer-Innung und eines
Schlepp-Instituts, und zwar letzteres auf die zugesicherte Beihülfe der Rheinuferstaaten hin, beschlossen worden ist. Um nun die nöthigen Propositionen bezüglich der Größe des erforderlichen Kapitals
ermitteln zu können, müssen sich sämmtliche Schiffer, welche sich an dem Unternehmen betheiligen wollen, binnen 14 Tagen bei einem der Bevollmächtigten anmelden. Zu Bevollmächtigten, bei denen die
Verhandlungen vom 21. Januar d. J. zur Einsicht offen liegen, wurden ernannt:
Für Holland Schiffer J. Otten von Rotterdam. |
Für Preußen Schiffer L. Tillmann von Koblenz. |
Für Preußen Schiffer A. Noll von Vallendar. |
Für Preußen Schiffer A. Adams, P. G. Schlaegel von Köln. |
Für Preußen Schiffer P. Müller von Duisburg. |
Für Preußen Schiffer Wesel und Emmerich das dortige Comite. |
Für Hessen-Darmstadt Schiffer F. J. Brillmeyer un[d] A. Mundschenk von Bingen. |
Für Baiern Schiffer Ueberle zu Speier. |
Für Althessen Schiffer Mutzbauer et Hegwein. |
Für Frankreich Schiffer Ulrich in Straßburg. |
Da sämmtliche, an dem Unternehmen sich betheiligende Segelschiffer den Regierungen gegenüber eine Kapitalresp. Zinsen-Garantie zu übernehmen und deßhalb mindestens ihr Schiff und Geräthschaften als
Unterpfand zu stellen nöthig haben, so können wir das Ganze nicht genug der wärmsten Theilnahme empfehlen, wünschen, daß dessen Wichtigkeit durch den Beitritt aller rheinischen Segelschiffer anerkannt
werden möge.
Köln, 31. Januar 1849.
Das Comite der rheinischen Segelschiffer.
A. A.:
P. G. Schlaegel.
Kölnische Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft.
Seefahrt.
Das Brigg-Schiff „Hoffnung“, Capt. Luther, soll nach seiner Entlöschung hier wieder nach Stettin in Ladung treten, um demnächst bei hinreichender Befrachtung dahin
abzufahren. Güter-Anmeldungen für diese Reise werden jetzt schon entgegen genommen.
Köln, den 31. Januar 1849.
Die Direktion.
Wahlsache.
Die Cölner Zeitung bringt einen Artikel von einer Rede des Schuster Schützendorf gegen Pfaffen und Fürsten — wenn die Cölner Zeitung die Reden dieses Ueberläufers wiedergeben wollte —
dann bekämen die Leser noch eine lange Unterhaltung. — Der Professor Dr. Schotky hat den Verein verlassen wegen Schützendorf, und es ist leider heut zu Tage üblich daß die schlechtesten Pferde
den besten Hafer erhalten — so denkt der Bürger- und Pius-Verein auch, und wirft dieses ein schönes Licht auf solche Vereine, daß man andere Handwerker, deren Leben und Wandel gerecht ist, und
die sich um den Handwerker Stand ohne Bezahlung und Großprahlen verdient machten, in den Hintergrund schiebt — es sei Euch wahrlich gesagt, es ist noch nicht aller Tage Abend — und dann
— . — . — .
Das neu hergestellte und auf's Eleganteste, im ersten Stock mit einem Divan und 3 Billards versehene Café Suisse, dem Theater de la Monnaie gegenüber, empfiehlt der Eigenthümer
desselben um so mehr allen resp. deutschen Reisenden, da in demselben außer den französischen, englischen, belgischen und holländischen Journalen, auch noch folgende deutsche Blatter, in keinem
sonstigen hiesigen Kaffehause vorräthig, zu finden sind:
Die Neue Rheinische Zeitung.
Weser Zeitung.
Zeitungs-Halle.
Frankfurter Journal und
Kladderadatsch.
Brüssel, 23. Januar 1849.
Associations-Gesuch.
In einem Speditions-Geschäft Baierns wird ein thätiger, mit vielen Bekanntschaften, besonders in den Rheinlanden und den Niederlanden, versehener solider Mann zur weiteren Ausdehnung mit etwas Fond
als Associe gesucht. Frankirte Offerten besorgt das Comptoir von Julius Jaffé, Allee Nro. 17 in Frankfurt a. M.
Für Kapitalisten.
Gesucht eine Summe von 5000 Thlr., wofür eine Geschäftstheilnahme von 10pCt. unter vollständiger und Hypothekar-Sicherheit zugesichert wird; bei Bemühung für vermehrten Waaren-Absatz 15pCt. Auf
franco Briefe sub Lit. P. J. W. Postrestant Andernach, wird gerne nähere Mittheilung gegeben werden.
Ein braves Mädchen für Küche und Hausarbeit gesucht. Casinoplatz Nr. 10.
Zur Theilnahme an einem Cursus der französischen Handelscorrespondenz werden einige vorgerückte Schüler gewünscht. Hochstraße Nr. 104.
Abonnements-Erneuerung.
Illustrirte Zeitung für 1849.
Wöchentliche Nachrichten über alle Zustände, Ereignisse und Persönlichkeiten der Gegenwart, über Tagesgeschichte, öffentliches und gesellschaftliches Leben, Handel, Gewerbe und
Landwirthschaft, Wissenschaft und Kunst, Musik, Theater und Mode.
Mit jährlich über 1000 in den Text gedruckten bildlichen Darstellungen,
Vierteljährl. Pränumerationspreis 2 Thlr. — 3 Fl. C.Mze. — 3 Fl. 30 Kr. Rh.
Die Illustrirte Zeitung, welche allen öffentlichen Lesezirkeln und jedem gebildeten Familienkreise als die belehrendste und unterhaltendste Lektüre empfohlen werden kann, erscheint regelmäßig jeden
Sonnabend in Nummern von 48 Foliospalten mit 15-20 in den Text gedruckten Abbildungen. — Bestellungen werden in allen Buchhandlungen und Zeitungs-Expeditionen angenommen.
Leipzig, Expedition der Illustrirten Zeitung.
Saamen-Offerte.
Zu bevorstehender Kultur-Zeit empfehle ich mein Lager von Fichten-, Rothtannen-, Weißtannen-, Kiefer-, Lärchen-, Schwarzkiefer-, Birken-, Ulmen-, Rothbuchen-, Ellern-, Nordischen Berg-Ellern-,
Akazien-, Ahorn- und andere Nadel- und Laubholz-Sämereien zur gefälligen Abnahme. Vollständige Preis-Verzeichnisse bitte ich bei mir abfordern zu lassen
H. G. Trumpff, in Blankenburg am Harze.
J. van Binsbergen, D. Boers J. Hzn., J. Duuring Jr., J. Witkamp, A. C. Dalen, A. van Binsbergen, J. Kolff, J. F. Sauerbier, L. L. Jacobson, J. Sinderam, L. J. Plemp van Duiveland, C.
Suermondt Jr., J. Boon, J. B. Breukelman, P. J. van Houten, M. Breukelman, J. F. Wisscherhoff, C. J. de Lange, H. Montauban van Swyndregt, F. N. Montauban van Swyndregt und W H Montauban von
Swyndregt, Mäkler zu Rotterdam, werden am Mittwoch, den 28. Februar 1849, des Vormittags um 11 Uhr, im Hause der Notarien daselbst, verkaufen:
- 344 Ceronen süße Mandeln,
- 182 Ceronen bittere Mandeln,
- 36 Ceronen Abrikosenkerne,
- 126 Ballen Wolle,
- 28 Fässer Gummi-Arabicum,
- 18 Fässer Gummi-Sandarac,
- 8 Ceronen Gummi-Amoniac,
- 4 Ceronen Orris-Wurzel,
- 2 Ceronen Wachs,
- 1 Faß Koloquinten,
- 14 Ceronen Kümmel (Semen carvi),
- 1 Cerone Anissamen,
- 3 Ceronen Kümmel (Semen cumini),
- 19 Fässer Gingelensamen,
- 1 Fässer Kanariensamen,
- 17 Fässer Olivenöl, und
- 1 Partie Straußfedern,
angebracht durch das Schiff Newa, Capitän L. J Doekes, von
Mogador (Marokko);
66 Stück Elephantenzähne,
3 Ballen Guineakörner, und circa
100 Stück schwarze Affenfelle,
angebracht durch das Schiff „Gouverneur van der Eb,“ Capitän J. van der Eb, von der
Küste von Guinea;
45 Fässer Tamarinde (in Entrepot),
angebracht durch das Schiff „Ternate,“ von
Batavia;
88 Fässer Tamarinde (in Consumo),
angebracht durch das Schiff „J. C. J. van Speyk,“ von
Batavia;
40 Fäßchen Curacaoschalen (in Entrepot),
angebracht durch das Schiff „Raphael,“ Capitän Visser, von
Curacao;
23 Fäßchen Curacaoschalen (in Entrepot),
angebracht durch das Schiff „Cornelius,“ Capitän Fokkes, von
Curacao;
75 Fäßchen Curacaoschalen (in Entrepot),
angebracht durch das Schiff „Jan Visser,“ Capitän Driest, von
Curacao.
Die Mandeln, Abrikosenkerne, der Gummi-Sandarac, das Wachs und der Kümmel lagern im Entrepot, Wyk A Nro. 97, an den Boompjes.
Die 45 Fässer Tamarinde, angebracht durch das Schiff „Ternate,“ und die Curacaoschalen lagern im Entrepot, Wyck A Nro, 138, an den Boompjes.
Die übrigen Waaren lagern in Consumo in den Packhäusern hinter dem Comptoir des Herrn H van Ryckevorsel.
Der Verkauf geschieht in Partien, welche durch die Notizen näher bezeichnet werden.
Nähere Auskunft ertheilen die oben genannten [unleserlicher Text] Mäkler.
Unser Deputirte Hr. Schmidt ist von Berlin zurück.
Versammlung der Vertrauens-Männer zur Empfangnahme der Berichte, Samstag den 3. Febr. Abends 8 Uhr, große Budengasse Nr. 2.
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Der Vorstand.
In einer Apotheke des Herzogthums Nassau wird auf kommende Ostern ein solider Gehülfe gesucht. — Näheres bei G. W. Frischen in Frankfurt a. M
Es kann ein gesitteter junger Mensch, welcher die Mechanik im Fach des Maschinenbaues zu erlernen wünscht, in der mechanischen Werkstätte, in der polytechnischen Schule zu Karlsruhe in die
Lehre treten. Das Nähere durch portofreie Briefe bei C. Vietz, Mechaniker in der polytechnischen Schule in Karlsruhe.
Der theoretisch-praktische Unterricht in der Brennerei, Bierbrauerei und Agrikultur-Chemie wird unter starker Berücksichtigung der neuesten Fortschritte fortgesetzt, auch kann ich den
Herren Gutsbesitzern mehrere in allen Zweigen der Landwirthschaft erfahrene und in der Brennerei ausgebildete Männer bestens empfehlen.
Dr. W. Keller in Berlin, Adlerstr. Nr. 9
Auf dem kleinen Buttermarkt Nr. 10 steht das ganze Haus zu vermiethen.
Ein altdeutsches Oelgemälde.
Das Portrait des M. Luther, als Professor in Wittenberg 2 Fuß hoch und 1 1/2 Fuß breit. Preis 30 Thlr Zu verkaufen bei J. G. Späner, Domhof Nr. 13.
Alle der Saison angemessene Speisen à la Carte zu jeder Zeit des Tages, so wie gutes Mittagsessen, empfiehlt bestens C. Hackhausen, Herzogstraße Nr. 4.
Heute erhielt echt Kitzinger Felsen-Bier, und empfiehlt bestens C. Hackhausen, Herzogstraße Nr. 4.
Konzessionirtes
Vaudeville-Theater.
Samstag den 3. Februar 1849 Zum Erstenmale:
Bei Hofe der Häßlichste.
Lustspiel in vier Akten von H. S. von Scharfenstein.
Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden.
Kassa-Eröffnung um 6 Uhr.
Anfang 7 Uhr.
Franz Stollwerk.
Köln-Mindeuer Eisenbahn.
Dampfschiff zwischen Köln und Deutz.
Nachdem die hiesige Schiffbrücke wieder aufgefahren ist, werden von Samstag den 27. c. ab, die regelmäßigen Fahrten unseres Dampfschiffs zwischen dem Trankgassenthore und dem neuen Thore in Deutz
von Morgens 7 Uhr bis Mittags 1 Uhr und von Nachmittags 2 Uhr bis Abends 6 Uhr, ununterbrochen Statt finden.
Zwanzig Minuten vor Abgang eines jeden Zuges fährt das Dampfschiff vom diesseitigen Ufer nach Deutz.
Köln, 25. Januar 1849.
Die Direktion.
Ein Oekonom von 30 Jahren, unverheirathet, mit den besten Attesten versehen, auch im Stande, andere Empfehlungen beizubringen, sucht bald oder zu Ostern ein Unterkommen als
Wirthschaftsbeamter oder Rechnungsführer. Um in Thätigkeit zu bleiben, würde derselbe auch jede andere ihm angemessene Beschäftigung außerhalb der Oekonomie annehmen. Nähere Auskunft ist zu erfahren
bei Herrn Jüngling, Ohlauekstraße Nr. 38, oder durch Adresse A. Z. post restante Hirschberg.
Nach California wird sobald möglich im Monat Februar von Amsterdam absegeln ein außergewöhnlich schnell segelndes gekupfertes, zwei Jahre altes Schiff mit einem zuverlässigen Supercargo.
Fabrikanten und Kaufleute, welche noch Güter beizuladen wünschen, müssen sich eilichst portofrei anmelden bei dem Herrn Surie, Regulieres gracht zu Amsterdam.
General-Versammlung des
Arbeiter-Vereins
zu Köln.
Sonntag den 4. Februar 1849 im Eiser-(Dickopf'schen Saale) in der Komödienstraße.
Hiesige und auswärtige Mitglieder von Arbeiter-Vereinen haben gegen Vorzeigung ihrer Karten Zutritt.
Nicht-Mitglieder haben als Eintritt 1 Sgr. zu erlegen.
Kassen-Eröffnung: 1 Uhr Nachmittags.
Das Comite.
Medizinalrath Dr. Schmalz aus Dresden, wird kurze Zeit in Köln (Berlich Nr. 15) sich aufhalten, um Gehör- und Sprachkranken Rath zu ertheilen (10-1
Uhr)
Ein ordentliches Dienstmädchen gesucht, welche mit guten Zeugnissen versehen ist. Telegraphenstraße Nr. 24-.