[1059]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 195. Köln, Sonntag den 14. Januar. 1849.
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Bestellungen auf die „Neue Rheinische Zeitung“ für das jetzige Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands.
Für Frankreich übernimmt Abonnements Herr A. Havas, Nr. 3 Rue Jean Jacques Rousseau in Paris und das königl. Oberpostamt in Aachen, für Holland und Belgien: die belgischen Briefpostämter, für Großbritannien: Mr. Thomas, Catherine-Street, Strand in London und das belgische Briefpostamt in Ostende.
Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) nur 1 Thlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu.
Die Redaktion bleibt unverändert.
Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die „N. Rh. Ztg.“ ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.
Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung. Die Gerantur der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
Zweite Ausgabe.
Die preußische „Reichs“-Post ist abermals aus geblieben!!
Deutschland.
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[ 068 ] Köln, 13. Januar.
Beifolgendes Memoire Lassalle's an seinen Instruktionsrichter beeilen wir uns, unsern Lesern mitzutheilen:
Herr Instruktionsrichter!
Die neuesten Ereignisse bestimmen mich, Ihnen folgende Erklärung abzulegen und den unten artikulirten Antrag an Sie zu richten.
Ich bin beschuldigt, „durch Reden an öffentlichen Orten und Plakate die Bürger zur Bewaffnung gegen die königl. Gewalt aufge[re]izt und den Bürgerkrieg zu erregen versucht zu haben.“ Art. 87, 91 u. 102 des St. G. B.
Wenn es bei meiner Verhaftung noch zweifelhaft sein konnte, ob ich unter Voraussetzung der Wahrheit der Fak[t]a, welche mir die Beschuldigung zur Last legt, mich in meinem Rechte befunden habe, oder nicht, so ist durch die neuesten Ereignisse jeder nur mögliche Zweifel beseitigt, jeder gesetzlich sein wollende Vorwand zu meiner und vieler Anderer Verfolgung unmöglich gemacht.
In allen konstitutionellen Staaten ist es selbstredend nicht nur das erste Recht, sondern auch die erste Pflicht des Bürgers, mit den Waffen in der Hand für die Aufrechthaltung der Verfassung gegen jeden gewaltsamen Umsturz derselben einzustehen. Diese Pflicht ist absolut; sie ist ganz eben so vorhanden, wenn das Verbrechen des gewaltsamen Umsturzes der Verfassung von der Regierung, als wenn es vom Volke verübt wird.
Die unter einer absoluten Regierungsform entstandenen, und deshalb auch absolut hingestellten Artikel 91 und 87 des Code penal (so weit sie von der bewaffneten Auflehnung gegen die königl. Gewalt und dem Bürgerkrieg handeln) werden daher in jedem konstitutionellen Staate durch diese erste Lebensbedingung eines konstitutionellen Staates modifizirt und nie da anwendbar sein, wo der gewaltsame Umsturz der Verfassung von der Regierung selbst ausgegangen und die Bewaffnung der Bürger gegen die königl. Gewalt nur den Schutz der Verfassung zum Zweck gehabt hat. Ohne die Anerkennung dieses Grundsatzes kann kein konstitutioneller Staat bestehen, da die Regierung eine jede Verfassung bequem und ohne Gefahr konfisciren könnte, wenn die Vertheidigung derselben den Burger zum Verbrecher stempelte.
Auch in Preußen ist dies anerkannt durch das Bürgerwehrgesetz vom 17. Oktober d. J., dessen § 1 als Prinzip aufstellt: „Die Bürgerwehr hat die Bestimmung, die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen,“ d. h. also natürlich auch, Herr Instruktionsrichter, da der Satz absolut und ohne Einschränkung hingestellt ist, sie gegen einen gewaltsamen Angriff der Regierung selbst zu schützen. Wie dies für die Bürgerwehr als solche eine ausdrückliche gesetzl[i]che Pflicht und Bestimmung ist, so wird es für jeden Bürger ein heiliges Recht und eine Pflicht des Patriotismus sein.
Wenn es also außer Zweifel stände, daß von der Regierung ein gewaltsamer Verfassungsumsturz beabsichtigt wurde, so ist die Bewaffnung dagegen, zu der ich provocirt haben soll, statt gegen irgend ein Strafgesetz zu verstoßen, vielmehr ein unveräußerliches Recht, die erste und heiligste Pflicht des Bürgers gewesen.
Gegenwärtig aber steht der von Seiten der königl. Gewalt beabsichtigte Umsturz der Verfassung außer Zweifel, denn er ist durch die königl. Patente vom 5. Dez. vollbracht!
Wenn Preußen bisheran noch keine vollendete Verfassung hatte, so hatte es bereits doch in aller Form sanktionirte Grundgesetze seiner Verfassung. Als solche „[G]rundgesetze“ waren ausdrücklich in der Gesetzsammsammlung (p. 87) die Gesetze vom 6. April und 8. April d. J. bestimmt worden.
Der § 6 des Gesetzes vom 6. April besagte: „Den künftigen Vertretern soll jedenfalls die Zustimmung zu allen Gesetzen zustehen.“
Das Gesetz vom 8. April setzte einen Wahlmodus fest und bestimmte in § 13: „Die auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes zusammentretende Versammlung ist berufen, die kunftige Staatsverfassung durch Vereinbarung mit der Krone festzustellen.“
Beide angeführte Grundgesetze der Verfassung — der nicht geringen Zahl anderer nicht zu gedenken — sind durch die vom Könige octroyirte Charte verletzt.
Der etwaige Einwand, die Octroyirung sei, da im Art. 112 der neuen Verfassung eine Revision derselben durch die Volksvertretung in Aussicht gestellt ist, nur eine vorüberg[e]hende und keine definitive Maßregel, das definitive Ende sei vielmehr eine Vereinbarung in Form der Revision, ist unwahr. Dieser Einwand wäre dann vielleicht möglich gewesen, wenn die Revision von einem Körper ausgeübt würde, der auf die im Wahlgesetze vom 8. April vorgezeichnete Weise aus dem Volke hervorginge, wenn die Versammlung zur Revision der Verfassung eben so nach dem Wahlmodus vom 8. April zusammenträte, wie die bisherige Vereinbarer-Versammlung. — Dem ist nicht so. Die Revision erfolgt vielmehr in Kammern, und für die erste derselben ist sowohl die Eigenschaft zu wählen als gewählt zu werden an hohe Vermögensbedingungen gebunden. Die Revision also, vorgenommen durch eine Versammlung, deren Zweiheit, deren Entstehungsmodus und Wahlprincipien den bisher bestandenen Gesetzen über Volksvertretung durchaus widerstreben und das bisherige Wahlrecht auf das Wesentlichste beeinträchtigen, kann den gewaltsamen Verfassungsumsturz nicht ausgleichen, sie vermehrt ihn nur, sie macht ihn definitiv. Die revidirende Versammlung, weit entfernt, durch die Revision den Flecken der illegalen Geburt von der Verfassung zu tilgen, muß durch das mit Verletzung des Gesetzes vom 8. April eingeführte Zweikammersystem und durch den mit Verletzung desselben Gesetzes an der Wahlfreiheit begangnen Raub, die materiell-nachtheiligen Folgen der geraubten Freiheit in die Revision selbst hinübertragen und den Verfassungsumsturz so verewigen.
Was also vorliegt, ist ein unbezweifelbarer, definitiver Verfassungsumsturz, der, da er sich zu seiner Aufrechthaltung auf die bewaffnete Macht stützt, natürlich auch ein gewaltsamer Umsturz ist.
Unter diesen Umständen würde ich es für einen beißenden Spott auf die Gesetze erachten müssen, wenn die oben angeführte Beschuldigung gegen mich und Andere auch nur einen Tag länger festgehalten würde.
Was vorliegt, ist eine gewaltsame Aenderung des bisheran bestehenden Rechtszustandes, ist somit eine vom König glücklich vollbrachte Revolution.
Es bleibt hiefür gleichgültig, ob diese Revolution, wie man behauptet, eine verzeihliche und gerechtfertigte, ob sie eine heilsame und anerkennenswerthe sei oder nicht; in allen diesen Fällen bliebe sie immer vor wie nach: eine Revolution!
Wird man ohne eine schamlose Verhöhnung des Gesetzes mich oder Andere gesetzlich deshalb verfolgen können, weil sie den bestehenden Rechtszustand, die bestehenden Gesetze gegen eine gewaltsame Revolution zu vertheidigen beabsichtigten?
Zugegeben selbst — was ich für meine Person weit entfernt bin zuzugeben; doch ist es naturlich, daß ich hier nur von solchen Principien ausgehe, deren Anerkennung ich selbst bei Beamten voraussetzen kann, aber auch bei allen Beamten, die nicht ein gewissenloses Spiel mit dem Gesetze treiben, voraussetzen muß — zugegeben selbst, sage ich, daß die octroyirte Charte, jetzt, wo das Land ihre Verkündung angehört hat, ohne sich zu erheben, jetzt, wo sie ein fait accompli ist, mit dem Rechte einer jeden glücklich vollbrachten Revolution gegenwärtig gesetzliche Geltung habe und einen neuen Rechtszustand bilde, so würde hieraus nur folgen, daß die Strafgesetze auf Diejenigen anwendbar wären, welche von jetzt ab gegen diesen neuen Rechtszustand gegen diesen durch den Erfolg legalisirten Gewaltstreich ihre Waffen kehren, — aber keinesfalls kann das Factum dieser glücklich vollbrachten Revolution rückwirkende Folgen haben; keinesfalls können Diejenigen den Strafgesetzen verfallen sein, welche, ehe diese neue Verfassung ein fait aecompli war, und in Tagen, wo der bisherige Rechtszustand noch factisch wie rechtlich gültig bestand, zur Vertheidigung desselben sich waffneten.
Am 18 März hatte das Volk seinerseits eine siegreiche Revolution vollbracht. Wenn das Volk Tags darauf die Soldaten, welche am 18. auf es gefeuert haben, vor ein Richtertribunal geschleppt hätte, würden sich Richter gefunden haben, um in den Formen des Gesetzes diese Soldaten zu verfolgen und zu richten?? Zur Ehre des preußischen Richterstandes hoffe ich: Nein! Denn jene Soldaten waren als Vertheidiger des bis dahin bestehenden Rechtszustandes in ihrem formellen Recht.
Und die königliche Gewalt sollte bereitwilligere Richter finden, unter der erheuchelten Form des Rechtes und auf den Vorwand einzelner Gesetze hin, diejenigen zu verfolgen, welche die Basis aller einzelnen Gesetze, die vorhandenen und damals faktisch wie rechtlich gültigen Verfassungsgrundlagen gegen die — damals beabsichtigte und begonnene, jetzt vollbrachte — Revolution der Regierung zu vertheidigen sich anschickten, oder vertheidigt haben??!
Die Geschichte zeigt auch ein Beispiel von solchen „rückwirkenden“ Folgen einer Revolution.
Als am 10. Aug. 1792 in Paris die Konstitution von 1791 zerschmettert und die Republik geschaffen worden war, wurden diejenigen vor Revolutionstribunale gestellt, welche in dem Kampf des 10. August die damals bestehende Konstitution und das Königthum vertheidigt hatten.
Aber man fügte zu der Gewalt nicht die Heuchelei. Man hüllte die Gewaltthat nicht in die gesetzliche Form. Nicht vor die bestehenden Gerichtshöfe schleppte man die Vertheidiger des Königs und der Konstitution! Man schuf freie „Revolutionstribunale.“ In freier offener revolutionärer Form trat man auf. Man erlog keine Gesetzlichkeit. Nicht auf Gesetzesfloskeln, — im Namen des „salut public“ dekretirte man die Todesurtheile!
Die preußischen Gerichtshöfe, welche länger mich und Andere unter der Maske des Gesetzes auf Grund dessen verfolgen, daß wir pflichtschuldigst den vorhandenen Rechtszustand gegen einen gewaltthäigen Umsturz zu vertheidigen bereit waren, beflecken sich nicht nur mit ganz derselben Gewalt, welche man an jenen Revolutionstribunalen gerügt hat; sie erkennen nicht nur das Prinzip derselben an und geben somit von richterlichem Forum herab den Völkern eine fürchterliche Lehre; sie machen sich auch noch außerdem der Verächtlichkeit schuldig die Augendienerei der Gewalt in die Formen des Rechtes zu hüllen und den ehrwürdigen Namen des Gesetzes durch ein unwürdiges Gaukelspiel zu entweihen.
Mögen die rheinischen Gerichtshöfe sich offen als „Revolutionstribunale“ proklamiren, — und ich bin bereit, sie anzuerkennen und ihnen Rede zu stehen. Revolutionär von Prinzip weiß ich, welche Art von Berechtigung eine siegreiche Macht, wenn sie offen und unverkappt auftritt, beanspruchen darf.
Aber ich werde nie ohne Widerspruch dulden können, daß man die sanglanteste Gewalt in der scheinheiligen Form Rechtens verübe, daß man unter der Aegide des Gesetzes selbst das Gesetz zum Verbrechen und das Verbrechen zum Gesetz stempele. Ich werde mich wenigstens nie zum Complicen eines solchen Spieles machen können.
Was ich in dem bisheran Gesagten entwickelt habe, faßt sich in die zwei Worte zusammen: Durch den in den Patenten vom 5. und 6. Dez. von der königl. Gewalt vollbrachten oben nachgewiesenen gewaltsamen Verfassungsumsturz, ist es evident geworden, daß diejenigen Bürger, welche auf die Vorspiele zu diesem Umsturz hin, die in den königl. Maßregeln vom 9. Nov. etc. lagen, zu einer Vertheidigung der bestehenden Verfassungsgrundlagen und daher zu einer Bewaffnung gegen die königl. Gewalt zu diesem Zweck provocirt haben, sich in ihrem förmlichen Rechte befanden und nur ihre Bürgerpflicht erfüllt haben.
Es kann somit von einer Fortsetzung der Verfolgung gegen mich und Andere auf die Beschuldigung hin: „zur Bewaffnung gegen die königl. Gewalt und zum Bürgerkrieg provocirt zu haben“ ncht die Rede sein.
Ich ersuche Sie daher:
„der kgl. Rathskammer ungesäumt unter Vorlegung dieses Protestes Bericht abzustatten, damit dieselbe die Zurückweisung der Verfolgung und meine sofortige Freilassung beschließen könne.“
Sollte di[e]s nicht eintreffen, sondern wider alles Erwarten und gesetzliche Möglichkeit die Fortsetzung der Verfolgung beschlossen werden, so finde ich mich genöthigt, Ihnen Folgendes zu erklären:
Der Säbel ist zwar der Säbel, aber er ist nie das Recht. In Richtern, welche sich dazu herbeilassen würden, Bürger, deshalb weil sie die Gesetze vertheidigen wollten, auf Grund eben der Gesetze, deren Schutz sie sich weihten zu verfolgen; in Richtern, welche einer Nation den Schutz ihrer Gesetze zum Verbrechen anrechnen, — werde ich nicht mehr Richter, sondern — und mit mir vielleicht die Nation — nur noch Séiden der Gewalt erblicken können.
In strenger Konsequenz dessen und Alles oben Gesagten ist es mir nicht möglich, mich in der gegen mich erhobenen Beschuldigung irgend einem angeblichen richterlichen Verhör zu unterziehen, irgend eine Frage zu beantworten und so die formelle Rechtsbeständigkeit eines gewaltthätigen Verfahrens anzuerkennen und mich zum Complicen einer Gesetzesverspottung zu machen. Ich werde in meinem Kerker Alles erdulden, was der Säbel, die Formen des Rechts entweihend, über mich verhangt; ich werde lieber dulden, daß mein Prozeß, indem ich verschmähe, Aufklärungen in faktischer Hinsicht zu geben, welche alle etwaigen Belastungsgründe sof[ort] beseitigen würden, die nachtheiligste Gestalt für mich annehme, als durch Ertheilung von Antworten und sonstiger Vollziehung irgend einer Prozedurförmlichkeit meinerseits eine Rolle in dem Rechtsgaukelspiel übernehmen, welches der Gewalt aufzuführen beliebt. Ich fühle mich hierzu verpflichtet, um nicht meinerseits ein Haar breit von dem Boden meines Rechtes zu weichen, und um den Behörden klar und deutlich die Beschaffenheit unsrer gegenseitigen Lage zum Bewußtsein zu bringen.
Ich kann unmöglich den Rheinischen Justizbehörden die Verlegenheit ersparen, wenn sie die Vertheidigung des Gesetzes zum Verbrechen und den Umsturz desselben zum Recht proklamiren, wenn sie mit dem gesetzlosen Terrorismus von Revolutionstribunalen verfahren wollen, sich auch offen und gleich als solche zu geriren.
Jedenfalls war es mir Pflicht, den Rheinischen Justizbehörden klar und deutlich die Heuchelei zu entwickeln, welche in einer Fortsetzung einer gesetzlich sein sollenden Prozedur wider mich und Andere auf die oben angegebene Beschuldigung hin nach den neuesten Ereignissen liegen würde, und ihnen die Versicherung zu ertheilen, daß sich die Nation über die Heuchelei dieses Verfahrens nicht täuschen wird.
Geschrieben im Gefängniß zu Düsseldorf, 11. Dezember 1848 F. Lassale.
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[ 82 ] Heidelberg, 12. Jan.
In diesen Tagen bekamen wir hier ein Probeblatt zu Gesicht, mit der vielversprechenden Aufschrift: „Allgemeine Deutsche Arbeiter-Zeitung,“ gegründet und herausgegeben im Auftrag des ersten deutschen Arbeiterkongresses in Frankfurt a. M. Verantw. Red.: H. Nagel. Nun ist zwar Herr Nagel bis dato noch eine unbekannte Größe, aber der offizielle Charakter der Zeitung berechtigte doch einigermaßen zu Erwartungen. Nie sind aber Erwartungen schlimmer getäuscht worden. Nach einem schlechtgeschriebenen und oberflächlich gedachten Prospekt (in welchem, ohne alle wirklich sozialistischen Prinzipien, die Gewerbeordnung des Frankfurter Kongresses als die einzig mögliche und erforderliche soziale Reform hingestell ist) und einigen anderen Mittheilungen folgt eine Abhandlung über „das konstitutionelle System,“ aus welchem ich einige Stellen Ihren Lesern nicht vorenthalten kann. Es heißt darin u. A.: „Wir gehören weder zu den wüthenden Kronenvertilgern, noch zu den Kronenvertheidigern, wir träumen weder von einer spartanischen (!) Republik, noch von einer Universal-Monarchie, es kommt uns nicht darauf an, ob sich das Oberhaupt eines Staates von Gottes oder von Volksgnaden schreibt etc. — Soll ein Regent sein Volk glücklich machen, so muß er dessen Macht repräsentiren — der Fürst soll der Beschützer, der Beglücker, der Vater seiner Völker sein — zwischen Fürst und Volk, zwischen Landesvater und Land hat man ein Stück Papier geworfen, das man Konstitution nennt (wörtlich von Friedrich Wilhelm IV.) — Volkssouveränetät schreit man (!) überall, das Volk ist souverän, eben weil das Volk souverän ist, muß es ein Organ haben (o! Logik! Dein Name ist Nagel, i. e. vernagelte Logik!) etc. Dem Fürsten ist die Souveränetät vom Volke übertragen (!), aber er muß diese ungetheilt besitzen, denn es ist thöricht, einen König zu machen, der kein König ist etc.“
Ohe jam satis!
Solches spricht die Allgem. Deutsche Arbeiterzeitung, gegründet im Auftrage des ersten deutschen Arbeiterkongresses zu Frankfurt a. M. Wie gefällt Ihnen das?
Unser Freund, der Märzverein, fährt fort, rührende Stylproben zu veröffentlichen, welche mit den ersten Versuchen eines hoffnungsvollen Tertianers täuschende Aehnlichkeit haben. Von den Grundrechten meint er unter Andern, es seien darin über Preßfreiheit, Associationsrecht etc. „höchst wohlthätige Bestimmungen getroffen“; er glaubt, das Volk empfange seine Freiheit (!), welche die beste (!) Mutter der Einheit ist etc. — Höchst kindlich frägt er: „Wie wäre es, wenn das Volk den 18. Januar (Einführungstag der Grundrechte) durch eine gemeinsame Feier beginge?“ Wie wäre es, fragen wir, wenn das Volk an dem [1060] ersten Tage, wo deutsche Regierungen faktisch gegen die Grundrechte protestirt haben, seinen Märzmännern mit einigen Dutzend von Dr. Eisenmann patentirten Reaktionsbrillen zu Hülfe gekommen wäre?
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@facs1060
[ 68 ] Frankfurt, 12. Jan.
150. Sitzung der N.-V. In der östreichischen Frage ist weiter debattirt, aber noch nicht zur Abstimmung geschritten worden.
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@facs1060
Altona, 8. Jan.
Von Seiten des preuß. Oberpost-Amts in Hamburg ist an die Redaktion der „Schleswig-Holsteinischen Zeitung“ die Anzeige gelangt, daß Berliner Bestellungen auf dieselbe nicht ferner ausgeführt werden können, da die „Schlesw.-Holstein. Ztg“ dort nicht mehr eingeführt werden dürfe.
Dänemark.
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@facs1060
Kopenhagen, 6. Jan.
In der heutigen Reichsversammlung trug Grundtvig darauf an, dieselbe möge im Namen des dänischen Volkes den Wunsch aussprechen, daß die Regierung ohne fruchtlose Friedensverhandlungen die ganze Kraft des Reiches aufbieten möge, um baldmöglichst den schlesw.-holst. Aufruhr zu unterdrücken und Dänemark volle Gewalt über das Herzogthum Schleswig, als das alte Südjütland, zu verschaffen. Dieser Antrag wurde mit 103 Stimmen gegen 28 abgelehnt. —
Italien.
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@facs1060
[ 68 ] Rom.
General Zucchi, Bevilacqua und Ricci de Camerata, vom Pabst zu Mitgliedern der Regierung ernannt, haben sich weder mit ihm noch mit dem Cardinals-Collegium verständigen können und sind von Gaeta mit der Erklärung abgereist, daß sie dem Pabst nicht länger dienen könnten.
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[ 68 ] Turin.
Das neue Parlament wird den 1. Februar eröffnet werden.
Belgien.
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@facs1060
[ X ] Brüssel, 12. Januar.
Die Repräsentanten-Kammer des „Musterstaats“ will dies Jahr auch in Betreff des Budgets ein „Muster“ aufstellen. Bei der immer blässer werdenden Finanznoth des Landes, die bisher nur durch successive gaunerische Finanzkniffe einigermaßen verhüllt worden, muß man den Steuerzahlern schließlich noch mit „Ersparungen“ Sand in die Augen streuen. Man fängt aber nicht da an, wo am Meisten zu sparen wäre: beim Militär und den hohen Civilbesoldungen und Sinekuren, sondern bei dem Gehalt der Bischöfe.
Diese armen Bischöfe, von denen Einige so kugelrund sind, daß man um sie nach jeder Richtung hin konzentrische Kreise beschreiben könnte, sollen nun als Sündenböcke der Finanznoth herhalten und zur vilis materia dienen, an welcher man die Ersparungs-Experimente vornimmt. Diesen armen Bischöfen, die bisher jährlich die pauvre Summe von 30,000 Fr. — alle Accidenzien abgerechnet — bezogen, will man einige Tausend Frs. abknapsen und sie dem über hohe Steuern knurrenden Volk hinwerfen, um damit zu sagen: seht, wie wir auf Erleichterungen bedacht sind!
In der gestrigen Sitzung der Repräsentanten schlug die Stunde der erzbischöflichen Passionszeit. Die religiösen Productionskosten hatten wegen ihrer Höhe schon bei der Centralsection keine Gnade gefunden. Das mit 30,000 Fr. angesetzte Jahresgehalt des heiligen Erz-Bischofs von Mecheln schien ihr eine Verminderung bis zu 21,000 Fr. zuzulassen. Während der hierüber entstandenen Diskussion wollte Hr. Lelièvre es gar auf 18,000 Fr. (4800 Rh. Pr. C.) und das Gehalt der Bischöfe auf 12,000 Fr. festgesetzt wissen. Der als komische Person wohlbekannte Hr. Mérode bewies aus Shakespeare, daß die Besoldung des Erzbischofs unangetastet bleiben, eigentlich aber erhöht werden müsse. Hr. Haerne (ein Geistlicher) betrachtet die vorgeschlagene Verminderung als eine wahre „Gottlosigkeit“ (impiété). Allein trotz aller Anstrengungen der Vorgenannten, wie der Herren de Theux, Deschamps, De Decker etc. wird das erzbischöfliche Gehalt nach dem Antrag der Centralsection auf 21,000 Fr. vermindert. Dagegen bleibt das Gehalt der Bischöfe (75,500 Fr.) unverkürzt. Nach glücklicher Beendigung dieses Ersparungs-Experiments begeben sich die Herren Repräsentanten, mehr satisfaitsdenn je, nach Hause.
Unser „Musterstaat“, dessen 18jährige Erbweisheit dem gottbegnadeten Königthum von Potsdam zur Unterlage dienen muß, liefert ein erbauliches Bild, wenn man die Sterblichkeitstabellen von 1841 bis 1847 vergleicht. Die von 1848 sind noch nicht erschienen, sonst würde die Erbauung noch größer sein.
Vergleicht man die Zahl der Gestorbenen in den beiden Jahren 1846 u. 1847 mit einander: so finden sich unter den neun Provinzen nur zwei, in welchen die Sterblichkeit nicht auf erstaunliche Weise zugenommen hat. In den sieben andern Provinzen stellt sich das Verhältniß der Sterbefälle zur Bevölkerung wie folgt:
Im Durchschnitt
5 Jahre von
für die
1841-45
für
1846
für
1847
Brabant4341— —3980 3703
Ostflandern3720— —3137 2588
Westflandern4124— —3549 3052
Hennegau4862— —4640 4397
Lüttich4540— —4540 4043
Limburg4617— —4684 4143
Namur5723— —5592 4974
Also starb von 1841-45 in Ostflandern durchschnittlich Einer jedes Jahr unter 41 Einwohnern, in Westflandern Einer unter 37 Einwohnern.
Im Jahre 1846 zählt Ostflandern 1 Todesfall auf 35 Einw., Westflandern auf je 31 Seelen.
1847 dagegen stirbt in Ostflandern schon jeder 30ste und in Westflandern — jeder 26ste Mensch. Die Sterblichkeit in beiden Provinzen hat während der beiden Jahre (46 und 47) gegen die durchschnittliche der vorangehenden 5 Jahre um 8 1/2 % zugenommen. Das ist ein kleines Pröbchen aus der »prospérité toujours croissante“ (dem immer steigenden Wohlstande), mit welchem der Koburger jedes Jahr die Kammern eröffnet und den die ministeriellen Journale tagtäglich dem geliebten Volke anzupreisen wissen.
Jener „immerfort steigende Wohlstand“ wird noch besser in die Augen springen, wenn wir die Sterblichkeit einzelner Arrondissements folgen lassen:
Im J. 1847 starb im
Arrondissement von Thielt (Westflandern) jeder 19te Mensch.
Arrondissement von Roulers (Westflandern) jeder 20ste Mensch.
Arrondissement von Kortryk (Westflandern) jeder 25ste Mensch.
Arrondissement von Brügge (Westflandern) jeder 30ste Mensch.
Die Sterblichkeit wuchs noch in den ersten Monaten des Jahres 1848.
Im ganzen Lande starben während 1846 u. 47 nicht weniger als 228,003 Menschen und die Gesammtbevölkerung betrug 4 Mill. 337,196 Seelen.
Sehen wir uns jetzt die „immer steigende Wohlfahrt“ des koburgisch-rogier'schen Musterstaates in der Rubrik der Geburten an.
In Westflandern gab es 1845 noch 20,796 Geburten, 1846 blos 17,431 u. 1847 nur 16,328.
In Ostflandern wurden 1845 geboren: 24,458
In Ostflandern wurden 1846 geboren: 20,807
In Ostflandern wurden 1847 geboren: 19,686
Prov. Limburg. Im J. 1845 geboren: 5352
Im J. 1846 geboren: 4810
Im J. 1847 geboren: 4491
Prov. Hennegau. Im J. 1845 geboren: 21,858
Im J. 1846 geboren: 19,364
Im J. 1847 geboren: 19,400
Für ganz Belgien betrug die Zahl der Geburten im J. 1845 noch 137,012; dagegen im nächsten Jahre nur 119,610 und 1847 blos 118,106. Während der Jahre von 1841-45 kam im Durchschnitt jährlich 1 Geburt auf 32, im J. 1846 auf 36 und 1847 auf 3673 Einwohner.
Für die beiden Flandern stellt sich das Verhältniß wie folgt:
von 1841-45 durchschnittl. jedes Jahr 1 Geburt auf 32 Einw.
im Jahr 1846 1 Geburt auf 37 1/2 Einw.
im Jahr 1847 1 Geburt auf 39 3/4 Einw.
Für Ostflandern speziell:
im Jahr 1846 1 Geburt auf 38 Einw.
im Jahr 1847 1 Geburt auf 40 Einw.
Für Limburg, das von 1841-45 jedes Jahr durchschnittlich 1 Geburt auf 34 1/2 Einw. zählte, gab es 1847 nur 1 Geburt auf 41 1/2 Einw.
Es läßt sich denken, daß der immer wachsende Wohlstand des hochgepriesenen Musterstaats auch in Betreff der Heirathen hervortritt.
In einer 10jährigen Periode (1836-45) wurden jedes Jahr durchschnittlich 29,591 Ehen abgeschlossen; im J. 1846 nur 25,670 u. 1847 blos 24,145.
Von 1836-45 kam 1 Heirath auf je 139 E.; 1846 auf je 169 E. u. 1847 auf je 180 Einwohner.
Für Westflandern insbesondere:
im Jahre 1845 zählte es 1 Heirath auf 158 Einwohner
im Jahre 1846 zählte es 1 Heirath auf 192 Einwohner
im Jahre 1847 zählte es 1 Heirath auf 213 Einwohner
Für Ostflandern insbesondere:
im J. 1845 zählte es 1 Heirath auf 162 Einwohner
im J. 1846 zählte es 1 Heirath auf 196 Einwohner
im J. 1847 zählte es 1 Heirath auf 224 Einwohner
Der Leser wird den Sinn dieser Zahlen begreifen und aus ihnen die Großsprechereien der vom Ministerium inspirirten „Indépendance“ zu würdigen wissen. So stieß dieses Blättchen erst kürzlich wieder in die Posaune der „prospérité toujours croissante“, weil — nun weil die Gallerien St. Hubert floriren! Ein weniger schamloses Blatt, als L'Indépendance“ würde über diesen Gegenstand lieber geschwiegen, ihn wenigstens nicht als einen Beweis für die steigende Wohlfahrt Belgiens benutzt haben. Denn mit diesen Gallerien hat es die eigene Bewandniß, daß sie das Gegentheil beweisen. Die Geschäftsleute aller Art waren gezwungen, sich in den Gallerien St. Hubert, da sie einmal gebaut waren, ein Lokal zu miethen. Sie mußten nach diesem Mittelpunkt der Stadt ziehen, da sich hier der Hauptverkehr konzentrirte. In ihren bisherigen Verkaufsläden hätten sie bald ihrer eignen Käufer werden müssen. In den Gallerien zusammengedängt haben sie zwar mehr oder weniger Käufer, werden aber bei den hohen Miethpreisen etc., desto schneller bankerott, um immer neuen Miethern Platz zu machen. Nur Einzelne, die mit großen Mitteln operiren und es zum Aushalten haben, machen gute Geschäfte; die übrigen fallen auch hier den Geldsäcken oder der täglich „wachsenden koburgischen Wohlfahrt“ zum Opfer.
Großbritannien.
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[ 68 ] London, 12. Januar.
Zu Manchester fand vorgestern ein großes „Finanzial-Reform-Meeting“ statt, auf welchem Cobden zu Gunsten seines neuen Finanzplans eine lange, von der heutigen Times ausführlich mitgetheilte Rede hielt.
Wie es sich mehr und mehr herausstellt, ist die Cholera in dem Drouet'schen Armen-Etablissement zu Tooting einzig eine Folge schnöder Bourgeois-Spekulation. Nicht nur war die Anstalt überfüllt, auch die Nahrung und die übrige Verpflegung war schlecht. Anfänglich wurde ein beliebiger Graben in der Nachbarschaft als Grund des Uebels vorgeschützt: die mephitischen Dünste desselben ließen aber die Bewohner von Dorf Tooting gänzlich verschont, und in Drouet's Institut fielen überdies nur die Armenkinder als Opfer der Seuche, kein einziger Erwachsener, nicht eine einzige Person vom Personal des Hrn. Drouet. Herr Drouet wird einen schweren Stand vor den Gerichten haben. Die Bourgeois, obgleich nicht besser als er selbst, sind wüthend, daß er der asiatischen Seuche solchen Vorschub geleistet.
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[ 24 ] London, 11. Januar.
Die „Fraternal Demokrats“ (die ver„bürderten Demokraten“) haben in der neuesten Nummer des „Northern Star“ folgende Adresse an die arbeitende Klasse Großbritanniens erlassen:
„Brüder Proletarier!
Beim Eintritt eines neuen Jahres glauben wir das Stillschweigen brechen zu müssen, das uns seit einiger Zeit durch ungünstige Umstände aufgenöthigt worden.
Die Schläge der Tyrannei haben unsre Reihen gelichtet. Schwache Hoffnungen wurden von bittern Täuschungen abgelöst. Gleichwohl begeben wir uns, voll Vertrauen auf unsere Prinzipien und von der Nothwendigkeit rastloser Propaganda tiefüberzeugt, mit steigender Begeisterung von Neuem an's Werk, und sind fest entschlossen, unser Ziel zu verfolgen, bis die Gerechtigkeit ihren vollständigen Triumph feiert.
Als an jenem ewig denkwürdigen Tage des 24. Februar die Proletarier von Paris die in Louis Philipp verkörperte Tyrannei und Korruption zu Boden stürzten, da wurden durch Frankreich's Siegesruf und Freudenjubel die Nationen Europa's aus ihrem Schlummer, aus ihrer Betäubung geweckt. Ueberall stand das Volk auf und forderte Anerkennung seiner unveräußerlichen Rechte und den Besitz seiner allzu lang mißkannten und niedergetretnen Freiheiten.
In mehrern Gegenden siegte das Volk. Die in der Praxis des Unrechts und aller Schändlichkeiten ergrauten Staatsmänner ententzogen sich fliehend den Ausbrüchen der Rache und dem Zorne des Volks, dessen Geduld sie endlich ermüdet hatten. Die Könige senkten das Haupt vor einer Bewegung, der sie offen die Stirn zu bieten nicht den Muth hatten. Meistens gaben sie nur nach, weil sie die Macht aus ihren Händen gleiten sahen. Das Volk vergaß nach Beendigung des Kampfes ihre Verbrechen und beging den Fehler, denen sein Vertrauen zu bewilligen, die es so lang in Fesseln gehalten. O unheilvoller Irrthum!
Vernünftiger wäre es noch, an die Menschlichkeit eines Tigers als an die Freisinnigkeit eines besiegten Gewaltherrschers zu glauben. Eher wär's dem Leoparden möglich, seine Wildheit abzulegen und dem Mohren, seine Haut weiß zu waschen, als den Mördern der Nationen, die Wege der Gerechtigkeit, Humanität und Wahrheit lieb zu gewinnen.
Sollte man dieser Behauptung zu widersprechen wagen? Nein, die ganze Geschichte ist da, um darauf zu antworten, falls die Ereignisse der letzten Monate noch nicht hinreichende Belehrung geben sollten!
Denkt an die Junitage! Erinnert Euch der an den besiegten Polen im Großherzogthum Posen verübten Scheußlichkeiten! Erinnert Euch der Opfer des Radetzki'schen Triumpheinzuges in Mailand, der Plünderung Messina's auf Befehl eines Königs! Ruft Euch ins Gedächtniß das Bombardement und die Inbrandsteckung Wien's nebst den darauf folgenden Metzeleien durch's Bajonnet oder auf Geheiß der Kriegsgerichte. Ihr, Blum, Messenhauser und Ihr übrigen zahlreichen Opfer, deren rauchendes Blut Rache schreit, Ihr seid die Beweiszeugen, was den Völkern die verderbliche Thorheit der „Vereinbarung“ kostet!
Wie wahr ist jener Ausspruch Robespierre's: „Wer halbe Revolutionen macht, gräbt sich sein eignes Grab.“
Die Adresse geht nun zur Schilderung der Zustände Großbritanniens zur Lage der Arbeiter in England über. Sie setzt die Leiden des englischen Volkes und die Verbrechen der beiden Aristokratieen — der Adels- und der Geldsack-Aristokratie — unter denen das Volk schmachtet, auseinander.
Es wird nachgewiesen, daß es nur des kräftigen Willens bedürfe, um die Unterdrücker zu Boden zu schlagen und endlich wird die Art und Weise entwickelt, in welcher von Seiten der „Fraternal Democrats“ die Agitation organisirt werden soll. Die Adresse schließt, wie folgt:
„Wir haben uns vorgenommen, den 24. Februar als einen heiligen Tag durch ein Bankett festlich zu begehen. Wir werden alle Demokraten der Hauptstadt dabei vereinigen, um den Heroen der 3 Februartage und den in den 4 Junitagen geschlagenen aber nicht besiegten Prinzipien den Tribut unsrer Dankbarkeit und Huldigung darzubringen.
Gruß und Bruderschaft!
Das Komite.
Samuel Kydd, Henry Ross, Edwin Gill, Charles Keen, G. Julian Harney, Sekretär.“
London, 1. Januar 1849.
Spanien.
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[ 68 ] Madrid, 6. Januar.
(Cortes) Der ministerielle Sieg ist vollständig. Der Adressentwurf wurde mit 147 gegen 40 Stimmen angenommen.
Die Blätter füllen sich mit den langen Reden der einzelnen Parteiführer. Besonders die Gaceta spreizt sich mit einer Rede Narvaez's in Erwiderung Cortina's.
Lessepes, Vertreter der französischen Republik, gibt heute einen großen Ball.
Die Gerüchte, welche Concha in seinen Kämpfen gegen Cabrera in Catalonien durch den General Villa Longa ersetzen ließen, sind durchaus falsch.
Französische Republik.
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[ * ] Paris, 11. Januar.
In einer der letzten Sitzungen der Académie des Sciences kam eine interessante Erfindung zur Sprache, die von einem jungen Ingenieur, Namens Testud de Beauregard, herrührt. Er hat eine Dampfmaschine konstruirt, die durch den Dampf des im „sphäroidalen“ Zustande befindlichen Wassers bewegt wird. Zum Verständniß muß hierbei bemerkt werden, daß, wenn Wasser auf eine rothglühende Metallplatte gegossen wird, es nicht mit einem Male verdampft, sondern sich in eine Kugelgestalt formt, und, wiewohl mit großer Schnelligkeit sich über die erhitzte Oberfläche bewegend, doch vergleichungsweise langsam verdunstet Dies heißt der „sphäroidale“ Zustand; in ihm hört die gewöhnliche Macht der chemischen Affinität auf, und der so erzeugte Dampf scheint andern Gesetzen zu gehorchen, als der gewöhnliche. Beauregard's eben gedachte Maschine ist nur eine Pferdekraft stark, und der Kessel so klein, daß man ihn allenfalls in einer Tasche forttragen kann. Zwei andere ähnliche Maschinen sind in Arbeit, und eine dritte von 400 Pferdekraft wird in England angefertigt. Wie „La Presse“ von einem Sachverständigen erfahren hat, wird der Kessel in ein Bad geschmolzenen Bleies gestellt und auf die erhitzte Oberfläche des letzteren Wasser in jedesmal kleiner Quantität gespritzt. Dadurch wird der „sphäroidale“ Zustand erzeugt. Obgleich die Temperatur des Wassers hierbei niemals über 190 Grad steigt, so zeigt sich doch die elastische Kraft des Dampfes viel größer als bei dem in gewöhnlicher Art erzeugten Dampfe. — Wir können sonach erwarten, daß in der Benutzung der Hitze als einer bewegenden Kraft bald eine große Verbesserung eintreten wird.
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@facs1060
[ 12 ] Paris, 10. Jan.
(Schluß.) Wenn Guizot in seiner Einleitung sagt, daß er sich selbst vergißt, so wird jedoch der Leser jeden Augenblick an ihn erinnert. Wenn Guizot im Laufe der Entwicklung nachzuweisen sucht, daß die Staaten, welche in die Demokraten d. h. nach Guizot „die Entladung der ganzen menschlichen Natur mit ihren guten und bösen Leidenschaften“ hereingebrochen, deshalb gefallen, weil die Regierung ihre Schuldigkeit nicht gethan, weil es ihr an Festigkeit gefehlt, im Kampfe der guten und schlechten Leidenschaften, die erstern festzuhalten und die letztern zu bekämpfen, so ist man jeden Augenblick geneigt zu fragen: und warum ist Guizot gefallen? Oder aber nimmt er seinen Fall als ein fait accompli an, und datirt das Hereinbrechen der Demokratie von dem Siege der Februar-Revolution an? Recht! dann wäre also die paix sociale dasjenige, welches von nun an ein fait accompli noch werden soll. Wie wird aber die paix sociale ein fait accompli? Guizot zeigt es durch Beispiele: Mitten in der Entladung der demokratischen Leidenschaften, mitten „in dem kranken Zustande“ kommt irgend ein Napoleon, ein Genie, das mit Gewalt Ordnung und Ruhe herstellt. „Das war das große Verdienst des Despoten“, daß er nach innen die Ruhe und nach außen die Nationalität hergestellt hat. Als man in der Kammer den Minister Guizot interpellirte, warum er 1815 die Sache Napoleons, die Sache der nationalen Ehre verlassen und in Gent zur Restauration der Bourbonen intriguirt habe, antwortete er, weil er den Fall Napoleons voraussah. Also Napoleon hatte damals die „paix sociale“ gebracht und Guizot verließ ihn, ehe er fiel, weil er seinen Fall voraussah, weil er einen Andern kommen sah, der eine andere „paix sociale“ bringen konnte. Wir sehen, daß, wenn wir selbst auf der moralischen Grundlage des Herrn Guizot stehen bleiben, wir zunächst immer einen Intriguanten, einen moralischen Intriguanten entdecken, dessen Sieg über die schlechten Leidenschaften darin besteht, daß er ihnen andere substituirt, daß er an ihre Stelle andere Leidenschaften setzt, die gleichbedeutend mit den erstern, d. h. eben so schlecht sind.
Das anfängliche Schlechte, das war die Windhose, die Guizot über's Meer geschleudert hat. Guizot ist über dem Meer; er kann die Windhose nicht wegläugnen: die Windhose ist das fait accompli. Das anfänglich Schlechte ist das Gute geworden. In der Demokratie, welche mit der Windhose das Gute und Schlechte hereingebracht, handelt es sich, das erstere festzuhalten und das letztere zu verbannen. Napoleon, der Kaiser, indem er als Despot auftritt, erreicht dieses Ziel: und derselbe Guizot hat nothwendig, um sich und seine Vergangenheit zu retten, Napoleon zu verläugnen, nachdem er ihn 1815 verrathen hatte. Aber warum wählt der unglückliche Guizot auch das Beispiel Napoleon's? Warum erinnert er an diese unglücklichen Rückerinnerungen? Etwa, weil ein Neffe des Kaisers Präsident der Republik geworden? Sicherlich, der austère intriguant ist lächerlich geworden, das schlimmste, was Einem in Frankreich passiren kann. Er hätte besser gethan, sich an dem Beispiel Washington's zu halten, der die eigentliche Bedeutung der paix sociale so gut gekannt haben soll, weil er gewußt habe, daß man nicht „von unten nach oben regiert“. Wir seh'n, Guizot wird immer bestimmter im Feststellen der „paix sociale“: die schlimmen Leidenschaften ist das „unten“, und dagegen müsse man von oben aus reagiren.
Fast sollte man glauben, einen Hansemann-Camphausen sprechen zu hören. Guizot kann nicht leiden, daß man von sozialer Brüderlichkeit spricht. „Nichts führe mehr die Völker ihrem Abgrunde zu, als mit Worten sich abzahlen zu lassen“. Es muß heißen: [1061] „paix sociale“. Wird die Republik sociale diese „paix sociale“ geben können? Guizot ist sehr besorgt darüber; und warum? Weil neben der Republik das Wort démocratique steht, und der Mann, der eben noch so sehr darauf bestand, sich nicht mit Worten zahlen zu lassen, frägt in vollem Ernste: „Hat man je gehört, daß die vereinigten Staaten sich demokratische Republik genannt haben?“ Gervinus und sein Anhang werden Guizot sublim finden: die Franzosen finden den austère intriguant mehr als absurde. Das Wort démocratique, meint Guizot, hätte in Amerika auf die Ausschließung der Angesehnern und Reichen hindeuten können, und Washington, als man ihn um die Wahl der Offiziere befragte, habe ja ausdrücklich gesagt: Nehmt als Offiziere nur Gentlemen, das sind die sichersten und die fähigsten. Nach dieser philologischen Erörterung kommt eine sogenannte philosophische über denselben Gegenstand. Nur in einem Punkt ist Guizot mit uns einverstanden, daß die Fahne der demokratischen Republik keine andere sein kann als sozialer Krieg. Wenn aber für Guizot sozialer Krieg französischer Bürgerkrieg bedeutet, so heißt dagegen der soziale Krieg in der Sprache der französischen Demokraten Weltkrieg: Krieg der verbündeten Demokraten aller Nationen gegen die vereinigte Bourgeoisie.
Haben die französischen Rothschilds nicht ihre Häuser in London und Wien, und ist das Interesse aller dieser Rothschilds in den verschiedenen Ländern direkt entgegengesetzt den Interessen der Proletarier? Aber Guizot will den „sozialen Frieden“ und nicht den sozialen Krieg, und was steht der Feststellung des sozialen Friedens im Wege? Die soziale Republik! Die soziale Republik ist für Guizot eine Staatsform die nicht neu und allenthalben, wo man versucht habe, sie einzuführen, sei sie gescheitert. Wie der Handel, die Industrie, die Produktionsweise mit dem politischen Staate zusammenhängt, davon kein Wort. Die Politik ist für ihn etwas ganz unabhängiges, und es handelt sich blos darum, die beste politische Form jedesmal herauszufinden, um sie sofort als Staatsform „einzuführen.“ Als wenn nicht die Politik grade das Heraustreten, die Spitze alles sozialen Lebens wäre! Als wenn nicht die Entwickelungsstufe, auf welcher in einem Staate der Handel, die Industrie, überhaupt die Produktion angelangt ist, eine ganz bestimmten Politik, einer ganz bestimmten Verwaltungsform entspräche? Ist dann die politische Staatsform vielleicht etwas anderes als die Gesammtverwaltung aller verschiedenen sozialen Stellungen? Und Herr Guizot spricht von der Einführung des Sozialismus, von der Einführung des Kommunismus, von der Einführung der sozialen Republik, die schon zu wiederholten Malen in Afrika im Mittelalter, im Alterthum versucht worden und jedesmal gescheitert sei. Die soziale Republik, sagt Guizot weiter, ist die Gleichberechtigung aller zur Glückseligkeit. Die Sozialisten und Kommunisten stellen als erste Bedingung dieser Glückseligkeit gleiche Berechtigung an den Genüssen des Lebens, gleiche Berechtigung an den irdischen Gütern auf, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse dienen. Falsch! die Sozialisten und Kommunisten vergessen die himmlischen Güter, sie vergessen Gott; die soziale Republik führt zum Chaos; sie ist die Entwürdigung des Menschen, und darum unmöglich. Guizot entwickelt und begründet diese Wahrheit, wie er sagt, auf philosophischem Wege, und wird vielleicht deshalb wieder sehr steigen in den Augen der Deutschen; die Engländer fahren fort ihm seine Unwissenheit im Handel, Industrie und Schiffahrt vorzuwerfen. Diese Unwissenheit tritt erst recht hervor, wenn Guizot auf die nähere Klassifizirung der Franzosen eingeht. Es gibt zwar keine Klassen bei den Franzosen, wie Guizot behauptet, da ja die erste Revolution schon allen Klassenunterschied abgeschafft habe. Aber es gibt noch einen Unterschied zwischen Armen und Reichen, es gibt noch 1) Franzosen, die blos von ihrem Kapital leben, ob mobiles oder immobiles, ob industrielles oder agrikoles Kapital, 2) Franzosen, die genöthigt sind, dieses Kapital in eigener Person zu exploitiren, 3) Franzosen, die von ihrer Arbeit leben, ohne Kapital noch Grundeigenthum. Alle diese Personen sind nach Guizot gleich berechtigt, da ja für alle und auf alle das Civilrecht anwendbar sei, da ja alle durch dieselben Rechte regiert würden, da folglich alle gleich seien vor dem Gesetze. Wie aber das französische Kapital von dem englischen, wie das englische von dem Weldmarkte und der Konkurrenz abhängig, wie überhaupt die Kapitalien mit den Hypotheken, den Staatssch., wie die Staatssch. mit der Industrie, dem Ackerbau, wie dann der Ackerbau und die Industrie am Ende wieder mit den auswärtigen Märkten zusammenhängen, darauf geht Guizot nicht ein. Aber worauf Guizot eingeht, das ist 1) der Sinn, der sich allenthalben für das Grundkapital, für die Erde zu erkennen gibt, und dann wird er ganz idyllisch, ganz geßnerisch gestimmt, und vergißt, wie das idyllische, wie das geßnerische Kapital einem unter den Füßen weggezogen werden kann, durch die bloße Einwirkung des industriellen Kapitals; wie dann alle Vorliebe zur Erde einem verbittert werden kann, trotz aller Verwandtschaft, welche die Erde, der Grundbesitz mit dem Schöpfer der Erde, und mit Gott und mit der Natur haben kann. Wann er dann 2) auf die Arbeit übergeht, die ohne Kapital betrieben wird, so unterscheidet er die intellektuelle Arbeit von der Handarbeit. Was die intellektuelle Arbeit anbetreffe, so müsse man anerkennen, daß die Männer der Intelligenz ersten Grades nicht besonderlich zugenommen hätten, und hierunter versteht Guizot sich selbst, während die zweite Stufe der Intelligenz sich allenthalben vermehrt habe.
Hätte Guizot Adam Smith studirt, so wüßte er, daß ein Gelehrter von einem Handarbeiter sich nicht mehr unterscheidet, als ein Pudel von einem Windspiele, und daß der alleinige Unterschied einzig und allein durch das Kapital, d. h. durch die einfachen verlorenen Arbeitstage bestimmt werde, welche der Pudel resp. der Gelehrte auf seine Erziehung zum Windspiele hat verwenden können. Wie dem aber auch sein mag, so bemerkt Guizot, daß täglich mehr die Liebe zum Grundbesitze, die Liebe zum patriarchalischen Leben, zu den virgilischen Freuden steige, während die englischen Oekonomen gerade mit der größten Klarheit darthun, daß dasjenige Land, in welchem sich dieser Guizot'sche Trieb kund thut, zu den übrigen Ländern in einem untergeordneten Verhältnisse stehe. Wenn man überhaupt die kleinbürgerlichen Ansichten Guizot's hier mit dieser Klarheit auseinandergesetzt sieht, so frägt man sich mit Aerger, wie ein solcher Mann so lange Jahre Minister Frankreichs sein konnte? O, die Engländer hatten Recht! So lange Guizot in ideologischer Sprache die Interessen der französischen Rothschild's vertrat, in so weit diese rothschild-französischen Interessen mit den englisch-rothschildschen Interessen zusammentrafen, lobten sie den französischen Gelehrten.
Wenn aber die französischen Interessen mit den englischen in Widerspruch geriethen, und der französische Gelehrte in seiner Bornirtheit sich ideologisch-philosophisch widersetzte, wie ein wahrer deutscher Gelehrte mit seinem tète carrée, dann schrieen die Engländer: O, der Tölpel! er versteht nichts von Handel, Industrie, Kolonieen und Staatsschuld und steht an der Spitze Frankreichs!
Die Gegenwärtige Schrift ist der Tod Guizot's; dann sie deckt seine Schwäche, seine Unwissenheit in ihrer ganzen Blöse auf! Nach Guizot's Meinung ist das Grundkapital, die Erde, das sicherste, dasjenige, welches den Menschen am meisten an Gott, an die Welt, an das Universum bände; deshalb müsse es auch am meisten berücksichtigt werden. Wenn man bedenkt, daß die Kapitalisten und Wucherer fast alle Grundbesitzer mit allen, den Grundbesitzern eigenen, idyllischen Freuden in ihrer Tasche haben, so wird man ganz irre an Guizot, wenn man liest, wie bei dem Grundbesitz der Mensch immer Angesicht Gottes stände, wie Gott es sei, der über die Jahreszeiten, über Sonne und Wetter verfüge etc. etc. Wahrhaftig, man verzeiht ihm gerne die Geschlachteten von Buzancais, um mit desto größerer Wuth erfüllt zu werden gegen diejenigen, welche wussten, was es für Bewandniß mit allen diesen Dingen hat und diesen Guizot an die Spitze setzte. Wie Guizot mit dem Grundeigenthume verfährt, so verfährt er mit der Arbeit. Die Grundursache des Elendes ist der Müßiggang. Wie der Müßiggang mit dem Weltmarkt zu sammenhängt, wie die Industrie gezwungen ist, durch die Phase der Prosperität und der Krise durchzugehen, und den Arbeiter auf's Pflaster zu werfen, das alles ist dem Herrn Guizot fremd! Und dieser Mann ist Minister gewesen! Und dieser Mann will wieder Minister werden und nach Paris zurückkommen, und die „paix sociale“ begründen. Wtll man nun noch wissen, was die „paix sociale“ ist?
Es ist die Verurtheilung der Demokratie, und so lange wir in der Demokratie, in dem Chaos bleiben, ist jede Regierung, ob Monarchie, ob Republick, unmöglich? Und die Regierung Guizot's, dieses Mannes des beschrankten, bornirten, patriarchalischen Lebens möglich gewesen! O Schade über Frankreich und seine Rothschild's. Schade über das Bourgeois-Frankreich! Aber die Rache naht heran: das Proletarier-Frankreich sieht seine alten Männer zurückkommen; es läßt sie ruhig ihre „Systeme“ wieder ganz bloß aufstellen, um ihre Systeme und ihre Personen die blos ohne Unterstützung des Kapitals und der Armen dastehen, mit einem Schlage vernichten zu können. Frankreich, endigt Guizot, bedarf noch der Hulfe vor Gott, um gerettet zu werden. Nein! Nein, der Gott, den Guizot meint, ist Guizot! Nun wohl! Guizot, komm herüber nach Frankreich und rette Frankreich! Armer Tropf, der keinen Handel noch Wandel versteht, und keinen Rothschild, keinen Louis Philipp mehr hat.
National-Versammlung. Sitzung vom 12. Januar. Concordiaplatz, die Brücke und Quats sind mit Volksgruppen gefüllt, durch welche die Pariser Gardiens aber leicht dringen. Von äußerer Militairmacht sieht man nichts, doch sind einige Kompagnien ins Innere des Sitzungsgebäudes gelegt, um sich gegen Handstreiche zu schützen. Auf den Galerien ist längst kein Plätzchen mehr zu haben, alle sind überfüllt. Um 2 Uhr nimmt Marrast den Präsidentenstuhl ein und das Protokoll wird verlesen. Die Bänke sind stark besetzt, es mögen wohl über 800 Deputirte anwesend sein.
An der Tagesordnung befindet sich zunächst ein Additionalparagraph zur gestetgen [unleserlicher Text] für fremdes Salz.
Turk stellt den Antrag, den Schutzzoll gegen deutsche Salzzufuhr um 1 Fr. per 100 Kilo. zu er[unleserlicher Text]en, um die heimische Produktion zu schützen.
Passy, Finanzminister, sagt: Es existiere bereits ein Schutzzoll von 50 Cent, dieser [unleserlicher Text] hinreichend.
Die Versammlung verwirft den Antrag.
Favreau, Luneau und Crespel de la Touche beantragen eine Erhöhung von 4 und resp. von 4 1/2 Fr. auf raffinirte Salze.
Talon, Leremboure und Ra[unleserlicher Text]doing unterstützen und bekämpfen diese Erhöhung, aber die Versammlung schenkt ihren Vorträgen kein Gehör.
Marrast: Es ist unmöglich, daß die Diskussion bei der herrschenden Unaufmerksamkeit fortdaure. Ich schlage vor, dieselbe auf morgen zu vertagen. (Ja! Ja!) Der nächste Gegenstand an der Tagesordnung ist der Rateau'sche Antrag auf Auflösung der National-Versammlung.
Zum Verständniß der Leser bemerken wir, daß Rateau's Antrag lautet:
1. die National-Versammlung am 19. März aufzulösen;
2. die nächsten Kammerwahlen für den 4. März auszuschreiben;
3. nur noch das Wahlgesetz und das Gesetz Behufs Einsetzung des bekannten Staatsrathes jetzt zu votiren.
Es schlägt 3 1/4 Uhr.
Deseze erhält zuerst das Wort: Mitglied der Minorität des Ausschusses, der den Rateau'schen Antrag prüfte, glaube ich Ihnen die Gründe auseinander setzen zu müssen, welche diese Minorität bestimmten, den Antrag zu unterstützen. Diese Gründe lassen sich in zwei Klassen theilen. Erstens wandte man uns ein, daß der Antrag die Verfassung verletze. Dieses sei aber irrthümlich.
Der Redner tritt in eine lange Deduktion, um zu beweisen, daß der Artikel 115 der Verfassung keineswegs verletzt werde.
Zweitens wandte man uns ein, jetzt auseinandergehen, hieße sein Mandat verrathen! Diese Leute sagen, die Constituante habe ihr Werk noch lange nicht geendet, kaum begonnen. (Ja! Ja! Nein!) Was hat eine Constituante zu thun? Das Verfassungswerk. Wohlan, das unsrige ist vollendet. Sie muß also der gesetzgebenden Kammer Platz machen. ‥‥
Stimme zur Linken: Beweisen Sie doch, daß sie alle konstituirenden Enwürfe erledigt!
Deseze: Eine Aufgabe war die Verfassung zu machen!
Der Redner verliert sich abermals in langen Betrachtungen, durch die er zu beweisen sucht, daß die Versammlung keineswegs den Auftrag hatte, alle sogenannten organischen Gesetze zu berathen. Endlich, ruft er nach Herzahlung aller Gründe, könnt Ihr doch bei der allgemeinen Volksstimme nicht bleiben. Alle Wahlkörper (Oh! Oh!) verlangen Eure Auflösung; ein mächtiger Volksstrom wälzt sich bis zu Euch heran und ruft Euch zu: Geht auseinander. (Starke Unterbrechung vom Berge.) Aus allen diesen Gründen votire ich für den Rateau'schen Antrag.
Pierre Bonaparte (Bruder Canino's): Ich nehme das Wort, um den Antrag zu bekämpfen. Daß ich dies thue, geschieht, weil ich die Stabilität unsrer republikanischen Einrichtungen wünsche.
Der Redner beweist unter starkem Applaus der Linken, daß er den Antrag für reaktionär halte. Jeder solle fest auf seinem Sitz aushalten.
Dieser Antrag erntet stürmischen Beifall zur Linken.
Montalembert besteigt die Bühne.
Ich befand mich, beginnt Montalembert ironisch, zeitlebens in der Opposition, d. h. in der Minorität, und wenn dann die Zeit kam, daß die Majorität fiel, sagte ich nicht zu ihnen: Gehet von hinnen, sondern: Gehen wir von hinnen. Dieser Fall ereignet sich auch heute. (Allgemeines Gelächter.) Ich sehe mich in Gegenwart von drei Parteien 1. eine Minorität, die um jeden Preis fort will. Sie hat viele Gründe, hauptsächlich die Hoffnung, wieder zurück zu kehren. Die 2. Fraktion, ebenfalls Minorität, möchte zu jedem Preise bleiben, weil sie sicher ist, nicht mehr zurück zu kehren. Eine 3 Fraktion endlich hat keinen Entschluß; sie wird aber den Ausschlag geben: zu ihr ist es vorzüglich, an die ich mich heute wende.
Nach dieser sarkastischen Einleitung beginnt die eigentliche Rede. Das Haupt der katholischen Partei beleuchtet die Bedeutung der Wahl des 10. December und frägt dann die Linke, wer ihr denn das Recht gebe, gegen diese Volksstimme zu intriguiren? (Lärm.)
Ihr bewaffnetet das Volk mit dem allgemeinen Stimmrecht, und es hat Euch am 10. geantwortet. Beugt Euch also. Cavaignac's schönster Tag, schließt Montalembert seine einstündige Exepktoration, sei nicht der Junitag, an dem er die Gesellschaft (soll heißen Bourgeoisie) gerettet, sondern der Tag, an dem er diese Staatsgewalt niedergelegt (Agitation).
Billault: Der Vorredner sagte unter Anderem, es bedürfe vor Allem der Aufrichtigkeit in der Diskussion. Wohlan, mein Gewissen hat keine Bange vor dem Spruch des öffentlichen Stimmrechts. Das Recht der National-Versammlung ist unbestreitbar. Als wir in die Verfassung schrieben, daß wir die organischen Gesetze noch votiren würden, als wir am 11. December diese Gesetze noch speziell bezeichneten, zeichneten wir unsere Bahn und ihr Ziel selbst vor. Unser Recht ist unbestreitbar. Was hat sich denn seit dem 10. December ereignet? Der Präsident und sein Ministerium haben ein Programm erlassen (der Redner liest beide Programme und knüpft ziemlich lange Kritiken daran, welche zeigen sollen, daß principiell kein Unterschied zwischen der Majorität der Versammlung und den ministeriellen Ansichten, sowie dem Präsidenten bestehe). Da sie also prinzipiell einig seien, so sehe er keinen Grund zur Auflösung vor dem Votum aller organischen Gesetze. Sein Wunsch geht auf Stabilirung der Republik. Das Petitionsfieher sei ein künstliches. Wer bewirkt diesen Petitionssturm durch das ganze Land? Gerade diejenigen, die sich Conservateurs nennen! (Beifall.)
Odilon Barrot, keine Spur von Unwohlsein, erklärt, daß er den Gedanken der Regierung auf diese Rede zu erkennen geben werde. Dieser Gedanke besteht in der Erklärung, daß mit der National-Versammlung keine Zukunft möglich (Stürmische Unterbrechung). Nach Barrot wird die Debatte wahrscheinlich vertagt. (7 Uhr.)
Afrika.
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@facs1061
[ 068 ] London, 11. Januar.
Vom Cap der guten Hoffnung sind Briefe bis zum 16. Novbr. eingegangen, welche im Ganzen wenig Neues berichten. Die Ruhe in den Grenzdistrikten war nicht weiter gestört worden, Sir H. Smith scheint den Aufstand wirklich gründlich unterdrückt zu haben. Was die guten Capstädter jetzt beunruhigt, sind weder die Boers noch die Kaffern, sondern vielmehr die Verbrecher des Mutterlandes, die ihnen Earl Grey auf den Hals schicken will. Er hat in der That die beste Absicht, die Südspitze von Afrika zu einem zweiten Botany-Bai zu machen, ist aber in der gesetzgebenden Versammlung der Kolonie auf namhaften Widerstand gestoßen. In der Sitzung derselben vom 1. Nov., in welcher Sir H. Smith die Grey'sche Kommunikation vorlas, wurde die letztere mit aller Energie zurückgewiesen, und es scheint, daß auch dieser letzte Versuch, das Cap zu einer Verbrecherkolonie zu machen, scheitern wird.
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@facs1061
Ein politischer Prozeß.
(Fortsetzung.)
Präsident: Sie haben in der Voruntersuchung erklärt, daß Sie die bestimmte Absicht gehabt hatten, mit bewaffneter Hand in ganz Deutschland die Republik einzuführen und mit Baden den Anfang zu machen Ist dieses richtig?
Angeklagter: Ich erinnere mich dieser Erklärung nicht.
Pr.: Auch in einem Aufrufe Herwegh's ist gesagt worden, daß die Colonnen, wenn man sie in Deutschland nicht willig aufnehmen, nach Schleswig-Holstein oder Polen gehen wurden. Erinnern Sie sich dessen?
A.: Ich habe davon gehört.
Pr.: Sind Sie in dem Glauben, daß Sie in Deutschland mit offenen Armen empfangen worden waren, nicht dadurch bestärkt worden, daß von Baden aus einige Personen eine Conferenz mit Ihren Führern hatten?
A.: Allerdings.
Pr.: Ich erkläre nunmehr die Verhandlungen für geschlossen und ersuche das öffentliche Ministerium, die Anklage zu begründen.
Vertheidiger Advokat-Anwalt Nolnig:
Herr Präsident! Ehe die Vorträge beginnen, wünsche ich Gewißheit darüber, welche Frage an die Geschworenen gestellt werden wird. Nach der [F]assung des Anklageaktes ist es mir nicht klar, ob darin zwei oder nur eine Anklage enthalten ist, so daß ich wissen möchte, ob eine oder zwei Fragen gestellt werden.
Pr.: Ich werde nur eine Frage stellen, welche eben so gefaßt werden soll, wie der Anklageakt.
Vertheidiger: Ich habe nichts dagegen einzuwenden.
Oberprokurator: Meine Herren Geschworne! Es kann nicht bezweifelt werden, daß wirklich bewaffnete Freischaaren in Baden eingefallen sind, und wäre es wahr und erwiesen, daß der Angeklagte an diesem Einfall und mit dem Bewußtsein, daß der Zweck desselben der Umsturz der Verfassung Baden's und des deutschen Bundes war, Theil genommen hat, so würde er strafbar sein und von Ihnen das Schuldig ausgesprochen werden müssen. Darauf daß andere, welche sich in gleicher Lage befanden, freigelassen worden sind, haben Sie keine Rücksicht zu nehmen. Ebenso gleichgültig ist es für Sie, daß Baden im August vorigen Jahres eine Amnestie erlassen hat, welche alle Theilnehmer an jenem Einfalle, mit Ausnahme der Führer und der betheiligten Staatsbeamten, betroffen hat. Bei dem Erscheinen dieser Amnestie war der Angeklagte nicht mehr in Baden. Auch hat sich die badische Regierung immer noch die Prüfung der Frage vorbehalten, ob irgend ein Verfolgter unter die Amnestie falle. Es versteht sich daher von selbst, daß, sobald ein hiesiger Staatsangehöriger den hiesigen Untersuchungsbehorden überliefert worden war, die badische Regierung nicht mehr über ihn zu verfügen hatte. Damit ist nicht gesagt, daß dem Angeklagten hier, nach Verhandlung der Sache keine Amnestie zu Theil werden wird, vielmehr ist dieses sehr wahrscheinlich. Doch wie gesagt, für Sie ist dieses gleichgültig. Bis jetzt hat Preußen noch keine Amnestie erlassen und deshalb muß die Untersuchung ihren gewöhnlichen Fortgang haben. Ich verkenne es nicht, daß es zur Begründung der Anklage nothwendig ist, daß der Angeklagte selbst gewußt hat, daß der Zweck des Einfalles in Baden der Umsturz der Verfassung Deutschlands war. In der Voruntersuchung hat der Angeklagte unumwunden gestanden, daß es seine Absicht war, die Verfassung des deutschen Bundes umzustoßen. Heute dagegen hat er dieses bestritten. Ebenso hat er erklärt, daß er nicht gewußt, daß der Zweck des Einfalls und die Absicht der Leiter desselben dahin ging, die Republik in Deutschland einzuführen. Unter diesen Umständen muß ich es Ihnen lediglich anheimstellen, ob Sie den Beweis der Wissenschaft des Angeklagten von jenem Zwecke als gesichert annehmen konnen, wobei ich jedoch bemerke, wie für den Fall, daß Sie diese Wissenschaft als erwiesen annehmen, die Bejahung der Ihnen gestellt werdenden Frage nicht zweifelhaft sein kann.
Vertheidiger: Meine Herren! Sie hören, daß die Staatsbehörde selbst nicht den bestimmten Antrag nimmt, daß Sie das Schuldig aussprechen. Sie giebt dadurch, daß sie Ihnen die Entscheidung der Frage, ob dem Angeklagten eine hochverrätherische Absicht beigewohnt habe, lediglich anheimstellt, nicht undeutlich zu verstehen, daß auch sie die Freisprechung erwartet. Eine Vertheidigung könnte daher wohl überflüssig erscheinen, wenn es blos auf den Erfolg ankäme. Es muß aber für den Angeklagten von der größten Wichtigkeit sein, daß er nicht blos wegen Mangels hinreichenden Beweises freigesprochen wird und da Sie meine Herren, für Ihre Entscheidung keine Motive anzugeben brauchen, so halte ich es um so mehr für die Pflicht der Vertheidigung, auch die sonstigen Gründe für das Nichtschuldig zu erörtern, als ich die feste Ueberzeugung habe, daß die gegenwärtige Anklage an und für sich ohne allen haltbaren Grund ist.
Meine Herren! Vallender hielt sich in Paris als Arbeiter — Schreiber — auf, als dort das konstitutionelle Königthum in Folge des eingerissenen Korruptions- und Bestechungssystem zusammenbrach. Die Erfahrungen, welche die Franzosen mit der konstitutionell-monarchischen Verfassung gemacht hatten, hatte die Gemüther für eine vollkommenere Verfassung gewonnen und begeistert. Getheilt wurde diese Begeisterung auch von den dort wohnenden Deutschen, gesteigert wurde sie bei den deutschen Arbeitern dadurch, daß die Mitglieder der provisorischen Regierung den, wenn gleich mißlungenen Versuch machten, die s. g. sociale Frage zu lösen. Natürlich war es, daß diesen deutschen Arbeitern, als zu ihnen die Kunde drang, daß auch in Deutschland es sich für die Freiheit zu regen begann, der Gedanke aufstieg, nach ihrem Vaterlande zurückzukehren und sich dort für den Kampf zu Gunsten der Freiheit ihren Landsleuten zur Disposition zu stellen. Dieses that denn auch ein Theil derselben. Unter Herweghs Oberleitung bildete sich ein deutsches demokratisches Comite und hieraus ging die deutsche demokratische Legion hervor, welche in drei Kolonnen an die deutsche Gränze zog und sich zur Hülfeleistung fur den Fall, daß in Deutschland die Republik gewünscht, gewollt und erstrebt würde, ankündigte. Keineswegs erschien sie, um, wie sich der Anklage-Akt in seinem ersten Satze ausdrückt:
„mit Gewalt der Waffen dem ihrer Meinung nach geknechteten Vaterlande die Freiheit und die heißersehnte Republik zu bringen.“
Sie werden fühlen, meine Herren, welch gehässiges Licht dieser Satz des Anklageaktes auf jene Deutschen werfen soll. Sie sollen dadurch dargestellt werden, als Träumer, unreife Schwärmer, welche die Absicht gehabt hätten, als könne man die Freiheit, etwa wie transportables Gas, von einem Ort in den andern versetzen; als hätten sie auf der Gränze gestanden und geschrieen: „Ihr Deutsche seid Knechte; wir haben hier in einem Kasten die Freiheit, die ihr bei euch nicht auftreiben könnt; wir kommen, um die ersehnte Waare vom Auslande hineinzuschmuggeln.“ So unsinnig war doch jene Legion nicht. Dieses geht schon hervor aus einem Aufruf Herwegh's, der in alle Zeitungen gekommen und also schließt:
„Wir erklären aber auch zugleich, daß wir ungerufen nicht kommen, daß es ferne von uns liegt, gewaltsam in Deutschland einzudringen, und daß, falls ihr unglücklicher Weise Deutschland für die vollständige Staatsform der Freiheit: die Republik, noch nicht reif wähnt, wir weit entfernt sind, Euch unsre Ueberzeugung aufzudringen oder Euch zu zwingen, freie Republikaner zu werden, wenn Ihr Unterthanen bleiben wollt. Wir werden dann dem neu erwachenden Polen zu Hülfe eilen, oder für Schleswig-Holsteins deutsche Rechte in den Kampf gehen.“
Das war also der Geist, der die Legion beherrschte. Wahrhaftig! es ziemt uns nicht, sie zu schmähen, uns nicht, die wir hinter dem Ofen und den Akten hockten, als jene Legion für die Sache Deutschlands zu kämpfen und zu sterben bereit war.
[Redakteur en chef: Karl Marx. ]
Handelsnachrichten.
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[1062]
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Bekanntmachung.
Die Lieferung von 460 Klaftern Brennholz, wovon 270 Klaftern in eichenem, und 190 Klaftern in buchenem Scheitholze abzuliefern ist, soll für das hiesige Königliche Magazin an den Mindestfordernden in Verding gegeben werden.
Zu dem Behuf ist Termin auf den 23. Januar c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts-Lokale angesetzt, und werden daher die Lieferungslustigen hierdurch eingeladen, zunächst ihre schriftlichen Anerbietungen bis dahin portofrei einzureichen, und bei deren Eröffnung, so wie bei den ferneren Verhandlungen über diesen Gegenstand gegenwärtig zu sein.
Die Forderung ist für eine preuß. Klafter für jede Holzsorte zu stellen.
Die bezüglichen weiteren Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht der Unternehmungslustigen offen.
Köln, den 8. Januar 1849.
Königl. Proviant-Amt.
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Bekanntmachung.
Am 16. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, soll im Garnison-Bäckerei-Hofe, Severinstraße, eine Partie ausrangirter Mehlfaßstäbe, welche zur Anfertigung kleiner Gefäße noch brauchbar sind, und eine Partie alter Faßbänder unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden.
Köln, 9. Januar 1849.
Königl. Proviant-Amt.
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Bekanntmachung.
Der dahier verstorbene Rentner Heinrich Mehl hat eine Stiftung von 500 Thalern errichtet und bestimmt, daß die Revenuen davon unter arme Mitglieder seiner Familie, welche sich dem Studium widmen oder eine Profession erlernen, vertheilt werden.
Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntniß und fordern die Berechtigten zugleich auf, ihre Ansprüche auf den Stiftungsgenuß unter Nachweisung ihrer Unvermögenheit bis zum 15. Februar c. bei uns anzumelden.
Köln, den 2. Januar 1849.
Der Verwaltungsrath der Studien-Stiftungen.
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Mobilar-Verkauf.
Am Mittwoch den 17. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, zwei komplette Billards, gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den M[e]istbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
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Mobilar-Verkauf.
Am Mittwoch den 17. Januar 1849, Mittags 12 Uhr, sollen an der ehemaligen Börse auf dem Heumarkte zu Köln einige Mobilar-Gegenstände, als: 1 Tisch, 1 Sopha, 1 Schreibpult, 1 Klavier, Stühle, Schränke, eine eiserne Buchdruckerpresse und dazu gehörige Geräthschaften etc., gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Mittwoch den 17. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene werthvolle Mobilar-Gegenstände, als: Tische, Stühle, Spiegel, Schränke, 1 Sopha, 1 Tafelklavier, meistens von Mahagoniholz, ferner 1 großer Säulenofen, 1 Fournaise und sonstige Haus- und Küchengeräthschaften öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Donnerstag den 18. Januar 1849, Vormittags 9 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Altenmarkte zu Köln, verschiedene Mobilien, Effekten als: 1 Tisch, 1 Sopha, 1 Schreibpult, 1 Schrank, sodann verschiedene Stücke Tusch u. s. w. öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Donnerstag den 18. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, soll durch den Unterzeichneten auf dem Altenmarkte zu Köln 14 Ellen braunes Tuch, 25 Ellen blaues ditto,
25 Ellen melirtes Tuch, 10 Ellen braunes ditto
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Donnerstag den 18. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Heumarkte zu Köln, verschiedene Mobilien, als: Tische, Stühle, 1 Sekretair, 1 Sopha, 1 Kommode, Bilder, 1 Ofen mit Rohr u. s. w. öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Im Filzengraben Nr. 20 ist bis zum 1. März das Unterhaus nebst einigen Zimmern zu miethen. In demselben hat eine Reihe von Jahren eine Leinwandhandlung en Gros bestanden. Bescheid im Hause selbst.
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Wenn Thauwetter eintritt und am folgenden Tage Carneval ist, werden die Straßen gereinigt. Warum nicht bei dem scheußlichen Schmutz am 11.1.1849
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Vakanter Posten.
In einem höchst achtbaren Handlungshause in Havre, wird unter sehr vortheilhaften Bedingungen ein deutscher Correspondent verlangt.
Reflektirende belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an G. & M. post rest. Havre.
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Herr Heinzmann hat gestern erklärt, Herr Guffanti möge für die Diäten-Forderung seiner Reise nach Berlin, die der Bürgerverein aus Zartgefühl zu zahlen verweigert, die 1300 Mitglieder einklagen. Möge es Ew. hochwohlgeb. Ritter etc. gefallen, die Geburtsregister dieser 1300 zu veröffentlichen.
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Syrup Pectoral Anglais, oder engl. Brust-Syrup, ein untrügliches Mittel gegen Brustleiden, Verschleimung etc., über dessen Güte die genügendsten Zeugnisse aufliegen, ist einzig ächt zu haben, bei Gebr Fabry, Altenmarkt Nr. 10 — in Köln.
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Ganz feine Maiwein-Essenz, genug für 6 Flaschen Maiwein zu machen, die Flasche 4 Sgr. bei Gebrüder Fabry, Altenmarkt Nr. 10 —
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Ausgezeichnete Punsch-Essenz, Rum, die große Flasche 17 1/2 Sgr. Die halbe 9 Sgr. Arrac die große Flasche 22 1/2 Sgr. Die halbe 11 1/2 Sgr. bei G. Tonger, Pauluswache.
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Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
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Erklärung.
Nach dem Gange der öffentlichen Verhandlung meines Prozesses hätte ich erwarten dürfen, die Staatsbehörde selbst würde die Grundlosigkeit der gegen mich und meine Gefährten erhobenen Klage erkennen, dieselbe fallen lassen, vielleicht gar in Rücksicht auf unsere fast sechsmonatliche Vorhaft unsere Freisprechung beantragen. Ich habe mich geirrt; nicht blos hat der Vertreter der Staatsbehörde auf unsere Verurtheilung angetragen, sondern auch trotz aller Gegenrede und Mühe meinerseits den Mann von seinem Amte zu scheiden, hat er seine persönliche Ueberzeugung für seine amtlichen Anträge einsetzen zu müssen geglaubt. Unter solchen Umständen kann ich es nur erklärlich finden, daß viele meiner Mitbürger, wenn auch nicht gerade Herr Oberst Engels, selbst dem einstimmigen Urtheile der Geschwornen gegenüber ihre Ueberzeugung von meiner Schuldbarkeit geltend machen, und habe ich es demnach, sobald es meine Gesundheitsverhältnisse erlaubten, für angemessen erachtet, die Strafe freiwillig über mich zu nehmen, welche man gegen mich beantragt haben würde.
Ich habe mich freiwillig verbannt bis zu dem Augenblicke, wo die Stimme des annoch obersten Richters im Lande oder der allgemeine Ruf meiner Mitbürger in's Vaterland mich zurückführen wird.
Indessen sage ich Allen, die selbst unter ungünstigen Verhältnissen an mir nicht irre werden wollten, meinem Rechtsbeistande, Herrn Wallraff und den Rechtsbeiständen meiner Gefährten Herrn Hardung I. und Hagen für ihre beredte Theilnahme, dem Herrn Adv.-Anw. Court für das Vertrauen, mit dem er mich sogar bis in das Gefängniß beehrte, meinen wärmsten und aufrichtigsten Dank. Ich bitte schließlich Alle, mit denen ich noch in Verhältnissen persönlicher Verbindlichkeit stehe, sich zur vollständigen Regelung derselben an meinen Bruder S. T. Gottschalck wenden zu wollen.
Brüssel, den 9. Jan. 1849.
Andreas Gottschalck.
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Kapitalien verschiedener Größe zum Ausleihen auf gute Hypotheken liegen bereit.
Landgüter (Rittergüter, Höfe, Bauerngüter etc.) werden zu pachten, auch nach Umständen zu kaufen gesucht.
Schriftliche Aufsätze, Vorstellreden, Bittschriften an Behörden, Reklamationen, Erbschaftsstempel-Deklarationen, wissenschaftliche Abhandlungen, Zeitungs-Inserate, Briefe etc. werden abgefaßt, sowie Gemeinde-, Armen-, Kirchen- und andere verwickelte Rechnungs-Sachen erledigt; imgleichen können ältere Münzen resp. Course berechnet resp. waredirt, Erbschafts-, Theilungs- resp. Prozeß-Verhältnisse regulirt und geleitet, wie auch solide Dienste vermittelt werden etc. etc. — im Correspondenz-Comptoir Drususgasse Nro. 25 (an Minoriten).
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Feinster Punschsyrup.
Rum, Cognac, Arrak.
Holl. Liqueure.
Bei Franz Jos. Daniels, Sternengasse Nr. 9 & 11.
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Echter Westfälischer, Gütersloher Pumpernikel ist fortwährend zu haben bei Weiler unter Gottesgnaden Nr. 9.
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Benachrichtigung an Auswanderer.
Am 1. und 15 eines jeden Monats, vom 1. März bis Ende November, expedirt der Unterzeichnete von den besten, schnellsegelnden, zum Transport von Passagieren erbauten und eingerichteten Seeschiffen, in der Klasse A1. stehend, nach New-York, Baltimore, Philadelphia etc., wie im Frühjahre und Herbste nach New-Orleans.
Nähere Auskunft über Preise und Bedingungen, Namen der Schiffe und Kapitaine ertheilt der zum Abschluß von Ueberfahrts-Verträgen bevollmächtigte Haupt-Agent F. H. Schlicher, Schildergasse Nr. 85 in Köln.
Bremen, im Januar 1849.
J. H. P. Schröder.
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Berlin: Oekonomie-Administratoren — Wirthschafts-Inspektoren — Forst- und Domainen-Beamte — Rentmeister — Secretaire — Oberkellner — Braumeister — Fabrik-Aufseher — Pharmaceuten — Buchhalter- und Handlungs-Commis (für Banquier-, Comptoir-, Fabrik-, Manufactur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte) können sehr gute und dauernde, mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten, und wollen sich baldigst wenden an die Agentur des Apothekers Schulz in Berlin, Alexanderstrasse Nr. 63.
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Beste Sorte Patent Gummi-Schuhe für Damen, Herren und Kinder, empfiehlt zu sehr billigen Preisen Fr. Hermann, Marsplatz Nr 3.
Alle Reparaturen werden bestens besorgt.
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Hoch lebe der Meister vom Stuhl!
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Harlemer Tropfen und ächte holländische Brodmesser bei Adam Starck, an Lyskirchen Nr. 2.
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Gesellschaft Eintracht
Rechnungsablage und Wahl neuer Direktoren in der Gesellschaft Eintracht am Montag den 15. d. M. Abends 8 Uhr.
Die Direktion.
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Feinster Punschsyrup von Franz Jos. Daniels, Hochstraße Nr. 82.
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Großes Maskenfest zu Köln.
Kölner Karnevals-Convent.
Her[v]orgegangen aus der Cäcilien Carnevals-Gesellschaft.
Vierte Generalversammlung.
Heute Sonntag, den 14. Januar 1849, Abends 5 Uhr, im glänzend karnevalistisch dekorirten Saale des Herrn Jüsgen im Stern auf der Hochstraße.
Motto:
Hut ab,
König! sieh Dein in Ehrfurcht ersterbendes Volk.
Weil du bist uns're Zier,
Drum folgen wir:
Die Rechten.
Da bei der jetzigen allzugroßen Aufgeklärtheit, namentlich in den Geldbeuteln, das Reich der Narren im Allgemeinen zu verfallen droht, so haben wir uns bewogen gefühlt, trotz alledem und alledem festzuhalten, und um festhalten zu konnen, eine freiwillige Anleihe ohne Garantie zu octroyiren, und verordnen hierdurch nach eingeholtem Gutachten unserer unverantwortlichen Räthe, daß alle gutgesinnten Narren sich daran betheiligen. Freiwillige Beiträge werden nicht ausgeschlossen.
Damit aber auch das große Reich nicht verwesen soll, verordnen wir eine Zwangsanleihe, und sind die näheren Bedingungen im (*)
(*)Jedes Mitglied zahlt für alle General-Versammlungen 30 Sgr. incl. Mütze und Lieder.
Fremde haben für 5 Sgr. Zutritt, auch völlige Rede- und Denk-Freiheit.
P. S. Die gute (*)-Restauration ist bekannt.
einzusehen.
Le gouvernement
Mit unsern Annoncen wären wir schon williger,
Wäre nur der Insertionspreis billiger.
Punctum.
Ihr Narren! halt am Carneval,
Er darf nicht untergeh'n;
Laß stürmen, tosen überall,
Der Fasching muß bestehn!
Kommt darum Bruder zum Convent
Im Stern, wenn's schlägt fünf Uhr;
Ihr findet dorten permanent,
Die echten Narren nur.
So lange noch Mädchen, holde Frau'n
An euren Ufern bluh'n,
In Rheinlands grünen schönen Au'n,
Für sie die Männer glüh'n.
So lange perlet im Pokal
Noch euer Rebensaft;
So lange halt am Carneval,
Der Lust und Freuden schafft.
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Wahl-Angelegenheit!
Als Kandidaten für die zweite Kammer wird empfohlen Peter P[unleserlicher Text]ttscheid.
Mehrere Urwähler.
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Ein famoser Schlafrock besonders für einen Post-Kondukteur geeignet, billig zu haben Streitzeuggasse Nr. 66.
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Geselliger Cuniberts Bau-Verein.
Morgen Abend 7 Uhr bei Herrn Nakatenus Eigelstein.
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Endlich hat die vielbesprochene Brühler-Wolfsjagd begonnen und soll schon ein Wolf, von einem Sohne des Mars, der welcher den Leuten die Weinschöppcher so ehrenvoll auf dem Kopfe entzweischlagen kann und lieber mit Flaschen als mit Degen zu schlagen scheint, angeschossen worden sein. Es ist nun Schade, daß man noch nicht genau weiß, welcher Race dieser angeschossene Wolf angehört: ob es der Bastart, der sogenannte „beißige — französisch-deutscher Race, ein Lümmel von Geburt“, oder erfthaler oder pommerischer Race ist? Wünschenswerth wäre es, daß die Wölfe alle, baldmöglichst unschädlich gemacht würden.
Ferner ist auch bei dem allbekannten kölnischen Müßiggänger (vulgo Vollblut) ein schöner Beitrag zur Charakteristik der verschiedenen Wolfsbruten, die bekannte „Schandschrift auf die Brühler Demokraten“, zu haben, mit welcher er am Bahnhof u. s. w. herumschlappt, die er nach dem Wölfe Geheul abgefaßt zu haben scheint, und in der er, welche Schändlichkeit, nicht einmal Geisteskranke, ja selbst Todte, verschont. Ein solches Schandwerk ist wirklich seines Verfassers sammt der Wolfsbrut würdig.
Ein Brühler Demokrat.
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Neue Bücher sehr billig bei G. Tonger, Pauluswache.
Grand prix d'Architecture, Projets couronnés p. l'Académie royale de France, 93 Folioblätter nur 6 Thlr. — Wiebeking, von dem Einflusse der Baukunst auf das allgem. Wohl, 2 Theile mit Kupfern in 1 Quartb., geb. 18 Sgr. — De la litterature du midi de l'Europe p. Simonde Sismondi, 2 Vol. (Ladenpr. 6 2/3 Thlr.) 3 Thlr. — Histoire des Français p. Sim. de Sismondi, 20 Vol. groß Format, Tom 2 und 19 fehlen und einige sind befleckt, 7 1/2 Thlr. — Faustin, Hélie Traité de l'instruct. criminelle. Tom 1 cont. Hist. et Théorie de la proced. crim. (Lopr. 2 1/2 Thlr.), 20 Sgr. — Möllinger, Elemente d. Rundbogenstyles, 1. Heft m. Abbildungen (Ldpr. 26 1/4 Sgr.), 10 Sgr.; id. Elemente des Spitzbogenstyles, id. 10 Sgr. — Französische Sprachlehre in neuer faßl. Darstellung, für Anfänger und Solche, welche schon Fortschritte gemacht haben, v. Mozin, dicker, mit Uebungen und Lesestücken 546 Seiten starker Band, nur 6 Sgr. — Schiller's historische Schriften, Supplementbände zu dessen Werken v. Edw. Duller 3 Bde (Ldpr. 1 Thlr. 22 1/2 Sgr.), für nur 15 Sgr. — Chateaubriand, Genie du Christianisme 2 Vol. 15 Sgr. — Métamorphoses des Polonais par Potocki 6 Sgr. — Prince Polignac, Etudes historiques polit. et morales Tom 1-3 8 Sgr. — Preußen's Helden, 1. bis 19. Lief. m. Bilder, 1 Thlr. Die Fortse[tzu]ng ist überall zu haben. — Stunden christl. Andacht, v. Hüffel, 2 hübsch geb. Bände 25 Sgr. — Martin der Findeling, v. Eugen Sue, deutsch, in 5 Theilen 22 1/2 Sgr. — Sehr neuer groß. Atlas d. Erdbeschreibung, 80 Blätter nebst 30 Supplementen, somit im Ganzen 110 Karten in kl. Folio, in starker Mappe, 6 Thlr. — Geschichte des Deutzgaues und Entstehung des Herzogthums Berg m. Plan (Ldpr. 1 Thlr.), 10 Sgr. — Lord Byron's sämmtl. Werke, deutsch mit Stahlstichen. 10 Bände 1 Thlr. 9 Sgr.
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Für Geschichtsfreunde und Liebhaber der französischen Sprache:
Dialogues historiqnes entre Napoleon, le Prince de Canino etc. etc. par le Dr. Richards. 167 Seit. stark. Wegen seines geschichtlichen Stoffes, seiner Moral und Nützlichkeit zur gründlichen Erlernung der französischen Sprache, ist obiges Werk bestens zu empfehlen. — Preis nur 3 Sgr. mit deutscher Uebersetzung 5 Sgr. — Weiter: Confessions de J. S. Guesné, orné d'un Portrait. 2 Bde. 1 Thlr. — La Vérité sur les Cent jours. 5 Sgr. — L'Ane mort, et la Femme guiliotinée et la confession. 2 Bde 10 Sgr.
Späner, Domhof Nro. 13.
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Minoriten Reparatur Bau-Verein.
Bei Jüsgen, jeden Dienstag Abend Versammlung.
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Zu sehr billigen Preisen wird verkauft:
Regenschirme in schwerer Seide per Stück 2 Thlr. 10 Sgr. bis 4 Thlr. Regenschirme in feinen Zeug per Stück 22 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Seidene Foulards per Stück 18 Sgr. bis 1 Thlr. 20 Sgr. H[e]rrnshwals in Wolle per Stück 10 Sgr. bis 20 Sgr. Atlaß, Schlips und 4eckige seidene Herrnbinden per Stück 20 Sgr. bis 2 Thlr. Gumihosenträger das Paar 3 Sgr. bis 20 Sgr. Alle Sorten Stahlschreibfedern und port monnaie Cigaren-Etui, Börsen u. s. w.
Joseph Sacks aus Frankfurt a. M., im Hause des Herrn Johann Maria Fari[n]a, gegenüber dem Jülichsplatz.
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Heute Sonntag den 14. Januar:
Bei Jakob Dickopf, große Harmonie und Tanz im Eiser'schen Saale, Komödienstraße Nr. 34.
Anfang 4 Uhr.
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Börse
Heute Mittag große Harmonie. Abends nach Beendigung des Comite's karnevalistische National-Produktion der kölner Gesellschaft „Concordia.“
J. H. Halin.
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Deutsches Kaffehaus.
Zweite große karnevalistische Abend-Unterhaltung.
Heute Sonntag den 14. Januar 1849.
Programm.
1) Fastelerums-Marsch.
2) Faschings-Ouverture.
3) Lied: „Hoch dem Carneval.“
4) Gespenster-Galopp.
5) Trinklied.
6) Ouverture.
7) Hanswurstens Deklination.
8) Sum-Sum-Sum-Walzer.
9) Lied: „Lob der Häßlichkeit.“
10) Streich-Marsch.
11) Ein „Ad libitum“ u. s. w.
Entree 5 Sgr. Damen frei. Anfang 8 Uhr.
Franz Stollwerck.
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Konzessionirtes Vaudeville-Theater.
Heute Sonntag den 14. Januar 1849: Gastdarstellung des Herrn Fr. Engelken.
Die Schleichhändler.
Posse in 4 Akten von Raupach.
Herr Engelken den Till als Gast.
Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden.
Kassa-Eröffnung um 4 1/2 Uhr.
Anfang 5 1/2 Uhr.
Franz Stollwerck.
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Morgen Montag den 15 Januar 1849:
Abends 8 Uhr im Stollwerck'schen Saale Kränzchen.
Karten sind vorläufig bei Hrn. Stollwerck, bei Unterzeichnetem, so wie Abends an der Kasse à 10 Sgr. zu haben.
Franken Sohn.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.