[1019]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 189. Köln, Sonntag den 7. Januar. 1849.
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Bestellungen auf die „Neue Rheinische Zeitung“ für das jetzige Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands.
Für Frankreich übernimmt Abonnements Herr A. Havas, Nr. 3 Rue Jean Jacques Rousseau in Paris und das königl. Oberpostamt in Aachen.
Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten, (das Porto einbegriffen) nur 1 Thlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnißmäßiger Postaufschlag hinzu.
Die Redaktion bleibt unverändert.
Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion in Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die „N. Rh. Ztg.“ ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.
Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung. Die Gerantur der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
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Es sind in diesem Quartale der Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung“ abermals von vielen Seiten Briefe zugekommen, aus denen hervorgeht, wie die Absender derselben sich in dem Glauben befinden, es wäre auswärts zu jedem neuen Quartale eine Neubestellung der Zeitung nicht nöthig, sondern dieselbe würde den frühern Abonnenten auf's Neue wieder zugesandt. Dem ist aber nicht so; im Gegentheil müssen die auswärtigen Leser zu jedem neuen Quartale die Bestellung auf den resp. Postanstalten erneuern.
Wir ersuchen unsere Leser, dies zu berücksichtigen.
Die Expedition der „Neuen Rhein. Ztg.“
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Das Budget der Vereinigten Staaten und das christlich-germanische.) Bornheim. (Die Reaktion und eins ihrer Werkzeuge.) Berlin. (Temme's Schreiben an Herrn Rintelen.) Paderborn. (Reskript des Justizministers an das Ober-Landgericht zu Paderborn.) Münster. (Ein Richterspruch.) Löwenberg. (Militärische Besetzung der Gebirgskreise.) Wien. (Neuntes Siegsbülletin.) Frankfurt a. d. O. (Kriminal-Untersuchung.) Posen. (Einführung der russischen Kaufmannsgilden in Warschau.) Aus Westpreußen. (Eine Verwandlung.) Lübeck. (Emanzipation der Israeliten.) Oberkirch. (Einquartierung.) Aus dem badischen Oberlande. (Ein Hirtenbrief.) Frankfurt a./M. (Nat.-Vers.)
Französische Republik. Paris. (Fallen und Steigen der Kurse, Verwirrung in den Parteien. — Die allgemeine Assoziation zur Propaganda sozialistischer Ideen. — Falloux's drei Kommissionen. — Vermischtes. — National-Versammlung.)
Italien. Rom. (Zwiespalt zwischen Junta und Ministerium einer- und der Kammer andrerseits.)
Ostindien. (Vom Kriegsschauplatze. — Stand der ostindischen Eisenbahn-Projekte.)
Aegypten. Alexandrien. (Der neue Vicekönig nach Konstantinopel).
Spanien. (Angebliche Niederlage der königl. Armee in Catalonien).
Schweden. Stockholm. (Bestrebungen der Reformfreunde).
Nordamerika. New-York. (Der Kongreß und die Sclavenfrage. — Cholera. — Neuestes aus Mexico. — Maaßregeln wegen Ausfuhr des lifornischen Goldes).
Deutschland.
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[ * ] Köln, 6. Jan.
Da die Berliner Post gestern Abend ausgeblieben, so fehlen uns auch die Korrespondenzen und Zeitungen aus Wien und Breslau.
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Edition: [Karl Marx: Das Budget der Vereinigten Staaten und das christlich-germanische, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
[ * ] Köln, 6. Januar.
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[ 21 ] Bornheim, 4. Jan.
Die Reaktion erhebt in nie gekannter Kühnheit überall mächtiger, als je ihr Haupt; es sind ihr gleich einem mächtigen Raubvogel die scharfen Krallen wiedergewachsen, welche man im März schon genug beschnitten zu haben glaubte. Die Bornirten glaubten das freilich. Auch in unsere stille Gemeinde hat sich ein solcher Todtenvogel eingenistet, — er horstet und brütet in den eleganten Salons eines hohen Aristokraten. Se. Herrlichkeit, der königl. Kammerherr v. Carnap, Majoratsherr auf Bornheim, Ordensritter etc., unser gnädiger Bürgermeister und Herr hat die Agentur der „Neuen Preuß. Zeitg.“ übernommen und gibt sich alle erdenkliche Mühe, die ganze Gemeinde mit Exemplaren gen. Zeitung zu beglücken. Zu diesem Geschäfte hat derselbe sich einen Gehülfen gesucht und in der Person eines hiesigen Lehrers gefunden. Dieser hat nun in seiner Schule ein förmliches Zeitungsbureau etablirt und gebraucht die Schulkinder als Colporteurs der Blätter, welche ihm in genügender Anzahl „gratis“ vom Herrn Ritter geliefert werden. Es ist derselbe Lehrer, welcher, wahrscheinlich im Vorgefühle seiner künftigen Staatsdienerpflichten, mit der bekanntlich von Amtswegen verfaßten und sauber lithographirten Dankadresse, für das Auseinandertreiben der Volksvertreter und für die höchst gnädigst oktroyrte Verfassung, von Haus zu Haus lief und mit Ach und Krach ein ganzes Dutzend Unterschriften zusammenbrachte. — Unseres Erachtens würde es besser sein, wenn der „gnädige Herr“ seinen armen Tagelöhnern, anstatt sie mit der „Neuen Preuß.“ zu füttern, den Tagelohn von 5 Sgr. auf mindestens 6 Sgr. erhöhte. Doch der Geist will auch Nahrung haben, und was liegt daran, ob einige Proletarier darben, wenn sie nur darben — für König und Vaterland! O glückliche „Neue Preuß.“, für deren Verbreitung Ritter und Schulmonarchen sich brüderlich verbinden! Glückliche Gemeinden, in deren Schulen Adreß- und Zeitungsbureaus errichtet werden! Dreimal glückliche Eltern, deren Kinder schon in der Schule zu Trägern einer neuen politischen Aera herangebildet, wollte schreiben: zu Trägern schwarz-weißer Blätter gebraucht werden.
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[ 43 ] Berlin, 3. Januar.
Mit großer Freude beeile ich mich, Ihnen hiermit einen Brief Temme's an den Justiz-Minister zu überliefern. Dies Document ist zu wichtig, als daß es dem Publikum vorenthalten werden könnte. Hätte ich das Schreiben nicht aus zuverlässiger Hand, die ruhige, leidenschaftslose Sprache fanatischen Gegnern gegenüber, würde Temme errathen lassen. Mein Name bürgt Ihnen übrigens dafür, daß das Schreiben Temme's nicht etwa auf dieselbe Weise in meine Hände gekommen ist, wie dies mit dem Exemplar der deutschen Reform vom 5. Dez., das jetzt in den Händen des Münster'schen Gerichts sich befindet, geschehen sein soll.
Exellenz!
Am 28. d. M. wurde ich auf Anordnung des hiesigen Land-u. Stadtgerichts plötzlich arretirt, und zur gerichtlichen Haft im hiesigen Zuchthause gebracht. In dem mir mitgetheilten Verhaftsbefehl wurde mir bekannt gemacht, daß durch Verfügung des Criminal-Senats des hiesigen Ober-Lan- [1020] desgerichts vom 22. December gegen mich die Criminal-Untersuchung eingeleitet sei
weil ich den bekannten Steuerverweigerungsbeschluß vom 15. Novbr. zur Ausführung und Geltung gebracht, wenigstens dies versucht und dazu hingewirkt habe.
Die Untersuchung und Haft war verfügt, ohne irgend eine Voruntersuchung, namentlich ohne daß ich vorher irgend wie vernommen war. In dem nach meiner Verhaftung mit mir angestellten Verhör wurde mir eröffnet: wie der mir gemachte Vorwurf und die gegen mich eingeleitete Untersuchung darauf gegründet sei, daß die in Berlin erscheinende „deutsche Reform“ in ihrem Blatte vom 5. Decbr. den bekannten Aufruf der Abgeordneten der National-Versammlung an das Volk, vom 27. Novbr. enthalte, unter welchem auch mein Name mit abgedruckt sei.
Das Exemplar der Zeitung wurde mir vorgelegt! Weiter war mir nichts zur Last gelegt. Lediglich auf Grund dieses Zeitungsblattes war nach ausdrücklicher Versicherung des Inquirenten durch Beschluß des O.-L.-G. die Criminal-Untersuchung wegen Hochverraths gegen mich eingeleitet und meine Verhaftung verfügt und bewirkt worden.
Es verstand sich von selbst, daß ich in dem Verhöre jede Auslassung verweigern mußte. Zwar bestimmte mich dazu nicht der völlige Mangel an irgend einem Thatbestande eines Verbrechens, so wie an irgend einem Verdachte der Thäterschaft gegen mich, also an allem Rechtsgrunde zu der Einleitung der Untersuchung und zu meiner Verhaftung.
Einzig und allein auf den Grund eines Zeitungsartikels, in dessen Inhalt an sich nichts verbrecherisches zu finden, über dessen Ursprung und Verfasser gar nichts bekannt war, ungehört verhaftet und zur Criminal-Untersuchung gezogen zu werden, und zwar „wegen Hochverraths“, des mit der schwersten Todesstrafe bedrohten Verbrechens, der Fall mag in den Annalen, wenigstens der preußischen Rechtspflege, allerdings bis jetzt wohl unerhört! dastehen. Als Inquisit mußte ich indeß mich dem fügen.
Es waren andere Gründe, die mich zur Verweigerung einer Auslassung veranlaßten und veranlassen mußten. Ich erklärte sie dem Inquirenten zu Protokoll.
Zuerst konnte ich das O.-L.-G. zu Münster überhaupt nicht für competent erachten wegen des Aufrufs vom 27. Nov. eine Untersuchung einzuleiten. Dieser Aufruf, datirt von Berlin und sollte auch dort verbreitet sein. Der Gerichtsstand des begangenen Verbrechens (!) ist also in Berlin und nur die dortigen betreffenden Gerichte können die competenten zur Einleitung und Aburtheilung der Untersuchung sein: Wollte man auch aus unserer Gesetzgebung eine secundaire Competenz für das Gericht zu Münster deduciren können, so würden daraus doch für den vorliegenden Fall die unauflöslichsten, die Gerechtigkeit gerade zu verletzenden Widersprüche sich ergeben. Entweder würde nämlich alsdann dem O.-L.-G. zu Münster, indem es mich zur Untersuchung zu ziehen berechtigt war, die Cognition über die ganze incriminirte That, und deren sämmtliche angebliche Urheber, also gegen die sämmtlichen 180 Abgeordneten, deren Namen unter dem Aufrufe abgedruckt waren, zustehen müssen. — Das Gericht hat aber gegen die in seinem besonderen Gerichtssprengel nicht wohnenden Abgeordneten keine Untersuchung eingeleitet. Oder es würden über eine und dieselbe Handlung an 180 verschiedene Untersuchungen eingeleitet, und an 180 verschiedene Erkenntnisse von eben so vielen verschiedenen Gerichtshöfen verfaßt werden müssen. Das erstere enthielt eine furchtbare Ungerechtigkeit gegen mich. Wie wahrhaft monströs die zweite Consequenz in der Wirklichkeit sich da benehmen möchte, brauche ich wohl nicht auseinander zu setzen.
Zum Zweiten mußte ich das O.-L.-G. Münster als parteiisch perhorresciren. Durch die Immediat-Vorstellung vom 9. d. M., welche seitdem von allen denen, die an unparteiischen und unabhängigen Richterstand glauben, welche von der ganzen öffentlichen Meinung gerichtet ist, hatten die Mitglieder des hiesigen O.-L.-G. Sr. Majestät gebeten, sie außer aller amtlichen Beziehung mit mir zu setzen, weil ich durch meine Theilnahme an den Sitzungen der National-Versammlung in Berlin nach dem 9. Novbr. mich in offenbarer Auflehnung gegen Sr. Majestät Regierung befunden, durch Betheiligung an dem Steuerverweigerungs-Beschlusse vom 15. aber den Boden der Revolution betreten und die Brandfackel der Anarchie in das Land zu schleudern gesucht hätte. Das gesammte O.-L.-G hat hierdurch nicht nur überhaupt, sondern auch namentlich in Beziehung auf die Steuerverweigerung im Voraus eine feindliche parteiische Stellung gegen mich eingenommen, die es unmöglich machte, mein Richter zu sein.
Zum dritten konnte ich in der Sache selbst überhaupt für irgend einen Richter keine Competenz anerkennen.
Was mir zum Vorwurfe, zum Verbrechen gemacht wurde, sollte ich als Abgeordneter der preußischen National-Versammlung gethan haben Als solcher bin ich aber nach dem Gesetze unverletzlich. Ueber meine Handlungen, die ich in meiner Eigenschaft als Abgeordneter vorgenommen, habe ich nur meinem Gewissen, aber sonst keinem irdischen Richter Rechenschaft abzulegen. — Aus diesen Gründen habe ich in dem mit mir abgehaltenen Verhöre eine jede Auslassung verweigert. Zugleich habe ich einen Protest gegen das wider mich eröffnete ungesetzliche Verfahren an Ew. Excellenz zu Protokoll erklärt. Ich habe darin bei Ew. Excellenz angetragen:
„meine sofortige Entlassung aus der Haft zu verfügen, in der Sache selbst aber sodann weiter, was Rechtens befinden.“
Ich bat meinen Inquirenten um Beförderung dieses Protestes. Ich weiß nicht, ob er Ew. Excellenz bereits zugekommen ist. Auf dem langsamen Wege der Behörden kann er sich verzögern. Mir aber muß an einer baldigen Entscheidung meiner Angelegenheit liegen.
Ich schreibe an Ew. Excellenz aus dem Zuchthause. Indeß nicht dies ist es, was mich auffordert, eine schleunige Erledigung meiner Angelegenheit herbeizuführen, wie wohl es einen merkwürdigen Beitrag zu der merkwürdigen Geschichte dieses Prozesses liefert, daß der Criminal-Senat des O.-L.-G. für seinen Präsidenten gerade in dem hiesigen Zuchthause eine Gefängnißzelle bestimmen mußte, die vielleicht, um ihm Aufnahme zu verschaffen, so eben erst von Räubern und Mördern geräumt war. Glaubt er etwa, jedenfalls dadurch mir den Wiedereintritt in seine Mitte unmöglich zu machen? Es ist ganz etwas Anderes, was mich veranlassen muß, die schleunigste Wirksamkeit Ew. Excellenz anzurufen.
Recht und Gesetz sind durch das hier gegen mich beobachtete Verfahren auf das empörendste verletzt. Nur ein Ruf der Entrüstung darüber kann und wird durch ganz Preußen, durch ganz Deutschland gehen. Das Ansehen des Gesetzes muß sinken, das Vertrauen der Gerichtshöfe muß zu Grunde gehen, wenn solche Ungerechtigkeiten fortdauern dürfen; wenn sie Bestand gewinnen können. Ew. Excellenz sind der Chef der Justiz-Verwaltung in Preußen, der oberste Wächter des Gesetzes. Ew. Exeellenz Beruf ist es, dem Unrechte, wo Sie es finden, auf das kräftigste, zugleich auch auf das schleunigste zu steuern.
Ich habe eine persönliche, ich habe aber auch nicht minder eine allgemeine Verpflichtung, Ew. Excellenz hier auf das dringendste anzugehen. Ew. Excellenz können es nicht zugeben, daß das hiesige O.-L.-G sich die Eröffnung und Führung der Untersuchung gegen mich anmaßt. Ist hierzu eine Gerichtsbehörde competent, so kann es nur das Kammergericht in Berlin sein. Das hiesige O.-L.-G kann wegen der zur Untersuchung gezogenen That weder gegen mich allein, noch gegen die übrigen 179 in allen Provinzen des Staats wohnenden Abgeordneten inquiriren. Ew. Excellenz in Ihrer Stellung können das nicht dulden, denn Sie können nicht wollen, daß entweder ich allein als Opfer ausersehen werde, oder aber, daß der Gerichtshof zu Münster ein neuer privilegirter Gerichtshof für die in Berlin begangenen politischen Verbrechen werde. Das wurde geradezu gegen Verfassung und Gesetz verstoßen und die Wohlthaten des in Berlin geltenden mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Einem Schlage für politische Verbrechen vernichten, zu einer Zeit, wo für politische Verbrechen sogar Geschwornen-Gerichte durch das Gesetz verbürgt werden.
Ew. Excellenz können ferner unmöglich zugeben, daß Mitglieder des hiesigen O.-L.-G in irgend einer Weise noch über mich zu Gericht sitzen. — Man mag über das Immediat-Gesuch desselben vom 9. d. M. im übrigen denken, wie man will; Eins ist nicht wegzuläugnen: das Collegium hat bereits im Voraus ein Verdammungsurtheil über mich ausgesprochen, bevor es die richterliche Cognition in die Hand genommen hatte; es ist als Partei gegen mich aufgetreten, und kann am allerwenigsten in derselben Frage ferner mein Richter sein. Dies ist ungesetzlich! Es ist aber auch in den Anforderungen begründet, die man an die Ehre von Richter-Collegien machen muß. Das leiseste Gefühl von Ehre würde das hiesige O.-L.-G. zu der Einsicht bringen müssen, daß es nach jenem Immediat-Gesuche und nach den damit in Verbindung stehenden Vorgängen eine Untersuchung gegen mich nicht mehr einleiten durfte.
Am 19. Dezember theilte ich in einer Plenarsitzung dem Kollegium meine Entschließung in Folge jenes Immediatgesuches dahin mit, daß ich von meinem hiesigen Posten nur durch Urtel und Recht weichen würde. Am 22. Dezember wird darauf nun ein längst verbreitetes Zeitungsblatt vom 5. Dezember hervorgesucht und auf Grund desselben die Kriminal-Untersuchung wegen Hochverraths und die Verhaftung gegen mich eingeleitet. Wird durch solche Thatsachen nicht jedem Unbefangenen der Glaube an ein rein persönliches Motiv aufgedrängt, zumal, wenn er weiß, daß ich nach meiner Anciennität der jüngste Rath eines Collegii sein würde, dessen zweiter Präsident ich jetzt bin? Muß nicht Jedermann annehmen, daß das, was auf dem einen Wege nicht erreicht werden konnte, nun auf dem andern erreicht werden sollte? Das Ober-Landesgericht Münster mag in der That der Rechtsansicht gewesen sein, daß mit Untersuchung gegen mich zu verfahren sei, niemals aber, wenn es von Grundsätzen der richterlichen Ehre sich leiten ließ, durfte es selbst damit vorgehen; es konnte nur Ew. Excellenz die Bestellung eines andern Gerichtshofes anheimgeben. So wie es jetzt verfahren, trägt es allein die Schuld, wenn es sich für alle Zeiten den Ruf eines ehrenhaften und unparteiischen Gerichtshofes zu Grabe gebracht hat.
Ich fordere von Ew. Excellenz Gerechtigkeit! So wie ich nicht mehr fordern kann und werde, so werde ich auch nicht weniger fordern. Ich trage daher an:
„Daß dem zuständigen und unparteiischen Richter die rechtliche Beurtheilung der mir zur Last gelegten Handlung überlassen werde.“
Zugleich muß ich aber auch:
„meine sofortige Entlassung aus der Haft beantragen!“
Ich will zur Begründung meines Antrages mich nicht darauf berufen, daß mir nur in meiner Eigenschaft als Abgeordneter eine verbrecherische Handlung vorgeworfen ist. Ich will mich auch nicht darauf berufen, daß es mir scheinbar eine mindestens stark ans Unrecht gränzende Unbilligkeit ist, wenn ich von 180 Abgeordneten der einzige sein soll, der seiner Freiheit beraubt wird. Ich will mich nur auf das Gesetz berufen. Nach § 209 der Kriminalordnung soll mit der Verhaftung des Verbrechers in der Regel dann verfahren werden, wenn „durch das Bekenntniß oder durch einen vollständigen Beweis die Person des Thäters ausgemittelt ist.“ Nach §§ 206, 207 wird aber unter allen Umständen erfordert, daß die Existenz eines Verbrechens mindestens wahrscheinlich und ein hinreichender Verdacht zur Verhaftung gegen eine bestimmte Person vorhanden sei. Dieses Letztere soll in jedem einzelnen Falle von dem Richter mit pflichtmäßiger Sorgfalt erwogen werden.
Ich darf es einzig und allein dem Ermessen Ew. Excellenz anheimstellen, in wie fern jenes Zeitungsblatt der deutschen Reform von einem pflichtmäßigen Erwägen des hiesigen Kriminalsenats bei meiner Verhaftung Zeugniß abzulegen im Stande ist. Ich habe die meiste Zeit meiner richterlichen Laufbahn hindurch als Kriminalrichter fungirt, aber mein Gewissen und die Anerkennung aller meiner vorgesetzten Behörden, die ich mir stets erworben habe, sprechen mich davon frei, daß ich auf einen bloßen Schein hin, geschweige auf solch ein Nichts hin, jemals eine Verhaftung veranlaßt hätte. Vielleicht hat noch kein anderer preußischer Richter in so leichtsinniger und ungerechter Weise Ehre und Freiheit eines Menschen auf das Spiel gesetzt.
Münster, den 30. Dezember 1848.
(gez) Temme, Ober-Landesgerichts-Direktor.
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[ 126 ] Paderborn, 4. Januar.
In Temme's Angelegenheit ist an das hiesige Ober-Landesgericht ein Schreiben eingegangen, von dem ich mir eine Abschrift verschafft habe, die ich ihnen hiermit übersende:
„Das Ober-Landesgericht Münster hat wider den Direktor Temme daselbst
„wegen des gegen ihn begründeten Verdachts: den Steuerverweigerungsbeschluß — erlassen von Abgeordneten der National-Versammlung d. d. Berlin, 15. November d. J., — zur Ausführung gebracht, wenigstens dies versucht, darauf hingewirkt zu haben,
„ auf Grund des allgemeinen Landrechts, Thl. 2, Tit. 20, § 92, resp. 233 und 167 die Kriminal-Untersuchung eröffnet, auch seine Verhaftung verfügt.
„In dem nebst dem Berichte des Kriminalsenats vom 28. urschriftlich beifolgenden Protokolle vom 24. d. M. perhorrescirt der Ober-Landesgerichts-Direktor Temme den Kriminalsenat des Ober-Landesgerichts Münster. Da die Mitglieder desselben in dem abschriftlich beifolgenden Immediatgesuch vom 9. Dezember c. sich dahin ausgesprochen haben: daß der Temme sich durch die Handlungen, wegen welcher jetzt die Untersuchung wider ihn eröffnet worden ist, „ihrer Ansicht nach“ in offenbare Auflehnung gegen die Regierung Sr. Maj. gesetzt, den Boden der Revolution betreten und wissentlich den Feuerbrand der Anarchie in das Vaterland zu schleudern gesucht, so will der Justizminister, damit auch der Schein vermieden werde, als ob bei dem Verfahren wider Temme irgendwie von vorgefaßten Meinungen ausgegangen wäre und diese bei Aburtelung der Sache einen Einfluß ausüben könnten, dem Perhorrescenzgesuch Statt geben.
„Demgemäß beauftrage ich hiermit das Ober-Landesgericht Paderborn, resp. dessen Kriminal- und zweiten Senat, als im Allgemeinen durch die Cirkularverfügung vom 11. Juli 1835 — Jahrbücher Bd. 46, S. 118 — substituirtes Gericht mit der Leitung der Untersuchung — deren Führung dem Land- und Stadtgericht Münster wird verbleiben können, so wie demnächst mit der Entscheidung in der Sache.
„Aus dem in vidimirter Abschrift beigefügten allerhöchsten Erlasse vom 15. Dezember 1845, so wie den gleichfalls beigelegten Grundzügen, wird das königl. Ober-Landesgericht Paderborn das Verhältniß des Land- und Stadtgerichts Münster als Untersuchungsgericht, zu dem Ober-Landesgericht daselbst ersehen, und hiernoch über die Anträge und Beschwerden des Temme an Stelle des Ober-Landesgerichts Münster zu beschließen haben. Dasselbe ist angewiesen, dem königl. Ober-Landesgericht Paderborn die bisherigen Verhandlungen sofort zuzusenden.
Berlin, 31. Dezember 1848.
Justizminister (gez.) Rintelen.
An das Ober-Landesgericht Paderborn.“
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[ X ] Münster, 4. Jan.
Der „Aberglaube an den Richterstand,“ von dem unser Volk sich so lange hat bethören lassen, war ein Aberglaube nach zwei Seiten hin: ein Aberglaube an den „Unabhängigkeitssinn,“ und ein Aberglaube an die „Weisheit“ des k. pr. Richterstandes. Nachfolgendes wird Ihnen zeigen, von welcher Beschaffenheit die „Weisheit“ unseres Kriminalsenats ist.
Temme wurde am 22. Dez. verhaftet. Am 23. verfaßte der Kriminalsenat folgenden „Richterspruch:
In Erwägung, daß wider den Oberlandesgerichts - Direktor Temme wegen des Steuerverweigerungsbeschlusses vom 15. Nov. und wegen versuchter Beihülfe zur Ausführung desselben die Untersuchung eröffnet ist,
In Erwägung ferner, daß das ihm zur Last gelegte Verbrechen die richterliche Amtswürde kompromittirt,
In Erwägung endlich, daß darauf die Strafe der Kassation steht,so ertheilt der Kriminalsenat, bestehend aus den Ober-Landgerichtsräthen Sethe, v. Detten und Freusberg und dem Ober-Landgerichtsassessor v. Druffel zum richterlichen Spruch, daß etc. Temme während der Dauer der Untersuchung von seinem Amte zu suspendiren ist.
Dieser famose Richterspruch wurde Hrn. Temme am 23. Dez. nicht mitgetheilt, sondern reservirt. Vielleicht nahm der Verhörrichter Rücksicht auf Temme's Gehalt für den laufenden Monat und dessen Familie, bestehend aus Frau und sieben Kindern. Unterdessen hatte Temme das hiesige Obergericht beim Justizminister perhorreszirt und den Bescheid erhalten, daß dem hiesigen Obergericht die Führung der wider ihn eingeleiteten Untersuchung genommen und dieselbe dem Obergericht zu Paderborn übertragen sei. Was unter solchen Umständen der Kriminalsenat mit seinem reservirten „Richterspruch“ hätte thun sollen, das überlassen wir dem Urtheil des Publikums. Was der Kriminalsenat aber wirklich that, war, daß er Hrn. Temme jenen Richterspruch am 3. Jan. vom Verhörrichter vorlesen ließ.
Hrn. Temme wurde überdem nicht gestattet, eine Abschrift von diesem juridischen chef d'oeuvre zu nehmen.
Die Kritik dieses Richterspruchs unter aller Kritik mag sich auf Folgendes beschränken:
Entweder soll sich dieser „Richterspruch“ auf Art. 86 der oktroyirten Verfassung gründen, (dieser aber besagt ausdrücklich: Richter können nur durch Richterspruch, d. h. nur durch richterliche Erkenntniß nach Abschluß des Kriminalprozesses, aus Gründen, welche die Gesetze [welche noch gar nicht da sind] vorgesehen und bestimmt haben, ihres Amtes zeitweise entsetzt werden,) oder es liegt diesem Richterspruch die altpreußische Gesetzgebung bezüglich der Suspension der richterlichen Beamten zum Grunde. Diese bestimmt aber in dem Reskripte vom 15. Nov. 1832 ausdrücklich: daß wirklich angestellte Richter nur vom Justizminister suspendirt werden können.
Es giebt irgendwo, im Landrecht oder sonst wo, einen Paragraphen, wonach man Richter wegen Blödsinn oder Unfähigkeit belangen kann. Wir rathen Hrn. Temme, mit diesem Paragraphen gegen den Kriminalsenat von Münster, eventuell gegen die obengenannten vier Biedermänner vorzugehen. Unsere politische Prozeßkomödie könnte dadurch sehr viel an Heiterkeit gewinnen.
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@facs1020
Löwenberg, 27. Dez.
Die Katastrophe, welche in den letzten Wochen in den öffentlichen Zuständen des ganzen Staates eingetreten ist, macht sich auch in unserer Gegend auf vielfache Weise fühlbar. Starke militärische Kräfte sind in sämmtliche schlesische Gebirgskreise hereingezogen, und selbst die kleinsten Städte, wie Lähn, Liebenthal, Friedeberg haben ihre Garnison erhalten. Es sind hierzu meist Truppentheile aus andern Provinzen, namentlich märkische Landwehr, verwendet. Obwohl nicht geradezu der Belagerungszustand proklamirt ist, so sind die Folgen für die freie Bewegung des politischen Lebens doch so ziemlich dieselben.
[(Br. Z.)]
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@facs1020
[ * ] Wien, 1. Jan.
Das neunte Siegesbülletin ist erschienen. Darin berichtet Jellachich aus „Moor, 30. Dez.,“ daß er das Perczel'sche Korps unweit Moor angegriffen und vollständig geschlagen habe. Er spricht von Tausenden von Gefangenen, die er gemacht haben will. Der Rest habe sich, 8000 Mann stark, gegen Stuhlweissenburg zurückgezogen.
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@facs1020
[ * ] Frankfurt a. d. O., 3. Jan.
Nicht bloß die Mitglieder der Nationalversammlung, welche die Steuerverweigerung beschlossen und das darauf bezügliche Manifest an's Volk erlassen haben, werden als „Hochverräther“ vor Gericht gezogen, sondern selbst Buchhändler und Buchdrucker, welche jenes Manifest gedruckt oder verbreitet haben. So ist auch hier Hr. Kosky, Buchdruckerei-Besitzer wegen Druck jenes Manifestes zur Kriminal - Untersuchung gezogen worden.
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@facs1020
Posen, 30. Dezbr.
Nach einer Handelskorrespondenz aus Warschau wird daselbst vom 1. Januar ab, wie dies bisher schon in Rußland selbst der Fall war, die Kaufmannschaft in Gilden oder Klassen eingetheilt werden, wodurch derselben zugleich eine neue und sehr hohe Steuer aufgelegt wird. Die erste Gilde umfängt die Großhändler, und jedes Mitglied hat eine jährliche Steuer von 300 S.-Ru. außer den seitherigen Abgaben zu zahlen. Die weiteren Abstufungen waren leider in dem Schreiben nicht angegeben.
[(Osts.-Z.)]
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Aus Westpreußen, 31. Dez.
Vor etwa sechs Jahren wurde auf Staatskosten die Königsberger Allgemeine Zeitung unter der Redaktion des bekannten Historikers und Statistikers, Professor Schubert, jetzigen Abgeordneten in Frankfurt, gestiftet, um die Grundsätze des damaligen Gouvernements zu vertheidigen. Herr Schubert erhielt dafür ein außerordentliches Gehalt von 800 Thlrn. Indeß fand die Zeitung wenig Leser und noch weniger Freunde. Auch Hr. Schubert konnte es nicht ertragen, daß die Tendenz, welche sein Blatt verfolgen mußte, und welche insbesondere aus den ihm eingesandten Artikeln hervorleuchtete, auf seine Rechnung geschrieben wurde. Er legte die Redaktion nieder; die Zeitung veränderte ihren Titel in den einer „Zeitung für Preußen“, und Herr Dr. Metzel trat an ihre Spitze, die Subvention aus der Staatskasse dauerte fort, während das Blatt immer mehr an Abonnenten und an Credit verlor. Endlich im März d. J. wurde die Subvention zurückgezogen, und am 1. April war die „Zeitung für Preußen“ eines unbetrauerten Todes entschlafen. Aber man glaubt sie nur todt. Was im März und in den folgenden Monaten des heute dahinscheidenden Jahres geschah, war ja nur, so hoffte manches Gemüth, eine Episode in unserer Geschichte, durch die die Herrschaft des auch von jener Zeitung vertretenen Systemes zwar unterbrochen, aber keinesweges auf immer zerstört werden konnte. Jetzt feiern diese Hoffnungen ihren reichsten Blüthenfrühling. Das Alte taucht unter neuem Namen wieder auf, und die absolutistische „Zeitung für Preußen“ erwacht nach neunmonatlichem Winterschlafe als „die konstitutionelle Monarchie“. Hr. Metzel ist wieder in Königsberg; er redigirt wieder die alte Zeitung unter neuem Namen, und wie er früher Jeden einen Feind der Wahrheit nannte, der nicht zur Fahne „der reinen Monarchie“ schwor, wie Jeder ihm als Wühler galt, der den Constitutionalismus vertheidigte, so ist er jetzt ein Ritter der konstitutionellen Monarchie geworden. Jetzt ist der Konstitutionalismus seine „Wahrheit“ und nicht nur der Republikanismus, sondern auch der Absolutismus sollen von ihm als „Wühlerei“ und als „Lüge“ bekämpft werden. Aber Hr. Metzel ist derselbe geblieben, seine Zeitung ist dieselbe geblieben, sein System ist dasselbe geblieben, und seine Gönner sind dieselben, die sie immer gewesen sind. Nur der Name hat gewechselt und weiter nichts als der Name.
[(N. Ztg)]
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@facs1020
Lübeck, 2. Jan.
Ein heute veröffentlichtes Rathsdekret spricht die politische Gleichstellung der Israeliten mit den Christen aus.
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@facs1020
Oberkirch, 2. Jan.
In unserer ganzen Gegend wird militärische Einquartierung eingelegt. Der Stab kommt heute mit einer Kompagnie hier her. Soll der Rhein besetzt oder Baden occupirt werden?
[M. Ab.-Ztg.)]
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Aus dem badischen Oberlande, 1. Jan.
Am zweiten Weihnachtsfeiertage wurde in sämmtlichen katholischen Kirchen Badens ein Hirtenbrief des Freiburger Erzbischofs gegen die Einführung von Communalschulen verlesen.
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@facs1020
[ 24 ] Frankfurt, 4. Januar.
146ste Sitzung der National-Versammlung. Beseler eröffnet sie um 9 1/2 Uhr. Auf der Tagesordnung steht unter Nro. 1.
„Berathung des vom Abg. Zachariä Namens des Biedermann'schen Ausschusses erstatteten Berichtes über den Antrag des Hrn. Wesendonck, die Auflösung der preuß. National-Versammlung und die Octroyirung einer Verfassung für Preußen betreffend.“
Der Antrag des Ausschusses lautet auf einfache Tagesordnung. Eine Masse Verbesserungsanträge sind gestellt. Raveaux, Simon etc. beantragen motivirte Tagesordnung, in Erwägung, daß die in Preußen octroyirte Verfassung nur als Grundlage einer neuen Vereinbarung zu betrachten sei. Andrerseits wird verlangt, daß die sogenannte preußische Verfassung schon ihres Ursprunges wegen für eine des Volks unwürdige und für ungiltig erklärt werde.
Wesendonck hat zuerst das Wort gegen den Ausschuß-Antrag.
Der Ausschußbericht sei unklar. Er reihe eine Menge von Fragen aneinander, deren Beantwortung er schuldig bleibe, und der daran geknüpfte Antrag endlich scheine sich die Entscheidung des Bundestags in der hannoverschen Verfassungsfrage zum Muster genommen zu haben. Wolle er (Wesendonck) auch nicht läugnen, daß die alte Bundesakte noch zu Recht bestehe, so könne doch kein Zweifel aus ihr über die Competenz der National-Versammlung abgeleitet werden. Die preußische Verfassung ist nun keine vorläufige, sondern eine endgiltige, die nur durch die Uebereinstimmung beider Kammern abzuändern sein soll. Dies Zweikammersystem widerspricht dem Grundsatze, nach welchem die Verfassung Preußens von Einer Kammer zu errichten war. Der Rechtsboden ist mithin schon in diesem Punkte verletzt, und von der Seite dieses Hauses, die beständig von sich verkündete, sie stehe auf dem Rechtsboden, erwarte ich, daß sie sich in der verliegenden Frage treu bleiben werde. Es sei kein Kläger vorhanden, wendet man ein. Handelt es sich denn aber um eine Civilsache? Außerdem bin ich, der Antragsteller, preußischer Staatsangehöriger, und allerdings sind Beschwerden wider die octroyirte Verfassung beim Hause eingegangen von Naumburg, Neisse und anderen Orten her.
Das Motiv, womit die Verlegung und Vertagung der preußischen Landesversammlung gerechtfertigt werden soll, nämlich die Unfreiheit der Versammlung, vermag ich nicht anzuerkennen. Die [1021] Schreckbilder, von denen man uns erzählt hat, daß sie durch die Berliner Straßen schritten, lebten nur in dem Gehirne eines Furchtsamen. Der Traum eines rothen Republikaners freilich, er befindet sich noch hier in unserer Mitte. (Gelächter.) Der Steuerverweigerungsbeschluß, den man den preußischen Volksvertretern zu so schwerem Vorwurfe macht, ist nichts als eine Konsequenz des Beschlusses, der das Ministerium Brandenburg für ein hochverrätherisches erklärte. An Hochverräther zahlt man keine Steuern. Dazu ist die octroyirte Verfassung nicht erst ausgearbeitet worden, nachdem die äußersten Konflikte eingetreten. Sie war längst vorbereitet und vorhanden. Sie ist wohl selbst aus Einflüssen hervorgegangen, die in diesem Saale ihren Ursprung haben. (Unruhe.) Die Verweigerung der Theesteuer, von der die amerikanische Erhebung datirt, rühmt man uns. Was geschah denn in Preußen Anderes? Die octroyirte Verfassung aber wird mit Unrecht eine freisinnige genannt. Die erste Kammer stellt die Bevorrechtigung des Reichthums wieder her, und was die Grundrechte anlangt, so tritt sie in Widerspruch selbst zu den in Frankfurt getroffenen Bestimmungen. Das Petitionsrecht z. B. wird nur den anerkannten Korporationen zugesprochen, und Volksversammlungen unter freiem Himmel bedürfen einer vorläufigen Anzeige. Das absolute Veto, welches wir hier verworfen haben, in der preußischen Verfassung findet es seinen Platz. Wär' aber die Verfassung selbst eine freisinnige zu nennen, so wird sie allen Anzeigen nach nicht gehalten werden. Alle Verfügungen des Ministers Rintelen erinnern an das alte System, an das System der Despotie. Dazu kommt ein neuester Armeebefehl, der den Offizieren verbietet, von einer andern politischen Meinung als ihr König zu sein (Bewegung und Widerspruch), dazu der königliche Neujahrsgruß an das Heer, worin auf die Märzbewegung herabgeblickt wird, als auf eine Empörung. Selbst das Vertrauen auf die Redlichkeit und Unabhängigkeit der Gerichte ist vernichtet. Sie sinken zu Polizeianstalten herab. Unter den verschiedenen Anträgen, die Ihnen vorliegen, scheint mir der des Abgeordneten Uhland der empfehlenswertheste, der von der Ansicht ausgeht, was in Preußen geschehen, das sei ein Verfassungsbruch. Das Ministerium Brandenburg habe nichts für das Wohl des Landes gethan, wohl aber die Berliner Versammlung, die ihre Zeit wahrhaftig nicht vertändelt habe. Die Gründe der Auflösung, die man vorgeschoben habe, seien falsch. Spreche man es aus durch einen Beschluß, daß die preußische Regierung abermals ihr Wort gebrochen, die Berliner Versammlung aber sich um das Vaterland verdient gemacht habe. — Lebhafter Beifall von der Linken und von der ungesperrten Gallerie, die auf Anlaß der heutigen Verhandlung mit einem überaus zahlreichen Publikum besetzt ist.
Ihm folgt Hayn für den Ausschuß. Höchst verworren legt er seine schwache Lanze für Brandenburg-Manteuffel ein und für das gottbegnadete Werk der Contrerevolution. Beifall von der Rechten lohnt ihm dafür. Der dritte Redner ist
Simon (Breslau): Alle stützenden Momente hat man zu die Macht der Versammlung stürzenden gemacht, so in der Malmöer Frage. Deutschland liegt am Boden, wir werden es nicht aufrichten. Ich kann Sie diesmal nicht auffordern, Deutschland zu retten, Sie sind es nicht mehr im Stande! — Sie haben seit 9 Monaten vergessen, daß Ihre Macht und Kraft ausschließlich in den Sympathien des Volkes liegt, und das deutsche Parlament, ein Riese auf diesem mütterlichen Boden, wird diesem enthoben, in der Diplomaten Armen erdrückt. (Bravo! Bravo!) Was haben Sie aber dadurch erreicht, daß Sie den Kabinetten Rechnung getragen? Ich weiß wenigstens nicht, daß man Sie anerkannt hätte! Oesterreich erklärt geradezu, an unsere Beschlüsse nicht gebunden zu sein, betrachtet nicht Deutschland als über Oesterreich stehend, verweigert die Zahlung der ausgeschriebenen Beiträge, will nicht mit dem Ministerium des Innern, wohl aber mit dem Ministerium des Aeußern unterhandeln: denn was hat auch Oesterreich mit dem deutschen Ministerium des Innern zu thun? Hannover erklärt: die Grundrechte vorläufig nicht zu publiziren; Baiern hat keine Instruktion bezüglich dieser Grundrechte und verweigert ebenfalls die Beiträge; Preußen hat zwar keine unumwundene Erklärung gegeben, aber es handelt einer solchen gemäß. Denken Sie an den Beschluß in der Posener Frage. Preußen hat ihn ignorirt. In der oktroyirten Verfassung finden Sie eine unserm Beschlusse entgegenstehende Beantwortung! Sie hatten den Muth, der Krone Preußen auszusprechen, sie solle ihr Ministerium Brandenburg entlassen; es war aber ausschließlich bestimmt, jenen Gewaltstreich zu begehen und man hat Sie nicht beachtet! Ihrem Beschlusse hat man es zu danken, daß es noch am Leben ist; man weiß jetzt, was man auf Ihre Beschlüsse für Werth legt. Das ist aber der Unsegen aller Halbheit. Sie haben die Krone Preußen durch die Aufforderung, das Ministerium Brandenburg zu entlassen, verletzt und im Volke Alles Vertrauen verloren, wenn Sie den Beschluß der Vertagung der Versammlung als ein Recht bezeichnen. Man sieht in Preußen und Oesterreich nicht mehr nach Frankfurt, weil man nichts mehr von Ihnen hofft, und da läßt sich in diesem Momente wenig dagegen thun. Der Umschwung aber kommt bald, und ich tröste mich mit der Zuversicht, daß Deutschland die Begeisterung für Einheit und Freiheit noch nicht aufgeben wird, weil es mit seiner ersten Versammlung nicht zufrieden ist. Es wird seine Idee nicht aufgeben, weil sie in ihm Wurzel gefaßt. Sie können aber diese Idee gründlich ruiniren, wenn Sie auf dem eingeschlagenen Wege fortfahren; und Sie thun das, wenn Sie den Beschluß der Oktroyirung einer Verfassung als rechtlich darstellen und indem Sie über den Antrag Wesendonck's zur Tagesordnung übergehen, den Antrag des Ausschusses annehmen. Als Solon gefragt wurde, welches die beste Verfassung sei, antwortete er: „Diejenige, wo die geringste Beleidigung des geringsten Bürgers als Schmach für die Verfassung betrachtet wird.“ Wenn man dies als Maßstab an unsere preußische Verfassung legen wollte, wie würde wohl die Antwort lauten? Man hat nach der Märzrevolution nicht gleich die Resultate gezogen, die Errungenschaft war eben das Versprechen, die Zusage der Vereinbarung einer Verfassung. Wehe aber dem Volke, welches nicht fühlt, daß in der Art des Erscheinens jener Verfassung etwas Entwürdigendes liegt! Wehe dem Volke, welchem der Titel gleichgültig ist, unter welchem es sein Heiligstes empfängt; — und es kann ein Augenblick kommen, wo die preußische Regierung erklären dürfte, sich an diese Verfassung nicht gebunden zu erachten. Gewalt hat gesiegt, wir sind noch an das Verfahren vor dem März gewöhnt, aber das muß ich entschieden tadeln, daß man die preußische Nationalversammlung von dieser Tribüne herab geschmäht hat; der Ausschuß ist dabei nicht zurückgeblieben! Auch ich erkenne eine potische Nothwendigkeit an, aber nicht in dieser Verfassungsfrage. Selbst dem Ausschusse sind Rechtszweifel hierüber aufgestoßen, aber sie zu untersuchen, ist ihm nicht eingefallen. Man sagt, schon die Unthätigkeit der preußischen Nationalversammlung habe diese unfähig gemacht, sie habe nur drei Paragraphen fertig gebracht, aber eigenthümlich ist es, daß man dann, wo sie eben mit Ernst vorzugehen beginnt, das „Gottes Gnaden“ streicht, Adel, Orden und Titel aufhebt, sie auflöst. Man fand, daß sie zu ernst vorging, darum hob man sie auf. Was den Umschwung der öffentlichen Meinung anlange, so möge man doch dieselbe nicht überschätzen und dabei jene Einflüsse nach Gebühr in Anschlag bringen, wie andererseits allerdings es auch viele Leute gebe, welche den materiellen Druck höher schätzen, als den Sieg der Idee. „Allein meine Herren, ist es nicht zum großen Theile unsere Schuld, die wir durch unser Zögern und Zagen, durch unser Zurückgehen und durch den Bankrott aller Ideen von Freiheit und Einheit, mit welchen die Revolution geschah, das Volk erschlafft und ihm das letzte Vertrauen geraubt haben? Die alte schlechte Wirthschaft ist wieder in voller Blüthe. Von den preußischen Deputirten, welche hier sitzen, wird kaum einer sein, welcher nicht einen Freund dermalen auf der Flucht oder im Gefängnisse, ja, selbst im Zuchthaus hat. Die Reaktion hat selbst die Unverletzbarkeit des Richterstandes angegriffen. Wahrlich, solche Zeiten erinnern mich an die neapolitanische und spanische Periode, als die Bourbons mit dem ganzen Apparat ihrer Inquisition zurückkamen. Ich stehe nicht an, vor ganz Deutschland, von dieser Tribüne herab zu bepaupten, daß sich der preußische Richterstand durch seine Dankadressen und die Verfolgung seiner Mitglieder einer schmachvollen Servilität schuldig gemacht hat. (Stürmischer Ausbruch von allen Seiten des Hauses; von der äußersten Rechten wird zur Ordnung gerufen. Der Präsident erklärt unter lautem Beifall, daß er sich durch die vorangegangene Aeußerung zu dem Ordnungsruf nicht für berechtigt halte.) Den Herren, welche mich zur Ordnung gerufen wissen wollen, rufe ich zu: daß die Unabhängigkeit der Gerichte das köstlichste Palladium eines Volkes ist, welches feststehen muß, wenn alles Andere in Trümmer fällt. Die Richter dürfen nur das Gesetz und das Recht kennen und sollen daneben keine anderen Götter haben. Denn wenn in den Rechtsbestand die Reaktion hineindrängt, so erscheint sie in ihrer fluchwürdigsten Gestalt und beweis't, daß die Krone bereits an den Grundfesten jeder Rechtsverfassung gerüttelt hat. (Stürmischer, langdauernder Beifall von der Linken, so wie von allen Gallerien.) Meine Herren! Ich wälze nicht ausschließlich die Schuld auf diese Versammlung, denn ein Volk, dessen Wille Jahrhunderte lang untergegangen war in der Geschichte seiner Fürsten, schwingt sich nicht in wenigen Monaten zur Freiheit. Aber wir, die Auserwählten, dürfen nicht dulden, daß die Rechtsidee geschwächt werde, und nicht an uns ist es, das Banner der Freiheit zu senken, das uns in die Hände gedrückt worden ist, um es hoch in die Lüfte zu erheben, ja, selbst noch im Fallen festzuhalten. Uns gebührt es, auszusprechen, daß die Auflösung der berliner Versammlung und die Octroyirung einer Charte eine Rechtsverletzung ist und daß diese Rechtsverletzung dermalen noch fortdauert. Darauf ist mein Antrag gerichtet, und ich empfehle ihn der Versammlung zur Annahme. (Der Redner verläßt die Tribüne unter rauschendem Beifalle.)
Reichsminister der Finanzen v. Beckerath: der Rath, den der Verfasser von „Annehmen oder Ablehnen“ ertheilte, war dahin gerichtet, daß der vereinigte Landtag die patentirte Verfassung einfach zurückweisen sollte. Wie aber, wenn der Rath befolgt worden wäre, wenn mithin der vereinigte Landtag der politischen Entwickelung Deutschland's gefehlt hätte? Das formelle Recht ist in großen politischen Fragen nicht das allein Entscheidende. Ueberhaupt hat Simon mit Vorliebe die Schattenseite unserer Verhältnisse hervorgehoben.
Dieser tapfere Ritter von der Wiege am unbekannten Webstuhl, findet, daß die preußische Regierung endlich (!!) das Ihrige gethan. (Sehr natürlich in Herrn v. Beckerath's Munde). Der brave Mann ist, wie sich von selbst versteht, für den Ausschuß.
Es wird Schluß beantragt und namentliche Abstimmung. Die Fortsetzung wird beschlossen. Es erhalten daher Wachsmuth (Hannover), um zu vermitteln, und Göben (Krotoszyn), um in gottbegnadeter Reaktionswuth gegen Anarchie etc. zu faseln, das Wort. Martini (von der äußersten Linken) wird oft unterbrochen, weil er der Rechten und den Centren bittre Pillen verabreicht. Er schließt mit folgenden Worten: „Meine Herren, ich will Ihnen auch meinen letzten Rath nicht vorenthalten: Gehen Sie nach Hause!“
Wieder Schluß gefordert und verworfen. So kommt denn Löwe aus Calbe zum Wort, der sehr richtig bemerkt: „Ich bedaure, meine Herren, den leeren Streit, den Sie führen; denn darüber scheinen Sie einig zu sein, daß Sie nichts thun wollen; nur über die Form sind Sie verschiedener Meinung. (Sehr wahr! Bravo!)
Dritter Ruf nach Schluß und abermals abgelehnt.
Fr. Raveaux: Daß das preußische Volk kein Vertrauen mehr zu uns hat, ist auch meine Ansicht, und ich bin auch mit den Motiven vollständig einverstanden. Als die preußische Nation sah, daß wir nicht im Stande waren, unsern Beschluß vom 20. November auszuführen, als es sah, daß wir nicht die Kraft hatten, seine Rechte in Wirklichkeit zu wahren, erhielten wir keine Adressen mehr und Sie werden auch keine mehr erhalten; und ich gebe den preußischen Abgeordneten in so fern Recht, daß das preußische Volk nur auf sich selbst sich verläßt. Gegenwärtig geht aber eine gesetzliche Revolution in Preußen vor, nämlich die Wahlen. Das Volk bemüht sich, Männer hinein zu bringen, welche den Gewaltstreich schon in nächster Zukunft beleuchten und Verwahrung dagegen einlegen werden. Das Volk wird sich nicht wieder täuschen, und die Mehrheit schon protestiren. (Widerspruch. — Beifall.) Die Zukunft wird es lehren. Das preuß. Volk war für die Nation.-Vers. (Widerspruch.) Ich spreche von dem Momente, wo die Adressen gegen Brandenburg, also auch für die Versammlung und gegen die Krone Preußen's eingingen. Ist es jetzt anders, so liegt es auch nahe, warum. Nach dem Beschlusse der Steuerverweigerung ist die öffentliche Meinung umgeschlagen, und das Einschüchterungssystem Preußens hat seine Früchte getragen. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, der Belagerungszustand, die Militärcensur, das Alles ist weit schlimmer als Reaktion, das ist seit 1815 nicht da dagewesen. Ein Ministerium, welches Sie selbst entfernt wissen wollten, steht noch an der Spitze. An der Spitze der Gewalt ein Ministerium, was diese Versammlung nicht will, das will viel sagen. (Heiterkeit.)
Wir standen bloß durch das Volk, von ihm haben wir die Macht, und wir haben sie Preis gegeben und werden sie durch die Fürsten nicht wieder bekommen. Beschließen Sie, was Sie wollen, einfache oder motivirte Tagesordnung. Die Kommission, welche noch zusammensitzt für die Berathung der Blum'schen Todtenfeier, mag denn, meine Herren, über die Todtenfeier dieses Hauses ihren vollständigen Bericht erstatten. (Stürmischer Beifall von der Linken und den Gallerieen.)
Endlich Schluß und namentliche Abstimmung.
Die einfache Tagesordnung mit 230 gegen 202 Stimmen verworfen.
Die motivirte Tagesordnung des Hrn. Wachsmuth etc. mit 214 gegen 167 verworfen.
Der Antrag von H. Simon und Genossen, lautend: „Die Reichsversammlung beschließt: in Erwägung, daß die Berechtigung des preuß. Volkes, seine Staatsverfassung durch Vereinbarung mit der Krone festzustellen, als die Errungenschaft der März-Revolution zu betrachten, eine Errungenschaft, die demnächst durch das von dem Vereinigten Landtag genehmigte Wahlgesetz vom 8. April 1848, durch die auf Grund des Letzteren erfolgten Wahlen und das achtmonatliche Tagen der Nationalversammlung, Seitens der Krone und Seitens des Volkes anerkannt wordon ist und daher einseitig nicht vernichtet werden kann — in Erwägung, daß selbst vom Standpunkte eines Nothrechtes der Krone die letztere nicht zur Oktroyirung einer Verfassung, sondern immer nur zur Vereinbarung mit andern Bevollmächtigten des Volkes gelangen konnte — in Erwägung des im Beschlusse der deutschen Nationalversammlung vom 20. Nov. ausgesprochenen Willens, die dem preuß. Volke gewährten und verheißenen Freiheiten und Rechte gegen jeden Versuch eine- Beeinträchtigung zu schützen, und der auf diesen Beschluß der Nationalversammlung hin erlassenen Proklamation der Centralr Gewalt vom 21. Nov., daß sie die Bürgschaft der National-Versammlung für die Rechte des preuß. Volkes zur Geltung bringen werde; — in Erwägung jedoch, daß die Absicht des preuß. Volkes nicht zu verkennen ist, auf Grund des Patentes v. 5. Dezbr. v. J. die Wahlen zu der auf den 26. Febr. d. J. zusammen berufenen Nationalversammlung vorzunehmen, somit die oktroyirte Verfassung mindestens als vorläufige Grundlage weiterer Verhandlungen mit der Krone anzuerkennen, — aus allen diesen Gründen geht die Nationalversammlung zur motivirten Tagesordnung über.“ wird mit 236 gegen 158 verworfen.
Ein Antrag Schmidts (aus Berlin) und Genossen auf eine motivirte Tagesordnung des juste milieu mit 200 gegen 190 verworfen.
Endlich, da Schüler seinen Antrag zurücknimmt, kommt der Uhlands an die Reihe. Er lautet:
„Die National-Versammlung, als Vertreterin der neu errungenen Freiheit und politischen Ehre und des deutschen Gesammt-Vaterlandes erklärt, daß sie die von der Krone Preußen einseitig verkündete Verfassung für rechtsbeständig und mit dem Selbstgefühle eines freien Volkes verträglich nicht anerkenne, so lange dieselbe nicht mit den Vertretern des preußischen Volkes vereinbart sei.“
Wir brauchen wohl Niemanden, der diese hübsche Frankfurter Gesellschaft auch nur ein wenig beobachtet hat, mitzutheilen, daß der Uhland'sche Antrag mit Glanz verworfen wurde. Alles verworfen, wie die Versammlung es selbst ist, verworfen vom deutschen Volke als die Bruthölle des Verraths, welcher, um seine Pläne besser zu bemänteln, stets von Anarchie nach unten schwazt, während die Anarchie da oben desto herrlicher sich zu entfalten Gelegenheit findet. —
Die Versammlung geht also nach mehr als 9stündigem Geschwätz unverrichteter Sache auseinander. O Samiel, hilf!
Französische Republik.
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[ 12 ] Paris, 4. Januar.
Man muß in jetziger Zeit die Dinge auf den Kopf stellen, um sie mit ihrem wahren Namen nennen zu kennen. Die Sprache ist eine Lüge geworden. Konfusion, Konfusion in allen Parteien! schreit man von allen Seiten, und nie steh'n die Sachen klarer als jetzt. Die Konfusion war da, als 5 Mill. in einem Namen, in einem Herzen zusammenschmolzen. Aber nein, hieß es damals, seht, welche Einigkeit, welch' wunderliches Zusammentreffen. Die französische Nation ist eine große Nation und Napoleon ihr Prophet. Jetzt, wo dieses Gemisch sich klärt, wo die durcheinandergeworfenen Stoffe sich sondern, klagt man wegen Konfusion. Die Rue Poitiers zerfällt innerlich, das Ministerium zerfällt mit der Rue Poitiers, und Napoleon war noch keine Stunde, ohne mit dem Ministerium zerfallen zu sein. Der Einzige, der unerschütterlich bleibt in dieser allgemeinen Erschütterung, ist Odilon-Barrot. Er stiert die Parteien mit seinen starren Tbiers-Augen an, und glaubt dermaßen an die Macht dieses Blickes, daß er in seiner theatralischen Stellung solange beharrt, bis es ihm ergeht, wie am 24. Februar. Damals noch saß er so majestätisch in den Reformbanquetts, rechts und links mit vertrauungsvollem Lächeln um sich werfend, daß er die Revolution, die hinter ihm sich erhob, nicht eher merkte, bis sie mit einem Fußtritte ihn von seinem Sitze geworfen.
Jetzt, wo der majestätische Barrot, nachdem er in aller Stille Hut und Rock abgebürstet, wieder da steht, als hätte er nie auf dem Boden gelegen, denkt er gar nicht, daß er je wieder fallen kann.
Was es mit dem Fallen und Steigen der Fonds für eine Bewandniß hat, kann man aus folgender Zusammenstellung entnehmen. Wenn, wie es heißt, der Stand der Kurse den Maßstab abgeben soll zum Wohlstand eines Landes, so muß man sagen, daß die Börse und das Volk ganz entgegengesetzte Interessen haben.
Die Papiere standen nach dem „Publicateur de Saint-Malo“:
Im Jahre 1805, vor der Schlacht von Austerlitz,
Auf die Nachricht des Sieges fallen sie auf
Ein glorreicher Friedensabschluß bringt sie auf
Vor der Geburt des Königs von Rom
Den andern Tag nach der Geburt des Prinzen
Im Jahre 1814, vor dem Falle des Kaisers
Nach dem Einzug der Alliirten in Paris stiegen sie auf
Eine provisorische Regierung wird ernannt: die Fonds steigen auf
Die Absetzung des Kaisers wird proklamirt, d. h. in Ziffern
Er dankt ab: sage
Im Jahre 1815, vor der Landung Napoleons
Napoleon's Landung
Napoleon's Einzug in Paris: taxirt auf
Er geht zur Armee, mit einer Aufmunterung von
Er gewinnt die Schlacht bei Ligny: das trägt ein
Das Unglück von Waterloo: Glück für die Börse
Abdankung des Kaisers, Einzug der Alliirten in Paris
Fr.
61
59
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81
78
45
49
52
55
63
81
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73
54
53
59
61
Ct.
0
80
60
50
75
25
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0
75
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61
61
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(!)
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0
Heißt das was anders, als daß der Einzug der Alliirten in Paris die gewonnene Schlacht von Austerlitz für die Börsenleute war? 61 Fr. Schlacht von Austerlitz und 61 Fr. Schlacht von Waterloo!!
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[ 12 ] Paris, 4. Januar.
Früher war die offizielle Welt die Hauptsache, und neben ihr verschwanden alle Parteikämpfe, die außerhalb der Bourgeois-Welt lagen. Jetzt ist es grade umgekehrt. Die offizielle Welt mit Napoleon und Barrot gehört der Mythologie an; sie ist in die Schattenwelt getreten von dem Augenblicke, wo sie aufgehört hat, die bons de tresor gehörig zu bemänteln. Was man jetzt unter Regierung und Opposition versteht, das ist auf der einen Seite die Finanzwelt, auf der andern die proletarischen Klubs. Die Sprache der bons de tresor, der öffentlichen Fonds, ist so mächtig, so klar geworden, Rothschild und die Banquiers machen sie so verständlich, den proletarischen Klubs gegenüber, daß alle ideologische Verdollmetschung und aller Napoleonischer Flitter wahrhaft überflüssig erscheinen. Die Salzfrage hat erst recht den Werth und den Inhalt der bons d[e] tresor beleuchtet.
Die Klubs der Proletarier fangen an, sich auf eine Weise zu organisiren, daß es mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß sie, später oder früher, die offizielle Welt werden müssen.
Die allgemeine Association für die Propaganda-Demokratie in Schrift und Wort, hat den Zweck, in Verbindung mit den Demokraten aller Staaten zu treten. Die Gesellschaft hat sich bereits konstituirt. Die Statuten lauten folgendermaßen:
1) Die allgemeine Association für die geschriebene und gesprochene Propaganda der Prinzipien der sozialen Demokratie wird in Paris, in Frankreich gebildet, und später im Ausland instituirt werden.
2) Die Association hat zum Zwecke, in Paris, Frankreich und im Auslande alle Werke, Brochüren und Journale, welche über den Sozialismus handeln, zu verbreiten. Sie hat außerdem die Absicht, in der Hauptstadt und den Departements soziale Ideen zu vertreiben, ohne Unterschied der Sekten und der Schulen, mittelst sozialistischer Missionäre. Sie wird es ebenfalls übernehmen, die demokratische Organisation der Jury zur Wirklichkeit zu machen, indem sie den durch das Loos als Geschworenen bezeichneten Arbeitern die nöthige Geldvergütung zusichert, welche vom Gesetze vergessen worden ist.
(Siehe den Verfolg in der Beilage.)
[1022]
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Civilstand der Stadt Köln.
Den 31. Dezember 1848 und 1. Januar 1849.
Geburten.
Maria Sophia, T. v. Joh. Gottl. Dockhorn, Polizei-Kommissar, Altenbergerstr. — Anna Maria, T. v. Joh. Heinr. Breuer, Brodhändler, unter Gottesgn. — Joh. Heinr., S. v. Paul Pfennig, Spezereihändl. kl. Griechenm. — Anna Gertr., T. v. Joh. Schödder, Tagl., Johannstr. — Christina, T. v. Jacob Hittorf, Seidenw., Schemmerg.
Regina, T. v. Heinr. Heidhues, Schreinerm, Glockenring. — Heinr., S. v. Arn. Denz, Tagl., Goldg. — Sib. Marg., T. v. Franz Jos. Kilian, Spezereihändl., Burgm. — Peter Jos., S. v. Peter Büsdorf, Tagl., Thürmchensw. — Laura, T. v. Franz Wilh. Klein, Schuster, Kostgasse. — Helena, T. v. Heinr. Brenig, Seilerges., Gereonsw. — Salom., S. v. Herm. Kaufmann, Kfm., Mittelstr. — Ein unehel. Mädchen.
Sterbefälle.
Cäcilia Ther. Jos. Phil. Lindt, 85 J. alt, unverheir., Breitstr. — Christina Worms, 72 J. alt, unverheir., Hoferg. — Ther. Breuer, 50 J. alt, unverheir., Stolkg. — Heinr. Kramer, ohne Gew., früher Seidenw., 78 J. alt, Wittwer, Minoritensp.
Gottfr. Dedenant, 10 1/2 M. alt, Butterm. — Christina Gerresheim, 76 J alt, unverheir., Steinfelderg. — Franz Hammerschlag, 10 T. alt, Follerstr. — Andreas Müller, Buchhalter, 35 J. alt, verheir., Pantaleonstr. — Adelh. Hertzmann, 8 M. alt, Hoseng. — Marg. Schweitzer, geb. Fritzem, 31 J. alt, Perlengr. — Andr. Fochem, 11 M. alt, Achterstr.
Den 2. Januar 1849.
Geburten.
Joh. Wilh., S. v. Joh. Wilh. Müller, Faßbinderm., Filzengr. — Jacob, S. v. Peter Uhr, Rothgerbertagl., kl. Griechenm. — Wilh., S. v. Friedr. Witte, Kutscher, Komödienstr. — Peter, S. v. Heinr. Wasser, Schuhm., Herzogstr. — Peter Joh, S. v. Adolph Bernickel, Schuhm., Mariengarteng. — Alb., S. v. Heinr. Wilh. Aug. Brencken, Kfm., Mohrenstr. — Peter Franz Xav. Aloys, S. v. Jos. Eick, Handlungscommis, Achterstr. — Wilh., S. v. Friedr. Mertens, Schreinerges., kl. Griemenmarkt. — Peter Wilh., S. v. Heinr. Zimmermann, Tabakarb., Spulmannsg. — Anna Josepha, T. v. Steph. Blind, Schreinerm., gr. Griechenm. — Helena, T. v. Jacob Schmidt, Schuhm., Pepinstr. — Cathar., T. v. Jacob Nolden, Seidenw., Hundsg.
Sterbefälle.
Maria Agnes Quast, Wittwe Meyer, 73 J. alt, Maximinenstr. — Agnes Mestrum, 4 J. alt, unter Seidmacher. — Friedr. Wilh. Völcker, 12 T. alt, Altengr — Joh. Bapt. Schmal, 4 M. alt, Spulmannsg. — Christoph Dauer, Steinh., 36 J alt, verheir., Butterm. — Cathar. Feuser, 14 T. alt, Plankg. — Friedr. Böckenbrenk, 2 J. 6 M. alt, Schemmerg.
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Bekanntmachung.
Die von der Königlichen Regierung festgestellten Gewerbesteuer-Rollen der Stadt Köln pro 1849 liegen von Morgen ab, bis zum 9 d. M. im Steuerbüreau des Ober-Bürgermeister-Amtes zu Jedermanns Einsicht offen.
Köln, den 1. Januar 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
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Bekanntmachung.
In der Nacht vom 2. zum 3. d. Mts. ist der Nachen Nr. 7 der hiesigen Schiffbrücke durch starke Eisschollen vom Deutzer Ufer losgerissen und fortgetrieben worden.
Derselbe ist mit der Jahreszahl „1841“ bezeichnet, p. p. 35 Fuß lang, 6 Fuß breit und 2 1/2 Fuß im Lichten tief und war mit 3 Bootshaken, 2 Riemen, 1 Streiche nebst Furke und 8 losen Setzbrettern ausgerüstet.
Die resp. Ortsbehörden längs dem unteren Rheinstrome werden hierdurch ersucht, von der etwa Statt gehabten Landung dieses Nachens der unterzeichneten Stelle gefällige Anzeige machen und für die Sicherung desselben Sorge tragen zu wollen.
Köln, den 3. Januar 1849.
Königl. Schiffbrücken-Verwaltung.
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Bekanntmachung.
Der dahier verstorbene Rentner Heinrich Mehl hat eine Stiftung von 500 Thalern errichtet und bestimmt, daß die Revenuen davon unter arme Mitglieder seiner Familie, welche sich dem Studium widmen oder eine Profession erlernen, vertheilt werden.
Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntniß und fordern die Berechtigten zugleich auf, ihre Ansprüche auf den Stiftungsgenuß unter Nachweisung ihrer Unvermögenheit bis zum 15. Februar c. bei uns anzumelden.
Köln, den 2. Januar 1849.
Der Verwaltungsrath der Studien-Stiftungen.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Montag den 8. Januar 1849, Vormittags 9 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln mehrere Mobilar-Gegenstände als: Tische, Stühle, Lehnbänke, Spiegel, 1 Kanapee, 1 geschliffener Ofen, 2 Thekenschränke und sonstige Effekten öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am 9. Januar 1849, Morgens 9 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, mehrere Mobilar-Effekten als: Tische, Stühle, 1 Kommode, Schränke, 1 Spiegel, Oefen u. s. w. öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
@typejAn
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Verkaufs-Anzeige.
Am Dienstag den 9. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, mehrere Mobilar-Gegenstände als: 1 Tisch, 1 Sopha, 1 Spiegel, 1 Ofen u. s. w. öffentlich meistbie- und gegen baare Zahlung durch den Unterzeichneten verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Mittwoch den 10. Januar 1849, Vormittags 9 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Waidmarkte [z]u Köln verschiedene Mobilar-Gegenstände als: Tische, Stühle, 3 Schränke, 1 Kommode, Spiegel, 1 Ofen u. s. w. öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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Verkaufs-Anzeige.
Am Donnerstag den 11. Januar 1849, Vormittags 9 [U]hr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte an [de]r Marien-Ablaß-Kapelle zu Köln, Tische, Stühle, Oefen, 1 Schreibpult, 1 Sekretär von Mahagoni, 1 ditto von Kirschbaumholz, Kommoden, Sophas, 1 Fournaise, mehrere Kistchen Eau de Cologne, 1 Decimal-Waage u. s. w. öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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@facs1022
Verkaufs-Anzeige.
Am Donnerstag den 11. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Heumarkte an der ehemaligen Börse zu Köln verschiedene Mobilar-Gegenstände als: Tische, Stühle, Kommoden, Schränke, Spiegel, 1 Ofen, Oelgemälde, Kupferstiche u. s. w. öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung durch den Unterzeichneten verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Hey.
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@facs1022
Gerichtlicher Verkauf.
Am Dienstag, den 9. Januar 1849, Vormittags zehn Uhr, wird der unterzeichnete Gerichtsvollzieher, auf dem Altenmarkte zu Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tisch, Ofen, Kommode, Sopha, Zinn, Porzellan etc. und zwei Ladengestelle, an den Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
@typejAn
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Auszug.
Die in Köln wohnende gewerblose, hierzu durch Präsidialordonnanz gehörig authorisirte Anna Maria Theresia geb. Heidgen, Ehefrau des in Köln wohnenden Bürstenfabrikanten Heinrich Arbeiter, hat durch Vorladungsakt des Gerichtsvollziehers Lustig vom 5. Jan. 1849 gegen ihren besagten Ehemann die Güterseparationsklage angestellt, und den Unterzeichneten zu ihrem Anwalte bestellt.
Köln, 5. Januar 1849.
Schumacher. — Flosbach. Advokat.
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Der Wächter am Rhein ruft auch im Laufe des Jahres 1849 sein Halt-wer-da in die Stadt, und bespricht die öffentlichen Verhältnisse mit besonderer Anknüpfung an die Verhältnisse in Köln. Er gibt demjenigen, dem die Zeit nicht gestattet, größere Blätter aufmerksam durchzulesen, Gelegenheit, sich vom Stande der Sachen in der Kürze zu unterrichten. Seine Farbe ist diejenige der Demokratie. Zwar gehört er nicht zu der extremsten Richtung, das aber, was er für Recht erkennt, versicht er deshalb mit nicht minderer Entschiedenheit. Seine Wachtstube bringt Kunstberichte, namentlich auch Theaterberichte, Gedichte, Erzählungen u. s. w.
Er erscheint wöchentlich 3 Mal, Sonntag, Mittwoch und Freitag. Der Abonnementspreis beträgt per Quartal in Köln 15 Sgr. pränumerando, auf inländischen Postämtern 18 3/4 Sgr. Man kann in Köln selbst auf 1 Monat zu 5 Sgr. abonniren. Einzelne Blätter kosten 1 Sgr.
Die stets zunehmende Abonnentenzahl, verbunden mit dem billigen Preise der Einrückungsgebühren, 6 Pf. für die Zeile der drittel Spalte, macht ihn für Anzeigen stets geeigneter.
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VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.
Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.
Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.
Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.
Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang.
Diese Gesellsehaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen.
Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.
Antwerpen, den 27. December 1848.
VAN EETEN et Comp
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Benachrichtigung an Auswanderer.
Am 1. und 15. eines jeden Monats, vom 1. März bis Ende November, expedirt der Unterzeichnete von den besten, schnellsegelnden, zum Transport von Passagieren erbauten und eingerichteten Seeschiffen, in der Klasse A1. stehend, nach New-York, Baltimore, Philadelphia etc., wie im Frühjahre und Herbste nach New-Orleans.
Nähere Auskunft über Preise und Bedingungen, Namen der Schiffe und Kapitaine ertheilt der zum Abschluß von Ueberfahrts-Verträgen bevollmächtigte Haupt-Agent F. H. Schlicher, Schildergasse Nr. 85 in Köln.
Bremen, im Januar 1849.
J. H. P. Schröder.
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Aechter Nordhäuser Korn-Branntwein à 6 Sgr. per Quart.
Rum-Punsch à 18 Sg. p. Flasche.
Antillen-Rum à 11 Sgr. per Krug.
per Dutzend billiger.
Alle andere Branntweine und Liqueure zu den billigsten Preisen bei J. G. DIDERICH, Weberstrasse Nro. 24.
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Prost Neujahr!
Dieser Zuckerformenlakirer J. Sch. welcher in der Kölnischen Ztg. Nr. 2 die Anzeige wegen Unterricht im Kartenschlagen hat einrücken lassen, ist noch 100 Thlr. rückständig wegen unseren früheren Verhältnisse. Das wird sich im April ausweisen.
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Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.
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Austern- u. Homards-Parcs zu Ostende.
Unseren Geschäftsfreunden, namentlich denen, die sich noch in letzterer Zeit wegen Austernbeziehungen direkt an uns gewendet, finden wir uns veranlaßt, mit Hinweisung auf unsere mehrmalige Anzeige vom 15. September v. J., wiederholt zu bemerken, daß wir seit dem vorerwähnten Tage dem Hause Jacob Zeidt in Cöln, für ganz Deutschland.
den alleinigen Verkauf unserer Austern und Homards übertragen haben.
Ostende, 1. Januar 1849.
Aug. Valcke et Comp.
Ww. B. Vanderheyde.
J. De Brock.
Ostender Austern- und Homards (Seekrebse) Depot für Deutschland, Grosse Budengasse Nr. 1 in Cöln.
Die ganze Saison hindurch werden daselbst außer mehreren Sorten geräucherten, gesalzenen und einmarinirten Seefischen, grobkörnigem sowohl als deutschem Caviar etc. etc., täglich frisch ankommende Ostender Austern und Seekrebse zu den nachstehend bemerkten Preisen verabreicht:
Kleine Ostender Austern Sgr. 25 per 100 Stück.
Mittel-Sorte Austern Thlr. 1 1/4 per 100 Stück.
Grosse gemästete und die grösste Sorte Ostender oder englische Austern, welche existirt à Thlr. 2 per 100 Stück.
Ganz frische Seekrebse von Sgr. 15 bis Thlr. 2 per Stück.
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Grosses neu eröffnetes Herrn-Kleidermagazin, von Leopold Emanuel Obenmarspforten Nr. 5.
Einem geehrten in- und auswärtigen Publikum empfehle ich hiermit mein reichhaltig assortirtes Lager in allen möglichen Kleidern, und werde sowohl hinsichtlich der Stoffe als besonders auch der sorgfältigen Arbeit, verbunden mit den billigsten Preisen, mir das Zutrauen der mich beehrenden Kunden dauernd zu erhalten suchen. Auch unterhalte ich stets ein Lager in Tuch, modernsten Buckskins, Westenstoffe etc., und kann daher auf Verlangen jedes beliebige Kleid nach Maß angefertigt werden.
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Unser Geschäfts-Lokal befindet sich jetzt große Witschgasse Nr. 13.
A. & L. Isaac.
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Hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich das seit 43 Jahren von meinem Vater geführte Schlossergeschäft, welchem ich schon seit 13 Jahren als Werkführer vorgestanden, mit dem 1. Januar d. J. für meine eigene Rechnung übernommen habe, und empfehle mich daher in allen vorkommenden Schlosserarbeiten, unter Zusicherung der reellsten Bedienung.
Carl Valentin Mangold, Schlossermeister, Bürgerstraße Nr. 18.
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Entlaufen.
Ein starker Hühnerhund von silbergrauer Farbe, mit braunem nicht langem Behange und einem runden, etwa eine halbe Hand großen Flecken in der Mitte des Rückens, auf den Namen Caro hörend.
Der Wiederbringer erhält eine angemessene Belohnung. Elogiusplatz Nr. 5.
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Wohnungs-Veränderung.
Ich wohne jetzt Hochpforte Nr. 22 —.
Dr. Boisserée.
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Ich wohne jetzt Aposteln-Alte-Mauer Nro. 30 J. H. Bungartz.
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Das in der kleinen Neugasse Nro. 1 und 3 gelegene Wohnhaus nebst Hintergebäude, welches sich zu jedem Geschäfte eignet, ist ganz oder theilweise zu vermiethen.
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Vereinigter 1. und 2. gesell. Dombau-Verein.
Heute Abend 7 Uhr Versammlung. Breitstraße bei Menzen, im Palast.
Theatralische Abend-Unterhaltung.
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Fröhlicher St. Cuniberts-Bau-Verein.
Heute Abend 7 Uhr bei Herrn Kleefisch, Eigelstein 51.
Theatralisch-deklamatorische Unterhaltung. Damen haben heute Zutritt.
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Rother und weißer Wein per Quart 2 1/2 Sgr. in und außer dem Hause, bei Franz Brückmann, Zollstraße Nr. 5 —.
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Wein-Verkauf außer dem Hause.
Reingehaltener Moselwein per Quart 2 und 2 1/2 Sgr.
Johannisstraße Nr. 48.
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Ein Bäckerlehrling gesucht, am liebsten ein Stadtkundiger. Die Exp. sagt wo.
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Bürger- u. Handwerker-Gesang-Verein.
Versammlung heute Nachmittags 2 Uhr, Mühlengasse Nr. 1.
pr. Direktion:W. Herz, Lehrer.
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ENGLISCHER HOF in Cöln.
Casinostrasse Nr. 1.
Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.
Herm. Jos. Thibus.
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Ausgezeichnete Punsch-Essenz, Rum, die große Flasche 17 1/2 Sgr. Die halbe 9 Sgr. Arrac die große Flasche 22 1/2 Sgr. Die halbe 11 1/2 Sgr. bei G. Tonger, Pauluswache.
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Bei der festlichen Dekorirung.
Heute Sonntag den 7. Januar: Große Harmonie und Tanz.
Bei Johann Dickopf, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße Nr. 34.
Anfang 4 Uhr.
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Restauration Guttenberg.
Obige Restauration empfiehlt durch preiswürdige Weine und Speisen bestens.
M. Romberg.
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Freies Tanzvergnügen.
Heute Sonntag den 7. Januar im neuen Kuhberg auf der Ehrenstraße bei L. Senf. Anfang 4 Uhr.
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Ein mittelmäßiges für ein Detailgeschäft geeignetes Haus oder Unterhaus mit einigen Zimmern wird, um es Anfangs März zu beziehen, auf mehrere Jahre zu miethen gesucht, deßfallsige mit Angabe des Miethpreises enthaltende und mit A3. bez. Anerbietungen beliebe man abzugeben bei der Exp. d. Bl.
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Ein in dem gewerbreichsten Theile der Stadt gelegenes Laden-Lokal nebst erster Etage billig zu vermiethen und gleich zu beziehen. Die Expedition sagt wo.
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Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Mott[en] Thurnmarkt Nr. 39.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.