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diesen versammelten sich tobende Rotten, insonderheit Ziegelarbeiter, welche schon seit geraumer Zeit durch gewisse Individuen gegen die angeblichen Königsfeinde hierselbst aufgereizt und zu
Excessen gedungen, an 8 bis 10 verschiedenen Orten, sogar in dem nicht zum Stadtterrain gehörigen Gute Althof-Lötzen, sämmtliche nicht illuminirte Fenster mit Steinen einwarfen, durch die Würfe
Menschenleben gefährdeten, Personen auf der Straße mit Schimpfreden und Thätlichkeiten insultirten, in die Häuser drangen, selbige demolirten und die gefährlichsten Drohungen ausstießen. Insonderheit
soll ein bei der hiesigen Festungs-Ziegelei beschäftigtes Individuum die Tumultuanten zu weitern Excessen durch die Worte: „das ist recht, wer nicht illuminirt, ist ein Feind des Königs“
aufgemuntert haben. Durch ein kraftiges Einschreiten der Orts-, Kreis-, Polizei- und Militärbehörden hätte diesem vierstündigen Unwesen zeitig genug entgegengewirkt, und namentlich die nach und nach
erfolgte Zertrümmerung diverser Fenster abgewendet werden können. Es geschah aber, daß die Wachtmannschaft des hiesigen Militär-Kommandos den Bürgermeister nicht kannte und jede Assistenz verweigerte,
daß der Kommando-Offizier auf die Requisition des Bürgermeisters äußerte: „er könne diese Hilfe ohne Anweisung des Hauptmann Westphal nicht leisten,“ daß dieser militärische Hilfe nicht
für nöthig hielt, daß der hiesige Landrath der Aufforderung ungeachtet und obschon der Bürgermeister augenblicklich nicht zur Stelle war, sich weigerte, das Haus eines Bürgers vor dem weitern
Zertrümmern der Fenster zu schützen, und während der ganzen Dauer des Scandals im Handwerkerverein mit den daselbst versammelten Personen ruhig die Verfassungs-Urkunde besprach und aus Bowlen trank,
die man den Handwerkern und Kleinbürgern zu präpariren für gut befunden hatte, daß kein thätiger Gensdarm sichtbar war.
Erwägt man neben dieser Passivität, das sonstige Verhalten des Herrn Landraths, daß er vor einiger Zeit eine Adresse an den König zur Unterschrift im ganzen Kreise verbreitet hat, daß stupide
Menschen aus Veranlassung dieser Adresse gegen Personen auf dem Lande, welche die Adresse nicht mit unterschrieben und deshalb als Königsfeinde und Verräther verschrieen wurden, massenhaft die
gröbsten Excesse verübt haben, daß der Landrath früher einmal zu dreien Ziegelarbeitern geäußert hat: „wer auf den König schimpft, den könnt ihr ins Gesicht schlagen,“ und dem hiesigen
Rektor am 9. d. M. den Rath gegeben hat: „Erleuchten Sie, sonst werden Ihnen die Fenster eingeschlagen,“ daß ferner ein hiesiger für Volks-Justiz schwärmender Offizier dem
Handwerker-Vereine ein Klubmitglied als einen solchen Mann bezeichnet hat, der den König nicht wolle, daß andere Klubmitglieder von Fanatikern ähnlicher Sorte als Hochverräther geschildert worden
sind, daß einer der Anstifter des Tumults den Beschädigten bereits Schadenersatz geleistet hat; so muß jeder Unbefangene erkennen, daß die Tumultuanten nicht proprio motu, sondern auf Anordnung und im
Solde der Reaktionspartei gewirkt haben, und daß der ganze Scandal niemals eine solche Ausdehnung gewonnen hätte, wenn die Kreispolizei- und Militärbehörden den Willen gehabt hätten, mit Energie
einzuschreiten. Es wird Sorge des Gerichts sein, die bei diesem Tumulte vorgefallene Ungesetzlichkeiten mit aller Strenge zu rügen.
Lötzen, den 16. December 1848.
Der constitutionelle Klub.
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] R Dresden, 24. Dez.
Die Wahlschlachten sind größtentheils geschlagen und der Gesammtsieg verspricht trotz des offenen Wortes „ unseres Märzministerium“ ganz
entschieden für die Partei der Demokratie auszufallen, von welcher sich das Ministerium, im blinden Glauben an das Michelthum des sächsischen Volkes, durch jenes offene Wort losgesagt hat. Will der
Verfasser jenes offenen Wortes, Minister von der Pfordten, in der That nur mit der Majorität regieren, so muß er den entgegengesetzten Weg von dem des Ministerium Brandenburg in Berlin einschlagen, er
muß sein Gesammtministerium auflösen und den Kammern weichen. Wir haben hier von dem eigentlichen Ministerpräsidenten Dr. Braun gänzlich geschwiegen, weil er in der That die Null hinter der
Eins des talentvollen aber unpopulären Pfordten ist.
In Leipzig, wo die Wahlschlacht zuerst zu Ende ging, und welches zwei Abgeordnete in die erste Kammer zu wählen hatte, ist ein Kandidat der Konservativen und einer der Demokraten Prof. Dr.
Steinacker und Bürgermeister Klinger gewählt worden; Beide gehen nicht in allen Punkten ganz mit dem Wahlmanifeste ihrer Parteien. In die zweite Kammer haben die Konservativen
zwei Kandidaten (Stadtgerichtsrath Steche und Archidiakon Dr. Fischer), die Demokraten Einen (Literat Jaekel) durchgebracht, so daß die Wahl eine halbe genannt
werden muß.
Dresdens 6 Plätze in die zweite Kammer haben 5 Demokraten: Adv. Th. Kell, Gardeoberl. Müller, Kürschnermeister Stadtrath Klette, Adv. Blöde und Dr. phil. H. Herz,
und ein Kandidat der Konservativen, der nicht eben sehr geistreiche Kommissionsrath Spitzner, errungen. Letzterer eben auch nur, weil die überaus thätige Reaktionspartei den Umstand, daß der Kandidat
der Demokraten, Dr. med. Hirschel ein Israelit ist, und die sehr reaktionäre Gesinnung des Regierungs-Kommissar vom 74. Wahlbezirk, Stadtrath Heydenreich, tüchtig ausbeuteten.
Man hat nämlich den Gewerbtreibenden vorgespiegelt, wenn Dr. Hirschel in die Kammer käme, so würde man die Juden „vollends emanzipiren,“ und dann würden alle Gewerbe ruinirt.
Tzschirner ist sowohl in Budissin als in Pulsnitz gewählt; er wird die Budissiner Wahl annehmen, und die Pulsnitzer werden Hirschel gern wählen, weil dort die Wähler ein sehr demokratisches
Völkchen sind. Ueberhaupt steht schon ziemlich fest, daß die Demokratie in der II. Kammer wenigstens zwei Drittel, in der I. wenigstens die volle Hälfte der Stimmen für sich haben wird. Wie tief im
sächsischen Volke der Republikanismus schon wurzelt, darüber mag der Umstand Zeugniß geben, daß selbst unsere königl. Garde-Infanterie-Division so republikanisch gesinnt ist, daß man, um Aergerniß zu
vermeiden, sie unter dem Vorwande der Sparsamkeit urplötzlich zum 1. Jan. 1849 auflöst. Die Bürgerwehr wird die Ehre haben in der Sylvesternacht das Residenzschloß zu bewachen. Am 1. Jan. selbst wird
dann Linien-Infanterie einrücken.
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] Frankfurt, 23. Dezember.
Sitzung der National-Versammlung.
Tagesordnung.
1. Fortsetzung der Berathung über den vom Verfassungsausschuß vorgelegten Entwurf „der Reichstag,“ und zwar über Artikel VII. § 24 und folgende.
2. Ersatzwahlen in den völkerrechtlichen Ausschuß für den ausgetretenen Abgeordneten Stenzel und die zeitweise abwesenden Abgeordneten Heckscher und Raumer aus Berlin.
3. Berathung der von den Abgeordneten v. Trützschler, Marcks und Grumbrecht, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten drei Berichte über verschiedene an die verfassunggebende
Reichsversammlung gelangte Petitionen und Eingaben.
4. Berathung über den vom Abgeordneten Carl, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Bericht über Anträge und Petitionen, das Eisenbahnwesen betreffend.
5. Berathung der Namens des Ausschusses für Wehrangelegenheiten erstatteten Berichte:
a. über zwei von dem Abgeordneten Heisterbergk gestellte Anträge — erstattet vom Abgeordneten Stavenhagen;
b. über mehrere Petitionen, Wehrangelegenheiten betreffend, erstattet vom Abgeordneten Teichert;
c. über die Petition der Schützengilde in Falkenberg, erstattet vom Abgeordneten Schleußing;
d. über die Eingabe des Centralvorstandes des allgemeinen Anhaltschen Schützenvereins in Dessau — erstattet vom Abgeordneten Schleußing.
6. Berathung des vom Abgeordneten Kirchgeßner, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung, erstatteten Berichts über den Antrag des Abgeordneten Pinckert, die Präsidentenwahlen betreffend.
7. Berathung des vom Abgeordneten Höfken, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, erstatteten Berichts über ein Gesuch des Pfarrers F. W Schellenberg zu Cleeberg, Seelenverkäuferei
betreffend.
Von der sehr fetten Tagesordnung wird wohl nicht viel drankommen. Die Bänke sind weidnachtsleer. Die Theilnahmlosigkeit allgemein.
Herr Thinnes zeigt an, daß er sich besonnen hat, und seine Person der National-Versammlung nicht entziehen will. (Er hatte vor einigen Tagen seinen Austritt angezeigt.) Nach einigem Disput
wird Thinnes der Versammlung erhalten.
Reitter und Consorten beantragen: 100,000 Exemplare der deutschen Grundrechte abzudrucken und sie den Abgeordneten zur Vertheilung in ihren Wahlkreisen zu übergeben. — Man zankt
einige Minuten über diesen Antrag und bringt ihn dann zur Abstimmung.
Die Majorität ist (meiner Meinung nach) entschieden dafür — aber Simson läßt die Gegenprobe machen d. h. nichts anderes, als er sagt den Centren: Meine Herren, ziehen Sie den Fall in genaue
Erwägung. Bei der Gegenprobe ist die Annahme wirklich zweifelhaft, weil jetzt viele gegen den Antrag stimmen, die erst dafür stimmten, z. B. von Gagern. Man zählt die Stimmen, der Antrag wird mit 153
Stimmen gegen 146 angenommen. Die ganze rechte Seite stimmte dagegen.
Graf Deym findet nachträglich, daß die Nationalversammlung mit diesem Antrag überrascht worden ist. Man beschließt, das Reichsministerium mit Ausführung dieses Antrages (nun Beschlusses) zu
beauftragen.
Hierauf geht man zur Tagesordnung über und erledigt Punkt 2 (S. o.)
Gewahlt wurden Schmerling und Evertsbusch.
ad 2 der Tagesordnung wurden folgende §§. des Entwurfs vom „Reichstag“ ohne Diskussion angenommen.
Artikel VII.
§. 24.
„Jedes der beiden Häuser wählt seinen Präsidenten und die Vicepräsidenten für sich, sowie die Schriftführer.“
(Die Dauer eines Präsidiums blieb offen.)
§. 25.
„Die Sitzungen beider Hauser sind öffentlich. Die Geschäftsordnung eines jeden Hauses bestimmt, unter welchen Bedingungen vertrauliche Sitzungen stattfinden können.“
(Zu §. 25) Minoritätserachten. Zusatz:
„Die Verhandlungen und Beschlüsse des Reichstags werden durch den Druck offentlich bekannt gemacht.“
Wigard. Schreiner. Römer.
wird verworfen.
§. 26.
„Jedes Haus prüft die Vollmachten seiner Mitglieder und entscheidet über ihre Zulassung.“
angenommen.
§. 27.
„Jedes Mitglied leistet bei seinem Eintritt den Eid: „Ich schwöre, die deutsche Reichsverfassung getreulich zu beobachten und aufrecht zu erhalten so wahr mir Gott
helfe.“
angenommen.
§. 28.
„Jedes Haus hat das Recht, seine Mitglieder wegen unwürdigen Verhaltens im Hause zu bestrafen und äußersten Falls auszuschließen. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung jedes Hauses; eine
Ausschließung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Hälfte sämmtlicher Mitglieder an der Abstimmung Theil nimmt, und eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sich dafür
entscheidet.“
angenommen.
§. 29.
„Weder Ueberbringer von Bittschriften, noch überhaupt Deputationen sollen in den Häusern zugelassen werden.“
§. 30.
„Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben, mit Ausnahme derjenigen Punkte, welche die geschäftlichen Beziehungen beider Häuser zu einander betreffen. Diese
werden durch Uebereinkunft beider Häuser geordnet.
Artikel VIII.
§ 31.
„Ein Mitglied des Reichstages darf während der Dauer der Sitzungsperiode ohne Zustimmung des Hauses, zu welchem es gehört, wegen strafrechtlicher Anschuldigungen weder verhaftet, noch in
Untersuchung gezogen werden, mit alleiniger Ausnahme der Ergreifung auf frischer That.“
§ 32.
„In diesem letzteren Falle ist dem betreffenden Hause von der angeordneten Maßregel sofort Kenntniß zu geben. Es steht demselben zu, die Aufhebung der Haft oder Untersuchung bis zum Schluß
der Sitzungsperiode zu verfügen.“
§ 33.
„Dieselbe Befugniß steht jedem Hause in Betreff einer Verhaftung oder Untersuchung zu, welche über ein Mitglied desselben zur Zeit seiner Wahl verhängt gewesen, oder nach dieser bis zu
Eröffnung der Sitzungen verhängt worden ist.“
§ 34.
„Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlich oder disciplinarisch (Amendement
von Raveaux und Genossen angenommen) verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.“
Der Edle von Baumbach-Kirchheim hat zu § 34 amendirt:
„Den Fall der beleidigten Privatehre ausgenommen.“
Mit 162 gegen 157 wurde dies verworfen.
Artikel IX. § 35.
„Die Reichsminister haben das Recht, den Verhandlungen beider Häuser des Reichstags beizuwohnen, und von denselben gehört zu werden.“
§ 36.
„Die Reichsminister haben die Verpflichtung, auf Verlangen jedes der Häuser des Reichstages in demselben zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen.“
Angenommen.
§ 37.
„Die Reichsminister können nicht Mitglieder des Staatenhauses sein.“
Angenommen.
§ 38.
„Wenn ein Mitglied des Volkshauses im Reichsdienst ein Amt oder eine Beförderung annimmt, so muß es sich einer neuen Wahl unterwerfen; es behält jedenfalls seinen Sitz im Hause, bis die
neue Wahl stattgefunden hat.“
Angenommen.
Somit der Entwurf vom „Reichstag“ erledigt.
Hierauf schlägt Professor Beseler vor, die Sitzung zu schließen, und eine Vertagung bis zum 28. d. M. eintreten zu lassen, auch an jenem Tage noch eine unschuldige Tagesordnung
festzustellen, da wohl noch sehr wenig Mitglieder bis dahin anwesend sein würden. Dieser menschenfreundliche Antrag, der mich mit Beseler versöhnt, wird angenommen.
Nach einer Protestation von Radowitz und Consorten gegen den Betreffs der Grundrechte gefaßten Beschluß, womit diese Herren sich dem deutschen Volk zum Neujahr empfehlen, wird die Session um 12 Uhr
Mittag geschlossen.