[0951]
Beilage zu Nr. 176 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 23. Dezember 1848.
[Französische Republik]
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auf. Ich werde den Eid halten, den ich so eben geleistet, wie dies einem Manne von Ehre geziemt. Ich werde als Feind des Vaterlandes Jedermann betrachten, der es versuchen wollte, die öffentliche Ruhe der Republik zu stören und das zu ändern, was Frankreich etablirt hat. Zwischen Ihnen und mir, Bürger Vertreter, kann keine wahre Mißstimmung stattfinden. Ich will, wie Sie, die Republik begründen, die Gesellschaft aufrecht erhalten und sichern und unsere Volkssitten auf demokratische Staatseinrichtungen basiren. Mit Ordnung und Frieden werden wir die irregeleiteten Bürger zurückführen, die Leidenschaften besänftigen und die unglücklichen Völkerschaften unterstützen können. Ich habe um mich honnette, obgleich den Meinungen nach verschiedene Männer berufen Sie werden mit uns zur Vervollkommnung der Gesetze, zum Ruhme der Republik beitragen. Die neue eintretende Verwaltung schuldet der abtretenden Dank Das Benehmen des Generals Cavaignac war der Loyalität seines Charakters würdig. Ich danke ihm öffentlich für die großen Dienste, die er Frankreich erwiesen. Eine große Aufgabe bleibt uns zu erfüllen übrig, nämlich eine weise und honnette Republik zu befestigen (de fonder une République sage et honnête). Von der Liebe zum Vaterlande beseelt, werden wir stets der Bahn des Fortschrittes folgen, ohne Reaktionär noch Utopist zu sein. Wir wollen wenigstens Gutes thun, wenn wir nichts Großes vermögen. (Beifall.) Viele Stimmen: „Es lebe die Republik!“
Beim Herabsteigen drückt Bonaparte dem General Cavaignac die Hand. (Beifall.)
Marrast: Ich gab Befehl, daß die nöthigen Truppen den Bürger Präsidenten in die für ihn bestimmte Wohnung begleiten.
Der Präsident geht ab.
Die Truppen setzen sich mit gespanntem Hahne in Bewegung.
Die Sitzung wird um 5 1/4 Uhr aufgehoben.
Paris genießt der vollkommensten Ruhe.
Italien.
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[ * ]
Man schreibt der „Opinione“ unter'm 12. Dez. aus Mailand: Seit dem 4. Okt. haben heute die Glocken zum ersten Mal ihr Schweigen gebrochen. Es galt der Thronbesteigung des neuen Kaisers. Wimpfen hatte die Consuln eingeladen, einem Te Deum zu Ehren dieses Ereignisses im Dome beizuwohnen. Das Volk hielt sich natürlich zu Hause. Auf dem Platz vor der Kathedrale sah man ein paar Kinder, zwei bis drei Dutzend Offiziere mit ihren Frauen, und zwei Dutzend Damen an den Fenstern. Voilà tout! Die städtischen Behörden waren von der Soldateska gezwungen worden, bei der Ceremonie und dem darauf folgenden Banket Radetzki's zu erscheinen. — In Padua ist ein Bürger, Ferrari, füsilirt worden, weil er einen bei ihm wohnenden österreichischen Offizier im gerechten Zorn angriff und verwundete, als dieser eben Ferrari's Schwägerin Gewalt anthun wollte. Der Lump von Offizier hat außer seiner leichten Wunde natürlich keine Strafe zuerkannt bekommen.
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[ * ]
Zu Genua fand am 13. Dez. eine dritte Demonstration statt, bei welcher die Truppen, befehligt auf's Volk zu schießen, sich weigerten, diesem Befehle Folge zu leisten. Das Piket vor dem Palast erhob den Ruf:
„Es lebe die Konstitution! Krieg oder nach Hause gehn!“ was das Volk mit dem Ruf: „Es lebe die Linie!“ erwiederte. Hierauf ließ die Behörde die Piazza Nova durch Soldaten besetzen, das Volk wurde dreimal aufgefordert, den Platz zu räumen, und als es nichtsdestoweniger blieb, kommandirte der General Feuer. Die Soldaten indeß nahmen das Gewehr bei Fuß, und erklärten, daß sie niemals die Henker ihrer Mitbürger sein würden. Sie wären vor allen Dingen Bürger, und dann erst Soldaten. Hierauf fraternisirten sie mit dem Volke, unter dem gemeinschaftlichen Rufe: „Es lebe die italienische Konstituante!“ — Auch zu Florenz fanden am 12. Dez. Unruhen statt. — General Zucchi und Marchese Bevilacqua haben am 11. Florenz passirt, und sind am 13. zu Spezia angekommen. — Nach dem „Journal des Debats“ wäre zu Mailand der Belagerungszustand aufgehoben worden; zehn vor das Kriegsgericht gestellte Personen hätte man bereits in Freiheit gesetzt; in sämmtlichen Städten der Lombardei gleiche „Milde.“ Bis zur nähern Bestätigung dieser Nachricht zweifeln wir noch sehr an ihrer Zuverlässigkeit.
Die Blätter aus Rom vom 10. Dez. welche in Paris am 20. eintrafen, bestätigen die von uns gestern nach sardinischen Journalen gegebenen Nachrichten. Die römische Deputirten-Kammer hatte am 9. Dez. die allgemeine Constituante einzuberufen beschlossen. Bestätiget der Papst dieselbe nicht, so würde er als abgesetzt erklärt und er dürfe nur als geistlicher Bischof nach Rom zurückkehren. Den Kardinälen und Prälaten bleibt aber die Rückkehr gesperrt.
Schweiz.
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[ 068 ] Zürich, 18. Dezbr.
Der in Folge des Düsseldorfer Belagerungszustandes aus Düsseldorf geflohene Demokrat Rockmann befindet sich seit gestern in unserer Stadt.
Großbritannien.
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[ 068 ] London, 19. Decbr.
Die Herrschaft der Engländer in Ostindien, ihre von Anfang an befolgte Politik bringt es mit sich, daß immer eine Eroberung der andern wie der Nachsatz dem Vordersatze folgt. Um das Gewonnene zu bewahren, muß immer neu dazu gewonnen werden. So ist's jetzt im Betreff des Pendschab, dieses Landes, das sich so vieler natürlichen Vortheile erfreut, wie wenige Distrikte Ostindiens. „Wenige Völker“, sagen die Times, „strengten sich mehr an, Eroberungen zu machen, als wir, ihnen zu entrinnen. Im gegenwärtigen Falle begnügten wir uns sogar mit der Rolle schlecht bezahlter Haushofmeister, um uns nur nicht selbst als gesetzliche Eigenthümer geriren zu dürfen. Freilich gab es triftige Gründe für unsere Scheu, besonders da wir auf einem Punkt angelangt sind, wo Gebietsvergrößerung keine entsprechende Macht- oder Einnahme-Vergrößerung mit sich bringt. Allein es bleibt uns wenig Wahl. Wir müssen jetzt nicht für neulich begangene Irrthümer, sondern für unsre ursprünglichen Wagnisse büßen. Die Verpflichtung, uns mit den Gebieten Anderer zu belasten, bildet einen Theil unserer ganzen Besitzart. Mag indeß der Pendschab das letzte Beispiel dieser Nothwendigkeit abgeben, so wird es doch sicher nicht das schlechteste sein.“ So die Times. Und bevor die wirkliche Einverleibung des Fünfstromlandes erfolgt ist, beschäftigt sich dieses Blatt mit den bisherigen Finanzen und dem Staatsschatz der Sikhs. Ein Vergleich des Pendschab mit der kürzlich erworbenen Provinz Scinde läßt nicht verkennen, daß die Engländer an jenem Gebiet eine recht werthvolle Acquisition machen werden. Daß sie den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen werden, unterliegt keinem Zweifel. Die große Masse der Pendschab-Bevölkerung ist weit friedlicher und das Land im Allgemeinen weit fruchtbarer, als der Theil, welchen die Engländer den Ameers abnahmen. Jede der drei Städte: Lahore, Umritsir und Peschawer enthält circa 60,000 Einw., Multan etwa 50,000 E. Die Sikhs, welche das einzige Hinderniß bilden, machen weniger als ein Zehntel der Gesammtbevölkerung aus. Und selbst dies Zehntel ist unter sich gespalten und verfeindet. Die reichste und ruhigste Klasse der Pendschabbewohner bilden die Radschputs „der Berge“, über welche Ghulab Singh gesetzt worden. Die wenig zahlreichen Sikhs leben hauptsächlich in der Hauptstadt und der dazu gehörigen Provinz, namentlich in Umritsir und Lahore. Da die Engländer im Besitze Lahore's sind, so wird ihnen die vollständige Inkorporation des Pendschab in ihr ostindisches Gebiet nicht allzuschwer fallen. In Betreff der Finanzen bemerkt die Times, daß nach Rundschit's Tode, ehe seine Monarchie zerstückelt wurde, die jährliche Einnahme des Staatsschatzes zu Lahore 122 Lacs Rupien = 1,229,000 Pf. Sterl., betrug. Natürlich war in dieser Summe lange nicht Alles begriffen, was dem Volke abgepreßt wurde. Rundschit hatte bedeutende Vorräthe an Gold, Silber und Juwelen aufgehäuft, besonders gegen sein Ende, wo sein Geiz oft bis in's Unglaubliche ging. Indeß während der kurzen Regierung Schihr-Singh's, eines seiner Nachfolger, wußte die Familie Ghulab Singh's wenigstens die Hälfte von jener angesammelten Beute des alten Löwen an sich zu bringen. Mit diesem Gelde, das er nach Dschummu schaffte, kaufte sich der Hügel-Häuptling die Provinz Caschmir. Inzwischen wuchsen mit der Abnahme der Hülfsquellen die Staatsausgaben so lange, bis endlich kurz vor der englischen Invasion die Kosten für's Militär um 50-60,000 Pf. Sterl. jährlich die gesammte Staats-Einnahme überschritten. Die jetzige Armuth der Staatskasse erklärt sich unter Anderm auch aus der Abtrennung wichtiger Gebietstheile. So ist Dschummu mit seinen Dependenzen von der englischen Krone gegen einen nominellen Tribut an einen selbstständigen Maharadscha verliehen und die Provinz Caschmir unter der nämlichen Bedingung hinzugefügt worden. Die also losgetrennten Gebiete enthalten ein Drittel der ganzen Bevölkerung. Das alte Königreich bestand aus 6 Departemens: die beiden eben genannten; sodann: der obere Indus (Hptstadt Peschawer); der westliche Indus-Distrikt (Hptstadt Dihra Ismael Khan); Multan und die Provinz Lahore. Unter diesen zahlte Multan mit ein Siebentel der Gesammtbevölkerung mehr als ein Viertel der ganzen Staats-Einnahme. So ist der Sikh-Staat einerseits durch Mulradsch's Empörung, andererseits durch die Unabhängigkeit des Ghulab Singh um fast die Hälfte seiner frühern Einkünfte verkürzt worden. Die Times kommt zu dem Schluß, daß immer noch 3 Millionen Staatseinkünfte ganz gut herauszuschlagen sein werden. Freilich von der Bedeutung dieser neuen Acquisition für den britischen Handel, von der kommerziellen Wichtigkeit des ganzen Indus mit seinen Nebenströmen, sobald er einmal fest in den Händen der Engländer ist, sagt die Times kein Wort. Sie berührt eben so wenig den andern Punkt, der nicht minder wichtig ist, daß England mit der Annexation des Pendschab dem russischen Einfluß in Asien ganz anders die Spitze bietet, als es ohne dies möglich wäre und daß diese 2 Punkte schwerer wiegen, als jene jährlichen 3 Millionen.
[Deutschland]
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(Schluß der Wahlreglements.)
Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember d. J.
Bestimmungen über die Abgränzung der Wahlbezirke.
§ 1. Die Landräthe haben unverzüglich nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 3 des Wahlgesetzes vom 6. Dezember d. J. die nöthigen Einleitungen zur Begränzung der Bezirke für die die Urwahlen zu treffen. (Vergl. § 35).
§ 2. Sie haben also festzustellen: 1. zu welchem Wahlbezirke diejenigen Gemeinden, und zu einem Gemeindeverbande nicht gehörigen Besitzungen, deren Bevölkerung nicht 250 Seelen erreicht, vereinigt werden sollen. Der so gebildete Wahlbezirk steht in Beziehung auf die Zahl der zu wählenden Wahlmänner einer Gemeinde von derselben Volkszahl gleich; 2. Die Zahl der nach dem gesetzlichen Verhältniß auf die einzelnen Bezirke fallenden Wählmänner. In den Gemeinden von mehr als 1000 Einwohnern bestimmen die Gemeindebehörden unter Aufsicht des Landrathes die Zahl und Begränzung der zu bildenden Wahlbezirke. Da kein Bezirk mehr als zehn Wahlmänner wählen soll, so ergiebt sich, daß kein Bezirk volle 2750 Einwohner enthalten darf. Um eine Ermüdung der Wahlversammlung zu vermeiden, wird es zweckmäßig sein, die Wahlbezirke in einem mäßigen Umfange zu halten.
Urwahlen.
§. 3. Die Wahl wird von einem Wahl-Vorsteher geleitet. Derselbe wird in den Städten von dem Magistrate (Bürgermeister), in den Land-Gemeinden von dem Landrathe ernannt. In gleicher Weise wird ein Stellvertreter des Wahl-Vorstehers für etwanige Verhinderungs-Fälle ernannt. In den Land-Gemeinden der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen ist bei diesen Ernennungen besonders auf die Gemeinde-Vorstände (Bürgermeister, Beigeordnete, Gemeinde-Vorsteher, Amtleute), Rücksicht zu nehmen.
§. 4. In jeder Gemeinde wird sofort von der Orts-Behörde ein namentliches Verzeichniß aller nach Art. 1 und 2 des Wahlgesetzes vom 6. d. M. und Art. 67 der Verfassungs-Urkunde stimmberechtigten Wähler aufgestellt, und zu Jedermanns Einsicht in einem zu bestimmenden Locale ausgelegt, auch daß solches geschehen, öffentlich bekannt gemacht. Wer sich darin übergangen glaubt, hat seine Einwendungen binnen drei Tagen nach der Bekanntmachung anzugeben und zu bescheinigen. Die Entscheidung über die Reclamation steht derjenigen Behörde zu, die nach §. 3 den Wahl-Vorsteher zu ernennen hat.
§. 5. Die Wahsen in allen Wahl-Bezirken werden im ganzen Umfange der Monarchie am 22. Januar k. J. abgehalten. Wenn in demselben Orte mehrere Wahl-Abtheilungen sind, so werden die Wahlen überall zur nämlichen Stunde vorgenommen.
§ 6. Die Wähler sind zur Wahl durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise vorzuladen.
§ 7. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil nehmen.
§ 8. In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgelesen und die erschienen Wähler als abwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten veranlaßt und so die Wahlversammlung konstituirt. Später erscheinende Wähler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt.
§ 9. Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler und verpflichtet sie mittels Handschlags an Eidesstatt.
§ 10. Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die einzelnen Wähler austheilen.
§ 11. Jeder Wähler schreibt auf den ihm übergebenen Zettel den Namen des von ihm gewünschten Wahlmannes. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name, oder der Name einer nicht wählbaren Person geschrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, eben so ungestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel sind ungültig. Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihre Stimmzettel durch den Protokollführer schreiben
§ 12. Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende Gefäß gelegt.
§ 13. Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimmzettel für diese Abstimmung nicht mehr abgegeben werden.
§ 14. Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zählung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehendes Resultat Bedenken erregen, so sind Wahlvorsteher und Stimmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen.
§ 15. Die Stimmzettel werden durch einen Stimmzähler unter Vorzeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg laut gezählt.
§ 16 Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären.
§ 17. Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel.
§. 18. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen wird. Bei Ausmittelung derjenigen Candidaten, welche nach den vorstehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos.
§. 19. Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen als den auf die engere Wahl gebrachten Candidaten ungültig
§. 20. Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahlvorsteher und Stimmzähler.
§. 21. In Wahlbezirken, wo mehr als Ein Wahlmann zu wählen ist, findet vorstehendes Verfahren mit der Maßgabe Statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist.
§. 22. Das Wahl-Protocoll, welches nach den anliegenden Formularen aufzunehmen ist, wird vom Wahlvorsteher, den Stimmzählern und dem Protocollführer unterzeichnet und sofort dem Wahl-Commissar (§. 29) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt.
§. 23. Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken obwalten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzulegen, welche darüber entscheidet, und sodann mit Ausschließung des Wahlmannes, dessen Wahl für ungültig erklärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäfte fortschreitet.
Wahl der Abgeordneten.
§. 24. Die Bezirke zur Wahl der Abgeordneten sind von den Regierungen nach Maßgabe der Bevölkerung zu bilden (Art. 5 und 6 des Wahlgesetzes). Bei der Abgränzung derselben ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß eine Theilung der Kreise möglichst vermieden und den Wahlmännern die Theilnahme an der Wahl nicht ohne Noth erschwert wird.
§. 25. Die Regierung bestimmt den Wahl-Commissar, so wie den Wahlort und läßt davon die Wahl-Vorsteher durch die Landräthe benachrichtigen.
§. 26. Der Wahl-Commissarius stellt aus den eingereichten Wahl-Verhandlungen ein Verzeichniß der Wahlmänner auf und ladet dieselben zur Wahl der vom Wahlbezirke zu wählenden Abgeordneten schriftlich ein.
§ 27. Die Wahl der Abgeordneten wird im ganzen Umfange der Monarchie am 5. Februar k. J. vorgenommen.
§. 28. Bei der Wahl der Abgeordneten kommen die Vorschriften der vorstehenden §§. 7-21, mit Ausnahme der §§ 9 und 18, an deren Stelle folgende Bestimmungen treten, zur Anwendung.
§. 29 Die Stimmzähler und der Protocollführer werden auf Vorschlag des Wahl-Commissarius von den anwesenden Wahlmännern aus ihrer Mitte durch Acclamation oder vermittels Aufhebens der Hände nach absoluter Stimmen-Mehrheit gewählt und vom Wahl-Commissar mittels Handschlags an Eidesstatt verpflichtet.
§ 30. Hat sich auf einen Candidaten die absolute Stimmen-Mehrheit vereinigt, so ist derselbe als gewählt zu erklären. Hat sich keine absolute Stimmen-Mehrheit ergeben, so wird zu einer weiteren Abstimmung geschritten. Dabei kann keinem Candidaten die Stimme gegeben werden, welcher bei der ersten Abstimmung keine oder nur eine Stimme gehabt hat. Die zweite Abstimmung wird unter den übrig bleibenden Candidaten in derselben Ordnung wie die erste vorgenommen. Jeder Stimmzettel ist ungültig welcher einen andern, als die in der Wahl gebliebenen Candidaten enthält Wenn auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehrheit ergibt, so fällt je in der folgenden Abstimmung derjenige, welcher die wenigsten Stimmen hatte, aus der Wahl, bis die absolute Mehrheit sich auf einen Candidaten vereinigt hat. Stehen sich mehrere in der geringsten Stimmenzahl gleich, so entscheidet unter ihnen das Loos, welcher aus der Wahl fällt.
§. 31. Wenn die Abstimmung nur zwischen zwei Candidaten noch Statt finden, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-Commissars gezogen wird.
§. 32. In der Versammlung sowohl der Urwähler als der Wahlmänner dürfen keine Diskussionen Statt finden, noch Beschlüsse gefaßt werden, vorbehaltlich der in §. 23 der Versammlung der Wahlmänner überwiesenen Prüfung.
§. 33. Die Gewählten sind von der auf sie gefallenen Wahl durch den Wahl-Commissarius in Kenntniß zu setzen, und zur Erklärung über die Annahme derselben, so wie zu dem Nachweise, daß sie nach Art. 8 des Wahl-Gesetzes wählbar sind, aufzufordern Im Falle der Nichtannahme oder eingeräumten Nichtbefähigung hat die Regierung sofort eine neue Wahl zu veranlassen.
§. 34. Sämmtliche Verhandlungen über die Wahl sowohl der Wahlmänner als der Abgeordneten werden von dem Wahl-Commissarius der Regierung eingereicht, welche dieselben durch den Ober-Präsidenten dem Minister des Innern zur weiteren Mittheilung an die zweite Kammer vorzulegen hat.
Allgemeine Bestimmung.
§. 35. In dem keinem landräthlichen Kreis-Verbande angehörigen Städten werden die nach Obigem dem Landrathe obliegenden Functionen von dem Magistrat oder Bürgermeister ausgeübt. — In der Stadt Verlin versieht der Magistrat sowohl die Functionen des Landraths als die der Regierung.
Berlin, 8. December 1848.
Königliches Staats-Ministerium
Graf Brandenburg. Ladenberg. Manteuffel. v. Strotha.
Rintelen. v. d. Heydt.
Handelsnachrichten.
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Civilstand der Stadt Köln.
Den 18. Dezember 1848.
Geburten.
Peter, S. v. Andr. Caspers, Schuhm., Butterm. — Peter Hub., S. v. Heinr. Hub. Zehnpfenning, Schlossergesell, Johannstr. — Franz Xav., S. v. Karl Anton Geerling, Polizei-Bureaugehülfe, Marsilstein. — Xav. Wern. Jos., S. v. Math. Baum, Sekretär der Gynasial- und Stiftungs-Fonds, Domhof. — Casp., S. v. Christ. Watteler, Tagl., Catharinengr. — Rich. Wilh., S. v. Wilh. Hertz, Kfm., Neum — Math. Wilh., S. v. Franz Everh. Schneider, Metzger, Peterstr. — Heinr. Jos., S. v. Christ. Baur, Handelsm., Kayg.
Sterbefälle.
Helena Leist, geb. Schmitz, 81 J. alt, Marienpl. — Gertr. Hüllen, 1 J 3 M. alt, unter Kranenb. — Mechtildis Rollin, 3 J. 6 M. alt, Engg. — Jos. Eschweiler, 12 J. alt, Friesenw.
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Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 22. Dezember 1848.
Abgefahren: J. Budberg nach Duisburg. Wb Jacob Schaaff nach Wesel.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Pet. Gies u. M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn H. Staab.
Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.
Rheinhöhe am 22 Dez. 6 2″.
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Bekanntmachung.
Weid-Viehmärkte in Neuß.
Obgleich die gewöhnliche Saison der Weid-Viehmärkte vorüber ist, so werden dennoch auf den dringenden Wunsch der Viehhändler und in Betracht, daß die hiesigen diesjährigen Weid-Viehmärkte sich fortwährend einer lebhaften Frequenz erfreut haben, noch zwei dieser Märkte hier abgehalten, welche wegen der einfallenden Feiertage auf Mittwoch den 27. Dezember c. und Dienstag den 2. Januar 1849 anberaumt sind.
Neuß, den 20 Dezember 1848.
Der Bürgermeister, Breuer.
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@facs0952
Jagdverpachtung in der Brükker Gemarke.
Freitag den 29. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, wird bei Gastwirth Vierkotten auf der Post in Brück
die Jagd in der Brücker Gemarke und den daran gränzenden königlichen Forstdistrikten in zwei Jagdrevieren zur Verpachtung an den Meistbietenden ausgestellt.
Bensberg, 18. Dezember 1848.
Der Forstmeister, Fromm.
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Holz-Verkauf in der königl. Oberförsterei Kottenforst.
Aus nachbenannten Schlägen sollen folgende Holzquantitäten öffentlich versteigert werden:
1. Im Forstrevier Heidchen.
Donnerstag den 28. December d. J., Vormittags 9 Uhr, bei dem Gastwirth Johann Schwindt zu Röttgen.
Dickt an der Flerzheimer Allee: 19 Stück Eichen-Nutzholz; 26 1/2 Klafter Eichen- und Buchen-Brennholz und 243 Schock Reiserwellen.
Pisterich: Ungefähr 9 Stück Eichen-Nutzholz; 30 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 260 Schock Reiser-Wellen.
Mittwoch den 3. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, bei dem Gastwirth Johann Schwindt zu Röttgen.
Bocksprung: 44 Stück Eichen- und 1 Stück Buchen-Nutzholz; 179 1/2 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 751 Schock Reiser-Wellen.
2. Im Forstrevier Schönwald.
Freitag den 5. Kanuar k. F., Vormittags 9 Uhr, im Gasthof zum Heideweg zu Endenich.
Leuschhecke an der Bilipper Allee: 2 Stück Eichen-Nutzholz; 51 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 27 Schock Reiserwellen.
Leuschhecke am Langwege: Ungefähr 5 Schock Eichen- und Buchen-Nutzholz-Stangen; 32 Klafter Eichen- und Buchen-Brennholz und 46 Schock Reiser-Wellen.
Saustiefel: 3 Stück Eichen-Nutzholz; 10 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 27 1/2 Schock Reiser-Wellen.
3. Im Forstrevier Buschhoven.
Dinstag den 9. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, im Forsthause zu Buschhoven.
Morenhoverforst: 27 Stück Eichen-Nutzholz; 16 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 123 Schock Reiser-Wellen.
Daselbst: 34 Stück Eichen-Nutzholz; 16 Klafter Eichen-Brennholz und 9 Schock Reiser-Wellen.
Saueracker: Ungefähr 8 Stück Eichen-Nutzholz; 8 Klafter Eichen- und gemischtes Brennholz und 150 Schock Reiser-Wellen.
4. Im Forstrevier Wormersdorf.
Donnerstag den 11. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, im Forsthause zu Wormersdorf.
Tombergerbusch: Etwa 10 Stück Eichen-Nutzholz; 4 Klafter dergl. Nutzholz; 45 Klafter Eichen- und Buchen-Brennholz, und 145 Schock Reiser-Wellen.
Daselbst: Desgl. 15 Klafter Eichen-Brennholz und 119 Schock Reiser-Wellen.
Hellenberg: Das im Schlage befindliche Eichen-Lohholz, abgeschätzt zu 25 Klaftern in 14 Loosen und 143 Schock Reiser-Wellen.
5. Im Forstrevier Schönwald.
Dienstag den 16. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr. im Gasthofe zum Heideweg zu Endenich.
Obere Greishecke: Ungefähr 80 Klafter Aspen-Brennholz und 78 Schock Reiser-Wellen:
Merler Viehweide: 2 Stück Eichen-Nutzholz; 51 1/2 Klafter Eichen- und gemischtes Brennholz und 32 Schock Reiser-Wellen.
Verbrannte: Etwa 21 Stück Eichen-Nutzholz; 11 Klafter Eichen- und Buchen-Brennholz und 15 Schock Reiser-Wellen.
6. Im Forstrevier Buschhoven.
Freitag den 19. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, im Forsthause zu Buschhoven.
An der Dünstekover Viehtrifft ober der Kölnischen Straße:
Ungefähr 40 Stück Eichen-Nutzholz; 18 Klafter Eichen- und gemischtes Brennholz und 130 Schock Reiser-Wellen; sodann das im Schlage befindliche Lohholz in 6 Loosen.
7. Im Forstrevier Venne.
Dienstag den 23. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, im Gasthofe zum Heideweg zu Endenich.
Dickenbogen: Etwa 8 Stück Eichen-Nutzholz; 220 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 120 Schock Reiser-Wellen.
Donnerstag den 25. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, im Gasthofe zum Heideweg zu Endenich.
Daselbst: Desgl. 200 Klafter Eichen-, Buchen- und gemischtes Brennholz und 130 Schock Reiser-Wellen.
8. Im Forstrevier Hardt.
Dinstag den 30. Januar k. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Forsthause Hardt.
An der Eremitage: Ungefähr 215 Stück Eichen-Nutzholz; 40 Klafter Eichen- und Buchen-Brennholz und 190 Schock Reiser-Wellen.
Das Lohholz wird auf dem Stamme verkauft; alles übrige Material ist aufgearbeitet und wird den Kaufliebhabern auf Verlangen durch die betreffenden Forster an Ort und Stelle vorgezeigt werden.
Endenich bei Bonn, 12. December 1848.
Der Oberförster Riesen.
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@facs0952
Gemälde-Versteigerung à tout prix.
Heute Samstag den 23. Dezbr., Morgens 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Heute kommen mehrere Gemälde vor, welche sich besonders zu Weihnachts- und Neujahrsgeschenken eignen.
J. G. Späner, Domhof Nr. 13.
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@facs0952
Kölnischer Kunstverein.
Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder, des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 11 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dez. nicht eingelöst sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen.
Köln, 8. Dezember 1848.
Im Namen des Direktoriums, Dr. Ernst Weyden, Sekretär.
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@facs0952
Ein Kapital von 14,000 Thaler wird gegen 1. hypothekarische Sicherheit gesucht.
Der Werth des Grund-Vermögens, welches die Darlehnssucher als Pfandobjekt anbieten, beträgt mindens 65,000 Thlr. Alle näheren Aufschlüsse über die Vermögens-Verhältnisse der Darlehnssucher ertheilt bereitwilligst der unterzeichnete Notar.
Neuerburg, im Landgerichtsbezirke Trier, 12. Dezember 1848.
Pütz, Notar in Neuerburg.
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Wasserheil-Anstalt Marienberg bei Boppard am Rhein.
Arzt Herr Dr. Hallmann. Kur ununterbrochen das ganze Jahr.
Die Winterkur ist für alle eingewurzelte Krankheitsfälle besonders zu empfehlen.
Der wöchentliche Kurpreis beträgt Alles in Allem je nach der Schönheit des Zimmers 8 bis 15 Thlr.
Aerztliche Anfragen bitten wir an Hrn. Dr. Hallmann, ökonomische an uns postfrei zu richten.
Kampmann und König, Pachter der Anstalt.
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Ferd. Freiligraths neuere politischen und socialen Gedichte.
1 Bdchen. 8. eleg. geh. Preis 15 Sgr. sind so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, die Exemplare bestellten, vorräthig.
Fl. Schuster St. Louis.
Dieselben sind auch in Köln auf der Expedition der „Neuen Rhein. Ztg.“ zu haben.
@typejAn
@facs0952
Für Herren neueste französische und englische Kragen sind Obenmarspforten Nro. 42 zu haben.
@typejAn
@facs0952
„Neue Rheinische Zeitung.“
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am nächsten Samstag den 24. Dez., acht Uhr Abends bei Hamspohn im Freischütz stattfindenden außerordentlichen General-Versammlung zur Schlußberathung der letzten Verhandlungen eingeladen.
Köln, 21. Dez. 1848.
Die Geranten.
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Einladung zum Abonnement auf die „Freien Blätter.“
Dieselben erscheinen von Neujahr ab mit interessantem Feuilleton, wöchentlich 3 Mal, und zwar: Sonntag, Mittwoch und Freitag. Die Richtung der Blätter ist eine durchaus demokratische und bieten sie außer raisonirenden Artikeln, das neueste und wichtigste aus der Tagesgeschichte. Der Preis für Köln und nächste Umgebung ist auf 18 Sgr. festgesetzt; — durch die Post bezogen auf 22 Sgr. 6 Pf. per Quartal (für das Ausland kommt der ermäßigte Postaufschlag hinzu). Insertionen werden zu 6 Pfennige die Zeile aufgenommen, wozu sich die Blätter ihrer ansehnlichen Verbreitung wegen, besonders eignen. Beiträge nach der Tendenz der Blätter nimmt die Redaktion dankbar entgegen.
Bestellungen beliebe man in Köln unter Hutmacher Nro. 17; auswärts bei der nächsten Postanstalt baldigst zu machen.
Köln, im Dezember 1848.
Die Expedition.
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Hermann, der deutsche Volkswächter in Rheinland-Westfalen welcher jüngsthin auch für Köln ein specifisches Interesse erhalten, empfiehlt sich seinen zahlreichen Lesern auch für das Kriegsjahr 1849. — Erscheint wöchentlich dreimal. 1/4 jährl. Preis auf allen Posten 26 1/4 Sgr. Inserate per Zeile 1 Sgr.
Die Expedition in Hamm.
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Der freie Staatsbürger.
Organ der Demokratie.
Der freie Staatsbürger, welcher seit dem 1. Oktober täglich als politisches Blatt in Nürnberg erscheint und das Organ der demokratischen Partei in Franken ist, hat sich in dieser kurzen Zeit seines Bestehens in der Nähe und Ferne zahlreiche Freunde und einen ausgedehnten Lesekreis erworben. Er wird auch im nächsten Jahre dieses Vertrauen zu rechtfertigen sich bemühen, und namentlich den Verhandlungen des bevorstehenden Landtags seine Aufmerksamkeit widmen. Seine täglichen leitenden Artikel haben theils die allgemein deutschen, theils die speziell baierischen Verhältnisse zum Gegenstand. Die Entschiedenheit und die Popularität ihrer Sprache sind vorzugsweise geeignet, das Volk über die politischen Tagesereignisse und über seine staatsbürgerlichen Rechte aufzuklären. Die Tagesneuigkeiten bringt der freie Staatsbürger so schnell und genau als irgend eine andere Nürnberger Zeitung. Der freie Staatsbürger kostet jährlich 6 fl. — kr. halbjährig 3 fl. — kr., viertejährig 1 fl. 30 kr., und wird um diesen Preis von den Postämtern im ganzen Umfang des Königsreichs Baiern geliefert. Wir bemerken ausdrücklich, daß die Post fortan jederzeit vierteljährige Abonnements anzunehmen verpflichtet ist. Inserate 4 1/2 kr. die zweispaltige Petitzeile.
Nurnberg, im Dezember 1848.
Die Expedition des freien Staatsbürgers.
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VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.
Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.
Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.
Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne Kupferbodene u. kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.
Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang
Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, und liefert auch Contrakte für alle Plätze ins innere der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc.
Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.
Antwerpen, den 18. December 1848.
VAN EETEN et Comp
NB. Man wünscht noch einige respektable Agenten, welche im Stande sind eine genügende Caution zu stellen.
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Köln-Mindener Eisenbahn.
Zur Verlängerung des für die Expedition der Post. nöthigen Aufenthalts in Minden wird auf Verlangen der Postverwaltung und auf Veranlassung des königlichen Handels-Ministeriums der um 10 Uhr Abends von Deutz nach Berlin abgehende Zug vom 23. d. M. ab auf den Stationen Küppersteg und Benrath nicht mehr halten, und von den Stationen von Düsseldorf bis Minden 1/4 Stunde früher, als im Fahrplane angegeben, abfahren.
Die Direktion.
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Für Damen.
Seidenhüte in allen Farben von Thlr. 1-10 bis 4. In Sammet in allen Farben von Thlr. 2 bis 8.
Obenmarspforten Nr. 42.
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Annonce.
Zwei junge Männer, beide von sanftem Charakter, dem gebildeten Stande angehörig, welche in dem festen Glauben, daß Deutschland einer sehr unglücklichen Zeit entgegengehe, in Amerika sich in Gesellschaft mehrer deutschen Familien niederzulassen wünschen, suchen jeder eine Lebensgefährtin, welche sich entschließen kann, Wohl und Wehe mit ihnen zu theilen; am liebsten Töchter vom Lande mit einigem Baarvermögen. Freie Briefe nimmt die Expedition dieser Zeitung an. Verschwiegenheit ist selbstredend.
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Zu Festgeschenken bei J. Treitz, unter Goldschmidt, zwischen b. Jülichs- u. Laurenzplatze 20.
Grünmeyer's katholisches Gebetbuch, im Geiste der katholischen Kirche, mit 8 Abbildungen in Gold- und Farbendruck, in echtem Goldschnitt u. Saf. eleg. geb. 15 Sgr.
Grünmeyer, Dasselbe Gebetbuch, große Ausgabe, eben so geb. 25 Sgr.
Sodann empfehle ich meine vorräthigen Bilderbücher zu den billigsten Preisen; ferner mein bekanntes Lager deutscher, franz., englischer und italienischer Classiker in Pracht- u. anderen Ausgaben, in Prachtband oder Halbfrzbd. gebden. zu den möglichst billigsten Preisen, als: Jean Paul, Göthe, Herder, Lessing, Platen, Seume, Chamisso, Klopstock, Schiller, Voß, Hauff, Shakespeare, Claudius, Weber, Cooper, Scott, Bulwer, Hoffmann, Kant, Raumer, Becker, Wieland, Simrock, Uhland, Rückert, Tieck, Körner, Arnim, Brentano, Hebel, Krug, Schlosser, Heinse, Hammer, Jacobi, Musäus, Gervinus, Stolberg, Gaudy, Zschokke, Börne, Kleist, Werner, Schubert, Thümmel, Blumenhagen, Langbein, Leonhard, Dahlmann; eine Auswahl franz., engl. u. italienischer Classiker; meist in Original-Pracht-Ausgaben und in Prachtbänden gebunden.
Die oben genannten deutschen Classiker sind alle mehrfach und in verschiedenen Einbänden, neu, zu antiquarischen Preisen bei mir zu haben, und empfehle als frommes Christgeschenk:
Silbert's Leben Jesu Christi und der Jungfrau Maria.
große Pracht-Ausgabe mit 12 großen Stahlstichen in Prachtbd. 2 Thlr.
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Ein Ackerland-Versteigerungs-Protokoll aus hiesiger Gegend von 2500 Thaler wird zu übertragen gesucht. Die Exp. sagt wer.
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Für ein Kolonialwaaren-Geschäft wird ein Ladendiene gesucht. Franco Anträge sub Ltra. D. et L. Nro. 1 an die Exp d. Z.
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Ein großer Eiskeller ist zu vermiethen.
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Abend-Restauration.
Heute, so wie permanent Abends eine Auswahl von allen der Saison angemessenen Speisen: Gänse-, Hasen-, Rehbraten, Schellfische etc.; vorzügliche Weine, Liqueure, Punsch, Kaffe, Thee u. dgl., bei aufmerksamer freundlicher Bedienung in der oberländ. Küche, Langgasse 1.
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Gasthof-Empfehlung.
Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hôte, resp. Abonnenten-Tischer, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste.
Köln, den 15. Dezember 1848.
Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro 17.
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Kartoffel-Pfannenkuchen auf ächt westpfälische Art, so wie Gans mit Kastanien, Haasenbraten und Ragout, Schellfische u. s. w., heute Samstag Abend bei Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhof Nro. 17.
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Theater-Anzeige.
Sonntag den 24. Dezember 1848:
Die Hugenotten.
Große Oper in 5 Akten von Meierbeer.
[unleserlicher Text] Valentine, Frl. Minna Marburg, als Gast.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.