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Leben und Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.
Zweite Abtheilung. Kapitel I.
Ritter Schnapphanski war in demselben Falle wie Professor N. in Berlin — — es stand ihm etwas ganz Außerordentliches bevor. Doch erzählen wir zuerst die Geschichte des Professors.
Der Herr Professor war krank. Er ließ den Doktor kommen. Der Doktor kam. Arzt und Professor standen einander gegenüber. Der Erstere mit jenem heidnisch frohen Lächeln, welches den meisten
Medizinern eigenthümlich ist; der Professor: lang, dürr, einer ausgetrunkenen Flasche ähnlich, mit sehr miserablem Antlitz.
„„Doktor, ich bin krank —““ begann der Professor.
„Das freut mich —“ erwiederte der Doctor.
„„Ich glaube, ich habe die Schwindsucht, Doctor. —““
„Sehr leicht möglich, Herr Professor —“
„„Nicht wahr, ich bin sehr krank?““
„Lassen Sie mich Ihren Puls fühlen —“
„„Glauben Sie, daß die Sache gefährlich ist? —““
„Zeigen Sie mir Ihre Zunge —“
„„Meinen Sie nicht, daß ich bald sterben werde?““
„Wann gehen Sie Abends zu Bett?“
„„Soll ich nicht lieber mein Testament machen?““
„Wie sieht es mit Ihrem Appetit aus?“
„„Soll ich nicht die Verwandten von meiner traurigen Lage benachrichtigen?““
„Haben Sie regelmäßigen Stuhlgang!“
„„Doktor, retten Sie mich!““
„Herr Professor, antworten Sie auf meine Frage!“
Eine Pause entstand. Der Professor schaute auf den Doktor wie ein krankes Fohlen auf seine Mutter. Der Doktor fuhr fort:
„Antworten Sie mir also klar und bestimmt, Herr Professor.“
„„Ich bin ganz zu Ihren Diensten Herr Doktor.““
„Schildern Sie mir Ihren Zustand — — haben Sie Beschwerden?“
„„Der Beschwerden habe ich manche — —““
„Und welche, Herr Professor? Haben Sie z. B. eine gewisse Schwere in den Gliedern?“
„„Ganz recht — es liegt mir wie Blei in den Gliedern —“
„Haben Sie Kongestionen nach dem Kopfe, oder nach andern Theilen des Körpers?“
„„Kongestionen — ganz recht, ich habe Kongestionen — fast nach allen Theilen.““
„Lassen Sie mich doch Ihre Augen sehen — Sie scheinen ganz rothe Augen zu haben.“
„„Ach, allerdings, Herr Doktor. Das kommt von dem vielen Arbeiten in der Nacht.““
„Schlafen Sie Nachts auf dem Rücken?“
„„Ich schlafe selten, Herr Doktor.““
„Also träumen Sie?“
„„Ach, ich habe schwere Träume —“
„Haben Sie erotische Träume — —?“
Der Professor schlug verschämt die Augen nieder. Wiederum entstand eine Pause. Der Doktor blickte auf den Professor, wie der Teufel auf einen armen Sünder.
„Setzen wir unsere Konversation fort — nicht wahr, Sie sind unverheirathet Herr Professor?“
„„Allerdings, Herr Doktor!““
„Sie haben auch sonst keinen Umgang mit Frauenzimmern?“
„„Herr Doktor, das ist eine Gewissensfrage.““
„Verzeihen Sie, eine reine Gesundheitsfrage.“
„„Aber wie soll ich Ihnen darauf antworten?““
„Nun, ganz einfach mit Ja oder Nein; haben Sie Umgang mit Weibern oder nicht?“
„„Nein, Herr Doktor! Das ist durchaus gegen mein Prinzip.““
„Aber es wäre gut für Ihre Gesundheit —“
„„Mein Prinzip geht über die Gesundheit.““
„Aber Ihr Prinzip kann Sie in's Grab bringen.“
„„Mit meinem Prinzip will ich sterben.““
„Nun, so sterben Sie wohl, Herr Professor“ — der Doktor griff nach seinem Hute, um sich zu entfernen. Der Professor trat ihm in den Weg.
„„Lieber Herr Doktor — —““
„Verehrter Herr Professor — —“
„„Bleiben Sie um Gottes Willen!““
„Aber, gehorchen Sie meinen Befehlen!“
„„Ich will Alles thun, was Sie wünschen.““
„Meine Befehle werden Ihnen nur angenehm sein.“
„„Ich will Moschus und Rhabarber fressen.““
„Würde Ihnen wenig helfen.“
„„Ich will Balsam und Fliederthee trinken.““
„Könnte von gar keinem Nutzen sein.“
„„Aber was wünschen Sie denn?““
„Ich wünsche nur das allermenschlichste, das allererfreulichste von Ihnen!“
„„Sprechen Sie also!““
„Und gehorchen Sie mir.“
„„Was soll ich thun?““
„Sie soll'n sich verlieben — ein Weib nehmen!“
— Der Kopf des Professors sank auf die Brust, die Tabakspfeife entfiel seiner Hand und Wolken der tiefsten Verlegenheit, des innigsten Schmerzes verdunkelten die Stirn des unglückseligsten
Mannes.“
„„Herr Doktor““ — fuhr endlich der Gepeinigte in sehr gedrücktem, schleppendem Tone fort — „„Herr Doktor, Sie wissen,
[0908]
ich bin Theologe. Ihr Befehl widerspricht meinem ganzen System, meiner ganzen Anschauungsweise. Ein viertel Jahrhundert lang, bin ich der Stimme meines Innern, meiner Ueberzeugung treu geblieben und
glaube auch heute noch an das, was uns der Apostel sagt im 8ten Verse des 7ten Kapitels seiner Epistel an die Corinther, wo da geschrieben steht, daß es besser ist, wenn die Ledigen bleiben wie der
Apostel, nemlich ebenfalls ledig und unbeweibt — —““
„Narrenspossen, nichts als Narrenspossen!“ — unterbrach hier der Doktor — „und außerdem vergessen Sie Herr Professor, daß es im 9ten Verse heißt:
„„So sie aber sich nicht enthalten können, so laß sie freien. Es ist besser freien, denn — —““
Der Professor seufzte tief auf — „„Sie verlangen also in vollem Ernst, daß ich mich verheirathe?““
„Das habe ich nicht gesagt.“
„„Aber Sie wollen ja, daß ich mich verliebe.““
„Man kann lieben, ohne zu heirathen.“
„„Aber Herr Doktor, das wäre Sünde.““
„Herr Professor, Sie sind von wahrhaft biblischer Unschuld.“
„„Und eine Sünde werde ich nie begehen.““
„Herr Professor, es giebt nur eine Sünde, das ist die Sünde gegen das eigene Fleisch.“
„„Nun, so will ich mit dem Apostel sündigen.““
„Vielleicht war der Apostel aber nicht in so krankhaftem Zustande, wie Sie Herr Professor.“
„„Wie meinen Sie das, Herr Doktor?““
„Vielleicht konnte der Apostel seinem Verlangen widerstehen. Sie werden darüber zu Grunde geh'n.“
„„Nun, es sei! Ich werde heirathen!“
„In vier und zwanzig Stunden!“
Die letzten Worte waren für den armen Professor ein neuer Donnerschlag. Er taumelte rücklings in seinen Sessel, und bedeckte das fahle Antlitz mit beiden Händen. Der Doktor spielte gelassen mit
seinem Hute.
„„Sie sind grausam, Doktor!“„ nahm endlich der Professor das Gespräch wieder auf. — „„Ich soll in vier und zwanzig Stunden heirathe: das ist
unmöglich!““
„Beim Menschen ist nichts unmöglich!“
„„Ich kenne alle Kirchenväter, aber ich kenne kein einziges Weib.““
„So lassen Sie die Kirchenväter laufen, und lernen Sie die Weiber kennen!“
„„Ich will mich verbindlich machen, in vier und zwanzig Stunden eine neue Sprache kennen zu lernen. Aber ein Weib lieben lernen — bedenken Sie Herr Doktor!““
„Die Sprache der Liebe lernt man in fünf Minuten.“
„„Sie sind unerbittlich. Herr Doktor!““
„Unerbittlich, Herr Professor!“
„„O Gott, errette mich von diesem Doktor!“
Der Doktor wurde ungeduldig. Er schritt der Thüre zu. „Thun Sie, was Sie wollen, Herr Professor. Ich bin hierher gekommen, um für Ihren Leib zu sorgen, nicht für Ihre Seele. Suchen Sie meine
Rathschläge mit Ihrem Gewissen zu vereinbaren, das ist Ihre Sache. — — Ich gebe zu, daß es mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist, in vier und zwanzig Stunden ein eh'lich Weib
zu finden, Hochzeit zu machen und so weiter — — aber es fällt mir auch im Traume nicht ein, Sie zu diesem extremen Schritte zu treiben. Richten Sie die Sache anders ein — —
Sie werden mich verstehen. — — Ich stelle Ihnen einfach die beiden Chancen: entweder eine Konzession Ihres Gewissens, oder ein früher Tod. Wählen Sie zwischen einem Gewissensmord und
einem Selbstmord. Wählen Sie von zwei Sünden eine; wählen Sie!“
Von der Stirn des Professors perlte der Angstschweiß. Der Doktor machte seine Auseinandersetzungen aber mit soviel Präzision und mit so unendlicher Bonhomie, daß der geplagte Mann Gottes endlich
langsam das Haupt erhob, und nach einigem Stottern und Erröthen mit einer wahrhaft naiven Unerschrockenheit die Frage wagte:
„„Aber, lieber Herr Doktor, wie würde man diese Mordgeschichte einzurichten haben? —““
Hier konnte sich der Doktor nicht länger halten. Er lachte laut auf —
„Theuerster Professor — —“
„„Allerdings, Herr Doktor! Sagen Sie mir aufrichtig, wie ich mich dabei benehmen soll!““
„Aktiv sollen Sie sich dabei benehmen!“
„„Aber bedenken Sie doch, daß ich durchaus Neuling in der Sünde bin!““
„Tant mieux, Herr Professor.“
„„Tant pis, Herr Doktor! —““
Das Dilemma wollte kein Ende nehmen. Der Doktor sah ein, daß er seinem Patienten zu Hülfe kommen mußte:
„Wenn Sie den alten Jesuiten Escobar gründlich studirt hätten, Herr Professor, so würden alle weiteren Explikationen unnöthig sein. Aber ich merke, daß Sie von der verstocktesten Unschuld
sind. Sie sind ein wahrer Sankt Aloysius — doch trösten Sie sich! Morgen Abend zwischen 7 und 8 Uhr wird Jemand vernehmlich an ihrer Hausthür schellen. Sie werden Ihre Hausbewohner, Ihren
Knecht und Ihre Mägde hinausgeschickt haben und Sie werden gütigst selbst die Thüre öffnen. Sie werden die Thüre behutsam öffnen, ohne allen Eclat, damit Niemand der Vorübergehenden etwas bemerkt, und
Sie werden die liebenswürdige Person, die Ihnen eine der interessantesten Visiten abstatten wird, eben so artig als zuvorkommend empfangen und sie ohne Umstände sofort in Ihr Studierzimmer führen. Sie
werden dort die Fenster verhängt und den Sopha von Bibeln und Kirchenvätern gereinigt haben. Sie werden ein gehöriges Feuer im Ofen unterhalten und für die geeignete Beleuchtung sorgen. Sie wer
[Deutschland]
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[Fortsetzung] nicht originell war, originell in der Gemeinheit — schachernd mit ihren eigenen Wünschen, ohne Initiative, ohne Glauben an sich selbst, ohne Glauben an das Volk, ohne weltgeschichtlichen Beruf,
— ein vermaledeiter Greis, der sich dazu verdammt sah, die ersten Jugendströmungen eines robusten Volks in seinem eigenen altersschwachen Interesse zu leiten und abzuleiten — ohn'
Aug! ohn' Ohr! ohn' Zahn, ohn' Alles — so fand sich die preußische Bourgeoisie nach der Märzrevolution am Ruder des preußischen Staates.
(Forts.
folgt.)
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68
] Köln, 14. Dezember.
In Nr. 166 und 167 d. Ztg. sind aus dem Bericht einer Deputation „zur Prüfung der Staatskassenrechnungen“ einige Auszüge mitgetheilt worden. Der Leser wird bemerkt haben, daß genannte
Deputation nicht tief eingedrungen ist in die Geheimnisse der preußischen Finanzverwaltung. Sie klagt mit Recht, daß die „Rechnungsablegung sehr verwickelt ist und keine
hinreichende Uebersicht gewährt.“ Aber selbst das Wenige klärt hinreichend auf über die christlich-germanische Art und Weise, wie die Taschen des Volks zu Gratifikationen etc. an ohnehin
übermäßig besoldete Beamte, an Generäle, Generallieutenants, an Oberfinanzräthe, Oberregierungsräthe, an Oberpräsidenten und Minister, an Landräthe und Oberforstmeister und wie das übrige unser Land
aussaugende Geschmeiß weiter heißt, aufs Ungenirteste geplündert worden sind.
Während Tausende von armen Kindern aus Mangel am Nothdürftigsten leiblich und geistig verkümmern, erhält der Landrath Graf von Keller zur Erziehung seiner drei Kinder jährlich 300 Thlr.
— er erhält sie, nicht aus der Tasche des Königs „von Gottes Gnaden“, der außer einem kolossalen Privatvermögen noch jährlich 2 1/2 Millionen aus dem Staatsvermögen bezieht,
sondern aus den Steuerpfennigen der Armen. Herr Graf von Keller hat zwar sein schönes Gehalt, allein wenn ein Graf drei Kinder hat, so versteht es sich von selbst, daß die arme, hungernde
Kanaille jährlich 300 Thlr. zur Erziehung der gräflichen Kinder beisteuern muß. In der octroyirten Verfassung heißt es, daß zur zweiten Kammer nur wählen darf, wer nicht aus öffentlichen Mitteln
Unterstützung erhält. Wird der Hr. Graf Keller also sein Wahlrecht verlieren? O pfui über diese unchristliche Frage. Er wird im Gegentheil doppelt wählen, einmal zur zweiten und dann auch zur
ersten Kammer. Sehr möglich, daß er selbst in letztere gewählt wird. Denn ein solcher Mann muß natürlich sehr konservativ sein, er muß, das verlangt sein heiligstes Interesse des Geldbeutels, den
bisherigen Zustand zu erhalten suchen. Wo blieben andernfalls die 300 Thlr. jährlich und die Erziehung der jungen Grafen und Comtessen? Ein solcher Almosenempfänger, der vierspännig einherfährt und
einen oder den andern Vogel auf der Brust trägt, kann in keiner Weise mit dem arbeitsunfähigen Greise oder Krüppel zusammengestellt werden, der mit Anstrengung und Noth zwar nicht 300 Thlr. jährlich,
sondern jeden Tag, wenns gut geht, einige Silbergroschen zusammenbettelt. Ein solches Gleichstellen liefe der Grundidee des christlich-germanischen Staates schnurstracks zuwider.
Habt Ihr Kinder und jährlich blos 1000 — 2000 Thlr. zu verzehren und es langt Euch nicht: ei, so macht's wie der Oberst v. Lengefeld in Anclam, der für seine zwei Söhne bis zu
deren zwanzigsten Jahr 200 Thlr. jährlich erhält.
Seid Ihr dagegen mit dem Geheimen Justizrath v. d. Hölle oder mit dem Grafen von Schwerin verwandt, so laßt durch sie ein gutes Wort für Euch einlegen. Der Eine erhält für seine
Kinder jährlich 300, der Andere 500 Thlr. Sie werden Euch schon zu einer gleichen Kleinigkeit behilflich sein. Wozu bezahlte denn auch sonst das Volk seine Steuern?
Der christlich germanische Staat hilft allen Geschmäcken, Wünschen und Bedürfnissen ab. Es ist nur die Eine Bedingung erforderlich, daß Ihr den privilegirten Klassen des Adels oder des (höhern)
Beamtenstandrs angehört.
Erfüllt Ihr diese Bedingungen, dann wird's Euch unschwer gelingen, gleich dem Geheimen Oberfinanzrath Senfft v. Pilsach, außer einem fixen Gehalt von 4000 Thälerchen noch 5428 Thlr.
auf Reise- und Büreaukosten geschenkt zu erhalten. Wer dagegen einen kurzen profitabeln Ausflug machen will, der reise als Beamter von Berlin nach Sanssouci zu einer Konferenz wegen Kaminanlagen. Er
liquidirt auf zwei Tage an Extrapostdiäten etc. 22 Thlr. 10 Sgr.
Man erinnert sich, welch' bittere Anklagen gegen die preußische Regierung seit Jahren laut geworden sind, als man von der unsäglichen Noth hörte, von welcher die einst so gesegnete Provinz
Schlesien heimgesucht war. Zwar den Webern in Langenbielau und Umgegend sollte und mußte geholfen werden. Die Hülfe war Pulver und Blei. Allein sie war nicht gründlich genug und darum stieg das Elend,
darum schlug der grimmige Hunger seine scharfen Krallen immer tiefer ein in die Leiber Derer, welche das Universalmittel: Pulver und Blei, im Rosenmonat des Jahres 1844 versagt worden.
Und als nun die Hungerpest 1847 ihren Einzug in Oberschlesien hielt und Tausende und aber Tausende dahin raffte, da vermehrten sich die Klagen, da wurden arge und immer ärgere Verwünschungen laut
gegen die geheiligte Regierung „von Gottes Gnaden.“
Das brave, biedere Deutschland aber beeilte sich, auf die von Preußen ausgehenden Bettelbriefe hin Kollekten zu veranstalten und den schlesischen Brüdern beizustehen. Das brave, biedere
Deutschland! Es ahnte, daß die königlich preußische Regierung nicht helfen könne, trotz des besten Willens.
Den Beweis haben wir jetzt vor uns.
Wie konnte man den Webern und Spinnern im schlesischen Gebirge beistehen, wie die Oberschlesier unterstützen und sie vor'm Hungertode schützen, wenn folgende unerläßliche Ausgaben zu machen
waren:
Auf eine Karte vom Wildpark in Potsdam | 200 | Thlr |
Für Hirschfänger und Wildkasten | 307 | 〃 |
Für Einrichtung eines Wildparks | 789 | 〃 |
Für Besprengung der Charlottenburger Chaussee, damit die Hofdamen und Gardelieutenants keinen Staub schlucken | 1500 | 〃 |
Ein Almosen für den General Graf Dohna | 2000 | 〃 |
Ein Geschenk an den Minister Eichhorn | 1000 | 〃 |
Ein Almosen an Wilhelm, Prinz von Preußen (armer Mann!) | 5000 | 〃 |
Ein dito an den Belagerer von Mainz (v. Hueser genannt) | 6000 | 〃 |
Ein Geschenk an den Oberpräsidenten Bötticher | 3000 | 〃 |
Ein Almosen an die Familie v. Grolmann | 26,000 | 〃 |
u. s. w. u. s. w.
Genug im Jahre 1846 hatte die christlich-germanische Regierung ganz andere Ausgaben zu machen, als für lumpige Weber etc. in Schlesien und Westphalen. Sie mußte z. B. für Einrichtung des Schlosses
in Coblenz und der dortigen Gartenanlagen 139,734 Thlr. auszahlen. Der König, der angeblich blos 2 1/2 Millionen Thlr. jährlich aus den Staatsdomänen bezieht, war viel zu arm, um diese Anlagekosten
anders, als direkt aus den Taschen der „geliebten“ Unterthanen zu bestreiten. Und dann betrug in diesem Jahre das Haupt-Extraordinarium (Geschenke und Almosen für Grafen, Barone,
Geheimräthe, Wildkasten, Wildparkskarten etc.) 1 Million 431,000 Thlr.
Wie konnte man da, unter Berücksichtigung der Ordinaria, der regulären Ausgaben für's Militär, und die Beamtenwelt, und der Vorschüsse und zinsfreien Darlehne für bankerutte, an den
Spielbänken in Aachen, Baden etc. heruntergekommene Krautjunker im Betrage von 279,577 Thlr. 26 Sgr. nur im Entferntesten verlangen, daß von den Steuern des Volkes noch etwas für die verhungernde
Kanaille übrig bleiben solle?
Die Regierung that Unrecht, alle diese uns jetzt bekannt gewordenen Einzelheiten zu verheimlichen Die vom Hunger und Typhus gepeitschten Proletarier hätten sich bei voller Kenntniß der
christlich-germanischen Staatsausgaben mit christlicher Demuth in ihr Schicksal ergeben. Was von diesen Mysterien nun unter's Publikum gekommen, ist nur der kleinste Theil. Wird erst die
gottbegnadete Wirthschaft nach allen Seiten hin aufgedeckt und vergißt man dabei nicht, solcher Kleinigkeiten zu erwähnen, wie: daß für den Grafen Brandenburg als Gouverneur von Schlesien nicht blos
ein köstliches Palais erbaut, sondern dahinein für 40,000 Thlr. Möbeln aus Berlin auf Rechnung der Staatskasse angeschafft wurden: so wird das dumme Volk endlich begreifen, daß es lediglich zum
Steuernzahlen geboren ist, und seine höchste Ehre in der Mästung der privilegirten Klassen beruht.
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[
68
] Köln, 14. Dez.
Kaum hatte im Jahre 1815 die Restauration, das Königthum von Gottes Gnaden, unter dem Schutz der Kosacken etc. triumphirend von Paris und Frankreich Besitz genommen: so begannen auch die
Verfolgungen gegen die eifrigsten Anhänger des gestürzten Kaisers, wie gegen alle entschiedenen Republikaner, namentlich gegen die Männer, welche im Convent für den Tod Ludwig XVI. gestimmt
hatten.
Mit ähnlichen Verfolgungen feiert die preußische Restauration dieses Jahres ihren Sieg.
Unser Korrespondent in Münster berichtete schon unterm 30. Nov. (vergleiche Nr. 159 d. Bl.) über ein Rescript des hochverrätherischen Ministeriums an die Regierung in Münster, dahin lautend:
„sämmtliche Leiter der Volksversammlungen und die Führer der demokratischen Klubs zu verhaften.“
Daß diese Mittheilung aus guter Quelle geflossen, davon liefert jeder Tag neue Beweise.
Nach den Verhaftungen in Münster (Justizkommissar Gierse, Stricker, Lieut. a. D., Stadtverordneter Hartmann, Referendar Hammacher u. m. A.), nach denen in Warendorf, erfolgen sie allmälig auch in
den übrigen Orten: in Dortmund, Hamm, Soest etc.
Die gottbegnadete Verhaftungswuth beschränkt sich aber nicht auf Westphalen. Jenes Ministerialrescript ist auf alle Provinzen berechnet. Schlesien und Sachsen liefern an die Kerkermeister der
preußischen Restauration täglich neue Opfer.
Wir lassen dies dahin gestellt. Ueber ein anderes Motiv dieser Einsperrungen kann wohl Niemand im Zweifel sein. Das Ministerium des Hochverraths will sich bis nach den Wahlen aller Männer
entledigen, die seinen kontrerevolutionären Wahlmanövern entgegenwirken könnten.
Wie einst königliche Prinzen ihre Prügeljungen hatten, damit diese für alle Nichtsnutzigkeiten der Ersteren gezüchtigt wurden: so hat die Bourgeoisie die ihrigen einstweilen in den Demokraten
gefunden.
Durch gränzenlose Angst und Feigheit läßt sich die Bourgeoisie ihren geliebten Rechtsboden zertrümmern, und gottbegnadete Fußtritte geben. Und für ihre mehr als dummen Streiche wirft die
Kontrerevolution nicht die Bourgeois, sondern die Demokraten ins Gefängniß.
Wartet indeß nur kurze Zeit. Der jetzige Prügeljunge der Bourgeoisie wird bald stark genug sein, um Euch und die Kontrerevolution mit blutigen Köpfen auszuzahlen. Die Abrechnung wird klar sein und
keine Reste lassen.
Geduld!
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@facs | 0908 |
[
*
] Düsseldorf, 12. Dez.
Wir geben wörtlich einen Brief, der uns so eben vom Düsseldorfer Colporteur der „N. Rh. Z.“ zukömmt:
So eben erscheint auf dem Cöln-Mindener-Bahnhofe der Polizei-Inspektor von Faldern mit sämmtlichen Polizisten und Gensd'armen, um vielleicht einen politischen Flüchtling zu verhaften. Ein
Gensdarm frug mich: was ich in meiner Mappe hätte; ich erwiederte ihm: die Neue Rh. Ztg. und mehrere Freiligrath'sche Gedichte. Der Gensdarm machte dem Inspektor v. F. die Anzeige, der
Inspektor kam zu mir und stellte mir dieselbe Frage, erkundigte sich auch, ob ich einen Gewerbeschein hätte, worauf ich erwiederte: nein! Der v. F. ließ mir durch den Polizisten Kanehl die Mappe
versiegeln und sagte mir, daß ich den 13. dieses Morgens 9 1/2 Uhr auf dem Rathhaus mich einfinden sollte. Während ich im Weggehen begriffen war, rief der v. F. mir nach, daß ich die N. Rh. Z. wieder
erhalten könnte, die ich jedoch bis jetzt 12 Uhr Mittag noch nicht in Händen habe, weil die öffentliche Macht mit dem v. F. den ganzen Morgen mit einer Hausdurchsuchung bei der Frau Gräfin v. Hatzfeld
beschäftigt ist.
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@facs | 0908 |
[
*
] Dortmund, 13. Dez.
Die Regierung „von Gottes Gnaden“ läßt eine wahre Demokratenhetze veranstalten. Geht das noch einige Zeit so fort — und wie's den Anschein hat, wird's bis zu den
Wahlen eher schlimmer als besser werden — : so wird es bald an Gefängnißräumen mangeln. Hier sind heute Mirbach und Graumann verhaftet worden. Das gleiche Loos hat den Kanonikus
Schmitz von Soest getroffen. Man hat die Verhafteten unter Gensdarmeriebegleitung nach Münster geschafft.
Es haben bis jetzt also in Münster, Hamm, Dortmund und hier Verhaftungen von Demokraten stattgefunden. Aus dem bisherigen Verfahren der Regierung läßt sich schließen, daß nach und nach sämmtliche
Mitglieder des westphälischen Demokratenkongresses eingesperrt werden sollen. Ist das geschehen, dann sieht die Kamarilla den hiesigen Wahlen zur 2. Kammer mit stoischer Ruhe entgegen.
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@facs | 0908 |
[
68
] Berlin, 12. Dez.
Dieselben Reibungen zwischen Artilleristen und Soldaten anderer Truppentheile, die letzthin in Trier und andern Orten vorgefallen sind, fangen an auch hier einzutreten. So kam es namentlich gestern
Abend in einem Bierkeller am Kupfergraben zwischen Artilleristen und Soldaten des berüchtigten Regiments Colberg, (9. Inf.-Reg. vom Volk gewöhnlich Pommersche Druffer genannt) zu einer sehr ernsten
Schlägerei, in welcher die Artilleristen den Kürzern zogen, da die Neuner wieder einmal von ihren Seitengewehren, in der bekannten brutalen Weise, Gebrauch machten.
Aehnliche Schlägereien zwischen Soldaten verschiedener Regimenter waren schon am Abend vorher hinter der Königsmauer vorgefallen. Wir sind übrigens weit entfernt, auf derartige Vorgänge irgend
welche politische Hoffnung zu bauen; vielmehr erwähnen wir sie als Beiträge zur Sittengeschichte der Zeit und um durch immer mehr Thatsachen nachzuweisen, wie die stehenden Heere trotz aller eisernen
Disciplin dem demoralisirenden Einfluß des Söldlingswesens nicht entgehen können. An den hiesigen Vorkommnissen hat übrigens namentlich die Solderhöhung Schuld, welche den hier garnisonirenden
Regimentern zu Theil wird.
Es cirkulirt seit einiger Zeit am hiesigen Stadtgericht, sowie auch am Kammergericht ein lithographirtes Formular einer Adresse an den König, worin demselben in allerunterthänigsten Ausdrücken für
die oktroyirte Verfassung gedankt, zugleich aber die aufgelöste Nat.-Vers. auf die unehrenhafteste Weise geschmähet wird. Es soll sich namentlich der Chef-Präsident des Kammergerichts Strampf
viel Mühe geben, um der Adresse in seinem Kollegium möglichst zahlreiche Unterschriften zu gewinnen. Es dürfte aber an der Zeit sein, einmal ein ernstes Wort gegen diese korporative Betheiligung der
Gerichtshöfe an politischen Manifestationen auszusprechen. Es fällt uns natürlich nicht ein, die Freiheit der politischen Meinungsäußerung den Mitgliedern unserer Gerichtshöfe auch nur im
Entferntesten verkümmern zu wollen. Aber die Würde der richterlichen Stellung und die politische Convenienz gestatten, wie wir glauben, ein solches Korporationsauftreten in politischen Dingen den
Gerichtshöfen keineswegs. Was wir hier aussprechen, ist nicht nur der Ausdruck unserer individuellen Ueberzeugung sondern es hat auch in den weitesten Kreisen die Ansicht Verbreitung gefunden, daß es
sich mit der nothwendigen Unparteilichkeit des Richterstandes in politischen Dingen schlecht vertrage und das Vertrauen des Volkes zur Gerechtigkeitspflege tief erschüttere, wenn solche korporative
Manifestationen so häufig und namentlich immer nur nach einer gewissen Seite hin vorkommen.
Die am 9. Nov. in der Majorität verbliebenen Abgeordneten fangen schon an in ihrer eigenen Person die Folgen ihrer politischen Niederlage zu fühlen. So sind Landrath Reuter und Landrath
Bauer von Krotoschyn schon von ihren Aemtern suspendirt worden und werden ähnliche Maßnahmen gegen andere Abgeordnete, welche auch Beamte waren, noch vorbereitet. Ja, man versichert sogar, daß
das Geheime Obertribunal auf Anstiften seines Chef-
[Deutschland]
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@facs | 0909 |
Präsidenten gegen den Wiedereintritt Waldecks, Bedenklichkeiten erhebt, die zwar sehr unbegründeter Natur sind, aber doch zu Wege bringen, daß Waldecks Thätigkeit, die auch im Obertribunal
vielen Leuten anstößig war, gehemmt wird.
Der gestern im Claaßen'schen Prozeß von Stieber erhobene Einwand der Inkompetenz unserer Criminalgerichte in allen Prozessen, für welche Art. 93 der Verf. Geschwornengerichte zusagt, ist in
der heutigen Plenarsitzung des Criminalgerichts für unzuläßig erklärt worden. Es wird sonach bis das Gesetz über die Geschwornengerichte erscheint, bei dem bisherigen Gerichtsverfahren sein Bewenden
haben, und auch der morgen beginnende politische Prozeß gegen Dowiat und Genossen wird vor der ersten Abtheilung des Criminalgerichts verhandelt werden.
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@facs | 0909 |
[
*
] Berlin, 12. December.
Die „Berliner Zeitungshalle“ erläßt heute folgende Erklärung:
Die Berliner
Zeitungs-Halle
ist, nachdem sie wieder fünf Nummern ausgegeben, von Neuem unterdrückt worden. — In einem uns gestern Abend 9 1/2 Uhr zugekommenen Schreiben des Polizei-Präsidiums vom 11. d. M. wird uns
angezeigt, daß der Herr Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken unter demselben Datum ein erneuertes Verbot über das fernere Erscheinen der Zeitung (während des Belagerungs-Zustandes) erlassen
hat, und daß bei Uebertretung des Verbotes mit Beschlagnahme der Zeitung verfahren würde und der Herr Ober-Befehlshaber sich für diesen Fall auch noch weitere Maaßnahmen vorbehalten habe.
Wir halten uns verpflichtet, dies unseren Lesern mit dem Bemerken anzuzeigen, daß wir heute früh bereits Schritte zur Aufhebung dieser Maaßregel gethan haben und noch weitere Schritte thun werden,
um durch ein baldiges Wiedererscheinen der Zeitung unseren Abonnenten gerecht zu werden.
Berlin, den 12. Dezember 1848.
Die Redaktion der Berliner Zeitungs-Halle.
Diese neue Unterdrückung der „Zeitungshalle“ und die Wiedereinführung der Censur in Düsseldorf durch den Bürger und Communisten v. Drigalski sind die praktische Nutzanwendung des Art.
24. der octroyirten Verfassung, der also lautet:
„Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Gedanken frei zu äußern. Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen, namentlich weder durch
Censur etc. suspendirt oder aufgehoben werden.“ Und die Censur in Düsseldorf? Und die abermalige Suspension der Zeitungshalle? Nur der „Preuße“ versteht seine
„Konstitution.“
Berlin. Appellation an die Oeffentlichkeit.
Die Maßregeln des Ministeriums Brandenburg, die Vertagung und Verlegung der Nationalversammlung konnten nicht ohne Eindruck auf die Studirenden der Berliner Hochschule bleiben; es mußte ihnen als
Ehrensache erscheinen, das vor wenigen Monaten — bei Gelegenheit der Todtenfeier für die Märzkämpfer — abgelegte Versprechen: eine Thebanische Schaar um die National-Versammlung bilden
zu wollen: im Augenblicke der Gefahr zu erneuen. Am 11. November erfolgte die Zusammenberufung einer Versammlurg zum Zweck der Berathung dieser Angelegenheit Die im Universitätslokal eintreffenden
Studenten fanden daselbst den Rektor vor, und hörten aus seinem Munde die Erklärung, daß einem Senatsbeschlusse gemäß jede Versammlung im akademischen Gebäude ungesetzlich sei, falls er nicht die
Tagesordnung derselben genehmigt habe. Der Gegenstand, mit dem man sich zu beschäftigen gedenkt, wird dem Rektor mitgetheilt. Als jedoch der Bescheid kömmt, daß vor Ertheilung der Erlaubniß an den
Senat berichtet werden müsse, beschließen die Anwes[e]nden ohne Weiteres auf die Berathung einzugehen und sich der Strafe zu unterziehen, welche etwa die Uebertretung der erwähnten Verordnung zur
Folge haben könnte. Mehrere dazu bezeichnete Mitglieder setzen eine Adresse auf, die — wie aus den Zeitungen bekannt — unter Begleitung einer bedeutenden Anzahl Studirender der
Nationalversammlung überreicht worden ist.
Nach wenigen Tagen werden die Verfasser des erwähnten Schriftstücks und einige andere Mitglieder der Versammlung vor das Universitätsgericht gefordert, ausführlich zu Protokoll vernommen und ihnen
später folgendes Urtheil publizirt:
1. Die Verfasser der Adresse erhalten wegen Widersetzlichkeit gegen Rektor und den durch ihn vertretenen Senat (bestehend in Theilnahme an einer ungesetzlichen Versammlung und Ausführung von deren
Beschlüssen) das Consilium ab[unleserlicher Text]undi.
2. Die der einfachen Theilnahme an der Berathung Geständigen haben das Consil zu unterschreiben.
An uns ist es nun, das Verfahren der höchsten akademischen Behörde vor das Tribunal der Oeffentlichkeit zu ziehen, und dasselbe nach einer freimüthigen Kritik, wie sie die Liebe zur Wahrheit und
die Ehre unserer bestraften Commilitonen verlangen, der endlichen Entscheidung unserer Mitbürger zu unterwerfen. Wir wissen allerdings, daß die gewichtigsten Männer unserer Zeit den
Universitätsgerichtsprozeß, wie er bisher geführt wurde, in geheimer inquisitorischer Weise ohne Vertheidigung des Angeklagten — als durchaus verwerflich und die Reform der Universitätsgesetze
für unabweisbar erklärt haben, allein wir haben leider eingesehen, daß der Standpunkt, den die Herren Senatoren im Gebiete der Wissenschaft einnehmen, ein zu hoher ist, als daß von ihm herab Wünsche
und Bedürfnisse der Gegenwart berücksichtigt werden könnten. Mag immerhin die Achtung vor dem unpassenden Gesetz schwinden, die diskretionäre Macht des Senates hat mit Anderem zu thun, als mit der
Verbesserung verjährter Mißbräuche.
Wir wollen nicht daran erinnern, daß viele Monate lang die Senatoren, der Rektor als solcher sich redend und stimmend an unseren Versammlungen betheiligt haben, ohne an die geringste Beschränkung
des Versammlungsrechtes in der Universität zu denken. Es möchte sonst irgendwer den Grund zu diesem plötzlichen Sinneswechsel in außerakademischen Veränderungen suchen. Wir werden nicht darauf
eingehen, wie der Senatsbeschluß, der die Versammlungen künftig censiren will die gemeinsame politische Thätigkeit der Studirenden unmöglich macht, da die Unterwerfung unter eine derartige Censur nie
erfolgen wird, und bei den Verhältnissen der Berliner Studenten, der Mangel eines lokalen Mittelpunktes alles Zusammenhalten vollständig abschneidet. Auch suchen wir zu vergessen, daß die Senatoren
denselben, die sie täglich liebe Commilitonen, akademische Mitbürger nennen, die Thüre weisen, sobald sie von ihrem Bürgerrechte in der Akademie wirksamen Gebrauch machen.
Gerechtigkeit ist es, was wir fordern; und die Erringung des Beweises, daß diese dem Spruche des Universitätsgerichtes abgeht, wird uns nicht schwer fallen.
Das bestrafte Vergehen, heißt es im Urtheil, ist Widersetzlichkeit gegen den Rektor und den durch ihn vertretenen Senat.
Der Senat erläßt kraft seines Rechtes der Hauspolizei eine diese betreffende Verordnung. Im Augenblicke, in dem dieselbe praktische Wirksamkeit erhalten soll, erfolgt die Erklärung des Rektors,
welche auf das Bestehen der Verordnung aufmerksam macht. Die Verordnung enthält keine Strafandrohung, welche auf ihre außerordentliche Natur schließen ließe; und man muß somit der Meinung sein, daß
ihre Uebertretung, wie in anderen ähnlichen Fällen, mit Geld oder geringen Carcerstrafen geahndet wird.
Die Uebertretung geht vor sich.
Darin liegt durchaus keine Widersetzlichkeit gegen Rektor und Senat, denn zu einer solchen allerdings härter zu bestrafenden Handlung wäre ein direkt gegen jene Personen gerichteter Wille
nothwendig. Es müßte ihrem Beschlusse zuwidergehandelt worden sein, um damit auszudrucken, daß man ihnen überhaupt prinzipiell den Gehorsam aufsage, ihnen das Recht nicht zugestehe, solche Beschlüsse
zu fassen. Das war notorisch nicht der Fall, man unterwarf sich der Verordnung, durch Einholung der Erlaubniß, und das Vergehen erfolgte dann, als einfache Uebertretung einer polizeilichen Vorschrift.
Darin eine personliche Verletzung von Rektor und Senat zu finden, ist eben so ungerecht, als wenn man in der Nichtachtung irgend welchen Gesetzes eine Majestäts-Beleidigung des gesetzverkündenden
Monarchen sehen wollte. —
Die Strafen, welche die einzelnen Verurtheilten treffen, sind verschieden. Das Urtheil gründet die Verschiedenheit darauf, daß die härter bestraften die Beschlüsse der ungesetzlichen Versammlung
ausgeführt haben, während den minder gravirten nur Theilnahme an derselben zur Last liege. Diese Begründung ist nur scheinbar:
Die einzige Ungesetzlichkeit, welche vorging, bestand in dem Abhalten der Versammlung. Die Beschlüsie als solche ihrem Inhalte nach (abgesehen davon, daß eben ihre Fassung ein Theil seiner
ungesetzlichen Handlung war) sind nicht ungesetzlich, indem die Absendung einer Adresse den Studirenden vollkommen zusteht. Eben so wenig hatte ihre Ausführung, soweit sie im Universitätsgebäude
geschah, etwas Strafbares, da der Abfassung eines Schriftstücks in der Universität kein Gesetz entgegensteht, die Anheftung von Anschlägen ohne vidi des Rektor nur unter Androhung der Abreißung
untersagt und übrigens von einem der härter Bestraften ausgegangen ist.
Das Vergehen Aller war also ein gleiches und die verschiedene Bestrafung kann als neuer Beweis offenbarer Ungerechtigkeit dienen.
Es liegt im Wesen der Universitätsgerichte, nicht nach einem Gesetzbuche zu urtheilen, in welchem für jedes einzelne Verbrechen die Strafen in detaillirter Weise angedroht sind, sondern für jeden
einzelnen Fall nach seiner Individualität unter der Stufenleiter der Strafe die passende heraussuchen.
Ueber das vorliegende Vergehen ist fast die härteste mögliche Strafe verhängt worden. Wir mögen nun nicht glauben, daß dies grundlos geschehen sei; denn wir sind weit davon entfernt, den Senatoren
Frivolität zuzutrauen, wenn es sich darum handelt, ihre Commilitonen zu verbannen. Um die Gründe, die bei der Abmessung der Strafen obgewaltet haben, zu finden, bleibt uns daher nichts übrig, als die
Modalitäten des Falles zu betrachten.
Sind es vielleicht die das Vergehen begleitenden Umstände, welche eine Schärfung der Strafe herbeigeführt haben?
An einem Tage, an dem die Nationalversammlung vor der Schwelle ihres Sitzungssaales zurückgewiesen, das Haus von Privatleuten aufsuchen muß, um im Namen von 16 Millionen Preußen zu tagen, zu einer
Zeit, wo Leidenschaften die besonnensten Männer, ein ganzes Volk ergreift, die höchsten Faktoren des staatlichen Organismus sich gegenseitig des Hochverraths beschuldigen — in einem solchen
Augenblicke überschreiten jugendliche Leute, am meisten zugänglich der Aufregung, eine polizeiliche Verordnung. Liegt darin ein hoher Grad von Strafbarkeit? Wir mögen nicht glauben, daß die Herren
Senatoren nicht jeden Milderungsgrund hervorgesucht haben sollten, als es sich um die Verbannung ihrer Commilitonen handelte.
Die Verwerflichkeit der Motive wird es gewesen sein, welche eine so harte Strafe forderte! Die Absicht bei Uebertretung der Verordnung war, wie bereits bewiesen, nicht aus einem gegen das Gesetz
als solches gerichteten Willen entsprungen, sondern patriotische Begeisterung, der lebhafte Wunsch, der politischen Ueberzeugung einen offenen Ausdruck zu geben. Sympathie für eine mit Fußen getretene
Körperschaft reißt die Contravenienten hin, von zwei Uebeln, Verleugnung ihrer selbst oder Polizeikontraventionen, das geringere zu wählen. Wenn man nicht gerade die politische Ueberzeugung strafen
wollte, hätte dies als Milderungsgrund erscheinen müssen. Es fällt uns schwer, eine Beschuldigung von so großem Gewicht anzudeuten, die Beschuldigung, von so großem Gewicht anzudeuten, die
Beschuldigung, daß politische Antipathien des Senates das Urtheil diktirt haben.
Ungerechte Richter pflegen bei Abmessung von Strafen Zweckmäßigkeitsrücksichten zu beachten. Nun läßt sich nicht leugnen, daß es zweckmäßig erscheinen konnte, jetzt grade ein Exempel zu statuiren,
und die hiesige studentische Opposition von hervorragenden Persönlichkeiten zu befreien, die faulen Elemente auszuschneiden. Uns drängt sich daher nach a[ll]em Vorhergegangenen, in dem wir keinen
zureichenden Grund für die außerordentlich harte Bestrafung entdecken konnten, unabweisbar der Schluß auf, daß der Spruch des Senats aus politischem Widerwillen und Gründen der Nützlichkeit
hervorgegangen sei. Ob eine derartige Handlungsweise nicht einen härteren Namen als den der Ungerechtigkeit verdient, darüber überlassen wir das Urtheil der Oeffentlichkeit, an die wir hiermit
feierlichst appelliren.
Euch aber, Freunde, verbannt durch Euer Talent und Festigkeit des Charakters, Euch erklären wir, daß wir stets Eurer Bemühungen für die Sache der Freiheit eingedenk sein werden. Wir wissen, daß
unsere Achtung, die Euch begleitet, Euch für die widerfahrene Verletzung vollständig entschädigen wird, und daß auch Ihr eine ungetrübte Erinnerung der Tage bewahren werdet, die Ihr in unserer Mitte
an der Berliner Hochschule verlebtet.
Die Studentenversammlung am 22. Nov. 1848.
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[
43
] Berlin, 12. Dezbr.
„Für die zweite Kammer,“ sagt das oktroyirte Wahlgesetz, ist jeder selbstständige Preuße etc. stimmberechtigter Urwähler.“ Man erinnert sich der Wahlverordnung vom 8. April.
Dieser zufolge war jeder majorenne Preuße, der kein Verbrecher oder Almosen-Empfänger, stimmberechtigt.
Wer die Potsdamer Kamarilla kennt, wird keinen Augenblick an der Absichtlichkeit dieser Aenderung zweifeln.
Man will alle Dienstboten, alle Gesellen etc. von der Wahlberechtigung ausschließen. Zwar fehlt noch die Deklaration, die Erklärung dieser absichtlich zweideutigen Stelle.
Vielleicht giebt uns aber das Königreich Sachsen einen genügenden Fingerzeig. Der Minister des Innern hat dort über das nämliche Wort folgenden Aufschluß gegeben:
„Da die Verschiedenheit der Ansichten zu bemerken gewesen, welche bei den im Gange befindlichen Landtagswahlen über den Begriff der „Selbstständigkeit“, namentlich in Ansehung
der Handwerksgesellen und andern Gewerbsgehülfen, obwalten, so findet das Ministerium des Innern sich veranlaßt, hierdurch bekannt zu machen, daß die oberste Staatsbehörde auf den Grund der
Kammerverhandlungen über das Wahlgesetz die Ansicht festzuhalten habe, daß zur Selbstständigkeit eigene Wohnung und Wirthschaft (eigener Heerd) erforderlich sei, und daß die Wahlbehörden für die aus
der Befolgung eines andern Grundsatzes nach §. 43. des Wahlgesetzes etwa hervorgehende Ungültigkeit der Wahl verantwortlich bleiben würden.“
Es wäre zu wünschen, daß sich auch Brandenburg-Manteuffel über die bewußte Selbstständigkeit aussprächen.
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X
] Breslau, den 11. Dez.
Der Verein für „gesetzliche“ Ordnung hat eine Deputation an den König „von Gottes Gnaden“ geschickt, um dem Allerhöchsten zu danken, daß er geruht hat in seiner Weisheit
seinen Unterthanen eine Verfassung zu schenken. Die Aufnahme derselben war natürlich sehr freundlich, zumal da dieser Dank aus dem Sodom und Gomorra Schlesiens kam.
Diese ganze Sache wäre ziemlich unbedeutend, wenn hieran sich nicht noch ein anderes Factum knüpfte. Die Stadtverordneten, die „hochweisen Väter“ der Stadt, die die Gesinnung Breslaus
so vollkommen vertreten, daß sie in der ganzen Stadt kaum 3,000 Genossen finden, diese Gesellschaft wird jetzt auch dem König, „dem Vater des Landes“ allerunterthänigst ihren Dank auf
den Stufen des Thrones ehrfurchtsvoll niederlegen. Ich muß gestehen, dabei möchte ich gerne sein, gern möchte ich sehen, wie der König die Deputation aufnehmen wird, da doch auch sie aus derselben
Gesellschaft hervorging wie die im Monat März, wo der König sagte:
„Sie hat mir das Schimpflichste angethan, was jemals ein König erfahren hat.“
Wie feig, wie hündisch werden die Herrn Grätzer und Grund wedeln, wie werden sie lecken und betteln, selbst wenn der Allerhöchste, in Erinnerung an frühere Tage, einen allerhöchsten Fußtritt ihnen
geben wird. Schon dagewesen 1840!!
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68
] Breslau, 12. Decbr.
In der „A. Od. Ztg.“ findet sich vom Abgeordneten Stein folgende Erklärung:
Erklärung.
„Nach dem gestern erschienenen Extrablatte der Schlesischen Zeitung soll der König zu der Deputation des Vereins für gesetzliche Ordnung sich unter Anderm in folgender Weise geäußert haben:
„Ich muß es Ihnen frei heraussagen, ich bin überzeugt, daß die Behandlung, welche mir durch die Breslauer Deputation im März geworden, das Verletzendste war, was einem Könige in dieser
Beziehung je geboten wurde. Die Deputation des Vereins für gesetzliche Ordnung muß die Worte des Königs falsch aufgefaßt haben. Nachdem am 22. März die Herren Abegg und Kopisch vor dem König und dem
gesammten Staats-Ministerium sehr freimüthig gesprochen hatten, sagte der König wörtlich: Ich danke Ihnen, meine Herren, daß sie gekommen sind; ich sehe mit Freuden Männer mit den populärsten Namen
vor mir; wirken sie fort für Erhaltung der Monarchie, wie sie bisher gewirkt haben, so werden Ihre Namen in der Geschichte gesegnet sein.“ Die Wahrheit werden die Herren Kopisch und Tschocke,
ferner die Herren Siebig, Stadtr. Becker, Theinert, Heinrich Simon u. s. w. bezeugen.“
Breslau, den 11. Dezbr. 1848.
Dr. Stein.
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[
*
] Wien, 10. Dez.
Wiederum sind zwei Personen: Joh. Urban aus Wien, 37 Jahre alt, Geschäftsführer in einer Bandfabrik und der ehemalige Lieutenant Skarbek v. Leczynski, ebenfalls aus Wien gebürtig, 46 Jahre alt,
kriegsrechtlich zum Tode „mit dem Strange“ verurtheilt, aber von Windischgrätz aus besonderer Gnade der Eine mit 12jähriger Schanzarbeit; der Andere mit 12jährigem Festungsarrest
begnadigt worden. In einer neulichen Sitzung des Gemeinderaths ließ Kaltenbanck ins Protokoll vermerken, daß „in dem Nachlasse Messenhausers keine noch nicht verausgabte Gelder der
Commune begriffen sein können, da letztere dem Nationalgarden-Oberkommando nur jene Summen zugemittelt hat, welche durch den hohen Reichstag und das Ministerium dazu bestimmt worden.“
Der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha beschwert sich beim Gemeinderathe wegen Eingriffs in sein Eigenthumsrecht, indem sein Palais auf der Seilerstätte vom Militär besetzt und umgestaltet worden.
Dieser deutsche Landesvater verlangt Entschädigung nicht vom Militär, nicht von Windischgrätz und Jelachich, sondern vom Gemeinderath!!!
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@facs | 0909 |
[
*
] Wien, 10. Dezember.
Plakate mit ehrenrührigen Marginalien machten Skandal und wurden von der Behörde herabgerissen. Ernstere Excesse fanden wiederholt gegen das Militär statt. Zweimal wurde auf Patrouillen und in der
Josephstraße von einem Fenster auf Offiziere geschossen, von denen auch einer auf der Stelle todt geblieben sein soll. — Im Gegensatze zu den friedlichen Gerüchten, womit man sich in diesen
Tagen herumtrug, werden seit gestern starke Truppenmassen mittelst der Nordbahn den an der ungarischen Gränze schon aufgestellten Armeekorps zugeführt. — Von einem Hieherkommen des neuen
Kaisers ist nun bestimmt keine Rede, so wenig man ein Aufhören des Belagerungszustandes und die Ertheilung einer Amnestie erwartet. Vielmehr sind neuerlich die Buchdrucker berufen und selben bedeutet
worden: Nichts gegen den Belagerungszustand aufzunehmen, wobei ihnen jedoch die geforderten umständlicheren Instruktionen verweigert wurden.
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@facs | 0909 |
Kremsier, 5. Dezember.
Achtzig Millionen!! Die Franzosen würden sagen: 200 Millionen Franks, aber wir sind des Scheingeldes entwöhnt und rechnen nach Silber in halbirten oder geviertheilten Noten. Achtzig Millionen
Gulden Silber fordert der Finanzminister außer den Steuern, um die Bedürfnisse des laufenden Verwaltungsjahres 1849 zu decken. Als die Summe genannt wurde, durchlief ein Seufzer die ganze Kammer vom
Parterre des Stenographentisches bis in das Stockwerk der Journalistengallerie, und seitdem ist das Tag- und Nachtgespräch der Kremsierer politischen Welt blos diese Kreditforderung. — Soll man
es bewilligen oder nicht? fragen die Einen. — Kann man es verweigern? sagen die Andern. — Darf man es bewilligen? raisonniren die Dritten.
Das Ministerium hat ein freisinniges Programm gegeben; aber es läßt die Militärdiktatur fortbestehen, und es legt dem jungen Kaiser Worte in den Mund, die der Reichstagsdeputation nicht erquickend
klingen. Während den Offizieren gesagt wird: Auf Sie gestützt, werde ich Gesetz und Ordnung im Innern zu schirmen wissen, wobei der Volkswehr mit keiner Silbe gedacht ist; sollen die
Reichstagsabgeordneten zur Antwort erhalten haben: Beenden Sie schnell die Verfassung, damit Ich sie prüfen und sanctioniren kann! — Und dieselben Minister, welche diese Worte sprechen lassen,
treten vor die Kammer und fordern einen Credit, der den Bedarf des ganzen Jahres außer dem gewöhnlichen Einkommen decken soll. Hätte Kraus blos gesagt: Wir benöthigen das Geld für den Krieg in Ungarn,
so wäre es in der Kammer zur Entscheidung gekommen, ob dieser Krieg gebilligt wird? Und gewiß die große Majorität hätte sich bei der gegenwärtigen Sachlage dafür entschieden. Alle Slawen, bis auf die
links sitzenden Polen, und das ganze Centrum stimmen für diesen Krieg.
Allein eine andere Furcht beschleicht die Kammer, und die Linke schreit darüber in tausend Aengsten, die Rechte verkriecht sich in eine Ecke. Die Steuern sind auf ein halbes Jahr bewilligt, der
Stand des Militärs erreicht 600,000 Mann und 80 Millionen Zuschuß werden gegeben — — was hindert dann das Ministerium, das unbequeme Volksparlament eines schönen Wintertages nach Hause
zu senden, damit es die Faschingsfreuden genieße und sich ausruhe, oder auch zu sagen, ihr habt lange genug 200 Fl. mo-
[0910]
natliche Diäten bezogen, laßt jetzt andere wählen!?! — Es ist dies freilich nur ein Hirngespinnst? Warum sollte eine Kammer, die Soldaten und Geld bewilligt, die den konstitutionellen
Kaisertitel wieder in Gottes Gnadenschoß anheimgiebt, die neben der unverantwortlichen Majestät noch eine andere Unverantwortlichkeit bestehen läßt, die nicht blos die Sanction, sondern auch die
Prüfung, Vereinbarung und ein noch nicht begrenztes Veto zuerkennt, warum sollte eine solche Kammer vertagt oder gar aufgelöst werden? — Allein wer Furcht hat, sieht Gespenster. Zemialkowsky
wies nicht mit Unrecht darauf hin, daß man immerfort auf die Anfertigung der Verfassung hinweist, man soll nichts vornehmen als die Verfassung, Se. Majestät begehren die schnellste Unterbreitung der
Verfassung — und nun wirft das Ministerium einen so immensen Creditanspruch mitten in alle Berathungen, und die Verfassungsarbeit soll liegen bleiben, um dem Volke, das noch gar nichts von der
Constitution genießt, 80 Millionen Gulden Schulden aufzubürden.
[(C. Bl. a. B.)]
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@facs | 0910 |
Kremsier, 8. Dezember.
Wenn die ersten 20 Mill. vor 3 Monaten so schnell bewilligt wurden, so scheint, wie ich Ihnen aus zuverläßiger Quelle berichten kann, die Kammer diesmal dieses neue vom Volke geforderte Opfer nach
allen möglichen Seiten hin abwägen zu wollen, und es scheint dies ein Ereigniß der höchsten Wichtigkeit vorzubereiten. So viel ich weiß, hat der Finanzausschuß bereits für sich, um über den Antrag des
Finanzministers den gehörig motivirten Bericht vor die Kammer bringen zu können, dem Ministerium die Frage vorgelegt, ob mit der Krone auch alle die Zugeständnisse des abgetretenen Kaisers als
Pflichten der Krone, auf den Thronfolger mit übergangen seyen, — ob insbesondere der Reichstag von der Krone noch als konstituirend anerkannt sei, ob er daher nach den Ansichten der Krone eine
Verfassung auszuarbeiten oder einen bloßen Entwurf zu berathen habe und ob die vom Ministerium Doblhoff ausgesprochene Ansicht der Krone über Sanctionirung auch heute noch deren Ueberzeugung sei. Er
habe, sagt man, diese Fragen und die Abhängigmachung des Berichtes über den Antrag des Finanzministers von deren Beantwortung dadurch motivirt, daß von der Bewilligung der Anleihe, daher von einem
Antrage des Ausschußes für oder gegen dieselbe, nur dann die Rede sein kann, wenn der Reichstag von der Krone als legislative Gewalt und nicht als ein blos berathendes Organ anerkannt ist. Der
Ausschuß sei auch der Ueberzeugung, daß, wenn die Krone den Reichstag auflösen wollte, — wie man sagt, — dieser lieber vor der Entscheidung über die Bewilligung jener 80 Millionen mit
dem Bewußtsein, im Interesse des Volkes gehandelt zu haben, als nach derselben mit dem Bewußtsein, seine Pflicht verletzt zu haben, die Auflösung erwarten will.
[(C. Bl. a. B.)]
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@facs | 0910 |
[
!!!
] Frankfurt, 12. Dezember.
Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Der Abgeordnet Unwerth aus Glogau zeigt seinen Austritt an.
Schulz aus Weilburg interpellirt das Reichsministerium, was es für Maßregeln zum Schutz der östlichen Gränzen Deutschlands, gegenüber den unverhältnißmäßigen Streitkräften, welche Rußland
daselbst zusammenzieht, getroffen hat?
Venedey interpellirt das Ministerium, was es zur Aufrechthaltung der deutschen Ehre gegenüber den fortwährenden standrechtlichen Grausamkeiten Radetzkys in Italien zu thun gedenkt.
Tagesordnung.
Artikel 5.
§ 15 wird nach der Minorität des Verfassungausschusses ohne Diskussion angenommen:
„Zu einem Beschluß eines jeden Hauses des Reichstages ist die Theilnahme von mindestens der Hälfte
der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder und die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Im Fall der Stimmengleichheit wird ein Antrag als abgelehnt betrachtet.“
§ 16.
„Wenn es sich von der Erlassung solcher Gesetze handelt, durch welche Einrichtungen und Maßregeln begründet werden sollen, die der Kompetenz der Reichsgewalt nicht
ausdrücklich zugewiesen sind (Abschnitt von der Reichsgewalt, Art. 13, § 58 am Ende), so ist für die Schlußabstimmung eines jeden Hauses die Gegenwart von wenigstens der Hälfte seiner Mitglieder und
unter diesen eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen erforderlich.“
Mohl und Nauwerk hatten die Streichung des § 16 beantragt. Diskutirt wurde nicht. Der Paragraph wurde angenommen.
§ 17.
„Das Recht des Gesetzvorschlags, der Beschwerde, der Adresse und der Untersuchung, so wie der Anklage der Minister, steht jedem Hause für sich zu.“
Ohne Diskussion angenommen.
§ 18.
„Ein Reichstagsbeschluß kann nur durch die Uebereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen.“
Nauwerk hatte mit 40 Anderen folgende Aenderung beantragt:
„Jeder Beschluß des Staatenhauses wird gültiger Reichstagsbeschluß, sobald er vom Volkshause angenommen
ist.
„Jeder Beschluß des Volkshauses wird gültiger Reichstagsbeschluß, sobald er vom Staatenhause angenommen ist. Widerspricht das Staatenhaus, so trifft das Volkshaus nach zweiter
Berathung endgültige Entscheidung.“
Nach Brieglebs Antrag soll § 18 mit 19 zusammen zur Verhandlung gestellt werden. Vinke ist dagegen wegen Verwirrung der Rednerlisten.
Man verwirft Brieglebs Antrag, beschließt aber über 18 zu diskutiren.
M. Mohl spricht gegen den Ausschuß.
Welker dafür, und aus Gründen der Volkssouverainität (!) für ein absolutes Veto des Staatsoberhauptes. Er spricht vom Wesen der Freiheit. (Links scheint man dies für Unwesen zu halten, denn
man widerspricht und lacht.) Er stellt eine unbeschränkte Volkssouverainität einer unbeschränkten Krawallsouverainität gegenüber. (Gelächter.) Meine Herren, ruft er aus, ich verstehe die Freiheit
besser. (Ungeheures Gelächter und Bravo links).
Freudentheil gegen den § 18. Es sei darin nicht ausgesprochen, was werden soll, wenn die beiden Häuser nicht übereinstimmen.
Beseler aus Greifswald spricht für den Verfassungsausschuß. Es wäre ihrem (d. h. der National-Versammlung) ganzen Systeme zuwider, einen Antrag anzunehmen, welcher das Staatenhaus irgendwie
niedriger stellen will als das Volkshaus. Nach einer wunderbaren Berechnung beweist er, daß trotz der Minderzahl der Mitglieder des Staatenhauses, dieses doch bei vereinigter Abstimmung beider Häuser
häufig den Sieg davon tragen würde.
Rödinger beantragt den Zusatz zu § 8:
„Die Vermittelung des Reichsbüdgets und aller Steuern oder Matrikularbeiträge ist ausschließlich beim Volkshaus.“
Vogt bemerkt, den Cardinalpunkt, den Punkt des Geldsackes, die Hauptstütze einer jeden Verfassung, habe der Verfassungsausschuß total vergessen. (Bravo links).
Beseler (Greifswald) meint, Hr. Vogt hätte sich diese Vorlesung ersparen können (Lärm von der Linken), wenn er sich bei einem Mitgliede des Verfassungsausschusses erkundigt hätte. (Als ob
dies nöthig wäre!) Der Verfassungsausschuß würde bis nächste Woche seine Vorlagen über das Büdgetwesen machen.
Die Versammlung beschließt, alle Anträge über das Büdgetwesen (es sind deren 19 eingegangen) bis zur Vorlage des Verfassungsausschusses zurückzulegen.
§ 18 wird nach der Majorität des Ausschusses angenommen. (Wie oben.) Alle Anträge, welche in den Konfliktfällen bei Beschlüssen, wozu beide Häuser übereinstimmen müssen, einen vergleichenden
Ausweg vorschlagen, wurden verworfen.
§ 19.
„Bei Ausübung der der Reichsgewalt zugewiesenen Befugnisse ist die Uebereinstimmung der Reichsregierung und des Reichstages in folgenden Fällen erforderlich:
1. Wenn es sich um die Erlassung, Aufhebung oder Abänderung von Reichsgesetzen handelt.
2. Wenn der Reichshaushalt festgestellt wird, wenn Anleihen kontrahirt werden, wenn das Reich eine im Büdget nicht vorgesehene Ausgabe übernimmt, oder nicht vorgesehene Steuer- oder Matrikularbeiträge
erhebt.
3. Wenn von Reichswegen Banken angelegt oder bewilligt werden.
4. Wenn die Steuererhebung der Einzelstaaten von der Zustimmung der Reichsgewalt abhängig gemacht ist. (Siehe Reichsgewalt § 37).
5. Wenn Landesfestungen zu Reichsfestungen erklärt werden.
6. Wenn Handels-, Schifffahrtsverträge und Auslieferungsverträge mit dem Auslande geschlossen werden, so wie überhaupt völkerrechtliche Verträge, in so fern sie das Reich belasten.
7. Wenn nichtdeutsche Länder oder Landestheile dem deutschen Zollgebiet angeschlossen, oder einzelne Orte oder Gebietstheile von der Zolllinie ausgeschlossen werden sollen.
8. Wenn deutsche Landestheile abgetreten, oder wenn nicht deutsche Gebiete dem Reiche einverleibt oder auf andere Weise mit demselben verbunden werden sollen.“
Hierzu mehrere Minoritätsanträge. Nach Verlesung von einer Unzahl Amendements geht man zu einer Diskussion über § 19.
Rödinger aus Stuttgart, welcher seit dem Vorparlament das erste Mal zum Hause spricht, will auch dann die Uebereinstimmung beider Häuser, wenn ein Anlehen aufgenommen wird und wenn ein Krieg
begonnen oder ein Friedensvertrag geschlossen werden soll. Rodinger spricht natürlich (er gehört zur Linken) gegen ein absolutes Veto der obersten Gewalt. Er nennt es ein Recht, was zur Despotie
führen muß. Das Veto muß nur im Sinne der Entwickelung und der möglichen Freiheit gestattet werden. (Bravo!)
Philips aus München: Das Prinzip, wozu ich mich bekenne, ist das konstitutionelle, deswegen bin ich für die Anträge des Ausschusses, und für das absolute Veto. Er führt als Muster England
an, und beginnt einen Satz: „Meine Herren, die jungfräuliche Königin von England“ (Gelächter und Heiterkeit auf der Damentribüne). Meine Herren, ich meine damit die Königin Elisabeth.
(Verstärktes Gelächter. Die Damen erröthen.) Durch das suspensive Veto würde das konstitutionelle Prinzip bedroht. Das 3. Minoritätserachten würde zur Republik führen. Und obschon Hr. Philipps kein
Feind derselben ist, so hält er sie doch für Deutschland für ganz unmöglich. (Dann muß es wahr sein!)
Vogt aus Gießen begreift gar nicht, wie ohne Feststellung des Finanzpunktes dieser Paragraph und die Position beider Häuser festgestellt werden könne. Der Paragraph stelle gewissermaßen
schon eine bestimmte Art von Reichsregierung in Aussicht, man möge sich darin ja nicht verrechnen, denn die linke Seite des Hauses dürfte wohl vielleicht der Art von Reichsregierung zustimmen, welche
in ihrer Verfassung am meisten gewähren würde. (Heiterkeit.) Hr. Philipps habe sich nach dem Beispiel von England für das absolute Veto ausgesprochen, von dem die jungfräuliche Königin Elisabeth so
oft, und die verheirathete Königin von England so selten Gebrauch gemacht habe; aber dieses abgetragene Staatskleid sei nicht maßgebend für uns. (Heiterkeit. Bravo) Die Minister, habe man gesagt,
wurden künftig demokratisch sein; sie gingen ja uus den Mehrheiten der Kammern hervor. Aber nach den Erfahrungen der Neuzeit sei dies unwahr. Denn vor acht Tagen noch haben wir erlebt, daß ein solches
Ministerium nicht nur einer Kammer widersprochen, sondern unerhörter Weise sogar jene Kammer aufgelöst habe. Unsere sogenannten konstitutionellen Regierungen sind weiter nichts als die
Fortsetzungsanstalten der Bureaukratie Wenn Sie Regierungen schaffen, die wahrhaft der Ausdruck des Volkswillens sind, dann will ich Ihnen das absolute Veto gewähren. Es handelt sich hier ganz einfach
darum, ob Sie aufrichtig das konstitutionelle Wesen meinetwegen mit etwas republikanischer Färbung gewähren wollen, oder nur das absolute Wesen umhangen mit einer konstitutionellen Jacke. Die
Entwicklung des konstitutionellen Systems hat von jeher zur Verschlechterung, Unfreiheit, Beschränkung der Volksfreiheiten geführt. Mit der Barrikade des absoluten Veto führen Sie die Revolution in
die Verfassung ein, als das einzig übrig bleibende Mittel. Deshalb fordere ich Sie im Interesse Ihrer eigenen Verfassung auf, das absolute Veto wegzulassen; denn in meinem Interesse ist es nicht, da
ich sehr wenig an der Formation derselben Theil genommen und auch an der Erhaltung derselben mir sehr wenig liegt. (Heiterkeit und Bravo).
Welker poltert für den Vorschlag des Verfassungsausschusses.
Schmidt von Berlin für ein Suspensivveto.
v. Vinke. Der Verfass.-Ausschuß hat den Fehler begangen (aus Feigheit?) uns in die Verlegenheit zu setzen, über die Befugnisse der zukünftigen Reichsgewalt eher abzuurtheilen, als wir
wissen, wie diese Reichsgewalt beschaffen sein wird. Jedoch wahrscheinlich wird es eine Monarchie sein, und von dieser Voraussetzung ausgehend, muß dieser Reichsgewalt ein absolutes Veto
zuerkannt werden. Für eine Republik fehlt uns die politische Vorbildung; das haben uns die Vertreter der ehemaligen Berliner Versammlung gezeigt, indem sie Beschlüsse faßten, welche aus niederm
persönlichem Ehrgeiz hervorgingen. (Links Lärm, Ruf: zur Ordnung!)
Präsident v. Gagern findet in diesen Worten keine Verletzung der Berliner Versammlung, weil (!) hört (!) jene Versammlung nicht mehr da ist. (Also darum kann man diese Männer
beleidigen, weil sie auseinander getrieben wurden. Logik eines Nero!) v. Vinke wiederholt seine Worte, was vermehrten Tumult erregt. — v. Vinke erklärt, er sei bereit, gegen jede Person
seine Ansicht ritterlich zu vertheidigen. (Durch Pistolen!) Präsident ruft ihn zur Ordnung wegen dieser Provokation. v. Vinke erklärt, kein Mitglied dieser Versammlung, sondern die Mitglieder der
zerstreuten Berliner Versammlung gemeint zu haben, falls sich einer durch seine Worte beleidigt fühlen sollte. (Bravo rechts.) Im konstitutionellen Sinne könne das Ministerium Brandenburg nicht als
ein unberechtigtes betrachtet werden (sehr richtig!), aber Preußen habe noch gar nicht auf dem konstitutionellen Boden gestanden. (Auch richtig!) Mit den Beweisen, die v. Vinke ferner für die
Nothwendigkeit des absoluten Veto, zumal aus dem Archiv der englischen Geschichte, herbeischleppt, verschone ich Sie. — Eine Gewalt, die nur mit dem suspensiven Veto, wie z. B Norwegen,
bekleidet ist, kann er keine Monarchie nennen — Die Frage über Krieg und Frieden muß die Reichsgewalt und das Ministerium, ein Cirkel weniger ruhiger Männer, entscheiden (!). Ich stimme demnach
in allen Dingen für die Anträge des Ausschusses. — (Beim Schlusse bravo rechts und rechtes Centrum.)
Noch spricht Mittermeier für das suspensive Veto nach dem Antrag der Minorität in einer geistreichen Rede. Im Interesse des Ansehns des Monarchen will er das absolute Veto aus der Monarchie
verbannt. —
Die Debatte wird hierauf geschlossen und namentliche Abstimmung vorbehalten. Auf die Bemerkung des Präsidenten, daß die Fragestellung zu schwierig sei, um die Abstimmung heute vorzunehmen, vertagt
man sich bis Donnerstag. Schluß der Sitzung gegen 3 Uhr.
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*
] Frankfurt, 12. Decbr.
Verwahrung der Minorität der deutschen Reichsversammlung gegen den Beschluß der Majorität vom 20. November 1848.
Die deutsche Nationalversammlung hat verweigert, den nachstehenden Protest der Minorität gegen den Beschluß vom 20. d. M. in der preußischen Angelegenheit zu Protokoll zu nehmen. Man sieht sich
daher genöthigt, diesen Protest durch die Presse zu veröffentlichen:
Die deutsche Nationalversammlung hat in ihrer Sitzung vom 20. November erklärt:
daß sie die dem preußischen Volke gewährten und verheißenen Rechte und Freiheiten gegen jeden Versuch einer
Beeinträchtigung schützen werde
Außer der einseitigen Vertagung und Verlegung der preuß. Nationalversammlung sind bereits gegenwärtig, unter Proklamation des Belagerungszustandes, folgende Eingriffe in die Rechte und Freiheiten
des preußischen Volks unzweifelhaft erfolgt:
1) Den feierlichen Verheißungen entgegen ist ohne Zustimmung der Bürgerwehr und der städtischen Behörden zahlreiches Militär in Berlin eingeschritten und hat sich dasselbe insbesondere entgegen dem
§. 68 des Bürgerwehrgesetzes der Wachtposten der Stadt Berlin wider den erklärten Willen der Burgerwehr mit Gewalt bemächtigt.
2) Die Bürgerwehr von Berlin wurde aufgelöst, weil sie der, durch § 1 des Bürgerwehrgesetzes ihr auferlegten Pflicht, die verfassungsmäßige Freiheit und gesetzliche Ordnung zu schützen, gemäß,
die gewaltsame Vertreibung der Volksvertreter abgelehnt hat.
3) Die Bürgerwehr wurde wider den Willen der Gemeinde durch Soldaten entwaffnet, obgleich der §. 1 des transitorischen Gesetzes zum Bürgerwehrgesetze die Zusicherung enthält, daß die Gemeinden
jedenfalls bis zur Vollendung der Verfassung und der Gemeindeordnung im Besitz der empfangenen Waffen bleiben soll.
4) Den bestehenden Gesetzen gemäß kann nur der §. 1 und 6 der Habeas-Corpus-Akte vom 4. September unter bestimmten, im §. 8 angeführten Bedingungen suspendirt werden, — die preußische
Regierung hat aber mit Außerachtlassung dieser Bedingungen nicht nur die §§. 1 und 6, sondern überdies
a. den §. 5 dieser Akte, welcher Ausnahmsgerichte und außerordentliche Commissionen
unbedingt verbietet und wonach keine nicht durch Gesetz angedrohte Strafe verhängt werden darf,
b. den §. 4 des Gesetzes vom 6. April über das Recht der freien Presse,
c. den §. 44 desselben Gesetzes über das Vereins- und Versammlungsrecht wirklich suspendirt.
Maaßregeln, welche bereits höhere königlich preußische Gerichtsbehörden für ungesetzlich erklärt und zu ihrer Ausführung ihre Amtswirksamkeit entschieden versagt haben.
Die deutsche Nationalversammlung hat sich nicht bewogen gefunden, diese dem preußischen Volke gewährten und verheißenen Rechte gegen bereits wirklich erfolgte Beeinträchtigung zu schützen, dagegen
hat sie den auf Suspension der Steuererhebung gerichteten Beschluß der preußischen Nationalversammlung ohne Weiteres für offenbar rechtswidrig, die Staatsgesellschaft gefährdend und für null und
nichtig erklärt, obgleich der Commissionsbericht der preußischen Nationalversammlung vom 14. November die Zulässigkeit vom Standpunkte des positiven sowohl als des natürlichen Rechts überzeugend
nachgewiesen hatte.
Die deutsche Nationalversammlung ist also gegen eine angebliche Rechtsverletzung durch die Vertreter des Volkes mit Entschiedenheit eingeschritten, während sie die unzweifelhaften
Rechtsverletzungen durch die Regierung ruhig hingehen läßt.
Wir halten uns demnach durch unser Gewissen für verpflichtet, gegen ein solches Verfahren vor ganz Deutschland feierlich Verwahrung einzulegen.
Frankfurt am Main den 23. November 1848.
Ahrens aus Hannover. Archer aus Steiermark. Backhaus aus Jena. Bauernschmidt aus Wien. Baur aus Hechingen. Berger aus Wien. Blumröder aus Kirchenlamitz. Boczeck aus Mähren. Bogen aus Michelstadt.
Brentano aus Bruchsal. Bresgen aus Ahrweiler. Caspers aus Coblenz. Christ aus Bruchsal. Christmann aus Dürkheim. Claußen aus Kiel. Damm aus Tauberbischoffsheim. Demel aus Teschen. v. Dieskau aus
Plauen. Dietsch aus Annaberg. Eckert aus Bromberg. Eisenmann aus Nürnberg. Eisenstuck aus Chemnitz. Engel aus Pinneberg. Esterle aus Cavalese. Fallmerayer aus München. Federer aus Stuttgart.
Fehrenbach aus Säckingen. Fetzer aus Stuttgart. Förster aus Hünfeld. Freese aus Stargard. Frisch aus Stuttgart. Freudentheil aus Stade. Fröbel aus Berlin. Geigel aus München. Giskra aus Mähren.
Gravenhorst aus Lüneburg. Grubert aus Breslau. Günther aus Leipzig. Gulden aus Zweibrücken. Hagen aus Heidelberg. Haggenmüller aus Kempten. Hartmann aus Leitmeritz. Hedrich aus Prag. Hehner aus
Wiesbaden. Heisterbergk aus Rochlitz. Hallbauer aus Meißen. Hensel aus Camenz. Hentges aus Heilbronn. Heubner aus Freiberg. Heubner aus Zwickau. Hildebrand aus Marburg. Hönninger aus Rudolstadt.
Hoffbauer aus Nordhausen. Hofmann aus Seifhennersdorf. Jeitteles aus Olmütz. Jopp aus Entzersdorf. Joseph aus Sachsen. v. Itzstein aus Mannheim. Jucho aus Frankfurt a. M. Junghanns aus Mosbach Köhler
aus Seehausen. Käfferlein aus Baireuth. Kolb aus Speier. Kollaczeck aus österreichisch Schlesien. Kuenzer aus Constanz. Langbein aus Wurzen. Levysohn aus Grünberg. Mackowiczka aus Böhmen. Mammen aus
Plauen. Mandrella aus Ujest. Mareck aus Gratz. Martiny aus Friedland. v. Mayfeld aus Wien. Mayer aus Ottobeuren. Melly aus Oesterreich. Meyer aus Liegnitz Mez aus Freiburg. Minkus aus Marienfeld.
Möller aus Reichenberg. Möllina aus Oldenburg. Mohr aus Oberingelheim. Müller aus Sonnenberg. Nägele aus Murrhardt. Nauwerk aus Berlin. Neugebauer aus Luditz. Nikol aus Hannover. Pattai aus
Steiermark. Peter aus Constanz. Pfahler aus Tettnang. Plaß aus Stade. Rank aus Wien. v. Rappard aus Glambeck. Raus aus Wolframitz. Raveaux aus Cöln. Reh aus Darmstadt. Reichard aus Speier. Reinhard
aus Boitzenburg. Reinstein aus Neuenburg. Reitter aus Prag. Rheinwald aus Bern. Richter aus Achern. Riehl aus Wien. Rödinger aus Stuttgart. Roßmäßler aus Tharand. Rühl aus Hanau. Sachs aus Mannheim.
Schaffrath aus Sachsen. Scharre aus Strehla. Schenk aus Dillenburg. Schilling aus Wien. Schlutter aus Poris. Schmitt aus Kaiserslautern. Schneider aus Wien. Schoder aus Stuttgart. Schott aus
Stuttgart. Schuler aus Zweibrücken. Schulz aus Darmstadt. Schulz aus Weilburg. Schwarzenberg, Ph., aus Cassel. Simon. M., aus Breslau. Simon, L.. aus Trier. Spatz aus Frankenthal. Stöcker aus
Langenfeld, (Baiern). Stockinger aus Frankenthal. Tafel aus Stuttgart. Tafel aus Zweibrücken. Titus aus Bamberg. Trampusch aus Wien. v. Trützschler aus Dresden. Uhland aus Tübingen. Umbscheiden aus
Dahm. Venedey aus Cöln. Vischer aus Tübingen. Vogel aus Guben. Vogt aus Gießen. Wagner aus Steir. v. Watzdorf aus Leichnam. Wedekind aus Bruchhausen. Werner aus Oberkirch. Wesendonck aus Düsseldorf.
Wiesner aus Wien. Wigard aus Dresden. v. Wydenbrugk aus Weimar. Zell aus Trier. Zimmermann aus Stuttgart. Zimmermann aus Spandow. Zitz aus Mainz.
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Kiel, 10. Dez.
Das Strafurtheil gegen die Betheiligten von der Pontonnierkompagnie in Rendsburg ist jetzt gefällt, nachdem das erste Erkenntniß des Oberkriegsgerichts von der Regierung nicht bestätigt und die
Aburtheilung einem neuen Kriegsgerichte übergeben war. Gegen den Verfasser der bekannten Erklärung über den Armeebefehl des Generals v. Bonin (Rohwer aus Holtorff) ist eine dreijährige
Zuchthausstrafe, gegen die übrigen Inhaftirten sind verschiedene Festungsstrafen und resp. scharfer Arrest erkannt worden. In Rendsburg, wo vielleicht das Publikum über die den Verurtheilten
geschehene Publikation noch nicht unterrichtet war, herrschte heute Nachmittag Ruhe. Die Untersuchung wegen der Vorfälle im 7. Bataillon ist noch nicht beendigt; von hier wurde heute noch ein
betheiligter Artillerist gefangen nach Schleswig geschickt.
[(A. M.)]