Deutschland.
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] Düsseldorf, 10. Dez.
Der Redaktion der hiesigen Zeitung ist heute folgende saubere Verfügung zugegangen, aus der sich ergiebt, wie die neue gottbegnadete Verfassung in der Praxis beschaffen ist:
„Da die hiesige Zeitung, wie das hiesige Kreisblatt, sich unwürdiger Besprechungen von Maßregeln der königl. Behörden schuldig gemacht, so sind sie hiermit unter Censur des
Militär-Kommandos gestellt, und die königl. Polizei-Inspektion hierselbst von mir mit der Censur beauftragt worden. — Der königl. Ober-Prokuratur ist heute die Aufforderung zugegangen, die
gerichtliche Untersuchung über alle, seit der Erklärung des Belagerungszustandes bis zum heutigen Tage in diesen Blättern den Behörden zugefügten Beleidigungen sofort einzuleiten.
Düsseldorf, den 10. Dezember 1848.
Der General-Lieutenant und Divisions-Kommandeur, v. Drigalski.“
Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstempels betreffend.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums:
Art. 1.
Der bisher nach dem Tarif zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 von politischen Zeitungen erhobene Stempel wird in Gemäßheit des Artikels 24 der Verfassungs-Urkunde vom 1. Januar 1849 ab, sowohl von
inländischen als von ausländischen Zeitungen, nicht ferner erhoben.
Art. 2.
Das Finanz-Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt,
Gegeben Potsdam, den 8. Dezember 1848.
gez. Friedrich Wilhelm.
contr. Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. Rintelen von der Heydt.
Für den Finanz-Minister. Kühne.
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow.
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] Berlin, 8. Dezember.
Die National-Versammlung ernannte auf den Antrag mehrerer Abgeordneten eine Kommission zur Prüfung der Finanz-Verwaltung und der Staatsschatzrechnung. Von dieser Kommission wurde wiederum eine
Deputation aus drei ihrer Mitglieder zur Einsicht der von den Staatskassen geführten Rechnungen ernannt. Diese Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Brehmer, Bliesener, Feyerabend, verfaßte am 3.
Nov. einen Bericht über die Einsicht der Rechnungen in der allgemeinen Finanz-Verwaltung von 1840 bis zur Gegenwart. Dieser Bericht ist auf Veranlassung der Oppositionsmitglieder der
National-Versammlung gedruckt, von General Wrangel aber mit Beschlag belegt worden. Wtr geben aus einem uns zugegangenen Exemplar folgende Auszüge:
„Die sehr komplicirten Rechnungen über den Staatshaushalt sind bis incl. 1846 gelegt und revidirt. Für das Jahr 1847 befinden sich die Rechnungen noch in der
Bearbeitung.‥‥“
„In der Hauptrechnung sind mit einigen Ausnahmen nur die vollen Beträge der einzelnen Central-Kassen aufgeführt, mit Bezugnahme auf die Special-Rechnungen.“
„„Die Rechnungen des Seehandlungs-Instituts, des Staatsschatzes und der Staatsschuldentilgungs-Kasse stehen mit der Rechnung der General-Staats-Kasse nicht in
Verbindung.““
„Um von der Richtigkeit der Uebertragungen der Geldereinnahmen in die General-Staats-Kassen-Rechnungen Ueberzeugung zu erhalten, wurden probeweise mehrere Special-Rechnungen mit den
General-Staats-Kassen-Rechnungen zusammengehalten und nachdem dies geschehen und eine Uebereinstimmung in allen zusammengehaltenen Rechnungen vorgefunden war, wurde eine Vergleichung der von der
Regierung der National-Versammlung vorgelegten Uebersichten von den Resultaten der Finanzverwaltung in den Jahren 1840 bis incl. 1846 und 1847 mit den betreffenden Rechnungen von 1840 bis 1846 und den
Rechnungsbüchern von 1847 vorgenommen. Auch hierbei stellte sich eine vollständige Uebereinstimmung der einzelnen Zahlen heraus.“
„Hiernächst wurde zur Einsicht einiger Rechnungen aus dem Jahr 1846 übergegangen und wird aus dem Ergebniß dieser Recherche Nachstehendes angeführt.“
Rechnung der General-Staats-Kasse.
1) Im Allgemeinen muß hier zuvörderst bemerkt werden, daß der Verwaltung die Königl. Verheißung v. [unleserlicher Text] 17. Januar 1820, nach welcher der Bedarf der Ausgabe damals auf 50,863,150 Thaler mit dem
Bemerken festgesetzt wurde, daß diese Summe unter keiner Bedingung erhöht, wohl aber durch Ersparnisse nach Möglichkeit vermindert werden sollte, wohl außer Acht gekommen sein mag, denn das Bestreben
einer Sparsamkeit tritt nirgends hervor, im Gegentheil zeigt sich überall die Neigung zu einer Vermehrung der Ausgaben. Ersparnisse bei den einzelnen Ausgabetiteln sind nicht von dem Soll abgesetzt,
sondern im nächsten Jahr zur Verausgabung gebracht, oder auch einem andern Fond zur Verstärkung zugeschrieben. Mehrausgaben sind nicht unterlassen, dem Soll zuzusetzen, und so konnte es denn nicht
ausbleiben, daß die Soll-Ausgabe von Jahr zu Jahr steigen mußte.
2) Während die Pensionen an die Civil-Staatsdiener etc. der Spezialkassen zur Auszahlung überwiesen sind, hat die General-Staatskasse auch mehrere Beiträge an Leibrenten (28,050 Thlr.) und an
extraordinärem Gehalte (58,275 Thlr. 10 Sgr.) als wie z. B. Gehaltszulage an Hengstenberg u. s. w. direkt ausgezahlt.
3) Die höchste Pension beträgt 8000 Thlr. und fragt es sich, ob das Gesetz vom 10. Juni 1848, nach welchem ein Pensionsbetrag die Höhe von 3000 Thlr. nicht übersteigen soll, auch auf die Pensionärs
aus früherer Zeit Anwendung findet. Das Gesammtersparniß würde gegen 40,000 Thlr. jährlich betragen.
4) Unter dem Titel: „An Renten und Entschädigungen für eingegangene Kapitalien, so wie für aufgehobene Rechte und Nutzungen“ ist an die Civil-Wittwen-Kasse außer einer Rente von
130,106 Thlr. 20 Sgr. auch ein Zuschuß v. 345,660 Thlr. 20 Sgr. verausgabt.
5) Die Stadt Königsberg bezieht zur Berichtigung ihrer Schulden einen jährlichen Zuschuß von 12,000 Thlr.
Haupt-Rechnung XII. über die Einnahmen und Ausgaben für die General-Verwaltung der Domainen und Forsten
Zu derselben gehören 4 Spezial-Rechnungen, und zwar:
A. Rechnung über den Ministerial-Fond.
B. Rechnung über den Central-Fond der Domainen-Verwaltung.
C. Rechnung über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.
D. Rechnung über die Domainen und Forst-Veräußerungsgelder.
Die Haupt-Rechnung führt als Einnahme die Ueberschüsse aus der Domainen- und Forst-Verwaltung von den einzelnen Regierungsbezirken und der Rent-Amts-Kasse Berlin.
Als Ausgabe den Revenuen-Antheil des Kron-Fideicommiß von 2,500,000 Thlr. und 72,008 Thlr. 20 Sgr. Gold-Agio und die Abzahlungen aus den Ueberschüssen an die General-Staats-Kasse.
Spezial-Rechnung XII. A. über den Ministerial-Fond.
1) Es hat diese Kasse die Gelder aus dem Haupt-Fond bezogen und daraus die Ausgaben für die Ministerial-Verwaltung (Abtheilungen für Domainen und Forsten) bestritten.
2) Ausgaben.
Titel I. Besoldungen,
a) Der Staats-Minister hat außer freier Wohnung einen Gehalt von 10,000 Thlr. empfangen, im Jahr 1840 9000 Thlr. jetzt also mehr: 1000 Thlr.
b) Der Ober-Landforstmeister hat außer freier Wohnung erhalten für 1846 3500 Thlr., für 1840 2800 Thlr. jetzt mehr: 700 Thlr.
c) In ähnlicher Art sind die Gehalte anderer Beamten erhöht worden.
d) Eine Besoldungs-Ersparniß gegen den Etat v. 2412 Thlr. 20 Sgr. ist unter die Beamten vertheilt.
Titel II. Sächliche Ausgaben.
a) Für Hülfsarbeiten sind verausgabt 4106 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf.
b) An Diäten und Reisekosten 5643 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf.
Summa 9749 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf.
im Jahre 1840 4976 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf.
für 1846 mehr 4773 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.
Die Reise-Diäten sind mit 3 bis 8 Thlr pro Tag berechnet und an Fuhrkosten die Extrapostgelder für resp. 2, 3 und 4 Pferde angesetzt, selbst für Fahrten innerhalb der Forstreviere sind
Extra-Postgelder für 4 Pferde in Anrechnung gekommen. So sind z. B. verausgabt:
Reise nach Sanssouci, zu einer Konferenz, wegen der Anlagen im Kamin.
Von Berlin nach Sanssouci 1 Tag 4 Meilen
zurück nach Berlin 1 Tag 4 Meilen
Extrapostgelder für 8 Meilen, à 2 1/3 Thlr. 13 Thlr. 10 Sgr.
Wagenmiethe auf 2 Tage, à 20 Sgr. 1 Thlr. 10 Sgr.
Chausseegeld 0 Thlr. 20 Sgr.
Diäten auf 2 Tage, à 3 1/2 Thlr. 7 Thlr. 0 Sgr.
Summa 22 Thlr. 10 Sgr.
Ein einzelner Beamter und namentlich der Minister Stolberg hat im Laufe des Jahres 1846 an Diäten und Reisekosten 1327 Thlr. liquidirt.
Tit. III. Remuneration.
An die Ministerial-Beamten sind unter der Bezeichnung, Remuneration, gezahlt:
im Jahre 1846 4157 Thlr. 10 Sgr.
im Jahre 1840 1510 Thlr. 0 Sgr.
1846 mehr 2647 Thlr. 10 Sgr.
3) Im Ganzen sind an Verwaltungskosten verausgabt:
pro 1846 104103 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf.
pro 1840 97451 Thlr. 1 Sgr. 0 Pf.
pro 1846 mehr 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
An disp. Beamte sind i. J. 1840 gez. 12501 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.
i. J. 1846 gez. 6575 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.
für 1846 weniger 5926 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.
Wenn nun dessen ungeachtet, wie vorstehend nachgewiesen 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
für das Jahr 1846 mehr ausgegeben worden, so ist anzunehmen, daß die Verwaltungskosten des Jahres 1846 gegen das J. 1840 gestiegen sind, um 12368 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
Spezial-Rechnung XII. B.
oder die Central-Fond der Domainen Verwaltung.
Ueber diesen ist im Speziellen zu bemerken:
1) Tit. IV. V. An die Thiergarten-Kasse gezahlt:
a. Zuschuß zur Unterhaltung der Anlagen 7,872 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.
b. Für Besprengung der Charlottenburger Chaussee 1,500 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.
9372 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.
N. B: Außerdem sind in der Spezial-Rechnung VIII. Extraordinarien-Etat zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem ehemaligen Fasanerie-Terrain und auf dem Excercierplatz vor dem
Brandenburger Thor noch 23,132 Thlr. an das Rent-Amt verausgabt.
2) Tit. VII. Die Hauptsumme des Haupt-Domainen-Extraordinariums beträgt 4,900 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.
Es sind verausgabt: 28,525 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.
Die Etatssumme mithin überschritten um 23,625 Thlr. 18 Sgr. 4 Pfg.
Dieser Betrag ist zum größren Theil zu Garten-Anlagen und Bauten auf der Domaine Bornim verwendet worden:
3) Außer dem Etat. Zu den Bauten in den Königlichen Mühlen hierselbst sind 105,017
Thlr. 15 Sgr. und auf Remunerationen für Beaufsichtigung dieser Bauten 1,145 Thlr. verausgabt.
4) Die sämmtlichen Ausgaben des Central-Fonds haben betragen:
im Jahr 1846. 260,375 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg.
im Jahr 1840. 46,312 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.
pro 1846 also mehr: 214,063 Rhl. 13 Sgr. 1 Pfg
5) Die Etatssumme der Ausgaben ist überschritten um
157,613 Thlr. 2 Sgr. 5 Pfg.
Special-Rechnung XII. C. über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.
Ueber diesen ist im Einzelnen zu bemerken.
1) ad Tit. II. An Gratitfikationen und Unterstützungen ist die Summe von 79,212 Thlr. 4 Sgr. 5 Pfg. ausgegeben und sind davon auch die höhern
Beamten betheilt worden. So hat z. B. der Landforstmeister v. Burgsdorf in Königsberg, welcher einen Gehalt von 3,500 Thlr. bezieht, eine Remuneration von 250 Rthlr. empfangen. Auch die
Ministerial-Beamten sind nicht unberücksichtigt geblieben, obgleich für diese zu gleichnamigen Zwecken schon in der Special-Rechnung A. nicht unbedeutende Beträge in Ansatz gebracht sind.
6. ad Tit. XII. Das Forst-Extra-Ordinarium beträgt
nach dem Etat 4940 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.
Verausgabt sind 36666 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg.
Der Etat mithin überschritten um 31726 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg. NB. Unter den Ausgabe-Beträgen des Tit. XII. sind unter andern aufgeführt:
200
Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. an einen Forstbeamten, für Räumung seiner Dienstwohnung bei Anwesenheit Se. M. des Königs.
96 Thlr. 29 Sgr. 6 Pfg. für Anfertigung einer Karte von dem Wildpark bei Potsdam.
307 Thlr. 22 Sgr. 6 Pfg. Kosten für Anfertigung von Hirschfängern und Wildkasten, Behufs des Einfangens von Edelwild.
789 Thlr. 12 Sgr. 9 Pfg. Kosten für Einrichtung eines Wildparks bei Bornim.
200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. Renumeration für Leitung der Baulichkeiten im Wildpark bei Potsdam.
7) Die Total-Ausgabe des Central-Fonds ist: pro 1846
674379 Thlr. 23 Sgr. 6 Pfg.
pro 1840 351752 Thlr. 5 Sgr. 0 Pfg.
pro 1846 mehr 319627 Thlr. 18 Sgr. 6 Pfg.
8) Die Etatssumme der Ausgaben überschritten um 356,358 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.
Spezezial-Rechnung XII. D. über die Domänen- und Forstveräußerungsgelder.
Es betrug die Gesammt-Einnahme der Jahre 1840 bis incl. 1846 nebst einem Bestand aus dem Jahre 1839 von 583,688 Thlr. zusammen 9,746,477 Thlr. 10 Sgr. 4 Pfg. An die Staatskasse wurde hiervon in den
Jahren 1840 bis incl. 1846 nur abgeführt 6,950,921 Thlr. 7 Sgr. 1 Pfg., und zu andern Zwecken, insbesondere zum Ankauf von Grundstücken 2,691,374 Thlr. 19 Thlr. 10 Pfg.
verausgabt.
Spezial-Rechnung XIV. über Ausgaben für die königlichen Ministerien und obersten Central-Behörden.
1) Für Beschaffung der Orden sind ausgegeben 6000 Thlr.
NB. Außerdem sind noch in der Spezial-Rechnung VII. des Haupt-Extraordinariums zu demselben Zwecke 29,763 Thlr. verausgabt.
2) Die Verwaltungskosten der General-Ordens-Kommission haben betragen 7,748 Thlr.
3) Für die Verwaltung des Staatsschatzes sind an Besoldungen gezahlt 27,359 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf.,
darunter dem Staatsminister Thiele, General der Infanterie, 10,891 Thlr. 20 Sgr.
[0894]
4) Die Unterhaltung der Haupt- und Landgestüte hat einen Zuschuß erfordert von 172,984 Thlr. 9 Sgr. 3 Pf.
5) An die General-Militär-Kasse sind gezahlt 25,196,308 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf.
6) Die ganze Ausgabe beträgt für 1846
43,113,952 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf.
Im Jahr 1840 betrug
solche 36,822,046 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf.
1846 also mehr 6,292,906 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf.
(Schluß folgt.)