[0801]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 153. Köln, Sonntag den 26. November.
@typejExpedition
@facs0801
Den auswärtigen Freunden der „Neuen Rheinischen Zeitung“ zeigen wir hiermit an, daß uns von dem hiesigen Ober-Postamte die Genehmigung ertheilt worden ist, vom heutigen Tage bis Ende Quartals Abonnements zum Preise von 1 Thlr. incl. des Postaufschlags entgegenzunehmen. Wir fordern demnach das auswärtige Publikum zur regen Theilnahme auf.
Köln, 16. November 1848. Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“
Keine Steuern mehr!!!
@typecontents
@facs0801
Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Die deutsche Centralgewalt und die Schweiz. — Manteuffel und die Centralgewalt. — Drygalski der Gesetzgeber, Bürger und Communist. — Gagern-Vinke. — Militärrevolte zu Mainz) Düsseldorf. (Suspension von 6 Regierungsräthen). Trier. (Klassische Studien der „Trierer Zeitung.“) Berlin. (Verhandlungen der National-Versammlung mit den Reichskommissären. — Bassermann. — Adresse aus Marburg an die National-Versammlung. — Erklärung über den Bassermann. — Noch einmal der Bassermann. — Die Reichskommissäre abgereist. — Berichtigung der „Kölnischen“ und „Magdeburger Zeitung.“ — Eine Infamie der „Kölnischen.“ — Die PCorrespondenz. — Tante Voß und Wrangel.) Frankfurt. (National-Versammlung.)
Schweiz. Bern. (Die Wahlen. — Sydow.)
Italien. Zurückweisung polnischer Freiwilligen an den sardinischen Grenzen.) Rom. (Rossi todt) Neapel. (Die Vermittlung.)
Großbritannien. London. (Politische Stagnation. — Ibrahim Pascha [unleserlicher Text]. — Kunstnotizen).
Belgien. Brüssel. (Sammlung zu Tirlemont für R. Blums Familie. — Herzliches Einverständniß der Polizei- und Gerichtsbehörden).
Schweden. Stockholm. (Die Franzosen zu Stockholm).
Deutschland.
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@typejArticle
@facs0801
Edition: [Friedrich Engels: Die deutsche Zentralgewalt und die Schweiz, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
[ * ] Köln, 24. Nov.
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@typejFeuilleton
@facs0801
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@typejArticle
@facs0801
[ * ] Berlin, 21. Nov.
Es ist hier eine kleine Flugschrift von einem der Deputirten verfaßt erschienen, unter dem Titel:
[unleserlicher Text]
Worte und Thaten
in
Berlin
seit dem 9. November 1848.“
Die Zusammenstellung lautet:
Worte. Thaten und Thatsachen.
Das Ministerium Brandenburg ist ein konstitutionelles Ministerium, das heißt nach dem Sprachgebrauch aller konstitutionellen Länder: es ruht auf der Mehrheit der Nationalversammlung.Die Nationalversammlung hat am 2. Nov. durch eine fast einstimmig beschlossene feierliche Deputation der Krone die fast einstimmig beschlossene Erklärung abgegeben: das Ministerium Brandenburg besitze weder das Vertrauen des Landes noch der Versammlung.
Das Ministerium Brandenburg sagt am 9. November der Nationalversammlung, sie sei, da bei den anarchischen Zuständen in Berlin ihre Berathungen nicht frei wären, nach Brandenburg verlegt.Die Nationalversammlung hat durch ihre Beschlüsse, welche dem Lande vorliegen, sie hat insbesondere durch den Beschluß am Abend des 31. Oktober, als Pöbel die Thüren umlagert hielt, dem Lande ihre Freiheit bewiesen, denn diese Beschlüsse waren nicht solche, welche denen draußen gefielen.
Mitglieder der Nationalversammlung haben wiederholt erklärt, daß die Freiheit ihrer Stimme durch die Drohungen des Berliner Volkes gefährdet sei, und haben deshalb Schutz gegen das Volk begehrt.Das sind dieselben Mitglieder der Nationalversammlung, welche am 9. November hinter dem Ministerium hergingen und ihren Posten verließen. Einer davon, ein Mitglied der Deputation, welche bei der Krone gegen das Ministerium Brandenburg protestirte, ist nachher selbst in das Ministerium Brandenburg als Minister eingetreten. Das scheint zwar unmöglich, aber es ist Thatsache.
Worte. Thaten und Thatsachen.
Das Ministerium Brandenburg erklärt die Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg und die damit verbundene Thatsache, für eine konstitutionelle, gesetzliche Maßregel.Der zur Vereinbarung mit der Krone berufenen Nationalversammlung ist nicht eine Botschaft auf Verlegung und Vertagung zu ihrer Berathung und Beschlußnahme vorgelegt, sondern Beides ist der Nationalversammlung befohlen worden.
Die Krone hat in den Märztagen dem Volke versprochen, sich mit volksthümlichen Ministern zu umgeben.Im Ministerium Pfuel befand sich der Minister Eichmann, ein treuer Diener der Ministerien vor dem 18. März. Im Ministerium Brandenburg, gegen welches die Volksvertreter feierlich protestirt haben, befindet sich der Minister Manteuffel, bekannt vom vorigjährigen Landtage, damals als Minister unmöglich, royalistischer als die Krone selbst. Die andern Namen sind Ladenberg und Strotha.
Die Krone hat am 21. März versprochen, sich nur mit Räthen zu umgeben, „welche vor der Volksvertretung verantwortlich, das volle Vertrauen derselben genießen.“Die Krone ist noch von denselben Leuten umgeben, welche vor dem 18. März sie beriethen; in diesen Tagen reisen Männer ab und zu, welche zu dem Deutschland so lange umspannenden priesterlich-junkerischen Netze gehören.
Das Ministerium Brandenburg erklärte die anarchischen Zustände in Berlin als die einzige Ursache der Vertagung und Verlegung. Thatsachen jener Tage: Wien gefallen — Frankfurt matt geworden — durch die preußische Nationalversammlung der Adel abgeschafft, die Orden und leeren Titel abgeschafft, „von Gottes Gnaden“ gestrichen. — Das sind Thatsachen, die Alles erklären.
Die Krone erklärte in einer Botschaft vom 3. November, gegengezeichnet vom Minister Eichmann, sie sei „fest entschlossen, den von ihr in Uebereinstimmung mit den Wünschen ihres getreuen Volkes betretenen konstitutionellen Weg unverrückt zu verfolgen.“Das Ministerium Brandenburg ließ am 10. Nov. gegen das Sitzungshaus der Nationalversammlung mehrere Regimenter Soldaten mit Kanonen vorrücken und vertrieb dieselben aus ihrem Saale.
Worte. Thaten und Thatsachen.
Die Krone ermahnt, unter Gegenzeichnung des Ministeriums Brandenburg, am 11. November das Volk „nicht Raum zu geben den Einflüsterungen, die es glauben machen, man wolle ihm die in den Märztagen verheißenen Freiheiten verkümmern, man wolle wieder ablenken von dem betretenen konstitutionellen Wege.Am 11. Nov. wird die Berliner Bürgerwehr aufgelöst.
Die Verordnung über Auflösung der Bürgerwehr vom 1[unleserlicher Text]. November sagt mit Berufung auf § 3 des Burgerwehrgesetzes: „Dieselbe habe nicht nur die Weigerung ausgesprochen, den Maßregeln der Regierung gegen das gesetzwidrige Beginnen eines Theils der Nationalversammlung die erforderliche Unterstützung zu gewähren, sondern auch thatsächlich die ihre ungesetzlichen und wirkungslosen Berathungen fortsetzenden Mitglieder der Nationalversammlung fortgesetzt unter ihren Schutz genommen.“§ 1 des Bürgerwehrgesetzes, anerkannt und veröffentlicht von der Krone den 17. Okt., lautet:„Die Bürgerwehr hat die Bestimmung, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen.“Die Bürgerwehr hat ihre Pflicht gethan.
Die Krone nennt in einer vom Minister gegengezeichneten Bekanntmachung vom 11. November die Nationalversammlung „einen Theil der Abgeordneten,“ und erklärt, daß „die Verhandlungen und Beschlüsse dieses Theils der Versammlung aller und jeder Gültigkeit entbehren.“Zweihundert und vierzig Abgeordnete sind und bleiben auf ihrem Posten. Zwei hundert und zwei ist die beschlußfähige Zahl der Nationalversammlung; wo diese Zahl und mehr ihre Sitzung halten, da ist die gesetzlich berathende und beschließende Nationalversammlung.
Die Krone nennt in derselben Bekanntmachung das Verbleiben und Berathen der Nationalversammlung „ein gesetzwidriges Verfahren“.Die zur Vereinbarung der Verfassung vom Volke mit Zustimmung der Krone gewählten Abgeordneten haben weder ihr Mandat niedergelegt, noch sind sie von ihrem Wählern zurückgerufen worden. Sie sind auf ihrem Posten und erfüllen ihre Pflicht gegen Volk und Krone.
Das Ministerium Brandenburg erklärt den 12. November die Stadt Berlin und deren zweimeiligenBerlin ist vollkommen ruhig; seit dem 31. Okt. ist nicht der mindeste Exzeß vorgekommen.
Worte. Thaten und Thatsachen.
Umkreis is Belagerungszustand, „da durch die in hiesiger Stadt eingetretenen Ereignisse die ordentlichen Civilbehörden außer Stand gesetzt seien, dem Gesetz die gebührende Geltung zu verschaffen.“
Das Ministerium Brandenburg spricht in seinen Erlassen fortwährend von anarchischen Zuständen in Berlin.Berlin ist ruhig, aber das ganze Verfahren des Ministerium Brandenburg enthält eine so vollständige Anarchie, das heißt, Vernichtung aller gesetzlichen Ordnung, daß das Obertribunal des Kammergerichts in Berlin nicht umhin gekonnt hat, ein Justitium eintreten zu lassen, das heißt, einen Zustand, wo der Richter nicht mehr Recht sprechen mag, weil ein ungesetzlicher Belagerungszustand bestehe.
Preußen hat seit den Märztagen nur verantwortliche Ministerien.Das Ministerium Brandenburg hält sich fortwährend in Berlin im Gebäude des von Soldaten erfüllten Kriegsministeriums eingeschlossen, ohne Verbindung mit der Nationalversammlung. Der König, der nicht ohne sein Ministerium Bescheid geben zu wollen erklärt, ist in Potsdam.
Preußen hat seit dem 17. März und dem 6. April d. J. Preßfreiheit.Mehrere Berliner Zeitungen sind ganz unterdrückt; die andern dürfen keine Gegenerklärung von Seiten der Nationalversammlung und keine zustimmende Adresse aus dem Lande aufnehmen. Bloß das Ministerium Brandenburg läßt drucken, was ihm beliebt. Viele tausend Flugblätter läßt es in Berlin drucken in der Ober-Hof-Buchdruckerei, schickt sie ballenweise im Lande umher, läßt sie durch seine Getreuen austheilen. Der Staatsanzeiger druckt die offenbarsten Unwahrheiten, die gröbsten Angriffe auf die Nationalversammlung.
(Schluß folgt.)
[Deutschland]
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@facs0802
Edition: [Friedrich Engels: Die deutsche Zentralgewalt und die Schweiz, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
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@facs0802
Edition: [Karl Marx: Manteuffel und die Zentralgewalt, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
[ * ]Köln, 24. Nov.
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[0803]
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@facs0803
Edition: [Karl Marx: Drigalski der Gesetzgeber, Bürger und Kommunist, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
[ * ] Köln, 24. November.
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@typejArticle
@facs0803
[ * ] Köln, 25. Novbr.
Gestern sind die Herren v. Gagern, v. Vincke und v. Radowitz (letzterer kann nicht garantirt werden) hier durchgereist, um sich nach Berlin zu begeben.
Wie uns aus zuverlässiger Quelle berichtet wird, hat sich ein Bataillon des 40. Regiments, das zu Mainz garnisonirt und nach Köln verschifft werden sollte, thätlich dem Befehle seiner Vorgesetzten widersetzt. Die näheren Umstände und Motive dieses Vorfalls können erst in der zweiten Ausgabe dieser Zeitung mitgetheilt werden.
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@facs0803
[ 15 ] Düsseldorf, 24. November.
Herr Eichmann hat heute sechs der gesinnungstüchtigsten und gediegensten Räthe des hiesigen Regierungs-Kollegiums von ihrem Amte suspendirt, weil dieselben, ihrer Ueberzeugung getreu, bei einer Abstimmung sich für die National-Versammlung ausgesprochen haben. Der betreffende Erlaß traf diesen Mittag um 1 Uhr von Koblenz hier ein. Trotz des Belagerungszustandes ist die Aufregung über diesen neuen Gewaltstreich ungeheuer.
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@typejArticle
@facs0803
[ * ] Trier, 24. November.
Die „Triersche Zeitung“ beginnt jetzt ihre Gelehrsamkeit auszuschütten, noch ehe die „freie deutsche Akademie“ zur Welt geboren ist. Ihre Gelehrsamkeit ist trotz des letzteren Umstandes bereits ziemlich frei. Sie zitirt die Namen römischer Klassiker, als wären sie ihr täglich Brodt: ihr Citat aber zeigt, daß die „freie“ Gelehrsamkeit sich mit der Lektüre dieser Klassiker niemals abgegeben. So passirt es ihr heute, daß sie „von Vater Cicero“ das „harmlose quos ego“ entlehnt, worüber sie von Virgil bei der „freien deutschen Akademie“ zur Verantwortung gezogen zu werden, ernstliche Gefahr lauft.
Die gute „Trier'sche“ ist so lange sie blos in's Grüne schwebelt und nebelt, langweilig. Kramt sie aber ihre Klassizität aus und hetzt die Schatten Cicero's und Virgil's zu einem Prozeß über geistiges Eigenthum an einander, so macht das Langweilige dem Lächerlichen Platz.
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@facs0803
[ 103 ] Berlin, 23. Nov.
Wir vernehmen aus einer ganz zuverläßigen Quelle, daß die Regierung um jeden Preis entschlossen ist, die jetzige Nationalversammlung aufzulösen, und daß sie nur noch nach dem Vorwande sucht, der diese mit dem Märzversprechen im Widerspruch stehende ungesetzliche Maßregel beschönigen kann. Ihr Plan ist, die Mitglieder der jetzigen Versammlung zu mystificiren und vor dem Lande lächerlich zu machen. Beamte des Ministeriums des Innern suchen die Abgeordneten zu bewegen, am 27. nach Brandenburg zu gehen, und lassen durchblicken, daß dann das Ministerium Brandenburg abtreten und ein freisinniges Ministerium folgen würde. Lassen aber die Abgeordneten sich wirklich verleiten, am 27. in Brandenburg zu erscheinen, so wird ihnen die Auflösungsverordnung, oder, was dasselbe ist, die Vertagung auf unbestimmte Zeit vorgelesen. Die Regierung schwankt noch, ob sie im Fall des Nichterscheinens der 276 treugebliebenen Abgeordneten die Stellvertreter derselben einberufen, und mit diesem reaktionären Element verbunden, mit dem allgemein diskreditirten und vom ganzen Lande mit Katzenmusik und Mißtrauensvoten aufgenommenen Rumpfe der alten Rechte eine sehr schlechte, auf ganz aristokratischen Grundsätzen beruhende Verfassung fabriciren, oder ob sie gleich am 27. die Versammlung auflösen soll.
Vorgestern Abend hat bekanntlich eine Besprechung zwischen den Commissaren der Centralgewalt Simson und Hergenhahn und mehreren Abgeordneten aus den verschiedenen Fraktionen der hiesigen Nationalversammlung stattgefunden. Die Commissarien theilten mit, daß ihre Aufgabe zunächst sei, den Konflikt zwischen der Krone und der Nationalversammlung im Sinne der Beschlüsse der deutsch. Nat.-Vers. zu beseitigen, daß ihre Instruktion indessen auch dahin laute, für den Fall, daß jene Vermittlung nicht zu Stande komme, eine Entscheidung zu treffen.
Die Abgeordneten erklärten sich einstimmig dahin, daß sie mit der Ausführung der von der deutschen Nat.-Vers. am 14. d. M. gefaßten Beschlüsse einverstanden seien. (!!) Nach diesen Beschlüssen soll dahin gewirkt werden, daß die Regierung von der Verlegung der Nat.-Vers. abstehe, sobald durch geeignete Maßregeln die Freiheit der Berathung in Berlin sichergestellt sei, ferner daß die Krone ein volksthümliches Ministerium ernenne. Durch die ohne allen Widerstand erfolgte militärische Besetzung Berlins und durch die Entwaffnung sei ohne allen Zweifel jedem Angriff auf die Nat.-Vers. oder auf einzelne Mitglieder derselben vorgebeugt; auch fehle es nicht an Gesetzen, nach denen solche Angriffe bestraft werden könnten. Die Regierung befinde sich also jetzt vollkommen in der Lage für die Freiheit der Berathungen bürgen zu können, das in der kön. Botschaft vom 8. d. M. für die Verlegung nach Brandenburg angeführte Motiv sei jetzt gar nicht mehr vorhanden. Jetzt komme es allein noch darauf an, daß die Krone den andern Theil der Frankfurter Beschlüsse ausführe und ein volksthümliches Ministerium ernenne. Dadurch sei der Konflikt von selbst gehoben.
Die Commissarien gingen auf diese Erklärung nicht ein, sondern deuteten wiederholt darauf hin, die Versammlung solle sich zunächst nach Brandenburg begeben, um dort ein Gesetz, ähnlich dem Frankfurter, zum Schutze der Versammlung zu berathen und anzunehmen.
Diese Zumuthung wurde von den Abgeordneten einstimmig abgelehnt, unter wiederholter Hinweisung darauf, daß mehr als genügender Schutz für die Berathungen und Personen in Berlin vorhanden sei, also jeder Grund zur Verlegung nach Brandenburg fehle.
Auf die Frage, ob die Versammlung sich einer Entscheidung der Centralgewalt und der Frankfurter Versammlung fügen werde, antwortete ein Abgeordneter der Linken mit: Nein, die andern Fraktionen behielten sich ihren Beschluß vor.
Folgende Erklärung wird von den Präsidenten und mehr als 200 Mitglieder der hiesigen Nat.-Vers. unterschrieben an die deutsche Reichsversammlung in Frankfurt abgehen:
Hohe Versammlung!
Der Hr. Unterstaatssekretär Bassermann hat in der 118. Sitzung der deutschen Reichsversammlung über seine Sendung nach Berlin Bericht erstattet.
Wir verschmähen es, mit Hrn. Bassermann darüber zu rechten, wie und wo er seine Anschauungen von der Physiognomie der Stadt, von der Haltung der Bevölkerung, gegenüber den Gewaltstreichen der Regierung gewonnen hat.
Der 9. November ist schon der Geschichte anheimgefallen. Der Presse mag es überlassen sein, nachzuweisen, daß Hrn. Bassermanns Schilderung bis in die kleinsten Züge falsch ist. Wenn aber ein Beamter des Reichs über seine amtliche Thätigkeit die hohe Versammlung mit so folgenreichen Unwahrheiten zu hintergehen sucht, so wäre Schweigen ein Verrath an der heiligen Sache, für die wir im ehrlichen Kampfe stehen und fallen, die wir aber nicht meuchlings wollen morden lassen. Wir erklären daher unter Zustimmung aller unserer Kollegen:
„daß Hr. Bassermann, als Abgesandter der deutschen Centralgewalt, mit der preuß. Nat.-Vers., oder mit den zurückgebliebenen Abgeordneten, wie er sich auszudrücken beliebt, gar nicht unterhandelt, zu unterhandeln nicht einmal versucht hat.“
Seine ganze Thätigkeit in dieser Richtung hat sich, soviel wir durch die sorgfältigste Nachforschung haben ermitteln können, darauf beschränkt, daß er unter der ausdrücklichen Erklärung, er komme als Privatmann, dem Präsidenten v. Unruh einen Besuch gemacht, einen, nach der Ansicht des Hrn. v. Unruh unausführbaren Vorschlag geäußert, und daß er bei Gelegenheit eines Krankenbesuchs ein Mitglied des linken Centrums seine persönliche Meinung über die Bedingungen einer Transaktion hat aussprechen hören, ohne dieselbe richtig erfaßt zu haben. Daß die preußische Nat.-Vers. nur auf die von Hrn. Bassermann angegebenen Bedingungen mit der Krone unterhandeln wolle, ist eine Unwahrheit.
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@facs0803
[ * ] Berlin, 21. November.
Der Unterstaatssekretair und Reichskommissar Bassermann hat in der Sitzung der Frankfurter verfassungsgebenden Versammlung vom 18. d. über seine Mission in Berlin einen Bericht erstattet, welcher eher an einen leichtfertigen Pamphletschreiber oder bezahlten Parteischriftsteller erinnert, als der deutschen Gründlichkeit und Würde eines „Reichskommissars“ entsprechen mochte. Wir finden in diesem Bericht ein Gewebe theils rein erdichteter, theils entstellter Thatsachen, woran sich perfide Insinuationen und haltlose Schlußfolgen knüpfen.
Herr Bassermann hat den Zustand Berlins in den Kreis seiner Untersuchungen gezogen. Dies war an sich gewiß richtig, da eben dieser Zustand, wie bekannt, den Vorwand zu allen den Gewaltstreichen dargeboten hat, die nach einander gegen die National-Versammlung und gegen die Grundrechte des preußischen Volkes in Berlin ausgeübt worden sind. Allein wie ist diese Untersuchung angestellt? Was hat zunächst Herr Bassermann selbst wahrgenommen? Er findet die Stadt ruhig, aber auf den Straßen Gestalten, die ihn erschrecken. Wer so leicht erschrickt, sollte nicht in fremde Länder reisen, am wenigsten als deutscher Reichskommissar. Wir, die wir uns hier geraume Zeit aufhalten, wissen nichts von diesem Schreck, nichts von diesen abschreckenden Gestalten. Wir können der Bevölkerung von Berlin nur das Zeugniß geben, daß sie ihren alten Ruf der Gesittung und Gutmuthigkeit behauptet hat, und wahrlich, das ist in den letzten Tagen geschehen, trotz der unerträglichsten Aufstachelung durch die Gewaltmaßregeln von oben. Wir halten uns aber auch nicht berechtigt, Leuten die Straße zu verbieten, weil ihr Aeußeres uns nicht gefällt; wir sehen ferner nicht ein, wie Hrn. Bassermanns Schreck dadurch geringer werden kann, daß die Personen, welche ihn erregten, zu Hause bleiben. Herr Bassermann denke an die Gegenseitigkeit. Sein Erscheinen hat ohne Zweifel manchen Freund der gesetzlichen Freiheit erschreckt, aber Niemand schließt ihn darum von der öffentlichen Straße aus. — Wrangels Einzug soll sofort eine andere Straßenbevölkerung hergezaubert haben. Das hat Hr. Bassermann, so viel die ersten Tage betrifft, wohl nur allein bemerkt. Später konnten freilich nicht diejenigen auf den Straßen gehen, welche unter den geringfügigsten Vorwänden eingesperrt worden sind.
Haben sich jene dem Herrn Bassermann mißfällige Personen aber von den Straßen entfernt, so enthalten jetzt Schauspielhaus, Universitätsgebäude, königl. Schloß, Seehandlung, sogar das eben fertige prachtvolle neue Museum, die herrliche Rotunde des alten, eine Schaar von Bewohnern, die den Zwecken dieser Gebäude sehr fremd ist, Kinder des Volkes, welche dem Volke Schreck einjagen sollen, und dafür zur größten Unbequemlichkeit von allen äußeren Umgebungen abgesperrt und mit lugenhaften Druckschriften, wohin z. B. ein Aufruf, „Bürger, Bauern, Preußen!“ gehört, über die äußere Lage der Sache im Dunkel gelassen werden. — Solche Maßregeln, deren Lächerlichkeit mit dem Wahnsinn wetteifert, sollen dem Bürger ein Gefühl der Sicherheit gegeben haben, während jeder Verständige den Vulkan fühlt, auf den wir eben gerathen sind.
Nun erschrecken den Herrn Bassermann die Maueranschläge: „der Traum eines Republikaners mit Laternenpfahlen“ von dem Traum eines Reaktionärs, dem Seitenstücke dieses Plakats, sagt er nichts. Hätte er sich die Mühe genommen, sein Schreckbild anzusehen, so würde er eine humoristische Satyre gerade auf die Volksredner gefunden haben, die, wie er auch freilich allein weiß, das Volk mit Beilen und Messern versehen haben sollen. — Die Presse sei nicht frei, sondern terrorisirt gewesen. Von wem terrorisirt? Gewiß wohl von Leuten aus dem Volke, sonst würden die unverschämten Angriffe der „Neuen Preußischen Zeitung“ auf die ehrenwerthesten Deputirten und auf die National-Versammlung selbst unmöglich gewesen sein, sonst würden die Spenersche und Vossische Zeitung nicht ihre täglichen bezahlten Inserate haben liefern können, welche so oft zu den Maßregeln auffordern, worunter wir jetzt leiden. Oder war etwa die freimüthige National-Zeitung terrorisirt, von der Reform und Zeitungshalle zu schweigen? Völlige Straflosigkeit, meint der Herr Bassermann, herrsche in der Stadt, während gerade im Gegentheil die fortwährende Anwendung der alten, nicht mehr passenden Gesetze den Gegenstand fortdauernder Beschwerden ausmachte; während der Gang der Gerichte keinen Augenblick gestört gewesen ist.
Herr Bassermann berührt den Unfug, welcher am hiesigen Schauspielhause leider vorgekommen ist. Auch hier jedoch hat er sehr leichtfertig einseitigen Erzählungen Gehör gegeben, ohne im mindesten näher die Sache zu prüfen. Sonst würde er wissen, daß von einer Lebensgefahr der Deputirten nie die Rede gewesen, daß die sehr beklagenswerthen Insulten einzelner Deputirten nur sehr vereinzelt vorgekommen, daß sie nur wenigen Individuen zur Last fallen, daß der Exceß am 31. Oktober zunächst nur unzweckmäßiger Verwendung der Bürgerwehr zuzuschreiben war, daß ein terrorisirender Einfluß nie stattgefunden, namentlich nicht am 31., wo der Volksmenge ungeachtet die Stimmen so fielen, wie sie der Fraktionsbildung nach schon vorher zu erwarten waren, und gegen die muthmaßliche Ansicht dieser Volkshaufen, daß die Bewachung durch die Bürgerwehr vollkommen ausreichte, jede Insulte [0804] zu verhüten, daß es der Versammlung nie in den Sinn gekommen ist, diese Bewachung durchaus und unter allen Umständen wegfallen zu lassen, daß sie dies noch am 2. November durch einen ausdrücklichen Beschluß erklärt hat, daß von einigen Mitgliedern ein Gesetz zum Schutze der Versammlung eingebracht worden, und diesem die Priorität bereits eingeräumt war. Hier in Berlin besteht unter Wenigen ein Zweifel darüber, wie jene Excesse der Reaktion nur einen willkommenen Vorwand boten, um mit den längst vorbereiteten Gewaltstreichen vorzugehen. Dies zeigte sich sehr deutlich, als der vollkommensten Ruhe ungeachtet doch der Belagerungszustand erklärt wurde — ein Kriegszustand ohne Feind — als exceptionelle Gerichte gegen die nicht einmal suspendirte Habeas-Corpus-Akte eingeführt wurden, wiewohl nicht der leiseste Exceß vorgefallen war!
Herr Bassermann begreift nicht das Mißtrauen gegen das Ministerium. Wen hat er denn gesprochen über dessen Gründe? Von den in der National-Versammlung anwesenden Mitgliedern der Deputation an Sr. Majestät Niemanden. Wahrlich, die Thaten dieses Ministerii rechtfertigen das Mißtrauen zur Genüge — und wenn Herr Bassermann nur den Armeebefehl des Herrn Grafen Brandenburg und eine Rede Binke's gegen Manteuffel als Motive anzugeben weiß, so beweist dies blos die vollendete Seichtheit dieses Forschers.
Höchst unkonstitutionell mischt Herr Bassermann noch die Person des Königs in diese Angelegenheit, des Königs, den die unverantwortlich handelnden verantwortlichen Rathgeber nicht nur über den Zustand der Hauptstadt täuschen, sondern dem sie die tausendfach ertönende Stimme des Landes geflissentlich entziehen.
Der Gesandte kommt nun auf seine Vermittelungsversuche. Alle seine Mittheilungen hierüber sind unwahr. Nie haben die „Zurückgebliebenen“, wie dieser Herr die preußische Nationalversammlung zu nennen beliebt, Bedingungen gestellt. Niemand ist von ihnen in dieser Hinsicht beauftragt; die Nationalversammlung übt das Recht des Volks, indem sie die Befugniß der Krone, eine konstituirende Versammlung zu verlegen, zu vertagen und aufzulösen bestreitet, indem sie einem hochverrätherischen Ministerium entgegentritt. Sie weicht keinen Fußbreit von diesem Wege, weiter ist sie nicht gegangen. Was Herr Bassermann anführt, bezieht sich auf Mittheilungen des Herrn Kirchmann, die nicht ihm, sondern einem Dritten in seiner Gegenwart geschehen sind, und die er ganz unrichtig referirt. Dieser Vermitteler mit der Nationalversammlung spricht — selbst mit Unruh, dem Präsidenten der Nationalversammlung. Den Inhalt dieses Gesprächs theilt er nicht mit. Herr Bassermann wollte nicht Unruh's Ansichten hören, sondern die seinigen ihm eröffnen, deren Conclusion dahin ging, daß die Versammlung nach Brandenburg gehen müsse. Der Präsident zeigte die Unausführbarkeit dieses Raths, der bei keiner Partei Anklang finden werde. Es kam aber Hrn. Bassermann gar nicht darauf an, sich zu unterrichten; er verlangte gar keine Auskunft, er wollte nur seine eigenen Vorschläge an den Mann bringen, und beeilte sich zu gehen, als er diesen Zweck erreicht hatte. Er führte auch das Gespräch ausdrücklich als Privatmann.
Wo ist denn da von einem Antrage auf Vermittelung die Rede, wo von einem Hohn, der ihn zurückgewiesen?
Aber ein Hohn freilich ist es, wenn der Herr Reichskommissar eine Versammlung, die entschlossen, aber voll Mäßigung, ihr gutes Recht mit seltener Einmüthigkeit verfocht, durch elende Phrasen von Convent, von Republik, von Zurückbleiben der Centren, um von Gewaltthätigkeiten abzuhalten, anzutasten sich herausnimmt. Wer einer würdigen Erscheinung gegenüber so klein, so undeutsch ist, das Gift der Verdächtigung auszuspritzen, der hätte das in denjenigen Zeitungen thun sollen, wohin es gehört, er durfte aber nicht den Saal der deutschen Vertreter mit so boshaften Seichtigkeiten entweihen. Schlecht bestellt wäre es um ein kräftiges Volk von 16 Millionen, könnte die Stimme eines solchen Schwätzers irgend ein Gewicht in die Wagschaale seines Geschicks legen, das mit Hülfe der Vorsehung über den Gesichtskreis aller dieser Pygmäen hinausreichen wird.
Berlin, den 21. November 1848.
Arns. Brill. Waldeck. Phillips. Wachsmuth. Reuter. Jung. Schwickerath. Iwand. Scholz (Bunzlau). Rüdiger. Kuhr. Gladbach. Gräff (Trier). Taszarski. Töbe. Schornbaum. Schulz (Wanzleben). Lisiecki. Berends. Dr. Jacoby. Räntsch. Arnold (Lebus). Elsner. Stein. Reichenbach. Jung (Fraustadt). Wollheim. Laßwitz. Lentz. Bunzel. Hoyoll. Behnsch. Baltzer v. Lipski. Schuck. Nees v. Esenbeck. H. Müller. Messerich. Krackrügge. Schramm (Striegau) Becker. Kaul. Krüger. D'Ester. Körfgen. Esser. Peters. Siebert. Anwandter. Dehnell. Beeck. Dr. Kneip. Zenker. Specht. Junker. Bazynski. Skiba. Friedrich (Neustadt). Bissers. Moldenhauer. Mros. Voigt. Hofferichter. Grebel. Raffauf. Beck. Kabus. Haußmann. Eichner. Krause (Sagan). Temme. Nickel. Otto (Trier). Schmidt (Landshut). Herhold. Borchardt. Treiber. Keiffenheim. Guitienne. Schell Plath. Quandt.
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@facs0804
[ * ] Berlin, 22. November.
Der unwahre Bericht, welchen der Reichskommissar Hr. Bassermann zu Frankfurt a. M. über die hiesigen Verhältnisse und namentlich über das Verfahren der preußischen National-Versammlung abgestattet hat, ist bereits, wie der Beschluß des preußischen Ausschusses beweist, von den bedauerlichsten Folgen gewesen. Wir theilen einige Stellen aus zwei Briefen mit, aus denen sich zur Genüge ergeben wird, mit welchen Mitteln man die öffentliche Meinung irre zu leiten sucht. Ein Abg. zu Frankfurt schreibt unterm 18. November: „Am Tage Deiner Abreise langte Rappard hier an und brachte ausführliche Berichte über Berlin, welche uns in Westenhall bestimmten, am andern Tage durch Rappard den bekannten dringenden Antrag einzubringen. Die Versammlung gestattete die Begründung der Dringlichkeit nicht, setzte den Antrag jedoch auf die nächste Tagesordnung, also ohne Berichterstattung. Abends in den Fraktionen ging Alles Anfangs vortrefflich; Mainluft, Augsburger, Würtemberger Hof und die sämmtlichen Linken erklärten sich für den Antrag. Da langt spät Abends Bassermann an, sendet sofort seine Unterstaatssekretäre und andere Commilitonen in die Fraktionen der Rechten und des Centrums mit der Nachricht, jede Vermittelung mit der preußischen Landesversammlung sei unmöglich, denn es sei ihm von Unruh und Kirchmann eröffnet, die preußische Versammlung wolle sich nur unter folgenden Bedingungen mit der Krone verständigen: 1) Entlassung des Ministeriums; 2) Zurückziehung des Militärs; 3) Zurücknahme der Entwaffnung und der Auflösung der Bürgerwehr; 4) Zurücknahme des Befehls über Vertagung und Verlegung; 5) Schriftlicher Revers des Königs, sich auf drei Monate allen Beschlüssen der Landesversammlung zu unterwerfen; 6) Verbannung aller Prinzen aus Preußen. — Die letztere Bedingung rief eine solche Entrüstung bei den Fraktionen der Mainluft und des Augsburger Hofes hervor, daß sie mit Casino und dem steinernen Hause zur Tagesordnung überzugehen beschlossen, jedoch auf Antrag Einiger im Augsburger Hofe sich wenigstens dazu untereinander verständigten, vorläufig den Rappard'schen Antrag an einen Ausschuß zu verweisen. Alles dies erfuhren wir erst gestern früh in der Sitzung. Schmerling kündigte Bassermann's Rückkehr an und erbat sich für ihn, sobald er in's Haus käme, das Wort. Rappard begründete seinen Antrag — da kommt Bassermann, besteigt die Tribüne, schildert seine Reise, die preußische Nationalversammlung herabsetzend, König und Ministerium bis in den Himmel erhebend; in Berlin sei nur Anarchie gewesen und noch jetzt, die Maßregeln der Krone seien höchst weise, das Land in seiner Majorität sei mit denselben einverstanden, der zurückgebliebene Theil der Nationalversammlung sei im Unrecht, und unser (Frankfurter) Beschluß vom 14. d M. unrichtig, er könne ihn nicht ausführen und habe dem Reichsverweser seine Entlassung angeboten Sodann sagt er in Betreff der oben erwähnten Bedingungen dasselbe, wie ich angegeben, jedoch mit Hinweglassung der Namen Einig Parteiführer, mit denen er unterhandelt, hätten ihm dies als den Willen der Nationalversammlung mitgetheilt! Du kannst Dir denken, welcher Lärm auf der Rechten und im Centrum! Venedey verlangt, Bassermann solle die Namen nennen. Wird verweigert! Demnächst wird der Antrag auf Verweisung an den Ausschuß gestellt und geht mit 263 gegen 178 Stimmen durch. Bemerken will ich noch, daß ich noch vor der Abstimmung Gagern einen Antrag übergab, die Nationalversammlung wolle Bassermann veranlassen, sofort zu erklären, ob jene angeblichen Bedingungen ihm als offizielle mitgetheilt seien. Gagern verweigerte die Verlesung Folge deren waren mehrere Proteste, einer mit 172 Unterschriften. Viele Mitglieder verwahren sich gegen jede Verzögerung und erklären, daß sie, da die Protokolle der preußischen Nationalversammlung von jenen Bedingungen nichts enthielten, die Behauptung Bassermann's, es seien die Bedingungen der Nationalversammlung, für unwahr hielten.
Morgen soll der Ausschußbericht kommen. Gar keine Hoffnung! (Sehr wahr prophezeit!) Drei Mitglieder der ausgeschiedenen Berliner Rechten hier, namentlich Reichensberger, arbeiten mit im Ausschuß, von welchem übrigens auch Rappard vernommen wurde.
Der zweite Brief, ebenfalls an einen Abgeordneten zu Frankfurt geschrieben, lautet folgendermaßen:
Frankfurt a. M., 20. November. „Präsumtiv letzte Sitzung des deutschen Parlaments. Die ersten Stunden werden durch Interpellationen, Antworten Berichte ausgefüllt. Von Allem nur das Eine: Herr Peukert versichert mit großer Bestimmtheit, daß Wrangel nicht Reichsgeneral sei und von reichswegen keinen Befehl habe, für die Krone Preußen einzuschreiten. Man erwartet einen Bericht des Biedermanner Ausschusses über den Konflikt in Preußen. Derselbe ist jedoch noch nicht fertig. Es wird deshalb zum Art.VII. der Reichsverfassung übergegangen; bevor es aber zum Abstimmen kommt, erscheint der ersehnte Bericht. Hr. Jordan aus Berlin erstattet ihn.
Er geht davon aus, daß die Berliner Versammlung offenbar unter dem Terrorismus von Außen gestanden habe, weil die Anfangs kleine Linke nach und nach zur Majorität angewachsen sei. Das Ministerium habe voraussehen müssen, daß in einer solchen Versammlung keine Zustimmung zu Maßregeln für Sicherung der Freiheit und Würde der Berathungen verlangt werden könne. Es sei deshalb nichts als die Verlegung übrig geblieben, „das mildeste Mittel“ (!). Die Berliner Versammlung habe zuerst den gesetzlichen Boden verlassen durch ihren „Protest“ gegen das Ministerium Brandenburg, und seitdem „wahrhaft unerhörte Schritte,“ wie die Steuerverweigerung, gethan. Unruh und Kirchmann hätten als Bedingungen einer Vermittelung folgende aufgestellt: Rückkehr des Königs nach Berlin, Aenderung seiner Umgebung, Landesverweisung der Prinzen, ein Ministerium Jakoby oder Waldeck, charte blanche fur dies Ministerium bis zur Vollendung der Verfassung, Ruckzug des Militärs aus Berlin, Verhaftung und Hochverrathsprozeß gegen Wrangel und die Minister. Aus solchen Thatsachen erwachse organisch ganz von selbst der Antrag: Die Reichsversammlung in Verfolgung ihrer Beschlüsse vom 14. d. M. und in Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Ereignisse, fordert die Centralgewalt auf, durch die in Berlin anwesenden Reichskommissarien hinzuwirken[unleserlicher Text] auf Ernennung eines Ministeriums, welches das Vertrauen des Landes besitzt; sie erklärt den auf Suspension der Steuererhebung gerichteten, offenbar gesetzwidrigen, die Staatsgesellschaft gefährdenden Beschluß der in Berlin zurückgebliebenen Versammlung ausdrücklich für null und nichtig; sie erklärt endlich, daß sie die dem preußischen Volke gewährten und verheißenen Rechte und Freiheiten gegen jeden Versuch einer Beeinträchtigung schützen werde. Im Ausschusse sind nur Gisker und Werner aus Koblenz diesem Berichte nicht beigetreten, und haben sich nur mit dem ersten Satze des Antrages einverstanden erklärt. Den Herrn Heym und Schwarz aus Halle geht der Ansschußantrag noch nicht weit genug. Alle Beschlüsse der Berliner Versammlung seit der Vertagung, insbesondere die über Steuerverweigerung, und die, welche die Minister für Hochverräther erklären, sollen null und nichtig sein! — Vor der eigentlichen Berathung wird durch Rappard die Aufklärung gegeben, daß das Thatsächliche des Ausschußberichts fast ausschließlich auf der Angabe des aus Berlin davongelaufenen Deputirten Reichensperger beruhe. — Resultat der Abstimmung: ein entschiedener Antrag der Linken fällt durch. Der erste Satz des Ausschusses wird fast einstimmig, der zweite mit 276 gegen 150 Stimmen angenommen. Hiernach stellt sich der dritte Satz als leere Phrase dar. Die Linke stimmt deshalb nicht mit. Schlaf wohl, deutsches Parlament!“
Diese Mittheilungen werden hinreichend sein, um darzuthun, wie in Frankfurt Beschlüsse zu Stande kommen. Hinsichtlich der Entstellungen und Unwahrheiten im Berichte des Herrn Bassermann verweisen wir auf die Erklärungen der Mitglieder der preußischen National-Versammlung.
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[ X ] Berlin, 22. Nov.
Der 9. November hat uns mit vielen andern Herrlichkeiten des alten Regiments auch die gute alte Presse wiedergebracht. Mit Manteuffel und Ladenberg sind die andern Geschöpfe der Bodelschwingschen-Eichhornschen Herrschaft zurückgekehrt und wie die Eulen beim Anbruch der Nacht, so schwirren jetzt die Heinrich Leo, die Florencourt, die Huber mit krächzendem Geschrei wieder umher. Das Berichtigungsbureau ist in vollem Zuge. Der Staatsanzeiger enthält räsonnirende Artikel und in den Erlassen, welche die Unterschrift des „Staatsministeriums“ tragen, wird die Sprache des Rheinischen Beobachters und des Tippelskircher Volksblattes zur offiziellen Sprache erhoben.
Wenn wir uns auf diese schriftstellerischen Versuche einlassen, welche die Schmach der jetzigen Regierung unvertilgbar der Nachwelt überliefern, so geschieht dies nur, weil die Berliner Presse, von roher Gewalt gefesselt, sich nicht einmal so weit regen darf, um zu den leichten Streichen auszuholen, die einen solchen Gegner, wie die Regierungspresse ist, niederzustrecken ausreichen, weil wir patriotisch genug sind, um selbst solche Angriffe abzuwehrrn, gegen die auch nur die Feder anzusetzen im gewöhnlichen Laufe der Dinge schwach und furchtsam erscheint.
Wir müssen eilen, die Fluth von „wohlmeinenden“ Verdrehungen, von „ehrerbietigen“ Verdächtigungen, von „anständigen“ Perfidien nicht zu hoch anschwellen zu lassen.
In der kön. Ordonnanz vom 8. Nov. heißt es:
1) „es ist der Versuch gemacht worden, die Abgeordneten einzuschüchtern“,
2) „solche Ereignisse beweisen nur zu deutlich, daß die Versammlung der eigenen Freiheit entbehrt“,
3) „sie beweisen, daß die Mitglieder dieser Versammlung in Berlin nicht denjenigen Schutz finden, welcher erforderlich ist, um ihre Berathungen vor dem Scheine der Einschüchterung zu bewahren.“
Dieses erste Produkt der Feder Brandenburgs (?) ist sehr schlecht ausgefallen. Daß der Versuch einer Einschüchterung die wirkliche Unfreiheit beweist, ist mehr ein kühner, als ein logischer Schluß; daß nach der bestimmten Behauptung: die Versammlung entbehrt der Freiheit, die bescheidene Wendung von der Bewahrung vor dem Scheine der Einschüchterung folgt, ist mindestens sehr ungeschickt; daß man die Berathungen der Versammlung sogar vor dem Scheine der Einschüchterung bewahren will, ist eine mehr als zärtliche Fürsorge; daß endlich diese Berathungen wirklich auch nur den Schein der Einschüchterung tragen, ist eine offenbare Unwahrheit für den, der weiß, wie die Menge vom 31. Oktbr. fanatisirt war für den Waldeckschen Antrag und wie dennoch weder die Mitglieder der Rechten und der Centren sich haben abhalten lassen, diesen Waldeckschen Antrag zu verwerfen, noch die der äußersten Linken den Rodbertus'schen Antrag anzunehmen, nach dem der ihrige verworfen war.
Weiter: „Die Erfüllung des Wunsches, daß dem Lande sobald als möglich eine konstitutionelle (!) Verfassung gewährt werde, kann unter solchen Umständen nicht erfolgen“, — gerade in der letzten Zeit, wo doch nach ministeriellem Dafürhalten die Anarchie in Berlin ihre höchste Höhe erreicht hatte, waren die Verfassungsarbeiten in vollem Gange, die vorbereitenden Berathungen in den Abtheilungen beinahe beendigt, wöchentlich drei volle Sitzungen für die Verfassung angesetzt.
Ferner: Die Erfüllung jenes Wunsches „darf von den Maßregeln nicht abhängig gemacht werden, welche geeignet sind, in gesetzlichem Wege die Ordnung und Ruhe in der Hauptstadt wieder herbeizuführen“ — es ist in der That nicht abzusehen, wo die verfassunggebende Versammlung besser und sicherer hätte berathen sollen, als an einem Orte, an dem die Ordnung und Ruhe auf gesetzlichem Wege gehandhabt wird, als in einer Stadt, der das Ministerium seinen Liebling Wrangel mit den treuen Hütern des Gesetzes zum Schutzpatron gibt — wenn nicht etwa schon in diesem Passus die versteckte Andeutung von der Desavouirung der Wrangelschen ungesetzlichen Anarchie enthalten ist, zu der die Regierung sich in den letzten Tagen mit sehr saurer Miene öffentlich bequemen mußte.
In der Proklamation des Königs vom 11. Nov. sagen die Minister, die Versammlung sei bis zum 27. vertagt, „damit diese Maßregel (die Verlegung nach Brandenburg nämlich) ausgeführt werden könne“ — in wiefern dieses Motiv mit den oben angegebenen Gründen für die Vertagung übereinstimmt, mögen unsere Leser selbst beurtheilen; ob eine achtzehntägige Vertagung für die Uebersiedelung nach Brandenburg nöthig war, ist außerordentlich zweifelhaft, wenn man bedenkt, daß am 20. November die ersten Schritte gethan sind, den Sitzungssaal der Nat.-Vers. auszuräumen.
In der Ordonnanz, welche die Auflösung der Bürgerwehr befiehlt, ist, worauf wir natürlich nicht näher eingehen können, als Grund angeführt, daß die Bürgerwehr die Nat.-Vers. in ihren Schutz genommen habe — zwei Tage darauf veröffentlicht der Polizeipräsident von Bardeleben im Auftrage des Ministers des Innern eine Bekanntmachung, worin außer diesem, die Auflösung „vorzugsweise veranlassenden Grunde“ auch der angeführt wird, daß „bei etwa eintretender bewaffneter und massenhafter Auflehnung gegen Gesetz und Ordnung, die zum Schutze der Rechte der Krone in der getreuesten Absicht herbeieilenden Bürgerwehrmänner in ihrer bürgerlichen Kleidung von den Militär-Kommandos auch beim besten Willen nicht immer von einer aufrührerischen Menge unterschieden und daher im Falle des Waffengebrauchs leicht von einem beklagenswerthen unverschuldeten Unglück mit betroffen werden könnten.“ — Es bedarf wohl nur dieser Zusammenstellung, um das böse Gewissen wie die unendliche politische Taktlosigkeit des Ministeriums in das klarste Licht zu stellen.
Wir können, wie sich von selbst versteht, die Erklärung Berlins in Belagerungszustand, bei der mit dem einen wunderbaren Satze „die in hiesiger Stadt eingetretenen Ereignisse haben die ordentlichen Civilbehörden außer Stand gesetzt, dem Gesetze die gebührende Geltung zu verschaffen“, Recht und Gesetz der Willkühr eines Kavallerie-Generals mit ähnlicher Berechtigung überlassen wird, wie Napoleon die Absetzung des Hauses Bourbon dekretirte, wir können die politischen Exercitien Wrangels, seine Versuche in der Gesetzgebung, seine Ansichten über die Pflichten der Censoren, die er aller Wahrscheinlichkeit nach, noch im Amte glaubte — wir können alle diese Thatsachen, an deren Lächerlichkeit unsere sittliche Entrüstung fast scheitert, hier nicht näher berücksichtigen, wir überlassen sie getrost dem Urtheile des Landes und der Gerichte.
Eine schwierigere, widerwärtigere Aufgabe steht uns bevor; wir wenden uns zu den Raisonnements des Staatsanzeigers und bitten unsere Leser, uns bei dieser herkulischen Arbeit mit ihrer Geduld und Aufmerksamkeit zu unterstützen.
In dem Staatsanzeiger vom 15. Nov. heißt es: „Die Krone glaubte bei der Verlegung und Vertagung der Nat.-Vers. im Interesse der Versammlung, im Sinne des Landes und in ihrem eigenen guten Rechte zu handeln.“ — Die Krone hat „das Interesse der Versammlung“ nicht anders zu wahren, als es der Versammlung in ihrem eigenen Interesse gut scheint; sie hat „im Interesse der Versammlung“ eben so wenig den Präsidenten einzusetzen, die Tagesordnung zu bestimmen, Zeit und Stunde für Anfang und Schluß der Sitzungen anzuordnen, ohne den Willen der Versammlung darüber einzuholen, als sie „im Interesse der Versammlung“ die Versammlung verlegen und vertagen kann.
Die Krone glaubte im Sinne des Landes zu handeln — die Nat.-Vers. ist das Land; der Willen der Majorität der Nat.-Vers. ist der Willen des Landes. Wenn in dem selben Artikel gleich darauf sehr naiv gesagt wird „eine (!) Mehrheit der Versammlung erkannte dies nicht an,“ so liegt wirklich eine eigenthümliche Kühnheit darin, dieser Majorität gegenüber noch ferner zu behaupten, daß die Krone demunerachtet im Sinne des Landes handle. Dann freilich bleibt nichts übrig, als daß die Krone an das Land appellirt — sie hat es gethan und das Land hat geantwortet, deutlich genug — nur für die Minister nicht; dann freilich muß die Krone wieder, wie sie es 1847 gethan hat, appelliren an jenes Volk, das nicht existirt, appelliren, bis das Volk einem zweiten achtzehnten März das Urtheil spricht.
Die Krone glaubte in ihrem guten Rechte zu handeln — die Krone hat kein gutes Recht, das ihr die Versammlung nicht zugesteht; mit der Volksvertretung hat sich die Krone über ihre eigenen Rechte zu vereinbaren, zu verständigen, wie Pfuel sagte: „hier in dieser Frage hat die Krone auch nicht die leiseste Andeutung von dem Wunsche einer Vereinbarung, einer Verständigung gegeben; sie hat befohlen, einseitig, eigenmächtig, absolutistisch und jedem Schein von Konstitutionalismus zuwider; das Ministerium ist unverständig, ist gottvergessen genug gewesen, die Verantwortlichkeit für diesen Akt der Contrerevolution zu übernehmen.
Eine — dies „Eine“ ist zu merkwürdig! — Eine Mehrheit der Versammlung „konstituirte sich selbstständig,“ „die ihre Berathungen fortsetzende Fraktion (so heißt es kurz nacheinander) konstituirte sich gleichsam als Convent, maßte sich Regierungsrechte an“ — Jedermann weiß, daß das Unwahrheiten sind.
„Es blieb der Regierung nichts weiter übrig, als den Belagerungszustand zu erklären, um auf diese Weise ihrer Pflicht gemäß Schutz des Eigenthums und Sicherheit der Person wahrzunehmen.“ Der Schutz des Eigenthums, den die Regierung ihrer Pflicht gemäß ausübt, besteht bekanntlich in dem konfisziren von Zeirungen, in der Beschlagnahme von Pressen; die Gewährleistung der Sicherheit der Person Seitens der Regierung in Verletzung der Habeas-Corpus-Akte durch Wrangel'sche Soldaten.
Wir haben oben gehört, daß die Krone geglaubt haben soll, in ihrem guten Rechte zu handeln, als sie die Verlegung der Nationalversammlung anordnete — nach einem andern Artikel (Nr. 198 des Staatsanzeigers) scheint dieses gute Recht doch auch wieder zweifelhaft, der Glaube daran schwankend geworden zu sein; es heißt da: „daß die Regierung in der lokalen Verlegung keine Prinzip-und Rechtsfrage zu ersehen vermag und zu entscheiden gewillt ist,“ daß der getroffene Ausweg das „Prinzip der vereinbarenden Versammlung weder berühren noch in irgend einer Weise verbirge (!)“ So gewährt denn die gute Regierungspresse ihren Anhängern die Möglichkeit, bald sich auf den Rechtsboden zu stellen, und von diesem festen Punkte ihre furchtbaren Waffen zu schleudern, bald mit freundlichster Miene zu versichern, daß ja diese Frage das Rechtsprinzip gar nicht berühre, die Vereinbarungstheorie gar nichts angehe. Wir gestehen, das wir uns über diese Vielseitigkeit freuen — die angenehme Aussicht auf eine friedliche Vermittlung eröffnet sich uns, da ja bei diesem Schaukelsystem die Möglichkeit gegeben ist, daß die Regierung plötzlich sich ganz dem Volle in die Arme wirft und erklärt, daß sie mit der Ordonnanz vom 8. Nov. überhaupt nichts habe entscheiden wollen.
Ueber einen andern Artikel (Nr. 197 des Staatsanzeigers), der von dem „heimatlosen Umherziehen der „Nationalversammlung“ — so steht es gedruckt im Staatsanzeiger! — handelt, wollen wir kein Wort verlieren.
Es genüge, einen Satz daraus anzuführen: „denn wer diese ihre gegenwärtigen resultatlosen Umzüge wirkungsreich nennen kann, der betrügt sich selbst um die wahren Interessen seines Standpunktes, welchem er auch immer angehören möge!“ — Solchen „resultatlosen“ Geschraubtheiten sind gewiß auch ohne Kommentar nicht „wirkungsreich“ zu nennen.
Außer diesen billigen Spöttereien, die gewiß bei allen denen ihre tiefe Wirkung nicht verfehlen werden, welche eine große verhängnißvolle Entscheidung mit fadem Geschwätz abgemacht glauben und mit schaalen Späßen über die Schwere der Zeit sich hinwegzusetzen im Stande sind, außer den immer wiederkehrenden Phantasieen von der Herrschaft der Anarchie in- und außerhalb der Versammlung sind es namentlich drei Punkte, auf welche die Aufmerksamkeit der „nichtamtlichen“, auch wohl unbesoldeten Schreiber des Staatsanzeigers sich richtet — der Frankfurter Beschluß, die Steuerverweigerung und die Entlassung des Ministeriums.
Den Frankfurter Beschluß angehend, so verweilt der Staatsanzeiger (Nr. 197) mit sichtlicher Freude bei dem Gutachten der Majorität des Ausschusses. Wir lassen ihm diese Freude; es wäre boshaft, den preußischen Staatsanzeiger mit einem Ausschusse zu entzweien, der bekanntermaßen den sinnigen Schluß gemacht hat:„die Berliner Versammlung war unfrei, muß als unfrei betrachtet werden, also war auch der Protest gegen die Verlegung unfrei“ — diese Herren könnten Mitarbeiter am Staatsanzeiger sein.
Wie gesagt, darüber wollen wir mit dem Staatsanzeiger nicht rechten; aber wir erlauben uns , zu Ehren der Frankfurter Versammlung Einspruch dagegen zu erheben, als ob sie aus dem Antrage der Ausschuß-Majorität auch zugleich die Motive derselben zu den ihrigen gemacht habe; wir müssen ferner darauf aufmerksam machen, daß in dem Beschlusse selbst nicht von einer
Hierzu eine Beilage.