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„Zurückverlegung“, sondern von der „Zurücknahme der angeordneten Verlegung“ die Rede ist, wie sich der Staatsanzeiger die Sache zu verdrehen erlaubt; wir
müssen ferner an das merkwürdige Faktum erinnern, daß der in Rede stehende Artikel des Staatsanzeigers die „Entlassung des Ministeriums Brandenburg“ gar nicht unter den in Frankfurt
gestellten Anträgen aufführt und sich so die Mühe spart, über diesen allerdings häkligen Antrag und den darauf gefaßten Beschluß mit Anstand hinwegzukommen.
Die Steuerverweigerung ist natürlich für den Staatsanzeiger ungültig, der Beschluß ist rechtlos, entschieden aufrührerisch — so entschieden, daß der Staatsanzeiger es nicht der Mühe
werth hält, auch nur einen Grund dafür hinzuzusetzen. Wir bedauern, von diesen Gründen keine Kenntniß zu haben; nichts Besseres kann für die Beschlüsse der Nationalversammlung gesagt werden,
als was ihre Gegner gegen dieselben ersinnen.
Wir müssen uns daher auch hier auf das unerquickliche Geschäft beschränken, einige Verdrehungen und Verdächtigungen des Staatsanzeigers bei dieser Frage zurückzuweisen.
Der Staatsanzeiger sagt (Nr. 197): Kirchmann habe sich am Mittwoch bemüht, die staatsrechtliche Kompetenz der Nationalversammlung zu der Steuerverweigerung zu behaupten, während sich noch vor
einigen Tagen sein eigenes juristisches Gewissen dagegen aufgelehnt habe — das ist eine grobe Unwahrheit; bereits am Sonntag den 12. Nov. hat Kirchmann die rechtliche Befugniß der
Versammlung zu jenem Beschlusse anerkannt und nachgewiesen, nur aus politischen aus Zweckmäßigkeits-Gründen war er bei der ersten Debatte gegen den Beschluß.
Der Staatsanzeiger sagt ferner, die militärische Besetzung des Saales (am 15. Nov.) sei es gewesen, welche den Schluß der Debatte herbeigeführt habe — auch das ist eine grobe Unwahrheit; als
die militärischen Freunde des Staatsanzeigers den Saal besetzten, war bereits über den Schluß der Debatte debattirt, und gerade, als sie eintraten, sollte über den Schluß der Debatte abgestimmt
werden; als die Soldaten den Saal verlassen hatten, fand diese Abstimmung wirklich statt und danach erst die Abstimmung über die Steuerverweigerung selbst.
Der eigentliche Kern der jetzigen Krisis ist natürlich die Entlassung des Ministeriums Brandenburg; sind erst diese Repräsentanten einer hochverrätherischen Partei, welche sich zwischen König und
Volk eingedrängt haben, glücklich beseitigt, so ist die Klippe umschifft, an der Preußen jetzt zu scheitern droht.
Der Staatsanzeiger befindet sich in dieser Frage in einer sehr bedenklichen Lage. Ehe der Frankfurter Beschluß gefaßt war, ließ er sich nur herab, bisweilen von den edlen Absichten der Minister,
ihrem reinen Herzen, ihren wahrhaftem Konstitutionalismus in beinahe mystischen Andeutungen zu sprechen, der Frankfurter Beschluß, so leicht zu drehen, wie wir oben gesehen haben, in seinem einen
Theile, ist leider in diesem andern Theile zu unzweideutig — er stieß die gute Presse sichtlich vor den Kopf. Erst jetzt hat sie Bestimmung und Muth gefunden, sich auch hierüber auszusprechen.
Ein Artikel in Nr. 200 des Staatsanzeigers giebt uns darüber Aufschluß.
Wir müßten uns in Stylauschauung und Sinn von Heinrich Leo's politischen Raisonnemens gänzlich irren — oder dieser Artikel stammt aus der Feder dieses Freundes von Hengstenberg. Wer
aber auch der Verfasser gewesen sein mag — er sitzt im Centrum der Reaktion, er ist einer ihrer größten Fanatiker. Einige Sätze mögen das beweisen!
„Wer sich eine Aufgabe vorgesetzt hat, über deren politische und sittliche Nothwendigkeit er nach Recht und Gewissen mit sich einig geworden, der wird nur dann von derselben zurücktreten,
wenn sich gegen die Ausführbarkeit dieser Aufgabe die unabwendbare Gewalt der Umstände oder eine legale Ueberführung seines Irrthums erklärt hat.“
Am wenigsten wird er (so lautet im Wesentlichen die Fortetzung) der Polemik gewisser Tagesstichwörter weichen; zu diesen gehören die die Ausdrücke „Vertrauen“ und
„Volksthümlichkeit;“ was bedeuten diese Worte? Die legale Form des „Vertrauens“ ist die Majorität der Volksvertretung; diese ist aber oft zweifelhaft und zufällig.
„Wenn aber selbst — man höre — in jener immerhin legalen Form die Umstände prekär sein können, unter denen sich das Vertrauen des Landes für oder gegen eine Verwaltung ausspricht,
so können wir uns auf der andern Seite auch einen Moment denken, in welchem patriotische Staatsmänner das irgend wie (!) erregte Mißtrauen gegen ihre Personen so lange nicht achten, bis es ihnen
gelungen sein wird, dasselbe in ein Vertrauen gegen ihre Handlungen durch die ersichtlichen Folgen derselben umzuwandeln“.
Das ist die Politik der Despotie! Das ist der faule Kern, der unter der grünen Schale steckt! Wem bei diesem letzten Satze nicht die Augen aufgehen, der muß blind sein für die Klarheit des
Sonnenlichts.
Aber wir wollen den Eindruck nicht stören, den der Jesuitismus einer solchen Politik für die Sache des Volkes hervorbringen wird; eine Sache, die mit diesen Waffen vertheidigt wird, muß verworfen
sein und gemein, wie diese Waffen selbst, eine Regierung, deren Freunde so zu sprechen gezwungen werden, weil sie nicht anders für sie sagen können, muß verloren sein — oder aller Sinn für
Ehre, Recht und Sittlichkeit ist aus dem preußischen Volke gewichen!
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!!!
]Frankfurt, 23. Nov.
Sitzung der Nationalversammlung in der reformirten Kirche. — Präsident von Gagern.
Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Entwurfs der Verfassung (Art. IX. ff.)
Beseler (der Präsident der provisorischen Regierung aus Schleswig-Holstein) ist als Deputirter hier angekommen. Man spricht davon, er solle Präsident der Nationalversammlung werden und
Gagern ins Ministerium treten. — Ich hore von mehreren Seiten, daß Bassermann confuß (d. h. wirklich confuß geworden sei) — Seit mehreren Tagen ist das Militär wieder sehr lebendig, man
soll nach einem preußischen Offizier gestochen und nach dem Kriegsminister mit Steinen geworfen haben. Die Soldaten sollen permanent geladen haben. Man sagt, daß Gagern ein Piquet Soldaten zum Schutz
in seinem Hause habe, weil man sein Leben bedroht. Ich gebe alles wie ich es höre.
Vor der Tagesordnung theilt der Präsident der Versammlung einen Erlaß des Reichsverwesers Johann an das deutsche Volk mit. (Bravo, Zischen und Gelächter folgt darauf).
Schott(von der Linken verlangt das Wort zu einer Protestation gegen die Abstimmung in der Sitzung über die preuß. Angelegenheit. Er bekommt es vermittelst des Präsidenten nicht.
Darauf erklärt er: „So bleibt mir nichts übrig, als diesen Protest durch die Presse in ganz Deutschland zu verbreiten.“ (Links Bravo!)
Präsident verliest Beiträge zur deutschen Flotte, u. A. 15,278 Gulden vom Ausschuß des Oberbaierischen Vereins für Gründung der deutschen Flotte. (Bravo!)
Derselbe theilt ein Schreiben aus Boston mit, begleitet von 240 Mark Banko, von einem Commis Namens Möhrung für die Familien der in Berlin gefallenen Freiheitshelden. (Man wird bald fragen müssen:
Welchen?) Viele neue Abgeordnete, u. A. Wuttke aus Leipzig für Robert Blum, werden verlesen.
Mehreren aus Preußen in die Nationalversammlung eingetretenen Ersatzmännern wird ihr Recht, hier zu sitzen, bestritten. Es sollen neue Wahlen vorgenommen werden, nicht die Ersatzmänner
eintreten.
Dringlicher Antrag von Franz Raveaux: „Die Nationalversammlung soll eine Todtenfeier für Robert Blum veranstalten, und dazu 5 Mitglieder ernennen.“
Raveaux erhält das Wort zur Begründung der Dringligkeit mit genauer Noth. Er spricht ein paar gute Worte zur Begründurg.
Benedey empfiehlt den Antrag seines Landsmannes Raveaux, benutzt aber diese Gelegenheit, um gegen die Verdächtigungen der Demokratie zu protestiren, welche den Mord R. Blums nicht dem
Windisch-Grätz, sondern einem andern Manne (!) aufbürden. (Bravo im Centrum.)
Die Versammlung beschließt mit geringer Majorität (Rechte und rechtes Centrum blieben sitzen) die Todtenfeier zu veranstalten und dem Bureau die Ernennung der Funfer-Kommission zu übertragen.
Zimmermannvon Spandau stellt die dringlichen Anträge: eine Kommission zu ernennen, welche
1. an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten
Greuelthaten, auf das Genaueste zu erheben, welche
2) darüber zu berichten hat, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.
Die Anträge werden nicht als dringlich erkannt.
Berger und Wiesner richten mehrere Interpellationen an das Reichsministerium, wegen der unzähligen Gesetzwidrigkeiten, Uebergriffe, Greueln etc. in Wien und Oesterreich überhaupt.
Schmerling wird Morgen darauf (wie gewöhnlich) antworten.
Tagesordnung. (11 Uhr).
Artikel IX. (§. 44 bis 48) Münzwesen wird ohne Diskussion folgendermaßen angenommen.
§. 44. „Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt
ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzufuhren. Sie hat das Recht, Reichsmunzen zu prägen.“
§. 45. „Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold-und Silberwaaren zu begründen.“
Ueber §. 46 (Zettelbanken) beschließt man die Diskussion.
Moritz Mohl empfiehlt den Minoritäts-Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, lautend:
1) Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen und über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.
2) Die Summe des umlaufenden Papiergeldes darf nicht vermehrt werden, vielmehr bleibt es der Reichsgesetzgebung vorbehalten, das seitherige Papiergeld außer Umlauf zu setzen.
(M. Mohl. Merk. Degenkolb. Schwarzenberg.)
Merk aus Hamburg empfiehlt zum Theil den Verfassungsausschuß zum Theil den volkswirtschaftlichen. Herr Merk (Banquier) ist bei dieser Bankfrage in seinem Bereich Er ergeht sich mit vieler
Wohlgefälligkeit.
Nach ihm spricht auch noch der Banquier von Beckerath (Finanzminister), der also nicht in Berlin und nicht im preußischen Ministerium ist. Er empfiehlt den Punkt 1. des obigen Minoritäts-Erachtens,
mit Ausschluß des Wortes ausschließlich.
Einen andern Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses:
„Nur Gold und Silber soll gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sein“
bekämpft er. — Man ruft
heftig Schluß. — Der Präsident läßt Tellkampf noch sprechen, welcher sich für den Verfassungsausschuß mit einem Punkt des volkswirthschaftlichen erklärt.
Schulz aus Darmstadt. Statt vom Münzwesen zu sprechen, beginnt er das Lied von der verlorengegangenen Revolution. Eine Reihe von Majoritätsbeschlüssen (Centrum: Zur Sache!) hat uns statt des
Zaunes den Schwanz in die Hand gegeben. (Zur Sache!) — Meine Herren! wir werden einer zweiten Revolution bedurfen (zur Sache!) um in die rechte Position versetzt zu werden! (Zur Sache!)
— Herr Schulz geht hierauf zur Sache Schade! — Plötzlich wie alles schon wieder schläft, ist Herr Schulz wieder bei den Camarillen von Ollmütz und Potsdam. (Wuthschrei: Zur Sache.)
Schulz geht wieder zu den Münzen. Er spricht von dem Jammer und der Verwirrung des deutschen Papiergeldes. Die Regulirung dieser materiellen Fragen würde mehr zum Wohle Deutschlands beitragen, wie
alle hohlen Phrasen von Einheit, Freiheit, Anarchie und Reaktion. (Im Centrum: Zur Sache, Zettelbanken!) — Schulz empfieht die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Zum Schluß
Bravo!)
Es sprechen noch Eisenstuck, Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses, für denselben, unter anderm: „Unter Nationalbanken erwartet Deutschland ein volksthümliches
Credit-Institut, von dem endlich auch wie in Schottland der Handwerker profitiren kann. — Das haben wir gewollt, indem wir dem Artikel einen §. zufügen wollen, der der Reichsgewalt die
Befugniß zur Errichtung einer deutschen Nationalbank einräumt.“
Nach ihm Mittermeier, Berichterstatter des Verfassungsausschusses, empfiehlt die von Beckerath vorgeschlagene Fassung des §.
Bei der Abstimmung wird §. 46 angenommen nach dem Antrag des Finanzministers:
„Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen, sowie über die
Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.“
„Sie ist befugt, Banken anzulegen und ihre Anlage zu bewilligen. Andere Zahlungsmittel als Gold und Silber können nur mit Genehmigung der Reichsgewalt als gesetzlich erklärt
werden.“
Artikel X.
Ohne Diskussion wird angenommen:
§. 47. „Die Ausgaben fur alle Maßregeln und Einrichtungen, welche von Reichswegen ausgeführt werden, sind von der Reichsgewalt unmittelbar zu
bestreiten.
§. 48 wird nach Antrag des Verfassungsausschusses weggelassen, weil er durch 49 unnöthig gemacht wird.
§. 49. Ohne Disku sion nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß:
„Die Reich-gewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu
erheben oder erheben zu lassen, sowie Matrikularbeiträge aufzunehmen.“
§. 50. Ohne Diskussion:
„Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordentlichen Fällen Anleihen zu machen oder sonstige Schulden zu contrahiren.“
Artikel XI.
§. 51. „Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht“.
Ohne Diskussion angenommen.
Artikel XII.
§. 52. „Der Reichsgewalt liegt es ob, die Kraft der Reichsverfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu wahren, sowie die gesetzlichen Normen für den
Erwerb und Verlust des Reichs- und Staatsburgerrechtes festzustellen.“ —
Ohne Diskussion angenommen.
Ebenso §. 53 ohne Diskussion wie folgt:
Der Reichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.
Sie hat die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherung erforderlichen Maaßregeln zu treffen:
1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder
gefährdet wird;
2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann eingeschritten werden,
wenn die betreffende Regierung sie selbst dazu auffordert, es sey denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint;
3) wenn die Regierung eines deutschen Staates die Verfassung desselben eigenmächtig aufhebt oder verändert und durch das Anrufen des Reichsgerichtes unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist
Ein Zusatz von (Blum, Schüler, Wigard.) „Für die Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit verfugen jedoch zunächst die zuständigen Civilbehörden über die Anwendung der bewaffneten
Macht.
Wird (!) verworfen. (!) Nur Linke und linkes Centrum stimmte dafür.
§. 54. „Die Maaßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedens ergriffen werden können, sind:
1. Erlasse. 2. Absendung von Kommissaren. 3. Absendung bewaffneter Macht.“
Ohne Diskussion angenommen.
§. 55. „Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen zu erlassen.“
Das Minoritäts-Erachten (Wigard, Schüler, Blum) beantragt den Wegfall des Paragraphen.
Dagegen beantragen die Herren Beseler, Crävell, Detmold, Radowitz, Kagerbauer und mehrere andre Ehrenmänner:
„Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das
Associationswesen und den Gebrauch der Preßfreiheit zu erlassen.“
Links und linkes Centrum Pfui! Pfui!
Nach einer kurzen Diskussion, in der Hr. Crävell das ehrenwerthe Amendement empfiehlt, Beseler nicht pro noch contra spricht, und Berger Streichung des § beantragt, schämt sich Herr Crävell und
nimmt sein Amendement zurück.
Schoder stellt das eventuelle Amendement bei Annahme des Paragraphen den Zusatz anzunehmen:
„Unbeschadet des in den Grundrechten verbürgten freien Vereinigungsrechts.“
Diesen unglückseligen Vermittlungsvorschlag ergreift der Verfassungsausschuß mit Hast und macht ihn zu dem seinigen. (O Schoder!) Der Paragraph wird richtig mit dieser unglückseligen Schoderschen
Vermittlung angenommen. (Der Beginn der Ausnahmsgesetze für das heilige römische Reich!)
§ 56„Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gesammtwohles allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen.“
Ohne Diskussion angenommen.
Hiermit ist Artikel 7 ebenfalls erledigt. Schluß der Sitzung 2 1/4 Uhr.Morgen auf die Tagesordnung: Schluß des vorliegenden Abschnitts der Verfassung und die Abschnitte vom Reichsgericht und
Reichswechselordnung.