[0657]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 130. Köln, Dienstag den 31. Oktober. 1848.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Preßvergehen). Wien. (Breslauer Nachrichten). Prag. (Jellachich an die slowanska lipa. ‒ Zigeuner nach Olmütz). Olmütz. (Contrerevolutionärer Kongreß). Berlin. (Vereinbarer-Versammlung. ‒ Demokratenkongreß. ‒ Eindruck der Wiener Ereignisse. Königsberg. (Contrerevolutionärer Plan). Posen. (Entwerthung des Grundeigenthums).
Ungarn. Von der untern Donau. (Kriegsnachrichten).
Italien. Messina. (Die Bedingungen des Waffenstillstandes. ‒ Die Diplomatie und die norditalienische Bewegung. ‒ Drr reorganisirte sardinische Generalstab. ‒ Truppenbewegungen).
Belgien. Brüssel. (Die Matrizen des Leopoldordens).
Franz. Republik. Paris. (Vermischtes. ‒ Sitzungen der N.-V. ‒ Bugeaud. ‒ Der Graf von Neuilly).
Großbritannien. London. (Die indische Post. ‒ Die Times über die Pariser Nationalgarden. ‒ O'Connor in Schottland. ‒ Owen. ‒ Oastler.
Deutschland.
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[ 15 ] Köln, 30. Oktober.
Bernhard Dietz, Buchdrucker und Herausgeber der „Freien Volksblätter“, stand am 24. vor dem hiesigen Assisenhofe, angeklagt, durch einen in Nr. 38 der Volksblätter enthaltenen Aufsatz, betitelt: „Die Verhaftungen in Köln“, den Oberprokurator Zweiffel mit Bezug auf seine Amtsverrichtungen durch Worte, welche dahin zielten, dessen Ehre und Zartgefühl zu verletzen, beleidigt, und in demselben Aufsatze die mit der Verhaftung des Dr. Gottschalk und des Lieutenant a. D. Anneke beauftragten Gensd'armen in Bezug auf ihre Amtsverrichtungen durch Worte beschimpft zu haben. ‒ Nach Vernehmung des Angeklagten, welcher zugestand, den fraglichen, in seiner Zeitung erschienenen, Aufsatz verfaßt zu haben, dagegen jede Absicht einer Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel in Abrede stellte, suchte der Staatsprokurator v. Ammon mit der unvermeidlichen und in Frankreich sprichtwörtlich gewordenen „sittlichen Entrüstung“, die Anklage zu begründen, unter besonderer Bezugnahme auf die Stellung der Geschworenen in diesem Prozesse, und den Schutz, den das Amt der Prokurator gegenwärtig gegen die Angriffe der frechen Presse erfordere. Die Absicht, gerade die Person des Oberprokurators Zweiffel zu beleidigen, sei schon durch die Worte: „das ist die Volksvertretung zweiffelhafter Personen“ außer Zweifel gestellt, finde aber auch noch außerdem ihre Unterstützung in dem nach mehreren Sätzen wiederkehrenden Refrain: „Glück auf Herr Oberprokurator!“ Ja die Worte: „das sind die Leute, welche sich einen rothen Rock und eine Stelle im Ministerium verdienen wollen“ enthielten geradezu einen Vorwurf von Schurkerei, und gegen einen Mann, der zur Zeit jener Verhaftung in Berlin seine Pflicht (?) als Deputirter erfüllt, nicht den geringsten Einfluß auf die Untersuchung gegen Gottschalk und Genossen geübt und von dieser ganzen Prozedur damals nicht einmal Kenntniß gehabt habe. Gleichmäßig erwiesen sei die Beleidigung der Gensd'armen. Die Worte: „Dämonen der rohen Gewalt, personifizirte Schnapsbouteillen“ enthielten offenbar eine Ehrenkränkung dieser Beamten, denen, gleich den Vertretern des öffentlichen Ministeriums besonderer Schutz durch die Gerichte gewährt werden müsse.
Der Vertheidiger, Schneider II., rief zunächst den Geschwornen die Eingangsworte des öffentlichen Ministeriums wieder in's Gedächtniß, daß die Geschwornen, zumal in der jetzigen Zeit, wo Gesetz und Ordnung erschüttert seien, über den Parteien stehen müßten. Der angegriffene Aufsatz sei lediglich aus einer bestimmten Parteiansicht entsprungen, nur als solcher sei er in dieser Prozedur aufzufassen, und dadurch auch bei voller Würdigung der Zeitverhältnisse straflos. Die Berücksichtigung des Standpunktes des Verfassers, der politischen Verhältnisse der Gegenwart, und vor Allem der Zeit des Erscheinens des Aufsatzes dürfe der Angeklagte vorzüglich von Geschwornen erwarten. Das sei eben das Motiv der Zuweisung der politischen und Preßprozesse an die Geschwornen, daß man von diesen voraussetze, sie würden mehr als die Richter vom Fache den Zeitverhältnissen Rechnung tragen. Im untergebenen Falle sei nun aber eine Freisprechung schon lediglich durch die Erschütterung der alten Gesetzgebung, durch den wenigstens vor den Augen des Richters beiderseits gleichberechtigten Kampf der Parteien, motivirt. Der ganze Aufsatz enthalte nur einen heftigen Tadel der Umtriebe einer Partei, welche durch jedes Mittel dahin strebe, die Leiter der Gegenpartei unschädlich zu machen. Er enthalte speziell den Vorwurf, daß das öffentliche Ministerium willfährig die Hand zu solchem Treiben biete, und die durch die alte Gesetzgebung nicht geschützte persönliche Freiheit ohne Noth verletze. Faktisch sei es bis zu dieser Prozedur auch durch die Gerichte anerkannt worden, daß solche Angriffe der Presse wenigstens jetzt straflos seien. Denn wenn man nicht Mangel an Muth unterstellen wolle, so könne nur die Ansicht, daß alle, die Staatsverfassung und die öffentliche Ordnung betreffenden Strafgesetze in Frage gestellt gewesen, das passive Verhalten der Behörden bei den unzähligen maßlosen Angriffen erklären, welche die Presse gegen das Staatsoberhaupt, die Ministerien, die gesetzgebenden Kammern und die bisherigen Gesetze gerichtet habe. Harmlos erscheine der Aufsatz des Angeklagten im Vergleiche zu so vielen Erzeugnissen der vom öffentlichen Ministerium sogenannten frechen Presse, und etwas Gravirendes nur etwa darin zu finden, daß man es gewagt, sogar die Prokuratur anzugreifen.
Doch auch selbst bei rücksichtsloser Anwendung der bisherigen Strafgesetzgebung, sei eine Beurtheilung des Angeklagten unmöglich, da, eine beleidigende Absicht zugegeben, Herr Zweiffel nicht als Oberprokurator beleidigt worden.
Der ganze die Prokurator berührende Vorwurf sei nur gegen den Staatsprokurator Hecker gerichtet, wegen dessen Beleidigung aber keine Anklage erhoben, und sei somit nicht zu berücksichtigen, ebensowenig wie die Beleidigung des Herrn Zweiffel als Volksvertreter, da die Geschworenen nur dann ein Schuldig aussprechen könnten, wenn derselbe in Ausübung seines Amtes, oder wie die Anklage den betreffenden Gesetzartikel interpretire, mit Bezug auf sein Amt beleidigt worden. Nun sei aber, nach dem eigenen Geständnisse der Staatsbehörde, Herr Zweiffel, zur Zeit als die Verhaftungen vorgenommen worden, nicht in Köln, und der ganzen Prozedur fremd gewesen. Es habe derselbe also damals gar keine Amtsfunktionen ausgeübt, und somit unmöglich in Ausübung seines Amtes, oder mit Bezug auf seine Amtsfunktionen beleidigt werden können.
Außerdem fehle noch ein anderes Haupterforderniß zur Begründung der Anklage einer Beleidigung, nämlich der Beweis der Absicht zu beleidigen. Der Artikel, in seinem Zusammenhange genommen, erscheine nur als eine in heftigen und vielleicht unpassenden Ausdrücken gefaßte Kritik unserer, die persönliche Freiheit nicht genugsam schützenden Gesetzgebung, und des Verfahrens einer ganzen Partei, welche zur Niederhaltung der Gegner im Wege der Verdächtigung Untersuchungen und Verhaftungen provozire. Ebenso unbegründet wie die Beschuldigung der Beleidigung Zweiffel's, sei die Anklage wegen Beleidigung der Gensd'armen. Abgesehen von den berührten allgemeinen Gründen sei hier jede Verurtheilung unmöglich, weil die Anklage nicht einmal bestimmte Personen, welche beleidigt worden sein sollen, nenne. Die Bezeichnung, „Gensd'armen, welche bei der Verhaftung etc. thätig gewesen,“ genüge nicht. Im Interesse der Vertheidigung sei es geboten, daß die Personen namentlich genannt würden.
Denn nur bei namentlich genannten Personen sei ein allenfallsiger Gegenbeweis, daß z. B. Dienstpersonen gar nicht bei jenem Anlasse in Thätigkeit gewesen, daß diese bestimmten Personen notorisch dem Trunke ergeben seien, was, wenn auch exceptio veritatis bei der Anklage der Beileidigung unzulässig sein sollte, jedenfalls schon auf das Strafmaß Einfluß haben könne. In den Ausdrücken, „Dämonen der rohen Gewalt, personifizirte Schnappsbouteillen“ seien, wie sie hier gebraucht worden, überhaupt gar keine einzelnen Personen bezeichnet, sondern nur die Gendarmerie im Allgemeinen. Gleichviel ob ein solcher der Gesammtheit der Gendarmerie gemachter Vorwurf unpassend oder unwürdig erscheine, eine Injurie sei darin nicht enthalten, denn zum Begriffe gehöre eine beleidigte Person. Völlig unhaltbar erscheine die Anklage aber dadurch, daß selbst, wenn eine Injurie in jenem Aufsatze enthalten sei, sowohl die Beleidigung Zweiffels als die der Gendarmen eine Privatbeleidigung sei, diese aber nicht der Cognition der Geschwornen unterliege. Werde der von dem öffentlichen Ministerium angerufene Art. 223 des Strafgesetzbuches richtig ausgelegt, so könne die den Geschwornen vorzulegende Frage nur dahin lauten, ob der Angeklagte schuldig sei, den Zweiffel und die Gensdarmen in der Ausübung oder bei Gelegenheit der Ausübung ihrer Amtspflichten beleidigt zu haben. Diese Frage müsse aber nothwendig verneint werden, da die angebliche Beleidigung erst durch das Zeitungsblatt, also später als die fraglichen Amtsverrichtungen geschehen sein sollte.
Der Vertheidiger suchte nun in ausführlichem Vortrage nachzuweisen, wie die Worte à l'occasion de l'exercice de ses fonctions nicht so gedeutet werden könnten, daß jede einem Beamten mit Bezug auf sein Amt oder die Ausübung seines Amtes durch Worte oder Geberden zugefügte Beleidigung unter die Art. 222 und ff. falle, daß aber das Gesetz vom 5. Juli 1819 schriftliche Beleidigungen, welche nach den Bestimmungen der Rh. Strafgesetzgebung nur als Injurien oder Verläumdungen gegen Privatpersonen zu strafen seien, auch nur dann in gleicher Weise wie die in dem Art. 222 und ff. erwähnten Beleidigungen mit Strafe bedrohe, wenn dieselben unter gleichen Umständen begangen. Die Fälle, wo schriftliche Beleidigungen unter gleichen Umständen begangen werden könnten, würden zwar äußerst selten sein und dadurch das Gesetz vom 5. Juli 1819 fast illusorisch werden; dies könne aber kein Grund sein, die von diesem Gesetze zur Grundlage gemachte Rhein. Strafgesetzgebung falsch zu interpretiren. Werde nicht schon durch das Gericht die Frage nur auf eine Beleidigung „bei Gelegenheit der Ausübung“ etc. gestellt, in welchem Falle eine Anklage auf Beleidigung mit Bezug auf das Amt nicht mehr vorliege, so hätten die Geschwornen selbstständig zu prüfen, ob der französische Ausdruck à l'occasion auch auf Beleidungen mit Bezug auf das Amt anzuwenden sei, und im Verneinungsfalle das Nichtschuldig auszusprechen.
Das öffentliche Ministerium suchte die von der Vertheidigung vorgebrachten Gründe zu widerlegen und hob dabei namentlich hervor, daß Hr. Oberprokurator Zweiffel, wenn er auch fortwährend in Berlin gewesen, dennoch im Amte habe beleidigt werden können, da der Oberprokurator eigentlich nie abwesend sei. Verreise der Oberprokurator, so trete dessen Stellvertreter mit allen Befugnissen des Amtes ein. Der Vertheidiger entgegnete, daß gerade aus den vom öffentlichen Ministerium zuletzt angeführten Gründen keine Amtsbeleidigung Zweiffels vorliege. Zweiffel habe gar keine auf die Untersuchung gegen Gottschalk und Anneke bezügliche Handlung vorgenommen, ja, sei dieser Prozedur völlig fremd, wie das öffentliche Ministerium zugestehe, und während jener Zeit stets in Berlin gewesen. Der Staatsprokurator Hecker sei amtlich Oberprokurator gewesen, also eine Beleidigung Zweiffels wegen dessen Amtshandlungen nicht denkbar. Der Oberprokurator sei zwar unsterblich, wie in Monarchien der König, le roi est mort, vive le roi! Und so könne man denn nach der Theorie des öffentl. Ministeriums Jemanden, welcher gegenwärtig den König beleidige, wegen Beleidigung des verstorbenen Königs bestrafen und wenn Hr. Hecker beleidigt werde, dennoch ein Strafverfahren wegen Beleidigung des Hrn. Zweiffels, der abwesend oder todt sei, eingeleitet werden, was doch vernünftigerweise nicht angenommen werden könne.
Nachdem die Debatten durch den Präsidenten geschlossen, wurde nach längerer Berathung des Hofes den Geschwornen die Frage nicht im Sinne der ursprünglichen Anklage:
wegen Beleidigung mit Bezug auf die Amtsfunktionen, sondern nur auf Beleidigung Zweiffels und der etc. Gensd'armen bei Gelegenheit der Ausübung ihrer Amtsfunktionen gestellt.
Die Geschwornen sprachen mit absoluter Stimmenmehrheit das Schuldig aus. Dietz wurde zu fünfwöchentlichem Gefängniß und zur Stellung einer Kaution von 2000 Thlrn. verurtheilt.
Nachmittags wurde der zweite Preßprozeß verhandelt gegen Brocker-Everarts, Drucker der „Arbeiterzeitung“. In Nr. 13 dieser Blätter war nämlich der Artikel aus Nr. 38 der „Freien Volksblätter“ abgedruckt. Die verantwortlichen Redakteure (J. Moll und Jansen) der „Arbeiterzeitung“ sind flüchtig. Der Prokurator hielt sich daher an den Drucker, den sie derselben Verbrechen anklagten, wie B. Dietz. Der Assisenhof verurtheilte ihn zu einem Monat Gefängniß und Stellung einer Kaution von 4000 Thlrn. für die „Arbeiterzeitung.“
Diese Urtheile sind von unschätzbarem Werthe für die Rheinprovinz. Sie schlagen die Vorurtheile der preußischen Regierung gegen die Geschwornengerichte nieder und werden sie überzeugen, daß das Geschwornengericht, in seiner jetzigen rheinischen Organisation, unter den breitesten demokratischen Grundlagen der preußischen Monarchie eine Stelle einzunehmen verdient. Man vergleiche nur mit diesen Urtheilen die jüngst zu Berlin, über Preßvergehen von königlichen Richtern erlassenen Sentenzen! Der Richter läßt sich nicht nur durch juristische Spitzfindigkeiten bestimmen. Er wird z. B. nicht begreifen können, wie die Presse einen Abwesenden, der keine Amtsfunktion ausübte, bei Gelegenheit der Ausübung seiner Amtsfunktion beleidigen kann. Der Richter behandelt überdem in der gegenwärtigen Krise alle politischen Verbrechen um so ängstlicher, als er dem Volke gegenüber die Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt von der Regierungsgewalt konstatiren muß. Der Geschworne dagegen ist von vornherein unabhängig vom Staate. Sein einziges Forum ist sein Gewissen, sein Bewußtsein. Ertheilt ein bestimmter Census das Privilegium Geschworner zu sein, gehören also die Geschwornen einer privilegirten Klasse an, so ist ihr Gewissen, ihr Bewußtsein eben das Bewußtsein und das Gewissen dieser Klasse. Der Geschworne kann und muß also mit gutem Gewissen, verurtheilen, wo der Richter mit gutem Gewissen freisprechen kann und muß. Hr. Hansemann hat daher mit vielem Scharfsinn die Meinung geltend gemacht, daß die Geschwornengerichte nur dann eine Garantie für die verfassungsmäßige Ordnung und Freiheit bieten, wenn der Census eine Garantie für die Geschwornengerichte bietet.
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@facs0657
Wien.
Wiener Briefe und Zeitungen sind abermals ausgeblieben. Wir sind genöthigt, uns auf Mittheilungen aus Breslauer Zeitungen zu beschränken.
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@facs0657
Breslau, 26. Okt.
Wir haben heut, wie die vorstehenden Meldungen zeigen, Briefe und Zeitungen aus Wien vom 23. und 24. empfangen. Dieselben enthalten jedoch nichts über den gestern gemeldeten Ausbruch des Kampfes und den Beginn des Bombardements von Wien, welche Thatsachen jedoch durch einen aus Presburg kommenden Reisenden, welchen zu sprechen wir Gelegenheit hatten, aufs Nachdrücklichste bestätigt worden. ‒ Der Reisende hat gestern Morgen (am 25.) Preßburg verlassen, von wo die Eisenbahn bis Gänserndorf gänzlich zerstört ist, und langte des Abends in Angern an. Dort erfuhr er von Personen, welche sich aus Wien geflüchtet hatten, Folgendes: Auf die zweite Proklamation von Windischgrätz, die wir in unserer gestrigen Korrespondenz dem wesentlichsten Inhalte nach mitgetheilt haben, erklärten die Wiener: sie brauchten nicht 48 Minuten, um sich über die Nichtannahme zu entscheiden. Darauf begann der Angriff von Seiten des Militärs an der Taborlinie. Die Wiener machten fast gleichzeitig einen Ausfall. Es zeigte sich jedoch, daß die von ihnen auf der Aue genommene Stellung nicht haltbar war, da sie im Rücken umgangen werden konnten, weshalb General Bem den Befehl zum Rückzug gab.
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@facs0657
Wien, 25. Okt.
Das Bombardement, welches gestern schon begonnen hatte, dauerte heute von allen Seiten her, mit geringen Unterbrechungen von 5-10 Minuten, den ganzen Tag fort und wurde von den Wienern lebhaft, aber ohne großen Erfolg erwidert, da diese einen ausgezeichneten Oberfeuerwerker, aber schlechte Kanoniere haben. Zum Glück haben sie ungeheure Munitionsvorräthe, daß sie mit ihren Schüssen nicht zu sparen brauchen. Das Feuer der Kaiserlichen scheint dagegen großen Schaden angerichtet zu haben. Dieselben eröffneten das Feuer zuerst vom Prater aus; zogen sich sodann nach der Grünau und setzten von dort aus das Feuer fort. Der Reichstag hat die Ungarn jetzt förmlich und ausdrücklich um Beistand ersucht, und man darf das Eintreffen, derselben heut (den 26.) mit Bestimmtheit erwarten. Ein Kanonenschuß von Seite der Ungarn gibt das Signal zu einem gleichzeitigen Angriff der Ungarn und der Wiener auf die Kaiserlichen. Auersperg wird den ersten Angriff der Ungarn auszuhalten haben und wird sich sodann auf Windischgrätz werfen, welchen die Wiener im Rücken angreifen werden. Die Wiener zählen 80,000 streitbare Männer; die Ungarn 70,000 Mann und Kossuth bringt noch 25,000 Mann. Die Ungarn haben viele vortreffliche Artillerie und 8-10,000 Mann reguläre Kavallerie; der Landsturm besteht zum großen Theil aus Kavallerie. ‒ Die Kaiserlichen werden von Tag zu Tag mehr demoralisirt; nur die Böhmen und Mähren hängen treu an Windischgrätz. Die deutschen Regimenter lichten sich durch Desertion; doch treffen fortwährend Verstärkungen ein. ‒ Die Raketenartillerie steht im Auerspergschen Lager. Ueber die Lage der Dinge in Ungarn vernehmen wir Folgendes:
Das Centrum der ungarischen Armee unter General Moga steht bei Rittsee, 1/2 Stunde von Preßburg und zählt, wie gemeldet, 70,000 Mann; die Vorposten stehen bis Schwechat. ‒ Kossuth, [0658] mit diktatorischer Macht bekleidet, als Salvator Hungarige ausgerufen und überall mit königlichen Ehren empfangen, befand sich Dienstag früh in Ungarisch-Altenburg. Er hat 6000 Mann auf Dampfschiffen vorausgesandt und trifft mit etwa 25,000 Mann heute noch bestimmt vor Wien ein, wo er den Angriff auf Jellachich bei der „Spinnerin am Kreuz“ eröffnen will, während das Gros der Armee auf dem rechten Donauufer, von Haimburg her, vorrückt. Das ungarische Heer verstärkt sich täglich durch den Uebertritt kaiserlicher Truppen, besonders von den Regimentern Wasa und Cecopieri; von ersterem haben bereits 600 Mann in Preßburg der ungarischen Regierung den Eid der Treue geleistet. Zwei kaiserliche Generäle und ein Obrist, letzterer vom Alexander-Regiment, sind ebenfalls zu den Ungarn übergegangen. In Pesth wurde am vorigen Montage vom Reichstage beschlossen, daß alle flüchtigen Magnaten, falls sie sich nicht binnen 15 Tagen stellen, ihrer Güter verlustig gehen und sie selbst als Vaterlands-Verräther dem Standrechte verfallen sollen. ‒ Simonitsch und Hurban sind auf's Neue eingefallen. Preßburg wird vollständig verschanzt.
Schließlich berichtet der Reisende noch, daß gestern Mittag Windischgrätz eine Depesche mittelst eines Extrazuges nach Olmütz befördert. Der Zug kehrte mit der bezüglichen Antwort mit reißender Schnelligkeit am selben Tage zurück und kam 5 1/2 Uhr Abends bei Angern vorbei.
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@facs0658
Prag, 25. Oktbr.
In der gestrigen Ausschußsitzung des Slowanská lipa erschien Hr. Berlich, als Kurier von Jellachich, mit einem Schreiben an den Verein. Jellachich erklärt sich darin für einen Vorkämpfer, der slawischen Freiheit, er sei kein Reaktionär, seine Thaten sprächen für ihn. Er sei überzeugt, daß die Slaven die festeste Stütze Oestreichs seien, daß aber auch Oestreich wieder eine nothwendige Bedingung für die Existenz der Slaven bleibe. Ja wenn es kein Oestreich noch gäbe, sagt der Ban, wie Palacky schon in seinem bekannten Ablehnungsbrief an den Frankfurter Fünfziger-Ausschuß schrieb, so müßte man sogar eines schaffen. Darum kämpfe er gegen die antislavische, die antiöstreichische Partei, darum sei er gegen Pesth gezogen, um das „Nest der magyarischen Aristokratie“ zu vernichten. Aber als er am Wege dahin war, habe die slavenfeindliche Partei ihr Haupt in Wien erhoben, und darum, weil nun ein Sieg über Pesth allein kein vollständiger gewesen wäre, habe er sich gegen Wien gewendet, um den Feind auch in der Hauptstadt zu bändigen. Zum Schlusse dankt er den böhmischen Brüdern, die durch die „Rückkehr ihrer Deputirten“ über die wahre Sachlage aufgeklärt und in ihrer Gesinnung gekräftigt wurden, dafür, daß sie ihm ihre sieggewohnten Banner zur Hülfe gesandt ‒ und er hegt das Vertrauen, daß sie nicht nur seine That unterstützen, sondern auch verstehen werden. Palacky und Dr. Pinkas sind als Abgeordnete der hier anwesenden Reichstagsdeputirten gestern Abends an das kaiserl. Hoflager nach Ollmütz abgereist. ‒ Eben erfahren wir, daß Helfert gestern Abends durch Telegraphen nach Ollmütz an's kaiserl. Hoflager berufen wurde.
[(C. Bl. a. B.)]
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@facs0658
Olmütz, 23. Okt.
Tausend Hannaken hielten ihren Einzug in Olmütz mit schwarzgelben Fahnen und weißrothen Leibbinden, um dem Kaiser zu huldigen. Nachmittags trafen eben so viele Weiber und Kinder mit Geschenken für den Kaiser ein. Der preuß. Generallieutenant Thiele, der baierische Generallieutenant Zollern, dann der russische Botschafter Medem sind in Olmütz eingetroffen. ‒ In jeder Provinz des Kaiserstaates soll eine eigene Landesverwaltung geschaffen werden, daher nur drei Ministerien, Krieg, Finanzen und Auswärtigrs für den Kaiserstaat verbleiben.
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[ 103 ] Berlin, 27. Oktober.
Sitzung der Vereinbarer-Versammlung. ‒
Der Vice-Präsident v. Unruh eröffnet um 9 1/2 Uhr die Sitzung. Nach Verlesung des Protokolls bittet der Abg. Reichensperger ums Wort. Er hätte in Erfahrung gebracht, daß man die gestern vom Abg. Berg ausgesprochenen Worte auf ihn beziehe, weil er den Abg. Rottels eingeführt habe. Damit verhalte es sich aber folgendermaßen. Er sei durch den Huissier nach dem Vorsaal gerufen worden, wo ihn ein Abg. zu sprechen wünsche; er fand dort den Abg. Rottels, welcher ihm erzählte, daß er sich seit einer Stunde auf der Zuhörertribüne befinde und glaube in diesem Falle seine Stimme abgeben zu müssen, wenn dies zulässig sei. Er habe also nicht umhin gekonnt den Abg. Rottels zum Sekretariat zu führen um seine Stimme noch abzugeben.
Abg. v. Berg erwiedert hierauf, daß er seine Worte stets vorher so überlege, daß er seinen gestrigen Worten nichts hinzuzufügen habe.
Der Vorsitzende zeigt an, daß in Folge der Abdankung und des genehmigten 4wöchentlichen Urlaubs des Hrn. Grabow morgen bei Eröffnung der Sitzung eine neue Präsidentenwahl stattfinden werde.
Schleuniger Antrag der Abgeordneten Doerk, Koerfgen und Schultz (Delitsch): Die Versammlung wolle beschließen: Daß der Bericht der Kommission für Justiz und Gesetzgebung wegen Aufhebung der §§ 151 bis 155 Tit. 20 Th. II. Allg. Landrechts, betreffend die Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung u. s. w. unmittelbar nach den Gesetzvorlagen wegen Abschaffung verschiedener Lasten und Abgaben und in Betreff der Weinmoststeur zur Berathung und Beschlußnahme gezogen werde.
Abg. Doerk: Dieser unser Antrag gründet sich auf den Beschluß der Versammlung vom 7. Oktober, nach welchem der Bericht der Fach-Kommission unmittelbar nach den allerdringendsten Vorlagen zur Berathung gezogen werden sollte.
Abg. Hartmann will dies Gesetz erst nach der Berathung des Gesetzentwurfs wegen unerlaubter Volksversammlungen und Zusammenrottungen an die Reihe kommen lassen, da das Letztere, wegen der bei den Gerichten bestehenden Unsicherheit über Auslegung des Gesetzes vom 6. April c. durchaus nothwendig sei. Er stellt ein desfallsiges Amendement.
Abg. Waldeck erklärt sich gegen das Amendement und für die unveränderte Annahme des Antrages, da er es für dringender hält, diese §§. früher aufzuheben, ehe das Gesetz wegen der unerlaubten Volksversammlungen angenommen wird.
Abg. Wachsmuth erklärt sich ebenfalls gegen das Amendement, da das Gesetz wegen Aufhebung der §§. 151 bis 155 in einer Stunde berathen werden kann, während die Berathung des Gesetzes über die Volksversammlungen mehrere Tage dauern würde.
Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen und das Amendement verworfen.
Hierauf geht die Versammlung zur Fortsetzung der Berathung des Entwurfs des Gesetzes wegen Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben über.
Die Abgeordneten Waldeck, Elsner, D'Ester stellen folgendes Amendement: (ohne Entschädigung) sind aufgehoben Zehnten aller Art. In Ansehung der Zehnten, welche zur fixen Einnahme der Pfarrgeistlichen oder Kirchen gehören, bleibt die Bestimmung über Entschädigung derselben einem besondern Gesetze vorbehalten, es wird jedoch bis zur Emanirung des gedachten Gesetzes, der vorbenannte Zehnten fortentrichtet.
Nach längerer Debatte kommt man darüber zur Abstimmung und von der Rechten wird die Trennung der Frage durchgesetzt; so daß zuerst über die Worte: „Zehnten aller Art“ abgestimmt werden soll. Dem widersetzen sich die Amendementsteller und nehmen deshalb ihr Amendement jetzt zurück, indem sie es später wieder in einer andern Fassung einbringen wollen. Von den Abgeordneten Meusebach, Bornemann u. A. wird es jedoch wieder aufgenommen, lediglich um es durchfallen zu lassen. Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement verworfen.
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[ 103 ] Berlin, 28. Oktober.
Sitzung der Vereinbarer-Versammlung. ‒
Nach Eröffnung der Sitzung und Erledigung einiger Geschäftsangelenheiten beginnt der Namensaufruf zur Abgabe der Stimmzettel zur Wahl eines Präsidenten an Stelle des abgetretenen Grabow. Nachdem dies geschehen und vier Sekretare sich zur Zahlung der Stimmzettel zurückgezogen, kommt man zu dem dringenden Antrage des Abg. Plath. Die hohe Versammlung wolle sofort beschließen: „Den Beschluß der hohen Versammlung vom 21. d. betreffend die Abgabe der Petitionen auszudehnen, welche im ersten und zweiten Petitionsbericht „ohne Vorbehalt“ an die Ministerien zur Abgabe beantragt wurden.
Abg. Plath: Es ist nicht anzunehmen, daß die beiden ersten Petitionsberichte von der hohen Versammlung in Kurzem erledigt werden; es würden daher die zuerst eingegangenen Petitionen und die in den qu. Berichten an die Ministerien zur Abgabe von der Petitions-Commission beantragt wurden, den später eingegangenen nachgestellt werden. Der von der hohen Versammlung am 21. d. gefaßte Beschluß war wesentlich dadurch begründet, daß durch Verzug die Petitionen ihre Bedeutung verloren, was unbedingt bei denen eintreten muß, ‒ die bereits seit dem Monat Mai bei der hohen Versammlung liegen und in den ersten beiden Petitionsberichten stecken. ‒ Die Dringlichkeit wird nicht bestritten und der Antrag angenommen.
Dringender Antrag der Abgeordneten Kämpf und Bucher: „Die hohe Versammlung wolle beschließen: Den Herrn Kriegs-Minister aufzufordern, der Versammlung schleunigst genau und spezielle Mittheilungen, über die Stärke der gegenwärtig in der Provinz Brandenburg im Allgemeinen, und der Stadt Berlin insbesondere, vorhandenen Truppen, über die Gattung derselben, und die von ihnen bezogenen Kantonnements zu machen.
Abg Kämpf: Die bedeutende Truppenmacht, welche seit längerer Zeit in der Provinz Brandenburg und namentlich in der Nähe der Hauptstadt konzentrirt ist, erregt im Volke in immer höherem Grade Unruhe und Besorgniß, um so mehr, als über die Stärke der betreffenden Truppentheile Bestimmtes nicht bekannt ist. Genaue, offizielle Angaben der Regierung in dieser Beziehung erscheinen zur Beruhigung der Bevölkerung der Provinz dringend nothwendig.
Ohne die Zulassung der Dringlichkeit abzuwarten, ergreift der Minister-Präsident des Wort um sogleich seine Erklärung abzugeben. Das Ministerium habe bei seinem Antritt gesagt, daß es bereit sei auch über Verwaltungsmaßregeln Rechnung zu geben. Ich will Ihnen die verlangten Mittheilungen in einigen Tagen machen, obgleich ich gestehen muß, daß ich es nicht für parlamentarisch halte. Das Ministerium bekommt nur periodische Berichte von den Commandos. Die Truppen in dieser Provinz sind auch fortdauernd in Bewegung; denn in Folge des schlechten Wetters mußten bessere Kantonnements für die Truppen gesucht und der Umkreis in welchem sie um Berlin lagen dadurch erweitert werden. Ich muß eingestehen, daß sich die Gährung von der ich im September sprach theils gelegt hat. Die Truppen sind nur zum Schutz des Eigenthums und der Personen bestimmt; nur hierzu sollen sie verwendet werden.
Abg. Kämpf: Ich sage dem Herrn Ministerpräsidenten und Kriegsminister meinen herzlichsten Dank, daß er bereit war, sogleich seine Erklärung abzugeben. Wenn ich den Herrn Ministerpräsidenten recht verstanden habe, daß er bereit sei, in einigen Tagen die verlangten Mittheilungen zu machen, so ziehe ich einstweilen meinen Antrag bis nächsten Freitag Abend zurück.
Die Abg. Temme und Lisinki stellen eine schleunige Interpellation an das Staatsministerium:
„Welche Schritte Seitens desselben zur Ausführung und Sanktion des Jagdgesetzes gethan sind?“
Die Dringlichkeit wird aber mit 178 gegen 163 Stimmen verworfen. Die namentliche Abstimmung wird nicht zugelassen.
Das Resultat der Präsidentenwahl ist folgendes: Zahl der Abstimmenden 348. Majorität 175 Gewählt ist v. Unruh mit 177 Stimmen. Philipps erhielt nur 170 und Jonas 1 Stimme.
Die Abgeordneten Feyerabend und Richter haben folgende Interpellation gestellt:
„Die öffentlichen Blätter ergeben, daß einem in Heidelberg wohnenden Agenten die Veräußerung der pachtlos werdenden Domainen an Bewohner aus den südwestlichen Provinzen des preußischen Staates und aus dem südlichen Deutschland überhaupt übertragen worden ist; das hohe Staatsministerium wolle daher erklären: ob und aus welchen Gründen die Bewohner der östlichen Provinzen von der Theilnahme an der Kolonisation auf den Domainen ausgeschlossen?“
Der Finanzminister Bonin giebt hierauf einen sehr langen Bericht. Der Agent in Heidelberg, Namens Winternagel, hat schon mit den frühern Regierungen die desfallsigen Verträge abgeschlossen. Der Minister giebt sich viele Mühe, diese Verträge zu rechtfertigen; er mochte wohl selbst fühlen, daß sie heutigen Tages kaum aufrecht erhalten werde dürften und sucht die ganze Geschichte so viel wie möglich zu bemänteln. Man wollte der überhandnehmenden Auswanderung nach Amerika aus Süddeutschland vorbeugen und die dortigen Auswanderer durch diesen Agenten zu bewegen suchen, in der Provinz Preußen sich anzusiedeln. Wie vortheilhaft der Vertrag für den Agenten abgeschlossen sein muß, mag man daraus entnehmen, daß ihm eine Vergütigung von 175 Morgen Acker im Falle einer Kündigung versprochen ist.
Wen dieser Gegenstand genauer interessirt, möge die lange Erzählung des Ministers in den stenographischen Berichten nachlesen.
Durch die Wahl des Vicepräsidenten Unruh zum Präsidenten ist eine neue Wahl nothwendig geworden. Das Resultat derselben ist folgendes: Zahl der Abstimmenden 353. Majorität 177. Abg Waldeck erhält 177 Stimmen. Auerswald (Rosenberg) 174, Milde 1 und Kühlwetter 1 Stimme. Waldeck ist demnach zum Vicepräsidenten gewählt.
Nachdem noch einige hundert Petitionen durch die Tagesordnung beseitigt worden, wird die Sitzung um 2 Uhr geschlossen.
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@facs0658
[ 079 ] Berlin, 28. Oct.
Wenn wir in unserm letzten Schreiben dem demokratischen Kongresse kein günstiges Auspicium stellten, so hat derselbe unsere Meinung durch seine gestrigen und heutigen Verhandlungen (wenn man's so nennen kann) vollkommen gerechtfertigt. Sehen wir von Aeußerlichkeiten ab, wie z. B. gränzenloser Unordnung in der Debatte, großem Mangel an parlamentarischem Takt u. s. w.; das ließe sich noch ertragen, wenn der Inhalt der Verhandlungen Ersprießliches für die Organisation, für die Haltung der demokratischen Partei erwarten ließe. Der ganze gestrige Tag wurde mit Berichterstattungen der einzelnen Deputirten über den Stand der Demokratie in ihren Kreisen zugebracht. Wie nutzlos, wie überflüssig solche Berichte sind, wird sich keiner verhehlen, der die Sache näher betrachtet. Diese Berichte sind durchaus unzulässig, nicht bloß weil fast jeder Abgeordnete seine resp. seiner Kommittenten Thätigkeit im Weinberge der Demokratie in's beste Licht zu stellen bemüht ist, sondern auch weil Niemand durch eigene Anschauung von dem Stande der Dinge eine so genaue Kenntniß nehmen kann, um ein klares, wahrheitsgetreues Bild davon zu geben. Einer täuscht hier den Andern und wohin das führt, ist leicht abzusehen. ‒ Demungeachtet ist die Berichterstattung für die Beurtheilung der Farbe des Kongresses nicht gleichgültig. In dieser Beziehung ist am bemerkenswerthesten der Bericht des Central-Ausschusses, abgestattet vom „Bürger“ Kriege. „Unsere Hauptstütze müssen die Bürger sein; das Proletariat können wir nicht brauchen, es ist zu roh und ungebildet, um auf unsere Bestrebungen eingehen zu können.“ Das sagte der Bürger Kriege, Mitglied des Central-Ausschusses deutscher Demokraten. ‒ Den heutigen Tag nahm die Diskussion über den Organisationsplan der demokratischen Vereine ein. Jetzt also, da an allen Ecken und Enden die Freiheit in Gefahr ist; in einem Augenblicke, wo sich das Schicksal Wiens und mit ihm vielleicht das Schicksal ganz Deutschlands entscheidet ‒ jetzt debattirt der Kongreß deutscher Demokraten über ein faules Reglement zur Organisation der Partei! Jetzt zankt und beißt man sich Tage lang darum, ob ein Central-Ausschuß gewählt, ob er aus 7 oder 3 Mitgliedern bestehen soll; ob man den Mitgliedern 2 Rthlr. Diäten geben solle u. dgl. unnützes Zeug mehr! Jeder will natürlich seine Weisheit zum Brei dazugeben und was in drei Worten gesagt werden könnte, darüber hält man Stunden lange Reden. ‒ Statt sich mit der Masse des Volkes in Verbindung zu setzen, schließt sich der Kongreß mandarinenartig von ihm ab und erbittert es. Bei dieser Haltung des Kongresses ist es kein Wunder, wenn schon mehrere Abgeordnete, die sich Besseres vorgestellt hatten, ihren Austritt in Erwartung gestellt haben. ‒ Wenn man sich schließlich noch fragt: was will nun eigentlich der Kongreß? so wird unzweifelhaft die Antwort sein: er weiß es selbst nicht.
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@facs0658
[ 079 ] Berlin, 28. Oktober.
Die neusten Nachrichten aus Wien halten das Volk in der größten Erregung. Man macht sich allgemein auf Etwas gefaßt, und das mit Recht, da die Kamarilla nicht daran denkt, die um Berlin lagernden Truppen in entferntere Kantonnements zu legen, wie sehr auch das Landvolk damit unzufrieden ist und welche Noth auch die Truppen selbst-leiden. Letztere sind keineswegs so kampflustig und muthig, als die Hofpartei vielleicht glaubt. Der erschwerte Dienst, elende Quartiere, mangelhaft Verpflegung und Krankheit, die in ihre Reihen eingerissen ist, sind nur geeignet den schon herrschenden Mißmuth der Truppen zu vergrößern und die Reaktion möchte sich sehr getäuscht haben, wenn sie auf dieselben baut. Zum großen Aerger unserer Schwarzweißen Patrioten hat sich dazu noch ein Militär-Reform-Club gebildet, der von Soldaten zahlreich besucht wird und unter ihnen eifrig Propaganda macht. ‒ Die Soldaten sind von demokratischen Ideen einmal inficirt und gar leicht könnte das Beispiel, was die Liegnitzer Landwehr ihren Kameraden gegeben hat, Nachahmung finden.
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@facs0658
Königsberg, 23. Okt.
Es heißt hier unter Personen, die vermöge ihrer Stellung wohl darum wissen können, daß Wrangel im Geheimen zum Reichsfeldmarschall von der Centralgewalt ernannt worden sei, und er schon das Patent, bei welchem noch das Datum auszufüllen, in der Tasche habe, um im geeigneten Augenblick davon Gebrauch zu machen. So hatte der bluthändige Alba einst die schon fertigen Todesurtheile für die Niederländer in der Tasche, welche er erst zu unterjochen ging. Diesen Augenblick wird das Ministerium angeben. Der Gebrauch? Das Bombardement von Berlin. Wann die Sturmglocken zum Beginn des Schauspiels läuten, werden Wrangel und noch Jemand auf der Bühne erscheinen; Jemand wird dem General den Angriff auf Berlin bei seinem Zorn untersagen, Wrangel wird aber dann, wie im Wallenstein Octavio Piccolomini, ein Papier hervorziehen und mit den Worten überreichen: „Entschuldigt mich, ein Reichsfeldmarschall nimmt nur von der Centralgewalt Befehle an!“ Und während der andere verstummt, beginnt der brudermörderische Donner der Geschütze.
[(Ref.)]
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@facs0658
Posen, 21. Okt.
Wie nothwendig es ist, daß die polnischen Gutsbesitzer an die Gründung eines Geldinstituts denken, das die einzelnen verschuldeten Eigenthümer durch Geldvorschüsse vor Expropriation schützt, wird Jedem klar werden, wenn er hört, daß in Folge der Kündigung von Hypotheken und persönlichen Schulden gegenwärtig bereits gegen 300 Güter zur Subhastation gestellt sind. Die Gläubiger sind fast ausschließlich jüdische Einwohner des Großherzogthums Posen. Es liegt der von den meisten gefaßte Entschluß zum Grunde, nachdem sie alles zusammen gerafft, was noch zusammen zu raffen ist, nicht sowohl nur das Großherzogthum Posen, sondern den ganzen jetzt in seinen Grundfesten erschütterten Welttheil zu verlassen. Der Beweis dafür liegt in den bereits stattgefundenen Auswanderungen, und in der offen ausgesprochenen Absicht eines großen Theils unserer jüdischen Kaufleute und Geldspekulanten, diesem Beispiel zu folgen, vor; Veranlassung dazu ist die Ueberzeugung, daß bei den jetzt gestörten Verkehrs- und Kreditverhältnissen, und der gewissen Aussicht, daß bei den sich immer mehr in Deutschland verwirrenden politischen Verhältnissen, eine Wiederhebung und Befestigung derselben für viele Jahre vielleicht nicht zu erwarten, eine Herstellung auf den alten, ihnen so günstigen lukrativen Fuß aber ganz undenkbar bleibt ‒ hier für sie nichts mehr zu verdienen, sondern nur das Erworbene zu verlieren ist.
Das Glück, welches angeblich viele jüdische Auswanderer in den letzten Jahren in Amerika gefunden, bestärkt sie in diesem Beschluß und treibt sie zur Eile an. Ob nun die demselben zu Grunde liegenden Ansichten richtig sind oder nicht, wollen wir hier dahin gestellt sein lassen, und nur andeutend darauf hinweisen, inwiefern der auswärtige Handelsstand dabei gefährdet ist, indem bisher wenigstens die Auswanderer sich der Erfüllung ihrer Zahlungsverbindlichkeiten stets zu entziehen strebten und zu entziehen wußten. Dagegen steht es fest, daß die plötzliche Kündigung aller Kapitalien, neben andern, aus der politischen Stellung der Juden hervorgegangenen Nebenursachen, doch der Hauptgrund gewesen ist, daß nach und nach unter den Polen ‒ vom Edelmann bis zum Bauern ‒ der Entschluß allgemein geworden, von jenen nichts mehr zu kaufen, und daß dadurch die Juden in die mißliche Lage gebracht sind, in der sie sich befinden. Aber auch abgesehen von diesen sofort eingetretenen nachtheiligen Folgen, wird die plötzliche Kündigung und resp. unnachsichtliche Subhaftirung der verschuldeten Güter nicht zu dem erwünschten Ziele, diese Gelder wenigstens zu retten und damit anderwärts sich niederzulassen, sondern gerade zum Gegentheile führen, nämlich dieselben unbedingt zu verlieren.
Die Preise alles Grundbesitzes sind jetzt bereits so tief gefallen, daß namentlich bei den Gütern oft die landschaftlichen Pfandbriefsschulden nicht gedeckt sind. Den schlagendsten Beweis, wie Grund und Boden hier jetzt bezahlt wird, liefert der Verkauf der Domäne Ferka, der vor einigen Monaten in Parzellen, wie sie gefordert wurden, stattfand; es wurde durchschnittlich der Magdeburger Morgen mit 6-7 Thlr. weggegeben.
[(Ostsee-Z.)]
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@facs0658
Aus dem Fürstenthum Birkenfeld. Auch in unserm kleinen Lande macht die Sache der Demokratie sichre Fortschritte, wenn auch etwas langsam. Es haben sich in den Städten wie auf dem flachen Lande bereits Vereine gebildet, welche sich zur Aufgabe stellen, die Grundsätze des Systems dem Bürger zu veranschaulichen und bei ihm in Fleisch und Blut übergehen zu lassen. Sind es doch gerade die Kleinstaaten, welche alle Mißhandlungen der Machthaber des Jahres 1815 bis zum Ueberdruß empfunden haben und dieser Wirthschaft herzlich satt sind. Es werden jetzt an den Gränzen Volksversammlungen gehalten, welche von den Oldenburgern wie von den Preußen gemeinsam besucht werden. Viele tausend Menschen waren kürzlich auf der großen Volksversammlung zu Wehlen an der Mosel, und in nächster Woche findet eine solche auf der Wildenburg statt, die bei gutem Wetter einen großen Theil des preußischen Hochwald's und der Oldenburgischen Aemter Oberstein und Birkenfeld vereinigen wird.
Ungarn.
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@facs0658
Von der untern Donau, 13. Oktbr.
Auf dem serbisch-magyarischen Kriegsschauplatze beginnt es nun wieder recht lebhaft zu werden. Die Serben haben nun die Offensive ergriffen. Knicanin und Baraié gehen auf Beckerek los, ein Korps der Serben zieht gegen Kikinda und bei Becsej ward heute wacker gekämpft. Mihal Jovanovie, hat ‒ so meldet uns eben ein Kurier ‒ Becsej erobert.
[(C. B. a. B.)]
Italien.
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@facs0658
[ * ] Messina.
Aus der Times erfahren wir, daß die Verbindungen des Waffenstillstandes zwischen Sicilien und Neapel am 26. Sept. durch die Befehlshaber des französischen und des englischen Geschwaders, im Hafen von Messina unterzeichnet worden sind. Es heißt darin, daß alles Land zwischen den übereingekommenen beiden Linien neutral bleiben soll, und daß auf der von den Neapolitanern besetzten Küste die sizilianische Flagge zwischen Milazzo und Lealetta, auf einer Strecke von 15 Miglien also, [0659] sich nicht zeigen darf. Ebensowenig auf den liparischen Inseln und in der Meerenge von Messina.
Die provisorische Regierung hat am 8. Okt. ihre Genehmigung hierzu gegeben und erklärt, das Aufhören des Waffenstillstandes werde 14 Tage vorher angezeigt werden. Auf der Nordseite sollen Berg und Kap Tindari mit zur sizilianischen Linie gehören und mit sizilianischen Truppen besetzt werden. Sämmtliche Bedingungen sind am 10. Okt. von General Filangieri zu Messina angenommen worden. Ein Beisatz zu denselben, die gleichen Daten vom 8. und 10. Okt. tragend, besagt noch, daß die Feindseligkeiten erst zehn Tage nach von Seiten der französischen und englischen Befehlshaber der provisorischen Regierung gemachter Ankündigung wieder aufgenommen werden können.
[ * ] Der norditalienischen Bewegung sollen diplomatische Löschhörner (auf englisch Extinguisheos) aufgesetzt werden. Die durch Majorität von der Turiner Kammer beschlossene Verlängerung des Waffenstillstandes mit Radetzki haben wir schon in unserer Sonntagsnummer unter Frankreich gemeldet. Jetzt treffen auch aus Olmütz, aus Berlin und aus der Schweiz Friedensgerüchte ein, und la Presse bringt nicht minder als „Communikation“ zwei Spalten lange „Eröffnungen der deutschen Centralgewalt in Bezug auf die Pacifikation Italiens.“ Die Centralgewalt erklärt darin, wenn sie an den aus der englisch-franz. Vermittlung resultirenden Verhandlungen bisher nicht thätigern Antheil genommen habe, so sei das lediglich die Schuld Frankreichs, dessen Regierung nicht einmal den Herrn von Raumer offiziell empfangen habe.
Um so mehr sei die Centralgewalt von der Artigkeit Sardiniens und Toscana's gerührt, zweier Staaten, die „das Reich“ sogar durch Ernennung von Gesandten nach Frankfurt geehrt hätten, und um diese Rührung zu bethätigen, habe die Centralgewalt bereits die nöthigen Maßregeln ergriffen, um ‒ Oestreich gegen einen neuen Angriff Sardiniens zu unterstützen. Damit der Kaiser von Oestreich nicht nöthig habe, den Marschall Radetzki gegen die Wiener Insurgenten zu Hülfe zu rufen und so die Armee in der Lombardei zu schwächen, seien baierische Reichstruppen auf den ersten Wink Radetzki's bereit, in Tyrol und Steiermark einzufallen. Karl Albert möge bedenken u.s.w. u.s.w.
Die Centralgewalt denkt und Italien lenkt, hoffen wir. Karl Albert wird nicht anders können, als seine neuliche Schmach bongré malgré zu sühnen. Ueberdies bleibt die Gährung des Volkes dieselbe. Italien, das bei all diesen diplomatischen Niederträchtigkeiten vergessene Italien, wird sein letztes Wort noch sprechen. Turin fühlt und handelt ganz in diesem Sinne. Das neuliche Gerücht von einem Aufstande zu Mailand war einzig von den nach Krieg lechzenden und über die Ausflüchte der Kammer empörten Radikalen improvisirt worden, um die Bevölkerung aufzuregen.
Die offizielle Zeitung von Turin vom 22. Okt. veröffentlicht die den Generalstab reorganisirenden Ernennungen: Bava, Generalissimus und Chef des ersten piemontesischen Armeekorps; Chrzanowski, Chef des Generalstabes; Olivieri, Kommandeur der Division von Alexandrien; Romarino, an Olivieris Stelle Generallieutenant der lombardischen Truppen.
Der Kurrierwechsel zwischen Turin und Paris bleibt fortwährend sehr lebhaft. Am 20. Okt. haben die zu Montmelian garnisonirenden Reservekompagnien Befehl zum Aufbruch, wie man sagt nach Turin, erhalten. 200,000 Waffenröcke, die das sardinische Gouvernement zu Lyon bestellt hatte, sind nach Turin abgegangen; 20,000 Zelte sollen folgen.
In der östreichischen Armee werden die Reibungen zwischen Ungarn und Kroaten mit jedem Tage ernsthafter. ‒ Nach einer Korrespondenz aus Mailand vom 21. ist Radetzki's Heer 90,000 Mann stark, wovon 1/3 krank und 2/3 demoralisirt. Ein dreister Coup und die ganze Wirthschaft würde nach allen vier Winden auseinanderstieben.
Belgien.
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@facs0659
[ * ] Brüssel, 29. Oktober.
Belgien ist das Land der Oekonomie.
Oekonomie! Oekonomie! das ist der Schrei des Tages. Die Belgier wollen ökonomisch in allen Dingen werden. Mit ihrem Witze waren sie es lange.
Sogar der Prägstock des Orden Leopold wird zu Gelde gemacht. Die Matrizen des Orden Leopold werden in allen belgischen Journalen für 600 Fr. zum Verkaufe ausgeboten.
Der Orden des belgischen Musterstaates, der Orden des musterhaften König Leopold, mit dem alle die Biedermänner geschmückt wurden, die sich um den Musterstaat verdient machten. er soll seine Matrizen verlieren ‒ das ist hart! Armer Musterstaat.
Aber Oekonomie muß sein. Die Belgier begreifen, daß die Zeiten schlecht sind, sehr schlecht.
Die Ruhe in Belgien hat fast grade so viel gekostet wie die Unruhe in andern Ländern. Das Geld ist rar geworden und die Vlandern sind hungrig. Alles will man zu Gelde machen, sogar die Matrizen!
Die schönen Tage vor Aranjuez sind vorüber, die schönen Tage, wo noch die Abgesandten aller Völker nach Brüssel pilgerten um bei einem Glase Faro die Vorzüge des belgischen Musterstaates zu studiren.
Ach, sie sind vorüber. Keine Fremden und kein fremdes Geld mehr! drum verkauft die Matrizen.
Auf den belgischen Eisenbahnen ist es jetzt so stille wie auf einem Kirchhofe. Es herrscht vollkommene Ruhe im Lande. Keine Engländer, keine Franzosen, keine Germanen ‒ nur Belgier reisen noch mitunter.
Belgier mit langen Gesichtern, Belgier die sich über Ruhe ihres Musterstaates freuen, ja, nur Belgier reisen noch in Belgien, und von sechs reisenden Belgiern gehören wenigstens drei immer dem Orden Leopold an, dem armen Orden, dem man die Matrizen verkaufen will!
Du hast's erreicht, O Rogier! Belgien ist ruhig. Ruhe herrscht in den Gefängnissen, Ruhe herrscht auf den Gassen, Ruhe herrscht in den Gemüthern und Ruhe herrscht in den Geldbeuteln. Schon hatte ich daran gedacht, nächstens den Orden Leopold zu bekommen, wenn ich dem Musterstaate ein Zwangsdarlehn von einem Franken machen würde. ‒ Da stellt mir der Teufel ein Bein: man verkauft die Matrizen!
Französische Republik.
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@facs0659
[ * ] Paris, 28. Oct.
Marschall Bugeaud zweifelt nach den bisherigen Erfolgen von Jellachich, Windischgrätz, Cavaignac, Wrangel u. dgl. nicht mehr, daß seine Stunde geschlagen hat. Er veröffentlicht in einem Lyoneser Journale, dem „Salut public“ folgenden Bericht:
„Man schreibt mir von allen Punkten Frankreichs, daß ich in allem Ernste einer der Kandidaten der Präsidentschaft der Republik bin. Diese Mittheilung geht mir zu von den schätzbarsten Personen aller Farben, mit Ausnahme der rothen, auf die ich keine Prätentionen mache. Ohne mich irgend einer stolzen Hoffnung hinzugeben zu wagen, glaube ich meine Kandidatur ihren Weg machen lassen zu müssen, da sie ein freies Produkt der Gesinnung der „honnetten“ Leute ist. Ich hätte nicht gewagt, nach einer so großen, so gefährlichen Ehre zu streben; fiele sie mir aber zu, so würde ich sie nicht zu groß glauben weder für meine Hingebung an das Land, noch für meine feste Entschließung, die Ruhe in Frankreich herzustellen durch die Herrschaft weiser Gesetze; den Wohlstand herzustellen durch die Ordnung in ihrem ganzen Umfange.“
Man liest in der Morning Post vom 25. Oktober. „Lebten wir nicht in einer Zeit, in welcher nichts mehr überrascht und unglaublich erscheint, so würden wir uns vielleicht enthalten haben, eine Thatsache mitzutheilen, die zu unserer Kenntniß gelangte. Man versichert uns aus bester Quelle, daß eine Deputation der Pariser Nationalgarde, die sich gegenwärtig zu London aufhält, sich zum Grafen von Neuilly (Louis Philippe) nach Claremont begeben hat, um dem königlichen Verbannten Condolenzcomplimente über den Wechsel seines Schicksals abzustatten. Die Nationalgarden von Paris wurden aufs Gütigste empfangen; der Graf sprach sein Bedauern aus, sie seiner erlauchten Gattin in Folge eines Unwohlseins derselben nicht vorstellen zu können; er fügte hinzu, daß, wenn sie noch einige Tage zu London verweilten, er sich''s zum höchsten Vergnügen anrechnen würde, sie ein andermal der Gräfin von Neuilly vorzustellen. Nach London zurückgekehrt, beschlossen die Mitglieder der Deputation bei der nächsten Zusammenkunft dem Grafen eine Adresse zu überreichen um ihm darin ihre Hingebung an seine Person und das Bedauern über sein Mißgeschick auszudrücken. Diese Adresse ist schon abgefaßt wie wir hören.
Man hat uns die Namen mehrerer Mitglieder der Deputation mitgetheilt; es ist aber klug, daß der gegenwärtige Stand der öffentlichen Meinung zu Paris uns die Veröffentlichung dieser Namen nicht erlaubt?
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@facs0659
Paris, 27. Oct.
Wien über! Wien hat kapitulirt! Windischgrätz ist in Wien eingezogen… So jubeln heute Univers, Patrie und ihr sauberer Anhang. Mit der Wiener Revolution habe es ein Ende u. s. w. Wir wollen hoffen, daß die nächste Post dieses Natterngezücht Lügen straft.
Die Regierung blieb bis heute Mittag ohne Depeschen.
‒ Der Eintritt der Russen in östreichisch Galizien wird demnächst zu Interpellationen in der Nationalversammlung Veranlassung geben.
‒ Der „Courrier“ ruft dem Minister des Auswärtigen zu: „… Was muß Europa von uns denken und bis zu welcher Tiefe müsste unser Einfluß auf die Völkerschicksale sinken, wenn Rußland sich in Oestreich und Ungarn mischt, während wir uns jeder Intervention in die östreichischen Angelegenheiten Italiens enthielten. Wir sind überzeugt, Rußland hätte sicher nicht diesen kühnen Schritt gewagt, wenn unsere Gesandten ihm erklärt hätten, daß eine derartige Einmischung in die ungarisch-östreichischen Händel die sofortige Besetzung der Lombardei durch unsere Alpenarmee zur Folge habe. Rußland ist schlau. Es berechnet den Zauber eines plötzlichen Ueberfalls und ist längst wieder über seine Gränzen, wenn die Diplomatie ihr Geschütz gegen es richtet. Wir wünschen, Hr. Bastide möge nicht als Opfer einer ähnlichen List fallen, deren nächste Folge die Einnahme Wiens (durch Windischgrätz und der Sturz der dortigen Demokratie) wäre.“
‒ Die gestrige Versammlung des Palais-National und Instituts im alten Deputirtensaale fiel sehr erbärmlich aus. Die Rue Taitbout (der Berg) hat sich gar nicht eingefunden. Man wartete auf sie bis 11 1/2 Uhr, und da kein Mensch von ihr sich einstellte, so debattirte man unter Corbon die Präsidentenfrage, die den Berg allerdings wenig interessirt.
‒ Das socialistische Manifest des Berges wird heute erscheinen. Man kann die Bekehrung der Majorität des Berges zum Socialismus als vollständig betrachten.
‒ Alton-Shee, Präsident des Bankets an der Roule-Barriere, das vorgestern die Nationalversammlung beschäftigte, richtet heute einen Brief an Dufaure, Minister des Innern, worin er mehrere böswillige Entstellungen des Ministers sarkastisch an's Licht stellt. Mehrere Morgenblätter theilen diesen Brief mit.
‒ Folgendes sind die authentischen Worte, mittels welcher Louis Bonaparte sich gestern auf der Bühne der Nationalversammlung als Kandidat für die Präsidentschaft der Republik spreizte: „ … Wessen klagt man mich an? Man klagt mich an, vom Volksgefühl eine Kandidatur anzunehmen, die ich nicht suchte. (Unterbrechung.) Wohlan ja, ich nehme diese Kandidatur an, die mich ehrt; ich nehme sie an, weil drei aufeinanderfolgende Wahlen und die Einstimmigkeit, mit welcher die Nationalversammlung das Verbannungsdekret gegen meine Familie aufhob, mich zu dem Glauben berechtigten, daß Frankreich den Namen, den ich trage, als dazu geeignet betrachtet, zur Befestigung der in ihren Grundfesten erschütterten Gesellschaft zu dienen … (Stürmische Unterbrechung).
‒ Der Präsident der Republik wird also, dem gestrigen Beschlusse der Nationalversammlung gemäß, am 10. Dezember gewählt. Als Kandidaten werden allgemein die Namen Cavaignac, Ledru-Rollin, Louis-Bonaparte (bei der unseligen Verblendung unseres Landvolks) bezeichnet. Wir glauben, daß weder Cavaignac noch irgend einer der Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl (über zwei Millionen) erreiche und auf diese Weise doch die Nationalversammlung die Präsidentenwahl vorzunehmen gezwungen sein werde.
(Neuester Bankbericht.) Das soeben veröffentlichte Bülletin der Bankdirektion weist ein abermaliges Sinken des Portefeuilles von Paris auf 65,862,219 Fr. 81 Cent. und in den Sukkursalen auf 109,056,388 Fr. 44 Centimen nach. Die leidenden oder rückständigen Papiere belaufen sich immer noch auf 14,272,130 Fr. 82 Cent. für Paris und 8,316,494 Fr. in den Sukkursalen. Die Baarvorräthe sind leider abermals in Paris auf 128,979,222 Fr. 5 Cent. und in den Sukkursaalen auf 102,083,495 Fr. gestiegen. Die Staatskasse ist nur noch mit 9,970,232 Fr. 45 Cent, gutgeschrieben.
‒ Heute deliberirt der Pariser Stadtrath über eine Frage, die wohl noch in keinem Staate der sogenahnten civilisirten Welt aufgeworfen wurde, nämlich über die Anlage einer Arbeiterbörse ‒ eines kolossalen Palastes, in welchem die Arbeiter, statt müßig auf den Quais zu lagern, Schutz gegen Wind und Wetter und auch wohl Belehrungsstunden finden dürften. Auch würden dort die Arbeitsgeber ihre Taglöhner holen etc.
Wir zweifeln, daß der gegenwärtige Stadtrath die nöthigen Fonds zum Beginn dieses Baues heute schon votiren wird.
‒ Lacroir, Gerant des Peuple Constituant, ist gestern zu einem Monat Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden.
‒ Die Rachel ist nach Pisa abgereist.
‒ Maria Milanollo, die sechszehnjährige Violinistin, ist am Keuchhusten gestorben.
‒ Leotade, der berüchtigte Mönch aus Toulouse, liegt in dem Galeerenhospital zu Toulon lebensgefährlich krank darnieder.
‒ Zwischen dem Militär und den Zimmergesellen setzte es gestern eine derbe Prügelei auf dem Maubertplatze ab, bei der drei Soldaten erschlagen wurde.
‒ Der Moniteur widerruft heute die Behauptung der Journale, daß Labrousse je zum Konsul nach Amsterdam ausersehen wurde. (?)
Man darf auch dem Moniteur nicht auf's Wort glauben.)
Nationalversammlung. Sitzung vom 27. October. Anfang 1 1/4 Uhr. Präsident Marrast.
Dufaure, Minister des Innern, überreicht 3 Gesetzentwürfe, wovon die beiden ersten die Aube- und Seine-Departements ermächtigen, sich außerordentlich zu besteuern, um ihr Proletariat zu beschäftigen; der letztere 80,000 Franken für die Begräbnißkosten der Februaropfer verlangt.
Die Versammlung nimmt nun die Tagesordnung, den Artikel 2 des Präsidentenwahldekrets auf.
Desmolles erhält zuerst das Wort. Bürger! Repräsentanten! ruft er mit legitimistischer Stimme, Ihr habt gestern den Art. I. angenommen, der die Wahl auf den 10. Dezbr. festsetzt. Art. II. bestimmt die Hauptstadt jedes Wahlbezirks als Ort, an dem die Wahl vorzunehmen. Ich trage darauf an, daß nur für dieses Mal die Präsidentenwahl in jeder Gemeinde vorgenommen werde.
Man erräth den Zweck des Antragstellers. Die alte Monarchie möchte die Republik durch das allgemeine Stimmrecht aus dem Felde schlagen.
Dupont (aus Bussac) widersetzt sich dem Antrage nicht, doch müßte die Stimmzettelzählung im Hauptbezirksorte geschehen.
General Leydet und Odilon Barrot verlieren viele Worte über den Wahlmodus in den Gemeinden. Letzterer zeigt an, daß der Verfassungsausschuß Desmolles Antrag verwerfe, dagegen einen Antrag des Bürgers Emile Lerour zu dem seinigen mache.
Auf diese Anzeige hin wird Desmolles Antrag verworfen.
Emil Lerour's Antrag lautet: „Die Wahl des Präsidenten geschieht im Hauptbezirksorte laut Art. 9 des Dekrets vom 5. März. Nichtsdestoweniger kann der Wahlbezirk in Unterabtheilungen getheilt werden, doch sind diese Abtheilungen vom Präfekten unter Einholung eines Gutachtens des Departementsrathes vorzunehmen.“
Stimme: Wann sollen denn eigentlich die General- oder Departementsräthe zusammengerufen werden?
Cavaignac. In Abwesenheit des Ministers des Innern zeige ich der Versammlung an, daß es die Absicht der Regierung ist, die Generalräthe vom 15. bis 20. November zusammenzurufen. (Sehr gut).
Lerour's Antrag, nach geringer Aenderung durch Prudhomme, wird angenommen.
Dupont (aus Bussac) stellt den Antrag: „Die Zählung der Stimmzettel bei der Präsidentenwahl muß jedenfalls in dem Wahlbezirkshauptort geschehen.“
Dieser Antrag wird von der legitimistisch-bonapartistischen Clique hart bekämpft.
Man dringt auf Abstimmung durch Zettel. Resultat: Zahl der Stimmenden 784. Majorität 393. Für den Antrag 392, dagegen 392.
Marrast will, ehe er die Verwerfung ausspricht, die-Zettel im Nebensaale verifiziren lassen und die Debatte fortsetzen.
Abbé Fayet, Bischof von Orleans, protestirt aber gegen provisorische Boten und dringt auf sofortige Verifikation. Dieß wird verordnet und hat eine momentane Aufhebung der Sitzung zur Folge.
Die Sitzung blieb suspendirt bis 20 Minuten vor 5 Uhr, wo Marrast folgendes Revisionsresultat proklamirt:
Für den Langletschen Zusatz zum Dupont'schen Antrage: die Wahlzirkel in 3 Unterzirkel zu theilen haben gestimmt 395, dagegen 385. (Erstaunen).
Marrast erklärt diese Differenz dadurch, daß er sagt, mehrere Glieder haben sich abermals grobe Irrthümer zu Schulden kommen lassen. Mehrere haben blau und weiß zugleich gestimmt, d. h. blaue und weiße Stimmzettel in die Urnen geworfen.
Stimmen: Lesen Sie die Namen!
Marrast verliest die Namen, worunter sich auch Bauchart, der bekannte Untersuchungsheld befindet. (Erstaunen).
Crespel de la Touche beantragt, in Zukunft nicht mehr vom Platze aus stimmen zu lassen, sondern die Glieder über die Bühne spaziren zu lassen, damit Jeder seinen Zettel selbst in die Urne werfe. Außerdem solle ein Huissier an die Urne gestellt werden, um die Irrthümer oder Unterschleife zu überwachen.
Marrast: Stellen Sie Ihren Antrag in der gehörigen Form, dann soll er diskutirt werden.
Julien stellt den Antrag, die Wahlzirkel nicht in 3, sondern nur in 2 Unterabtheilungen zu theilen. Wird verworfen.
Huré stellt den Antrag, vier Unterabtheilungen zu treffen.
Stimmen: Nicht doch! Zum Schluß! Wird mit 420 gegen 334 Stimmen verworfen, d. h. der Antrag soll erst diskutirt werden.
Sechs Glieder des Verfassungsausschusses schließen sich ihm an und es wird abgestimmt. 431 gegen 334 entscheiden, daß die Wahlzirkel in 4 Abtheilungen getheilt, d. h. fast in jedem Dorfe gestimmt werden soll.
In Folge der unzätzligen (6) Skrutinien reißt sich die Versammlung heute noch nicht aus dem ersten Artikel (2ten §.) und die Sitzung wird ohne Generalvotum um 6 1/2 Uhr geschlossen.
Nationalversammlung. Sitzung vom 28. Oktober. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast. Das Protokoll wird vorgelesen.
Cèsar Bacet erläutert dasselbe. Gestern, sagt er, fanden bekanntlich 6 Zettelabstimmungen statt. Bei dreien war ich zugegen, bei dreien dagegen abwesend. Woher kommt es nun, daß im heutigen Moniteur mein Name sich in allen sechs Skrutinlisten unter den Stimmenden befindet? Hier herrsche offenbar Betrug, dem ab geholfen werden müsse. Er trage also im Sinne Crespel de la Touche auf eine neue und bessere Abstimmungsart an.
Marrast: Ihr Antrag soll ins Protokoll aufgenommen werden.
De Mesange: Mir ist noch viel Drolligeres passirt. Ich wohnte der Sitzung gar nicht bei und doch stehe ich unter den Stimmenden. Es muß sich also offenbar Jemand erlaubt haben, mein Pult zu öffnen und die mit meinem Namen bedruckten Stimmzettel in die Urnen zu werfen. Aus dergleichen Fehlgriffen können verhängnißvolle Irrthümer entspringen. Ich verlange, daß meine Beschwerde an die Reglementskommission gehe. (Unterstützt von der Linken.)
König, Ambert, St. Beuve, Lebreton, Vavin und sechs andere Glieder bitten um Urlaub. Bewilligt nach einigem Widerspruch.
Die Versammlung geht zur Tagesordnung, nämlich zu dem bis ins Unendliche amendirten Artikel 1. (§§. 2 und 3.) über, der von der Präsidentenwahl und vorzüglich von der Art handelt, in welcher diese Wahl vorgenommen werden soll.
Marrast hält den Gegenstand vollständig erschöpft und will über den ersten Artikel (ursprünglich sehr kurz, aber dann sehr ausgedehnt) in seiner Gesammtheit abstimmen lassen.
Victor Considerant protestirt dagegen. Die Verwirrung sei gestern zu groß gewesen. Erst habe man die Wahlzirkelhauptstädte als Stimmort beantragt, dann seien Anträge auf 6, 4, 3 und 2 Unterabtheilungen gestellt worden, damit den Bauern, deren Indifferentismus man fürchte, der Wahlact möglichst erleichtert werde. All dieses sei verworren berathen worden und bedürfe Erläuterung. Er trage auf Fortsetzung der Debatte an.
Mehrere Glieder unterstützen ihn.
Aylies bekämpft ihn. Unter diesem Vorwand, könne man auf alle Entscheidungen früherer Sitzungen zurückkommen.
Considerant besteht jedoch darauf und die Debatte entspinnt sich von Neuem.
Alem Rousseau stellt den Antrag: „Die Initiative, ob und in wie viele Unterabtheilungen die Kantonswahlbezirke im Interesse der Landbevölkerung zu theilen, ist lediglich dem Departements-Präfekten zu überlassen.“
Larochejaquelim bekämpft den Antrag. Die Linke gebe sich alle erdenkliche Mühe, dem allgemeinen Stimmrecht auf dem platten Lande auszuweichen und es auf das industrielle Proletariat in den Städten zu konzentriren. (Lärm vom Berge.)
Combarel, Toy, D. Barrot streiten sich eine Weile. Endlich erfolgt Abstimmung über Rousseau-Alem's Antrag.
467 gegen 273 verwerfen denselben.
Diesen Berg überstiegen, wurde nach Annahme eines Zusatzes von Emi Lerour, der die Friedensrichter und eventuell nur den Maires die Präsidentenschaft bei jenen Wahloperationen anweist, der erste Artikel endlich angenommen.
Artikel 2, 3, 4 und 6 gehen rasch hinter einander durch.
Dagegen ruft wieder ein Zusatz zu Art. 6. des unausstehlichen Schwätzers Deslongrais eine lage Debatte hervor.
Dieser Deslongrais'sche Zusatz zu Art. 6 lautet: „Artikel 6 Der Präsident tritt sogleich nach Prüfung der Wahlprotokolle und seiner Installation in die Ausübung der ihm durch die Verfassung verliehenen Rechte. (Zusatz.) Dennoch behält sich die Nationalversammlung die Unverletzbarkeit ihrer Souverainetäts- und Constituirungs-Rechte bis zum Zusammentritt der nächsten Gesetzgebenden Versammlung vor.“
Dieser Zusatz soll dem Präsidenten während der Ferien die Hände und Füße binden.
Lorochejaquelin, Vivien, Lespinasse und Cremieur zanken sich um dieses Bleichgewicht. Auch Besnard gesellt sich dem Streite bei.
Cavaignac besteigt die Bühne und erklärt, daß es niemals in der Absicht des Gesetzentwurfs gelegen, die Dauer der Rechte der Nationalversammlung irgendwie zu beschränken. Die Exekutivgewalt hege einen innigeren Wunsch, als diese Rechte möglichst lange bestehen zu sehen, damit die Versammlung ihre Aufsicht üben könne.
Hierauf wird der Deslongrais'sche Antrag genehmigt. Artikel 6 ist erledigt. Artikel 7 lautet:
„Bis zur definitiven Konstituirung des Staatsraths verrichtet eine aus dreißig Gliedern der National-Versammlung durch geheimes Stimmenmehr zu ernennende Kommission die laut Artikel 54 und 64 der Verfassung dem Staatsrathe zufallenden Geschäfte.“
Deslongrais will diesen Artikel ganz unterdrückt wissen.
Vivien bekämpt dies.
Victor Lefranc will sprechen, kann aber nicht zu Worte kommen. Man schreit von allen Seiten: Zum Schluß! Zum Schluß!
Artikel 7 wird angenommen.
Buchez (katholischer Demokrat) stellt den Antrag, daß der Präsident einen Eid schwöre. (Oho! Vom Berge.)
Cremieur bekämpft denselben. Seit 60 Jahren seien schon zu viele [0660] politische Eide geschworen und gebrochen worden, daß man diese Scandale nicht erneuern dürfe.
Fayet (Bischof von Orleans) vertheidigt den Eid und zieht fürchterlich gegen die Atheisten los. (Zur Abstimmung!)
436 gegen 281 Stimmen bestehen auf den Eid!!!
Flocon stellt einen letzten Zusatz:
„Jeder Präsident, der gegen Artikel 50 der Verfassung verstoße, solle sofort abgesetzt und als Landesverräther erklärt werden.“
Vievien bekämpft ihn und möchte denselben an die Verfassungskommission verwiesen haben. Man solle aber doch endlich über die Präsidentenwahl abstimmen.
Deslongrais sieht die permanente Insurrektion in diesem Antrage. (Tumult.)
Der Artikel wird an die Verfassungskommission gewiesen.
St. Rommervill will noch sprechen, alle Welt greift aber nach dem Hute und will nichts von der Verantwortlichkeit des Präsidenten und seiner Minister, die er beantragt, hören. Es gelingt ihm doch, noch einiges zu sprechen. Sein Antrag wird aber verworfen.
Das Gesammtdekret wird um 6 1/2 Uhr endlich angenommen.
Die Sitzung ist aufgehoben.
Großbritannien.
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London, 28. Okt.
Die Handelsnachrichten der letzten indischen Post sind besser als seit langer Zeit. In Bombay namentlich hatte die Frage nach Manufakturwaaren zugenommen. Die Berichte über die Indigoerndte aus Calcutta lauten ebenfalls günstig. Wir brauchen nicht zu versichern, daß diese Neuigkeiten einen erfreulichen Eindruck auf die City gemacht haben.
Die Times drückt heute in einem leitenden Artikel ihre große Zufriedenheit über den jüngsten Besuch der pariser Nationalgarden aus und meint, daß die lieben Gäste sehr bedeutende Erinnerungen mit nach Frankreich hinübernehmen würden. Während in Paris überall Kanonen aufgepflanzt stünden, werde London mit einer doppelt großen Bevölkerung einzig und allein durch den Konstablerstock im Zaum gehalten. Dies, meint die Times, habe einen wundersamen Eindruck auf die Fremdlinge machen müssen, und gern schmeichelt sie sich mit dem Gedanken, daß die bewaffneten Epiciers ihr Mögliches thun würden, um englische Sitten und Gewohnheiten auch auf der andern Seite des Kanals zu begründen. Der Anfang scheint ja in der That dazu gemacht werden zu sollen, denn wie wir hören, hat der englische Konstabler Louis Bonaparte viele Chancen Präsident der honetten Republik zu werden. Englische und französische Polizeidiener können sich dann brüderlich die Hand reichen.
Feargus O' Connor, der Chef der Chartisten läßt sich durch die jüngste Niederlage seiner Partei nicht abhalten, in der frühern Agitation fortzufahren. Er reist augenblicklich durch Schottland und hielt bereits stark besuchte Meetings in Aberdeen, Montrose und Dundee. Auch der alte Robert Owen läßt in dem Organ der Chartisten, in dem Northern Star wieder Adressen an die Königin der Briten abdrucken, in denen er seinen schon so oft ausgesprochenen wohlmeinenden Gesinnungen aufs Neue Luft zu machen sucht.
Richard Oastler, „der Freund der Arbeiterkinder,“ macht dagegen Propaganda bei den arbeitenden Klasse. Weder O' Connor, noch Owen, noch Oastler werden aber großen Erfolg durch ihre friedlichen Bestrebungen zu Wege bringen. Die Zukunft gehört den Chartisten, die ihre Sache mit der Gewalt der Waffen entscheiden werden.
Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.
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Sitzung vom 26. Oktober 1848, Abends 6 Uhr.
Der Bericht der in der Sitzung vom 6. d. M. gewählten gemischten Kommission über die stattgehabte Prüfung des Projektes zur Anlage eines Sicherheitshafens, in Verbindung mit einem Schiffsbauwerfte an der Rheinau, sowie über die dabei zugleich zur Erörterung gekommene Frage, wegen Beseitigung der Stadtmauer, vom Holzthore aufwärts bis in die Nähe des Bayenthores, und über den Ersatz derselben durch eine Werftmauer auf der äußersten Rheinseite, ward mitgetheilt und mit großem Interesse vom Gemeinderathe entgegengenommen. Derselbe genehmigte darauf die von der Kommission beantragte Vervielfältigung des ausführlichen Projektes durch eine Lithographie, unter Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten, und ersuchte die Verwaltung, darauf hinzuwirken, daß die Ausarbeitung des neuen Entwurfes möglichst beschleunigt werde.
Nach Anhörung des Kommissionsberichtes über die technische Untersuchung der Herstellungsarbeiten an der nördlichen Flügelmauer des Sicherheitshafens, wurde die Verwaltung autorisirt, diese Arbeiten sofort suspendiren zu lassen, die Sache selbst aber mit dem noch zu erstattenden diffentirenden Gutachten des Stadtbaumeisters, der kompetenten höheren Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und demnächst nach dieser zu verfahren, ohne daß die Sache wieder in den Gemeinderath zu bringen sei.
Die Kommission für die Vorarbeiten zur Einführung einer Vermögens- oder Einkommenssteuer, erstattete ihren ferneren Bericht, worauf nach ausführlicher Diskussion folgendes Projekt über die Bildung einer Kommission zur Einschätzung der Steuerpflichtigen, vom Gemeinderathe angenommen ward:
1) Zum Zwecke der Einschätzung wird eine Kommission, bestehend aus 12 Mitgliedern des Gemeinderaths und aus 36 Bürgern, gebildet, welche das Einschätzungs-Geschäft gemeinschaftlich vorzunehmen hat.
Die 36 Bürger erhalten eben so viele Stellvertreter.
2. Die 12 Mitglieder des Gemeinderaths werden von diesem aus seiner Mitte und die 36 Bürger, nebst den Stellvertretern, nach den 6 Polizeibezirken und zwar nach Maßgabe der Zahl der Wähler, in jedem Bezirke gewählt.
3) Bei der Wahl konkurriren alle Bürger, welche bei der Schätzung, Behufs der Wahl der Gemeindeverordneten zu 200 Thlr. Einkommen geschätzt worden sind. Jeder muß persönlich wählen.
4) Die aus der Bürgerschaft zu wählenden Kommissions-Mitglieder müssen in dem Bezirke, wo sie gewählt werden, wohnhaft sein.
5) Die Kommission wird die Schätzungsliste nach deren Anfertigung 14 Tage lang auf dem Rathhause offen legen, und es steht Jedem frei, daselbst seinen Einspruch gegen die Schätzung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist revidirt und berichtigt die Kommission die Schätzungen.
6) Ueber spätere Reklamationen entscheidet der gesammte Gemeinderath. 7) Dem Schätzungsverfahren soll eine Einladung an alle Bürger, sich selbst einzuschätzen, vorhergehen, ohne daß jedoch eine solche Selbsteinschätzung für die Kommission maßgebend ist.
Schließlich erklärte der Gemeinderath sich damit einverstanden, daß das Armenbudget pro 1848 den einschlägigen ständigen Kommissionen zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werde.
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Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.
haben zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die bei Berechnung ihres Arbeitslohns in mehreren Fabrikdistrikten vorkommenden, unter der Benennung „Trucksystem“ bekannten Mißbräuche, den Enwurf eines Gesetzes ausarbeiten lassen, den Wir anbei der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zur Erklärung zugehen lassen.
Gegeben Sanssouci, den 24. Oktober 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm
kontrasignirt: v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff.
Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten,
v. Ladenberg.
Botschaft
an die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung.
Wir Friedrich Wilhelm etc. etc.
verordnen mit Zustimmung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, auf den Antrag unseres Staatsministeriums, was folgt:
Art. I. Fabrikinhaber und Fabrikanten, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der Fabrikate in baarem Gelde zu befriedigen.
Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren.
Dagegen können den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf, Landnutzungen, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden.
Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Familienglieder, Gehülfen und Beauftragte der im Art. I. bezeichneten Personen, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der vorerwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist.
Ant. III. Unter Arbeitern werden hier alle verstanden, welche in Fabrikstätten oder außerhalb derselben für Fabrikinhaber oder die ihnen im Art. I. und II. gleichgestellten Personen, die zu ihrem Gewerbebetriebe gehörigen Ganz- oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne sonst von deren Verkaufe ein Gewerbe zu machen.
Art. IV. Arbeiter, welche den obigen Vorschriften zuwider in anderer Weise als durch baares Geld befriedigt worden sind, können dessenungeachtet Baarzahlung verlangen.
Art. V. Verträge, welche diesem Gesetze zuwiderlaufen, sind nichtig.
Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits von Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem andern Zweck, als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien.
Art. VI. Forderungen wegen Waaren, welche ungeachtet des Verbotes den Arbeitern kreditirt worden sind, können weder eingeklagt, noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben sind.
Art. VII. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI. und des Konsularbeschlusses vom 9. Frimaire XII, so wie des großh. bergischen Dekrets vom 3. Nov. 1806, insoweit danach die Arbeiter Behufs der Erstattung baarer Geldvorschüsse an Aufhebung der mit den Vorschußgebern etwa errichteten Arbeits- oder Dienstverträge und an Eingehung anderer derartiger Verhältnisse gehindert werden können, werden hierdurch außer Kraft gesetzt.
Art. VIII. Uebertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldbuße von 5 bis 100 Thalern gestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Im Unvermögensfalle wird auf verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt.
Jede rechtskräftige Verurtheilung wird durch das Amtsblatt und die öffentlichen Blätter derjenigen Kreise, in welchen der Verurtheilte und der betheiligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten des Ersteren bekannt gemacht.
Art. X. Die Geldbußen fließen der Kranken-, Sterbe-, Spar- oder ähnlichen Hülfskassen zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenigen Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher derselbe gehört. Wenn mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so fällt die Geldbuße Allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Ortsarmenkasse.
Urkundlich etc.
Handels-Nachrichten.
gap: insignificant
Frucht-Preise.
gap: insignificant
Anzeigen.
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Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 30. Oktober 1848.
Angekommen: Franz Elbert von Mannheim. J. Hirschmann nach Mainz. Kapt. Wilson von Amsterdam mit 4039 Ctr. Kapt. Willemsen von Rotterdam mit 3993 Ctr. Kapt. Baumann von Rotterdam mit 4384 Ctr. A. Volk von Amsterdam mit 2692 Ctr. G. Heukels von Rotterdam mit 1694 Ctr.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Jacob Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel und Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Pisbach. Nach Mainz J. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Hegewein. Nach Worms und Mannheim B. Sommer. Nach Heilbronn G. C. Schmidt. Nach Bingen Wwe. Jonas.
Nach Rotterdam Kapt. Lützenkirchen Köln Nr. 26.
Nach Amsterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 19.
Rheinhöhe am 30. Okt.5' 4 1/2
Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Bovens, W. Fromm u. P. v. Lith.
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Bekanntmachung.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 14) ist vorgeschrieben worden, daß für Sendungen, deren Werth angegeben ist, außer dem Porto für das Gewicht, noch eine Assekuranz-Gebühr für den angegebenen Werth erhoben werden soll. Ferner bestimmt die gedachte Allerhöchste Kabinets-Ordre, daß ein Deklarationszwang nicht mehr Statt findet, daß aber im Falle des Verlustes einer nicht deklarirten Geldsendung oder einer Werthsendung, welche bisher dem Deklarationszwange unterworfen war, kein Ersatz geleistet wird. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Post beim Verluste nicht deklarirter Sendungen und dann Ersatz zu leisten, wenn der Werth derselben, die Tara abgerechnet, weniger beträgt, als zehn Thlr. pro Pfund. In solchen Fällen wird eine Assekuranz-Gebühr nicht erhoben, der Absender hat aber den Werth des Inhaltes glaubhaft nachzuweisen, bevor Ersatz geleistet werden kann. Werden Sendungen von geringerem Werthe als 10 Thlr. pro Pfund von dem Absender freiwillig deklarirt, so wird die Assekuranz-Gebühr von dem deklarirten Werthe erhoben und im Verlustfalle nur letzterer von der Post erstattet, in so fern von dieser nicht nachgewiesen werden kann, daß der deklarirte Werth den gemeinen Werth der Sache übersteigt.
Berlin, 21. Oktober 1848.
General-Post-Amt.
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An die Vorsteher der katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz
habe ich unterm 24. d. Mts. Einen Aufruf versandt, in welchem ich mit der Betheiligung an den Vorbereitungen zur Deputirtenwahl nicht die Zahl der Vereins-Mitglieder, sondern deren Wirksamkeit bezeichnen wollte.
Dies nachträglich zur Verhütung von Mißverständniß.
Münstereifel, am 27. Oktober 1848,
Der Gymnasial-Direktor, Katzfey.
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Gesucht ein junger Mann zu Erlernung des Drechsler-Handwerks Thurnmarkt Nr. 43.
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Gesuch.
Ein junger militärfreier Mann, welcher bereits seit 4 1/2 Jahr auf Reisen so wie auf dem Komptoir in einem Manufaktur en gros Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals gearbeitet, sucht in einem derartigen Geschäft als Kommis oder Reisender ein neues Engagement.
Der Zeit-Umstände wegen, würde er sich auch verpflichten, in den ersten Monaten als Volontär zu arbeiten, vorausgesetzt daß er auch später in dem Hause bleiben kann.
Hierauf Reflektirende bittet man sich unter Lit. B. an die Expedition dieses Blattes zu wenden.
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Einladung zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz.
Die am 11. Oktober d. J. zu Düsseldorf veranstaltete evangelische Kirchen-Konferenz hat in den wenigen, aber wichtigen Beschlüssen, welche sie gefaßt hat, schon ein erfreuliches und lohnendes Resultat geliefert, wie das s. Z. zu veröffentlichende Protokoll näher nachweisen wird.
Da jedoch einige der zur Berathung vorgelegten Thesen wegen der Kürze der Zeit nicht mehr besprochen werden konnten, so wurde der Beschluß gefaßt, sich nach einiger Zeit an demselben Orte zu diesem Zwecke, so wie zur Berathung über die Angelegenheit der evangelischen Kirche überhaupt und das, was ihr in der gegenwärtigen Zeit Noth thue, wiederum zu versammeln; das dermalige Präsidium wurde ersucht und ermächtigt, die Einladung zu dieser Versammlung zu bewirken.
Demgemäß laden wir alle Glieder der evangelischen Kirche, denen das Wohl derselben am Herzen liegt, insbesondere die Mitglieder der ersten Konferenz hierdurch ein, sich Mittwoch den 8. November d. J., Vormittags 9 1/2 Uhr, Im Gasthofe bei Wittwe Schläger am Bahnhofe zu Düsseldorf, zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz zahlreich zu versammeln.
Düsseldorf und Bonn, im Oktober 1848.
Das Präsidium:
Hülsmann. Dorner.
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Eine junge Dame von anständiger Familie wünscht in einem hiesigen achtbaren Bürgershause einen Stelle, wo sie in Küche u. Hausarbeit etc. unterrichtet wird. Dieselbe ist in allen Handarbeiten erfahren, und würde sich auch allenfalls zu einer Vergütung verstehen. Näheres bei der Expedition dies. Bl.
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Gasthof zum
Bönn'schen Posthause.
Auf die veränderte Einrichtung deiner Abend-Restauration macht der Unterzeichnete ganz besonders aufmerksam.
Wm. Hilgers.
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Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.
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Inserat.
Am Sonntag den 29. Dieses sahen wir zum erstenmal wiederholt „der Gott und die Bajadere“ von Auber über unsere Bühne gehen. Die Direktion und Herr Martin verdienen besonders rühmlichst erwähnt zu werden, daß sie dem Publikum diese allerliebste Oper, welche sich schon seit 17 Jahren auf den größten Bühnen Europas auf dem Repertoir erhalten hat, auch hier zur Aufführung gebracht haben.
Die Darstellung der Frau Martin-Zimmermann darin, ist so ausgezeichnet, daß wir sie kühn zur Seite einer Taglioni stellen können, für welche bekanntlich die Rolle geschrieben ist.
Mit Bedauern erfahren wir, daß uns Herr und Frau Martin und ihre liebenswürdige Schülerin Lina Gärtner bald verlassen werden, und somit wenig Gelegenheit geboten wird die schönen Leistungen derselben noch öfter zu sehen.
Schließlich bitten wir die Direktion dafür Sorge zu tragen, daß obige Oper noch mehrmals zur Aufführung kommt, wobei wir das Publikum besonders aufmerksam machen, und einladen derselben ja beizuwohnen.
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Glückwunsch.
Der Mamsell Anna Mar. . H……auf Ihre neue Amourschaft vis-a-vis in der Weberst.
Ihren früheren Verehrer.
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Mit dem heutigen Tage erscheint die erste Nummer „Freie Blätter.“
Dieselben werden wöchentlich 3 Mal ausgegeben. (Sonntag, Mittwoch, Freitag) ‒ Abonnementspreis für Köln 15 Sgr. Pro Quartal; auswärts durch die Postanstalten des Staates bezogen 18 3/4 Sgr. Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen.
Köln, den 29. Oktober 1848. Der Gerant:
Engels.
Bestellungen wolle man gef. bald in Köln unter Hutmacher Nr. 17, auswärts bei den nächsten Postanstalten machen.
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Oder-Moseler-Weinmost
und neuer Wein-Ausbruch
im Freischützen.
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Köln-Mindener
Eisenbahn.
Um auch diejenigen Stationen unserer Bahn, welche nicht direkt in den nord-deutschen Eisenbahn-Verband aufgenommen sind, an den Vortheilen desselben möglichst Theil nehmen zu lassen, ist die Einrichtung getroffen, daß die Güter, welche mit direkten Frachtbriefen nach Magdeburg, Leipzig, Berlin oder weiter versehen sind, durch unentgeltliche Um-Expedition in Minden auf Verlangen der Absender in den Verbandverkehr aufgenommen werden.
Da Nähere ist bei den Güter-Expeditionen zu erfahren.
Köln, den 25. Oktober 1848.
Die Direktion.
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Bonn-Kölner:Eisenbahn.
Vom 15. Oktober 1848 ab fahren die Züge täglich:
Von Köln nach Bonn:
6 1/2 ,10,11 1/2, Uhr Vormittags.
2 1/2,5 Uhr 10 Minuten,7 1/2 Uhr Nachmittags.
Von Bonn nach Köln:
7,8 3/4,12 Uhr Vormittags.
2 Uhr 20 Min.5,7 Uhr 20 Min. Nachm.
Die Direktion.
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Römischer Circus.
von
Alexandro Guerra.
Letzte Vorstellung.
Heute Dienstag den 31. Oktober 1848 findet das große römische Pferde-Wettrennen und Wtetfahren auf dem Exerzierplatze neben der Kavallerie-Kaserne. Anfang 3 Uhr. Nach dem Wettrennen große Vorstellung, und zum Beschluß Wiederholung Mazeppa. Das nähere der Trägerzettel.
Alexandro Guerra.
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Theater-Anzeige.
Dienstag den 31. Dezember 1848:
Achte Vorstellung des Balletmeisters Herrn Martin und Frau Martin-Zimmann, erste Tänzer des königl. Theatra
St. Carlos in Lissabon.
Zum Erstenmal:
Im dritten Akt.
Grand Pas de deux.
Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin-Zimmann. Musik von Adolph Adam.
Im fünften Akt.
Zum Erstenmal:
Saleo di Hérés.
Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin Zimmann. Musik von Donizetti aus Lucrecia Borgia.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.