[0587]
Beilage zu Nr. 117 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag, 15. Oktober 1848.
[Ungarn]
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[Fortsetzung] verstärkt, verfolgt den Feind, und das mißhandelte Volk erhebt sich in Scharen gegen die Räuber und Mordbrenner, deren wir bald Meister zu werden hoffen. Ereilen wir ihn aber nicht, so mag es kommen, daß er mit seinen Schaaren in Oestreichs gesegnete Gefilde einbricht, um sein hier mißlungenes Attentat gegen Recht und Freiheit auch unter Wiens Mauern zu versuchen. Gleiche Interessen und gleiche Gefahren für das Heiligste der Menschen und Völker verbinden uns mit euch, ihr Brüder von Oesterreich! wohl fester für die Zukunft, als es die Bande vermochten, die unsere Vergangenheit umschlangen.
Das Hochgefühl, mit dem uns die Wendung unsers gemeinschaftlichen Geschickes erfüllt, nicht minder die unabweisliche Pflicht, die euch gegenüber Völker- und Nachbarrecht uns auferlegen, gebietet, daß wir euch vor der auch eurem Lande drohenden Gefahr des feindlichen Räubereinbruchs ohne Verzug warnen. Höret unsere Stimme! Sähet ihr unsere verwüsteten Fluren, unsere niedergebrannten Dörfer, unsere gebrandschatzten und geplünderten Städte, unsere gemordeten Greise und Kinder, unsere geschändeten Weiber und Töchter! wäret ihr Zeugen des unsäglichen Elends aller Art, das dieses große Verbrechen am Völkerrechte über unser friedliches Land brachte; wüßtet ihr, was uns in den heiligsten Zuständen bevorstand, im Fall Jellachich siegte, so würde euch grauen vor dem schrecklichen Bilde des Jammers, der über euch kommen würde, wenn Jellachich in Oesterreich erreichen sollte, was ihm in Ungarn mißlang. Glaubet ja nicht, daß kaiserlicher Befehl und Macht den Verräther in seinem sträflichen Unternehmen aufhalten könnte; denn wisset, Jellachich entblödete sich nicht öffentlich zu erklären: „daß er wohl schon 21 Handschreiben des Kaisers erhielt, die er leider nicht in der Lage war zu befolgen,“ ‒ und „Se. Maj. der Kaiser könne ihm noch 21 Handbillets senden, welche ihn von seinem Ziele weglenken wollten, er würde sie nicht befolgen. Er müsse für Se. Maj. handeln, wäre es auch wider dessen Willen.“ Was nun das Ziel des Verräthers sei? Brüder! Könnt ihr daran noch zweifeln nach Dem, was sich bei uns schrecklich und klar gezeigt hat, und was sich den Völkern Oesterreichs und unserm verrathenen Monarchen eben so schrecklich erweisen würde, gelänge es nicht, die drohende Gefahr abzuwenden? Wir sind Brüder, Freunde unter dem Panier der Freiheit! diese mit vereinter Kraft zu schützen sei unsere heiligste Aufgabe!
[(P. Z.)]
Italien.
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[ * ] Mailand, 5 Okt.
Die Stimmung der Völker ist wieder im höchsten Grade aufgeregt. Auch auf dem platten Lande läßt die Unzufriedenheit der von Kriegskontributionen gedrückten Bauern einen baldigen Wiederausbruch der Feindseligkeiten erwarten. Die Entwaffnung geht nur in sehr unvollkommener Weise vor sich und überall macht sich der Haß gegen Oestreich nicht allein in den wildesten Worten, sondern auch in oft wiederholten Angriffen auf einzelne getroffene Soldaten Luft. Eine Proklamation des Kommandanten Albrici ist hiervon der beste Beweis. Er beklagt sich darin, daß man häufig auf die im Marsche begriffenen Soldaren schieße und er droht die strengsten Maßregeln verhängen zu wollen, wenn sich dies nicht sofort ändere.
Nadetzki war genöthigt, Mailand theilweise von Truppen zu entblößen, um die lombardische Bevölkerung der Provinzen im Zaume zu halten. Como, Lecco und Barese wurden stark besetzt.
Der Risorgiment von Turin berichtet vom 6. Oktbr.: „Wir erhalten die folgende in Brescia gedruckte Mittheilung: Se. Maj. für das Wohl der Bewohner des lombardisch-venetianischen Königreichs besorgt, hat, zum Schaden zwar der eigenen Staaten, die englisch-französische Vermittlung auf den folgenden Basen angenommen: 1) Freiheit der Presse. 2) Nationalgarden. 3) Nationalbeamte. 4) Nationaltruppen. 5) Räumung des lombardisch-venetianischen Königreichs durch alle nicht italienischen Truppen. 6) Herausgabe der Festungen. 7) Getrennte Administration mit einem Vicekönig, zu erwählen zwischen den zwei Söhnen des Erzherzog Regnier, Ernst und Sigismund; eine jährliche Contribution von 25 Mill.; Residenz des Vicekönigs 5 Monate in Mailand und 6 in Venedig. 8) Jährlicher Besuch Sr. Majestät. 6) Im Fall einer fremden Invasion, eine Hülfe von 100,000 Mann; dagegen würde sich das lomb.-venet. Königreich verpflichten, der Monarchie, wenn sie bedroht wäre, ebenfalls ein bewaffnetes Kontingent zu stellen.“
Jedenfalls wird diese Mittheilung noch der Bestätigung bedürfen. Auffallend ist es schon, daß dieses Aktenstück in Brescia und nicht in Mailand gedruckt wurde.
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@facs0587
[ * ] Messina, 30. Okt.
Es ist jetzt wohl als sicher anzunehmen, daß die französische Eskadre des Mittelmeeres, diesen Winter nicht nach Toulon zurückkehren und mehr oder weniger ihre jetzige Position behaupten wird. Der Friedland liege jetzt allein vor Neapel und hat den Admiral Baudin an Bord, der sich in wenigen Tagen nach Palermo begeben wird, um wieder den Oberbefehl der franz. Flotte zu übernehmen.
Die engl.-franz. Vermittlung ist noch um keinen Schritt weitergerückt. Neapel ist ruhig. In Sicilien hat sich die Lage der beiden kriegführenden Parteien noch nicht geändert; die Neapolitaner haben Messina und Melazzo inne. Das Gouvernement von Palermo fährt in seinen Widerstandsmaßregeln fort, und scheint sich wenig an eine friedliche Intervention zu kehren. In Neapel glaubte man indeß, daß sich die sicilianischen Verhältnisse zugleich mit denen von Oberitalien ordnen würden. Man sagte, daß die Instruktionen des Admiral Baudin etwas von denen des Admiral Parker verschieden seien, indem der franz. Admiral die Ordre erhalten habe, sich der Fortsetzung der Feindseligkeiten zu widersetzen, ohne indeß Gewalt anzuwenden, wogegen der englische Admiral authorisirt sei, mehr zu thun, und sogar wo möglich, die gänzliche Trennung von Sicilien zu begünstigen.
Natürlich wird es sich erst nächstens herausstellen, in wie weit diese Gerüchte gegründet sind.
Französische Republik.
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Paris, 12. Okt.
Eine Verordnung des Unterrichtsministers stellt das Studium der Geschichte der Revolutionen Europas und insbesondere Frankreichs, seit 1789, auf das Programm sämmtlicher Schüler der Republik, von wo es bisher ausgeschlossen war. Mit Eröffnung des so eben beginnenden Schuljahrs ist damit der Anfang zu machen.
‒ So eben versammelt sich der Ministerrath, in welchem die aus Wien eingetroffenen Depeschen den Hauptgegenstand der Berathung bilden sollen. Sind wir gut unterrichtet, so sei das Kabinet endlich entschlossen, jetzt den Marschall Radetzki etwas die Zähne zu zeigen.
Den zweiten Gegenstand wird der gestern Abend gefaßte Beschluß der Nationalversammlung bilden, wonach der Durriensche Vorschlag: „Dem Exekutiv-Chef das Recht der Journalsuspension selbst während des Belagerungszustandes nicht länger zuzugestehen,“ nur mit einem relativen Mehr von vier Stimmen (345 gegen 336) fallen gelassen wurde.
Dieses Votum scheint selbst dem National so bedenklich, daß er sagt: „Eine solche Ziffer kann für keinen Sieg gelten; sie enthält einen Fingerzeig für die Regierung, dem sie Berücksichtigung schuldig ist.“
Somit werden wir wohl heute oder morgen schon die Journalsuspension aufhören sehen.
‒ Die angefangenen Stadt- und Privatbauten sehen sich von Neuem unterbrochen. Sämmtliche Tischlergesellen haben, da sie sich mit den Meistern wegen des Lohnes nicht einigen konnten, ihre Arbeiten eingestellt.
‒ Der Arbeitsausschuß der Nationalversammlung prüft jetzt ein Gesetz über Aufnahme und Behandlung von Lehrlingen die in großen Städten einen Gegenstand ganz besonderer Ausbeutung bildeten. In Zukunft soll kein Meister mehr Lehrlinge als Gesellen beschäftigen und alle körperliche Züchtigungen fallen weg.
‒ Die Partei Ledru Rollins (Andere sagen auch die Proudhonsche und kommunistische Partei) bereitet in aller Stille ein Manifest vor, das bereits tausende von Unterschriften trage und mit welchem sie plötzlich vor die Nationalversammlung treten wolle.
‒ Der National erhielt eine Post aus Konstantinopel vom 25. Sept., die ihm die Stimmung der Donaufürstenthümer oder Russen feindlich und Türken freundlich schildert.
‒ Von Lamartine kündigt das „Bien public“ zwei interessante Broschüren als Lockspeise für seine Abonnenten an: 1) Briefe über das Eigenthum. 2) Geschichte der Revolution von 1848. (24. Febr. bis zum Sturz der Exekutivkommission am 22. Juni) und der Gründung der Republik.
Nationalversammlung Sitzung vom 12. Oktober. Anfang 12 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Das Protokoll wird vorgelesen. In dem Vorsaale spricht man vom Ministerwechsel.
Crespel de la Touche: Gestern Abend als Präsident Bixio das Resultat der Abstimmung über Verwerfung des Durrien'schen Antrages bekannt machte, erklärte Justizminister Marie, daß morgen (also heute) früh das Journalunterdruckungsrecht aufgehoben werden solle. Diese Erklärung wurde von allen in der Nähe der Tribüne stehenden Gliedern deutlich gehört und doch steht sie nicht im Protokolle. Ich verlange, daß es berichtigt werde.
Präsident Marrast: Man kann nur das in's Protokoll aufnehmen, was auf der Tribüne gesprochen und vom Bureau gehört wird.
Das Protokoll wird berichtigt.
Präsident Marrast: Bei dieser Gelegenheit rüge ich wiederholt, daß Glieder doppelte Stimmzettel in die Urne werfen. Es ist dieß gestern Abend wiederum geschehen.
Nach erfolgter Berichtigung stellt sich das Durrien'sche Votum auf folgende Zahlen: Es stimmten 673 Glieder. Davon für Fallenlassen des Antrags 339 und dagegen 334 (Sensation).
Lamartine verlangt Urlaub und erhält ihn. Die Versammlung geht dann zur Tagesordnung, Verfassungsdebatte, über. Sie war bekanntlich bei Art. 45 stehen geblieben, zu dem Matyieu (Droun) einen ganzen Stoß von Nebenanträgen gemacht hat. Sie lauten im Wesentlichen: „Art. 45. Der Präsident der Republik kann durch einen Beschluß der Kammer seines Amts entsetzt werden, doch muß er mit zwei Drittel Stimmenzahl gefaßt werden etc.
Matyieu (Drôme) entwickelt seine Anträge, die er wie die einzige Barriere gegen gewisse Herrschgelüste schildert.
Vivien, im Namen des Verfassungsausschusses bekämpft diese Anträge.
Sie werden verworfen.
Salmon trägt darauf an, daß der Repräsident der Republik nicht Mitglied der Kammer sein durfe.
Vivien bekämpft dieß. Salmon zieht ihn zurück.
Man schreitet zu Art. 46. „Der Präsident überwacht die Ausführung der Gesetze etc.“
Saint-Priest will angehangen wissen: „und er läßt die Gesetzentwürfe durch seine Minister vorlegen, welche die Gründe auseinanderzusetzen etc.“
Vivien ändert diese Redaktion ein wenig, worauf auch Saint-Priest ihr beitritt und sie dann durchgeht.
Art. 47. „Er befiehlt die Land- und See-Armee etc.“
Brunet macht einen unbedeutenden Nebenantrag, worauf der Artikel durchgeht.
Die Art. 48, 49, 50 u. 51 geben zu wenig erheblichem Widerspruch Veranlassung.
Art. 52, vom Recht der Begnadigung handelnd, wird ziemlich breit getreten. Dabeaux, Vivien und Cremieux nehmen an der Diskussion Theil.
Julien dringt darauf, daß die hochsten Beamten u. s. w. nur von der Nationalversammlung selbst begnadigt werden sollen.
Dieser Zusatz geht durch.
Art. 53, 54 und 55, rein von dem Mechanismus der Exekutivgewalt handelnd, gehen mit mehr oder minder geringfügigen Aenderungen durch, die für das Ausland kein Interesse.
Die Diskussion schleppt sich unter allgemeiner Theilnahmlosigkeit fort.
Die Gerüchte vom Ministerwechsel im Sinne der Rue de Poitiers werden stündlich stärker.
Artikel 56 ohne alle Dikussion angenommen.
Artikel 57 desgleichen
Artikel 58 desgleichen.
Artikel 59, vom Gehalte des Präsidenten handelnd, wird vielfach amendirt.
Tourret, Ackerminister, findet 600,000 Fr. jährlich für den Präsidenten zu hoch und schlägt 400,000 Fr. vor. Er verlangt geheime Abstimmung.
Resultat: Es stimmen 731 Glieder. Mehrheit 366. Dafür 182. Dagegen 549.
Also mit Glanz verworfen.
Deslongrais beantragt jährlich 3000,000 Frk. (Oh! oh!)
Der Artikel des Entwurfs mit 600,000 Frk. wird beibehalten. Der Präsident erhält diese Summe.
Senard, Minister des Innern, verlangt das Wort. Allgemeine Aufmerksamkeit.
Marrast, der Minister des Innern, hat das Wort für eine Mittheilung der Regierung (Stimme: Still! Still! Er wird uns das neue Ministerium vorlesen!)
Senard: Ich habe die Ehre Ihnen einen Dekretsentwurf für ein Anleihen des Somme Departements vorzulegen ‥ …
Ein fürchterliches Gelächter aus dem ganzen Saale unterbricht hier den Minister. Alle Welt sieht sich getäuscht. Endlich stellt sich die Ruhe wieder her und man schreitet zu Artikel 60, von dem Wohnsitz des Präsidenten handelnd. Angenommen.
Artikel 61 von der Befugniß der Ernennung zu den Staatsstellen handelnd, wird angenommen.
Hiermit ist die Sitzung geschlossen. Die Versammlung geht um 6 Uhr auseinander.
Belgien.
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[ * ] Brüssel, 13. Okt.
Der Prozeß von Risquons-Tout, bei dem bekanntlich 17 Todesurtheile gesprochen wurden, wird am 30. d. M. vor den Kassationshof kommen. Hr. Defacqz ist zum Berichterstatter der Sache ernannt.
Großbritannien.
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[ * ] London, 12. October.
Die Cholera hat sich wieder mehrere Male in der letzten Woche gezeigt. Die Times gibt die Todesfälle auf 26 an; fast alle unter der arbeitenden Klasse. An Bord des bei Greenwich vor Anker liegenden Krankenschiffes waren zwei Fälle vorgekommen. Trotz dieses wenig gefährlichen Fortschreitens der Krankheit fährt man fort, alle Hospitäler in und um London für ihren Empfang in Bereitschaft zu halten.
Die Times gibt heute wieder einmal einen längern Artikel über ihr Lieblingsthema, über die Eisenbahn-Spekulation und meint, daß die Aktionäre immer mehr Gelegenheit hätten, sich von den schönen Folgen ihrer letzten Schwindeleien zu überzeugen. Nach einer aus den besten Händen hervorgegangenen Aufstellung ist der Betrag der im Parlament passirten Eisenbahn-Projekte L. 326,643,217 Sterl. Von dieser Summe wurden bis zum Schluß des letzten Monats L. 195,317,106 Sterl. eingefordert so daß also noch der Rest der Einzahlungen mit L. 131,326,111 Sterl. dem Publikum zur Last fiele.
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@facs0587
[ * ] Dublin, 10. October.
Der Prozeß Me. Manus in Clonmel wird wahrscheinlich heute noch zu Ende gehen. Dann wird Meagher an die Reihe kommen, dessen Sache leicht eine Woche lang dauern dürfte, da sowohl Whiteside als Butt als Advokaten für ihn auftreten werden. Von dem Prozeß O'Brien's erzähle man sich noch mancherlei und bewundert namentlich die heroischt Gelassenheit des Verurtheilten. Während es sich um Leben oder Tod handelte, saß er ruhig auf seiner Bank und studierte eine Nummer von Freeman's Journal.
Spanien.
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@facs0587
[ * ] Madrid, 5. Okt.
Der Kriegsminister Figueras hat seine ministeriellen Funktionen wieder angetreten. Narvaez bleibt nur noch Konseil-Präsident, ohne Portefeuille. In Barcelona ist auf Befehl des Generals Cordova ein Kriegsgericht zusammengetreten, um über die Agenten einer carlo-republikanischen Conspiration, die man in Barcelona entdeckte, abzuurtheilen. In der Nähe von Valencia ließen sich wieder carlistische Banden sehen, welche die Bevölkerung brandschatzten. In Catalonien fielen mehrere Emeuten vor und Lérida wurde in Belagerungszustand erklärt.
Im Maeztrazqo fanden wieder Zusammentreffen der königlichen Truppen und der Insurgenten Statt, in denen letztere mehrere Verluste erlitten, darunter einige ihrer besten Führer. Nach dem Clamor publico war Cabrera am 29. v. M. in Vidra, um seine Streitkräfte zu sammeln und allem Anschein nach einen Handstreich zu versuchen.
Handels-Nachrichten.
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Sinnentstellender Druckfehler in Nr. 116 d. „N Rh. Ztg.“ Seite 3 Spalte 2, Zeile 31 von unten lies: „Wir leugnen allerdings, daß es möglich ist, den kleinen Grundeigenthümern innerhalb des jetzigen Systems durch irgend ein finanzielles Kunststück aufzuhelfen,“ Statt „daß es unmöglich ist u. s. w.“
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@facs0587
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@facs0587
Große freiwillige Porzellan- und Glas-Versteigerung.
Am Montag den 16. Oktober d. J., und die folgenden Tage, jedes Mal in den üblichen Vor- und Nachmittagsstunden, werden in der Obenmarspfortenstraße dahier im Hause Nr. 31 und 33, Judengassen-Ecke,
verschiedene Porzellan-Gegenstände in großer Masse und Auswahl, als unter Andern weiße und vergoldete Kaffe-Servicen, Teller und Tassen, Vasen und Figuren, sodann Krystall-Gegenstände, als Tafel-Aufsätze, Punsch-Terrinen, Wein- und Champagner-Gläser, ferner diverse Nouveautes, sowohl in Porzellan als Glas, besonders zu Weihnachts-Geschenken geeignet, gegen gleich baare Zahlung durch den Unterzeichneten versteigert werden.
Auf dieses reichhaltige Assortiment der schönsten Glas- und Porzellan-Waaren wird namentlich aufmerksam gemacht.
Köln, den 10. Oktober 1848.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
@typejAn
@facs0587
Versteigerung.
Am Montag den 16. Oktober 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St, Aposteln in Köln, verschiedene Hausmobilien als: 1 Sopha, Kommode, Spiegel, Schrank, Ofen etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
@typejAn
@facs0587
Versteigerung.
Am Dienstag den 17. Oktober 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St. Aposteln in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Sopha, Tische, Stühle, Ofen, Schränke, Spiegel etc., gegen baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
@typejAn
@facs0587
Versteigerung.
Am Montag den 16. Oktober 1848, Mittags 12 Uhr, sollen auf dem Heumarkte zu Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Sopha, Kommode, Tisch, Ofen etc. und 36 geraucherte westphalische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
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@facs0587
Bekanntmachung.
Montag den sechszehnten Oktober 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, verschiedene Mobilien, als: ein Klapptisch, ein Sekretär, ein Spiegel, ein Sopha, ein Ofen nebst Rohr, eine Pendül-Uhr und mehrere große Kupferstiche mit Glas und Rahmen etc. gegen baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen.
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@facs0587
Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Walburga Müller, Ehefrau des in Köln wohnenden Kaufmannes Joseph Wilhelm Bürkart, gegen ihren Ehemann, Klage auf Güterseparation angestestellt, und den Unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten zu ihrem Sachwalter ernannt.
Für den Auszug:
G. A. Böcker, Adv-Anwalt.
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@facs0587
Weinmost.
Von heute an verzapfe ich Weinmost die Flasche zu 5 Sgr. Salzgasse Nr. 10.
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@facs0587
Ein fehlerfreies Pianoforte bester Qualität, wird verziehungshalber zu dem festen Preise von 80 Thlr. verkauft. Die Expod. sagt wo.
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@facs0587
Versammlung des Filial-Arbeiter-Vereins jeden Sonntag Abends um 7 Uhr bei Simons, Mühlengasse Nr. 1 Daß Mittwochs auch noch Sitzung wäre, war früher irrthümlich berichtet worden.
Der Vorstand.
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@facs0587
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr 11.
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@facs0587
Ein besonders gut empfohlener braver Handlungsgehülfe der in verschiedenen Geschäftszweigen gearbeitet hat, wünscht recht bald eine Anstellung und sieht nicht so sehr auf hohes Salair als auf eine freundliche Behandlung. Die Expedition sagt welcher.
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Schauspiel in 5 Akten von Laube.
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 15. bis zum 21. Okt.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 9 Pf.
Köln, 15 Okt. 1848.
Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.
Anzeigen.
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Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 14. Oktober 1848.
Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg. C. Brögmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermein.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel u. Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain B Kraus. Nach Worms und Mannheim A. J Brillmeyer. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber.
Ferner nach Rotterdam Kapt. Coesen Köln Nr. 15.
Ferner nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2.
Rheinhöhe am 14 Okt. 5′ 3″.
Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers Visser
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Bekanntmachung.
Da vom 5. Hujus ab ‒ als dem Beginn des Winterfahrplanes der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft ‒ der zweite Deutz-Düsseldorfer Dampfwagenzug eingezogen wird, so wird die Köln-Crefelder Personenpost von diesem Tage ab statt bisher Abends um 7 Uhr schon Abends um 5 Uhr, zum Anschluß
in Crefeld
  • a. an die Düsseldorf-Clever Personenpost zur Beförderung der Correspondenz- und Fahrpostgegenstände nach Hüls, Aldekerk, Neukerk, Geldern, Issum, Grünthal, Wesel, Goch, Revelaer, Weeze, Cleve;
  • b. an den Cours nach Breyell mit der Currespondenz nach Kempen, Oedt, Strahlen, Wachtendonk, Greffrath, Cobbernick, Breyell, Kaldenkirchen, Benlo;
  • c. an den Cours nach Odenkirchen mit der Correspondenz etc. nach St. Thönie, Süchteln, Viersen und Dülken;
  • d. an den Cours nach Aachen mit der Correspondenz nach Reersen, ferner
  • e. nach Willich, Linn und Uerdingen;
in Neuß:
  • a. an die Personenpost von Düsseldorf über Corrschenbroich nach Gladbach und Rheydt;
  • b. von Düsseldorf nach Aachen mit der Correspondenz nach Gladbach, Rheydt, Odenkirchen, Wickerath, Giesenkirchen, Glehn, Juchen, Fürth, Garzweiler etc. abgefertigt, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.
Köln, den 14. Oktober 1848.
Der Ober-Postdirektor, Rehfeldt.
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@facs0588
Mobilar-Verkauf.
Am Mittwoch, den 18. Oktober 1848 Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene wohlerhaltene Mobilargegenstände, bestehend in Tischen, Stühlen, einem Sopha, Spiegeln, Schränken, Kommoden, Vorhängen, Küchengeräthen u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
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@facs0588
Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Carolina Theresia Hubertina Weber, Wittwe des Reniners Hermann Joseph Weber, nunmehrige Ehefrau des in Köln wohnenden Eduard Joseph Goffart, Inhabers einer lithographischen Anstalt, gegen ihren genannten Ehemann, und den provisorischen Syndik des Falliments des genannten Goffart, Advokaten Schneider II. in Köln, Klage auf Güterseparation angestellt, und den unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten, zu ihrem Sachwalter ernannt.
Für den Auszug:
G. A. Böcker,Adv.-Anwalt.
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@facs0588
Nr. 72069.
Auszug aus den im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10374.
Heute den vierten August ein tausend achthundert und vierzig, erschien im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Hrn. Advokat-Anwalt Füßer der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändler Hermann Joseph Kamp wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolles über die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, des genannten Parteien Thomessen gemeinschaftlich zugehörigen, an der Venloverstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Profession und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikel ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen königlichen Landgerichts angeheftet worden..... ‒
Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.
Stempel fünfzehn Silbergroschen.
Köln, wie Eingangs.
Gez. Füßer. Götz.
Gez. Mockel.
Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.
Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen.
Köln, den 25. August eintausend achthundert acht und vierzig.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände.
Gez. Kerckhof.
Vollmacht.
Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff des von ihm am achtzehnten Mai eintausen achthundert achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müllers angekauften zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc. einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzig hundert ein und neunzig und ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, und des Staatsrechtsgutachten vom neunten Mai ein tausend acht hundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.
Köln, den neunzehnten Juni eintausend acht hundert acht und vierzig.
Gez. H. J. Kamp.
Für gleichlautenden Auszug, der Landgerichts-Sekretär, Mockel.
Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof.
Heute den sechsten September eintausend achthundert acht und vierzig.
Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Hrn. Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach, beim königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender Gerichtsvollzieher.
Dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, beim königlichen Landgericht zu Köln, auf dessen Parket, redend mit dem Staatsprokurater Herrn Hecker, welcher das Original dieses Aktes visirte; beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls, uber die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Lizitation, wodurch mein Requirent unter Solidar-Bürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp, zu Stommeln gelegene „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge, durch den Landgerichts-Sekretair, beim königlichen Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.
Köln, wie Eingangs.
Fr. Wambach.
Gesehen und Abschrift erhalten.
Köln, eodem Hecker, St.-Prokurator.
Im Jahre achtzehnhundert acht und vierzig den fünf und zwanzigsten September.
Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herren Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Heinrich Brewer, beim königlichen Landgerichte zu Düsseldorf immatrikulirter, in Uerdingen wohnender Gerichtsvollzieher, dem in Uerdingen wohnenden früheren Kaufmann und jetzigen Wirth Hermann Quirin Faust in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen ohne Gewerbe in Stommeln in seiner Wohnung redend mit ihm persönlich, beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai achtzehnhundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den Requisiten seine vorangegebenen Eigenschaft als Nebenvormund der vorgenannten Minorennen Thommessen Verklagten abgehaltenen Lizitation wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp, das zu Stommeln gelegene, „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Sekretair beim königlichen Landgerichte zu Köln, Herrn Mockel angefertigt, und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Herrn Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes wie vorredend zugestellt und hinterlassen.
Die Kosten betragen einen Thaler drei Pfenninge.
Der Gerichtsvollzieher, H. Brewer.
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Neue Rheinische Zeitung.
Dienstag den 17. d. M. General-Versammlung der Herren Aktionäre der „Neuen Rh. Ztg.“ zur Wahl eines Aufsichts-Rathes. Die Versammlung findet im Lokale des Hrn. Hamspohn (Freischütz) auf der Hochstraße statt. Abends 8 Uhr.
Köln, den 14. Oktober 1848.
Die Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
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Römischer Circus von Alexandro Guerra.
Heute Sonntag den 15. Oktober 1848 große Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen. Zum Beschluß die Wiederholung der komischen Pantomime Jocks, der brasilianische Affe, arrangirt von Hrn. van Callendyck, und ausgeführt von mehreren Herren der Gesellschaft. Die Rolle des Affen spielt Hr. van Callendyck. Das Nähere besagt der Ausleg und Anschlagzettel speziell, zuletzt der Pantomime beschließt die zerfallene Leiter in Brillant-Feuerwerk. Bei den ersten günstigen Tagen findet das römische Pferde-Wettrennen und Wettfahren statt.
Montag findet die 2te große Damen-Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen statt.
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Mailuft in Deutz.
[Spaltenumbruch] Was deutet dort der ferne Staub,
Der sich erhebt zur Wolke,
Was soll der frohe Jubel sein,
Den sie erregt im Volke.
Was klingen sie so seelenvoll,
Die Töne aus der Ferne,
Was lauscht das Volk erwartungsvoll,
Dem reinen Klang so gerne.
[Spaltenumbruch]
Die Deutzer Kirmes geht zu End,
Macht schnell euch auf die Rappen,
Und wer nicht will der Letzte sein,
Nur fort auf Schuster's Lappen.
Laßt ab von Hader, Haß und Neid,
Und schlagt euch keine Wunden,
Denkt an der Kirmes lust'ge Zeit,
Ihr opfert frohe Stunden.
[Spaltenumbruch]
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Heute Sonntag Harmonie und Tanzmusik.
Anfang um 3 Uhr.
Aufgemuntert durch die vielen und schönen Besuche während der Kirmestage, werden heute aus Dankbarkeit, vorzüglich frisch angestochene 1846er Weine zu herabgesetzten Preisen, wobei unter Andern die bekannten Braunenberger die große Flasche zu 10 Sgr. verabreicht wird.
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Polizeiliches.
Das Polizei-Institut hat zum Zweck die Aufrechthaltung der Ordnung, der Freiheit, des Eigenthums und der persönlichen Sicherheit. Seine Hauptaufgabe ist die Wachsamkeit, seine Sorge umfaßt die gesellschaftliche Ordnung. Die öffentliche Meinung, wie sie sich nunmehr frei aussprechen darf, ist für die Polizei die beste Theorie; sowie der Gemeingeist der Bürger, welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht, der beste Polizeidiener ist.
Diese Aufgabe bedingt selbstredend, daß für die diesseitige Provinz der executive Polizeibeamte, soll seine Wirksamkeit nicht illusorisch sein, mit den Institutionen derselben, mit den Lokal- und Personal-Verhältnissen genau bekannt sei, daß er mit Administrirten gelebt, ihr Vertrauen sich erworben habe und Achtung einzuflößen verstehe.
In diesem Sinne ist die Organisation der Polizeiverwaltung durch das französische Gesetz, welches hier noch Geltung hat, zu verstehen, da nach diesem die Polizei-Commissarien auf den Antrag der Communen ernannt werden sollen, und es kann nur als ein Eingriff in dieses Recht betrachtrt werden, daß bisher von demselben abgegangen worden ist, um altländische Beamte und namentlich Militairs hier zu versorgen.
Dem Vernehmen nach beabsicht die hiesige Regierung bei Besetzung der vakant gewordenen Polizei-Commissariate dieses Prinzip des alten Stockregiments nach wie vor aufrecht zu erhalten.
Wir, Bürger der Stadt Köln, müssen uns gegen solche Eingriffe in die Rechte, die uns leider nur zu lange verkümmert worden sind, ernstlich verwahren und in Antrag bringen, daß zu den beregten Stellen nur aus unserer Mitte Männer gewählt werden, da solche uns allein gegen Anmaßungen und Uebergriffe sichern und eine Gewährleistung des Vertrauens geben.
Nur dadurch, daß diesen gerechten Anforderungen entsprochen wird, darf mit Sicherheit vorausgesetzt werden, daß eine moralische Einwirkung der Commissarien auf die Administrirten erfolge und Conflikte, wie sie leider nur zu oft und neuerdings am 25. v. Mts. vorgekommen sind, vermieden werden.
F. D. A.
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Annonce.
Gegenbemerkung zu den Bemerkungen des Herrn Stupp 280 Beilage zur Köln. Ztg.
Die Heuler-Adreß-Unterzeichner haben sich zum Unterzeichnen binnen 10 Stunden herangedrängt!! Prost die Mahlzeit. Einsender dieses beweist durch ehrenwerhe Bürger, wenn nicht mehr, doch vollkommen so ehrenwerth, daß die Herren Bredt und Strauß, (zwei zuckersüße Adreß-Einsammler), welche von Haus zu Haus gingen, mit Ausnahme derjenigen Häuser, wo sie Gefahr liefen, mit ihrer kernigten Adresse auf einen Kern der Bürgerschaft zu stoßen, mit dem Ansinnen zu unterzeichnen, indem jeder ehrenwerthe Bürger verpflichtet sei, diese Adresse zu unterzeichnen. Einsender dieses, weil sie nicht dafür, vielmehr dagegen unterzeichnet, sind sie weniger ehrenwerth, als Hr. Bredt und Strauß? Ha! ha! ha! Im Falle Sie, Hr. Stupp, Beweise für Obengesagtes wünschen, so erfahren Sie Näheres bei der Expedition d. Bl.
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Unterzeichneter empfiehlt sich mit sehr gutem Oberruhrschem Schrottbrandgeriß, Essener Fettgeriß und Stückkohlen zum Kaffeebrennen, pro Malter, Wagen, ganzen Wagons zu den billigsten Preisen. Be-Bestellungen werden angenommen in den Kohlenhütten Martinsapteigasse an der Zollstraße, Holzmarkt unmittelbar am Thor, auf dem Lagerplatz des Köln-Mindener Bahnhofes, so wie in seiner Wohnung Martinspförtchen Nro. 2.
J. B, Strick.
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Theater-Anzeige.
Montag den 16. Oktober:
„Die Karlsschüler.“
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.