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An unsere geehrten Abonnenten
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Durch den für Köln eingetretenen Belagerungszustand, wo die Feder dem Säbel untergeordnet sein muß, ist der Neuen Rheinischen Zeitung verboten zu erscheinen und kann dieselbe ihren Verpflichtungen, den geehrten Abonnenten gegenüber vorerst nicht nachkommen.
Wir dürfen indessen hoffen, daß der exceptionelle Zustand nur wenige Tage noch fortdauern wird, und werden wir dann im Laufe des Monats Oktober unser Blatt in vergrößertem Format von neuen kräftigen Mitteln unterstützt, unsern Abonnenten um so pünktlicher zugehen lassen können, da wir binnen Kurzem den Druck mittelst einer neuen Schnellpresse besorgen lassen werden
Köln, den 28. September 1848.
Die Geranten.
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