An unsere geehrten Abonnenten
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Durch den für Köln eingetretenen Belagerungszustand, wo die Feder dem Säbel
untergeordnet sein muß, ist der Neuen Rheinischen
Zeitung verboten zu erscheinen und kann dieselbe ihren
Verpflichtungen, den geehrten Abonnenten gegenüber vorerst nicht
nachkommen.
Wir dürfen indessen hoffen, daß der exceptionelle Zustand nur wenige Tage
noch fortdauern wird, und werden wir dann im Laufe des Monats Oktober unser
Blatt in vergrößertem Format von neuen kräftigen Mitteln unterstützt, unsern Abonnenten um so
pünktlicher zugehen lassen können, da wir binnen Kurzem den Druck mittelst
einer neuen Schnellpresse besorgen lassen werden
Köln, den 28. September 1848.
Die Geranten.
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