Deutschland.
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] Frankfurt, 22. Sept.
‒ 83. Sitzung der National-Versammlung. Präs.: v. Gagern. (Auf
Tribünen und Gallerieen sieht man eine Masse Uniformen aller Gattungen.) Tagesordnung:
1) Berathung über den, Namens des Bureau's, durch den Schriftführer, Hrn. v. Möring, erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuchtung der Paulskirche
betreffend.
2) Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte des deutschen Volkes.
Präs. zeigt den Austritt von Hermann aus Sachsen und Keim aus Baiern
an.
Es sind Neuwahlen für Auerswald und Lichnowsky anzustellen.
Waiz, Plathner, Pauer, Briegleb, Laube, v. Boddien, Wernher, Dunker etc. bilden die
Kommission zur Verfassung des Aufrufes an das deutsche Volk in Folge der letzten
Ereignisse.
Ersatzwahlen für den Geschäftsordnungsausschuß: Naumann, Langenfeld, Kirchgeßner, Tafel.
Andere Ersatzwahlen werden angezeigt.
Eine Menge Beiträge zur deutschen Kriegsflotte: 6000 Gulden aus Hannover, 2000 G. aus
Augsburg.
Der Justizminister meldet brieflich den Aufruf des Reichsverwesers an's deutsche Volk (den
Sie aus den Zeitungen kennen).
Eine Aufforderung mehrerer Mitglieder der Nationalversammlung, Teichert u: A., an dieselbe
zur Beisteuer für die durch den letzten (Frankfurter) Aufruhr ruinirten Familien wird
verlesen. (Bravo!)
Duckwitz (Handelsminister) als interimistischer Finanzminister macht
einen Finanzvorschlag zur Deckung der Kosten für den Aufwand der Nationalversammlung und der
provisorischen Centralgewalt, der Ministerien, der Gesandtschaften etc. Damit die Mittel
hierzu nicht fehlen, soll die Nationalversammlung ihren Konsens zur Eintreibung von 120,000
Gulden nach der Bundesmatrikel geben. Spricht ferner über die kommerzielle Einigung des
Vaterlandes, wozu von ihm Vieles vorbereiter sei. Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands
müssen ein Ganzes bilden. Man müsse die Grundsätze jetzt bestimmen, weil man sonst nicht
weiter komme. „Wir können ohne Feststellung dieser Grundsätze nicht einmal den Frieden mit
Dänemark feststellen.“
Hierauf giebt Duckwitz allgemeine Grundsätze für die kommerzielle Einheit Deutschlands in
fünf Punkten an:
„die größtmögliche, auf Gegenseitigkeit begründete Handelsfreiheit etc.“
Präs.: Die Vorlage wird gedruckt und den Ausschüssen übergeben
werden.
Wernher von Nierstein: Der Ausschuß zum Aufrufe an das deutsche Volk
hat mir den Entwurf desselben übergeben.‒ Verlies't die Ansprache. Sie lautet:
„Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle
und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen.
„Niemals war einer Versammlung eine größere, nie eine schwierigere Aufgabe gestellt, als der
deutschen Nationalversammlung. Im Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen
besturmt, schritt sie dennoch das Ziel im Auge, beharrlich voran. Mochte nicht jeder Beschluß
Allen gefallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges
glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das gesammte Deutschland wurde geordnet,
den Rechten des Volkes eine feste Grundlage bereitet, der künftigen Verfassung des einigen
Vaterlandes kräftig vorgearbeitet.
„Aber das Unerhörte ist geschehen. Man hat es gewagt, Beschlüsse der Nationalversammlung als
hochverrätherisch zu bezeichnen. Man hat sich erfrecht, den Reichstag zu überfallen. Der
Aufruhr hat sich offen um den Sitz der Versammlung und in den Straßen der Stadt erhoben.
Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung vertraten, sind grauenvoll
gemordet worden.
„Die Nationalversammlung, welche mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hinblickt,
fühlt sich gedrungen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten.
„Sie vertraut, daß das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre
und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der Abstimmung
beschränke.
„Sie ist gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen,
gestatten kann, ihren Willen an die Stelle dessen zu setzen, was sie, die Beauftragte der
gesammten Nation, beschließt.
„Sie weiß, daß die deutsche Nation Niemanden als ihr das Recht zugesteht, die Verfassung
Deutschlands zu begründen.
„Deutsches Volk! Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu
schirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterlande zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den
Bau der deutschen Einheit zu vollenden.
„Mögen Feinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht werden wir von
den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich geeinigt hat in freier
Verfassung.
„Die deutsche Nationalversammlung.“
Präs.: Schaffrath und mehrere andere Mitglieder der Versammlung
stellen in Erwagung vieler Dinge den dringlichen Antrag: „den Belagerungszustand der Stadt
Frankfurt aufzuheben“ (Gelächter Rechts). Der Antrag lautet:
„In Erwägung, daß der provisorischen Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 nur
eine Vollziehungsgewalt, dagegen aber keinerlei Gesetzgebungsrecht, ja, nicht einmal ein
Antheil an diesem, daher auch nicht das Recht zur Verkündigung und Einführung des
Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes oder Standrechts, zumal ohne Zustimmung der
gegenwärtig versammelten Nationalvertretung zusteht, und daß die Verkündung des
Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes auch in der bestehenden Gesetzgebung der freien,
nicht reichsunmittelbaren Stadt Frankfurt durchaus nicht begründet ist; in Erwägung ferner,
daß der Belagerungszustand und das Kriegs- oder Standrecht in der Stadt Frankfurt von der
Reichs-Centralgewalt erst gestern, den 19. September Vormittags, nach gänzlicher Unterdrückung
der Unruhen verkündet, daher auf deren Urheber und Theilnehmer ohne die größte Verletzung, ja
Aufhebung der in einem jeden Rechts-, ja auch in jedem Polizeistaate geltenden
Rechtsgrundsätze nicht rückwirkend angewendet werden darf; sodann in Erwägung, daß solche
Ausnahmemaßregeln einer Schreckensherrschaft nur in der dringendsten, anders nicht abwendbaren
Gefahr zu ergreifen, und, wenn ja ergriffen, so schleunig als moglich wieder aufzuheben sind;
nicht minder in Erwagung, daß Unruhen in der Stadt Frankfurt, am Nachmittage des 18.
Septembers von einer nur sehr kleinen Anzahl noch dazu sehr schlecht Bewaffneter erregt,
bereits in der ersten Hälfte der folgenden Nacht gänzlich unterdrückt worden, in jedem Falle
aber durchaus nicht mehr zu befürchten sind; endlich in Erwägung, daß die Rechtsunsicherheit
oder vielmehr Rechtslosigkeit des Belagerungs- und Kriegszustandes nicht nur die freie
Berathung der National-Versammlung, sondern auch Gewerbe und Arbeit, Handel und Verkehr zumal
in der jetzigen Meßwoche lähmt und darniederdrückt, stellen wir den Antrag:
Die Nationalversammlung beschließt:
1) Die sofortige Aufhebung der Verkündigung des Kriegsgesetzes oder Standrechts in der
freien Stadt Frankfurt;
2) Die Mittheilung dieses Beschlusses an das Reichsministerium zur Ausführung.
Zur Begründung der Dringlichkeit erhält Schaffrath das Wort nicht.
Geht an den Gesetzgebungsausschuß! Die Linke ist für jetzt als Null in der
Nationalversammlung zu betrachten.
Tagesordnung.
Mörings Bericht wegen Heitzung und Beleuchtung der Paulskirche.
Teichert empfiehlt die Annahme.
Jordan aus Berlin (Schluß): Ich will gar nichts sagen von der Sache
selbst, von der ich nichts verstehe, aber über eine Formalität, nehmlich das der Dank, den der
Bericht beantragt, nicht auszusprechen, da die Sache zu unwichtig. Noch einer will sprechen.
(Schluß! Schluß!)
Golß aus Brieg beantragt, den Dank wegfallen zu lassen, und die
ganze Sache dem Büreau zu überlassen.
Die Versammlung beschließt dies
Allgemeine Berathung über Artikel IV. der Grundrechte.
Reinhard, Inspektor aus Mecklenburg. Seltsame Thatsache, daß wir,
während Frankfurt in Belagerungszustand, und Deutschland in der höchsten Aufregung, hier über
die Volksschulen, über die Belehrung, der deutschen Jugend bewirthen. Ich werde versuchen,
über die Volksschulen zu Ihnen zu sprechen. Man lehrt die Kinder die fremdartigsten Dinge ‒ in
Mesopotanten sind sie zu Hause, aber in Deutschland nicht. Die Wirthschaft in den katholischen
Schulen kenne ich nicht nach eigener Anschauung aber wenn wir das Treiben der Prozessionen und
Wallfahrten mit ansehen, müssen wir sagen: „wenn das am dürren Holz geschieht, was muß am
grünen geschehen!“ Aber die Wirtschaft in den protestantischen Schulen ienne ich, und wenn die
deutsche protestantische Jugend immer noch den Kopf ziemlich auf dem rechten Fleck hat, so ist
das nur ein Zeichen ihrer unverwüstlichen Constitution. (Bravo!) Die Wirtschaft in den
Volksschulen ist schlecht! Das ganze Gebäude demokratischer und sittlicher Entwickelung ohne
guten Volksunterricht ist auf Sand gebaut! (Sehr gut). Reinhard spricht von der schauderhaften
Lage der Volksschullehrer Sie stehen zwischen Ehre und Hunger am Scheidewege, und eine
Herkulesseele gehört dazu, den rechten Weg einzuschlagen. Kein andrer Subalterner im ganzen
Staat ist so subaltern als der Volksschullehrer. Der Berg von Petitionen, der in dieser Sache
eingelaufen, zeugt deutlich, wie lange alle Aeußerungen in derselben unterdrückt worden. Die
Lehrervereine wurden verboten. Es giebt deutsche Länder (Baiern) wo der Volksschullehrer kein
anderes Heimathsrecht hat, als das Grab. Der Schulstaub ist eben so wichtig als der Staub
eines Feldmanoeuvres. Wie honorirt Preußen, der Staat der Intelligenz, die Lehrer der
Intelligenz. Ein Volksschullehrer hat 100 Thlr. durchschnittlich. Ein baierischer Gensd'armes
hat 300 Gulden. Folgt eine erbauliche Berechnung. Nur im Fürstenthum Lippe hat jeder
Schullehrer 150 Thlr. und freie Wohnung. In Hannover verweist man die Volksschullehrer auf's
Betteln. Meine Herren, die deutschen Volksschullehrer zähle ich unter die verschämten Bettler,
ihr Ruf ist ein Nothschrei. Wie sollen Individuen den Kindern das Evangelium der Freiheit
verkünden, in deren Seelen der Stolz der Freiheit fehlt; wie das der Gleichheit, sie, deren
Leben ein ewiges Pasquille auf die Gleichheit war. (Bravo) Langes Bravo von den Gallerien.
Hoffmann aus Ludwigsburg (Pietist) hat ein Amendement gestellt,
wonach den Gemeinden es überlassen bleiben soll, ob sie die Volksschulen unter die Leitung des
Staats, oder unter die Leitung einer Kirche stellen wollen. Dieses erläutert und empfiehlt er.
Der Weg, den der Schulausschuß empfiehlt, sei ein verderblicher. Die Petitionen seien einander
widersprechend. Es gabe ihrer fur und gegen die Trennung der Schule von der Kirche.
Ostendorf aus Soest trägt auf den Schluß der allgemeinen Debatte an.
Wir alle fühlen wohl den Widerspruch unserer Berathung mit den jetzigen äußeren
Verhältnissen.
Trotz häufigem Schlußruf giebt der Präsident noch das Wort Herrn Löwe, Rektor aus Magdeburg: Die Schule ist das Institut der geistigen Fortpflanzung der
Menschheit. Die Schule macht nicht das Volk, sondern umgekehrt, der Geist des Volkes prägt
sich in der Schule ab. Ich, der ich in einem protestantischen Lande wohne, habe es mir zur
Aufgabe gemacht, die Trennung der Schule von der Kirche anzubahnen. Hat einen Antrag gestellt:
„Die Schulgesetzgebung ist Sache der gesetzgebenden Körper der einzelnen Staaten.“ Zum Schluß
sagt der Redner: Wie können Sie sich die ganze Last der kirchlichen Pädagogik mit einem
Kinderherzen vereinbar denken, die Lehre der Sunoeumasse der Erlösung etc., gepflanzt in das
Herz eines Kindes; Dinge, zu denen die ganze Erfahrung eines bewegten Menschenlebens gehört.
(Bravo! Schluß! Schluß! Unruhe und Theilnahmlosigkeit.) Ob die Schule absolut von der Kirche
getrennt sein soll, als einen allgemeinen Grundsatz dem Artikel an die Spitze zu stellen, kann
ich Ihnen nicht empfehlen. (Bravo!)
Schluß der allgemeinen Debatte über Art. 4.
Folgt spezielle Diskussion der Paragraphtn des Art. 4.
Auf die Diskussion des § 17 (Art. 4) wird verzichtet.
Die Amendements zu § 17 werden zur Unterstützung verlesen.
Grävells Amentement wird unter der gewöhnlichen Verhöhnung nicht unterstützt.
Rosler aus Oels giebt ein Amendement zu § 17 ein, von 20 Mitgliedern
unterzeichnet:
„Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugungen verfolgt oder sonst
belästigt werden. Die Mittheilung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen durch Rede
und Lehre darf nicht beschränkt werden.“
§ 17 wird angenommen;
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!“
Röslers Amendement wird nur von der Linken genehmigt, im Allgemeinen also verworfen. (Links:
Aha! Schon recht!)
§ 18.
Moritz Mohl empfiehlt die Debatte über § 18.
Präsident verliest § 18 und die Amendements dazu.
§ 18 mit seinen Minoritätserachten heißt:
„Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen
Deutschen frei.
Minoritäts-Erachten. Zusatz Für die Ausfertigung der bei öffentlichen Anstellungen oder für
die Ausübung einer Kunst oder Wissenschaft (Medizin, Anwaltsschaft) geforderten
Fähigkeitszeugnissen soll (in den einzelnen Staaten) eine die Gleichberechtigung des
öffentlichen und privaten Unterrichts verbürgende Prüfungsweise angeordnet werden. (Ahrens,
Blum, Wigard).
Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen soll frei sein. (Wigard, Blum.)
Der Unterricht in allen öffentlichen Lehranstalten ist für die Unvermögenden unentgeldlich.
(Lasauir, R. Mohl, Welker, Scheller, Muhlfeld, Bassermann)
Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen soll für die Unvermögenden unentgeltlich
sein. (Jürgens, Welker, Andrian, Scheller).
Unterzeichnete halten dafür, daß § 19, die Unentgeldlichkeit des Unterrichts betreffend, in
eine magna-charta nicht gehöre. Eventuell beantragen sie, ihn auf folgende Bestimmung zu
beschränken: „Es sollen aber öffentliche Volksschulen bestehen, mit der Einrichtung, daß den
Unbemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde.“ (Deiters, Ballermann, Scheller,
Andrian, Beseler, Detmold.)
Waiz. Der Schulausschuß hat in seinem §. 18. zugleich den §. 19. des
Verfassungsausschusses mit inbegriffen. Ich glaube, daß das gesammte Material von § 18, 19 und
20 so zusammenhängt, daß man darüber zusammen abstimmen und diskutiren muß.
Ostendorf Dagegen.
Schirrenberg. Die allgemeine Debatte würde dadurch aufs Neue
hervorgerufen, wenn man auf Waiz's Antrag einginge.
Nachdem an dieser formellen Debatte noch mehre Herren pro et contra sich betheiligt haben,
beschließt die Nat.-Vers. über § 18 (und zwar über denselben allein) zu diskutiren.
Schirrenberg empfiehlt nochmals über § 18 allein abzustimmen, und
seine mit mehreren gegebene Fassung anzunehmen.
Rösler. (Ist frühstücken.)
Dieringer empfiehlt die Fassung des Verfassungsausschusses. Obschon
man glauben sollte, daß um Lehrer zu werden, mehr nöthig ist als bloße Unbescholtenheit, auch
noch positive Tugenden, so steht doch fest, daß, sei es, der Staat wolle sich wie in
Frankreich zum Generalschulmeister machen, sei es man lasse dieselbe bei der Kirche; immer ja
eine Autorität da sein wird, die die Forderungen, die man an die Lehrer macht, näher
feststellt.
Schrader aus Brandenburg spricht zur Unterstützung seiner mit Vielen
anstatt §. 18 beantragten Fassung; dieselbe lautet:
„Unterricht zu ertheilen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.“ „Ueber die sittliche
und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landesgesetzgebungen.“
Mitunterzeichnet von Stavenhagen, Flottwell, Schmerling, Stedmann, Jordan, Bassermann, Graf
Schwerin und mehreren Gesinnungsgenossen.
Hieraus erklärt man sich leicht obige Fassung, in welcher Punkt 2 den Punkt 1 aufhebt.
Golz aus Brieg empfiehlt das Minoritätsgutachten des
Schulausschusses zu §. 18:, lautend: „Unterricht zu ertheilen. sowie Unterrichts- und
Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und
wissenschaftliche, resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen
hat.“
Golz spricht von der kläglichen Beschaffenheit der Armen- und Volksschulen. Viele derselben
haben Bibliotheken für die Kinder, aber sie bekommen die Bücher nicht ‒ damit nicht Fettflecke
hineinkommen. Die Armenschulen und die Quellen des Proletariats, sie eröffnen zuerst die Kluft
zwischen arm und reich! Also keine Armenschulen. Aller Unterricht in öffentlichen Schulen
unentgeltlich. Schließlich bittet der Redner, auch § 19 zur Diskussion kommen zu lassen.
(Bravo! Bravo!) Schluß! Vertagung!
Ostendorf verzichtet.
Friedrich, Domprobst aus Bamberg. Es handelt sich um die
Nationalerziehung der deutschen Jugend. Wenn die Kirche als die Mutter der
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Schule genannt wurde, so meine ich, der Staat sei als Pflegevater der Schule zu nennen, und
die Tochter könne doch nicht um des Pflegevaters willen nicht die Mutter verlassen.
(Vermischte Verwandtschaft?) In den Paragraphen 18 und 19 vermisse er einen Punkt über die
Lernpflicht. Sonst tritt er dem Verfassungsausschuß bei.
Die Debatte über § 18 geschlossen.
Waiz, Berichterstatter des Ausschusses, vertheidigt (in Vertretung
Beselers) noch die Fassung des Ausschusses. Er gibt in Bezug auf die Langweiligkeit Hrn.
Beseler nichts nach.
Abstimmung.
Eisenmann wünscht, es solle vor der Abstimmung eine Uebersicht der
Fragestellungen gedruckt werden. (Widerspruch).
Goltz: Man soll heute nicht abstimmen, sondern nach Eisenmanns
Empfehlung verfahren.
Schrader beantragt, daß wenn auch die Fassung des
Verfassungsausschusses angenommen wird, über Punkt 2 seines Amendements abgestimmt werde.
(!)
Rösler beantragt Vertagung.
Die Abstimmung wird vertagt,
v. Herrmann (Vizepräsident) erstattet Bericht über eine neue Anzahl
Beurlaubungen. (Wer bleibt denn da?) Da die Verlesung derer die Urlaub wollen, gar zu lange
dauert, ruft man Schluß! Im Ganzen 42 Beurlaubungen beantragt
Mehrere Redner erheben sich gegen diese Menge. Man will die Gründe. v. Herrmann sagt: ob die
Gründe stichhaltig, ist gar nicht zu beurtheilen. Man muß es dem guten Gewissen eines Jeden
überlassen.
Teichert verlangt eine vollständige Uebersicht der Beurlaubten und
man solle darauf sehen, daß nie unter 400 Mitglieder anwesend seien. (Bravo).
Goltz beantragt, daß durch die Frankfurter Zeitungen die Namen mit
Gründen des Urlaubs bekannt gemacht werden, damit die Kommittenten es erfahren
(Gelächter).
v. Möhring: Es soll Denen, die schon Urlaub gehabt, der Urlaub
verweigert werden.
Plathner will, daß der über 4 Wochen Beurlaubte als ausgeschieden zu
betrachten sei.
v. Herrmann fängt an, die Gründe zu verlesen. Schluß! Schluß!
Die Versammlung beschließt mit schwacher Majorität, die Urlaube zu genehmigen, und dann:
morgen Sitzung zu halten.
Tagesordnung: 1. Berathung über die Ansprache an das deutsche Volk 2. Berathung über den
Entwurf zur Emanirung der Reichsgesetze.