[0495]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 99. Köln, Sonntag den 10. September. 1848.
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Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Montags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
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Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.
Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen, die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen.
Zu Nr. 98 der N. Rh. Z. wurde heute Morgen ein Extrablatt für unsere städtischen Abonnenten ausgegeben und so viel wie möglich versandt. Für unsere übrigen Abonnenten wird der Inhalt desselben nochmals an der Spitze des Blattes abgedruckt.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Sturz des Ministeriums der That. — Seine Nachfolger. — Der dänisch-preußische Waffenstillstand. — Mili#airjustiz. — Demokratischer Verein). Frankfurt. (National-Versammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatte: Majorität gegen die Minister. — Ein Barrikadenkämpfer). Wien. (Die Minister. — Der Trauerzug durchgesetzt. — Der demokratische Verein). Düsseldorf. (Freiligrath). Mainz. (Armeebefehl Friedrich Wilhelm III.). Kiel. (Moltke). Rendsburg. (Truppendurchmärsche. — Wrangel und Bonin. — Moltke. — Reedtz. — Landesversammlung). Hamburg. (konstit. Versammlung). Königsberg. (Kirchmann, Deputirter). Hirschberg. (Die Bauern) Ratibor. (Schloß Hultschin zerstört). Hultschin. (Mißtrauensvotum gegen Lichnowsky). Dessau. (persönliche Freiheit). Braunschweig. (Adresse wegen des Waffenstillstands).
Italien. (Die Finanzverhältnisse zwischen Oesterreich und der Lombardei. — Die Vertagung des römi#chen Parlaments). Mailand (Zeitungen). Monza. (Konflikt mit den Oesterreichern). Verona. (Guerrillakampf).
Ungarn. Pesth. (Krawallbefürchtungen — Die Staatsschuld).
Französische Republik. Paris. (Rüstungen in Toulon. — Die alte dynastische Linke. — Vermischtes. — National-Versammlung).
Spanien. Madrid. (Deportation).
Großbritannien. London. (Die Journale. — Louis Blanc. — Ld John. — Die Königin. — Experimente mit komprimirter Luft).
Deutschland.
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[ * ] Köln, 8. Sept., 10 Uhr Abends.
Das Ministerium der That ist gestürzt. Nachdem es mehrere Mal „gestolpert“, hielt es sich nur noch durch seine Unverschämtheit. Endlich haben die immer steigenden Anforderungen des Ministeriums der Versammlung gezeigt, was das Geheimniß der Existenz des Ministeriums war.
In der gestrigen Sitzung der Vereinbarungs-Versammlung kam der Steinsche Antrag zur Debatte. Der Antrag lautet:
„Es sei dringende Pflicht des Staatsministeriums, den am 9. August beschlossenen Erlaß ohne Weiteres zur Beruhigung des Landes, so wie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung ergehen zu lassen.“
Das Ministerium hatte erklärt, es werde sich auf keine Beschönigung, keine Vermittlung einlassen.
Die Linke hatte erklärt, sie werde austreten, wenn die Versammlung ihren Beschluß vom 9. August fallen lasse.
In der gestrigen Sitzung nun brachte, nach einer nichtssagenden Rede des Minister-Präsidenten, der Abg. Unruh folgendes Amendement ein:
„In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die im konstitutionellen Staat nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Heer herbeizuführen, und reaktionäre Bestrebungen, sowie fernere Konflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heer, und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken,“
erklärt die Versammlung:
„daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner Anstand nimmt, einen dem Beschluß vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Heer ergehen zu lassen.“
Diesem Amendement des linken Centrums wurde ein zweites vom rechten Centrum entgegengestellt, durch den Abgeordneten Tamnau.
Es lautet:
„Die Nationalversammlung wolle erklären, wie folgt: die Nationalversammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen Erlaß herbeizuführen, wie ihn die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem 15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtiget nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu nöthigen oder dem Kriegsminister den Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben. Sie erachtet einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen konstitutionellen Staatssystems für nothwendig.
Nachdem eine Zeitlang hin und her debattirt, erklärt sich der „edle“ Schreckenstein im Namen des Ministeriums mit dem Amendement Tamnau einverstanden. Das nach der stolzen Versicherung, keine Vermittlung annehmen zu wollen!
Nachdem die Debatte noch eine Zeit lang fortgedauert, nachdem sogar Herr Milde die Versammlung gewarnt hatte, kein revolutionärer Nationalkonvent zu werden, (die Angst des Hrn. Milde ist ganz überflüssig!) wird unter einem ungeheuern Andrang des Volks gegen den Sitzungssaal abgestimmt:
Namentliche Abstimmung:
Das Amendement Unruh mit 320 gegen 38 Stimmen verworfen.
Das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen.
Der Stein'sche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen. Majorität gegen die Minister:
67 Stimmen.
Einer unserer Berliner Korrespondenten berichtet:
Die Aufregung war heute groß in der Stadt; Tausende von Menschen umlagerten das Sitzungsgebäude der Versammlung, so daß Herr Reichensperger, als der Präsident die ganz loyale Adresse der Bürgerwehr verlas, den Antrag stellte, die Versammlung solle ihre Sitzungen nach einer andern Stadt verlegen, da Berlin gefährdet sei.
Als die Nachricht von der Niederlage des Ministeriums dem versammelten Volke bekannt wurde, brach ein unaussprechlicher Jubel aus und als die Abgeordneten der Linken heraustraten, wurden sie mit ununterbrochenen Vivats bis zu den Linden begleitet. Als aber der Abgeordnete Stein (der Antragsteller der heutigen Abstimmung) erblickt wurde, da erreichte der Enthusiasmus die höchste Stufe. Einige Männer aus dem Volke setzten ihn sogleich auf ihre Schultern und trugen ihn so im Triumphzug nach seinem Hotel in der Taubenstraße. Tausende von Menschen schlossen sich diesem Zuge an und unter immerwährendem Hurrahrufen wälzten sich die Ma#en über den Opernhausplatz. Noch nie hat man hier einen solchen Freudenausdruck gesehen. Je größer die Besorgniß um den Erfolg war, desto überraschender ist der glänzende Sieg.
Gegen das Ministerium stimmte: die Linke, das linke Centrum (die Partei Rodbertus-Berg) und das Centrum (Unruh, Dunker, Rosch). Der Präsident stimmte in allen drei Fragen für das Ministerium. Ein Ministerium Waldeck-Rodbertus hat sich hiernach einer vollständigen Majorität zu erfreuen.
Wir werden also das Vergnügen haben, den Urheber der Zwangsanleihe, den Minister der That, den Herrn Hansemann „Excellenz.“ in wenigen Tagen hier durchspazieren, an seine „bürgerliche Vergangenheit“ wieder anknüpfen und über Düchatel und Pinto nachdenken zu sehen.
Camphausen ist auf anständige Weise gefallen. Herr Hansemann, der ihn durch seine Intriguen zu Fall gebracht, Herr Hansemann hat ein gar trauriges Ende genommen! Armer Hansemann-Pinto!
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@facs0495
Edition: [Friedrich Engels: Seine Nachfolger. In: MEGA2 I/7. S. 682.]
[ ** ] Köln, 9. Sept.
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@facs0495
Edition: [Friedrich Engels: Der dänisch-preußische Waffenstillstand. In: MEGA2 I/7. S. 683.]
[ ** ] Köln, 9. Sept.
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@facs0495
Die rothe Laterne.
[ 19 ] Köln, 9. Sept.
Wir haben unsere Kölnischen Leser von einer wunderbaren Erscheinung zu unterhalten, — von einer Erscheinung, nicht im trivialen Sinn gewöhnlichen Zeitungsstils, sondern einer wahrhaften romantischen Erscheinung, wie sie die seligen Herren Spieß und Cramer in ihren Zaubergeschichten, und Hr. Gustav Pfarrius in seinen romantischen Sagen nicht besser aufweisen können.
In der That handelt es sich um nichts Geringeres, als um einen seltsamen Spuk, der sich in unsern Mauern gezeigt hat.
Man erinnert sich des großartigen Fackelzugs, mit welchem der Reichsverweser und unser „engerer Landesvater“ beim Domfest begrüßt wurden. Die Feierlichkeit erhob alle braven Gemüther, — als eine fremde, höchst seltsame Erscheinung Unruhe und Verwirrung erzeugte: zwischen den vielen schwarz-roth-gelben und schwarz-weißen Lampen der Fackelträger erschien plötzlich, wie aus der Erde gezaubert, eine riesige rothe Laterne.
Unsere Leser wissen, wir sind keine Spökenkiker; wir betrachten die deutschen Erscheinungen ohne alle poetische Ammen-Romantik. Nichtsdestoweniger müssen wir bekennen, daß wir die Besorgniß der guten Bürger beim Anblick der geheimnißvollen „rothen Laterne“ vollständig gerechtfertigt finden. Eine rothe Laterne! Rechnet man hinzu, daß der Träger dieser Laterne einen weißen Hut auf dem Schädel hatte, und daß in der Luft viele blaue Dünste waren, so wird jeder Mann von einiger Ueberlegung auf sonderbare Schlüsse kommen. Die Laterne war übrigens von besonders seltsamen, gespenstigem Aussehen; selbst Se. Majestät der König blickte von dem Balkon des Regierungsgebäudes unausgesetzt nach ihr, und sagte, wie man uns mittheilt, bei ihrem Verschwinden: „Gottlob, daß sie fort ist!“
Allerdings, sie verschwand. Und auf eine wundersame Weise, wie es der ganzen seltsamen Erscheinung würdig war. Ein guter Bürger ermannte sich, um der Realität dieses Spuks auf den Grund zu kommen, und wie der Gallier einst in dem eroberten Rom Einen der 300 alten, bildsäulenartigen Senatoren am Bart zupfte, um sich von seinem Leben zu überzeugen, so faßte unser Mitbürger seinen Regenschirm und schlug ihn auf den weißen Hut des Unbekannten. Der weiße Hut und die rothe Laterne rollten in die Gosse, und der Spuk endete mit einer feierlichen Prügelei.
Die geheimnißvolle Angelegenheit droht indeß, vor einem andern Forum weiter abgehaspelt zu werden. Ein Lieutenant S., der, nachdem er seinen Abschied genommen, noch wegen „demokratischer Gesinnung“ in ehrengerichtliche Untersuchung verwickelt ist, war in der Nähe der „rothen Laterne“ gesehen worden. Könnte der Geist der „rothen Laterne“ nicht vielleicht in diesen Mann gefahren sein? Der Ehrenrath entschied, die Angelegenheit der „rothen Laterne“ mit der frühern Untersuchung zu vereinigen, und in der That wollen einige der anwesenden Spökenkiker bemerkt haben, daß die Prügelei dem demokratischen Offizier gefährlich nahe gekommen sei.
Wir werden, um diese beunruhigende Angelegenheit vollends aufzuklären, s. Z. das Resultat dieses interessanten Prozesses mittheilen. Vorläufig können aber unsere Mitbürger ruhig ihrem nächtlichen Schlafe fröhnen: die „rothe Laterne“ hat sich nicht wieder sehen lassen.
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@facs0495
Amtliches.
Womit man sich in Frankfurt während der Minister- und Waffenstillstandskrise beschäftigt:
Die Oberpostamtszeitung bringt heute in ihrem amtlichen Theil folgende wichtige Mittheilung:
Der Reichsverweser hat die von dem Gesammt-Reichs-Ministerium zur Regelung der im schriftlichen Verkehr zwischen ihm und den Reichsbehörden, sowie der letztern untereinander und gegenüber von den Behörden und Beamten der deutschen Einzelstaaten zu beobachtenden hier unten folgenden Formen der Ueberschrift, der Anrede und des Schlusses beantragten Bestimmungen am 2. d. M. genehmigt und verfügt, daß hiernach von Seite der Reichsministerien und Behörden verfahren werde.
I. An den Reichsverweser.
1) Aufschrift: an den Reichsverweser.
2) Der Reichsverweser hat folgende Anrede: hoher Reichsverweser, im Contexte: der hohe Reichsverweser, Sie und Kaiserliche Hoheit.
3) Schluß: In Ehrerbietung der Minister de ‥…
II. An die Ministerien.
1) Aufschrift und Ueberschrift, statt der Anrede:
An das Reichsministerium de ‥…
2) Im Context: das Reichsministerium.
3) Kein Schluß, sondern bloß Ort und Datum, dann die Unterschrift.
III. An die Minister und Unterstaatssekretäre.
1) Aufschrift: An den Ministerpräsidenten des Reichsministeriums, Herrn ‥…
oder: An den Reichsminister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn ‥…
oder: An den Unterstaatssekretär im Reichsministerium des Innern, Herrn ‥…
2) Anrede: Herr Ministerpräsident!
oder: Herr Minister!
oder: Herr Unterstaatssekretär!
3) Statt der Schlußanrede bloß Ort, Datum und Unterschrift.
IV. Die Anreden und Aufschriften Exzellenz, Hochwohlgeboren etc. sind aufgehoben.
V. Die Reichsministerien gebrauchen, gegenüber von den Behörden und Beamten der einzelnen deutschen Staaten, eine gleich einfache Titulatur, wie sie dieselbe für sich selbst eingeführt haben.
Sie bedienen sich daher in der Ueberschrift und Anrede lediglich [0496] der Amtsbezeichnung der betreffenden Behörden oder Beamten, ohne den Beisatz: „Hoch“ und ohne „Exzellenz“ und ähnliche Titel.
Der Ministerpräsident setzt unter Mittheilung der beim Reichsministerium eingeführten Titulatur die Einzelstaaten durch die Bevollmächtigten ihrer Regierungen hiervon mittelst eines Cirkular-Schreibens in Kenntniß. Nur im Verkehr mit außerdeutschen Staaten und Behörden bleiben andere Titulaturen nach dem Grundsatze der Reciprocität bestehen.
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@facs0496
Im vorigen Jahre hatte Brüssel die Ehre, die Freihandelsmänner und die Philantropen der halben Welt bei sich zu bewillkommnen. Diesmal sind es die Friedensfreunde Amerika's und Englands, die sich in der belgischen Musterstadt rendez-vous gegeben haben. Ein Yankee und zwei Briten zeigen nämlich in den Journalen an, daß sie als Vorläufer von 200 anderen Deputirten, für den 19. d. Mts. einen Kongreß in der „Großen Harmonie“ von Brüssel arrangirt haben, auf dem alle Weltzustände besprochen und Maßregeln getroffen werden sollen, um die obwaltenden politischen Differenzen auf friedlichem Wege zu schlichten. Alle Friedensfreunde werden zu dieser Farce eingeladen und es versteht sich von selbst, daß wir viel Glück dazu wünschen.
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@facs0496
Mainz, 16. Juli.
In dem 1/4 Stunde von hier entfernten Dorfe Zahlbach hat man die Republik proklamirt! Das Attentat wurde von einem 12jährigen Jungen vollführt. Ein patriotischer Polizist requirirte sofort eine angemessene Militärmacht, welche den Jungen arretirte, zugleich aber auch den Polizist wegen Trunkenheit nach dem Stadthaus brachte. Das Großherzogthum befindet sich in der größten Aufregung.
[Deutschland]
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@facs0496
daß die dänische Literatur — mit Ausnahme Holbergs — ein matter Abklatsch der Deutschen ist.
So ohnmächtig Deutschland auch von jeher war, es hat die Genugthuung, daß die skandinavischen Nationen und namentlich Dänemark unter seine Votmäßigkeit gerathen sind, daß es ihnen gegenüber sogar noch revolutionär und progressiv ist.
Wollt Ihr Beweise? Les't die Polemik der skandinavischen Natione untereinander, seit die Idee des Skandinavismus aufgetaucht ist. Der Skandinavismus besteht in der Begeisterung für die brutale, schmutzige, seeräuberische, altnordische Nationalität, für jene tiefe Innerlichkeit, die ihre überschwenglichen Gedanken und Gefühle nicht in Worte bringen kann, wohl aber in Thaten, nämlich in Rohheit gegen Frauenzimmer, permanente Betrunkenheit, und mit thränenreicher Sentimentalität abwechselnde Berserkerwuth.
Der Skandinavismus und die meerumschlungene schleswig-holsteinische Stammverwandtschaft tauchten zugleich in den Ländern des Königs von Dänemark auf. Sie gehören zusammen; sie haben sich gegenseitig hervorgerufen, bekämpft, und dadurch am Leben erhalten.
Der Skandinavismus war die Form, in der die Dänen an die Unterstützung der Schweden und Norweger appellirten. Aber wie es der christlich-germanischen Nation immer geht: sogleich erhob sich der Streit, wer der ächte Christlichgermane, der wahre Skandinavier sei. Der Schwede erklärte den Dänen für „verdeutscht“ und entartet, der Norweger den Schweden und den Dänen, der Isländer alle drei. Natürlich, je roher eine Nation, je näher ihre Sitten und Lebensart der altnordischen, desto „skandinavischer“ war sie.
Vor uns liegt das „Morgenblad“ von Christiania vom 18. Nov. 1846. Dies anmuthige Blättchen enthält in einem Artikel über Skandinavismus folgende heitere Stellen:
Nachdem es den ganzen Skandinavismus als einen bloß von den Dänen in ihrem Interesse hervorgerufenen Bewegungsversuch geschildert, sagt es von den Dänen:
„Was hat dies muntere, lebensfrohe Volk mit der alten, düstern und wehmuthsvollen Kämpenwelt (med#den gamle, alvorlige og vemodsfulde Kjämpeverden) zu schaffen? Wie kann diese Nation mit ihrer — wie ein dänischer Schriftsteller selbst zugibt — lenksamen und sanftmüthigen Willensbeschaffenheit glauben, in Geistesverwandtschaft zu stehen mit der alten Vorzeit derben, kraftvollen und energischen Männern? Und wie können diese Menschen mit der südlichweichen Aussprache sich einbilden eine nordische Zunge zu sprechen? Und obwohl es ein Hauptzug unserer und der schwedischen Nation, wie auch der alten Nordbewohner ist, daß die Gefühle sich mehr ins Innerste der Seele zurückziehen, ohne sich näher im Aeußern zu zeigen, so glauben doch diese gefühlvollen und herzlichen Menschen, die so leicht zu verwundern, zu bewegen, zu bestimmen sind, deren Geistesbewegungen sich so rasch und deutlich in ihrem Aeußern abdrücken, daß sie in einer nordischen Form gegossen, daß sie von verwandter Natur sind mit den beiden andern skandinavischen Nationen!“
Das „Morgenblad“ erklärt nun diese Entartung aus der Verbindung mit Deutschland und der Verbreitung deutschen Wesens in Dänemark. Die Deutschen hätten zwar „ihr heiligstes Eigenthum, ihr nationales Gepräge verloren; aber so kraftlos und matt die deutsche Nationalität auch ist, so gibt es doch eine in der Welt; die noch kraftloser und matter ist, nämlich die dänische. Während die deutsche Sprache im Elsaß, Waadt und an der slavischen Grenze zurückgedrängt wird (!! damals blieben die Verdienste der Retzbrüder noch im Stillen) hat sie gegen die dänische Grenze reißende Fortschritte gemacht.“ Die Dänen hätten nun den Deutschen eine Nationalität entgegen stellen müssen, und hätten zu diesem Zweck den Skandinavismus erfunden; die dänische Nationalität sei widerstandslos gewesen: „denn die dänische Nation war, wie gesagt, obwohl sie die deutsche Sprache nicht angenommen, doch wesentlich verdeutscht. Der Verfasser hat selbst in einem dänischen Blatte anerkannt gesehen, daß die dänische Nationalität von der deutschen nicht wesentlich verschieden sei.“
So weit. „Morgenbladet.“
Allerdings, es läßt sich nicht läugnen, daß die Dänen eine halbweg civilisirte Nation sind. Unglückliche Dänen!
Mit demselben Recht, mit dem die Franzosen Flandern, Lothringen und Elsaß genommen haben und Belgien früher oder später nehmen werden, mit demselben Recht nimmt Deutschland Schleswig: mit dem Recht der Civilisation gegen die Barbarei, des Fortschritts gegen die Stabilität. Und selbst wenn die Verträge für Dänemark wären, was noch sehr zweifelhaft ist, dies Recht gilt mehr als alle Verträge, weil es das Recht der geschichtlichen Entwickelung ist.
Solange die schleswig-holsteinsche Bewegung eine rein bürgerlich-friedliche, gesetzliche Philisteragitation blieb, erregte sie nur die Begeisterung wohlmeinender Kleinbürger. Als daher vor der Februar-Revolution der jetzige Dänenkönig bei seiner Thronbesteigung für seine Gesammtstaaten eine freisinnige Verfassung, mit gleicher Zahl Abgeordneter für die Herzogthümer wie für Dänemark versprach, und die Herzogthümer dagegen opponirten, trat der kleinbürgerliche Lokalcharakter der schleswig-holsteinschen Bewegung unangenehm hervor. Es handelte sich damals nicht sosehr um einen Anschluß an Deutschland — wo war damals ein Deutschland? — als um Trennung von Dänemark und Konstituirung eines kleinen selbstständigen Lokalstaats.
Aber die Revolution brach herein und gab der Bewegung einen andern Charakter. Die schleswig-holsteinsche Partei mußte entweder zu Grunde gehen, oder selbst eine Revolution wagen. Sie wagte die Revolution und sie hatte Recht: die dänischen Zusagen, vor der Revolution sehr günstig, waren nach der Revolution ungenügend# der Anschluß an Deutschland, früher eine Phrase, konnte jetzt eine Bedeutung erhalten; Deutschland hatte eine Revolution und Dänemark machte sie, wie immer, auf kleinstädtischem Fuße nach.
Die schleswig-holsteinsche Revolution und die aus ihr hervorgegangene provisorische Regierung hatte anfangs selbst noch einen sehr spießbürgerlichen Charakter. Aber der Krieg zwang sie bald auf demokratische Bahnen. Schleswig-Holstein hat durch diese Regierung, in der lauter altliberale Biedermänner, ehemalige Geistesverwandte von Welker, Gagern, Camphausen sitzen — demokratischere Gesetze erhalten, als irgend ein anderer deutscher Staat. Von allen deutschen Versammlungen ist die kieler Landesversammlung die einzige, die nicht nur auf allgemeinem Stimmrecht, sondern auch auf direkter Wahl beruht. Der ihr von der Regierung vorgelegte Verfassungsentwurf ist der demokratischste, der je in deutscher Sprache abgefaßt worden. Schleswig-Holstein, bisher politisch von Deutschland ins Schlepptau genommen, ist durch den Revolutionskrieg plötzlich zu fortgeschritteneren Institutionen gekommen als das ganze übrige Deutschland.
Der Krieg, den wir in Schleswig-Holstein führen, ist also ein wirklicher Revolutionskrieg.
Und wer ist von Anfang an auf Seite Dänemarks gewesen? Die drei kontrerevolutionärsten Mächte Europas: Rußland, England und die preußische Regierung. Die preußische Regierung hat so lange sie konnte einen bloßen Scheinkrieg geführt man denke an Wildenbruchs Note, an die Bereitwilligkeit, mit der sie auf englisch-russische Vorstellungen hin den Rückzug aus Jütland befahl und schließlich an den zweimaligen Waffenstillstand! Preußen, England und Rußland sind die drei Mächte, die die deutsche Revolution und ihre erste Folge, die deutsche Einheit am meisten zu fürchten haben: Preßuen weil es dadurch aufhört zu existiren, England weil der deutsche Markt dadurch seiner Exploitation entzogen wird, Rußland weil die Demokratie dadurch nicht nur an die Weichsel, sondern selbst bis an die Düna und den Dniepr vorrücken muß. Preußen, England und Rußland haben komplottirt gegen Schleswig-Holstein, gegen Deutschland und gegen die Revolution.
Der Krieg, der möglicherweise jetzt aus den Beschlüssen in Frankfurt entstehen kann, würde ein Krieg Deutschlands gegen Preußen, England und Rußland sein. Und gerade solch ein Krieg thut der einschlummernden deutschen Bewegung Noth; ein Krieg gegen die drei Großmächte der Contrerevolution, ein Krieg der Preußen in Deutschland wirklich aufgehn, der die Allianz mit Polen zum unumgänglichsten Bedürfniß macht, der die Freilassung Italiens sofort herbeiführt, der gerade gegen die alten contrerevolutionären Alliirten Deutschlands von 1792-1815 gerichtet ist, ein Krieg, der „das Vaterland in Gefahr“ bringt und gerade dadurch rettet, indem er den Sieg Deutschlands vom Siege der Demokratie abhängig macht.
Die Bourgeois und Junker in Frankfurt mögen sich keine Illusionen darüber machen: beschließen sie den Waffenstillstand zu verwerfen, so beschließen sie ihren eigenen Sturz, gerade so gut wie die Girondins in der ersten Revolution, die am 10. August thätig waren, und für den Tod des Exkönigs stimmten, damit ihren eigenen Sturz am 31. Mai vorbereiteten. Nehmen sie dagegen den Waffenstillstand an, so beschließen sie ebenfalls ihren eigenen Sturz, so begeben sie sich unter die Botmäßigkeit von Preußen, und haben gar nichts mehr zu sagen. Sie mögen wählen.
Wahrscheinlich ist die Nachricht vom Sturz Hansemanns noch vor der Abstimmung nach Frankfurt gekommen. Vielleicht wird sie bedeutend auf die Abstimmung influiren, besonders weil das erwartete Ministerium Waldeck und Rodbertus bekanntlich die Souverainetät der Nationalversammlung anerkennt.
Wir werden sehen. Aber wir wiederholen es: die Ehre Deutschlands ist in schlechten Händen!
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@facs0496
[ * ] Köln, 9. Sept.
Unsere Leser erinnern sich, daß wir in Nr. 42 der N. Rh. Z. zu Gunsten des willkürlich verhafteten Bombardier Funk interpellirten. Wir freuen uns mittheilen zu können, daß dieser tüchtige Demokrat endlich der Haft entlassen, aus dem Militärdienst ausgeschieden und hier wieder eingetroffen ist. Wie es ihm inzwischen ergangen ist, lassen wir Hrn. Funk zur Charakteristik der preußischen Militärjustiz selbst erzählen. Sein Bericht wird auch dazu dienen, die Hartnäckigkeit zu erklären, mit der Hr. Schreckenstein sich weigert, den Beschluß der Vereinbarer vom 9. August auszuführen.
Der Bericht des Hrn. Funk lautet:
„Bis zum 23. Juni d. J. diente ich in der 2ten Abtheilung 8ten Artilleriebrigade zu Köln. Ich hielt es trotz aller kriegsministeriellen Erlasse dennoch mit den Pflichten eines Soldaten für vereinbarlich, Ende April Mitglied der hiesigen demokratischen Gesellschaft zu werden. Da wurde mir plötzlich der Befehl, am 23. Juni nach Saarlouis abzumarschiren, wohin ich versetzt sei. Von Köln bis Koblenz benutzte ich das Dampfschiff und erhielt auf der Station Bonn den dortigen Gensdarmerie-Wachtmeister als Reisegefährten. Ich gerieth mit ihm in ein Gespräch, welches sehr bald eine politische Wendung nahm. In Remagen verließ Jener das Dampfschiff, während ich über Koblenz und Trier nach Saarlouis weiter reiste, wo ich am 28. Juni eintraf, Vormittags 11 Uhr. Augenblicklich wurden meine Effekten, sogar meine Person einer Untersuchung unterworfen, und mir nachher erklärt, ich sei Untersuchungs-Arrestant. Erst auf meine spätere Frage warum? erhielt ich die Antwort: „In Folge eines Verhaftsbefehls von Koblenz wegen hochverrätherischer Umtriebe, letztere Worte waren mit rother Tinte auf den Verhaftszettel geschrieben. Ich wurde abgeführt und in einem wohlvergitterten, verschlossenen und verriegelten, und von einem Infanterieposten bewachten Zimmer verwahrt. Niemand durfte mich sprechen; ich selbst weder lesen noch schreiben. Am 30. Juni wurde ich vorgeführt. Man hatte meine von Trier nach S. post restante beförderten Effekten mit Beschlag belegt; diese wurden jetzt einer Untersuchung unterworfen und alle darin vorgefundenen Schriften etc. zu den Akten genommen. Hierin bestand die ganze Verhandlung. Am 4. Juli erfolgte das zweite Verhör; nun erst wurde mir mitgetheilt, daß der obenerwähnte Gensdarmerie-Wachtmeister eine Denunciation gegen mich eingereicht habe, auf Grund des mit ihm auf dem Dampfschiff gepflogenen Gesprächs. Die Anschuldigungspunkte sind bereits in der N. Rh. Ztg. vom 12. Juli mitgetheilt. Seit dem 4. Juli nun bis vor Kurzem habe ich ununterbrochen einsam und wohlverwahrt ohne Verhör, ohne alle Bewegung in freier Luft, und ohne Beschäftigung, in Gewahrsam gesessen. Nach 6wöchentlicher Haft erhielt ich die Erlaubniß, täglich 1 Stunde im innern Hof zubringen zu dürfen, jedoch in Begleitung eines Inspektors und militärischer Bewachung. Noch später wurde mir „als persönliche Begünstigung“ das Lesen gestattet, unter der Bedingung, daß jedes von mir gewünschte Buch von der Arrestwache nach der Kommandantur befördert würde; von wo aus ich es erhalten solle. Ich habe von beiden menschenfreundlichen Bewilligungen niemals Gebrauch gemacht. Endlich bin ich veranlaßt worden, den schriftlichen Wunsch auf Dienstentlassung auszusprechen. Dies geschah — am andern Tage wurde ich ohne jede Erklärung, ohne Urtheil — auf freien Fuß gesetzt, und erhielt kurz nachher meine Papiere, mit folgender darin enthaltenen Bemerkung: „etc. und war seit jener Zeit wegen versuchter Aufwiegelung seiner Kameraden zur Unzufriedenheit, im Untersuchungsarrest etc.“ Zu Vorstehendem wird „noch bemerkt, daß von dem gewöhnlichen Verfahren Abstand genommen worden, und der etc. wegen des eben angeführten Vergehens nicht zur Strafe gezogen worden ist“, wozu ich bemerke, daß ich beim Empfang der Papiere verlangte den Inhalt des Verhaftsbefehls „wegen hochverrätherischer Umtriebe“ wiederzugeben, was man verweigerte.“
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@facs0496
[ ** ] Köln, 9. Sept.
Die gestrige Sitzung des demokratischen Vereins war im höchsten Grade aufgeregt. Die Volksversammlung des vorigen Tages hatte gut gewirkt; einige hundert neue Mitglieder traten dem Vereine bei. Zuerst wurde der Protest des Düsseldorfer Volksklubs gegen die Verhaftung Freiligraths verlesen und mit donnernden Lebehochs auf letztern einstimmig angenommen und eine Deputation wurde beauftragt, heute dem Generalprokurator, Hrn. Nicolovius, im Anschluß an eine Deputation des Arbeitervereins diesen Protest zu überbringen und die Freilassung des Verhafteten zu verlangen. Inzwischen verbreitete sich die Nachricht, daß auch unser Mitbürger Weyl verhaftet werden solle, weil er — im Arbeiterverein das Freiligrath'sche Gedicht: „Die Todten an die Lebenden“ vorgelesen. Da beschloß die ganze Versammlung, sich Alle, ohne Ausnahme, des nämlichen Verbrechens schuldig zu machen. Weyl bestieg die Tribüne, las das ganze Gedicht vor, und alle Anwesenden sprachen es im Chorus nach.
Bei den energischsten Stellen erdröhnte der Saal von dem begeisterten Jubelruf. Schon war die Zeit bedeutend vorgerückt und ein Theil der Versammlung schickte sich zum Weggehen an, als Ernst Dronke mit eben angekommenen Briefen aus Berlin auf die Tribüne trat und die Abstimmung in der Vereinbarungs-Versammlung, die Aufrechthaltung des Beschlusses vom 9. August und den Sturz des Ministeriums der kontre-revolutionären That, mittheilte. Von dem Jubel, den die Nachricht vom Sturze Hansemanns erregte, macht man sich schwerlich einen Begriff. Die ganze, zweitausend Menschen starke Versammlung, an der auch sehr viel Militär theilnahm, brach in einen unendlichen Sturm von Hurrahs und Bravos los, der auf den Straßen von Neuem erscholl, als die Versammlung sich trennte.
Herr Hansemann dient wieder, wie man sieht, zur Bewährung des alten Spruchs: „Ein Prophet gilt nichts in seinem Vaterlande.“
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@facs0496
[ !!! ] Frankfurt, 7. September.
73. Sitzung der National-Versammlung. 9 1/2 Uhr. Präsident von Gagern.
Tagesordnung: Fortsetzung der Grundrechte.
Auf der Ministerbank sitzt Niemand.
Präsident theilt mit ein Schreiben des Fürsten von Leiningen:
„In Folge des Beschlusses vom 5. September haben wir, ich und sämmtliche Minister, wie auch sämmtliche Unterstaatssekretaire unsere Entlassung genommen und erhalten. Bis zur Bildung eines neuen Ministerii wird das alte die Geschäfte, die keine politische Verantwortlichkeit nach sich ziehen, besorgen.“
Präsident: Die Ausfertigung ihres Beschlusses vom 5. September ist dem Reichsministerium zugesandt worden. Dieselbe ist mit folgender Anzeige an mich zurückgekommen:
„Da das Ministerium bereits entlassen, und es nur noch Geschäfte nicht politischen Inhalts besorgt, werde es diesen Beschluß nicht ausführen. — Dahlmann sei mit Bildung des neuen Ministeriums bereits beauftragt.“
Präsident hat darauf an Dahlmann geschrieben, der Beschluß vom 5. sei von dem alten Ministerium nicht ausgeführt worden. Bei Dringlichkeit der Sache frägt er bei Dahlmann an, ob ein neues Ministerium gebildet?
Dahlmann erwiedert: „Bis Dato nicht!“
Schüler aus Jena, und mehrere stellen eine Interpellation die hieher bezüglich ist:
„Das Reichsministerium habe seine Entlassung genommen: Die Geschäfte dürfen aber nicht stillestehen. Zu den dringendsten Geschäften gehört die Ausführung des Beschlusses vom 5. September. Ob es wahr, daß der Beschluß noch nicht ausgeführt, und welche Maßregeln denn dazu getroffen.“
Präsident: Erkennt die Versammlung diese Interpellation für dringlich?
Abstimmung zweifelhaft. Bei der Zählung findet sich die Dringlichkeit mit 205 gegen 190 Stimmen angenommen. (Links lautes Bravo).
Schüler spricht zur Begründung seiner Interpellation und beantragt:
„die bisherigen Minister bei strengster Verantwortlichkeit zur Vollführung des Beschlusses vom 5. Sept. zu bestimmen“
Eisenmann schlägt, indem er Schülers Antrag mißbilligt, ein anderes Auskunftsmittel vor, nämlich schnell ein Ministerium zu wählen und sei es auch nur zur Ausführung des Beschlusses vom 5. September.
Schmerling (kündigt sich selbst an: Abg. Schmerling!) (Bravo.) Die Vorgänge des Hauses vom 5. September sind bekannt. Wir hielten es für unsere Pflicht, nach der Entscheidung so schnell als möglich abzutreten. Hiermit war aber auch unsere Pflicht zu Ende. Wir Räthe der Krone … (Oho! Links: Wir haben keine Krone.) Wir Räthe der Centralgewalt … (Unterbrechungen).
Präsident: Hr. v. Schmerling wird wohl diesen Ausdruck nur aus Versehen gebraucht haben.
Schmerling meint, der Ausdruck wäre ihm nur entfahren, er hätte ihn früher nie gebraucht; und fährt fort: Wir Räthe der Centralgewalt wären zwar durch den Beschluß der National-Versammlung gedeckt gewesen, wenn wir ihn auch ausgeführt hätten, aber es wäre uns auch zu schwer gewesen, einen so abstrakt gefaßten Beschluß praktisch auszuführen.
Wesendonk: Daß Ministerium hat sich sehr beeilt abzutreten, ob lediglich um seine Pflicht zu erfüllen, oder ob um den Beschluß der Versammlung so viel an ihm, zu hintertreiben, ist sehr die Frage. (Furchtbarer Tumult rechts.)
Präsident: Ich traue dem Herrn Wesendonk so viel Ehre zu, daß er auf diese Verdächtigungen auch die Anklage folgen lassen wird. (Bravo im Centrum und rechts).
Wesendonk bemerkt mit lauter und determinirter Stimme dem Präsidenten: es stünde ihm gar nicht zu, ihn zu unterbrechen und noch viel weniger, an seine Ehre zu appelliren. Dergleichen unerlaubte und eigenwillige Unterbrechungen werde er sich nie und nirgends gefallen lassen. (Tiefe Stille.) Uebrigens sei der Beschluß vom 5. September von der Majorität gefaßt und die Minorität müsse sich augenblicklich fügen. (Rechts: Nein!) Dahlmann ist im Nothfall allein berechtigt, diesen Beschluß zur Ausführung zu bringen. (Rechts: Das ist ja revolutionair?) Andernfalls beantrage ich einen Vollziehungsausschuß aus dem Schooß der Versammlung zu ernennen. (Schrecken, Oho!) Sonst fallen die Folgen auf Ihre Häupter. Ich wiederhole noch einmal in Bezug auf das abgetretene Ministerium was ich oben gesagt.
Präsident sucht sich gegen Wesendonk zu rechtfertigen. (Brentano unterbricht ihn wegen eines Wesendonk untergelegten Falsums).
Präsident: Hr. Brentano, ich rufe Sie zur Ordnung
Wesendonk weist unter lauten und unverschämten Unterbrechungen der Rechten, dem Präsidenten nach, daß er den Ausdruck, um den es sich handelt, falsch verstanden hat, und wiederholt denselben. Für die ungerechten Beschuldigungen und Eingriffe des Präsidenten verlangt er den Schutz der Versammlung.
Präsident wird den Ausdruck von Wesendonk auf Grund der stenographischen Berichte prüfen lassen. (Links: Und auf Grund der Geschäftsordnung.)
Gagern: Und auf Grund der Geschaftsordnung!
Robert v. Mohl: Auf die Anträge und Verdächtigungen des Hrn. Wesendonk antwortet er gar nicht. Dahlmanns Pflicht wäre es gewesen, in Beziehung auf das ihm übertragene Geschäft schnell zu sein.
Dahlmann (sehr geheimniß- und ahnungsvoll): Meine Herren, ich bitte Sie dringend alle hieher gehörigen Anträge zurückzuziehen. Wir sind in einer höchst gefahrvollen Lage. (Große Gleichgültigkeit.) Muth und Mäßigung sind nöthig. Die abgetretenen Minister haben vollkommen ehrenvoll gehandelt. (Stille).
Mittermaier: Der Beschluß der Majorität (vom 5. September) muß und wird vollzogen werden. (Jahn vom Platz: Nein! Wird zur Ordnung gerufen.) Dem alten Ministerium lag es nicht mehr ob, den Beschluß zu vollziehen. Der Reichsverweser muß dafür Sorge tragen.
Vogt: Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß das alte Ministerium hierin nichts mehr zu thun hatte. Die Ausführung muß aber vor sich gehen. (Rechts Stimmen: Nein!) Wir, (links) wenn wir in der Minorität waren, haben uns auch immer unterworfen. Ich muß sehr bedauern, daß Hr. Dahlmann nicht bereits Minister bezeichnet hat. Hierin, auf ihm allein, lastet die Schuld der Verzögerung. (Rechts: Bravo!) Ein politisch gebildeter Staatsmann hätte anders gehandelt. (Rechts Gelächter und [0497] Bravo.) Von Verantwortung ist übrigens hier gar nicht die Rede. Ein Minister ist nie verantwortlich für Vollziehung der Beschlüsse der National-Versammlung. Hätte nur Herr Dahlmann schnell ein Ministerium gebildet. Es hätten sich wohl einige Gutwillige gefunden. Denn das steht fest, in 3 Wochen wird das neue Ministerium doch wieder entschlafen sein. (Vergnügen.)
Es geht ein Antrag auf Tagesordnung ein.
Lichnowsky hat sich über Vogt gefreut. Stimmt ganz mit ihm überein. Es handelt sich hier nur um Dahlmann. Er hätte nicht an der Säule (dem Ministerium?) rütteln sollen, wenn er sich nicht stark genug fühlt sie wiederaufzubauen.
Bei Krieg und Frieden beschließe übrigens nicht bloß die Nationalversammlung, sondern dieselbe, ein Verein mit der Centralgewalt.
Hrn. Wesendonk muß er seine volle Mißbilligung aussprechen. (Schrecklich!)
Simon von Trier. Die Majoritätsbeschlüsse sind anzuerkennen, und zu vollziehen. Die Centralgewalt muß erklären, was sie thun wird. Der Unverantwortliche muß Sorge tragen, wie er sich die neuen Verantwortlichen beschafft. Dergleichen Pausen sind nicht geeignet, für das von ihnen so sehr geliebte konstitutionelle System einzunehmen. (Bravo).
Siemens. Wir hätten noch gar kein bestimmtes Gesetz was uns diese Frage entscheidet.
Wesendonk. Der Reichsverweser hat hier kein Veto einzulegen. Dieser Beschluß hebt nur eine ungültige Handlung auf, er muß sofort vollzogen werden.
Lichnowsky will noch einmal sprechen. Kommt nicht zum Wort; macht darüber Bemerkungen, und wird vom Präsidenten zurecht gewiesen. Die Debatte geschlossen! Nach einer abermaligen kurzen Personaldebatte zwischen Wesendonk und dem Präsidenten, in der sich herausstellt daß Wesendonk vorhin Recht hatte, und zu deren Schluß sich Wesendonk vorbehält in dieser Sache noch zu thun was ihm gut dunken wird — werden alle in dieser Diskussion gestellten Anträge zurückgenommen, und man geht zur Tagesordnung, oder will wenigstens dazu gehen. Denn es kommt ein neuer Antrag von
v.Reden des Inhalts: Die Nationalversammlung solle es für eine Pflicht des deutschen Volkes erkennen, denjenigen Rhedern und Schiffseigenthümern in den Ostseeprovinzen Gewähr zu leisten, welche durch den dänischen Krieg Verluste erlitten haben.
Präsident. Ob dieser Antrag als ein dringlicher zu behandeln? Das Resultat der Abstimmung ist zwefelhaft. Nach der Zählung ist derselbe mit 234 gegen 190 Stimmen als dringlich erkannt. — (Links Bravo).
v. Reden empfiehlt den Antrag zur Annahme.
Zell aus Trier beantragt die Diskussion des Antrags bis Morgen auszusetzen.
Löwe. Der Antrag ist ganz außerordentlich dringlich. Seine Annahme ist wichtig zur Begründung der deutschen Einheit. Wir wollen mit demselben eine Quelle des Bürgerkriegs verstopfen. Ich stimme dafür ihn Morgen spätestens zu diskutiren.
Moritz Mohl. Gegen die Dringlichkeit. (Oho!)
Wichmann: (Preuß. Assessor). Ditto.
GrafSchwerin. Man möge Morgen die ganze Waffenstillstandsfrage entscheiden, und dabei diesen Antrag mit. — Ob die Ausschüsse nicht bis Morgen berichten können?
Wurm. (Hamburg.) Die Ausschüsse (der internationale und der der Centralgewalt) wissen noch gar nicht, wenn sie fertig werden, das Material ist massenhaft; und muß ganz durchgesehen werden. — Ich muß übrigens gestehen, daß, hätte ich gewußt, was ich aus der bisherigen Durchsicht der Akten nunmehr schon weiß, (rechts: hört! hört!) wir unsern Antrag am 5. September ganz anders motivirt hätten. (Rechts mit Nachdruck: hört! hört!) Aber den Antrag hätten wir dennoch auf jeden Fall gestellt (links hört! hört!) und die Majorität würde keineswegs haben anders handeln können, als sie beschlossen hat. (Links mit Hohn und Nachdruck: hört! hört!) erklärt Er den Antrag von Redens für dringlich. —
Merk. (Hamburg.) Begreift nicht wie man für Sistirung der Waffenstillstandsmaßregeln stimmen konnte, wenn man nicht diesen Antrag für dringlich erkennt. —
Heckscher. (Minister.) Mit einiger Genugthuung habe ich gehört, daß Hr. Wurm und der Ausschuß bei voller Kenntniß der Akten ihren Antrag ganz anders motivirt hätten (Rechts Bravo.)
Wurm. Unser Bericht wird Hrn. Heckscher schon aufklären. —
Venedey. Der Antrag ist sehr dringlich, die Ostseeprovinzen müssen erfahren, daß die ganze Nation ihren Schaden theilen will. —
Nauwerk. Schon vor 4 Wochen hätte der Antrag dringlich sein müssen. Seine Pflicht zu thun ist das Dringlichste. Morgen ist der äußerste Termin. —
Osterrath hat zwar denselben Antrag bereits vor 4 Wochen gestellt, — ist aber doch gegen die Dringlichkeit, beantragt Verweisung desselben an die beiden Ausschüsse.
von Reden beantragt namentliche Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags. —
Schwerin fragt mit plumpem pommerschen Anlauf zur Ironie, ob mit der Entschädigung im von Redenschen Antrag, Entschädigung für den ganzen durch den Dänenkrieg zugefügten Schaden, oder für den durch die am 5. ausgesprochene Sistirung entstehenden Schaden, gemeint sei?
Präsident drei Anträge liegen vor:
1) der von Zell und Reder: „über den Redenschen Antrag morgen zu verhandeln“ —
2) nach Simons zur Tagesordnung überzugehen
3) nach Osterrath „den von Redenschen Antrag den beiden Ausschüssen die über die Waffenstillstands-Angelegenheiten berichten, mit zu überweisen.“ —
Nach einiger Debatte zeigt sich, daß der Simonsche Antrag auf Tagesordnung, da es sich nur um Entscheidung der Dringlichkeit handelt, gar nicht zulässig ist. —
Er wird bei Seite gelegt. —
Ueber den Zellschen Antrag (S. oben.) wird namentlich abgestimmt, und derselbe mit 238 gegen 216 Stimmen verworfen
Schwerin erklärt Namens seiner und seiner Freunde, (!) daß sie deshalb gegen von Redens Antrag gestimmt, weil sie folgendes Amendement jetzt dazu gestellt: „die National-Versammlung solle nicht blos die Entschädigung der unmittelbaren Verluste der Reder und Schiffseigenthümer beschließen, sondern auch die Entschädigung der aus dem ganzen Dänenkrieg, und aus der Sistirung des Waffenstillstandes erfolgten Verluste.“ —
Präs: Ein solches Amendement ist jetzt ganz unzulässig, nachdem über en Antrag abgestimmt. —
Osterraths Antrag (Siehe oben Nro. 3.) wird angenommen.
Schwerin bringt mit pommerscher Consequenz sein obiges Amendement un als Antrag, und verlangt daß damit verfahren werde wie mit von Redens Antrag. —
Die Versammlung genehmigt dies. Nur die Linke bleibt sitzen. —
Präsident verliest nun das Accreditiv eines Wallachischen Geschäftsträgers Johann Babesco, der bei der deutschen Centralgewalt beglaubigt wird. Es wird dem Minister des Aeußeren (welchem?) zu übergeben sein. —
Präsident theilt mit daß die Cottusche Verlagshandlung wie früher Hahn, Schwetschke, Veit etc. ihren Verlag der Nationalversammlung zur Auswahl anbietet.
Folgt der Dank der Versammlung. — Auf einen Antrag von Vogt, beschließt man, für ähnliche Fälle den Präsidenten zu ermächtigen, zu thun, wie bisher in diesen Fällen geschehen. —
Hierauf soll zur Tagesordnung übergegangen werden — man ruft Vertagung — entschließt sich aber da es noch ziemlich früh ist, die Ergänzungswahlen für den Verfassungsausschuß noch vorzunehmen. —
Vor der Wahl ereignete sich ein interessanter Fall. —
Rotenhan, Schwerin und Simon stellen nämlich den Antrag, da Bassermann, Robert Mohl und Beckerath nunmehr nicht mehr Minister; also für den Ausschuß wieder wahlfähig, möchte man zu Gunsten dieser drei Herren die Candidatenliste für die Ergänzungswahl in den Verfassungs-Ausschuß (die bereits entworfen.) erneuern, und diese drei Herren mit als Wahlkandidaten darauf setzen. — Auch die Candidatenliste erst entwerfen, wenn die neuen Minister gewählt. (!)
Wesendonk spricht heftig dagegen. Simon (Trier) ebenfalls. Es läge für besondere Berücksichtigung der drei Herren aus dem abgetretenen Ministerium gar kein Grund vor. (Gelächter.) Venedey im Hinblick auf seine Erfahrung im Ausland, warnt vor solchen Partheilichkeiten. —
Der Antrag wird gleichwohl für dringlich erkannt, aber bei der Abstimmung, wenn auch mit schwacher Majorität, verworfen!
Hierauf schreitet man zur Ergänzungs-Wahl von 5 Mitgliedern des Verfassungsausschusses. —
Die Namen der Mitglieder Morgen. —
Morgen 9 Uhr Sitzung. Fortsetzung der Grundrechte! (?)
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@facs0497
[ 103 ] Berlin, 7. September.
Sitzung der Vereinbarer-Versammung. Tagesordnung: Der Antrag des Abg. Stein: daß es dringendste Pflicht des Staats-Ministerii sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9. August beschlossen hat, ohne Weitres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung des Vertrauens sowie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung ergehen #lassen. —
Zuerst ergreift der Minister-Präsident das Wort: da unsere Erklärung eine so abweichende Beurtheilung erfahren hat, so will ich mit Offenheit unsere Ansichten dieser Versammlung gegenüber darzulegen suchen. Ich erkenne zunächst in dem Beschlusse vom 9. Aug. nicht die Absicht, eine Gesinnungsinquisition unter offizieller Autorität zu organisiren; dennoch kann dem Wortlaute nach, ohne Zwang keine andere Auslegung hineingebracht werden, und dies macht die Ausführung, der Form wie dem Inhalt nach, unmöglich. Die Regierung sah nur einen Weg, ihre Pflicht mit dem Wunsche der Versammlung vereinen zu können, auszusprechen, daß das Einvernehmen der Regierung und des Kriegsministers mit den von der Versammlung ausgesprochenen Grundsätzen vorhanden sei, und den Entschluß auszusprechen, jede Bestrebung gegen die konstitutionellen Grundsätze entschieden zurückzuweisen, auch die einzelnen Maaßregeln, die in Anwendung kommen sollen, anzugeben. Jeder Offizier wird in den stenographischen Berichten lesen, daß der Kriegsminister den Befehlshabern angedeutet habe, allen Bestrebungen gegen die konstitutionelle Freiheit entgegen zu treten. Es liegt in der Ordnung des Dienstes, wenn eine Verwaltungsgewalt einen Grundsatz ausspr#cht, daß sie gehalten sei, auf dienstlichem Wege den Behorden Nachricht zu geben. Dies ist vom Kriegsminister geschehen und an die kommandirenden Generale mitgetheit, um nach dem Inhalt zu verfahren. Ich sehe nicht ein, wie das Ministerium deshalb so heftige Angriffe erfahren kann, daß es die Rechte der Versammlung sollte verletzt und den konstitutionellen Grundsätzen entgegen gehandelt habe. Es handelt sich hier nicht um einen bestrittenen allgemeinen Grundsatz oder Gesetzgebungsakt, sondern um eine Verwaltungsmaßregel. Bei der Durchführung des Beschlusses wird die Regierung zu einem Vollziehungs-Ausschuß herabgesetzt. —
Abg. Unruh. Ich habe den Steinschen Antrag in ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium verwandelt; dies ist mehr eine parlamentarische Form. Der Einwurf, daß die National-Versammlung sich in die Verwaltung mische, sucht der Redner dadurch zu entkräften, daß die Versammlung, wenn sie ein Mißtrauensvotum ergehen läßt, noch kein Recht habe sich in Untersuchungen über Verwaltungsmaßregeln oder Unterlassungen der Verwaltung einzulassen. — Er entwickelt sein Amendement welches lautet:
„In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die, im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Herr herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, so wie fernere Conflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere, und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken,
erklärt die Versammlung:
daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Herr ergehen zu lassen.“
Abg. Schulze von Wangleben hebt hervor, daß die Reaktion nicht allein die Contre-Revolution begonnen, sondern sie ruft allen konstituirenden Versammlungen, sowohl der hiesigen als der Frankfurter und andern deutsch. Staaten zu, der Staat müsse sich allein auf die Armee stützen, nur sie sei die beste Stütze des Staates. Er weist aber auf Frankreich hin um eine solche Soldatenherrschaft zu würdigen. —
Abg. Reichensperger: Es wird feststehen, daß wir keinen Gewissenszwang beabsichtigen, wenn wir uns gegen die wörtliche Ausführung der Beschlüsse vom 9. August erklären, mindestens wird das Schulzesche Amendement einer Erklärung bedürfen. Mit diesen Beschlussen beabsichtigte man, einen Erlaß an die Befehlshaber der Armee herbeizuführen, wie ihn die Minister der Finanzen und des Innern an die Regierungs-Präsidenten erlassen haben. Die Offiziere der Armee sollten dadurch nicht genöthigt sein zu einer Darlegung ihre politischen Gesinnung. — Schon der Königliche Armeebefehl vom 1. Mai forderte die ganze Armee auf im Geiste der neuen Zeit zu handeln. — Der Zwiespalt der gegenwärtig eingetreten, ist dadurch herbeigeführt, daß die Versammlung zu wenig gesagt und das Ministerium zu wenig gehandelt hat. Der Versammlung gegenüber steht ein Ministerium, das nach dem positiven Gesetz (?) verantwortlich ist. Deshalb ist es die Pflicht dieser Versammlung dahin zu wirken, daß nicht ihre Gewalt die andere absorbire. Die Versammlung muß ihre Gewalt mit Mäßigung und Umsicht gebrauchen, sie könnte dieselbe sonst leicht entweder über Gebühr ausdehnen oder sich zur Ungebühr einer außer ihr liegenden Gewalt unterordnen.
Abg. Temme: Wir befinden uns einem Falle, wie wohl noch nie in einem konstitutionellen Staate vorgekommen. Ich verstehe darunter nicht solche Staaten, die unter dem Hasse und dem Schutze der Kanonen des Absolutismus bestehen. — Das Ministerium verweigert einen Beschluß dieser Versammlung auszuführen. Nach den bisherigen konstitutionellen Ansichten, muß das Ministerium in einem solchen Falle entweder abdanken, oder die Versammlung auflösen. Das Letzte ist unmöglich und daß Erste hat das Ministerium verschmäht und zwingt die Versammlung dadurch zu einem entschiedenen Beschuß. Das ganze Volk ist dadurch in Aufregung gebracht und das Ministerium provozirt zugleich eine Revolution. Es fordert zugleich von uns die Anerkennung seines Verfahrens, die Anerkennung also, unser Wille sei nicht der Wille des Volks, oder der Wille des Volkes gelte nicht dem Willen des Ministeriums gegenüber. Das Erste können wir um unserer Ehre, das Letztere um des Vaterlandes willen nicht erklären. Das Letztere hieße den Grundsatz aussprechen, das Volk sei nur der Regierung wegen und nicht die Regierung des Volkes wegen da — Das Ministerium hat sich jedenfalls sehr ungeschickt benommen, es hat den Willen des Landes gegen sich. Wenn es dennoch länger auf seiner Stelle bleiben sollte, so weiß man nicht, was daraus entstehen wird. — Wenn diese Versammlung den Steinschen Antrag nicht ohne alle Aenderung annimmt, so erlaubt es meine Ehre nicht auch noch einen Augenblick meinen Sitz zu behalten und, meine Freunde in diesem Saale werden ihn gleichfalls mit mir verlassen. — (Mißfallen von der Rechten. Zustimmung zur Linken.)
Abg. Baumstark spricht ein Langes und Breites gegen den Stein'schen Antrag. Er bestreitet die Kompetenz der Versammlung, eine Regierungsmaßregel vorzuschreiben. Sodann dekretirt er „daß das Vaterland in Gefahr sei,“ und will schließlich abwarten und sehen wer weggehet. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.
Abg. Grebel weist auf den bekannten Tagesbefehl Friedr. Wilh. III. vom Jahre 1798 an die Offiziere hin und fragt: was Friedr. Wilh. der Gerechte für passend fand, wird Herr v. Schreckenstein etc. sich nicht dafür erklären?
Minister Hansemann entschuldigt sich, daß er keinen logisch zusammenhängenden Vortrag halten werde, indem er vorzüglich alle Gründe der bisherigen Redner widerlegen wolle. — Er ist jedoch wenig glücklich und geschickt in seiner Widerlegung. Schließlich macht er mit ungeheurem Pathos und mit aller Kraft seiner Stimme auf die Folgen aufmerksam, welche die Versammlung durch das Beharren auf dieser Kleinigkeit nach sich ziehen könne. Das Wohlergehen des ganzen Landes, das Bestehen Berlin's ist an diese Frage geknüpft, und der Stern Preußens wird vielleicht erbleichen, wenn, wenn die Versammlung ihren Beschluß vom 9. August festhalte.
Abg. Walter zittert bei dem Gedanken an den Eindruck, den eine mögliche Ministerkrisis hervorbringen würde. Er sucht die Unmöglichkeit darzulegen, den Stein'schen Antrag auszuführen. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.
Minister Kühlwetter sucht in einer langweiligen Rede auseinanderzusetzen, daß es sich hier nicht um die Aufrechthaltung eines alten Beschlusses, sondern um einen ganz neuen Antrag handele. Man müsse an dem Grundsatz festhalten, die Gewalten, die beschließende und die ausführende ganz von einander getrennt zu halten, die Versammlung, als beschließende Gewalt, dürfe keinen Verwaltungsbefehl geben. Bei vielen Gelegenheiten hat diese Versammlung diesen Grundsatz anerkannt und sich jeder Einmischung in rein administrative Sachen enthalten. Die Versammlung hat vielmehr ihren Boden im Gesetz, und eine andere Befugniß kann ihr das Ministerium nicht einräumen. — Die Geschichte wird sich des heutigen Tages bemeistern, und das Vaterland wird es dem Ministerium Dank wissen, daß es keinen Fuß breit gewichen ist.
(Es muß hier bemerkt werden, daß sowohl der Ministerpräsident und der Finanzminister als der Minister des Innern erklärten, sie hätten am 9. Aug. aus dem Grunde nicht gegen den Stein'schen Antrag gesprochen, weil sie glaubten, daß er keinesfalls eine Majorität bekommen würde. Deshalb müßte auch heute das Prinzip erst erörtert werden, ob die Versammlung befugt ist, solche Beschlüsse zu fassen. Das Ministerium muß es entschieden in Abrede stellen)
Abg. Bucher tadelt den Finanzminister, besonders weil derselbe einen von der Versammlung gefaßten Beschluß nachträglich bekritelt. Der Redner widerlegt ferner die Ansicht des Finanzministers, daß diese Versammlung als eine konstituirende sich nicht mit einer konstituirten verwechsele. Die Berufung des Finanzministers auf das die Befugnisse der Versammlung enthaltene Wahlgesetz vom 8. April widerlegt er damit, daß das Volk sich nicht durch ein Blatt Papier binden lasse. Diese Versammlung hat die Pflicht, eine nicht ganz fertig gewordene Revolution weiter zu führen. Das Volk will die Mißstände abgestellt wissen, deshalb ist es ungeduldig. Noch gelten fast alle Gesetze des Absolutismus, alle alten Behörden bestehen noch; wir müssen uns nicht gegen die Außenwelt verschließen, sondern jedem Uebe stand, der sich zeigt, muß sogleich abgeholfen werden. Er wirft dem Ministerium schließlich alle seine Sünden vor und zeigt ihm sein gefährliches Spiel; seine Handlungen sind wie die einer früheren Regierung in Frankreich nicht als ganz und nicht als halb zu betrachten. Wenn das Ministerium die Beschlüsse dieser Versammlung nicht ausführen will wozu sind sie gefaßt und deshalb handelt es sich hier auch nur darum, ob das Ministerium einen mit Majorität gefaßten Beschluß ausführen muß.
Abg Tamnau motivirt sein Amendement, welches lautet:
„Die Versammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen E#ß #erbeizuführen, wie die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem 15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtigte nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu nöthigen oder dem Kriegsminister das Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben. Sie erachtet aber einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen konstitutionellen Staatssystems für nothwendig.“
Kriegsminister v. Schreckenstein: Ich erkläre in meinem Namen, im Einverständnisse mit meinen Kollegen, daß ich mich mir dem Amendement Tamnau einverstanden erklare und bereit bin, den darin gewünschten Erlaß an die Armee in Ausführung zu bringen.
Abg. D'Ester: Die vorliegende Frage ist von zwei Seiten zu betrachten, von der personlichen und der sachlichen. Die persönliche Frage besteht darin, daß sie ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium in sich faßt. Deshalb müssen wir auch an dem Stein'schen Antrag festhalten, denn das Ministerium hat durch die Nichterfüllung dieses Antrags seine Pflicht verletzt. Wenn das Ministerium selbst heute erklärt, es wolle den Antrag zur Ausführung bringen, so hat es doch seine Pflicht verletzt, indem es Montag erklärte, den Antrag nicht ausführen zu wollen. Wir können uns nur für die Annahme des Antrags und gegen die beiden Amendements erklären, denn das Amendement des Abgeordneten Unruh spricht nur eine Pflichtverletzung des Ministeriums für die Zukunft aus, wenn es den heutigen Beschluß nicht ausführt. Das Amendement Tamnau wirft den ganzen am 9. August gefaßten Beschluß um. Das Ministerium hat erklärt, es müsse eine Trennung der Gewalten statt finden und daß diese Versammlung kein Recht zu solchen Beschlüssen habe. Das sind die Ansichten alter Montesquieu'scher Staatsweisheit, die durch unsere Staatsumwälzung umgeworfen sind. Niemand wird läugnen, daß wir in Folge einer großen Staatsumwälzung hier sind und etwas Neues schaffen sollen. Freiheit ist von allen Seiten hier in Anspruch genommen worden. Jeder sagt, die Freiheit ist in Gefahr, wenn meine Ansicht nicht durchgeht. Sie wissen, daß es eine Partei im Lande giebt, die kein Mittel vorübergehen läßt, um den alten Zustand wieder zurückzurufen. Viele Offiziere der Armee hängen dieser Partei an und wenn Sie sich weigern, einen Erlaß an diese Offiziere zu erlassen, so geben Sie der Reaktion bewußt oder unbewußt ihre Zustimmung.
Minister Milde: Ein vorgehender Redner hat die Debatte auf den wahren Punkt gebracht, nämlich dahin, ob die Versammlung der Konvent werden wolle oder nicht. Der Beschluß vom 9. Aug. übt in seiner Totalität einen Gewissenszwang aus. Das verehrte Mitglied hat nun gesagt, wir hätten unsere Pflicht verletzt, weil wir diesen Beschluß nicht ausgeführt Das Ministerium konnte nicht, wie Manche verlangt haben, einige Tage nach Fassung des in Rede stehenden Beschlusses gegen denselben remonstriren, sondern die Versammlung mußte dies selbst thun. Ja, meine Herren, wir stehen an einem sehr wichtigen Momente. Es wird sich heute entscheiden, welche Geschicke diesem Lande bestimmt sind, ob wir auf dem Wege des Konvents oder ob wir mit einem möglichen Königthum weiter gehen werden.
Abg. Parrisius beantragt den Schluß der Debatte: der Worte seien genug gewechselt; es handelt sich jetzt nur noch um eine That, die in der Abstimmung besteht. Die Versammlung möge zeigen, ob sie konsequent oder inkonsequent sein wolle.
Abg. Bauer von Berlin spricht gegen den Schluß, damit jeder Abgeordnete, wenn irgend möglich, seine Abstimmung in dieser hochwichtigen Angelegenheit motiviren könne. (Der Antrag auf Schluß wird verworfen).
Abg. Harassewitz, gegen den Stein'schen Antrag: Das was der Kriegsminister versprochen, sei kein Erlaß an die Armee. Wenn beide Theile sagen müßten, daß sie gefehlt, so müßten sie die dargebotene Hand annehmen und nicht auf dem starren Recht beharren. Zeigen Sie, schließt der Redner, dem Lande, daß ein versöhnender Geist hier waltet und daß Sie nur das Wohl des Landes vor Augen haben.
Abg. Behrends: Es ist keine Maaßlosigkeit, wenn man das Recht des Volkes bis auf das letzte Titelchen festhalte und keinen Schritt zurückweiche. Auf 2 Punkte will ich nur aufmerksam machen: erstens, auf das Verhältniß der Versammlung zum Volke und zweitens, auf das Verhältniß der Versammlung zur Armee. — Schon früher habe ich gefordert, die Versammlung möge die Anerkennung der Revolution aussprechen, um auf diese Weise die Revolution zu Ende zu führen, denn das Volk hat seinen Vertretern das Vertrauen geschenkt, daß sie dies thun würden. Es frage sich jetzt wieder, wer souverain sei, die Versammlung oder das Ministerium. Die gesammte Bürgerwehr hat heute eine Adresse an den Präsidenten überreicht, worin sie die Erwartung ausspricht, die Versammlung werde ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht erhalten. — Er übergibt zugleich dem Präsidenten eine Menge anderer Adressen, welche sich in demselben Sinne, wie die der Bürgerwehr äußern. — Das Volk habe somit seine Ansicht deutlich ausgesprochen.
Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag gesprochen wird endlich der Schluß der Debatte verlangt und angenommen.
Der Antragsteller Abg. Stein hielt noch eine ausgezeichnete Rede, worin er klar darlegte, daß es sich hier nur einzig und allein darum handele, ob die Versammlung consequent sein wolle und an ihrem Beschluß vom 9. August ohne alle Aenderung und Erläuterung festhalte und dessen unverzügliche Ausführung fordere. — Das Fortbestehen des jetzigen Ministeriums ist freilich dadurch unmöglich gemacht. —
Namentliche Abstimmung: Das Amendement Unruh wird mit 320 gegen 38 Stimmen und das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen.
Der Steinsche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen.
Majoritat gegen das Ministerium 67 Stimmen.
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[ * ] Berlin, 8. Sept.
Wie sehr Freiligrath in seinem Gedicht: „Die Todten an die Lebenden“ Recht hat, das wird begreifen, wer sowohl dieses Gedicht als nachfolgende Stelle aus dem „Publicisten“ vergleichen will:
„Am Morgen des 19. März d. J., nach der verhängnißvollen Revolutions-Nacht, kehrte der Zeugschmiedegeselle Hellmann, mit zwei Infanterie-Gewehren versehen, in seine Wohnung zurück. Er war während des vorangegangenen Nachmittags und der Nacht an verschiedenen Punkten in der Stadt gewesen und hatte auf den Barrikaden mitgekämpft. Auf die ihm von seinen Hausgenossen gestellte Frage, wo er die Gewehre her habe, hatte er erklärt: „Die sind erobert.“ Wenige Tage darauf stand an den Straßenecken der Residenz eine obrigkeitliche Bekanntmachung, die die Rückgabe der in den Tagen des 18. und 19. März erbeuteten Waffen anempfahl. Er verkaufte die Gewehre für den Preis von 3 Thlr. Die Behörde erhielt hiervon Kenntniß, sie veranlaßte die Beschlagnahme beider Gewehre, und der Polizeianwalt erhob die Anklage gegen denselben wegen wissentlichen und widerrechtlichen Verkaufs fremden Eigenthums. Die Verhandlung fand bei dem Einzelrichter des K. Kriminalgerichts statt. Der Angeklagte wurde — da er sich nicht gestellt hatte, in contumacium des angeklagten Vergehens für schuldig befunden, und deßhalb zum Korkardenverlust, 6 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle neuntägiger Strafarbeit verurtheilt.
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[ 61 ] Wien, 4. Sept.
Das Ministerium hat es nicht gewagt, das Verbot des Trauerzugs zu den Gräbern der am 21. und 23. August gefallenen Arbeiter zur Ausführung zu bringen und der Zug hat deßhalb in der Weise des Ihnen überschickten Programms gestern Nachmittag stattgefunden. Ein großer Theil der Nationalgarde hat sich offiziell an dem Zuge betheiligt und sich bei dem Volke damit bedeutend wieder in integrum restituirt. Den pariser und rheinischen Bourgeois dürfte darüber wieder der Schrecken in die Beine fahren.
Der Reichstag hält heute keine Sitzung; der kudlich-lassersche Antrag und der Genuß all der vorgenommenen Amendements haben ihm Magenschmerz verursacht. Uebrigens kam es in der Sitzung vom 2. Sept. doch noch zur Abschaffung des Bier- und Branntweinzwangs und der dalmatinische Abgeordnete Iwichiewich erhob sich wider die von dem Reichstag ausgesprochene Feudal-Entschädigung durch den Staat aus dem Grunde, weil alle Feudalrechte in Dalmatien schon seit 1806 unter französischer Herrschaft verschwunden seien, von dieser Provinz nunmehr also auch keine Entschädigung für die Feudalherren anderer Provinzen verlangt werden könne.
(Siehe den Verfolg in der Beilage).
[0498]
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Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
Den 6.
Anna Maria, T. v. Joh. Nettesheim, Schiffer, Goldgasse. — Anna Maria, T. v. Pet. Breiesser, Schuhm., Maximinstr. — Mich., S. v. Joh. Braun, Kunstgärtner, Weideng. — Mathilde Carol. Joh., T. v. Herm. Kronig, Apotheker, Breitstr. — Pet. Jos., S. v. Joh. Egid. Kremer, Schreinerg., Lungeng. — Cath. Barb., T. v. Pet. Jos. Einmahl, Eisenbahn-Maschinist, Thürmchenswall.
Sterbefälle.
Den 6. Wilh. Kelbling, 11 M. 11 Tag alt, Dominikaner. Kaserne. — Cath. Bruck, 1 J. 5 M. alt, Löhrgasse. — Anna Maria Fischer, geb. Fouß, 38 J. alt, Severinstr. — Math. Dick, Schreinerg., 33 J. alt, verh. Stolkgasse. — Ther. Petronella Rosbach, geb. Berghofen, 68 J. alt, Carthäuserhof. — Cath. Clöver, geb. Caspers, 23 J. alt, Spitzeng. — Ida Kahm, 46 J. alt, unverh. Cäzilienspital.
Heirathen.
6. September. Math. Heinr. Hub Thönissen, Kfm., von Erkelenz, und Maria Sophia Graef, von Malmedy. — Joh. Gerh. Wilh. Albert, Bataillonsbüchsenmacher, Wwr., von Essen, und Anna Maria Fuchs, von Niedercassel. — Wilh. Wichterich, Handlungsgehülfe, und Chr. Wilden, beide von hier. — August Wilke, Kfm., von Koblenz, und Helena Juliana Schwarz, von Brucher Rotte. — Theodor Nelles, Bierbrauer, von Buchenheim, und Maria Marg. Lempertz, von hier. — Pet. Jos. Hagen, Bäckergeselle, von Hoengen, und Kath. Kaymer, von Zülpich. — Pet. Bilstein, Schmid, von Frechen, und Elis. Schmitz, von Pech. — Joh. Ant. Prezer, Schriftsetzer, von Wevelinghoven, und Kath. Weber, von hier. — Frdr. Wilh. Hublon, Sergeant im 25. Reg., von Koblenz, und Anna Magd. Bernard, von hier. — Gerh. Woebgen, Klempner, von Düren, und Theres. Wammes, von hier. — Karl Ludwig Corty, Schneider, von Lasphe, und Anna Sib. Fink, von Neuenburg. — Wilh. Jos. Lucas, Uhrmacher, von Arenberg, und Anna Jacob. Jos. Hoegen, von hier — Karl Ludwig Geloneck, Schreiner, von Minden, und Anna Elis, Sonntag, von Wesel. — Joh. Rudolph Lauterbach, Klempnermeister, v. hier, und Reg. Guillaume, von Morsbach. — Pet. Arend, Taglohner, von Werlau, und Anna Maria Gerhards, von Eichenbach. — Pet. Faust, Musket., von Nippes, und Anna Maria Fritzen, von Rheindorf. — Wilh. Wichterich, Gärtner, von hier, und Marg. Arlef, von Weilerswiß. — Math. Paffrath, Maurer, von hier, und Anna Maria Eller, von Meckenheim. — Math. Biespeig, Schlosser, von Deutz, und Eva Kath. Bergsch, von Commerscheidt.
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Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 10. bis zum 17. Sept.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr 9 Pf.
Köln, 9. Sept. 1848.
Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.
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Anzeigen.
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 9. September 1848.
Angekommen: H. Hüttner von Amsterdam mit 2370 Ctr. W. Dahmen von Rotterdam mit 3151 Ctr. A. Bender von Mainz.
Abgefahren: Ph. Kimpel nach Mainz. Johann Wiemer nach Mannheim. Seb. Schoen nach d. Obermain.
In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Rotterdam W. Hogewegh. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied H. Schumacher, Joseph Krämer. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz J. Hirschmann. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wb. W. Dunk. Nach Heilbronn Frz. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Bühler.
Ferner nach Rotterdam Capt Demmer Köln Nr. 25.
nach Amsterdam Capt Scholwerth Köln Nr. 3
nach Stettin Capt Range, Bark „Fortschritt.“
Rheinhöhe am 9. Sept. 6′ 8 1/2″.
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Auszug.
Durch Akt des Gerichtsvollziehers Pittius vom heutigen Tage hat die zu Köln ohne besondres Geschäft wohnende Anna Margaretha Veithen, Ehefrau des ebendaselbst wohnenden Schlossermeisters Johann Mathias Ophoven, vertreten durch den zu Köln wohnenden Advokat-Anwalt Robert Nücker, gegen ihren genannten Ehemann die Klage auf Gütertrennung angestellt.
Köln, den 9. September 1848.
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Rob. Nücker, Advokat-Anwalt.
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Auszug.
Durch Akt des Gerichtsvollziehers Pittius vom heutigen Tage hat die zu Köln ohne besonderes Gewerbe wohnende Maria Catharina geborne Klesberg, Ehefrau des ebendaselbst wohnenden Kaufmanns Heinrich Lehn, vertreten durch den zu Köln wohnenden Advokat-Anwalt Robert Nücker, gegen ihren genannten Ehemann die Klage auf Gütertrennung angestellt.
Köln, den 8. September 1848.
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Rob. Nücker, Adv.-Anw.
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Hr. Rolinger, Lehrer in Lüttich, rue de la régence Nr. 18, wünscht einige junge Leute in Kost und Unterricht zu nehmen.
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Eine nußbaumene Kommode, ein Nachtskommodchen und eine Kinderbettlade sind billig zu haben, bei Schmidt Mühlengasse Nr. 10.
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Ein fleißiger mit guten Zeugnissen versehener Handlungs-Gehülfe sucht eine Stelle. Die Exp. sagt das Nähere.
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Neue Kölnische Zeitung.
Für Bürger, Bauern und Soldaten.
Unter diesem Titel erscheint vom 10. September an eine neue Zeitung, deren Richtung sozial-demokratisch ist. Sie wird die Interessen aller Klassen des arbeitenden Volks vertreten, möge es in der Stadt oder auf dem Lande wohnen, möge es ein bürgerliches oder ein Soldatenkleid tragen. Die Zeitung wird, außer an Sonn- und Festtagen, täglich Abends, 1/2 Bogen stark, ausgegeben. Man abonnirt in Köln „ am Alten Ufer 5-7,“ eine Treppe hoch, auswärts (jedoch erst auf das mit dem 1. Oktober beginnende Vierteljahr) bei den nächsten Postämtern. Der Preis beträgt für Köln 7 1/2 Sgr. pro Monat, für andere Orte 22 1/2 pro Vierteljahr; der Preis für die 20 Tage des September 5 Sgr. Einzelne Nummern sind à 6 Pfg. zu haben.
Köln, 7. Sept. 1848. Die Herausgeber:
F. Anneke und F. Beust.
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Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr. 17 zu haben:
Das neue goldene A B C für das deutsche Volk.
Von Fischbach.
Preis 1 1/2 Sgr.
Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders empfohlen werden
@typejAn
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Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr. Stienen in Kommission gegeben:
Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht.
Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie.
Preis 2 Sgr.
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Bürgerwehr 9. Compagnie.
Diejenigen Mitglieder, welche die Prozession der Pfarre Maria in der Kupfergasse mitmachen wollen, sammeln sich punkt 9 Uhr, morgen Vormittag, im Standquartier.
Montag den 11. dies., punkt 5 Uhr, Nachmittags General-Appell mit Waffen, zu Uebungen und Besprechungen des neuen preußischen Bürgerwehr-Gesetzes.
Köln, den 9. September 1849.
Der Hauptmann.
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Oeffentliche Verpachtung von Hofgütern und Ackerparzellen.
Nachbeschriebene, dem stadtkölnischen Armenfonds zugehörige, theils Martini dieses Jahres, theils Cathedra Petri 1849 pachtlos werdenden Grundgüter, werden öffentlich zur Wiedervervachsung gebracht werden, nämlich:
  • A. am Mittwoch, den 27. September c., Morgens 9 Uhr,
    • 1. der Blöchershof zu Eggershoven, Bürgermeisterei Rommerskirchen, Kreis Neuß, mit 180 Morgen Ackerland;
    • 2. der Arnoldshof zu Bocklemünd, Landkreis Köln, mit 210 Morgen Ackerland;
    • 3. der Hospitalhof zu Rodenkirchen, Landkreis Köln, mit 253 Morgen Ackerland;
    • 4. 76 Morgen 61 Ruthen 5 Fuß Ackerland nebst Hof- und Oekonomie-Gebäuden zu Ziskoven, Bürgermeisterei Hürth, verpachtet wie bisher an Wittwe Jos. Weber, daselbst
  • B. am Donnerstag, den 28. September c., Morgens 9 Uhr,
    • 1. Haus, Garten, Baumgarten und 7 1/2 Morgen Ackerland zu Longerich, verpachtet bisher an Wtw. Anna Margaretha Frohlich daselbst;
    • 2. 18 Morgen 113 Ruthen 75 Fuß Ackerland, nebst Gebäuden zu Widdersdorf, vepachtet bisher an Andreas Erken daselbst;
    • 3. Haus und Scheune nebst 5 Morgen 14 1/2 Ruthen Ackerland in Rheincassel, verpachtet bisher an Wtw. Gerh. Munkel, daselbst;
    • 4. 3 3/4 Morgen Land zu Stommeln, verpachtet bisher an Joh. Schauff daselbst;
    • 5. 13 Morgen 45 Ruthen Ackerland, am weißen Hause, verpachtet bisher an Pet. Zingsheim in Rondorf;
    • 6. 12 Morgen 30 Ruthen Ackerland daselbst, verpachtet bisher an Mathias Servos in Köln;
    • 7. 2 Morgen Ackerland bei Köln, vor dem Ehrenthore, verpachtet an Anton Rütsch in Köln;
    • 8. 2 Morgen Ackerland vor dem Severinsthore, verpachtet an Peter Joseph Basten in Köln;
    • 9. 1 Morgen 11 Ruthen 94 Fuß Ackerland, am Subbelrather Weg, verpachtet an Adam Vieth in Köln;
    • 10. 13 Morgen 42 Ruthen Ackerland zu Bickendorf, verpachtet an Theodor Dünwald daselbst;
    • 11. 2 Morgen 26 Ruthen 100 Fuß Ackerland daselbst, verpachtet an Peter Breuer in Ossendorf;
    • 12 148 Ruthen 71 Fuß Ackerland daselbst, verpachtet an Peter Schieffer daselbst;
    • 13. 2 Morgen 52 Ruthen 54 Fuß Ackerland daselbst, verpachtet an Mathias Graf daselbst;
    • 14. 2 Morgen 9 Ruthen 38 Fuß Ackerland, am Ossendorfer Pfädchen, verpachtet an Franz Wahlen in Köln;
    • 15. 9 Morgen 46 Ruthen 22 Fuß und 1/4 Morgen Ackerland zu Boklemünd, verpachtet an Paul Schaffrath daselbst.
Die Verpachtung geschieht in Köln, in dem Geschäftslokale der Armen-Verwaltung in der Cäcilienstraße, woselbst eben so wie bei dem unterzeichneten Notar vom 12. September ab die Bedingungen einzusehen sind.
Köln, den 1 September 1848.
Claisen, Notar.
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Gebrauchte Dachziegeln und Laien werden zu kaufen gesucht, die Expedition sagt wo.
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Oeffentliche Vermiethung.
Auf Anstehen der Verwaltung des Stadtkölnischen Armenfonds, soll:
Donnerstag den 28. September d. J., Vormittags gegen 11 Uhr, in dem Lokale der gedachten Verwaltung, Cäcilienstraße dahier, Das zu Köln auf der Hochstraße sub Nr. 155, Ecke der Rechtsschule gelegene, zum „Mönchen Brauhaus“ genannte Wirthschaftsgebäude mit Hofraum und Sallungen, durch den unterzeichneten Notar, öffentlich und meistbietend vermiethet werden.
Dieses Haus, in dem verkehrreichsten Theile der Stadt gelegen, und in einem guten Bauzustande befindlich, eignet sich namentlich zum Betriebe einer Gastwirthschaft, welche auch schon seit Jahren in demselben mit Erfolg betrieben worden.
Köln, am 5. September 1848.
Claisen, Notar.
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Versteigerung.
Am Montag den 11. September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte zu Köln verschiedene Hausmobilien als: Tische, Stühle, Schreibpult, Ofen, Spiegel, Kommode etc. etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
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Versteigerung.
Am Dienstag den 12. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte zu Sürth verschiedene Mobilargegenstände als: Tische, Stühle, Bänke, Kommode, Bettladen, Küchengeräthschaften, Pferdegeschirr etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
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Versteigerung.
Am Dienstag den 12. September 1848, Vormittags 11 1/2 Uhr, soll an Ort und Stelle, in der „Au“, eine Viertelstunde oberhalb dem Dorfe Sürth, in Folge Rathskammerbeschlusses vom 26. Juni d. J., ein in der Nähe des Rheins aufgestellten an verschiedener, Stellen angebrochener circa, 40 Fuß langer und 30 Fuß breiter, so wie etwa 14 Fuß hoher Ziegelofen, enthaltend 400,000 Stück Ziegelsteine, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
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Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26‧ September 1848, Mittags um 12 Uhr. in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:
44868BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Amsterdam.
39706BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Rotterdam,
durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.
Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.
Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.
Amsterdam, 21. August 1848.
Van der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär.
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Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.
Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.
Köln, im August 1848.
Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.
Mainone.
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Sonntag den 10. September Nachmittags 2 Uhr.
Große Volks-Versammlung zu Neuß auf der „Belle Vue“ (Gütchen) wozu alle Bewohner unserer Umgegend hiermit eingeladen werden.
Die Comites des Volksklubs und der demokratischen Vereine von Düsseldorf und Neuß.
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Ein Mann gesetzten Alters, welcher alle in Drogerie und Apotheker-Laboratorien vorkommenden chemischen Arbeiten gründlich versteht, und hierin bereits seit 20 Jahren beschäftigt ist, sucht unter bescheidenen Ansprüchen Beschäftigung. Auskunft ertheilt L. Schulz, unter Goldschmied Nr. 13.
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Bei Gelegenheit der Kupfergassen-Kirmeß, verkaufe ich einen rein gehaltenen Moselwein, die große Flasche zu 4 Sgr. Wilh. Müller, Röhrergasse Nr. 6, gerade der Kupfergasse gegenüber.
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Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39.
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Meisterschaft:
Jeden Montag, und zunächst am 11. d. M., Abends 8 Uhr, versammelt sich der Vorstand im Stammlokale zur Besprechung der Vereinszwecke und der Mittel zur Erreichung dieser Zwecke. Jeder Vereinsgenosse wird eingeladen, sofern es ihm thunlich, diesen Versammlungen beizuwohnen und sich an Besprechungen zu betheiligen.
Köln, den 8. Sept. 1848.
Der Vorstand.
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Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für 1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober, dieses Jahres, abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird:
501FässerMuscatnüsseNr. 1, lagernd in Rotterdam.
674FässerMuscatnüsseNr. 1, lagernd in Amsterdam.
42FässerMuscatnüsseNr. IX., lagernd in Rotterdam.
33FässerMuscatnüsseNr. IX., lagernd in Amsterdam.
120FässerMuscatnüsseNr. 2, lagernd in Rotterdam.
204FässerMuscatnüsseNr. 2, lagernd in Amsterdam.
28FässerMuscatnüsseNr. 3, lagernd in Rotterdam.
35FässerMuscatnüsseNr. 3, lagernd in Amsterdam.
62FässerMuscatnüsseNr. 4, lagernd in Rotterdam.
79FässerMuscatnüsseNr. 4, lagernd in Amsterdam.
5FässerMuseatblüthenA, lagernd in Amsterdam.
12FässerMuseatblüthenB, lagernd in Rotterdam.
10FässerMuseatblüthenB, lagernd in Amsterdam.
45FässerMuseatblüthenC, lagernd in Rotterdam.
76FässerMuseatblüthenC, lagernd in Amsterdam.
137FässerMuseatblüthenD, lagernd in Rotterdam.
286FässerMuseatblüthenD, lagernd in Amsterdam.
39FässerMuseatblüthenE, lagernd in Rotterdam.
12FässerMuseatblüthenGeriß und Staub lag. in Rotterd.
9FässerMuseatblüthenGeriß und Staub, lag. in Amsterd.
199FässerAmboina-NelkenNr. 2, lagernd in Rotterdam.
276FässerAmboina-NelkenNr. 2, lagernd in Amsterdam.
81FässerAmboina-NelkenNr. 3, lagernd in Rotterdam.
130FässerAmboina-NelkenNr. 3, lagernd in Amsterdam.
1098/1BündelJava-Zimmet,lagernd in Rotterdam.
1045/1BündelJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
9/2BündelJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
81PackenJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
1148BallenPfeffer,lagernd in Rotterdam.
2929BallenPfeffer,lagernd in Amsterdam.
Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen.
Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt bringen wird,
Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben.
Amsterdam, 21. August 1848.
Von der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Direktor z. Z. Sekretair.
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Buchheimer Kirmeß.
Größtes Kaiserzelt.
Sonntag den 10., Montag den 11. und Dienstag den 12. d. Große Tanzmusik.
Mittwoch den 13. d. Kaffee-Gesellschaft und Harmonie.
Donnerstag den 14. d. Großer Abonnements-Ball, unter Leitung des Herrn Tanzlehrers Brichot.
Die Karten sind während den Kirmestagen im Zelte und bei Hrn. P. W. Breuer auf dem Thurmmarkt in Köln zu 12 Sgr. zu haben; an der Kasse 15 Sgr.
Mülheim, den 8. Sept. 1848.
Joh. Hub. Breuer.
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H#ute Morgen verlor ein Reisender, vor Abgang des 1. Zuges auf dem Bahnhofe der „Rheinischen Eisenbahn“, einen blau und bräunlich seidenen Geldbeutel, welcher an jedem Ende 20 Livres Sterling, mithin zusammen 40 Livres Sterling enthielt.
Der redliche Finder wird gebeten, denselben gegen e#ne recht gute Belohnung, Clemensstraße (St. Cunibert) eine Treppe hoch, abzugeben.
Köln, den 9. September 1848.
@typejAn
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Wir erhielten wieder eine Sendung ganz frischer Austern und empfehlen solche, so wie uns. übrigen Artikel als: Caviar, ger. Lachs, Sardellen, neue Häringe, verschiedene Sorten Käse (worunter auch Chester-Käse) etc. etc. zur gefälligen Abnahme, so wie zum Genusse auf unserer Austernstube bestens.
G. Bettger et Comp.
@typeimprint
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W Dietz, unter Hutmacher Nro. 17.