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Louis Blanc in Belgien und England.
Als Herr Thiers vor einigen Jahren in London war und eben in die St.
Pauls-Kirche treten wollte um die Grabstatuen eines Nelson, eines
Cullingwood und andrer britischer Helden zu beschauen, da erinnerte man ihn
daran, daß er 4 Pence Entrée zu bezahlen habe.
Der kleine Franzose zog spöttisch seinen Geldbeutel und bemerkte dem
Kirchendiener, daß die Engländer wenig große Männer zu haben schienen, da
man sie noch für Geld sehen lasse. — So Herr Thiers in England! Louis Blanc
hatte auf seiner neulichen Flucht durch Belgien bei weitem mehr Grund zu
einer solchen Bemerkung.
Wenn der belgische Löwe sich in einen weißen Esel verwandelt hätte, wenn mit
einem Mal der fliegende Holländer im Antwerpener Hafen gelandet, oder wenn
die offizielle belgische Presse plötzlich zu einiger Schaam und die Herren
Chaaaazal und Hoooody zu einiger Vernunft gekommen wären, so hätten die
neutralen, konstitutionellen Belgier in kein größeres Zetermordio ausbrechen
können als neulich, wo ihnen der flüchtige Louis Blanc in das gesegnete
Ländchen hineinsprang. Ja, der Teufel, der doch sicher ein berühmter Mann
ist, könnte durch sein Erscheinen nicht mehr Sensation machen, als das
berüchtigte Mitglied des provisorischen Gouvernements.
Belgien ist so kahl an großen Männern, wie die lüneburger Heide an Myrthen;
Belgien ist so arm an berühmten Leuten, wie der Marstall König Leopold's an
Elephanten; ja, Belgien hat nur einen großen Mann: das Manneken-piss!
Louis Blanc kam mit dem Eisenbahnzuge von Lille in Gent an. Die
Fabrikschornsteine des belgischen Manchesters hörten auf zu rauchen; einige
Arbeiter die gerade am Typhus sterben wollten richteten sich noch einmal
empor und schauten verwundert um sich; den Familienvätern der Börse lief es
eiskalt über den Rücken, eine unheimliche Stimmung herrschte durch die ganze
Stadt und Niemand wußte weßhalb.
Da schaut irgend ein beliebiger Mensch auf die Gasse; er sieht einen kleinen
Herrn vorüberhuschen, im schwarzen Frack mit klugfunkelnden Augen, flink und
lebendig. Wer mag der Fremde sein? der Nachschauende stutzt, er besinnt
sich, er erkennt ihn: Louis Blanc! ruft er entsetzt und: Louis Blanc! tönt
es weiter von Mund zu Mund; die ganze Stadt ist in Allarm. Den Gentern
stehen die Haare zu Berge — sie haben einen berühmten Mann in ihrer Mitte;
Belgien ist seinem Untergange nahe, die Gewitterschwüle des Tages ist zu
erklären.
Jeder Tölpel ist in Belgien willkommen; frei und ungehindert kann er in dem
gastfreien Lande seine Fünffranc-Stücke wegwerfen, wie's ihm gefällt; keine
Haussuchungen finden bei ihm statt, man schleppt ihn nicht in's Amigo, der
Herr Hody grüßt ihn und der Herr Chazal sagt ihm guten Tag; o, ein Tölpel
ist in Belgien unter Brüdern, glücklich lebt er mit seines Gleichen; wenn Du
ein Tölpel bist, lieber Leser, so gehe nach Belgien; bist du aber ein
geistreicher, berühmter Mann, o, dann nimm Dich in Acht, sei auf Deiner Hut,
du bist Deines Lebens nicht sicher, bleib lieber zu Hause! Ach hätte ich das
Herrn Blanc sagen können!
Außer der belgischen Konstitution und der flandrischen Misere, ist die
königliche Polizei das bemerkenswertheste Institut des belgischen
Musterstaates. Ein belgischer Polizist sieht steif aus wie ein
Ausrufungszeichen (!) nur wenn man ihm fünf und zwanzig Centimen oder einen
Fußtritt gibt, dann verwandelt er sich plötzlich in ein demüthig gebücktes
Fragezeichen. (?)
Louis Blanc gab weder 25 Centimen noch einen Fußtritt und die Götter wollten
es daher, daß ihn die nichts weniger als neutrale belgische Polizei auf der
Stelle arretirte und sofort in ein National-Gefängniß schleifte.
Diesen konstitutionellen National-Kerker nennt man in der schönen Sprache des
Landes den Mammelokker.
Louis Blanc wurde in den National-Mammelokker gebracht. Armer Louis! Der Held
des Louxembourg im Mammelokker von Gent! Aber die belgische Polizei that
ihre Pflicht. Louis Blanc war nun einmal erkannt; Louis Blanc war ein
berühmter und ein geistreicher Mann. Was würde Herr Hody thun? Arretiren,
arretiren! Ein geistreicher Franzose ist ansteckend, ist gefährlich! So
räsonnirte die Polizei; sie war naiv genug, zu glauben, daß ein Belgier von
etwas Geistreichem angesteckt werden könne. —
Louis Blanc saß im Mammelokker. Und sieh, ehe er noch Zeit hatte, nur ein
einziges Mal über die Vergänglichkeit alles Irdischen nachzudenken, ja, ehe
er noch dazu gekommen war die trefflichen Sitten der gastfreien Belgier in
tiefster Seele zu bewundern, da erschienen auch schon, wie uns der Messager
de Gand auf's treueste berichtet, vor dem Gitter des Mammelokker: der
Gouverneur, der Bürgermeister, mehrere höhere Offiziere, die Mitglieder des
Barreaus und andere ausgezeichnete Personen, um den eingefangenen,
schrecklichen Franzosen einmal ganz in der Nähe zu begaffen, mit rechter
flandrischer Gemüthsruhe, wie Kinder einen Löwen beschauen, einen Tieger
oder einen melancholischen Adler. O, schönes flandrisches Stillleben! Es
fehlte noch, daß die Genter Damen auf ihren großen Füßen herangewackelt
wären und die National-Komödie wäre fertig gewesen.
Nachdem man sich satt geschaut und satt gewundert hatte, dachte man indeß
wieder daran mit wie viel Gefahren es verbunden sein würde, wenn man einen
berühmten Mann länger als 24 Stunden in den wohlgebauten Mauern des
Mammelokker beherberge. Furcht stieg in den flandrischen Seelen auf; man
setzte sich sofort mit Herrn Hody in Verbindung und ehe noch der
Eisenbahnzug nach Ostende abging, schaffte man den Gefangenen auch schon auf
Umwegen nach einer benachbarten Station um ihn dann mit einem Laufpaß gen
Albion zu entlassen.
«Qu'on emmène cette canaille!» das war der letzte Gruß, den ein Mitglied des
Ostender Stadtraths dem Scheidenden zurief und die Wogen rauschten und die
Möven sangen und hinüber fuhr der Geächtete nach dem Vaterlande Shakspeares.
— —
[0468]
Jedenfalls hat das Vaterland Shakspeares den Vorzug
vor dem Vaterlande des Manneken-piss, daß sich England zu Belgien verhält
wie eben der große William zu dem kleinen Manneken. Ein Wallfisch und eine
Laus, würde der alte Goethe sagen. Louis Blanc landete in Dover — — man kann
sich denken, welch ein seliges Gefühl die britischen Herzen überschlich, als
sie den „berüchtigten Kommunisten“ in so desolaten Umständen an's Land
steigen sahen. Wie uns der Messager de Gand die Schicksale Louis Blanc's in
Belgien berichtet, so meldet uns die Times in einem ihrer leitenden Artikel
die Ankunft des Flüchtigen in England. „Außer dem Juli-König von 1830, meint
die Times, ist nun auch das provisorische Gouvernement des Februar bei uns
angekommen. Augenblicklich sitzt Cavaignac am Ruder — wie lange wird dies
dauern und was dann? Aber es mußte so kommen, wir haben es vorhergesagt.“ —
Es giebt keine schönere alte Weiber-Phrase als dies: „aber es mußte so
kommen, wir haben es vorhergesagt“. Der Artikel der Times beginnt und
schließt damit. — Unter der würdevollen großbritannischen Kälte sucht die
Times vergebens jene stille Schadenfreude zu verbergen, jenes freundliche
Schmunzeln, das dem Gerechten und dem Frommen so wohl steht. Treu spiegelt
die Times die Stimmung John Bull's wieder, jenes guten, dicken Mannes, dem
seit den letzten fünf Monaten das Essen mehr als einmal herzlich schlecht
schmeckte, wenn er daran dachte, was jenseit des Kanals vorging.
John Bull war ganz aus seinem Gleis gekommen; es wurde ihm gelb und grün vor
den Augen, wenn er sah wie sich eine Gesellschaft von Advokaten,
Journalisten, Poeten und Astronomen im Hotel de Ville festsetzte um hinfort
die Geschicke einer der größten Nationen der Welt zu lenken. — Aber die
Engländer sind einmal so. John Bull glaubt gerade so steif und fest an die
krumme Nase seines Wellington, wie an die Allmacht Gottes, oder an die
Unsterblichkeit der Seele. Er kann sich wohl damit befreunden, daß von Zeit
zu Zeit eine Aenderung in den Zucker- nd Rum-Zöllen eintritt, wenn man ihm
aber begreiflich machen wollte, daß sich ein Redakteur des Northern Star
einst auf die Bank des Schatz-Kanzlers, oder ein Redner der Crown and Anchor
Tavern auf den Platz des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten setzen
könne, so würde er einen mit ungläubigen Augen ansehen, oder: You are a
donkey, Sir! ausrufen. Sie sind ein Esel, mein Herr. — —
Ein Engländer würde sich gar nicht wundern, wenn er eines Morgens seine
Zeitung in die Hand nähme und sich davon überzeugte, daß die britischen
Truppen ganz China über den Haufen geworfen hätten; sähe er aber statt des
alten Hume einen Harney, statt eines Lord George oder Lord John einen Ernest
Jones sich im Hause der Commons emporrichten, ja, Sir Robert Peel statt
einer weißen Weste eine rothe, und Lord Brougham statt einer karrirten eine
einfache Hose tragen, da würde er tiefsinnig den Kopf senken und eine halbe
Stunde lang sprachlos hinab in sein Glas Brandy stieren.
John Bull begnügte sich daher auch mit einem selbstgefälligen: „Es mußte so
kommen und ich habe es vorhergesagt,“ als er den entsetzlichen kleinen
Franzosen, den ersten Arbeiter Frankreichs, im Ship Inn in Dover absteigen
sah. Nicht mit der kindischen Neugier eines belgischen Kleinbürgers, nein,
mit dem mitleidigen Lächeln eines stolzen Briten schaute er auf den
berühmten Flüchling hinab. „Louis Blanc ist bei uns angekommen, sagt die
Times; der Verfasser der Geschichte der „zehn Jahre“ wird noch in aller Welt
bekannt sein, wenn der Staatsmann des 24. Februar längst vergessen ist.“
Weder Gouverneure, noch Bürgermeister, noch höhere Offiziere noch die
Mitglieder des Barreau's laufen herbei um den seltenen Mann zu sehen; man
sperrt ihn auch nicht in den Mammelokker; frei kann er reisen von Dover nach
London und von London nach Dover, keine Seele wird sich um ihn kümmern, wenn
er nur nicht über die Königin lästert, und Niemand wird ihm was zu leide
thun, dafern er stets sein Beef und seinen Porter bezahlt in Pfunden,
Schillingen und Pence.
[Deutschland]
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@facs | 0468 |
Edition: [Friedrich Engels: Die Polendebatte in Frankfurt. In: MEGA2 I/7. S. 517.]
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
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Edition: [Friedrich Engels: Die Antwerpner Todesurteile. In: MEGA2 I/7. S. 643.]
[
**
] Köln, 2. Sept.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
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@facs | 0468 |
Frankfurt.
Die Ob.-P.-A.-Ztg. enthält unter der Rubrik „Amtliches“ folgende
Mittheilung:
In Gemäßheit des Artikels 14 des Gesetzes vom 28. Juni d. J. haben bereits
die Regierungen der meisten Staaten Deutschlands ihre Bevollmächtigten bei
der provisorischen Centralgewalt ernannt und es ist zu hoffen, daß auch von
Seite der übrigen Regierungen diese Ernennung binnen Kurzem erfolgen werde.
Die bereits ernannten Bevollmächtigten sind: für Preußen: Herr
Staatsminister Camphausen; für das Königreich Sachsen: Herr Geh.
Regierungsrath Kohlschütter; für Hannover: Herr Justizrath v. Bothmer; für
Württemberg: Hr. Obertribunalrath Freih. v. Sternenfels; für Baden: Hr.
Geheimerath Welcker; für Kurhessen: Hr. Geh. Legationsrath Sylvester Jordan;
für das Großherzogthum Hessen: Hr. Ministerialrath v. Eigenbrodt; für
Holstein: Hr. Professor Dr. Madai; für Lauenburg: Hr. Geheimerath Welcker;
für Luxemburg und Limburg: Hr. Staatsrath v. Scherff; für Sachsen-Weimar:
Hr. Staatsrath v. Wydenbrugk; für Sachsen-Meiningen: Hr. Staatsrath Seebeck;
für Sachsen-Coburg-Gotha: Hr. Geh. Regierungsrath Kohlschütter; für
Braunschweig: Hr. Geh. Legationsrath Dr. Liebe; für Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz: Hr. Regierungsrath Dr. Karsten; für Oldenburg: Hr.
Oberst Joh. Ludwig Mosle; für Hohenzollern, Reuß und Hessen-Homburg: Hr.
Geh. Rath Freih. Adolf v. Holzhausen; für Lippe-Detmold: Hr. Geh. Justizrath
Petri; für Hamburg: Hr. Senator Kirchenpaur; für Frankfurt: Hr. Schöff Dr.
Souchay; für Bremen: Hr. Bürgermeister Smidt; für Lübeck: Hr. Senator Dr.
Heinrich Brehmer.
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@facs | 0468 |
[
!!!
] Frankfurt, 31. August.
9 1/2 Uhr. 69. Sitzung. Präsident v. Gagern. Tagesordnung: 1. Wahl der drei
Präsidenten, 2. Berathung über den Bericht des Ausschusses für
Geschäftsordnung, die Ergänzung der Ausschüsse betreffend. Genehmigung des
Protokolls.
Minister des Aeußern Heckscher: Durch den Minister Camphausen wird
preußischer Seits der Centralgewalt die Abschließung eines
Waffenstillstandes mit den Dänen zu Malmö mitgetheilt. Nähere Bedingungen
desselben folgen nicht mit. Wahrscheinlich nächstens. — Diese
Waffenstillstands-Abschließung und die nächsten Bedingungen desselben
influiren dergestalt auf das erwartete und öfters versprochene Programm der
auswärtigen Politik, daß der Minister dasselbe noch aussetzen muß, bis die
Bedingungen des Waffenstillstandes einlaufen.
Präsident verliest eine Interpellation von Dahlmann, ob im Namen der
Centralgewalt dieser Waffenstillstand abgeschlossen? Und unter welchen
Bedingungen?
Dahlmann nimmt in Folge Heckschers Erklärung diese Interpellation vorläufig
zurück.
Vogt: Wir (auf die Linke zeigend) machen diese Interpellation zu der
Unsrigen.
Präsident: Dahlmann nimmt sie ja nur vorläufig zurück.
Justizminister von Mohl verliest einen Entwurf über die Bekanntmachung der
Reichsgesetze. (Beifall links. Mohl ist der einzige unangefochtene
Minister.) Giebt eine kurze Erläuterung des Entwurfs. Derselbe lautet etwa:
§. 1. Die Bekanntmachung der Reichsbeschlüsse erfolgt durch den
Reichsverweser. §. 2. Die Minister machen die Beschlüsse durch den Druck
bekannt und theilen sie den Landesregierungen mit. §. 3. Zwanzig Tage nach
Verkündigung der Beschlüsse in Frankfurt erlangen dieselben ihre Gültigkeit.
§. 4. Ein Reichsgesetzblatt ist das amtliche Organ der Centralgewalt.
Schüler zweifelt, daß der Centralgewalt die Initiative zu einem solchen
Gesetze zusteht. Der Gesetzgebungsausschuß solle hierüber befragt
werden.
Präsident: Der Entwurf ist dem Gesetzgebungsausschuß zur Begutachtung
vorzulegen, der zugleich darüber sich aussprechen kann, ob dem Ministerium
die Initiative hierin zusteht.
Behr (Aha! Vergnügen) bemerkt hierzu unverständliche Worte. (Laut!)
Schaffrath (Rechts und Centren: Schluß, Schluß!)
Die Diskussion über diesen Gegenstand wird geschlossen und die Versammlung
beschließt nach Gagerns Wunsch, die Uebergabe des Entwurfs zur Begutachtung
an den Ausschuß.
Heckscher läßt durch den Präsidenten mittheilen, daß er auf Eisenmanns
Interpellation wegen Ungarn den 8. September antworten wird.
Mehrere Berichte werden hierauf angezeigt.
Der Petitionsausschuß zeigt an, daß ein Buchhändler Namens Hahn der
Versammlung ein Bücherverzeichniß übergiebt, um daraus Bücher als Geschenk
zu entnehmen, zum Fond einer zu begründenden Reichsbibliothek.
(Beifall).
Nach dem Vorschlag des Ausschusses empfohlen durch den Präsidenten wird die
Versammlung Bücher auswählen lassen und dem Buchhändler Hahn ihren Dank
votiren.
Der Dank wurde einstimmig votirt.
Ferner berichtet der Petitionsausschuß über eine Petition vom patriotischen
Verein aus Berlin.
Der Ausschuß erkennt in dieser Petition nur Bitten, die bereits von der
National-Versammlung schon berücksichtigt worden. Ad acta und
Tagesordnung.
Mammen hat mit Eisenstuck bereits am 14. Juni einen Antrag über provisorische
Zollgesetze gestellt. Hierauf ist (wie immer) noch nichts erfolgt.
Geockoth (in dieser Sache Referent des
volkswirthschaftlichen Ausschusses) hat am 27. Juli den Bericht dem
Verfassungsausschuß übergeben.
Hermann (vom Verfassungsausschuß) hat den Bericht 14
Tage später dem Coreferenten Moritz Mohl übergeben. Mohl wollte ihn damals
der Versammlung in 14 Tagen vorlegen.
M. Mohl (auf dem es endlich sitzen bleibt): Der
volkswirthschaftliche Ausschuß sei sehr steißig. Mehr als möglich, sei nicht
zu verlangen. (Bravo. Gelächter.)
Mammen ist mit dieser Art von Erledigung natürlich
nicht zufrieden und stellt einen neuen dringlichen Antrag auf
Beschleunigung.
[0469]
Für die Dringlichkeit dieses Antrags stimmt nur die Linke. Während der
Abstimmung über die Dringlichkeit schreit einer im Centrum schnell und laut:
„Sitzen bleiben.“ Centren und Rechte bleiben sitzen. Dies ist
charakteristisch.
Tagesordnung: 1. Wahl des Präsidenten.
Stimmende 436. Gagern 396. Hermann aus München 31. Blum 2. Soiron 2. Simon
(Breslau), Kotschy, Beisler, Rotenhahn, Hermann aus Sachsen je eine Stimme.
Also der „Edle“ wieder erster Präsident.
Furchtbares Bravo und Händeklatschen. Gagern hält die gewöhnliche, rührende
(diesmal kurze) Antrittsrede. (Bravo).
2. Wahl des ersten Vizepräsidenten.
Gewählt haben 435. Soiron 284. Hermann 141. Blum 2. Brentano 1. Grävel 1. v.
Schnuk 1. Simon (Breslau) 1.
Gagern: Also ist Soiron erster Vizepräsident. (Bravo
und langes Zischen).
Soiron: Meine Herren, ich danke Ihnen für die Neuwahl
und werde meine Pflicht wie bisher thun.
(Furchtbaaes Gelächter, Trommeln, Bravo und Zischen.) (Hr. Soiron hat ganz
recht, die Versammlug wegen seiner Neuwahl obendrein zu verhöhnen.)
Präsident verliest eine Erklärung der äußersten
Linken und mehrerer anderer Abgeordneten, die gegen die Wahl Soirons
namentlich protestiren, und wegen der daraus entspringenden nachtheiligen
Folgen zum Voraus ihre Hände in Unschuld waschen. (Rechts Zischen; links
Ruhe; rechts die Namen).
Präsident verliest sie; (Zischen). Es treten noch
drei Abgeordnete bei.
3. Wahl des zweiten Vicepräsidenten.
Von 417 Wählenden hatte v. Hermann 270 Stimmen, Simon (Breslau) 108, Simson
(Königsberg) 13, Soiron 1, Radowitz 15, Schüler aus Jena 2, Blum 2, Kotschy
1.
Also v. Hermann die absolute Majorität. (Bravo).
v. Hermann. Dankt, daß man ihn aufs Neue zum Gehülfen
des edlen Mannes, auf den Deutschland mit Stolz blickt, gewählt. Wird nach der Geschäftsordnung den Willen der Versammlung
vollführen. (Bravo).
Veit von Berlin macht im Namen seiner Buchhandlung in
Berlin der Versammlung dasselbe Anerbieten wie der obenerwähnte Hahn aus
Hannover. Die Versammlung votirt Hrn. Veit einstimmigen Dank, und überläßt
wie früher die Auswahl der Bücher den verschiedenen Ausschüssen.
Schwetschke aus Halle stellt gleichfalls seine
Buchhandlung zu derselben Disposition. (Ungeheure Freude, abermals Dankvotum
etc.)
Präsident zeigt viele Beiträge zur Flotte an, u. A.
497 Fl. von den Deutschen in Konstantinopel).
Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung.
Murschel, Berichterstatter, empfiehlt die
Ausschußanträge.
Nach einer von häufigem Schlußruf unterbrochenen Diskussion, in der viele
Amendements vorkommen und die um so unerquicklicher ist, je breiter sich
darin der kleinigkeitskrämerische Bürgerverstand geltend machen kann, wird
mit geringer Modifikation der Ausschußantrag angenommen, folgenden Inhalts:
Jeder Ausschuß schlägt für eine entstehende Lücke 3 Mitglieder vor, aus
denen die Versammlung wählt.
Nach einem frühern Antrag Soirons (den ich bereits gemeldet) beschließt die
Versammlung die alten Schulden des Fünfziger-Ausschusses an die Stadt
Frankfurt mit Dank zurückzuzahlen.
Nach einem fernern Antrage beschließt die Versammlung fast einstimmig, dem
Fünfziger-Ausschuß den Dank der deutschen Nation auszusprechen und demselben
nachträglich die Reisekosten und 3 Thlr. tägliche Diäten für die Zeit seines
Beisammenseins aus der Reichskasse zu vergütigen. (Gegen den letztern
Beschluß stimmte die äußerste Rechte).
Der Vicepräsident Hermann berichtet über 13
Urlaubsgesuche die seit dem 25. d. M. eingelaufen, darunter eins des Grafen
v. Auersperg „auf unbestimmte Zeit.“ (Mißbilligung).
Präsident v. Gagern theilt betreffs des
Gesetzentwurfs über Minister-Verantwortlichkeit 3 Anträge mit. Der erste von
Biedermann, „die Amendements zu diesem Entwurf dem Ausschuß vor der
Diskussion einzureichen, um durch Kenntnißnahme derselben die Diskussion zu
erleichten.“ Ein zweiter von Radowitz, Bally, Rothenhahn und andern
Reaktionären, „die Berathung des Gesetzentwurfs wegen
Ministerverantwortlichkeit hinauszuschieben bis nach vollendeter Berathung
der Grundrechte, (Rösler höhnisch vom Platze: „ich sehe keine Reaktion“) und
zwar wegen der großen Dringlichkeit der Grundrechte,“ (von denen die Rechte
am besten weiß, daß sie nie in Kraft treten werden). Einen dritten Antrag
stellt Gagern selbst, „nach Biedermanns Vorschlag die Amendements binnen 12
Tagen einzureichen und also bis dahin die Berathung auszusetzen.“
Mit Gagerns Antrag giebt man sich zufrieden. Schluß der Sitzung 2 Uhr.
Tagesordnung für morgen: 1. Beantwortung
verschiedener Interpellationen seitens der Minister; 2. Erledigung der
Gallerie-Zuhörerfrage; 3. Fortsetzung der Grundrechte.
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@facs | 0469 |
[
*
] Berlin, 31. Aug.
Ungeachtet aller Anstrengungen ist es den Polizisten bis gestern Abend nicht
geglückt, den gegen Herrn Karbe und Herrn Edgar Bauer erlassenen
Verhaftsbefhl zu vollstrecken. Ersterer ist mehrfach öffentlich erschienen,
war aber jedesmal mit einer so starken Leibgarde seiner Anhänger umgeben,
daß die Polizeibeamten nicht wagen konnten Hand an ihn zu legen. In der
gestern Abend erschienenen Zeitungshalle macht er sogar selbst öffentlich
bekannt, daß der Polizei seine Verhaftung noch nicht gelungen sei.
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@facs | 0469 |
[
69
] Berlin, 31. Aug.
Das Polizeigericht hat heute das Urtheil gegen die Herren Schramm, Löwinson,
Edgar Bauer und Eichler wegen Betheiligung bei mehreren nicht der Polizei
angezeigten Volksversammlungen gesprochen. Die drei ersten wurden für
schuldig erachtet, und jeder zu einer Geldbuße von 5 Thlrn. verurtheilt;
Eichler wurde wegen mangelnden Beweises frei gesprochen.
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@facs | 0469 |
Berlin.
Die Berliner Nachrichten melden, daß der von Hrn. von Below überbrachte
siebenmonatliche Waffenstillstand bereits vom Könige unterzeichnet worden
sei. Nach der Voss. Ztg. sollte Hr. v. Below am 31. mit der Ratifikation
nach Lübeck abgehen, um dort die Auswechselung der Ratifikationen
vorzunehmen.
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@facs | 0469 |
[
103
] Berlin, 31. August.
Sitzung der Vereinbarer-Versammlung. — Tagesordnung: Fortsetzung der
Berathung des Bürgerwehr-Gesetzes. — Nach Erledigung der Tagesgeschäfte,
bringt der Präsident Grabow den in letzter Sitzung
amendirten §. 44. zur Abstimmung; derselbe wird einstimmig angenommen und
lautet:
§. 44. Die Anführer der Bürgerwehr, werden von allen Bürgerwehrmännern der
Dienstwehrliste (§. 15.) gewählt.
Die folgenden 3 §§. werden einstimmig angenommen, sie lauten:
§. 45. Ist die Bürgerwehrmannschaft in einer Gemeinde geringer als eine
Kompagnie, so wählen sämmtliche Bürgerwehrmänner der Dienstwehrliste die
Führer der Rotten, und wenn sie einen Zug bilden, auch den Zugführer und
dessen Stellvertreter.
§. 46. Besteht die Bürgerwehrmannschaft in einer Gemeinde aus einer oder
mehreren Kompagnien, so wählt jede Kompagnie ihren Hauptmann und die übrigen
Anführer.
§. 47. Ist die Kompagnie aus der Bürgerwehrmannschaft zweier oder mehrerer
Gemeinden zusammengesetzt, so wir der Wahlakt der gemeinschaftlichen
Anführer in derjenigen Gemeinde vorgenommen, welche die stärkste
Bürgerwehrmannschaft hat.
Mehrere Zusatz-Paragraphen betreffend die Wahl der Majors und Obersten werden
lebhaft debattirt.
Abg. Mathäi: Durch die Annahme des amendirten §. 44.
haben wir das Prinzip der direkten Wahlen ausgesprochen, dadurch fallen §§.
50 und 51, welche indirekte Wahlen vorschreiben, von selbst weg es wir
müssen daher neue Bestimmungen über die zweckmäßigste Wahl der Majors und
Obersten eingeführt werden. Meiner Ansicht nach kann die Wahl dieser
Oberoffiziere ganz nach demselben Grundsatze stattfinden, wie die der
Zugführer und Hauptleute. —
Abg. Berends: Nimmt sein Amendement zurück und
schließt sich dem des Abg. Mathäi an.
Minister des Innern Kühlwetter: Es ist in allen
konstitutionellen Staaten Grundsatz den König aus der Diskussion zu lassen.
Bei Gelegenheit der Eidesleistungen hat man schon die Person des Königs in
die Diskussion verwickelt. Hier handelt es sich eigentlich darum der Krone
eine Ehrenleistung zuzuwenden, die in der Ernennung der Obersten der
Bürgerwehr liegt. — Es ist die Regierung aufs Wesentlichste dabei
interessirt, daß der Oberbefehl keinem Manne übergeben werde, der die
Regierung vielleicht ihr Vertrauen nicht geben könne.
Abg. Waldeck: Das Prinzip der indirekten Wahl der
höheren Anführer ist gefallen und man will noch an der Kanditatenliste
festhalten. Eine solche Wahl repräsentirt aber nie die wahre Meinung des
Volks. Der Minister des Innern wünscht daß der Regierung ein Einfluß auf die
Wahl der Obersten gestattet werde. Das Ministerium wird dann den Kommandeur
jedesmal in seinem eigenen Geiste wählen.
Minister-Präsident glaubt, daß die Regierung ein mäßiges Verlangen stellte,
denn der vorgeschlagene Candidat ist entweder der Mann des allgemeinen
Vertrauens dann wird ihn auch die Regierung wählen, oder er ist für
absichtliche Zwecke gewählt, dann wird ihn die Re- gierung recusiren müssen.
—
Minister Hansemann: Der Rede des Abg. Waldeck liege
nur die Idee zu Grunde, ein Theil der Nation oder der Bürgerwehr befinde
sich in einem Gegensatze zur Regierung. Das konstitutionelle Ministerium ist
gestützt auf die Majorität des Landes. (Baden, Belgien!) Ich glaube wohl,
daß einer solchen Regierung ein Einfluß auf die Wahl zu gestatten ist. Alle
Ministerien haben Einen Grundsatz zu verfolgen, nämlich den, die öffentliche
Ordnung zu erhalten. Es kann daher nur darauf ankommen, ob der Kommandeur
ein tüchtiger, zuverlässiger Mann sei. Der Herr Abg. moge doch nach Paris
gehen und sich überzeugen, ob sich jetzt noch Jemand über die
Februar-Ereignisse freuet! (Als ob man da nach Paris zu gehen brauche!) Im
Juni haben sich die Nationalgarden zum größten Theil sehr gut geschlagen.
(!!) Es ist Gefahr, daß die Nationalgarde sich nicht gut (gegen das Volk)
schlage, wenn das Volk sie im Gegensatze zur Regierung frei wählt. —
Minister Kühlwetter berichtigt: Wenn ich von einer
gewissen Ehrfurcht gegen den König gesprochen, so habe ich damit nur von der
Krone gesprochen, an die Ehrfurcht für eine bestimmte Persönlichkeit habe
ich aber nicht gedacht.
Abg. Jung. Der Minister des Innern sagt: Die
Bürgerwehr solle ein Organ der executiven Gewalt sein, nein! Die Bürgerwehr
soll ein Wächter der executiven Gewalt sein. — Man spricht von Vertrauen.
Ich kenne aber das Gefühl der Pietät, das man von uns verlangt, nur Personen
nicht Sachen gegenüber. Die Engländer haben nur Pietät gegen ihre freie
Verfassung und sie würden sich durch das Wort Pietät nicht ihre Rechte
verkummern lassen. —
Abg. Temme: Ich weiß nicht wie weit das gegenwärtige
Ministerium bereit ist, die Verheissungen die bei der Errichtung dieses
Instituts von dem damaligen Ministerium gegeben wurden, zu erfullen. Damals
wurde die freie Wahl der Führer und eine Verfassung auf der breitesten
Grundlage versprochen. Das Volk wird sich nur solche Männer zum Kommandeur
wählen, die sein Vertrauen besitzen und dagegen sollte eine Regierung nie
etwas einzuwenden haben. —
Minister Milde: Spricht sehr langweilig über
Vertrauen. —
Abstimmung: Der Prasident giebt dem Amendement des Abg. Kunth die Priorität, welches lautet:
„Der Oberst wird vom Könige, aus einer Liste von drei Kandidaten, welche in
Gemäßheit des §. 44. seqq. gewählt werden, ernannt.“
Die namentliche Abstimmung ergiebt 225 Stimmen dafür; 136 Stimmen dagegen. —
Ministerielle Majorität 89 Stimmen. — Rodbertus und v. Berg stimmen mit der
Linken.
Hierauf werden verschiedene Zusatz-Amendements über die Art der Wahl der
Kandidaten der Majors und Obersten angenommen und deren Redaktion dem
Berichterstatter uberwiesen; ebenso der ursprüngliche §. 48 angenommen.
Der §. 49 erhält auch durch ein Amendement des Abg. Mathäi eine andere
Fassung und lautet jetzt:
„Ueber Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahlen bis zum Hauptmann
einschließlich entscheidet, vorbehaltlich der Berufung an die
Kreisvertretung, die Gemeindevertretung des Wahlortes.“
„Ueber Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahlen des Majors und Obersten
entscheidet diejenige Kreisvertretung, in welcher der Wahlort liegt,
vorbehaltlich der Berufung an die Bezirksvertretung.“
„Sowohl für die Beschwerden über die Gültigkeit der Wahlen, als auch für die
Berufung an die Kreisvertretung findet eine präklusivische Frist von 10
Tagen Statt.“
„An der Entscheidung nehmen diejenigen nicht Theil, welche bei der
angegriffenen Wahl als Gemeindevorsteher, Protokollführer oder Stimmzähler
Theil genommen haben.“
Die ursprünglichen §§. 50 und 51 fallen weg und sind durch die Amendements
Kunth und Mathaei ersetzt.
Schließlich werden noch die §§. 52, 53, 54 mit kleinen Abänderungen
angenommen.
Bei §. 53 hat zwar eine längere Debatte über das Amendement des Abgeordneten
Weichsel Statt gefunden, daß die Wahlen alle Jahre erneuert werden sollten,
indem eine Dienstzeit von drei Jahren eine gewisse Stabilität herbeiführen
würde; die Linke unterstützte dies Amendement, welches jedoch verworfen
wurde
Hierauf Schluß der Sitzung. Das Bürgerwehrgesetz wird erst in der nächsten
Woche bis zu Ende berathen werden. Zur morgenden Sitzung liegen außer dem
Gesetz über die Erhöhung der Rübenzucker- und Maischsteuer und dem Bericht
der Central-Abtheilung wegen Unterstützung der verarmten Krieger aus den
Feldzügen von 1813-15, noch ein dringender Antrag des Abg. Nenstiel wegen
sofortiger Abschaffung der Hofedienste (Robot) und die Antwort des Ministers
des Innern auf die Interpellation des Abg. Berends, wegen der Haussuchung im
Handwerkerverein, vor.
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@type | jArticle |
@facs | 0469 |
[
61
] Wien, 28. August.
Sitzung des Reichstags vom 26. August. Auf der Tagesordnung stand der Schluß
der Berathung über den Antrag Kudlichs.
Umlauft, ein sonst guter Demokrat, der aber dennoch
erst Handschuhe anzieht, wenn er sich mit einem Minister einläßt, protestirt
dawider, daß ihm der Präsident gestern das Wort nicht gestattet; als er sich
gegen Vorwürfe des k. k. öste#r. Hofdemokraten und Ministers Dobblhoff habe
verwahren wollen. Goldmark schließt sich mit einem
unbehandschuhten Proteste seinem Freunde an.
Auf den Frachtwagen der Amendements zu Kudlichs Antrag werden neu
unterstützte aufgeladen, andere von ihm herabgenommen. Das Centrum huldigt
inzwischen der Verdauung. Ein Abgeordneter, ich glaude Volkmar, fleht, aus Barmherzigkeit die Amendements zu beseitigen,
weil man sich mit diesem Heuwagen ohnehin schon vor dem Publikum lächerlich
gemacht. (Zischen). Fällt beim Abstimmen durch, denn nur die Linke erhebt
sich aus dem Verdauungswerke, der Bauch bleibt sitzen.
Jetzt kommen Interpellationen. Doch nicht Löhner, sondern der Ritter v. Lasser, Dr., Aktuar und Hofkammerprokurator erhebt
sich mit seiner Gustav-Adolf-Miene, um den Minister des Aeußern zu fragen,
ob derselbe von der Volksbewegung in der Walachei etwas erfahren und welche
Politik er derselben gegenuber befolgt habe und zu befolgen gedenke; ob die
aus der Walachei hier angekommene Deputation zur Anrufung des österr.
Schutzes von dem Minister empfangen worden u s. w. Wessenberg, ein Mann von mehr als 70 Jahren, von denen er etwa 35
im deutschen Bundesvatikan zugebracht, bis er am 26. Mai durch die
Schlauheit der damaligen s. g. Demokraten ins Ministerium des österr.
Aeußern verrückt wurde, aus welchem er indessen vor einigen Tagen in Wien
erst eingetroffen ist, steht auf mit dem Ansehen einer Erscheinung aus dem
Kyffhäuser. Seine Mundgestikulationen verrathen, daß er sprechen will, um
seine Gedanken zu verbergen. Lautlose Stille; kein Ton von Menschenstimme
läßt sich vernehmen; jeder horcht und hort nichts; selbst die Stenographen
sind unthätig Wirklich ein interessanter Moment für den, welcher noch
niemals Gelegenheit gehabt, eine lebende Protokoll-Ruine des vermoderten
deutschen Bundes zu sehen. — Ritter v Lasser aus Ober-Oesterreich merkt
sich's, rückt an und nähert mit Kavalier-Anstand sein Ohr dem ministeriellen
Munde. Der ganze Reichstag sammelte sich um den verwittweten Bundestagsrest,
aber selbst Ritter v. Lasser ist nicht im Stande, ihm etwas abzulauschen.
Diese Gelegenheit benutzt Dobblhoff, sich dreinzumischen und dem
zudringlichen Interpellanten etwas in's Ohr zu raunen, worauf sich derselbe
entfernt und die Bundestags-Scene bis auf einigen Privatklatsch im Centrum
ein Ende hat. Wessenbergs Rede ward den Stenographen später schriftlich
zugestellt und wird — gewiß zum Erstaunen aller Bundestagsleichen — morgen
in Europa stenographirt auftreten. — Eine zweite Interpellation ist ebenso
unvernehmbar; worauf der Abg. Kudlich Doktorand der
Rechte aus Schlesien, eine durch Rede, Humor und Aeußerlichkeit pikante
Persönlichkeit, als Antragsteller das Schlußwort erhält. Mit satyrischer
Begeisterung erinnert er die Versammlung an den begeisterten Zuruf mit dem
sie ihn vor 4 Wochen begrüßt, als er seinen Antrag gestellt habe und sagt:
Er werde ka t und kurz zu sein streben, um die Versammlung vor fernerem
Enthusiasmus zu bewahren; man habe seinen Antrag ein aus einem Lorbeer
entsprossenes Kleeblatt genannt und es sei in der That vielleicht besser,
daß derselbe ein Boden geworden für nahrhaften Klee, als für ungenießbaren
Lorbeer. Wenn der Reichstag sich durch den Antrag, wie man gesagt, zu
gefährlicher Begeisterung habe hinreißen lassen, so könne er sich jetzt,
wohl schon darüber verantworten, nachdem die Berathung darüber mehr als 14
Tage gedauert. Man sei jetzt so klug wie zuvor, obgleich man die Sache aus
tyrolischem, böhmischem, juridischem, politischem, kroatischem, galizischem
u. s. w. Gesichtspunkte betrachtet habe. Von dem Dampfwagen, welchem wie der
Abg. Borrosch gemeint, ein Hemmschuh anzulegen, sei ihm nichts vorgekommen;
der Dampf habe die Versammlung nicht so forttreiben können, weil die
Maschine tüchtig mit der Geschäftsordnung geheitzt worden sei u. s. w. Was
die Entschädigung betreffe, so sei er der Meinung, dieselbe müsse eine
Ausnahme sein für die Fälle, wo das Verhältniß aus einem Privatvertrage
entstanden, dergleichen er selbst kenne. Für die Abgeordneten, welche sich
auf die Grundbücher berufen und die Herrschaften als Besitzer bezeichnet,
bemerke er, daß er gewünscht, sie hätten sich mehr auf die Grundbücher des
Menschenrechts berufen, worin von Tazitus bis Rotteck, und seinetwegen auch
bis auf Palecky, alle Bauern als gleichberechtigte Staatsbürger ursprünglich
verzeichnet stünden. (Palecky nickt bejahend mit dem Kopfe). Von einem
Verhältniß wie zwischen Gläubiger und Schuldner, konne hier durchaus nicht
die Rede sein, wohl aber lediglich nur von dem zwischen einer herrschenden
und beherrschten Kaste. „Als die Völker ackerbauend wurden,“ fährt er fort,
„verdroß es sie, in den Krieg zu ziehen; sie zahlten einem Theile der Lust
dazu hatte, eine Entschädigung dafur, daß er für sie in den Krieg ziehe. Auf
der einen Seite wuchs nun die Gewalt, während auf der andern die Schwäche
und die Bundesfürsten gaben dann zur Unterdrückung ihre Sanktion. So
entstand das Verhältniß, um welches es sich handelt und welches den Völkern
zur Warnung dienen soll, daß sie sich nie die Wehrhaftigkeit entreißen
lassen sollen.“ Der Unterstaatssekretair Mayer habe mit politischer Weisheit
von dem Entstehen eines Proletariats, andere von Kommunismus gesprochen,
überhaupt nur wider den Bauer, nicht aber wider den Gutsbesitzer plädirt und
den Anschein gewonnen, als interessirten sie sich um das Proletariat, davon
könne indessen vorläufig um so weniger die Rede sein, als der Bauer, wenn er
dem Gutsherrn nichts mehr zu leisten und zu zahlen habe, das allenfallsige
Proletariat mit mildernder Hand in Thätigkeit setzen und beseitigen werde.
(Großer Beifall).
Borrosch und Helfert legen
gegen ihre Namensnennung Protest ein, wogegen Kudlich fragt, wofür sie ihre Namen denn trügen, wenn sie nicht
genannt sein wollten.
Justizminister Bach (im Juni blutrother Demokrat, im
August antidemokratischer Minister) besteigt pfiffig lachend und um sich
blickend die Tribüne.
Kudlich: Die Debatte ist geschlossen.
Präsident beruft sich auf einen Paragraphen der
Geschäftsordnung, welcher dem Minister zu jeder Zeit das Wort gestatte.
Justizminister spricht nun in einer langen schlauen
Ministerrede gegen den Antrag, deren Piedestal in Verhältnissen aus allen
menschlichen Verhältnissen, in centnerschweren Bedenken über diese
Verhältnisse, in Recht, Eigenthum und gar in Nationalehre, kurz in einem
fuchsschwänzigen Bourgeois-Balast besteht, aus dessen Annahme das
Ministerium eine Kabinetsfrage machen will. (Das Centrum erschreckt). Er
will dem Reichstag blos den Anspruch eines in Entschädigung einbalsamirten
Prinzips lassen, welches dann im Mumienkasten der Provinziallandtage in
egyptische Finsterniß begraben oder zu deutsch, ins Leben gerufen,
ausgearbeitet werden soll. Nicht zweideutige Worte und
Humanitätsrücksichten, sondern Recht, Eigenthum, Nationalehre (?) müßten den
Beschluß des Reichstags leiten. Dies geschehe auch in Deutschland; Frankfurt
und Berlin hätten es ebenfalls gethan. Vor Allem müsse man gerecht sein, mit
der Gerechtigkeit erlange man die Freiheit.
Nach dem Abtritt dieses Juni-Demokraten wackelt Finanzminister Kraus zum
Stuhl, um in einem halbstündigen Minister-Salbader, in welchem ebenfalls
viele Eigenthums- und Oekonomiebeweise vorkamen, zu verkünden, daß der Staat
einen Theil der Entschädigung übernehmen würde. Beide Minister wußten unter
dem Gewäsche übrigens einen nicht zu übersehenden Takt zu beobachten; sie
adressirten sich zu verschiedenen Malen nämlich an Stadions apostolische
Bauern aus Galizien, die die Entschädigung mit dem Knüppel entrichten und
gaben sich alle Mühe, dieselben zu ködern. Kraus, nannte sich dabei einen
gebornen Galizier und debitirte mit kalkulirender Schachergemüthlichkeit
Vieles aus „Dichtung und Wahrheit.“ Die Sache klang ungemein erbaulich.
Kudlich will noch einmal das Wort ergreifen, weil ihm
als Antragsteller das letzte Wort zustehe.
Der Präsident Strobach verweigert es ihm mit
professorisch-diktatorischem Tone.
Goldmark unterstützt Kudlich auf Grund des §. 62 und
64 der Geschäfts- (Un) Ordnung, wonach immer der Abgeordnete das letzte
Wort, die Minister, aber nur während der Debatte, jederzeit dasselbe
hätten.
Präsident Strobach: „Wird der Antrag unterstützt?“
(Geschieht). Es soll darüber abgestimmt werden.
Goldmark widersetzt sich, indem es sich, weil kein
Antrag. sondern blos eine Ordnungsfrage gestellt sei, von keiner Abstimmung
handeln könne.
Präsident beharrt bei seiner Ansicht.
Helfert spricht für Kudlich und Goldmark; immer müsse
der Abgeordnete das letzte Wort haben.
Löhner. Der Ausdruck, jeder Zeit können die Minister
das Wort ergreifen, lasse sich nur von der Dauer der Verhandlung verstehen,
sonst konne der Minister es ja auch noch während der Abstimmung nehmen
(Bravo), und durch einen solchen Terrorismus. ‥‥
Präsident Strobach mit gewaltiger Amtsmine: Ich rufe
den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung. (Lärm, Bravo im Centrum und
Rechts, Links Zischen.)
Goldmark mit Heftigkeit, während ein gegenüber
sitzender Abgeordneter unterirdisch die Faust ballt: Gegen einen solchen Akt
der Willkür und Parteilichkeit muß ich feierlichst protestiren. (Lärm,
Beifall, Zischen.)
Gobbi erinnert daran, daß man sich im Reichstage
befinde.
Präsident ermahnt Löhner, sich niederzusetzen, weil
er zur Ordnung gerufen sei.
Löhner bleibt stehen, protestirt und fordert vom
Präsidenten, diesen Ruf zurückzunehmen.
Präsident beharrt büreaukratisch-stolz dabei.
Schuselka protestirt mit einem großen Theil der
Versammlung ebenfalls wider ein solches Diktatorverfahren. (Große Aufregung.
Präsident Strobach hat Mühe, sich von den gegen ihn gerichteten Angriffen zu
erholen.)
Präsident erklärt, daß er zur Fragestellung und
Beschlußfassung am Dienstag eine besondere Sitzung anberaumen, wenn die
Versammlung beistimme. Sie that es. Ende.
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@type | jArticle |
@facs | 0469 |
[
61
] Wien, 29. August.
Sie sehen, die Sitzung endete in einem kleinen Sturm, der etwas czechisch
geblasen, wie die Tagespresse meint. Morgen alea jacta erunt. Wird der
Antrag verworfen oder nur mit Entschädigung angenommen, dann werden die
Bauern interveniren; wird er ohne Entschädigung angenommen, werden also die
Bauern zufrieden gemacht, so geht Oesterreich in die Bahn des
Spießbürgerthums über.
Die Stadt und die Arbeiter sind einstweilen ruhig und ordentlich, denn die
Zahl der Todten und Verwundeten ist heute bereits auf 360 angewachsen. Der
Sicherheitsausschuß hat sich in einen demokratischen Verein zur Wahrung der
Volksrechte verwandelt und findet ungeheure Mitgliedschaft. Tausend Frauen
Wien's haben ihm eine Adresse überreichen lassen, worin sie für die Zeit der
Gefahr thätige Hülfe versprechen.
Am Samstag wurden die gebliebenen Arbeiter, nicht wie in Paris als Banditen
und Mordbrenner, sondern feierlichst beerdigt; die ganze akademische Legion,
ein großer Theil der Nationalgarde, der Sicherheitsausschuß waren nebst
einer gewaltigen Menge im Geleite. Die Stimmung ist umgeschlagen, die
Nationalgarde schämt sich dieses Vorfalls, viele haben erklärt, in keinem
Falle mehr wider die Arbeiter ziehen zu wollen. Es ist noch Ehre und
Nobility im Wiener Spießbürgerthum. Eine Menge Flugblätter, die ganze Presse
nehmen sich der Arbeiter an, das Ministerium ist in der öffentlichen Meinung
bankrutt; selbst die Jesuitenschlange, „die Presse“, nimmt sich, freilich
aus niederträchtigen Gründen, der Arbeiter wider das Ministerium an. Nur die
matte, phrasenreiche Konstitution spricht noch von Dobblhoff's mildem Sinn.
Die Arbeiter der Nordbahn erklären in einem Maueranschlag heute den ganzen
Vorfall und wälzen die Schuld auf die Sicherheitswache und auf den brutalen
Theil der Nationalgarde.
Bald hätte ich etwas vergessen, nämlich die Antwort Wessenberg's auf die walachische Interpellation. Sie ist zwar noch
nicht an's Tageslicht gekommen, Sie können aber fest darauf rechnen, daß das
Ministerium des Aeußern nur darum allein so leise gesprochen, weil es Türken
und Russen, geschweige sie abzuhalten, zum Schutz der walachischen Freiheit
selber herbeigerufen, so etwas indessen vor Zuhörern keineswegs ganz laut
verkünden darf. O, es sind Gauner! In welche Verlegenheit könnte Jellachich,
wenn die walachisch-serbisch-illyrische Presse die Serben, Illyrier,
Walacher etc. des Jellachichich darüber aufklären käme, welchem Geiste und
welcher Kreatur sie Blut und Leben opfern! Darum her mit den Türken,
Mongolen und Baschkiren; sie sollen fortan die Säulen des civilisirten
Absolutismus sein! In welche Satanshaut der österreichische Absolutismus
sich hüllt, davon hat man bei Ihnen noch überall nicht die rechte
Ahnung.
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@type | jArticle |
@facs | 0469 |
[
*
] Wien, 28. Aug.
Von Arbeitern sind schwer verwundet 152, leicht verwundet 130, todt 30; von
der Sicherheitsgarde: schwer verwundet 4, leicht verwundet 18, vermißt 3;
von der Nationalgarde: schwer verwundet 4, leicht verwundet 30, todt 1.
Unter den Verwundeten der ersten Rubrik befinden sich 10 Frauenzimmer.
[0470]
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@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
110
] Düsseldorf, 1. September.
Die Deputation Düsseldorfer Bürger, welche sich gestern Morgen mit einigen
Abgeordneten des Kölner- Arbeitervereins zum Oberprokurator Schnaase begab,
um wegen der Verhaftung Freiligrath's sich zu verwenden, hat folgende
Erklärung veröffentlicht:
„Die von der am 30. d. abgehaltenen Volksversammlung zum Oberprokurator Dr.
Schnaase in Bezug auf die Verhaftung Freiligrath's gesandte Deputation sieht
sich zu der öffentlichen Mittheilung veranlaßt, daß ihr der Oberprokurator
die Erklärung abgelegt, es sei die Verfolgung und
Verhaftung Freiligrath's auf Grund seines Gedichts, „Die Todten an die
Lebenden,“ nicht von der hiesigen Behörde ausgegangen, sondern von
höheren Orts, von Köln her aufgetragen worden.
„Wer sonst noch daran zweifeln könnte, daß diese wie ähnliche Verfolgungen
nicht sowohl einer wirklich vorliegenden Gesetzverletzung als dem
tendenziösen Bestreben der höhern und höchsten Behörden entspringen, die
Reihen der besten Bürger zu dezimiren, der wird sich durch diese offizielle
Erklärung, nach welcher diese Verfolgung, ohne daß die hiesigen zuständigen
Behörden in jenem Gedichte Freiligrath's einen Grund zur Verfolgung
erblicken konnten, von Oben herab verordnet ist, nun sicherlich belehren
lassen.
„Die Deputation erachtet es in diesem Interesse für ihre Pflicht, jene
amtliche Erklärung zur öffentlichen Kunde zu bringen
Düsseldorf den 31. August 1848.
Die Deputation.“
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@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
113
] Düren, 31. August.
Der §. 10 des Bürgerwehrgesetzentwurfs enthält mehrere Kategorien von zum
Wehrdienste nicht verpflichteten Personen, unter denen sich aber
befremdlicher Weise die Mediziner nicht befinden. Und doch springt in die
Augen, daß hier gerade am häufigsten Kollisionen mit ihren Berufspflichten
eintreten können. Ohne sich daher dem Bürgerwehrdienste aus egoistischen
Gründen entziehen zu wollen, verlangen sie nur, daß ihnen mit dem Rechte,
sich daran zu betheiligen, nicht zugleich auch die Zwangspflicht dazu
auferlegt werde, und erwarten von ihren Kollegen in der
Vereinbarungsversammlung, besonders von Dr. D'Ester,
daß er einen Zusatzparagraphen in diesem Sinne beantragen und durchzubringen
wissen wird.
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@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
30
] Provinz Sachsen, 31. August.
Die Verhaftungen in der Provinz Sachsen „wegen frechen, unehrerbietigen
Tadels der Landesgesetze und Unordnungen im Staate etc.“ sind eben so häufig
als die Entlassungen; denn nachdem die gefangenen Tadler eine Reihe von
Wochen gemartert worden, werden sie freigegeben, weil gar kein Grund da war,
oder weil sie förmlich freigesprochen werden. Zu den letzten Opfern dieser
Art gehörten Hr. Striegnitz zu Eckardtsberga und der Dr. Eisele zu Erfurt.
Der letztere wurde von der Regierung zu Erfurt denuncirt, weil er in einem
Lokalblättchen die Meinung ausgesprochen, daß er die republikanische
Staatsform für die beste halte, den entgegenstehenden Frankfurter Beschluß
aber wegen des unverantwortlichen Reichsverwesers
für den schlechtesten. Nachdem er wochenlang im Gefängniß zu Erfurt
geschmachtet, bis er gegen Bürgschaft der Bürger freigelassen wurde, ist
nunmehr vom Ober-Landesgericht zu Naumburg erkannt worden, daß gar kein
Grund zur Anklage und Verhaftung vorliege. Seit seiner Entlassung liegt nun
der Dr. Eisele in Folge der erlittenen Mißhandlung krank darnieder. Was
kümmert das die Macht, welche in der Provinz Sachsen regiert: die Polizei
und die Polizei-Justiz? Es ist dabei sehr bezeichnend, daß sich die ersten
Mitglieder der denuncirenden Regierung zu Erfurt an die Spitze eines Vereins
gestellt haben, welcher für das specifische Preußenthum schwärmt, und,
obwohl nur 60 Mitglieder zählend, Aufregung, Mißtrauen und Haß erzeugt,
zumal in ihm nur solche Mitglieder durch Ballottement des
Vorstandes aufgenommen werden, welche sich als „gesinnungstüchtig“
ausweisen, während die vorhandenen Mitglieder nach ihrer Stellung, durch ihr
Amt, oder durch ihren Adel, oder durch ihren Besitz eine große Macht haben.
Der Herr Minister Kühlwetter will Thatsachen, hier sind Thatsachen.
@xml:id | #ar093_017 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
101
] Frankenstein in Schl., 27.
Aug.
Das von dem Blutbade in Schweidnitz her berüchtigte Bataillon des 22.
Regiments sollte hier auf seinem Durchmarsche in Quartier kommen. Bei der
Nachricht hiervon entstand eine ungemeine Aufregung in der ganzen
Bevölkerung. Es wurde deshalb für angemessen gehalten, dem Bataillon eine
Deputation entgegen zu senden und den Kommandeur desselben von der Stimmung
in der Stadt zu benachrichtigen, so wie zu verlangen, daß das Bataillon
nicht durch, sondern um die Stadt weiter marschire. Dies geschah. Im
entgegengesetzten Fall wäre ein blutiger Zusammenstoß unvermeidlich gewesen.
Selbst in unserer Nachbarstadt Glatz, wo das Bataillon früher lange Zeit in
Garnison gewesen, protestirte man entschieden gegen dessen Aufnahme.
@xml:id | #ar093_018 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
Weimar, 28. August.
Gleichsam zum abschreckenden Beispiele für das Volk, enthält die „Weimarische
Zeitung“ einen wahrscheinlich offiziellen Artikel über die bei dem Aufstande
vom 29. und 30. März zu Großrudestadt Betheiligten verhängten Strafen in
erster Instanz. Es kommen darin Strafen von ein, zwei, drei, sechs, acht und
dreizehn Jahre Zuchthaus vor. Diese Strafen sind nach dem vorsündfluthlichen
Gesetz erkannt und mögen darauf hin auch gesetzlich begründet sein. Also die
weimarische Revolution zum Verbrechen erklärt!
[(Fr. J.)]
@xml:id | #ar093_019 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
Altenburg, 26. August.
Die kleinen Fürstenhäuser fangen an, ihre Mediatisirung zu befürchten. Sie
ziehen es daher vor, sich lieber jetzt gegen angemessene Entschädigung mit
ihren größern Nachbarn zu verschmelzen. Seit einigen Wochen unterhandeln
bereits deßhalb von Neuß und Altenburg mit dem sächsischen Königshause.
[(Brem. Z.)]
@xml:id | #ar093_020 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
117
] Gießen, 31. Aug.
Unsere Stadt ist gestern Abend der Schauplatz von Tumult und Blutvergießen
gewesen. Ein betrunkener Student warf beim Nachhausegehen Fenster ein, und
wurde von der Bürgerwehr arretirt. Die braven Bürger, die im erhebenden
Gefühl ihrer Macht hier wie überall den angebornen Polizistensinn, den
„inwendigen Gensd'armen“ in sich fühlen, mißhandelten dabei den Verhafteten
mit Kolbenschlägen und Fußtritten, so daß dieser ein Messer zog und als man
ihn rasch fortschleppte, fortwährend „Burschen heraus!“ rief. Die Studenten
eilten allenthalben auf die Straßen, von Seiten der Bürgerwehr wurde
Generalmarsch geschlagen. Am Marktplatz kam es zu einem Zusammenstoß, da die
Bürgerwehr den Platz mit gefälltem Bajonett zu räumen suchte. Die Studenten
empfingen sie mit einem Hagel von Steinen, man versuchte durch umgeworfene
Wagen eine Barrikade zu bilden, als plötzlich ein Schuß fiel, der einen
Studenten todt zu Boden streckte. Die übrigen wurden durch Gewalt, mit
Säbelhieben und Bajonettstichen auseinandergesprengt. — Unter den Studenten
herrscht gegen die Bürger, wegen deren Brutalitäten, die wüthendste
Erbitterung; ein Ausschuß ist gebildet, der für strenge Untersuchung der
Vorfälle sorgen soll.
@xml:id | #ar093_021 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
Darmstadt, 30. August.
Während der so vielfach besprochene Prozeß wegen des räthselhaften Todes der
Gräfin v. Görlitz sich seinem Ziele nähert, indem
das hiesige Hofgericht im Begriff ist, zur Aburtheilung zu schreiten, soll
ein anderes Strafverfahren beginnen, welches die Aufmerksamkeit noch mehr
auf sich ziehen wird, da es die Politik berührt; der Prozeß Georgi, der zweite Theil, die Kehrseite des
Prozesses Weidig. Das oberste Gericht hat das
hiesige Hofgericht als den Gerichtshof bezeichnet, welcher das Verfahren
leiten soll. Es ist aus der Literatur des Prozesses Weidig hinreichend
bekannt, daß gleich nach dem blutigen Tode Weidig's sich Anzeichen ergeben
haben, welche zur Erörterung der Frage führen mußten, ob eine Untersuchung
gegen seinen Inquirenten einzuleiten sei. Die ärztlichen Zeugnisse deuten,
darauf hin,, daß Weidig, welcher früher mit einer Kette an den Boden
gefesselt worden war und solchem Jammer zu erliegen begann, Schläge erhalten
hatte, obgleich der Gerichtshof, welcher die Untersuchung leitete, das
Hofgericht in Gießen, dieses verboten hatte (Georgi hatte darauf angetragen,
daß er schlagen lassen dürfe). Ebenso sollen die nach dem Tode Weidig's
erwachsenen Aktenstücke darthun, daß, nachdem Inquirent zu dem nach lebenden
und an seinen Wunden verblutenden getreten war, denselben hülflos und ohne
Zurücklassung eines Wächters verließ, die Thüre des Gefängnisses
verschließend. Darauf hin hatte der Referent bei hiesigem Hofgericht, Herr
v. Lepel, darauf angetragen, wegen dieser „höchst“ schuldvollen
Vernachlässigung des Unglücklichen einzuschreiten. Dieser Antrag fand aber
keinen Anklang. Welche Resultate jetzt, nachdem der Rost der Zeit sich
angesetzt, erzielt werden, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls sind jetzt viele
Spuren verwischt. Uebrigens wird das blutige Drama noch einmal vor den Augen
des Publikums vorübergeführt werden, da die Competenz des Assisenhofs
eintreten wird.
[(O. P. A. Z.)]
@xml:id | #ar093_022 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
*
] Hohenzollern-Siegmaringen.
Das hiesige „Verordnungs- und Anzeigeblatt“ theilt die interessante Nachricht
mit, daß der regierende Fürst Karl sein erhabenes und schweres Amt in die
Hände seines Sohnes niedergelegt hat. Man glaubt, daß das Gleichgewicht
Europas hierdurch nicht gefährdet werde.
@xml:id | #ar093_023 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
*
] Manheim, 31. Aug.
Heute Morgen hat das Hof- (nomen est omen) Gericht den Redakteur der in
Heidelberg erscheinenden „Republik“, G. Renner, wegen durch die Presse
versuchten Hochverraths und Aufreizung gegen die badische Regierung zu 4
monatlichem Gefängniß verurtheilt. — Der Prozeß des Redakteurs der Mannh.
Ab. Ztg., Grohe, wird Morgen zur Verhandlung kommen.
@xml:id | #ar093_024 |
@type | jArticle |
@facs | 0470 |
[
X
] Schleswig-Holstein.
Wie gänzlich die reaktionairen preußischen Offiziere die hiesigen Truppen von
allen Nachrichten aus der Außenwelt abzusperren suchen, geht aus einem
Briefe eines aus Köln gebürtigen preußischen Soldaten hervor, der der
Reaktion mitgetheilt wird: der Soldat erwischte durch Zufall ein
Zeitungsblatt das weiß Gott wie alt war. Er las darin, als sein Lieutenant
dazu kam und ihm erklärte: „Sie dürfen die Zeitung nicht lesen. Es ist gar
nicht gut für den Soldaten wenn er die Zeitung liest. Der Soldat muß glauben
ohne zu lesen.“ Also unseren Soldaten, die ohnehin so selten und so
verspättet briefliche Nachricht aus ihrer Heimath erhalten, wird auch noch
verboten, in Zeitungen sich nach solchen Nachrichten umzusehen!
(Siehe den Verfolg in der
Beilage).
@type | jAnnouncements |
@facs | 0470 |
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 3. bis zum 10. Sept.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 8 Pf.
Köln, 2. Sept. 1848.
Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 2. September 1848.
Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von
Kannstadt.
Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr. Elbert
nach Mannheim.
In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf.
Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und
Neuwied M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der
Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach
Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Ober
main Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig.
Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.
Ferner nach Rotterdam Capt. Kamps Köln Nr. 32
Ferner nach Amstrdam Capt. Kalfs Köln Nr. 1.
Rheinhöhe am 30. Aug. 7′ 5″.
Außer unsern bekannten Artikeln haben wir wieder ganz frische Austern und
Caviar vorräthig, welche wir zur gef. Abnahme, so wie zum Genusse auf
unserer Austernstube. empfehlen.
G. Bettger et Comp.
Kl. Budengasse Nr 6
Glockengasse Nr. 28 ist das halbe Unterhaus zu vermiethen, zu Faßbinder,
Schreiner und derartiges Geschäft geeignet.
Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem
bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung
eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues
Engagement. Die Expedition sagt wer.
Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr.
Stienen in Kommission gegeben:
Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht.
Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie.
Preis 2 Sgr.
Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr 17
zu haben:
Das neue goldene A B C für das deutsche Volk.
Von Friedensrichter Fischbach.
Preis 1 1/2 Sgr.
Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen
auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es
kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders
empfohlen werden
Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit
ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier,
gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher
Bedienung zu empfehlen suchen.
Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr 1.
Versteigerung.
Am Montag den 4. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Heumarkte
zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als: Sopha, Kommode,
Tische, Stühle, Sekretair, Ofen, Kleiderschränke etc. etc. und 36
geräucherte westphälische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert
werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Versteigerung.
Am Montag den 4 September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu
St Aposteln zu Köln, verschiedene Mobilar-Effekten, als: 1 Theke,
Schreibpult, Kommode, Spiegel, Sopha, Stühle, Tische, Schränke Bettladen
etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Versteigerung.
Am Dienstag den 5. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte
zu St Aposteln zu Koln 26 3/4 Ellen Tuch, Nussischgrün. — 27 3/4 Ellen
melirten Boukskiu, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von
Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt
Auskunft.
Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94!
Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39.
Je demeure, Malzbüchel Nr. 7.
Joh. Maton, Prof. de langues.
Wohnungs-Veränderung.
Aus der Poststraße Nr. 28 nach dem Filzengraben Nr. 11.
Zugleich empfehle ich mich, durch langjährige Erfahrnng befähigt, alle Mängel
an fehlerhaften, die gehörige Feuerung behinderndenn Luftzügen abzuhelfen,
und garantire für jeden Auftrag Auch habe ich wegen Mangel an Raum ein
Comfoir mit 3 Löcher und Backofen zu verkaufen.
Traugott Lebrecht Völker, Vater, Filzengraben Nr. 11.
Bekanntmachung.
Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Geriss für die Armen der Stadt
Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März
1849 in unbestimmten Quantitäten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen
in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen
eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer
ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am
Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem
darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation
bringen können.
Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am
Montag, den 4. September c, Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der
Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu
erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich
in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber
protokollarisch zu verpflichten.
Köln, den 23. August 1848.
Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.
Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und
Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf
der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten
Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum
bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir
solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen
genügende Auskunft zu ertheilen.
Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in
Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem
Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in
Obligo für die Anstalt.
Köln, im August 1848.
Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die
Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.
Mainone.
Eine Weste ist gefunden worden, zuruckzuerhalten Filzengraben Nr 20.
Heute Sonntag den 3. Sept 1848 große Harmonie und Tanz im großen neu
dekorirten Eiser'schen Saale.
Komödienstraße Nr. 34. Anfang 6 Uhr.
General-Versammlung des Arbeiter-Vereins Sonntag den 3. September, Mittags
halb 2 Uhr, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.
Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26.
September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem
Nieuwendyk, verkaufen wird:
44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam.
39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch
verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.
Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen
werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.
Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden
sollen, werden zeitig ausgegeben.
Amsterdam, 21. August 1848.
Van der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Direkt, z Z Sekretär.
Buchheimer Kirmeß.
Vorläufige Anzeige.
Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer
Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so
auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewahren wird.
Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich
aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und
prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.
Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der
weitberühmten „Buchheimer Kirmeß“ aufmerksam gemacht, und zu deren
Beiwohnung ergebenst eingeladen.
Mülheim, den 1. September 1848.
Joh. Hub. Breuer.
Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen
Reichsverweser.
Weinverkauf.
Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3,
4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.
Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser.
Theater.
Sonntag den 3. Sept.
Auf Verlangen:
Die Jüdin.
Große Oper in 5 Akten von Halevy.
Montag den 4. Sept.
(Zum Erstenmal):
Tiphonia.
Schauspiel in 5 Akten von Zwengsan.