[0451]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 88. u. 89. Köln, Mittwoch den 30. August 1848. Wegen Differenzen mit dem bisherigen Drucker, Hrn. Clouth, hat die Nr. 88 nur in einem Auszuge erscheinen können. Die mit dem Umzuge verbundenen Störungen nöthigen uns, die ausführlichen Berichte in der heutigen Nummer nachzutragen. Dagegen können wir zugleich unseren geehrten Abonnenten die Versicherung ertheilen, daß alle bisherigen Unregelmäßigkeiten in Versendung des Blattes durch die neu getroffenen Einrichtungen binnen Kurzem beseitigt sein werden.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Die Debatte über die Standesvorrechte). Wien. Arbeiteraufstand. Scheidung von Proletariat und Bourgeoisie. Sieg der Bourgeoisie und des Ministeriums. Sturz des Sicherheits-Ausschusses. Der erste Preßprozeß). Frankfurt. (Empfang der Wiener Deputation). Berlin. (Vermischtes. — Vereinbarungssitzung. — Preßgesetzentwurf. — Neue Polizei-Uebergriffe. — Verhaftungen. — Abg. Meusebach). München. (Thon-Dittmer's Pläne). Reichenbach (Die 22ger). Frankenstein. (Ditto). Aus Thüringen. (Das Recht der Volksversammlung).
Ungarn. Pesth. (Kossuths Verrath).
Italien. (Volksdemonstration in Alessandria).
Franz. Republik. Blanc und Caussidière geflohen. — Scenen aus der Nachtsitzung. — Der Spectateur Républicain über Deutschland. — Blanc, Caussidière, Ledru-Rollin vor ihren Anklägern).
Großbritannien. London. (Unterhaus. — Finanzen. — Wakley über die gefangenen Chartisten. — Verlust des Ocean Monarch). Dublin. (Die Insurgenten, — Duffy. — Die Korrespondenz O'Briens durch Fälschung in Händen der Polizei).
Deutschland.
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[ 19 ] Köln, 28. Aug.
(Die Debatten über Standesprivilegien.
(Fortsetzung.)
Auf Hrn. Mohl, den schwäbischen Bürgerfreund, folgt in natürlicher Progression Hr. Schwetschke, der Lichtfreund aus Halle. Auf die liberalen Deklamationen über die „Werthlosigkeit des Adels“ eine christliche Betrachtung über die „Heiligkeit der Familiennamen;“ auf den klimpernden Hosentaschenbeweis für die praktische Aristokratie des Bürgerthums der Klingelbeutel frommer Sympathie für die idealen-historischen Erinnerungen des Adels.
Hr. Schwetschke erklärt sich zunächst mit dem „Prinzip“ einer „allgemeinen Standesgleichheit“ einverstanden. Soweit dieselbe nämlich als bloß platonisches „Rechtssprüchwort“ gelten soll, und nicht in die „rohe, materialistische“ Gleichheit ausartet. Die platonische, „prinzipielle“ Standesgleichheit lebt in der lichtfreundlichen „höhern Idee,“ die „rohe, materialistische“ Gleichheit sucht sich auf der platten bürgerlichen Erde geltend zu machen. Herr Schwetschke vermittelt den Gegensatz der praktischen Ungleichheit mit dem „höhern Gleichheitsprinzip,“ indem er als Amendement ein neues Rechtssprüchwort empfiehlt: „Alle Deutschen sind ohne Rücksicht auf die Führung bürgerlicher oder adeliger Familiennamen gleichen Standes.“ Alle Standesungleichheit ist zur Gleichheit erklärt.
Der ideale Lichtfreund betrachtet die praktische Forderung, den Adel aufzuheben, als ein sündhaftes Begehren nach fremdem Gut, welches zur Verwirrung, zur Anarchie, zum Nivelliren aller „natürlichen Verschiedenheit“ führt. Die Forderung, den Adel aufzuheben, sagt Hr. Schwetschke, heißt nichts Anderes, als „verlangen, daß auch zugleich die Familiennamen aufhören sollen.“
Angenehmer Scharfblick des hallischen Propheten! Die Aufhebung des Adels begründet das „Aufhören“ der Familiennamen. Ohne das Dasein der Adelstitel würde die Welt nie den Familiennamen des Hrn. Schwetschke bewundert haben, Hr. Schwetschke würde vielleicht eine Nummer tragen. Halten wir also fest an dem Adel, dessen Verschwinden uns in den Zustand der Barbarei zurückschleudert, wo die „Familiennamen aufhören,“ wo nach Art der indianischen Häuptlinge nur „persönliche Bezeichnungen“ gelten, und der edle Gagern nur „der kühne Griff“, Herr Ostendorf „das junge Huhn,“ Herr Jahn gar „die schmutzige Hand“ benamset würden!
Diese Forderung (das Aufhören der Familiennamen), erklärt Hr. Schwetschke, würde ein Eingriff in die heiligsten Beziehungen des Menschen, „in die Familienrechte“ sein. „Der Name und die daran geknüpften Erinnerungen, sind aber so heilig, daß kein Bürgerlicher und kein Adeliger von seinem angeborenen Namen auch nur das Geringste aufgeben sollte.“
Hr. Schwetschke macht, wie Friedrich Gentz, aus dem Adel eine Eigenthumsfrage. Die Namen sind „erblich, angeboren,“ und gehören also den „heiligsten Beziehungen“ des Erbrechts und Familienrechts an; ihr Aufheben ist ein Eingriff in ein unveräußerliches Eigenthum! Wie rührend ist es, den hallischen Lichtfreund von erb- und eigenthümlicher Heiligkeit träufeln zu sehen!
Diese Begriffe sind natürlich „platonisch,“ nicht „roh, materialistisch“ zu verstehen. Hat nicht der große Kriminalist Hitzig, ehe er sich taufen ließ, Itzig geheißen? Hat nicht König Friedrich Wilhelm IV. ein besonderes Gesetz über Familiennamen erlassen, worin den Juden befohlen wurde, ihren „angebornen“ patriarchalischen Benennungen „Schmuhl, Feist, Johl,“ neue christliche Familiennamen anzuhängen? Hr. Schwetschke würde dies Alles als einen „Eingriff in die Heiligkeit des Familienrechts“ dem Staatsanwalt denunziren, wenn nicht dies Eigenthum wie seine Heiligkeit ein bloßes „Rechtssprüchwort“ wäre.
„Die Beziehungen zu meiner Familie sind mir so theuer, daß ich es als eine persönliche Beleidigung betrachten würde, wenn man mir den Adel anböte. (Immer im platonischen Sinn, nicht etwa roh, materialistisch verstanden, als ob man, um mit Hrn. Schwetschke Handel zu bekommen, denselben nur als Hrn. v. Schwetschke anzureden brauchte.) Aber … wenn ich zu den Nachkommen eines Ulrich von Hutten oder Götz von Berlichingen gehörte, ich würde mir es ernstlich verbitten, wenn man mir diesen Namen schmälern wollte!“ Wo wären die „großen historischen Erinnerungen“ hingerathen, wenn die Nachkommen eines von seinen Zeitgenossen verachteten Verräthers aus den Bauernkriegen simpler „Bürger Berlichingen“ hieße?
Nachdem Hr. Schwetschke, dessen angenehm bürgerlicher Biedersinn betreff des Adelanerbietens mit dem billigen Beifall der Linken belohnt wird, noch eine Zeitlang fortgeplaudert hat, tritt er ab unter dringender Empfehlung seines Amendements, welches die wohlthätigen Folgen hat, daß nach einem solchen „Rechtssprüchwort“ kein Adeliger mehr gehindert ist, ohne Aufgeben seines Standesnamens an „stark gefärbten“ demokratischen Bestrebungen Theil zu nehmen.
Auf die Tribüne tänzelt mit Schnallenschuhen, weißen Strümpfen und einem ewig lächelnden Kindergesicht Herr Ernst Moritz Arndt aus Bonn.
„Meine Herren! Ich alter Plebejer, der ich den Streit gegen den Adel und zwar den Streit gegen die Mißbräuche mit angefangen habe, die der Adel gegen die Bauern in meiner Heimath geübt, ich sollte gleichsam nur durch mein Gemüth — denn was Anderes bewegt mich wahrlich nicht — für den Adel sprechen; aber, (wörtlich!) wie ich glaube, ist es eine alte Lehre, daß wir Alle Adam's Kinder sind.“
Unter wunderbarem Gedankengang und noch viel wunderbareren Satzkonstruktionen, unter kindlich schönen Anekdoten und Schnurren, aus denen uns der Hauch verkommener mährchenhafter Jahrhunderte lieblich anweht, erklärt der „alte Plebejer“ seine Meinung dahin, daß nur das Privilegium, welches dem Adel „gleichsam die Erde an die Füße gebunden hat,“ abgeschnitten werden solle, nicht aber die „Gewalt seiner idealen Bilder.“ Die „Gefühle der Menschen, die Vorurtheile, Alles was oben schwebt, das poetische Heiligthum der Menschheit,“ Alles dies und noch einiges mehr, sagt Herr Arndt, muß von der Versammlung „geschont“ werden.
„Ich bin von schlechtem Bauernstande, aber wenn ich ein Gütchen hätte, wo Bäume ständen, die mein Urgroßvater schon gepflanzt hätte, das wäre mir Adel.“ Welcher unerhörte Terrorismus gehörte dazu um Hrn. Arndt die „Gewalt“ dieses „idealen Bildes“ zu rauben?
Dieses „obenschwebende“ Heiligthum der „idealen Bilder“ berührt aber nicht nur den Adel, es ist das Eigenthum aller Stände. Hr. Schwetschke hat die Adelsfrage für eine allgemeine Familienrechtsfrage erklärt, Hr. Arndt macht sie zu einer allgemeinen Religionsfrage. Hr. Schwetschke folgerte aus ihr das Aufhören der Familiennamen, Hr. Arndt sieht die „Aufhebung der idealen Bilder“ darin, eine Gefahr, die nicht bloß den Adel, sondern alle Stände gleich schwer treffen wird. Zum Beweis, daß die „idealen Bilder“ allen Ständen gehören, erinnert Hr. Arndt daran, „wie hart, wie schwer es den Schuhmachern und Schneidern und manchen Andern gewesen, als man ihnen ihre Läden genommen und ihre Privilegien und Satzungen für abgeschafft erklärt habe“ (das „Wegnehmen der Läden“ war die Abschaffung der „idealen Bilder“ der Zunftgenossen); er verweis't diejenigen, welche den Titel der Grafen und Barone abschaffen wollen, „in die Hütte der norwegischen Bauern, wo man die Geschlechtsregister auf Odin und Thor zurückführt“ (trotzdem, daß in Norwegen durch Aufhebung des Adels alle „idealen Bilder und Erinnerungen“ abgeschafft sind); er erzählt als Anekdote aus seinem eigenen Leben, wie er vor einem halben Jahre einen Amerikaner nach seinem Namen gefragt, und diesen „als einen Abkömmling des großen Grafen von Salisbury aus der Zeit Eduard I.“ kennen gelernt habe (was beweis't, daß auch in Amerika trotz der Abschaffung des Adels noch „heilige Gefühle für die idealen Erinnerungen“ fortleben). Angenehme Ausbreitung der „Religion der idealen Bilder!“
„Diese Bilder, die jedes Haus, jeder Stand, jede Hütte in sich hat, wollen wir sie den Fürsten, den Grafen, den Freiherrn wegschneiden, wollen wir jedes Gefühl, jedes Vorurtheil wegschneiden, das wäre Unbarmherzigkeit.“ Und nachdem Hr. Arndt erklärt hat: „um der Ehre der deutschen Geschichte willen solle man das nicht thun,“ fügt er in wunderbarem Gedankengang hinzu: „Wer Geschichte gelehrt hat, in den letzten 20, 30 Jahren, weiß, was die neuen Eintheilungen der Länder für ein Ding sind, in den Schulen und Gymnasien, (wörtlich!) wie sie aus dem Mittelalter, aus allem richtigen Verständniß herausgeschnitten sind. Das sage ich gleichsam scherzweise, aber die Ehren der Namen sind seit Jahrhunderten mit unserer Geschichte verbunden, sie sind ein Glanz der Geschichte zugleich. Warum wollen wir diese Namen nicht durchgehen lassen? Dieses erinnerte mich an eine Anekdote.“
Als in Frankreich bei Berufung der états généraux ein Deputirter als adelig verlesen wurde, rief er aus: „Lassen Sie mir meinen ehrlichen Namen; meine Vorfahren waren weder Straßenräuber noch Speichellecker!“ In Deutschland besteht der „Glanz der Geschichte“ in den Adelsnamen: — ehrenvolle deutsche Geschichte!
Zum Schluß erklärt der alte Geschichtslehrer, warum bei den Amerikanern, Schweizern, Norwegern u. s. w. allerdings Abschaffung des Adels und republikanische Staatsform durchgeführt werden konnte, was in Deutschland nicht angeht. „Sie sind Sachsen, Angeln und Friesen, bedächtig und ruhig, Alles was mit den Händen erfaßt werden kann, erfassend. Wie anders ist es mit den Schwaben, Thüringern, Baiern, mit den immer am Idealischen hin und herschwebenden Menschen!“ Was bliebe den Deutschen, wenn man ihnen die „idealischen Bilder,“ die „heiligen Vorurtheile“ „wegschnitte?“ Die andern Völker haben sich auf der „platten Erde“ entwickelt:
Franzosen und Russen gehört das Land,
Das Meer gehört den Britten,
— was, außer dem „Luftreich des Traums“ besitzen die Deutschen?
Loben werde ich ewig die Mannigfaltigkeit, die Vielerleiheit, die Vielfältigkeit des glücklichen Volkes, welches sich das deutsche nennt; denn bei uns ist Alles, was wunderlich, idealisch, träumerisch ist, auf eine Weise ausgedrückt wie bei keinem andern europäischen Volk, so daß wir selbst zu Zeiten des Unglücks, wenn wir keinen Frieden zu Hause hatten, sagten: Glücklich, daß wir in Germanien geboren sind, wo man träumen kann für die ganze Welt, denn wir sind ein idealisches Volk, und das ist unser Glück.“
„Was ist des Deutschen Vaterland?“
Die „glückliche Vielerleiheit“, das Luftreich des „Wunderlichen und Träumerischen“, und dies „ist unser Glück“ — im Unglück, sagt Hr. Arndt.
Beruhigende Wirkung der „idealischen Bilder“! Innige Nothwendigkeit des idealischen Adels für die — Zeiten des Unglücks!
(Schluß folgt.)
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[ 61 ] Wien, Leopoldstadt, 23. Aug.
Ich eile Ihnen von hieraus zu melden, daß im Prater ein Arbeiteraufstand ausgebrochen ist, und ein Gemetzel stattgefunden hat, in Folge dessen viele geblieben sind. Die Nationalgarde, sagt man, hat Alles niedergehauen, was sich entgegenstellte. 3000 Arbeiter machten den Angriff und trieben die Sicherheitswache zurück. Die Weiber zeigten einen außerordentlichen Muth. So eben werden Todte, Verwundete und Gefangene vorüber gebracht. Die Arbeiter griffen mit Schaufeln u. s. w. an; man hat noch nicht geschossen. Die Nationalgarde soll mit kleinbürgerlicher Barbarei verfahren haben.
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[ 61 ] Wien, 23. Aug.
Die Bewegung hat sich gelegt, aber die Aufregung ist noch vorhanden. — Wenn auch in der Hauptsache besiegt, — denn es gelang nicht, das Ministerium zu stürzen, die Legion und den Sicherheitsausschuß aufzulösen, und dann dem demokratischen Reichstag auf den Leib zu rücken, der die italienische Kanonenwirthschaft nicht anerkennen wollte, — so ist es der Kamarilla vorgestern doch gelungen, die Demokratie und ihre Institute bei den guten Bürgern anzuschwärzen, indem sie den Schmeerbäuchen durch Geschrei von republikanischem Terrorismus und dem furchtbaren Gespenst: Arbeiter-Republik! Leibschneiden verursachte. Vor diesem Gespenst ist der gute Bürger sofort bereit zu hauen, zu schießen, zu morden, trotz den Preußen in Posen, denn all sein Patriotismus hört auf bei dem Gedanken, daß ihm Jemand seinen Raub entreißen könnte.
Wie ich höre, soll die Garnison von Wien am 21. vom Kaiser eine dreitägige Gratislöhnung erhalten haben. Wozu? Ich schäme mich, Ihren Lesern ein so einfaches Rechenexempel aufzulösen.
Gegen die Abstimmung über Bewilligung der 20 Mill. fl. hat die Linke des konstituirenden Reichstags einen Protest eingelegt.
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[ 109 ] Wien am 23, 6 Uhr Abends.
Die Thore der Stadt sind gesperrt. Die Arbeiter haben sich in der Taborstraße verschanzt und leisten Widerstand; das barbarische Benehmen einzelner Nationalgarden und besonders der Sicherheitswache erregt allgemeine Entrüstung. Alle Läden sind geschlossen, die innere Stadt und Leopoldstadt wimmeln voll Menschen; die Arbeiter äußern überall laut ihren Unwillen. Der Generalmarsch wird geschlagen, die Nationalgarde rückt heran. Geschütz wird in der Taborstraße aufgepflanzt. Das Volk steht vor dem Spital der barmherzigen Schwestern, worin 25 Verwundete und Todte liegen. Die akademische Legion rückt aus; Alle jauchzen ihr entgegen. Auch die Nationalgarde beginnt zum Theil einzusehen, daß sie nur das Werkzeug der Kamarilla sein soll.
Die Vorstädte jenseits der Glacis sind abgesperrt. — Kreaturen der Kamarilla haben es gewagt, das Einschreiten des Militärs zu beantragen. Ich hörte Fürsten sich ins Ohr flüstern: Jetzt gilts.
Der Reichstag hat heute Morgen das alte Rekrutirungsgesetz aufgehoben und bestimmt, daß augenblicklich ein neues entworfen und berathen werde.
9 Uhr Abends. Nach Berichten aus dem Sicherheitsausschuß. — Um 6 Uhr waren 16 Todte, 64 Verwundete, worunter 10 Frauen, eingebracht, von denen eine mit einer Schußwunde von Fensterblei. Als die Berichterstatter ins Hospital getreten kamen, riefen die Meisten, weil sie sich anfangs in ihnen versahen: Da sind sie ja, die Mörder! — Die Arbeiter stehen in der Brigittenau rund um von Nationalgarden umschlossen. Sämmtliche Berichte stimmen überein, daß die Nationalgarde den schändlichsten Mißbrauch von der Waffe gemacht hat und nur von der Sicherheitswache darin übertroffen worden ist. Nach dem Berichte eines Technikers entspann sich der Konflikt in der Taborau nächst dem Marienbade. Dort stand ein Piquet Munizipalgarde und nicht weit davon schwarzgelbe Bürgergrenadiere. Die Arbeiter besprachen sich über die gestrigen Vorfälle und über die Herabsetzung des Lohnes um 5 Kr. — Mehrere wollten den Minister Schwarzer in effigie an den Galgen hängen, worauf einer seine Schaufel mit den Worten geschwungen haben soll: „Wir lassen unsere Brüder nicht morden!“ Die Munizipalgarde mochte hierin eine Gefahr erblickt haben und rückte mit blanker Waffe in die Arbeiter hinein. Diese entflohen, indem sie zum Zeichen des Friedens ihre Schaufeln, Hacken u. s. w. hinwegwarfen, sich dann aber sammelten und zurückkehrten. Als die Bürgergrenadiere diese Bewegung sahen, wollten auch sie auf die Arbeiter eindringen und wurden nur durch das Abwehren des Technikers einstweilen noch abgehalten. Die Munizipalwache hatte sich indessen schon grobe Excesse erlaubt, sie hatte blind in die Leute eingehauen, viele verwundet, ja getödtet. Zu ihr hatten sich Bombardiere und Militärgrenadiere gesellt und nun kam es zu einem Krawall, an welchem sich auch die Bürgergrenadiere auf die plumpste Weise mit gefälltem Bajonett betheiligten, indem sie wehrlose Männer und Frauen durchstachen, niederhieben und selbst noch im Tode mit ordnungsfanatischem Vandalismus mißhandelten. So wurde ein Mädchen mit dem Kolben den Wall hinabgestoßen, ihm der Kopf zerschlagen und es dann von einer Munizipalwache bei den Haaren wieder heraufgezogen. [0452] Alte Greise, die bettelnd am Wege saßen, wurden von Bürger- und Polizeischergen erschossen. — Mittlerweile waren die Arbeiter aus der Brigittenau denen in der Taborau zu Hülfe geeilt; da rückte schwere Militärkavallerie heran und suchte mit den Bürgergrenadieren gemeinschaftlich zu operiren. Die Arbeiter wurden in die Taborstraße getrieben, viele wurden gefangen und eingebracht, die Nationalgarde rückte immer mehr von allen Seiten heran. Der Oberkommandant Streffleur berichtete, daß er das Militär sofort entfernt habe.
Diese Thatsachen werden in diesem Augenblicke immer bekannter, das Volk wird immer aufgeregter, es kann zu einem ernstern Kampfe kommen, wenn die Nationalgarde sich nicht besinnt und erkennt, daß sie ein Werkzeug des Absolutismus und eines verrätherischen Ministeriums ist. Schon spricht man von Barrikaden.
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[ 61 ] Wien, 24. Aug.
Die Stadt ist dem Anscheine nach ruhig; die Reaktion hat momentan einen Sieg errungen.
Die Erhebung des Sicherheitsausschusses in der Nacht des 21. auf den 22. war blos ein Schein; er hatte sich überhoben, denn er hattte sich durch die Berathung und Beschließung der Adresse an das Frankfurter Parlament über die Majorität des Wiener Spießbürgerthums hinausgehoben. Es gelang der Kamarilla, den Ausschuß mit der Legion zu republikanisiren und vor dem Bauch des Staats, dem Bürgerthum, als verschlingende Drachen darzustellen; es gelang, eine Arbeiterhetze herauf zu beschwören und den Minister Schwarzer dazu als Werkzeug zu benutzen, durch den die übrigen Minister Latour, Bach, dieser konstitutionell-demokratisch-monarchische Narr — Dobblhof u. s. w. die Kastanien aus dem Feuer nehmen konnten. — Die Studenten meinen, es müßten wieder Barrikaden gebaut werden; gut, aber wenn ihr sie nicht auch wieder die politischen Ischariots und wieder das Bürgerthum baut, werdet ihr auch nach Siegen immer wieder in die alten Zustände, mit denen sich nur noch die Gemeinheit paart, zurückgetrieben werden.
Als ich gestern Abend den Sicherheitsausschuß verließ, war er im Begriff sich freiwillig aufzulösen, denn er hatte bei der Ordnungswuth der Nationalgarde nicht mehr die Macht in Händen; er that, was ihm allein übrig blieb, er sendete Deputationen an's Ministerium und ließ den interimistischen Oberkommandanten der Nationalgarde beschwören, die bürgerliche Schachersoldateska zurückzuhalten. Doch überall folgte den Bemühungen des Sicherheitsausschusses der Geruch des Republikanismus, d. h. die Vernichtung an seiner Autorität vor der bewaffneten Macht von 40,000 Spießbürgern, die aus Furcht vor der bewaffneten Legion und den Arbeitern schon Miene machte, die Errungenschaften Oesterreichs wieder an die Henkersknechte des Absolutismus, an das Militär, zu verhandeln. — Fischoff, ohnlängst noch Präsident des Sicherheitsausschusses, jetzt Ministerialrath, zuckte die Achseln, als der Ausschuß vor ihn hintrat, um humane Maßregeln zu erwirken und meinte, das Gesetz müsse gehandhabt werden; Streffleur, der Oberkommandant, fühlte, daß er mit 40,000 Bajonnetten nach keinem Ausschuß mehr zu fragen habe, und das Ministerium ließ durch Bach erklären, es selbst sei antirepublikanisch gesinnt und werde auch ohne Gesetze wider republikanische Vereine und dergleichen antirepublikanisch zu handeln verstehen. — So stürzte die Wiener Demokratie in einer Nacht zusammen und wir werden sehen, ob sie sich wieder aufzurichten vermag. Das Wetter ändert sich hier sehr rasch.
Zwei Maueranschläge verrathen wohin das Staatsschiff rudert, der eine heißt:
1) Das Ministerium übernimmt die unmittelbare Leitung aller Maßregeln zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit in der Residenz. Alle exekutiven Organe haben daher nur nach den Anordnungen der Ministeriums zu handeln;
2) Auf allen Arbeitsplätzen, wo die gestrigen Unruhen stattfanden, ist die Arbeit eingestellt, und alle jene Arbeiter, welche daselbst beschäftigt waren und neuerdings zu einer öffentlichen Arbeit zugelassen werden wollen, müssen sich über ihr bisheriges Verhalten auf den Bauplätzen (Sedinitzky's Polizei rückt also schan so schnell wieder ein?), sowie über ihre Zuständigkeit ausweisen, wonch ihnen ein Arbeitsschein von dem betreffenden Bezirkskommissariate ausgefertigt wird.
In einem zweiten Maueranschlag befiehlt derselbe Ministerrath sub poena langjährigen Kerker's Gehorsam gegen die Nationalgarde, die Bürgerwehr und Legion einbegriffen.
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[ 15 ] Wien, den 23. August.
Aus einem andern Berichte über die Arbeiteremeute geben wir folgendes: Dem Sicherheitsausschusse waren die Hände gebunden, man beharrte bei der Lohnherabsetzung und trieb mit Säbelhieben die Arbeitermassen auseinander. Die Erbitterung kam nun gestern Abend zum ersten Ausbruch. Die Arbeiter im Prater rotteten sich zu einer Demostration gegen Schwarzer, den Minister der Arbeiten, zusammen, den sie in essigie begraben wollten; die Munizipalgarde sperrte der Prozession den Weg, die Nationalgarde wurde allamirt und gegen die unbewaffnete Arbeitermasse sofort mit Macht eingeschritten. Aber die Municipalgarde war zu oft verhönt, die Nationalgarde zu oft von ihrem Arbeitsstuhl durch die Lärmtrommel aufgeschreckt worden, um in ihrem blinden Drange nach unbedingter Ruhe und Ordnung um jeden Preis die einfachsten Rücksichten der Menschlichkeit zu beobachten, sie hieb auf die Fliehenden ohne Unterschied des Alters und Geschlechtes ein und soll fürchterliche Grausamkeiten verübt haben, die, wenn sie nur halbwegs wahr sind, sich den Gräuelscenen der Pariser Junitage würdig anreihen dürfen. Nachdem kein Fliehender mehr zu erreichen und niederzustoßen war, zogen die Garden im Triumphzuge in die Stadt zurück, die in der fürchterlichsten Aufregung war. Die blutige Saat des gestrigen Tages wird desto fürchterlicher aufgehen; je weniger dringend ein solch barbarisches. Einschreiten erschien.
Die Schuld dieser traurigen Vorfälle trifft zunächst das Ministerium, das diesen Zusammenstoß auf die plumpste Art herbeigeführt und damit der Reaktion Thür und Thor geöffnet hat. Daß aber der erfolgte Zusammenstoß kein unerwarteter, kein nothwendiger, viellmehr ein wohlberechneter, angelegter war, dafür spricht die Bewilligung der Kammer zu einem Anlehen von 20 Millionen, dafür spricht die Haltung des Ministeriums in der Stunde der Gefahr selbst. Man will entzweien, man will die Auflösung des Sicherheitsausschusses als eines volksthümlichen und volksfreundlichen Tribunals, man will die Auflösung der academischen Legion, um zum militärischen Despotismus zu kommen und den Weg anzubahnen, der in die schöne, alte Zeit zurückführt.
Den 24. August. Die Nacht verlief ruhig, die Zahl der Todten und Verwundeten wird auf mehr als 100 veranschlagt. Die Arbeiter wüthen über das treulose und kanibalische Benehmen der Garde und brüten furchtbare Rache. Es stellt sich immer klarer heraus, daß die Treibjagd auf die wehrlosen und fliehenden Arbeiter ebenso unmenschlich als nutzlos war. Mitglieder der academischen Legion parlamentiren fortwährend mit den Arbeitern und suchen die mit Recht erbitterten Gemüther zu beschwichtigen. Unser Ministerium Dobbhoff wird an eben diesem seinem Siege über die Arbeiter zu Grunde gehen, und das Heft der Regierung wird in die Hände Stadion-Neumanns fallen, in deren Gefolge wir die ganze adliche und militärische Sippschaft, die vollständig organisirte schwarzgelbe Reaktion zu gewärtigen haben.
Der Sicherheitsausschuß hat sich heute aufgelöst, indem das Ministerium die Erklärung abgab, kein anderes Organ neben sich dulden zu können, und die Verwaltung allein und ungetheilt in seinen Händen besitzen will. Der Reichstag wird stets eine ministerielle Majorität haben und seine Mission, wie es bisher zu ersehen, kaum erfüllen. Jedenfalls gehen wir blutigen Ereignissen entgegen.
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@facs0452
[ * ] Wien, 25. Aug.
Gestern begann der erste öffentliche Preßprozeß gegen die Redakteure des „Studenten-Courier“ wegen eines Artikels: „die Republik in Wien“. Der Staatsanwalt trug auf 6wöchentlichen Arrest an. Die Geschwornen erklärten: „Nicht schuldig“, Mit unendlichem Jubel begleitete das Volk die Freigesprochenen nach Hause.
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@facs0452
[ !!! ] Frankfurt, 26. August.
So eben (11 Uhr Abends) komme ich von dem mehr als glänzenden Empfang zurück, welchen Frankfurts Demokraten der Wiener Deputation gebracht haben, die jene vielbesprochene Adresse von 80,000 Wiener Bürgern, vom Demokratenverein, liberalen Verein. Studentenlegion, Wohlfahrtsausschuß etc. unterzeichnet, der äusersten Linken der Nationalversammlung überbringt. — Die Deputation, nur aus dem Präsidenten des Wiener demokratischen Vereins, Dr. Deutsch, bestehend, kam um 10 Uhr Abends in Frankfurt an und wurde von den Arbeitern, einigen neugierigen Bürgern und Damen, einigen Mitgliedern der Linken etc. bei Fackelschein und Gesang im hiesigen Fai'schen Garten freudig empfangen. Friedrich Kapp hielt eine begrüßende Anrede, die Dr. Deutsch mit einem Hoch auf die äußerste Linke erwiederte. Nachher sprach Wiesner (Abgeordneter aus Wien) in einer kräftigen mit Jubelruf begrüßten Rede.) Hierauf begleitete die Menge in dichtgedrängtem, unabsehbarem Zuge mit vielen hundert Fackeln den Dr. Deutsch durch die Straßen Frankfurts nach dem Landsberg. Ununterbrochen erschallten Lebehochs auf Hecker, auf die Republik, besonders vor dem Hôtel de Russie, der früheren Wohnung des Reichsverwesers. Der Geist Wiens war in die Freireichsstädter gefahren.
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[ 15 ] Berlin, 25. Aug.
Das Ungewitter, welches sich über dem Haupte der guten Bürger von Posen zusammengezogen, ist glücklich zertheilt. „Vater“ Steinäcker bleibt wieder bei ihnen. Die Deputation, welche vor einigen Tagen hieher geschickt war, bekam Audienz beim Premier Auerswald, der ihnen mittheilte, daß die Regierung von einer beabsichtigten Entfernung des „allverehrten“ Generals „mit den Silberhaaren“ gar nichts wüßte. In Betreff der preußischen Politik im Großherzogthum Posen äußerte sich der Hr. Minister huldvoll, daß die Reorganisation und Demarkation ganz im Sinne des preußisch-jüdischen Raçe ausfallen würde.
Unterdessen haust die preußische Soldateska in der unglücklichen Provinz im Verein mit den Landräthen ganz nach der alten Manier. Vor wenigen Tagen stand im Städtchen Zerkow ein polnischer Bürger ganz ruhig in der Kirche, als ein Unteroffizier vom 21. Regiment hereinstürzt. Jener fragt, was er wolle? Statt aller Antwort fällt der Unteroffizier über ihn her und schlägt ihn mit seinem Säbel über Kopf und Arm. Der Pole ruft Hülfe und sucht in den obern Stock zum Schullehrer zu entfliehen. Allein nun bricht ein ganzer Schwarm von Soldaten in das Haus und mißhandelt den Mann mit Kolben, Säbeln und Ladestöcken bis er endlich halbtodt daliegt. Genugthuung ist natürlich dem Manne nicht geworden; ist er ja ein Pole.
In Folge der Exzesse vom 21. Aug. sind hier bis jetzt 58 Personen verhaftet und 46 davon dem Kriminalgericht übergeben worden. Trotzdem, daß die Sache sehr eifrig betrieben wird, und die Minister Auerswald, Kühlwetter und Märker bereits verhört worden sind, will sich bis jetzt nichts Erhebliches herausstellen.
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[ 103 ] Berlin, 26. Aug.
Sitzung der Vereinbarer-Versammlung. Tagesordnung: Berathung des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit.
§. 5. „Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Niemand das Recht, in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Feuer- oder Wassersnoth, einer Lebensgefahr oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Befugniß oder eines von ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schriftlichen Auftrags.
„Haussuchungen dürften nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters, der gerichtlichen Polizei, und wo diese noch nicht eingeführt ist, der Polizeikommissarien oder der Kommunalbehörde, wo eine solche aber nicht besteht, der Polizeibehörde des Orts geschehen.“
Der Berichterstatter Waldeck begründet den §.
Die Abg. Harrassowitz, Rintelen, Weichsel, Lisiecki, Borchardt stellen Amendements oder Zusätze. Der Borchardtsche Zusatz:
„und zwar unter Zuziehung des Angeschuldigten oder Falls dies unmöglich der Hausgenossen,“ wird angenommen.
§. 6. „Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens, und für die Zeit vom 1. April bis 30. September während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchtsorte von Verbrechern glaubhaft bezeichnet werden, findet dies Verbot keine Anwendung. In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer Anwendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind.“
Berichterstatter Waldeck motivirt.
Abg. Blöm stellt das Amendement: statt des Wortes „glaubhaft“ die Worte: „durch den gemeinen Ruf,“ zu setzen.
Abg. von Daniels stellt den Zusatz: hinter den Worten: „bezeichnet“ einzuschalten: „und auf Wohnungen der Personen, welche durch ein Straferkenntniß unter besondere polizeiliche Aufsicht gestellt sind, findet dies Verbot keine Anwendung.“ Beide Amendements werden angenommen.
§. 7. „Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volksvertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verantwortlichkeit des Staatsministerii die zeit- und distriktsweise Suspendirung des §. 1 gegenwärtigen Gesetzes provisorisch ausgesprochen werden. Die Volksvertretung ist jedoch in diesem Falle zusammenzuberufen.“
Dieser Paragraph, so einfach er ist, ruft wieder einmal eine der stürmischen Scenen hervor, welche die rechte Seite, wenn sie bei der Abstimmung unterliegt, durch ihr Lärmen und Geschrei eine neue Abstimmung zu erlangen, hervorruft. — Der Abgeordnete Hartmann hat das, von der rechten Seite unterstützte Amendement gestellt, nicht allein den §. 1 wie hier vorgeschlagen, sondern auch noch die „§§. 2, 3, 5, 6.“ einzuschalten, damit dieselben bei einer desfallsigen Suspendirung mit einbegriffen sind. Der Vice-Präsident Kosch beobachtet nun das Verfahren, zuerst die Frage zu stellen, ob auch §. 2 hinzugefügt werde. Die rechte Seite erhebt sich dafür, und der Vice-Präsident Kosch erklärte es für die Minorität. Das will die Rechte nicht zugeben und verlangt nochmalige Abstimmung und Zählung. Der Lärm wird immer größer, bis endlich der Antragsteller Hartmann die Tribüne besteigt und der Rechten erklärt, daß er als Antragsteller sich mit der Abstimmung einverstanden erkläre, da ja der §. 2. ohne allen Einfluß bei einer desfallsigen Suspendirung des Gesetzes sei. Auch §§. 3 und 6 werden nicht zur Suspendirung hinzugenommen; nur §. 5 wird mit 159 gegen 151 Stimmen dazugezogen, so daß es nun im Text des §. 7 heißen muß: „die Suspendirung der §§. 1. und 5. des gegenwärtigen Gesetzes.“
§. 8. „Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Civil- und Militär-Beamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen.
Berichterstatter Waldeck motivirt.
Da sich der Minister des Innern im Namen der Regierung für die Annahme des Paragraphen erklärte, so findet keine weitere Debatte statt, und der §. 8 wird einstimmig angenommen. —
Der Abgeordnete Arntz hat den Antrag gestellt: Folgende Bestimmung möge als §. 9. dem Gesetze hinzugefügt werden:
„Wer beschuldigt ist, vermittelst der Presse oder auf eine andere Weise ein politisches Vergehen verübt zu haben, welches als höchste Strafe im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichts fünf Jahre Gefängniß, in den übrigen Landestheilen vier Jahre Gefängniß, Zuchthaus oder Festungs-Arrest nach sich ziehen kann, soll, wenn er in Preußen einen festen Wohnsitz hat, vor der Verurtheilung nicht verhaftet werden, es sei denn, daß er der Vorladung vor dem Richter zu erscheinen nicht Folge leiste.
Als politische Vergehen werden, außer den im §. 2. der Verordnung vom 15. April 1848 bezeichneten, diejenigen Vergehen betrachtet, welche vorgesehen sind:
1) im Allgemeinen Landrecht Theil II. Titel 20. Abschnitt 2, 3, 4 und 5;
2) im Rheinischen Strafgesetzbuche, Buch III. Titel I. Kap. 3, Abschnitt 3 §. 1.“
Minister des Innern Kühlwetter: Die Regierung muß sich der Annahme dieses Antrags ganz entschieden widersetzen. Wir sind im Begriff eine Verfassung zu begründen, an deren Spitze die Gleichheit Aller vor dem Gesetze als Prinzip gestellt ist. Dieses Prinzip wird beeinträchtigt, wenn Sie diesen Antrag annehmen, wenn Sie eine bestimmte Untersuchungs-Kategorie vor andern bevorzugen.
Abg. Jung: Die Presse und die politischen Vergehen befinden sich seit dem 18. März in der üblen Lage, stets nach den veralteten Gesetzen beurtheilt zu werden, welche durch die Ereignisse jenrs Tages faktisch aufgehoben sind, und von Gerichten, die dem Geiste der Zeit eben so wenig entsprechen, daß wir den Vorschlag des Abg. Arntz mit Freuden annehmen können. Die Einwendungen des Ministers des Innern beziehen sich fast nur auf formelle Bedenken. Er sagt: es sei gegen die Rechtsgleichheit für politische und Preßvergehen die Untersuchungshaft abzuschaffen. Diese Vergehen unterscheiden sich aber sehr bestimmt vor allen andern. Es sind Verbrechen, die aus sittlichen Antrieben entstehen. (Murren auf der Rechten.) Ja, der politische Verbrecher steht auf dem Boden der Sittlichkeit. (Beifallsbezeigung der Linken.)
Abg. Jungblut: Vor Allem muß ich Verwahrung dagegen einlegen, daß das, welches hier als Grundsatz der Sittlichkeit ausgesprochen worden, als Ausdruck der Gesinnung der ganzen Versammlung zu betrachten wäre. (Gelächter und allgemeine Heiterkeit.)
Nachdem der Abg. Borchardt sich noch für den Antrag ausgesprochen hat, bemerkt der Minister Kühlwetter: es sei nicht zu übersehen, daß die Untersuchungshaft nur vom Richter ausgehen kann, und der Richterstand stehe in Preußen unabhängig da, wie er immer unabhängig da gestanden habe. (Bezweifelnde Ausrufungen zur Linken.)
Abg. Stupp: Man möge nur Vertrauen haben zu dem Richter und „wir als Vertreter der Nation dürfen keinen Zweifel äußern an der Selbstständigkeit unserer Richter.“
Reichenbach: Der Minister des Innern hat behauptet, der Antrag sei eine Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetze. Man lasse sich nicht blenden von diesem Satze, der Antrag bezweckt nur die gleiche Befreiung aller Staatsbürger wegen eines und desselben Verbrechens.
Abg. Arntz erklärt als Antragsteller sich mit der Verweisung in die Centralabtheilung begnügen zu wollen. — Nach einer Unterredung mit dem Abgeordneten Waldeck zieht er seinen Antrag jedoch ganz zurück, da ihm dieser als Vorsitzender der Verfassungs-Kommission mitgetheilt habe, daß ein Preßgesetz von dieser Kommission in den nächsten Tagen vorgelegt werden würde, wo er seinen Antrag wieder einreichen werde. —
Abg, Waldell berichtigt diese Angabe noch dahin, daß das Preßgesetz erst von einer engeren Kommission ausgearbeitet sei und noch die Berathung der Verfassungskommission durchzumachen habe.
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@facs0452
[ 103 ] Berlin, 27. Aug.
Das, vom Abgeordneten Waldeck, bei Gelegenheit der Debatten des Arntz'schen Antrages auf Aufhebung der Untersuchungshaft bei politischen und Preßvergehen, erwähnte Gesetz über die Untersuchung und Bestrafung der politischen und Preßvergehen ist von demselben ausgearbeitet, von der engern Kommission bereits genehmigt und gestern der Verfassungs-Kommission vorgelegt worden, welche es sofort berathen und alsdann den Abtheilungen zugehen lassen wird. — Der Entwurf lautet:
§. 1. Vergehen, welche durch die Presse begangen werden, sind nach den allgemeinen Landesgesetzen zu bestrafen.
§. 2. Alle Verbreitungen durch den Druck oder eine dem Druck gleichstehende Vervielfältigungsart, auch durch Bildwerke, werden hier unter „Presse“ verstanden.
§. 3. Das Wort Vergehen wird in diesem Gesetze für „strafbare Handlung“ gebraucht.
§. 4. Folgende gesetzliche Bestimmungen:
Allgemeines Landrecht II. Titel 20 §§. 151-156, nebst der
Allgemeines Landrecht Theil II. Titel 20 §§. 196-209 daselbst §§. 620, 621
bleiben fortan außer Anwendung.
§. 5. In den Landestheilen, in welchen das gemeine Strafrecht gilt, fallen diejenigen Strafbestimmungen, welche vorgedachten Gesetzen entsprechen, ebenfalls weg.
§. 6. In den Landestheilen, in welchen das Allgemeine Landrecht Gültigkeit hat, werden durch die Presse verübte Beleidigungen der Ehre fortan nach den Gesetzen bestraft, welche bei Beleidigungen unter Personen höhern Bürgerstandes gelten, ohne daß der Stand des Beleidigers oder Beleidigten dabei weiter zur Berücksichtigung kommt. Bei einer Klage wegen Verleumdung ist die Einrede der Wahrheit der als verleumderisch bezeichneten Thatsachen zulässig.
§. 7. Auf jeder Druckschrift muß bei 5-20 Thlr. Strafe der Name und Wohnort des Druckers am Schlusse angegeben werden. Der Drucker übernimmt dadurch die Verantwortlichkeit. Sie geht auf den Verleger über, wenn dieser ebenfalls mit Namen und Wohnort genannt und in Preußen bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens wohnhaft und anwesend ist. Ist Letzteres mit dem Verfasser der Schrift der Fall, so dürfen Drucker und Verleger, wenn deren Mitschuld nicht durch andere Thatsachen begründet wird, nicht gerichtlich verfolgt werden.
§. 8. Als politische Vergehen gelten diejenigen, worüber sich der zweite, dritte und vierte Abschnitt des Titels 20, §§. 91-179, Allgemeinen Landrechts Theil II., die demselben im gemeinen Strafrechte und im Rheinischen Strafgesetzbuche gleichstehenden Vergehen verhält.
§. 9. Alle den Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehende Bestimmungen, namentlich das Gesetz über die Presse vom 17. März 1848, treten außer Kraft.
§. 10. In Ansehung der durch die Presse verübten Beleidigun- [0453] gen der Ehre verbleibt es bei dem bisher geltenden Verfahren. Dagegen soll die Entscheidung in allen sonstigen Preßvergehen und in politischen Vergehen künftig nur durch Geschwornen-Gerichte erfolgen.
§. 11. Im Bezirke des Appellations-Gerichtshofes zu Köln kommen Vergehen dieser Art zur Aburtheilung vor den Assisen, und verbleiben diejenigen Bestimmungen in Kraft, welche daselbst bei Verhandlungen und Entscheidungen dieser Art Geltung haben.
§. 12. In den übrigen Landestheilen gehören dergleichen Vergehen vor Assisen, welche zu diesem Zwecke in der nachstehend näher bestimmten Art eingerichtet werden und nach Bedürfniß vierteljährlich oder auch öfter zusammentreten.
§. 13. Der Gerichtshof muß aus wenigstens 5 Mitgliedern bestehen und mindestens einen Bezirk von etwa 100,000 Seelen umfassen. Fehlt es in dem Bezirke an einem Gerichtshofe der gedachten Art, so geschieht die Bildung aus den Mitgliedern der minder besetzten Gerichte. Jedem Gerichtshofe wird eine Deputation von drei Richtern als Anklage-Senat (§. 66 des Gesetzes vom 17. Juni 1846) zugetheilt.
§. 14. Die Thatsache wird durch Geschworene entschieden. Die jetzigen für Frankfurt und Berlin in einem Schwurgerichts-Bezirke gewählten Wahlmänner machen zugleich die Liste der Geschworenen aus.
(Folgen 46 Paragraphen über die Geschwornengerichte, Kassation etc., die fast in allen Punkten mit dem Code Napoléon übereinstimmen.)
Unsere Vereinbarer-Versammlung wird sich genöthigt sehen, ihr bisheriges Sitzungslokal in der Singakademie zu verlassen. Da der Vorstand der Singakademie vom 1. Oktober an monatlich 1000 Thlr. Miethe beansprucht, so hat die Kommission ein anderes Lokal aufgesucht und sich für den großen Saal des Schauspielhauses entschieden, welcher den doppelten Vortheil hat, daß er im Winter geheitzt werden kann und dem Staate keine Miethe kostet. — Wahrscheinlich wird zu der am 15. Sept. festgesetzten Zeit des Umzuges eine kleine Pause in den Vereinbarungsverhandlungen stattfinden. Diese Ferien werden die Herren Vereinbarer dazu benutzen, sich von ihrer viermonatlichen anstrengenden Thätigkeit, durch eine Reise in ihre resp. Wahlkreise zu erholen.
Die Hetzjagd auf die Demokraten hat seit gestern von Neuem begonnen. Zuerst wurde der Prediger Dowiat verhaftet, und so eben verbreitet sich die Nachricht, daß man Edgar Bauer, Ottensosser, Karbe, Mai und mehrere andere bekannte Volksredner verhaftet habe. Es wird auch erzählt, daß ein Freund Bauer's sich dem Polizei-Kommissar, der den Befehl zu Bauer's Verhaftung hatte, für denselben sich vorstellte, und daß es demnach Edgar Bauer gelungen ist, zu entfliehen. — Fragen Sie nach der Ursache dieser Verhaftungen, so weiß Niemand darauf zu antworten; es ist eine reine Polizeimaßregel nach altem Systeme.
Den Verhaftungen ging eine nächtliche Haussuchung voran, wozu von der vollziehenden Polizeibehörde nicht allein einige Hundert Mann Konstabler, sondern auch einige Kompagnieen Bürgerwehr kommandirt wurden. Vergangene Nacht bekam nämlich das im Schloß konsignirte fliegende Korps der jungen Kaufmannschaft und andern Bürgerwehr den Befehl, auszurücken. Unterweges schloß sich ihnen ein großer Zug Konstabler an, und man zog nach dem Lokale des Handwerkervereines in der Johannisstraße. Da angelangt, begaben sich die Konstabler in das Lokal und zwangen den daselbst wohnenden Oekonom zur Herausgabe aller Munition, welche der Handwerkerverein hier aufbewahrt. Dieser Verein ist aber ein der Bürgerwehr aggregirtes fliegendes Korps, zum Tragen der Waffen, mithin auch zur Verwahrung von Munition berechtigt. — Das Korps der jungen Kaufmannschaft, als es diese ungesetzliche Polizeiwillkür vernahm, verließ entrüstet augenblicklich seinen Posten und begab sich zum Kommandanten der Bürgerwehr, Hrn. Rimpler, welcher ihnen jedoch auf ihre Beschwerde erwiederte, sie hätten seinen Befehlen unbedingten Gehorsam zu leisten. Demzufolge hat sich das Korps der jungen Kaufmannschaft veranlaßt gesehen, einen Protest an die Straßenecken schlagen zu lassen, worin es schließlich heißt:
„Das fliegende Korps der jungen Kaufmannschaft protestirt feierlichst gegen das Verlangen eines blinden Gehorsams. Es erkennt als den Zweck der Volkswehr nicht nur die Aufrechthaltung des Gesetzes, sondern auch die Wahrung des Eigenthumes und der Rechte des Volkes. Diese halten wir dadurch für verletzt, daß man einem Theile der Volkswehr die von ihnen vorräthig gehaltene Munition konfiszirt.“
Man ist hier allgemein entrüstet über das Benehmen unserer Polizei, die wohl in diesen Angelegenheiten nicht ohne Befehl des Ministeriums handelt. Was soll man zu solchen Willkürmaßregeln sagen, da gestern mit Zustimmung des Ministeriums ein Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit angenommen wurde, an dessen Spitze die Worte stehen:
„Die persönliche Freiheit ist gewährleistet.“
„Die Wohnung ist unverletzlich.“
Bleibt ein solches Ministerium noch länger an der Spitze der Regierung, fällt es nicht schon in der morgenden Sitzung, so ist Alles vorüber, alle schönen Hoffnungen vernichtet, und wir kehren ruhig in die Zeiten des Polizeistaates zurück. —
Und das wird allerdings vor der Hand das Ende der ganzen Revolutionskomödie sein. —
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@facs0453
[ 40 ] Berlin, 25. Aug.
Heute Abend erscheint der Bericht der Central-Abtheilung über das „Martial-Gesetz.“ Die erste Abtheilung unter Waldeck hat den Regierungsentwurf durchweg verworfen, — Ein Gerücht spricht von einer Differenz zwischen dem König und dem Prinzen von Preußen, in Folge welcher der etztere wieder eine Reise in das Ausland antreten dürfte.
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@facs0453
[ 103 ] Berlin, 25. August.
Gestern wurden einige der Charlottenburger Gefangenen freigelassen, und einer der Gefangenen wurde von den Charlottenburgern im Triumph, bekränzt durch die Straßen des Städtchens geführt. Die andern Gefangenen, die sich noch in Arrest befinden, sucht die Charlottenburger Bourgeoisie durch Zusendung von gutem Essen und Trinken, für ihre der Reaktion bewiesenen Dienste zu entschädigen und ihren Gesinnungen und Handlungen Anerkennung zu geben. Die Untersuchung scheint in Charlottenburg noch gar nichts ermittelt zu haben; wie man sagt, in Folgen der Vorsicht des die Untersuchung leitenden Polizei-Inspektor Gesellius, der in dem Ruf steht, daß er den Ursprung der Charlottenburger Ereignisse gar nicht ermitteln wolle.
Der Oberst Kaiser, Kommandant der Schutzmannschaften, ist in Folge von Konflikten, die zwischen ihm und dem Ministerium in Folge der Montagsereignisse stattfinden sollen, seiner Stelle enthoben worden. Man will diese Entlassung auch als eine Folge der enthüllten Instruktionen der Schutzmannschaften ansehen.
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@facs0453
[ 103 ] Berlin, 25. August,
Wie bereits früher gemeldet, hatte das Land- und Stadtgericht in Trzemesno bei der Vereinbarerversammlung die Erlaubniß nachgesucht, den Abgeordneten Dr. Piègsa zur gerichtlichen Untersuchung, ohne Verhaftung, ziehen zu dürfen.
— Die Kommission hat ihren Bericht an die Versammlung dahin abgestattet, daß sie beantragt: Die Versammlung wolle beschließen: es sei dem Land- und Stadtgericht zu Trzemesno zu eröffnen, daß keine Veranlassung vorliege, die Genehmigung dazu zu ertheilen.
— Die Cenlral-Abtheilung bringt hiernach die Annahme des Gesetzentwurfes über Klassenstruer-Exemtionen in der folgenden Redaktion in Vorschlag.
§. 1. Die nach dem Klassensteuer-Gesetze vom 30. Mai 1820 und den späteren Verordnungen für Standesherren, Geistliche, Schullehrer, Hebammen und Gensd'armen, für Offiziere, Feldwebel und Wachtmeister des stehenden Heeres und der Landwehr, die nicht mobil gemacht sind, und für Militär-Beamte bisher bestandenen Befreiungen von der Klassensteuer werden hiermit, vom 1. Okt. d. J. ab, aufgehoben.
§. 2. Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Das Central-Comité der pommerschen Guts- und Brennereibesitzer hat heute an alle Vereinbarer eine Denkschrift gegen die vom Finanz-Minister projektirte Erhöhung der Maischsteuer gesandt.
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@facs0453
[ 40 ] Berlin, 27. August.
Das neue Tumult-Mandat, welches durchzusetzen die Minister sich außerordentlich viel Mühe geben, kommt Montag noch nicht in die Kammer, vielleicht die ganze Woche noch nicht. Die Central-Abtheilung debattirt darüber äußerst lebhaft und gründlich. So rasch geht's nicht, wie sich Herr Kühlwetter gedacht haben mag. Das Volk wartet mit Spannung auf das Schicksal dieses Ausnahmegesetzes.
Der Abgeordnete für den Mansfelder Gebirgs-Kreis, Regierungs-Assessor v. Meusebach, hat von seinen Committenten ein mit 1755 Unterschriften bedecktes Unfähigkeits-Zeugniß erhalten, weil er die Revolution verleugnet hat, weil er den Adel und seine Vorrechte erhalten wissen und weil er „vereinbaren“, nichts als vereinbaren will, mithin dem Volke alle Souverainetät aber kennt; item hat der Pastor Hepohe, Deputirter für Schweidnitz, 2 Nota seiner Committenten erhalten, welche verlangen, daß er sein Mantat niederlegen möge, weil er gegen den Beschluß vom 9. August protestirt. Solche Herrn sind aber sehr dickhäutig.
Der König will dem Gesetz über Abschaffung, der Todesstrafe seine Zustimmung versagen und zwar aus religiösen Bedenken. In Anhalt-Dessau soll die von der Linken ausgearbeitete Gemeinde-Ordnung eingeführt werden.
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@facs0453
[ 14 ] Berlin, 27. August.
Den hiesigen Kaufleuten, welche mit Pulver handeln, soll der Verkauf desselben untersagt sein. Täglich werden ihre Vorräthe von Polizeiwegen abgewogen, um zu sehen, ob sie sich verringert haben. Eine Curiose Manier das! warum kommt man dem Volke nicht zuvor und saisirt das Pulver? Die Entwaffnung der Maschinenbauer (unserer kräftigsten Fäuste und muthigsten Herzen) soll morgen, wie mit Bestimmtheit verlautet, erfolgen. Wir werden sehen. Man spricht von argen Unruhen in Nauen und Spandau.
Die Reaktionäre dieser Städte hätten sich die Charlottenburger zum Muster genommen, aber noch ärger gehaust als diese. Mehrere Demokraten sollen erschlagen sein.
Die Clubs sind sehr thätig und sogar geheimnißvoll. Jedenfalls dürfen wir heute und morgen Abend, wo republikanisches Concert im Hofjäger ist, einigen Krawall erwarten. Vielleicht selbst eine Emeute.
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@facs0453
[ 40 ] Erfurt, 27. Juli.
Neulich war hier das Stiftungsfest des Bürgerschützenkorps. Die Commandanten von Voß und von Klaß, der Geheime-Rath von Brauchitsch und andere Beamte waren anwesend bei dem großen Zweckessen. Sie erhoben sich hoch und beugten sich tief, als das Hoch auf den König erscholl, sie blieben sitzen, als ein Bürgerschütze ein Hoch auf Erfurt's Deputirte in Frankfurt und Berlin ausbrachte, welche nicht in ihrem Sinne gewählt sind. Solche Kleinigkeiten charakterisiren den Geist von dergleichen Subjekten und sind geeignet, die Erbitterung gegen den Geist vieler Officiere und Beamten zu mehren.
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@facs0453
[ 115 ] Breslau, 25. August.
Seit einiger Zeit grassiren bei uns wieder die Katzenmusiken; doch sind sie ohne alle politische Farbe. Die Bürgerwehr ist deshalb fast jeden Abend auf den Beinen; wo sich nur ein geringes bedenkliches Lärmen hören läßt, sperrt sie gleich die Straßen; unserer Bürger-Kavallerie, die an Brutalität sich nur mit der ehemaligen Pariser Munizipal-Garde vergleichen kann, (sie besteht aus der Elite der Breslauer Bourgeois) bleibt die Räumung der Straßen überlassen. Mit einer wahren Todesverachtung stürzen sich diese berittenen Fleischer und Bierbrauer säbelschwingend in das dichteste Gedränge und übertreffen unsere wirklichen „Zarucker“. — Der bekannte Witt, gen. von Dörring, Agent der reaktionären Oberschles. Adligen, befand sich seit einigen Tagen in unseren Mauern. Sein Aufenthalt war es namentlich, der jeden Abend eine solenne Katzenmusik hervorrief, wodurch die Bürgerwehr jeden Abend nicht wenig belästigt wurde. Dies rief eine solche Erbitterung unter ihr hervor, daß das gestern wachhabende Bataillon Hrn. Witt in Flagranti ergriff, und ihn noch um Mitternacht zur Stadt hinaus eskortirte. Unsere Bürgerwehr mit Ausnahme der Bürgerwehr-Kavallerie und Scharfschützen hat, wie sie sehen, doch noch Gesinnung!
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@facs0453
München, 22. August.
Thon Dittmer rüstet sich zu einem entschiedenen Schlage; es sind die Chevauxlegers von Augsburg, das Infanteriebataillon von Benediktbeuern und die in der Umgegend kantonirende reitende Artillerie beordert; die Soldaten haben gestern die Feldzulage erhalten, und es wird nach Möglichkeit daran gearbeitet, sie bei ihrer „guten Gesinnung“ zu erhalten. Indessen zeigten sich gestern Nachts schon bei einem großen Theile der Infanterie Spuren von übler Stimmung. Die Bürger wollen diesen Abend noch eine Versammlung halten, und die Entfernung Thon Dittmers und des Polizeidirektors Pechmann beantragen.
[(M. Ab.-Z.)]
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@facs0453
Reichenbach in Schl., vom 20. August.
Unser Wochenblatt spricht sich über den Empfang der Schweidnitzer Füsilire folgendermaßen aus: „Heute Mittag 12 Uhr kam das berüchtigte Füsilir-Bataillon des 22. Inf.-Regts. hier an; die Soldaten wurden jedoch, wie zu erwarten stand, von sehr vielen Einwohnern gar nicht erst angenommen und aus den Quartieren gewiesen.
— Aus Frankenstein in Schlesien wird gemeldet, daß der dortige Magistrat das 22. Inf.-Regt. auf seinem Marsche nicht in die Stadt eingelassen hat. Dasselbe wurde in Dörfer der Umgegend einquartirt. — Tages zuvor sind auch die Fouriere des Regiments schon ausgewiesen worden.
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@facs0453
[ 34 ] Aus Thüringen, 26. August.
Hier zu Lande thut sich die alte Polizei-Wirthschaft immer mehr und mehr wieder auf. Bekanntlich hat die Regierung zu Erfurt Volksversammlungen mittelbar gänzlich unterdrückt, nämlich dadurch, daß sie bei schwerer Strafe verboten, daß Nicht-Preußen an solchen Versammlungen Theil nehmen. Die schweren Strafen sollen für einen solchen Fall gegen die Ordner und Redner vollstreckt werden, und da es nun schlechterdings unmöglich ist, in oder bei Erfurt, welches zwischen Sieben-Herren-Deutschländern liegt, Volksversammlungen, ohne Theilnahme von Nicht-Preußen, zu halten, so ist es natürlich, daß überhaupt keine Volksversammlungen mehr stattfinden können. Nun ist aber auch noch die Regierung zu Gotha vermocht worden, bei schwerer Strafe zu verbieten, daß von Erfurtern in ihrem Gebiete, welches an das Erfurter gränzt, Volksversammlungen gehalten werden. Weiter gehen noch dabei die niederen Gothaischen Behörden, indem sie das Verbot des Redehaltens durch Erfurter im Gothaischen Gebiete hinzusetzen. — In Thüringens Hauptstadt wird übrigens im Beamtenpersonal durch Versetzungen und Abdankungen purifizirt. — Am 24. d. M. sind zwei Batterieen ausmarschirt, deren Bestimmungsort Berlin sein soll. Kein wirksameres Mittel für Ordnung, Ruhe und Vertrauen, als Versetzungen von Beamten und Dislokationen von Truppen!
Schweiz.
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@facs0453
Nach einer Mittheilung aus Genf, welche die „Berner Zeitung“ veröffentlicht, hatte sich „das Volk in Alexandria gegen den König Karl Albert unter dessen Fenster empört, indem es gegen die Generäle Castagnetto, Scalti, Oliviert und Sonnaz schrie. Ein Bataillon Nationalgarde marschirte gegen die Haufen, aber am Platze angelangt, machte es gemeinsame Sache mit dem Volke. Hierauf wurden zwei Bataillone vom Regiment Pigneral geschickt, aber auch diese schlossen sich der Nationalgarde und dem Volke an und drangen auf Absetzung der Generäle. Wenn die Armee von dem Verrath ihrer Offiziere überzeugt ist, und die Bestrafung derselben verlangt, so ist dies ein großer Fortschritt für Italien und läßt eine bessere Zukunft erwarten.“
Ungarn.
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@facs0453
In Pesth spricht man ganz offen davon, daß Kossuth's Verrath mit Karl Albert durch aufgefangene Briefe des Marschalls Grafen Radetzky entdeckt sey. Ein anderes Gerücht setzt hinzu, Karl Albert habe es selbst dem Marschall Radetzky verrathen.
Französische Republik.
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@facs0453
[ 12 ] Paris, 27. Aug.
Die Revolution vom 24. Febr. ist in Anklagestand versetzt. Die Demokraten-Republik sitzt zum Theil in Vincennes, zum Theil in Brest. Die Burgeois-Republik ist in der Kammer. So wäre dann die Aufgabe der Untersuchungs-Kommission zu Ende. Sie hatte angefangen mit der Untersuchung der nach dem 24. Februar vorgefallenen Ereignisse: sie mußte schließen mit der Berurtheilung der aus dem 24. Februar hervorgegangenen Männer.
In ihrer Vertheidigung gingen Louis Blanc und Caussidière beständig auf die Ereignisse nach dem 24. Febr. ein: sie wollten sich rechtfertigen; sie wollten zeigen, daß sie keinen Antheil an denselben genommen hatten: und das war ihr Unglück. Ledru-Rollin dagegen ging beständig auf den 24. Febr. zurück, und zeigte, daß die jetzige Kammer, die frühere Kammer, überhaupt die ganze Partei Odilon's und Thiers's keinen Antheil an dem 24. Feb. genommen hatten, das war seine Rettung. Ledru-Rollin trat trotzig diesen Bourgeois entgegen, während die erstern sich zu rechtfertigen suchten.
Wer hat gesiegt? Etwa Odilon-Barrot, etwa Thiers, oder der intriguante Marrast? Nein, keiner von ihnen: die Macht der Geldverhältnisse hat die Oberhand behalten. Am 24. Febr. war das offizielle Frankreich gestürzt. Das offizielle Frankreich aber war dasjenige, welches sich durch Korruption an der Herrschaft erhalten. Die Kapitalisten erkauften sich die Ideologen, welche die Interessen der Kapitalisten, in der Regierung, in der Kammer, in der Presse, in einer idealen Sprache vertraten; jede Fraktion Kapitalisten erkaufte sich ihre besondern Ideologen, welche ihre speziellen Interessen im Gegensatz zu denen anderer Kapitalisten in ideeller Sprache zu vertreten suchten: und so waren es am Ende die Kapitalisten, deren alleinige Interessen in der Kammer vertreten und besprochen wurden.
Das korrumpirte Frankreich war am 24. Feb. politisch gestürzt: die politische Spitze der französischen Gesellschaft war umgeworfen; die korrumpirte Gesellschaft selbst, und das in den korrumpirten gesellschaftlichen Verhältnissen Erworbene bestanden noch, aber ohne Bajonette, ohne Schutz. Der Hauch des Volkes drohte auch diese Verhältnisse ebenfalls umzublasen. Die Bourgeois zitterten. Odilon-Barrot und Thiers wagten es nicht, sich auch im Geringsten verlauten zu lassen. Sie erkannten die Republik in aller Demuth an. Rothschild und Fould sogar wurden eifrige Republikaner.
Einen Mann schlägt man todt, aber nicht eine Firma. Das sahen die französischen Demokraten zu spät ein. Indem man die Unverletzlichkeit des Eigenthumes proklamirte, verwechselte man das Eigenthum mit den Eigenthumsverhältnissen. Das Volk glaubte das Recht errungen zu haben, durch seine Arbeit leben zu können. Es glaubte, durch den Umsturz der politischen Verhältnisse seine sozialen Verhältnisse umgeändert zu haben. Die Aufrechthaltung der sozialen Bourgeois-Vechältnisse führte auch die alten politischen Bourgeois-Verhältnisse wieder herbei, und in der Lage des Volkes hatte sich nichts geändert. Alle Kämpfe nach dem 14. Februar waren ein Ankämpfen gegen diese Verhältnisse. Das Volk schrie nach Arbeit; man gab ihm zwar „Arbeit“ in den National-Werkstätten; Blanc organisirte sogar die Arbeit zwischen Arbeitern und Arbeitgebern: aber man vergaß die Arbeitsinstrumente; man vergaß ganz einfach den Dampf. Laßt den Dampf frei, schrie das Volk; aber es war zu spät. Die Kapitalisten, indem sie einerseits die Auflösung des mit dem frühern Staate, des mit Guizot eingegangenen Anlehens zu erwirken wußten und andererseits die in dem frühern korrumpirten Staate und durch Korruption errungenen Privilegien heilig sprechen ließen, behielten den Dampf in der Tasche. Die Geldmänner, die Dampfmänner, die Männer des Kapitals blieben an der Herrschaft und schoben den Bourgeois-Republikaner Marrast als Strohmann vor. Caussidière und Louis Blanc rechtfertigten sich, den späteren Kämpfen fremd geblieben zu sein; hätten sie ihre Theilnahme eingestanden, hätten sie geradezu gesagt: Ja, wir haben aus dem 24. Februar eine Wahrheit machen wollen, wir haben Euch stürzen wollen, so hätte vielleicht der panische Schreck, die Furcht vor einem abermaligen Ausbruche der Volkswuth das über sie verhängte Urtheil augenblicklich wenigstens suspendirt.
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@facs0453
[ 15 ] Paris, 25. August.
Die „Demokratie pacifique“ verlangt die bewaffnete Intervention in Italien. Und der „Spectateur republicain“ ruft: „Wir hofften, die Räumung des päbstlichen Gebietes durch General Welden sei das Vorspiel einer ehrlichen Friedensunterhandlung zwischen den Großmächten … Wir hofften auch, das unregelmäßige Trachten des deutschen Parlaments nach allen deutschredenden Landstrichen würde allgemach sich beruhigen. Geschieht dies nicht sehr bald, verweist uns jenes Parlament immerfort auf die deutsche Zunge in Schleswig und Limburg; nun, so wird sich vielleicht Frankreich noch zu rechter Zeit erinnern, daß Belgien viel französisch spricht.“ Auffallend genug wird dabei Posen's nicht erwähnt. Nikolaus hat an Cavaignac galante Handbillets gelangen lassen.
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@facs0453
[ 15 ] Paris, 27. August.
Schon gestern Abend wußten wir Demokraten, daß Louis Blanc nichts weniger als gefangen, vielleicht schon auf dem Wege nach Belgien sei; ersteres bestätigt heute ein von ihm in „La Reforme“ eingesandter kurzer Brief, worin er erklärt, sich nicht vor Anfang seines Prozesses stellen zu wollen. Was sehr vernünftig ist, denn Barbes, Blanquis, Raspail u. s. w. hat die Krämerrepublik schon 3 1/2 Monat sitzen lassen, ohne daß auch nur eine einzige Interpellation in der Kammer geschehen ist. Caussidière soll beim Herausgehen aus der Nachtsitzung nach der Polizeipräfektur, „wo er kürzlich noch Unheil säend schaltete“ (Victor Hugo's Evenement) abgeführt worden sein. Daß die Königthümler das ganze Spiel abgekartet hatten im Zirkel ihrer Straße Poitiers, ist sonnenklar; die Hälfte dieser „jungen Politiker“ wollten so gar nicht nur wegen der Mai-, sondern auch wegen der Juniaffaire die Beiden angeklagt, d. h. vor's Kriegsgericht gestellt wissen, indessen fehlten zu letzterm an 100 Stimmen. Als Herr Marrast hohnlächelnd auch noch wegen des Juni abstimmen ließ, rief der junge demokratische Theaterdichter Felix Pyat: „Caussidière hat ja nur einen Hals!“ Ein Bourgeoisdeputirter schrie erblassend dagegen: „Das ist eine Drohung mit dem Schreckenssystem!“ und eine Stimme der Linken antwortete: „Ja, und es wird bald über Euch kommen!“ (auf die Rechte zeigend.) Die blumengeschmückten Bourgeoisdamen in rosafarbnen und himmelblauen Ballkleidern, die seit Mai, noch mehr seit Juni alle Galerieen besetzt halten (fast noch ärger also wie unter Louis Philipp) hatten einen recht genußreichen Abend und konsu- [0454] mirten viel Kuchen, als der „Mordbrenner“ und der „Pöbelaufhetzer“ zu ihren Füßen verdammt wurden. „Le Peuble souverain“ sagt prophetisch: „Wer von Euch, Bourgeois, seit 18 Jahren noch nicht aus Trägheit oder aus Zeitmangel sich sozialisirt hat, der thue es schleunig, lieber heute als morgen, denn die Stunde des Sichtens naht.“ Die demokratische Departementalpresse wird seit Juni viel besser geleitet, als je; es war aber auch höchste Zeit. Sie spricht sich bereits öfter zu Gunsten der Demokratie Deutschlands aus, die „wie der Erzengel Michael gegen das ganze Heer der überrheinischen Dämonenbrut ficht und seit 1840 in stiller, literarischer Wirksamkeit den gigantischen Kampf vorbereitete, der Deutschlands Ehre verherrlicht.“ Während Victor Hugo ihr zuruft: „Sie wolle offenbar, wie die französische, in krankhafter Haft mit der Guillotine, dieser abscheulichen Geburtszange, die Geburt einer neuen Welt beschleunigen, was einen Abortus machen werde.“
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Paris, 25. August.
In gewissen reaktionären Versammlungen spricht man lebhaft davon, den Marschall Bugeaud als Kandidaten des Seinedepartements für die Nationalversammlung zu unterstützen.
— Die Truppen sind heute streng konsignirt. Mehrere Bataillone stationiren am Carousel und auf den Boulevards.
— Herr Thiers hat sich noch nicht von dem Schrecken über den „beabsichtigten Pistolenschuß“ erholt, mit dem das „Gerücht“ ihn bedroht haben „soll“. Indeß sagte schon Armand Carrel zu ihm: „Du bist ein Mann, der nicht von einem coup de feu, wohl aber von einem coup de pied sterben wird.“
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Paris, 27. August.
In den heutigen Journalen lesen wir folgenden offenen Brief:
„Nicht als Schuldiger — das war unmöglich, sondern als Feind von Männern angefallen, (frappé) in denen die politischen Leidenschaften alles Gefühl der Billigkeit (équité) erstickt haben, entferne ich mich (je m'éloigne), um desto besser gegen die Folgen des Belagerungsstandes und der Herrschaft der Gewalt protestiren zu können.“
„Ich kann nicht glauben, daß Frankreich Lust habe (soit d'humneur) zu dulden, daß der Lauf der regelmäßigen Justiz noch lange unterbrochen bleibe.“ (gez.) Louis Blanc.
— Wie uns so eben ein Polizeikommissarius versichert, hat sich auch Caussidière bei Zeiten aus dem Sitzungssaale zu entfernen gewußt und ist geflüchtet.
National-Versammlung. Sitzung vom 25. August. Die Wichtigkeit der Debatte hat einen enormen Zudrang hervorgerufen. Die äußeren Militairmaßregeln sind im Verhältniß zu der herrschenden Gährung unbedeutend.
Um 12 1/2 Uhr eröffnet Marrast die Sitzung.
Die Versammlung schreitet nun zur Diskussion des berüchtigten Bouchartschen Rapports.
Casy, Admiral, erhält demzufolge das Wort. Er bedauert das ganze Verfahren aus vollem Herzen und würde in dieser unseligen Untersuchung gar nicht das Wort ergriffen haben, wenn ihm die Aktenstücke nicht einige unwürdige Angriffe gegen ihn enthüllt hätten. In einem Verhöre habe nämlich Lacrosse, der Vizepräsident, zum Protokoll erklärt, daß er sich über die Unthätigkeit und Lauigkeit des Kriegs- und Marineministers am 15. Mai gegen mich beklagt habe. Ich erkläre heute, diesen Herrn Lacrosse vor dem 15. Mai nie gesprochen zu haben. An diesem Tage, entsinne ich mich, näherte sich Lacrosse mir allerdings in einem Seitengange des Saales und sprach von Unthätigkeit, Mangel an Vorsicht u. dergl. Ich erwiderte ihm, daß mir als Marineminister in Paris weder Schiffe noch Matrosen zu Gebote ständen. Damit war die Unterhaltung aus.
Charras, gegen den ebenfalls Verdacht der Saumseligkeit von demselben Lacrosse erhoben wurde, rechtfertigt sich nicht minder entschieden. Er wälzt die Verantwortlichkeit auf General Courtais. (Lärm).
Ceyras, der Lamartine am 15. Mai auf das Stadthaus begleitete und dem man dies als Verbrechen anrechnete, erzählt der Versammlung, wie er dazu gekommen, Herrn Lamartine zu begleiten. Die Liktoren des Berichts, ruft er sardonisch, geben sich entsetzlich Mühe, mich als Kommunisten und Sozialisten darzustellen. Nicht zufrieden, mich hier in Paris anzuschwärzen, haben sie ihre Arme sopar in die Departements gestreckt, wo ich als Kommissarius gearbeitet und dort dasselbe Spiel getrieben. Mit Hülfe solcher Niederträchtigkeit habe man den monströsen Bericht zusammen geschmiedet. (Lärm. Zur Ordnung!)
Portalis, einer der Liktoren, erwidert, stützt sich aber vorzüglich auf die falsche Angabe eines hohen Gelehrten, welcher behauptet habe, er (Portalis) selbst habe am 3. Mai einem Klub beigewohnt, in welchem der Sturz der National-Versammlung beschlossen. Dies sei unwahr. (Arago: ich verlange das Wort.) Der Redner behauptet im Laufe seiner Rede, daß das Hotel Sobrier's seine Waffenlieferung auf eigenen Spezialbefehl Arago's erhalten habe u. s. w. (Tumult).
Landrin, der zweite Liktor, bestätigt, daß ein Zeuge ausgesagt, am 3. Mai habe im Ministerium des Innern eine Zusammenkunft Statt gefunden, in der man den 15. Mai angedeutet habe. Er selbst sei an jenem Abend im Ministerium des Innern gewesen. Ledru-Rollin sei ja sein Intimus und für ihn zu jeder Stunde zugänglich gewesen. Aber nimmermehr habe er geahndet, daß man einen 15. Mai beschlossen, noch viel weniger, daß ein Arago solche Waffenlieferungsbefehle ausschreiben wurde.
Duclerc bittet, ehe sich Arago rechtfertigt, nur bemerken zu dürfen, daß Landrin ihm selbst gestanden habe, Mitglied jenes Klubs im Ministerium des Innern am 3. Mai gewesen zu sein.
Arago, der große Gelehrte, stottert, daß er wirklich den in Rede stehenden Befehl, dem Sobriec Waffen zu liefern, als interimistischer Kriegsminister unterschrieben habe, es sei dies aber auf den Antrag Ledru-Rollins, Minister des Innern, geschehen. Arago stottert weiter, daß er wisse, Portalis und Landrin hatten wirklich jener Zusammenkunft am 3. Mai beigewohnt, und daß in ihr die Sprengung der National-Versammlung beschlossen worden ist.
Ledru-Rollin (aus voller Brust): Versammlungen sind bei mir im Ministerium des Innern gehalten worden. Wohlan, ja, es wurden dergleichen gehalten. Aber konspirirte man etwa gegen das Wohl und das Gedeihen der Republik? Mag sich Jeder, der ihnen beiwohnte, diese Frage selbst beantworten. Daß Uneinigkeit im Schooße der provisorischen Regierung herrschte und später im Schooße selbst noch der Exekutivkommission, weiß alle Welt. Daß man von ihrem Sturz gesprochen, ja daß sich die üble Laune Einzelner sogar in der Nothwendigkeit von einer Auflösung de National-Versammlung Luft gemacht haben könne, ist wahrscheinlich. Aber Aber ich versichere im Widerspruch zu der Behauptung Arago's, daß wohl die Auflösung der Exekutivkommission, aber nicht die der National-Versammlung besprochen wurde. Beides blieb jedoch Geheimniß der Exekutivkommission und ich bewundere, wie Arago für dieses Geheimniß nicht mehr Achtung bewahren konnte.
Arago (gereizt): Ich wiederhole, daß Herr Ledru-Rollin mir in meiner Wohnung die Mittheilung machte, die Herren Portalis und Landrin gingen mit dem Plane um, die National-Versammlung zu sprengen. Als ich mein Erstaunen ausdrückte, versicherte er es mir auf seine Ehre. (Agitation.) Er verlangte keine Bewahrung jenes Geheimnisses, das ich ihm übrigens gar nicht gelobt haben würde. (Große Aufregung).
Hierauf entspann sich ein Gewehrfeuer zwischen Baune, Quinet und dem beruchtigten Patrioten Turck. Turck hatte ausgesagt, daß er zu seinem Erstaunen den Obersten Quinet während des ganzen 15. Mai auf den Bänken der National-Versammlung erblickt habe, statt an der Spitze seiner Legion die Stürme zu bekämpfen.
Quinet widerlegt diese Lächerlichkeit mit einigen Worten.
Baune ließ ihn dagegen so leichten Kaufs nicht los. Mein Denunziant, sagt er, hat mich als einen Marat oder Danton dargestellt, der 500 Re-Repräsentanten kopfen lassen wolle. Woher zieht denn derselbe solche Schlusse?
Turck antwortet schüchtern, daß er diese Aeußerungen nur gegen einige Freunde gemacht habe. Diese hätten sie der Untersuchungskommission berichtet und so wäre er citirt worden.
Repellin protestirt gegen die Behauptung, daß er eine Arbeiterkompagnie in Marseille bewaffnet habe.
Larabit, Th. Bac und Raynal protestiren ebenfalls gegen einige Stellen des Aktenstücks.
Jules Favre: Bei Gelegenheit des Conciliabüls im Ministerium des Innern am 3. Mai ist behauptet worden, auch ich hätte demselben beigewohnt. Dies ist falsch: Ich brachte den ganzen dritten Mai in eirem Landhause bei Paris zu. So viel ich hörte, wohnten jener Zusammenunft im Ministerium des Innern nur drei Personen bei, Etienne, Arago der Postdirektor, Portalis und Landrin. Dieselbe verdient also den Namen einer bloßen Unterhaltung.
(Schluß folgt).
Großbritannien.
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[ * ] London, 25. August.
Ueber die schleswig-holstein'schen Angelegenheiten enthält die heutige Nr. des „Morning Chronicle“ einen Artikel, der an der Börse großes Aufsehen machte und welcher also lautet:
„Mit den Friedenshoffnungen ist's für den Augenblick zu Ende. Dänemark hat die ihm von den frankfurter und preußischen Bevollmächtigten vorgelegten Bedingungen zurückgewiesen. Diese Bedingungen waren in der That derartig (nach des „Chronicle“ Meinung!) daß sie Dänemark nicht annehmen konnte und selbst England sie als unzulässig betrachtete. Am Abend des 20. Aug. theilte Lord Westmoreland dem preußischen Kabinet eine ähnliche Note Lord Palmerston's mit, wie die von Lord Cowley der Centralgewalt überreichte, in welcher die britische Regierung bedauert, daß die oben gedachten Bedingungen der Art sind, daß sie denselben in gerechter Berücksichtigung Dänemärks ihre Zustimmung nicht ertheilen kann. Der französische Gesandte, Hr. Arago, hat eine ähnliche Note überreicht, in welcher er zugleich die Hoffnung ausspricht, man werde Dänemark solche Bedingungen anbieten, daß dasselbe auf einen Waffenstillstand eingehen kenne, da Frankreich und England in der That entschlossen seien, jeden fernern Angriff auf das Gebiet des dänischen Souveräns zu verhindern.“ Wir werden nun bald sehen, ob jetzt die Centralgewalt in einer Deutschland würdigen Weise aufzutreten gewillt oder im Stande sein wird,
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[ * ] London, 26. August.
Der Schatzkanzler brachte gestern die Finanzlage des Landes vor das Unterhaus. Es geht aus diesem Bericht hervor, daß sich in der Einnahme ein Ausfall von 300,000 Pfd. zeigt, was bei den obwaltenden Zeitverhältnissen indeß noch ein günstiges Resultat zu nennen ist. Einen sehr üblen Eindruck machte die Mittheilung, daß allein 2 Millionen, theilweise für den Krieg mit den Kaffern, und theilweise für die westindischen Kolonien verausgabt wurden.
Hr. Wakley überreichte eine Petition in Betreff der jüngst verurtheilten und im Korrektionshause befindlichen Chartisten, in der man sich beklagte, daß die Lage der Gefangenen absichtlich verschlimmert worden sei. Sir G. Grey läugnete dies und Herr G. Dodd fügte noch hinzu, daß Fussell und Sharpe erklärt hätten, alle englischen Arbeiter würden sehr zufrieden sein, wenn sie so gute Kost wie die Gefangenen bekämen?! Vernon treibe wissenschaftliche Studien; Jones beschäftige sich mit Mathematik.
Die übrigen Verhandlungen des Parlaments waren ohne Bedeutung.
— Allgemeines Bedauern erregt das Schicksal des „Ocean Monarch,“ eines schönen Schiffes, das mit 399 Personen, größtentheils Emigranten, am Bord, am vorigen Donnerstag bei Great Ormes Head an der Küste von Nord-Wales in Flammen gerieth. Das Feuer griff mit so rasender Schnelligkeit um sich, daß an Rettung nicht mehr zu denken war. Von den Passagieren entgingen indeß etwa 270 ihrem Tode.
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[ * ] Dublin, 24. August.
Der im Gefängniß von Newgate befindliche Duffy hat um Versetzung nach einem andern Gefängnisse nachgesucht. Der Arzt, Dr. Stockes, erklärt in seinem Attest, daß längeres Bleiben in diesem überfüllten und ungesunden Lokale die schlimmsten Folgen für Duffy, dessen Gesundheit schon fürchterlich gelitten, nach sich ziehen müsse. — In den Händen der Polizei befinden sich noch über 1000 unvollstreckte Verhaftsbefehle. Bald nach der Verhaftung S. O'Briens hieß es, daß man in seiner Reisetasche, die er bei sich führte, eine große Masse Papiere gefunden, durch welche sehr viele Personen aufs Aeußerste kompromittirt würden. Man war über O'Briens Unvorsichtigkeit erstaunt, theilweise erbittert. Jetzt stellt es sich heraus, daß die Papiere nicht bei ihm gefunden wurden. Er hatte sie einige Tage zuvor bei einer befreundeten Dame in Cashel gelassen, mit dem Auftrage, den ganzen Inhalt des Pakets zu vernichten. Nach seiner Verhaftung fabrizirt die Polizei, welche Wind bekommen, einen Brief in der Handschrift O'Briens an jene Dame, die nichts Arges vermuthend, die ganze Korrespondenz auslieferte. Bei S. O'Brien selbst fand man blos einen Brief Duffy's, der auf die Insurrektion Bezug hatte, weshalb auch jetzt Duffy nicht wegen seiner Artikel in „The Nation,“ sondern auf Grund dieses Briefes wegen Hochverraths angeklagt werden soll.
Nachtrag.
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[ * ] Frankfurt, 28. August.
N.-V. In der heutigen Sitzung wurde die Berathung über den Art. III. der Grundrechte des deutschen Volks fortgesetzt. Es betheiligten sich dabei: Kauzer (würtemberg. Pastor), Adams (Koblenz), Beckerath, Mohl, Rießer, Osterrath, der langweilige v. Linde, Rheinwaldt, Beseler. §§. 11, 12 und 13 des Ausschusses mit einem Amendement Plathner's angenommen.
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Köln, 29. August 1848.
Angekommen: G. Verwayen von Amsterdam mit 2708 Ztr.
Abgefahren: G. C. Schmidt nach Heilbronn. J. B. Mundschenk nach Bingen.
In Ladung: A. Hartmann. H. Müßig. Nach Antwerpen H. Verschur.
Rheinhöhe am 29. Aug. 7′ 7″.
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Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
26. August. Wilhelm, S. v. Franz Bolder, Schmied, Kupferg. — Joh. Peter, S. v. Stephan Welling, Drechsler, gr. Griechenmarkt. — Margaretha, T. v. Heinr. Adam, Schreinergeselle, Waisenstr. — Franz Hubert, S. v. Peter Jos. Nemmel, Kaufm., Heum. — Agnes Maria Eva, T. v. Adolph Peters, Feldwebel der 7. Art.-Brig., Dominikanerkaserne. — Margaretha, T. v. Mich. Lintz, Gärtner, Weideng. — Josepha Franc, T. v. Franz Dorckum, Musiklehrer, Brüderstr. — Anna Maria Hubertina Petronella Margaretha, T. v. Peter Scheideweiler, Schneider, Schwernerg.
Sterbefälle.
26. August. Maria Fliegen, 40 Jahre alt, unverh., Severinstr. — Ein unehelich Mädchen.
Heirathen.
26. August. Peter Jakob Mennekes, Kaufmann, Wittwer, von Krefeld und Maria Marg. Kamphausen, von hier. — Math. Hamacher, Bäcker, und Petronella Calenberg, Bach. — Rudolph Engels, Gärtnerkn., von Waldorf, und Maria Balchem, von Heimerzheim. — Kasp. Kirchner, Zuckersiederm., Wittwer, von Herbstadt, und Sus. Franz. Stein, von Bernkastel.
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Mobilar-Verkauf.
Am Donnerstag, den 31. August 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln einige Mobilargegenstände, als Tische, Stühle, Spiegel, Schränke, Oefen, ein Pianino, ein Schreibpult, eine Hausuhr, eine Fournaise, Waagen, ein Amboß, Schraubstöcke, Küchengeräthe etc. gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
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Mobilar-Verkauf.
Am Freitag, den 1. September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, einige Oefen und Fournaisen gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am 30. August 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Waidmarkte zu Köln, 1 Ofen, Tische, Stühle, Spiegel, Kommoden etc. gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
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Neue Rheinische Zeitung.
Mit Bezugnahme auf § 6 des Statuts der „Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft“ fordern wir diejenigen unserer Aktionäre, welche die bereits ausgeschriebenen Ratenzahlungen von 40 pCt. noch nicht vollständig eingezahlt haben, hiermit auf, den Rest dieser 40 pCt. in der Expedition der Zeitung, unter Hutmacher Nr. 17, unverzüglich abzutragen, und zwar die in Köln wohnenden Aktionäre bis zum 1. September, die auswärtigen bis zum 5. September, widrigenfalls wir die im bezogenen Paragraphen des Statuts ausgesprochenen Strafbestimmungen in Kraft setzen und die Renitenten der bereits geleisteten Zahlungen für verlustig erklären werden; Alles unbeschadet der weiteren Maßregeln zur Wahrung der Rechte der Gesellschaft.
Köln, 29. August 1848.
Die Geranten der Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft:
H. Korff. St. Naut. L. Schulz.
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Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.
Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.
Köln, im August 1848.
Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.
Mainoue.
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Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß sie
Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:
44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam.
39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.
Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.
Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.
Amsterdam, 21. August 1848.
Van der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär.
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Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für 1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober dieses Jahres, abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird:
501FässerMuscatnüsseNr. 1, lagernd in Rotterdam.
674FässerMuscatnüsseNr. 1, lagernd in Amsterdam.
42FässerMuscatnüsseNr. IX., lagernd in Rotterdam.
33FässerMuscatnüsseNr. IX., lagernd in Amsterdam.
120FässerMuscatnüsseNr. 2, lagernd in Rotterdam.
204FässerMuscatnüsseNr. 2, lagernd in Amsterdam.
28FässerMuscatnüsseNr. 3, lagernd in Rotterdam.
35FässerMuscatnüsseNr. 3, lagernd in Amsterdam.
62FässerMuscatnüsseNr. 4, lagernd in Rotterdam.
79FässerMuscatnüsseNr. 4, lagernd in Amsterdam.
5FässerMuscatblüthenA, lagernd in Amsterdam.
12FässerMuscatblüthenB, lagernd in Rotterdam.
10FässerMuscatblüthenB, lagernd in Amsterdam.
45FässerMuscatblüthenC, lagernd in Rotterdam.
76FässerMuscatblüthenC, lagernd in Amsterdam.
137FässerMuscatblüthenD, lagernd in Rotterdam.
286FässerMuscatblüthenD, lagernd in Amsterdam.
39FässerMuscatblüthenE, lagernd in Rotterdam.
12FässerMuscatblüthenGeriß und Staub lag. in Rotterd.
9FässerMuscatblüthenGeriß und Staub, lag. in Amsterd.
199FässerAmboina-NelkenNr. 2, lagernd in Rotterdam.
276FässerAmboina-NelkenNr. 2, lagernd in Amsterdam.
81FässerAmboina-NelkenNr. 3, lagernd in Rotterdam.
130FässerAmboina-NelkenNr. 3, lagernd in Amsterdam.
1098/1BündelJava-Zimmet,lagernd in Rotterdam.
1045/1BündelJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
9/2BündelJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
81PackenJava-Zimmet,lagernd in Amsterdam.
1148BallenPfeffer,lagernd in Rotterdam.
2929BallenPfeffer,lagernd in Amsterdam.
Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen.
Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt bringen wird,
Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben.
Amsterdam, 21. August 1848.
Von der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Direktor z. Z. Sekretair.
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Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kerten, zum Deutschen Reichsverweser.
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Weinverkauf.
Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.
Louis Kerten, große Neugasse Nr. 36.
Zum Deutschen Reichsverweser.
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Mittwoch den 30. August Die Jüdin.
Große Oper in 5 Akten von Halevig.
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Der Gerant: Korff.
Druck: J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.