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Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum
Diebstahl.
(Fortsetzung.)
Angekl. (mit erhobener Stimme). Ich bitte mir Akt über diese Erklärung aus.
Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage später, nachdem Kurz jenen
Brief von der Post geholt, in Aachen anlangte.
Präsid. läßt Akt ertheilen.
Angekl. Ob Hoppe davon wisse, daß Kurz am 20. August in Aachen die erste
Nachricht, daß die v. Meyendorf abzureisen im Begriffe sei, zu uns in's
Hotel der vier Jahreszeiten brachte?
Hoppe. Ja, dies hat er gethan, er kam und meldete, daß die von Meyendorf eben
abreisen wolle.
Angekl. Das war Vormittags.
Hoppe. Vormittags.
Angekl. Ueber diese ganze Erklärung bitte ich mir gleichfalls Akt zu
ertheilen. (Akt wird ertheilt.)
Angekl. Der Zeuge erinnert sich, daß Paul Kurz an jenem Tage noch von Köln
zurück kam. Hat ihm Kurz damals mitgetheilt, daß er die Meyendorf bis Köln
begleitet und dort selbst in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof
wohnen würde? So heißt es wenigstens in der Vernehmung der Zeugen vom 5.
Aug. Paul Kurz erzählte mir noch an demselben Tage, daß er mit demselben
Zuge wie die von Meyendorf nach Köln gereist sei; dort (also in Köln selbst)
habe er in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof logiren werde.
Pr. Angeklagter, es steht hier allerdings, daß Kurz nach Köln gereist sei und
dort in Erfahrung gebracht habe, etc., aber dies braucht nicht gerade zu
bedeuten, daß Kurz bis in Köln selbst gewesen. Es könnte auch blos bedeuten,
er sei in der Richtung nach Köln gereist.
Hoppe. Ja das weiß ich auch nicht, ob Kurz die Meyendorf bis Köln selbst
begleitete oder blos ein Stück Wegs mit.
Angekl. (nach einer kleinen Pause). Aber das geht doch jedenfalls aus den
Worten hervor, daß Kurz, sei es in Köln, sei es auf dem Wege dahin, selbst
in Erfahrung gebracht haben will, daß die Meyendorf im Mainzer Hof wohne,
und nicht diese Mittheilung von mir in Aachen erhalten hat, wie er jetzt
behauptet.
Pr. Ja, das geht daraus hervor. Zeuge, bleiben Sie dabei, daß Kurz Ihnen
sagte, er habe es in Erfahrung gebracht?
Z. Ja.
Pr. Es bedurfte übrigens dieser Frage nicht. Zu behaupten, daß Sie, ehe die
Meyendorf von Aachen abreiste, gewußt, sie würde im Mainzer Hof wohnen, wäre
unsinnig. Denn dann hätten Sie nicht nöthig gehabt, den Kurz ihr
nachzuschicken, um dies zu ermitteln.
Angekl. Und doch hat Paul Kurz diesen Unsinn behauptet.
Präsid. Das wird sich also bei der Vernehmung des Kurz finden.
(Schluß der Sitzung.)
Sitzung vom 5. August.
Angekl. Ich habe dem Zeugen Hoppe noch einige Fragen zu stellen.
St.-Pr. Ich muß bemerken, daß der Angeklagte gestern den Zeugen schon
wahrhaft gemißhandelt hat. Er hat ihn wie einen bestochenen Zeugen
behandelt. Ob das nachgewiesen werden wird ist noch fraglich. Aber er hat
sich immerhin sehr wenig gestern widersprochen. Ich glaube der Herr
Präsident selbst kann Ihnen dies sagen.
Angekl. Ich überlasse es Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung, ob sich der
Zeuge viel oder wenig widersprochen. Aber ihn zu befragen, ist mein
gesetzlichesRecht und ich begreife nicht, wie das öffentliche Ministerium in
der Ausübung desselben eine Mißhandlung finden kann.
St.-Pr. Es ist dies so weit gegangen, daß der Zeuge Hoppe gestern beim
Nachhausegehen sich in meinen Schutz flüchten mußte, weil das Publikum ihn
mißhandeln wollte.
Präsid. Ja, dies ist wahr. Der Zeuge mußte mich um freies Geleit ersuchen.
Das sind sehr ärgerliche Auftritte. Aber es darf wohl keinesfalls dem
Angeklagten irgend ein Antheil daran zugeschrieben werden.
A. Diese Erklärung genügt mir. Ich fahre fort mein Recht wahrzunehmen und
Hoppe über einige Punkte zu befragen.
Der Zeuge hat in seiner Aussage vom 5. August gesagt, ich hätte mich immer
unter falschem Namen und Baronstitel in die Fremdenbücher eingetragen. Ich
habe bereits in meinem Verhör darauf aufmerksam gemacht wie das öffentliche
Ministerium in dieser 3. Procedur die Fremdenbücher fast aller Gasthöfe der
Rheinprovinz vor sich gehabt, ich aber in sämmtlichen Gasthöfen wo ich
gewohnt unter meinem richtigen Namen eingetragen stehe. Das öffentliche
Ministerium hat dies zugeben müßen. Woher kommt diese unwahre Angabe.
(Nach einer Pause.)
Zeuge. Lassalle hat sich einmal unter fremdem Namen eingeschrieben.
Angekl. In welchem Gasthofe? Unter welchem Namen? Ich bitte das Fremdenbuch
zu requiriren.
Zeuge. Wenn ich nicht irre war es ein Gasthof am Rhein neben dem Hof von
Holland.
Präsid. Vielleicht der Kölnische Hof? Und unter welchem Namen schrieb sich
Lassalle ein?
Hoppe. Ja es war der Köln. Hof. Unter welchem Namen er sich einschrieb weiß
ich nicht.
Präsid. Dann kann uns auch die Requirirung des Fremdenbuchs nichts nutzen
Angekl. Aber der Zeuge sagte am 5. August ausdrücklich, ich hätte dies
„immer“ gethan. Dies läßt mindestens auf eine Gewohnheit schließen. Hoppe
muß also noch andere Gasthöfe nennen und Angaben machen können, die man
verfolgen kann.
Präsid. Das ist richtig. Dies immer läßt auf eine Gewohnheit schließen.
Können Sie, Zeuge, noch andere Angaben darüber machen?
Hoppe schweigt.
Angekl. Ich bitte jetzt Hoppe zu fragen, warum er in seiner Vernehmung v. 8.
Juni, in welcher er mich sonst auf alle mögliche Weise zu belasten suchte,
angebliche Vergiftungsattentate und eine Menge unausgeführter Aufträge zu
Entwendungen gegen den Grafen v. Hatzfeldt und die Meyendorf deponirte, ‒
warum er in dieser Aussage nicht das Geringste von dem Auftrage aussagt, den
ich seiner Deposition in der Mendelssohn'schen Prozedur gemäß, am 20. August
1846 dem Dr. Mendelssohn in Aachen zu dem wirklich ausgeführten
Kassettendiebstahl gegeben haben soll? Es ist dies wichtig.
Präsid. sieht in den Akten, nach einer Sache.
In der That, Zeuge, von dem Auftrage vom 10. August zu dem wirklich
ausgeführten Kassettendiebstahl findet sich in Ihrer Aussage vom 8. Juni
1847 kein Wort? Woher kommt das?
Hoppe. Ja, ich weiß es nicht.
Präsid. Vielleicht findet das darin eine Erklärung, daß die Vernehmung vom 8.
Juni mit der Entwendung des Meyendorfschen Briefes schließt. Diese war
früher als der Kassettendiebstahl und der angebliche Auftrag dazu. Der Zeuge
hatte sich also über die späteren Vorgänge noch nicht verbreitet.
Angekl. Ich muß widersprechen. Der Zeuge hat schon in seiner Vernehmung über
die angeblichen Vergiftungsversuche und einige angeblich beabsichtigen
Kofferentwendungen deponirt, die alle seinen Angaben zufolge später als die
Briefentwendung durch P. Kurz sich ereignet haben müssen.
Präs. Ja, dies ist allerdings richtig.
Angekl. Ich werde überhaupt beweisen, daß zwischen der Aussage Hoppe's vom 8.
Juni 1847 und seiner Aussage vom 5. Aug. 1847, eine ganz neue Instruktion
liegen muß. Seine Wissenschaft hat sich plötzlich auffällig erweitert.
Ich werde einige Beispiele geben.
Die Aussage des Zeugen vom 8. Juni enthält kein Wort von dem Versuch sich der
angeblich bei einer fremden Gräfin stehenden Koffer der Meyendorf zu
bemächtigen, wovon Hoppe am 8. August zu erzählen weiß. Woher kommt das?
Hoppe. Ja, ich weiß es nicht, es muß mir damals nicht gleich Alles
eingefallen sein.
Angekl. Diese Ausflucht wird nicht möglich sein, denn die Aussage vom 5. Aug.
enthält Angaben über Vorfälle von denen Hoppe am 8. Juni ganz bestimmt
nichts zu wissen erklärte, oder die er damals ganz anders erzählte. Am 8.
Juni wird Hoppe ausdrücklich befragt, ob ich nicht in Aachen mit Postbeamten
in Verbindung gestanden. Er erklärt da ganz bestimmt: „Auch nicht entfernt
habe ich wahrgenommen, daß Lassalle mit Postbeamten in Verkehr gestanden. Am
5. Aug. dagegen weiß er plötzlich eine ganze Geschichte zu erzählen, wie ich
ihm den Auftrag gegeben, arme Postbeamte auszumitteln, wie er sich auch
vielfach deshalb bemüht habe, wie ihm dies aber nicht gelungen sei. Warum
hat er am 8. Juni auf jene ausdrückliche Frage nichts davon gesagt?
Hoppe schweigt.
Angekl. Ferner. Am 8. Juni sagt der Zeuge auf die Frage durch wen und wo der
Abdruck des Briefes an die Meyendorf bewerkstelligt worden sei: „Durch
Hörensagen habe ich gehört, daß der Abdruck in Düsseldorf geschehen sein
soll.“ In seiner Aussage vom 5. Aug dagegen legt er plötzlich in der
positivsten Weise dieses Faktum mir zur Last und läßt es in Paris vor sich
gehen. Er sagt ich hätte ihm selbst nach meiner Rückreise von Paris erzählt,
daß ich in Paris den Abdruck hätte machen lassen und die Exemplare vertheilt
hätte, Ich bitte den Zeugen über diesen Widerspruch zu befragen.
Präs. Woher kommt dieser Widerspruch, daß Sie das einemal von Hörensagen den
Brief in Düsseldorf abdrucken lassen und das anderemal behaupten, der
Angeklagte habe Ihnen selbst erzählt, daß er ihn in Paris
bewerkstelligt.
Hoppe. Die Entwendung des Briefes.
Präs. Es handelt sich hier nicht um die Entwendung, es handelt sich um den
Abdruck. Woher kommen die widersprechenden Angaben darüber?
Hoppe schweigt.
Der Angekl. bemerkt, daß er vorläufig den Zeugen nichts zu fragen habe, im
Laufe der Verhandlungen aber, mehre schlagende Gegenbeweise gegen seine
Behauptungen durch Alibis etc. liefern werde.
Elisabeth Michlers, Ehefrau des Tapezierers J. Fuchs. Mendelsohn hat im Hause
der Zeugin etwa sechs Wochen von Anfang Juli 1846 an gewohnt. Er hat häufig
Besuch von Frauenzimmern erhalten; einmal wurde ein Mädchen durch die
Polizei von ihm weggeholt. Die Frau Kurz ist öfter bei ihm gewesen, einmal
auch ihr Sohn. Fr. K. erzählte der Zeugin, sie lasse sich von M. ärztlich
behandeln. An einem Sonntage im August ist M. abgereist, nachdem er vorher
drei Tage abwesend gewesen. Tags darauf kam ein anderer Herr, ein feiner
hübscher Mann mit schwarzem Haar und schwarzem Bart, packte eiligst alle
Sachen zusammen, bezahlte M.'s Rechnung und reiste dann fort. Wer dieser
Fremde gewesen, weiß die Zeugin nicht; er trug Stiefel mit gelben Stulpen.
Sonst hat die Zeugin nicht bemerkt, daß M. mit andern Herrn Umgang gehabt,
auch weiß sie nichts von Verkleidungen.
Der Angeklagte erklärt, er sei es nicht gewesen, der die Sachen abgeholt.
St.-Prok.: Nach der Personalbeschreibung kann es auch Oppenheim nicht gewesen
sein.
Präs. zu Hoppe: Hat Lassalle Stiefeln mit gelben Stulpen gehabt? ‒ H.:
Nein!
Barbara Moslu, Ehefrau Joh. Kurz zu Düsseldorf. Ihr Mann war acht Jahre lang,
von 1833 an, in Diensten des Grafen Hatzfeldt. Nachdem er seinen Dienst
verloren, blieb er eine Zeit lang zu Hause und trat dann als Kammerdiener
des Grafen Paul in Dienst bei der Gräfin. Hier blieb er bis März 1847, wo er
in Folge eines Streites mit Lassalle über eine Lohnforderung entlassen
wurde. ‒ Ihr Mann stehe in keiner Beziehung zum Grafen, sie wisse bestimmt,
daß er vom Grafen keine monatliche Rente beziehe.
Ueber ihre Beziehung zu Lassalle, Mendelsohn und Oppenheim sagt Zeugin: Im J.
1846 ließ Mendelsohn mich zu sich in seine Wohnung rufen und frug mich, ob
ich nichts vom Grafen, namentlich von dessen Umgang mit Frauenzimmern wisse.
Ich sagte ihm, ich thue nichts mehr für die Gräfin, da sie mir noch Geld
schuldig wäre. M. gab mir darauf fünf Thaler und ich bezeichnete ihm, da ich
selbst nichts Genaueres wußte, die Personen, die näher Auskunft geben
könnten. Bald nach diesem Gespräch erhielt ich einen schwarz gesiegelten
Brief mit dem Postzeichen Köln. (Dieser Brief wird verlesen, er ist im
Bibelton geschrieben und enthält den Auftrag, die Zeugin solle sich ein
schwarzes Kleid kaufen, ein eisernes Kruzifix und dergl.) In diesem Briefe
liegen zwanzig Thaler in Kassenanweisungen. Bald nach seiner Ankunft frug
mich Mendelsohn, ob ich noch kein Geld bekommen und spielte auf das schwarze
Kleid an, das ich damals zufällig trug. ‒ Etwa 14 Tage nachdem ich mit
Mendelsohn bekannt geworden, kam Oppenheim nach Düsseldorf und blieb da
ungefähr fünf Wochen. Während dieser Zeit kam O. fast täglich zu mir und
schrieb in meinem aparten Zimmer, viele Leute kamen hier zu ihm, so daß es
meinem Hausherrn lästig wurde; ich wußte nicht, was er mit den Leuten
verhandelte. Als O. etwa acht Tage bei uns war, veranlaßte mich Mendelsohn
eine Reise mit ihm zu machen. Wir fuhren über Köln und Bonn nach Uekerath,
in dessen Nähe der Graf H. sich aufhielt. Hier sagte mir Mendelssohn, ich
möchte auf die Post gehen und mir einen Brief an den Grafen übergeben
lassen. Ich lehnte dies ab und verwies M. an einen gewissen Pollmann in
Altenkirchen, der sich vielleicht zur Abholung von Briefen hergeben möchte.
Pollmann erklärte sich bereit und suchte den Boten, der die Briefe des
Grafen abholt, zu bewegen, ihm einen solchen Brief auszuhändigen. Er hatte
dazu von M. zwei Louisd'or erhalten, der Bote aber wollte sich nicht darauf
einlassen, nicht um 200 Thlr. Ich reiste darauf nach Düsseldorf zurück und
erhielt hier einen Brief von Pollmann, denselben, den Mendelsohn später in
seinem Paletot auf der Bonner Eisenbahn zurückließ. Pollmann schrieb dann,
daß in Crottorf oder Schönstein etwas zu probiren sei. (Der vielbenannte
Brief, woraus sich ergeben soll, daß man einen Mordanschlag auf den Grafen
beabsichtigte, wird verlesen.) Mehre Wochen nach dem Kassettendiebstahl
wurde ich wegen dieses Briefes zur Gräfin nach Deutz beschieden. Hier sah
ich zum ersten Male Lassalle, der zur Gräfin, die im Bette lag, unangemeldet
ins Schlafzimmer trat. Ich wurde nach Altenkirchen zu Pollmann geschickt, um
ihm zu sagen, wenn er gerichtlich vernommen würde, solle er angeben, er wäre
in Ueckerrath gewesen, um dort einen Brief für den Grafen abzuholen. Er
hätte geglaubt, in Schönstein oder Crottorf lasse sich das am besten
probiren, und hierauf bezöge sich die Stelle in seinem Briefe. Ferner solle
er sagen, er wäre bei Advokat Pfeifer gewesen, um einen Prozeß der Gräfin
gegen den Grafen durchzusetzen.
Präs. Haben Sie mit v. Stockum verkehrt?
Zeugin. Ja. Als mein Mann im vorigen Jahre auf Veranlassung der Gräfin des
Diebstahls beschuldigt wurde, ging ich im Aerger zu Stockum und gab
demselben den Brief im Bibelstyl; dabei bemerkte v. Stockum, mein Mann möge
aufschreiben, was er von der Gräfin wisse und ihm überreichen. Das that mein
Mann auch und erhielt dafür ein Douceur. Später trug ihm Stockum auf, den
Grafen Paul zu bewegen, daß er zu seinem Vater zurückkehre.
Präs. Haben Sie mit Fowinkel gesprochen?
Z. Fowinkel ist allerdings einmal bei mir gewesen, hat sehr über Lassalle
geklagt, und mich gefragt, ob ich ihm nicht eine Unterredung mit Stockum
verschaffen könne; er wisse nämlich mehreres über Lassalle. Am andern Tage
sah ich Stockum und theilte ihm Fowinkel's Wunsch mit, worauf er mich zu F.
nach Kaiserswerth schickte, um diesen zu holen. Ich habe übrigens Fowinkel
nie gesagt, er möge sein Zeugniß gegen den Grafen zurücknehmen.
Staatsprok. Nun, Sie haben in dieser Sache keine ehrenwerthe Rolle
gespielt.
Angekl. Ich bitte die Zeugin zu fragen, ob nicht als im Juni 1847 ihr Mann
wegen einer vom Gastwirth Renner erhobenen Diebstahlsbeschuldigung verhaftet
war, Hoppe von Berlin aus ihr oder ihrem Sohne geschrieben habe, man möge
ihn nur als Schutzzeugen für Joh. Kurz laden lassen; er werde dabei dem
Lassalle schon den Deckel drauf thun.
Z. Nein, er hat mir keinen Brief geschrieben.
Angekl. Aber ihrem Sohne?
Pr. Das braucht die Zeugin vielleicht nicht zu wissen.
Z. Doch ich würde es wissen; gewiß würde ich es wissen. Nein er hat auch
meinem Sohne kein Wort davon geschrieben.
Angekl. Ich bitte an Hoppe dieselbe Frage zu stellen.
Hoppe. Nein, ich habe keinen Brief darüber geschrieben.
Angekl. Keinen Brief, daß er als Schutzzeuge auftreten wollte, auch abgesehen
von den Drohungen gegen mich?
Hoppe. Nein, keinen Brief.
Angekl. Nun denn, in seiner letzten Vernehmung zu Berlin hat Hoppe aber
bereits es gestanden. (Liest die betreffende Stelle aus den Akten).
Pr. Sie haben also einen solchen Brief geschrieben?
Hoppe. (Sehr leise.) Ja, es ist wahr.
Angekl. Die Zeugin hat der Gräfin ein vorläufiges, an Eidesstatt abgegebenes
Zeugniß über den verschwenderischen Lebenswandel des Grafen übergeben,
welches im Prodigalitätsprozesse eingereicht wurde. Ob man nicht damals von
ihr gefordert, daß sie nur die lautere Wahrheit sagen solle?
Zeuge. Ja ein rechtschaffenes Zeugniß hat man gefordert und das habe ich
gegeben.
Angekl. Ob nicht v. Stockum sie zu sich gerufen und ihr große Summen
angeboten, wenn sie dieses Zeugniß widerriefe?
Zeuge. Ja, Stockum hat mich rufen lassen und mir gesagt, wenn ich mein ganzes
Zeugniß verwerfen wolle, sollte ich nie mehr Noth haben und für mein ganzes
Leben genug bekommen. Durch die Koehne ließ er mich rufen und einen Mantel
auslösen, den ich versetzt hatte. Aber ich habe es nicht gethan und ihm
gesagt daß ich bei der Wahrheit bleibe. Nur eins habe ich in jener
Bescheinigung widerrufen.
(Fortsetzung folgt.)