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[Fortsetzung] Also spricht der Berichterstatter.
Wie er zu sprechen beginnt, geht die Linke mit Geräusch aus dem Saal. Vogt höhnisch: Meine Herren, wir empfehlen uns (die
Rechte lacht und freut sich, daß die Opposition fortgeht, und man nun ruhig
das Henkeramt an den zu Amnestirenden vornehmen kann.) Der Berichterstatter
wirft den gestrigen Koth noch einmal auf Hecker und seine Genossen, und
meint gegen das Ende 279 Gefangene hätte Baden schon entlassen, (nämlich in
ihre Heimath an die Behörden abgeliefert.) Auch gehe es den Gefangenen in
Bruchsal ganz nach Wunsch, (d. h. nach Herrn Wiedemann's Wunsch).
Roßmäsler trägt noch einmal auf Vertagung an. (Wird
heruntergebrüllt)
Schodler (Edler von Stuttgart): Wenn wir jetzt
vertagen, nachdem die Linke fort ist, blamiren wir uns vor einer kleinen
Minorität. (Bravo!)
Ein Unbekannter von Links (halb heulend): Ein Theil
von uns ist hier geblieben; wir wollen mit abstimmen. (Bravo!)
Soiron verliest mit zerknirschter Stimme die Anträge über deren Reihenfolge
bei der Abstimmung Wiedemann, Schwerin, Jordan, Uhland, u. A. debattiren.
Endlich wird abgestimmt, und zwar namentlich über den Antrag des
Ausschusses: „Will die Nationalversammlung über die Amnestiefrage zur
motivirten Tagesordnung übergehen?“ Diese Frage wird bejaht, und somit ist
die Sache der armen Gefangenen und die Sache menschlicher Barmherzigkeit
abgethan. Anwesend waren 416. Nicht mitgestimmt haben 9. Mit „ja“ 317. Mit „nein“ 90 Die
Linke hatte, wie gesagt, den Saal verlassen.
Schüler, Wedekind, Schaffrath erklärten nicht zu stimmen in geheimer
Versammlung. Mit dem „ja“ haben u. A. gestimmt: Saucken, Schmerling,
Stenzel, Stedtmann, Wiedenbrugk, der alte v. Lindenau, Mittermayer, Arndt,
Bassermann, Bekerrath(!), Bürgers und Kompes aus Köln, Dahlmann, Gieskra,
Jahn (!), Jucho, Laube (ein unbekannter Schriftsteller), Lassaulx etc. Nach
der Abstimmung werden einige Spezialerklärungen zu Protokoll gegeben.
Hierauf berichtet Hormann einige Urlaube, welche genehmigt werden, und um 3
Uhr schließt Soiron die Sitzung. Morgen, Mittwoch, keine Sitzung.
Tagesordnung für Donnerstag: die Hecker'sche Wahlangelegenheit u. s. w.
Als wir die Kirche verließen, passirten wir ein langes Spalier von
Bürgerwachen. Das Volk war in die Straßen zurückgedrängt. Der Paulsplatz
geräumt. Lichnowsky wurde mit Hohngelächter empfangen, er sagte zu einem
neben ihm gehenden Freund: „Das bin ich, das bin ich!“ (Der edle Fürst
koquettirt sogar mit der Verachtung des Volks.)
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[
14
] Berlin, 8. August.
Die Aufregung wächst und erfahrene Leute sagen, es sei gerade so wie vor dem
18. März! Am gestrigen Abend wurden durch Bürgerwehr und Konstabler 62
Personen verhaftet. Es gab Kolbenstöße, gefällte Bajonnett-Attaken,
Steinregen etc. Einem ehrsamen Bürger wurde von 5‒6 Bürgerwehrmännern der
Kopf mit dem Kuhfuß dermaßen zerschlagen, daß er wahrscheinlich sterben
wird. Aus einigen Häusern soll man Steine auf Bürgerwehr und Konstabler
geschleudert haben. Einige der ersteren wurden vom Volke entwaffnet. Wir
waren Augenzeugen von dem brutalen Benehmen der Bürgerwehr des 30 Bezirks
(Mittelstraße); da sollte man die Gensdarmen bitten, diese Helden abzulösen.
Vor dem Hippelschen Lokal nahmen sie ohne allen
Grund den beliebten Volksredner Müller gefangen, weil er allein da
stand und nicht die Geschicklichkeit besaß auseinander zu
gehen. Am heutigen Abend erwartet man noch größere Dinge.
Kaiser, Oberst der Schutzmannschaften, entschuldigt
sich öffentlich. „Es sei noch nicht möglich gewesen, die Schutzmänner, größtentheils hiesige Bürger und Handwerker, schon
zu ganz gewandten und umsichtigen Beamten auszubilden.“ Wir bestreiten dies.
Gewandt sind die Kerle schon, sie schleichen
sich unter die Massen und überfallen plötzlich rücklings die ihnen
Mißliebigen, schleppen sie bis ans Eisengitter unter den Linden, lassen sie
dort überkollern und bringen sie so in Sicherheit. Auch umsichtig sind sie: Helfershelfer machen den Demokraten
Kreidestriche auf den Rücken, damit sie von ihnen erkannt werden etc. Hr.
Kaiser sagt ferner: „Vorläufig sind die Schutzmänner
angewiesen, vorzugsweise für Ordnung und Ruhe auf den Straßen zu sorgen und
gegen Bettler, Vagabonden und liederliche Dirnen einzuschreiten.“
Spät am gestrigen Nachmittage wurde das Publikum durch einen Maueranschlag
von Hrn. Rimpler benachrichtigt, daß heute Morgen 10 Uhr feierliche Parade
der Bürgerwehr unter den Linden stattfinden solle zu öffentlicher
Anerkennung der Vereinigung Deutschlands. Der Herr Minister-Präsident werde
die Parade abhalten. Obwohl die Verstimmung gegen Rimpler durch das
Aufschieben der Parade groß war, so mochte doch die letztere Anzeige Viele
bewogen haben zu erscheinen. Der Zug war bedeutend. Herr Rimpler brachte der
Einheit Deutschlands und dem Reichsverweser ein dreimaliges Hoch, in welches
die Minister, Deputirten, Bürgerwehr und Umstehende mit donnerndem Rufe
einstimmten. Dem Könige wurde kein Hoch gebracht, doch rumorte die Musik
beim Zuge am Schlosse vorüber.
Entschuldigen Sie, daß ich Ihnen von der gestrigen Anwesenheit Sr. Majestät
nichts berichtet habe. Dieses Ereigniß war nicht zu meiner Kenntniß
gekommen. Wie ich aus hiesigen Zeitungen erfahre, hat Se. Maj. bei der
hiesigen Schützengilde (dem alten Institut) eine Parade abgenommen und in
dem darauf stattfindenden Königsschießen den Schuß als zweiter Ritter gethan. Wer der erste Ritter war, ist tiefes
Geheimniß. ‒ Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen soll verstimmt aus
Pommern zurückgekehrt sein. Aus Pommern sogar. Wehe denen, die im April oder
Mai sich mißliebig über die Person Sr. Königl. Hoheit geäußert haben.
Herr Held hat ein gutes Werk gethan. Seine neueste Lokomotive enthält die
Liste aller Mitglieder des hiesigen Denunciantenklubs. Das Volk notirt sich
fleißig die Hausnummern. Unter den Mitgliedern befinden sich auch einige Majore der Bürgerwehr und Hr. Dr. Hermes, früher
Redakteur der Kölnischen Zeitung etc.
Wie sehr gesetzlich unsre Zustände sind, will ich Ihnen durch ein Pröbchen
zeigen. Vor einigen Tagen hatte der speichelleckerische Hr. Merlmene ein
serviles Plakat an die Straßenecken kleben lassen, zu dessen Widerlegung
sich ein Fremder, Hr. Bernhard aus Spremberg (Niederlausitz), veranlaßt
fand. Er that dies, indem er Hrn. Malmene einen Brief schrieb. Dieser Herr
aber trägt den Brief aufs Polizei-Präsidium und Hr. Bernhard erhält heute,
ohne angeklagt oder vernommen zu sein, einen Zwangspaß in seine Heimath.
Herr Bernhard will Rekurs beim Minister des Innern einlegen.
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[
103
] Berlin, 8. Aug.
Morgensitzung der Vereinbarer-Versammlung; 81/2 Uhr.
Nach Verlesung des Protokolls macht der Präsident Grabow die Anzeige, daß eine Einladung vom Kommando der Bürgerwehr
an die Versammlung eingegangen, um an der Vormittags 10 Uhr stattfindenden
Parade zur Feier der Vereinigung Deutschlands Theil zu nehmen. Die Herren
Minister haben bereits dem Präsidium angezeigt, daß sie um 10 Uhr die
Sitzung auf einige Stunden verlassen müßten, um die Parade abzunehmen. Er
stellt nun der Versammlung anheim, welchen Beschluß sie fassen wolle.
Abg. Baumstark ist der Ansicht, daß die Einladung
eines Theils zu spät eingegangen, andern Theils hat die Versammlung bereits
in der bekannten Sitzung vom 4. Juli dem einigen Deutschland ein Lebehoch
ausgebracht und ihre Gesinnung damit bekundet. Da aber die Minister
jedenfalls die Sitzung auf 1‒2 Stunden verlassen müssen, möge die
Versammlung ihre Sitzung einfach während der Dauer der Parade sistiren.
Abg. Stein von der Linken erklärt sich auch der
Ansicht des vorigen Redners, aber aus andern Gründen. Nach einigen sanften
Klagen, daß die Erwartungen (!) von dem Ministerium durch den Peucker'schen
Erlaß getäuscht worden, bemerkt er „mit Bedauern“,
daß heute endlich, gerade nicht an dem von der
Centralgewalt offiziell anberaumten Tage, eine Parade abgehalten werde. Will
gleichzeitig einen Antrag ankündigen, den er in den nächsten Tagen stellen
werde, und welcher dahin geht:„Das Staats-Ministerium zu
ersuchen, uns den Noten- und Schriftenwechsel zwischen ihm und der
deutschen Centralgewalt offiziell mitzutheilen.“
Minister-Präsident Auerswald will, da der gemachte
Antrag nicht angekündigt war, die weitere Diskussion durch ein Eingehen auf
denselben nicht stören. Der Vorwurf, welcher dem Ministerium gemacht ist,
als habe es in der deutschen Angelegenheit zurückhaltend verfahren, als habe
es seine Verhandlungen umschleiert, sei jedoch nicht gerechtfertigt. Er
berufe sich auf das Zeugniß der Versammlung.
Die Majorität beschließt hierauf die Parade in Corpore beizuwohnen, nach
Beendigung derselben, Nachmittags die Sitzung wieder aufzunehmen und
außerdem auf morgen früh 10 Uhr ausnahmsweise noch eine Sitzung
anzuberaumen.
Der Präsident giebt Mittheilung über den Beschluß der Kommission zur
Betheiligung an der Säkularfeier des Kölner Dombaues. Die Kommission schlägt
vor eine Deputation aus drei Mitgliedern, bestehend aus den Abgeordneten:
Philipps, v. Auerswald und Dr. Elsner zur Vertretung der Versammlung bei der Säkularfeier
nach Köln zu senden, welches mit großer Majorität angenommen wird. ‒ Der
Präsident wird der Deputation ein Legitimationsschreiben mitgeben. ‒
Vicepräsident v. Unruh macht noch den Vorschlag, daß
es jedem Abgeordneten freistehen soll, sich der Deputation zur Dombaufeier
anzuschließen, welcher ebenfalls angenommen wird.
Vicepräsident Kosch, als Vorsitzender der Kommission
zur Berathung der Habeas-Corpus-Akte, kündigt an, daß wegen den vielen
hinzugetretenen Schwierigkeiten, es der Central-Abtheilung trotz aller
Anstrengungen nicht gelungen sei, nach dem vor 8 Tagen von der Versammlung
gefaßten Beschluß, den Gesetz Entwurf heute vorzulegen. Besonders sind die
Schwierigkeiten hervorgehoben worden, die einer Ausführung dieses Gesetzes
in den altländischen Provinzen entgegenstehn, in denen eine vollständige
Reorganisation der Gerichte vorhergehen müsse. Die Central-Abtheilung hat
nun erst eine Kommission von drei ihrer Mitglieder, die Abgeordneten
Waldeck, Simons und Wachsmuth ernannt, um einen neuen Gesetz Entwurf
vorzulegen. Diese haben ihre Arbeit beendet und der erste Theil, von der
Unverletzlichkeit der Person, ist bereits in der Abtheilung berathen und
angenommen. In 8 Tagen, wird der Versammlung der vollkommene Gesetz-Entwurf
zugehen können.
Esser
II., als Vorsitzender der Fachkommission für
Gemeinde-Verfassung macht auf Beschwerden, welche eingegangen sind
aufmerksam; insbesondere auf eine, von der Stadtgemeinde zu
Preußisch-Stargardt und vielen Landgemeinden dieses Kreises, wegen der am 6.
April und 25. Juni stattgefundenen Neuwahl eines Landraths dieses Kreises.
In Folge dieser Vorstellungen hat die Fach-Kommission beschlossen den Antrag
zu stellen, das Ministerium zu ersuchen, die vorgenommene Wahl nicht zu
bestätigen, und daß es überhaupt alle erledigten Landrathsstellen bis zur
definitiven Erlassung der neuen Gemeindeordnung nur kommissarisch besetzen
lasse.
Minister Kühlwetter. Ich sehe mich genöthigt auf zwei
Gegenstände, die heute hier berührt worden sind, eine Erklärung abzugeben.
Das Ministerium ist unablässig beschäftigt gewesen die Gemeinde-Ordnung auf
das Sorgfältigste vorzubereiten und Deputirte aus allen Provinzen sind zu
Rathe gezogen worden. Ein Entwurf, der vielfach verbessert worden ist, liegt
bereits im Ministerium vor. Der Fall in Preußisch-Stargardt gehört wie Sie
aus den Daten ersehen, einer frühern Zeit an, ehe ich ins Ministerium
eintrat. Bei meinem Eintritt ins Ministerium habe ich, wie schon früher
mitgetheilt ist, die Besetzung aller erledigten Bürgermeister- und
Landrathsstellen sistiren lassen, ganz so wie der Antrag der Kommission
verlangt, deshalb ist er ganz unnöthig.
Die Versammlung beschließt dennoch dem Antrag der Kommission beizustimmen. ‒
Hierauf geht man in der Abstimmung über das Gesetz, die Aufhebung der
Todesstrafe weiter. ‒ Der Abgeordnete Reichensperger
hat folgendes Amendement zum §. 1. gestellt: „Die Todesstrafe ist bei allen
Verbrechen mit Ausnahme des Hochverraths und des Mordes mit Vorbedacht abgeschafft. ‒ Für Verbrechen,
rücksichtlich deren in den Gesetzen für den Fall eines Kriegs- oder
Belagerungszustandes Todesstrafe vorgeschrieben ist, verbleibt es bei
derselben.“
Zuerst werden in Folge dieses Amendements, die Fragen zertheilt und die erste
Frage: „Soll die Todesstrafe für das Verbrechen des
Hochverraths aufgehoben werden?“ nach namentlicher Abstimmung mit
315 gegen 28 Stimmen bejaht. ‒ Der Minister-Präsident stimmte für
Beibehaltung der Todesstrafe. ‒ Die Vereinbarer begaben sich hierauf
sämmtlich gegen 101/2 Uhr zur Parade.
Nachmittags Sitzung.
Nach Beendigung der Parade versammeln sich die Vereinbarer von Neuem und die
Sitzung wird gegen 1 Uhr eröffnet. ‒ Die zweite Frage lautet:
„Soll die Todesstrafe für das Verbrechen des Mordes mit Vorbedacht aufgehoben
werden?“
Diese Frage wird ebenfalls, wie die erste in der Morgensitzung nach
namentlichem Aufruf mit 248 gegen 80 Stimmen bejaht. Der Minister-Präsident
und viele Mitglieder der Rechten mit Reichensperger, Baumstark, Riedel, v.
Daniels und Professor Niemeyer an der Spitze stimmten für Beibehaltung der
Todesstrafe in beiden Fragen. ‒ Nun kommt die Abstimmung über das Amendement
des Abgeordneten Ludwig: „Für den Fall eines Krieges
oder Belagerungszustandes verbleibt es jedoch bei der in den Gesetzen
angedrohten Todesstrafe“ welches nach namentlicher Abstimmung mit 173 gegen
166 Stimmen verworfen wird.
Hierauf wird über den letzten Theil des Reichensperger'schen Amendements,
welches mit dem zweiten Theil des §. 1. des Gesetz-Entwurfs gleichlautend
ist abgestimmt:
„Für Verbrechen, rücksichtlich deren in den Gesetzen für den Fall eines
Kriegs- oder Belagerungszustandes Todesstrafe vorgeschrieben ist, verbleibt
es bei denselben.“
Dieser Theil wird mit 166 gegen 160 Stimmen angenommen; demnach ist die
Todesstrafe in Kriegszeiten beibehalten. ‒ Alsdann kommt der Zusatz des Abg.
Weichsel zu obigem Theil zur Abstimmung und wird
mit großer Majorität angenommen; er lautet: „sie (die Todesstrafe) fällt
aber weg, sobald als sie noch nicht vor Beendigung des Kriegs- oder
Belagerungszustandes vollstreckt ist.“
Endlich wird auch der dritte Theil des §. 1. mit großer Majorität angenommen,
welcher lautet: „Unter welchen Umständen, mit welchen Formen und Wirkungen
ein Belagerungszustand ausgesprochen werden darf, bleibt einem besondern
Gesetze vorbehalten.“
Alsdann kommt der §. 2. zur Berathung, welcher lautet:
„An die Stelle der Todesstrafe tritt im Bezirke des Rheinisches
Appellations-Gerichtshofes die lebenswierige Zwangsarbeitsstrafe, in den
übrigen Landestheilen lebenswierige Zuchthaus- oder Festungsstrafe.“
Der Abg.
Kühnemann hat dafür folgende Fassung
vorge-
[0365]
schlagen:
„An die Stelle der Todesstrafe tritt zehnjährige bis lebenswierige
Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Festungsstrafe.“
Der Justiz-Minister erklärt sich gegen dies Amendement, da es dadurch
vorkommen würde, daß ein zum Tode verurtheilter nur zu zehnjähriger Strafe
verurtheilt wird, während ein anderer Verbrecher, der nach bisherigen
Gesetzen nur zu lebenswieriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden, härter
behandelt würde. Es wird aber gegenwärtig die Umarbeitung des
Strafgesetzbuchs vorbereitet und dabei alles berücksichtigt werden, bei
Festsetzung der Strafen über die verschiedenen Verbrechen, damit sie im
Verhältniß zu einander stehen.
Abg. Jung erklärt sich für das Amendement, da die
Rheinprovinz durch den Gesetz-Entwurf benachtheiligt ist, indem nach
demselben dort nur auf Zwangsarbeit erkannt werden muß, während dem Richter
in den andern Provinzen die Wahl zwischen Zuchthaus- und Festungsstrafe
gelassen wird, welches bei politischen Vergehen, als Hochverrath etc.
besonders zu berücksichtigen ist.
Nachdem noch mehrere Redner wie v. Daniels und Tamnau gegen das Amendement gesprochen haben, wird
es verworfen und der §. 2. in seiner ursprünglichen Fassung angenommen.
§. 3. lautet: „Die Verwandlung schon erkannter Todesstrafen erfolgt durch die
zuständigen Gerichte“ und wird ohne Debatte angenommen.
Ueber das ganze Gesetz wird in der Freitagssitzung abgestimmt werden.
Der Abg. Köhler hat schon vor 8 Tagen den Antrag
gestellt, „die Versammlung wolle beschließen: die Satzung: das Leben des Menschen ist unverletzlich: die Todesstrafe
ist abgeschafft“, werde in die Verfassungs-Urkunde
aufgenommen.“
Es hatten sich aber schon zu viel Mitglieder entfernt, um einen so wichtigen
Theil der Verfassungs-Urkunde zu berathen; wie sich der Abg. v. Auerswald ausdrückte, deshalb wurde auch der
Antrag verworfen, nicht des Prinzips halber, da man doch für Aufhebung der
Todesstrafe gestimmt hat.
Die Kommission für Berg- und Hüttenwesen hat so eben ihren Bericht, die
Anträge der Abgeordneten Harkort, Hambloch, Schadt,
Krackrügge und Müller (aus Brieg),
betreffend: über die Regulirung und Gleichstellung der
Bergwerks-Abgaben, den Mitgliedern der Vereinbarungs-Versammlung
überreichen lassen. Nachdem die Kommission alle ihre Gründe
auseinandergesetzt und alle Einwendungen widerlegt hat, schlägt sie im
Einverständniß mit den Antragstellern, folgenden Gesetzentwurf vor:
§ 1. Vom 1. September 1848 ab sollen die dem Staat gebührenden
Bergwerksabgaben im ganzen Königreich nach gleichem Maßstab erhoben
werden.
§ 2. Sie zerfallen:a) in eine fixe Steuer von 2 Thlr. 20
Sgr. (10 Francs) von 381 Morgen (1 Quadrat Kilometer);
b) in eine
proportionelle Steuer, welche 5 pCt. des Reinertrags nicht übersteigen
darf;
c) in einen Beschlag von 10 pCt. der fixen Steuer als Fond
für Steuernachlässe zu Gunsten solcher Bergwerks-Eigenthümer, welche
Verluste oder Unglücksfälle erlitten haben.
Alle übrigen bisher an den Staat entrichteten Bergwerksabgaben sind mit dem
1. September 1848 aufgehoben.
§ 3. Bis zum Erlaß eines neuen Berggesetzes kommen für die Ermittelung und
die Erhebung die für das linke Rheinufer geltenden gesetzlichen Bestimmungen
(Dekret vom 6. Mai 1811; K. O. vom 30. August 1820) zur Anwendung.
§ 4. Die Entrichtung der den Standesherren oder anderen Privaten gebührenden
Zehnten übernimmt der Staat. Den Betrag der auf diese Art entrichteten
Zehnten zieht er verhältnißmäßig von sämmtlichen gleichartigen Gruben der
Landestheile rechts des Rheines wieder ein.
§ 5. Das gegenwärtige Gesetz bezieht sich nicht auf solche Abgaben, welche
sonst noch an Korporationen, Institute und Privaten (Kirche, Schule,
Knappschaftskasse etc.) zu entrichten sind.
Die dem Berichte angehängte, vergleichende Zusammenstellung der im Jahre 1847
im ganzen preußischen Staate aufgekommenen Bergwerkssteuern an Zehnt etc.
ergibt folgendes Resultat:Geldwerth der gewonnenen
Produkte Thlr. 7,642,788 11 Sg. 9 Pf.
Ausbeute aller Bergwerke
Thlr. 1,575,983 8 Sg. 4 Pf.
Zubuße mehrerer Bergwerke Thlr. 813,747
5 Sg. 5 Pf.
An Gefällen und Sporteln sind zu der landesherrl. Kasse
geflossen Thlr. 688,090 18 Sg. 5 Pf.
Eine Steuer zu 5 pCt. von der
reinen Ausbeute würde betragen haben Thlr. 38,111 24 Sg. - Pf.
Der Abgeordnete Pohle hat eine schleunige
Interpellation an das Kriegsministerium gerichtet: 1) ob das
Kriegsministerium nicht geneigt sei, die, in der an des Königs Majestät
gerichteten und durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Juni c. genehmigte
Proposition des Staatsministerii vom 31. Mai c., betreffend die Festsetzung
eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens der Civilbeamten etc.,
enthaltene Zusage:daß das Kriegsministerium einen
gleichen Vorschlag hinsichtlich der Pensionen für das stehende Heer unverweilt vorlegen werde,
nunmehr sofort
in Erfüllung gehen zu lassen?
2) Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Juni c. sind die
Reisekosten-Vergütungen für Civilbeamte etc. auf billige Pauschquanta
reducirt worden. Diese Kabinets-Ordre gründet sich auf einen Vorschlag des
Staatsministeriums vom 29. Mai c., welcher eine anderweitige Vorlage in nahe
Aussicht stellt, wodurch die Vergütung der Reisekosten der zum stehenden Heere gehörenden Personen nach denselben
Maßgaben regulirt werden soll. ‒ Ich erlaube mir zu fragen:
Wann diese Ersparnißmaßregel in Bezug auf das stehende Heer nunmehr zu
erwarten steht?
Die Abgeordneten Teichmann und Hepche beantragen folgende höchst
schleunige Interpellation an das königl. Staats-Ministerium,
betreffend die in Schweidnitz (Provinz Schlesien) am 31. v. M. Statt
gefundenen blutigen Ereignisse.
1) Sind Einem hohen Staatsministerium die blutigen Ereignisse bekannt, welche
am 31. v. und 1. d. M. zu Schweidnitz Statt gefunden haben, und durch den
dortigen Kommandanten veranlaßt sind?
2) Was ist event. wegen Untersuchung dieser unglücklichen Vorfälle
geschehen?
3) Welche Maßregeln gedenkt Ein hohes Staatsministerium zu ergreifen, um das
Land vor dem Wiedervorkommen solcher Ereignisse zu sichern?
Diese Interpellation nebst der des Abgeordneten Elsner, welcher die Zurückziehung des Militärs aus Hirschberg
will, ferner die wegen der Konstabler von Rodbertus
und v. Berg und eine so eben angekündigte des
Abgeordneten Klingenberg über die Zerwürfnisse im
Löbauer Kreise, haben die Priorität auf der zu morgen angesetzten
Sitzung.