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Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum
Diebstahl.
(Fortsetzung.)
Pr. Wo war die Gräfin?
A. Die Gräfin war in Düsseldorf und hatte dort von der Frau Wachter von dem
Schenkungsakt zu Gunsten der Meyendorf gehört. Die Gräfin ging hierauf nach
Aachen, besuchte in Begleitung des Pastors Bockum den Grafen und machte
diesem Vorhaltungen wegen der Schenkung, sowie daß sie gehört habe, der Akt
sei simulirt. Der Graf versprach einen Revers auszustellen, daß das letztere
wahr sei; versöhnte sich mit der Gräfin und versprach das eheliche Leben
wieder fortzusetzen. Gleich darauf wechselte der Graf aber seine Wohnung,
augenscheinlich, damit die Gräfin ihn nicht finden könne, und weigerte sich
dann die Gräfin bei sich aufzunehmen und die Ehe wiederherzustellen.
Pr. Haben Sie versucht dem Grafen nahe zu kommen?
A. Ja, ich habe ihn auf der Straße angesprochen. Nach dem Cassettendiebstahl
schickte ich dem Grafen einen Brief durch Hoppe. Letzterem ist aber beim
Grafen die Thüre gewiesen worden. Durch Geschäfte veranlaßt, reiste ich nach
Heidelberg, von wo aus ich dem Grafen schrieb, um über die Behandlung des
Hoppe Aufklärung zu erhalten.
Pr. Haben Sie den Grafen zu sich eingeladen oder haben Sie erwartet, daß er
Sie besuchen würde?
A. Der Graf ließ mir sagen, er wolle mich besuchen.
Pr. Hoppe spricht von einem Vergiftungsversuch durch Cigarren und
Champagner.
A. Ich werde später hierauf zurückkommen; doch bemerke ich jetzt schon, daß
die Kammerjungfer Majunke damals nicht in Aachen war und doch dieser Vorfall
bezeugt.
Pr. Haben Sie eine Pistole getragen.
A. Ich trug ein kleines Terzerol.
Pr. Jä Ihnen diese Pistole nicht einmal im Kursale zur Erde gefallen.
A. Ja, sie ging aber nicht los ‒ sie war nicht geladen.
Pr. Haben Sie versucht in's Haus von Colin, wo der Graf wohnte, zu
kommen?
A. Ich wollte in diesem Hause miethen, aber der Graf wohnte noch nicht
da.
Pr. Haben Sie in Aachen einen Brief des Grafen an Fr. v. Meyendorf von der
Post entwenden lassen?
A. Nein, Paul Kurz hat das aus eigenem Vorwitz gethan.
Pr. Haben Sie Hoppe beauftragt, die Bekanntschaft von Postbeamten zu suchen,
sich nach ihren Vermögensverhältnissen zu erkundigen und Geldversprechungen
zu machen?
A. Nein.
Pr. Es ist ein Brief in Aachen entwendet worden.
A. Hierüber habe ich gesprochen; ich habe blos den Kurz beauftragt, sich auf
der Post zu erkundigen, ob dort Briefe aus Düsseldorf an die Meyendorf
angekommen seien, weil ich vermuthete, daß diese vom Grafen herrührten. P.
Kurz hat aber aus eigenem Antrieb den Brief genommen.
Pr. Sie konnten doch aus der Existenz dieser Briefe nicht auf den Inhalt
schließen. Die Meyendorf konnte von ihrem früheren Aufenthalte am Rhein her
mit andern Leuten in Briefwechsel stehen und der Inhalt der Briefe
unverfänglich sein.
A. Der Inhalt der Briefe war wahrscheinlich nicht unverfänglich, schon seit
1832 bestand ein Verhältniß zwischen dem Grafen und der Meyendorf.
Pr. Kurz und Hoppe sprechen gegen Sie.
A. Ich habe den Gegenbeweis geliefert, Hoppes Aussage widerspricht sich
überall.
Pr. Es wurde aber ein Brief der Post entzogen, und dieser Brief enthält Data,
welche zu folgenden Schritten veranlaßten: Sie sollen Mendelssohn nach
Düsseldorf und dann mit Fr. Kurz nach Uckerath geschickt haben.
A. Diesen Brief habe ich der Gräfin allerdings ausgehändigt; ich habe aber
keinen Auftrag zu dieser Reise gegeben.
Pr. Es soll auf dieser Reise der Versuch zur Bestechung eines Postboten
gemacht sein.
A. Ich weiß nichts davon; ich war damals in Aachen.
D. Pr. verliest den Brief des Pollmann.
A. Dieser Brief ist schon im Prozeß gegen Mendelssohn auffallend gedeutet
worden; ich habe nie mit Pollmann verkehrt und bin nie unter falschem Namen
gereist. Die Fremdenbücher beweisen das.
Pr. Es folgt dann ein Brief an „eine getreue Seele“, aus Deutz datirt.
A. Dieser Brief ist nicht von mir, er scheint von Oppenheim zu sein.
Pr. Die Gräfin und Mendelssohn sollen am 9. Juli bei Rener gewesen sein, am
3. August war Mendelssohn zugleich mit dem Grafen bei Disch.
A. Seit dem 28. Juli habe ich Aachen nicht verlassen und doch sagt Hoppe, ich
hätte damals ein Attentat auf des Grafen Koffer gemacht.
St.-Pr. Hoppe spricht von einem frühern Vorfalle.
Pr. Haben Sie damals Mendelssohn und Kurz beauftragt, einen Brief zu stehlen
und ein Koffer der Meyendorf gegen ein anderes zu vertauschen?
A. Nein, diese Geschichten sind sämmtlich nach derselben Schablone
zugeschnitten.
Pr. Haben Sie versucht, den Fowinkel zum Diebstahl einer Schatulle des Grafen
zu verleiten?
A. Nein.
Pr. Haben Sie dem Fowinkel geschrieben und 30 Thlr. geschickt?
A. Ja. Fowinkel hatte seine Stelle beim Grafen verloren und wurde von der
Gräfin unterstützt.
Pr. Hier ist ein Brief, der dasselbe Siegel trägt wie der erste, den Sie
nicht anerkennen wollen.
A. Das Siegel beweist nichts dem Datum gegenüber, es gibt viele solcher
Siegel, mein Siegel kann mißbraucht sein.
Pr. Ein Brief vom 3. März 1847 an Fowinkel mit 15 Thlr. räth diesem an, einen
Paß nach Oestreich zu nehmen, vorher aber vom Bürgermeister eine
Bescheinigung über die Abreise zu erwirken, um sofort gerichtlich vernommen
zu werden.
A. Ja, Fowinkel wollte in seine Heimath reisen und deshalb wollte ich seine
Wissenschaft in perpetuam memoriam konstatiren. Im gemeinen Rechte ist dies zulässig.
(Nachmittags.)
Verth. Es finden Machinationen zu Gunsten des Grafen statt. Klotz und Asbach
haben in der Voruntersuchung gesagt, Lassalle habe versucht, sie zu
bestechen. Beide, welche jetzt nicht als Zeugen geladen sind und in der
Sitzung anwesend waren, sagen jetzt, derjenige, den sie für Lassalle
gehalten, sei nicht der Angeklagte. Die Aussage Löhes, der als Zeuge geladen
ist, hängt mit der dieser Beiden zusammen und ist schon deshalb die
Vernehmung derselben erforderlich.
St.-Pr. Man scheint die Aussage des Zeugen Löhe zu fürchten. Ich habe
denselben nur laden lassen, um zu konstatiren, wovon er einen zu den Akten
gegebenen Brief erhalten. Die Vernehmung von Klotz und Asbach ist daher
überflüssig.
Verth. Ferner bezeugt der Sohn des Gastwirths Kux aus Neuß, daß die beiden
Zeugen Goedsche und Meyer, deren Verschwinden ich heute morgen beim Aufrufe
erwähnte, vorgestern nach Neuß gereist sind und dort mit Stockum, dem
Hauptagenten des Grafen, konferirt haben. Ich beantrage, daß vermöge der
diskretionären Gewalt des Präsidenten, Klotz, Asbach und Kux vorgeladen
werden.
[0356]
Pr. Eine Verfügung darüber muß ich mir vorbehalten. (Zum Angeklagten sich
wendend): Am 20. August soll die Meyendorf unerwartet von Aachen abgereist
sein.
A. Als die Versöhnung nicht zu Stande gekommen war, kam P. Kurz am 20. August
in das Hotel, wo ich mich bei der Gräfin befand. Mendelsohn und Oppenheim
waren auch dort. Er brachte die Nachricht, daß die Meyendorf abreise. Wir
glaubten nun sei die Sache entschieden und nichts mehr zu machen. Denn
unterdessen hatte die Kammerfrau der Meyendorf die Einregistrirung der
Schenkungsurkunde beim Hypothekenamte zu Düsseldorf nachgesucht. Das Amt
hatte die Einregistrirung aber verweigert, weil der Akt von einem
ausländischen Notar aufgenommen war. Wir mußten jetzt wissen, ob die
Meyendorf nicht wieder nach Düsseldorf reise und vielleicht den inzwischen
neuaufgenommenen Akt registriren lasse. Oppenheim und Mendelsohn reisten um
12 Uhr Mittags der Meyendorf nach oder vielmehr P. Kurz wurde
vorausgeschickt. dann reiste Mendelsohn und erst später Oppenheim ab. Ich
selbst habe erst um 7 Uhr Abends die Gräfin verlassen.
Pr. Haben Sie in Aachen schon gewußt, wo die Meyendorf absteige?
A. Das wäre unmöglich.
Pr. Wer hat den Kurz vorausgeschickt?
A. Mendelsohn oder Oppenheim.
Pr. Ist Kurz dem Mendelsohn und Oppenheim begegnet?
A. Ja.
Pr. Wo waren Sie als Sie die Nachricht von der Abreise der Meyendorf
erhielten?
A. Im Salon des ersten Stocks, später Parterre.
Pr. Stand die Thüre auf?
A. Ich weiß nicht, glaube es aber nicht.
Pr. Hoppe behauptet es.
A. Hoppe sagt auch wir wären in meinem Zimmer gewesen.
Pr. Hoppe sagt, Sie hätten gesagt, Du reist ihr nach selbst ins Ausland und
nimmst die Kassette weg.
A. Es ist nicht wahr.
Pr. Was war denn der Zweck, daß Oppenheim der Meyendorf folgte?
A. Oppenheim erbot sich ihr nachzureisen, um zu sehen, ob die Meyendorf nach
Düsseldorf reise und um Auskunft über den Akt zu erhalten. Ich billigte
diesen Zweck durchaus.
Pr. Haben Sie dem Mendelsohn Geld gegeben?
A. Nein, Mendelsohn war bemittelt und hatte auch damals Geld.
Pr. Hoppe sagt, Sie hätten ihm Geld gegeben.
A. Das hängt mit der übrigen Aussage des Hoppe zusammen.
Pr. Mendelsohn, Oppenheim und Kurz, der später nach Köln zurückgekommen ist,
habe sich unter fremdem Namen im Mainzer Hofe ins Fremdenbuch eingetragen.
Dort wurde am andern Morgen die Kassette entwendet. (Der Präsident gibt nun
die aus den früheren Verhandlungen bekannte Geschichtserzählung. Er schließt
mit den Worten:) Im Koffer befanden sich u. A. eine Pistole, eine Kugelform
und eine Perücke.
A. Ich habe die Perücke in Düsseldorf meinem Friseur abgekauft, um ihm ein
Verdienst zukommen zu lassen. Von einem Gebrauche dieser Perücke weiß ich
nichts. Ich habe kein Augenmerk darauf gehabt und weiß auch nicht einmal wie
dieselbe in den Koffer verschleppt worden ist.
Pr. Im Koffer fand sich der Entwurf eines Widerrufs des Schenkungsakts.
A. Dieser Entwurf rührt von Aachen her. Oppenheim hatte ihn aufgesetzt. Er
sollte ein Revers werden, den die Meyendorf unterzeichnen sollte. Der Graf
konnte das oneröse Geschäft nicht einseitig widerrufen, und deßhalb war
dieser Revers von Seiten der Meyendorf zur Versöhnung nothwendig. (Der Pr.
verliest den Revers und bemerkt dazu, daß die Form beleidigend sei, und daß
wohl Niemand einen solchen Revers ausstellen würde.)
A. Ich habe den Entwurf nicht gemacht, die Form hätte allerdings anders sein
können.
Pr. Man hat geglaubt, es habe die Unterschrift erzwungen werden sollen?
A. Ich weiß das aus der Mendelsohn'schen Prozedur. Diese Vermuthung entbehrt
jedes Anhalts.
Pr. Sind Oppenheim und Mendelssohn nach Aachen zurückgekehrt?
A. Ja, ich erfuhr zuerst von Oppenheim, daß er die Kassette habe; ich war
hierüber erstaunt, und machte ihm Vorwürfe, da ich diese Handlung schon
wegen ihrer Unzweckmäßigkeit nicht billigen konnte. Mendelssohn kam erst
später, und erzählte, die Kassette sei ihm wieder abgenommen.
Pr. Haben Sie dem Oppenheim und Mendelssohn Pässe verschafft?
A. Nein.
Pr. Ihr Brief spricht von Rücksendung von Pässen, namentlich dem des Hoppe.
Hatte Mendelssohn diesen Paß?
A. Das weiß ich nicht, Mendelssohn besaß von Berlin aus einen Paß von
mir.
Pr. Haben Sie Mendelssohn Geld geschickt?
A. Mendelssohn war durch den Kassettendiebstahl mit seiner Familie zerfallen
und ohne alle Mittel; deshalb sandte ich ihm von jetzt ab zuweilen Geld.
Pr. Sind Sie mit Oppenheim nach Köln gereist?
A. Ja.
Pr. Wo sind Sie später gewesen?
A. Bis zum Herbst 1847 mit der Gräfin in Deutz.
Pr. Sie sollen Bestechung des Sekretariatsgehülfen von Werder versucht haben,
um die Einsicht von Akten zu erlangen und Papiere zu vernichten?
A. Keine Bestechung, ich hielt mich zur Vernichtung für berechtigt.
Pr. Wie waren Sie berechtigt?
A. Als ich die Akten fand, waren sie nicht in gerichtlichem Verwahre, der
Gehülfe war kein amtlicher Depositar.
Pr. Aus dem Grunde sind Sie auch außer Verfolgung gesetzt worden, Sie waren
aber nicht berechtigt, den Gehülfen zu einer Pflichtverletzung zu verleiten;
die öffentliche Moral erlaubt dergleichen nicht?
A. Der Instruktionsrichter Oster hat konstatirt, daß die Papiere keinen Bezug
auf die Untersuchung hatten.
Pr. verliest nochmals aus dem oben erwähnten Briefe an Heine die Stelle: „Ich
wollte eine Prodigalitätsklage gegen den Grafen anstellen. Hierzu war der
Besitz des Schenkungsakts wichtig und Oppenheim und Mendelssohn wollten sich
dessen bemächtigen.
A. Dieser Brief enthält nichts Neues.
Pr. Mendelssohn soll eine untergeordnete Rolle gespielt, Sie dagegen die
Leitung gehabt haben. Sie haben gestanden, nach der Verhaftung Oppenheims
Bevollmächtigter der Gräfin gewesen zu sein.
A. Wir waren befreundet.
Pr. Kurz sagt, Mendelssohn habe sich beklagt, Sie hätten ihn ausgeschimpft,
als er ohne den Brief, den auffangen sollte zurückgekehrt sei.
A. Dies ist an sich unwahrscheinlich; es wird doch Mendelssohn nicht
eingefallen sein sich eine Person wie Kurz gegenüber über mich zu
beschweren.
Pr. Hoppe und die Majunke haben erzählt, Mendelssohn habe kein Geld
gehabt.
A. Das ist nicht wahr.
Pr. Mendelssohn hat bei Nuellens in Aachen sich ohne die Zeche zu bezahlen,
entfernt. Nuellens ist ihm nachgeeilt, hat ihn auf dem Bahnhofe getroffen,
Mendelssohn hat ihm einige Louisd'or angeboten. Da dies aber nicht
ausreichte zur Bezahlung der Rechnung, ist er mit Nuellens zurückgekehrt,
hat aus Ihrem Hotel Geld geholt und ist dann noch mehrere Tage in Aachen
geblieben.
A. Mendelssohn hatte 1200 Thlr. in Berlin zu erheben. Da die Auszahlung sich
aber verzögerte, so ist er gleichwohl zuweilen ohne Geld gewesen.
Pr. Mendelssohn hat später aus dem Gefängniß Briefe an Lölgen gerichtet,
worin er Ihnen Vorwürfe über sein Schicksal macht.
A. Diese Vorwürfe treffen Mendelssohn selbst; die Briefe wurden auf Lölgens
Veranlassung geschrieben, um den Grafen zu bestimmen, von weiteren
Verfolgungen gegen Mendelsohn abzustehen.
Pr. verliest Briefe von Mendelssohn an Lölgen.
A. Alle diese Briefe sind nach dem Diebstahl geschrieben.
Pr. Kein einziger Brief hat merkwürdiger Weise ein Datum.
A. Vor dem Diebstahl war Mendelssohn nicht in Paris.
Pr. Welcher Gladbach ist es, der in den Briefen erwähnt wird?
A. Der Landtagsdeputirte.
Pr. Der sollte also auf die Deputirten wirken. ‒ A. Seiner Ueberzeugung
gemäß.
St.-Prokurator. Oppenheim soll zuerst wie Sie sagen auf die Idee gekommen
sein, der Meyendorf nachzureisen. Dies steht mit Ihrer Aussage vor dem
Untersuchungsrichter in Widerspruch.
A. Ich habe dort nicht gesagt, ich hätte Auftrag gegeben; der
Untersuchungsrichter hat mich mißverstanden.
Pr. Sie werden nichts Unrichtiges unterschrieben haben.
A. Es muß sich eine Verbesserung im Protokolle finden.
Pr. Liest aus dem Vernehmungsprotokoll vom 22. Februar zwei Stellen:
„Auf die Nachricht vor der Abfahrt der letztern (Meyendorf) sagte ich zu
Mendelssohn und Oppenheim daß sie ihr auf der Stelle folgen, sie beobachten
und auf jede Weise sich Gewißheit verschaffen sollten, wie die Sachen
ständen d. h. was aus dem Akt geworden.“ ‒ Dann: „Wenn ich die Anweisung
gab, sich möglichst Gewißheit darüber zu verschaffen, wie es mit dem Akte
stände, so konnte dies nur auf erlaubte Mittel bezogen werden, jedenfalls
war dadurch nicht gesagt, daß man sich selbst eines verbrecherischen Mittels
bedienen dürfe. Eine Anweisung den Akt zu stehlen wäre meines Ermessens eine
gewaltige Unklugheit gewesen.“
Ein Geschworner. Steht das alles in demselben Protolle?
Pr. Ja.
(Fortsetzung folgt.)