Französische Republik.
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] Paris, 25. Juli.
Ob der Belagerungszustand bald aufhören wird? davon kann vorläufig keine Rede
sein. Jetzt erst fängt er an, seine Früchte zu tragen! das herrliche
Anleihen, zu 75 fr. 25. Nein, noch besser zu 65 fr. 25. denn die Republik
ist ehrlich und läßt dem Herrn Rothschild und Genossen die früher geleistete
Kaution für nicht erfüllte Verpflichtungen zu Gute kommen. Man muß aber auch
sehn, wie die Rothschildschen Papiere floriren, alle ohne Unterschied, 3
procentige, 5 procentige und das beste aller Papiere, das Journal des
Debats. Ja, das Journal des Debats namentlich, das sich in alle Details
dieser Regociation weidlich ergeht, und heute weiter nichts enthält als
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[Spaltenumbruch] Besprechung dieses Anleihens! Was Garnier-Pages nicht gekonnt,
was Duclerc nie vermocht, Goudchaur hat es fertig gebracht. Und der arme
Mann, der es noch so ehrlich meinte, daß daß er die Taxe von 75 fr. 25. so
lange als möglich geheim hielt, um ja nicht der Agiotage Spielraum zu geben.
Als wenn die ganze Geschichte nicht schon vorher zwischen ihm und Rothschild
abgesprochen gewesen wäre! Als wenn die Equipagen, Courire, Schnellläufer
und organisirten Telegraphen vor der Deputirten-Kammer auf etwas Anderes
warteten, als auf die Bestätigung durch die Kammer! Welch neues Leben jetzt
in die Börse fließen wird! Wie alle Papiere nun steigen werden, und wie bald
Rothschild ein Handgeld von 10 Millionen realisirt haben wird! Man braucht
nur an das frühere Anleihen zu denken, wo 10 Millionen wie nichts gewonnen
wurden! Da der Staat die Kaution wiederersetzt, warum läßt er sich nicht
diese gewonnenen Millionen wiederersetzen? Und Proudhon, der pfiffiger sein
will als Herr Rothschild! der durch seine Formel, durch das, was er Arrêt de
la valeur nennt, dem Herrn Rothschild auf ganz friedliche Weise, und durch
seine alleinige Combinationen Alles wieder entreißen will! Nein, da lobe ich
mir die Arbeiter die offen gestehn, daß man dem Herrn Rothschild nur dadurch
einen Strich durch die Rechnung machen könne, daß man einen Strich durch das
Staatsschuldbuch macht!
Sonderbar! In der Provinz klagt man allenthalben, daß man gar nicht mehr
weiß, was das heiße, einen Wechsel eskomptiren, und die Pariser Börse
florirt. Geduld, das wird wieder kommen, meinen die Debats, wenn wieder Geld
unter die Leuten kommen wird. Nur muß man nicht chicaner sur le chiffre, d.
h. nicht knickerich sein mit den Prozenten! das ist einmal eine
Nothwendigkeit, wenn man Geld haben will, muß man es theuer bezahlen, und
das hat die Kammer trefflich verstanden. Die Kapitalisten, sagen die Debats,
thun nichts als gegen gute sichere Prozenten! Der Segen ist ja im Lande, und
die Wein- und Korn-Aerndte übersteigen Alles, was man bisher gesehen. Die
Waizen-Aerndte ist nunmehr vollendet, und die Bauern beklagen sich
allenthalben, zu viel und zu schönen Waizen zu haben. Die Wein-Aerndte
verspricht ein wo möglich noch glänzenderes Ergebniß. Und inmitten dieses
allgemeinen Ueberflusses allgemeine Armuth! Die Bauern können die 45 Cent.
Steuer nicht auftreiben! Der Zustand in Paris ist bekannt.
Eine Patrouille von 30 Mann aus der 6. Legion kehrte gegen Mitternacht durch
die Templestraße nach ihrem Posten zurück. Im Augenblick, wo sie sich des
Postens vom Temple näherte und derselbe sein: Qui-vive! ertönen ließ, fiel
plötzlich ein ungeheuer heftiger Donnerschlag, und schlug in das Haus 69
ein. Es war, als wenn plötzlich eine ganze Batterie Geschütze losgegangen
wäre.
Die Patrouille, vom Blitze verblendet, und über die Ursache des Feuers in
Irrthum gerathen, senkte ihre Gewehre und setzte sich in
Vertheidigungszustand. Glücklicherweise waren ihre Gewehre nicht geladen und
hatten sie keine Patronen. Aber sie glaubten sicher, man schösse auf sie vom
Posten des Temple's, der seinerseits glaubte, daß die Patrouille auf ihn
Feuer gegeben. Das Haus 69 ist sehr beschädigt; 6 bis 7 Männer der
Patrouille hinken; und in der Stadt hieß es wiederum, die „Räuber“ haben auf
die Nationalgarde gefeuert.
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Paris, 25. Juli.
Amtliche Verordnungen aus dem Moniteur: 1. Dekret
rücksichlich der Errichtung eines marmornen Denkmals für den Erzbischof
Affre in der Notredame Kirche in Paris.
2. Bewilligung von 300,000 Frs. für hungernde Künstler und Schriftsteller,
deren Elend fürchterlich.
3. Bewilligung von 680,000 Frs. für die Pariser Theater, zahlbar in
monatlichen Raten.
4. Dekret, das vom 1. Oktober 1850 an, allen Befähigten den unentgeldlichen
Besuch der Kriegsschulen (Ecole polytechnique und Ecoles militaires)
gestattet. Von diesem Tage an werden alle Zöglinge auf Staatskosten genährt,
gekleidet, beherbergt u. s. w. Ueber die bis zu jener Epoche unter den
heutigen Bedingungen noch aufzunehmenden Freischülern (Boursiers) hat der
Moniteur öffentlich Rechenschaft abzulegen, um jeder Gunst vorzubeugen.
5. Bewilligt dem Chef der Regierung 15,000 Frs. für Anlage eines
Publizitätsbureau's zur Beurtheilung des öffentlichen Geistes.
6. Gestattet dem Finanzminister die neuen Staatsanleihen abzuschließen und
eröffnet ihm zu diesem Zweck einen Kredit von 13,131.500 Frs. Zinsen à 5% im
Staatsschuldbuche seit dem 22. März 1848 zum Kourse von 75 Frs. 25 Cent.
7. Fordert die ehemaligen Beamten der Nationalwerkstätten auf, der am 1. Juni
niedergesetzten Liquidations-Kommission jede nöthige Auskunft über etwaige
Rückstände zu geben, und ertheilt zu diesem Behuf jener Kommission die
gehörige Vollmacht.
8. Schafft die Julifeier ab. Der Justizminister Marie befiehlt allen
Gerichtshäfen am 27., 28. und 29. Juli wie gewöhnlich zu sitzen. Die
Einführung der Republik allein soll in Zukunft am 24. Februar gefeiert
werden.
‒ Der Effektivbestand der Mobilgarde ist im Ausschusse der
Nationalversammlung auf 25 Bataillone à 650 Mann festgestellt worden. Die
Unterhaltungskosten sind auf 5,500,000 Franken jährlich veranschlagt.
Hieraus geht hervor, daß der Ausschuß die Beibehaltung dieses wichtigen
Korps beschlossen. Ohne Zweifel wird die Nationalversammlung diese
Vorbeschlüsse genehmigen.
‒ Unsere Sparkasse wird förmlich gestürmt. Seit drei Tagen ziehen sich lange
Reihen der Rue Coq Heron entlang, um sich für ihre Pfänder die neuen Renten
zu holen.
‒ Die politischen Verhaftungen nehmen kein Ende! In voriger Nacht wurden in
Clichy und den Faubourgs St. Antoine und Marcel neue zahlreiche Verhaftungen
vorgenommen.
‒ 8000 ehemalige Glieder der Nationalwerkstätten arbeiten an der Entsumpfung
der Sologne. Sie erhalten freie Wohnung und täglich 11/2 Franken. 2000
Arbeiter aus Elbeuf haben bei der Nationalversammlung gegen jeden Versuch,
die alte Arbeitsdauer wieder einzuführen, protestirt.
‒ Am 1. Januar lagerten im Staatsschatze für Zeitungs- und Beamtenkaution
nicht weniger als 235,685,632 Franken, die laut des Artikels 7 des Gesetzes
vom 4. August 1844 drei Prozent Zinsen tragen. Diese enorme Summe gehört
56,387 Personen, und zwar 45 Millionen wurden von
Provinzialsteuereinnehmern; 341/2 Million von Notaren; 271/2 Million von
Generalsteuereinnehmern; 17 Million. von Steuer-Aspiranten; 14 Million. von
Wechslern; 101/2 Million. von Avoués; 8 Million. von Huissiers und 41/2
Million von Auktionskommissarien deponirt. 339 Zeitungen etc. legten
6,590,000 Franken nieder.
‒ Pascal Duprat hat der Nationalversammlung einen Preßgesetzentwurf im
Gegensatz zu dem ministeriellen vorgelegt. Dieser Entwurf lautet:
Art. 3. Die Originale der von ihren Verfassern eigenhändig zu
unterzeichnenden Aufsätze sind dem Drucker einzuhändigen, der sie bei
gerichtlicher Verfolgung vorzuweisen hat.
Art. 4. Die gerichtlichen Verfolgungen können auf den Hauptredakteur und
Drucker ausgedehnt werden, wenn es sich um Artikel handelt, deren Original
mit der Unterschrift des Verfassers nicht vorhanden. Ihre Bestrafung ist dem
Maaße gleichzustellen, das den Artikelsverfasser selbst treffen würde.
Art. 5. Jeder Verfasser, der sich des Namens eines Drittmanns bedient, um der
gerichtlichen Verantwortlichkeit zu entgehen, ist in seinen bürgerlichen
Rechten während 1 bis 5 Jahren einzustellen, ohne die andern Strafen zu
rechnen. Dasselbe gilt von dem Drittmann (son Complice).
Art. 6. Ist ein Journal drei Male solcher Namensvorschiebung (supposition)
bezüchtigt, so kann es von Gerichtswegen unterdrückt werden.
Art. 7. In allen Preßprozessen hat die Jury, ehe sie über Schuld oder
Unschuld entscheidet, vorher zu bestimmen, ob das vor ihren Schranken
erscheinende Individuum wirklich der ächte Verfasser des inkriminirten
Aufsatzes ist.
Art. 8. Der Hauptredakteur ist jedenfalls mit zur Untersuchung zu ziehen; er
müßte denn nachweisen, daß er von der Insertion des Artikels und seines
Mitarbeiters gar keine Kenntniß hat.
Art. 9. Alle früheren Gesetze rücksichtlich der Kaution und der
Verantwortlichkeit des Geranten sind abgeschafft.
‒ Die Nationalversammlung hat sich vorgenommen, auch nicht einen Stein der
Februararbeiten übrig zu lassen. Goudchaux, Finanzminister, beabsichtigt den
Duclerc'schen Entwurf einer Progressivsteuer für Erbschaften und Schenkungen
von der Tagesordnung zurückzuziehen. Ebenso hieß es, in der gestrigen
Sitzung, werde der Personalarrest, diese Beißzange des Kredits, wieder
hergestellt.
‒ Der Verfassungsausschuß war in jüngster Zeit fast gänzlich zersprengt.
Dornés ist todt; Martin (der Straßburger) auf Urlaub, Lamennais hat
abgedankt und die Herren Tourret und Vaulabelle wurden zu Ministern ernannt.
Auf diese Weise gerieth das große Verfassungswerk ins Stocken. Gestern
indessen hat sein Berichterstatter, Hr. Marrast, die Mehrzahl der Mitglieder
wieder zusammengerufen und der Ausschuß hielt seit mehreren Tagen wieder
seine erste Sitzung. Hoffentlich wird er das Ergebniß seiner Arbeiten der
Versammlung bald vorlegen.
‒ Dem Contre-Admiral Trehouart ist der Befehl zugegangen, im adriatischen
Meere zu kreuzen!
Die Exekutivgewalt hat in Erfahrung gebracht, daß Karl Albert dem sizilischen
Abgeordneten, v. Villafranca, der ihn von dem Beschluß des sizilischen
Parlaments in Kenntniß setzte, erklärt habe: er nehme im Namen seines Sohnes
die Krone Siziliens an.
‒ Nationalversammlung.Sitzung vom 25. Juli. Präsident
Marrast eröffnet dieselbe um 2 1/2 Uhr. General Dudinot, Befehlshaber der
Alpenarmee, erklärt der Versammlung schriftlich, daß er abreisen müsse und
bittet um Urlaub. Bewilligt. Dann schreitet die Versammlung zur Diskussion
des Gesetzes gegen die Klubs,dessen Berichterstatter
der protestantische Pfarrer Cocquerel ist. Eine allgemeine Diskussion fand
nicht statt. Man ging daher zur Berathung der einzelnen Artikel über.
Art. 1. Die Bürger haben das Recht, sich zu versammeln, doch müssen sie sich
den nachstehenden Bestimmungen fügen. (Angenommen.)
Art. 2 schreibt 1) die polizeiliche Anmeldung vierundzwanzig Stunden vor
Eröffnung des Klubs vor, 2) dringt auf Zulassung von Polizeibeamten und
untersagt endlich 3) den Frauen und Minorennen den Besuch der Klubs.
Flocon trägt auf Weglassung dieses Verbots für letztere an. Das Wort femmessolle gestrichen werden.
Ein Mitglied unterstützt ihn darin, indem er zwar die Theilnahme der Frauen
als ordentliche Klubglieder verweigert, aber ihnen den Besuch doch nicht
ganz verbieten möchte.
Flocon protestirt wiederholt, daß man die Frauen den Unmündigen gleich
stelle. Er will nicht zugeben, daß man die Frauen als Unmündige
behandele.
Sr. Romme billigt das Verbot gegen Unmündige ebenfalls nicht.
Die Versammlung schreitet zur Abstimmung.
Dupin: Ich verlange die Abstimmung per Division, d. h. die Trennung der
einzelnen Paragraphen.
Dies geschieht. Die Versammlung entscheidet, daß weder Frauen noch Unmündige
(minorennes) sich in Klubs als Effektivglieder aufnehmen, noch ihnen
beiwohnen dürfen. (Widerspruch zur Linken.)
Nach einigem Lärmen geht die Versammlung zu Art. 3 über. Dieser Artikel
verbietet den Klubs, längere Sitzungen zu halten als die Polizeistunde
vorschreibt. (Angenommen.) Art. 4 gesteht den Polizeibeamten bestimmte
Plätze im Saale an, um die Verhandlungen zu überwachen.
Durrien hält dies gefährlich und protestirt gegen jede Anwesenheit eines
Polizisten.
Ein Glied schlägt vor, es dem Ermessen des Polizeibeamten zu überlassen, ob
und auf welchem Platze er im Saale beiwohnen wolle.
Senard, Minister des Innern: Es ist uns gerade darum zu thun, durch die
rechtliche Anwesenheit eines Polizeibeamten dem Gesetze die gehörige Achtung
zu verschaffen. Deshalb dringt er auf Beibehaltung des Paragraphen.
Durrien protestirt wiederholt, dringt aber mit seiner schwachen Stimme nicht
durch. Der Art. 4 wird angenommen.
Art. 5 schreibt a) die Anlage namentlicher Listen aller Glieder vor und b)
genaue Protokollführung über Alles, was verhandelt wird. Ad a wird
genehmigt. Ad b wird lebhaft bestritten; Senard selbst bekämpft einen Theil
des Paragraphen, weil er den Polizeibeamten verpflichtet, den
Beschwerdepunkt vorher anzuzeigen, ehe er bei der Behörde klage und auf
Bestrafung dringe.
Bac ist der Ansicht, daß dieser Fingerzeig beibehalten bleiben müsse.
Cocquerel unterstützt den Minister und der Paragraph ohne die Worte „nach
vorheriger Andeutung (apres avertissement) wird angenommen.
Art. 6. Rücksichtlich der Symbole und äußerer Abzeichen rief Considerant auf
die Bühne. H. Priest macht einen kleinen Zusatz gegen das
Denunziationswesen, der durchgeht.
Art. 6 wird angenommen.
Art. 7. Betrifft die Wechselverhältnisse von Klub zu Klub und rief zwischen
Bac, dem bekannten Präsidenten der Rue Castiglione (Bergpartei) und Senard,
Minister, einen lebhaften Kampf hervor, der bei Postschluß noch fortdauert.
Kein Zweifel, daß der ganze Entwurf durchgeht. (4 Uhr.)
Nach 4 Uhr. ‒ Artikel 8 verurtheilt Jedermann, der sich mit Waffen im Klub
einfände, zu sechsmonatlichem Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Rechte
von 3 bis 10 Jahren. Angenommen.
Art. 9 und 10 behandeln die gegen Verstöße der Art. 6 und 7 ausgesprochenen
Strafen an Geld und Gefängniß.
Art. 11 überläßt den Gerichten die Wahl, nach Fällung der in Art. 8, 9 u. 10
bedingten Urtheile, die Schließung der Klubs auszusprechen.
Art. 12 straft die Wiederversammlung der Glieder nach gerichtlicher
Schließung des Klubs mit 6 bis 12 monatlichem Gefängniß und Einstellung der
Bürgerrechte von 5 bis 10 Jahren.
Art. 13 lautet also: Unabhängig von obigen Klubs, können die Bürger mit
Genehmigung der städtischen Behörden und unter den von diesen zu stellenden
Bedingungen, zu politischem oder anderm Zwecke
Zirkel oder Versammlungen (réunions) stiften etc. etc.
Dufaure wünschte die Worte „oder anderem“ (Zwecke)
gestrichen.
Dupin vertheidigt dagegen die ursprüngliche Fassung.
Considerant beschwor die Versammlung doch einen Unterschied zwischen geheimen
und öffentlichen Gesellschaften zu machen. Gegen die geheimen möge man
seinethalben strenge Gesetze erlassen, aber gegen öffentliche Vereine solle
man sich doch billiger beweisen.
Cocquerel verwahrte sich im Namen des Ausschusses gegen jeden Verdacht, als
habe er die religiösen Zirkel irgendwie beschränken wollen, wie es die
Vorredner andeuten.
Marrast, Präs.: Zu obrigem Artikel sind nicht weniger als sechs Amendements
gemacht worden.
Flocon: Lesen Sie selbige! Marrast liest die Amendements vor.
Bechard beantragt die Ueberweisung derselben an den Ausschuß. Cocquerel
unterstützt ihn. Die Ueberweisung wird entschieden und die Fortberathung auf
morgen vertagt. Schließlich überreicht Hr. Durrier eine Petition Emil
Girardins, um Aufhebung der Maßregeln gegen die „la Presse.“Um 6 Uhr wird
die Sitzung geschlossen.