Deutschland
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@facs | 0277 |
[
*
] Köln, 23. Juli.
In der letzten Sitzung der hiesigen demokratischen Gesellschaft wurde wegen
der jüngst erlassenen Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und
Heidelberg nachfolgende Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung
berathen und einstimmig angenommen:
Hohe Versammlung!
„Die Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg,
ausgegangen von den betreffenden Partikularregierungen, sind Thatsachen in
so verhängnißvoller Bedeutung für das gesammte deutsche Volk, daß jeder
Deutsche, welchem besonderen Stücke des vielgetheilten Vaterlandes er auch
angehöre, auf's tiefste davon ergriffen werden muß. Diese Verbote sind ein
Attentat auf die heiligsten Volksrechte, auf die Grundlagen alles
gesellschaftlichen Lebens, auf die theuersten Errungenschaften unserer
Revolutionen, ein Attentat auf die Rechte der freien Rede und der freien
Vereinigung! Und ein solches Attentat wird verübt in dem Augenblicke, wo die
deutsche National-Versammlung beschäftigt ist, eben diese Rechte, die in den
einzelnen Staaten garantirt sind, in einer, eines großen Volkes würdigen
Form zu sanktioniren!
Aber noch trauriger als die Thatsachen, noch empörender als die Zeit die man
dazu erwählt, sind die Gründe, welche dafür angeführt werden. Sie liefern
den sonnenklaren Beweis, daß unsere Sonderregierungen nichts so sehr
fürchten, als die Aufhebung der alten deutschen Zerrissenheit, den Untergang
des christlich-germanischen Polizeistaats. Die verantwortlichen Minister von
Würtemberg und Baden nennen das Associationsrecht, die freie
Meinungsäußerung eine „Untergrabung der bestehenden Staatsordnung“ eine
„Bedrohung ihrer Grundlagen.“ Welche Staatsordnung, fragen wir, ist denn
gegenwärtig die bestehende? Es ist der deutsche Bund und das feudalistische
Polizeiregiment, aber gesprengt, aber zertrümmert durch siegreiche
Revolutionen. Und die Wegräumung dieser Trümmer, die Verständigung über den
Plan des neuen Baues, das Zusammenwirken um den Rechten und Bedürfnissen des
Volkes Geltung zu verschaffen und entgegensetzte Bestrebungen zu bekämpfen ‒
das zeugte von „verderblichen Tendenzen“, das verhinderte „die Rückkehr des
Vertrauens, die Verbesserung der gedrückten Verkehrs- und
Gewerbsverhältnisse,“ das zöge von der Berufsthätigkeit ab und „brächte auf Abwege?! Freilich sind diese Tendenzen
verderblich für diejenigen, die aus den Schutthaufen der Gegenwart das
Gefangenhaus der Vergangenheit wieder aufführen wollen, freilich gefährlich
und auch aufregend für die Zuchtmeister und Aufseher, die in ihre alte
Gewohnheit bald wieder einzutreten hoffen.
Sollen diese Anschuldigungen, die uns in die Zeiten der Censur und der
Maßregelung zurückversetzen, einen Sinn haben, so müssen sie sich vor Allem
gegen die National-Versammlung selber richten; denn auch sie ist erstanden
aus dem Umsturz der „bestehenden Staatsordnung“, auch sie ist hervorgegangen
aus der freien Vereinigung, aus der freien Meinungsäußerung und sie greift
nicht nur täglich die „bestehende Ordnung“ an, es ist ihre besondere
Bestimmung, eine ganz neue Ordnung zu schaffen. Soll auch sie eines Tages
wegen „verderblichen Tendenzen“ verboten werden?
Doch wozu weiterer Worte, die deutsche National-Versammlung, ist sie anders
eingedenk ihres Berufes, wird handeln, und zu dem Ende beantragen die
unterzeichneten Bürger Kölns:
Die hohe Versammlung wolle Ansicht nehmen von den, unter dem 12. und 14. Juli
d. J. erlassenen Verbote der Vereine zu Stuttgart und Heidelberg.
Sie wolle diese Verbote als ein Attentat auf die Grundrechte des deutschen
Volkes und auf die Existenz der hohen Versammlung selbst unverzüglich
aufheben, endlich durch ihre Centralgewalt bewirken lassen, daß die
Minister, welche diese Verbote unterzeichnet haben, ihres Amtes entlassen
und in Anklagezustand versetzt werden, als Verräther an der Sache des
deutschen Volkes.
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@facs | 0277 |
Edition: [Karl Marx: Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe und seine Motivierung. In: MEGA2 I/7. S. 407.]
[
**
]
Köln, 25. Juli.
Ein berüchtigter Gauner des gesegneten Viertels von St. Giles in London
erschien vor den Assisen.
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@facs | 0277 |
Edition: [Friedrich Engels: Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände. In: MEGA2 I/7. S. 416.]
[
**
]
Köln, 25. Juli.
(Vereinbarungssitzung vom 18.)
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[0278]
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@facs | 0278 |
Frankfurt.
Vor etwa zwei Jahren wurde Dr. Freiberg in Berlin wegen des bekannten
Omnibusunternehmens in Berlin als gemeiner Dieb eingesteckt. Man sprach
damals von manchen Compagnons bei dieser schmutzigen Geschichte, die der
Strafe des Gesetzes entgingen. Heute lesen wir in der Reichstagszeitung
folgende Anfrage:
Ist der Reichsjustizminister Dr. Heckscher derselbe
Dr. Heckscher aus Hamburg, welcher bei dem
Omnibusunternehmen des Dr. Freiberg in Berlin ‒
glorreichen Andenkens ‒ betheiligt war?
[(R. Z.)]
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@facs | 0278 |
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103
] Berlin, 23. Juli.
Die Verfassungs-Kommission wird ihre Arbeit bald
vollendet haben. Die zwei letzten Abtheilungen, „von der richterlichen
Gewalt“ und „von den Finanzen“ enthalten manches Neue. Besondere Anerkennung
findet die Bestimmung: „Die Verleihung von Titeln, die
nicht unmittelbar mit dem Amte verbunden sind, und von Orden, so wie die
Zuwendung von Gratifikationen an Richter darf nicht stattfinden.“ ‒
„Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Zivil- und Strafsachen
sollen öffentlich sein.“ ‒ „Bei den mit schwerer Strafe bedrohten Handlungen
‒ Verbrechen ‒ so wie bei politischen und Preßvergehen, darf die
Entscheidung über die Schuld des Angeklagten nur durch
Geschworne erfolgen, deren Einrichtung durch ein Gesetz geregelt
wird, welches der Verfassungsurkunde beigefügt ist.“ ‒ „Es ist keine
vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Zivil- und
Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten
Rechtsverletzungen gerichtlich zu belangen.“
‒ „Die Richter werden vom Könige auf ihre Lebenszeit ernannt. Sie können nur
durch Urtheil und Recht aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und
bestimmt haben, ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben, unfreiwillig an
eine andere Stelle gesetzt oder pensionirt werden. Auf die Staats-Anwälte finden diese Bestimmungen keine
Anwendung. Auf die Versetzungen, welche durch Veränderungen in der
Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden obige
Bestimmungen keine Anwendung.
In den Finanzangelegenheiten hat die
Verfassungs-Kommission noch folgende Bestimmungen aufgenommen: „ In Betreff
der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende
Steuergesetzgebung soll einer Revision unterworfen und dabei jede solche
Bevorzugung abgeschafft werden.“ ‒ „Gebühren können Staats- oder
Kommunal-Beamte nur auf Grund des Gesetzes erheben.“ ‒ „Die Aufnahme von
Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt.
Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantien zu Lasten des Staates.“ ‒ „Zu
Etatsüberschreitungen ist die nachträgliche Genehmigung der Kammern
erforderlich.“ ‒ „Die Rechnungen über den Staatshaushalt werden von der
Ober-Rechnungs-Kammer geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über
den Staatshaushalt jeden Jahres wird von der Ober-Rechnungs-Kammer den
Kammern zur Entlastung der Staats-Regierung vorgelegt.“
Ein feiges, heimliches Denunciationswesen, welches an die niederträchtigsten
Zeiten des römischen Kaiserreichs erinnert, greift hier immer mehr und mehr
und sich. Es ist Thatsache, daß sich reaktionäre Vereine förmlich damit
beschäftigen, nicht allein alle freimüthigen Erzeugnisse der Presse, sondern
auch mündliche Aeußerungen der demokratisch-gesinnten Bevölkerung, wahre und
unwahre, zu denunziren. Die Untersuchungsrichter sind mit Voruntersuchungen
aller Art überhäuft. Jede Aeußerung, sobald sie eine hohe Person oder
Staatsbehörde nur entfernt betrifft, wird der Staatsanwaltschaft angezeigt.
‒ Hat Jemand das besondere Mißfallen der reaktionären Partei erregt, so
beschließt sie, ihn so bald wie möglich unschädlich zu machen, und wenn sie
ihn auch falsch anschuldigen sollte. In diesem Falle befindet sich der
Abgeordnete des dritten Berliner Wahlbezirks, Behrends, zur äußersten Linken gehörend, der jetzt erst in einem
anonymen Briefe dem Staatsanwalt denunzirt wird, am 14. Juni, vor Erstürmung
des Zeughauses, als die Deputation wegen Ausdehnung der Volksbewaffnung ohne
genügenden Bescheid vom Kriegsminister zurückgekommen war, gerufen zu haben:
„Nun zu den Waffen!“ Der Denunziant ist durch die Bemühungen der
Kriminalpolizei ermittelt und er hat sich bereit erklärt, seine Anzeige zu
beschwören. Er darf aber keinesfalls zum Eide gelassen werden, denn es ist
offenbar, daß er einen Meineid leistet, um der Strafe einer falschen
Denunziation zu entgehen.
Die Ausarbeitung der neuen Kommunalordnung soll im Ministerium beendigt sein.
Sie ist für Land- und Stadtgemeinden gleichmäßig, sie hat aber einen Wahlcensus. Zur Wahl der Gemeindevorsteher ist Jeder
berechtigt, der das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, im vollen Besitze der
bürgerlichen Rechte ist und ein Jahr in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.
Außerdem muß er ein Grundstück besitzen, oder in allen Orten unter 5000
Einwohnern ein Einkommen von 150 Thlr. jährlich; in Orten von 5-10000
Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. jährlich; und in den Städten über
10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. jährlich bestimmt nachweisen
können. Wahrscheinlich haben wir die Vorlage dieses Gesetzes schon in
einigen Tagen zu erwarten.
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@facs | 0278 |
Berlin.
Dem Prozeß gegen Urban und Genossen wegen Aufruhrs wird noch ein Nachspiel
folgen, da dem Vernehmen nach auch gegen den Studenten Feenburg, den
Schauspieler Trzeck und den Maler Glade die Versetzung in den Anklagezustand
beschlossen worden ist.
[(Nat.-Z.)]
‒ Die Neue Preußische Zeitung theilt mit: Man unterhält sich von einem Briefe
des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht
gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen, und für den
Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit Englands
Intervention zu seinen Gunsten droht.
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@facs | 0278 |
[
*
] Frankfurt a. d. O.
Das Amtsblatt der hiesigen Regierung enthält eine Bekanntmachung, worin es
heißt: „Nach den gemachten Erfahrungen haben die seither zu erstatten
gewesenen vierteljährigen Sanitätsberichte den daran geknüpften Erwartungen
nicht entsprochen, indem der von vielen Medizinalpersonen bewiesene Mangel
an Bereitwilligkeit zur Erstattung der von ihnen an die betreffenden
Kreisphysiker einzusendenden vierteljährigen Beiträge theils den Physikern
das erforderliche Material zu den von ihnen an die betreffende Regierung
einzureichenden Kreis-Sanitätsberichten vorenthalten, theils zu einer auf
lange hinaus sich erstreckenden, die Zwecke der ganzen Einrichtung
vereitelnden Verzögerung der Zusammenstellung dieser Berichte zu einem
Departements- und Provinzial-Sanitätsbericht die Veranlassung gegeben hat.
In Erwägung dieser Umstände hat das Königliche Ministerium der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beschlossen, die Verordnung,
wonach die nicht im Staatsdienste stehenden Medizinalpersonen vierteljährige
Beiträge zu den seitens der Kreis-Physiker zu erstattenden
Quartal-Kreis-Sanitäts-Berichten zu iefern hatten, so wie die daran sich
knüpfenden Verordnungen wegen der zu erstattenden Kreis-Departements- und
Provinzial-Sanitätsberichte, aufzuheben.
Indem wir diese Bestimmung auf den Grund eines Cirkular-Erlasses des
gedachten Ministeriums vom 1. d. M. zur Kenntniß der Kreisphysiker und der
sämmtlichen betheiligten Medizinal-Personen bringen, sprechen wir das
Vertrauen aus, das diejenigen Medizinal-Personen, welche seither durch
Einsendung werthvoller Beiträge zu den Sanitäts-Berichten sich ausgezeichnet
haben, aus freiwilligem Antriebe auch fernerhin fortfahren werden, ihre
Beobachtungen, namentlich insofern diese sich auf den herrschend gewesenen
genius epidemicus und die etwa vorgekommenen epidemischen, endemischen und
kontagiösen Krankheiten beziehen, uns entweder unmittelbar oder durch die
Kreisphysiker mitzutheilen und zugehen zu lassen. Um solchen Aerzten, so
weit es möglich ist, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, soll bei
Anmeldungen zur Kreisphysikats-Prüfung, so wie bei den Vorschlägen wegen
Wiederbesetzung erledigter Medizinal-Beamtenstellen, dem Ministerium
jedesmal angezeigt werden, ob und eventuell was von den betreffenden
Medizinal-Personen in der in Rede stehenden Beziehung geleistet worden
ist.
Uebrigens bemerken wir, daß es in Betreff der Erstattung und Einrichtung der
vierteljährigen Veterinair-Berichte bei der zur Zeit bestehenden Anordnung
verbleibt.
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@facs | 0278 |
[
*
] Wiesbaden, 22. Juli.
In der heutigen Kammersitzung kamen die jüngsten Vorfälle zur Sprache. Abg.
Schütz interprettirt wegen Einführung des
öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, und verlangt, daß die
inhaftirten „Rebellen“ nur nach diesem gerichtet würden; Minister Hergenhahn
verspricht die Gesetzvorlage in wenigen Tagen. Keim
interpellirt wegen der nach Wiesbaden gezogenen Bundestruppen; Hergenhahn
erklärt, daß nach „Herstellung der Ordnung“ ein Theil derselben schon
abgezogen sei, die übrigen in zwei Tagen entfernt würden. Endlich stellt der
neueingetretene Abg. Raht den Antrag auf Ernennung
eines Ausschusses, welcher untersuchen soll, ob die von der Regierung
ergriffenen Maßregeln gerechtfertigt erschienen. Nach längeren stürmischen
Debatten, wobei mehrere Redner zur Ordnung gerufen werden, und die Herren
Hergenhahn und Raht die Versammlung mit ihren gegenseitigen Schwächen zu
unterhalten suchen, wird der Antrag Rath's von der Majorität verworfen.
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@facs | 0278 |
[
*
] Neustadt a. d. H., 21. Juli.
Die Deputation der Heidelberger Bürger, welche beim Ministerium die Rücknahme
des Verbotes des demokratischen Studentenvereins nachsuchte, hat gestern
dahier den Studenten die abschlägige Antwort überbracht: das Ministerium
erklärt, daß die übrigen demokratischen Vereine nur, weil sie nicht „öffentliche“ Statuten wie der Studentenverein
haben, geduldet würden. Die Studenten haben sich darauf, trotz der Androhung
der Relegation geweigert, zurückzukehren und eine Beschwerdeschrift an die
Nationalversammlung gerichtet. ‒ Aus Tübingen ist eine Deputation mit einer
Anerkennungsadresse angekommen.
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@type | jArticle |
@facs | 0278 |
Mainz, 22. Juli.
Heute Abend ist endlich der Wunsch aller Freunde der bürgerlichen Freiheit
und gesetzlichen Ordnung in unserer Stadt in Erfüllung gegangen: der
konstitutionell-monarchische Verein hat sich gebildet und zählt bereits 400
Mitglieder. Von dem konstitutionellen Verein in Wiesbaden wurde er mit einer
freudigen Aufmunterungsadresse begrüßt. Es wurde eine Adresse an die
National-Versammlung beschlossen.
[(F. O.-P.-A.-Z.)]
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@facs | 0278 |
Von der Bergstraße, 17. Juli.
Die böse Welt mißt den raschen Tod der Frau v. Rothschild dem Aerger zu,
welchen diese Dame dadurch erlitten, daß der Erzherzog Johann sich
freundlich dem Hause Bethmann genähert, Equipage u. s. w. entgegengenommen,
woher denn auch wohl genanntes Haus die Reichsbanquierstellung antreten
werde. Soviel ist gewiß, daß das Haus Rothschild sich etwas an Oestreich
verrechnet hat. Es soll nämlich vor Monden, wo Oestreich in Italien stets
mehr Boden verlor, jede weiteren Vorschüsse verweigert, selbst einige
Hunderttausende zurückgehalten haben, während es doch an genanntem Staate in
früheren Jahren wenigstens zehn bis fünfzehn Millionen Gulden baar
verdiente.
[(V. Z.)]
@xml:id | #ar056_012 |
@type | jArticle |
@facs | 0278 |
[
17
] Prag, 21. Juli.
Der kommandirende General Fürst Windisch-Gratz hat endlich mit folgender
Bekanntmachung den Belagerungszustand aufgehoben. (Siehe unser gestriges
Blatt.) Nun, was sagen Sie zu diesem Produkte Sr. Durchlaucht? Sollte man
nicht glauben, daß wir hier, in einem konstitutionellen Staate, von dem bon
plaisir eines persischen Satrapen, eines türkischen Pascha abhängig sind?
Und wirklich sage ich keine Lüge, wenn ich dieses versichere. Die Willkür
von Seiten der Militärbehörde kannte in der letzten Zeit keine Gränze mehr.
Die Prager Bürgerschaft, die, als sie noch bewaffnet war, nicht viel Muth
gezeigt hat, ist jetzt nach ihrer Entwaffnung gänzlich null. Die
willkürlichsten Verhaftungen nehmen kein Ende. Noch vorgestern wurde ein
Bürger, der sich etwas unzart gegen den Fürsten Windisch-Grätz in einem
Gasthause ausgedrückt und von einem „Spitzel“ sogleich denunzirt worden war,
im Gasthause selbst von einem Detachement Militär aufgehoben und aufs Schloß
abgeliefert. Das Korps der Swornost ist, als bei der Pfingstwoche am meisten
betheiligt, aufgelöst und das Tragen der Abzeichen desselben von der
Polizeibehörde bei Strafe untersagt. Die willkürlichen, zwangsweisen
Enrollirungen von Studenten in die Regimenter dauert fort. Die Kreisbehörden
erlassen förmliche Weisungen an ihre Beamten, vorzüglich die Studenten
auszuheben, weil sie hauptsächlich an den letzten Ereignissen schuld seien,
und doch existirt ein Gesetz, welches einen jeden Studenten, der
Frequentations-Zeugnisse, die nach einer neuern Verordnung die
Vorzugsklassen (Zeugnisse der guten Aufführung) ersetzen, aufzuweisen hat,
vor dem Militärdienst sicher stellt; allein wo kein Kläger ist, ist auch
kein Richter ‒ und hier muckst Niemand. Die Stadt ist ruhig, aber die
Einwohnerschaft hat durch diese Ereignisse einen Schlag, hinsichtlich der
Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte erhalten, von dem sie sich sobald
nicht erholen wird; bei allem was man thut, fragt man erst, ob es
Windisch-Grätz auch erlaubt. Die Truppen werden vom Hradschin herab und ein
Lager beim Invalidenhause beziehen; ob sie bald vermindert werden, weiß ich
nicht, jedoch ist vor einigen Tagen eine Abtheilung Latour nach Italien
abgegangen. Unsere einzige Hoffnung auf die Regulirung unserer Verhältnisse
beruht auf dem Reichstage.
@xml:id | #ar056_013 |
@type | jArticle |
@facs | 0278 |
[
*
] Wien, 21. Juli.
In der 8. vorbereitenden Sitzung, welche anderweitig auch die zweite
ordentliche genannt wird, nahm die konstituirende Reichsversammlung die in
einer der vorbereitenden Sitzungen debattirte vorläufige Geschäftsordnung
einstimmig und ohne Diskussion an. Der Alterspräsident fordert nun zur Wahl
eines wirklichen Präsidenten auf. Resultat der Abstimmung: Dr. F. Schmitt (aus Wien) erhielt unter 289 Stimmen
259. Er übernimmt demnach den Vorsitz. Zum Vicepräsidenten wird Dr. Strobach (aus Prag) mit 258 Stimmen ernannt und
zweiter Vicepräsident wird Hagenauer (für Triest) mit 234 St. Fischhof
bringt zur Diskussion, ob die Eröffnungsrede des Erzherzogs durch einen
bloßen Vortrag des Präsidenten oder durch eine Adresse beantwortet werden
soll. Man entscheidet sich für Ersteres. Borrosch bemerkt noch, daß der
Vortrag sich bloß „in der Sphäre des Gemüths“ bewegen soll. Die Sitzung wird
bis Abends 7 Uhr vertagt und nach der Wiedereröffnung zur Wahl der
Schriftführer geschritten. Die bisherigen Ordner werden durch Akklamation
bestätigt. Die nächste Sitzung wird am 24. Juli stattfinden.
@xml:id | #ar056_014 |
@type | jArticle |
@facs | 0278 |
Wien, 21. Juli.
Eben eingehenden Privat-Nachrichten zu Folge sind die Ungarn am 15. Bei
Szegedin von den Kroaten und Serbiern aufs Haupt geschlagen worden.
‒ Die A. Oestr. Zeitg. will Nachrichten erhalten haben, aus denen hervorgehe,
daß Karl Albert dem Festungskommandanten von Mantua, General der Kavallerie,
von Gorzkowsky, den Antrag gemacht, ihm die Festung Mantua für eine halbe
Million Gulden zu verkaufen. Andere aus Verona angelangte Nachrichten
sprechen von einem Siege der Oestreicher bei Villafranca und der
Gefangennahme von 3000 Piemontesen. Auch sollen 19 Kanonen erbeutet
sein.
Es ist hier die 1. Nr. der „Allgemeinen slawischen Zeitung“ unter
Terebelsky's Redaktion erschienen und bringt das bereits bekannte Manifest
des Prager Slawenkongresses. Wie ich höre will Johann den Reichstag erst am
26. d. Mts. eröffnen.
@xml:id | #ar056_015 |
@type | jArticle |
@facs | 0278 |
[
*
] Wien, 21. Juli.
Der Zweifel Vieler an dem Einrücken der Russen in der Moldau ist jetzt nicht
mehr möglich. Es ist heute die offizielle Bestätigung des Einrückens hier
angelangt.
@xml:id | #ar056_016 |
@type | jArticle |
@facs | 0278 |
[
*
] Rendsburg, 22. Juli.
Heute fand die Schlußsitzung der schleswig-holstein'schen Ständeversammlung
statt. Das Regierungsmitglied Reventlou-Preetz stattet über die
diplomatischen Verhandlungen Bericht ab, und sagt unter Anderem: „Was die
gegenwärtigen Verhältnisse betrifft, so sind die zuerst aufgestellten
Waffenstillstandsbedingungen völlig unmöglich. Sie sind beseitigt,
namentlich zunächst durch die Entschlossenheit des Bundesfeldherrn, und es
wird jetzt auf einer anderen Grundlage unterhandelt, die eher eine
Ausgleichung möglich macht. Diese letztere aber darf man nicht einseitig vom
schleswig-holsteinischen Standpunkt aus beurtheilen, sondern muß festhalten,
daß Schleswig-Holsteins Sache eine deutsche ist. Ganz Deutschland hat zu
entscheiden, ob die Verhältnisse so sind, daß ein augenblickliches Nachgeben
vortheilhaft ist oder nicht. In dieser Hinsicht ist alle Sorge getragen, die
Verhandlungen finden nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Centralgewalt
statt. Die Ehre der Herzogthümer und die Ehre Deutschlands wird gewahrt
werden. Aber die Sache ist zugleich auch eine europäische geworden. Fast
alle Großmächte nehmen an den Unterhandlungen des Waffenstillstandes Theil,
und wird kein Frieden geschlossen, so steht ein allgemeiner europäischer
Krieg zu befürchten.“ ‒ Die Auflösung der beiden Freikorps ist nun wirklich
erfolgt, blos 600 Schleswig-Holsteiner sind in's reguläre Militär
aufgenommen worden.
Französische Republik.
@xml:id | #ar056_025 |
@type | jArticle |
@facs | 0279 |
[
12
] Paris, 23. Juli.
Der „Populaire“ von Cabet sagt vom Belagerungszustande, worin gegenwärtig
Paris versetzt ist:
„Der Belagerungszustand,‒ das ist die Herrschaft des Säbels, der Gewalt,
des Sieges und der Eroberung. Der Belagerungszustand ist der Despotismus
für die Einen und die Knechtschaft für die Andern; es ist das Aufhören
aller Gesetze, aller Civilisation; es ist die Verläugnung des
Vaterlands- und des Freiheitsgefühls. Ja, der Belagerungszustand ist die
Schande, die Erniedrigung Frankreichs, das an der Spitze der Nationen
stehen will, und das so viele Revolutionen gemacht hat, um frei zu sein.
Wahrlich, dieser Zustand wäre selbst den Beduinen gehässig.
„Welches Geschrei erhob sich nicht selbst von der Magistratur aus über
den Belagerungszustand Louis Philippe's!
„Ein Napoleon hätte gefürchtet vom Belagerungszustande zu langen Gebrauch
zu machen, und die Republik dehnt ihn hinaus, nachdem sie die
Insurrektion niedergeschmettert, und warum?‒ um Republikaner gegen
Republikaner zu beschützen.
„O Cavaignac, Cavaignac! wärest du da, um zu deinem Bruder zu reden!“
Cabet geht hierauf auf die Beschuldigung seiner Feinde ein, die ihn als
den Urheber der Insurrektion darstellen. Er weißt nach, daß außer ihm und den drei Prätenden Stoff genug da war,
im Elend, in der Verzweiflung, in der Verläugnung aller gegebenen
Versprechungen, um eine Revolution zu machen. Er, Cabet, sei jedoch ein
beständiger Feind aller gewaltsamen Maaßregeln gewesen. Cabet und Raub?
Cabet und die Vernichtung der Familie? Er, der beständig die Liebe und
die Fraternität gepredigt habe! Sodann tritt er offen gegen die
„Reforme“ und Ledru-Rollin auf, die er bisher aus bloßem Anstande
verschont habe. Wenn man von revolutionären Kommunisten spräche, so
könne man bloß die Anhänger dieser Partei verstehen, obgleich sie im
Grunde nichts revolutionirt hätten. Er sei bloß der Chef der Ikarischen
Kommunisten. Was nun vollends das „Journal des Debats“ anbeträfe, so sei
für es Alles Kommunismus.
„Als die „Presse“ im Dezember vergangenen Jahres im Kampf war mit dem
„Journal des Debats,“ so schrieb letzteres mit der größten Erbitterung,
daß die „Presse“ beinahe kommunistisch geworden sei.
„Als der „Constitutionel“ die Provisorische Regierung und ihren
Finanzminister Garnier-Pages anklagte, die Eisenbahnen zu Gunsten des
Staates ankaufen zu wollen, waren die Provisorische Regierung und Pages
Kommunisten für den „Constitutionel“ geworden.
„Aus demselben Grunde war der Finanzminister Duclerc plötzlich ein
Kommunist geworden. Und heute, wo der Finanzminister Goudchaux diese
Projekte fahren läßt, wünschen ihm die „Debars“ Glück in folgenden
Ausdrücken:
„Herr Goudchaux, indem er mit seinem Vorgänger bricht, und mit denjenigen
Doktrinen, die uns geradezu zum Kommunismus geführt haben würden, hat
Ansprüche auf die Achtung aller Arbeiter aus allen Klassen der
Gesellschaft zu erobern gewußt.“
„Und Carnot, der Minister des Unterrichts, war er nicht ebenfalls des
Kommunismus angeklagt, und mußte er nicht aus diesem Grunde aus dem
Ministerium austreten?
„Man mag es anlegen, wie man will, der Kommunismus ist allenthalben, und
er muß wohl keine so üble Sache sein, da er allenthalben Anhänger hat,
in der hohen Politik sogar.“
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@type | jArticle |
@facs | 0279 |
[
*
] Paris, 23. Juli.
Von sonst gut unterrichteten Personen wird behauptet, daß die
Geistlichkeit von Paris sich in den nächsten Tagen im feierlichen
Aufzuge zum Diktator Cavaignac begeben und um eine allgemeine Amnestie
nachsuchen wird. Unterdeß werden noch mehrere neue Militärkommissionen
ernannt, welche bei der gegen die Gefangenen eingeleiteten Untersuchung
helfen sollen. In der That, ginge es in der bisherigen Weise fort, so
würde die Untersuchung in circa 5/4 Jahren zu Ende sein. Bis jetzt ist
erst über 212 Gefangene das Urtheil gesprochen und diese sind heute
Morgen aus der Conciergerie und dem Palast Luxembourg nach dem Fort
Noisy-le-Sec abgeführt worden. ‒ An den General d'Arbonville, Kommandeur
einer Division der Alpenarmee, ist der Befehl abgegangen, sein
Hauptquartier nach Moulins zu verlegen, so daß sich seine
Okkupationslinie von Clermont Ferrand bis Cosne (Nièvre) erstrecken
wird. ‒ Seit dem 24. Febr. sind 1,200,000 Gewehre, theils nach
Würtemberg, theils nach Sardinien, theils nach der Lombardei ausgeführt
und bei den Douanenämtern deklarirt worden. Gestern gingen wiederum über
50 000 für Italien bestimmte Musketen fort. In allen Gewehrfabriken der
Republik herrscht die außerordentlichste Thätigkeit.
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@facs | 0279 |
Paris.
Diese Nacht gerieth die dem Artilleriepark zunächst gelegene
Bewohnerschaft durch eine Füssillade in nicht geringen Schrecken. Eine
Patrouille näherte sich nach 10 Uhr jenem Park, sah im Dunkeln mehrere
menschliche Gestalten sich bewegen und rief ihnen zu: „Halt, wer da?“ Da
keine Antwort erfolgte, so schoß die Patrouille. Bei näherer Betrachtung
ergab sich, daß es Diebe ‒ keine Insurgenten gewesen.
Großbritannien.
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@type | jArticle |
@facs | 0279 |
[
27
] London, 22. Juli.
Julian Harney hat, im Organ der Chartisten an die „Brüder Demokraten“
eine kurze Schilderung der Zustände, in welchen sich die Familien der
verurtheilten Chartisten befinden, erlassen. Er bemerkt, daß er
absichtlich jedes Wort, das einem Aufrufe zur Unterstützung ähnlich
sehen könnte, unterlasse; denn er sei überzeugt, daß die einfache
Darstellung der Thatsachen für jeden Chartisten Aufforderung genug sein
werde, um seine Pflicht rasch und nach Kräften zu erfüllen. „Werden die
gegen unsere unglücklichen Brüder gefällten Urtheile in Betracht
gezogen, so ist's unmöglich, daß das Volk die Härte der Bestrafung noch
dadurch vermehren sollte, daß es ihre Familien dem Hungertode überließe.
Die eingekerkerten Märtyrer sind gezwungen, blos die Gefängnißkost zu
genießen, die Gefängnißkleidung zu tragen, Tau-Enden klein zu zupfen,
und Aehnliches mehr zu erdulden.“ Harney hebt
besonders die vom Oberrichter Wylde vor der Urtheilfällung
ausgesprochene Verläumdung hervor, als hätten die Angeklagten ihre
Arbeit vernachlässigt, um ungesetzlichen Meetings beizuwohnen ‒ Es wird
nachgewiesen, daß z. B. Fussel, der 7 Kinder hat, wovon das jüngste 5
Monate alt, schon seit 2 Jahren mehr oder weniger arbeitslos gewesen
ist. Sharp war 11 Wochen ohne Beschäftigung; Williams 6 Monate lang ohne
sichere und reguläre Arbeit u. s. w. Damit fällt die Lüge des
Oberrichters in sich selbst zusammen.
Ernest Jones hat vor seiner Verurtheilung an den
Oberrichter ein offenes Sendschreiben: ,Das Recht zu öffentlichen
Volksversammlungen“ erlassen. Wir geben folgende Stellen: „Ich
wiederhole also, Mylord, daß nur das Vorurtheil mich „Schuldig“ erklärt
hat. Glauben Sie indeß nicht, daß ich mich für schuldig halte, weil eine
der Mittelklasse entnommene Jury auf die falsche Anklage eines
Whig-Juristen hin mich als solchen befunden. Ich erinnere mich sehr wohl
der Worte, die Ew. Lordschaft bei einem öffentlichen Diner in der City
gesprochen: „Möge mir die City von Londen die Geschworenen schaffen, ich
werde ihnen das Gesetz schaffen.“ Die City hat Ihnen die Geschwornen und
Sie diesen das Gesetz geschafft und für mich, ich zweifle nicht, werden
Sie das Urtheil schaffen. Was gewinnen Sie dadurch? Ich bin nichts, als
ein Apostel der Wahrheit. Ich bin Ihr Gefangener; aber die Wahrheit
haben Sie nicht eingesperrt; sie ist draußen frei und gewaltig; Ihre
Polizei kann sie nicht einfangen: sie macht ihre Hirschfänger stumpf und
zerbricht ihre Knüttel; der Saame ist ausgestreut und die Frucht ist
aufgegangen und reift heran. Mylord! Sie hören von mir nur eine der
warnenden Stimmen, welche das Leben aus seiner brausenden Tiefe zu Ihnen
hinaussendet. Sie erachten den Chartismus für unterdrückt. Und doch ist
er stärker, als je! So lange das Elend dauert, wird der Chartismus
gedeihen. Es ist der schreckliche Geist, welcher Euch in die Ohren
raunt: „Kein Friede für die Reichen, bis daß dem Armen sein Recht
geworden!“ Der Chartismus ist die Furie an der Seite der Unterdrücker
und der Schutzengel des Fabrikkindes … Macht dem Volke bei Zeiten
Konzessionen. Ihr versagtet den Iren die Repeal und jetzt verlangen sie
volle Selbstständigkeit. Vernachlässigt Ihr länger die Chartisten, so
dürften sie bald nicht mehr mit der „Charter“ zufrieden sein, sondern
dieses Wort in das Schiboleth: „Republik!“
verwandeln. Ich für mein Theil zöge eine friedliche Reform vor; aber ich
stimme auch mit Baron Gurney überein, der
folgenden politischen Grundsatz aufgestellt hat: „Die erste aller
politischen Wahrheiten, die der Seele des Menschen tief eingeprägt ist,
besagt, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht und nur zu seinem Vortheil an
Beamte und Herrscher übertragen wird und daß, wenn
diese übertragene Gewalt gemißbraucht wird, thätlicher Widerstand
nicht blos ein Recht, sondern eine Pflicht ist.“
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@type | jArticle |
@facs | 0279 |
[
*
] London, 22. Juli.
„You are not strong enough for the place, John!“ Du bist nicht stark
genug für den Platz, John! möchte man wieder einmal zu Lord John Russell
sagen, denn die Whigs hier sind abermals so weit herunter gekommen, daß
ein ehrlicher Mann Mitleid mit ihnen haben muß. Die Navigations Bill,
welche die ehrenwerthen Mitglieder des Parlaments nun schon die ganze
Session hindurch und zwar nicht selten bis zwei oder drei Uhr Morgens
diskutirten, sie ist plötzlich vom Gouvernement auf gegeben und bis zum
nächsten Jahre verschoben. Vergebens alle Debatten über die tausend und
aber tausend Punkte, welche mit der Frage zusammenhängen. Wir werden es
uns gefallen lassen müssen, sie seiner Zeit auf's sorgfältigste von
sämmtlichen Freetradern wiederholen zu hören. Aber das Zurückziehen der
Bill hat seine guten Gründe.‒ Die Navigations Acte ist der letzte Punkt
der die Spaltung innerhalb der alten Partei der Conservativen noch
länger aufrecht erhält, der es noch verhindern kann, daß Sir Robert
Peel, der für die Abschaffung der Schifffahrtsgesetze ist, wieder von
den alten Torys mit Lord George Bentinck an der Spitze, der gegen jene
Maßregel stimmt, auf den Schild gehoben wird. Die Whigs fühlen, daß sie
nicht durch ihre eigene Stärke, sondern nur durch die Spaltungen ihrer
Feinde am Ruder geblieben sind; mit dem Ende der Schifffahrtsdebatte
sehen sie auch das Ende ihrer Verwaltung herankommen, und ist es da zu
verwundern, daß der kleine Lord John durch das Aufgeben der Bill seinem
Ministerium wenigstens bis zum nächsten Jahre das Leben noch zu fristen
versucht? Selbst einem so ehrlichen Manne wie Lord John kann es
bisweilen einmal einfallen, „das Heil der Welt“ seinem eigenen Heile
unterzuordnen.
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@facs | 0279 |
[
27
] London, 22. Juli.
In der neuesten Nr. des „Northern Star“ erläßt
das Parlamentsmitglied Feargus O'Connor einen
kräftigen Aufruf an die arbeitenden Klassen Englands und Schottlands.
Zugleich fordert er alle Chartisten-Klubs, alle vereinigten Gewerke etc.
auf, Abgeordnete aus allen Theilen des Landes zu einem
gemeinschaftlichen Kongreß nach Old-Sarum zu senden, damit dort am 13.
August über die fördersamste Organisation der Volksparthei berathen und
Beschluß gefaßt werde. Zur Erreichung einer soliden und in ihrer
Wirksamkeit unwiderstehlichen Organisation des Volkes macht er in dieser
Nr. seinen vor 8 Tagen verheißenen Plan bekannt, der sich im
Wesentlichen an die Statuten der „irischen League“ und an die von
Mitchell ausgearbeiteten Paragraphen zur Organisirung von ganz Irland in
militärisch eingerichteten Klubs anschließt. Doch hat O'Connor alle
Bestimmungen vermieden, welche dem englischen Gesetz zum Einschreiten
Veranlassung oder Vorwand bieten könnten. Die verschiedenen Klubs,
Assoziationen, Meetings etc. sollen vorläufig diesen Plan diskutiren und
dann an dem Sonntage, welcher dem 13. Aug. vorhergeht, also am 6. Aug.,
ihre Delegaten ernennen und mit Vollmacht versehen. O'Connor erklärt
schließlich, er habe Old-Sarum aus 2 Gründen als den zur Versammlung des
Kongresses angemessensten Ort erachtet ‒ Einmal, um zu zeigen, daß die
Chartisten keineswegs unnöthige Ruhestörungen herbeiführen demnach
lieber in einem kleinen Orte berathen als in einer großen Industriestadt
zusammen kommen wollen, wo leicht ein Konflikt, selbst gegen ihren
Willen, herbeigeführt werden könnte. Sodann aber ziehe er Old-Sarum vor,
weil es inmitten einer ackerbautreibenden Bevölkerung gelegen, einen
bequemen Anhaltspunkt bietet, um zugleich in den Agrikulturbezirken eine
erfolgreiche Agitation für ihre Prinzipien ins Werk zu setzen.
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@type | jArticle |
@facs | 0279 |
[
*
] London, 22. Juli.
Sir Ch. Napier hat Portsmouth verlassen, um mit seinem Geschwader an den
Küsten Spaniens zu kreuzen. Er hat Befehl, von der spanischen Regierung
die Regulirung, resp. die sofortige Bezahlung der an England restirenden
Schuldforderungen, zu verlangen. Geschieht das nicht unverzüglich, so
soll er mit Gewalt einschreiten.
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@type | jArticle |
@facs | 0279 |
Dublin, 21. Juli.
Der Lord-Lieutenant erließ heute eine Proklamation an Stadt und Land
Dublin, in der alle Personen aufgefordert werden, bis zum 28. d. M. ihre
Gewehre, Pistolen, Säbel, Piken, Munition u. s. w. abzuliefern,
widrigenfalls sie in eine Gefängnißstrafe mit harter Arbeit, bis zur
Dauer von 2 Jahren verfallen. Die Polizei nahm gestern eine Parthie
Piken und Säbel in der Stadt in Beschlag. Dublin bleibt indeß ruhig und
auch aus andern Theilen des Landes sind keine Berichte von weitern
Unruhen eingetroffen.
[0280]
[Spaltenumbruch]
@type | jReadersLetters |
@facs | 0280 |
@xml:id | #ar056_036 |
@type | jArticle |
@facs | 0280 |
Cleve, 13. Juli.
In Begriff einen Beitrag zur Charakteristik des Hrn. Ober-Prokurators
Zweiffel aus dessen hiesiger amtlichen Wirksamkeit durch die Presse zu
veröffentlichen, sehe ich, daß Hr. Zweiffel es nicht verschmäht, von der
Bestimmung der Art. 368 und 370 des Strafgesetzbuchs Gebrauch zu
machen.
Nach diesen Bestimmungen wirdjedeBeschuldigung
als Verläumdung bestraft, welche nichtsofort
durch ein Urtheil oder eine andereauthentische
Urkundeerwiesenwerden kann.
Unter diesen Umständen werde ich mich,ungeachtet der
Preßfreiheit, wohl hüten, meinen Vorsatz auszuführen, denn ich
bin nicht im Stande, die Wahrheit der gegen Hrn. Zweiffel
vorzubringenden Beschuldigungen indieser Art zu
beweisen, und habe keine Lust, dem genannten
Volksvertreter das Vergnügen zu machen, eineVerläumdungsklage gegen mich erheben und zur Herstellung (?)
seiner gekränkten Amtsehre eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten über mich
aussprechen lassen zu können.
[Napoleon Weinhagen.]
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@type | jArticle |
@facs | 0280 |
Wesel.
Folgendes Abschiedsgesuch hat der Lieutenant v. Beust 1. , vom 17.
Infanterie-Regiment unterm 2. April an den Reg.-Kommandeur Bonsac
gerichtet, und darauf den Abschied erhalten:
E. H. beehre ich mich im Nachstehenden ein Gesuch zu gütiger
Weiterbeförderung gehorsamst vorzulegen:
„Die Erlebnisse einer 12jährigen Dienstzeit haben in mir die Ueberzeugung
hervorgebracht, daß in keinem Stand weniger eine freie menschliche
Entwicklung, eine freie Bethätigung am Gemeinwohl möglich ist, als in
dem des Offiziers. Das Bevormundungssystem hat in ihm seine höchste
Vollkommenheit erreicht, Verordnungen, Erlasse und Befehle, durch eine
ganze Reihe von Behörden hindurch, ersetzen ein auf der Vernunft
basirtes Gesetz. Seit anderthalb Jahren befinde ich mich in Untersuchung
wegen einer Handlung, die mir überall nur offene Anerkennung verschafft
hat In dem Verfahren gegen mich wurden die,
Gesetzesstelle vertretenden Bestimmungen, vielfach und vielseitig
verletzt. Diese Willkürlichkeiten deckte ich in meiner Vertheidigung
auf. Die Freisprechung durch das Ehrengericht des Offizierkorps war einstimmig. Sieben Monate harrte ich in Geduld
der endlichen Bestätigung und war während dieser Zeit und während der 12
Untersuchungsmonate von der Ausübung mancher Ehrenrechte ausgeschlossen.
Endlich (im April 1848) kam die Allerhöchste Entscheidung:„Se. Majestät
behält sich die Entschließung noch länger vor.“ Also noch immer fort
befinde ich mich in Untersuchung, sieben Monate (das Erkenntniß datirt
vom August 1847) hatten nicht genügt, um die moralische Kraft eines
einstimmig freisprechenden Erkenntnisses von etwa 60 Richtern der
vortragenden Behörde zum Bewußtsein zu bringen). Ueber den Ereignissen der Zeit dürfte ich leicht
ganz vergessen werden.
Meine Ansichten brachten mich unterdessen in mancherlei Konflikte. Ich
bekannte mich durch die That zu dem Grundsatz, daß der Soldat, der
Offizier Bürger sei, daß der Bürger in Uniform als Erzieher, als Lehrer
seine Mitbürger zur Vertheidigung ihres Heerdes tüchtig mache, daß der
Bürger ein Recht habe seine Erzieher zu kennen, daß ihm die Vorgänge in
den Offizierkorps nicht vorenthalten werden dürften. Dafür erhielt ich
einen Verweis und beantragte ein Ehrengericht zu meiner Rechtfertigung.
Dieses wurde von der Division genehmigt.
Mittlerweile war ich in eine andere Angelegenheit verwickelt worden, und
die gegen mich ausgeführten Maßregeln legten die Vermuthung nahe, daß
ich eines Kapitalverbrechens wegen verurtheilt werden könne. Obgleich
nurich selbst zu meiner Rechtfertigung jenes
Ehrengericht beantragt hatte, so wurde dieses doch hinausgeschoben, bis
nach Entscheidung jener andern Angelegenheit, wahrscheinlich um sich das
Unangenehme eines Ehrengerichtes zu ersparen, da es sich nach jenem
vielleicht nicht mehr der Mühe lohnen möchte, mir zu einer
Rechtfertigung, in einer anscheinend unbedeutenden Sache, Gelegenheit zu
geben.
Jene oben erwähnte andere Angelegenheit besteht in Folgendem: Bei meinem
Freunde Anneke wurde meine Privatkorrespondenz mit Beschlag belegt, ich
in Folge dessen am 9. März vom Dienst suspendirt, am 10. in engste Haft
gebracht.. 11
Tage blieb ich in dieser, ohne daß mir der
gesetzliche Grund dafür mitgetheilt worden wäre. Von meiner
Freilassung bis auf den heutigen Tag (2. April) bin ich noch vom Dienst
suspendirt. Gegen jedes Verfahren auf Grund jener Briefe, jener
Vertrauensergießungen, protestire ich und werde mich in keiner Weise
willig finden lassen, durch Eingehen auf ein Verfahren gegen mich,
dieses als ein Rechtmäßiges anzuerkennen. Jene Briefe verlange ich als
mein und meines Freundes Eigenthum zurück.
So befinde ich mich also seit ein und einem halben Jahr in Untersuchung,
wegen einer Handlung, welche allgemeine Anerkennung gefunden, ohne
Aussicht auf baldige Endschaft derselben; so befinde ich mich zweitens
in Untersuchung, wegen eines Grundsatzes, der allgemeine Geltung
gewonnen hat, und so steht drittens eine Untersuchung gegen mich in
Aussicht, basirt auf briefliche Aeußerungen, die das innigste Vertrauen
dem Freunde an die Brust legte. Achtzehn Monate schwebt die erste
Untersuchung, die zweite ist unterbrochen durch die Möglichkeit der
dritten, und diese hat als Vorläufer eine zehntägige Einsperrung und
eine, nun bereits 23 Tage währende Suspension vom Dienst, ohne daß mir
für diese Maßregel der gesetzliche Grund angegeben worden wäre. Das
Alles hat den Entschluß in mir zur Reife gebracht, meine Entlassung aus
dem Dienst zu beantragen, und diese bitte ich, mir bald möglichst
auszuwirken.
Um jeder Mißdeutung vorzubeugen erkläre ich hiermit, daß ich, sobald
Deutschland durch einen äußern Feind bedroht ist, unter den Streitern
für des Vaterlandes Freiheit stehen werde.“
[F. Beust, ehemals Lieutenant im 17. Inf. Reg.]
@type | jAnnouncements |
@facs | 0280 |
Schiffahrts-Anzeige.Köln, 25. Juli 1848.
Angekommen: Den 22. Kapt. Wemmers von Rotterdam mit
4926 Ctr.; Kapt. Schüller von Amsterdam mit 2179 Ctr.
In Ladung: Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr
L. Ducoffre; nach Andernach und Neuwied J. Schilowski; D. Wiebel; Jos.
Krämer; nach Koblenz und der Mosel und Saar L. Tillmann; nach der Mosel,
nach Trier und der Saar J. Bayer; nach Mainz Joh. Acker; nach dem Niedermain
Fr. Gerling; nach dem Mittel- und Obermain C. Hegewein; nach Heilbronn G. A.
Klee; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim And.
Rauth.
Ferner: Nach Rotterdam Kapt. v. Emster, Köln Nr. 26
Ferner: Nach
Amsterdam Kapt. Kaefs, Köln Nr.2
Wasserstand.
Köln, am 25. Juli. Rheinhöhe 8′11″.
Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
21. Juli. Friedr. Aug., S. v. Friedr. Anneke, Lieutenant außer Dienst, alten
Ufer. ‒ Anna, T. v. Jakob Fühling, Barbier, Schemmergasse.
22. Juli. Anna Maria Sib. Wilhelmine, T. v. Joh. Cramer, Architekt, Agatha. ‒
Marg Elis. Josephine, T. v. Joh. Heinr. Baur, Arresthausaufseher,
Spinnmühlengasse. ‒ Peter, S. v. Philipp Stommel, Färber, Kranenbüumen. ‒
Wilh., S. v. Wilh. Stiller, Seidenweber, gr. Griechenmarkt. ‒ Hub. Leonh.,S.
v. Winand Herbrand, Buchbinder, Röhrergasse. ‒ Joh. Arnold, S. v. Jakob
Orschel, Schlossermeister, Beyeng. ‒ Joh. Pet. Karl, S. v. Andreas
Pragetzky, Kammacher, unter Fettenhennen. ‒ Johann Karl, S. v. August
Schönau, Schiffszimmermann, Thieboldsgasse. ‒ Joh. Rosine, T. v. Alex.
Brocker, Buchdruckerei-Inhaber, Machabäerstraße. ‒ Joh. Wilh. Friedrich, S.
v. Fried. Borchardt, Advokat-Anwalt, Domstraße.
Sterbefälle.
22. Juli. Heinr. Jos. Zitzen, Kanonier bei der 8. Artillerie-Brigade, 23
J.alt, unverh., Garnison-Lazareth. ‒ Adolph Sprünker, 1 J. 8 M. alt,
Kostgasse. ‒ Elis. Wilz, 10 Mt. alt, alte Wallgasse. ‒ Gertrud Kleinnagel,
geb. Haßbach, 34.J. alt, Kranenbäumen. ‒ Marg. Sedeler, 1 J. alt,
Perlengraben. ‒ Pet. Löhr, 2 J. 2 M. alt, Katharinengraben. ‒ Ein
uneheliches Mädchen.
Heirathen.
Joh. Karl Gottl. Linke, Steuer-Aufseher, Wwr., von Oberdarsdorf, mit Johanna
Helena Schwärtzky, von Straelen.
Einladung
an alle Gerichtsvollzieher-Gehülfen Kölns zu einer General-Versammlung am 26.
Juli c., Abends 8 Uhr, Streitzeuggasse Nro. 53, zur Berathung wichtiger
Angelegenheiten, im gemeinschaftlichen Interesse.
An die „Mehrere der bedeutendsten Kreditoren der Massa F.
W. Bomnütter & Comp.“
Auffallend ist es mir, wie sich sofort „Mehrere der bedeutendsten
Kreditoren“zusammen gefunden haben, das Organ des Syndiks abzugeben. Ich
will nun annehmen, die „Mehrere“ seien wirklich mehrere Kreditoren und nicht
etwa der Syndik als Vollmachtinhaber selbst, so habe ich den Mehreren zu
erwidern, daß ich nicht unterlassen habe, mich sowohl bei dem neuen Syndik
der Massa Bomnütter & Comp. nach dem Stande mehrere Male zu erkundigen.
Bereits vor einem halben Jahre hörte ich schon von Letzterm, wie das
überhaupt bei den Syndiken von Profession geschieht, daß die Endliquidation
nahe bevorstehe.
Aus diesem Grunde, weil ich nicht länger von 6 zu 6 Monaten mit
Endliquidationsversprechungen hingehalten sein will, wählte ich den Weg der
öffentlichen Anfrage, voraussetzend, daß dieser eher zum Ziele führe. Daß
der Syndik die etc. B. Massa im Interesse der Kreditoren verwaltet hat,
erwarte ich selbstredend, daß aber jeder Geschäftskundige in der
verflossenen Zeit einen Entschuldigungsgrund finden kann, will mir nicht
einleuchten.
Schließlich muß ich noch die Bemerkung hinzufügen, daß, wenn das
Handelsgericht resp. die Hrn. Richter-Kommissare den Herren Syndiken eine
schnellere Betreibung der Falliments-Angelegenheiten zur Pflicht machten und
diese besser überwachten, öffentliche Anfragen unter bleiben würden.
Ein Bevollmächtigter der Massa Bechem
Herr J. Peters.
Ihre gestrige dunkele Erklärung gibt immer noch keine Aufklärung darüber,
weshalb Sie bei dem etc. Festzuge nicht mitgewirkt haben. Wir wollen es dem
Publikum sagen: Herr Herr verlangte nur circa 6 Thlr., Sie dagegen 15 Thlr.,
wovon Sie nicht abgehen wollten, daher auch Ihre Mitwirkung unterblieb.
Wir müssen hierbei dem Fest-Comite unsern Dank sagen, daß sich dasselbe durch
Ihre Weigerung nicht bestimmen ließ, die Domkasse zu schmälern. Ist Gesagtes
nicht wahr und nicht etwa der Grund, weshalb Ihr Musikchor bedauert, nicht
habe mitwirken zu können?!!!
Nun leben Sie wohl.
Mobilar-Verkauf großen Griechenmarkt oder Kronenbüchel Nro. 3.
Gerichtlicher Verkauf.
Am 27. Juli 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln:
Tische, Stühle, ein Klavier, Schränke, etc. gegen baare Zahlung durch den
Unterzeichneten öffentlich meistbietend versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher Simons.
„Neue Rheinische Zeitung.“
Die 3. Einzahlung von 10 pCt. per Aktie, wird bis zum Mittwoch, den 26. d. M.
gegen Interims-Quittung eingezogen werden.
Köln, den 21. Juli 1848.
H. Korff,Gerant der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
Gerichtlicher Verkauf.
Am Donnerstag den sieben und zwanzigsten Juli 1848, Morgens zehn Uhr, sollen
durch den Unterzeichneten auf dem Waidmarkte zu Köln mehrere Hausmobilien,
als: Tische, Stühle, Schränke, ein Ofen mit Rohr, verschiedenes
Küchengeräthe etc. an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft
werden.
Der Gerichtsvollzieher Fülles.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Donnerstag den sieben und zwanzigsten Juli 1848, Mittags zwölf Uhr, sollen
durch den Unterzeichneten auf dem Waidmarkte in Köln mehrere Haus- und
Küchengeräthe, als: Tische, Stühle, ein Spiegel, ein Küchenschrank, eine
Hausuhr, kupferne Kesseln etc. an den Meistbietenden gegen baare Zahlung
verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Fülles.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Freitag den acht und zwanzigsten Juli 1848, Mittags zwölf Uhr, sollen
durch den Unterzeichneten auf dem Waidmarkte zu Köln mehrere Mobilien, als:
ein Tisch, Bettstellen, ein Kleiderschrank, ein Kanapee, ein blecherner
Schinkenkessel etc., sodann verschiedene Frauen-Kleidungsstücke an den
Meistbietenden gegen sbaare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Fülles.
Die Herrn Metzger Kölns und Deutz werden ersucht, sich heute, den 26. d. M.,
Nachmittags präcise 6 Uhr, bei Herrn F.Reimann,
Neumarkt, zahlreich einzufinden, um im Interesse sämmtlicher Metzger zu
einer ferneren Berathung wichtiger Angelegenheiten zu schreiten.
Gediegene Vorstellungen, Bittschriften, Briefe, Zeitungs-Inserate, überhaupt
alle schriftlichen Aufsätze werden abgefaßt, sowie Gemeinde, Armen-,
Kirchen-und andere Rechnungen angefertigt, Ulrich- (Eulen-) Gasse 26.
Vivat Annchen
en der Stänegaaß!!!
Vivat Fräulein Annchen!
Die schönste vun die Strooßen es dat Bechergäsche wahl Un wahn se wöhr och
noch su eng, dat es 'mer egal.
Ein stiller Schwärmer.
Verspätet.
Ein Hurrah für Jacobus Benedey, dem Reichsminister der Zukunft, zu seinem
Namenstage!
Ein bescheidener Gutgesinnter.
Der Fräulein Anna H.....g in der Siegburgerstraße in Deutz wünscht zu ihrem
Namensfeste der J.....s aus K‥n das Allerbeste.
Vivat Anna auf der Maximinstraße Nr. 45.
Vivat Anna an Zinterfring!
Oh leeve Möbbel wöhrsch do ming.
Lohß mich nit en Verzwiefelung stonn
Und loß dä fliedigen Dinges gonn.
[Ein Wohlbekannter.]
Vivat Ann' an Zinterfring!
Ich benn ding und do deß ming
Un sprüng der ....en
der Rhing.
Vivat Anna an Laurenz!
Nicht unbemerkt, nicht unbesungen
Flieh dieser schöne Tag dahin,
Ein
Glückwunsch ist für Dich gelungen
Aus eines treuen Freundes Mund.
[J.M.]
Tanzlehrer Millewitsch
ertheilt fortwährend Unterricht, nach einem neuen Lehr-Kursus in 5 Tagen.
Großen Griechenmarkt Nr. 33.
Theater in Köln.
Ich erlaube mir hiermit an das verehrliche Publikum die Anzeige zu machen,
daß am 1. August d. J. die hiesige Bühne wieder eröffnet wird. Von neuen
Mitgliedern sind engagirt: für erste Gesangspartieen: die Damen
Dreßler-Pollert aus Mainz und Fräulein Rosa Jaiques aus Hamburg. Für Tenor:
Herren Bahrdt und Grevenberg. Für erste Baßpartieen: Her Schott aus Breslau.
Für Baßbouffon: Herr Oeser aus Würzburg. Für erste Baritonpartieen: Herr
Rusch aus Wiesbaden. Das Chorpersonal ist geblieben wie im vorigen
Winter.
Da im August noch kein Abonnement Statt findet, so habe ich für diesen Monat
die Einrichtung von Dutzend-Billets getroffen.
Parterre-Logen, erste Rang-Logen und Sperrsitze das Dutzend 5 Thlr.
Kronenloge das Dutzend 4 Thlr. Parterre das Dutzend 3 Thlr.
Köln, den 23.Juli 1848.
Eduard Gerlach.