[0251]
Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No 51. Köln, Freitag 21. Juli 1848
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Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England diHH.J.J.Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.
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Deutschland
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[**]Köln, 20. Juli.
Die Bürgerwehr ist aufgelöst,
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Edition: [Friedrich Engels: Das Fædrelandet über den Waffenstillstand mit Dänemark. In: MEGA2 I/7. S. 381.]
[*] Köln, 20. Juli.
Damit das Vaterland sich überzeuge,
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Aus dem Tagebuche eines Heulers. Kapitel I. Die Heuler.
Wohl dem, der des Tages Last und Hitze getragen hat und in den Schenken der heiligen Stadt Köln seinen kühlen Schoppen Moselwein trinkt!
So dachte ich oft, wenn ich zu Hut und Hausschlüssel griff und die Straße hinabschritt nach jenen Häusern der Fröhlichkeit, die allen Völkern geöffnet sind, den Christen wie den Juden, den Heiden wie den Türken, den Egyptern wie den Chinesen, auf daß Alle ihre Leiden vergessen, ihre Schulden, ihre bösen Frauen, ihre hungrigen Kinder, ihre langweiligen Vettern, ihre kahlen Glatzen, ihre Hühneraugen, ihre Zukunft wie ihre Vergangenheit.
Der Gott des Weines ist ein freundlicher Gott. Lächelnd und rebengeschmückt sitzt er mit seinen nackten und prallen Schenkeln wie ein Reiter flott auf dem Faß. „Heran! Heran!“ so ruft er und winkt mit gefülltem Römer und durstige Musikanten nahen, und feiste Küster und lange Regierungsräthe und krumme Fruchthändler, ja Ritter und Banditen zu des Weingötzendienstes erhabener Feier.
Der Wein ist billig. Vier Groschen der Schoppen. So trinket denn Wein, auf daß es Euch wohl gehe.
Ich aber saß gestern Abend wie gewöhnlich bei .... auf der .... straße und rings um mich her der Bekannten vertraulicher Kreis.
Zuerst der alte Steuerkontrolleur Ehrlich. Ein Fünfziger. Weiß an Haaren doch röthlichen Antlitzes. Schon seit zwanzig Jahren kenn ich den Ehrlich. Er hat noch nie gelacht; er spricht wenig und ist dennoch unterhaltend. Jeden Abend trinkt er drei Schoppen und zwei halbe. Er ist ein wohlbehäbiger Mann; nicht zu seinem Nachtheil kontrollirte er sein Leben lang. Der böse Leumund sagt, daß er nie ein Weib berührt; er ist Junggeselle und hält sich Kanarienvögel und Goldfische; man sagt, er sei sehr geizig; er nähe sich selbst die Hosenknöpfe an und stopfe sich selbst die Strümpfe. Weiß nicht, ob es wahr ist. Ehrlich ist ein höchst achtungswerther Mann; er versteht sich auf's Wetter wie ein Laubfrosch; er weiß immer, wie viel Grad Wärme oder Kälte wir haben. Er raucht.
Zweitens der Rentner Dürr. Er ist lang und hager, wie aus seinem Namen hervorgeht; er gleicht Niemanden, denn er ist einzig in seiner Art. Er trägt schwarze, kurzgeschorene Haare; Blässe auf den Wangen, keinen Bart und eine Fastnachtsnase. Immer ist er in sehr weißer Wäsche, namentlich wie alle andern Menschen, im Anfang der Woche. Im schwarzen Frack sieht er ungefähr wie ein Gespenst aus, das auf den Ball gehen will. Ich habe ihn nie etwas anderes essen sehen, als Häringssalat. Er machte Seereisen und legte in der Bank eine Sammlung seiner Münze an; das letztere war nicht zu seinem Schaden. Rentner Dürr weiß viel zu erzählen. Er ist in der Geographie bewandert wie eine Posttaube; er kennt die ganze Erde und sehnt sich daher bisweilen nach dem Himmel.
Seine Hauptbeschäftigung besteht darin, daß er sich entsetzlich langweilt. Er schnupft.
Drittens der Maler Pinsel. Dieser gute Freund ging immer mit dem festen Vorsatze um ein großer Mann zu werden, und wurde deshalb keiner. Ursprünglich Landschafter, machte er dreißig Jahre Wolkenstudien. Er vergaß darüber die Erde und sich selbst und malt nuu Portraits, die sich alle gleichen. Selber kein Genie, begnügt er sich damit alle Genie's gekannt zu haben. Er ist ein wunderlicher Kauz. Vierzehn Tage lang stierte er einst in ein Holzfeuer um einen Kopf rothflammender Haare zu malen; auch goß er schon Rowlands Macassar-Oel in die Farben und meinte, die Locken seiner Portraits würden besser danach wachsen ‒ half aber Alles nichts. Seinen eignen Namen malt er immer am schönsten. In vertraulicher Stunde sagte er mir neulich; die Menschen ennuyrten ihn allmählig; er werde sich auf die Thiere legen; es sei dies der beste Uebergang vom Menschen aus, der richtigste Fortschritt. Von Löwen und Tigern wird er sich zunächst auf das Pferd werfen; vom Pferd kommt er ohne Zweifel auf den Esel ‒ schließlich auf den Hund. Hiermit wird er wahrscheinlich seine Laufbahn beschließen.
Maler Pinsel ist ein Vierziger. Er ist ein großer, schöner Mann, mit ungeheuerm Barte. Seine Figur und sein Barthaar haben es übernommen, der Welt für den ganzen Kerl Respekt abzutrotzen. Er raucht und schnupft.
Der Vierte in unserm Bunde ist der Professor Fuchs. Wie alle Schulmeister hat er dünne Beine und noch jämmerlichere Arme. Er sitzt in den Schultern; seine Haare hängen ihm pastoralisch glatt an den Schläfen hinunter. Auf seinem Nasenbein reitet eine große silberne Brille. Er macht lateinische Verse, die Niemand lesen kann und deutsche die Niemand lesen will. Er citirt alle Augenblick die Griechen und die Römer. Niemand sieht einem Griechen oder einem Römer weniger ähnlich als der Herrn Professor Fuchs.
Als fünften Freund haben wir den Herrn Salomon Geyer. Er ist eben so breit wie lang. Er spekulirte in Quadratfüßen, ohne dabei auf den Strumpf zu kommen. Er sieht deswegen seit einem halben Jahre so böse aus, wie der Domkrahnen bei Regenwetter. Mit aller Welt ist er zerfallen. Er fürchtet sich vor seiner Frau. Trinkt sehr viel.
Der sechste Bekannte ist der Herr von der Windmühle. Ohne Haar, ohne Zahn, ohne Fleisch, ohne Blut, ohne Stimme, ohne Verstand, ohne Geschäft, ohne Liebhaberei, ohne Willen, ohne Leidenschaft ‒ ein Waschlappen von einem Mann ‒ reich wie Krösus.
Der siebte: Herr Puff, ist ein Mann von einnehmendem Aeußern. Rund wie die Welt und stark wie ein Elephant. In seiner Jugend fraß er zum Schmerz oft ein Branntweinglas, in seinem Alter zog er Kapaunen vor und Enten in Trüffeln. Er wuchs mit Eichen und Buchen auf und wurde ein Holzhändler. Jetzt lebt er vom Fett seiner Jugend. Er kennt nur reiche und dicke Leute. Alle übrigen Menschen sind unter seiner Würde. „Ich heiße Puff!“ pflegt er zu sagen, wenn man nach seinem Namen fragt. Die Fenster klirren vom Ton seiner Stimme.
[0252] [Spaltenumbruch]
[Deutschland]
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[122] Arnsberg, den 13. Juli.
Etwas Lokales.‒ Heute war Sitzung der hiesigen Stadtverordneten. Sollten Sie es wohl für möglich halten, daß unser „ Hochweiser Magistrat und Stadtverordneten (7/8 Beamten alten Korns) eine Petition an das Ministerium wegen „Belassung der bestehenden Staatsbehörden“ gleich nach dem Berliner Märzunsinn eingereicht hätten? Und doch ist es so!‒ Die Resolution des Justizministeriums darauf wurde heute in öffentlicher Sitzung verlesen. Sie lautete nach ihrem kurzen Inhalte, daß es der Verfassung und künftigen Gesetzgebung vorbehalten bleiben müsse, inwiefern „ die Alten“ am Ruder bleiben könnten oder nicht! ‒ Und sie machten halt alle a ellenlang′s G′sicht! Als das beseitigt war, kam etwas sehr Wichtiges zur Sprache. Es handelte sich nämlich darum: „ ob die Stadt aus dem Stadtwalde‒ wir haben ausgezeichnete Waldungen‒ 10 bis 15 Eichbäume der Reichsversammlung in Frankfurt für die deutsche Flotte zur Disposition stellen wolle?“ Unser Magistrat hatte auseinandergesetzt, wie sich der Herr von Radowitz freuen würde, wenn er gerade aus Arnsberg, wofür er gewählt, Materialien zur deutschen Flotte erhielte und der Herr Stadtverordneten-Vorsteher hatte schon ein sehr nettes Schreiben concipirt, womit der Reichsversammlung der Beschluß über die zur Disposition gestellten Eichen angezeigt werden sollte. Es erhob sich ein Sturm sondergleichen. Ein kleiner Advokat stellte die spitzfindigsten Fragen: Sollen wir die Eichen hinbringen oder sollen sie sie abholen? Sollen wir die Zöpfe hier behalten oder kriegen sie die auch? Von welcher Ecke des Waldes sollen sie hergegeben werden, wie lang und dick sollen sie sein, wie viel Werth sollen sie haben? Sollen wir nicht zuvor eine Taxe anfertigen lassen und da wir ohnehin Schulden genug haben, (das ist leider nur zu wahr), sollen wir lieber nicht ganz davon abstehen? „ Und die Gesichter hätten Sie sehen sollen, wenn ein Redner von einem freien Deutschland sprach. Hier ist die Parole:„ Preußen über Alles.“ Um aber auf die Eichen und Zöpfe zur deutschen Flotte wieder zurückzukommen, so wurde beschlossen: es sollen 10 Eichen zur Disposition gestellt, vorher aber untersucht werden, ob sie ohne dem Walde Lücken beizubringen abgegeben werden könnten, es sollte erst ein Gutachten, dann eine Taxe angefertigt, dann wieder Vortrag gehalten werden, dann…
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[103] Berlin, 18. Juli.
Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarungskammer wurde eine kön. Botschaft verlesen, welche der Versammlung einen Gesetzentwurf, wegen Umgestaltung der Domänen und Forsten „zur Erklärung“ vorlegt.
Der Abg. Reichensperger I., der gegenwärtig als Abgeordneter in Frankfurt fungirt, hat dem Präsidenten der hiesigen Versammlung seine Entlassung eingesandt und wird demnach im Kreise Berncastel eine neue Wahl statt finden.
Waldeck berichtet als Vorsitzender der Verfassungskommission über den Fortschritt der Arbeiten. Ueber die Arbeiterfrage oder das Recht des Arbeiters, vom Staat Arbeit zu verlangen, habe sich die Kommission mit den früher geäußerten Ansichten des Ministeriums einverstanden erklärt, konnte sich aber über einen desfallsigen Paragraph, der in der Verfassung aufzunehmen sei, nicht einigen und hat deshalb beschlossen, diese Frage ganz unberührt zu lassen.
Der Vorsitzende der Verfassungskommission theilte ferner mit, daß dieselbe beschlossen, den Staat künftig in Bezirke, Kreise und Gemeinden einzutheilen. Die bisherige Eintheilung in Provinzen und Regierungsbezirke hört auf. Alle innern Angelegenheiten sollen der eigenen, selbstgewählten Verwaltung der Kreise und Gemeinden überlassen bleiben und alle Berathungen der Behörden sollen öffentlich sein. Was den politischen Theil der Verfassung betrifft, so habe sich die Kommission für das Zweikammersystem erklärt, wovon die zweite Kammer aus 350 Mitgliedern bestehend alle drei Jahre durch Urwahlen neu gewählt werden soll. Was die erste Kammer anbetrifft, der man den Namen Senat beigelegt, so soll dieselbe aus 175 Senatoren, mindestens 40 Jahre alt, bestehen, welche alle sechs Jahre von den sich dazu vereinigenden Bezirks- und Kreisvertretern gewählt werden sollen.
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@facs0252
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@facs0252
Ein achter Bekannter ist noch Herr Kreuz ‒ sieht aus wie eine chinesische Figur, die man auf die Komode stellt. Er lebte immer, aber Niemand weiß wovon. Vor allen Dingen zeichnet er sich durch seinen Appetit aus. Er ißt zwei Teller Suppe, sieben Stück Rindfleisch, neun Gurken, einen halben Pudding, viel Braten, und trinkt den Wein mit Wasser. Glücklich der Wirth, der ihn zu seinem Gast hat!
Der Advokat Verdammlich ist der neunte Mann in unsrer Mitte. Er ist der Hort aller Wittwen und Waisen. Er liebt Prozesse und Rheinwein und lebt im Andenken vieler Menschen. Er spricht das Gegentheil von dem was er denkt, und denkt das Gegentheil von dem was er spricht. Er kennt alle Menschen und er kennt sich selbst. Sein Vortheil und der Vortheil andrer Menschen stehen in umgekehrtem Verhältniß. Das Gesetz giebt ihm zu essen, und die Gerechtigkeit giebt ihm zu trinken. Der Advokat Verdammlich ist ein Ehrenmann. Vor allen Dingen ist er ein schwacher und sterblicher Mensch und der Herr wird Mitleid mit ihm haben am jüngsten Tage ‒ ‒
Doch wozu diese ganze Schilderung? weshalb suche ich sie alle zu zeichnen, meine treuen Bekannten, meine alten Freunde, die ich jeden Tag sehe, den Steuerkontrolleur Ehrlich, den Rentner Dürr, den Maler Pinsel, den Professor Fuchs, den Quadratfüßler Geyer, den Herrn von der Windmühle, den Holzhändler Puff, den Feinschmecker Kreuz, den Advokaten Verdammlich?
Sitze ich nicht täglich mit ihnen in den Schenken unsrer guten Stadt Köln, den kühlen Moselwein zu trinken, auf daß wir alle unsere Leiden vergessen, unsre Schulden, unsre bösen Frauen, unsre hungrigen Kinder, unsre langweiligen Vettern, unsre kahlen Glatzen, unsre Hühneraugen, unsre Zukunft und unsre Vergangenheit? Gewiß! O, verbunden sind wir in Liebe und Freundschaft; miteinander zu trinken, miteinander zu reden, uns zu wehren gegen die Laster des Jahrhunderts, gegen Revolution und Anarchie, gegen Kommunisten und Republikaner. ‒ Ja, eine Phalanx sind wir groß und gewaltig: der heiligen Stadt Köln berühmteste Heuler!
[Deutschland]
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@facs0252
Der Minister des Innern, Kühlwetter, erklärt hierauf wegen Erlassung eines Kommunalgesetzes, daß von allen Seiten des Landes ein großes Drängen danach erfolge; dieses Gesetz wäre aber von zu großer Wichtigkeit, um einer gründlichen Berathung entbehren zu können. Es hat sich das Gerede verbreitet, daß bereits vom vorigen Ministerium ein Gesetzentwurf ausgearbeitet gewesen, welcher aber vom jetzigen, als zu freisinnig zurückgenommen sei. Der Minister des Innern weiß nicht woher es kommt, daß das jetzige Ministerium weniger freisinnig sein solle, als das abgegangene. Das Gesetz wird eifrig berathen und nähert sich seinem Schlusse und es sollen sogar mehrere Mitglieder der Versammlung zu einer Vorberathung desselben eingeladen werden. Endlich wurde in heutiger Sitzung die beabsichtigte Adresse als Antwort auf die kön. Thronrede zu Grabe getragen. Der Bericht der Adreß-Kommission, welcher auch schon vom 2. Juli datirt wurde, ist ohne alle Debatte einstimmig angenommen, nachdem der Ministerpräsident erklärt hatte, daß Seitens des Ministeriums kein Grund vorliege, auf die Debattirung der Adresse einzugehen.
Auf den Antrag von 24 Abgeordneten war eine Kommission ernannt, welche heute ein Gesetz vorlegte, daß die bisherigen Befugnisse der Kreisstände, Auflagen und Steuern zu beschließen, welche alle Kreiseingesessenen verpflichten, aufgehoben ist.
Der Minister des Innern erklärt sich dagegen und glaubt, daß es hinreichend sei, wenn das Ministerium den Regierungen den Befehl zukommen läßt, von jetzt an bis zur Erlassung der neuen Gesetze, die Steuerausschreibungen nicht zu genehmigen. Dieses wird aber von vielen Rednern für ungenügend gehalten und die Versammlung beschließt, trotz der Einreden des Ministers des Innern, mit großer Majorität die Annahme des von der Kommission vorgelegten Gesetzentwurfs.
Der Abgeordnete Wenzelius aus Trier, hatte schon am 24. Juni nach Annahme des Gesetzes über Unverantwortlichkeit der Abgeordneten, einen Antrag auf sofortige Einberufung des Abg. Victor Valdenaire gestellt. Die Kommission stattete heute Bericht darüber ab. Sie hat mit 6 gegen 2 Stimmen beschlossen, da sie nach aktenmäßiger Untersuchung der Sachlage, von der Unschuld des Valdenaire überzeugt sei, die Suspendirung der Untersuchung gegen den Angeklagten, während der Dauer der Session auszusprechen und dessen sofortige Einberufung zn veranlassen. Der Abg. Reichensperger mußte als Berichterstatter den Kommissionsantrag motiviren. Die Abgeordneten Simon und Stupp, die beiden Mitglieder der Minorität der Kommission, sowie Prof. Bauerband sprachen gegen den Antrag der sofortigen Einberufung und wollten in den Gang der Gerechtigkeit nicht eingreifen.
Obgleich sich diese drei rheinischen Juristen bemühten, die Versammlung zu überzeugen, daß sie nicht vom Code Napoleon abweichen dürfe, und obgleich sich der geb. Justizrath Simons sogar bemühte, die Zeugenaussagen zu Gunsten Valdenaire′s zu verdächtigen, wurde die Versammlung doch durch die Reden des Abgeordneten Borchardt aus Köln und Reichensperger aus Koblenz überzeugt.
Die Versammlung beschloß hierauf mit großer Majorität dem Gutachten der Kommission beizutreten und der Präsident verfügte sogleich die Einberufung des Abgeordneten Victor Valdenaire in Trier.
Auf Antrag des Abg. Borchardt wurde alsdann beschlossen, daß die dazu zusammengesetzte Kommission das Gesetz wegen Abschaffung der Todesstrafe binnen acht Tagen vorzulegen habe. Das Ministerium erklärt, daß es die Suspension der Vollstreckung sämmtlicher Todesurtheile, bis zur Erlassung dieses Gesetzes, angeordnet habe.
Der Abg. Hildenhagen stellt den Antrag, die Versammlung möge den Hrn. Präsidenten ersuchen, am Schlusse jeder Sitzung öffentlich zu erklären, daß sich das Ministerium mit der Vorlage des Kommunalgesetzes beeilen möge.
Der Abgeordnete Bredt aus Elberfeld, interpellirt das Staats-Ministerium:
1) ob und welche Schritte Seitens der preußischen Staatsregierung, im Vereine mit den übrigen Zollvereinsregierungen geschehen sind, um den Beitritt Oestreichs, Hannovers, Oldenburgs, Mecklenburgs und der Hansestädte zum Zollverein zu bewirken und hierdurch die Bildung eines Allgemeinen Deutschen Zollvereins herbeizuführen?
2) ob und inwieweit neben der Bildung eines Allgemeinen Deutschen Zollvereins, darauf Bedacht genommen worden, mit den genannten Regierungen, namentlich denjenigen der deutschen Nordseestaaten, gleichzeitig einen Deutschen Handels-Schifffahrtsbund zu Stande zu bringen, welcher gestützt auf ein gemeinsames Differenzialzollsystem, die Aufgabe hat, die bisherige fremde Vermittlung des deutsch- transatlantischen Handels zu beseitigen, dagegen den direkten Deutschlands mit den überseeischen Ländern zu befördern?
3) und ob mit Rücksicht darauf, daß der gegenwärtige Zollvereinstarif bereits mit Ablauf dieses Jahres ausser Kraft tritt, eine schleunige vorläufige Revision desselben durch Zusammenberufung eines Abgeordneten-Kongresses der bisherigen Zollvereins-Staaten unter Zuziehung von Sachverständigen beabsichtigt, oder welche Maßregeln in dieser Beziehung provisorisch angeordnet werden sollen?
Diese letzte Maaßregel würde noch dringlicher durch den am 10. Juli, von der provisorischen Executivgewalt in Frankreich gefaßten Beschluß, zur Hebung der französischen Industrie, den Ausfuhrzoll auf Seide und Seidenwaaren, Leinen und Leinengarn, um 4 1/2 pCt. vom Werth zu erhöhen. Der inländischen Industrie wird durch diese Anordnung der französischen Regierung ein harter Schlag beigebracht und es ist nothwendig, daß so schnell wie möglich, geeignete Abwehrmittel ergriffen werden.
Der Handelsminister Milde beantwortet diese Frage dahin, ad 1) daß bereits seit dem Monat April eine Kommission in Frankfurt damit beschäftigt sei, um eine gemeinsame deutsche Zollgesetzgebung zu Stande zu bringen; ad 2) daß man bereits im vorigen Jahre mit den deutschen Seestaaten behufs eines deutschen Schifffahrtsbundes und gemeinsamen Differenzial-Zoll-Systems in Verbindung getreten, daß aber namentlich Hamburg und Mecklenburg sich dagegen erklärt. Er erinnere an die weitläufigen Zeitungsartikel, die sich im Laufe des vorigen Jahres, wie ein rother Faden durch alle deutschen Zeitungen gewunden und daß die Zweckmäßigkeit der beregten Maßregeln sehr in Frage gestellt wurde. Der Handelsminister muß daher diese Frage noch als eine offene betrachten. ‒ ad 3) Die in Aussicht stehende Zollvereinigung aller deutschen Staaten, hat bereits im Monat April die preußische Regierung veranlaßt, bei allen Zoll-Vereins-Regierungen anzufragen, ob es nicht besser sei, den vorschriftsmäßigen Kongreß der Zoll-Vereins-Staaten in diesem Jahre zu unterlassen und sich im Wege der Korrespondenz über das Fortbestehen des Zolltarifs und dessen nothwendigen Modifikationen zu vereinigen. Diese Korrespondenz findet gegenwärtig noch statt. ‒ Was die Maßregeln der französischen Regierung anbetrifft, so wird jetzt im Handelsministerium darüber berathen, ob und welche Gegenmaßregeln dagegen anzuwenden seien, vor Beendigung dieser Berathungen müsse er sich seines Urtheils darüber enthalten.
Zum Schluß verlangt noch der Abgeordnete Gladbach in einer persönlichen Angelegenheit das Wort: „Der Abg. Schütze habe zwar seinen Antrag zurückgenommen, womit er anträgt, daß mir das Mißfallen der Versammlung und der preußischen Nation durch den Herrn Präsidenten öffentlich zu erkennen gegeben und ich aufgefordert werde, mich in Zukunft solcher Aeußerungen zu enthalten, welche das Nationalgefühl jedes ächten Preußen verletzen und eines preußischen Nationalvertreters unwürdig sind, weil ich die Worte aussprach: ein Theil der Freischaaren in Schleswig-Holstein hat sich aufgelöst, weil er sich nicht von der preußischen Militär-Disciplin hat knechten lassen wollen.“ Gladbach will näher auf die Erläuterungen dieser Worte eingehen und das Knechten der Militär-Disciplin, wie es thatsächlich vorfiel, erzählen, das gefällt aber der Rechten nicht und sie äußern ihre Mißbilligung, da der Redner die Tribüne nicht verlassen will, dadurch, daß sie größtentheils den Saal verlassen. Gladbach beendet aber seinen Vortrag ungestört.
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@facs0252
[*] Berlin, 17. Juli.
Wie Pilze über Nacht aus der Erde schießen, so wachsen jetzt auf dem Boden der Reaktion politische Prozesse mit einer Schnelligkeit und in solcher Zahl empor, daß man nicht länger über unser Einlaufen in den sichern und gemeinschaftlichen Hafen des Polizeistaats und der „christlich germanischen“Politik, unter den geschickten Lootsen: Camphausen, Hansemann, Pfuel, Schreckenstein & Comp. zweifeln darf. Auf dem restaurirten „Rechts- und Vertrauensboden“ wird nun zwischen männlichen und weiblichen Verbrechern kein Unterschied mehr gemacht. Fährt der revolutionäre Geist erst in die Frauenwelt: so könnte es den Reaktionshelden am Ende schlimm ergehen. Dem muß man vorbeugen. Hier heißts:„bange machen gilt. Sogar die Bäckermeisterinnen werden gegenwärtig vor die heilige Justiz gestellt. So ist dieser Tage die Bäckermeisterin Janetzka wegen Majestätsbeleidigung zu 2 Jahren Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Sie hielt sich seit einiger Zeit wegen eines schon über 10 Jahre schwebenden Prozesses hier auf, hatte beim Könige und beim Justizminister Audienz, ohne ihre Hoffnung erfüllt zu sehen und äußerte sich nachher über die gedachten Personen in beleidigender Weise. Daher der Prozeß gegen sie, der bei verschlossenen Thüren stattfand.
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@facs0252
[*] Berlin, 18. Juli.
Ueber den im Zustand der Mythe befindlichen Trinkspruch des reichsverwesenden Johannes treffen wir in der „Voss. Z.“ eine Aufklärung. Hr. General-Major a. D., v. Flotow, hat damals in Brühl ganz nahe bei dem Toastausbringer gesessen und hat aus dessen Munde folgende Worte vernommen: „ Fortan also: Ein Preußen! Ein Oestreich! Ein einiges Deutschland! Gott segne Eure Majestät!“ Einheit Preußens‒ Einheit Oestreichs‒ Einheit Deutschlands: drei Einheiten statt Einer! Was will man mehr? Wer indeß noch mehr will, dem stehen noch circa 3 Dutzend andere ähnliche Einheiten und Einigkeiten in Deutschland zu Gebote.
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@facs0252
[*] Berlin, 18. Juli.
Die Buchdruckereibesitzer hiesiger Stadt haben „an sämmtliche Gehülfen der Buchdruckerschaft“ Berlins in einem Circular erklärt, daß sie auf die gestellten Forderungen nicht eingehen können, und wenn auf denselben bestanden würde, die„bedauerliche“ Spaltung sich zu einer unübersteiglichen Kluft erweitern müßte. Sie schlagen dagegen die Erwählung einer Kommission von Vertrauensmännern vor, welche über die gedachten Forderungen entscheiden soll. Hierauf haben die Gehülfen in einer am Sonntag gehaltenen Versammlung beschlossen, den gütlichen Vorschlag bezüglich der Schiedsrichter anzunehmen, jedoch unter der Bedingung, daß letztere nur zwischen den Minimum-Sätzen der Mainzer Versammlung und den höheren, welche die hiesigen Gehülfen fordern, zu entscheiden haben. In der Sitzung des „Vereins für Volksrechte“ vom 14. d. kam das Verfahren der Regierung in diplomatischen Beziehungen zur Sprache. Die diplomatischen Verhandlungen würden selbst, nachdem sie zu Ende geführt seien, kaum den Resultaten nach dem Volke mitgetheilt, der Gang derselben sei und bleibe Geheimniß der Regierung. Die Zeit dieses Geheimthuns sei vorüber, das Volk habe ein Recht, Alles zu erfahren. Der Verein verlangt deshalb daß die Regierungen die diplomatischen Verhandlungen, nachdem sie zu Ende geführt, vollständig in kürzester Frist veröffentlichen. Es ward zugleich das Bedauern ausgesprochen, daß die Deputirten, welche die freiere Richtung vertreten, von der Regierung bisher noch nicht verlangt hätten, daß sie die diplomatische Korrespondenz der Kammer mittheile. Es sei dazu namentlich in der russischen Angelegenheit Veranlassung vorhanden gewesen und solche biete sich auch jetzt wieder in der schleswigschen dar. Vielleicht könnte noch jetzt die Vorlegung der russischen Noten verlangt werden. Es wird beschlossen, ein Anschreiben in diesem Sinne an den Deputirten Berends zu erlassen.
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@facs0252
[15] Breslau, 17. Juli
Als Fortsetzung meines gestrigen Briefes folgendes: Die Vormittagssitzung dauerte bis 1 Uhr und begann auf's Neue um 5 Uhr. Zunächst wurde über die Funktionen des zu ernennenden Provinzial-Comités debattirt. Man einigte sich dahin: das Comité hat seinen Sitz in Breslau und besteht aus 9 Mitgliedern, welche der Kongreß selbst erwählt, ohne jedoch bei der Wahl nur an die Deputirten selbst gebunden zu sein. Gewählt wurden: Hoyoll, Stahlschmidt, Brehmer, Held, Rühl, Engelmann, Dellbrück, Vogtherr und Rosenhain. Ihre Aufgabe ist die Verwaltung der Provinzialkasse; ferner haben sie für Drucksachen zu sorgen, sobald irgend etwas im Sinne der Demokratie zu veröffentlichen ist. Sodann liegt ihnen ob, fortwährend in Korrespondenz mit den Kreisvereinen zu bleiben, um über den Stand der Demokratie in der Provinz stets unterrichtet zu sein, und dem Central-Comité in Berlin monatlich Bericht erstatten, so wie die Mittheilungen dieses Comités den Kreisvereinen übermachen zu können. Zur lebhaftern Verständigung mit der Provinz sollen sie außerdem jedes Vierteljahr einen Kongreß ausschreiben. Bei wichtigen Gelegenheiten haben sie einen außerordentlichen Kongreß zu berufen. Hierauf ging man zur Debatte über soziale Verhältnisse über. Es waren folgende Anträge gestellt worden: der Staat garantirt Jedem den nothwendigen Lebensunterhalt; die Domänen sollen kolonisirt werden; der demokratische Kongreß möge den Wunsch aussprechen, daß sämmtliche demokratischen Vereine die soziale Frage diskutiren; endlich, es möge eine Kommission niedergesetzt werden zur Untersuchung der Verhältnisse des städtischen und ländlichen Proletariats. Es wurde lange hin und her gestritten; man wollte den Arbeitern zeigen, daß der Vorwurf, die Demokratie beschäftige sich nicht mit der socialen Frage, ungegründet sei. Wie vorauszusehen, gelangte man zu keinem andern Resultat, als daß beschlossen wurde, die demokratischen Vereine mögen sämmtlich an die Berathung über die soziale Frage gehen, und dann ihre Mittheilungen an das Provinzial-Comité gelangen lassen; letzteres solle dann für die Ausarbeitung einer Denkschrift über die soziale Frage sorgen, und zur Berathung dieser Frage allein einen neuen Kongreß ausschreiben. Vorher jedoch erklärte die Versammlung durch Aufstehen: die Lösung der sozialen Frage ist die erste und letzte Aufgabe der Demokratie. Es gibt keine andere Demokratie als die soziale. Die nun folgende Frage rief ebenfalls eine interessante und lebhafte Debatte hervor. Sie betraf die schreckenerregende Noth im Eulengebirge. Die Deputirten aus jener Gegend gaben die umfassendsten Details. Schon viele Jahre vor der Revolution begann dort die Noth. Männer, die unter dem gestürzten System durch Schilderung und Aufdeckung des grausigen Elends zur Hülfe anregen wollten, scheiterten an dem schönen Institut der Censur. Der Censor Ebertz, Schönfeldt und wie die Herren weiter heißen, wußten mit dem Rothstift alle Uebel so viel wie möglich zu vertilgen. Nach den Märztagen konnte das Unterstützungs-Comité seine Thätigkeit erweitern. Es wandte sich an die Regierung. Die Antwort lautete: sie könne für jene Leute nichts thun, auch müsse man sich daran gewöhnen, nicht Alles von der Regierung zu verlangen, sondern sich mehr auf seine eigene selbstständige Thätigkeit verlassen. Es wurde am Ende der Beschluß gefaßt, durch die Deputirten schleunigst in allen Städten Comité's zur Unterstützung zu bilden und durch Plakate die Mitbürger zu Beiträgen aufzufordern und eine Petition an die Nationalversammlung zu erlassen.
Fast hätte ich noch einen wichtigen Beschluß vergessen. Er lautet dahin: Die Deputirten sollen sich eine möglichst genaue Einsicht in die Administration verschaffen, um bei Reorganisation der Behörden die Absetzung mißliebiger und reaktionärer Beamten und die [0253] Ersetzung derselben durch volksthümliche Männer bewerkstelligen zu können. Damit wurde der Kongreß um 10 Uhr geschlossen.
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@facs0253
Königsberg, 13. Juli.
Es sind hier in der letztern Zeit einige Fälle von Erkrankungen an der Brechruhr vorgekommen, ja ein Paar Personen, bei welchen diese Krankheit einen sehr bösartigen Charakter annahm, der von der eigentlichen Cholera nicht viel zu unterscheiden war, sind an derselben sogar gestorben. Nachrichten aus Memel zufolge, bestätigt es sich, daß die Cholera bereits in Riga ausgebrochen, und herrscht dieselbe auch schon an einigen Orten auf 30 bis 40 Meilen diesseits Petersburg; überall soll sie sich sehr bösartig zeigen.
[(V. Z.)]
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@typejArticle
@facs0253
Frankfurt, 18. Juli.
41. Sitzung der National-Versammlung. Schader beantragt, dem Verfassungsausschuß die Beschleunigung des Berichtes über seinen Antrag auf Verminderung der Civillisten zu empfehlen. Die Versammlung tritt dem Antrage bei. Ruge verlangt die Dringlichkeit eines Antrags zu begründen, wonach die hannoversche Regierung veranlaßt werden soll, dem Kanton Zürich wegen Ausweisung eines Kantonbürgers Genugthuung zu geben. Die Dringlichkeit wird nicht erkannt, ebenso wenig die eines Antrags mehrer Abgeordneter, daß diejenigen Bestimmungen der Grundrechte, welche sich auf persönliche Sicherheit, Vereinsrecht, Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, Unabhängigkeit der Justiz u. s. w. beziehen, vor allen andern berathen und als provisorisches Gesetz verkündigt werden. Hierauf bringt Schmitt eine in seiner Wohnung zu Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung zur Sprache; er erzählt, wie die pfälzische Staatsbehörde wegen eines Aufrufs zur Bildung eines demokratischen Vereins sofort eine Untersuchung angestellt und bei ihm eine Haussuchung gehalten, weil einer seiner Schreiber bei der Sache betheiligt gewesen. Er beklagt den blinden Amtseifer Prokuratur und beantragt, daß die Versammlung ihre Mißbillung über den Vorfall ausspreche und den Prioritätsausschuß anweise, unverzüglich Bericht zu erstatten über die Anträge wegen der Sicherheit der Reichstagsmitglieder. Tagesordnung.
Vogt kündet Interpellationen an den Minister des Innern und Aeußern an wegen einer Reihe reaktionärer Thatsachen, Verhaftung eines Zeitungs-Redakteurs in Schwabach (Baiern), Verbot für die baierischen Offiziere, an politischen Vereinen sich zu betheiligen, Unterdrückung der demokratischen Vereine in Stuttgart und Heidelberg, Gewaltthätigkeiten baierischer Soldaten in Mannheim, militärische Maßregeln in Hessen, Arrestationen in Michelstadt und Oberingelheim, ferner eine Interpellation wegen Anerkennung der französischen Republik; Nauwerk will eine Anfrage stellen über die deutschen Bundestruppen in Oberitalien. Die Dringlichkeit eines Antrags, daß der Reichsverweser in einer Bekanntmachung des Volks zur Bezahlung der Abgaben und zum Gehorsam ermahne, (!) wird nicht erkannt; ebenso wenig die eines Antrags, von Schuselka wegen Gleichstellung der Juden mit den Christen. Sodann werden einige Petitionen durch Tagesordnung beseitigt, u. die Versammlung schreitet zur Berathung mehrerer Anträge in Betreff der Geschäftsordnung. Ueber den Antrag Bassermanns und 64 anderer Abgeordneten auf Beschränkung der namentlichen Abstimmung wird nach längerer Debatte die Tagesordnung beschlossen. Dann folgen wieder Berichte über eine Reihe Petitionen. Eine Eingabe der Bürger von Oggersheim wegen Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wird an den Gesetzgebungsausschuß, ein Antrag von Wagern und Möhring wegen Bildung des Bundesgeneralstabs an die Centralgewalt verwiesen.
[(Fr. Bl.)]
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@facs0253
Frankfurt, 20. Juli.
Durch Befehl vom 16. d. M. hat das Reichs-Kriegsministerium den Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht übernommen habe. Es hätten die Kriegsministerien am Sonntag den 6. August 1848 alle deutschen Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade ausrücken, ihnen die Uebernahme der Oberleitung, unter Vorlesung des Aufrufs: „An das deutsche Volk“, zur Kunde bringen, zum Ausdrucke der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser ausbringen und dies, wo es die Umstände erlauben, durch dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Von diesem Tage an seien dann da, wo es bisher noch nicht geschehen, die deutschen Farben anzulegen, und zwar in Kokarden an den Kopfbedeckungen und in Bändern an den Fahnen.
[(F.-O.-P.-Z.)]
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@facs0253
Frankfurt, 19. Juli.
Die Nationalversammlung hat soeben nach kurzer Diskussion in Betreff der Limburger Frage den Beschluß gefaßt:
„1) daß die bisherige Vereinigung des zum deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung zu betrachten; 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der in der 8. Sitzung vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der Nationalversammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der Letztern (ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind ‒auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sey; 3) daß die Frage über die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der holländischen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung und einer die Rechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren Ratification der Nationalversammlung vorbehalten wird, überwiesen werde. ‒ Zugleich fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, möglichst schleunige und wirksame Folge zu geben.“ ‒ Hierauf Berathung über §. 4 der Grundrechte.
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@facs0253
[*] Wiesbaden, 18. Juli.
Ueber die hiesigen Vorfälle erfahren wir Folgendes:
In Folge einer Deputation, die vom „Arbeiterverein“ an den Artillerieoberst von Hadeln geschickt war, um bei diesem die Befreiung von 26 verhafteten Artilleristen zu verlangen, wurde am Sonntag Abend um 9 Uhr Generalmarsch geschlagen, in Folge dessen alsbald die ganze Bürgerwehr unter Waffen stand. Der Bürgerobrist Gödecke hatte den Befehl, die Deputation unter welcher namentlich der Hauptmann Dietz von der ersten Kompagnie, zu verhaften. Als er nun seinem Befehl auf dem Friedrichsplatze nachkommen wollte, wo die 1., 2. und 3. Kompagnie aufgestellt waren, widersetzen sich diese mit Gewalt dieser Verhaftung. Der Obrist ging, kam aber gleich darauf mit der 6., 7. Und 8. Kompagnie wieder, um die sich widersetzenden Kompagnien zu entwaffnen. Jetzt entstand ein furchtbarer Lärm. Die Leute wollten sich nicht entwaffnen lassen, die Hülfsmannschaft sollte angreifen, that es auch theilweise, worauf die angegriffenen Kompagnien sich zur Wehr setzten, theils auch nach allen Seiten hin fortliefen. Die Meisten luden ihre Gewehre und man wußte nicht, was es daraus noch werden sollte. Der Obrist gab nach, Dietz wurde nicht verhaftet und man rückte wieder ein. Gestern Morgen nun erschien eine Verfügung, daß in Folge der Widersetzlichkeit die 1., 2. und 3. Kompagnie sofort ihre Waffen auf dem Stadthause abzuliefern hätten. Es war eine Frist bis 9 Uhr Morgens festgesetzt, die später auf dringendes Bitten mehrerer Deputationen auf 3 Uhr Nachmittags verlängert wurde. Die Sache sollte untersucht und dann die Kompagnie reorganisirt werden. Nur Wenige leisteten dieser Aufforderung Genüge und diese Wenigen wurden vom Volke ausgelacht und ausgepfiffen. Die Meisten erklärten sich fest entschlossen, keine Waffen abzugeben, sondern sich mit Gewalt dieser Verfügung zu widersetzen, dagegen aber sich der Untersuchung ruhig zu unterwerfen. Das Volk aber sprengte die Thore des Kriminalgerichts, um die inzwischen verhafteten Führer Dietz und Gräfe, die sich schon so sehr kompromotirt haben, zu befreien, und trug dieselben auf den Schultern im Triumph von dannen. Gestern Abend war Alles ruhig. Das Militär stand gestern den ganzen Tag unter den Waffen, und dieses sowohl als die Bürger patrouillirten bis zum heutigen Morgen, wo plötzlich durch Verfügung des Kriegsministers zu Frankfurt 2000 Preußen und Oestreicher von Mainz (Infanterie, Artillerie und Kavallerie) hier einrückten. Die Bürgerwehr mußte ihre Waffen abliefern, bis sie neu organisirt sein würde und ihre Führer wurden und werden gegenwärtig noch aufgesucht und verhaftet. Viele, namentlich Dietz, Gräfe, Werren und Böhning haben sich geflüchtet, viele Andere füllen bereits die Gefängnisse.
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@facs0253
Hannover, 17. Juli.
Folgende Nachricht findet sich in der neusten Depesche des General Halkett. Höckerup, vom 15. Juli. Im Verfolg der vorläufigen Waffenstillstands-Unterhandlungen ist zwischen dem Oberbefehlshaber der Armee, General Wrangel, und dem dänischen kommandirenden General Hedemann eine dreitägige Waffenruhe, welche am 15. Juli Abends 10 Uhr anfangen soll, abgeschlossen worden.
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@facs0253
Hamburg, 16. Juli.
Aus Rendsburg langt hier die Nachricht an, daß die Friedensbedingungen in Kopenhagen zurückgewiesen sind und der Krieg mit Dänemark fortgeführt werden wird.
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@facs0253
Rendsburg, 15. Juli.
In Folge der gestern Abend auf dem hiesigen Paradeplatz stattgefundenen Reibungen zwischen dem preußischen und hannoverschen Militär, wobei es so arg soll hergegangen sein, daß der hannoversche Major Wilk, welcher herbeigeeilt war, um seine Soldaten zu besänftigen, von den Letztern dafür mit Steinwürfen begrüßt wurde, ist heute der Befehl ergangen, daß sämmtliche hier in Garnison liegende Soldaten bei schärfster Strafe nach 9 Uhr ihr Quartier nicht verlassen dürfen.
[(H. C.)]
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@facs0253
[*] Ratzeburg, 14. Juli.
Das Herzogthum Lauenburg ist nun interimistisch einer im Namen des deutschen Bundes vom Dr. Welcker eingesetzten Landes-Administration übergeben, jede Verbindung mit Dänemark vorläufig aufgehoben und die Bewohner des Herzogthums sind ihres Eides gegen den König-Herzog entbunden worden.
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@facs0253
Prag, 16. Juli.
Das hiesige Stadtverordneten-Collegium hat am 11. d. dem Fürsten Windischgrätz eine Adresse überreicht, womit es mit Hinweisung auf die Erfüllung der an die Stadt Prag gestellten Forderungen auf die völlige Herstellung der öffentlichen Ruhe u. s. w. angelegentlichst um gänzliche Aufhebung des Belagerungszustandes bittet.
[(C. B. a. B.)]
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@facs0253
[*] Wien, 15. Juli.
Die hier anwesenden istrianischen Deputirten veröffentlichen einen Protest gegen die Aufnahme des ex-venetianischen Istrien in den deutschen Bund. Sie sagen am Schluß ihres Protestes:
„Istrien wünscht vor Allem, daß man wisse, daß es, lieber als seine italienische Nationalität gefährden zu lassen, auf jeden versprochenen und factischen, materiellen Vortheil verzichtet, der ihm von Deutschland kommen sollte; ‒ es wünscht, daß Deutschland von den Istrianernn nicht das verlange, wessen es selbst sich gewiß nicht, selbst nicht um ein Haar breit, zu Gunsten der Istrianer entäußern würde; ‒ es wünscht, daß man wisse, daß es überzeugt ist, daß, so wie es leicht ist, die Aufrechthaltung der Sprache und Nationalität zu versprechen, es nicht minder leicht ist, sowohl die eine, als die andere in Frage zu stellen und zu verletzten, wenn es sich um eine kleine, und daher der größeren Macht untergeordnete Provinz handelt.“
Wien, am 12. Juli 1848.
[Fachinetti. Madoniza. Defranceschi. Istrianer Deputirte.]
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@facs0253
Wien, 18. Juli.
In der heutigen vierten vorbereitenden Sitzung der konstituirenden Reichsversammlung statteten die neun Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten ihre Berichte ab, es ergab sich, daß sich bis jetzt 130 Abgeordnete mit gültig befundener Wahl in der Kammer befinden. Hierauf beschloß die Versammlung auf den Antrag des galizischen Abgeordneten Michalski, welcher die Eigenmächtigkeit der Regierungsbehörde rügte, das Ministerium anzugehen, daß es die Landesbehörden beauftrage, alle Wahlakten einzusenden, auch diejenigen, deren Resultat für ungültig erklärt worden. Ueber einen Antrag Straßers aus Tyrol, der auf schleunige Berathung eines neuen Rekrutirungsgesetzes lautet, wird zur Tagesordnung übergegangen.
Schweiz
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@facs0253
Bern, 15. Juli.
Gegen den Bundesentwurf, weil er ihnen zu konservativ ist, arbeiten die HH. Druey und Fazy in Lausanne und Genf, und was diese wollen, das setzen sie in ihren Kantonen auch durch. Die Entscheidung liegt in Bern; Ochsenbein steht und fällt mit dem neuen Bunde, der in vielfacher Beziehung sein eigenes Werk ist. Wie Ochsenbein vor drei Jahren gegen Neuhaus stand, so jetzt Stämpfli gegen ihn. Der katholische Jura ist gegen Ochsenbein, ebenso das unruhige Seeland; bei dem eigentlichen Berner jedoch ist der Name Ochsenbein viel populärer, als der Stämpfli's. Aber dieser Letztere hat einen Bundesgenossen heraufbeschworen, der ihm den Sieg verschaffen wird, wenn er wirklich entschieden auf seiner Seite ist: das materielle Interesse. Wenn Stämpfli's Rechnung richtig ist, nach welcher der Kanton Bern durch den neuen Bund jährlich eine namhafte Summe verlieren würde, ‒ kann Ochsenbein deren Falschheit nicht handgreiflich beweisen, so ist er und der neue Bund verloren. Denn wenn Bern verwirft, so kann von der Geltung der Akte des Jahres 1848 keine Rede sein, und dann heißt es:„wir fangen wieder vornen an.“
[(Karlsr. Z.)]
Italien.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[*] Florenz, 12. Juli.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[*] Turin, 13. Juli.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[*] Venedig, 6. Juli.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[*] Messina, 6. Juli.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[24] Rom, 10. Juli.
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@facs0253
Edition: [Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA2 I/7. S. 384.]
[27] Neapel, 6. Juli.
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Französische Republik.
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@facs0253
Paris, 18. Juli.
Der Moniteur enthält folgende ministerielle Modifikation:
1) Marie, bisheriger Präsident der Nationalversammlung, ist zum Justizminister an Bethmont's Stelle ernannt.
2) Bastide, seit den Junitagen Marineminister, aber das Portefeuille des Auswärtigen interimistisch verwaltend, tritt wieder als definitiver Minister des Auswärtigen an die Stelle des Generals Bedeau, den seine Wunden noch vom Staatsdienste zurückhalten.
3) Verninac, Schiffskapitain, ist zum Marineminister ernannt. Das Cavaignac'sche Dekret ist von Goudchaux, Finanzminister, gegengezeichnet.
Hr. Garnier Pagès soll Präsident der National-Versammlung werden. Er hat sich, wie man hört, in die Arme der Thierspartei in der Rue Poitiers geworfen.
‒ Die Veröffentlichung der Lamartineschen Rede über die auswärtige Politik Frankreichs im Ausschusse der Nationalversammlung ruft eine wahre Fluth von Protestationen hervor. Drouyn de Lhuys, Präsident jenes Ausschusses, richtet heute ein [0254] [Spaltenumbruch] Schreiben an alle Blätter, worin er ihnen erklärt, daß jener Ausschuß ein geheimer sei, und daß kein Glied das Recht habe, seine Vorträge zu veröffentlichen. Dieß sei zwischen ihnen von vornherein ausgemacht worden. Lamartine wohne indeß erst seit Kurzem den Verhandlungen bei, und habe wahrscheinlich von diesem Gebrauch keine Kenntniß gehabt. Der edle Mauguin erklärt ebenfalls in mehreren Blättern, daß ihm leider jenes freiwillige Gesetz den Mund schließe, sonst würde er die Lamartinesche öffentlich in denjenigen Punkten widerlegen, welche Meinungen aussprächen, die er nicht theile. Das diplomatische Korps ist in großer Verwunderung über einzelne Stellen in der Lamartineschen Rede.
‒ La Presse und die übrige Schaar der durch Cavaignac unterdrückten Blätter sollen morgen wieder erscheinen. Wir sind neugierig zu sehen, wie ihnen die Kerkerluft bekommen haben wird. Wie wird die Assemblée Nationale Gift speien! Der Belagerungsstand soll übermorgen aufhören.
‒ Dornés, der verwundete Redakteur des National und Glied der Nationalversammlung, ist gestern Nachmittags gestorben.
‒ In Orleans befinden sich 21 Polen, die letzten Trümmer der Mieroslawski'schen Legion in so fürchterlichem Elende, daß das Journal du Loiret einen öffentlichen Aufruf zur Wohlthätigkeit in seiner neuesten Nummer ergehen läßt.
Börse vom 18. Juli. Die Furcht vor einer förmlichen Ueberschwemmung von Titeln stockt unsere Preise und drückt sie herunter. 3proz. 46 1/2, 4proz 58 1/2, 4 1/2 67. 5proz. 75 1/4. Tresorbons 17 pCt. Verlust. Bank 1640
Orleans 675. Rouen 475. Basel 98 3/4. Nord 363 3/4 baar und Zeit. Lyon 325 baar 327 1/2 pro ultimo. Straßburg 357 1/2.
National-Versammlung. Sitzung vom 18. Juli. Anfang 2 1/2 Uhr. Vicepräsident Portalis führt den Vorsitz, da Marie zum Justizminister ernannt worden.
Deludre überreicht der Versammlung den Bericht über den Gesetzentwurf, welcher die Mobilisirung von 300 Bataillonen Bürgerwehr durch ganz Frankreich vorschreibt.
De Tredern erhält dann das Wort über den an der Tagesordnung befindlichen Vorschlag; der Unterricht in der Ecole Polytechnique u. Ecole militaire, sowohl in Paris als in den Departements gratis zu gestatten. Zweck der Regierung ist, die Erziehung so leicht als möglich zu machen, während bisher der Besuch dieser beiden Institute nur den reichen Familien ausführbar war. Dieser Plan datirt noch von der vorigen Regierung. Der Ausschuß schien demselben eben nicht günstig zu sein. Mit großer Bedenklichkeit zählte Tredern die Geldposten her, welche dem Staate der durchaus freie Besuch jener Institute kosten würde. Man müsse nämlich bedenken, daß Wohnung, Nahrung und Kleidung mitbegriffen sind im Plane der Regierung.
De Kerdrel trägt auf Vertagung an. Ihm zufolge sei der Zeitpunkt, Jedermann auf Staatskosten zu erziehen, noch nicht gekommen. Man möge erst die Verfassungsdiskussion abwarten, die allein über die Unterrichtsfrage zu entscheidenhabe; er dringe also auf Vertagung bis nach Verfassungsannahme.
Charras, dessen Verhaftung man jüngst irrthümlich angezeigt hatte, suchte die Bedenklichkeiten des Vorredners zu beschwichtigen.
Delongraise theilt dieselben ökonomischen Bedenklichkeiten und meint: die Gratiszulassung solle laut des Entwurfs erst am 1. Oktober beginnen, bis dahin sei die Verfassungsfrage jedenfalls erledigt, darum unterstützt er den Antrag auf Vertagung.
Lamoricière bekämpft die Vertagung. Er beweist der Versammlung, daß viele Zöglinge der niedern Schulen, deren Talente zu den größten Hoffnungen berechtigten, aus Mangel an Geldmitteln ihre Laufbahn oft aufgeben müßten; es sei daher Pflicht des Staates, den Genuß des Spezialunterrichts kostenfrei zu gewähren. Daß sich der Staat vielleicht in der Unmöglichkeit befinde, die Kostenfreiheit sofort zu gewähren, sei nur augenblicklich, hoffentlich bald vorübergehend. Die Regierung habe die Berathung des Gesetzentwurfs deshalb aber jetzt schon hervorgerufen, damit sie ihre Maßregeln für die Zukunft treffe.
Baraguay d'Hilliers, unterstützte die Vertagung. Jedenfalls sollten aber im Falle sofortiger Annahme des Gesetzes nur die anerkannt Armen gratis aufgenommen werden.
Richard erhob sich gegen jede Verzögerung. Die Republik könne nicht Eile genug in Erweiterung ihrer demokratischen Einrichtung zeigen.
Cavaignac unterbrach hier die Berathung, indem er auf die Bühne stieg und der Versammlung die diesen Morgen durch den Moniteur bereits veröffentlichte Modifikation des Ministeriums anzeigt. „Aus Deferenz für die Versammlung, sagte er, habe er geglaubt, ihren Präsidenten Marie zum Justizminister ernennen zu müssen.“ Seine Rede war sonst eine wörtliche Wiederholung des Dekrets im Moniteur. Schließlich ersuchte er die Versammlung, zur Wahl eines neuen Präsidenten zu schreiten.
Diese Wahl wird auf morgen festgesetzt. Dann kehrt die Versammlung zur unterbrochenen Berathung des Militärschulbesuchs zurück.
Brunet bekämpft den Antrag als revolutionär und tödtlich für die Staatskasse.
Charras widerlegte ihn. Der Präsident schritt zur Abstimmung. Zwei Proben waren zweifelhaft. Man verlangt das Skrutin per Division. Dasselbe wird über den Antrag auf Vertagung eröffnet und fällt zu Gunsten des Ministeriums aus. Der Paragraph wird angenommen. Der unentgeldliche Schulbesuch ist gerettet.
(Postschluß.)
‒ Das Präfekt der Rhône hat folgende Proklamation ergehen lassen.
Bürger!
Um die an mich ergangenen Befehle zu vollstrecken, habe ich die Auflösung und Entwaffnung der Lyoner Nationalgarde aussprechen müssen.
Diese Maßregel, die Alle ohne Unterschied trifft, kann den Einzelnen in keiner Art verletzen. Es ist dies eine Rückkehr zum Gesetze nach den Tagen des Sturmes, wo es vielleicht nicht gestattet war, das Gesetz so zu vollstrecken, wie es hätte geschehen müssen. Es ist dies für die Zukunft eine Bürgschaft der Ordnung und der Sicherheit; denn vor allem thut es Noth, daß die Stadt Vertrauen haben kann zu denjenigen, die sie zu vertheidigen berufen sind.
Nur so können die Quellen des Kredits von Neuem sich eröffnen, und die Produktion fördern. Nur so können die Arbeiter eine nützliche, ihrer würdige Beschäftigung erhalten.
„Ja, die Ordnung heute, daß ist die Arbeit, das ist der Friede der Familien. Die Ordnung wird bald der Reichthum sein, und nicht das Elend, sie ist die Freiheit, sie ist die Republick.
„Republikaner, seid die Freunde der Ordnung, und das Vaterland wird Euch dankbar sein.“
Der Text des Dekrets lautet folgender Maaßen:
In Erwägung, daß nach der Revolution vom 24. Februar, und den darauf folgenden Agitationen die Bewaffnung und Organisirung der National-Garde Lyons und der benachbarten Gemeinden ohne Ordnung und Regelmäßigkeit Statt gefunden hat, und es Noth thut, daß die bewaffnete Macht, die zur Beschützung des Gesetzes berufen, auf eine den Bestimmungen des Gesetzes selbst angemessene Weise organisirt werde,
beschließt der Präfekt der Rhône, gemäß den Instruktionen des Ministers des Innern, folgendes:
1) Die National-Garde von Lyon und die der Gemeinden Vaise, Croir-Rousse und Guillotiere sind aufgelößt, um unmittelbar wieder organisirt zu werden.
2) Die Auslieferung der Waffen soll Freitag morgen um 6 Uhr anfangen, und Samstag um 6 Uhr Abends müssen alle Waffen ausgeliefert sein.
3) Derjenige, bei welchem nach Verlauf dieser Zeit Waffen oder Munitionen gefunden werden, wird verfolgt und nach den Bestimmungen des Gesetzes bestraft werden.(Ein Monat bis zwei Jahre Gefängnißstrafe, und 300 bis 1000 fr. Geldbuße.)
‒ Man liest in Girardin's „Journal eines Journalisten au Secret“: Erst Montag den 26. erfuhr ich, daß ich mich au Secret befinde. Von diesem Augenblick an zweifelte ich nicht mehr über den Ort, von wo der Schlag ausgegangen war. Er war ausgegangen von einer Butike. Es war der National, der die erste günstige Gelegenheit benutzt hatte, um 12 Jahren des Hasses, der Verläumdungen, der Verfolgungen die Krone aufzusetzen. Die Ohnmacht ist unerbittlich. Mein Zweifel verschwand vollends, als gegen 5 Uhr desselben Tags mein Wächter mir ankünden kam, daß ich mein Gefängniß wechseln müsse, und man führte mich in der That in einen der unterirdischen feuchten Gefängnißkeller, die den schwärzesten Verbrechern oder den unzähmbarsten Gefangenen vorbehalten sind.“
[*] Nach der bisherigen Gesetzgebung hatten bei Schuldforderungen wegen geleisteter Dienste nur die Dienstboten das allgemeine Vorzugsrecht. Der Art. 2101 des bürgerlichen Gesetzbuches giebt ihnen dieses Recht, für den Lohn des verflossenen Jahres und für das, was sie im laufenden verdient haben, allen andern selbst Hypothekar-Gläubigern voranzugehen und zwar in allgemeiner Ausdehnung auf Mobilien wie Immobilien. Alle andere Arbeiter hatten ein solches Vorzugsrecht entweder gar nicht oder nur in beschränktem Maße. So die Feldarbeiter auf die Erndten, die sie gemacht und die Ackergeräthschaften, die sie verfertigt hatten. Die Tagelöhner, die auf Stück oder monatweise beschäftigten Arbeiter waren bei jedem Falliment, bei jedem bedeutenden Verluste ihrer Arbeitgeber in Gefahr, das Wenige zu verlieren, was sie sich erspart hatten was sie in Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit vor Elend bewahren soll. Diesem Unrecht suchte das Gesetz über die Fallimente vom Jahr 1838 zu begegnen. Der Artikel 549 des Handelsgesetzbuches ertheilt das allgemeine Vorzugsrecht zu Gunsten des Lohnes, den die vom Falliten direkt beschäftigten Arbeiter während des Monats vor dem Ausbruch des Falliments verdient haben. Die Mangelhaftigkeit dieser ganzen Gesetzgebung hat nun den Hr. Astouin veranlaßt, der National-Versammlung neue Vorschläge in dieser Beziehung zu machen. Das Comité für die Arbeiter hat hierauf folgendes Dekret entworfen und der National-Versammlung zur Annahme vorgelegt:
Art. 1. Das Vorzugsrecht auf Mobilien und Immobilien erstreckt sich auf alle Forderungen von Arbeitern, die bei einem Kaufmanne oder Nichtkaufmanne tageweise, monatweise oder auf Stück direkt beschäftigt waren und zwar für den Betrag des Lohnes, den sie in den letzten drei Monaten verdient haben. Dieses Privilegium ist demjenigen gleichgestellt, welches durch Art. 2101, §. 4. des bürgerl. G. B. festgestellt ist. Es ist ebenso der Förmlichkeit der Inscription überhoben.
Art. 2. Die Bezahlung dieser Forderungen kann verfügt werden durch eine Dringlichkeits-Ordonnanz von den befugten Gerichtspersonen oder im Falle eines Falliments von dem Richterkommissar, selbst bevor die zur Verifikation der Schulden oder zu einer provisorischen Regulirung erforderlichen Formalitäten erfüllt sind. Diese Ordonanzen werden auf eine einfache Requete erlassen ohne daß es nöthig wäre die interessirten Parteien zuzuziehen. ‒ Die provisorische Vollstreckbarkeit kann mit oder ohne Kaution ausgesprochen werden.
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@facs0254
[17] Paris, 18. Juli.
Der Commerce erklärt: „Der Socialismus hat in dem gottlosen Brudermorden der Junitage sein Waterloo
[Spaltenumbruch]
terloo gefunden; wir sind froh, ihm dies Todesattest ausstellen zu können; die Bartholomäusnacht, die Septembrisaden, sie waren nicht von so glänzendem Erfolge gekrönt. Die tugendhafte, honette Bevölkerung des Landes hat diesmal der ruchlosen Hydra die Köpfe zerschmettert, wie Herkules, der auf die Wunden der Schlange Feuerbrände drückte. Wir können Triumphe feiern, wie noch nie eine Civilisation Europas“ u. s. w. Der „Avenir“ ruft: „Wir trauen unserm Ohr nicht, einzelne Narren oder an Herzenserweichung kränkelnde Personen verlangen Amnestie für die reißenden Bestien des Juni! Ist das Ironie? oder steckt etwas Besondres dahinter? wenn man die, welche Amnestie proponiren, als verdächtig ansähe, sie könnten sich im Grunde nicht beklagen“ u. s. w. Der Herr Abbé Genoude druckt in der „Gazette de France“, „die wahre Republik verträgt sich gut mit dem wahren Königthum. Je mehr die Nation sich civilisirt, desto mehr begreift sie das Gehorchen inmitten voller Freiheit und die Brüderlichkeit inmitten der Regel des Gesetzes und der Erblichkeit; selbst Napoleon, selbst die Cäsaren des heidnischen Rom nannten sich die Kaiser der Republik. Auch der treffliche Chateaubriand prophezeite dies. Ja, unser Land ist auserkoren von Gott, eine Republik mit einem erblichen Throne zu werden, eine republikanische Monarchie mit allgemeinem Stimmrecht unter dem Segensscepter der Bourbons“ u. s. w. „Was uns so heftig verketzerte Bourgeois am meisten kränkt, krächzt das „Siécle“, ist das Mißtrauen, welches man teuflisch in das reine Gemüth des Ouvrier's und Manufakturarbeiters eingeimpft hat. Er betrachtet die geldhabende Klasse als eine ihm feindliche; eine Ansicht, die ganz gegen die Moral Jesu stößt und gegen das Motto der Republikaner. Ah, wie schmerzlich ist es, von seinen Mitmenschen verkannt zu sein! Aber das sind die Folgen von den Schriften der Herren Proudhon, Lerour u. s. w.“Der „Conciliateur“ dringt auf Beschleunigung des Prozesses, Annahme des Konstitutionsplans mit Einer Kammer, und möglichst baldige Neuwahlen, „um die verschimmelten und fauligen Stoffe durch lebensgesunde zu ersetzen.“
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@facs0254
Paris, 18. Juli.
Wir geben hier den Gesetzentwurf über die Gerichtsverfassung, welchen die durch die provisorische Regierung am 2. März niedergesetzte Kommission dem Justizminister überreicht hat. In der Kommission waren Martin (von Straßburg) Vorsitzender, Cormenin, Isambert, Rath am Kassationshof, Jules Favre, Advokat, Nachet, erster Generaladvokat am Kassationshof, Portalie, Ex-Generalprokurator, Landrin, Ex-Prokurator der Republik, Baroche, Batonnier des Barreau, Lionville, Rath des Barreau, Faustin Helie, Direktor im Justizministerium, Valette, Professor an der Rechtsschule, Peauger, Requetenmeister, Sekretär.
Der Entwurf selbst unterdrückt zehn Appellhöfe, von Agne, Amiens, Bastia, Caen, Colmar Grenoble, Limoges, Metz, Montpellier und Orleans und kreirt einen neuen zu Straßburg. Statt der Bezeichnung „Hof“ substituirt er den Titel „Tribunal.“
Ueber den Inhalt werden wir später in einem besondern Artikel eingehen.
Titel 1.
Institution der Tribunale.
Art. 1. In jedem Kanton ist ein Friedensgericht.
Art. 2. Jedes Departement hat ein Tribunal erster Instanz, unbeschadet der Fälle, wo sich die Einsetzung mehrerer als nothwendig erweist.
Art. 3. Die Arrondissements-Tribunale sind unterdrückt.
Art. 4. In jedem Arrondissement ist ein von dem Departements-Tribunal delegirter Richter, ein Staatsprokurator der Republik und ein Ergänzungsrichter.
Art. 5. Frankreich mit Einschluß Algeriens hat 19 Appellations-Tribunale: Air, Angers, Besancon, Bordeaux, Bourges, Dijon, Douai, Lyon, Nancy, Nimes, Paris, Pau, Poitiers, Rennes, Riom, Rouen, Straßburg, Toulouse, Algier.
Art. 6. Für die ganze Republik besteht ein Kassations-Tribunal.
Titel II.
Zusammensetzung der Tribunale.
Kap. 1. Friedensgerichte.
Art. 7, Jedes Friedensgericht hat einen Friedensrichter und zwei Ergänzungsrichter.
Kap. 2. Tribunale erster Instanz.
Art. 8. Jedes Departements-Tribunal besteht aus einem Präsidenten, einem Vicepräsidenten, wenigstens acht Richtern, abgerechnet die delegirten Richter, und vier Ergänzungsrichtern.
Art. 9. Jedes Departements-Tribunal ist in zwei Kammern getheilt, welche in der bestimmten Zahl von drei Richtern erkennen.
Art. 10. In den Departements, wo die Zahl der Gegenstände mehr als zwei Kammern erfordert, wird das Tribunal um einen Vicepräsidenten, drei Richter und zwei Ergänzungsrichter für jede neue Kammer vermehrt.
Art. 11. Bei jedem Departements-Tribunal befindet sich ein Prokurator der Republik und eben so viele Staatsprokuratoren, als Kammern des Tribunals und Arrondissements des Departements sind.
Art. 12. Die Delegation der Arrodissements-Richter geschieht in Plenarversammlungen nach Mehrheit der Stimmen.
Art. 13. Die Delegation geschieht auf 3 Jahre, nach deren Ablauf die delegirten Richter durch andere ersetzt werden, und ihr Amt bei dem Deparments-Tribunal wieder antreten.
Sie können ohne ihre Einwilligung nicht von neuem delegirt werden, so lange nicht die übrigen Mitglieder des Tribunals das Amt ebenfalls schon verwaltet haben, es sei denn im Fall einer Verhinderung, deren Prüfung dem Kollegium zusteht.
Art. 14. Die delegirten Richter haben ein Recht auf die Gehalterhöhung, welche das Gesetz den Instruktionsrichtern zugesteht.
Art. 15. Der Prokurator der Republik bezeichnet die Staatsprokuratoren, welche den Arondissements-Richtern beigegeben werden.
Kap. 3. Appellations-Tribunale.
Art. 16. Jedes Appel-Tribunal besteht aus einem Präsidenten, zwei Kammerpräsidenten und 12 Richtern.
Art. 17. Jedes Appel-Tribunal ist in zwei Kammern getheilt, die unter der bestimmten Zahl von 5 Richtern erkennen.
Art. 18. In den Appel-Tribunalen, wo die Errichtung mehrerer Kammern nothwendig wird, wird die bestimmte Zahl des Amt-Personals nach Art. 15 um einen Kammerpräsidenten und sechs Richter für jede neue Kammer vermehrt.
Art. 19. Bei jedem Appel-Tribunal befindet sich ein Geralprokurator und eben so viele Generaladvokaten wie Kammern.
Kap. 4. Kassations-Tribunal.
Art. 20. Das Kassations-Tribunal besteht aus einem ersten Präsidenten, drei Kammerpräsidenten, 37 Räthen, einem Generalprokurator und sechs Generaladvokaten.
Art. 21. Das Kassations-Tribunal ist in drei Kammern getheilt, zwei Civil- und eine Kriminal-Kammer.
Jede derselben besteht aus einem Präsidenten und 12 Richtern, ausgenommen diejenige, welcher der doyen zugeordnet ist, und die aus 13 Richtern besteht.
Die Urtheile werden durch wenigstens 9 Richter erlassen.
Art. 22. Jede der Civilkammern erkennt über die Gegenstände, die ihr nach einem besondern Reglement des Kassations-Tribunals, welches von der Regierung genehmigt wird, zufallen.
Art. 23. Die Rekurs-Formen und die Art des Verfahrens vor dem Kassations-Tribunal werden durch ein besonderes Gesetz bestimmt.
Titel III.
Civil-Justiz.
Art. 24. Die Friedensgerichte erkennen immer in den Civilstreitsachen, welche ihnen durch die gegenwärtig in Kraft stehende Gesetzgebung zufallen.
Sie erkennen in letzter Instanz in rein persönlichen und sächlichen Fragen bis zum Werth von 150 Fr. und unter Berufung bis zum Werth von 1500 Fr.
Art. 25. Die Berufung gegen ihre Urtheile gehören vor das Departements-Tribunal.
Art. 26. Die Departement-Tribunale erkennen in erster Instanz über alle Civilsachen, die nicht zur Kompetenz der Friedensgerichte gehören.
Art. 27. Die Berufung gegen die von ihnen erlassenen Urtheile gehört vor das Appel-Tribunal ihres Bezirks.
Art. 28. Jeder Prozeß mit seinen Instanzen soll stets einem Vergleichsversuch unterworfen werden, dessen Regeln durch die Civilprozeßordnung vorgeschrieben sind.
Art. 29. In jeder Sache sind die Friedensrichter, die Departement-Tribunale und die Appel-Tribunale gehalten, die thatsächlichen und rechtlichen Fragen zu trennen; sie erkennen über die einen und die andern in zwei bestimmten und getrennten Dispositionen, jedoch in einem und demselben Urtheil.
Art. 30. Die Dispositionen der Prozeßordnung und des Handelsgesetzbuches über die Schiedsgerichte, und die Gesetze, welche die richterlichen Verhältnisse der Handelsgerichte, Sachverständigen und Geschworenen bei den im öffentlichen Interesse verlangten Expropriationen ordnen, bleiben unverändert.
Titel IV.
Kriminal-Justiz.
Kap. 1. Von der Instruktion.
§ 1. Von der Versetzung in Untersuchungsstand.
Art. 31. Der delegirte Richter jedes Arrondissements versieht die Funktionen des Instruktionsrichters.
Er ist gehalten, der Rathskammer des Departement-Tribunals durch schriftliche Berichte von jeder Sache, die er instruirt hat, Rechenschaft zu geben.
Diese Berichte werden mit den Aktenstücken dem Prokurator der Republik übergeben, der danach seine Anträge macht.
Art. 32. Ueber die Anträge entscheidet die Rathskammer nach Einsicht der Aktenstücke und des Berichts. Doch kann dieselbe ebensowohl die Fortführung der Untersuchung verordnen, wie auch den delegirten Richter zur Anhörung seiner Erklärungen über den Prozeß einberufen.
Art. 33. Wenn die Rathskammer nach dem Bericht des Instruktionsrichters erkennt, daß sich die Handlung zur Anwendung von Leibes- oder entehrenden Strafen eigne, und die Untersuchung hinreichend festgestellt sei, erläßt sie gegen den Angeklagten einen Verhaftsbefehl.
Dieser Befehl wird mit den Aktenstücken dem Prokurator der Republik mitgetheilt, der die Sache somit in Stand zu setzen hat, daß sie den nächsten Assisen überwiesen werden kann.
Art. 34. Vierundzwanzig Stunden nach Verkündigung dieses Befehls wird der Verhaftete, sofern er sich an dem Hauptort befindet, von einem der Richter der Rathskammer zur Wahl eines Vertheidigers aufgefor-
(Hierzu eine Beilage.)