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Auvenne zu Gent, wo sie am 20. ankamen, im Hotel der Niederlande abstiegen,
und am 31. wieder abreisten. Sie scheinen sich sogar mit den Angeklagten in
dem Wirthshaus der Julie Tackels getroffen zu haben. Die Letztern brachten
die Nacht bei Dupré zu, der auch in dem Brief Bornstedt's erwähnt wird, und
ebenso leicht der „Bürger D....“ sein kann, der „bei Blervacq durch den
Bürger-Präsidenten S..... als dessen zweites Selbst angekündigt wurde“;
wenigstens hat man in Perin's Portefeuille eine Liste der provisorischen
Regierung gefunden, welche Dupré zu Gent während des Aufenthalts der
Angeklagten und bei einer Unterhaltung mit ihnen über die Republikaner des
Landes geschrieben zu haben bekennt. Perin im Gegentheil beharrt darauf,
weder von der Bedeutung der Liste noch über die Art, wie sie in seinen
Besitz gekommen, irgend etwas zu wissen; doch gesteht er in Gesellschaft von
Derudder und Balliu, welche dies in Abrede stellen, und von Auvenne und
Mathieu, welche es zugeben, die Nacht bei Dupré zugebracht zu haben.
Alle diese Handlungen, verglichen mit dem Zusammentreffen der Ereignisse
welche wir oben bezeichneten, geben dem Komplot eine neue Ausdehnung und
widerlegen siegreich die nicht einmal wahrscheinlich klingenden Ausflüchte.
Zu diesen gehört die Erklärung Balliu's, welcher seinen Besuch bei Delestrée
mit der Absicht motivirt, diesen der Madame Imbert vorzustellen als Käufer
für die Fabrik ihres Mannes, während Delestrée sich in einem Brief an
Imbert, bei seiner Rückkehr nach Belgien, darauf beschränkte zu sagen, daß
er sich [#] eine Bestellung zu übernehmen“. Was brauchte er sich an [#] zu
wenden, den er nicht kannte, da es für ihn genügte, Mad. Imbert den Brief
ihres Mannes zu zeigen, den derselbe für die belgischen Demokraten
zurückgelassen?
Derudder ist nicht glücklicher in seinen Erklärungen über den Brief v. 22.
April, in welchem er Imbert sein Bedauern darüber ausdrückt, daß er in drei
Wochen nicht mehr reussirt habe, dann mit Begeisterung von Delestrée
spricht, der sich bei der Emeute v. 23. März „wie ein würdiger und braver
Republikaner“ betheiligt, und endlich in Betreff des zehnten Angeklagten
sagt: „Was Freund Tedesco betrifft, so erwarte ich ihn von einem Tag zum
andern; er ist gegenwärtig zu Lüttich, wo er sich thätig mit den Mitteln
beschäftigt, um die Dynastie unseres famösen Leopold, des Schwiegersohns
eures Ex-Königs, für immer zu stürzen.“ Und diese Thätigkeit Tedesco's
stimmte mit seiner früheren Aufführung überein, denn er war aus dem
nämlichen Grunde gerade den Tag, wo er den Sturz Louis Philippe's erfahren,
nach Brüssel geeilt. Kaum in dem Hotel Lion-Blanc eingemiethet, hatte er
sich in die deutsche Gesellschaft, Grand-Place, begeben, um dort einen
Freund zu sehen, Hrn. Wolf, der in Preußen wegen eines politischen Vergehens
zu achtjähriger Festungsstrafe verurtheilt gewesen. Sodann hatte er sich
nach dem „alten Brüsseler Hof“, dem gewöhnlichen Versammlungsort des
Meetings fahren lassen, wo er nach seinem eignen Geständniß Bornstedt und
einen gewissen Gigot fand, welcher letztere zu der Verbindung der deutschen
Kommunisten gehört und am 3. März eine Adresse an die Proletarier aller
Länder unterzeichnete, um ihnen anzuzeigen, daß die Verbindung ihren Sitz
nach Paris, dem „Centralpunkt aller revolutionären Bewegung“, verlegt
habe.
Tedesco, kaum zu Brüssel angekommen, hatte sich mit 3 Personen in Verbindung
gesetzt, deren Pläne unmöglich in Zweifel zu ziehen sind; er selbst hatte
bereits im Monat September ähnliche Tendenzen bekundet, als er in der ersten
Sitzung der demokratischen Gesellschaft die Unterdrückung desjenigen
Artikels im Statutentwurf verlangte, welcher die Thätigkeit der Gesellschaft
in den „durch die Konstitution vorgeschriebenem Umfang“ beschränkte.
Am 26. Februar suchte er die Personen, welche sich im Brüsseler Hof
zusammenfanden zu belehren. „Ihr seht wohl ein, sagte er, wie einfältig es
ist für die Aristokraten zu arbeiten. Ich bin ausdrücklich von Lüttich
hergekommen, um euch zur Nachahmung des Beispiels der Franzosen zu
bewegen.
„Gott hat uns geschaffen, damit wir zusammen leben und nicht damit wir für
die Aristokraten arbeiten. Wir wollen nicht mehr Schweiß und Blut für
dieselben opfern, sondern gleich und Brüder sein.
„Morgen versammelt euch zwischen 8 und 9 Uhr um nach dem Stadthaus zu ziehen
und die Entlassung der Truppen zu verlangen: vor Allem sorgt bewaffnet zu
sein. Wenn wir morgen früh nicht reussiren sollten, wird morgen Abend
zwischen 6 und 7 Uhr öffentliche Sitzung sein, zu der Jedermann Einlaß
erhält; wir werden sorgen, daß wir dann zahlreicher sind.“
Diese Worte hat der Polizei-Inspektor Deckers gehört, und den andern Abend
erfolgten in der That unmittelbar nach der Sitzung aufrührerische Bewegungen
und Handlungen gegen die Polizeibeamten. Ein Mitglied der Gesellschaft ward
wegen dieser Thatsache zu dreimonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt. Bei
seiner Verhaftung fand man ihn im Besitz eines großen Dolches, den Bornstedt
ihm in der Morgensitzung überlassen hatte. Der genannte Wolf, welchem der
erste Besuch Tedesco's galt, hatte in der Abendsitzung v. 27. gleichfalls
einen Dolch, als er inmitten des Auflaufes verhaftet wurde; und Tedesco
selbst, welcher anempfohlen hatte mit Waffen zu kommen, war, als er sich
zwischen 4 und 5 Uhr Nachmittags aus dem Lion-blanc nach dem Brüsseler Hof
begab, mit einer Pistole versehen. Diese Pistole fiel in der Rue de la
Montagne aus seiner Tasche, und Tedesco war sehr eilig, sie aufzuheben,
indem er sich rechts und links umsah. Er trug eine blaue Blouse und eine
Mütze, und in diesem für einen Advokaten jedenfalls bizarren Kostüme ließ er
sich nach einander in dem Brüsseler Hof, in der Gesellschaft Alliance und in
verschiedenen Wirthshäusern sehen. Ein Zeuge sagt aus, daß Tedesco am
Sonntag Abend im Brüsseler Hof darauf bestanden eine provisorische Regierung
einzusetzen, und Waffen aus Lüttich verheißen habe. Im Monat Februar suchte
er die Regierung umzustoßen, und wie Derudder an Imbert schrieb, verfolgte
er im April denselben Zweck. Man begreift daher, warum er sich am 26. März
in der „Union“ befand und warum er denselben Abend auf den Listen der
provisorischen Regierung figurirte, obgleich der Angeklagte bisher bloß den
Chartisten in London bekannt war, denen er im Monat November eine Adresse
der demokratischen Gesellschaft überbracht hatte. Seine Betheiligung an dem
Komplott ist nicht weniger einleuchtend als die der übrigen Angeklagten.
Während man im Innern Bewegungen und Demonstrationen organisirte,
stationirten die Colonnen von Josses und Bervacq bei Bille, wo sie
Lebensmittel, Waffen und einen Militärsold empfingen. Dies berichtet uns der
Angeklagte Jules Carnel, Handlungs-Commis, geboren zu Vaugieard und wohnend
zu Paris, der uns auch die merkwürdigsten Details über den Angriff vom 29.
März giebt. „Zu Seclin angekommen, sagt er, wurden wir von einem
Regierungskommissär benachrichtigt, daß wir Lebensmittel und Waffen erhalten
würden, und daß auch Elèven der polytechnischen Schule und der Schule von
Saint-Cyr sich bei Hrn. Delescluze, Regierungskommissär zu Lille
vorgestellt, um Lebensmittel und Unterkommen zu erwirken. Ich kam mit einer
Brigade nach Gondecour, 3 Kilometer von Seclin, wo wir bis Dienstag um 2 Uhr
in Einquartirung lagen. Zwischen 8 und 9 Uhr Abends kehrten wir wieder nach
Seclin zurück. Von hier zogen wir über Lille, umgingen aber die Stadt, die
wir zu unsrer Linken ließen, und machten einen langen Marsch bis an einen
Ort, wo wir drei Wagen mit Gewehren und zwei Karren mit Pulver fanden, die
mitten im Wege in einer Stellung aufgefahren waren, als ob sie von Lille
gekommen wären. Zwei Elèven der polytechnischen Schule stiegen auf die
Wagen, und man vertheilte darauf die Gewehre und Patronen. Wir setzten
unsern Marsch auf der Chaussee fort bis an einen Ort, wo ein Weg gegen
Tourcoing und Roubaix führt; ich weiß nicht, wer der Führer des Trupps war,
weil ich mich ganz an den Hinterreihen befand. Man ließ uns verschiedene
Fußsteige über ebenes Feld gehen; die Wege waren so schmal, daß wir kaum
Einer vor dem Andern marschiren konnten. Wir durchzogen das Faubourg einer
Stadt, deren Namen ich nicht weiß. Endlich wurden wir über mehrere kleine
Pfade nach einem Kleefeld geführt, wo allgemeine Rast gemacht wurde. Die
Chefs, an der Spitze eines Bataillons, marschirten gegen die Gränze, und
nahmen dort Position. Ich war vollständig im Nachtrab der Kolonnen, und als
ich sah, daß angegriffen wurde, wendete ich mich zur Linken der Kolonne,
welche sich schon der Gränze entlang ausgebreitet hatte; diese Kolonne, zum
großen Theil aus Belgiern bestehend, befand sich an der Spitze. Ich weiß
nicht wer zuerst den Angriff durch Feuern begonnen hat, ich war zu weit
entfernt. Aber als meine Leute mehrere Verwundete hinter die Front bringen
sahen, waren sie wie von Schrecken betäubt und liefen ohne einen Schuß zu
thun, wie ich befohlen hatte, auseinander; sie schossen, während sie sich
rechts und links zerstreuten, auf die belgischen Soldaten. Als ich mich von
der Masse der Franzosen, welche unter meinem Befehl standen, gänzlich
verlassen sah, wendete ich mich nach der großen Straße und ging den
belgischen Truppen entgegen, nicht mit der blanken Waffe, sondern die Spitze
des Degens in der Hand und die Hand erhoben, zum Zeichen, daß man nicht auf
mich schießen solle; es wurden indeß vielleicht einige dreißig
Flintenschüsse auf mich gerichtet und ich begreife nicht, wie ich nicht
getödtet wurde.“
Carnel setzt hinzu, daß er 17 belgische und 4 französische Kompagnien gehabt;
daß die Waffen, wie man ihm nachher gesagt, aus dem Arsenal oder der [#]
kamen und daß die Leute täglich von Herrn [#] 1800 Brodrationen und 35
Centimes Sold empfingen. Auf die Details des Kampfes zurückkommend, ergänzt
er seine Erklärung folgendermaßen:
„Wir marschirten in Kolonne: Fosses und Blervacq mit einem dritten
marschirten an der Spitze. Drei Eléven der polytechnischen Schule dienten
uns ebenfalls zu Führern; ich selbst stand unter einem dieser Eléven, da ich
eine fast ganz aus Franzosen bestehenden Kompagnie kommandirte. Als zwei
Kartätschenschüsse abgefeuert worden waren, sah ich einen dieser Eléven todt
und den andern verwundert davontragen; sie wurden augenblicklich dem
französischen Gebiet zu fortgeschafft.“ Doch behauptet Carnel von den Plänen
Blervacq's nichts gewußt zu haben, während dieselben doch für Niemand ein
Geheimniß waren. Wir haben den Beweis davon in einem Briefe, welchen der
Angeklagte Baeten den 27. März von Seclin an seinen Vater schrieb worin er
sagte: „Ich habe Ihnen mitzutheilen, daß wir Paris verlassen haben um in
Brüssel eine Revolution zu machen, aber verrathen und in Quiévrain gefangen
sind. Es ist mir gelungen zu entkommen und ich befinde mich zu Seclin, 2
Meilen von Lille, wo wir 15,000 Mann stark stehen. Wir marschiren den 28.
mit Macht gegen Brüssel, wo wir um jeden Preis einziehen müssen; wenn es
gelingt, gehen wir nach Brügge; der König Leopold mag die Vorbereitungen zu
seiner Reise treffen etc.“ Baeten, einfacher Arbeiter, wußte also zu Seclin,
was wir seit Langem durch mehrere Briefe erfahren hatten, und es ist daher
unmöglich, daß der Angeklagte Carnel, Hauptmann einer Kompagnie, in gutem
Glauben, wie er behauptet, dem durch eine fremde Macht angegriffenen Belgien
zu Hülfe zu eilen gedachte.
Der Führer, von dem er in seiner Erklärung spricht, war ein alter Schmuggler
Namens Lahrusse-Delmotte, der zu Douai in Contumaz verurtheilt und von Herrn
Delescluze beauftragt war, den Trupp nach Belgien zu führen. Derselbe gab
ihm einen Geleitschein, der sich in den Akten befindet und folgendermaßen
lautet:
Präfekture des Norddepartements. Cabinet.
Französische Republik. Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit.
Lille, den 27. März 1848.
„Der Bürger Lahrusse-Delmotte, Flüchtling aus Werwicq (Belgien), wird
aufgefordert, zu einer Mission sich unverweilt nach Lille in das Hotel der
Präfekture zu begeben. Gegenwärtiges wird ihm als Geleitpaß für 24 Stunden
dienen.
Der Generalkommissair der Republik für die Departements Nord und
Pas-de-Calais, (Gez.) Ch. Delescluze.“
Dies Aktenstück trägt den Stempel der Präfektur und stellt den alten
Nordpräfekten, der in Belgien Gastfreundschaft genossen hatte, mit den
Eleven der polytechnischen Schule und dem Gouverneur der Civil-Invaliden in
Eine Kategorie. Dasselbe ist der Fall mit Bornstedt, der bei uns ein Asyl
gefunden, das ihm Preußen und Frankreich verweigerten, und dafür gleich
Imbert und Delescluze Belgien zu revolutioniren suchte; aber diese
verbrecherischen Versuche hat das Schicksal erreicht, welches sie
verdienten. Die Bande wurde durch eine Avantgarde in Verwirrung gejagt, und
ließ in unseren Händen den Angeklagten Coupmanns, der durch einen
Flintenschuß ins Bein verwundet wurde, den Angeklagten Leleu, der noch schoß
als man ihn entwaffnete, die Angeklagten Vanlabeke und van Goethem, die in
Seclin sich angeschlossen, und die bei dem ersten Verpuffen ihre Waffen
abgeworfen zu haben behaupten; endlich die Angeklagten Jouannin, Clauwens,
Baeten, Nonkel, Schoonhroyhe, Vandersande, Hannecart und Knops, die Paris
mit der Legion verlassen, mit ihr nach Seclin gekommen und sie nach ihrem
eigenen Eingeständniß nicht verlassen, bis die Entwicklung bereits erfolgt
war. Nonkel und Leleu bezeichnen Heinrich Guelton als denjenigen, der die
Einschreibungen besorgt und sich bei der Attake des 29. März als
Fahnenträger betheiligt habe.
Andere Angeklagte, wie Dohnt, Brauwer, Treigniere und Dublé bekennen mit der
Legion nach Seclin gekommen und mit ihr aus Paris fortgezogen zu sein, sie
behaupten aber dieselbe an der Gränze verlassen zu haben.
Andere endlich, wie François Calonne und Eugen Coucke, bekennen gleichfalls
ihre Anwesenheit im Lager von Seclin, wollen aber vor dem Kampf geflüchtet
sein, der eine zu Tourcoing, der andere zu Lille, obwohl Coucke den 18. März
von Paris an seine Schwester schreibt: „Vielleicht, daß ich nach Belgien
komme; es werden hier alle Belgier zur Rückkehr in ihr Vaterland
eingeschrieben, um Belgien zur Republik zu machen. Ich denke mit ihnen zu
kommen, und wenn ich auf dem Schlachtfelde falle, so bittet Gott für meine
Seele, und seid stolz zu sagen: „Wenn unser Bruder gestorben ist, so ist er
für die Vertheidigung unserer Freiheit und unseres schönen Vaterlandes
gestorben.“
Zu allen vorhergenannten Angeklagten kommen noch Feloen, Tytgat und Brullez,
welche Einschreibungen und Vertheilungen der Lebensmittel zu Paris
besorgten; Honore Mathieu, Sekretäre des Comités, der in den Journalen vom
22. März den Abzug der Legion ankündigte, und endlich Ceulan, Arens, Houwaer
und Deynoodt, welche unter den Offizieren Blervacq's figurirten und unter
diesem Titel in den Journalen vom 15 April eine Protestation
veröffentlichten.
In Folge des Vorstehenden sind also die genannten Karl Ludwig Spilthoorn und
Genossen der folgenden Thatsachen angeklagt:
1) sämmtliche Angeklagte, im Jahre 1848, die Einen in Frankreich, die Andern
in Belgien, unter sich den Entschluß festgestellt und verabredet zu haben,
die in letzterem Lande bestehende Regierung durch einen Angriff mit
bewaffneter Hand umzustoßen; Verbrechen vorgesehen durch die Art. 87 und 89
des Strafgesetzbuchs;
2) Carnel, Leleu, Blervacq, Graux, Brulley und 26 andre, am 29. März d. J.,
zu Risquons-Tout im Königreich Belgien einen Angriff mit bewaffneter Hand
zum Zweck des Umsturzes der auf unserer Verfassung beruhenden Regierung
gemacht zu haben, Verbrechen vorgesehen durch Art. 87 und 88 des
Strafgesetzbuchs;
3) Spilthrorn, Delestrée, die beiden Mathieu, Blervacq, Graux, Ho[#]er,
Arens, Deynoodt, Brulley, Tytgat Fosses und Felhonn, wenigstens an diesem
bewaffneten Angriff Mitschuldige zu sein, indem sie 1) durch Geschenke,
Versprechungen und strafbare Kunstgriffe dazu aufgefordert haben; 2)
Instruktionen dazu gegeben, 3) die Urheber, deren Zwecke ihnen bekannt
waren, in den Handlungen, die ihn vorbereiteten, erleichterten oder
vollführten, unterstützt zu haben, Verbrechen vorgesehen durch Art. 87, 88,
59 und 60 des Strafgesetzbuchs, worüber der Assisenhof von Brabant zu
urtheilen haben wird. Der Generalprokurator, De Bavay.
Geschehen am Parket, 5. Juli 1848.