[0221]
Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 45. Köln, Samstag 15. Juli 1848.
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Deutschland.
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[19] Köln, 13. Juli.
(Schluß des vorgestr. Artikels.) Der General Pfuel (von Höllenstein) begann seine Friedensmission damit, daß er die gemeinen Gesetze suspendirte und militärische Ausnahmgesetze erließ.
Am 5. Mai bestätigte Hr. Pfuel „kraft seiner Vollmacht,“ die er nie vollständig veröffentlichte, die von dem General Colomb in Gemeinschaft mit dem Oberpräsidenten gesetzwidrig verfügte Wiedereinführung des Standrechts.
Am 7. Mai ließ Hr. Pfuel in Posen die ganze polnische Einwohnerschaft entwaffnen, dagegen aber „zur kräftigeren Aufrechthaltung der Ruhe,“ die bis dahin in der Stadt noch keinen Augenblick gestört worden war, deutsche und jüdische Freikorps errichten, welche beiläufig unter Anführung des Grafen Lüttichau und Assessor Göldner hinter den fliegenden Militärkolonnen herzogen, um denselben bei den polnischen Exekutionen, beim Anzünden der Häuser und Niederschießen der entsetzten fliehenden Bevölkerung zu sekundiren.
Am 12. Mai und 4. Juni führte Hr. Pfuel „kraft seiner Vollmacht“ durch neue Proklamationen die angeordnete Theilung des Großherzogthums weiter aus, indem er dem polnischen Theil immer neue, aber stets engere Gränzen zog.
Am 23. Mai erließ Hr. Pfuel eine Proklamation an das polnische Landvolk, worin er die demokratischen Gutsbesitzer injurirte und verdächtigte und durch erdichtete Thatsachen Haß und Zwietracht in dem „pacificirten“ Lande zu erregen suchte.
Am 30. Mai denunzirte Hr. Pfuel die Polen-Chefs der Lynchjustiz, indem er „für diejenigen, welche Verluste erlitten,“ die Namen von 76 Organisatoren und Anführern der Insurgenten veröffentlichte; er versprach dabei weiter auch die Namen aller Mitglieder des National-Comités und der von diesem eingesetzten Kreis-Comités zu denunziren, welche bekanntlich mit Bewilligung des Ministeriums und unter Zuziehung des Oberpräsidenten sich konstituirt hatten.
Dies sind die allgemeinen Maßregeln, welche der General (von Höllenstein) zur Ausführung der nationalen Reorganisation bis jetzt für nöthig befunden hat.
Die Polen scheinen dies Liebeswerk des Hrn. Pfuel indeß keineswegs mit einsichtiger Dankbarkeit gewürdigt zu haben; Hr. Pfuel hat sich bisher vergebens bemüht, einen Präsidenten für den sogenannten polnischen Rest des geraubten Großherzogthums zu finden. Ein desto innigeres Band umschlingt dagegen den General Pfuel (von Höllenstein) mit seinen Gesinnungsfreunden, den Deutschen und Juden.
Seit der Anwesenheit des Hrn. Pfuel übt die Hefe der Deutschen und Juden fast an allen Orten ungestraft die Polizeigewalt aus.
Am 11. Mai feierten in Posen die Deutschen und Juden die neue Unterdrückung der polnischen Nationalität, den neuen Raub an Polen, durch einen solennen Festzug, und Hr. Pfuel bezeugte in offiziellem Karakter seine Theilnahme an dieser patriotischen Demonstration, indem er mit seinem Stabe in glänzender Suite dem Zug sich anschloß.
In der Stadt Posen werden trotz des Martialgesetzes Aufläufe geduldet, so weit sie von den Gesinnungsfreunden des Hrn. Pfuel, den Deutschen und Juden ausgehen, und blos Exzesse an den eingebrachten polnischen Gefangenen zum Zweck haben.
Die speziellen Aeußerungen der preußischen Liebesideen für Polen bestehen darin, daß fortwährend deutsche und jüdische Banden mordend, plündernd und brennend das Land durchziehen, und Gutsbesitzer, Priester und Schullehrer ermorden oder die Flüchtigen in die Wälder jagen;
daß täglich ohne alle Veranlassung zahllose Verhaftungen vorgenommen und die Gefangenen laut Verfügung des General Steinäcker jeder Pflege ihrer Angehörigen, selbst in Kost und Wäsche, entzogen werden;
daß die Verhafteten ohne Verhör Wochenlang in Haft gehalten und bei ihrer Entlassung an Ohren und Händen mit Höllenstein gebrandmarkt werden;
daß die fanatisirte pommersche Soldateska in Verein mit profitwüthigen deutschen und jüdischen Strolchen die Polen auf offner Straße angreift, mit Ladstöcken, Säbeln und Kolben todt schlägt, und ihre Wohnsitze ausplündert und den Flammen übergibt;
daß die Polen mit Einem Wort auf dem Boden ihrer Väter für vogelfrei erklärt sind.
Dies ist, was die christlich-germanische Raçe die Pacifikation, die nationale „Reorganisation“ Polens nennt.
Der Beginn dieses preußischen Liebeswerkes war die Furcht und die Ohnmacht, seine Vollendung war die Wuth über die eigne Schwäche, als der erste Schrecken des Revolutionsfiebers vorüber war.
Die preußische Staatsregierung hatte trotz aller Verheißungen keinen Augenblick daran gedacht, den polnischen Raub ernstlich aufzugeben. Ihre ersten Konzessionen waren unter dem Nachhall des 18. und 19. März dictirt, wo das Berliner Volk die befreiten polnischen Gefangenen im Triumphzug über seine blutigen, mit Barrikaden bedeckten Straßen fuhr; es bedurfte erst der fächelnden Abkühlung des Ministeriums der Vermittlung, um aus den Verheißungen an Polen ein Mißverständniß zu machen, wie Hr. Camphausen die Anerkennung einer Revolution überhaupt als Mißverständniß erklärt.
Wie kam es sonst, daß die soldwüthigen deutschen Beamten und trödelsuchenden Juden unmittelbar unter dem Eindruck der Revolution in merkwürdiger Einigkeit mit den Polen leben und sogar die Verheißung der Reorganisation mit Deklamationen und Adressen feiern konnten, um bei dem Erscheinen des Ministeriums Camphausen sofort von patriotischen Besorgnissen überzuträufeln und mit aller Wuth gegen die polnische Nationalität zu Felde zu ziehen?
Wie kam es, daß unter dem Kommissariat des General Willisen der gerühmte blinde Gehorsam des Kamaschenritterthums plötzlich verschwunden war, und von den Generalen bis zum gemeinen pommerschen Kriegsknecht jeder auf eigne Hand Verrath und Gesetzwidrigkeiten aller Art begehen, und durch die blutigsten Gräuel die Polen zum gewaltsamen Kampf zwingen konnte?
Wie kam es, daß unter dem General Pfuel (von Höllenstein) trotz aller Friedenserklärungen das Land in eine Brandstätte verwandelt und die „Reorganisation“ zu einem Vertilgungskrieg gegen Alles was Pole heißt organisirt werden konnte? daß die Höllenstein-Operationen des Hrn. Pfuel an wehrlosen, ohne Verhör entlassenen Gefangenen, nachdem der Minister Auerswald in der Vereinbarerversammlung seine „Entrüstung“ darüber aussprechen mußte, noch immer ungestraft blieben, während Hr. Pfuel sich ein neues ritterliches Spiel durch Scalpiren der Polenköpfe auserlas? daß mit dem Fortschreiten dieser „Pacifikation“ immer neue Reorganisationspläne, ein immer größerer Raub zu dem alten verfügt wurde?
Das Ministerium Camphausen hat alle diese Gräuel der patriotischen Soldateska, wie sie in keiner Zeit der Barbarei stattgefunden, durch sein stillschweigendes laissez-faire zu den seinigen gemacht. Herr Hansemann, der Uebergangsminister, hat ihnen jetzt auch thatsächlich seine Anerkennung ertheilt, indem er als Minister der That der Vereinbarerversammlung die Untersuchung zu entziehen suchte.
Wir erwarten nichts von der Vereinbarerversammlung, aber noch ist die „Reorganisation“ Polens nicht in letzter Instanz vollbracht. Diese letzte Instanz, wir haben es bereits gesagt, ist das deutsche Volk und die Polen.
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[**] Köln, 14. Juli.

Wir kommen heute zur zweiten Hälfte der Vereinbarungssitzung vom 7. d. Nach der, für Hrn. Hansemann so schmerzlichen Debatte über die Finanzkommission, kam noch eine Reihe kleiner Trübsale für die Herren Minister vor. Es war der Tag der Dringlichkeitsanträge und Interpellationen, der Tag der Anfechtungen und der Ministerialbedrängniß.
Der Abgeordnete Wander trug an, jeder Beamte, der einen Bürger ungerechter Weise verhaften ließe, solle zu völligem Schadenersatz verpflichtet sein und außerdem viermal solange sitzen, als der von ihm Verhaftete.
Der Antrag geht, als nicht dringlich, an die Fachkommission.
Justizminister Märker erklärt, die Annahme dieses Antrags werde die bisherige Gesetzgebung gegen ungesetzlich verhaftende Beamte nicht nur nicht verschärfen, sondern sogar noch mildern. (Bravo.)
Der Hr. Justizminister hat nur vergessen zu bemerken, daß es nach den bisherigen, namentlich altpreußischen Gesetzen, für einen Beamten kaum möglich ist, Jemanden ungesetzlich zu verhaften. Die willkührlichste Verhaftung kann nach den Paragraphen des altehrwürdigsten Landrechts gerechtfertigt werden.
Wir machen übrigens auf die höchst unparlamentarische Methode aufmerksam, die die Herren Minister sich angewöhnt haben. Sie warten bis der Antrag an die Fachkommission oder die Abtheilung verwiesen ist, und dann sprechen sie noch darüber. Sie sind dann sicher, daß ihnen Niemand antworten kann. So hat es Hr. Hansemann bei dem Antrage des Hrn. Borries gemacht, so macht es jetzt Hr. Märker. In England und Frankreich würde man die Herren Minister, wenn sie solche parlamentarische Unschicklichkeiten je versucht hätten, ganz anders zur Ordnung zurückgeführt haben. Aber in Berlin!
Hr. Schulze v. Delitzsch: Antrag, zur Aufforderung an die Regierung, die bereits vollendeten oder bald zu vollendenden Entwürfe organischer Gesetze sofort der Versammlung zur Berathung in den Abtheilungen zu übergeben.
Dieser Antrag enthielt wieder einen indirekten Tadel der Regierung, wegen Läßigkeit oder absichtlicher Verschleppung in der Vorlage der die Verfassung ergänzenden organischen Gesetze. Der Tadel war um so empfindlicher, als denselben Morgen zwei Gesetzentwürfe, worunter das Bürgerwehrgesetz, vorgelegt worden waren. Der Ministerpräsident hätte also, bei einiger Energie, diesen Antrag entschieden zurückweisen müssen. Aber statt dessen, macht er nur einige allgemeine Phrasen über das Bestreben der Regierung, den gerechten Wünschen der Versammlung in jeder Weise entgegen zu kommen und der Antrag wird mit großer Majorität angenommen.
Herr Besser interpellirt den Kriegsminister über den Mangel eines Dienstreglements. Die preußische Armee ist die einzige, der ein solches Reglement mangelt. Daher herrscht in allen Heeresabtheilungen, bis zu den Kompagnieen und Schwadronen herab, die größte Verschiedenheit der Ansichten über die wichtigsten Dienstsachen, und namentlich über die Rechte und Pflichten der verschiedenen Chargen. Es bestehen zwar Tausende von Befehlen, Erlassen und Vorschriften, aber sie sind gerade wegen ihrer zahllosen Menge, ihrer Verwirrung und der in ihnen herrschenden Widersprüche schlimmer als nutzlos. Außerdem ist jedes solches Aktenstück durch ebensoviel verschiedene Zusätze, Erläuterungen, Randglossen und Glossen zu Randglossen verquickt und unkenntlich gemacht, als es Zwischenbehörden passirt hat. Diese Verwirrung kommt natürlich dem Vorgesetzten bei allen Willkührlichkeiten zu gut, während der Untergebne nur den Nachtheil davon zu tragen hat. Daher kennt der Untergebne keine Rechte, sondern nur Pflichten. Früher existirte ein Dienstreglement, genannt das schweinslederne Reglement, aber dies wurde in den 20ger Jahren den Privatbesitzern abgenommen. Seitdem darf kein Untergebner es zu seinen Gunsten anführen, während die höheren Behörden es fortwährend gegen die Untergebnen anführen dürfen! Ebenso geht es mit den Dienstvorschriften für das Gardekorps, die der Armee nie mitgetheilt, den Untergebnen nie zugänglich wurden, nach welchen sie aber trotzdem bestraft werden! Die Herren Stabs- und Generaloffiziere haben natürlich nur den Vortheil von dieser Konfusion, die ihnen die größte Willkühr, die härteste Tyrannei gestattet. Aber die Subalternoffiziere, die Unteroffiziere und Soldaten leiden darunter, und in ihrem Interesse interpellirt Hr. Besser den General Schreckenstein.
Wie mußte Hr. Schreckenstein erstaunt sein, als er diese lange „Federfuchserei“, um den beliebten Ausdruck von Anno dreizehn zu gebrauchen, zu hören bekam! Wie, die preußische Armee hat kein Dienstreglement? Welche Abgeschmacktheit! Die preußische Armee, auf Ehre, hat das allerbeste Reglement von der Welt, das zugleich das allerkürzeste ist und nur aus zwei Worten besteht: „Ordre pariren!“ Bekommt ein Soldat der „ungeprügelten“ Armee Püffe, Fußtritte oder Kolbenstöße, wird er von einem eben dem Kadettenhause entlaufenen unmündigen Lieutenant am Bart oder an der Nase gezupft und beklagt sich: „Ordre pariren!“ Läßt ein angetrunkener Major nach dem Essen zu seiner besonderen Erheiterung sein Bataillon bis an den Leib in den Sumpf marschiren und dort Carré formiren, und ein Untergebner wagt zu klagen: „Ordre pariren!“ Wird den Offizieren verboten, dies oder jenes Café zu besuchen, und sie erlauben sich eine Bemerkung: „Ordre pariren!“ Das ist das beste Dienstreglement, denn es paßt auf alle Fälle.
Von allen Ministern ist Hr. Schreckenstein der Einzige, der den Muth noch nicht verloren hat. Der Soldat, der unter Napoleon gedient, der während drei und dreißig Jahren preußischen Kamaschendienst getrieben, der manche Kugel pfeifen gehört hat, wird sich doch vor Vereinbarern und Interpellationen nicht fürchten? Und vollends wenn das große: „Ordre pariren!“ in Gefahr ist!
Meine Herren, sagt er, ich muß das besser wissen. Ich muß wissen was daran zu ändern ist. Es handelt sich hier um ein Einreißen, und das Einreißen darf nicht einreißen, weil das Aufbauen sehr schwer ist. Die Wehrverfassung ist von Scharnhorst, Gneisenau, Boyen und Grolmann gemacht, umfaßt 600_000 bewaffnete und taktisch gebildete Staatsbürger, und bietet jedem Staatsbürger eine sichre Zukunft, solange die Disziplin besteht. Diese werde ich aber erhalten, und damit habe ich genug gesagt.
Hr. Besser: Hr. Schreckenstein hat die Frage gar nicht beantwortet. Aus seinen Bemerkungen scheint aber hervorzugehen, daß er glaubt, ein Dienstreglement werde die Disziplin lockern!
Hr. Schreckenstein: Ich habe schon gesagt, daß ich das thun werde, was zeitgemäß für die Armee ist und zum Nutzen des Dienstes gereicht.
Hr. Behnsch: Wir haben doch wenigstens zu verlangen, daß der Minister uns Ja oder Nein antwortet oder erklärt, er wolle nicht antworten. Bis jetzt haben wir blos abweichende Redensarten gehört.
Hr. Schreckenstein, ärgerlich: Ich halte es nicht für den Dienst für nützlich, mich weiter auf diese Interpellation einzulassen.
Der Dienst, immer der Dienst! Herr Schreckenstein glaubt immer noch Divisionär zu sein und mit seinem Offizierkorps zu sprechen. Er bildet sich ein, auch als Kriegsminister brauche er nur den Dienst, nicht aber die rechtliche Stellung der einzelnen Heereschargen gegen einander, und am allerwenigsten die Stellung des Heeres zum Staate im Ganzen und zu seinen Bürgern zu berücksichtigen! Wir sind noch immer unter Bodelschwingh; der Geist des alten Boyen schaltet ununterbrochen fort im Kriegsministerium.
Hr. Piegsa interpellirt wegen Mißhandlungen der Polen in Mielzyn am 7. Juni.
Hr. Auerswald erklärt, er müsse erst vollständige Berichte abwarten.
Also einen ganzen Monat von 31 Tagen nach dem Vorfall ist Hr. Auerswald noch nicht vollständig unterrichtet! Wunderbare Verwaltung.
Hr. Behnsch interpellirt Hrn. Hansemann: ob er bei Vorlage des Budgets eine Uebersicht über die Verwaltung der Seehandlung seit 1820 und des Staatsschatzes seit 1840 vorlegen wolle.
Hr. Hansemann erklärt unter schallendem Gelächter, er werde in acht Tagen antworten können!
Hr. Behnsch interpellirt abermals in Beziehung auf Unterstützung der Auswandrung durch die Regierung.
Hr. Kühlwetter antwortet, dies sei eine deutsche Angelegenheit und verweist Hrn. Behnsch an den Erzherzog Johann.
Hr. Grebel interpellirt Hrn. Schreckenstein wegen der Militär-Administrationsbeamten, die zugleich Landwehroffiziere sind, bei Landwehrübungen in aktiven Dienst treten und dadurch andern Landwehroffizieren die Gelegenheit entziehen sich auszubilden. Er trägt darauf an, daß diese Beamten von der Landwehr entbunden werden.
Hr. Schreckenstein erklärt, er werde seine Pflicht thun und die Sache sogar in Erwägung ziehen.
Hr. Feldhaus interpellirt Hrn. Schreckenstein wegen der am 18. Juni auf dem Marsch von Posen nach Glogau umgekommenen Soldaten und der zur Bestrafung dieser Barbarei getroffenen Maßregeln.
Hr. Schreckenstein: Die Sache hat statt gefunden. Der Bericht des Regimentskommandeurs ist eingereicht. Der Bericht des Generalkommandos, das die Etappen angeordnet hat, fehlt noch. Ich kann also noch nicht sagen, ob die Marschordnung überschritten ist. Außerdem wird hier über einen Stabsoffizier geurtheilt und solche Urtheile sind schmerzlich. Die „hohe Generalversammlung“ (!!!) wird hoffentlich warten bis die Berichte eingetroffen sind.
Hr. Schreckenstein beurtheilt diese Barbarei nicht als Barbarei, er fragt bloß, ob der betreffende Major „Ordre parirt“ hat? Und was liegt daran, ob 18 Soldaten auf der Landstraße wie so viel Stück Vieh, elendiglich umkommen, wenn nur Ordre parirt wird!
Hr. Behnsch, der dieselbe Interpellation wie Hr. Feldhaus gestellt hatte: Ich ziehe meine jetzt überflüssige Interpellation zurück, verlange aber, daß der Kriegsminister einen Tag festsetze, an dem er antworten will. Es sind schon 3 Wochen seit dem Vorfall verflossen und die Berichte könnten längst hier sein.
Herr Schreckenstein: Es ist kein Augenblick versäumt, die Berichte vom Generalkommando sind sofort eingefordert worden.
Der Präsident will die Sache überhüpfen.
Hr. Behnsch: Ich bitte den Kriegsminister nur zu antworten und einen Tag festzusetzen.
Präsident: Will Herr Schreckenstein. –
Hr. Schreckenstein: Das läßt sich noch gar nicht übersehen, wann dies sein wird.
Hr. Gladbach: Der § 28 des Reglements legt den Ministern die Verpflichtung auf, einen Tag zu bestimmen. Ich bestehe ebenfalls darauf.
Präsident: Ich frage den Herrn Minister nochmals.
Hr. Schreckenstein: Einen bestimmten Tag kann ich nicht festsetzen.
Hr. Gladbach: Ich bleibe bei meiner Forderung.
Hr. Temme: Ich bin derselben Meinung.
Präsident: Wird der Hr. Kriegsminister etwa in 14 Tagen. –
Hr. Schreckenstein: Wohl möglich. Sobald ich weiß, ob Ordre parirt worden ist, werde ich antworten.
Präsident. Also in 14 Tagen.
So thut der Hr. Kriegsminister „seine Pflicht“ gegen die Versammlung!
Hr. Gladbach hat noch eine Interpellation an den Minister des Innern zu richten wegen Suspendirung mißliebiger Beamten und vorläufiger nur provisorischer Besetzung erledigter Stellen.
Hr. Kühlwetter antwortet sehr ungenügend und die weiteren Bemerkungen des Hrn. Gladbach werden unter dem Gemurr, Geschrei und Getrommel der endlich über so viel Unverschämtheit empörten Rechten nach tapferer Gegenwehr erdrückt.
Ein Antrag von Hrn. Berends, daß die zum innern Dienst einberufene Landwehr unter das Kommando der Bürgerwehr gestellt werde, wird nicht für dringlich erkannt und danach zurückgezogen. Hierauf beginnt eine angenehme Unterhaltung über allerlei mit der Posenschen Kommission verknüpfte Spitzfindigkeiten. Der Sturm der Interpellationen und Dringlichkeitsanträge ist vorüber und wie sanftes Säuseln des Zephyr und anmuthiges Murmeln des Wiesenbachs verhallen die letzten versöhnenden Klänge der berühmten Sitzung vom 7. Juli. Hr. Hansemann geht nach Hause mit dem Trost, daß das Poltern und Trommeln der Rechten ihm einige wenige Blumen in seine Dornenkrone gewunden hat und Hr. Schreckenstein dreht selbstzufrieden seinen Schnurrbart und murmelt: „Ordre pariren!“
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Aus Chateaubriand.
Die Gesellschaft, wie sie jetzt besteht, kann nicht fortbestehn. Im Maße als die Aufklärung hinabsteigt bis zu den untersten Klassen der Gesellschaft, entdecken diese den verborgenen Krebsschaden, welcher an der gesellschaftlichen Ordnung nagt seit dem Anfang aller Zeiten, und der die Ursache alles Leidens, aller Volksstürme ist.
Die große Ungleichheit der Stände und des Vermögens hat sich so lange ertragen lassen, als sie verborgen war, einerseits durch die Unwissenheit, andererseits durch die scheinbare Organisation der Gesellschaft; aber mit der allgemeinen Innewerdung hat sie den Todesstoß erhalten.
Stellt, wenn ihr könnt, die aristokratischen Fiktionen wieder her; versucht, ob ihr dem Armen, wenn er lesen kann, wenn das Wort von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf tagtäglich zu ihm gelangt, versucht, ob ihr diesem Armen, der eben so viel Einsicht hat, wie ihr, beibringen könnt, daß er sich alle Entbehrungen ruhig gefallen lassen soll, während sein Nachbar z. B., ohne Arbeit, alle Ueberflüsse des Lebens in Hülle und Fülle besitzt. ‒ Eure Bestrebungen werden unnütz sein; man kann nicht von der großen Anzahl Tugend verlangen, die über alle Natur hinausgeht.
Die materielle Entwickelung der Gesellschaft, bringt die geistige Entwickelung mit sich. Laßt die Dampfkraft, mit dem Telegraphen und der Eisenbahn vereint, den Raum vernichtet haben, und ihr werdet sehen, daß nicht allein die Waaren von einem Endpole der Welt bis zum andern mit Blitzesschnelle hinwandern, sondern auch die Ideen. Wenn die fiskalischen und kommerziellen Barrieren zwischen den verschiedenen Staaten gefallen sein werden, wenn das Salariat, diese moderne Sklaverei, sich emanzipirt haben wird, wenn die verschiedenen Länder ihre Sitten gegenseitig ausgetauscht haben werden, und nach Beseitigung aller nationalen Vorurtheile und Eroberungsideen, zu einer Einheit der Völker hinarbeiten: wie wollt ihr dann die Gesellschaft zurücklenken können zu abgethanen Prinzipien?
Es gab nur eine Monarchie in Europa: die französische; die übrigen sind ihre Töchter, und werden ihrer Mutter zu Grabe folgen. Die Könige hatten bis jetzt, ohne ihr Vorwissen, hinter dieser tausendjährigen Monarchie gelebt. Als der Hauch der Revolution diese Race zu Boden geschleudert hatte, kam Bonaparte; er hielt die wankenden Prinzen aufrecht, indem er ihre Throne, die er umgeworfen, wiederherstellte. Nach Napoleon leben die übriggebliebenen Monarchen verschanzt in den Ruinen des napoleonischen Colyseums, gleich jenen Ermiten, denen man das Gnadenbrod gibt im Colyseum zu Rom; aber selbst auch diese Ruinen werden ihnen nicht lange Schutz gewähren . . . . Alles Alte schwindet, und es wird kein Kind aus Mutterschooß geboren, das nicht ein Feind der alten Gesellschaft ist.
Der Mangel an Energie in unserer Zeit, die gänzliche Abwesenheit aller Capazitäten, das Verkommen aller Männer von Charakter, die von Ehrgefühl entblös't, nur dem Interesse zugänglich sind; das Erlöschen alles moralischen und religiösen Sinnes, die Gleichgültigkeit gegen das Gute und Böse, die Tugend und das Laster; die Sorglosigkeit oder Apathie, mit welcher wir Begebenheiten zuschauen, die früher die Welt in Bewegung gebracht haben würden; der Mangel solcher Lebensbedingungen, die nothwendig erscheinen zur gesellschaftlichen Ordnung: Alles dieses scheint darauf hinzudeuten, daß der entscheidende Augenblick nahe ist, daß der Vorhang aufgeht und ein anderes Schauspiel uns vorgeführt wird.
Es wird eine Zukunft kommen, eine mächtige, freie Zukunft, frei in der ganzen Fülle evangelischer Gleichheit; aber sie ist fern noch, fern, jenseits des sichtbaren Horizotns. Man gelangt nur dazu durch jene starke Hoffnung, welche durch das Unglück weder ermüdet noch verfälscht wird, und deren Flügel wachsen, im Maße als Alles sie zu täuschen scheint; durch jene Hoffnung, sag' ich, die stärker und dauerhafter ist, als die Zeit, und die der Christ allein besitzt. Ehe man zum Ziele kommt, zur Einheit der Völker, der natürlichen Demokratie, muß man hindurch durch die soziale Dekomposition, die Zeit der Anarchie, des Blutes
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@facs0221
[X]
Wie heißt eigentlich die Berliner Versammlung? Das Ministerium nennt sie „Nationalversammlung“, die königlichen Botschaften nennen sie „die zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufene Versammlung“, der Minister Schreckenstein nennt sie (Sitzung vom 7.) „Generalversammlung“, Herr Griesheim nennt sie „die Herren“. In den Zeitungen heißt sie konstituirende Versammlung u. s. w.
Möge die hohe Versammlung doch endlich einmal wenigstens ihren Namen „mit der Krone vereinbaren“!
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@facs0221
Der Empfang Johann's.
„Eduard und Kunigunde,
Kunigunde und Eduard.“
Wien, 5. Juli. „Kanonendonner und Glockengeläute“
[(Berl. Z. H.)]
Breslau, 11. Juli. „Glockengeläute und Kanonendonner.“
[(Bresl.Z).]
12. Juli. „Kanonendonner und Glockengeläute … “
[(Mannh. Ab. Z.)]
Frankfurt, 12. Juli. „Glockengeläute und Kanonendonner … “
[(Frkf. Ob. P. A. Ztg.)]
Darmstadt, 12. Juli, „Kanonendonner.“
[(Frkf. J.)]
Hanau, 11. Juli. „Glockengeläute.“
[(Frkf. J.)]
[0222]
[Deutschland]
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@facs0222
[*] Köln, 14. Juli.
Die zu Brüssel erscheinende „Nation“ hat die Gewohnheit, die Artikel der „Neuen Rheinischen Zeitung“ de Dato Köln, ziemlich wörtlich in's Französische zu übertragen und sie ihren Lesern als eigene Korrespondenz aus Berlin mitzutheilen. Unter dieser Firma finden wir heute den ersten Artikel der Neuen Rhein. Zeitung vom 12. Juli. Es ist dieß eine eigenthümliche Art von Collegialität.
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@facs0222
[*] Düsseldorf, 12. Juli.
Von hier ist folgende Adresse an die Berliner Vereinbarungsversammlung abgegangen:
Hohe Versammlung!
Die Verhaftung der Bürger Gottschalk und Anneke und mehrerer anderer Mitglieder des Arbeitervereines in Köln, des Bürgers Julius Wulff in Düsseldorf, die Haussuchungen bei vielen Comitémitgliedern des Arbeitervereines in Köln und des Volksklubs in Düsseldorf haben gerechte Entrüstung bei allen Denen hervorgerufen, die nicht wollen, daß unsere junge Freiheit wieder durch eine brutale Polizeiwillkühr vernichtet werde. Die persönliche Freiheit und Sicherheit der Bürger besteht nicht mehr, wenn man sie ohne Grund in's Gefängniß wirft, die „unbedingte“ Rede- und Vereinigungsfreiheit ist gefährdet ‒ wir sehen uns in die verhaßten Zeiten vor der Revolution zurückversetzt.
Die Unvereinbarkeit der alten gesetzlichen Bestimmungen mit der neuen „zu Recht bestehenden, weil durch die Revolution errungenen“ politischen Freiheit tritt täglich fühlbarer hervor. Die Verurtheilung des Studenten Mohneke in Berlin wegen Majestätsbeleidigung (diese Kategorie des alten Landrechts ist nicht mehr rechtsbeständig), die Verhaftung Fembach's als Verbreiter des „republikanischen Katechismus,“ die neuesten Polizeifeldzüge gegen die Republikaner am Rheine liefern den Beweis dafür. Die Polizei erhebt sich plötzlich wieder als Rachegöttin der büreaukratischen Reaktion, um daran zu erinnern, daß es im Code pénal und im Landrechte noch Bestimmungen gebe, mit denen der von der Reaktion gehaßten Rede- Preß- und Versammlungsfreiheit das Garaus gemacht werden kann, die der freiheitsbegeisterte Deutsche aber vergaß. In den schönen Traum fuhr die Justiz plötzlich mit ihren Gesetzartikeln, und die über die „Unruhen“ verzweifelten Bürger rufen im Chorus: Nur Ruhe! Ruhe! Nur energisch durchgreifen! ohne zu bedenken, daß sie ihre eigene Freiheit vernichten wollen.
Das Dekret über die Assoziations- und Preßfreiheit bestimmte, daß bis zum Erlaß von neuen Gesetzen die bestehenden Kriminalgesetze Norm für „Vergehen“ durch Presse und Rede sein sollten. Mit Recht behaupten wir, die wir an der unbedingten Rede- Preß- und Assoziationsfreiheit als an den wichtigsten Errungenschaften unserer Revolution, nicht das Geringste schmälern lassen wollen: diese alten gesetzlichen Bestimmungen können nicht mehr in Kraft bestehen bleiben, die neuen Freiheiten können nicht nach ihnen gemessen werden, die faktische Anwendung jener alten Bestimmungen seitens der Behörden beweiset, daß sie allen Willkührlichkeiten freien Spielraum lassen, und daß die alten Strafbestimmungen in ihrer vagen Fassung jegliche Freiheit illusorisch machen können. Der Code pénal kennt nur den Hochverrath und die Aufforderung zur Gewalt durch aufrührerische Reden, die dahin zielen, die Ruhe des Staates durch Bürgerkrieg, durch gesetzwidrigen Gebrauch der bewaffneten Macht, durch öffentliche Verheerung und Plünderung zu stören. Daß der Begriff „Hochverrath“ durch die Revolution gänzlich umgewandelt ist, brauchen wir hier nicht auseinanderzusetzen. Die zweite Kategorie kann aber nach Belieben auf die Rede- Preß- und Versammlungsfreiheit so angewendet werden, daß der Terrorismus der Justiz immer gerechtfertigt erscheint. Jene alten gesetzlichen Bestimmungen können daher für die neuen politischen Zustände, für die neuen politischen Freiheiten nicht mehr maßgebend sein, ebensowenig wie die der persönlichen Sicherheit der Bürger gefährliche Handhabung der alten Verordnung über Verhaftungen.
In Erwägung daher, daß die in neuester Zeit nach dem 19. März vorgenommenen Verhaftungen vorgenommen sind, ohne daß gegen die Angeklagten eine bestimmte Anklage vorlag,
In Erwägung, daß Staatsbürger 6 Wochen und länger in Haft gehalten wurden, ohne daß gegen sie eine Anklage erhoben wurde,
In Erwägung, daß die alten gesetzlichen Bestimmungen, welche die Justiz jetzt anzuwenden für gut findet, die Rede- Preß- und Assoziationsfreiheit verletzen und illusorisch machen,
Ersuchen wir Eine hohe Versammlung, dieselbe möge schleunigst zum Schutze der persönlichen Freiheit der Bürger eine Habeas-Corpus-Akte erlassen, des Inhalts, daß kein Staatsbürger Anders verhaftet werden darf, als wenn eine bestimmte Anklage gegen ihn vorliegt.
Dieselbe möge ferner die Aufhebung aller die Errungenschaften der Revolution, die unbedingte Rede- Preß- und Assoziationsfreiheit verletzenden alten gesetzlichen Bestimmungen in einem neuen Gesetze, welches jene Errungenschaften sicherstellen soll, ausdrücklich beschließen.
Wir fordern eine hohe Versammlung auf, so rasch wie möglich die Beschließung dieser neuen Bestimmungen vorzunehmen und der Rechtsunsicherheit eine Ende zu machen, um so mehr, als es die wichtigsten politischen Rechte der Bürger sind, die da dabei in Frage kommen und welche täglich mehr und mehr verletzt werden.
In Erwägung aller dieser Punkte müssen wir schließlich die sofortige Freilassung aller auf Grund der alten Gesetze wegen politischer Vergehen Verhafteten fordern.
Düsseldorf, den 10. Juli 1848.
Im Namen des Volksklubs:
Das Comité.
Fr. Schnake. Rockmann.
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[103] Berlin, 12. Juni.
Acht Stunden haben die Vereinbarer heute wieder gesprochen und gelärmt, aber die Abstimmung über den Jacoby'schen Antrag ist noch nicht beendet. Nach Schluß der Debatte erhob sich wieder wie gewöhnlich ein Streit über die Fragestellung, bei denen es an einigen polnischen Reichstagsscenen nicht fehlte.
Nachdem sich heute wieder viele Redner sowohl für als gegen den Antrag haben hören lassen, die Redner der Rechten wieder mit ihren gestrigen Gründen von republikanischen Tendenzen, die sie den Unterstützern des Antrags vorwerfen, hervorgetreten, auch ihren Lokalpatriotismus, soviel sie sich auch gegen diese Benennung sträubten, zur Geltung gebracht, stellte der Abg. Bloem, welcher der deutschen Nationalversammlung kein Mißtrauensvotum geben will, folgendes Amendement: „Die hohe Versammlung wolle erklären: daß sie die Befugniß der deutschen Nationalversammlung anerkenne, ohne vorher die Zustimmung der einzelnen deutschen Staaten einzuholen, jenen Beschluß zu fassen, durch welchen ein unverantwortlicher Reichsverweser ernannt wird; daß sie aber glaube, einer jeden Kritik jenes Beschlusses sich enthalten zu müssen.“
Zum Schluß der Debatte erhält der Antragsteller Jacoby das Wort. Er sucht Alles gegen seinen Antrag vorgebrachte zu widerlegen. Er meint, daß im Ganzen mehr Behauptungen als Gründe vorgebracht worden seyen. Die Reden haben sich theils am Formellen gehalten, theils sind sie auch auf die Sache selbst eingegangen. Nach der am 4. Juli abgegebenen Erklärung des Ministeriums konnten wir nicht darüber schweigen, ohne den Schein auf uns zu laden, als ob wir den Ansichten des Ministeriums beistimmen. Man hat die Annahme des Antrags, die Hervorrufung eines Bürgerkrieges genannt, der Antragsteller glaubt aber, daß durch offene Aussprache der Meinungen im Gegentheil Streit und Hader verhütet wird. Diese Versammlung ist sowohl befugt als berechtigt, sich über die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung auszusprechen und hat sogar darauf zu sehen, daß der provisorische Reichsverweser nicht in einen definitiven Kaiser übergehe. Erst dann, wenn Preußen eine echt deutsche Politik befolgt, dann wird es gewiß den großen Einfluß über Deutschland erlangen, zu dem es geeignet ist und berufen scheint. Es sei demnach eine rein deutsche allgemeine Frage und keine Parteifrage, zu der man sie zu machen sich bemüht. Unsere Minister haben dies wohl gefühlt und haben über diese Angelegenheit geschwiegen. Er hätte aber von ihnen erwartet, daß sie so wie die sächsische Regierung den Beschluß der deutschen Nationalversammlung ohne allen Vorbehalt angenommen und dies den Kammern auch mitgetheilt.
Nun erhebt sich aber ein stundenlanger Streit über die Fragestellung. Die gründlichen preußischen Vereinbarer müssen sich zuerst vereinbaren, in welcher Folge das Amendement und der Antrag zur Abstimmung kommen. Alsdann verlangen viele Mitglieder des linken Centrums und der eigentlichen Linken eine Trennung des Antrages, indem sie dem ersten Theil desselben, dem Tadel der deutschen Nationalversammlung nicht beistimmen können, aber wohl dem andern Theil, der Erklärung gegen die preußische Regierung. Das Geschäftsreglement schreibt vor, daß bei der Abstimmung eines Antrags, der verschiedene Gegenstände enthält, auf Theilung angetragen werden kann. Der Präsident legt dies nun so aus, daß die Mehrheit ihre Zustimmung zur Theilung geben müsse. Neuer Lärm. Da kommt ein Mitglied, welches in der Centralkommission für Entwerfung des Geschäftsreglements gearbeitet und belehrt die hohe Versammlung, daß dieser Paragraph von der Kommission so aufgefaßt sei, daß jeder Einzelne auf Theilung der Gegenstände bei der Abstimmung antragen könne, ohne daß dazu die Zustimmung der Majorität nothwendig sei; aber ob ein Antrag einzelne Gegenstände enthalte, darüber habe die Majorität zu bestimmen. Neue Debatte, ob der Jacoby'sche Antrag in Theile zerlegt werden dürfe, ob er mehrere Gegenstände enthalte. Viele Mitglieder erklären nicht abstimmen zu können, wenn die Fragen nicht getrennt werden, man sprach von Tyrannei der Majorität. Diese erwiederte, die Minorität wolle sie tyrannisiren und nach einem furchtbaren Lärm wird die Frage: sind in dem Antrage mehrere Gegenstände vorhanden? verneint.
Jetzt will man zur namentlichen Abstimmung übergehen, da tritt von Berg auf und verlangt, daß sich die Abgeordneten aus dem Großherzogthum Posen der Abstimmung enthalten sollen, da es sich um eine rein deutsche und preußische Sache handle. Neue Aufregung. Viele Abgeordnete des Großherzogthums Posen besteigen nun Einer nach dem Andern die Tribüne, erklären, daß sie an der Einheit Deutschlands ein zu großes Interesse nehmen, theils daß sie sich als Bewohner einer deutschen Provinz ansehen, theils aus anderen Gründen, daß sie alle an der Abstimmung Theil nehmen werden. Mehrere von ihnen gehören zur Rechten und diese wollten es sich nicht nehmen lassen, ihr Schärflein zur Verwerfung des Antrages beizutragen.
Endlich erfolgt die namentliche Abstimmung. Viele Mitglieder haben sich vorhin entfernt, darunter der frühere Minister Rodbertus. Mit „Ja“ stimmen 53. „Nein“ 262. Der Abstimmung enthalten sich und protestiren gegen dieselbe 48 Mitglieder. Der Antrag ist also verworfen. Jetzt kommt die Reihe an das Bloem'sche Amendement. Bloem will vor der Abstimmung sein Amendement dahin ändern, daß dessen letzter Satz: „daß sie aber glaube, einer jeden Kritik jenes Beschlusses sich enthalten zu müssen,“ wegfallen soll. Die Majorität gesteht ihm das nicht zu und so kommt er in den Fall, gegen sein eigenes Amendement abzustimmen. Bei der namentlichen Abstimmung stimmen 36 mit „Ja“, 240 mit „Nein“ und 38 enthalten sich der Abstimmung.
Das ist das große Resultat einer zweitägigen Debatte.
Damit die Arbeiten der Verfassungskommission schnell fortschreiten, wird die nächste Sitzung bis auf Dienstag ausgesetzt. Ueber die bisherige Thätigkeit dieser Kommission machte der Vorsitzende derselben, Abg. Waldeck, einige Mittheilungen. Die Grundzüge der Verfassung seien bereits vorhanden, der Bereich der Arbeit festgesetzt und von den Vorlagen der Petitionskommission Kenntniß genommen. Die Beschlüsse stehen fest, nur die Fassung, die Form fehlt noch. Die Art der Erwerbung des Staatsbürgerrechts, die Gleichheit vor dem Gesetze, das Aufhören der Standesunterschiede und Vorrechte ist ausgesprochen. Die persönliche Freiheit (Habeas-corpus-Akte) ist gesichert, die Wohnung eines jeden Staatsbürgers unverletzlich; die Konfiskation des Vermögens und der sogenannte bürgerliche Tod aufgehoben, die Auswanderung soll nicht beschränkt werden. Gegen den Mißbrauch der Presse wird zunächst ein transitorisches Preßgesetz aufgestellt. Das Associationsrecht soll nicht beschränkt, das Briefgeheimniß auf das Strengste bewahrt, die Beschlagnahme von Papieren u. s. w. nur auf richterlichen Spruch erfolgen. Religionsfreiheit im weitesten Sinne auf der einen, Trennung der Schule von der Kirche auf der andern Seite. Aufhebung der Fideikommisse und Feudallasten. Bestimmungen über die Wehrpflichtigkeit, welche mit dem 20. Lebensjahre beginnt, über die Landwehr, allgemeine Volkswehr u. s. w. Schließlich die allgemeinen politischen Fragen, Ein- und Zweikammersystem und über die Attribute der Kammer und des Königs.
Die beiden hiesigen Staatsanwälte Kirchmann und Temme, beide Mitglieder der Vereinbarungsversammlung und zur Opposition gehörig, haben dadurch schon seit einiger Zeit das Mißfallen der Hof-Partei erregt. Jetzt hat es dieselbe durchgesetzt, daß Beide, obgleich kaum in ihren jetzigen Aemtern eingetreten, in die Provinzen, zwar in höhere Stellen, versetzt werden. Man will durch diese Versetzung einen doppelten Zweck erreichen. Erstens sind diese Staatsanwälte als solche der Reaktion nicht dienstbar genug, sie nehmen nicht von jeder Denunciation den nöthigen Gebrauch, lassen also den Anarchisten zu viel Willen. Zweitens müssen sie sich durch eine Beförderung nochmal als Abgeordnete wählen lassen, und da glaubt man, daß sie doch einige Zeit aus der Versammlung entfernt bleiben müssen, am Ende auch nicht wieder gewählt werden könnten. Heute erklärten aber der Abg. Kirchmann in seinem und Temmes Namen, daß, obgleich sie heute Vormittag die Patente ihrer Beförderung erhalten, sie sich noch nicht über die Annahme der Stellen erklären könnten und demnach ihren Sitz in der Versammlung einstweilen noch behalten werden.
Heute Morgen 8 Uhr begannen vor dem Kriminalgericht die Verhandlungen über den großen Prozeß wegen Erregung von Aufruhr gegen die Herren Urban, Korn, Löwinson und Siegerist. Es sind über 100 Zeugen zu vernehmen wegen der Vorfälle bei Erstürmung des Zeughauses, worauf die Anklage gestellt ist. Vor Uebermorgen, frühestens morgen ist der Spruch der Richter nicht zu erwarten. Dieser Prozeß erregt die größte Theilnahme und Hunderte von Zuhörer mußten heute zurückgewiesen werden. Professor Rosenkranz aus Königsberg soll zum Kultusminister designirt sein.
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@facs0222
[*] Berlin, 11. Juli.
Die Zeitungshalle meldet, daß die Abschaffung des Zeitungsstempels „in Aussicht gestellt“ sei.
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@facs0222
[25] Berlin, 11. Juli.
Die Rechte vertraut auf ihre Zahl bei der Abstimmung und bekümmert sich nicht darum, ob ihre Redner sich blamiren. Siegesgewiß erwartet sie den Schluß der Debatte mit ungewöhnlicher Ruhe und setzt nur jedem Redner für den Antrag einen aus ihrer Mitte entgegen.
Gegen Jacobi, Waldeck, Rees von Esenbeck, Jung, D'Ester sprachen Schneider, Reichensperger, Zachariä, v. Berg. Letztere sprachen nur, um zu sprechen, damit nicht ihr Sieg in der Abstimmung zu sonderbar erscheine.
Vorher setzte Hr. Hansemann in einer langen Rede auseinander daß die frühere Finanzwirthschaft recht gut gewesen wäre, daß man die Seehandlung mit der Zeit eingehen lassen würde, daß die jetzigen Steuern noch eine zeitlang fortbestehen müßten, bis der Staat sich in so blühenden Umständen befände, daß er den Ausfall, den die Einführung neuer Steuern nothwendig herbeiführte, ertragen könnte u. s. w. Die Linke war natürlich wenig zufrieden gestellt und blieb sehr kalt, was die Rechte bewog, dem Herrn Finanzminister ihren Beifall desto kräftiger durch ein lange anhaltendes Beifallklatschen zu erkennen zu geben.
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@facs0222
[*] Breslau, 10. Juli.
Die Anführer der Bürgerwehr sind vom Magistrat befragt worden, ob sie einwilligten, daß man gegen die Widersetzlichkeit der städtischen Arbeiter militärische Hülfe requiriere. Die Führer haben die Entscheidung nicht allein auf sich nehmen wollen, sondern die Sache an die Kompagnien zur Abstimmung verwiesen. Man sieht, daß wir wieder auf dem besten Wege sind zur guten alten Zeit.
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@facs0222
[*] Posen, 8. Juli.
Der General v. Brünneck hat wieder 2 Bekanntmachungen erlassen. In der einen verbietet er die Bildung neuer politischer Vereine, wenn sie nicht zuvor die Genehmigung der Kommandantur dazu erhalten haben; und in der zweiten antwortet er auf mehrere Gesuche, daß er weder beauftragt sei, die hiesigen politischen Gefangenen an Civilgerichte zu überweisen, noch daß ihm die gänzliche Freilassung derselben aus dem Gefängnisse zustehe.
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@facs0222
Gera, 5. Juli.
Auch in unsern reußischen Landen hat die Thorheit der Behörden eine Aufregung hervorgerufen, die sich hier in unruhigen Vorgängen Luft machte und dann durch den Diensteifer des Kommandirenden der fürstlich reußischen Truppen, des [0223] Hauptmanns von Schönfels, gesteigert ward. Unser Oberbefehlshaber ließ nämlich den Truppen die Kriegsartikel vorlesen und darin besonders die Stelle zu Gemüthe führen: „der Soldat dürfe, wenn er den Befehl erhalte, für Fürst und Vaterland zu streiten, weder Vater noch Mutter schonen!“ Nach der Verlesung ward den Soldaten zur Anfeuerung verkündet, daß sie in Zukunft von ihren Führern mit Sie angeredet werden sollten.
[(M. Ztg.)]
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@facs0223
[130] Wien, 9. Juli.
Bei dem mehr als schwarzgelben Ausfall der Wahlen arbeitet die demokratische Partei auf Umstoßung derselben. Die Nationalgarde ist seit einigen Tagen nach dieser Seite hin von der Presse hinlänglich bearbeitet worden, so daß sie eine neue Umwälzung wohl unterstützen würde. In Bezug auf die Ministerkrisis melde ich Ihnen, daß Prof. Füster ins Ministerium des Kultus, General Graf Auersperg in das des Krieges und Dr. Bach in das der Justiz eingetreten sind. In Begleitung des nach Frankfurt abgegangenen Johann befindet sich auch der Marschall Marmont. So eben hört man noch den Freiherrn von Stifft und v. Bruck als neue Minister resp. der Finanzen und des Handels, bezeichnen. Wessemberg soll das Ministerium des Auswärtigen erhalten.
Aus Triest erfahren wir, daß die italienische Flotte abgezogen ist und sich an der istrischen Küste aufhält. Die Blockade betrifft jetzt lediglich noch die östreichischen Kriegsschiffe.
Aus Konstanz schreiben die Seeblätter: Auch auf den katholischen Klerus erstrecken sich die Untersuchen wegen hochverrätherischer Bestrebungen. Die Zahl der vom Erzbischof in Freiburg wegen Theilnahme an den politischen Bewegungen suspendirten Geistlichen beträgt 36.
Ungarn.
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@facs0223
[*] Pesth, 6. Juli.
Gestern wurde der ungarische Landtag durch den Erzherzog Stephan eröffnet. In der Eröffnungs- oder Thronrede kommen die Ausdrücke, vor: „offener Aufruhr in Kroatien“ und: „Empörungen im Banat und an der Gränze“. Recht schön! Nur daß die Kamarilla in Insbruck ganz anders gehandelt hat, als hier in des Königs (Ferdinand's) Namen geredet wird. ‒ Rothschild hat dem ungarischen Finanzminister ein Darlehn von 40 Mill. Gulden angeboten.
Belgien.
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@facs0223
[*] Brüssel.
Wir geben zunächst den Anklageakt des Generalprokurator Bavay über die Affaire bei Risquons-Tout. Wir werden sodann näher auf dieß juristisch-diplomatische Meisterwerk eingehen.
Das Beispiel Frankreichs, das so eben den Julithron umstürzte, konnte nicht verfehlen Belgien zu erregen, wo man schon seit einiger Zeit republikanische Ideen zu verbreiten suchte. Es eclatirten also Unruhen zu Brüssel am Abend des 27. Februar, aber sie wurden unmittelbar unterdrückt und die Männer des Umsturzes gaben sich dran, die innere Emeute mit einem bewaffneten Einfall von aussen zu verbinden. In Folge dessen begab sich Spilthoorn nach Paris, unter dem Vorwand, der provisorischen Regierung eine Adresse der Association Democratique zu überbringen, aber bald erkannte man den wahren Beweggrund seiner Reise, weil eine Frau de Bie von Paris d. d. 7. März schrieb: „Es sind hier drei Deputirte angelangt, welche die Belgier von hier entsenden werden, um bei uns die Republik einzuführen und Leopold fortzujagen. Einer der drei ist Advokat Spilthoorn; ich habe ihn selbst gesprochen und er hat mir versichert, daß die Soldaten für das Volk seien und ihre Waffen wegwerfen werden, und daß König Leopold sich beeilen wird, das Land zu verlassen. Zwei tausend Mann sind schon eingeschrieben; sie werden 30,000 Musketen an der Grenze finden und auf Brüssel losmarschiren.“ Die erste Idee der Legionbildung gehörte einem alten Offizier, Felix Becker von Rheims, der 1831 unter General Mellinet diente und der schon den 27. Februar die Belgier zu einer Versammlung Passage Ricoli Nro. 17 berufen hatte. Die Angeklagten Blervacq und Graux hatten sich sofort an Becker angeschlossen und von diesem Augenblick an wurde der Sitz der Gesellschaft zu Bervacq, Rue Mènilmontent Nro. 34 verlegt. Spilthoorn fand also bei seiner Ankunft in Paris den Kern einer insurrektionellen Legion vor. Befreundet mit Imbert, Gouverneur der Civilinvaliden und ehemaligem Vicepräsidenten der Association Demokratique zu Brüssel, erhielt er durch dessen Vermittlung Lebensmittel für die Legion und hetzte ausserdem durch aufreizende Reden bei Blervacq die Belgier auf gegen ihr Land zu marschiren, „um den Schwiegersohn des Tyrannen ‒ zu stürzen und die Tochter Louis Philipp's zu entthronen.“
Die revolutionären Umtriebe Spilthorns folgen noch klarer aus einem Brief von Delestrèe an Imbert, einige Tage vor der Abreise der Legion worin es heißt:
„Ich schulde mir selbst, Ihnen zu erklären, daß von nun an jedes Verhältniß zwischen Spilthoorn und mir aufhören wird. Diese Entscheidung ist begründet auf die Nachlässigkeit, die er in diesem Augenblick zeigt, nachdem wir überein gekommen waren, ihn zu einem der Chefs in der Leitung der revolutionären Expedition nach Belgien zu machen; auf den diktatorischen Ton, den er annimmt, auf die Indiskretionen, die er sich in gewissen Herzergiessungen erlaubt hat, bezüglich der Mittel, die uns hier zugestanden werden sollten, um nach Belgien marschiren zu können, obgleich wir uns formell verpflichtet hatten, keine Seele davon wissen zu lassen.“
Delestrèe trug die Kopie dieses Briefes bei sich, gänzlich von seiner Hand geschrieben, als er den 26. März, 11 Uhr Abends in den Straßen von Brüssel arretirt wurde. Dieser Brief beweist mehr als ein Zeugenverhör beweisen würde.
Durchmustern wir nun die andern Papiere von Delestrèe, so begreifen wir das Motiv, daß ihn und Spilthoorn, wenige Tage vor dem Abmarsch der Belgier nach Brüssel zurückführte.
Spilthoorn hatte Paris den 20. März verlassen und Delestrèe den 21. mit einem Einführungsschreiben, worin Bornstedt ihn den belgischen Demokraten empfahl durch die Versicherung „er werde gute Propaganda für die Republik machen.“ Imbert seinerseits bat die Brüsseler Demokraten ihm Vertrauen zu schenken, da er Beweise von Aufopferung in Paris gegeben. Delestrèe kam also nach Brüssel, um republikanische Propaganda zu machen, in demselben Augenblick, wo die Legion sich in Marsch setzen sollte, und er erklärte in einer Note bezüglich der Verhaftung Spilthoorns, daß dieser nach Gent zu demselben Zwecke gehe. Ueberdem bestätigt Blervacq die Thatsache in einer Denkschrift, die er zu Paris veröffentlicht hat, denn er sagt von einem Brief, der ihm Unterstützung vom Inland zugesagt. „Dieser Brief wurde einem Mitglied des Associationscomités übergeben, das sich nach Brüssel und nach Gent begab, begleitet vom Bürger ∗ Präsident einer demokratischen Gesellschaft in Belgien, in der Voraussicht, daß dieser verhaftet werden könnte, wie es wirklich geschah … Der Oberst sandte gleichmäßig nach Gent drei Bürger unserer Legion, Eingeborne dieser Stadt, die durch den Bürger Tytgat vorgestellt waren, Mitglied des Comités, genannt der Sans Peur von Gent, mit einem Brief gezeichnet und besiegelt durch den Bürger D., der uns bezeichnet worden war durch den Bürger Präsidenten S. als sein zweites Selbst. Dieser Brief sollte zu Gent dieselbe Wirkung hervorbringen, wie der nach Brüssel geschickte.“ Der Angeklagte Spilthoorn, der Präsident der demokratischen Gesellschaft von Gent war, wurde wirklich den 20. März verhaftet, bei seiner Ankunft an der Gränze, und er war, wie er selbst anerkennen muß, von einem Arbeiter begleitet, der seinen Weg fortsetzte. Auf ihn also bezieht sich die Denkschrift von Blervacq und es geht daraus hervor, daß er nicht, wie er behauptet, von Paris zurückkehrte um einen Prozeß zu plaidiren, so wenig, wie er dort blieb, um unsere Unabhängigkeit zu vertheidigen.“
Spilthoorn stellt alles in Abrede. Aber wie dann die Papiere von Delestrèe erklären, wie das Schreiben der Frau De Bie?
Obgleich die Legion die Unterstützung der zwei ersten Angeklagten verlore hatte, hatte sie im Lande noch intime Verbindungen, wie das bloße Zusammenfallen der Thatsachen beweist.
Blervacq, an die Stelle Beckers getreten im Kommando der Truppen, schlug ein Feldlager auf bei Seclin in der Nähe von Lille, am Morgen des 26. März und man wußte nichts von dem Tag, wo er in Belgien einziehen würde. Der General Fleury Duray, der an der Gränze kommandirte wurde selbst überrascht, weil der Zug Blervacqs ihm erst den 29. März, um 7 Uhr Morgens, angezeigt wurde und das Treffen eine halbe Stunde später Statt hatte. Auch wurde die Bande arretirt und in die Flucht geschlagen durch einen bloßen Vortrupp. Und unterdessen hatten die Emeutieurs des Inlands, besser unterrichtet als die Regierung, eine Plünderung für denselben Tag organisirt. Des Abends hatten sie in den Straßen von Brüssel folgendermaßen abgefaßte Bülletins verbreitet: Mittwoch den 29. März 1848, 6 Uhr Abends, wird man sich in Masse nach dem Jesuitenkloster begeben. „Feuer und Blut sind die Vereinigungsprobe.“ Die Niederlage des Morgens vereitelte die Emeute des Abends; aber es ist klar, daß, das geringste Schwanken von Seite unsrer Soldaten eine Bewegung im Innern dem Angriff von Außen hinzugefügt hätte.
Während man zu Brüssel mordbrennerische Schriften verbreitete, entpflasterte man zu Gent den Marktplatz und Arbeiterrevolutionen eklatirten zu Berinage und in den Umgebungen von Tournai. Alle diese Thatsachen begaben sich während des Abends und der Nacht vom 28. März, während Blervacq den 29. in Belgien einzog; seine Ankunft zu Seclin war schon das Signal einer Emeute zu Brüssel den Abend des 26. gewesen und den 29., im Augenblicke, wo man sich an der Gränze schlug, warf man in die Straßen von Ath Bülletins mit den Worten: „Nieder mit dem Könige! Es lebe die französische Republik!“ In allem dem findet sich ein frappantes Zusammenfallen, wovon Blervacq selbst die Gründe in seiner Broschüre angibt, wenn er S. 6 sagt, daß „von neuem Leute nach Belgien abgesandt wurden, während er zu Seclin war, immer mit dem Zwecke, hier eine Bewegung vorzubereiten“.
Dies Zusammenfallen verpflichtete die Justiz gleichzeitig den Schuldigen des In- und Auslandes nachzuspüren und die Verhaftung Perin's brachte uns bald auf ihre Spur.
Obgleich diese Verhaftung nichts mit der Angelegenheit, die uns beschäftigt, gemein hatte, wurden dem Perin Aufschlüsse abverlangt, über eine Reise, die er mit einem gewissen Dujardin nach Paris gemacht hatte, und der Angeklagte mußte zugeben, daß sie den 26. März zurückgekehrt waren; daß sie den 25. abgereist waren mit dem Zuge, welcher die erste Kolonne transportirte; daß Blervacq sich bei ihnen befand und daß sie den Zug zu Douai verlassen hatten; daß sie zu Fuß nach den Umgebungen von Ath kamen, daß sie den Eisenbahnzug von Waffles bestiegen und daß sie zu Brüssel zwischen 5 und 6 Uhr Abends ankamen. Perrin und Dujardin hatten also 12 bis 14 Meilen zu Fuß gemacht, während ein unentgeltlicher Zug bis Lille zu ihrer Verfügung stand und während sie mit regelmäßigen Pässen versehen waren. Welches also konnte das Motiv dieser sonderbaren Thatsachen sein? Wir waren auf Konjekturen angewiesen, bis eine ganz natürliche Motivirung uns durch die Denkschrift von Blervacq gegeben wurde. Wir lesen hier S. 5, daß der Oberst bei seinem Durchmarsch durch Douai, „den Bürger P., einen erprobten Republikaner, Mitglied der demokratischen Gesellschaft, Träger von Proklamationen, gezeichnet Blervacq, Graux,“ nach Brüssel gesandt hatte. Der angeklagte Perin also, ehemaliger Gerant des „Atelier democratique“ hatte den Zug bei Douai verlassen, um sich nach Brüssel zu begeben und sein Republikanismus war um so erprobter, als er 1834 in der Aprilemeute und 1839 in der Konspiration Barbès-Blanqu; kompromittirt worden war; er ist es also, den die Broschüre bezeichnet.
Die Proklamation, die er bei sich trug, erklären am besten seine Sorge, die Douanen zu vermeiden, weil sie unseren Arbeitern verkündeten, sie könnten nicht leben, so lange an der Spitze der Regierung sich Despoten befanden, Sauger des Volksschweißes, mit allen Genüssen überpropfte Menschen, während die Hungersnoth ihre Mitbürger decimire. ‒ Es gebührt uns also, den Republikanern aller Nationen, sagt Blervacq, uns zu vereinigen um die bei dem blosen Namen der Republik erzitternden Tyrannen zu verjagen. Vergeblich ergreifen sie alle in ihrer Macht befindlichen Mittel, sie müßten wissen, daß weder die Gewalt der Bajonette, noch das Blei, noch die Mitraille ein Volk verhindern können, welches seine Rechte erobern geht. Vereinigen wir uns also, Bürger, unter dem Ruf: „Es lebe die Republik!“ Perin trug noch ein andres Schriftstück bei sich, das ihn bei der Douane compromittiren konnte, weil Blervacq hinzufügte, daß ,der Bürger P. beauftragt sei, einen Brief an eine einflußreiche Person zu Brüssel abzugeben, von welcher wir ein erläuterndes Schreiben über die Stimmung der Demokraten erhalten hatten, indem es uns ankündete, sie seien bereit, zu handeln.“ Diese einflußreiche Person konnte nur General Mellinet sein, dessen Name denselben Abend auf den Listen der provisorischen Regierung circulirte und zu dem sich Perin in einer Droschke bei seiner Ankunft auf dem Eisenbahnhof begab, denn zweifelsohne wird man auf Madame Hebert, bei der sich Perin einige Minuten aufhielt, die in der Broschüre befindliche Bezeichnung „einflußreiche Person“ nicht beziehen wollen. Der Brief, dessen Träger er war, wurde zwar nicht im Domicil des Generals gefunden, aber man hat hier mehre andre gefunden, die seine Verbindungen mit Paris beweisen, und die Unterstützung, die r der insurektionellen Legion daselbst angedeihen ließ. Der wichtigste ist ein Brief Beckers an Mellinet, d. d. 4. März, worin es unter andern heißt: „Jemand, der Sie zu kennen vorgab, versicherte mir, Sie seien gestorb. zu Charleroi, wohin die Regierung, wie man zusetzte, sie verwiesen hätte. Der lebhafte Kummer, den mir diese Neuigkeit verursachte, erlaubte mir nicht, mir Sicherheit zu verschaffen, aus Furcht, ein persönliches Unglück bestätigt zu finden und einen unersetzlichen Verlust für die große Sache, die wir ergriffen haben und wofür sie, ich und unsre braven Kameraden so viel gelitten haben. Da ich Sie nicht mehr hatte, schrieb ich an Gendebien, aber Sie kennen ihn; obgleich wir auf ihn zählen mußten seiner Popularität wegen, durfte ich keine Antwort von ihm erwarten. In dieser Voraussetzung schrieb ich an Felix Delhasse, der mir sofort antwortete, daß er schwer erkrankt ist und daß die Aerzte ihm absolute Ruhe verordnet hätten. Ich schreibe an unsern braven Gillo, aber seine Wittwe antwortet mir mit der Nachricht eines uns allen gemeinschaftlichen Unglücks. Ich habe an Bartels geschrieben und warte seine Antwort ab. Heute Morgen nun erfahre ich die Wahrheit; ich springe auf vor Enthusiasmus und schreibe Ihnen. Es ist also wahr! Sie könnten mit aller Wärme Ihres alten Patriotismus das Wiedererwachen der Republik begreifen und sie werden, strebend unter ihren Lorbeeren, der allgemeinen Emancipation beiwohnen, der Verbrüderung der Völker, der socialen Reorganisation. Konnte ich in einem solchen Augenblick zurückbleiben? Konnte ich die Ihnen vor drei Jahren gemachten Versprechungen vergessen, in militärischer Beziehung das Werk fortzusetzen, was wir gemeinschaftlich begonnen hatten und worin ich unter Ihren Augen, im Angesicht des Feindes meine ersten Waffenthaten vollbrachte? Bartels, Jottrand, Gillo und unsere hingebrachten Freunde haben in Ihrer Gegenwart mein Versprechen erhalten. Die Republik hat auf sich warten lassen; ich stehe ihr zu Dienst. Präsident, General, mein Schwerdt ist nicht verrostet. Ich habe an die belgischen Patrioten appellirt, alle haben sich beeilt, mir zu antworten und alle sind bereit den Umständen nach zu handeln. Beeilen Sie sich diese Dispositionen ihren Kollegen von der Association Demokratique mitzutheilen. Diesen Abend selbst versammeln wir uns, und bereiten eine Adresse vor, worin wir positiv die Principien eurer Association anerkennen und erklären werden, uns ihr zu affiliiren. Durch diese Erklärung verpflichten wir uns, euren Instruktionen Folge zu leisten und im Einverständniß mit euch zu handeln. Ich ersuche Sie, den einliegenden Brief Pellering zukommen zu lassen, ohne den geringsten Aufschub. Lassen Sie ihn mir unverzüglich antworten und nachdem er sich mit Bartels benommen hat.“
Dieser Brief, worauf Mellinet den 7. März antwortete, fiel mit Spilthoorns Ankunft zu Paris zusammen. Er läßt keinen Zweifel über Beckers Absichten, der sein republikanisches Schwerdt dem General anbot, indem er ihm sagte, er sei bereit im Einverständniß mit ihm zu handeln; und der General, der den Brief am Morgen erhalten hatte, ließ ihn denselben Abend in der Association Democratique vorlesen, denn Jottrand schreibt ihm den andern Morgen: „Beckers Brief ist gestern der Association mitgetheilt und mit einstimmigen Beifallsbezeugungen aufgenommen worden.“ Ist es hiernach zu wundern, daß Mitglieder dieser Gesellschaft an der Emeute des 20. März Theilnahmen, daß andre sie durch Geldvertheilungen provozirten, daß endlich der General selbst ihre Organisation leitete? Er brachte in der That einen Theil des Abends des 26. im Wirtshaus der Union zu, auf dem Grossenplatz, mit Deguasco, der später unter den Emeutiers erkannt wurde, mit dem Angeklagten Kats, der am Morgen Geld vertheilte, mit den Angeklagten Ballin und Tedesko, vielleicht selbst mit dem Angeklagten Derudder. Und während man die eben im Ausbruch begriffene Emeute organisirte, empfing der General jeden Augenblick Emissaire, die ihm ins Ohr flüsterten und die beim Weggehn verschiedne Richtungen einschlugen. Er wechselte zu gleicher Zeit Verständigungszeichen mit zwei Zöglingen der polytechnischen Schule, die an einer andern Tafel saßen und den General wie seine Gesellschaft nicht zu kennen heuchelten, obgleich sie denselben Tag mit Tedesko zusammengewesen waren bei Madame Imbert und obgleich sie Ballin am Morgen besucht hatten. Diese zwei Polytechniker hatten in ihren Pässen die Eigenschaft von Notariatsschreibern angenommen; sie waren den vorigen Abend von Paris angelangt und andrerseits schloß sich die Emeute sichtbar an den Zug von Blervacq an, in dessen Gefolge andre Polytechniker waren. Antoine Kats sagte am Morgen nämlich zu Franz Vanderhayden, indem er ihm einige Geldstücke gab, es würde den Abend Unruhen setzen, daß der Eisenbahnzug von Paris Arbeiter zubringen und daß man sich mit ihnen vereinigen würde auf dem Marchè de la Chapelle. Nun setzte sich grade auf diesem Marktplatz unter dem Rufe es lebe die Republik! die Emeute in Bewegung.
Der Sinn der Demonstration vom 26. März ist also nicht zweifelhaft. Es steht außerdem fest durch einen Brief vom 22. April, den Derudder an Imbert schrieb und worin er ihm sagte: „Wir glaubten vor einiger Zeit, unsre Angelegenheit könnten gelingen; aber die Aristokraten dieses Landes sind für den Augenblick zu mächtig, weil sie die Fonds haben, deren wir unglücklicherweise entlehren, wäre es anders, alles wäre seit drei Wochen abgemacht. Endlich kann ich ihnen nicht besser den finanziellen Stand unsrer Kassen schildern, als wenn ich ihnen sage, daß unsrer 5 während 8 Tagen herumgelaufen sind, und höchstens 20 Fr. zur Unterstützung unsrer verhafteten Freunde aufgebracht haben.“
Der Brief vom 22. April wurde in dem Sekretär von Derudder abgefaßt, der vernachlässigt hatte, ihn auf die Post zu bringen, obgleich er versiegelt und unterschrieben war. In Verbindung gebracht mit den Unruhen vom 26. März und besonders mit dem Hin- und Hergehen, dem Flüstern ins Ohr und den Verständigungszeichen des Wirthshauses, erklärt er die gleichzeitige Gegenwart der Zöglinge, des Generals und seiner Anhänger, so wie den Zweck, den man erringen wollte. Auch Fosses, der einen Theil der Legion kommandirte, fragte später einen Zeugen, ob man nicht den General Mellinet arretirt hätte. Einem andern Zeugen sagte er den 23. März, ein Emissär sei von Brüssel angekommen und habe den Befehl zum Einrücken überbracht, und der Arbeiter, der Spilthorn begleitete, konnte den 23. wieder in Paris eingetroffen sein. Der General hat sich also dem Komplott associirt, indem er den Beistand der Brüsseler Demokraten zusicherte, das Signal zum Aufbrechen gab und den Zug der Legion durch eine republikanische Demonstration unterstützte; darum zweifelsohne figurirte sein Name auf der Liste der provisorischen Regierung, wovon Alter und Schwäche ihn ausschließen mußten. Eine dieser Liste wurde am Abend des 26. März selbst in dem Portefeuille von Delestrée gefunden. Sie enthielt indeß nach des Letztern Aussagen nur Namen von Personen, die er kennen zu lernen wünschte, aber der „Pelleringouvrier“, der sie schließt, erklärt ihren wahren Sinn.
Der General hat eingestanden, daß er den 26. März Abends in dem Cabaret der „Union“ anwesend war, behauptete aber in keiner Weise sich der von den Zeugen gegebenen Details zu erinnern, schrieb diese Gedächtnißabwesenheit selbst den Nervenanfällen und Ohnmachten zu, die er bei seiner Rückkehr nach Hause gehabt hätte.
(Forts. folgt.)
Großbritannien.
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@facs0223
[27] London, 8. Juli.
Die „Fraternal Demokrats“ in London haben an die Arbeiter Großbritanniens und Irlands eine Adresse erlassen, aus welcher ich Ihnen folgende Stellen mittheile:
„Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit.“
Brüder!
„Die Pflicht gebietet uns, zu Euch zu reden, um unsere Brüder, die Proletarier in Paris, diese Opfer von Verräthern, Mördern und Verläumdern, in Schutz zu nehmen. ‒ Die Pariser Bourgeoisie hat die ersehnte „Schlacht“ geliefert bekommen. Die Gründer der Republik wurden niedergemetzelt, Frauen und Kinder von den Bourgeois gemordet. Sie haben sich in der Wollust des Abschlachtens im Ganzen und Großen berauscht. Und jetzt, da sie eine Regierung des Bluts und des Schreckens eingerichtet, da sie eine Einöde geschaffen, die sie „Friede“ nennen, melden sie jubelnd ihren Mitschurken (comrogues) in andern Ländern: „Die Ordnung herrscht in Paris!“
Die Lügner und Verläumder der Preßbande haben bei ihren Versuchen, die Ursachen des Aufstandes vom 23., 24., 25. u. 26. Juni zu verhüllen, sogar sich selbst übertroffen. Indeß die Ursachen jenes heroischen Ausbruches liegen Jedem, der den Gang der Ereignisse in Frankreich seit dem Februar beobachtet hat, klar genug vor Augen. Gleich nach ihrer Einsetzung proklamirte die provisorische Regierung, daß die Revolution, durch das Volk gemacht, auch für das Volk zu Ende gebracht werden müsse. Dieser Proklamation folgte ein Dekret, welches jedem Bürger die „Existenz durch Arbeit“ garantirte. Allein außer den schlecht eingerichteten Nationalwerkstätten geschah nichts, um die dem Volke gethanen Versprechen zu erfüllen. Die Nationalversammlung verweigerte das von Louis Blanc vorgeschlagene Arbeits-Ministerium und begleitete diese Weigerung mit den gröbsten Insulten. Tag für Tag wurden die Männer in den Nationalwerkstätten von den profitmäklerischen Schurken in der Presse und der Nationalversammlung verläumdet, als „Diebe“ und „unzufriedene Faullenzer“ denunzirt. Zuletzt verkündigte man die beabsichtigte Schließung der Werkstätten. Den betrogenen Ouvriers wurde nur noch die Wahl gelassen, in die Armee zu treten oder sich dem Verhungern zu unterwerfen. Dieses teuflische Verfahren trieb die Arbeiter zur Empörung.
Louis Blanc prophezeite die Revolution des Hungers; Paris ist Zeuge gewesen von der Insurrektion des Hungers und diese war nahe daran, eine Revolution zu werden. Man sagt euch, es lasse sich bei allgemeinem Stimmrecht keine Insurrektion rechtfertigen. Wir aber behaupten, daß durch Elend Krieg gegen die Urheber jenes Elends unter allen Umständen gerechtfertigt ist.
Drei Revolutionen haben das Recht des Widerstandes gegen Unterdrückungen geheiligt. Das Elend der Proletarier ist ein Beweis der Unterdrückung. Die Regierung hatte das von ihr garantirte Recht auf „Existenz durch Arbeit“ verletzt. Somit hatte Jeder der Tausende, da ihm der gesellschaftliche Vertrag länger [0224] keinen Schutz bot, das Recht, seine natürlichen Rechte gegen ein System zu vertheidigen, das ihn zum Hunger und zum Elend verurtheilte.
Die Pariser Arbeiter fanden sich verrathen, ihre Hoffnungen zerstört, die Versprechungen, welche man ihnen gemacht, verfälscht, ihre Führer in den Kerker geworfen, ihre Petitionen verspottet, ihr Recht der freien Versammlung durch das scheußliche Gesetz vom 7. Juni vernichtet und sich schließlich mit gänzlicher Auslieferung an den Hunger bedroht: deshalb revoltirten sie; deshalb ergriffen sie die Waffen unter dem Schlachtruf: „Arbeit oder Tod!“ Sie kämpften und fielen, wie die Streiter um Gerechtigkeit oft gefallen sind.
Die Verläumder der arbeitenden Klasse behaupten, die Insurgenten hätten der Gesellschaft und Civilisation den Krieg erklärt. Aber selbst wenn sie das gethan, was dann? Die Gesellschaft führt gegen sie Krieg, warum sollten sie nicht Krieg führen gegen die Gesellschaft?
Wir gestehen es frank und frei, daß wir vor einer Gesellschaft, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, keinen Respekt haben. „Civilisation“ bedeutet schlecht vergoltene Arbeit, Hunger, Gefängniß und Bastillen für die Masse. Für die Millionen ist Civilisation eine ungeheure Lüge, eine organisirte Heuchelei. Untergang solcher Civilisation! ‒ Die Arbeiter von Paris, die elysiumähnliche Genüsse vor sich sehen, umschließt eine Hölle von Leiden. Mit den Worten: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ spottet man ihrer; ihre „Freiheit“ ist die Säbelherrschaft; ihre „Gleichheit besteht darin, Hungers zu sterben, während Faullenzer im Ueberfluß schwelgen; und wenn sie dann laut ihren Entschluß aussprechen: „Arbeitend zu leben oder kämpfend zu sterben“, so wird ihnen mittelst Granaten, Bomben und glühenden Kugeln die „Brüderlichkeit“ verdeutlicht . . . . .
Die Fahne der rothen Republik ist die Fahne der Proletarier durch ganz Europa. Die Zeit ist vorüber, wo sich die Massen durch politische Phrasen und bloß nominelle (nur dem Namen nach vorhandene) politische Rechte einschläfern ließen. Millionen von Arbeitern in Frankreich, England und Deutschland begreifen jetzt, daß die beste papierne Konstitution weder alle Menschenrechte, noch die wichtigsten unter diesen, in sich schließen kann. Die rothe Fahne, im Faubourg St. Antoine herabgerissen, ist nicht erobert. Der Glaube, dem jene Fahne als Symbol dient, beschränkt sich nicht auf Paris, sondern lebt und wächst in jedem Bienenstock menschlicher Industrie; und eine, ja fünfzig Niederlagen, werden den Triumph dieses Glaubens nicht verhindern.
„Labour's battle once begun,
Bequeathed by bleeding sire to son,
Tho' baffled now shall yet be won.“
London, 4. Juli. (gez.) G. Julian Harney, Sekretär.
(Siehe den Verfolg in der Beilage.)
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Wir Unterzeichnete haben unter dem 10. Juli unser Gesuch, um Entlassung aus der preußischen Armee eingereicht, und fühlen uns gedrungen, unsern Mitbürgern die Gründe darzulegen, die uns dazu bewogen haben, weil sonst leicht Mißdeutungen oder Verläumdungen in Umlauf kommen könnten, welche wir verhindern wollen. Zugleich möge Nachstehendes dazu dienen, viele ungenaue und entstellende Zeitungsartikel zu berichtigen.
Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß wir am 22. März einer Rede unseres Regiments-Kommandeurs entgegengetreten sind. Wir fühlten uns damals bewogen, unsere Ansichten über die Zustände, die aus den Märzereignissen in Berlin hervorgegangen, offen auszusprechen, da jene Rede nach unserer innigsten Ueberzeugung, den neuen Zeitverhältnissen nicht entsprechend war. Wir stellten uns auf den Standpunkt des allgemeinen Staatsbürgerthums, negirten die Kastenunterschiede und erklärten, indem wir dem Heere vorzugsweise die Aufgabe zuerkannten, das Vaterland gegen einen äußeren Feind zu schützen, bei Konflikten im Innern nur mit der Bürgerwehr Hand in Hand gehen zu können. In Folge dessen wurden wir im höchsten Grade mißliebig und das steigerte sich noch, als ohne unser Zuthun ein Artikel in der Aachener Zeitung erschien, der den Vorfall vom 22. März besprach. Sechszig Offiziere des Regiments unterzeichneten hierauf einen Protest gegen jenen Zeitungsartikel, der bestimmt war, bei allen Regimentern zu cirkuliren, damit Niemand glaube, jene 60 Offiziere seien mit den in jenem Artikel enthaltenen Ansichten einverstanden. Sie erklärten „ohne Hinblick auf Ereignisse und Neugestaltungen der Zeit an der Sr. Majestät dem Könige persönlich angelobten Treue festhalten zu wollen. An diesen Protest schloß sich ein Antrag auf gesetzliches Verfahren, und zwar auf Grund einer schriftlichen, von uns ausgehenden, sogenannten Erklärung, die zwar eigentlich nur eine vertrauliche Mittheilung war (eine hochlöbliche Division erklärte dieselbe später für ein ganz bedeutungsloses Stück Papier) die aber als Grundlage zu einer ehrengerichtlichen Anklage dennoch benutzt wurde. Unsere Ankläger behaupteten, es läge in der von uns dokumentirten politischen Meinung eine Verletzung der Sr. Majestät persönlich angelobten Treue. Wir protestirten dagegen, daß die Untersuchung im 25. Regiment geführt würde, da 60 Offiziere desselben unsere Ankläger waren. Ein 4ter Offizier der Lieutenant Nithack bekannte sich schriftlich zu den von uns ausgesprochenen Ansichten, und beantragte in Folge dessen eine ehrengerichtliche Untersuchung über sich selbst. Ehe nun noch ein weiterer Schritt geschah, wurden wir plötzlich am 10. Mai suspendirt, vermuthlich deshalb, weil inzwischen ein neuer Anklagepunkt aufgefunden worden war. Denuncirte Bierhausgespräche, nach Möglichkeit vergrößert und verdreht, mußten den Grund zu einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung und aufrührerischen Reden hergeben; sonderbarerweise sind aber zwei von den Mitdenuncirten bei dem Vorfall auf den die Anklage sich gründet, gar nicht zugegen gewesen. Als Grund unserer Suspension wurde uns Vermeidung von Kollisionen mit den übrigen Kameraden angegeben. Wir haben vergeblich gegen dies Verfahren auf einen so bedeutungslosen Grund hin protestirt, mit dem Bemerken: daß es uns überlassen bleiben müsse, Kollisionen zu vermeiden und zu vertreten; wir blieben dennoch suspendirt und die gegen uns schwebende Untersuchung hatte ihren sehr langsamen Fortgang. Nach einer solchen Behandlung, wozu noch das Benehmen vieler unserer Herren Kameraden kommt, die uns in Folge unserer Ansichten wie Geächtete ansehen, halten wir Unterzeichnete es einestheils für eine erlaubte Rücksicht gegen uns selbst, die Armee zu verlassen, anderntheils sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß unsere politischen Ansichten sich auch gegenwärtig noch nicht mit unserer Stellung als preußische Offiziere vereinbaren lassen. Wir haben bei unserem Abschiedsgesuche das ausdrückliche Verlangen gestellt, obgleich sich das eigentlich von selbst versteht, es möge das bereits von der Division anbefohlene Ehrengericht über uns vollständig zu Ende geführt werden.
Zur Zeit werden wir das Ergebniß dieses ehrengerichtlichen Prozesses der Oeffentlichkeit übergeben.
Deutz, den 12. Juli 1848.
Berigau. Wülfing. Faltin.
Lieutenants im 25. Infanterie-Regiment.
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Der Central-Ausschuß der Demokraten Deutschlands an die demokratischen Vereine.
Mitbürger!
Wir haben, wie Ihr wißt, von unserem Kongreß den Auftrag erhalten, den Zusammenhang aller demokratischen Vereine Deutschlands zu organisiren. Dem gemäß theilen wir Euch den folgenden Plan mit und fordern Euch auf, die in demselben vorgeschlagene Organisation auf das schleunigste zu verwirklichen.
Organisations-Plan für die demokratische Partei Deutschlands.
1. Alle Demokraten werden aufgefordert den bestehenden Vereinen der demokratischen Partei beizutreten, oder wo solche noch nicht bestehen, mit allem Nachdruck für ihre Entstehung zu wirken.
2. Die demokratischen Vereine haben unablässig dahin Sorge zu tragen, daß 1) die Ideen der Demokratie immer weiter verbreitet, und
2) die Forderungen der Demokratie bei allen Akten der Gesetzgebung für die einzelnen Staaten sowohl, als für das gesammte Deutschland gestellt werden.
3. Um eine übereinstimmende und dadurch allein wirksame Thätigkeit aller Vereine zu erzielen, ist es erforderlich, daß die Lokal-Vereine gewisser natürlicher Kreise des Landes sich zu Kreis-Vereinen verbinden.
4. Die Lokal-Vereine eines Kreises wählen durch ihre versammelten Abgeordneten einen Kreis-Ausschuß.
5. Der Kreis-Ausschuß hat die Aufgabe, eine stete Verbindung einerseits unmittelbar mit den Lokal-Vereinen seines Kreises, andrerseits mittelbar durch den Central-Ausschuß in Berlin mit der gesammten demokratischen Partei Deutschlands zu unterhalten.
6. Der Kreis-Ausschuß hat seinen Sitz in demjenigen Orte seines Kreises, der sich durch seine Lage und durch die Stärke der Partei am besten dazu eignet.
7. Zu Kreis-Hauptorten mit den entsprechenden Kreisen sind vorläufig nach den Beschlüssen des ersten Kongresses in Frankfurt (mit einigen von dem Central-Ausschuß gemachten Veränderungen) bestimmt worden: Königsberg für für die Provinz Preußen,
Berlin für Brandenburg,
Stettin für Pommern,
Breslau für Schlesien,
Wien vorläufig für alle deutsch-östreichischen Länder,
Leipzig für das Königreich Sachsen,
Halle für die preußische Provinz Sachsen,
Jena für Thüringen,
Bamberg für Franken,
München für Baiern mit Ausnahme von Franken und der Rheinpfalz,
Stuttgart für Würtemberg und die beiden Hohenzollern,
Mannheim für Baden und die Rheinpfalz,
Frankfurt für sein Gebiet, beide Hessen und Nassau,
Köln, für die preuß. Rheinprovinz,
Bielefeld für Westphalen,
Braunschweig für Niedersachsen,
Hamburg für sein Gebiet und Schleswig-Holstein,
Rostock für Mecklenburg.
8. Jeder Lokalverein sendet regelmäßig alle Monate einen Bericht über den Stand der Demokratie in seinem Orte an seinen Kreisausschuß. Dieser Bericht enthält
1) die Angabe über die jedesmalige Zahl der Vereinsmitglieder,
2) ein Verzeichniß der im Laufe jedes Monats von dem Verein gefaßten und ausgeführten Beschlüsse.
In allen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit für die ganze demokratische Partei berichten die Lokalvereine direkt an den Centralausschuß.
9. Jeder Kreisausschuß erstattet nach den Berichten der Lokalvereine seines Kreises monatlich Bericht an den Centralausschuß in Berlin. Dieser Bericht enthält
1) eine statistische Uebersicht der Vereinsmitglieder,
2) ein Verzeichniß der Beschlüsse aller Vereine des Kreises.
Die Kreisausschüsse berufen in nöthigen Fällen selbständig oder auf den Antrag eines Lokalvereines Kreisversammlungen.
10. Der Centralausschuß verfaßt von Zeit zu Zeit einen Bericht über den Stand der ganzen demokratischen Partei Deutschlands und über deren Thätigkeit, er übersendet diesen Bericht den Lokalvereinen des ganzen Landes.
11) Der Centralausschuß befördert wichtige Vorschläge und Nachrichten eines Lokalvereines oder Kreisausschusses schleunig an sämmtliche Kreisausschüsse und Lokalvereine Deutschlands, sowie er von sich aus alle ihm zur Förderung der demokratischen Sache nöthig erscheinenden Vorschläge und Anzeigen durch die Kreisausschüsse oder direkt an die Lokalvereine bringt.
12. Er beruft in dringenden Fällen den Kongreß der deutschen Demokraten.
Anmerkung. Ein Plan zur Erhebung der für die gemeinsamen Bedürfnisse der Partei erforderlichen Geldmittel wird den Vereinen in Kurzem vorgelegt werden.
Berlin, den 10. Juli 1848.
Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer.
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In der General-Versammlung des demokratischen Vereins am 7. Juli, schlug Dr. Rittinghausen folgende Adresse an das Frankfurter Parlament vor
Hohe Versammlung!
Als das deutsche Volk seine Abgeordneten nach Frankfurt sandte, durfte es hoffen, daß die deutsche National-Versammlung alle Versuche der Fürsten, die Macht der Nation nochmals durch Zersplitterung zu brechen, mit festem Muthe und ununterbrochener Wachsamkeit zu vereiteln wissen werde. In seiner Erwartung findet es sich bis jetzt unglücklicherweise getäuscht. Auch in Berlin beschließt eine konstituirende, aus Repräsentanten mit unbeschränktem Mandate gebildete Versammlung über alle Lebensfragen der Gegenwart, und das hohe Parlament hat der hierdurch für seine eigenen Beschlüsse entspringenden Gefahr nur dadurch zu begegnen gewußt, daß es den Einzelstaaten vorschreibt, die ihnen ertheilten Verfassungen in allen jenen Punkten abzuändern, in welchen solche nicht mit der allgemeinen Verfassung für Deutschland in Einklang stehen.
Aber wie immer, wird auch hier die Strafe einer höchst bedauernswürdigen Schwäche auf dem Fuße nachfolgen.
Unter den Augen des Parlaments wird sich in Wien eine konstituirende Kammer für Oestreich versammeln, die auch polnische und italienische Abgeordnete in sich begreift und eine Verfassung nicht allein für das deutsche Oestreich, sondern auch für Galizien und andere außerdeutsche Länder entwerfen soll. Vergebens ist das hohe Parlament schon vor Wochen auf die Verwirrung aufmerksam gemacht worden, die sich hierdurch auf's Neue auf die Angelegenheiten unseres gemeinsamen Vaterlandes lagern muß; es läßt geschehen und handelt nicht! es läßt von den Fürsten Beschlüsse fassen, die seine eigenen Beschlüsse unausführbar machen.
Mit welchem Rechte will das hohe Parlament später gewisse Abänderungen der östreichischen Verfassung verlangen oder erzwingen, wenn diese Verfassung nicht allein ein Gut der deutschen Oestreicher ist, sondern auch zu gleicher Zeit ein Besitzthum des Auslandes, der polnischen und italienischen Bevölkerung des östreichischen Staates bildet?! Werden die Abgeordneten, welche Galizien und die Lombardei nach Wien schicken, nicht mit aller Kraft des Bewußtseins einer guten Sache gegen eine solche Zumuthung des hohen Parlaments in Frankfurt protestiren und ankämpfen!? werden sie sich hierbei nicht der Sympathie aller Völker zu erfreuen haben!? Möge sich die hohe Versammlung nicht einer unvernünftigen Täuschung hingeben! Sie wird nur schwach sein können, einer östreichischen Kammer gegenüber, in der durch eine künstliche Vereinigung verschiedener Nationalitäten das deutsche Element nur den dritten Theil der Abgeordneten liefert; sie wird sich also eben so wenig auf ihre Macht, als auf ihr gutes Recht stützen können. Einem solchen Zustande der Dinge muß jedenfalls vorgebeugt werden. Es muß der östreichischen Regierung befohlen werden, daß sie auf ihre hinterlistige Absicht: aus den zum deutschen Bunde gehörigen Landen und aus nichtdeutschen Staaten eine gemeinsame konstituirende Versammlung hervorgehen zu lassen, Verzicht zu leisten habe; daß endlich diese Versammlung, alls sie schon bestehen sollte, wieder aufzulösen sei.
Dies verfügend, stärkt das Parlament die deutsche Sache in der östreichischen konstituirenden Versammlung dadurch, daß es Ausländer aus derselben entfernt; es wahrt sich für immer sowohl die Möglichkeit als das Recht des Einspruchs und der obersten Entscheidung; es erhebt über jeden gegründeten Einwurf seine Souveränetät, die wohl von dem ganzen deutschen Oestreich, aber nicht von Galizien und Venedig anzuerkennen und zu achten ist; es beschwört endlich eine dräuende Gefahr schwerer Verwickelungen mit dem Auslande, und reicht der polnischen Nationalität die aufrichtende Bruderhand, weil dann nur die Bildung eines polnischen Gallizien übrig bleibt.
Köln, den 7. Juli 1848.
Amtliche Nachrichten.
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Se. Maj. der König haben den Wirklichen Legationsrath Grafen v. Bülow zum Unter-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt und demselben in dieser Eigenschaft den Rang eines Rathes erster Klasse beigelegt.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24. d. M. bewillige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holzdiebstähle und Forst-Frevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1837 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Strafen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig erkannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung, unbeschadet jedoch der Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens.
Sanssouci, den 26. Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Bornemann und Hansemann.
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Bekanntmachung.
Eine Umgestaltung des Gefängnißwesens gehört zu den unabweisbaren Bedürfnissen der Zeit und bildet einen wichtigen Theil der jetzt obschwebenden sozialen Fragen.
Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eingeleitet und gutachtliche Berichte von den betreffenden Behörden eingefordert worden. Da aber eine richtige Lösung dieser Frage nur von der allseitigsten Beleuchtung derselben zu erwarten ist, so ersuche ich alle diejenigen, welche dazu beitragen zu können glauben, ihre auf eine Besserung des Gefängnißwesens hinzielenden Vorschläge spätestens bis zum 15. September d. J. an das Ministerium des Innern einreichen zu wollen.
Der sich überall kundgebende Sinn der Humanität und Gerechtigkeit, welche auch in dem der Strafe des Gesetzes verfallenen Mitbürger die Menschenwürde nicht verkennen, läßt mich die Ueberzeugung hegen, daß diese Aufforderung keine vergebliche sein wird.
Zur Förderung der Sache würde es wesentlich beitragen, wenn die Vorschläge vorzugsweise auf die Verbesserung des Gefängnißwesens im Allgemeinen,
sodann auf die Frage,
wie die Gefangenen ohne Beeinträchtigung des Erwerbes der Gewerbetreibenden in den Gefangenhäusern angemessen zu beschäftigen sind?
und endlich darauf gerichtet wären,
wie die Uebelstände zu beseitigen sind, welche sich den aus den Straf-Anstalten entlassenen Gefangenen bei der Wahl eines bürgerlichen Berufes entgegenstellen?
Die Bildung von Vereinen zur Lösung dieser Fragen erscheint ein um so empfehlenswertheres Mittel, als dadurch gleichzeitig auch denjenigen Personen ihre Ansichten und Erfahrungen hierüber auszusprechen Gelegenheit gegeben würde, deren Verhältnisse eine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gegenstande nicht gestatten.
Die eingehenden Vorschläge werden der für die Umgestaltung des Gefängnißwesens demnächst zu bildenden Kommission als dankenswerthes Material zum Anhalte und zur Grundlage ihrer Arbeiten dienen.
Berlin, den 10. Juli 1848.
Der Minister des Innern, Kühlwetter.
Handels-Nachrichten.
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Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.