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Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König
von Frankreich.
(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)
Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud.
Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Ist Louis
Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die
Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates
schuldig? Ja oder Nein.
Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis
Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die
allgemeine Sicherheit des Staates schuldig.
Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Soll das
Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen
Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt
werden. Ja oder Nein.
Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein.
Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen.
Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident Vergniaud.
Der Präsident stellt die dritte Frage:„Welches ist die
Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat?“
Abstimmung durch Namensaufruf.
Haute-Garonne. ‒ Mailhe: Aus einer Konsequenz, welche
mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich
bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich
mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so
glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die
Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage
zurück und ich stimme für den Tod.
Delmas: Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein
Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich
kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod.
Projean: Ich stimme für den Tod.
Pérès: Meine Meinung ist nicht die der
Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie
als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als
durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir
eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten,
ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner
Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für
Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.
Julien: Wenn es seit der Eröffnung des
Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen
und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir
über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den
heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe
als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren
verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre:
Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod.
Calès: Ich stimme für den Tod und mein einziges
Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen
kann.
Gers. ‒ Montant: Ich schlage das Strafgesetz nach und
ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der
Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: „Das
Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen.“ Ich
verdamme den Tyrannen zum Tode.
Laguire: Ich stimme für den Tod. Den Königen eine
große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel!
Bousquet: Als Repräsentant des Volkes stimme ich für
den Tod.
Gironde. ‒ Vergniaud: Ich habe gestern Louis der
Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für
schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das
Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort
ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die
von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden
kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die
Versammlung in Berathung ziehe.
Guadet: Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit
und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So
stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage
auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde
die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie
Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu
untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es
hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so
stimme ich für den Tod.
Gensonné: Ich stimme für die Anwendung der Strafe
gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir
nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine
Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die
Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie
zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister
befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu
lassen.
Grangeneuve: Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis
die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod
stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das
größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen
kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der
öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich
nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung.
Jay: Ich bin für die Todesstrafe.
Ducos: Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz
über
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sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern,
welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu
werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt.
Boyer ‒ Fonfrède: Das Gesetz und das Interesse des
Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe
es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen
Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe
meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten.
Deleyre: Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des
Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den
Tod.
Hérault ‒ Cambon: Das Gesetz ist positiv. Louis'
Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen,
wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod.
Castilhon: Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die
Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken
mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit
demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für
Einsperrung und beim Frieden für Verbannung.
Ille ‒ et-Vilaine. ‒ Lanjuinais: Man hat gesagt, daß
wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk
hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach
dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung
Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben,
stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.
Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt.
Duval: Als Organ des Gesetzes verkündige ich den
Tod.
Sévestre: Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich
vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen.
Ich stimme für den Tod.
Baugeard: Der Tod.
(Fortsetzung folgt.)
[Deutschland]
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[**] Frankfurt, 17. Juni.
Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der
Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der
verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren
vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg,
Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert,
binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in
Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines
demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten
Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der
Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von
weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue
Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und
ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In
den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus
Würtemberg) und Kriege aus New-York.
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Frankfurt.
In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der
Präsident v. Gagern eine von Libelt, Leochowski,
Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens
unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts:
1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem
seinigen machen, „daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland
abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr
Vaterland wieder zu geben;“ 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des
gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und
schleunigst dahin wirken, daß zunächst Preußisch-Polen und Oesterreichisch-Polen
Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag
wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen
Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den
freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits
und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen,
diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern
bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche
Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß- und Handelsverträge zu
bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden
und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und
bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach
Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung
also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten
wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale
Abstimmung viritim dafür erklären wird.“
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Karlsruhe, 16. Juni.
In Betreff des Regierungsantrages: „Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung
zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher
in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen“, hat sich der
Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber
wird morgen statt finden.
Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom
16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das
Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es
kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen
gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den
Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke,
Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze,
Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker,
Waldeck, Bloem, Behnsch. ‒ Abgeordneter Abegg
(Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben
getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte
Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl
versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden,
weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete
bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die
Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl
zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199
sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden
muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des Dr. Kunth an das Staatsministerium, ob dasselbe in
Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für
Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt.
Justizminister Bornemann erklärt, daß in den
vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht
genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der
Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der
Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist
die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: „Zum Schutze
der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung
sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der
Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft
als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise
zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann
wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet
werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach
derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen
Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf
Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat
selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung
auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf
Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung
glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen.
Vicepräsident Esser: Es sind zu diesem Entwurf
bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich
eingereicht worden. (Unruhe). Abg. Riedel: Da die
Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit,
sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das
von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte
annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister Hansemann: Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist
sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als
bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen
Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des
Abgeordneten Riedel. ‒ Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg.
noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages
oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das
Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch
bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife
und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon
jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. Riedel erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts
empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) Bloem verwahrt
sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der
Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den
Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse
sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das
letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird
der Abtheilungsbericht angenommen.
Abg. Robbertus verliest den Entwurf einer Adresse an
die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort
abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min.-Präs. Camhausen: Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so
geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der
Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht
entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt
in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich
gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in
Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß
zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern
Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine
unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein
haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag
scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie
einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges
Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein
Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt
vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu
gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür
erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange
auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere
schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse
deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande
sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als
Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung
anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden
soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen.
Abg. Robbertus beschwert sich über die
Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat,
so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. Camphausen: Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur
seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. Robbertus: Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen
deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.)
Min. Camphausen: Dann sei er mit dem Redner in
vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen.
(Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen
12 Uhr.
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@facs | 0082 |
[***] Berlin, 16. Juni.
Abends 81/2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der
General Roth von Schreckenstein an der Stelle des
abgetretenen Hrn. Kanitz das Kriegsministerium übernehmen
wird. Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit
ist größer als je in den „höchsten Kreisen.“ Wie sich das neue Kabinet
gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren
wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird,
darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen.
‒ Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten
Einberufung folgende Erklärung erlassen:
Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat
gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser
Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der
Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu
verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu
diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und
derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten
der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und
wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den
obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten
Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben
da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann
oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt.
2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des
Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei
der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu
betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in
Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung
der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der
Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold
auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich
wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst
ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese
Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des
Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung,
die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen
gegeben werden.
Berlin, den 15. Juni 1848.
Die vereinigten Landwehrmänner Berlins.
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@facs | 0082 |
[*] Berlin, 16. Juni.
Herr Blesson hat seine Stelle als Kommandeur der
Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere
sagte: „eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche
von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden.“ An seine Stelle ist der
Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen
Kommandanten ernannt worden.
‒ Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten
Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: „daß der
Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als
Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe,“ mit 500 gegen 7
Stimmen angenommen.
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@facs | 0082 |
[*] Stettin, 15. Juni.
Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle
Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am
18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen „mit
dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen.“ Er versprach für die städtischen und
bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die
Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit,
recht zahlreich ausfallen.
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@facs | 0082 |
Posen, 12. Juni.
Die „Gaz. Polska“ beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an
die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der
Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die
Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß
von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier
und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben),
daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen
besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten-
und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen,
sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit
von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden.
Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den
Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit
Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und
nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der
Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die
jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als
die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß
von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das
Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? ‒ Das Publikum weiß sehr wohl,
wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des
Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, die das durch das Gesetz vorgeschriebene Einkommenbesitzen, welches zur
Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt, und legt das
Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor.
Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches
Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen
vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der
Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten
kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob
der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort
ist: „daß ist ein reicher Mann.“ Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es
sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher
jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine
Notiz. ‒ Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die
Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich
befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr
sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl
herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. ‒ Auch mag
zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind
und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische,
als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen
einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte
Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben;
ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk
zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder
Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen
1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer;
während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. ‒
Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264
Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und
Juden.
[(A. O.-Z.)]
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@facs | 0082 |
[*]Posen, 12. Juni.
Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die
Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt,
um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den Russen, unsren menschenfreundlichen Nachbarn,
entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen den Kopf kahl scheert. Herr Pfuel (von Höllenstein)
bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden
muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe.
Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort
liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie
auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher
gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und
Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja
nur „verfluchte Polacken!“
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@facs | 0082 |
[*] Posen, 11. Juni.
Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß
daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet
werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die
ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen.
Man ist hier nicht ohne große Besorgniß.
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@facs | 0082 |
[43] Gnesen, 14. Juni.
Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf
dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von
Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand
gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine
namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind
factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen
kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der
Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über
der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von
hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen
Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den
Prinzen geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen
im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten.
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@facs | 0082 |
Darmstadt, 16. Juni.
Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute
Nachmittag „an Entkräftung in Gott verschieden“ sei. Da indeß der
„Höchstselige“ bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies
Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein.
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@facs | 0082 |
Heilbronn, 14. Juni.
Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8.
Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und
Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der
Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in
Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine
ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen
sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche
glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame
Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes
jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen
erzwang.
[(S. M.)]
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@facs | 0082 |
Edition: [Friedrich Engels: Apenrade besetzt. In: MEGA2 I/7. S. 136.]
[*] Schleswig-Holstein.
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[0083]
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@facs | 0083 |
Wien, 14. Juni.
Die Wiener Zeitung enthält folgende zwei Kaiserliche Erlasse :
„Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von
Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte,
König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien,
Galizien, Lodomirien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von
Lothringen, Salzburg, Steyermark, Kärnthen, Krain, Ober- und
Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren;
gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol etc. etc.
In Erwägung der dringenden Umstände, durch welche Unser Ministerrath zu den
einstweiligen, in den Cirkulavien Unserer niederösterreichischen
Landes-Regierung vom 22. Mai 1848 enthaltenen Verfügungen über die
Verwechselung der Noten der Oesterreichischen Nationalbank und deren
Verwendung als Zahlungsmittel bestimmt wurde, haben Wir Uns bewogen
gefunden, dieen Verfügungen nachträglich Unsere landesfürstliche Genehmigung
zu ertheilen.
Hiernach ist die Nationalbank nebst der in der Verwechselung ihrer Noten in
Silbergeld eingetretenen Einschränkung berechtigt, Noten zu einem und zwei
Gulden auszugeben. Ferner ist Jedermann gehalten, die Noten der
priviligirten österreichischen Nationalbank bei allen Zahlungen nach ihrem
vollen Nennwerthe anzunehmen. Wenn jedoch die Zahlung in Gold- oder in
ausländischen Silbermünzen gebühret, so ist sie, nach der Wahl des
Schuldners, in diesen Münzen oder nach dem Werthe der letzteren, wie er zur
Zeit der Zahlung besteht, in Banknoten zu leisten.
Die Bestimmungen über der Beschränkung der Notenverwechselung gegen
Silbergeld und über die Verwendung der Banknoten zu Zahlungen haben nur
einstweilen und so lange die gegenwärtigen außerordentlichen Umstände dauern
zu gelten.
Sollten die Bestimmungen nicht vor dem Zusammentritte des ersten Reichstages
außer Anwendung gesetzt werden, so machen Wir es Unserem Ministerium zur
besonderen Pflicht, dem gedachten Reichstage die entsprechenden Gesetze zur
Feststellung dieser wichtigen Angelegenheit in Vorschlag zu bringen.
Gegeben in unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am zweiten Juni
im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im
vierzehnten Jahre.
Ferdinand.
Sammaruga, Krauß,
Justizminister. Finanzminister.“
„Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich etc. Ueber
den Antrag Unserer getreuen Stände des Erzherzogthums Oesterreichs ob der
Enns und nach dem Vorschlage Unseres Ministerrathes haben Wir in der
Absicht, Unseren Unterthanen jede mit dem Schutze des Eigenthumsrechtes
vereinbare Erleichterung zu gewähren, beschlossen :
Erstens. Mit dem letztem Dezember 1848 hat an die
Stelle aller auf Grund und Boden haftenden, aus dem Obereigenthums- oder
Zehentrechte entspingenden, so wie der denselben verfassungsmäßig
gleichgehaltenen Natural- und Arbeits-Leistungen, eine Geldentschädigung zu
treten.
Zweitens. Diese Geldentschädigung wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt
werden, welches von den ob der ennsischen Ständen unter Beiziehung der nicht
landständischen herrschaftlichen Gutsbesitzer und Abgeordneten dem
Bauernstande in Vorschlag zu bringen ist.
Drittens. Inzwischen und bis zum Eintritte der Wirksamkeit dieses Gesetzes
ist es den Bezugsberechtigten und Verpflichteten überlassen, sich im
gütlichen Wege darüber auszugleichen, ob diese Schuldigkeiten für das Jahr
1848 in natura geleistet, oder welche Reluition dafür gezahlt werden soll.
Wenn keine solche Ausgleichung zu Stande kommt, so bleibt dem Berechtigten
sein Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des zu zweitens angedeuteten
Gesetzes vorbehalten.
Viertens. Alle zwischen den Berechtigten und Verpflichteten bezüglich der
Umwandlung der Natural-Giebigkeiten in Geldleistungen schon bestehenden
Verträge bleiben fortan aufrecht.
Fünftens. Die durch die Ablösung der bisherigen Lasten durch den Erlag eines
Kapitals herbeigeführte Erhöhung des Gutswerthes darf bei künftiger
Bemessung des Freigeldes in keinem Falle in Anschlag gebracht werden.
Sechstens. Alle an die Behörden in dieser Angelegenheit gerichteten Eingaben,
dann die von denselben ausgehenden und abverlangten Urkunden und
Verhandlungen haben die Freiheit von Porto, Stempel und Taxen zu
genießen.
Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den siebenten
Juni im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im
vierzehnten Jahre.
Ferdinand.
Franz Freiherr von
Pillersdorff,
Minister des Innern.
Se. Majestät der Kaiser hat von Innsbruck aus nachstehende Ansprache an die
Bewohner Nieder-Oesterreichs erlassen :
„An meine getreuen Nieder-Oesterreicher! Der Besuch bei meinen biederen und
treu ergebenen Tyrolern, deren Empfang mir unvergeßlich bleiben wird, hat
mir zugleich die erneuerten Beweise der Anhänglichkeit und Treue meiner
Provinzen zugeführt. Ich habe solche bereits durch die ihren Abgesandten
ertheilten aufrichtigen Versicherungen meiner Huld und Gewogenheit erwiedert
will mich aber nicht darauf beschränken, sondern finde mich bewogen, mich
durch gegenwärtiges Manifest noch bestimmter und lauter über meine
Gesinnungen und Absichten auszusprechen. Die dankbaren Gefühle meiner Völker
für die ihnen bereitwillig ertheilten freien Institutionen haben mich deren
Werth erst recht erkennen lassen, und ich werde daher an solchen nicht
weniger, als meine geliebten Völker selbst festhalten. Sie mögen bauen und
vertrauen auf meinen unerschütterlichen Willen einer vollständigen Erfüllung
meiner Verheißungen. Allein noch ist das von mir begründete Werk nicht
vollbracht; es kann erst durch die kluge und kräftige Mitwirkung der
Abgeordneten meines Reiches eine den allgemeinen Interessen entsprechende
Wirklichkeit werden. Ich bin zwar den Wünschen meiner Völker nach dem
Antrage meiner verantwortlichen Räthe mit den Grundregeln einer Verfassung
entgegen gekommen, welche mir den Forderungen der Zeit und den Bedürfnissen
der einzelnen Länder meines Kaiserreichs zu entsprechen schien. Dabei war es
aber nie meine Absicht, der überwiegenden Meinung meiner Völker Schranken
setzen zu wollen, und um diese meine Gesinnung unzweideutig an den Tag zu
legen, habe ich mich bewogen gefunden, den ersten Reichstag als einen
konstituirenden zuerklären und seiner Natur gemäß die Wahlordnung
abzuändern. Diesen konstituirenden Reichstag will ich in meiner
Residenzstadt Wien, wo bereits die nöthigen Vorbereitungen getroffen worden
sind, eröffnen, wofern daselbst Ruhe und Ordnung, Friede und Versöhnung in
jenem Maße hergestellt und verbürgt sein werden, wodurch die zum Reichstag
versammelten Abgeordneten bezüglich einer freien und ungestörten Berathung
über die künftige Gesetzgebung des Reichs vollkommen beruhigt sein können.
Dort hoffe ich diejenigen um mich für die höchsten Interessen des
Vaterlandes vereinigt zu sehen, welche mir hierher ihre herzlichen
Huldigungen nachgesendet zu haben.
Innsbruck, den 6. Juni 1848.
Ferdinand.
Wessenberg.
Doblhoff.
Das Ministerium hat dem Sicherheits-Ausschusse gestern folgende amtliche
Mittheilungen gemacht:
„Nach einer heute früh durch den Telegraphen angelangten Nachricht aus Prag vom 13. Juni 2 Uhr 45 Minuten hat daselbst eine
bedeutende Ruhestörung stattgefunden. Es wurden Barikaden errichtet und die
Gewinnung einer Kommunikation mit der Kleinseite leider mit bedeutenden
Verlusten an Menschenleben erkauft. Gubernial-Präsident Graf Thun ist im
Clementinum festgehalten. Das Ministerium sieht sich veranlaßt, mit einem
besondern Terrain einen höher gestellten Civil- und einen Militair-Kommissar
nach Prag abzusenden, um über die Veranlassungen und die Zwecke dieser
Bewegung nähere Erholungen einzuleiten und die geeigneten Vorkehrungen zur
Herstellung der Ruhe und Versöhnung der Gemüther auf friedlichem Wege zu
treffen, und setzt sogleich den Sicherheits-Ausschuß hiervon in
Kenntniß.
Wien, am 13. Juni 1848.
Pillersdorff.“
„Die provisorische Regierung in Prag, welche den Beginn ihrer Wirksamkeit von
der Genehmigung des Kaisers abhängig erklärt hatte, wurde gleich, nachdem
die Absicht, sie zu errichten, dem Ministerium bekannt geworden war,
annullirt und ist nie in's Leben getreten. Wären dessenungeachtet
Uebergriffe oder illegale Schritte vorgefallen, so wird das Gubernium nach
seiner Pflicht und unter Beobachtung der gesetzlichen Formen gegen die
Ueberheber derselben einschreiten.
„Die neuesten Ereignisse in Prag, von welchen ich den Sicherheits-Ausschuß,
insofern sie mir bekannt waren, unterm heutigen Tage in Kenntniß setzte,
haben das Ministerium veranlaßt, zur Erlangung näherer Ausschlüsse zwei
Kommissäre mit ausgedehnten Vollmachten nach Prag zu senden. Erst die von
ihnen zu gewärtigenden Aufklärungen können die Grundlage zu dem Urtheile
liefern, wer an den jedenfalls höchst bedauerlichen Ereignissen Schuld trägt
und wen diesfalls eine Verantwortung trifft. Uebrigens finde ich den
Sicherheits-Ausschuß über sein Einschreiten vom heutigen Tage aufmerksam zu
machen, daß nach meiner erwähnten Mittheilung Graf Thun im Clementinum zu
Prag festgehalten wird, welcher Umstand gegen die Vermuthung der Fortdauer
der provisorischen Regierung spricht.
Wien, den 13. Juni 1848.
Pillersdorff.“
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@facs | 0083 |
Wien, 13. Juni.
Der Graf Thun ist von den Deutschen gefangen. Ein Theil academischen Legion
ist fest entschlossen, heute Abend mit dem Train nach Prag ihren Brüdern zu
Hülfe zu eilen.
[(F. J.)]
(Siehe den Verfolg auf der 4.
Seite.)
Französische Republik.
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@facs | 0083 |
[15] Paris, 16. Juni.
Louis Bonaparte hat heute der Nationalversammlung seine
Demission als Deputirter von London zugeschickt. Aus der Debatte
über Algier ersah man, daß das Säbelregiment dort in seiner ganzen Glorie
fortdauert und daß die Nationalversammlung sich wenig um die Reklamationen
der Kolonisten bekümmert. Am Schlusse der Sitzung protestirte Louis Blanc
gegen einen perfiden Ausfall Goudchaux' in der gestrigen Sitzung der
Nationalversammlung.
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@facs | 0083 |
[12] Paris, 16. Juni.
Die Diskussion über Algier und dessen Vereinigung mit französischen Gebiete
hat weiter geführt, als die republikanische Partei des National es gewünscht
haben mochte. Sie hat einem ihrer Männer Goudchaux, Veranlassung gegeben,
sich zu kompromittiren, und einem ihrer Gegner, Pierre Leroux, „dem
Communisten“, erlaubt, sein „System' an's Tageslicht zu fördern. Pierre
Leroux, ungeachtet aller seiner banalen Phrasen über Providenz, über
Erlösung der Menschheit, über Nutzawendung der republikanischen Formel von
fraternité, liberté und égalité, hat doch der Versammlung seine
Ueberlegenheit dadurch bekundet, daß er die spezielle Frage Algiers in eine
allgemeine soziale Frage umgewandelt. So lange er sich an der
Auseinandersetzung des jetzigen Elends hielt, war er der Versammlung
gegenüber ungemein stark; und selbst als er in die Andeutungen der Lösung
überging, als er von der Kolonisation sprach, als Mittel das Elend und die
Zwietracht zu beseitigen, war er noch immer der
jetzigen Versammlung überlegen, obgleich er der ganzen proletarischen
Bewegung gegenüber, wie sie in ganz Europa stattfindet, den Karakter des
sentimentalen Schwärmers trägt, desjenigen Schwärmers, der von einer
„Verwirklichung des Christianismus“ träumt. Dagegen muß man sich allgemein
empört fühlen über Goudchaux Erwiederung. Die Menschlichkeit hat noch nicht
ihr letztes und die Februarrevolution noch nicht ihr erstes Wort gesprochen.
Warum waren vor der Februarrevolution die Arbeiter in einer schlechten Lage?
Weil die Fabrikgerichte nicht unparteiisch zu Werke gingen. Warum sind die
Arbeiter jetzt in einer so schlechten Lage? Weil die Nationalateliers da
sind, wodurch die Arbeiter unmoralisch gemacht werden. Vor der
Februarrevolution, meint er, seien die Arbeiter die ehrlichsten,
arbeitsamsten Leute von der Welt gewesen : da seien auf einmal unheilvolle
Lehren unter ihnen verbreitet worden, und jetzt mache man es sich allgemein
zur Pflicht, die Hände in den Schoß zu legen. Goudchaux schließt damit, daß
man auf Mittel sinnen müsse, den Arbeitern, die sich associrten, Kredit zu
verschaffen. Wie wir sehen, war man von der algierschen Frage ungemein
abgeschweift. Was nun Algier insbesondere anbetrifft, so war dieses Land,
wie aus Ranné's Rede hervorgeht, auf eine schmähliche Weise verwaltet
worden. Es war der früheren Regierung gar nicht darum zu thun, diese
Eroberung beizubehalten. In vertraulichen Briefen, welche Louis Philipp an
den Marechal Clausel geschrieben, forderte er letztern auf, nichts zu
unternehmen, wodurch Frankreich ernstlich engagirt werden könnte. Daraus
erklärte sich ferner, warum es 1847 noch einen englischen Konsul gab, der
nicht bei der französischen Behörde, sondern bei dem Dey Algiers akkreditirt
war. Mehr wie eine Milliarde ist auf Algier verwandt worden, und in diesem
Augenblick ist es seinem Untergange nahe. Um diesem Uebelstande abzuhelfen,
verlangte Ranné, daß Algier der französischen Republick förmlich assimilirt
werden soll. Cavaignac erklärt sich gegen die komplette Assimilation Algiers
mit Frankreich, als gefährlich, und er hält es für angemessener, und
zuträglich für die Kolonie, Algier eine besondere Konstitution zu geben. Der
anderen Nachtheile nicht zu gedenken, würde die Assimilation eine zu große
Anzahl Repräsentanten in Vergleich mit Frankreich in die Kammer bringen. Er
bedauert, daß dort der Militärdespotismus regiere, aber es wäre schädlich,
ihn abzuschaffen.
Sitzung der Nationalversammlung vom 16.
Juni.
Eine allgemeine Aufregung herrschte bei der Eröffnung der Sitzung; man hatte
gestern von der Wahrscheinlichkeit einer „Schlacht“ gesprochen.
Sénard, der Präsident, kündigt einen dritten Brief von Napoleon an, und
garantirt dessen Authenticität; dieser Brief lautet; Herr Präsident! Ich war stolz darauf, als Volksrepräsentant
ernannt worden zu sein. In meinen Augen gilt diese Auszeichnung als der
Ersatz eines dreißigjährigen Exils, und einer dreijährigen Gefangenschaft.
Aber der schmachvolle Verdacht, zu dem meine Wahl als Resultat der Intriguie
dargestellt, Veranlassung giebt, so wie die Feindseligkeit, die mir von
Seiten der exekutiven Gewalt zu Theil wird, legen mir die schwere Pflicht
auf, auf diese Ehre zu verzichten. Ich wünsche die Ordnung und
Aufrechthaltung einer vernünftigen, ehrbaren und festen Republick, und da
unwillkürlich mein Name als Vorwand zu Störungen und Unordnungen dient, die
ich bedauere, so reiche ich hiermit meine Demission ein. (Allgemeine
Sensation.) Die Wiederherstellung der Ruhe wird mir, wie ich hoffe, bald
erlauben, nach Frankreich zurückzukehren, als der schlichteste aller Bürger;
aber auch zugleich als Einer von denjenigen, welche die Ruhe und den
Wohlstand drs Landes am sehnlichsten wünschen.
Charles Louis Napoleon.
Es ward beschlossen, den Brief an den Minister des Innern zu schicken, damit
er Anstalten treffe zur Wahl eines neuen Deputirten. Man schreitet alsdann
zur Prüfung einer Vollmacht; eine Untersuchung wird beschlossen in Bezug auf
die Thätigkeit der Wahl des Repräsentanten Laisson, und dann kömmt man
wieder auf die gestern abgebrochene Frage der Vereinigung Algiers mit
Frankreich zu sprechen. Statt aber die Frage selbst vorzunehmen, beschäftigt
man sich wieder mit der gestrigen Abschweifung, mit der sozialen Frage, die
Pierre Leroux vorgebracht hatte. Der General Lamoriciere spricht sich gegen
das Kolonisations-System von Pierre Leroux aus. Wenn man Algier mit Amerika
vergleichen wolle, wenn man Algier kolonisiren wolle wie die Verein.
Staaten, so müßte man auch zu denselben Mitteln seine Zuflucht nehmen, und
diese Mittel seien Ausrottung der Eingeborenen, durch Schwert und Ruhm.
Lamoricieres Amendement: da Frankreich hinlänglich erklärt habe, Algier sei
auf immer ein französisches Land, zur Tagesordnung überzugehen, wird
angenommen.
Louis Blanc ergreift zuletzt das Wort und protestirt gegen die Verdächtigung,
als habe er die Arbeiter anreizen wollen, die Hände in den Schoß zu legen.
Seine Rede wird mit allgemeinem Beifalle aufgenommen.
Großbritannien.
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@type | jArticle |
@facs | 0083 |
London, 16. Juni.
Unterhaus. Sitzung vom 15. Juni. Hr. G. Bankes frägt an, ob der spanische Gesandte in Folge
von besonderen Instruktionen, die ihm etwa aus Madrid zugegangen, von London
abgereist sei, und ob noch Papiere über diesen Gegenstand dem Unterhause
vorgelegt werden sollen? Lord J. Russel verneint das
Erstere mit dem Zusatze, Istoritz sein in Folge einer mit Lord Palmerston
gepflogenen Korrespondenz, abgereist; den zweiten Theil der Anfrage bejaht
er. Die übrigen Verhandlungen sind ohne Interesse für das Ausland. Dasselbe
gilt von den Verhandlungen des Oberhauses.
‒ Die in Newgate gefangen sitzenden Chartisten standen gestern vor dem
Central-Kriminal-Gerichtshofe. Auf ihr Verlangen wurde der Anfang des
Prozesses bis zur nächsten Sitzung verschoben, weil sie nicht hinlängliche
Zeit gehabt, ihre Vertheidigung vorzubereiten. Die Gefangenen sahen blaß und
krank aus. Man hat von ihnen absichtlich so hohe Bürgschaften oder Kautionen
verlangt, damit es ihnen unmöglich würde, dieselben aufzubringen und auf
freiem Fuß das Urtheil abzuwarten.
‒ Konsols schließen zu 831/2, 5/8, Vorkäufer, etc. dito. Der heutige
Abrechnungstag ging ruhig vorüber; die Differenzen waren gering und wurden
ohne Schwierigkeit gezahlt. Die Herabsetzung des Diskonto's Seitens der Bank
von England auf 31/2 pCt. hat unter den Privatbanquiers Mißvergnügen erregt,
weil sie es gefährlich halten, wenn das Geld „zu wohlfeil“ wird.
‒ In Irland bilden sich aller Orten Repcal-Klubs, und an dem Zustandekommen
der „irischen League“ ist nicht zu zweifeln. Daß darin die „Jung-Irländer“
und ihr Grundsatz: nur schließliche Anwendung physischer Gewalt kann dem
Volke zu seinem Recht verhelfen, die Oberhand haben werden: das zeigt sich
schon jetzt und wird bald noch klarer hervortreten. Meagher, O'Gormann jun.,
Doheny und Cantwell haben sich nach Tipperary begeben, um das Volk in Klubs
zu organisiren. Sie sind dort angekommen und mit großem Jubel empfangen
worden.
[0084]
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@type | jArticle |
@facs | 0084 |
Pesth.
Es durchziehen Haufen von Handwerksgesellen seit einiger Zeit die Straßen,
erzwingen durch kecken Eintritt in die Werkstätten das Niederlegen der
Arbeiten und den Anschluß der Gesellen, ja dringen jetzt wie z. B. gestern
400 Mann stark in die Werkstätten der Kettenbrücke, Eisenbahn und
Gewehrfabrik, haben thatsächlich in letzter Fabrik die Schmiedefeuer
ausgelöscht, besuchen heute die Schiffswerfte, fordern entschiedene
Ausweisung der Ausländer-Arbeiter, ‒ ja sie provoziren gleichsam auf die so
überaus schleunige Controllmaßregel der Behörden gegen die Ausländer, als
eine von ihnen augenblicklich erwirkte, ihre Demonstration gleichsam
sanctionirende Verfügung.
‒ Das Journal des österreichischen Lloyd vom 13. Juni bringt folgende
Nachrichten: Triest, den 12. Juni. Die Lage unserer
Stadt hat sich nicht wesentlich verändert; die feindliche Flotte liegt noch
im Angesicht der Promenade von St. Andrea vor Anker. Gestern Nachmittag lief
der Lloydsdampfer Imperatrice abermals aus, um seine Reise nach der Levante
anzutreten. Obwohl mit den erforderlichen Certifikaten versehen, ward er
doch vom feindlichen Admiral mit der Erklärung zurückgewiesen, daß seit dem
Morgen desselben Tages die Blokade Triests begonnen habe und heute die
öffentliche Erklärung darüber an unser Gubernium erfolgen werde. Dieselbe
ist jedoch bis jetzt (1 Uhr Nachmittags) noch nicht eingegangen. Den
neuesten Nachrichten, datirt 10. Juni, von dem Reserve-Armeekorps zufolge,
ist die feste feindliche Stellung bei Enego, oberhalb Primolano, angegriffen
und genommen worden, wobei 6 Kanonen erobert wurden. Ebenso ist Agordo, der
letzte Zufluchtsort der Insurgenten, von den Umgehungs-Kolonnen genommen,
bei welcher Gelegenheit zwei Kanonen in unsere Hände fielen. Hierdurch
scheint das ganze Gebirge von den Insurgenten befreit, und in wenigen Tagen
dürfte auch die Val Arsa eröffnet sein.
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@facs | 0084 |
Edition: [Friedrich Engels: Rückzug der Österreicher - Gerüchte. In: MEGA2 I/7. S. 137.]
Innsbruck.
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@facs | 0084 |
Noveredo, 8. Juni,
Graf v. Harting, Staats- und Konferenzminister und bevollmächtigter Kommissär
Sr. k. k. apost. Maj., welcher am verflossenen Sonntag um 9 Uhr früh in der
Richtung gegen Verona hier durchpassirte, ist in der Nacht vom 7. auf den 8.
von dort zurückgekehrt, und hat hier seinen Sitz aufgeschlagen. [(Mess.
T)]
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@facs | 0084 |
Von der russischen Gränze, 5. Juni.
Man meldet die Bildung russischer Heere in der Nähe der türkischen
Donauprovinzen. In der That ist die dermalen in den verschiedenen Ländern
der österreichischen Monarchie immer mehr überhandnehmende Anarchie für
Rußland zu lockend, als daß dasselbe daraus nicht Nutzen zu ziehen suchen
sollte. Längst schon hat es die kirchlichen Sympathien, welche die Serben,
Dalmaten und theilweise die Kroaten und Slawonier an Rußland knüpfen, zu
unterhalten gesucht, und zwar nicht vergebens. Jetzt, wo diese
Völkerschaften im Gährungsprozeß neuer politischer Gestaltung begriffen
sind, gilt es, dieselben für den Czar zu gewinnen. Der Panslawismus, längst
von Rußland aus genährt, beginnt in Böhmen, Mähren, Ungarn zur That zu
werden. Ursache genug, gegen Oesterreich, das geschwächte, einzuschreiten
und die Erbschaft des Panslawismus anzutreten. Daher die Versammlung
russischer Armeen an den Gränzen der Walachei. Für Deutschland kann dies nur
angenehm sein. Vergißt der russische Koloß, daß nur der Gedanke der Einheit
in militärischen Unternehmungen sicher zum Ziele führt, dann sind seine
Anstrengungen vergebens. Theilt er seine Armee, indem er sie zur Hälfte an
der preußischen, zur Hälfte an der österreichischen beziehungsweise
türkischen Gränze aufstellt, dann kann er nirgend mit der gehörigen Kraft
wirken. Preußen und das hinter demselben liegende Deutschland darf dann das
russisch-polnische Heer nicht fürchten. Aber wird das im Innern zerrissene
und in Italien so sehr beschäftigte Oesterreich der russischen Donauarmee
widerstehen können? Wir hoffen dies, da gewiß gerade eine russische Invasion
die verschiedenen österreichischen Volksstämme, wenn nicht die slawischen,
so doch die deutschen und ungarischen zur Einigkeit führen würde.
[Deutschland]
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@facs | 0084 |
Frankfurt.
Der Entwurf deutscher Volksrechte, welcher einem Reichstags-Ausschusse zur
Bearbeitung vorliegt, hat sich nach den Beschlüssen des letzteren nunmehr in
folgender Weise gestaltet:
Grundrechte des deutschen
Volkes.
Dem deutschen Volke werden nachstehende Grundrechte, welche der Verfassung
jedes einzelnen deutschen Staates zur Norm dienen sollen, gewährleistet:
1) Freiheit des Bekenntnisses, vorbehaltlich der Bestrafung der Verbrechen
und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, so wie
vorbehaltlich aller staatsbürgerlichen Pflichten. Einer Anerkennung des
Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht.
Für die Bekenner aller Religionen Gleichheit vor dem Gesetz. Es ist
ausdrücklich die Bildung neuer Religionsgesellschaften gestattet.
(Das Verhältniß von Kirche und Staat betreffend.) Niemand kann zu einer
kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Die Civil-Ehe ist
ausdrücklich aufzunehmen.
2) Die Wahl des Berufes, so wie der Bildung dazu im In- und Auslande, ist
frei. Unentgeltlicher Unterricht auf allen öffentlichen Schulen, mit
Ausnahme der gelehrten Bildungs-Anstalten.
3) Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre. Jeder darf Unterricht ertheilen
und Unterrichts-Anstalten gründen.
4) Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort und Schrift. Die Preßfreiheit
darf nicht mehr durch Censur, Konzessionen und Kautionen beschränkt werden.
Aburtheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte.
5) Unverbrüchlichkeit des Briefgeheimnisses unter gesetzlicher Normirung der
bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nothwendigen
Beschränkungen.
6) Jeder Deutsche ist in Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbung von
Grundeigenthum, Gewerbebetrieb, Ausübung von Kunst und Wissenschaft,
Gemeinde-Bürgerrecht an jedem Orte außerhalb seines Staates den Angehörigen
eines anderen Ortes in dem betreffenden Staat gleichgestellt, bis demnächst
durch die Reichsgesetzgebung ein gleichmäßiges (allgemein deutsches) Prinzip
für diese Rechte aufgestellt werden wird.
Jeder Deutsche ist Staatsbürger in Deutschland; als solcher kann er die
politischen Rechte in jedem deutschen Einzelstaate, wo er seine feste
Wohnung hat, ausüben.
Die Aufnahme in den Staatsverband eines deutschen Landes darf keinem
unbescholtenen Deutschen geweigert werden.
7) Abzugsfreies Auswanderungsrecht.
8) Sicherstellung der Person gegen willkührliche Verhaftung. Es sind hier die
wesentlichen Punkte einer Habeas-Corpus-Akte speziell anzuführen.
9) Das Recht der freien Bitte sowohl der Einzelnen als Mehrerer im Vereine
und der Körperschaften.
10) Das Recht der Beschwerde zuerst bei den zuständigen Stellen, weiter bei
den Landständen, und endlich bei der Reichsversammlung.
11) Das Recht, sich ohne vorgängige Erlaubniß friedlich und ohne Waffen zu
versammeln. Volksversammlungen unter freiem Himmel können wegen dringender
Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
12) Jeder Deutsche hat das Recht, Vereine zu bilden; dieses Recht darf keinen
vorbeugenden Maßregeln unterworfen sein.
13) Gleichheit vor dem Gesetz. (Alle Deutschen sind gleich vor dem
Gesetz.)
Ein persönlich privilegirter Gerichtsstand soll nicht mehr bestehen.
Gleichheit in Bezug auf die Fähigkeit zu allen öffentlichen Aemtern.
Gleichheit in Bezug auf Wehrpflicht. Gleichheit der Besteuerung sowohl für
Personen als für Sachen.
Kein Stand als solcher kann politische Vorrechte besitzen. Die im Privatrecht
begründeten Vorrechte einzelner Stände hören auf.
14) Ablösbarkeit aller guts- und schutzherrlichen Grundlasten, wenn der
Pflichtige es verlangt.
Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden, so weit es ein Ausfluß
des Regales oder einer dinglichen Berechtigung ist.
Das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden mit Vorbehalt eines eigenen
Gesetzes darüber.
15) Allgemeine Bürgerwehr mit Verweisung auf ein allgemeines
Reichsgesetz.
16) Trennung der Gerichtspflege und Verwaltung. Ausübung der Gerichtsbarkeit
durch den Staat; Aufhebung der Patrimonialgerichte.
Unabhängigkeit der Gerichte, Unabsetzbarkeit der Richter außer durch Urtheil
und Recht, Schutz gegen Versetzung wider Willen des Richters.
Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens; Anklageverfahren und
Schwurgericht, jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen
politischen Vergehen.
Herbeiziehung von Volksgenossen in den dazu geeigneten Fällen (Handels- und
Fabrikgerichte, Gericht über landwirthschaftliche Verhältnisse etc.).
Vollziehbarkeit der rechtskräftigen Urtheile deutscher Gerichte in jedem
andern deutschen Gebiete gleich den Erkenntnissen der Gerichte des eigenen
Staates.
Die Administrativjustiz ist aufzuheben, sie wird fortan nur durch die
ordentlichen Gerichte ausgeübt.
Um öffentliche Beamte für Handlungen ihrer Verwaltung gerichtlich zu
verfolgen, ist keine vorgängige Erlaubniß nöthig, mit Vorbehalt der
Anordnungen in Betreff der Minister.
17) Freie Gemeindeverfassung mit Grundlage der Wahl der Gemeindevorsteher und
Vertreter und der selbstständigen Verwal tung der Gemeindeangelegenheiten
mit der erforderlichen Oeffentlichkeit.
18) Verfassung mit Volksvertretung in allen deutschen Staaten, mit
entscheidender Stimme bei der Gesetzgebung und der Besteuerung und mit
Verantwortlichkeit der Ständeversammlungen.
19) Recht der nichtdeutschen Volksstämme Deutschlands zu volksthümlicher
Entwicklung etc.
20) Beseitigung der Lehen durch die Partikulargesetzgebung. Die Vergrößerung
bestehender, so wie die Einrichtung neuer Familien-Fideikommisse ist
untersagt; die bestehenden können durch Familienbeschluß aufgehoben und
abgeändert werden.
21) Jedem Deutschen ist sein Eigenthum jeder Art gesichert. Eine Enteignung
(Expropriation) kann nur aus Rücksicht des öffentlichen Nutzens und nur in
der von der Gesetzgebung bestimmten Weise und nach einer gerechten
vorgängigen Entschädigung vorgenommen werden. Güterkonfiskation darf nicht
stattfinden.
22) Jeder deutsche Staatsbürger in der Fremde steht unter dem Schutz der
deutschen Nation.
@type | jAnnouncements |
@facs | 0084 |
Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
15. Mai. Peter Adam Jos., S. v. Konrad v Amelen, Zimmerm., Kattenbug ‒
Friedr. Alb. Jakob Hub., S. v. Friedr. Gorius, Gymnasiallehrer, Plankg. ‒
Sophie, T. v. Moritz Jos. Coßmann, Handelsm., Benefisstraße. ‒ Otto Herm. S.
v. Hugo Stiller, Kaufm., gr. Witschgasse. ‒ Marg., T. v. Peter Schopp,
Tagl., Weiherstr. ‒ Sophia, T v. Joh. Heß, Dragoner, Löhrgasse. ‒ Wilh., S.
v. Math. Bandorf, Schneider, Bobg. ‒ Andreas, S. v. Anton Königsfeld,
Taglöhner, Friesenwall. ‒ Elis., T. v. Heinr. Brandes, Schreiner, gr.
Griechenmarkt. ‒ Paul Marcus, S. v. Joh. Clemen, Faßbinder, Kostgasse.
16. Juni. Franz. Charl. Gertr., T. v. Ernst Friedr. Baer, Reg.-Diätar,
Eulengarteng. ‒ Maria Clemens Heinr., T. v. Martin Obermeyer,
Manufakturhändler, Breitstr. ‒ Elise, T. v. Heinr. Tertilte,
Maschinenarbeit., Severinstraße. ‒ Jos., S. v. Jak. Jansen, Gastw.,
Glockeng. ‒ Jak., S. v. Peter Schedder, Tabakarbeiter, Eulengarteng. ‒ Anna,
T. v. Christ Piepke, Arresthausaufseher, Klingelpütz. ‒ Joh. Math., S. v.
Georg Mallmann, Schuster, Pützgasse. ‒ Balthasar, S. v. Gottlob Balzer,
Gasarbeiter, Entenpfuhl.
Sterbefälle.
15. Juni. Karl Heinr. Raabe, Privatsekret., 44 J. alt, verh., Mittelstr. ‒
Charlotte Hader, Wwe. Brandhorst, 60 J. alt, Rönsthal. ‒ Marg. Schiefer,
geb. Töller, 37 J. alt, Weideng. ‒ Maria Kath. Schweinem, 4 J. 8 M. alt,
Follerstr. ‒ Elis. Pabst, 2 J. 8 M. alt, Entenpfuhl.
16. Juni. Karl Jos. Schüller, Bau-Eleve, 20 J. alt, unverh., Domstr.
Heirathen.
15. Juni. Hermann Everhard Weyers, Kaufmann, Wittwer, von Duisburg mit Franz.
Maria Ther. Ley, v. Merl.
Heirathsankündigungen.
Aug. Friedr. Ferd. Kramer, Sergeant im 28. Rgmt., Blankenheimerhof-Kaserne
mit Anna Maria Justina Gert. Möller, Mörserg. ‒ Daniel Ferd. Albr.
Schneider, gr. Neug. mit Appollonio Elis. Fellenberg, Heumarkt. ‒ Christ.
Schuhmacher, Schreiner, Poststraße mit Maria Josepha Block, früher zu
Liblar, jetzt Apellhofplatz. ‒ Joh. Georg Rhede, Wittwer, Taglöhner,
Thieboldsgasse mit Elis. Klausen, Poststraße. ‒ Peter Jos. Reingen,
Taglöhner, Weiherstr. mit Agnes Breuer, Korthäuserwall. ‒ Adolph Schorn,
Schuster, Gereonstr., mit Anna Maria Hauschild, Maria-Ablaßplatz. ‒ Peter
Joseph Fischer, Feldwebel im 28. Rgt., St. Agatha-Kaserne mit Cäcilia
Antoinetta Wolff, Steinweg. Joh. Wilh. Renaldino Schmitz, Kaufm.,
Mauritiussteinweg mit Kath. Karolina Franziska Beillie zu Antwerpen. ‒
Gerhard Pütz, Taglöhner zu Hürth mit Elis. Mallmann, Pützg. - Peter
Reifferscheidt, Wittwer, Tagl., mit Christian Berg, beide Löhrgasse. ‒ Gerh.
Faßbender, Gärtner mit Anna Maria Damast, beide Achterstr. ‒ Joh. Pilgram,
Schuster, Filzgasse mit Anna Maria Robels, Richmodstr. ‒ Joh. Peter Hub.
Kraus, Wwer., Unteroffizier im 16. Inf.-Reg., Schwalbeng. mit Wilhelmina
Augustina Jakbina Kath. Katz, alte Mauer an Aposteln.
Schiffahrts-Anzeige. Köln, 18. Juni 1848.
Angekommen : A. Mayer von Duisburg.
Abgefahren:L. Tillmann nach Koblenz.
In Ladung: Nach Ruhrort b. Emmerich H. Lübbers ; Nach
Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg, C. Kaiser; nach Koblenz
und der Mosel und Saar Jak. Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der
Saar. N. Pisbach; nach Bingen J. W. Mundschenk; nach Mainz Anton Bender;
nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus; nach
Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms
und Mannheim J. B Mundschenk I.
Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Peer, Köln Nr. 10.
Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Coesen, Köln Nr. 2.
Wasserstand.
Köln, am 18. Juni. Rheinhöhe 8' 4''.
Bekanntmachung.
Bei dem Ablaufe des 2. Quartals werden die betreffenden
Zeitungs-Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Bestellungen auf
auswärtige Zeitschriften pro 3. Quartal resp. 2. Semester etc. bis zum 22.
d. M. bei der hiesigen Ober-Postamts-Zeitungsexpedition gemacht sein müssen,
wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Zeitungen erfolgen
soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für
welche die Vorausbezahlung des Betrages
stattgefunden hat.
Köln, den 14. Juni 1845.
Ober-Postamt.
Rehfeldt.
Bekanntmachung.
Dienstag den 27. Juni 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Flur der Brief-
und Paket-Annahme circa 500 Pfund Makulatur-Papier und ein altes unbrauchbar
gewordenes Felleisen öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Köln, den 17. Juni 1848.
Ober-Postamt
Rehfeldt.
Die so beliebten
Kirschen-Torten
sind täglich frisch zu 10 und 1 Sgr. das Stück zu haben, Schildergasse Nr. 49
und in meinen Nebengeschäften Blindgasse und Cattenbug Nr. 12.
Franz Stollwerck, Hoflieferant.
Eis
täglich in und außer dem Hause à Portion 4 Sgr. bei
Franz Stollwerck, Hoflieferant.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Montag den 19. Juni 1848, Morgens 10 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte zu
Köln ein eleganter Waarenschrank, ein Spiegel und mehrere Silbersachen, als
Baumöl- und Essig-Einsätze, Fruchtkörbchen etc. etc. gegen gleich baare
Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
[#] Feinstes Provencer-Oel
von der eben angekommenen ersten Sendung der neuen Ernte in vorzüglich
frischer Qualität, zu ermäßigtem Preise und
[#] Echter Bordeaux-Weinessig,
beides in versiegelten Krügen (faßweise bedeutend billiger) zu haben bei
W. Hennekens, Breistraße 159,
und zu den nämlichen Preisen in dessen Niederlagen bei
F. Wilhelmi, Malzmühle 2 und
a. Imhoff, Bolzengasse 8.
Vorzüglich guter alter limburger Käse, so wie schöner holländischer Maikäse,
billigst, Sandbahn Nro. 6.
Ein Bäckergesell, welcher einer Bäckerei selbstständig vorzustehen vermag,
und sich hierüber durch Zeugnisse ausweisen kann, wird gesucht. Die
Expedition sagt wo.
Buchen-Holz-Vorrath.
1 bis 5 Zoll dick, 21/2 Fuß breit (2zöllig 20-22 Pf.), so wie sämmtliches
Nutzholz empfiehlt J. Kiegel, Komödienstr. 18.
Bei Gelegenheit der St. Apostel-Kirmes,
heute und morgen
von Nachmittags 3 Uhr,
große Harmonie
von dem Musikchor des Königl. Preußischen
8. Husaren-Regiments
in dem am städtischen Garten gelegenen elegant dekorirten
Kölner Zelte.
Täglich Kirnerbsen und Erdbeerkalteschaale.
Franz Stollwerck.