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[*] Berlin, 15. Juni.
Durch das Feuer, das die Bürgerwehr gestern Abend am Zeughause gab, sind
mehrere Menschen getödtet und mehrere verwundet worden. Nach einigen
Einzelschüssen und einer Salve zog sich die Bürgerwehr zurück. Ein Hauptmann
Bender (nicht Benda, den man zuerst nannte) soll das Kommando zum Abfeuern
gegeben haben. Der Ruf nach Rache ward allenthalben vernehmbar, häufig auch
der Ruf „Republik.“ Die Mitglieder der verschiedenen Sektionen der
Nationalversammlung versammelten sich in ihren gewöhnlichen
Versammlungslokalen und vielseitig ward der Wunsch geäußert, daß noch in der
Nacht eine Sitzung der Nationalversammlung berufen werden möge, um für alle
Fälle zusammen zu sein, was jedoch nicht zu Stande kam. Gegen Mitternacht
ward das Zeughaus von den Arbeitern unter Austreibung des Militärs erstürmt
und etwa 3000 Gewehre, womit sich die Anstürmenden bewaffneten,
herausgenommen, von denen freilich ein Theil durch die Bürgerwehr sofort und
im Laufe des heutigen Morgen wieder weggenommen ward. Bei der Nachläßigkeit,
mit der übrigens die Bürgerwehr und die Arbeiter verfuhren, indem sie das
Zeughaus beinahe gänzlich ohne Bewachung ließen, gelang es gegen 2 Uhr 1500
Mann des hier garnisonirenden 24. Regiments, sich ohne Widerstand wieder des
Zeughauses zu bemächtigen und es auf's Neue zu besetzen. Der übrige Theil
der Nacht ging ruhig vorüber, nur gegen 4 Uhr wird noch einmal Sturm
geläutet, weil man behauptet die Garde sei von Potsdam aus in Anmarsch, ja
stehe schon vor den Thoren. In der That ward behauptet, daß heute Morgen ein
Theil der Garde in der Fasanerie in der Nähe des Thiergartens gestanden habe
und noch stehe. Heute Morgen früh bewegten sich wieder viele Menschen auf
den Straßen, namentlich in der Nähe des Zeughauses. Die Rechte hatte sich
schon früh versammelt. Sie hatte beschlossen, entweder Vertagung oder
Verlegung der National-Versammlung zu beantragen, oder sich 100,000
Bayonette auszubitten. Mit den verschiedenartigsten Gefühlen betraten die
Mitglieder der Nationalversammlung um 12 Uhr den Sitzungssaal. Der Präsident
Milde eröffnete der Versammlung, daß der Kommandant der Bürgerwehr, Major
Blesson, schriftlich erklärt habe, für die Sicherheit der Versammlung nicht
mehr einstehen zu können. Ein anderes Schreiben meldete, daß drei Bataillone
sich demungeachtet dazu bereit erklärt hätten. Sie hatten auch wirklich die
Cernirung des Lokals wie gestern vorgenommen. Die Versammlung beschloß, aber
mit großer Majorität, daß sie einer solchen Bewegung von Seiten der
Bürgerwehr nicht bedürfe und sich unter den Schutz des Volkes von Berlin
stelle. Die Rechte erschrack über diesen Beschluß, die Rheinischen Advokaten
waren außer sich, daß die Nationalversammlung einen solchen Beschluß fassen
könne. Es half selbst Hrn. Esser I. nichts, daß er sich darauf stützte,
seine Kommittenten hätten ihn hierhergeschickt in der Meinung, die freie
Berathung würde nicht beeinträchtigt. Was mögen diese Kommittenten zu einer
solchen Aeußerung sagen, da sie doch gewiß geglaubt hatten, daß keine äußern
Einflüsse, welche sie auch immer sein möchten, die freie Meinung des Herrn
Esser beeinträchtigen könnten. Allgemeiner Jubel rief dieser Beschluß in
Berlin hervor und wenn es heute Abend ruhig bleibt, so ist es zum Theil
demselben zuzuschreiben. Der Ministerpräsident versichert, daß zur
Aufrechthaltung der Ordnung in Berlin die drei hiesigen Landwehrbataillone
heute noch zusammenberufen würden. Mehrseitig war beantragt worden, sofort
endlich eine Kommission zu ernennen, welche einen Verfassungsentwurf
abfassen und vorlegen solle. Die Abgeordneten Waldeck und Wachsmuth hatten
in etwas veränderter Form denselben Antrag gestellt. Die Rechte und die
Minister bekämpften heftig diese Anträge, man bestritt die Kompetenz der
Vereinbarungs-Versammlung zu einem solchen Schritt, hob die Gefahren hervor,
wieß nach, wie man Zeit verliere, da ja rascher über den bereits fertigen
Entwurf des Ministeriums berathen werden könne. Heftiges Toben der Rechten
verursacht die Aeußerung D'Ester's der gegen den beantragten Schluß das Wort
begehrt hatte, daß der Hauptgrund für Niedersetzung einer solchen Kommission
nicht in der Beschleunigung der Angelegenheit, die übrigens auch dadurch
erzielt werde, zu suchen sei, sondern darin, daß es zugleich eines der
Hauptberuhigungsmittel für die in hohem Maaße aufgeregte Hauptstadt und
Provinzen sei. Der Antragsteller Waldeck setzte vor dem Schlusse noch einmal
die Nothwendigkeit auseinander, den Verfassungsentwurf von unten, d. h. mit
der Konstituirung der Gemeinde, mit Aufhebung der Feudallasten u. s. w. zu
beginnen. Der Antrag lautete ungefähr, daß eine Kommission von 24
Mitgliedern unter Zufertigung des Regierungsentwurfs und Mittheilung aller
auf die Verfassung bezüglichen Petitionen und Anträge, dessen Umarbeitung
resp. Ausarbeitung eines neuen Entwurfs zur baldmöglichsten Vorlage
aufzutragen sei. Bei der namentlichen Abstimmung wurde dieser Antrag mit 188
gegen 142 Stimmen angenommen.
Der Minister hatte sich schon vor Vollendung der Abstimmung, als das Resultat
unzweifelhaft schien, entfernt. Eine große Umwandlung, wenn nicht der
gänzliche Rücktritt des Ministeriums ist gewiß. Die Herren Schwerin und v.
Arnim haben schon gestern und heute die Sitzung nicht mehr besucht.
Bei dieser Abstimmung waren von den Rheinischen Abgeordneten für den
Antrag.
Abegg, Kreuznach. Arntz, Cleve. Joh. Nic. Baur, Adenau. Nicolaus Bauer,
Merzig. Bloen, Düsseldorf. Boost, Cochem. Borchardt, Bernkastel. Broich,
Grevenbroich. D'Ester, Mayen. Euler, Düsseldorf. Felthaus, Gummersbach.
Gladbach, Mülheim. Grebel, St. Goar. Guittienne, Saarlouis. Hagen, Sieg.
Hansen, Ottweiler. Hammer, Malmedy. Kaul, Saarbrücken. Körffgen, Bergheim.
Klinghammer, Schleiden. Müller, Sieg. Schornbaur, Landkreis Aachen.
Schwickerath, Prüm.
Gegen den Antrag haben gestimmt:
Bredt, Elberfeld. Camphausen, Köln. Lenzen, Geilenkirchen. Dahmen, Ahrweiler.
v. Daniels, Erkelenz. Diesterweg, Wetzlar Esser I., Landkreis Köln.
Forstmann, Duisburg. Flemming, Montjoie. Grauth, Zell. Hermann, Elberfeld.
Hesse, Saarbrücken. Hesse, Solingen. Jungbluth, Aachen. Lessing, Rees.
Müller, Solingen. Neuenburg, Neuwied. Pelzer, Lennep. Ploennis,
Altenkirchen. Reichensperger II., Kempen. Ritz, Gladbach. Sames, Simmern.
Schadt, Neuwied. Simons, Elberfeld. Schlinck, Koblenz. Westermann,
Duisburg.
Bei der Abstimmung waren nicht anwesend:
Alff, Bittburg (verreist). Bauerband, Bonn. v. Berg, Jülich. Vinterim, Neuß.
Eselmann, Waldbröl. Esser II., Wipperfürth. Frenken, Heinsberg. v. Geissel,
Köln. Herbertz, Crefeld. Kehl, Duisburg. Kochs, Geldern. Krabbe, Kempen. v.
Loe, Geldern. Luekhaus, Lennep. Pauls, Eupen. Pfahl, Euskirchen. Schruff,
Daun. Stupp, Düren. Walter, Rheinbach. Wencelius, Trier. Zweiffel,
Wittlich.
‒ Die preußische könstituirende Versammlung. (16)
Sitzung vom 15. Juni.) Das Protokoll der vorigen Sitzung wird ohne Aenderung
genehmigt. Der Präsident läßt der Versammlung ein an das Kommando der
Bürgerwehr gerichtetes Schreiben verlesen, welches die Anfrage enthält:
welche Maßregeln zum Schutz der heutigen Sitzung getroffen seien? Der
interimistische Kommandeur Blesson hat zwei Antwortschreiben erlassen. Das
erste lautete: Nach den gestrigen Vorgängen bin ich nicht im Stande, für den
Schutz der Versammlung zu garantiren. (Zeichen der Verwunderung und
Entrüstung.) Zwar ist Mannschaft bestellt, ich kann jedoch nicht bestimmen,
ob sie erscheinen wird (wiederholte Entrüstung); eben so wenig, ob sie ihrer
Pflicht genügen wird. Das zweite Schreiben lautet: Es haben sich zum Schutz
der Sitzungen das 4., 5. und 7. Bataillon freiwillig gemeldet, und glaube
ich auf dieselben zählen zu können. ‒ Min.-Präs. Camphausen: Nach den
gestrigen Vorgängen habe sich allerdings die Unzulänglichkeit der
bestehenden Schutzmaßregeln herausgestellt, und es sind deshalb von der
Regierung folgende Maßregeln getroffen: 1) Die 3 Bataillone Berliner
Landwehr werden sofort einberufen werden, um mit der Bürgerwehr
gemeinschaftlich den Dienst zu verrichten. 2) Die Ereignisse haben die
sofortige Organisation der Bürgerwehr nothwendig gemacht, und es wird dafür,
wie für die Wahl eines Kommandeurs gesorgt werden. 3) Hat das Ministerium
bereits dem Magistrat die Mittheilung zugehen lassen, eine Schutzwehr zu
errichten. ‒ Abg. Jung: Er glaube, daß das Schreiben des Präsidenten an den
Kommandeur der Bürgerwehr den gestern verworfenen Anträgen widerstrebe. Die
Versammlung habe mit den Vorfällen des gestrigen Tages durchaus nichts zu
thun. Das Sydow'sche Ereigniß war die Folge einer Berathung gewesen, welche
die Berliner Bevölkerung ganz besonders interessirt. Wolle man denn
voraussehen, daß dergleichen alle Tage stattfinden würden? Man möge doch
abwarten. Wenn nun das Schreiben des Präsidenten den Schutz der Bürgerwehr
anruft, so glaube er, daß dies nicht in dem Willen der Versammlung liege,
und trägt deshalb darauf an, zu erklären, daß man solche Maßregeln nicht für
nöthig halte. ‒ Abg. Uhlich: Die hohe Versammlung wolle antragen, daß die
Bewachung des Sitzungshauses wieder aufgehoben werde. Er habe sich bewegt
und beschämt gefühlt, durch eine so große Masse Bewaffneter passiren zu
müssen, die doch am Ende keinen hinreichenden Schutz für die Abgeordneten
gewähren, da man sich sonst von bewaffneter Mannschaft nach Hause geleiten
lassen müßte. Nur im reinen Vertrauen liege der Schutz, und man kann sich
nicht wundern, wenn das Volk die hier stattgefundenen Berathungen nicht vom
Gesichtspunkte der Freiheit der Debatte erfaßt. Das Volk kann ja glauben,
daß die Männer der Provinz hier dasjenige, wofür sie ihr Blut verspritzt,
abstreiten wollten. Deshalb könne man sich die Aufregung schon erklären. Das
Volk habe sich übereilt, und die gethanen Schritte, wie die ganze Führung
des Volkes beweise, auch schon als Uebereilung erkannt. Er trägt deshalb
darauf an: die hohe Versammlung wolle erklären, daß sie keines bewaffneten
Schutzes bedarf, sondern sich unter den Schutz der Berliner Bevölkerung
stelle.
Abg. Müller unterstützt diesen Antrag. Man bedürfe nicht den Schutz der
Bajonette, sondern der Freiheit. Wie hat es geschehen können, daß eine
Stadt, die sich durch edles Vertrauen ausgezeichnet, so dem allgemeinen
Mißtrauen verfallen ist? Die Schuld von dem was geschehen ist, tragen
allerlei Menschen. (Große Heiterkeit.) Die verschiedenen Anträge hier haben
das Mißverständniß dieser großen Stadt möglich gemacht; man weiß nicht, was
sie eigentlich sind. (Mehrfache Unterbrechung und Ruf nach dem Schluß.)
Meine Herren der Krone, ich gehöre zu den Bauern, die weder etwas wollen
noch etwas dürfen (große Heiterkeit). Sie haben der Freiheit große Dienste
geleistet, die nicht vergessen werden können (Toben); ich sehe unter ihnen
Herren vom vorigen Vereinigten Landtag (ungeheures Toben). Der Präsident
ersucht sich kurz zu fassen. Der Redner fragt: „Warum? (Gelächter). Meine
Herren der Krone, ergreifen sie energische Maßregeln, wenn sie nicht Lust
haben, ihre Plätze andern zu überlassen. (Lärmen). Abg. Sydow: Der Vorfall
der sich mit ihm zugetragen, habe nicht allein für ihn etwas Betrübendes, er
habe auch auf der andern Seite etwas Erfreuliches. Es galt der Unwille des
Volkes nicht bloß der politischen Abstimmung, sondern er war nur gegen seine
Person gerichtet, weil man der Meinung war und noch ist, daß er die Farbe
gewechselt, daß er das Vertrauen, das in ihn gesetzt wurde, bitter getäuscht
habe. Es sei ihm deshalb erfreulich gewesen, weil es der Rückschlag eines
Vertrauens war, das ihm, wie er sich überzeugt halte, wieder geschenkt
werden wird. Es habe demnach die Versammlung den Vorfall, der seine eigene
Person getroffen, durchaus nicht weiter zu berücksichtigen. Abg. Elsner
trägt auf Schluß der Debatte an. Abg. Esser ist gegen den Schluß.
Der Antrag des Abg. Uhlich kommt zur Abstimmung und wird mit großer Majorität
angenommen.
Nachdem weiter zwei Anträge auf Bildung einer Kommission, um eine
Bürgerwehrordnung mit freier Wahl der Führer zu entwerfen, unterstützt und
in die Abtheilungen verwiesen sind, wird ein Antrag des Abgeordneten
Wachsmuth auf Bildung einer Kommission zur Abfassung eines neuen Verfassungsentwurfes zur Verhandlung gebracht.
Die Frage über sofortige Berathung des Antrags wird durch Zählung mit 166
gegen 165 Stimmen bejaht. (Beifall.)
Wachsmuth. Die Ereignisse der letzten Tage haben das
Verderbliche des gegenwärtigen Systems bewiesen, der Beschluß der
Versammlung, sich alsbald mit einem neuen Verfassungsentwurf zu
beschäftigen, wird zur Herstellung der Ruhe beitragen. Das Gesetz über die
Unverletzlichkeit der Abgeordneten steht der Versammlung nicht so nahe, als
dies Werk, zu welchem die Nation sie gesendet hat.
Waldeck. Der Regierungsentwurf ist durch die
öffentliche Meinung überall für ungenügend erklärt worden. Wollte man ihn
der Berathung zu Grunde legen, so würde das Werk nur erschwert werden. Eine
Kommission, welche einen neuen, die Volkswünsche berücksichtigenden Entwurf
vorbereite, wird ein schnelleres Ergebniß herbeiführen.
Camphausen, Minister-Präsident. „Ich wünsche, daß die
Versammlung über den von uns vorgelegten Entwurf in pleno eine Ansicht
äußere ‒ doch nicht die des vorigen Redners!“ ‒ (Gelächter.)
Nees von Esenbeck. Die Versammlung sei das „ganze
Volk“ Die Verfassung müsse dem Volk Sicherheit geben, und das sei im
Regierungsentwurf nicht der Fall. Die Versammlung müsse daher durch ein
neues Verfassungswerk Garantien schaffen, welche sonst das „ganze Volk“
durch die Revolution suchen werde.
Hansemann, Finanzminister. Die Regierung könne eine
Beschleunigung des Werkes nur wünschen, allein er sehe in den Anträgen keine
Beschleunigung!
Schulze aus Wanzleben und Reichensperger, welcher den Antrag auf einen neuen Entwurf für
„exorbitant“ erklärt, sprechen gleichfalls im Sinne der Regierung.
Nachdem die Versammlung sich für Schluß der Debatte ausgesprochen und der
Antragsteller und zuletzt noch der Minister Camphausen das Wort ergriffen
hatten, wird zur Abstimmung durch Namensaufruf geschritten. Die Versammlung
erklärt sich mit 188 gegen 142 Stimmen, also mit einer Majorität von 46
Stimmen gegen den Entwurf des Ministeriums, und genehmigt den Antrag.
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Berlin, den 15. Juni.
Der Finanz-Minister hat nachstehende Verfügung an die Königlichen Regierungen
erlassen, um in Betreff der Domainen-Einsassen möglichst bald die
Streitigkeiten zu beendigen, welche die jetzige Laudemial-Gesetzgebung
hervorruft:
Die Laudemien und sonstigen Besitzveränderungs-Abgaben sind in vielen
Landestheilen eine Quelle zahlreicher Prozesse geworden. Die Spruchbehörden
haben die verschiedenen Ansichten über diesen Gegenstand; in keiner
Rechtsmaterie herrscht eine so große Unsicherheit und Ungleichheit in dem
Erfolge der Prozesse und Ablösungen, wie bei den Laudemien.
Das Gouvernement richtet bei der jetzigen Revision der Agrikultur- und
Ablösungs-Gesetze seine Aufmerksamkeit vorzugsweise dahin, diesem Zustande
ein Ende zu machen, die zweifelhaften Prozesse zu beseitigen und durch
billige Ablösung den Grundbesitz von diesen lästigen Abgaben zu befreien.
Ein Gesetz-Entwurf darüber wird vorbereitet.
Bis dahin, daß dieser Entwurf Gesetzeskraft erlangen kann, muß die
Domainen-Verwaltung in Rücksicht auf die dem Fiskus zustehenden
Besitzveränderungs-Abgaben Bedacht nehmen, den Streitigkeiten vorzubeugen,
welche aus der fortwährenden Anwendung der bisherigen Grundsätze auf die
vorkommenden Besitzveränderungsfälle sich ergeben. Da nun die Provocation
auf Ablösung nach richtiger Auslegung der Gesetze die Wirkung hat, daß von
den Besitzveränderungen, welche nach Mittheilung des Ablösungs-Antrages an
den Pflichtigen eintreten, keine Laudemien mehr erhoben werden, so wird die
Königliche Regierung hiermit angewiesen,
sofort gegen alle Grundbesitzer Ihres Bezirks, welche dem
Fiskus zu Besitzveränderungs-Abgaben verpflichtet sind, auf Ablösung der
Laudemien, Marktgroschen Verreichsgebühren, Annahmegelder, Auffahrtsgelder,
Weinkäufe, Gewinngelder und aller sonstigen Besitzveränderungs-Abgaben bei
der ordentlichen Auseinandersetzungs-Behörde zu provoziren.
Dabei ist zu erklären, daß Fiskus die Provokation nur anbringt, um bei
Wahrung seines Rechtes den mit Einziehung der Laudemien verbundenen
fortwährenden Verwicklungen schon jetzt ein Ende zu machen, und daß Fiskus
darin willigt, daß die Grundsätze des zu erwartenden milderen Gesetzes auf
die anhängigen Ablösungen künftig angewendet werden.
Dagegen entspricht es aber auch dem Rechte und der Billigkeit, daß bis zum
Erscheinen des neuen Gesetzes, welches alle bisherigen Mißverhältnisse
angemessen reguliren soll, dem in einzelnen Landestheilen bis zum Mißbrauche
ausgedehnten, häufig von Spekulanten betriebenen Zurückfordern der im guten
Glauben gezahlten Laudemien fortan ernstlich entgegengetreten wird. Die
Königliche Regierung hat daher die Erstattung solcher vermeintlich ohne
Rechtsgrund zur Staatskasse gezahlten Besitzveränderungs-Abgaben gänzlich
abzulehnen und die Reklamanten in jedem Falle zum Rechtswege zu
verweisen.
Berlin, den 13. Juni 1848.
Der Finanz-Minister
Hansemann.
An
die Königlichen Regierungen,
mit Ausnahme derer zu Stralsund, Köln,
Aachen und Trier.
[(P. St.-A.)]
‒ Das Kriegsministerium macht bekannt, daß das erste und zweite Bataillon des
20. Landw.-Reg. und das Garde-Landw.-Bataillon in Berlin zusammen mit der
Bürgerwehr die Ruhe und Ordnung der Stadt aufrecht erhalten werden.