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@facs | 0013 |
Humoristische Skizzen aus dem deutschen Handelsleben.
Von Georg Weerth.
Der Herr Preiß in Nöthen.
(Fortsetzung.)
Die zwar höfliche, aber nichts destoweniger höchst energische, im sogenannten jacobinischen
Style abgefaßte Adresse der Zahlen an Se. Majestät, die königliche Null, zeigte nur zu
deutlich, daß sich die Unterzeichneten bemühten, das Verhältniß zwischen Fürst und Unterthan
von dem weltbekannten historischen Rechtsboden auf die breiteste demokratische Grundlage
hinunter zu ziehen. Ihre null und nichtige Hoheit geriethen deswegen in die außerordentlichste
Mißstimmung. Minister wurden entlassen, Gesandte wurden abberufen, Kammerjäger bekamen
Fußtritte und die Orden verringerten sich bedenklich. Am entsetzlichsten machte sich indeß der
Unwille Ihrer Majestät in dero allerhöchsten Handschreiben an sämmtliche null und nichtigen
Vettern und lieben Getreuen des weiten Landes Luft. Der freche, unehrerbietige Tadel
alt-ehrwürdigen Herkommens, den sich die Volksversammlung der Zahlen in den Augen Ihrer
Majestät zu Schulden kommen ließ, wurde in den schwärzesten Kouleuren geschildert. Man sprach
gerade zu von einer weitverzweigten Konspiration, welche den Umsturz alles Bestehenden zum
Zweck habe und nach vielfachen anarchischen Volksbelustigungen mit einer blau-weiß-röthlichen
Republik endigen solle.
Zahlreiche Spione mit blonden Schnurbärten und tiefliegenden, schmutzig blauen Augen, Leute
von Gesinnung und Charakter, die sich zu des respectiven Landesfürsten wohldressirtesten
Dienern rechneten, waren auf's eifrigste bemüht, der um sich greifenden Verderbniß der
niederen Volksklasse nachzuspüren, und es bedarf wohl nicht der Versicherung, daß diese
gefälligen, achtungswerthen Männer zu Nutz und Frommen ihrer Null und nichtigen Herrn aus der
Mücke der Wahrheit jedesmal den Elephanten der Lüge zu bereiten wußten und so die unselige
Kluft zwischen Null und Zahl nur noch immer weiter und tiefer machten. ‒ Es würde zu
weitläuftig sein, diese zu einer unheilvollen Katastrophe sich entwickelnde Spaltung in allen
ihren Details verfolgen zu wollen. Der Herr Preiß träumte sie auch nur abgerissen und
fragmentarisch, und wir sind zu gewissenhaft, um irgend etwas schildern zu wollen, was nicht
wirklich faktisch und historisch in der unsterblichen Seele des Schlafenden zur Welt kam.
Jedenfalls wurden die Sachen sehr schlimm. Der berühmten Petition der Zahlen war von Seiten
der Nullen die tiefste offizielle Stille; von Seiten der Zahlen die Qual der peinlichsten
Erwartung gefolgt. Die g utenunterthänigen Zahlen wollten eine Antwort auf ihre Eingabe, ehe
sie dem Throne wieder frohlockend nahten; die hochgeborenen Nullen wünschten dagegen nicht
früher etwas zu erwiedern, als bis die gehörige Anzahl Shrapnell's angefertigt worden sei und
die außerordentlich kurzen diplomatischen Verhandlungen unter den verschiedenen Höfen ein
anständiges Ende erreicht hätten.
Endlich waren diese durchaus nöthigen Präliminarien erledigt, und da sich gerade ein
sonderbares volksthümliches Gemurmel in den Grundschichten des bürgerlichen Lebens kund that,
so beeilte sich die eine namentlich angegangene Null um so mehr, ihren königlichen Gesinnungen
in folgender höchster Proklamation den so sehr gewünschten Ausdruck zu verleihen.
Diese durch den Staats-Charivari veröffentlichte Proklamation hieß folgendermaßen:
„Irregeleitete Zahlen, sehr freche Landeskinder! Wurzelnd in dem Rechtsboden meiner
glorreichen Ahnen und gehüllt in den Fabelmantel meiner absoluten Herrlichkeit, fühle ich das
größeste Bedürfniß, ein unsägliches Mitleid mit euch zu haben. Die Forderung, euch die
Souveränität zu bewilligen, beweist wohl am besten, daß ihr hiezu noch nicht reif seid. Der
Unterthan ist nicht ein fortdauernd nehmendes, sondern ein duldend empfangendes Wesen. Wehe
euch, daß ihr herausgetreten aus eurer naturwüchsigen Entwickelung. So lange eine Null noch
Werth und Wichtigkeit hat, wird euch nimmer gewillfahrt werden; denn es ist meine Pflicht,
über euch zu wachen und zu herrschen, wie eine wahrhaft landesväterliche, königliche
Null.“
Aehnliche, von fast allen kaiserlichen wie land- und reichsgräflichen Nullen erlassene
Proklamationen waren die Signale zu einem wahrhaft thronerschütternden Volksunwillen.
Man raunte sich überall in die Backenbärte: entweder müsse man eine Revolution veranstalten
oder man blamire sich vor der ganzen Thierwelt. In einer massenhaft besuchten Volksversammlung
drang diese Ansicht noch mehr durch. Die Eins, ein grade gewachsener tüchtiger Mann, setzte
sie ohne viele Gestikulationen in einer trefflichen Rede sehr verständlich auseinander. Die
Zwei, wie ein listiges Fragezeichen aussehend, machte sie zwar durch einige Einwürfe für den
Augenblick wankend; als dann aber die Drei, ein recht knorriger Mann aus dem Volke, auftrat,
da war die Sache schnell wieder im Zuge, und es bedurfte schließlich nur der kantigen Vier, um
für die betreffende Angelegenheit den schallendsten Applaus zu erregen.
Mit dem glänzendsten Pathos entwickelte dann die bombastische Fünf die Segnungen, welche
einem Umsturz des Bestehenden folgen würden. Die Sechs, ein entschiedenes, energisches Wesen,
drang da auf Abstimmung; man gab aber noch der Sieben das Wort, die nach ihrem galgenähnlichen
Aeußern einen außerordentlichen Redeerguß verhieß.
Die Acht zeigte sich ebenfalls noch auf der Tribüne; da sie aber durch ihre aus zwei Nullen
bestehende Gestalt nur zu sehr an eine außereheliche Abkunft höhern Orts erinnerte, so
entstand ein wahrer Orkan von Völkergeschrei und schnell musste sie der keulenähnlichen Neun
den Platz überlassen, die ohne weitere Umstände die Motion machte, daß man die Sitzung sofort
auf die Straße verlege, um ihr einen desto praktischern Anstrich zu verleihen.
So weit hatte der Herr Preiß geträumt, da seufzte er tief auf, und der Quast der
baumwollenen Nachtmütze bewegte sich über seinem Haupte. „Das Volk steht auf der Sturm bricht
los“ ‒ ‒ Mit Schrecken gewahrte er, wie die Zahlen und die Nullen die weiße, ebene Fläche
seines großen Hauptbuches dazu ausersahen, das Schlachtfeld ihres Souveränetätskamp fes zu
werden.
[Deutschland]
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@facs | 0014 |
Edition: [Karl Marx: Das Ministerium Camphausen. In: MEGA2 I/7. S. 57.]
[**] Köln, 3. Juni.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
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@facs | 0014 |
Edition: [Friedrich Engels: Valdenaires Verhaftung. In: MEGA2 I/7. S. 59.]
Koblenz, 1. Juni.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
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@facs | 0014 |
Koblenz, 2. Juni.
Dem Vernehmen nach wird General Wrangel als kommandirender General des achten Armeekorps
hieher kommen. [(Rh.- u. M.-Z.)]
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@facs | 0014 |
[X]Berlin, 1. Juni.
Gestern in der National-Versammlung beschäftigt, konnte ich Ihnen nichts Genaues über die am
Zeughause vorgefallenen Unruhen berichten. Ich trage Ihnen heute nach. Das Volk merkte daß
große Kisten aus dem Zeughause in Kähne verladen wurden; man sagte, es seien alte Gewehre,
aber als einige Kisten erbrochen wurden, fand sich, daß die Gewehre ganz neu waren. Man suchte
weiter nach, und fand daß die ganze Ladung aus Kartätschbüchsen, Kanonenkugeln, Flinten etc.
bestand. Alles wurde konfiscirt, desgleichen mehrere Kanonen. Die Aufregung wuchs fortwährend.
Die Bürgerwehr besetzte das Zeughaus, die Kanonen der Artilleriekaserne am Kupfergraben wurden
hingebracht unddie Menge verlief sich. Jedoch soll die Bürgerwehr zuletzt auch gegen das Volk
eingeschritten sein, um es zu zerstreuen. Gewalt wurde nicht gebraucht.
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@facs | 0014 |
[X]Nachschrift.
So eben waren, wie gestern, so auch heute wieder Aufläufe am Zeughause. Da das Militär neben
der Bürgerwehr noch im Zeughause geblieben war, so verlangte das Volk sturmisch seine
Entfernung. Der Generalmarsch mußte geschlagen werden. Berlin ist seit den letzten Wiener
Ereignissen und seit dem Verfassungsentwurf sehr unruhig geworden. Lokale Verhältnisse tragen
bei, die Unruhe zu vermehren, so das Votum der Bürgerwehr auf Aschoffs Absetzung. Aschoff ist
zugleich Kommandant der Stadt und der Bürgerwehr und gar nicht mehr beliebt.
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@facs | 0014 |
Berlin, 29. Mai.
Die demokratische Partei in der Bürgerwehr ist jetzt entschieden die überwiegende. Die
Regierung will nun einen neuen Staatsstreich begehen und den Versuch zur Entwaffnung der
Handwerks-Kompagnie machen, unter dem Vorwande, daß sie ein unregelmäßiges Exercitium habe. Es
versteht sich von selbst, daß dieser Versuch vollständig mißlingen wird.
[(A. D. Z.)]
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@facs | 0014 |
[*]Berlin, 31. Mai.
Nach einem Artikel des Pr. St. A. bildet das Berliner Zeughaus das Central-Waffendepot für
das ganze Land; Sendungen von Waffen in die Waffenplätze der Provinzen können also „als rein
administrative Maßregeln des Kriegsministeriums ein besonderes Aufsehen mit Grund (!) nicht
erregen.“ Die zur Sicherung des Zeughauses getroffenen Vorkehrungen sind gegen früher in
keiner Weise geändert. — Natürlich; wenn das Ministerium alle Waffen aus dem Zeughause
entfernen und an die reaktionären ucker- und andere märker Bauern und Pfahlbürger ertheilt, so
kann das „als rein administrative Maßregel ein besonderes Aufsehen mit Grund nicht
erregen!“
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@facs | 0014 |
[*]Osnabrück, 1. Juni.
Gegen den Stüve'schen Separatpatriotismus haben sich bereits zahlreiche Adressen
ausgesprochen, die „tapfern Küstenbewohner“ scheinen gar nicht so abgeneigt gegen eine engere
Vereinigung mit dem übrigen Deutschland zu sein, wie Hr. Stüve ihnen zumuthet. Auf heute ist
von den Volksversammlungen von Hoya und Verden eine große Versammlung aus dem ganzen Lande
nach Eistruch ausgeschrieben, welche sich wahrscheinlich ebenfalls gegen die Separation
aussprechen wird. In Hannover selbst hat sich der Volksunwille gegen die reaktionären
Bestrebungen Stüve's durch lärmende Demonstrationen und Fenstereinwerfen geltend gemacht. Auch
der Premierminister, Graf Bennigsen, und der Stadtdirektor Evers haben ihr Theil davon
mitbekommen. Ein sonderbares Verhängniß war es nur, daß noch reaktionärere Bestrebungen, als
die des Ministeriums die Veranlassung geben mußten. Unsere im vorigen Jahre neu geschaffene
Gewerbeordnung greift nämlich einigermaßen störend in die Zunftverhältnisse ein, besonders
durch die im § 222 enthaltene Bestimmung, wonach „die am Orte vorhandnen Handwerkszünfte den
Mitgliedern der Handelszunft nicht wehren können, auch mit solchen Gegenständen zu handeln, zu
deren Verfertigung sie ausschließlich befugt seien.“ In einer neuen Berathung der zweiten
Kammer war die Beibehaltung dieses Paragraphen beschlossen, während ein anderer, wonach
Handwerker ihren Laden auch mit erkauften Waaren ihres Gewerkes versehen dürfen, aufgehoben
werden sollte. Die Handwerker aber wollen Suspendirung des ganzen Gewerbegesetzes und
vollständige Wiederherstellung des Schutzes, den ihnen die alte Zunftordnung gewährte. Eine
Deputation sollte dem Minister Stüve ihre Wünsche vortragen, er mußte sie zum Premierminister
begleiten, wo denn durch die bald gesammelte Volksmenge die Ausführung des oben genannten
Schauspiels begann. Durch die Versicherung der Kammer, daß sie die alten Zunftverhältnisse in
möglichster Ausdehnung wiederherstellen werde, scheinen die Handwerker zwar beruhigt zu sein,
nicht so aber das Volk, das ganz andere Dinge verlangt. Stüve's Anhänger, deren Zahl hierorts
immer noch ziemlich groß ist, geben sich vergebliche Mühe, dieser Demonstration ihre Bedeutung
zu rauben, indem sie dieselbe als eine rein gewerbliche darstellen; es lassen sich aber nicht
Viele dadurch täuschen; gegen einen beliebten Minister läßt sich das Volk so leicht nicht
aufreizen, die mittelalterlichen Gelüste der hannöver'schen Landjunker würden gegen den liberalen Stüve keine so allgemeine Unterstützung gefunden haben. Selbst
in der Kammer hat das Ministerium eine Niederlage, wenn auch nur eine vorübergehende erlitten.
Trotz des Widerstandes der Minister Stüve, Braun und Lehzen ging der Antrag Hantelmanns auf
Gleichstellung aller Konfessionen mit 35 gegen 26, also mit einer relativen Majorität von 9
Stimmen durch, während die absolute Majorität 41 Stimmen erfordert. Es fragt sich also, ob
sich bei den nächsten beiden Abstimmungen von den fehlenden 19 Stimmen noch sechs zur jetzigen
Majorität schlagen werden. Von wahrhaft klassischer Bornirtheit zeugt die Aeußerung Stüve's,
„daß durch die Annahme des Hantelmann'schen Antrags der amerikanischen Rohheit der Weg
angebahnt werde, an die Stelle der deutschen Bildung zu treten“. Wie es heißt, beabsichtigen
Stüve und Bennigsen, ihr Portefeuille niederzulegen; für ein Ministerium Hantelmann wäre dann
die größte Wahrscheinlichkeit. Unser Adel fängt zwar schon wieder an sich gewaltig zu
spreitzen, ihm ist die neue Zusammensetzung der ersten Kammer schon zu viel; auch er hofft auf
den Sturz des Ministeriums, doch hat er nicht Lebenskraft genug mehr, um aus seiner Mitte ein
neues schaffen zu können. Unser Kleinbürger fangt allmälig an, sich zu fühlen, und so sehr er
nach Ruhe und Ordnung um jeden Preis schreit, so könnte ihn der Versuch einer neuen
Adelsherrschaft doch bald wieder mit revolutionären Gelüsten erfüllen. Er glaubt seine
Herrschaft schon gesichert, und möchte auf den leicht errungenen Lorbeeren ausruhen; nach
diesem Glücke seufzt er vergebens. Die Adelskammer wird sich aber selbst um so leichter
stürzen, je kühnere Anstrengungen sie macht, ihre Rechte zu wahren, und in ihren Sturz das
ganze Zweikammersystem mithineinziehen, trotzdem die zweite Kammer es jetzt auch in ihrer
dritten Abstimmung zu dem ihrigen gemacht hat.
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@facs | 0014 |
[*]München, 30. Mai.
Die Arbeiten der Kammern sind geschlossen; das Lehengesetz, das Ablösungsgesetz, das Gesetz
über die Grundlagen der künftigen Gesetzgebung und das Jagdgesetz sind endlich zwischen den
beiden Kammern und den Ministern „vereinbart“ worden. Welche Bedeutung diese Gesetze für die
Zukunft Baierns haben werden, geht aus dem folgenden Satze der A. A. Z. hervor: „Das Gesetz
über die Grundlagen der künftigen Gesetzgebung wurde dadurch vereinbart, daß die Reichsräthe —
gegen die Stimmen des Grafen C. Seinsheim und des Frhrn. v. Aretin — in die Aufhebung der Siegelmäßigkeit als Vorrecht mit Eintritt der erwarteten Notariats- und
Preßgesetze willigten.“ — Die Wirkungen des vielgepriesenen „deutschen Staatsbürgerrechts“
treten. immer deutlicher hervor. In München z. B. haben die Schuhmacher die Arbeit eingestellt
und fordern höheren Lohn. Sofort droht ein vom 28. d. M. datirter Maueranschlag von Seite der
k. Polizeidirektion allen Schuhmachergesellen, welche nicht bis morgen früh entweder Arbeit
bei einem Meister nachweisen oder ihre Wanderbücher auf der Polizei abholen, mit polizeilicher
Answeisung von hier und Schubtransport in ihre Heimath! Natürlich! Die
Schuster können ja nur durch geheime Wühler (sagt die Augsb. A. Z.), welche der Stadt die Ruhe
mißgönnen, aufgereizt sehn. Sie dringen auf Erhöhung des Arbeitslohnes, halten Versammlungen
und tragen ihre Unzufriedenheit selbst auf den Straßen zur Schau. Die Behörden schreiten
jedoch kräftig ein, und durch Mithülfe der hier in Besatzung liegenden Jäger sind zwischen
gestern und heute 160 solcher unruhiger Köpfe eingefangen, und zum großen Theil schon mittelst
Schub in ihre entsprechende Heimath geschafft worden. Sie dringen auf Erhöhung des Lohns —
schrecklich! sie halten Versammlungen — entsetzlich! ja, sie tragen ihre Unzufriedenheit
selbst auf den Straßen zur Schau! Welche Verbrechen im „freien“ Baiernlande, wo die
Siegelmäßigkeit kein Vorrecht mehr ist!
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@type | jArticle |
@facs | 0014 |
[*]Wien, 30. Mai.
Das Ministerium hat eine „Kundmachung an die Bewohner der Residenz“ erlassen, worin es über
seine Handlungen und Absichten Erläuterungen zu geben und besonders gegen den Vorwurf der
Planlosigkeit sich zu vertheidigen versucht. Auf die Wiener wird dies mühsam zusammengestellte
Schriftstück, an dem man gar sehr die alte Metternichsche Gewandtheit vermißt, nicht den
mindesten Eindruck machen; es scheint auch lediglich für die Provinzen berechnet zu sein, um
hier wenigstens den Schein zu retten und das Fortbestehen des Ministeriums, das nach den
jüngsten Ereignissen eine völlige Unmöglichkeit wäre, wenn die Wiener nicht gutmüthig bis zur
Einsetzung eines neuen sich geduldeten, mit doktrinären Floskeln zu beschönigen. — Die
Verfassung vom 25. April wird als das „Programm,“ als das „Glaubensbekenntniß“ des
Ministeriums hingestellt. „Die Bewegungen im Mai, heißt es dann, haben gezeigt, daß hier nicht
die Wünsche über alle Bestimmungen der Verfassung übereinstimmen. Allein keine ihrer Grundlagen wurde angegriffen. Der Charakter der Verfassung als eine
vollendete Urkunde wurde bestritten; gegen die Zweckmäßigkeit der Wahleinrichtung in einzelnen
ihrer Bestimmungen wurden Zweifel erhoben; gegen die erste Kammer in ihrer Zusammensetzung
machten sich Einsprüche geltend. Diese Einsprüche und jene Zweifel wurden behoben (sic); der
erste Reichstag wurde als ein konstituirender anerkannt.“ Also eine Verfassung wird in keiner ihrer Grundlagen angegriffen, wenn sich solche „Einsprüche und Zweifel“ erheben, wenn ihre ganze
Grundlage, die kaiserliche Machtvollkommenheit, als deren Ausfluß sie gegeben war, über den
Haufen geworfen ist! Es macht keinen wesentlichen Unterschied, ob eine Verfassung von Gottes
Gnaden octroyirt, ob sie mit dem Volke vereinbart, ob sie rein aus dem Volkswillen
hervorgegangen ist! — Das Ministerium erkennt daher in dem Siege des demokratischen Prinzips
nur „einen längern Weg“ um „zu den organischen Gesetzen, welche die Verfassung ergänzen
müssen, zur Ordnung des innern Haushalts der Monarchie, zu jenen Einrichtungen und Anordnnngen
zu gelangen, welche das Vertrauen befestigen und das materielle Wohl fördern sollen.“ Es ist
der alte Kunstgriff, politischen Reformen philantrophische Redensarten entgegenzustellen.
Indessen verspricht das Ministerium, auch „den längeren Weg redlich zu erfüllen“ (sic) weil er
als „der vorzüglichere“ erkannt wurde. Dann kommen Redlichkeitsbetheuerungen. An der
Verfassung habe es streng festgehalten, nur eine „Verwaltungs-Maßregel“ sei auf „heftigen
Widerstand“ gestoßen. „Sie (die Minister) haben auf dem einzigen konstitutionellen Wege durch
die Niederlegung ihrer Aemter geantwortet, der Wille des Monarchen hat sie bis zur Ernennung
ihrer Nachfolger in diesen Aemtern festgehalten, und die Erklärungen der ausgezeichnetsten
Körperschaften der Residenz haben sich diesem Willen angeschlossen.“ Man sieht, der
kaiserliche Wille ist nicht mehr maßgebend, er bedarf der Sanktion der Wiener Bevölkerung.
Darum wenden die Minister sich denn auch an diese und sprechen ihr Vertrauen an, weil sie „der
Monarchie Stärke und Achtung nach Außen, Ordnung, Freiheit und Sicherheit im Innern,
Vertrauen, Erwerb und Förderung aller zum Wohlstand führenden Interessen zu ‒ verbürgen ‒ gestrebt“! Ja diese
Bürgschaftsbestreben sollen es sogar dahin gebracht haben, daß „der Bürger wie der Landmann
bereits in allen Theilen des Reichs Freiheiten und Erleichterungen
besitzt, wie sich deren die glücklichsten Länder dieses Welttheils erfreuen“!! Diese kühne
Behauptung wird dann gemildert durch das Geständniß, daß „Manches beschleunigt, rascher die
Hand an die nöthigen Reformen gelegt, ein entschiednerer Gang der Regierung nach allen Theilen
des Reiches entwickelt werden könnte.“ Aber dazu gehört wieder
Vertrauen und darum erklären die Herren Minister: „sie kennen keine
Reaktion, welche ihren Gang zu lähmen bemüht oder das vom Monarchen Zugestandene
zurückzunehmen vermögend wäre.“ Die Reaktion scheint also nur noch in der Erinnerung zu
existiren, und wenn in Wien Montecuculi und Bombelles in effigie an den Galgen gehängt sind,
so hat das keine Bedeutung für die Zukunft.
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@facs | 0014 |
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@facs | 0014 |
Deutlich sah er, wie die Nullen des Capital-Conto's in geordneten Linien von der einen Seite
heranrückten und wie sich von der andern die Zahlen aus allen kleinen Rechnungsposten in zwar
ungeregelten aber desto wildern Massen in den Kampf drängten. Einige Kolonnen rother
Zinszahlen, welche mit der republikanischen Infanterie des Auslandes die frappanteste
Aehnlichkeit hatten, ließen ihre Fronte noch schauerlicher erscheinen, und trugen nicht wenig
dazu bei, das königliche Blut der Nullen vor Schreck erstarren zu machen. Nur der
kommandirende Prinz, eine Null vom reinsten Wasser, der Abgott der legitimen Soldateska, hatte
sein schreckliches Herz auf der rechten Stelle; er hatte zwei große historische Rittersporen
an die Absätze seiner allerhöchsten Stiefel geschnallt; in der königlichen Faust trug er ein
schartiges, sehr antikes Schwert aus der Blüthezeit des Absolutismus. Manchmal reitend auf
einem englischen konstitutionellen Renner, bestieg er doch heute einen vaterländischen
urkräftigen Klepper. Den Schnurbart streichend kommandirte er in jenem berüchtigten
fürstlichen Accent das Vorwärts; die Garde blies auf ihren Schalmeien das entsetzliche Lied:
„Liebe, Liebe ist mein Leben, Liebe ist mich nöthig,“ und unaufhaltbar wogte die Schaar der
Nullen ihren Feinden entgegen. Diese mit bürgerlichen Mistgabeln, mit modernen Basaltblöcken
und höchst beunruhigenden Eisenstangen stellten sich ebenfalls in Reihe und Glied. Zarte
Frauen schickten sich an, von den Dächern hinab die königlichen Nullen zum zweiten Male mit
zwar erhitztem, aber dennoch ambrosischem Rüböle zu salben, während die Kinder nicht etwa
Rosen und Aurikeln, sondern Scherben echten Krystalls dem heranziehenden Feinde
entgegenstreuten. Selbst des Volkes verachtetste Hunde und des Märzes verliebteste Katzen
schienen heute ihre Bravour außer aller Frage stellen zu wollen und erhuben als Antwort auf
die Janitscharen-Musik der königlichen Garde jenes herzerhebende nationale Geheul und Gezisch,
das Stein erweichen, Menschen rasend machen kann. Während die beiden Parteien, kaum noch
getrennt durch die Entfernung eines unwillkührlichen, gegenseitigen Respectes und durch einige
in rein gothischem Style aufgeführte Barrikaden, einander auf den Leib zu rücken suchten,
rollten von der Stirn des Träumenden heiße, schwere Tropfen in den Brustlatz seines
unschuldreinen Hemdes.
Der Herr Preiß erkannte nemlich gar nicht die welthistorische Bedeutung seines Traumes. In
der Empörung der Zahlen gegen die Nullen seines Capital Conto's sah er einzig und allein eine
Gefährung seiner kommerziellen Interessen. Gern hätte er deswegen das verhängnißvolle
Hauptbuch hintereinander zugeschlagen, um auf diese Weise beide Partheien in der Geburt ihres
Streites zu ersticken. Je näher der Ausbruch der Feindseligkeiten bevor stand, desto
reaktionärere Gelüste erfaßten ihn. Am Ende sollst du mit deinem guten Gelde die Kosten dieser
zwar sehr interressanten, aber dennoch verwerflichen Umwälzung bezahlen … dachte er, und ich
frage jeden Unparteiischen, ob der würdige Handelsherr nicht das größte Recht hatte in einen
sehr wohlthätigen Schweiß aus zubrechen.
Das Röcheln seiner träumerischen Angst sollte indeß noch größer werden, als nun endlich die
erste königliche Kartätsche mit einer unbegreiflichen Unverschämtheit den kühnen
revolutionären Zahlen auf die Köpfe fiel und sofort von einem solchen Meteorsteinregen
erwiedert wurde, daß zwei königliche Nullen klagend das Zeitliche segneten. Der Kampf war nun
eröffnet und mit Entsetzen bemerkte der Träumende, wie dem Angriff der Nullen nur eine immer
wilder emporflammende Raserei der Zahlen folgte. Die Säbel der Insurgenten, die Kugeln ihrer
Jagdgewehre und die von allen Dächern tropfenden Pflastersteine vernichteten ganze Kolonnen
seines Capital-Conto's. Dazu klang das Läuten der Sturmglocken so schauerlich, wie das
Klappern von falschen Dukaten; es war ihm nicht anders mehr zu Muthe, als hätte er sieben
unversicherte Schiffsladungen Kaffe auf der See, in einem Aequinoctialsturme; sein edles
kaufmännisches Herz schlug wie der Wecker an einer schwarzwälder Uhr und mit jeder Null, die
hinunter zum Styr fuhr, rollte ein neuer Angstschweißtropfen über seine olympische Stirn.
Alles dies ertrug indeß noch die Seele des Gepeinigten; mit wahrem Heroismus sah der
herrliche Dulder die Tausende durch das Fallen zweier oder dreier Nullen zu Zehnern oder zu
Einern werden; als aber endlich den Kieselsteinen, den Büchsenkugeln, den Delphiolen und den
Bierglasscherben gar noch der Feuerbrand folgte, als man das ganze Hauptbuch mit sämmtlichen
kaiserlichen, königlichen, gräflichen und ähnlichen Nullen in Brand zu stecken suchte: da fuhr
er empor mit dem Schrei der Verzweiflung, die baumwollene Nachtmütze entsank seinem Schädel
und die Decken zur Seite schiebend und mit beiden beunterhoßten Beinen zu gleicher Zeit dem
Bette entfahrend, griff er wie rasend nach einer der türkischen Pistolen des Nachttisches;
rechts und links stürzten Leuchter und Schwefelhölzer, Pantoffeln und Nachttopf ‒ losknallte
das Pistol und das Schlafgemach krachte bis in sein letztes Mauseloch.
Der Buchhalter Lenz, der eben seinen Herrn zu wecken gedachte und voll haarsträubender
Angst. daß er sich frevelnd ein Leides angethan, in's Zimmer stürzte, fand den würdigen
Prinzipal selig lächelnd am Fenster stehen. Der Herr Preiß sah daß er geträumt hatte und
neugierig blickte er hinüber nach dem nächsten Kirchthurme, von dessen Spitze die
schwarz-roth-goldene Fahne lustig im Morgenwinde flatterte.
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@facs | 0014 |
Leipzig, 28. Mai.
Schon seit einigen Tagen verbreitete sich das Gerücht, daß die Nachtwächter einen Mann zur
Haft gebracht hätten.
[(W.M.)]
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@type | jArticle |
@facs | 0014 |
Man berichtet, „daß Berlin sich jeden Tag einen Tag mehr vom 18. März entferne.“ Dies ist
freilich außerordentlich merkwürdig.
[Deutschland]
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@type | jArticle |
@facs | 0015 |
[Fortsetzung] Gut, wir wollen sehen, wie es damit gehen wird und
wie die Regierung an der Erklärung festhält, auf welche hin das Ministerinm schließlich
nochmals und abermals das „Vertrauen“ in Anspruch nimmt. Diese Erklärung lautet:
an allen Freiheiten festzuhalten;
keinem der spätern Zugeständnisse die volle Anerkennung zu versagen;
die Anarchie oder Störung der Ordnung ebenso wie jeder Reaktion muthig entgegenzutreten und
in dem Aufkommen von jedem dieser Uebel das Erlöschen ihrer Amtswirksamkeit zu erkennen;
der Reichstag allein als befugt und berufen anzusehen, um organische Anordnungen und Gesetze
in das Leben zu rufen; die Beschleunigung desselben nach allen Kräften und durch Befestigung
der Ruhe und Ordnung in der Residenz zu befördern; bis zu demselben ein festes Band der
Eintracht zwischen den einzelnen Theilen der Monarchie zu erhalten;
alle Einsichten zu benutzen, welche in der Residenz oder in den Provinzen Materialien und
Vorbereitungen für denselben zu sammeln geneigt sind;
insbesondere die Körperschaften und Gemeinden durch ihre legalen Vertreter aufzufordern,
ihnen dabei durch Vorschläge, Andeutungen und Aufklärungen redlich beizustehen;
den Maßregeln, um Ordnung in dem Staatshaushalte, Vertrauen in die Erfüllung der
Verpflichtungen des Staats, Sicherheit in dem Erwerbe und Verbesserung der Lage der
unbemittelten Klassen zu begründen, ihre besondre Sorgfalt zuzuwenden;
endlich Alles aufzubieten, um die ersehnte Rückkehr des Monarchen in seine Residenz zu
beschleunigen und jede Bürgschaft für die Sicherheit des erlauchten Hauptes herzustellen, zu
dessen schönsten Vorzügen es gehört, jedem Staatsbürger Sicherheit und Recht zu gewähren.“
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@facs | 0015 |
[**]Prag, 29. Mai.
Gubernial-Präsident Graf Leo Thun hat im Verein mit den übrigen böhmischen Oberbehörden die
Errichtung einer provisorischen Regierung beschlossen. Sie besteht aus Palacky, Borrosch,
Brauner, Riegel, Wostitz und Strobach. Noch zwei Mitglieder sollen hinzugefügt werden. So wird
endlich Böhmen eine kräftige entschiedene Regierung bekommen. Die czechische Partei ist allein
in ihr vertreten und das ist gut, denn sie ist die allein energische, sie hat allein etwas
gethan für die Befreiung des Landes, während die Deutschen klagen und jammern und vor Schwäche
zu nichts kommen. Bald werden wir uns hoffentlich von dem verrotteten Oestreich ganz trennen.
Ganz Prag ist im Jubel. Die Swornoft zieht eben unter dem Zuruf der Menge zum Rathhause, wohin
die provisorische Regierung sich begeben hat.
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@facs | 0015 |
Triest, 27. Mai.
Se. Exc. der Gouverneur des Küstenlandes hat folgendes Dankschreiben an die in Triest
residirenden Generalkonsuln, Konsuln, Vicekonsuln und Konsularagenten fremder Mächte
erlassen:
Der unterzeichnete Gouverneur erachtet es als Pflicht, sowohl in seinem eigenen Namen, als
im Namen der Bevölkerung Triest's öffentlichen Dank den Herren Generalkonsuln, Konsuln,
Vicekonsuln und Konsularagenten abzustatten, welche, als unsere Stadt von einer feindlichen
Flotte bedroht war, durch einstimmige Protesteinlegung zum Schutze ihrer betreffenden
Nationalen, zugleich ein Schirm der ganzen Stadt geworden sind. Fühlt sie sich auch stark
durch die eigenen Vertheidigungsmittel und den patriotischen Geist der Bewohner, so sieht sie
doch mit Dank und Stolz auf die ihr bewiesene Sympathie der übrigen Nationen.
Besonders muß er den Herren Generalkonsuln, Konsuln, Vicekonsuln und Agenten der Staaten des
deutschen Bundes danken, welche Triest's Sache als die von ganz Deutschland erklärten, und so
den Werth eines Bundes erkennen ließen, dessen Glieder den Augenblick der uns drohenden Gefahr
gewählt haben, um sich als unsere Brüder zu bewähren. Triest, den 26. Mai 1848. Der Gouverneur
des österr. illirischen Küstenlandes Robert Altgraf von Salm. (J. d.
Oest. Lloyd.)
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@facs | 0015 |
Edition: [Friedrich Engels: Der Krieg (Schleswig-Holstein). In: MEGA2 I/7. S. 61.]
[**]Schleswig-Holstein, 30.
Mai.
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Französische Republik.
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Nationalversammlung. Schluß der Sitzung vom 31. ‒ Die Sitzung wird
um 51/4 Uhr wieder aufgenommen. Der Präs. zeigt an, daß die so eben ernannte Commission sich
morgen früh versammeln und über den Antrag in Betreff Louis Blancs berathen wird. Sie wird
Freitag den 2. ihren Bericht abstatten. ‒ Es wird beschlossen, daß morgen als an einem
gesetzlichen Feiertage keine Sitzung ist; über mehrere Petitionen wird Bericht erstattet; bei
jeder wird die Tagesordnung beschlossen. ‒ Herr Marchal liest einen Vorschlag über die Taxe
auf Hypothekarverschreibungen, die unterstützt wird. Herr Ferrouillat entwickelt seinen
Vorschlag wegen der in Lyon, Nimes und Saint-Etienne zu errichtenden Fabrikengerichte, läßt
ihn aber fallen bei dem Versprechen des Handelsministers, ein Reglement hierüber zu erlassen.
‒
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Paris, 1. Juni.
Es sind Verfolgungen eingeleitet gegen die Urheber des Anschlags wegen der Kandidatur des
Prinzen von Joinville.
‒ In der morgenden Sitzung wird die Exekutivkommission der Nationalversammlung Dekrete über
die Straßenaufläufe und über das Anschlagen von Anzeigen vorlegen.
‒ Die administrative Ausnahmsstellung Algeriens unter der ausschließlichen Direktion des
Kriegsministers wird allmählig aufgehoben. Durch Beschluß der Exekutivkommission werden den
Ministern der Justiz und des Unterrichts die entsprechenden Departements auch für Algerien
übertragen.
‒ In den meisten Bureaux der National-Versammlung war die Majorität gegen die Bewilligung
der Verfolgung Louis Blancs. In andern wurde vorherige sehr genaue Untersuchung durch die
Kommission verlangt. Die Mehrzahl der gewählten Kommission ist gegen
die Bewilligung. Heute wird die Kommission Louis Blanc, den Generalprokurator, die
Instruktionsrichter, die wichtigsten Zeugen hören, Einsicht von den Akten nehmen und Morgen
ihren Bericht abstatten. Wenn sie nicht gewichtigere Beschuldigungen und Inzichten findet, als
die im Requisitorium enthaltenen, so wird sie auf Verwerfung des Verlangens des
Generalprokurators antragen.
Schon gestern Abend waren alle Straßen und Boulevards voll von dichten Gruppen, die das
Tagesereigniß diskutirten. Die Stimmung war sehr aufgeregt. Ganze Brigaden von
Polizei-Agenten, starke Patrouillen von Nationalgarden und Mobilgarden kreuzten durch die
Straßen. Die Maßregeln gegen die Nationalwerkstätten, kommen dazu, um die Stimmung der Massen
immer gereizter zu machen. Am Sonntage (4.) findet im Walde von Vincennes das große
Arbeiter-Bankett à 5 Sous per Kopf Statt. 200,000 Arbeiter werden sich zu einer „communion
fraternelle“ wie die Proklamation sagt, versammeln. Wieder ein Vorwand zu Unruhen, wird es
heißen.
‒ Alle Abende finden sich 40-50 Redner bei den Thoren St. Martin und St. Denis ein, um diese
Redner sammeln sich 5-600 Leute, und es wird über die Arbeiterfrage, über die Tagesereignisse
u. s. w. diskutirt, ‒ nun kommen aus den nächsten Mairien 1500 bis 2000 Mann Nationalgarde und
marschiren in dichten Patrouillen auf dem Boulevard hin und her, um Ordnung zu sichern;
allmählich sammelt sich eine Menge Neugieriger, die den militärischen Evolutionen zusehen.
Endlich wird das Gedränge so, daß man nicht mehr passiren kann; gegen 1 Uhr Nachts verläuft
sich die Menge und die Garde marschirt ab. Am andern Abend fängt diese wohlfeile und durchaus
friedliche Volksbelustigung von Neuem an.
‒ Rothschilds prachtvoller Muster-Bauerhof in Suresne ist in der vorigen Nacht ganz
abgebrannt.
‒ Alle radicalen Clubbs von Paris und den Departements haben beschlossen eine Subscription
zu einem Sou pro Kopf zu eröffnen, um von dem Ertrage dem General Courtais (im Kerker von Vincennes) einen Ehrendegen zu
übergeben um ihn so an der Verläumdung und Mißhandlung der Bourgeoisie zu rächen.
‒ Der Prinz Louis Napoleon war gleichzeitig mit seinem Schreiben an die Nationalversammlung
in Paris angekommen. Die Polizei hat ihn ersucht Frankreich augenblicklich wieder zu
verlassen.
‒ Herr Lucien Delahodde, der bis jetzt im Gefängnisse der Conciergerie saß, ist von dem
neuen Polizei-Präfecten seiner Haft entlassen worden.
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Circulair an die auswärtigen Klubbs.
Von vielen Seiten ist schon öfters die Idee geltend gemacht worden, es sei wünschenswerth,
die sämmtlichen konstitutionellen Klubbs in Deutschland unter einander in eine innigere
Verbindung zu bringen, wie sie es augenblicklich sind.
In diesem Augenblicke, wo die bedeutungsvollsten Fragen in Frankfurt, Berlin, Wien u. s. w.
ihrer Lösung harren, dürfte es nicht ohne Wichtigkeit selbst für die schließliche Entscheidung
einzelner Fragen sein, wenn die sämmtlichen Klubb's in irgend einer Weise ihre Meinung geltend
machten. Sie würden so in sich gewissermassen eine berathende Stimme und zwar eine sehr
gewichtige abgeben; aber gerade die konstitutionell-monarchische Partei, durch diese Klubb's
im ganzen Lande vertreten, in dem Sinne vertreten, wie sie sich jedesmal im Volke geltend
macht, dürfte in diesem Augenblick wenigstens in Deutschland die bei weitem stärkste sein. Es
fragt sich nur auf welche Weise dies am besten zu bewerkstelligen.
Eine unmittelbare Korrespondenz ist zeitraubend, kostspielig und überhaupt nicht wohl
ausführbar.
Der Elberfelder politische Klubb erlaubt sich demnach folgende Vorschläge zu machen:
1) In jeder einzelnen wichtigen Tagesfrage möge irgend ein Klubb die Initiative ergreifen
und, insofern er kein eigenes Organ besitzt, in der ihm am besten zugänglichen und gelesensten
Zeitung seine Meinung aussprechen. Der Eifer der einzelnen Vereine fände in dieser Initiative
einen Sporn zu rascher umsichtiger Thätigkeit. Es käme manchmal darauf an, gewisse Fragen
vorherzusehen und im Voraus zur Beantwortung zu bringen. Die Rheinlande würden die „Kölnische“
und „Rheinische“ Zeitung zu ihrem Organ wählen. Der Elberfelder Klubb außerdem sein Organ die
„Volksstimme.“
2) Jeder Klubb bestellt (wie der Elberfelder es bereits gethan) bei der Post die Blätter,
welche von einzelnen Klubb's herausgegeben werden, z. B. die konstitutionelle Berliner
Klubbzeitung, die Volksstimme und sonstige Klubborgane.
Hiermit wären alsdann die Vorstände der Klubbs fortwährend mit dem Laufenden bekannt und auf
eine einfache Weise, die noch dazu äußerst geringe Kosten macht (die konstitutionelle
Klubbzeitung kostet vierteljährlich 233/4 Sgr., die Volksstimme, welche wöchentlich zweimal
erscheint, durch die Post bezogen sogar nur 111/4 Sgr) könnte eine Uebereinstimmung in die
Thätickeit der Klubbs gebracht werden, welche jedenfalls nicht ohne Einfluß bleiben würde.
Wir ersuchen die verschiedenen schon bestehenden Klubbs dieser Idee sich anschließend, das
Bezeichn ete zu veranlassen und fordern in allen Orten, wo noch keine politischen Vereine
bestehen, gesinnungstüchtige und vaterlandslie-
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bende Männer auf, zu deren
Errichtung zu schreiten und in den großen Bund einzutreten.
Die politische Bildung ist noch im größeren Theile unseres herrlichen Vaterlandes so
vernachlässigt, daß zu deren Hebung und Läuterung jeder wahre Volksfreund gern die Hand bieten
muß. Es steht aber fest, daß gerade durch wohleingerichtete Klubbs, die der arbeitenden Klasse
gleichfalls offen stehen müssen, diese Bildung und mit dieser erst eine sich selbst bewußte
Vaterlandsliebe geschaffen wird.
Elberfeld, den 24. Mai 1848.
Der Vorstand.
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@facs | 0016 |
Etwas über ministerielle Verantwortlichkeit in dem preußischen
Verfassungsentwurf.
Zu den Fundamentalsätzen der konstitutionellen Monarchie gehören die Unverletzlichkeit der
Person des Königs und die Verantwortlichkeit der Minister. Die enge Verbindung, in welche die
französische und belgische Verfassungsurkunde und auch der preußische Entwurf, indem er § 20
sagt:
„die Person des Königs ist unverletzlich, seine Minister sind verantwortlich.“
sie formell setzen, indem sie beider in demselben Satze erwähnen, ist auch in der
Wirklichkeit begründet, indem in der konstitutionellen Monarchie nur insoweit das Volk den
König seiner Verbindlichkeiten entläßt, als dieser seine Regierungsakte der Gegenzeichnung von
Ministern unterwirft und diese für die Handhabung der Königlichen Regierungsrechte, die
Verantwortung übernehmen. Daß diese Verantwortlichkeit in der Verfassungsurkunde der
konstitutionellen Monarchie nicht nur im Allgemeinen ausgesprochen, sondern auch die einzeln
Amtsvergehen ihrem Begriffe nach genau bestimmt und der Prozeßgang gehörig geordnet sei, liegt
nicht nur im Interesse des Volkes, sondern auch in dem des Königs selbst, da das Volk in
demselben Grade, wie an der Verantwortlichkeit der Minister, so auch an der Unverletzlichkeit
des Monarchen zu zweifeln berechtigt ist, endlich auch in dem Interesse der Minister, welche
eine wirklich existirende Verantwortlichkeit in den Stand setzt, Zumuthungen auszuweichen,
welche, sei es von dem Könige selbst, sei es von einer Camarilla, sei es von irgend einer
Parthei ihnen gemacht werden. Außer dem oben bereits angeführten § 20 enthält der preußische
Verfassungsentwurf über die Verantwortlichkeit der Minister noch den § 33, der so lautet:
„Die Minister können wegen einer durch eine Amtshandlung begangenen „Gesetzverletzung durch
einen Beschluß der zweiten Kammer in Anklagestand „versetzt werden. Ueber solche Anklagen
entscheidet als Gerichtshof die erste „Kammer. Die nähern Bestimmungen bleiben einem
besonderen Gesetze vor-„behalten.“ Dieser § enthält drei Vorschriften, zunächst die, daß die
Minister „wegen einer durch eine Amtshandlung begangenen Gesetzesverletzung“ zur Verantwortung
gezogen werden können, dann die, daß die zweite Kammer anklagen, die erste über die Anklage
urtheilen, endlich drittens, daß die näheren Bestimmungen einem besonderen Gesetze vorbehalten
bleiben sollen. Dieser letzte Satz bezieht sich auf die beiden
vorhergehenden Bestimmungen, sagt also, daß die materiellen und
formellen Gesetze über die ministerielle Verantwortlichkeit noch nicht bestehen, sondern
erst gegeben werden sollen. I dem ersten Theil des § erscheint der Begriff des Vergehens des
Ministers durch die Worte „durch eine Amtshandlung“ viel zu sehr beschränkt. Der Minister, der
sich durch Bestechung verleiten läßt, dem A. eine Eisenbahnkonzession zuzuwenden, begeht kein
Verbrechen durch eine Amtshandlung, da die amtliche Pflicht ihm obliegt, Eisenbahnkonzessionen
zu beantragen und kein Gesetz ihm verbietet, den A. als Konzessionär vorzuschlagen, sein
Verbrechen liegt vielmehr darin, daß er sich durch Geld zu einer Amtshandlung verleiten ließ,
oder wenn er auch ohnedieß dem A. die Konzession zu ertheilen beantragt haben würde, daß er
sich für eine Amtshandlung bezahlen ließ. Zweckmäßiger wäre der § wohl gefaßt, wenn es in
seinem Eingange hieße:
„Die Minister können wegen einer in Ausübung ihres Amtes und in
„Beziehung auf dasselbe begangenen Gesetzesverletzung etc.“
Aber wäre der § auch so verbessert, so würde er doch noch kein vollständiges Strafgesetz
enthalten, weil die Strafe des Verbrechens noch fehlte. Ein solches vollständiges Gesetz soll
er aber auch nach dem in seiner Enddisposition gemachten Vorbehalte nicht enthalten.
Die preußischen sowohl, als die rheinischen (französischen) Gesetze bestrafen eine Menge
Vergehen der Beamten und die Allgemeinheit dieser Gesetze trifft zwar auch die Minister,
allein dennoch kann hier für sie kein Strafgesetz gefunden werden, wenn der Schlußsatz des §.
33 ein solches auch nicht ausschlösse, weil die wichtigste Amtshandlung eines
konstitutionellen Ministers, das „Gegenzeichnen“ der Regierungsakte des Königs, in der
Bedeutung worin der Verfassungsentwurf es hat, den Preußen unter Friedrich Wilhelm II. und den
Franzosen im Jahr 1810 nicht bekannt war und deswegen auch nicht in ihren Strafgesetzen
berührt sein kann, sodann weil die Anwendung der gemeinen Strafgesetze jedenfalls sehr
problematisch sein würde, da dieselbe nur bei den gewöhnlichen Gerichten, also durch Beamte,
die von den Ministern abhängen, nachgesucht werden kann, aber nach dem Schlußsatz des §. die
erste Kammer als Gericht, die zweite als Anklägerin noch erst konstituirt werden sollen.
Die französische Konstitution von 1814 hatte gleich dem preußischen Verfassungsentwurfe nur
im Allgemeinen die Verantwortlichkeit der Minister ausgesprochen, so wie die Deputirtenkammer
als Anklägerin, die Pairs als Richter konstituirt. Ein besonderes Strafgesetz war bis 1830
nicht zu Stande gekommen, welcher Mangel die Folge hatte, daß Polignac und seine Kollegen in
der Aufregung von 1830 ohne Strafgesetz und zwar zu einer Strafe, die der Code pénal gar nicht
kannte, zu lebenswierigem Gefängniß verurtheilt wurden, ein Verfahren, welches den
Fundamentalsatz des Strafrechts: „keine Strafe ohne Strafgesetz“ verletzte. Die belgische
Konstitution von 1830 enthält auch kein Strafgesetz über die Amtsvergehen der Minister, füllt
aber diese Lücke durch Art. 134 aus, der da sagt: „Bis „zum Erscheinen eines Gesetzes ist es
in den freien Willen der Repräsentan-,tenkammer gegeben, einen Minister anzuklagen und in den
des Kassations-„hofs, über ihn abzuurtheilen, indem er die Handlungen des Ministers als
„verbrecherische qualifizirt und die Strafe, die jedoch, außer in den im Ge-„setze bestimmten
Fällen, die Zuchthausstrafe nicht übersteigen darf, aus-„spricht.“
Eine transitorische, so vage Befugniß enthält der preußische Verfassungsentwurf nicht und
würde wohl das preußische Volk, das, soviel eine geknechtete Presse es erlaubte, gegen
unbestimmte Gesetze über die Disziplin der Beamten, namentlich der Richter, und auf dem
vereinigten Landtage gegen das sogenannte Bescholtenheitsgesetz kämpfte, schwerlich sich eine
solche gefallen lassen; ebensowie eine preußische erste Kammer wohl nicht nach dem Vorgange
der französischen Pairskammer ganz ohne Strafgesetz einen Minister zu verurtheilen sich
veranlaßt finden würde.
Es bleibt sonach der preußischen konstituirenden Versammlung nichts übrig, als zugleich mit
dem Verfassungsgesetz auch ein Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister zu beschließen;
ja sie hat diese Pflicht dem Volk gegenüber, da ohne ein solches Gesetz jeder §. der
Verfassungsurkunde ungestraft verletzt werden kann und gewiß werden wird, wenn die zukünftigen
preußischen Minister nur in etwa so Manchem gleichen, der seit 1819 konstitutionellen
deutschen Fürsten zur Seite stand.
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@facs | 0016 |
Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.
Sitzung vom 2. Juni 1848. Abend 6 Uhr.
Der Gemeinderath genehmigte die Ueberlassung des Saales Gürzenich an den Arbeiter-Verein zu
einer am Sonntag den 4. d. M. Nachmittags abzuhaltenden General-Versammlung, unter der
Bedingung, daß die Versammlung eine öffentliche und für jeden zugängliche sei. ‒ Sodann ward
die Armenabgabe für die in diesem Jahre auf dem Gürzenicher Saale Statt gefundenen
Fastnachtsfeierlichkeiten, auf den Rechnungsüberschuß des vereinigten Ball- und Zugcomités von
466 Thlr. 5 Sgr. unter dem Bedinge ermäßigt, daß die von der Gesellschaft angeschafften
Tapeten, Treppe u. s. w. Eigenthum der Stadt verbleiben. ‒ Ein Anerbieten der hiesigen
Bank-Häuser J. H. Stein, A. et L. Camphausen, Sal. Oppenheim jun. et Comp. und J. D. Herstatt,
die der Stadt im vorigen Jahre nur anf kürzere Zeit baar vorgeschossenen 48,000 Thlr. in neuen
städtischen Obligationen anlegen zu wollen, ward vom Gemeinderathe dankbar angenommen.
Hierauf wurden 14 Niederlassungsgesuche, so wie ein Baugesuch auf der Ecke der Filzengasse
und Breitstraße erledigt. ‒ Ein erneuerter Antrag um Beleuchtung der von der Stadt noch nicht
übernommenen Eulengartengasse ward bis zur Ueberweisung dieser Straße an die Stadt, abgelehnt.
‒ Endlich ward genehmigt, das bisherige Verfahren, wonach dem Straßenreinigungsunternehmer
gestattet ist, gewisse Nebenstraßen bis Nachmittags 4 Uhr reinigen zu dürfen, bis auf Widerruf
fortbestehen zu lassen.
@type | jAnnouncements |
@facs | 0016 |
Civilstand der Stadt Köln. ‒ 31. Mai 1848.
Geburten. Heinr. S. v. Jak. Zoru, Taglöhner, Entenpfuhl. ‒ Maria
Rosa Elise, T. v. Wilh. Herbertz, Kaufmann, Mühlengasse. ‒ Herm. Jos. S. v. Leonard
Mückenhausen, Taglöhner, Huhnsgasse. ‒ Georg, S. v. Joh. Friedr. Hähn, Schuster, Friesenwall.
‒ Anna Josephina, T. v. Joseph Heyer, Fabrikarbeiter, Ortmannsgasse. ‒ Hubertina Gertrud, T.
v. Heinr. Jos. Schnell, Holzhändler, Severinstraße.
Sterbefälle. Heinr. Jos. Richrath, 5 T. alt, Follerstr. ‒ Theresia
Pott, 3 J. alt, gr. Griechenmarkt. ‒ Frirdr. Aug. Koch, 10 T. alt, gr. Brinkgasse. ‒ Math.
Blum, 62 J. alt, Taglöhner, Bürgerspital.
Heirathen. Georg Daniel Buß, Staatsprokurator von Braunfels und
Wilhelmine Schmitz von Bonn. ‒ Christian Rixen, Metzger, Wittwer von hier, und Helene Busbach
von Niederpleis. ‒ Georg Roloff, Rheinarbeiter v. hier und Agnes Strauß v. Tetz. ‒ Johann
Kamp, Fuhrmann und Margaretha Thielen, beide von hier. ‒ Joh. Letzer, Schriftsetzer nnd
Christina Köln, beide von hier. ‒ Anton Herzog, Zuckerarbeiter von Horchheim und Apollonia
Maas von Cochem. ‒ Michael Joseph Hermanns, Taglöhner, und Elis. Hittorf, beide von hier. ‒
Philipp Golle, Maler uud Tapezierer, von Winkel und Marie Lucie Zaun von Königswinter. ‒ Peter
Jos. Hohl, Bäcker, von Simmern und Elisabeth Strantz von Allrath. ‒ Joh. David Grohe,
Schlosser, v. Gemünd und Wilhelmine Schnur von hier.
Brodpreis der Stadt Köln.
vom 4. bis zum 11. Juni.
Ein Schwarzbrod, wiegend 8 Pfund soll
kosten 4 Sgr. 10 Pf.
Köln, den 4. Juni 1848.
Königliche Polizei-Direktion.
Müller.
Schiffahrts-Anzeige. Kön, 3. Juni 1848.
Angekommen: C. Königsfeld von Duisburg.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wtwe. J. A. Orts; Nach
Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr L. Dukoffre; nach Andernach und Neuwied J. Krämer und M.
Wiebel; nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlägel; nach der Mosel, nach Trier und der
SaarN.Bayer; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz Anton Bender; nach dem Niedermain Fr.
Schulz; nach dem Mittel- und Obermain C. W. Müller; nach Heilbronn Fr. Müssig; nach Kannstadt
und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim H. F. Buschhammer.
Ferner: Nach
Rotterdam Kapt. Singendonk, Köln Nr. 10. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Kaefs, Köln Nr. 2.
Wasserstand.
Köln, am 3. Juni Rheinhöhe 7′ 2″
Durch alle Buchhandlungen zu haben:
Merkwürdige Prophezeihungen
auf die Jahre 1487 bis 1850.
Neue Aufl. Preis 1 Sgr.
B. Pleimes'sche Buchhandlung.
In der Verlagshandlung von B. Pleimes in Köln ist erschienen und in
allen Buchhandlungen zu haben:
Der alte Prophezeih- und Hexenmeister, oder
die Kunst näher zu bestimmen und voraus zu sagen, wie sich unser Schicksal in der Zukunft
gestaltet und und was wir in derselben zu erwarten haben. Aus den Originalpapieren eines
Zigeuner-Oberhauptes. Herausgegeben durch Dr. Gotth. Kreuzberg. br. 5 Sgr.
Messingene, bleierne und eiserne Saug- und Druckpumpen werden auf
jede Brunnentiefe unter Garantie angefertigt, auch findet man in meinem Lager eine große
Auswahl derselben vorräthig bei Aug. Hönig,
Altenmarkt Nro. 56 in Köln.
Fünfziger-Ausschuß.
General-Versammlung
am Montag, den 5. Juni, Abends 8 Uhr, im Lokale bei Becker,
Schildergasse 8 und 10.
Da ein höchst wichtiger Gegenstand zur Berathtung vorliegt, so bittet man
die Mitglieder, nicht auszubleiben.
Köln, den 3. Juni 1848.
Die fünfziger.
„Neue Rheinische Zeitung.“ General-Versammlung der Herren Aktionäre
zur Berathung und Feststellung des Statuts
und Abschluß des Gesellschafts-Vertrages auf:
Sonntag, den 18. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, bei Drimborn, Glockengasse Nro. 13 und 15.
Auswärtige können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Interims-Quittungen
dienen als Eintrittskarten.
Köln, den 2. Juni 1848.
Das provisorische Comité.
Inserate zum Einrücken in die
„Neue Rheinische Zeitung“ können zur Aufnahme in die nächste Nummer
nur bis 1 Uhr Mittags entgegengenommen werden. Die Expedition der
„Neuen Rheinischen Zeitung.“
Johann Heininger, Sohn,
Ecke der Trankgasse Nro. 27,
empfiehlt sein großes Möbel & Spiegel-Lager
aus der Fabrik von
Johann Heininger in Mainz.
Dasselbe bietet die größte Auswahl aller Gattungen von Möbel in neuestem und modernsten
Geschmacke, und übernimmt Aufträge für sämmtliche Ausmöblirung ganzer Gebäude, sowie alle
Bestellungen unter Garantie für deren Güte unter Zusicherung der billigsten und reellsten
Bedienung.
Banner und Compagnie-Fahuen mit dem Reichsadler und Stadt-Wappen,
Benennung der Compagnie oder jeder sonstigen Inschrift, in Wolle und Seide, sind zu haben bei
Gebr. Seligmann.
J. J. Burbach,
daguerréotypiste de S. M. le Roi des Belges
et de S. A. R. le Prince Frédéric de Prusse: exécute des portraits
dont la ressemblance est de la plus grande fidèlité. Son atelier est situé Pùtzgasse Nr. 9 et
11 à Cologne.
J. J. Burbach. Daguerrotypist Sr. Maj. des Königs der Belgier und
Sr. Hoh. des Prinzen Friedr. v. Preußen verfertigt Portraits von größter Aehnlichkeit und
Treue.
Sein Atelier ist Pützgasse Nr. 9 und 11 in Köln.
Für Eltern.
In einer kleinen Unterrichts- und Erziehungt-Anstalt können noch 2 - 3 Knaben aufgenommen
werden. Wo sagt die Expedition dieser Zeitung.
Heute Sonntag den 4. Juni, Nachmittags 3 Uhr,
Große Harmonie von dem Musikkorps des Königl. Preuß.
8. Husaren-Regiments in dem reich dekorirten, unmittelbar am
städtischen Garten gelegenen
Kölner Zelte.
Hiermit gleichzeitig die ergebene Anzeige verbindend, daß ich hinter dem Hauptlokale dem
städtischen Garten entlang ein Tuchzelt aufgeschlagen habe, damit meine geehrten Besucher sich
auch im Freien, vor der Sonnenhitze geschützt, restauriren können, empfehle ich auch noch
außer Erfrischungen aller Art, Erdbeerenkaltschale, Kirnerbsen und ganz vorzüglichen
Maiwein.
Franz Stollwerk,
Die so beliebten
Kirschen-Torten sind täglich frisch zu 10 und 1 Sgr. das Stück zu
haben, Schildergasse Nr. 49 und in meinen Nebengeschäften, Blindgasse und Cattenbug Nr.
12.
Franz Stollwerck, Hoflieferant.
Eis täglich in und außer dem Hause à Portion 4 Sgr. bei
Franz Stollwerck, Hoflieferant.
Täglich frisch: oberländ. Brod, Knoblauchwürstchen, Schwartemagen,
Kümmelkäschen, Backfische, echt baierisch Bier, vorzügl. Weine und Liqueure in der
Restauration der oberländischen Küche Langgasse Nro. 1.
Gesucht ein Haus von 6 - 7 Zimmer, nicht zu weit von der Mitte der Stadt. Die Expedition
befördert die Adresse sub K. L. 10.
Listen zur Unterzeichnung des am 1. Juni in der Stollwerckschen
Versammlung beschlossenen Protestes gegen den vom Ministerium
vorgelegten Entwurf einer preußischen Konstitution liegen in den nachfolgenden
Lokalen:
1. Im deutschen Kaffehause bei Herrn Stollwerk.
2. In der Börse bei Herrn Halin.
3. In der Herzogstraße bei Herrn Reichardt.
4. Im Freischütz, Hochstraße bei Herrn Hamspohn.
5. In der Johannisstraße bei Herrn Bierbrauer Lölgen.
6. In der Budengasse bei Herren Welcker.
7. In der Glockengasse bei Herren Josti.
8. In der Höhle bei Romberg.
9. Auf dem Perlenpfuhl bei Welcker.
Verkaufs-Anzeige.
Am Dienstage, den sechsten Juni c., Vormittags neun Uhr, sollen durch den Unterzeichneten
auf dem Apostelnmarkte hierselbst, verschiedene Hausmobilien, als Tische, Stühle, Schränke,
Kanapee's, 1 Spiegel, 1 Kochmaschine, 1 Kinder- und 1 Handwägelchen, Küchengeräthe jeder
Gattung u. s. w. öffentlich gegen baare Zahlung dem Letztbietenden zugeschlagen werden.
Köln, den 31. Mai 1848.
Fülles, Gerichtsvollzieher.
Verkaufs-Anzeige.
Am Dienstage, den sechsten Juni c, Mittags 12 Uhr, sollen auf dem Apostelnmarkte hierselbst
verschiedene wohlbehaltene Mobilien, als Tische, Stühle Schränke, Kanapee's, Spiegel, Oefen,
Kommoden, Sekretärs, Consolen, Küchengeräthe etc. etc. etc. öffentlich dem Letzbietenden gegen
gleich baare Zahlung verkauft werden.
Köln, den 3. Juni 1848.
Fülles, Gerichtsvollzieher.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Montag, den 5. Juni 1848, Mittags 12 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Heumarkte zu
Köln einige Mobilargegenstände, als Tische, ein Ofen mit Röhre, sodann mehrere Sattlerwaaren,
Reisetaschen, Jagdtaschen, Koffer etc. etc dem Meist- und Letztbietenden gegen baare Zahlung
öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher,
Gassen.
Unterzeichneter empfiehlt sich bestens allen städtischen und Eisenbahnverwaltungen,
Hüttenbesitzern, Kaufleuten etc. in Anfertigung von Brückenwagen zum
Abwiegen beladener Waggons,
vierrädriger Wagen und Karren jeder Art, wovon ich
die schönsten Atteste aufzuzeigen habe. Ferner sind bei
mir vorräthig:
Alle Sorten Decimalwagen von 1 bis 100 Ctr. Kraft, für deren Güte
ich garantire; Eiserne Kasten zum Aufbewahren von Geld oder sonst
wichtigen Gegenständen. Leinwandmangeln in zwei Sorten.
Brief-Copierpressen in verschiedenen Exemplaren.
Siegel- und Stempelpressen, deren letztere sich besonders für Notare
oder zum Trockenstempeln der Papier eignen, zu deren geneigter Abnahme sich bestens empfohlen
hält
Jakob Behlen,
Decimal- und Brückenwagenfabrikant, Maximinenstraße Nro. 18.
Ein Omnibus und andere Wagen für Landparthien zu vermiethen, kleine Sandkaul Nro. 2. J. J.
Küpper.
BALL
heute den 4. Juni zum Neuenhaus an der Deuzer-Mülheimer Landstraße
bei Al. Backer.