Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850.

Bild:
<< vorherige Seite

[Beginn Spaltensatz] außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-
ster Herrn Grafen v. Hartig, zur Uebergabe der Be-
glaubigungsschreiben ihrer resp. Souveraine Audienz er-
theilt. Die drei Gesandten hatten an dem Tage ihrer
Audienz die Ehre, den hier anwesenden Mitgliedern des
großherzogl. Hauses vorgestellt und zur großherzogl. Mit-
tagstafel gezogen zu werden.

Braunschweig, 11. Dec. Jn der heutigen Si-
tzung der Abgeordneten=Versammlung stand die Regie-
rungs=Proposition, betreffend die Verpflegungskosten des
Truppencorps im vorjährigen Feldzuge in Schleswig, auf
der Tagesordnung. Auf Hollandt's Antrag wurde beschlos-
sen, dem zustimmenden Schreiben an die Regierung hin-
zuzufügen, die Versammlung setze voraus, daß die den
Herzogthümern zu erstattenden Verpflegungsgelder in der
Weise gezahlt würden, daß sie der Statthalterschaft, und
nicht etwa der Dänischen Regierung, zu Gute kommen
würden.

Der vorgelegte Staatshaushaltsetat für 1851 ergibt
eine Einnahme und Ausgabe von 1.346.000 Thalern
( 14000 Thaler mehr als 1840 ) .

Kiel, 12. December. Die Landesversammlung hat
in der gestrigen und vorgestrigen Sitzung mit der Prü-
fung der Rechnungsablage für die Finanzverwaltung im
Jahre 1849 sich beschäftigt, welche Prüfung, wie der
Bericht des Ausschusses zeigt, sowohl hinsichtlich der Ord-
nung in der Verwaltung, als des Ueberschusses, an Be-
trag 3.067.935 Mark, ein günstiges Ergebniß geliefert
hat. Es betrug nämlich die Einnahme: 25.675.127 Mark
9 1 / 2 Schilling, die Ausgabe: 22.607.191 Mark11 1 / 4
Schilling, folglich am Schlusse des Rechnungs=Jahres
1849 Ueberschuß: 3.067.935 Mark14 1 / 4 Schilling. Die
Bemerkungen des Ausschusses betrafen nur unerhebliche
Puncte.

-- Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung
wurde der Antrag des Ausschusses: Die Landesversamm-
lung wolle dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die
Aufhebung der Stempelpapier=Abgabe, ihre Genehmi-
gung ertheilen, mit 63 gegen 7 Stimmen angenommen.

Hamburg, 10. December. Dem Sechziger=Col-
legium lag gestern eine Senats=Proposition vor, der zu
Folge sich Hamburg an den Paßkartenverein Preußen
anschließen soll. Es soll diese Einrichtung schon mit
dem 1. Jänner 1851 ins Leben treten.

-- Gestern Abend entdeckte unsere Polizei eine Schnei-
derverschwörung, welche nichts anders bezweckte, als
sämmtliche Kleidermagazine zu zerstören. Veranlassung
zu dieser Verschwörung gab besonders das neu errichtete
Etablissement von Levy und Sohn aus Manchester. Man
war eben gestern in der Schneiderherberge mitten in den
Verhandlungen, als die Polizei mit dem Herbergsvater
in der Versammlung erschien. Die Verschworenen, welche
ihre Pläne durchschaut sahen, wollten sich nicht ohne
weiteres der Polizei überliefern, es entstand ein großar-
tiger Tumult und eine Schlägerei, welche die Verwun-
dung des Herbergsvaters und mehrerer Polizeibeamten
im Gefolge hatte. Von den Schneidern wurden gleich-
falls mehrere verwundet und verhaftet.

Bremen, 13. December. Bürgermeister Smidt
feiert heute den Tag, an welchem er vor 50 Jahren zum
Mitgliebe des Bremer Senats gewählt worden ist.

Frankfurt, 11. Dec. Die hiesige gesetzgebende
Versammlung eröffnete ihre heutige Sitzung mit einer
Mittheilung h. Senats, welche die Dauer der Sitzun-
gen um 6 Wochen verlängert. Die endliche Redaction
des Gesetzentwurfs über Wich, Einfriedigungen und Fur-
chenwege in den beiden Gemarkungen von Frankfurt
und Sachsenhausen, wird verlesen und angenommen.
Ein Antrag des Mitgliedes Henrich, um geeignete
polizeiliche Vorschriften bei dem Bau von Sommer-
bierkellern, wird an den Senat überwiesen. Die Com-
mission wegen Nachverwilligung von 20.000 fl. auf
die Rubrik des Generalstatus exigentiä von 1850, für
unvorhergesehene Ausgaben, stattet ihren Bericht ab, und
trägt auf Bewilligung der begehrten Summe an. Der
Antrag wird genehmigt. Ein weiterer Bericht derselben
Commission empfiehlt die nachträgliche Regulirung des
Generalstatus exigentiä von 1849, der ein Deficit von
ungefähr 45.000 fl. herausstellt. Dabei spricht die Com-
mission den Wunsch aus, den Senat zu ersuchen, für zweck-
mäßige Abänderungen in der Feuerversicherungs=Anstalt
die geeigneten Vorlagen zu machen. Die Anträge der
Commission werden genehmigt. Der Senat legt ei-
nen Gesetzentwurf über die Steuerausscheidung auf
die Landgemeinden und die an dieselben zu leistenden
Beiträge zu Schul= und Armenanstalten vor, derselbe
wird an eine Commission verwiesen. Der letzte Gegen-
stand, den Commissionsbericht über die ordentlichen und
außerordentlichen Abgaben für die Steuerperiode 1851
bis 1853 einschließlich betreffend, wird verlesen. Das
Präsidium trägt bei der Weitläufigkeit der Actenstücke
[Spaltenumbruch] darauf an, die Berathung erst in nächster Sitzung zu
beginnen, was angenommen wird.

Frankreich.

Paris, 12. Dec. Jn der heutigen Sitzung der
National=Versammlung wird der Gesetzvorschlag von
Saint Priest gegen die Wucherei einer dritten Berathung
unter worfen. Die bestehende Gesetzgebung über die Wu-
cherei ( Gesetz vom 3. Sept. 1807 ) ist zu unbestimmt,
indem sie bloß die Gewohnheit der Wucherei bestraft
und das Vergehen der Wucherei selbst nicht scharf genug
definirt. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, will Saint
Priest die Wucherei definirt wissen als ein Uebereinkom-
men irgend welcher Art, dessen Zweck ist, das Jnteresse
des dargeliehenen Capitals über den gesetzlichen Zinsfuß
( 5 und 6pCt. ) hinaus zu bringen. Sodann schlägt Saint
Priest verschiedene Strafbestimmungen gegen die Wucherei
vor. Leon Faucher bekämpft den Vorschlag aus ver-
schiedenen Gesichtspuncten. Er sieht in demselben einen
Widerspruch mit den politischen Einrichtigungen Frank-
reichs und fragt: Soll man in einem Lande, wo alle Bür-
ger für fähig gehalten werden, an der Regierung Theil zu
nehmen, dieselben nicht für einsichtsvoll und stark genug hal-
ten, ihre eigenen Jnteressen zu stipuliren? Er führt fer-
ner an, daß in den Ländern, wo strenge Wuchergesetze
bestanden haben, der Zinsfuß stets höher gewesen ist, als
in den Ländern, wo dies nicht der Fall war, weil solche
Gesetze die Concurrenz vermindern, ohne darum Wucher-
geschäfte ganz unmöglich machen zu können. Sodann hebt
er den Widerspruch hervor, der darin liegt, daß der Zins-
fuß für Privatpersonen absolut beschränkt werden solle,
während der Staat zu 7 pCt. und mehr borge, die Pfand-
häuser zu 10, 12 und 18 pCt. leihen u. s. w. Das beste
Mittel zur Unterdrückung der Wucherei sieht Leon Fau-
cher in der Einrichtung von großen Credit=Anstalten, auf
die er in naher Zukunft hofft, während er aber von dem
in Rede stehenden Gesetz nichts anders als Hemmung des
Credits erwarten kann. Mathieu ( de la Drome ) wundert
sich, daß die Oekonomisten, wie Leon Faucher, bei der
Wucherei die Freiheit predigen, während sie sonst zu
allen Zwangsmaßregeln die Hand bieten, und bekämpft
die Wucherei als die bloße Freiheit zum Betrügen und
Berauben seines Nächsten. Boinvilliers hebt die Schwie-
rigkeiten und Uebelstände der Ausführung des in Rede ste-
henden Gesetzes hervor und glaubt, das beste Mittel, das
Capital wohlfeiler zu machen, sei die Befestigung der
politischen Jnstitutionen und der Regierung. Paillet, Aus-
schuß=Berichterstatter, einer der ersten Advocaten von
Paris, hält seine Conclusionen gegen Leon Faucher und
Boinvilliers aufrecht und kündigt an, daß Savoye ein
Amendement, wonach jeder Schuldner das Recht haben
sollte, seinen Gläubiger nach Belieben wegen Wuchers
zu belangen, was jedem unehrlichen Schuldner gestattet
hätte, die Zahlung durch Prozesse hinauszuschieben,
zurückgenommen hat. Er erwähnt dabei, daß die An-
nahme dieses Amendements, welches von den Gegnern
des Gesetzes bei der zweiten Berathung persider Weise
unterstützt wurde, die dem Gesetze günstige Majorität
geschwächt hatte, und hofft daher, daß diese in ihrer
ursprünglichen Stärke sich wieder finden werde. Der ge-
wesene Finanz=Minister Passy, zur Schule der Oekono-
misten gehörig, bekämpft die Einmischung des Gesetzes
in die Verkehrs=Freiheit, und will höchstens die Beibe-
haltung der bestehenden Gesetzgebung über die Wucherei
zugeben Auch Odilon Barrot hatte im Laufe der Debat-
ten das Wort verlangt, um gegen das Gesetz über die
Wucherei zu sprechen; die Discussion wird aber durch
den Schluß der Sitzung unterbrochen.

-- Der Preußische Gesandte, Graf Hatzfeldt, hat
dem Präsidenten der Republik die Antwort seines Königs
auf das Abberufungsschreiben von Persigny's übergeben.
Poujade, der Französische Vertreter in den Donau=Für-
stenthümern, ist vom Präsidenten der Republik in einer
besondern Audienz empfangen worden.

-- Der "Moniteur" enthält wieder zahlreiche Ordens-
verleihungen der Ehrenlegion. Unter den neu ernannten
Officieren bemerkt man von Persigny, wegen seiner Spe-
cial=Mission zu Berlin, so wie die Gesandten in Athen
und Brüssel.

-- Der Antrag von Lefranc's auf Feststellung der Re-
sultate des neuen Wahlgesetzes ist nicht zurückgezogen.
Gegen den Commissionsbeschluß, welcher ihn verwirft,
werden die Generale Cavaignac und Lamoricisre sprechen.

-- Gegen die Journale "L' Jnteret public", "L'Echo du
Nord", "La Revue de la Marne", " Republicain du Nord",
"National" und "Estafette" hatten die Journale " Con-
stitutionnel ", "Pays" und "Patrie" eine Verläumdungs-
klage erhoben, weil dieselben behaupteten und zu beweisen
suchten, daß jedes der drei letztgenannten Bonapartisti-
schen Blätter vom Elysee Geldunterstützung bezöge. Die
Summen waren bestimmt angeführt. Der Gerichtshof
sprach gestern die angeklagten Blätter los und verurtheilte
"Constitutionnel", "Pays" und "Patrie" in die Kosten.
[Spaltenumbruch] Der "Constitutionnel" sagt, der Staatsanwalt habe sich
vergeblich bemüht, ein gegentheiliges Urtheil zu erwirken.
"Wir denken," fügt er hinzu, "das Gesetz gelte für Schrift-
steller nicht mehr, nach weniger, als für andere Bürger."
Beide Journale appelliren. Die "Patrie" erwähnt des
Urtheils gar nicht.

-- Der Kriegs=Minister hat mittelst Circulars den
Divisions=Generalen befohlen, keinem Soldaten einen
Urlaub zum Besuche der Special=Militärschule zu ge-
statten, bevor er zwei Jahre in activem Dienste ge-
standen.

-- Ein Decret des Präsidenten der Republik schafft
zwei Ehrentitel für das Unterrichtswesen: den eines
Officiers der Akademie, dem als Abzeichen eine blau
und weiß gestickte Palme entspricht, und den eines Of-
ficiers des öffentlichen Unterrichts, dem eine silberne
Palme entspricht. Die Titel=, Uniform= und Ordens-
Sucht der Franzosen ist wirklich außerordentlich groß.

-- Der Cassationshof hat sein Endurtheil in der
Angelegenheit Cabei's, der von dem Zucht=Polizeige-
richt wegen Betrügereien verurtheilt worden ist, aber-
mals vertagt, da derselbe aus Amerika, wo er sich
gegenwärtig aufhält, wegen dieser Angelegenheit hieher
kommen will.



Oeffentliche Gerichts=Verhandlungen.

Der interessanteste von den Straffällen, welche am
Dinstag den 10ten bei dem k. k. Bezirksgerichte Leo-
poldstadt
unter dem Vorsitze des Herrn Landesgerichts-
Assessors Schwarz verhandelt worden sind, war jener
in Betreff des wegen Diebstahls einer Meerschaumpfeife
im Schätzungswerthe von 9 fl. C. M. angeklagten va-
cirenden Kellners Joseph Sch. Dem Packmeister der
Nordbahn, Herrn Leiter, war am 2. d. M. Abends
zwischen 1 / 2 8 bis 8 Uhr, während er in dem Neger-
le
'schen Kaffeehause in der Leopoldstadt Billard spielte,
aus einer Seitentasche seines Ueberrockes, welchen er
auf einen Nagel nächst dem Billard gehängt hatte, die
fragliche Pfeife gestohlen worden, ohne daß sich auch nur
eine Spur des Thäters hätte ermitteln lassen.

Vier Tage darauf begegnete er zufällig in der Roth-
gasse vor der daselbst befindlichen Pfeifenhandlung einen
Mann mit der gestohlenen Pfeife, welchen er sofort an-
hielt, der sich aber auswies, daß er die Pfeife dort so
eben gekauft hatte.

Die weiteren Erhebungen der Polizeibehörde führten
dahin, festzustellen, daß die Pfeife bereits in der vierten
Hand war; jeder Besitzer wies sich über seinen Vormann
aus, bis auf den Angeklagten, welcher jeden Diebstahl
in Abrede stellend, behauptete, er habe die Pfeife am
2. d. M. Abends um8 1 / 4 Uhr von einem ihm ganz un-
bekannten Jsraeliten in dem sogenannten Ungarischen
Kaffeehause nächst der Ferdinandsbrücke um 4 fl. 30 kr.
C. M. gekauft, hiezu seine ganze -- durch Verpfändung
eines Rockes erworbene -- Barschaft bis auf 30 kr. C. M.
verwendet, die Pfeife jedoch schon am Morgen darauf
dem vac. Kellner T. um denselben Preis aus Noth verkauft.

Uebrigens gestand er, daß er am 2. d. M. Abends ge-
gen 8 Uhr in Gesellschaft eines zweiten ihm unbekannten
Burschen im Negerle 'schen Kaffeehause als Gast ge-
wesen sei.

Bei diesen Angaben blieb der Angeklagte auch während
der öffentlichen Verhandlung unerschütterlich stehen.

Mit sichtlicher Spannung nahm er bei dem sehr ein-
dringlichen Specialverhöre jede Frage auf, antwortete
zwar mit vorsichtiger Zurückhaltung, aber ohne Befan-
genheit, und seine ganze äußere Haltung deutete auf das
innere Bewußtsein der Schuld. Die Findigkeit seiner Ant-
worten, das sichere, ja gewandte Auftreten bei seiner Ver-
theidigung waren überraschend.

Aus der Verhandlung ergaben sich folgende weitere
Verdachtsgründe wider ihn, die er unter verschmitztem
Lächeln und stets schlagfertig zu entkräften versuchte: Er-
hoben wurde nämlich durch mehrere Belastungszeugen,
daß er ein leichtsinniger Mensch sei, seit 31. Juli d. J.
gar nichts gearbeitet oder verdient habe, trotzdem die
ganze Zeit in Gast= und Kaffeehäusern herumschwärmte,
und während dieser wenigen Monate nicht nur sein ganzes
schon früher besessenes Vermögen von etwas über 200 fl.
C. M. durchbrachte, sondern endlich in den letzten zehn
Wochen so entblößt von Subsistenzmitteln war, daß er
seine Kleidungsstücke nach und nach verkaufte oder ver-
pfändete, eine Menge kleiner Schulden contrahirte, sein
Quartiergeld von wochentlichen 24 kr. C. M. schon durch
10 Wochen nicht mehr bezahlen konnte und sich von sei-
nem Bruder, einem Kellner, mit der Kost aushalten
lassen mußte.

Daß er sich am Thatorte zur Zeit des Diebstahles der
Pfeife befunden habe, gab er zu, läugnete jedoch, in der
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-
ster Herrn Grafen v. Hartig, zur Uebergabe der Be-
glaubigungsschreiben ihrer resp. Souveraine Audienz er-
theilt. Die drei Gesandten hatten an dem Tage ihrer
Audienz die Ehre, den hier anwesenden Mitgliedern des
großherzogl. Hauses vorgestellt und zur großherzogl. Mit-
tagstafel gezogen zu werden.

Braunschweig, 11. Dec. Jn der heutigen Si-
tzung der Abgeordneten=Versammlung stand die Regie-
rungs=Proposition, betreffend die Verpflegungskosten des
Truppencorps im vorjährigen Feldzuge in Schleswig, auf
der Tagesordnung. Auf Hollandt's Antrag wurde beschlos-
sen, dem zustimmenden Schreiben an die Regierung hin-
zuzufügen, die Versammlung setze voraus, daß die den
Herzogthümern zu erstattenden Verpflegungsgelder in der
Weise gezahlt würden, daß sie der Statthalterschaft, und
nicht etwa der Dänischen Regierung, zu Gute kommen
würden.

Der vorgelegte Staatshaushaltsetat für 1851 ergibt
eine Einnahme und Ausgabe von 1.346.000 Thalern
( 14000 Thaler mehr als 1840 ) .

Kiel, 12. December. Die Landesversammlung hat
in der gestrigen und vorgestrigen Sitzung mit der Prü-
fung der Rechnungsablage für die Finanzverwaltung im
Jahre 1849 sich beschäftigt, welche Prüfung, wie der
Bericht des Ausschusses zeigt, sowohl hinsichtlich der Ord-
nung in der Verwaltung, als des Ueberschusses, an Be-
trag 3.067.935 Mark, ein günstiges Ergebniß geliefert
hat. Es betrug nämlich die Einnahme: 25.675.127 Mark
9 1 / 2 Schilling, die Ausgabe: 22.607.191 Mark11 1 / 4
Schilling, folglich am Schlusse des Rechnungs=Jahres
1849 Ueberschuß: 3.067.935 Mark14 1 / 4 Schilling. Die
Bemerkungen des Ausschusses betrafen nur unerhebliche
Puncte.

— Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung
wurde der Antrag des Ausschusses: Die Landesversamm-
lung wolle dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die
Aufhebung der Stempelpapier=Abgabe, ihre Genehmi-
gung ertheilen, mit 63 gegen 7 Stimmen angenommen.

Hamburg, 10. December. Dem Sechziger=Col-
legium lag gestern eine Senats=Proposition vor, der zu
Folge sich Hamburg an den Paßkartenverein Preußen
anschließen soll. Es soll diese Einrichtung schon mit
dem 1. Jänner 1851 ins Leben treten.

— Gestern Abend entdeckte unsere Polizei eine Schnei-
derverschwörung, welche nichts anders bezweckte, als
sämmtliche Kleidermagazine zu zerstören. Veranlassung
zu dieser Verschwörung gab besonders das neu errichtete
Etablissement von Levy und Sohn aus Manchester. Man
war eben gestern in der Schneiderherberge mitten in den
Verhandlungen, als die Polizei mit dem Herbergsvater
in der Versammlung erschien. Die Verschworenen, welche
ihre Pläne durchschaut sahen, wollten sich nicht ohne
weiteres der Polizei überliefern, es entstand ein großar-
tiger Tumult und eine Schlägerei, welche die Verwun-
dung des Herbergsvaters und mehrerer Polizeibeamten
im Gefolge hatte. Von den Schneidern wurden gleich-
falls mehrere verwundet und verhaftet.

Bremen, 13. December. Bürgermeister Smidt
feiert heute den Tag, an welchem er vor 50 Jahren zum
Mitgliebe des Bremer Senats gewählt worden ist.

Frankfurt, 11. Dec. Die hiesige gesetzgebende
Versammlung eröffnete ihre heutige Sitzung mit einer
Mittheilung h. Senats, welche die Dauer der Sitzun-
gen um 6 Wochen verlängert. Die endliche Redaction
des Gesetzentwurfs über Wich, Einfriedigungen und Fur-
chenwege in den beiden Gemarkungen von Frankfurt
und Sachsenhausen, wird verlesen und angenommen.
Ein Antrag des Mitgliedes Henrich, um geeignete
polizeiliche Vorschriften bei dem Bau von Sommer-
bierkellern, wird an den Senat überwiesen. Die Com-
mission wegen Nachverwilligung von 20.000 fl. auf
die Rubrik des Generalstatus exigentiä von 1850, für
unvorhergesehene Ausgaben, stattet ihren Bericht ab, und
trägt auf Bewilligung der begehrten Summe an. Der
Antrag wird genehmigt. Ein weiterer Bericht derselben
Commission empfiehlt die nachträgliche Regulirung des
Generalstatus exigentiä von 1849, der ein Deficit von
ungefähr 45.000 fl. herausstellt. Dabei spricht die Com-
mission den Wunsch aus, den Senat zu ersuchen, für zweck-
mäßige Abänderungen in der Feuerversicherungs=Anstalt
die geeigneten Vorlagen zu machen. Die Anträge der
Commission werden genehmigt. Der Senat legt ei-
nen Gesetzentwurf über die Steuerausscheidung auf
die Landgemeinden und die an dieselben zu leistenden
Beiträge zu Schul= und Armenanstalten vor, derselbe
wird an eine Commission verwiesen. Der letzte Gegen-
stand, den Commissionsbericht über die ordentlichen und
außerordentlichen Abgaben für die Steuerperiode 1851
bis 1853 einschließlich betreffend, wird verlesen. Das
Präsidium trägt bei der Weitläufigkeit der Actenstücke
[Spaltenumbruch] darauf an, die Berathung erst in nächster Sitzung zu
beginnen, was angenommen wird.

Frankreich.

Paris, 12. Dec. Jn der heutigen Sitzung der
National=Versammlung wird der Gesetzvorschlag von
Saint Priest gegen die Wucherei einer dritten Berathung
unter worfen. Die bestehende Gesetzgebung über die Wu-
cherei ( Gesetz vom 3. Sept. 1807 ) ist zu unbestimmt,
indem sie bloß die Gewohnheit der Wucherei bestraft
und das Vergehen der Wucherei selbst nicht scharf genug
definirt. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, will Saint
Priest die Wucherei definirt wissen als ein Uebereinkom-
men irgend welcher Art, dessen Zweck ist, das Jnteresse
des dargeliehenen Capitals über den gesetzlichen Zinsfuß
( 5 und 6pCt. ) hinaus zu bringen. Sodann schlägt Saint
Priest verschiedene Strafbestimmungen gegen die Wucherei
vor. Léon Faucher bekämpft den Vorschlag aus ver-
schiedenen Gesichtspuncten. Er sieht in demselben einen
Widerspruch mit den politischen Einrichtigungen Frank-
reichs und fragt: Soll man in einem Lande, wo alle Bür-
ger für fähig gehalten werden, an der Regierung Theil zu
nehmen, dieselben nicht für einsichtsvoll und stark genug hal-
ten, ihre eigenen Jnteressen zu stipuliren? Er führt fer-
ner an, daß in den Ländern, wo strenge Wuchergesetze
bestanden haben, der Zinsfuß stets höher gewesen ist, als
in den Ländern, wo dies nicht der Fall war, weil solche
Gesetze die Concurrenz vermindern, ohne darum Wucher-
geschäfte ganz unmöglich machen zu können. Sodann hebt
er den Widerspruch hervor, der darin liegt, daß der Zins-
fuß für Privatpersonen absolut beschränkt werden solle,
während der Staat zu 7 pCt. und mehr borge, die Pfand-
häuser zu 10, 12 und 18 pCt. leihen u. s. w. Das beste
Mittel zur Unterdrückung der Wucherei sieht Léon Fau-
cher in der Einrichtung von großen Credit=Anstalten, auf
die er in naher Zukunft hofft, während er aber von dem
in Rede stehenden Gesetz nichts anders als Hemmung des
Credits erwarten kann. Mathieu ( de la Drome ) wundert
sich, daß die Oekonomisten, wie Léon Faucher, bei der
Wucherei die Freiheit predigen, während sie sonst zu
allen Zwangsmaßregeln die Hand bieten, und bekämpft
die Wucherei als die bloße Freiheit zum Betrügen und
Berauben seines Nächsten. Boinvilliers hebt die Schwie-
rigkeiten und Uebelstände der Ausführung des in Rede ste-
henden Gesetzes hervor und glaubt, das beste Mittel, das
Capital wohlfeiler zu machen, sei die Befestigung der
politischen Jnstitutionen und der Regierung. Paillet, Aus-
schuß=Berichterstatter, einer der ersten Advocaten von
Paris, hält seine Conclusionen gegen Léon Faucher und
Boinvilliers aufrecht und kündigt an, daß Savoye ein
Amendement, wonach jeder Schuldner das Recht haben
sollte, seinen Gläubiger nach Belieben wegen Wuchers
zu belangen, was jedem unehrlichen Schuldner gestattet
hätte, die Zahlung durch Prozesse hinauszuschieben,
zurückgenommen hat. Er erwähnt dabei, daß die An-
nahme dieses Amendements, welches von den Gegnern
des Gesetzes bei der zweiten Berathung persider Weise
unterstützt wurde, die dem Gesetze günstige Majorität
geschwächt hatte, und hofft daher, daß diese in ihrer
ursprünglichen Stärke sich wieder finden werde. Der ge-
wesene Finanz=Minister Passy, zur Schule der Oekono-
misten gehörig, bekämpft die Einmischung des Gesetzes
in die Verkehrs=Freiheit, und will höchstens die Beibe-
haltung der bestehenden Gesetzgebung über die Wucherei
zugeben Auch Odilon Barrot hatte im Laufe der Debat-
ten das Wort verlangt, um gegen das Gesetz über die
Wucherei zu sprechen; die Discussion wird aber durch
den Schluß der Sitzung unterbrochen.

— Der Preußische Gesandte, Graf Hatzfeldt, hat
dem Präsidenten der Republik die Antwort seines Königs
auf das Abberufungsschreiben von Persigny's übergeben.
Poujade, der Französische Vertreter in den Donau=Für-
stenthümern, ist vom Präsidenten der Republik in einer
besondern Audienz empfangen worden.

— Der „Moniteur“ enthält wieder zahlreiche Ordens-
verleihungen der Ehrenlegion. Unter den neu ernannten
Officieren bemerkt man von Persigny, wegen seiner Spe-
cial=Mission zu Berlin, so wie die Gesandten in Athen
und Brüssel.

— Der Antrag von Lefranc's auf Feststellung der Re-
sultate des neuen Wahlgesetzes ist nicht zurückgezogen.
Gegen den Commissionsbeschluß, welcher ihn verwirft,
werden die Generale Cavaignac und Lamoricisre sprechen.

— Gegen die Journale „L' Jntérêt public“, „L'Echo du
Nord“, „La Revue de la Marne“, „ Républicain du Nord“,
„National“ und „Estafette“ hatten die Journale „ Con-
stitutionnel “, „Pays“ und „Patrie“ eine Verläumdungs-
klage erhoben, weil dieselben behaupteten und zu beweisen
suchten, daß jedes der drei letztgenannten Bonapartisti-
schen Blätter vom Elysée Geldunterstützung bezöge. Die
Summen waren bestimmt angeführt. Der Gerichtshof
sprach gestern die angeklagten Blätter los und verurtheilte
„Constitutionnel“, „Pays“ und „Patrie“ in die Kosten.
[Spaltenumbruch] Der „Constitutionnel“ sagt, der Staatsanwalt habe sich
vergeblich bemüht, ein gegentheiliges Urtheil zu erwirken.
„Wir denken,“ fügt er hinzu, „das Gesetz gelte für Schrift-
steller nicht mehr, nach weniger, als für andere Bürger.“
Beide Journale appelliren. Die „Patrie“ erwähnt des
Urtheils gar nicht.

— Der Kriegs=Minister hat mittelst Circulars den
Divisions=Generalen befohlen, keinem Soldaten einen
Urlaub zum Besuche der Special=Militärschule zu ge-
statten, bevor er zwei Jahre in activem Dienste ge-
standen.

— Ein Decret des Präsidenten der Republik schafft
zwei Ehrentitel für das Unterrichtswesen: den eines
Officiers der Akademie, dem als Abzeichen eine blau
und weiß gestickte Palme entspricht, und den eines Of-
ficiers des öffentlichen Unterrichts, dem eine silberne
Palme entspricht. Die Titel=, Uniform= und Ordens-
Sucht der Franzosen ist wirklich außerordentlich groß.

— Der Cassationshof hat sein Endurtheil in der
Angelegenheit Cabei's, der von dem Zucht=Polizeige-
richt wegen Betrügereien verurtheilt worden ist, aber-
mals vertagt, da derselbe aus Amerika, wo er sich
gegenwärtig aufhält, wegen dieser Angelegenheit hieher
kommen will.



Oeffentliche Gerichts=Verhandlungen.

Der interessanteste von den Straffällen, welche am
Dinstag den 10ten bei dem k. k. Bezirksgerichte Leo-
poldstadt
unter dem Vorsitze des Herrn Landesgerichts-
Assessors Schwarz verhandelt worden sind, war jener
in Betreff des wegen Diebstahls einer Meerschaumpfeife
im Schätzungswerthe von 9 fl. C. M. angeklagten va-
cirenden Kellners Joseph Sch. Dem Packmeister der
Nordbahn, Herrn Leiter, war am 2. d. M. Abends
zwischen 1 / 2 8 bis 8 Uhr, während er in dem Neger-
le
'schen Kaffeehause in der Leopoldstadt Billard spielte,
aus einer Seitentasche seines Ueberrockes, welchen er
auf einen Nagel nächst dem Billard gehängt hatte, die
fragliche Pfeife gestohlen worden, ohne daß sich auch nur
eine Spur des Thäters hätte ermitteln lassen.

Vier Tage darauf begegnete er zufällig in der Roth-
gasse vor der daselbst befindlichen Pfeifenhandlung einen
Mann mit der gestohlenen Pfeife, welchen er sofort an-
hielt, der sich aber auswies, daß er die Pfeife dort so
eben gekauft hatte.

Die weiteren Erhebungen der Polizeibehörde führten
dahin, festzustellen, daß die Pfeife bereits in der vierten
Hand war; jeder Besitzer wies sich über seinen Vormann
aus, bis auf den Angeklagten, welcher jeden Diebstahl
in Abrede stellend, behauptete, er habe die Pfeife am
2. d. M. Abends um8 1 / 4 Uhr von einem ihm ganz un-
bekannten Jsraeliten in dem sogenannten Ungarischen
Kaffeehause nächst der Ferdinandsbrücke um 4 fl. 30 kr.
C. M. gekauft, hiezu seine ganze — durch Verpfändung
eines Rockes erworbene — Barschaft bis auf 30 kr. C. M.
verwendet, die Pfeife jedoch schon am Morgen darauf
dem vac. Kellner T. um denselben Preis aus Noth verkauft.

Uebrigens gestand er, daß er am 2. d. M. Abends ge-
gen 8 Uhr in Gesellschaft eines zweiten ihm unbekannten
Burschen im Negerle 'schen Kaffeehause als Gast ge-
wesen sei.

Bei diesen Angaben blieb der Angeklagte auch während
der öffentlichen Verhandlung unerschütterlich stehen.

Mit sichtlicher Spannung nahm er bei dem sehr ein-
dringlichen Specialverhöre jede Frage auf, antwortete
zwar mit vorsichtiger Zurückhaltung, aber ohne Befan-
genheit, und seine ganze äußere Haltung deutete auf das
innere Bewußtsein der Schuld. Die Findigkeit seiner Ant-
worten, das sichere, ja gewandte Auftreten bei seiner Ver-
theidigung waren überraschend.

Aus der Verhandlung ergaben sich folgende weitere
Verdachtsgründe wider ihn, die er unter verschmitztem
Lächeln und stets schlagfertig zu entkräften versuchte: Er-
hoben wurde nämlich durch mehrere Belastungszeugen,
daß er ein leichtsinniger Mensch sei, seit 31. Juli d. J.
gar nichts gearbeitet oder verdient habe, trotzdem die
ganze Zeit in Gast= und Kaffeehäusern herumschwärmte,
und während dieser wenigen Monate nicht nur sein ganzes
schon früher besessenes Vermögen von etwas über 200 fl.
C. M. durchbrachte, sondern endlich in den letzten zehn
Wochen so entblößt von Subsistenzmitteln war, daß er
seine Kleidungsstücke nach und nach verkaufte oder ver-
pfändete, eine Menge kleiner Schulden contrahirte, sein
Quartiergeld von wochentlichen 24 kr. C. M. schon durch
10 Wochen nicht mehr bezahlen konnte und sich von sei-
nem Bruder, einem Kellner, mit der Kost aushalten
lassen mußte.

Daß er sich am Thatorte zur Zeit des Diebstahles der
Pfeife befunden habe, gab er zu, läugnete jedoch, in der
[Ende Spaltensatz]

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div type="jPoliticalNews" n="3">
            <p><pb facs="#f0006" n="3852"/><fw type="pageNum" place="top">3852</fw><cb type="start"/>
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-<lb/>
ster Herrn Grafen v. Hartig, zur Uebergabe der Be-<lb/>
glaubigungsschreiben ihrer resp. Souveraine Audienz er-<lb/>
theilt. Die drei Gesandten hatten an dem Tage ihrer<lb/>
Audienz die Ehre, den hier anwesenden Mitgliedern des<lb/>
großherzogl. Hauses vorgestellt und zur großherzogl. Mit-<lb/>
tagstafel gezogen zu werden.</p>
          </div><lb/>
          <div type="jPoliticalNews" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Braunschweig</hi>, 11. Dec. Jn der heutigen Si-<lb/>
tzung der Abgeordneten=Versammlung stand die Regie-<lb/>
rungs=Proposition, betreffend die Verpflegungskosten des<lb/>
Truppencorps im vorjährigen Feldzuge in Schleswig, auf<lb/>
der Tagesordnung. Auf Hollandt's Antrag wurde beschlos-<lb/>
sen, dem zustimmenden Schreiben an die Regierung hin-<lb/>
zuzufügen, die Versammlung setze voraus, daß die den<lb/>
Herzogthümern zu erstattenden Verpflegungsgelder in der<lb/>
Weise gezahlt würden, daß sie der Statthalterschaft, und<lb/>
nicht etwa der Dänischen Regierung, zu Gute kommen<lb/>
würden.</p><lb/>
            <p>Der vorgelegte Staatshaushaltsetat für 1851 ergibt<lb/>
eine Einnahme und Ausgabe von 1.346.000 Thalern<lb/>
( 14000 Thaler mehr als 1840 ) .</p>
          </div><lb/>
          <div type="jPoliticalNews" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Kiel</hi>, 12. December. Die Landesversammlung hat<lb/>
in der gestrigen und vorgestrigen Sitzung mit der Prü-<lb/>
fung der Rechnungsablage für die Finanzverwaltung im<lb/>
Jahre 1849 sich beschäftigt, welche Prüfung, wie der<lb/>
Bericht des Ausschusses zeigt, sowohl hinsichtlich der Ord-<lb/>
nung in der Verwaltung, als des Ueberschusses, an Be-<lb/>
trag 3.067.935 Mark, ein günstiges Ergebniß geliefert<lb/>
hat. Es betrug nämlich die Einnahme: 25.675.127 Mark<lb/>
9 1 / 2 Schilling, die Ausgabe: 22.607.191 Mark11 1 / 4<lb/>
Schilling, folglich am Schlusse des Rechnungs=Jahres<lb/>
1849 Ueberschuß: 3.067.935 Mark14 1 / 4 Schilling. Die<lb/>
Bemerkungen des Ausschusses betrafen nur unerhebliche<lb/>
Puncte.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung<lb/>
wurde der Antrag des Ausschusses: Die Landesversamm-<lb/>
lung wolle dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die<lb/>
Aufhebung der Stempelpapier=Abgabe, ihre Genehmi-<lb/>
gung ertheilen, mit 63 gegen 7 Stimmen angenommen.</p>
          </div><lb/>
          <div type="jArticle" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Hamburg</hi>, 10. December. Dem Sechziger=Col-<lb/>
legium lag gestern eine Senats=Proposition vor, der zu<lb/>
Folge sich Hamburg an den Paßkartenverein Preußen<lb/>
anschließen soll. Es soll diese Einrichtung schon mit<lb/>
dem 1. Jänner 1851 ins Leben treten.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Gestern Abend entdeckte unsere Polizei eine Schnei-<lb/>
derverschwörung, welche nichts anders bezweckte, als<lb/>
sämmtliche Kleidermagazine zu zerstören. Veranlassung<lb/>
zu dieser Verschwörung gab besonders das neu errichtete<lb/>
Etablissement von Levy und Sohn aus Manchester. Man<lb/>
war eben gestern in der Schneiderherberge mitten in den<lb/>
Verhandlungen, als die Polizei mit dem Herbergsvater<lb/>
in der Versammlung erschien. Die Verschworenen, welche<lb/>
ihre Pläne durchschaut sahen, wollten sich nicht ohne<lb/>
weiteres der Polizei überliefern, es entstand ein großar-<lb/>
tiger Tumult und eine Schlägerei, welche die Verwun-<lb/>
dung des Herbergsvaters und mehrerer Polizeibeamten<lb/>
im Gefolge hatte. Von den Schneidern wurden gleich-<lb/>
falls mehrere verwundet und verhaftet.</p>
          </div><lb/>
          <div type="jArticle" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Bremen</hi>, 13. December. Bürgermeister Smidt<lb/>
feiert heute den Tag, an welchem er vor 50 Jahren zum<lb/>
Mitgliebe des Bremer Senats gewählt worden ist.</p>
          </div><lb/>
          <div type="jPoliticalNews" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Frankfurt</hi>, 11. Dec. Die hiesige gesetzgebende<lb/>
Versammlung eröffnete ihre heutige Sitzung mit einer<lb/>
Mittheilung h. Senats, welche die Dauer der Sitzun-<lb/>
gen um 6 Wochen verlängert. Die endliche Redaction<lb/>
des Gesetzentwurfs über Wich, Einfriedigungen und Fur-<lb/>
chenwege in den beiden Gemarkungen von Frankfurt<lb/>
und Sachsenhausen, wird verlesen und angenommen.<lb/>
Ein Antrag des Mitgliedes Henrich, um geeignete<lb/>
polizeiliche Vorschriften bei dem Bau von Sommer-<lb/>
bierkellern, wird an den Senat überwiesen. Die Com-<lb/>
mission wegen Nachverwilligung von 20.000 fl. auf<lb/>
die Rubrik des Generalstatus exigentiä von 1850, für<lb/>
unvorhergesehene Ausgaben, stattet ihren Bericht ab, und<lb/>
trägt auf Bewilligung der begehrten Summe an. Der<lb/>
Antrag wird genehmigt. Ein weiterer Bericht derselben<lb/>
Commission empfiehlt die nachträgliche Regulirung des<lb/>
Generalstatus exigentiä von 1849, der ein Deficit von<lb/>
ungefähr 45.000 fl. herausstellt. Dabei spricht die Com-<lb/>
mission den Wunsch aus, den Senat zu ersuchen, für zweck-<lb/>
mäßige Abänderungen in der Feuerversicherungs=Anstalt<lb/>
die geeigneten Vorlagen zu machen. Die Anträge der<lb/>
Commission werden genehmigt. Der Senat legt ei-<lb/>
nen Gesetzentwurf über die Steuerausscheidung auf<lb/>
die Landgemeinden und die an dieselben zu leistenden<lb/>
Beiträge zu Schul= und Armenanstalten vor, derselbe<lb/>
wird an eine Commission verwiesen. Der letzte Gegen-<lb/>
stand, den Commissionsbericht über die ordentlichen und<lb/>
außerordentlichen Abgaben für die Steuerperiode 1851<lb/>
bis 1853 einschließlich betreffend, wird verlesen. Das<lb/>
Präsidium trägt bei der Weitläufigkeit der Actenstücke<lb/><cb n="2"/>
darauf an, die Berathung erst in nächster Sitzung zu<lb/>
beginnen, was angenommen wird.</p>
          </div>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head> <hi rendition="#fr">Frankreich.</hi> </head><lb/>
          <div type="jVarious" n="3">
            <p><hi rendition="#fr">Paris</hi>, 12. Dec. Jn der heutigen Sitzung der<lb/>
National=Versammlung wird der Gesetzvorschlag von<lb/>
Saint Priest gegen die Wucherei einer dritten Berathung<lb/>
unter worfen. Die bestehende Gesetzgebung über die Wu-<lb/>
cherei ( Gesetz vom 3. Sept. 1807 ) ist zu unbestimmt,<lb/>
indem sie bloß die Gewohnheit der Wucherei bestraft<lb/>
und das Vergehen der Wucherei selbst nicht scharf genug<lb/>
definirt. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, will Saint<lb/>
Priest die Wucherei definirt wissen als ein Uebereinkom-<lb/>
men irgend welcher Art, dessen Zweck ist, das Jnteresse<lb/>
des dargeliehenen Capitals über den gesetzlichen Zinsfuß<lb/>
( 5 und 6pCt. ) hinaus zu bringen. Sodann schlägt Saint<lb/>
Priest verschiedene Strafbestimmungen gegen die Wucherei<lb/>
vor. L<hi rendition="#aq">é</hi>on Faucher bekämpft den Vorschlag aus ver-<lb/>
schiedenen Gesichtspuncten. Er sieht in demselben einen<lb/>
Widerspruch mit den politischen Einrichtigungen Frank-<lb/>
reichs und fragt: Soll man in einem Lande, wo alle Bür-<lb/>
ger für fähig gehalten werden, an der Regierung Theil zu<lb/>
nehmen, dieselben nicht für einsichtsvoll und stark genug hal-<lb/>
ten, ihre eigenen Jnteressen zu stipuliren? Er führt fer-<lb/>
ner an, daß in den Ländern, wo strenge Wuchergesetze<lb/>
bestanden haben, der Zinsfuß stets höher gewesen ist, als<lb/>
in den Ländern, wo dies nicht der Fall war, weil solche<lb/>
Gesetze die Concurrenz vermindern, ohne darum Wucher-<lb/>
geschäfte ganz unmöglich machen zu können. Sodann hebt<lb/>
er den Widerspruch hervor, der darin liegt, daß der Zins-<lb/>
fuß für Privatpersonen absolut beschränkt werden solle,<lb/>
während der Staat zu 7 pCt. und mehr borge, die Pfand-<lb/>
häuser zu 10, 12 und 18 pCt. leihen u. s. w. Das beste<lb/>
Mittel zur Unterdrückung der Wucherei sieht L<hi rendition="#aq">é</hi>on Fau-<lb/>
cher in der Einrichtung von großen Credit=Anstalten, auf<lb/>
die er in naher Zukunft hofft, während er aber von dem<lb/>
in Rede stehenden Gesetz nichts anders als Hemmung des<lb/>
Credits erwarten kann. Mathieu ( de la Drome ) wundert<lb/>
sich, daß die Oekonomisten, wie L<hi rendition="#aq">é</hi>on Faucher, bei der<lb/>
Wucherei die Freiheit predigen, während sie sonst zu<lb/>
allen Zwangsmaßregeln die Hand bieten, und bekämpft<lb/>
die Wucherei als die bloße Freiheit zum Betrügen und<lb/>
Berauben seines Nächsten. Boinvilliers hebt die Schwie-<lb/>
rigkeiten und Uebelstände der Ausführung des in Rede ste-<lb/>
henden Gesetzes hervor und glaubt, das beste Mittel, das<lb/>
Capital wohlfeiler zu machen, sei die Befestigung der<lb/>
politischen Jnstitutionen und der Regierung. Paillet, Aus-<lb/>
schuß=Berichterstatter, einer der ersten Advocaten von<lb/>
Paris, hält seine Conclusionen gegen L<hi rendition="#aq">é</hi>on Faucher und<lb/>
Boinvilliers aufrecht und kündigt an, daß Savoye ein<lb/>
Amendement, wonach jeder Schuldner das Recht haben<lb/>
sollte, seinen Gläubiger nach Belieben wegen Wuchers<lb/>
zu belangen, was jedem unehrlichen Schuldner gestattet<lb/>
hätte, die Zahlung durch Prozesse hinauszuschieben,<lb/>
zurückgenommen hat. Er erwähnt dabei, daß die An-<lb/>
nahme dieses Amendements, welches von den Gegnern<lb/>
des Gesetzes bei der zweiten Berathung persider Weise<lb/>
unterstützt wurde, die dem Gesetze günstige Majorität<lb/>
geschwächt hatte, und hofft daher, daß diese in ihrer<lb/>
ursprünglichen Stärke sich wieder finden werde. Der ge-<lb/>
wesene Finanz=Minister Passy, zur Schule der Oekono-<lb/>
misten gehörig, bekämpft die Einmischung des Gesetzes<lb/>
in die Verkehrs=Freiheit, und will höchstens die Beibe-<lb/>
haltung der bestehenden Gesetzgebung über die Wucherei<lb/>
zugeben Auch Odilon Barrot hatte im Laufe der Debat-<lb/>
ten das Wort verlangt, um gegen das Gesetz über die<lb/>
Wucherei zu sprechen; die Discussion wird aber durch<lb/>
den Schluß der Sitzung unterbrochen.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Der Preußische Gesandte, Graf Hatzfeldt, hat<lb/>
dem Präsidenten der Republik die Antwort seines Königs<lb/>
auf das Abberufungsschreiben von Persigny's übergeben.<lb/>
Poujade, der Französische Vertreter in den Donau=Für-<lb/>
stenthümern, ist vom Präsidenten der Republik in einer<lb/>
besondern Audienz empfangen worden.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Der &#x201E;Moniteur&#x201C; enthält wieder zahlreiche Ordens-<lb/>
verleihungen der Ehrenlegion. Unter den neu ernannten<lb/>
Officieren bemerkt man von Persigny, wegen seiner Spe-<lb/>
cial=Mission zu Berlin, so wie die Gesandten in Athen<lb/>
und Brüssel.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Der Antrag von Lefranc's auf Feststellung der Re-<lb/>
sultate des neuen Wahlgesetzes ist nicht zurückgezogen.<lb/>
Gegen den Commissionsbeschluß, welcher ihn verwirft,<lb/>
werden die Generale Cavaignac und Lamoricisre sprechen.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Gegen die Journale &#x201E;L' Jnt<hi rendition="#aq">é</hi>r<hi rendition="#aq">ê</hi>t public&#x201C;, &#x201E;L'Echo du<lb/>
Nord&#x201C;, &#x201E;La Revue de la Marne&#x201C;, &#x201E; R<hi rendition="#aq">é</hi>publicain du Nord&#x201C;,<lb/>
&#x201E;National&#x201C; und &#x201E;Estafette&#x201C; hatten die Journale &#x201E; Con-<lb/>
stitutionnel &#x201C;, &#x201E;Pays&#x201C; und &#x201E;Patrie&#x201C; eine Verläumdungs-<lb/>
klage erhoben, weil dieselben behaupteten und zu beweisen<lb/>
suchten, daß jedes der drei letztgenannten Bonapartisti-<lb/>
schen Blätter vom Elys<hi rendition="#aq">é</hi>e Geldunterstützung bezöge. Die<lb/>
Summen waren bestimmt angeführt. Der Gerichtshof<lb/>
sprach gestern die angeklagten Blätter los und verurtheilte<lb/>
&#x201E;Constitutionnel&#x201C;, &#x201E;Pays&#x201C; und &#x201E;Patrie&#x201C; in die Kosten.<lb/><cb n="3"/>
Der &#x201E;Constitutionnel&#x201C; sagt, der Staatsanwalt habe sich<lb/>
vergeblich bemüht, ein gegentheiliges Urtheil zu erwirken.<lb/>
&#x201E;Wir denken,&#x201C; fügt er hinzu, &#x201E;das Gesetz gelte für Schrift-<lb/>
steller nicht mehr, nach weniger, als für andere Bürger.&#x201C;<lb/>
Beide Journale appelliren. Die &#x201E;Patrie&#x201C; erwähnt des<lb/>
Urtheils gar nicht.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Der Kriegs=Minister hat mittelst Circulars den<lb/>
Divisions=Generalen befohlen, keinem Soldaten einen<lb/>
Urlaub zum Besuche der Special=Militärschule zu ge-<lb/>
statten, bevor er zwei Jahre in activem Dienste ge-<lb/>
standen.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Ein Decret des Präsidenten der Republik schafft<lb/>
zwei Ehrentitel für das Unterrichtswesen: den eines<lb/>
Officiers der Akademie, dem als Abzeichen eine blau<lb/>
und weiß gestickte Palme entspricht, und den eines Of-<lb/>
ficiers des öffentlichen Unterrichts, dem eine silberne<lb/>
Palme entspricht. Die Titel=, Uniform= und Ordens-<lb/>
Sucht der Franzosen ist wirklich außerordentlich groß.</p><lb/>
            <p>&#x2014; Der Cassationshof hat sein Endurtheil in der<lb/>
Angelegenheit Cabei's, der von dem Zucht=Polizeige-<lb/>
richt wegen Betrügereien verurtheilt worden ist, aber-<lb/>
mals vertagt, da derselbe aus Amerika, wo er sich<lb/>
gegenwärtig aufhält, wegen dieser Angelegenheit hieher<lb/>
kommen will.</p>
          </div>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#fr">Oeffentliche Gerichts=Verhandlungen.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <p>Der interessanteste von den Straffällen, welche am<lb/>
Dinstag den 10ten bei dem k. k. Bezirksgerichte <hi rendition="#g">Leo-<lb/>
poldstadt</hi> unter dem Vorsitze des Herrn Landesgerichts-<lb/>
Assessors <hi rendition="#g">Schwarz</hi> verhandelt worden sind, war jener<lb/>
in Betreff des wegen Diebstahls einer Meerschaumpfeife<lb/>
im Schätzungswerthe von 9 fl. C. M. angeklagten va-<lb/>
cirenden Kellners Joseph Sch. Dem Packmeister der<lb/>
Nordbahn, Herrn <hi rendition="#g">Leiter,</hi> war am 2. d. M. Abends<lb/>
zwischen 1 / 2 8 bis 8 Uhr, während er in dem <hi rendition="#g">Neger-<lb/>
le</hi> 'schen Kaffeehause in der Leopoldstadt Billard spielte,<lb/>
aus einer Seitentasche seines Ueberrockes, welchen er<lb/>
auf einen Nagel nächst dem Billard gehängt hatte, die<lb/>
fragliche Pfeife gestohlen worden, ohne daß sich auch nur<lb/>
eine Spur des Thäters hätte ermitteln lassen.</p><lb/>
          <p>Vier Tage darauf begegnete er zufällig in der Roth-<lb/>
gasse vor der daselbst befindlichen Pfeifenhandlung einen<lb/>
Mann mit der gestohlenen Pfeife, welchen er sofort an-<lb/>
hielt, der sich aber auswies, daß er die Pfeife dort so<lb/>
eben gekauft hatte.</p><lb/>
          <p>Die weiteren Erhebungen der Polizeibehörde führten<lb/>
dahin, festzustellen, daß die Pfeife bereits in der vierten<lb/>
Hand war; jeder Besitzer wies sich über seinen Vormann<lb/>
aus, bis auf den Angeklagten, welcher jeden Diebstahl<lb/>
in Abrede stellend, behauptete, er habe die Pfeife am<lb/>
2. d. M. Abends um8 1 / 4 Uhr von einem ihm ganz un-<lb/>
bekannten Jsraeliten in dem sogenannten Ungarischen<lb/>
Kaffeehause nächst der Ferdinandsbrücke um 4 fl. 30 kr.<lb/>
C. M. gekauft, hiezu seine ganze &#x2014; durch Verpfändung<lb/>
eines Rockes erworbene &#x2014; Barschaft bis auf 30 kr. C. M.<lb/>
verwendet, die Pfeife jedoch schon am Morgen darauf<lb/>
dem vac. Kellner T. um denselben Preis aus Noth verkauft.</p><lb/>
          <p>Uebrigens gestand er, daß er am 2. d. M. Abends ge-<lb/>
gen 8 Uhr in Gesellschaft eines zweiten ihm unbekannten<lb/>
Burschen im <hi rendition="#g">Negerle</hi> 'schen Kaffeehause als Gast ge-<lb/>
wesen sei.</p><lb/>
          <p>Bei diesen Angaben blieb der Angeklagte auch während<lb/>
der öffentlichen Verhandlung unerschütterlich stehen.</p><lb/>
          <p>Mit sichtlicher Spannung nahm er bei dem sehr ein-<lb/>
dringlichen Specialverhöre jede Frage auf, antwortete<lb/>
zwar mit vorsichtiger Zurückhaltung, aber ohne Befan-<lb/>
genheit, und seine ganze äußere Haltung deutete auf das<lb/>
innere Bewußtsein der Schuld. Die Findigkeit seiner Ant-<lb/>
worten, das sichere, ja gewandte Auftreten bei seiner Ver-<lb/>
theidigung waren überraschend.</p><lb/>
          <p>Aus der Verhandlung ergaben sich folgende weitere<lb/>
Verdachtsgründe wider ihn, die er unter verschmitztem<lb/>
Lächeln und stets schlagfertig zu entkräften versuchte: Er-<lb/>
hoben wurde nämlich durch mehrere Belastungszeugen,<lb/>
daß er ein leichtsinniger Mensch sei, seit 31. Juli d. J.<lb/>
gar nichts gearbeitet oder verdient habe, trotzdem die<lb/>
ganze Zeit in Gast= und Kaffeehäusern herumschwärmte,<lb/>
und während dieser wenigen Monate nicht nur sein ganzes<lb/>
schon früher besessenes Vermögen von etwas über 200 fl.<lb/>
C. M. durchbrachte, sondern endlich in den letzten zehn<lb/>
Wochen so entblößt von Subsistenzmitteln war, daß er<lb/>
seine Kleidungsstücke nach und nach verkaufte oder ver-<lb/>
pfändete, eine Menge kleiner Schulden contrahirte, sein<lb/>
Quartiergeld von wochentlichen 24 kr. C. M. schon durch<lb/>
10 Wochen nicht mehr bezahlen konnte und sich von sei-<lb/>
nem Bruder, einem Kellner, mit der Kost aushalten<lb/>
lassen mußte.</p><lb/>
          <p>Daß er sich am Thatorte zur Zeit des Diebstahles der<lb/>
Pfeife befunden habe, gab er zu, läugnete jedoch, in der<lb/><cb type="end"/>
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[3852/0006] 3852 außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- ster Herrn Grafen v. Hartig, zur Uebergabe der Be- glaubigungsschreiben ihrer resp. Souveraine Audienz er- theilt. Die drei Gesandten hatten an dem Tage ihrer Audienz die Ehre, den hier anwesenden Mitgliedern des großherzogl. Hauses vorgestellt und zur großherzogl. Mit- tagstafel gezogen zu werden. Braunschweig, 11. Dec. Jn der heutigen Si- tzung der Abgeordneten=Versammlung stand die Regie- rungs=Proposition, betreffend die Verpflegungskosten des Truppencorps im vorjährigen Feldzuge in Schleswig, auf der Tagesordnung. Auf Hollandt's Antrag wurde beschlos- sen, dem zustimmenden Schreiben an die Regierung hin- zuzufügen, die Versammlung setze voraus, daß die den Herzogthümern zu erstattenden Verpflegungsgelder in der Weise gezahlt würden, daß sie der Statthalterschaft, und nicht etwa der Dänischen Regierung, zu Gute kommen würden. Der vorgelegte Staatshaushaltsetat für 1851 ergibt eine Einnahme und Ausgabe von 1.346.000 Thalern ( 14000 Thaler mehr als 1840 ) . Kiel, 12. December. Die Landesversammlung hat in der gestrigen und vorgestrigen Sitzung mit der Prü- fung der Rechnungsablage für die Finanzverwaltung im Jahre 1849 sich beschäftigt, welche Prüfung, wie der Bericht des Ausschusses zeigt, sowohl hinsichtlich der Ord- nung in der Verwaltung, als des Ueberschusses, an Be- trag 3.067.935 Mark, ein günstiges Ergebniß geliefert hat. Es betrug nämlich die Einnahme: 25.675.127 Mark 9 1 / 2 Schilling, die Ausgabe: 22.607.191 Mark11 1 / 4 Schilling, folglich am Schlusse des Rechnungs=Jahres 1849 Ueberschuß: 3.067.935 Mark14 1 / 4 Schilling. Die Bemerkungen des Ausschusses betrafen nur unerhebliche Puncte. — Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung wurde der Antrag des Ausschusses: Die Landesversamm- lung wolle dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Stempelpapier=Abgabe, ihre Genehmi- gung ertheilen, mit 63 gegen 7 Stimmen angenommen. Hamburg, 10. December. Dem Sechziger=Col- legium lag gestern eine Senats=Proposition vor, der zu Folge sich Hamburg an den Paßkartenverein Preußen anschließen soll. Es soll diese Einrichtung schon mit dem 1. Jänner 1851 ins Leben treten. — Gestern Abend entdeckte unsere Polizei eine Schnei- derverschwörung, welche nichts anders bezweckte, als sämmtliche Kleidermagazine zu zerstören. Veranlassung zu dieser Verschwörung gab besonders das neu errichtete Etablissement von Levy und Sohn aus Manchester. Man war eben gestern in der Schneiderherberge mitten in den Verhandlungen, als die Polizei mit dem Herbergsvater in der Versammlung erschien. Die Verschworenen, welche ihre Pläne durchschaut sahen, wollten sich nicht ohne weiteres der Polizei überliefern, es entstand ein großar- tiger Tumult und eine Schlägerei, welche die Verwun- dung des Herbergsvaters und mehrerer Polizeibeamten im Gefolge hatte. Von den Schneidern wurden gleich- falls mehrere verwundet und verhaftet. Bremen, 13. December. Bürgermeister Smidt feiert heute den Tag, an welchem er vor 50 Jahren zum Mitgliebe des Bremer Senats gewählt worden ist. Frankfurt, 11. Dec. Die hiesige gesetzgebende Versammlung eröffnete ihre heutige Sitzung mit einer Mittheilung h. Senats, welche die Dauer der Sitzun- gen um 6 Wochen verlängert. Die endliche Redaction des Gesetzentwurfs über Wich, Einfriedigungen und Fur- chenwege in den beiden Gemarkungen von Frankfurt und Sachsenhausen, wird verlesen und angenommen. Ein Antrag des Mitgliedes Henrich, um geeignete polizeiliche Vorschriften bei dem Bau von Sommer- bierkellern, wird an den Senat überwiesen. Die Com- mission wegen Nachverwilligung von 20.000 fl. auf die Rubrik des Generalstatus exigentiä von 1850, für unvorhergesehene Ausgaben, stattet ihren Bericht ab, und trägt auf Bewilligung der begehrten Summe an. Der Antrag wird genehmigt. Ein weiterer Bericht derselben Commission empfiehlt die nachträgliche Regulirung des Generalstatus exigentiä von 1849, der ein Deficit von ungefähr 45.000 fl. herausstellt. Dabei spricht die Com- mission den Wunsch aus, den Senat zu ersuchen, für zweck- mäßige Abänderungen in der Feuerversicherungs=Anstalt die geeigneten Vorlagen zu machen. Die Anträge der Commission werden genehmigt. Der Senat legt ei- nen Gesetzentwurf über die Steuerausscheidung auf die Landgemeinden und die an dieselben zu leistenden Beiträge zu Schul= und Armenanstalten vor, derselbe wird an eine Commission verwiesen. Der letzte Gegen- stand, den Commissionsbericht über die ordentlichen und außerordentlichen Abgaben für die Steuerperiode 1851 bis 1853 einschließlich betreffend, wird verlesen. Das Präsidium trägt bei der Weitläufigkeit der Actenstücke darauf an, die Berathung erst in nächster Sitzung zu beginnen, was angenommen wird. Frankreich. Paris, 12. Dec. Jn der heutigen Sitzung der National=Versammlung wird der Gesetzvorschlag von Saint Priest gegen die Wucherei einer dritten Berathung unter worfen. Die bestehende Gesetzgebung über die Wu- cherei ( Gesetz vom 3. Sept. 1807 ) ist zu unbestimmt, indem sie bloß die Gewohnheit der Wucherei bestraft und das Vergehen der Wucherei selbst nicht scharf genug definirt. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, will Saint Priest die Wucherei definirt wissen als ein Uebereinkom- men irgend welcher Art, dessen Zweck ist, das Jnteresse des dargeliehenen Capitals über den gesetzlichen Zinsfuß ( 5 und 6pCt. ) hinaus zu bringen. Sodann schlägt Saint Priest verschiedene Strafbestimmungen gegen die Wucherei vor. Léon Faucher bekämpft den Vorschlag aus ver- schiedenen Gesichtspuncten. Er sieht in demselben einen Widerspruch mit den politischen Einrichtigungen Frank- reichs und fragt: Soll man in einem Lande, wo alle Bür- ger für fähig gehalten werden, an der Regierung Theil zu nehmen, dieselben nicht für einsichtsvoll und stark genug hal- ten, ihre eigenen Jnteressen zu stipuliren? Er führt fer- ner an, daß in den Ländern, wo strenge Wuchergesetze bestanden haben, der Zinsfuß stets höher gewesen ist, als in den Ländern, wo dies nicht der Fall war, weil solche Gesetze die Concurrenz vermindern, ohne darum Wucher- geschäfte ganz unmöglich machen zu können. Sodann hebt er den Widerspruch hervor, der darin liegt, daß der Zins- fuß für Privatpersonen absolut beschränkt werden solle, während der Staat zu 7 pCt. und mehr borge, die Pfand- häuser zu 10, 12 und 18 pCt. leihen u. s. w. Das beste Mittel zur Unterdrückung der Wucherei sieht Léon Fau- cher in der Einrichtung von großen Credit=Anstalten, auf die er in naher Zukunft hofft, während er aber von dem in Rede stehenden Gesetz nichts anders als Hemmung des Credits erwarten kann. Mathieu ( de la Drome ) wundert sich, daß die Oekonomisten, wie Léon Faucher, bei der Wucherei die Freiheit predigen, während sie sonst zu allen Zwangsmaßregeln die Hand bieten, und bekämpft die Wucherei als die bloße Freiheit zum Betrügen und Berauben seines Nächsten. Boinvilliers hebt die Schwie- rigkeiten und Uebelstände der Ausführung des in Rede ste- henden Gesetzes hervor und glaubt, das beste Mittel, das Capital wohlfeiler zu machen, sei die Befestigung der politischen Jnstitutionen und der Regierung. Paillet, Aus- schuß=Berichterstatter, einer der ersten Advocaten von Paris, hält seine Conclusionen gegen Léon Faucher und Boinvilliers aufrecht und kündigt an, daß Savoye ein Amendement, wonach jeder Schuldner das Recht haben sollte, seinen Gläubiger nach Belieben wegen Wuchers zu belangen, was jedem unehrlichen Schuldner gestattet hätte, die Zahlung durch Prozesse hinauszuschieben, zurückgenommen hat. Er erwähnt dabei, daß die An- nahme dieses Amendements, welches von den Gegnern des Gesetzes bei der zweiten Berathung persider Weise unterstützt wurde, die dem Gesetze günstige Majorität geschwächt hatte, und hofft daher, daß diese in ihrer ursprünglichen Stärke sich wieder finden werde. Der ge- wesene Finanz=Minister Passy, zur Schule der Oekono- misten gehörig, bekämpft die Einmischung des Gesetzes in die Verkehrs=Freiheit, und will höchstens die Beibe- haltung der bestehenden Gesetzgebung über die Wucherei zugeben Auch Odilon Barrot hatte im Laufe der Debat- ten das Wort verlangt, um gegen das Gesetz über die Wucherei zu sprechen; die Discussion wird aber durch den Schluß der Sitzung unterbrochen. — Der Preußische Gesandte, Graf Hatzfeldt, hat dem Präsidenten der Republik die Antwort seines Königs auf das Abberufungsschreiben von Persigny's übergeben. Poujade, der Französische Vertreter in den Donau=Für- stenthümern, ist vom Präsidenten der Republik in einer besondern Audienz empfangen worden. — Der „Moniteur“ enthält wieder zahlreiche Ordens- verleihungen der Ehrenlegion. Unter den neu ernannten Officieren bemerkt man von Persigny, wegen seiner Spe- cial=Mission zu Berlin, so wie die Gesandten in Athen und Brüssel. — Der Antrag von Lefranc's auf Feststellung der Re- sultate des neuen Wahlgesetzes ist nicht zurückgezogen. Gegen den Commissionsbeschluß, welcher ihn verwirft, werden die Generale Cavaignac und Lamoricisre sprechen. — Gegen die Journale „L' Jntérêt public“, „L'Echo du Nord“, „La Revue de la Marne“, „ Républicain du Nord“, „National“ und „Estafette“ hatten die Journale „ Con- stitutionnel “, „Pays“ und „Patrie“ eine Verläumdungs- klage erhoben, weil dieselben behaupteten und zu beweisen suchten, daß jedes der drei letztgenannten Bonapartisti- schen Blätter vom Elysée Geldunterstützung bezöge. Die Summen waren bestimmt angeführt. Der Gerichtshof sprach gestern die angeklagten Blätter los und verurtheilte „Constitutionnel“, „Pays“ und „Patrie“ in die Kosten. Der „Constitutionnel“ sagt, der Staatsanwalt habe sich vergeblich bemüht, ein gegentheiliges Urtheil zu erwirken. „Wir denken,“ fügt er hinzu, „das Gesetz gelte für Schrift- steller nicht mehr, nach weniger, als für andere Bürger.“ Beide Journale appelliren. Die „Patrie“ erwähnt des Urtheils gar nicht. — Der Kriegs=Minister hat mittelst Circulars den Divisions=Generalen befohlen, keinem Soldaten einen Urlaub zum Besuche der Special=Militärschule zu ge- statten, bevor er zwei Jahre in activem Dienste ge- standen. — Ein Decret des Präsidenten der Republik schafft zwei Ehrentitel für das Unterrichtswesen: den eines Officiers der Akademie, dem als Abzeichen eine blau und weiß gestickte Palme entspricht, und den eines Of- ficiers des öffentlichen Unterrichts, dem eine silberne Palme entspricht. Die Titel=, Uniform= und Ordens- Sucht der Franzosen ist wirklich außerordentlich groß. — Der Cassationshof hat sein Endurtheil in der Angelegenheit Cabei's, der von dem Zucht=Polizeige- richt wegen Betrügereien verurtheilt worden ist, aber- mals vertagt, da derselbe aus Amerika, wo er sich gegenwärtig aufhält, wegen dieser Angelegenheit hieher kommen will. Oeffentliche Gerichts=Verhandlungen. Der interessanteste von den Straffällen, welche am Dinstag den 10ten bei dem k. k. Bezirksgerichte Leo- poldstadt unter dem Vorsitze des Herrn Landesgerichts- Assessors Schwarz verhandelt worden sind, war jener in Betreff des wegen Diebstahls einer Meerschaumpfeife im Schätzungswerthe von 9 fl. C. M. angeklagten va- cirenden Kellners Joseph Sch. Dem Packmeister der Nordbahn, Herrn Leiter, war am 2. d. M. Abends zwischen 1 / 2 8 bis 8 Uhr, während er in dem Neger- le 'schen Kaffeehause in der Leopoldstadt Billard spielte, aus einer Seitentasche seines Ueberrockes, welchen er auf einen Nagel nächst dem Billard gehängt hatte, die fragliche Pfeife gestohlen worden, ohne daß sich auch nur eine Spur des Thäters hätte ermitteln lassen. Vier Tage darauf begegnete er zufällig in der Roth- gasse vor der daselbst befindlichen Pfeifenhandlung einen Mann mit der gestohlenen Pfeife, welchen er sofort an- hielt, der sich aber auswies, daß er die Pfeife dort so eben gekauft hatte. Die weiteren Erhebungen der Polizeibehörde führten dahin, festzustellen, daß die Pfeife bereits in der vierten Hand war; jeder Besitzer wies sich über seinen Vormann aus, bis auf den Angeklagten, welcher jeden Diebstahl in Abrede stellend, behauptete, er habe die Pfeife am 2. d. M. Abends um8 1 / 4 Uhr von einem ihm ganz un- bekannten Jsraeliten in dem sogenannten Ungarischen Kaffeehause nächst der Ferdinandsbrücke um 4 fl. 30 kr. C. M. gekauft, hiezu seine ganze — durch Verpfändung eines Rockes erworbene — Barschaft bis auf 30 kr. C. M. verwendet, die Pfeife jedoch schon am Morgen darauf dem vac. Kellner T. um denselben Preis aus Noth verkauft. Uebrigens gestand er, daß er am 2. d. M. Abends ge- gen 8 Uhr in Gesellschaft eines zweiten ihm unbekannten Burschen im Negerle 'schen Kaffeehause als Gast ge- wesen sei. Bei diesen Angaben blieb der Angeklagte auch während der öffentlichen Verhandlung unerschütterlich stehen. Mit sichtlicher Spannung nahm er bei dem sehr ein- dringlichen Specialverhöre jede Frage auf, antwortete zwar mit vorsichtiger Zurückhaltung, aber ohne Befan- genheit, und seine ganze äußere Haltung deutete auf das innere Bewußtsein der Schuld. Die Findigkeit seiner Ant- worten, das sichere, ja gewandte Auftreten bei seiner Ver- theidigung waren überraschend. Aus der Verhandlung ergaben sich folgende weitere Verdachtsgründe wider ihn, die er unter verschmitztem Lächeln und stets schlagfertig zu entkräften versuchte: Er- hoben wurde nämlich durch mehrere Belastungszeugen, daß er ein leichtsinniger Mensch sei, seit 31. Juli d. J. gar nichts gearbeitet oder verdient habe, trotzdem die ganze Zeit in Gast= und Kaffeehäusern herumschwärmte, und während dieser wenigen Monate nicht nur sein ganzes schon früher besessenes Vermögen von etwas über 200 fl. C. M. durchbrachte, sondern endlich in den letzten zehn Wochen so entblößt von Subsistenzmitteln war, daß er seine Kleidungsstücke nach und nach verkaufte oder ver- pfändete, eine Menge kleiner Schulden contrahirte, sein Quartiergeld von wochentlichen 24 kr. C. M. schon durch 10 Wochen nicht mehr bezahlen konnte und sich von sei- nem Bruder, einem Kellner, mit der Kost aushalten lassen mußte. Daß er sich am Thatorte zur Zeit des Diebstahles der Pfeife befunden habe, gab er zu, läugnete jedoch, in der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850/6
Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850, S. 3852. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850/6>, abgerufen am 16.07.2024.