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Wiener Zeitung. Nr. 278. [Wien], 21. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] vember 1850 die Frage bezüglich der Anstellung der Un-
terlehrer der definitiven Erledigung zugeführt worden ist.

h ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Anton Zeindl-
hofer,
um Rücksichtsnahme wegen Aufhebung seiner
Verpflichtungen gegen den abgetretenen Schullehrer Ma-
thias Westermayer. Der Bittsteller wird an die
competente Schulbehörde gewiesen.

i ) Ueber das Magistrats=Referat betreffs des Gesuches
der Gemeinde Strozzengrund um Zumiethung eines
neuen Lehrzimmers in der Schule des Lehrers Strauß
Nr. 5 daselbst.

Dieses Ansuchen wird auf den Grund der hierwegen
bereits früher gefaßten Gemeinderathsbeschlüsse zurück-
gewiesen.

k ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Georg Gold-
mann
in Zwischenbrücken, um Anweisung eines fixen
Gehaltes.

Dieses Gesuch wird dem Magistrate zur vorläufigen
Erhebung und Berichterstattung überwiesen, dem Ge-
suchsteller aber in Rücksicht seiner Dürftigkeit eine einst-
weilige Unterstützung von 50 fl. bewilliget.

l ) Ueber das Gesuch des Joseph Gollner, Schul-
lehrers in der Brigittenau, um Einreihung in die Ge-
haltsstufe der Oberlehrer Wiens.

Demselben wird nach dem Antrage Dr. Leopold Neu-
manns
bis zur definitiven Entscheidung der Frage, in
welche Gehaltsstufe der Bittsteller einzutreten haben werde
ein provisorischer Gehalt von 400 fl. C. M. gegen die
bei allen Oberlehrern Wiens bestehende Verpflichtung
zur Verrechnung und Abführung der eingehenden Schul-
gelder angewiesen.

Schluß der Sitzung um9 1 / 2 Uhr.

    Der Vorstand     Der Schriftführer
Dr. Seiller m/p.     A. Winter m/p.



CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Berlin, 19. Nov. Nach der "D. Reform" sind
Depeschen des Russischen Cabinetes eingegangen, welche
erwarten ließen, daß Rußland in der Deutschen Frage
seinen Einfluß auf Oesterreich nicht zum Nachtheil Preu-
ßens gebrauchen werde.

Hanau, 18. Nov. Den Directoren und Mitgliedern
des hiesigen Obergerichts, welche der angeordneten Stäm-
pelerhebung fortdauernd Renitenz entgegen stellen, sind je
15--20 Mann Executions=Truppen in ihre Häuser gelegt
worden.

Turin, 17. Nov. Ein aus 30 Artikeln bestehender
Gesetzesentwurf, wodurch Depositen= und Leihcassen defi-
nitiv constituirt werden, aus welchen Provinzen, Ge-
meinde=Repräsentanzen und gemeinnützige Jnstitute Dar-
lehen entnehmen können, ist so eben von der Kammer an-
genommen worden.

Rom, 13. Oct. Die Armee soll nach einem neuen
Systeme organisirt werden.



Kronländer.

Agram, 18. November. Die heutige "Agr. Ztg."
meldet, nach einer angeblich im dienstlichen Wege gestern
nach Agram gelangten Nachricht des Omer Pascha aus
Serrajewo sei der Sultan vergiftet worden.

Die Mittheilung erscheint in mehr als einer Beziehung
unwahrscheinlich und auf einem Jrrthume, namentlich
was den Umstand betrifft, daß Omer Pascha der Be-
richterstatter sei, zu beruhen. Es ist wohl möglich, daß
das Gerücht eines Attentates gegen den Sultan in einem
dienstlich nach Agram erstatteten Berichte von einem
Gränzorte her Platz gefunden hat -- ( ein Gerücht, wel-
ches in den angränzenden Türkischen Provinzen nach Lage
der dortigen Verhältnisse leicht absichtlich in Umlauf ge-
setzt worden sein kann ) es muß jedoch bestimmt in Zwei-
fel gezogen werden, daß die von der "Agr. Ztg." ge-
brauchte Fassung, welche das Gerücht in eine von Omer
Pascha nach Agram zugesendete Mittheilung verwandelt,
die richtige sei.

Prag, 18. November. Heute 11 Uhr Vormittags
fand die feierliche Eröffnung der Handelskammer für den
Prag=Pardubitzer Kreis Statt. Se. Exc. der Herr
Statthalter eröffnete dieselbe mit einer dem Zwecke an-
passenden gehaltvollen Rede. Nach ihm ergriff der lan-
desfürstliche Commissär Rieger das Wort, welcher ge-
genwärtig provisorisch mit der Leitung der Statthalterei-
Section für Handel und Gewerbe betraut ist. Beant-
wortet wurden diese beiden Ansprachen von dem Aeltesten
der Versammlung, F. X. Brosche, welcher den Dank
[Spaltenumbruch] für diese neue und gewiß in der Zukunft segensreich wir-
kende Jnstitution aussprach. Nach ihm richtete Herr J.
B. Riedel an Se. Exc. den Herrn Statthalter die
Bitte, dem Herrn Handels=Minister für alle bis jetzt ins
Leben gerufenen Jnstitutionen zur Förderung des Han-
dels und der Gewerbe den Dank der Versammlung mit-
zutheilen.

-- Jn Folge einer auf der Nordbahn Statt gehabten
Entgleisung der Maschine des am gestrigen Abende von
Wien abgegangenen Wien=Prager Postzuges fuhr letzterer
am heutigen Morgen um 5 Uhr, also mit einer Verspä-
tung von 3 Stunden, von Brünn ab. Mittlerweile mußte
aus Brünn ein Separatzug nach Pardubitz abgesendet
werden. Unmittelbar vor dem Einfahrtswechsel der Sta-
tion Blansko erreichte ihn der Postzug und stieß an die
über den Wechsel hinausreichenden Wagen dieses Zuges an,
in Folge dessen die Maschine und der angereihte Gepäcks-
wagen des Postzuges, ferner der leere Signalwagen und
zwei mit Rüstwagen beladene Equipagewagen von dem
Separatzuge beschädigt wurden. -- Weder eine Verletzung
der Reisenden des Postzuges, noch der Begleitungsmann-
schaft vom Separatzuge oder des Zugsbegleitungs=Per-
sonals ist zu beklagen. Die Veranlassung dieses Unfalles
wird der unterlassenen Signalisirung des mit einem
Theile über den Wechsel herausreichenden Separatzuges
beigemessen.     ( C. Bl. a. B. )

-- Gestern wurde die vom hiesigen Meistercollegium
veranstaltete Gewerbeausstellung eröffnet.

Czernowitz, 4. November. Zu Folge militärge-
richtlichen Erkenntnisses ist Joseph Gadzinski aus
Krasnoillo, ausgetretener Kanzlist des Magistrats Kutty,
derzeit von Winkelschreiberei und dem Erträgnisse seiner
Wirthschaft lebend, wegen majestätsbeleidigender Aeuße-
rungen zu 3monatlichem einfachen Arreste, da er zur Tra-
gung von Eisen nach dem ärztlichen Zeugnisse nicht geeig-
net ist, verurtheilt, und dieses Erkenntniß nach erfolg-
ter Bestätigung mit dem Beisatze in Vollzug gesetzt wor-
den, daß Gadzinski wegen seiner besondern Gefähr-
lichkeit für die öffentliche Ruhe und Ordnung nach über-
standener Strafe der Straf=Compagnie in Komorn ein-
zureihen ist.

Krakau, 17. November. Auch hier hat sich die
Handels= und Jndustrie=Kammer constituirt und ihre
erste Sitzung im ehemaligen Senatssaale abgehalten.
Dieselbe eröffnete der Präsident des Administrations-
rathes, Michalowski, mit einer kurzen Anrede an
die Versammlung. Sodann ersuchte er den Baumeister
Tanner, die Functionen des Vorsitzenden als Alters-
Präsident zu übernehmen. Man schritt sodann zur Wahl
des Präsidenten und Vice=Präsidenten. Zum ersteren
wurde der hiesige Banquier W. Kirchmayer, zum
Vice=Präsidenten der Gutsbesitzer und Papierfabrikant
Marszalkiewicz aus Galizien durch Stimmenmehr-
heit erwählt. Sobald diese beiden Wahlen von der
Regierung ihre Bestätigung erhalten haben, wird die
Kammer ihre Arbeiten beginnen.

Linz, 17. November. Jn dem Bezirke Grein ( im
Kronlande Oesterreich ob der Enns ) sind die Vorarbeiten
für die von Sr. Majestät jüngst anbefohlene Recruti-
rung vollendet; Losung und Stellung finden am 20sten
d. M. in Grein Statt. -- Jm Bezirke Kirchdorf des-
selben Kronlandes wird die Losung und Stellung am
25sten d. M. vor sich gehen.

Mailand, 16. November. Der "G. di Milano"
zu folge sind die Schulen an der Akademie der schönen
Künste in diesem Jahre nicht nur von Schülern aus dem
Jnlande, sondern auch von Schweizern und Piemonte-
sen, welche in Folge eines besondern Erlasses dem Unter-
richte ebenfalls unentgeltlich beiwohnen dürfen, sehr stark
besucht.



Deutschland.

Berlin, 18. November. Se. Majestät der König
hat nach Meldung des "Preuß. Staatsanzeigers" den
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-
ster der Französischen Republik bei dem k. Preuß. Hof-
lager, von Persigny, am 17ten Mittag im Schlosse zu
Potsdam in einer Privat=Audienz empfangen und aus den
Händen desselben das Schreiben des Präsidenten der
Französischen Republik entgegengenommen, wodurch er
von dem hiesigen Gesandtpenosten abberufen worden ist.

-- Se. Majestät der König hat seinen General=Adju-
tanten, den General der Cavallerie, Grafen v. Nostitz,
zum Gesandten in außerordentlicher Mission bei Sr. Ma-
jestät dem Könige von Hannover ernannt.

Dresden, 16. November. Jn der heutigen Sitzung
der ersten Kammer wurde durch Amtshauptmann v. Bie-
dermann die ständische Schrift in Betreff des Entwurfs
eines Gesetzes zu Aufhebung des Gesetzes vom 18. No-
vember 1848, die provisorische Einrichtung des Straf-
[Spaltenumbruch] verfahrens bei Preßvergehen und dergleichen betreffend,
vorgetragen und von der Kammer nach Form und Jn-
halt genehmigt. Hierauf wurde der Tagesordnung gemäß
in der Berathung des Berichts der ersten Deputation,
den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen den Miß-
brauch der Presse betreffend, fortgefahren, und kam man
heute damit zu Ende. Man begann bei §. 31 des Ent-
wurfs; derselbe bestimmt, daß dem Verleger und Dru-
cker unter gewissen Voraussetzungen auf 1 Jahr, und bei
wiederholter Bestrafung für immer der Geschäftsbetrieb
entzogen werden kann. Der Zweck dieses so wie des vor-
hergehenden Paragraphen besteht darin, den Staat und
die Gesammtheit seiner Angehörigen gegen solche Heraus-
geber, Redacteure, Verleger und Drucker zu schützen,
welche sogar durch wiederholte Criminalstrafen nicht da-
von abznbringen sind, die Presse zur Verübung von
Verbrechen zu benutzen. Dem Abgeordneten Bürgermei-
ster Müller scheinen die Bestimmungen dieses Pa-
ragraphen, selbst in der von der Deputation im Ein-
verständniß mit der Staatsregierung vorgeschlagenen
milderen Fassung noch zu weit zu gehen und na-
mentlich glaubt er in denselben eine Art Präventiv-
maßregel erblicken zu müssen. Se. königl. Hoheit Prinz
Johann ist anderer Ansicht; es liege, meint derselbe, in
der Natur der Sache, daß Repressivmaßregeln in ge-
wisser Hinsicht den Charakter von Präventivmaßregeln
tragen müßten. Auch Superintendent Dr. Großmann
erhebt gegen die Bestimmungen des §. 31 mehrere Be-
denken. Es scheint ihm mit der Gerechtigkeit nicht ver-
einbar, ein Verbrechen zweimal zu bestrafen; der Miß-
brauch gebe noch nicht das Recht, den Gebrauch ganz zu
verbieten; es komme ihm die Vorschrift des Paragra-
phen vor, wie das " aqua et igni interdicere " der Rö-
mer, d. h. in den Bann thun, und endlich stehe dem
Staate nicht die Befugniß zu, über die Gewerbetrei-
benden eine Art Disciplinargewalt auszuüben. Den Miß-
brauch der Presse wolle er aber nicht im Entferntesten in
Schutz nehmen, und er würde sich z. B. ganz damit ein-
verstanden erklären, daß die Strafbestimmungen noch
verschärft würden. Secretär v. Polenz hält dem vorher-
gehenden Sprecher ein, daß das gleiche Verfahren bereits
gegen andere Classen von Gewerbetreibenden, z. B. Aerzte,
Advocaten eintrete, und Staats=Minister v. Friesen
macht ihm bemerklich, daß es sich in dem vorliegenden
Falle keinesweges um eine zweimalige Bestrafung, son-
dern nur darum handle, denjenigen, welcher von seinem
Gewerbe einen staatsgefährlichen Gebrauch mache, daran
zu hindern. Der vorliegende Paragraph sei übrigens
aus dem Baierischen Preßgesetz entlehnt, und in dieses
erst durch einen Antrag der dortigen Kammern selbst hin-
eingekommen; Beweis genug, daß hier wirklich ein prac-
tisches Bedürfniß vorliege.

Schließlich wurde §. 31 in der von der Deputation im
Nachberichte vorgeschlagenen mildern Fassung gegen 2
Stimmen angenommen. Die nächsten sieben Paragraphe
wurden, mit Ausnahme des §. 37 ohne Debatte, nach
dem Wortlaute der Regierungsvorlage angenommen. Zu
§. 37 brachte nämlich unter Bezugnahme auf die Peti-
tion der Leipziger Commissionäre Herr Superintendent
Dr. Großmann einen Antrag des Jnhalts ein, daß die
Staatsregierung ermächtigt werden solle. das vorliegende
Gesetz für den Augenblick noch zurückzuhalten, und es
erst dann zu publiciren, wenn entweder in den größeren
Nachbarstaaten mit einem solchen vorangegangen worden
sei oder wenn bis zu dem nächsten Landtage die Bestre-
bungen, ein allgemeines Deutsches Preßgesetz zu Stande
zu bringen, keine Aussicht auf Erfolg haben sollten.

Die Gründe für diesen Antrag findet der Herr Antrag-
steller 1 ) in der Beschaffenheit des Gesetzes, denn der
Begriff des Preßvergehens sei in demselben nicht festge-
stellt, und man habe überhaupt noch keine Kritik Unbe-
theiligter über dasselbe gehört; 2 ) in dem Umstande, daß
der Leipziger Buchhandel einer gewissen Vorbereitungs-
zeit für die Jnnehaltung des Gesetzes bedürfe und 3 ) in
der Stellung Sachsens in Deutschland. Die Tragweite
des Gesetzes lasse sich noch gar nicht ermessen, weßhalb
man erst Erfahrungen sammeln müsse, was man um so
eher thun könne, da ja durch Anwendung der Verordnung
vom 3. Juni d. J. dem Mißbrauche vorgebeugt werde.
Da der obige Antrag zahlreiche Unterstützung in der
Kammer findet, so stellte Se. königliche Hoheit Prinz
Johann den Antrag auf geheime Berathung des
Gegenstandes. Es finden sich noch vier Mitglieder,
die sich dem Vorschlage anschließen, und so wurde be-
schlossen, vorerst auch die Frage in geheimer Sitzung zu
besprechen, ob der Großmann'sche Antrag überhaupt in
geheimer Sitzung berathen werden solle oder nicht. Vor-
erst wurde aber mit Namensaufruf über den ganzen Ge-
setzentwurf abgestimmt und derselbe einstimmig angenom-
men. Alsdann erledigte die Kammer noch den Bericht
ihrer ersten Deputation über das königl. Decret vom
31. October, den ständischen Archivar betreffend. Be-
kanntlich ist der von den Kammern von 1849 zum stän-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] vember 1850 die Frage bezüglich der Anstellung der Un-
terlehrer der definitiven Erledigung zugeführt worden ist.

h ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Anton Zeindl-
hofer,
um Rücksichtsnahme wegen Aufhebung seiner
Verpflichtungen gegen den abgetretenen Schullehrer Ma-
thias Westermayer. Der Bittsteller wird an die
competente Schulbehörde gewiesen.

i ) Ueber das Magistrats=Referat betreffs des Gesuches
der Gemeinde Strozzengrund um Zumiethung eines
neuen Lehrzimmers in der Schule des Lehrers Strauß
Nr. 5 daselbst.

Dieses Ansuchen wird auf den Grund der hierwegen
bereits früher gefaßten Gemeinderathsbeschlüsse zurück-
gewiesen.

k ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Georg Gold-
mann
in Zwischenbrücken, um Anweisung eines fixen
Gehaltes.

Dieses Gesuch wird dem Magistrate zur vorläufigen
Erhebung und Berichterstattung überwiesen, dem Ge-
suchsteller aber in Rücksicht seiner Dürftigkeit eine einst-
weilige Unterstützung von 50 fl. bewilliget.

l ) Ueber das Gesuch des Joseph Gollner, Schul-
lehrers in der Brigittenau, um Einreihung in die Ge-
haltsstufe der Oberlehrer Wiens.

Demselben wird nach dem Antrage Dr. Leopold Neu-
manns
bis zur definitiven Entscheidung der Frage, in
welche Gehaltsstufe der Bittsteller einzutreten haben werde
ein provisorischer Gehalt von 400 fl. C. M. gegen die
bei allen Oberlehrern Wiens bestehende Verpflichtung
zur Verrechnung und Abführung der eingehenden Schul-
gelder angewiesen.

Schluß der Sitzung um9 1 / 2 Uhr.

    Der Vorstand     Der Schriftführer
Dr. Seiller m/p.     A. Winter m/p.



CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Berlin, 19. Nov. Nach der „D. Reform“ sind
Depeschen des Russischen Cabinetes eingegangen, welche
erwarten ließen, daß Rußland in der Deutschen Frage
seinen Einfluß auf Oesterreich nicht zum Nachtheil Preu-
ßens gebrauchen werde.

Hanau, 18. Nov. Den Directoren und Mitgliedern
des hiesigen Obergerichts, welche der angeordneten Stäm-
pelerhebung fortdauernd Renitenz entgegen stellen, sind je
15—20 Mann Executions=Truppen in ihre Häuser gelegt
worden.

Turin, 17. Nov. Ein aus 30 Artikeln bestehender
Gesetzesentwurf, wodurch Depositen= und Leihcassen defi-
nitiv constituirt werden, aus welchen Provinzen, Ge-
meinde=Repräsentanzen und gemeinnützige Jnstitute Dar-
lehen entnehmen können, ist so eben von der Kammer an-
genommen worden.

Rom, 13. Oct. Die Armee soll nach einem neuen
Systeme organisirt werden.



Kronländer.

Agram, 18. November. Die heutige „Agr. Ztg.“
meldet, nach einer angeblich im dienstlichen Wege gestern
nach Agram gelangten Nachricht des Omer Pascha aus
Serrajewo sei der Sultan vergiftet worden.

Die Mittheilung erscheint in mehr als einer Beziehung
unwahrscheinlich und auf einem Jrrthume, namentlich
was den Umstand betrifft, daß Omer Pascha der Be-
richterstatter sei, zu beruhen. Es ist wohl möglich, daß
das Gerücht eines Attentates gegen den Sultan in einem
dienstlich nach Agram erstatteten Berichte von einem
Gränzorte her Platz gefunden hat — ( ein Gerücht, wel-
ches in den angränzenden Türkischen Provinzen nach Lage
der dortigen Verhältnisse leicht absichtlich in Umlauf ge-
setzt worden sein kann ) es muß jedoch bestimmt in Zwei-
fel gezogen werden, daß die von der „Agr. Ztg.“ ge-
brauchte Fassung, welche das Gerücht in eine von Omer
Pascha nach Agram zugesendete Mittheilung verwandelt,
die richtige sei.

Prag, 18. November. Heute 11 Uhr Vormittags
fand die feierliche Eröffnung der Handelskammer für den
Prag=Pardubitzer Kreis Statt. Se. Exc. der Herr
Statthalter eröffnete dieselbe mit einer dem Zwecke an-
passenden gehaltvollen Rede. Nach ihm ergriff der lan-
desfürstliche Commissär Rieger das Wort, welcher ge-
genwärtig provisorisch mit der Leitung der Statthalterei-
Section für Handel und Gewerbe betraut ist. Beant-
wortet wurden diese beiden Ansprachen von dem Aeltesten
der Versammlung, F. X. Brosche, welcher den Dank
[Spaltenumbruch] für diese neue und gewiß in der Zukunft segensreich wir-
kende Jnstitution aussprach. Nach ihm richtete Herr J.
B. Riedel an Se. Exc. den Herrn Statthalter die
Bitte, dem Herrn Handels=Minister für alle bis jetzt ins
Leben gerufenen Jnstitutionen zur Förderung des Han-
dels und der Gewerbe den Dank der Versammlung mit-
zutheilen.

— Jn Folge einer auf der Nordbahn Statt gehabten
Entgleisung der Maschine des am gestrigen Abende von
Wien abgegangenen Wien=Prager Postzuges fuhr letzterer
am heutigen Morgen um 5 Uhr, also mit einer Verspä-
tung von 3 Stunden, von Brünn ab. Mittlerweile mußte
aus Brünn ein Separatzug nach Pardubitz abgesendet
werden. Unmittelbar vor dem Einfahrtswechsel der Sta-
tion Blansko erreichte ihn der Postzug und stieß an die
über den Wechsel hinausreichenden Wagen dieses Zuges an,
in Folge dessen die Maschine und der angereihte Gepäcks-
wagen des Postzuges, ferner der leere Signalwagen und
zwei mit Rüstwagen beladene Equipagewagen von dem
Separatzuge beschädigt wurden. — Weder eine Verletzung
der Reisenden des Postzuges, noch der Begleitungsmann-
schaft vom Separatzuge oder des Zugsbegleitungs=Per-
sonals ist zu beklagen. Die Veranlassung dieses Unfalles
wird der unterlassenen Signalisirung des mit einem
Theile über den Wechsel herausreichenden Separatzuges
beigemessen.     ( C. Bl. a. B. )

— Gestern wurde die vom hiesigen Meistercollegium
veranstaltete Gewerbeausstellung eröffnet.

Czernowitz, 4. November. Zu Folge militärge-
richtlichen Erkenntnisses ist Joseph Gadzinski aus
Krasnoillo, ausgetretener Kanzlist des Magistrats Kutty,
derzeit von Winkelschreiberei und dem Erträgnisse seiner
Wirthschaft lebend, wegen majestätsbeleidigender Aeuße-
rungen zu 3monatlichem einfachen Arreste, da er zur Tra-
gung von Eisen nach dem ärztlichen Zeugnisse nicht geeig-
net ist, verurtheilt, und dieses Erkenntniß nach erfolg-
ter Bestätigung mit dem Beisatze in Vollzug gesetzt wor-
den, daß Gadzinski wegen seiner besondern Gefähr-
lichkeit für die öffentliche Ruhe und Ordnung nach über-
standener Strafe der Straf=Compagnie in Komorn ein-
zureihen ist.

Krakau, 17. November. Auch hier hat sich die
Handels= und Jndustrie=Kammer constituirt und ihre
erste Sitzung im ehemaligen Senatssaale abgehalten.
Dieselbe eröffnete der Präsident des Administrations-
rathes, Michalowski, mit einer kurzen Anrede an
die Versammlung. Sodann ersuchte er den Baumeister
Tanner, die Functionen des Vorsitzenden als Alters-
Präsident zu übernehmen. Man schritt sodann zur Wahl
des Präsidenten und Vice=Präsidenten. Zum ersteren
wurde der hiesige Banquier W. Kirchmayer, zum
Vice=Präsidenten der Gutsbesitzer und Papierfabrikant
Marszalkiewicz aus Galizien durch Stimmenmehr-
heit erwählt. Sobald diese beiden Wahlen von der
Regierung ihre Bestätigung erhalten haben, wird die
Kammer ihre Arbeiten beginnen.

Linz, 17. November. Jn dem Bezirke Grein ( im
Kronlande Oesterreich ob der Enns ) sind die Vorarbeiten
für die von Sr. Majestät jüngst anbefohlene Recruti-
rung vollendet; Losung und Stellung finden am 20sten
d. M. in Grein Statt. — Jm Bezirke Kirchdorf des-
selben Kronlandes wird die Losung und Stellung am
25sten d. M. vor sich gehen.

Mailand, 16. November. Der „G. di Milano“
zu folge sind die Schulen an der Akademie der schönen
Künste in diesem Jahre nicht nur von Schülern aus dem
Jnlande, sondern auch von Schweizern und Piemonte-
sen, welche in Folge eines besondern Erlasses dem Unter-
richte ebenfalls unentgeltlich beiwohnen dürfen, sehr stark
besucht.



Deutschland.

Berlin, 18. November. Se. Majestät der König
hat nach Meldung des „Preuß. Staatsanzeigers“ den
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-
ster der Französischen Republik bei dem k. Preuß. Hof-
lager, von Persigny, am 17ten Mittag im Schlosse zu
Potsdam in einer Privat=Audienz empfangen und aus den
Händen desselben das Schreiben des Präsidenten der
Französischen Republik entgegengenommen, wodurch er
von dem hiesigen Gesandtpenosten abberufen worden ist.

— Se. Majestät der König hat seinen General=Adju-
tanten, den General der Cavallerie, Grafen v. Nostitz,
zum Gesandten in außerordentlicher Mission bei Sr. Ma-
jestät dem Könige von Hannover ernannt.

Dresden, 16. November. Jn der heutigen Sitzung
der ersten Kammer wurde durch Amtshauptmann v. Bie-
dermann die ständische Schrift in Betreff des Entwurfs
eines Gesetzes zu Aufhebung des Gesetzes vom 18. No-
vember 1848, die provisorische Einrichtung des Straf-
[Spaltenumbruch] verfahrens bei Preßvergehen und dergleichen betreffend,
vorgetragen und von der Kammer nach Form und Jn-
halt genehmigt. Hierauf wurde der Tagesordnung gemäß
in der Berathung des Berichts der ersten Deputation,
den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen den Miß-
brauch der Presse betreffend, fortgefahren, und kam man
heute damit zu Ende. Man begann bei §. 31 des Ent-
wurfs; derselbe bestimmt, daß dem Verleger und Dru-
cker unter gewissen Voraussetzungen auf 1 Jahr, und bei
wiederholter Bestrafung für immer der Geschäftsbetrieb
entzogen werden kann. Der Zweck dieses so wie des vor-
hergehenden Paragraphen besteht darin, den Staat und
die Gesammtheit seiner Angehörigen gegen solche Heraus-
geber, Redacteure, Verleger und Drucker zu schützen,
welche sogar durch wiederholte Criminalstrafen nicht da-
von abznbringen sind, die Presse zur Verübung von
Verbrechen zu benutzen. Dem Abgeordneten Bürgermei-
ster Müller scheinen die Bestimmungen dieses Pa-
ragraphen, selbst in der von der Deputation im Ein-
verständniß mit der Staatsregierung vorgeschlagenen
milderen Fassung noch zu weit zu gehen und na-
mentlich glaubt er in denselben eine Art Präventiv-
maßregel erblicken zu müssen. Se. königl. Hoheit Prinz
Johann ist anderer Ansicht; es liege, meint derselbe, in
der Natur der Sache, daß Repressivmaßregeln in ge-
wisser Hinsicht den Charakter von Präventivmaßregeln
tragen müßten. Auch Superintendent Dr. Großmann
erhebt gegen die Bestimmungen des §. 31 mehrere Be-
denken. Es scheint ihm mit der Gerechtigkeit nicht ver-
einbar, ein Verbrechen zweimal zu bestrafen; der Miß-
brauch gebe noch nicht das Recht, den Gebrauch ganz zu
verbieten; es komme ihm die Vorschrift des Paragra-
phen vor, wie das „ aqua et igni interdicere “ der Rö-
mer, d. h. in den Bann thun, und endlich stehe dem
Staate nicht die Befugniß zu, über die Gewerbetrei-
benden eine Art Disciplinargewalt auszuüben. Den Miß-
brauch der Presse wolle er aber nicht im Entferntesten in
Schutz nehmen, und er würde sich z. B. ganz damit ein-
verstanden erklären, daß die Strafbestimmungen noch
verschärft würden. Secretär v. Polenz hält dem vorher-
gehenden Sprecher ein, daß das gleiche Verfahren bereits
gegen andere Classen von Gewerbetreibenden, z. B. Aerzte,
Advocaten eintrete, und Staats=Minister v. Friesen
macht ihm bemerklich, daß es sich in dem vorliegenden
Falle keinesweges um eine zweimalige Bestrafung, son-
dern nur darum handle, denjenigen, welcher von seinem
Gewerbe einen staatsgefährlichen Gebrauch mache, daran
zu hindern. Der vorliegende Paragraph sei übrigens
aus dem Baierischen Preßgesetz entlehnt, und in dieses
erst durch einen Antrag der dortigen Kammern selbst hin-
eingekommen; Beweis genug, daß hier wirklich ein prac-
tisches Bedürfniß vorliege.

Schließlich wurde §. 31 in der von der Deputation im
Nachberichte vorgeschlagenen mildern Fassung gegen 2
Stimmen angenommen. Die nächsten sieben Paragraphe
wurden, mit Ausnahme des §. 37 ohne Debatte, nach
dem Wortlaute der Regierungsvorlage angenommen. Zu
§. 37 brachte nämlich unter Bezugnahme auf die Peti-
tion der Leipziger Commissionäre Herr Superintendent
Dr. Großmann einen Antrag des Jnhalts ein, daß die
Staatsregierung ermächtigt werden solle. das vorliegende
Gesetz für den Augenblick noch zurückzuhalten, und es
erst dann zu publiciren, wenn entweder in den größeren
Nachbarstaaten mit einem solchen vorangegangen worden
sei oder wenn bis zu dem nächsten Landtage die Bestre-
bungen, ein allgemeines Deutsches Preßgesetz zu Stande
zu bringen, keine Aussicht auf Erfolg haben sollten.

Die Gründe für diesen Antrag findet der Herr Antrag-
steller 1 ) in der Beschaffenheit des Gesetzes, denn der
Begriff des Preßvergehens sei in demselben nicht festge-
stellt, und man habe überhaupt noch keine Kritik Unbe-
theiligter über dasselbe gehört; 2 ) in dem Umstande, daß
der Leipziger Buchhandel einer gewissen Vorbereitungs-
zeit für die Jnnehaltung des Gesetzes bedürfe und 3 ) in
der Stellung Sachsens in Deutschland. Die Tragweite
des Gesetzes lasse sich noch gar nicht ermessen, weßhalb
man erst Erfahrungen sammeln müsse, was man um so
eher thun könne, da ja durch Anwendung der Verordnung
vom 3. Juni d. J. dem Mißbrauche vorgebeugt werde.
Da der obige Antrag zahlreiche Unterstützung in der
Kammer findet, so stellte Se. königliche Hoheit Prinz
Johann den Antrag auf geheime Berathung des
Gegenstandes. Es finden sich noch vier Mitglieder,
die sich dem Vorschlage anschließen, und so wurde be-
schlossen, vorerst auch die Frage in geheimer Sitzung zu
besprechen, ob der Großmann'sche Antrag überhaupt in
geheimer Sitzung berathen werden solle oder nicht. Vor-
erst wurde aber mit Namensaufruf über den ganzen Ge-
setzentwurf abgestimmt und derselbe einstimmig angenom-
men. Alsdann erledigte die Kammer noch den Bericht
ihrer ersten Deputation über das königl. Decret vom
31. October, den ständischen Archivar betreffend. Be-
kanntlich ist der von den Kammern von 1849 zum stän-
[Ende Spaltensatz]

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[3519/0003] 3519 vember 1850 die Frage bezüglich der Anstellung der Un- terlehrer der definitiven Erledigung zugeführt worden ist. h ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Anton Zeindl- hofer, um Rücksichtsnahme wegen Aufhebung seiner Verpflichtungen gegen den abgetretenen Schullehrer Ma- thias Westermayer. Der Bittsteller wird an die competente Schulbehörde gewiesen. i ) Ueber das Magistrats=Referat betreffs des Gesuches der Gemeinde Strozzengrund um Zumiethung eines neuen Lehrzimmers in der Schule des Lehrers Strauß Nr. 5 daselbst. Dieses Ansuchen wird auf den Grund der hierwegen bereits früher gefaßten Gemeinderathsbeschlüsse zurück- gewiesen. k ) Ueber das Gesuch des Oberlehrers Georg Gold- mann in Zwischenbrücken, um Anweisung eines fixen Gehaltes. Dieses Gesuch wird dem Magistrate zur vorläufigen Erhebung und Berichterstattung überwiesen, dem Ge- suchsteller aber in Rücksicht seiner Dürftigkeit eine einst- weilige Unterstützung von 50 fl. bewilliget. l ) Ueber das Gesuch des Joseph Gollner, Schul- lehrers in der Brigittenau, um Einreihung in die Ge- haltsstufe der Oberlehrer Wiens. Demselben wird nach dem Antrage Dr. Leopold Neu- manns bis zur definitiven Entscheidung der Frage, in welche Gehaltsstufe der Bittsteller einzutreten haben werde ein provisorischer Gehalt von 400 fl. C. M. gegen die bei allen Oberlehrern Wiens bestehende Verpflichtung zur Verrechnung und Abführung der eingehenden Schul- gelder angewiesen. Schluß der Sitzung um9 1 / 2 Uhr. Der Vorstand Der Schriftführer Dr. Seiller m/p. A. Winter m/p. CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen. Berlin, 19. Nov. Nach der „D. Reform“ sind Depeschen des Russischen Cabinetes eingegangen, welche erwarten ließen, daß Rußland in der Deutschen Frage seinen Einfluß auf Oesterreich nicht zum Nachtheil Preu- ßens gebrauchen werde. Hanau, 18. Nov. Den Directoren und Mitgliedern des hiesigen Obergerichts, welche der angeordneten Stäm- pelerhebung fortdauernd Renitenz entgegen stellen, sind je 15—20 Mann Executions=Truppen in ihre Häuser gelegt worden. Turin, 17. Nov. Ein aus 30 Artikeln bestehender Gesetzesentwurf, wodurch Depositen= und Leihcassen defi- nitiv constituirt werden, aus welchen Provinzen, Ge- meinde=Repräsentanzen und gemeinnützige Jnstitute Dar- lehen entnehmen können, ist so eben von der Kammer an- genommen worden. Rom, 13. Oct. Die Armee soll nach einem neuen Systeme organisirt werden. Kronländer. Agram, 18. November. Die heutige „Agr. Ztg.“ meldet, nach einer angeblich im dienstlichen Wege gestern nach Agram gelangten Nachricht des Omer Pascha aus Serrajewo sei der Sultan vergiftet worden. Die Mittheilung erscheint in mehr als einer Beziehung unwahrscheinlich und auf einem Jrrthume, namentlich was den Umstand betrifft, daß Omer Pascha der Be- richterstatter sei, zu beruhen. Es ist wohl möglich, daß das Gerücht eines Attentates gegen den Sultan in einem dienstlich nach Agram erstatteten Berichte von einem Gränzorte her Platz gefunden hat — ( ein Gerücht, wel- ches in den angränzenden Türkischen Provinzen nach Lage der dortigen Verhältnisse leicht absichtlich in Umlauf ge- setzt worden sein kann ) es muß jedoch bestimmt in Zwei- fel gezogen werden, daß die von der „Agr. Ztg.“ ge- brauchte Fassung, welche das Gerücht in eine von Omer Pascha nach Agram zugesendete Mittheilung verwandelt, die richtige sei. Prag, 18. November. Heute 11 Uhr Vormittags fand die feierliche Eröffnung der Handelskammer für den Prag=Pardubitzer Kreis Statt. Se. Exc. der Herr Statthalter eröffnete dieselbe mit einer dem Zwecke an- passenden gehaltvollen Rede. Nach ihm ergriff der lan- desfürstliche Commissär Rieger das Wort, welcher ge- genwärtig provisorisch mit der Leitung der Statthalterei- Section für Handel und Gewerbe betraut ist. Beant- wortet wurden diese beiden Ansprachen von dem Aeltesten der Versammlung, F. X. Brosche, welcher den Dank für diese neue und gewiß in der Zukunft segensreich wir- kende Jnstitution aussprach. Nach ihm richtete Herr J. B. Riedel an Se. Exc. den Herrn Statthalter die Bitte, dem Herrn Handels=Minister für alle bis jetzt ins Leben gerufenen Jnstitutionen zur Förderung des Han- dels und der Gewerbe den Dank der Versammlung mit- zutheilen. — Jn Folge einer auf der Nordbahn Statt gehabten Entgleisung der Maschine des am gestrigen Abende von Wien abgegangenen Wien=Prager Postzuges fuhr letzterer am heutigen Morgen um 5 Uhr, also mit einer Verspä- tung von 3 Stunden, von Brünn ab. Mittlerweile mußte aus Brünn ein Separatzug nach Pardubitz abgesendet werden. Unmittelbar vor dem Einfahrtswechsel der Sta- tion Blansko erreichte ihn der Postzug und stieß an die über den Wechsel hinausreichenden Wagen dieses Zuges an, in Folge dessen die Maschine und der angereihte Gepäcks- wagen des Postzuges, ferner der leere Signalwagen und zwei mit Rüstwagen beladene Equipagewagen von dem Separatzuge beschädigt wurden. — Weder eine Verletzung der Reisenden des Postzuges, noch der Begleitungsmann- schaft vom Separatzuge oder des Zugsbegleitungs=Per- sonals ist zu beklagen. Die Veranlassung dieses Unfalles wird der unterlassenen Signalisirung des mit einem Theile über den Wechsel herausreichenden Separatzuges beigemessen. ( C. Bl. a. B. ) — Gestern wurde die vom hiesigen Meistercollegium veranstaltete Gewerbeausstellung eröffnet. Czernowitz, 4. November. Zu Folge militärge- richtlichen Erkenntnisses ist Joseph Gadzinski aus Krasnoillo, ausgetretener Kanzlist des Magistrats Kutty, derzeit von Winkelschreiberei und dem Erträgnisse seiner Wirthschaft lebend, wegen majestätsbeleidigender Aeuße- rungen zu 3monatlichem einfachen Arreste, da er zur Tra- gung von Eisen nach dem ärztlichen Zeugnisse nicht geeig- net ist, verurtheilt, und dieses Erkenntniß nach erfolg- ter Bestätigung mit dem Beisatze in Vollzug gesetzt wor- den, daß Gadzinski wegen seiner besondern Gefähr- lichkeit für die öffentliche Ruhe und Ordnung nach über- standener Strafe der Straf=Compagnie in Komorn ein- zureihen ist. Krakau, 17. November. Auch hier hat sich die Handels= und Jndustrie=Kammer constituirt und ihre erste Sitzung im ehemaligen Senatssaale abgehalten. Dieselbe eröffnete der Präsident des Administrations- rathes, Michalowski, mit einer kurzen Anrede an die Versammlung. Sodann ersuchte er den Baumeister Tanner, die Functionen des Vorsitzenden als Alters- Präsident zu übernehmen. Man schritt sodann zur Wahl des Präsidenten und Vice=Präsidenten. Zum ersteren wurde der hiesige Banquier W. Kirchmayer, zum Vice=Präsidenten der Gutsbesitzer und Papierfabrikant Marszalkiewicz aus Galizien durch Stimmenmehr- heit erwählt. Sobald diese beiden Wahlen von der Regierung ihre Bestätigung erhalten haben, wird die Kammer ihre Arbeiten beginnen. Linz, 17. November. Jn dem Bezirke Grein ( im Kronlande Oesterreich ob der Enns ) sind die Vorarbeiten für die von Sr. Majestät jüngst anbefohlene Recruti- rung vollendet; Losung und Stellung finden am 20sten d. M. in Grein Statt. — Jm Bezirke Kirchdorf des- selben Kronlandes wird die Losung und Stellung am 25sten d. M. vor sich gehen. Mailand, 16. November. Der „G. di Milano“ zu folge sind die Schulen an der Akademie der schönen Künste in diesem Jahre nicht nur von Schülern aus dem Jnlande, sondern auch von Schweizern und Piemonte- sen, welche in Folge eines besondern Erlasses dem Unter- richte ebenfalls unentgeltlich beiwohnen dürfen, sehr stark besucht. Deutschland. Berlin, 18. November. Se. Majestät der König hat nach Meldung des „Preuß. Staatsanzeigers“ den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- ster der Französischen Republik bei dem k. Preuß. Hof- lager, von Persigny, am 17ten Mittag im Schlosse zu Potsdam in einer Privat=Audienz empfangen und aus den Händen desselben das Schreiben des Präsidenten der Französischen Republik entgegengenommen, wodurch er von dem hiesigen Gesandtpenosten abberufen worden ist. — Se. Majestät der König hat seinen General=Adju- tanten, den General der Cavallerie, Grafen v. Nostitz, zum Gesandten in außerordentlicher Mission bei Sr. Ma- jestät dem Könige von Hannover ernannt. Dresden, 16. November. Jn der heutigen Sitzung der ersten Kammer wurde durch Amtshauptmann v. Bie- dermann die ständische Schrift in Betreff des Entwurfs eines Gesetzes zu Aufhebung des Gesetzes vom 18. No- vember 1848, die provisorische Einrichtung des Straf- verfahrens bei Preßvergehen und dergleichen betreffend, vorgetragen und von der Kammer nach Form und Jn- halt genehmigt. Hierauf wurde der Tagesordnung gemäß in der Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen den Miß- brauch der Presse betreffend, fortgefahren, und kam man heute damit zu Ende. Man begann bei §. 31 des Ent- wurfs; derselbe bestimmt, daß dem Verleger und Dru- cker unter gewissen Voraussetzungen auf 1 Jahr, und bei wiederholter Bestrafung für immer der Geschäftsbetrieb entzogen werden kann. Der Zweck dieses so wie des vor- hergehenden Paragraphen besteht darin, den Staat und die Gesammtheit seiner Angehörigen gegen solche Heraus- geber, Redacteure, Verleger und Drucker zu schützen, welche sogar durch wiederholte Criminalstrafen nicht da- von abznbringen sind, die Presse zur Verübung von Verbrechen zu benutzen. Dem Abgeordneten Bürgermei- ster Müller scheinen die Bestimmungen dieses Pa- ragraphen, selbst in der von der Deputation im Ein- verständniß mit der Staatsregierung vorgeschlagenen milderen Fassung noch zu weit zu gehen und na- mentlich glaubt er in denselben eine Art Präventiv- maßregel erblicken zu müssen. Se. königl. Hoheit Prinz Johann ist anderer Ansicht; es liege, meint derselbe, in der Natur der Sache, daß Repressivmaßregeln in ge- wisser Hinsicht den Charakter von Präventivmaßregeln tragen müßten. Auch Superintendent Dr. Großmann erhebt gegen die Bestimmungen des §. 31 mehrere Be- denken. Es scheint ihm mit der Gerechtigkeit nicht ver- einbar, ein Verbrechen zweimal zu bestrafen; der Miß- brauch gebe noch nicht das Recht, den Gebrauch ganz zu verbieten; es komme ihm die Vorschrift des Paragra- phen vor, wie das „ aqua et igni interdicere “ der Rö- mer, d. h. in den Bann thun, und endlich stehe dem Staate nicht die Befugniß zu, über die Gewerbetrei- benden eine Art Disciplinargewalt auszuüben. Den Miß- brauch der Presse wolle er aber nicht im Entferntesten in Schutz nehmen, und er würde sich z. B. ganz damit ein- verstanden erklären, daß die Strafbestimmungen noch verschärft würden. Secretär v. Polenz hält dem vorher- gehenden Sprecher ein, daß das gleiche Verfahren bereits gegen andere Classen von Gewerbetreibenden, z. B. Aerzte, Advocaten eintrete, und Staats=Minister v. Friesen macht ihm bemerklich, daß es sich in dem vorliegenden Falle keinesweges um eine zweimalige Bestrafung, son- dern nur darum handle, denjenigen, welcher von seinem Gewerbe einen staatsgefährlichen Gebrauch mache, daran zu hindern. Der vorliegende Paragraph sei übrigens aus dem Baierischen Preßgesetz entlehnt, und in dieses erst durch einen Antrag der dortigen Kammern selbst hin- eingekommen; Beweis genug, daß hier wirklich ein prac- tisches Bedürfniß vorliege. Schließlich wurde §. 31 in der von der Deputation im Nachberichte vorgeschlagenen mildern Fassung gegen 2 Stimmen angenommen. Die nächsten sieben Paragraphe wurden, mit Ausnahme des §. 37 ohne Debatte, nach dem Wortlaute der Regierungsvorlage angenommen. Zu §. 37 brachte nämlich unter Bezugnahme auf die Peti- tion der Leipziger Commissionäre Herr Superintendent Dr. Großmann einen Antrag des Jnhalts ein, daß die Staatsregierung ermächtigt werden solle. das vorliegende Gesetz für den Augenblick noch zurückzuhalten, und es erst dann zu publiciren, wenn entweder in den größeren Nachbarstaaten mit einem solchen vorangegangen worden sei oder wenn bis zu dem nächsten Landtage die Bestre- bungen, ein allgemeines Deutsches Preßgesetz zu Stande zu bringen, keine Aussicht auf Erfolg haben sollten. Die Gründe für diesen Antrag findet der Herr Antrag- steller 1 ) in der Beschaffenheit des Gesetzes, denn der Begriff des Preßvergehens sei in demselben nicht festge- stellt, und man habe überhaupt noch keine Kritik Unbe- theiligter über dasselbe gehört; 2 ) in dem Umstande, daß der Leipziger Buchhandel einer gewissen Vorbereitungs- zeit für die Jnnehaltung des Gesetzes bedürfe und 3 ) in der Stellung Sachsens in Deutschland. Die Tragweite des Gesetzes lasse sich noch gar nicht ermessen, weßhalb man erst Erfahrungen sammeln müsse, was man um so eher thun könne, da ja durch Anwendung der Verordnung vom 3. Juni d. J. dem Mißbrauche vorgebeugt werde. Da der obige Antrag zahlreiche Unterstützung in der Kammer findet, so stellte Se. königliche Hoheit Prinz Johann den Antrag auf geheime Berathung des Gegenstandes. Es finden sich noch vier Mitglieder, die sich dem Vorschlage anschließen, und so wurde be- schlossen, vorerst auch die Frage in geheimer Sitzung zu besprechen, ob der Großmann'sche Antrag überhaupt in geheimer Sitzung berathen werden solle oder nicht. Vor- erst wurde aber mit Namensaufruf über den ganzen Ge- setzentwurf abgestimmt und derselbe einstimmig angenom- men. Alsdann erledigte die Kammer noch den Bericht ihrer ersten Deputation über das königl. Decret vom 31. October, den ständischen Archivar betreffend. Be- kanntlich ist der von den Kammern von 1849 zum stän-

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 278. [Wien], 21. November 1850, S. 3519. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener278_1850/3>, abgerufen am 01.09.2024.