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Wiener Zeitung. Nr. 276. [Wien], 19. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] richtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen betreffend,
eröffnet. Präsident Dr. Haase führte in einer kurzen Reca-
pitulation die Gesichtspuncte vor, auf welche die Debatte in
der vorliegenden Angelegenheit sich zu erstrecken haben wer-
de; es seien dies a ) die von der 1sten Kammer angenommene
Vorlage der Regierung, nach welcher bis zum Eintritt
der neuen, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit begrün-
deten neuen Criwinal=Prozeßordnung das Gesetz vom
18. November 1848 ganz außer Wirksamkeit treten soll;
b ) der Antrag der Majorität der Deputation, nach wel-
chem das Gesetz vom 18. November nur in so weit abge-
ändert werden würde, daß an Stelle der Geschwornen
juristisch befähigte Richter treten und c ) der Antrag des
Separat=Votanten Secretär Scheibner, welcher das ge-
dachte Gesetz von 1848 bis zum Erscheinen der neuen
Criminal=Prozeßordnung unverändert fortbestehen las-
sen will.

Der Referent, Abgeordnete Vice=Präsident v. Criegern,
legte hierauf in klarer Uebersicht diejenigen Puncte noch-
mals dar, in welchen Majorität und Minorität der De-
putation übereinstimmen oder von einander abweichen.
Einverstanden sei die Deputation darüber, daß die
Schwurgerichte, wie sie aus dem Gesetze vom 18. No-
vember 1848 hervorgegangen, ihren Zweck nicht erreicht
hätten, mithin unzweckmäßig seien, daß dieses ungünstige
Resultat jedoch nicht aus dem Principe der Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit entsprungen sei, sondern seinen Grund
lediglich in dem Modus des Wahlgesetzes für die Ge-
schwornen habe. Jndem derselbe sodann die abweichenden
Ansichten der Majorität und Minorität dargelegt hatte,
führte er zugleich die Ansicht der Majorität, daß nämlich
eine Verbesserung der Strafrechtspflege bei Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit auch ohne Schwurgerichte sehr wohl
möglich sei, näher aus, und bemerkte dabei, daß das
Drängen nach Letzteren gewöhnlich mehr auf politische
Gründe, als auf den Wunsch einer wirklichen Verbesse-
rung der Rechtspflege begründet gewesen sei.

Der Abg. Haberkorn erklärt sich für die Ansicht des
Separatvotanten.

Dieser Ansicht traten im Laufe der Debatte auch die
Abgeordneten Riedel und Reichenbach bei.

Für die Regierungsvorlage und mithin für den Bei-
tritt zum Beschlusse der ersten Kammer verwende-
ten sich die Abgeordneten v. Zezschwitz, v. d. Planitz, der
sich dabei besonders auf den practischen Gesichtspunct
stützte, Unger, Zimmermann, v. Nostitz, v. d. Beck. Jm
Allgemeinen wurden von dieser Seite die in den Moti-
ven enthaltenen und bereits in der ersten Kammer dafür
geltend gemachten Gründe anerkannt und aufs neue her-
vorgehoben, und volles Vertrauen auf die Zusage der
Regierung an den Tag gelegt.

Das Majoritätsgutachten wurde besonders von dem
Referenten, Vice=Präsident von Criegern, warm verthei-
digt. Er wies zuvörderst nach, daß durch den Vorschlag
der Majorität, da Oeffentlichkeit und Mündlichkeit künf-
tig die Basis des Sächsischen Gerichtsverfahrens bilden
werden, keine Kosten hervorgerufen würden, wiewohl er
nicht in Abrede stellte, daß durch Annahme der Regie-
rungsvorlage eine Ersparniß gemacht werden könnte, und
stützte seine fernere Vertheidigung hauptsächlich darauf,
daß einerseits die Beseitigung der Schwurgerichte im
Jnteresse der Rechtspflege liege, andererseits aber die
Aufhebung der bis jetzt bestehenden Oeffentlichkeit und
Mündlichkeit im Volke einen ungünstigen Eindruck her-
verbringen werde und leicht als ein Rückschritt ange-
sehen werden könne, während doch die Regierung selbst
sich bereits für Aufrechterhaltung des Grundsatzes der
Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen habe;
auch legte derselbe hierbei Gewicht auf die Verhandlun-
gen der frühern Kammern, wo stets die große Majori-
tät sich für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, für die
Schwurgerichte dagegen nur eine Minderheit ausgespro-
chen habe. Jn gleichem Sinne sprechen noch die Abg.
Rittner, Schäffer, der in ausführlicher Rede dabei auf
die frühern Kammerverhandlungen und hinsichtlich des
jetzt für die Schwurgerichte bestehenden mangelhaften
Wahlmodus auf England und Nordamerika hinwies;
Lehmann, welcher den jetzigen Geschwornen "principelle
Freisprechung" vorhält, was in einer Zeit, wo die Revo-
lution durchaus noch nicht als abgeschlossen betrachtet
werder könne, und sich herausgestellt habe, daß es Leute
in Sachsen gebe, die "keinen Funken Vaterlandsliebe be-
sitzen," gefährlich sein müsse; Dr. Kuntzsch, der nicht
weiter gegangen wissen will, als unumgänglich nöthig sei.

Staats=Minister Dr. Zschinsky rechtfertigt und ver-
theidigt die Regierungsvorlage unter Bezugnahme auf
die derselben beigegebenen Motiven und seine über diesen
Gegenstand in der ersten Kammer abgegebenen Erklärun-
gen. Derselbe versichert aufs neue, daß es der Sächsi-
schen Regierung nicht in den Sinn gekommen, durch den
vorliegenden Entwurf die Oeffentlichkeit und Mündlich-
keit mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten im Ge-
richtsverfahren für immer oder auch nur für längere Zeit
[Spaltenumbruch] aufzuheben, und wiederholt die in der ersten Kammer
gegebene Zusage, daß die neue Criminal=Prozeßordnung auf
jene Grundprincipien basirt werden solle und bereits basirt
sei, indem derselbe unter Hinweisung auf das Organisa-
tionsgesetz vom 23. November 1848 zugleich bemerkt, daß
Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft
und Schwurgerichten in der neuen Gesetzgebung eingeführt
werden müßten und die Regierung von diesen Grundsätzen
gegenwärtig gar nicht einseitig abweichen könnte. Der-
selbe bekämpft sodann zuvörderst das, was zur Verthei-
digung des Minoritäts=Gutachtens angeführt worden.
Er könne von dem längern Fortbestehen der Sächsischen
Schwurgerichte in ihrer jetzigen Verfassung kein günsti-
geres Resultat hoffen; denn gerade jetzt rege sich die Par-
tei, durch welche die Schwurgerichte in Sachsen discre-
ditirt worden seien, wieder, und zwar "verbunden mit
einer andern, wenn auch kleinen Partei entarteter Söhne
des Vaterlandes." Jn Bezug auf das Gutachten der Ma-
jorität beweist derselbe schließlich, daß die Aufhebung des
ganzen Gesetzes vom 18. November 1848 nicht nur zweck-
mäßig, sondern auch nothwendig werde, und zwar schon
der Mangelhaftigkeit wegen, da es bei seiner Lückenhaf-
tigkeit selbst die Justizbehörden fortwährend zu Zweifeln
führe, was am besten daraus hervorgehe, daß bis jetzt
dem Justiz=Ministerium nicht weniger als 26 solcher zwei-
felhafter Puncte zur Entscheidung vorgelegen hätten. Eine
theilweise Erhaltung desselben würde eine totale Umar-
beitung schlechterdings nothwendig machen. Auch würden
durch das Fortbestehen dieses Gesetzes große Kosten auf
das Land gewälzt werden, da die nach demselben noch zu
erledigenden Sachen wenigstens zu circa 16.000 Thaler
Kosten zu veranschlagen sein dürften.

Nach der Rede des Herrn Staats=Ministers wird das
Majoritätsgutachten nochmals durch den Abg. Schäffer
und den Referenten v. Criegern vertheidigt, welche zu-
gleich die gegen dasselbe angeführten Gründe ausführ-
lich zu widerlegen suchten. Der Abg. Lehmann definirt den
Begriff der "schlechten Presse" *), der auf dem Wege
des öffentlichen Verfahrens der sicherste Damm entgegen-
gesetzt werde.

Präsident Dr. Haase motivirt seine Abstimmung und
erklärt sich, gestützt auf die Erfahrung, für die Vorlage
der Staatsregierung.

Der Abg. Scheibner hält den Gegenstand für so er-
schöpft behandelt, daß er von einer Wiederholung der in
seinem Separatvotum entwickelten Gründe absieht und
nur noch die gegen dasselbe in der Kammer laut ge-
wordenen Einwendungen zu widerlegen sucht, wobei der-
selbe hauptsächlich den Mangel eines genügenden Preß-
strafgesetzes für seine Ansichten und seinen Antrag geltend
macht.

Bei der Abstimmung richtete der Präsident die erste
Frage auf das Minoritätsgutachten ( Fortbestehen des
Gesetzes vom 18. November 1848 ) ; es wurde mit 39
gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Der hierauf zur Abstimmung kommende Antrag der
Majorität ( Abänderung des Gesetzes von 1848 ) wurde
sodann ebenfalls, und zwar mit 37 gegen 14 Stimmen
abgelehnt.

Nach dieser Entscheidung der Principfrage wurde jetzt
zur Berathung der einzelnen Paragraphen der Regie-
aungsvorlage ( Aufhebung des Gesetzes vom 18. Novem-
ber 1848 ) übergegangen, welche nunmehr ohne Debatte
gegen 13 bis 14 Stimmen von der Kammer angenom-
men wurde. Der von der 1sten Kammer hierbei ge-
stellte Antrag:

"Man wolle in der ständischen Schrift die Erwartung
aussprechen, daß das Gerichtsverfahren nach den
Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit werde
geordnet werden, so wie daß über schwere Vergehen
Schwurgericht enscheiden sollen. Ausnahmen bestimmt
das Gesetz",

fand hierauf ebenfalls gegen 1 Stimme Annahme ( nur
v. Criegern, der bei dem Vertrauen zur Regierung den-
selben für überflüssig hielt, stimmte dagegen ) und schließ-
lich wurde der unveränderte Gesetzentwurf als Ganzes
gegen 17 Stimmen von der Kammer angenommen.

    ( Dr. J. )

Karlsruhe, 13. November. Die "Karlsr. Ztg."
meldet: Nachdem bereits vorgestern die Mannschaft
[Spaltenumbruch] zweier Fußbatterien großherzoglich Badischer Artille-
rie auf der Heimkehr aus ihrem seitherigen Standquar-
tiere in Preußen hier eingetroffen war, sind heute die
beiden gleichfalls bisher in Preußen gewesenen großh.
Badischen Jnfanterie=Bataillone 3 und 5 auf der Eisen-
bahn hier angelangt. ( Beide Bataillone wurden nach kur-
zem Aufenthalt mit Extrazügen ins Oberland weiter be-
fördert. )

Frankreich.

Paris, 12. November. Jn der heutigen Sitzung
der gesetzgebenden Versammlung, welche um 2 Uhr be-
ginnt, führt Herr Benoist d'Azy den Vorsitz. Es wurde
nach der Geschäftsordnung zur Wahl eines neuen Vor-
standes für das laufende Quartal geschritten. 574 Volks-
vertreter nahmen an dem Scrutinium Theil. Der Vice-
Präsident proclamirte das Resultat; Dupin 383 Stim-
men, Mathieu ( de la Drome ) 121, Michel ( de Bour-
ges ) 33. Herr Dupin nimmt hierauf von Neuem den Prä-
sidentenstuhl ein. Um3 1 / 2 Uhr besteigt der Minister des
Jnnern, Herr Baroche, die Tribüne, und kündigt unter
allgemeiner Aufmerksamkeit die Botschaft des Präsiden-
ten an, welche im Wesentlichen folgendermaßen lautet:
"Meine Herren Volksvertreter! Meine erste Botschaft
traf zusammen mit der ersten Session der gesetzgebenden
Versammlung. Wir waren aus denselben Wahlen her-
vorgegangen. Die Wähler mußten hoffen, daß aus wah-
rer Einheit die Befestigung der Ordnung und des öffent-
lichen Friedens hervorgehen werde.

Jn der That ist seit dem Juni 1849 ein bedeutender
Umschwung zum Bessern eingetreten. Der 13. Juni ließ
die Nothwendigkeit unserer Eintracht zur gemeinschaftli-
chen Bekämpfung der bösen Leidenschaften klarer empfin-
den, der schlimmen Leidenschaften, welche durch die letz-
ten Tage der Constituirenden erzeugt, und von der Tri-
bune in die Straßen geschleudert worden waren. Seit
Juni 1849 habe sich Vieles gebessert. Jm Jnteresse der
Ordnung mußten 481 Maires und 188 Adjuncten sus-
pendirt oder abgesetzt werden. Zum gleichen Zwecke wur-
den große Militär=Commando's errichtet. Die Gensd' ar-
merie hat zur Unterdrückung der Unordnung wesentlich
beigetragen. Es konnten 2400 Transportirte ohne Beden-
ken in Freiheit gesetzt werden, und bleiben nur noch 458
in Algier befindliche übrig. Zu den ökonomischen Fragen
und dem Gesammtstaatsdienste übergehend, bemerkt der
Präsident, daß der Ackerbau bereits um eine Last von
27 Millionen Fr. erleichtert worden, und hoffentlich bin-
nen Kurzem in mehreren Beziehungen noch kräftiger werde
unterstützt werden können, ohne das Gesammt=Budget zu
erhöhen. Bedeutende Austrocknungsarbeiten und rasche
Beendigung der Eisenbahnen werden in Aussicht gestellt.
Noch verkündigt die Botschaft verschiedene Gesetzentwürfe
des Justiz=Ministers.

Jn Betreff der Finanzen wird die zuversichtliche Hoff-
nung ausgesprochen, daß das Gleichgewicht zwischen den
Staats=Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1851 voll-
ständig hergestellt sein werde. Hierauf wird der Reduc-
tion der Armee Erwähnung gethan. Der Effectivbestand
der Land=Armee, welcher im Juni 1849 451.000 Mann
Jnfanterie und 92.754 Mann Cavallerie betrug, ist hente
auf 396.000 M. Jnfanterie und 87.400 M. Cavallerie
herabgesetzt. Der Marine wird großes Lob gespendet. Der
Präsident läßt sich in Einzelnheiten ein über die in den
Französischen und Afrikanischen Häfen in Angriff genom-
menen Arbeiten.

Ueber die äußere Politik läßt die Botschaft sich fol-
gender Maßen aus:

"Seit meiner letzten Botschaft hat unsere äußere Po-
litik in Jtalien einen großen Erfolg davon getragen. Un-
sere Waffen haben in Rom die wühlerische Demagogie
gestürzt, die in ganz Jtalien die Sache der wahren Frei-
heit compromittirt hatte, und unsere tapferen Soldaten
haben die ausgezeichnete Ehre gehabt, Pius IX. auf den
Thron des h. Petrus zurück zu führen. Dem Parteigeiste
wird es nicht gelingen, dieses denkwürdige Factum zu ver-
dunkeln, das eine ruhmvolle Seite in der Geschichte
Frankreichs sein wird. Der beharrliche Zweck unserer
Anstrengungen war es, den h. Vater in seinen liberalen
und philanthropischen Absichten zu ermuthigen. Er verfolgt
die Verwirklichung der im Motuproprio vom September
1849 enthaltenen Versprechungen. Einige der organischen
Gesetze sind schon publicirt, die anderen werden es bald
werden. Unsere Armee, nothwendig zur Erhaltung der
Ordnung in Rom, ist es auch zur Erhaltung unseres po-
litischen Einflusses daselbst, und nachdem sie sich durch
ihren Muth hervorgethan, flößt sie durch ihre Disciplin
und Mäßigung Bewunderung ein."

Nachdem der Präsident der vermittelnden Jntervention
Frankreichs in den Differenzen zwischen der Türkei und
den Regierungen Rußlands und Oesterreichs wegen der
Flüchtlinge, so wie in den Differenzen zwischen England
und Griechenland, und der an die Französische Seemacht
in den Antillen ertheilten Befehle zur Unterstützung der
[Ende Spaltensatz]

*) Diese Definition lautete: "Die schlechte Presse nenne
ich diejenige, welche sich vorzugsweise befaßt mit Ver-
unglimpfung, Begeiferung und böswilligen Verdächti-
gungen einzelner Personen und der einzelnen Regie-
rungsorgane, ohne auf wahrheitsgetreue, objective Er-
örterungen sich einzulassen; diejenige, welche nur durch
pikante, wenn auch noch so perfide Urtheile und Refe-
rate über ihr mißliebig Erschienene den Kreis ihrer Leser
zu erweitern sucht; diejenige, welche die Gemüther ge-
flissentlich nur zum Unfrieden und zum Mißtrauen auf-
stachelt, und die den letzten Keim der Vaterlandsliebe
im Volke auszuroten sich bemüht, und sogar zum Ab-
falle vom Vaterlande, und zum Abfalle von geschwor-
nen Eiden auffordert."

[Beginn Spaltensatz] richtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen betreffend,
eröffnet. Präsident Dr. Haase führte in einer kurzen Reca-
pitulation die Gesichtspuncte vor, auf welche die Debatte in
der vorliegenden Angelegenheit sich zu erstrecken haben wer-
de; es seien dies a ) die von der 1sten Kammer angenommene
Vorlage der Regierung, nach welcher bis zum Eintritt
der neuen, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit begrün-
deten neuen Criwinal=Prozeßordnung das Gesetz vom
18. November 1848 ganz außer Wirksamkeit treten soll;
b ) der Antrag der Majorität der Deputation, nach wel-
chem das Gesetz vom 18. November nur in so weit abge-
ändert werden würde, daß an Stelle der Geschwornen
juristisch befähigte Richter treten und c ) der Antrag des
Separat=Votanten Secretär Scheibner, welcher das ge-
dachte Gesetz von 1848 bis zum Erscheinen der neuen
Criminal=Prozeßordnung unverändert fortbestehen las-
sen will.

Der Referent, Abgeordnete Vice=Präsident v. Criegern,
legte hierauf in klarer Uebersicht diejenigen Puncte noch-
mals dar, in welchen Majorität und Minorität der De-
putation übereinstimmen oder von einander abweichen.
Einverstanden sei die Deputation darüber, daß die
Schwurgerichte, wie sie aus dem Gesetze vom 18. No-
vember 1848 hervorgegangen, ihren Zweck nicht erreicht
hätten, mithin unzweckmäßig seien, daß dieses ungünstige
Resultat jedoch nicht aus dem Principe der Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit entsprungen sei, sondern seinen Grund
lediglich in dem Modus des Wahlgesetzes für die Ge-
schwornen habe. Jndem derselbe sodann die abweichenden
Ansichten der Majorität und Minorität dargelegt hatte,
führte er zugleich die Ansicht der Majorität, daß nämlich
eine Verbesserung der Strafrechtspflege bei Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit auch ohne Schwurgerichte sehr wohl
möglich sei, näher aus, und bemerkte dabei, daß das
Drängen nach Letzteren gewöhnlich mehr auf politische
Gründe, als auf den Wunsch einer wirklichen Verbesse-
rung der Rechtspflege begründet gewesen sei.

Der Abg. Haberkorn erklärt sich für die Ansicht des
Separatvotanten.

Dieser Ansicht traten im Laufe der Debatte auch die
Abgeordneten Riedel und Reichenbach bei.

Für die Regierungsvorlage und mithin für den Bei-
tritt zum Beschlusse der ersten Kammer verwende-
ten sich die Abgeordneten v. Zezschwitz, v. d. Planitz, der
sich dabei besonders auf den practischen Gesichtspunct
stützte, Unger, Zimmermann, v. Nostitz, v. d. Beck. Jm
Allgemeinen wurden von dieser Seite die in den Moti-
ven enthaltenen und bereits in der ersten Kammer dafür
geltend gemachten Gründe anerkannt und aufs neue her-
vorgehoben, und volles Vertrauen auf die Zusage der
Regierung an den Tag gelegt.

Das Majoritätsgutachten wurde besonders von dem
Referenten, Vice=Präsident von Criegern, warm verthei-
digt. Er wies zuvörderst nach, daß durch den Vorschlag
der Majorität, da Oeffentlichkeit und Mündlichkeit künf-
tig die Basis des Sächsischen Gerichtsverfahrens bilden
werden, keine Kosten hervorgerufen würden, wiewohl er
nicht in Abrede stellte, daß durch Annahme der Regie-
rungsvorlage eine Ersparniß gemacht werden könnte, und
stützte seine fernere Vertheidigung hauptsächlich darauf,
daß einerseits die Beseitigung der Schwurgerichte im
Jnteresse der Rechtspflege liege, andererseits aber die
Aufhebung der bis jetzt bestehenden Oeffentlichkeit und
Mündlichkeit im Volke einen ungünstigen Eindruck her-
verbringen werde und leicht als ein Rückschritt ange-
sehen werden könne, während doch die Regierung selbst
sich bereits für Aufrechterhaltung des Grundsatzes der
Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen habe;
auch legte derselbe hierbei Gewicht auf die Verhandlun-
gen der frühern Kammern, wo stets die große Majori-
tät sich für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, für die
Schwurgerichte dagegen nur eine Minderheit ausgespro-
chen habe. Jn gleichem Sinne sprechen noch die Abg.
Rittner, Schäffer, der in ausführlicher Rede dabei auf
die frühern Kammerverhandlungen und hinsichtlich des
jetzt für die Schwurgerichte bestehenden mangelhaften
Wahlmodus auf England und Nordamerika hinwies;
Lehmann, welcher den jetzigen Geschwornen „principelle
Freisprechung“ vorhält, was in einer Zeit, wo die Revo-
lution durchaus noch nicht als abgeschlossen betrachtet
werder könne, und sich herausgestellt habe, daß es Leute
in Sachsen gebe, die „keinen Funken Vaterlandsliebe be-
sitzen,“ gefährlich sein müsse; Dr. Kuntzsch, der nicht
weiter gegangen wissen will, als unumgänglich nöthig sei.

Staats=Minister Dr. Zschinsky rechtfertigt und ver-
theidigt die Regierungsvorlage unter Bezugnahme auf
die derselben beigegebenen Motiven und seine über diesen
Gegenstand in der ersten Kammer abgegebenen Erklärun-
gen. Derselbe versichert aufs neue, daß es der Sächsi-
schen Regierung nicht in den Sinn gekommen, durch den
vorliegenden Entwurf die Oeffentlichkeit und Mündlich-
keit mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten im Ge-
richtsverfahren für immer oder auch nur für längere Zeit
[Spaltenumbruch] aufzuheben, und wiederholt die in der ersten Kammer
gegebene Zusage, daß die neue Criminal=Prozeßordnung auf
jene Grundprincipien basirt werden solle und bereits basirt
sei, indem derselbe unter Hinweisung auf das Organisa-
tionsgesetz vom 23. November 1848 zugleich bemerkt, daß
Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft
und Schwurgerichten in der neuen Gesetzgebung eingeführt
werden müßten und die Regierung von diesen Grundsätzen
gegenwärtig gar nicht einseitig abweichen könnte. Der-
selbe bekämpft sodann zuvörderst das, was zur Verthei-
digung des Minoritäts=Gutachtens angeführt worden.
Er könne von dem längern Fortbestehen der Sächsischen
Schwurgerichte in ihrer jetzigen Verfassung kein günsti-
geres Resultat hoffen; denn gerade jetzt rege sich die Par-
tei, durch welche die Schwurgerichte in Sachsen discre-
ditirt worden seien, wieder, und zwar „verbunden mit
einer andern, wenn auch kleinen Partei entarteter Söhne
des Vaterlandes.“ Jn Bezug auf das Gutachten der Ma-
jorität beweist derselbe schließlich, daß die Aufhebung des
ganzen Gesetzes vom 18. November 1848 nicht nur zweck-
mäßig, sondern auch nothwendig werde, und zwar schon
der Mangelhaftigkeit wegen, da es bei seiner Lückenhaf-
tigkeit selbst die Justizbehörden fortwährend zu Zweifeln
führe, was am besten daraus hervorgehe, daß bis jetzt
dem Justiz=Ministerium nicht weniger als 26 solcher zwei-
felhafter Puncte zur Entscheidung vorgelegen hätten. Eine
theilweise Erhaltung desselben würde eine totale Umar-
beitung schlechterdings nothwendig machen. Auch würden
durch das Fortbestehen dieses Gesetzes große Kosten auf
das Land gewälzt werden, da die nach demselben noch zu
erledigenden Sachen wenigstens zu circa 16.000 Thaler
Kosten zu veranschlagen sein dürften.

Nach der Rede des Herrn Staats=Ministers wird das
Majoritätsgutachten nochmals durch den Abg. Schäffer
und den Referenten v. Criegern vertheidigt, welche zu-
gleich die gegen dasselbe angeführten Gründe ausführ-
lich zu widerlegen suchten. Der Abg. Lehmann definirt den
Begriff der „schlechten Presse“ *), der auf dem Wege
des öffentlichen Verfahrens der sicherste Damm entgegen-
gesetzt werde.

Präsident Dr. Haase motivirt seine Abstimmung und
erklärt sich, gestützt auf die Erfahrung, für die Vorlage
der Staatsregierung.

Der Abg. Scheibner hält den Gegenstand für so er-
schöpft behandelt, daß er von einer Wiederholung der in
seinem Separatvotum entwickelten Gründe absieht und
nur noch die gegen dasselbe in der Kammer laut ge-
wordenen Einwendungen zu widerlegen sucht, wobei der-
selbe hauptsächlich den Mangel eines genügenden Preß-
strafgesetzes für seine Ansichten und seinen Antrag geltend
macht.

Bei der Abstimmung richtete der Präsident die erste
Frage auf das Minoritätsgutachten ( Fortbestehen des
Gesetzes vom 18. November 1848 ) ; es wurde mit 39
gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Der hierauf zur Abstimmung kommende Antrag der
Majorität ( Abänderung des Gesetzes von 1848 ) wurde
sodann ebenfalls, und zwar mit 37 gegen 14 Stimmen
abgelehnt.

Nach dieser Entscheidung der Principfrage wurde jetzt
zur Berathung der einzelnen Paragraphen der Regie-
aungsvorlage ( Aufhebung des Gesetzes vom 18. Novem-
ber 1848 ) übergegangen, welche nunmehr ohne Debatte
gegen 13 bis 14 Stimmen von der Kammer angenom-
men wurde. Der von der 1sten Kammer hierbei ge-
stellte Antrag:

„Man wolle in der ständischen Schrift die Erwartung
aussprechen, daß das Gerichtsverfahren nach den
Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit werde
geordnet werden, so wie daß über schwere Vergehen
Schwurgericht enscheiden sollen. Ausnahmen bestimmt
das Gesetz“,

fand hierauf ebenfalls gegen 1 Stimme Annahme ( nur
v. Criegern, der bei dem Vertrauen zur Regierung den-
selben für überflüssig hielt, stimmte dagegen ) und schließ-
lich wurde der unveränderte Gesetzentwurf als Ganzes
gegen 17 Stimmen von der Kammer angenommen.

    ( Dr. J. )

Karlsruhe, 13. November. Die „Karlsr. Ztg.“
meldet: Nachdem bereits vorgestern die Mannschaft
[Spaltenumbruch] zweier Fußbatterien großherzoglich Badischer Artille-
rie auf der Heimkehr aus ihrem seitherigen Standquar-
tiere in Preußen hier eingetroffen war, sind heute die
beiden gleichfalls bisher in Preußen gewesenen großh.
Badischen Jnfanterie=Bataillone 3 und 5 auf der Eisen-
bahn hier angelangt. ( Beide Bataillone wurden nach kur-
zem Aufenthalt mit Extrazügen ins Oberland weiter be-
fördert. )

Frankreich.

Paris, 12. November. Jn der heutigen Sitzung
der gesetzgebenden Versammlung, welche um 2 Uhr be-
ginnt, führt Herr Benoist d'Azy den Vorsitz. Es wurde
nach der Geschäftsordnung zur Wahl eines neuen Vor-
standes für das laufende Quartal geschritten. 574 Volks-
vertreter nahmen an dem Scrutinium Theil. Der Vice-
Präsident proclamirte das Resultat; Dupin 383 Stim-
men, Mathieu ( de la Drôme ) 121, Michel ( de Bour-
ges ) 33. Herr Dupin nimmt hierauf von Neuem den Prä-
sidentenstuhl ein. Um3 1 / 2 Uhr besteigt der Minister des
Jnnern, Herr Baroche, die Tribüne, und kündigt unter
allgemeiner Aufmerksamkeit die Botschaft des Präsiden-
ten an, welche im Wesentlichen folgendermaßen lautet:
„Meine Herren Volksvertreter! Meine erste Botschaft
traf zusammen mit der ersten Session der gesetzgebenden
Versammlung. Wir waren aus denselben Wahlen her-
vorgegangen. Die Wähler mußten hoffen, daß aus wah-
rer Einheit die Befestigung der Ordnung und des öffent-
lichen Friedens hervorgehen werde.

Jn der That ist seit dem Juni 1849 ein bedeutender
Umschwung zum Bessern eingetreten. Der 13. Juni ließ
die Nothwendigkeit unserer Eintracht zur gemeinschaftli-
chen Bekämpfung der bösen Leidenschaften klarer empfin-
den, der schlimmen Leidenschaften, welche durch die letz-
ten Tage der Constituirenden erzeugt, und von der Tri-
bune in die Straßen geschleudert worden waren. Seit
Juni 1849 habe sich Vieles gebessert. Jm Jnteresse der
Ordnung mußten 481 Maires und 188 Adjuncten sus-
pendirt oder abgesetzt werden. Zum gleichen Zwecke wur-
den große Militär=Commando's errichtet. Die Gensd' ar-
merie hat zur Unterdrückung der Unordnung wesentlich
beigetragen. Es konnten 2400 Transportirte ohne Beden-
ken in Freiheit gesetzt werden, und bleiben nur noch 458
in Algier befindliche übrig. Zu den ökonomischen Fragen
und dem Gesammtstaatsdienste übergehend, bemerkt der
Präsident, daß der Ackerbau bereits um eine Last von
27 Millionen Fr. erleichtert worden, und hoffentlich bin-
nen Kurzem in mehreren Beziehungen noch kräftiger werde
unterstützt werden können, ohne das Gesammt=Budget zu
erhöhen. Bedeutende Austrocknungsarbeiten und rasche
Beendigung der Eisenbahnen werden in Aussicht gestellt.
Noch verkündigt die Botschaft verschiedene Gesetzentwürfe
des Justiz=Ministers.

Jn Betreff der Finanzen wird die zuversichtliche Hoff-
nung ausgesprochen, daß das Gleichgewicht zwischen den
Staats=Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1851 voll-
ständig hergestellt sein werde. Hierauf wird der Reduc-
tion der Armee Erwähnung gethan. Der Effectivbestand
der Land=Armee, welcher im Juni 1849 451.000 Mann
Jnfanterie und 92.754 Mann Cavallerie betrug, ist hente
auf 396.000 M. Jnfanterie und 87.400 M. Cavallerie
herabgesetzt. Der Marine wird großes Lob gespendet. Der
Präsident läßt sich in Einzelnheiten ein über die in den
Französischen und Afrikanischen Häfen in Angriff genom-
menen Arbeiten.

Ueber die äußere Politik läßt die Botschaft sich fol-
gender Maßen aus:

„Seit meiner letzten Botschaft hat unsere äußere Po-
litik in Jtalien einen großen Erfolg davon getragen. Un-
sere Waffen haben in Rom die wühlerische Demagogie
gestürzt, die in ganz Jtalien die Sache der wahren Frei-
heit compromittirt hatte, und unsere tapferen Soldaten
haben die ausgezeichnete Ehre gehabt, Pius IX. auf den
Thron des h. Petrus zurück zu führen. Dem Parteigeiste
wird es nicht gelingen, dieses denkwürdige Factum zu ver-
dunkeln, das eine ruhmvolle Seite in der Geschichte
Frankreichs sein wird. Der beharrliche Zweck unserer
Anstrengungen war es, den h. Vater in seinen liberalen
und philanthropischen Absichten zu ermuthigen. Er verfolgt
die Verwirklichung der im Motuproprio vom September
1849 enthaltenen Versprechungen. Einige der organischen
Gesetze sind schon publicirt, die anderen werden es bald
werden. Unsere Armee, nothwendig zur Erhaltung der
Ordnung in Rom, ist es auch zur Erhaltung unseres po-
litischen Einflusses daselbst, und nachdem sie sich durch
ihren Muth hervorgethan, flößt sie durch ihre Disciplin
und Mäßigung Bewunderung ein.“

Nachdem der Präsident der vermittelnden Jntervention
Frankreichs in den Differenzen zwischen der Türkei und
den Regierungen Rußlands und Oesterreichs wegen der
Flüchtlinge, so wie in den Differenzen zwischen England
und Griechenland, und der an die Französische Seemacht
in den Antillen ertheilten Befehle zur Unterstützung der
[Ende Spaltensatz]

*) Diese Definition lautete: „Die schlechte Presse nenne
ich diejenige, welche sich vorzugsweise befaßt mit Ver-
unglimpfung, Begeiferung und böswilligen Verdächti-
gungen einzelner Personen und der einzelnen Regie-
rungsorgane, ohne auf wahrheitsgetreue, objective Er-
örterungen sich einzulassen; diejenige, welche nur durch
pikante, wenn auch noch so perfide Urtheile und Refe-
rate über ihr mißliebig Erschienene den Kreis ihrer Leser
zu erweitern sucht; diejenige, welche die Gemüther ge-
flissentlich nur zum Unfrieden und zum Mißtrauen auf-
stachelt, und die den letzten Keim der Vaterlandsliebe
im Volke auszuroten sich bemüht, und sogar zum Ab-
falle vom Vaterlande, und zum Abfalle von geschwor-
nen Eiden auffordert.“
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[3498/0006] 3498 richtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen betreffend, eröffnet. Präsident Dr. Haase führte in einer kurzen Reca- pitulation die Gesichtspuncte vor, auf welche die Debatte in der vorliegenden Angelegenheit sich zu erstrecken haben wer- de; es seien dies a ) die von der 1sten Kammer angenommene Vorlage der Regierung, nach welcher bis zum Eintritt der neuen, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit begrün- deten neuen Criwinal=Prozeßordnung das Gesetz vom 18. November 1848 ganz außer Wirksamkeit treten soll; b ) der Antrag der Majorität der Deputation, nach wel- chem das Gesetz vom 18. November nur in so weit abge- ändert werden würde, daß an Stelle der Geschwornen juristisch befähigte Richter treten und c ) der Antrag des Separat=Votanten Secretär Scheibner, welcher das ge- dachte Gesetz von 1848 bis zum Erscheinen der neuen Criminal=Prozeßordnung unverändert fortbestehen las- sen will. Der Referent, Abgeordnete Vice=Präsident v. Criegern, legte hierauf in klarer Uebersicht diejenigen Puncte noch- mals dar, in welchen Majorität und Minorität der De- putation übereinstimmen oder von einander abweichen. Einverstanden sei die Deputation darüber, daß die Schwurgerichte, wie sie aus dem Gesetze vom 18. No- vember 1848 hervorgegangen, ihren Zweck nicht erreicht hätten, mithin unzweckmäßig seien, daß dieses ungünstige Resultat jedoch nicht aus dem Principe der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit entsprungen sei, sondern seinen Grund lediglich in dem Modus des Wahlgesetzes für die Ge- schwornen habe. Jndem derselbe sodann die abweichenden Ansichten der Majorität und Minorität dargelegt hatte, führte er zugleich die Ansicht der Majorität, daß nämlich eine Verbesserung der Strafrechtspflege bei Oeffentlichkeit und Mündlichkeit auch ohne Schwurgerichte sehr wohl möglich sei, näher aus, und bemerkte dabei, daß das Drängen nach Letzteren gewöhnlich mehr auf politische Gründe, als auf den Wunsch einer wirklichen Verbesse- rung der Rechtspflege begründet gewesen sei. Der Abg. Haberkorn erklärt sich für die Ansicht des Separatvotanten. Dieser Ansicht traten im Laufe der Debatte auch die Abgeordneten Riedel und Reichenbach bei. Für die Regierungsvorlage und mithin für den Bei- tritt zum Beschlusse der ersten Kammer verwende- ten sich die Abgeordneten v. Zezschwitz, v. d. Planitz, der sich dabei besonders auf den practischen Gesichtspunct stützte, Unger, Zimmermann, v. Nostitz, v. d. Beck. Jm Allgemeinen wurden von dieser Seite die in den Moti- ven enthaltenen und bereits in der ersten Kammer dafür geltend gemachten Gründe anerkannt und aufs neue her- vorgehoben, und volles Vertrauen auf die Zusage der Regierung an den Tag gelegt. Das Majoritätsgutachten wurde besonders von dem Referenten, Vice=Präsident von Criegern, warm verthei- digt. Er wies zuvörderst nach, daß durch den Vorschlag der Majorität, da Oeffentlichkeit und Mündlichkeit künf- tig die Basis des Sächsischen Gerichtsverfahrens bilden werden, keine Kosten hervorgerufen würden, wiewohl er nicht in Abrede stellte, daß durch Annahme der Regie- rungsvorlage eine Ersparniß gemacht werden könnte, und stützte seine fernere Vertheidigung hauptsächlich darauf, daß einerseits die Beseitigung der Schwurgerichte im Jnteresse der Rechtspflege liege, andererseits aber die Aufhebung der bis jetzt bestehenden Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Volke einen ungünstigen Eindruck her- verbringen werde und leicht als ein Rückschritt ange- sehen werden könne, während doch die Regierung selbst sich bereits für Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen habe; auch legte derselbe hierbei Gewicht auf die Verhandlun- gen der frühern Kammern, wo stets die große Majori- tät sich für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, für die Schwurgerichte dagegen nur eine Minderheit ausgespro- chen habe. Jn gleichem Sinne sprechen noch die Abg. Rittner, Schäffer, der in ausführlicher Rede dabei auf die frühern Kammerverhandlungen und hinsichtlich des jetzt für die Schwurgerichte bestehenden mangelhaften Wahlmodus auf England und Nordamerika hinwies; Lehmann, welcher den jetzigen Geschwornen „principelle Freisprechung“ vorhält, was in einer Zeit, wo die Revo- lution durchaus noch nicht als abgeschlossen betrachtet werder könne, und sich herausgestellt habe, daß es Leute in Sachsen gebe, die „keinen Funken Vaterlandsliebe be- sitzen,“ gefährlich sein müsse; Dr. Kuntzsch, der nicht weiter gegangen wissen will, als unumgänglich nöthig sei. Staats=Minister Dr. Zschinsky rechtfertigt und ver- theidigt die Regierungsvorlage unter Bezugnahme auf die derselben beigegebenen Motiven und seine über diesen Gegenstand in der ersten Kammer abgegebenen Erklärun- gen. Derselbe versichert aufs neue, daß es der Sächsi- schen Regierung nicht in den Sinn gekommen, durch den vorliegenden Entwurf die Oeffentlichkeit und Mündlich- keit mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten im Ge- richtsverfahren für immer oder auch nur für längere Zeit aufzuheben, und wiederholt die in der ersten Kammer gegebene Zusage, daß die neue Criminal=Prozeßordnung auf jene Grundprincipien basirt werden solle und bereits basirt sei, indem derselbe unter Hinweisung auf das Organisa- tionsgesetz vom 23. November 1848 zugleich bemerkt, daß Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft und Schwurgerichten in der neuen Gesetzgebung eingeführt werden müßten und die Regierung von diesen Grundsätzen gegenwärtig gar nicht einseitig abweichen könnte. Der- selbe bekämpft sodann zuvörderst das, was zur Verthei- digung des Minoritäts=Gutachtens angeführt worden. Er könne von dem längern Fortbestehen der Sächsischen Schwurgerichte in ihrer jetzigen Verfassung kein günsti- geres Resultat hoffen; denn gerade jetzt rege sich die Par- tei, durch welche die Schwurgerichte in Sachsen discre- ditirt worden seien, wieder, und zwar „verbunden mit einer andern, wenn auch kleinen Partei entarteter Söhne des Vaterlandes.“ Jn Bezug auf das Gutachten der Ma- jorität beweist derselbe schließlich, daß die Aufhebung des ganzen Gesetzes vom 18. November 1848 nicht nur zweck- mäßig, sondern auch nothwendig werde, und zwar schon der Mangelhaftigkeit wegen, da es bei seiner Lückenhaf- tigkeit selbst die Justizbehörden fortwährend zu Zweifeln führe, was am besten daraus hervorgehe, daß bis jetzt dem Justiz=Ministerium nicht weniger als 26 solcher zwei- felhafter Puncte zur Entscheidung vorgelegen hätten. Eine theilweise Erhaltung desselben würde eine totale Umar- beitung schlechterdings nothwendig machen. Auch würden durch das Fortbestehen dieses Gesetzes große Kosten auf das Land gewälzt werden, da die nach demselben noch zu erledigenden Sachen wenigstens zu circa 16.000 Thaler Kosten zu veranschlagen sein dürften. Nach der Rede des Herrn Staats=Ministers wird das Majoritätsgutachten nochmals durch den Abg. Schäffer und den Referenten v. Criegern vertheidigt, welche zu- gleich die gegen dasselbe angeführten Gründe ausführ- lich zu widerlegen suchten. Der Abg. Lehmann definirt den Begriff der „schlechten Presse“ *), der auf dem Wege des öffentlichen Verfahrens der sicherste Damm entgegen- gesetzt werde. Präsident Dr. Haase motivirt seine Abstimmung und erklärt sich, gestützt auf die Erfahrung, für die Vorlage der Staatsregierung. Der Abg. Scheibner hält den Gegenstand für so er- schöpft behandelt, daß er von einer Wiederholung der in seinem Separatvotum entwickelten Gründe absieht und nur noch die gegen dasselbe in der Kammer laut ge- wordenen Einwendungen zu widerlegen sucht, wobei der- selbe hauptsächlich den Mangel eines genügenden Preß- strafgesetzes für seine Ansichten und seinen Antrag geltend macht. Bei der Abstimmung richtete der Präsident die erste Frage auf das Minoritätsgutachten ( Fortbestehen des Gesetzes vom 18. November 1848 ) ; es wurde mit 39 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Der hierauf zur Abstimmung kommende Antrag der Majorität ( Abänderung des Gesetzes von 1848 ) wurde sodann ebenfalls, und zwar mit 37 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Nach dieser Entscheidung der Principfrage wurde jetzt zur Berathung der einzelnen Paragraphen der Regie- aungsvorlage ( Aufhebung des Gesetzes vom 18. Novem- ber 1848 ) übergegangen, welche nunmehr ohne Debatte gegen 13 bis 14 Stimmen von der Kammer angenom- men wurde. Der von der 1sten Kammer hierbei ge- stellte Antrag: „Man wolle in der ständischen Schrift die Erwartung aussprechen, daß das Gerichtsverfahren nach den Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit werde geordnet werden, so wie daß über schwere Vergehen Schwurgericht enscheiden sollen. Ausnahmen bestimmt das Gesetz“, fand hierauf ebenfalls gegen 1 Stimme Annahme ( nur v. Criegern, der bei dem Vertrauen zur Regierung den- selben für überflüssig hielt, stimmte dagegen ) und schließ- lich wurde der unveränderte Gesetzentwurf als Ganzes gegen 17 Stimmen von der Kammer angenommen. ( Dr. J. ) Karlsruhe, 13. November. Die „Karlsr. Ztg.“ meldet: Nachdem bereits vorgestern die Mannschaft zweier Fußbatterien großherzoglich Badischer Artille- rie auf der Heimkehr aus ihrem seitherigen Standquar- tiere in Preußen hier eingetroffen war, sind heute die beiden gleichfalls bisher in Preußen gewesenen großh. Badischen Jnfanterie=Bataillone 3 und 5 auf der Eisen- bahn hier angelangt. ( Beide Bataillone wurden nach kur- zem Aufenthalt mit Extrazügen ins Oberland weiter be- fördert. ) Frankreich. Paris, 12. November. Jn der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung, welche um 2 Uhr be- ginnt, führt Herr Benoist d'Azy den Vorsitz. Es wurde nach der Geschäftsordnung zur Wahl eines neuen Vor- standes für das laufende Quartal geschritten. 574 Volks- vertreter nahmen an dem Scrutinium Theil. Der Vice- Präsident proclamirte das Resultat; Dupin 383 Stim- men, Mathieu ( de la Drôme ) 121, Michel ( de Bour- ges ) 33. Herr Dupin nimmt hierauf von Neuem den Prä- sidentenstuhl ein. Um3 1 / 2 Uhr besteigt der Minister des Jnnern, Herr Baroche, die Tribüne, und kündigt unter allgemeiner Aufmerksamkeit die Botschaft des Präsiden- ten an, welche im Wesentlichen folgendermaßen lautet: „Meine Herren Volksvertreter! Meine erste Botschaft traf zusammen mit der ersten Session der gesetzgebenden Versammlung. Wir waren aus denselben Wahlen her- vorgegangen. Die Wähler mußten hoffen, daß aus wah- rer Einheit die Befestigung der Ordnung und des öffent- lichen Friedens hervorgehen werde. Jn der That ist seit dem Juni 1849 ein bedeutender Umschwung zum Bessern eingetreten. Der 13. Juni ließ die Nothwendigkeit unserer Eintracht zur gemeinschaftli- chen Bekämpfung der bösen Leidenschaften klarer empfin- den, der schlimmen Leidenschaften, welche durch die letz- ten Tage der Constituirenden erzeugt, und von der Tri- bune in die Straßen geschleudert worden waren. Seit Juni 1849 habe sich Vieles gebessert. Jm Jnteresse der Ordnung mußten 481 Maires und 188 Adjuncten sus- pendirt oder abgesetzt werden. Zum gleichen Zwecke wur- den große Militär=Commando's errichtet. Die Gensd' ar- merie hat zur Unterdrückung der Unordnung wesentlich beigetragen. Es konnten 2400 Transportirte ohne Beden- ken in Freiheit gesetzt werden, und bleiben nur noch 458 in Algier befindliche übrig. Zu den ökonomischen Fragen und dem Gesammtstaatsdienste übergehend, bemerkt der Präsident, daß der Ackerbau bereits um eine Last von 27 Millionen Fr. erleichtert worden, und hoffentlich bin- nen Kurzem in mehreren Beziehungen noch kräftiger werde unterstützt werden können, ohne das Gesammt=Budget zu erhöhen. Bedeutende Austrocknungsarbeiten und rasche Beendigung der Eisenbahnen werden in Aussicht gestellt. Noch verkündigt die Botschaft verschiedene Gesetzentwürfe des Justiz=Ministers. Jn Betreff der Finanzen wird die zuversichtliche Hoff- nung ausgesprochen, daß das Gleichgewicht zwischen den Staats=Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1851 voll- ständig hergestellt sein werde. Hierauf wird der Reduc- tion der Armee Erwähnung gethan. Der Effectivbestand der Land=Armee, welcher im Juni 1849 451.000 Mann Jnfanterie und 92.754 Mann Cavallerie betrug, ist hente auf 396.000 M. Jnfanterie und 87.400 M. Cavallerie herabgesetzt. Der Marine wird großes Lob gespendet. Der Präsident läßt sich in Einzelnheiten ein über die in den Französischen und Afrikanischen Häfen in Angriff genom- menen Arbeiten. Ueber die äußere Politik läßt die Botschaft sich fol- gender Maßen aus: „Seit meiner letzten Botschaft hat unsere äußere Po- litik in Jtalien einen großen Erfolg davon getragen. Un- sere Waffen haben in Rom die wühlerische Demagogie gestürzt, die in ganz Jtalien die Sache der wahren Frei- heit compromittirt hatte, und unsere tapferen Soldaten haben die ausgezeichnete Ehre gehabt, Pius IX. auf den Thron des h. Petrus zurück zu führen. Dem Parteigeiste wird es nicht gelingen, dieses denkwürdige Factum zu ver- dunkeln, das eine ruhmvolle Seite in der Geschichte Frankreichs sein wird. Der beharrliche Zweck unserer Anstrengungen war es, den h. Vater in seinen liberalen und philanthropischen Absichten zu ermuthigen. Er verfolgt die Verwirklichung der im Motuproprio vom September 1849 enthaltenen Versprechungen. Einige der organischen Gesetze sind schon publicirt, die anderen werden es bald werden. Unsere Armee, nothwendig zur Erhaltung der Ordnung in Rom, ist es auch zur Erhaltung unseres po- litischen Einflusses daselbst, und nachdem sie sich durch ihren Muth hervorgethan, flößt sie durch ihre Disciplin und Mäßigung Bewunderung ein.“ Nachdem der Präsident der vermittelnden Jntervention Frankreichs in den Differenzen zwischen der Türkei und den Regierungen Rußlands und Oesterreichs wegen der Flüchtlinge, so wie in den Differenzen zwischen England und Griechenland, und der an die Französische Seemacht in den Antillen ertheilten Befehle zur Unterstützung der *) Diese Definition lautete: „Die schlechte Presse nenne ich diejenige, welche sich vorzugsweise befaßt mit Ver- unglimpfung, Begeiferung und böswilligen Verdächti- gungen einzelner Personen und der einzelnen Regie- rungsorgane, ohne auf wahrheitsgetreue, objective Er- örterungen sich einzulassen; diejenige, welche nur durch pikante, wenn auch noch so perfide Urtheile und Refe- rate über ihr mißliebig Erschienene den Kreis ihrer Leser zu erweitern sucht; diejenige, welche die Gemüther ge- flissentlich nur zum Unfrieden und zum Mißtrauen auf- stachelt, und die den letzten Keim der Vaterlandsliebe im Volke auszuroten sich bemüht, und sogar zum Ab- falle vom Vaterlande, und zum Abfalle von geschwor- nen Eiden auffordert.“

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 276. [Wien], 19. November 1850, S. 3498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener276_1850/6>, abgerufen am 24.11.2024.