[N. N.]: Verbesserungen und Zusätze des Lustspieles Die Geistlichen auf dem Lande in zweien Handlungen. Frankfurt (Main) u. a., 1744.nichts wieder die Religion; ich mögte aber wohl wissen in welchem Verstande man diese nähme. Nimt man solche überhaupt für die Art, das höchste Wesen zu verehren, so mag ich es glau- ben: verstehet man aber darunter die Art, diesem unendlichen GOtt nach eigenen Fürschriften, folglich der Offenbarung, zu dienen, so wider- sprechen sie sich selbst. Denn wie könten sie im letzteren Fall, ohne alles Bedenken, und ohne Absehen auf die Richtigkeit, oder Unrichtigkeit der Religion, Mitglieder annehmen? Und wie es möglich sey, solche zu dulden, die wohl gar von keinem GOtt etwas halten wollen, die solchen Begriff wenigstens durch mancherlei Unordnung und Ausschweifung, von sich geben, solches sehe ich gar nicht ab. Treulieb. Unter andern ist mir die Art ihrer Verbindung sehr verdächtig. Hätte man wohl Ursache sich mit so harten und feierlichen Eid- schwüren, dahin zu verpflichten, wenn diese Ge- sellschaft sich blos durch willkührliche Zeichen von andern Unterscheide, und weiter nichts als ei- nen erlaubten freimüthigen Umgang zum End- zweck hätte. Es müssen entweder Dinge unter ihnen vorkommen, die nicht ohne Gefahr können bekant gemachet werden, oder der Eid ist bei ihnen von geringer Gültigkeit. Letzteres solte man fast glauben aus dem Betragen einiger, von ihnen selbst angegebenen, ansehnlichen Mitgliedern. Rechtswalt. Durch den Eidschwur, be- hauptet man, werde eine grössere Sorgfalt in der F 5
nichts wieder die Religion; ich moͤgte aber wohl wiſſen in welchem Verſtande man dieſe naͤhme. Nimt man ſolche uͤberhaupt fuͤr die Art, das hoͤchſte Weſen zu verehren, ſo mag ich es glau- ben: verſtehet man aber darunter die Art, dieſem unendlichen GOtt nach eigenen Fuͤrſchriften, folglich der Offenbarung, zu dienen, ſo wider- ſprechen ſie ſich ſelbſt. Denn wie koͤnten ſie im letzteren Fall, ohne alles Bedenken, und ohne Abſehen auf die Richtigkeit, oder Unrichtigkeit der Religion, Mitglieder annehmen? Und wie es moͤglich ſey, ſolche zu dulden, die wohl gar von keinem GOtt etwas halten wollen, die ſolchen Begriff wenigſtens durch mancherlei Unordnung und Ausſchweifung, von ſich geben, ſolches ſehe ich gar nicht ab. Treulieb. Unter andern iſt mir die Art ihrer Verbindung ſehr verdaͤchtig. Haͤtte man wohl Urſache ſich mit ſo harten und feierlichen Eid- ſchwuͤren, dahin zu verpflichten, wenn dieſe Ge- ſellſchaft ſich blos durch willkuͤhrliche Zeichen von andern Unterſcheide, und weiter nichts als ei- nen erlaubten freimuͤthigen Umgang zum End- zweck haͤtte. Es muͤſſen entweder Dinge unter ihnen vorkommen, die nicht ohne Gefahr koͤnnen bekant gemachet werden, oder der Eid iſt bei ihnen von geringer Guͤltigkeit. Letzteres ſolte man faſt glauben aus dem Betragen einiger, von ihnen ſelbſt angegebenen, anſehnlichen Mitgliedern. Rechtswalt. Durch den Eidſchwur, be- hauptet man, werde eine groͤſſere Sorgfalt in der F 5
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nichts wieder die Religion; ich moͤgte aber wohl
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Nimt man ſolche uͤberhaupt fuͤr die Art, das
hoͤchſte Weſen zu verehren, ſo mag ich es glau-
ben: verſtehet man aber darunter die Art, dieſem
unendlichen GOtt nach eigenen Fuͤrſchriften,
folglich der Offenbarung, zu dienen, ſo wider-
ſprechen ſie ſich ſelbſt. Denn wie koͤnten ſie im
letzteren Fall, ohne alles Bedenken, und ohne
Abſehen auf die Richtigkeit, oder Unrichtigkeit
der Religion, Mitglieder annehmen? Und wie es
moͤglich ſey, ſolche zu dulden, die wohl gar von
keinem GOtt etwas halten wollen, die ſolchen
Begriff wenigſtens durch mancherlei Unordnung
und Ausſchweifung, von ſich geben, ſolches ſehe
ich gar nicht ab.
Treulieb. Unter andern iſt mir die Art ihrer
Verbindung ſehr verdaͤchtig. Haͤtte man wohl
Urſache ſich mit ſo harten und feierlichen Eid-
ſchwuͤren, dahin zu verpflichten, wenn dieſe Ge-
ſellſchaft ſich blos durch willkuͤhrliche Zeichen
von andern Unterſcheide, und weiter nichts als ei-
nen erlaubten freimuͤthigen Umgang zum End-
zweck haͤtte. Es muͤſſen entweder Dinge unter
ihnen vorkommen, die nicht ohne Gefahr koͤnnen
bekant gemachet werden, oder der Eid iſt bei ihnen
von geringer Guͤltigkeit. Letzteres ſolte man faſt
glauben aus dem Betragen einiger, von ihnen
ſelbſt angegebenen, anſehnlichen Mitgliedern.
Rechtswalt. Durch den Eidſchwur, be-
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