Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.stattet, und welche über den Ort und die Zeit des nächstjährigen Wett-Turnfestes durch Stimmen-Mehr- heit entscheidet. 7. Behufs der Wahl von Kampfrichtern und Fest- ordnern, Feststellung der Ausgaben für das künf- tige Jahr, Prüfung der Rechnungen u. s. w. findet bei derselben Veranlassung einer Vorstandssitzung statt, welcher indeß auch die übrigen Mitglieder des Vereines als Zuhörer beizuwohnen die Be- fugniß haben. 8. Sowohl bei der Vorstandssitzung, als auch bei der Hauptversammlung wird das Stimmrecht persönlich geübt, und ist nicht auf Andre übertragbar. Jedes Mitglied hat sich durch einen, dem betreffenden Jahrgange der Jahrbücher der Turnkunst beige- hefteten Vorweis auszuweisen. 9. Die jedesmalige Jahreseinnahme an Mitgliederbei- trägen und Geschenken dient als Maßstab für die Ausgaben des folgenden Jahres, in der Art, daß kein Ueberschuß verbleiben oder Vermögen aufge- häuft werden darf. 10. Abänderungen dieser Statuten können bei jeder Hauptversammlung beantragt, aber erst ein Jahr darnach von der folgenden Hauptversammlung be- schlossen werden. 11. Den 1841 in Frankfurt a. M., 1842 in Mainz stattgehabten und 1843 in Hanau stattfindenden Wett-Turnfesten soll sich als 4. Deutsches Wett- Turnen im Jahre 1844, wo möglich bei Detmold, zur Feier der Cinweihung des Hermannsdenkmales*) *) Jn Beziehung auf ein zu Detmold zu feierndes Turnfest heißt es
in einem Schreiben des Vereins für das Hermannsdenkmal vom 20. April d. J. an den Einsender: Der Plan, mit der Einweihung des Denkmals ein Turnfest zu verbinden, hat den Herrn von Bandel in Uebereinstimmung mit dem Herrn Prof. Maßmann in München schon früher lebhaft beschäf- tigt, und es muß uns allen zur Freude gereichen, diesem Plane in Ew. Wohlgeboren Schreiben eine festere Gestalt gegeben und die Hoffnung auf eine würdige Ausführung desselben durch die Jhnen zugesicherte Theilnahme bestärkt zu sehen. Ew. Wohlgeboren wollen uns erlauben, Jhnen zu seiner Zeit über die Anordnung des Festes das Nähere mittheilen zu dürfen. ſtattet, und welche über den Ort und die Zeit des nächſtjährigen Wett-Turnfeſtes durch Stimmen-Mehr- heit entſcheidet. 7. Behufs der Wahl von Kampfrichtern und Feſt- ordnern, Feſtſtellung der Ausgaben für das künf- tige Jahr, Prüfung der Rechnungen u. ſ. w. findet bei derſelben Veranlaſſung einer Vorſtandsſitzung ſtatt, welcher indeß auch die übrigen Mitglieder des Vereines als Zuhörer beizuwohnen die Be- fugniß haben. 8. Sowohl bei der Vorſtandsſitzung, als auch bei der Hauptverſammlung wird das Stimmrecht perſönlich geübt, und iſt nicht auf Andre übertragbar. Jedes Mitglied hat ſich durch einen, dem betreffenden Jahrgange der Jahrbücher der Turnkunſt beige- hefteten Vorweis auszuweiſen. 9. Die jedesmalige Jahreseinnahme an Mitgliederbei- trägen und Geſchenken dient als Maßſtab für die Ausgaben des folgenden Jahres, in der Art, daß kein Ueberſchuß verbleiben oder Vermögen aufge- häuft werden darf. 10. Abänderungen dieſer Statuten können bei jeder Hauptverſammlung beantragt, aber erſt ein Jahr darnach von der folgenden Hauptverſammlung be- ſchloſſen werden. 11. Den 1841 in Frankfurt a. M., 1842 in Mainz ſtattgehabten und 1843 in Hanau ſtattfindenden Wett-Turnfeſten ſoll ſich als 4. Deutſches Wett- Turnen im Jahre 1844, wo möglich bei Detmold, zur Feier der Cinweihung des Hermannsdenkmales*) *) Jn Beziehung auf ein zu Detmold zu feierndes Turnfeſt heißt es
in einem Schreiben des Vereins für das Hermannsdenkmal vom 20. April d. J. an den Einſender: Der Plan, mit der Einweihung des Denkmals ein Turnfeſt zu verbinden, hat den Herrn von Bandel in Uebereinſtimmung mit dem Herrn Prof. Maßmann in München ſchon früher lebhaft beſchäf- tigt, und es muß uns allen zur Freude gereichen, dieſem Plane in Ew. Wohlgeboren Schreiben eine feſtere Geſtalt gegeben und die Hoffnung auf eine würdige Ausführung desſelben durch die Jhnen zugeſicherte Theilnahme beſtärkt zu ſehen. Ew. Wohlgeboren wollen uns erlauben, Jhnen zu ſeiner Zeit über die Anordnung des Feſtes das Nähere mittheilen zu dürfen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <list> <item><pb facs="#f0093" n="89"/> ſtattet, und welche über den Ort und die Zeit des<lb/> nächſtjährigen Wett-Turnfeſtes durch Stimmen-Mehr-<lb/> heit entſcheidet.</item><lb/> <item>7. Behufs der Wahl von Kampfrichtern und Feſt-<lb/> ordnern, Feſtſtellung der Ausgaben für das künf-<lb/> tige Jahr, Prüfung der Rechnungen u. ſ. w. findet<lb/> bei derſelben Veranlaſſung einer Vorſtandsſitzung<lb/> ſtatt, welcher indeß auch die übrigen Mitglieder<lb/> des Vereines als Zuhörer beizuwohnen die Be-<lb/> fugniß haben.</item><lb/> <item>8. Sowohl bei der Vorſtandsſitzung, als auch bei der<lb/> Hauptverſammlung wird das Stimmrecht perſönlich<lb/> geübt, und iſt nicht auf Andre übertragbar. Jedes<lb/> Mitglied hat ſich durch einen, dem betreffenden<lb/> Jahrgange der Jahrbücher der Turnkunſt beige-<lb/> hefteten Vorweis auszuweiſen.</item><lb/> <item>9. Die jedesmalige Jahreseinnahme an Mitgliederbei-<lb/> trägen und Geſchenken dient als Maßſtab für die<lb/> Ausgaben des folgenden Jahres, in der Art, daß<lb/> kein Ueberſchuß verbleiben oder Vermögen aufge-<lb/> häuft werden darf.</item><lb/> <item>10. Abänderungen dieſer Statuten können bei jeder<lb/> Hauptverſammlung beantragt, aber erſt ein Jahr<lb/> darnach von der folgenden Hauptverſammlung be-<lb/> ſchloſſen werden.</item><lb/> <item>11. Den 1841 in Frankfurt a. M., 1842 in Mainz<lb/> ſtattgehabten und 1843 in Hanau ſtattfindenden<lb/> Wett-Turnfeſten ſoll ſich als 4. Deutſches Wett-<lb/> Turnen im Jahre 1844, wo möglich bei Detmold,<lb/> zur Feier der Cinweihung des Hermannsdenkmales<note place="foot" n="*)">Jn Beziehung auf ein zu Detmold zu feierndes Turnfeſt heißt es<lb/> in einem Schreiben des Vereins für das Hermannsdenkmal vom 20. April<lb/> d. J. an den Einſender: Der Plan, mit der Einweihung des Denkmals ein<lb/> Turnfeſt zu verbinden, hat den Herrn von Bandel in Uebereinſtimmung<lb/> mit dem Herrn Prof. Maßmann in München ſchon früher lebhaft beſchäf-<lb/> tigt, und es muß uns allen zur Freude gereichen, dieſem Plane in Ew.<lb/> Wohlgeboren Schreiben eine feſtere Geſtalt gegeben und die Hoffnung auf<lb/> eine würdige Ausführung desſelben durch die Jhnen zugeſicherte Theilnahme<lb/> beſtärkt zu ſehen. Ew. Wohlgeboren wollen uns erlauben, Jhnen zu ſeiner<lb/> Zeit über die Anordnung des Feſtes das Nähere mittheilen zu dürfen.</note><lb/></item> </list> </div> </div> </body> </text> </TEI> [89/0093]
ſtattet, und welche über den Ort und die Zeit des
nächſtjährigen Wett-Turnfeſtes durch Stimmen-Mehr-
heit entſcheidet.
7. Behufs der Wahl von Kampfrichtern und Feſt-
ordnern, Feſtſtellung der Ausgaben für das künf-
tige Jahr, Prüfung der Rechnungen u. ſ. w. findet
bei derſelben Veranlaſſung einer Vorſtandsſitzung
ſtatt, welcher indeß auch die übrigen Mitglieder
des Vereines als Zuhörer beizuwohnen die Be-
fugniß haben.
8. Sowohl bei der Vorſtandsſitzung, als auch bei der
Hauptverſammlung wird das Stimmrecht perſönlich
geübt, und iſt nicht auf Andre übertragbar. Jedes
Mitglied hat ſich durch einen, dem betreffenden
Jahrgange der Jahrbücher der Turnkunſt beige-
hefteten Vorweis auszuweiſen.
9. Die jedesmalige Jahreseinnahme an Mitgliederbei-
trägen und Geſchenken dient als Maßſtab für die
Ausgaben des folgenden Jahres, in der Art, daß
kein Ueberſchuß verbleiben oder Vermögen aufge-
häuft werden darf.
10. Abänderungen dieſer Statuten können bei jeder
Hauptverſammlung beantragt, aber erſt ein Jahr
darnach von der folgenden Hauptverſammlung be-
ſchloſſen werden.
11. Den 1841 in Frankfurt a. M., 1842 in Mainz
ſtattgehabten und 1843 in Hanau ſtattfindenden
Wett-Turnfeſten ſoll ſich als 4. Deutſches Wett-
Turnen im Jahre 1844, wo möglich bei Detmold,
zur Feier der Cinweihung des Hermannsdenkmales *)
*) Jn Beziehung auf ein zu Detmold zu feierndes Turnfeſt heißt es
in einem Schreiben des Vereins für das Hermannsdenkmal vom 20. April
d. J. an den Einſender: Der Plan, mit der Einweihung des Denkmals ein
Turnfeſt zu verbinden, hat den Herrn von Bandel in Uebereinſtimmung
mit dem Herrn Prof. Maßmann in München ſchon früher lebhaft beſchäf-
tigt, und es muß uns allen zur Freude gereichen, dieſem Plane in Ew.
Wohlgeboren Schreiben eine feſtere Geſtalt gegeben und die Hoffnung auf
eine würdige Ausführung desſelben durch die Jhnen zugeſicherte Theilnahme
beſtärkt zu ſehen. Ew. Wohlgeboren wollen uns erlauben, Jhnen zu ſeiner
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