Anstalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen sei und daß endlich 12 Waisenkinder unentgeldlich aufzunehmen seien.
War nun hiermit die äußere Stellung der Anstalt zum Staate bezeichnet, so zeigten kurze gedruckte Nach- richten, welche 1838, 1839 und 1842 von dem Vor- steher ausgegeben wurden, ihre innere Einrichtung. Wir entheben diesen Nachrichten das Wesentliche: 1) Aus- bildung und Veredlung der körperlichen Kräfte und in ihrem Gefolge Stählung der Gesundheit, Beförderung der Sittlichkeit und Erzielung größerer Empfänglichkeit der Seele für geistige Bildung der Pflegbefohlenen sind der Hauptzweck der Anstalt. 2) Die Uebungen umfassen das Turnen in seinem ganzen Umfange, einschließlich des Roßschwingens (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere beide jedoch als besondere, von dem gewöhnlichen Unterrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den Uebungen ein, alle Gefährlichkeiten vermeidender Ueber- gang vom Leichten zum Schweren statt. 4) Es werden die Uebungen während des ganzen Jahres, mit Ausschluß von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April und September, fortgesetzt. Jm Winter finden dieselben in einem entsprechend geheizten Saale statt. 5) Die Aufnahme neuer Zöglinge ist halbjährig. 6) Die Turn- beiträge betrugen, mit Rücksicht auf die von hohem Se- nate den Schülern öffentlicher Unterrichtsanstalten vor- behaltenen oben erwähnten Vergünstigungen, halbjährig:
a)
für solche Knaben und Jünglinge, welche keine öffentlichen Lehranstal- ten besuchen .....
1838--39 fl. kr. 9. --
1839--41 fl. kr. 9. --
1842 fl. kr. 5. 24
b)
für die Schüler des Gymnasiums .....
4. 30
4. 30
2. 42
c)
für die Schüler der Selecten-, Muster- u. Mittelschule .....
3. --
3. --
2. 42
Anſtalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen ſei und daß endlich 12 Waiſenkinder unentgeldlich aufzunehmen ſeien.
War nun hiermit die äußere Stellung der Anſtalt zum Staate bezeichnet, ſo zeigten kurze gedruckte Nach- richten, welche 1838, 1839 und 1842 von dem Vor- ſteher ausgegeben wurden, ihre innere Einrichtung. Wir entheben dieſen Nachrichten das Weſentliche: 1) Aus- bildung und Veredlung der körperlichen Kräfte und in ihrem Gefolge Stählung der Geſundheit, Beförderung der Sittlichkeit und Erzielung größerer Empfänglichkeit der Seele für geiſtige Bildung der Pflegbefohlenen ſind der Hauptzweck der Anſtalt. 2) Die Uebungen umfaſſen das Turnen in ſeinem ganzen Umfange, einſchließlich des Roßſchwingens (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens, letztere beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen Unterrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den Uebungen ein, alle Gefährlichkeiten vermeidender Ueber- gang vom Leichten zum Schweren ſtatt. 4) Es werden die Uebungen während des ganzen Jahres, mit Ausſchluß von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April und September, fortgeſetzt. Jm Winter finden dieſelben in einem entſprechend geheizten Saale ſtatt. 5) Die Aufnahme neuer Zöglinge iſt halbjährig. 6) Die Turn- beiträge betrugen, mit Rückſicht auf die von hohem Se- nate den Schülern öffentlicher Unterrichtsanſtalten vor- behaltenen oben erwähnten Vergünſtigungen, halbjährig:
a)
für ſolche Knaben und Jünglinge, welche keine öffentlichen Lehranſtal- ten beſuchen .....
1838—39 fl. kr. 9. —
1839—41 fl. kr. 9. —
1842 fl. kr. 5. 24
b)
für die Schüler des Gymnaſiums .....
4. 30
4. 30
2. 42
c)
für die Schüler der Selecten-, Muſter- u. Mittelſchule .....
3. —
3. —
2. 42
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Anſtalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen ſei und
daß endlich 12 Waiſenkinder unentgeldlich aufzunehmen
ſeien.
War nun hiermit die äußere Stellung der Anſtalt
zum Staate bezeichnet, ſo zeigten kurze gedruckte Nach-
richten, welche 1838, 1839 und 1842 von dem Vor-
ſteher ausgegeben wurden, ihre innere Einrichtung. Wir
entheben dieſen Nachrichten das Weſentliche: 1) Aus-
bildung und Veredlung der körperlichen Kräfte und in
ihrem Gefolge Stählung der Geſundheit, Beförderung
der Sittlichkeit und Erzielung größerer Empfänglichkeit
der Seele für geiſtige Bildung der Pflegbefohlenen ſind
der Hauptzweck der Anſtalt. 2) Die Uebungen umfaſſen
das Turnen in ſeinem ganzen Umfange, einſchließlich des
Roßſchwingens (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens,
letztere beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen
Unterrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den
Uebungen ein, alle Gefährlichkeiten vermeidender Ueber-
gang vom Leichten zum Schweren ſtatt. 4) Es werden
die Uebungen während des ganzen Jahres, mit Ausſchluß
von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April
und September, fortgeſetzt. Jm Winter finden dieſelben
in einem entſprechend geheizten Saale ſtatt. 5) Die
Aufnahme neuer Zöglinge iſt halbjährig. 6) Die Turn-
beiträge betrugen, mit Rückſicht auf die von hohem Se-
nate den Schülern öffentlicher Unterrichtsanſtalten vor-
behaltenen oben erwähnten Vergünſtigungen, halbjährig:
a) für ſolche Knaben und
Jünglinge, welche keine
öffentlichen Lehranſtal-
ten beſuchen ..... 1838—39
fl. kr.
9. — 1839—41
fl. kr.
9. — 1842
fl. kr.
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b) für die Schüler des
Gymnaſiums ..... 4. 30 4. 30 2. 42
c) für die Schüler der
Selecten-, Muſter- u.
Mittelſchule ..... 3. — 3. — 2. 42
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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/34>, abgerufen am 16.02.2025.
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