den die Fahnen auf dem mit Laubwerk geschmückten Tie aufgepflanzt, worauf die Turner nach Ablegung der unnöthigen Kleidungsstücke, in einen Kreis zum Ge- sang zusammentraten, und sodann das Riegenturnen begann, was dem eigentlichen Wettturnen vorausging, und auch während desselben theilweise fortdauerte. Gegen vier Uhr traten dann die Wettturner aus den vier Gemeinden, 21 an der Zahl, zusammen, und be- gannen, geordnet von den Kampfrichtern (den Herren Krätzer aus Mainz, Milot aus Hanau und Reichard aus Frankfurt) das Turnen. Zuerst wurde das Reck, dann der Schwingel und zuletzt der Barren vorgenom- men. Weitere Gerüste konnten der Kürze der Zeit wegen nicht benutzt werden. Das Turnen selbst wurde in der Weise betrieben, daß jeder Wettturner an jedem Turngeräth nach freier eigener Wahl zwei Uebungen vormachte, welche von den übrigen nach der Reihe nachgeturnt wurden. Jeder wählte wie natürlich die besten, die er im Vorrath hatte, und sie fielen zur Zufriedenheit der Kampfrichter und der zahlreich ver- sammelten Turnkenner aus. Schon war die Dämme- rung nahe, als das Wettturnen endete, und die von den Kampfrichtern als Sieger erkannten Turner verlesen wurden. Dies geschah vom Tie aus, woselbst sich zwölf Mainzer Jungfrauen versammelt hatten, um die Sieger mit einem Lorbeerkranz und einer Schleife von rother Seide zu schmücken. Die Turner standen sämmtlich um den Tie herum, in ihrer Mitte die Wett- turner. Ein Sieger wurde nach dem andern auf den Tie gerufen, dort bekränzt und bei seinem Herunter- kommen von den Turnern mit einem kräftigen "Gut Heil" begrüßt. Bekränzt wurden in folgender Ordnung:
Schiele von Frankfurt, Voigt von Hanau, Post von Frankfurt, Wedekind von Hanau, Metz von Darmstadt, Buchholz von Mainz.
den die Fahnen auf dem mit Laubwerk geſchmückten Tie aufgepflanzt, worauf die Turner nach Ablegung der unnöthigen Kleidungsſtücke, in einen Kreis zum Ge- ſang zuſammentraten, und ſodann das Riegenturnen begann, was dem eigentlichen Wettturnen vorausging, und auch während deſſelben theilweiſe fortdauerte. Gegen vier Uhr traten dann die Wettturner aus den vier Gemeinden, 21 an der Zahl, zuſammen, und be- gannen, geordnet von den Kampfrichtern (den Herren Krätzer aus Mainz, Milot aus Hanau und Reichard aus Frankfurt) das Turnen. Zuerſt wurde das Reck, dann der Schwingel und zuletzt der Barren vorgenom- men. Weitere Gerüſte konnten der Kürze der Zeit wegen nicht benutzt werden. Das Turnen ſelbſt wurde in der Weiſe betrieben, daß jeder Wettturner an jedem Turngeräth nach freier eigener Wahl zwei Uebungen vormachte, welche von den übrigen nach der Reihe nachgeturnt wurden. Jeder wählte wie natürlich die beſten, die er im Vorrath hatte, und ſie fielen zur Zufriedenheit der Kampfrichter und der zahlreich ver- ſammelten Turnkenner aus. Schon war die Dämme- rung nahe, als das Wettturnen endete, und die von den Kampfrichtern als Sieger erkannten Turner verleſen wurden. Dies geſchah vom Tie aus, woſelbſt ſich zwölf Mainzer Jungfrauen verſammelt hatten, um die Sieger mit einem Lorbeerkranz und einer Schleife von rother Seide zu ſchmücken. Die Turner ſtanden ſämmtlich um den Tie herum, in ihrer Mitte die Wett- turner. Ein Sieger wurde nach dem andern auf den Tie gerufen, dort bekränzt und bei ſeinem Herunter- kommen von den Turnern mit einem kräftigen „Gut Heil“ begrüßt. Bekränzt wurden in folgender Ordnung:
Schiele von Frankfurt, Voigt von Hanau, Poſt von Frankfurt, Wedekind von Hanau, Metz von Darmſtadt, Buchholz von Mainz.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0049"n="45"/>
den die Fahnen auf dem mit Laubwerk geſchmückten<lb/>
Tie aufgepflanzt, worauf die Turner nach Ablegung<lb/>
der unnöthigen Kleidungsſtücke, in einen Kreis zum Ge-<lb/>ſang zuſammentraten, und ſodann das Riegenturnen<lb/>
begann, was dem eigentlichen Wettturnen vorausging,<lb/>
und auch während deſſelben theilweiſe fortdauerte.<lb/>
Gegen vier Uhr traten dann die Wettturner aus den<lb/>
vier Gemeinden, 21 an der Zahl, zuſammen, und be-<lb/>
gannen, geordnet von den Kampfrichtern (den Herren<lb/>
Krätzer aus Mainz, Milot aus Hanau und Reichard<lb/>
aus Frankfurt) das Turnen. Zuerſt wurde das Reck,<lb/>
dann der Schwingel und zuletzt der Barren vorgenom-<lb/>
men. Weitere Gerüſte konnten der Kürze der Zeit<lb/>
wegen nicht benutzt werden. Das Turnen ſelbſt wurde<lb/>
in der Weiſe betrieben, daß jeder Wettturner an jedem<lb/>
Turngeräth nach freier eigener Wahl zwei Uebungen<lb/>
vormachte, welche von den übrigen nach der Reihe<lb/>
nachgeturnt wurden. Jeder wählte wie natürlich die<lb/>
beſten, die er im Vorrath hatte, und ſie fielen zur<lb/>
Zufriedenheit der Kampfrichter und der zahlreich ver-<lb/>ſammelten Turnkenner aus. Schon war die Dämme-<lb/>
rung nahe, als das Wettturnen endete, und die<lb/>
von den Kampfrichtern als Sieger erkannten Turner<lb/>
verleſen wurden. Dies geſchah vom Tie aus, woſelbſt<lb/>ſich zwölf Mainzer Jungfrauen verſammelt hatten, um<lb/>
die Sieger mit einem Lorbeerkranz und einer Schleife<lb/>
von rother Seide zu ſchmücken. Die Turner ſtanden<lb/>ſämmtlich um den Tie herum, in ihrer Mitte die Wett-<lb/>
turner. Ein Sieger wurde nach dem andern auf den<lb/>
Tie gerufen, dort bekränzt und bei ſeinem Herunter-<lb/>
kommen von den Turnern mit einem kräftigen „Gut<lb/>
Heil“ begrüßt. Bekränzt wurden in folgender Ordnung:</p><lb/><lgtype="poem"><l>Schiele von Frankfurt,</l><lb/><l>Voigt von Hanau,</l><lb/><l>Poſt von Frankfurt,</l><lb/><l>Wedekind von Hanau,</l><lb/><l>Metz von Darmſtadt,</l><lb/><l>Buchholz von Mainz.</l></lg><lb/></div></body></text></TEI>
[45/0049]
den die Fahnen auf dem mit Laubwerk geſchmückten
Tie aufgepflanzt, worauf die Turner nach Ablegung
der unnöthigen Kleidungsſtücke, in einen Kreis zum Ge-
ſang zuſammentraten, und ſodann das Riegenturnen
begann, was dem eigentlichen Wettturnen vorausging,
und auch während deſſelben theilweiſe fortdauerte.
Gegen vier Uhr traten dann die Wettturner aus den
vier Gemeinden, 21 an der Zahl, zuſammen, und be-
gannen, geordnet von den Kampfrichtern (den Herren
Krätzer aus Mainz, Milot aus Hanau und Reichard
aus Frankfurt) das Turnen. Zuerſt wurde das Reck,
dann der Schwingel und zuletzt der Barren vorgenom-
men. Weitere Gerüſte konnten der Kürze der Zeit
wegen nicht benutzt werden. Das Turnen ſelbſt wurde
in der Weiſe betrieben, daß jeder Wettturner an jedem
Turngeräth nach freier eigener Wahl zwei Uebungen
vormachte, welche von den übrigen nach der Reihe
nachgeturnt wurden. Jeder wählte wie natürlich die
beſten, die er im Vorrath hatte, und ſie fielen zur
Zufriedenheit der Kampfrichter und der zahlreich ver-
ſammelten Turnkenner aus. Schon war die Dämme-
rung nahe, als das Wettturnen endete, und die
von den Kampfrichtern als Sieger erkannten Turner
verleſen wurden. Dies geſchah vom Tie aus, woſelbſt
ſich zwölf Mainzer Jungfrauen verſammelt hatten, um
die Sieger mit einem Lorbeerkranz und einer Schleife
von rother Seide zu ſchmücken. Die Turner ſtanden
ſämmtlich um den Tie herum, in ihrer Mitte die Wett-
turner. Ein Sieger wurde nach dem andern auf den
Tie gerufen, dort bekränzt und bei ſeinem Herunter-
kommen von den Turnern mit einem kräftigen „Gut
Heil“ begrüßt. Bekränzt wurden in folgender Ordnung:
Schiele von Frankfurt,
Voigt von Hanau,
Poſt von Frankfurt,
Wedekind von Hanau,
Metz von Darmſtadt,
Buchholz von Mainz.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/49>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.