Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

Bild:
<< vorherige Seite

Der König hat Mons. Bridgeman einen Edelmann von seinem Hauß an die Friede-Richter von Mittelsex und Londen gesandt / umb ihnen anzudeuten/ daß sie mit der Verfolgung gegen die Quacker einhalten sollen. Die gelland wird biß in Octob. verschoben. Reise deß Königs nach Chattam und Schernesse soll unter andern auch darzu dienen / damit die Schiffe/ so equippirt werden/ ehistens in See ablauffen mögen. Der Brandenburg. Capitain Anthonii Buys, so seithero der gewesene Hertzog von Montmouth hingerichtet worden/ in Gefängnuß gelegen/ ist von dem König pardonnirt und wieder auff freyem Fuß gestellt worden. Zwischen dieser Cron und Franckreich sagt man/ daß ein Tractat Tractat zwischen der Englischen Ostindischen Compagni und der Regirung von Priaman. wegen West-Indien/ allein/ wie die meisten meinen/ zu Erhaltung der Ruhe selbiger Ends geschlossen ist. Der Tractat zwischen unser Ost-Indianischen Compagnie und der Regirung von Priaman und Ticolio oder Picos solle/ sagt man/ vornehmlich darin bestehen/ daß unsere Compagnie/ wann sie einige 1000. Thaler deß Jahrs vor den König von Archin auffbringt/ eine considetable Vestung bauen mögen / und die Impost auff den Pfeffer und andere Wahren/ die aus oder in selbige Landen gebracht werden/ empfangen; daß die naturellen einig Volck/ umb ihnen in Auffbauung der fortresse zu helffen bestellen/ und daß man im Fall der Attaque einer dem andern mutuel Succurs leisten solle. Mit ehistem sollen die Privilegia vor die Quacker nach allen Justitz-Höfen in diesem Königreich abgesand werden/ worinnen ordinirt wird/ daß alle die jenige/ so von ihnen gefangen sitzen/ ohne Bezahlung der Leibs-Straff in Freyheit gestellt/ und ins künfftig keine mehr von ihnen apprehendirt werden sollen. Der Hertzog von Nordhumerland ist mit seiner Gemahlin nach Franckreich gereist/ umb/ wie man darfür hält/ dieselbe allda in ein Closter zu stecken/ und sobald ihre Mutter davon Bericht erhalten/ hat sie solches dem König geklagt/ von selbigem aber zur Antwort bekommen/ daß/ dafern sie vermeint recht zu haben/ sie sich bey der Justitz deßwegen anzumelden hätte. Sonsten kommen fast täglich sowohl neue Reformirte/ als Römische Bücher über die Controversien Der Major von Rochefter läft verschiedene Catholische Bücher verbennen. theils mit- und theils ohne Erlaubnus heraus. Und weiln dergleichen Der Major von Rochester in Gent nicht allein geisseln/ sondern auch alle Bücher/ so sie bey sich gehabt/ verbrennen lassen/ wie nun der König diese Sach empfinden werde/ muß die Zeit eröffnen.

Der König hat Mons. Bridgeman einen Edelmann von seinem Hauß an die Friede-Richter von Mittelsex und Londen gesandt / umb ihnen anzudeuten/ daß sie mit der Verfolgung gegen die Quacker einhalten sollen. Die gelland wird biß in Octob. verschoben. Reise deß Königs nach Chattam und Schernesse soll unter andern auch darzu dienen / damit die Schiffe/ so equippirt werden/ ehistens in See ablauffen mögen. Der Brandenburg. Capitain Anthonii Buys, so seithero der gewesene Hertzog von Montmouth hingerichtet worden/ in Gefängnuß gelegen/ ist von dem König pardonnirt und wieder auff freyem Fuß gestellt worden. Zwischen dieser Cron und Franckreich sagt man/ daß ein Tractat Tractat zwischen der Englischen Ostindischen Compagni und der Regirung von Priaman. wegen West-Indien/ allein/ wie die meisten meinen/ zu Erhaltung der Ruhe selbiger Ends geschlossen ist. Der Tractat zwischen unser Ost-Indianischen Compagnie und der Regirung von Priaman und Ticolio oder Picos solle/ sagt man/ vornehmlich darin bestehen/ daß unsere Compagnie/ wann sie einige 1000. Thaler deß Jahrs vor den König von Archin auffbringt/ eine considetable Vestung bauen mögen / und die Impost auff den Pfeffer und andere Wahren/ die aus oder in selbige Landen gebracht werden/ empfangen; daß die naturellen einig Volck/ umb ihnen in Auffbauung der fortresse zu helffen bestellen/ und daß man im Fall der Attaque einer dem andern mutuel Succurs leisten solle. Mit ehistem sollen die Privilegia vor die Quacker nach allen Justitz-Höfen in diesem Königreich abgesand werden/ worinnen ordinirt wird/ daß alle die jenige/ so von ihnen gefangen sitzen/ ohne Bezahlung der Leibs-Straff in Freyheit gestellt/ und ins künfftig keine mehr von ihnen apprehendirt werden sollen. Der Hertzog von Nordhumerland ist mit seiner Gemahlin nach Franckreich gereist/ umb/ wie man darfür hält/ dieselbe allda in ein Closter zu stecken/ und sobald ihre Mutter davon Bericht erhalten/ hat sie solches dem König geklagt/ von selbigem aber zur Antwort bekommen/ daß/ dafern sie vermeint recht zu haben/ sie sich bey der Justitz deßwegen anzumelden hätte. Sonsten kommen fast täglich sowohl neue Reformirte/ als Römische Bücher über die Controversien Der Major von Rochefter läft verschiedene Catholische Bücher verbennen. theils mit- und theils ohne Erlaubnus heraus. Und weiln dergleichen Der Major von Rochester in Gent nicht allein geisseln/ sondern auch alle Bücher/ so sie bey sich gehabt/ verbrennen lassen/ wie nun der König diese Sach empfinden werde/ muß die Zeit eröffnen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0266" n="254"/>
Der König hat Mons. Bridgeman einen                      Edelmann von seinem Hauß an die Friede-Richter von Mittelsex und Londen gesandt                     / umb ihnen anzudeuten/ daß sie mit der Verfolgung gegen die Quacker einhalten                      sollen. Die <note place="left">gelland wird biß in Octob. verschoben.</note>                      Reise deß Königs nach Chattam und Schernesse soll unter andern auch darzu dienen                     / damit die Schiffe/ so equippirt werden/ ehistens in See ablauffen mögen. Der                      Brandenburg. Capitain Anthonii Buys, so seithero der gewesene Hertzog von                      Montmouth hingerichtet worden/ in Gefängnuß gelegen/ ist von dem König                      pardonnirt und wieder auff freyem Fuß gestellt worden. Zwischen dieser Cron und                      Franckreich sagt man/ daß ein Tractat <note place="left">Tractat zwischen der                          Englischen Ostindischen Compagni und der Regirung von Priaman.</note> wegen                      West-Indien/ allein/ wie die meisten meinen/ zu Erhaltung der Ruhe selbiger                      Ends geschlossen ist. Der Tractat zwischen unser Ost-Indianischen Compagnie und                      der Regirung von Priaman und Ticolio oder Picos solle/ sagt man/ vornehmlich                      darin bestehen/ daß unsere Compagnie/ wann sie einige 1000. Thaler deß Jahrs                      vor den König von Archin auffbringt/ eine considetable Vestung bauen mögen /                      und die Impost auff den Pfeffer und andere Wahren/ die aus oder in selbige                      Landen gebracht werden/ empfangen; daß die naturellen einig Volck/ umb ihnen                      in Auffbauung der fortresse zu helffen bestellen/ und daß man im Fall der                      Attaque einer dem andern mutuel Succurs leisten solle. Mit ehistem sollen die                      Privilegia vor die Quacker nach allen Justitz-Höfen in diesem Königreich                      abgesand werden/ worinnen ordinirt wird/ daß alle die jenige/ so von ihnen                      gefangen sitzen/ ohne Bezahlung der Leibs-Straff in Freyheit gestellt/ und ins                      künfftig keine mehr von ihnen apprehendirt werden sollen. Der Hertzog von                      Nordhumerland ist mit seiner Gemahlin nach Franckreich gereist/ umb/ wie man                      darfür hält/ dieselbe allda in ein Closter zu stecken/ und sobald ihre Mutter                      davon Bericht erhalten/ hat sie solches dem König geklagt/ von selbigem aber                      zur Antwort bekommen/ daß/ dafern sie vermeint recht zu haben/ sie sich bey                      der Justitz deßwegen anzumelden hätte. Sonsten kommen fast täglich sowohl neue                      Reformirte/ als Römische Bücher über die Controversien <note place="left">Der                          Major von Rochefter läft verschiedene Catholische Bücher verbennen.</note>                      theils mit- und theils ohne Erlaubnus heraus. Und weiln dergleichen Der Major                      von Rochester in Gent nicht allein geisseln/ sondern auch alle Bücher/ so sie                      bey sich gehabt/ verbrennen lassen/ wie nun der König diese Sach empfinden                      werde/ muß die Zeit eröffnen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[254/0266] Der König hat Mons. Bridgeman einen Edelmann von seinem Hauß an die Friede-Richter von Mittelsex und Londen gesandt / umb ihnen anzudeuten/ daß sie mit der Verfolgung gegen die Quacker einhalten sollen. Die Reise deß Königs nach Chattam und Schernesse soll unter andern auch darzu dienen / damit die Schiffe/ so equippirt werden/ ehistens in See ablauffen mögen. Der Brandenburg. Capitain Anthonii Buys, so seithero der gewesene Hertzog von Montmouth hingerichtet worden/ in Gefängnuß gelegen/ ist von dem König pardonnirt und wieder auff freyem Fuß gestellt worden. Zwischen dieser Cron und Franckreich sagt man/ daß ein Tractat wegen West-Indien/ allein/ wie die meisten meinen/ zu Erhaltung der Ruhe selbiger Ends geschlossen ist. Der Tractat zwischen unser Ost-Indianischen Compagnie und der Regirung von Priaman und Ticolio oder Picos solle/ sagt man/ vornehmlich darin bestehen/ daß unsere Compagnie/ wann sie einige 1000. Thaler deß Jahrs vor den König von Archin auffbringt/ eine considetable Vestung bauen mögen / und die Impost auff den Pfeffer und andere Wahren/ die aus oder in selbige Landen gebracht werden/ empfangen; daß die naturellen einig Volck/ umb ihnen in Auffbauung der fortresse zu helffen bestellen/ und daß man im Fall der Attaque einer dem andern mutuel Succurs leisten solle. Mit ehistem sollen die Privilegia vor die Quacker nach allen Justitz-Höfen in diesem Königreich abgesand werden/ worinnen ordinirt wird/ daß alle die jenige/ so von ihnen gefangen sitzen/ ohne Bezahlung der Leibs-Straff in Freyheit gestellt/ und ins künfftig keine mehr von ihnen apprehendirt werden sollen. Der Hertzog von Nordhumerland ist mit seiner Gemahlin nach Franckreich gereist/ umb/ wie man darfür hält/ dieselbe allda in ein Closter zu stecken/ und sobald ihre Mutter davon Bericht erhalten/ hat sie solches dem König geklagt/ von selbigem aber zur Antwort bekommen/ daß/ dafern sie vermeint recht zu haben/ sie sich bey der Justitz deßwegen anzumelden hätte. Sonsten kommen fast täglich sowohl neue Reformirte/ als Römische Bücher über die Controversien theils mit- und theils ohne Erlaubnus heraus. Und weiln dergleichen Der Major von Rochester in Gent nicht allein geisseln/ sondern auch alle Bücher/ so sie bey sich gehabt/ verbrennen lassen/ wie nun der König diese Sach empfinden werde/ muß die Zeit eröffnen. gelland wird biß in Octob. verschoben. Tractat zwischen der Englischen Ostindischen Compagni und der Regirung von Priaman. Der Major von Rochefter läft verschiedene Catholische Bücher verbennen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/266
Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/266>, abgerufen am 24.11.2024.