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St. Galler Volksblatt. Nr. 53, Uznach, 04. 07. 1894.

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Uznach, Mittwoch No 53. den 4. Juli 1894.


St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der Bezirke See und Gaster.
Obligatorisch in Uznach, Jona, Eschenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetschwil, Gommiswald, Goldingen

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halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.
Post jährlich Fr. 5. -- Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
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lich Fr. 5. -- Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


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39. Jahrgang.

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Inseratenbureaux): Die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. --
Für die übrigen Inserenten kostet die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. -- Inserate müssen jeweilen bis spä-
testens Diennag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.




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Erscheint Mittwoch und Samstag.


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Druck und Verlag von K. Oberholzer's Buchdruckerei.

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Wöchentl. Gratisbeilage "Linth-Blätter".




[Spaltenumbruch]
Zwiegespräch vor der Badekur.
Sie: Du Manndli, los! I sött i's Bad,
Sust wer i krank, und das wär schad.
De Dokter seit, i heig en Reste,
's gäb mit der Zit no viel Moleste.
Gält no, du lohst mi uf Ragatz,
Du bist jo gar en liebe Schatz.
Er: Häsch nöd verrote! -- Di Flattiere
Nützt nüt; i will die scho kuriere.
Das chont mer z'tür, das nobel Bade.
Und z'letzt am End tuet's erst no schade.
Sie: Du wirst doch nöd so grausam si,
Denk, s'Schniders Frau ist au dabi,
Und wenn's de Schnider Dünn vermag,
Vermagst du's au -- blos 14 Tag.
Er: So gang, wenn d'witt -- i wünsch dir Glück,
Es chost am End nöd alli Strick.
Blos tue mir spare, iß nöd z'viel
Und schwätz und zank nöd allewil.
Sie: I säg dir Dank, min guete Ma --
Jetz aber, weist, i sött no ha
En neue, wiße Sommerhuet,
Und 's blau Kleid stoht mir au nöd guet --
So chan i doch nöd umelaufe,
Gält no, i dar no eis go kaufe?
Wenn s'Schniders Frau no nobler wär,
Das brächt mi jo um alli Ehr.
Er: Na, na! Wenn d' so viel Züg no wit,
So bliebst diheim und gohst nöd mit --
Das wär mir jetz e subers Tue,
Zum Bad en Usstür no dezue!
Nu nüme gmüedet! 's nützt di nüt,
Du wirst scho besser mit der Zit.
Sie: Bis nöd so bös! Du häst denn' Rueh,
Das Kleid mueß's jo vier Johr lang tue,
De Huet no länger -- unterdesse
Kast d'Rechnig wieder ganz vergesse. --
Ist d'Gsundheit denn nöd alles wert?
Was häst denn, wenn's mi umezehrt
Und krank im Bett mi pflege mueßt
De Winter bis zum neue Bluest? --
Gäll no, mi Schatz, i dar's go hole,
D'Modistin hät si scho empfohle. --
Säg "Jo", mach schnell -- es chont en Blost ...
Er: So lauf doch au! Wenn d' no mol gohst!



Die Zollinitiative vor dem Ständerat.



Der Ständerat hat ebenfalls der Zweifranken-Initia-
tive
drei Sitzungen gewidmet und mit 27 gegen 14 Stimmen
beschlossen, dem Volke die Verwerfung derselben zu empfehlen.
Nun weiß also das Volk, was es zu tun hat, um seinen ge-
liebten Landesvätern zu gefallen. Da jedoch diese dem Volke
sehr wenig zu Gefallen tun, so ist es sehr wahrscheinlich, daß
das Volk in der Abstimmung über die Zollinitiative Gleiches
mit Gleichem vergelten wird. -- Die Diskussion im Ständerate
war viel würdiger und ruhiger als im Nationalrate. Der Stände-
rat ist eben besser zusammengesetzt; es sitzen da im großen und
ganzen ernste, gesetzte Männer, und die Abstimmungen würden
oft anders ausfallen, wenn nicht bei der radikalen Partei die
Parteiparole eine so ausschlaggebende Rolle spielen würde. Aus
der Diskussion über die Zollinitiative sei vor allem erwähnt, daß
die beiden st. gallischen Ständeräte geschwiegen haben. Wie das
St. Galler Volk über die Initiative denkt, ist ihnen eben genug-
sam bekannt. Geschwiegen haben auch die beiden radikalen
Ständeräte aus Tessin; auch die wissen, warum sie schweigen.
Das "Genfer Journal"; das der Initiative feindlich gesinnt ist,
also ein unverdächtiger Zeuge, veröffentlicht eine Korrespondenz
aus Tessin, wo klipp und klar erklärt wird, daß das Tessiner
Volk die Initiative mit großem Mehr annehmen wird. Ge-
schwiegen hat Herr Raschein von Bünden, und der weiß ebenfalls
warum; seine Wähler werden ebenfalls die Initiative mit großem
Mehr bejahen. Da haben wir schon fünf Ständeräte, welche
gegen den Willen ihrer Kantone gestimmt haben. Der Beschluß
des Ständerates verliert somit bedenklich an Wert.

Geschwiegen haben auch noch andere Herren, so namentlich
ein radikaler Regierungsrat, der zu einem Freunde sagte: "Wir
könnten in unserm Kanton das Geld so gut brauchen." Von
den Herren, die geredet, hat u. a. Staatsratspräsident Richard
von Genf so gegen die Initiative geredet, daß die Gegner der-
selben sich ängstlich fragten, was Herr Richard wohl Schlimmeres
gegen die Zentralisation und die Bundesbureaukratie sagen könnte,
wenn er für die Initiative reden würde.

Herr Richard betonte scharf den Föderalismus und die Not-
wendigkeit, die Kantone selbständig zu erhalten, namentlich im
Schulwesen. Die Rede Richards war eine entschiedene Absage
an den Kulturkampf, und ebenso scharf hat sich der radikale Ver-
treter von Waadt, Jordan-Martin, gegen denselben ausgesprochen.
Die Waadtländer haben eben nicht vergessen, daß Herr Ruffy
nur mit Hülfe der Katholiken Bundesrat geworden ist. Bundes-
rat Schenk fand es ebenfalls für angemessen, die Schulfrage,
dh. die Schaffung eines neuen eidgenössischen Schulvogtes, im
Ständerate nicht in die Diskussion zu ziehen; er hatte dies üb-
[Spaltenumbruch] rigens so entschieden und so zuversichtlich im Nationalrate getan,
daß eine Wiederholung im Ständerate wirklich überflüssig war.
Wir wissen übrigens aus den wiederholten Erklärungen Schenks
zur Genüge, daß er nur das Mißlingen der Zollinitiative ab-
wartet, um sein Schulprogramm zu verwirklichen. Wird die
Zollinitiative verworfen, so steht ein erbitterter Kampf um die
Schule bevor. Wem es ernst ist mit der konfessionellen Schule,
der darf nicht durch Verwerfung der Zollinitiative dem Bunde die
Mittel liefern, um die Schule zu entchristlichen.

Vortrefflich geredet haben die Redner der Minderheit im
Ständerate, die Herren Muheim, Wirz, Reichlin und Romedi.
Er ist ein wetterfester Föderalist, ein Mann von altem Schrot
und Korn, der Vertreter Graubündens, Herr Romedi; obgleich
Protestant, hat er in keiner religiösen oder politischen Frage von
den Föderalisten der katholischen Kantone sich getrennt, sondern
die Fahne des Föderalismus und der religösen Freiheit hochge-
halten. Gerade bei solchen Abstimmungen sieht man wieder,
wie wertvoll die Anwesenheit dieses protestantischen Föderalisten
im Ständerate ist, und wie unklug jene waren, welche ihn vor
zwei Jahren von dem Posten, welchen er mit Ehre und Cha-
rakterfestigkeit vertritt, verdrängen wollten.

Die Räte haben nun gesprochen. Höhnisch und stolz wurde
das Begehren von 74,000 Bürgern unter den Tisch gewischt.
Hochmütig und greisenhaft eigensinnig, unzugänglich selbst für Ver-
mittlungsvorschläge, wie sie die Herren Staub und Schaller vor-
brachten, haben sich die regierenden Herren gezeigt, worunter sich
viele befinden, die für ihre Tasche jahraus jahrein Beutezüge auf
die Staatskasse machen.

Am Volke ist es nun, über diese Gesellschaft zu Gericht zu
sitzen und den Schimpf zu rächen, den der Bundesrat mit seiner
Botschaft 74,000 ehrenwerten Bürgern angetan hat.




Unerhörte freimaurerische Gräuel.



Aus der Schweiz wird der "Deutschen Reichszeitung"
geschrieben:

Vor Kurzem hatte das Bundesgericht, der höchste Gerichtshof
der Schweiz, sich mit einer Angelegenheit zu befassen, welche das
katholische Volk, besonders im Kanton Freiburg, seit Monaten
in Aufregung hält. Es handelte sich um Vorgänge in der
Freiburger Freimaurerloge. Hier in aller Kürze die Tatsachen.

In einer kleinen Gemeinde des Bezirks Bulle trat u. A.
auch ein Fräulein Lucie Claraz, aus der Stadt Freiburg, an
die Kommunionbank. Als der Pfarrer mit dem Ciborium bis
zu ihr gekommen war, verweigerte er ihr die hl. Kommunion,
und zwar aus guten Gründen. Fräulein Lucie Claraz ist nämlich
die Großmeisterin der Schwesterloge "La Regeneree" in der
Kantonshauptstadt. Die Männerloge gleichen Namens war seit
längerer Zeit zurückgegangen. Um ihr neues Leben einzuflößen,
hatten die Brüder sich eine Schwesterloge zugelegt, besonders auf
Betreiben eines mit Lucie Claraz verwandten Advokaten. Bald
gingen sonderbare Gerüchte um über diese geheime Gesellschaft.
An den hinter der Loge gelegenen Garten stößt eine übelbeleu-
mundete Herberge. Gelegentlich des nicht lange nach der
Reorganisation erfolgten Bankerotts der Loge "Regeneree" machte
man bezüglich ihres Zusammenhangs mit dem zweideutigen
Nachbarhaus merkwürdige Entdeckungen.

Die Loge bestand aus zwei "Tempeln". Der eine, für die
gewöhnlichen Versammlungen dienend, befand sich in dem an der
Straße gelegenen Hause. Dort wurde nach dem alten schottischen
Ritus "gearbeitet". Am Ende des langen und schmalen Gartens
war der zweite "Tempel", eine geräumige Felsenhöhle, die auf
den ersten Blick viel Aehnlichkeit hatte mit einer katholischen
Kapelle. Man sah dort einen Hochaltar, eine Tribüne mit einer
Orgel und eine Art Kommunionbank. Bei näherem Zusehen
aber entdeckte man in der sehr luxuriösen Dekoration des "Tem-
pels" allerlei Symbole, die auf einen wahren und wirklichen
Kult des Satans hinwiesen. Den größten Teil der Requisite
dieser diabolischen "Liturgie" hatten die "Brüder" übrigens vor
dem Konkurs wegräumen können. Nicht weit vom Hochaltar
stand mitten in der Kapelle ein kaum 80 Zentimeter hoher, mit
seltsamen Skulpturen geschmückter dreieckiger Altar aus massivem
Holz, dessen Deckplatte mit Messern oder Dolchen zerstochen war.
Ohne Zweifel diente dieser Altar zur Profanation der hl. Hostien,
welche die Brüder und Schwestern sich zu verschaffen wußten.
-- Nach verschiedenen unverdächtigen Werken über den Satans-
kult legen die Eingeweihten die hl. Hostien auf einen solchen
Altar und durchstechen sie mit Dolchen. -- Ferner fand man
eine verborgene Verbindungsthüre zwischen der verrufenen Herberge
und dem Felsentempel. Durch diese Thüre pflegten die
Schwestern einzutreten.

Groß war die Aufregung der Freiburger Katholiken über
die obigen Entdeckungen. Die kirchlichen Behörden reinigten den
Raum und wandelten ihn in eine katholische Kapelle für Kloster-
frauen um, welche die umliegenden Häuser erworben hatten.

Die Loge war in ein anderes Haus übergesiedelt. Aus
verschiedenen Geständnissen erfuhr man näheres über den sakri-
legischen Kult, der in diesen den gewöhnlichen Logen angegliederten
[Spaltenumbruch] "Tempeln" von den Brüdern und Schwestern betrieben
wird. Diese androgynen Logen befolgen einen aus Amerika
importirten diabolischen Ritus, dessen Hauptteil aus einer vom
Großmeister Holbrook ersonnenen Teufelsmesse besteht. (Holbrook
war ein Vorgänger des berühmten Albert Pike, der sich den
Titel "Papst der allgemeinen Freimaurerei" beilegte.) In der
Teufelsmesse werden nicht nur hl. Hostien profanirt, mit Dolchen
durchstochen, sondern auch schwarze, dem "Groß-Patriarchen"
dem Lucifer geweihte Hostien konsumirt.

Nachdem Fräulein Lucie Claraz zu wiederholten Malen
in den Kirchen der Stadt Freiburg bei der Kommunion der
Gläubigen erschienen war und sich hl. Hostien verschafft hatte,
beschloß der Pfarrer des Eingangs erwähnten Dorfes, in welchem
Lucie Claraz sich in Villeggiatur befand, ein neues Sakrileg zu
verhindern. Nach einer, wie allgemein bekannt war, in Orgien
verbrachten Nacht erschien die "Dame" vor der Kommunion-
bank. Der Pfarrer verweigerte ihr die hl. Hostie. Darüber
geriet Lucie in Wut; sie verklagte den Pfarrer und verlangte
10,000 Fr. Entschädigung für die ihr angetane "Schmach" (!!).
In erster und zweiter Instanz abgewiesen, wandte sie sich mit
ihrer Klage an das Bundesgericht. Nach sechsstündiger Ver-
handlung wies auch dieses ihre Appellation ab und erklärte das
Verfahren des Pfarrers als gesetzmäßig. Lucie mußte die
Gerichtskosten tragen. Der Rechtsspruch macht den in der großen
Mehrheit protestantischen Bundesrichtern alle Ehre.

Es ist gut, wenn die Katholiken aller Länder von der
Affaire Kenntnis nehmen; denn seit einer Reihe von Jahren
haben auch viele deutsche, französische, belgische, englische, russische,
ungarische, italienische und spanische Geheimbünde den dia bolischen
Ritus bei sich eingeführt.




Eidgenössisches.



-- Zollinitiative.

Ein Einsender in der "B. Volksztg."
nimmt die konservativen HH. Steiger und Wyß von Bern wegen
ihrer Haltung bei der Abstimmung im Nationalrat etwas scharf
ins Gebet. Er verweist auf die 13 000 Berner, Alikonservative
und Volksparteiler, welche mit Namensunterschrift für die Ini-
tiative eingetreten sind, und glaubt, unter gegebenen Verhält-
nissen hätten die beiden Herren sich mindestens darauf beschränken
sollen, nach dem Beispiel der konservativen St. Galler sich der
Abstimmung zu erthalten. Hr. Wyß war bekanntlich bei der
Abstimmung selbst nicht anwesend, hat aber nachher zu Protokoll
erklären lassen, daß er, wenn anwesend, für Verwerfung gestimmt
haben würde.

Da haben wirs wieder! Was nützt dem Volke der Pro-
porz, wenn es das Referendum nicht bekommt. Referendum
vor, das allein ist der wahre Jakob!

-- Aufgepaßt!

Es ist hohe Zeit, mit den italienischen
Königen Viktor Emanuel und Humbert auf deren Silberscheide-
münzen von 2, 1 und halben Franken zum Land hinaus! Es
rückt der Tag heran, daß diese Münzen bei uns nicht mehr
angenommen werden. Neuerdings bringt der Bundesrat folgendes
in Erinnerung:

1. Die Frist zum Abschube der italienischen Silberscheidemünzen geht
mit dem 24. Juli 1894 unwiderruflich zu Ende.

2. Kein Privater ist gehalten, fremde Silberscheidemünzen an
Zahlungsstatt anzunehmen; die Verweigerung der Annahme solcher
Münzen ist das sicherste Mittel, sich vor späterm Schaden zu bewahren.

3. Die Bundeskasse, die Hauptzoll- und Kreispostkassen, die Kassen
der eidgenössischen Pulververwaltung, die Grenzzoll-, Post- und Tele-
graphenbureaux und die öffentlichen Kassen in den Kantonen, welche von
der betreffenden Kantonsregierung als solche bezeichnet worden sind,
werden bis zum 24. Juli einschließlich fortfahren, italienische Silber-
scheidemünzen an Zahlungsstatt anzunehmen, jedoch mit der Begrenzung
auf 100 Fr. für jede einzelne Zahlung.

4. Bis zum gleichen Tage werden die italienischen Silberscheide-
münzen auch von sämtlichen schweizerischen Eisenbahngesellschaften und
Dampfbootunternehmungen an ihren Billetschaltern an Zahlungsstatt an-
genommen.

Zur Erleichterung des Abschubes der italienischen Silberscheidemünzen
hat der Bundesrat ferner für die Zeit vom 1. bis 24. Juli einschließlich
einen Auswechslungsdienst organisiert.

Die Auswechslung wird besorgt durch:

a) die rechnungspflichtigen Post- und Telepraphenbureaux bis auf
den Betrag von 100 Franken;
b) die Hauptzoll- und Kreispostkassen bis auf den Betrag von
1000 Fr.;
c) die öffentlichen Kassen in den Kantonen, welche von der be-
treffenden Kantonsregierung für diesen Auswechslungsdienst unter
der Bestimmung der Höhe des Betrages bezeichnet werden;
d) die eidgenössische Staatskasse für Beträge über 1000 Fr.

Diesen sämtlichen Kassenstellen ist die nötige Zeit zur Verifikation
der eingehenden Summen -- bei zu großem Andrange den unteren
Stellen überdies die erforderliche Frist zum Bezuge von Barschaft --
einzuräumen, und es ist überdies das Finanzdepartement ermächtigt
worden, bei offenbar mißbräuchlicher Inanspruchnahme der Auswechslungs-
stellen die nötigen Verfügungen zu treffen.

Mit dem 24. Juli abends hört jede Annahme an Zahlungsstatt und
jede Auswechslung durch die öffentlichen Kassen auf.

An obigen Beschluß anschließend richtet der Bundesrat ein Kreis-
schreiben an die Kantone, in welchem er unter anderm sagt: Wir er-
suchen Sie, in weiterer Ausführung des Beschlusses diejenigen öffent-
lichen kantonalen Kassen, welche ebenfalls mit der Auswechslung beauftragt
sind, und die Beträge, für welche die Auswechslung bei denselben statt-
finden kann, bezeichnen zu wollen, wobei diesen Kassenstellen neuerdings
Weisung zu erteilen wäre, daß die eingegangenen italienischen Silber-

Uznach, Mittwoch No 53. den 4. Juli 1894.


St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter.
Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen

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Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
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lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


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39. Jahrgang.

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Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. —
Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä-
teſtens Diennag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.




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Erſcheint Mittwoch und Samſtag.


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Zwiegeſpräch vor der Badekur.
Sie: Du Manndli, los! I ſött i’s Bad,
Suſt wer i krank, und das wär ſchad.
De Dokter ſeit, i heig en Reſte,
’s gäb mit der Zit no viel Moleſte.
Gält no, du lohſt mi uf Ragatz,
Du biſt jo gar en liebe Schatz.
Er: Häſch nöd verrote! — Di Flattiere
Nützt nüt; i will die ſcho kuriere.
Das chont mer z’tür, das nobel Bade.
Und z’letzt am End tuet’s erſt no ſchade.
Sie: Du wirſt doch nöd ſo grauſam ſi,
Denk, s’Schniders Frau iſt au dabi,
Und wenn’s de Schnider Dünn vermag,
Vermagſt du’s au — blos 14 Tag.
Er: So gang, wenn d’witt — i wünſch dir Glück,
Es choſt am End nöd alli Strick.
Blos tue mir ſpare, iß nöd z’viel
Und ſchwätz und zank nöd allewil.
Sie: I ſäg dir Dank, min guete Ma —
Jetz aber, weiſt, i ſött no ha
En neue, wiße Sommerhuet,
Und ’s blau Kleid ſtoht mir au nöd guet —
So chan i doch nöd umelaufe,
Gält no, i dar no eis go kaufe?
Wenn s’Schniders Frau no nobler wär,
Das brächt mi jo um alli Ehr.
Er: Na, na! Wenn d’ ſo viel Züg no wit,
So bliebſt diheim und gohſt nöd mit —
Das wär mir jetz e ſubers Tue,
Zum Bad en Usſtür no dezue!
Nu nüme gmüedet! ’s nützt di nüt,
Du wirſt ſcho beſſer mit der Zit.
Sie: Bis nöd ſo bös! Du häſt denn’ Rueh,
Das Kleid mueß’s jo vier Johr lang tue,
De Huet no länger — unterdeſſe
Kaſt d’Rechnig wieder ganz vergeſſe. —
Iſt d’Gſundheit denn nöd alles wert?
Was häſt denn, wenn’s mi umezehrt
Und krank im Bett mi pflege mueßt
De Winter bis zum neue Blueſt? —
Gäll no, mi Schatz, i dar’s go hole,
D’Modiſtin hät ſi ſcho empfohle. —
Säg „Jo“, mach ſchnell — es chont en Bloſt …
Er: So lauf doch au! Wenn d’ no mol gohſt!



Die Zollinitiative vor dem Ständerat.



Der Ständerat hat ebenfalls der Zweifranken-Initia-
tive
drei Sitzungen gewidmet und mit 27 gegen 14 Stimmen
beſchloſſen, dem Volke die Verwerfung derſelben zu empfehlen.
Nun weiß alſo das Volk, was es zu tun hat, um ſeinen ge-
liebten Landesvätern zu gefallen. Da jedoch dieſe dem Volke
ſehr wenig zu Gefallen tun, ſo iſt es ſehr wahrſcheinlich, daß
das Volk in der Abſtimmung über die Zollinitiative Gleiches
mit Gleichem vergelten wird. — Die Diskuſſion im Ständerate
war viel würdiger und ruhiger als im Nationalrate. Der Stände-
rat iſt eben beſſer zuſammengeſetzt; es ſitzen da im großen und
ganzen ernſte, geſetzte Männer, und die Abſtimmungen würden
oft anders ausfallen, wenn nicht bei der radikalen Partei die
Parteiparole eine ſo ausſchlaggebende Rolle ſpielen würde. Aus
der Diskuſſion über die Zollinitiative ſei vor allem erwähnt, daß
die beiden ſt. galliſchen Ständeräte geſchwiegen haben. Wie das
St. Galler Volk über die Initiative denkt, iſt ihnen eben genug-
ſam bekannt. Geſchwiegen haben auch die beiden radikalen
Ständeräte aus Teſſin; auch die wiſſen, warum ſie ſchweigen.
Das „Genfer Journal“; das der Initiative feindlich geſinnt iſt,
alſo ein unverdächtiger Zeuge, veröffentlicht eine Korreſpondenz
aus Teſſin, wo klipp und klar erklärt wird, daß das Teſſiner
Volk die Initiative mit großem Mehr annehmen wird. Ge-
ſchwiegen hat Herr Raſchein von Bünden, und der weiß ebenfalls
warum; ſeine Wähler werden ebenfalls die Initiative mit großem
Mehr bejahen. Da haben wir ſchon fünf Ständeräte, welche
gegen den Willen ihrer Kantone geſtimmt haben. Der Beſchluß
des Ständerates verliert ſomit bedenklich an Wert.

Geſchwiegen haben auch noch andere Herren, ſo namentlich
ein radikaler Regierungsrat, der zu einem Freunde ſagte: „Wir
könnten in unſerm Kanton das Geld ſo gut brauchen.“ Von
den Herren, die geredet, hat u. a. Staatsratspräſident Richard
von Genf ſo gegen die Initiative geredet, daß die Gegner der-
ſelben ſich ängſtlich fragten, was Herr Richard wohl Schlimmeres
gegen die Zentraliſation und die Bundesbureaukratie ſagen könnte,
wenn er für die Initiative reden würde.

Herr Richard betonte ſcharf den Föderalismus und die Not-
wendigkeit, die Kantone ſelbſtändig zu erhalten, namentlich im
Schulweſen. Die Rede Richards war eine entſchiedene Abſage
an den Kulturkampf, und ebenſo ſcharf hat ſich der radikale Ver-
treter von Waadt, Jordan-Martin, gegen denſelben ausgeſprochen.
Die Waadtländer haben eben nicht vergeſſen, daß Herr Ruffy
nur mit Hülfe der Katholiken Bundesrat geworden iſt. Bundes-
rat Schenk fand es ebenfalls für angemeſſen, die Schulfrage,
dh. die Schaffung eines neuen eidgenöſſiſchen Schulvogtes, im
Ständerate nicht in die Diskuſſion zu ziehen; er hatte dies üb-
[Spaltenumbruch] rigens ſo entſchieden und ſo zuverſichtlich im Nationalrate getan,
daß eine Wiederholung im Ständerate wirklich überflüſſig war.
Wir wiſſen übrigens aus den wiederholten Erklärungen Schenks
zur Genüge, daß er nur das Mißlingen der Zollinitiative ab-
wartet, um ſein Schulprogramm zu verwirklichen. Wird die
Zollinitiative verworfen, ſo ſteht ein erbitterter Kampf um die
Schule bevor. Wem es ernſt iſt mit der konfeſſionellen Schule,
der darf nicht durch Verwerfung der Zollinitiative dem Bunde die
Mittel liefern, um die Schule zu entchriſtlichen.

Vortrefflich geredet haben die Redner der Minderheit im
Ständerate, die Herren Muheim, Wirz, Reichlin und Romedi.
Er iſt ein wetterfeſter Föderaliſt, ein Mann von altem Schrot
und Korn, der Vertreter Graubündens, Herr Romedi; obgleich
Proteſtant, hat er in keiner religiöſen oder politiſchen Frage von
den Föderaliſten der katholiſchen Kantone ſich getrennt, ſondern
die Fahne des Föderalismus und der religöſen Freiheit hochge-
halten. Gerade bei ſolchen Abſtimmungen ſieht man wieder,
wie wertvoll die Anweſenheit dieſes proteſtantiſchen Föderaliſten
im Ständerate iſt, und wie unklug jene waren, welche ihn vor
zwei Jahren von dem Poſten, welchen er mit Ehre und Cha-
rakterfeſtigkeit vertritt, verdrängen wollten.

Die Räte haben nun geſprochen. Höhniſch und ſtolz wurde
das Begehren von 74,000 Bürgern unter den Tiſch gewiſcht.
Hochmütig und greiſenhaft eigenſinnig, unzugänglich ſelbſt für Ver-
mittlungsvorſchläge, wie ſie die Herren Staub und Schaller vor-
brachten, haben ſich die regierenden Herren gezeigt, worunter ſich
viele befinden, die für ihre Taſche jahraus jahrein Beutezüge auf
die Staatskaſſe machen.

Am Volke iſt es nun, über dieſe Geſellſchaft zu Gericht zu
ſitzen und den Schimpf zu rächen, den der Bundesrat mit ſeiner
Botſchaft 74,000 ehrenwerten Bürgern angetan hat.




Unerhörte freimaureriſche Gräuel.



Aus der Schweiz wird der „Deutſchen Reichszeitung“
geſchrieben:

Vor Kurzem hatte das Bundesgericht, der höchſte Gerichtshof
der Schweiz, ſich mit einer Angelegenheit zu befaſſen, welche das
katholiſche Volk, beſonders im Kanton Freiburg, ſeit Monaten
in Aufregung hält. Es handelte ſich um Vorgänge in der
Freiburger Freimaurerloge. Hier in aller Kürze die Tatſachen.

In einer kleinen Gemeinde des Bezirks Bulle trat u. A.
auch ein Fräulein Lucie Claraz, aus der Stadt Freiburg, an
die Kommunionbank. Als der Pfarrer mit dem Ciborium bis
zu ihr gekommen war, verweigerte er ihr die hl. Kommunion,
und zwar aus guten Gründen. Fräulein Lucie Claraz iſt nämlich
die Großmeiſterin der Schweſterloge „La Régénerée“ in der
Kantonshauptſtadt. Die Männerloge gleichen Namens war ſeit
längerer Zeit zurückgegangen. Um ihr neues Leben einzuflößen,
hatten die Brüder ſich eine Schweſterloge zugelegt, beſonders auf
Betreiben eines mit Lucie Claraz verwandten Advokaten. Bald
gingen ſonderbare Gerüchte um über dieſe geheime Geſellſchaft.
An den hinter der Loge gelegenen Garten ſtößt eine übelbeleu-
mundete Herberge. Gelegentlich des nicht lange nach der
Reorganiſation erfolgten Bankerotts der Loge „Régénerée“ machte
man bezüglich ihres Zuſammenhangs mit dem zweideutigen
Nachbarhaus merkwürdige Entdeckungen.

Die Loge beſtand aus zwei „Tempeln“. Der eine, für die
gewöhnlichen Verſammlungen dienend, befand ſich in dem an der
Straße gelegenen Hauſe. Dort wurde nach dem alten ſchottiſchen
Ritus „gearbeitet“. Am Ende des langen und ſchmalen Gartens
war der zweite „Tempel“, eine geräumige Felſenhöhle, die auf
den erſten Blick viel Aehnlichkeit hatte mit einer katholiſchen
Kapelle. Man ſah dort einen Hochaltar, eine Tribüne mit einer
Orgel und eine Art Kommunionbank. Bei näherem Zuſehen
aber entdeckte man in der ſehr luxuriöſen Dekoration des „Tem-
pels“ allerlei Symbole, die auf einen wahren und wirklichen
Kult des Satans hinwieſen. Den größten Teil der Requiſite
dieſer diaboliſchen „Liturgie“ hatten die „Brüder“ übrigens vor
dem Konkurs wegräumen können. Nicht weit vom Hochaltar
ſtand mitten in der Kapelle ein kaum 80 Zentimeter hoher, mit
ſeltſamen Skulpturen geſchmückter dreieckiger Altar aus maſſivem
Holz, deſſen Deckplatte mit Meſſern oder Dolchen zerſtochen war.
Ohne Zweifel diente dieſer Altar zur Profanation der hl. Hoſtien,
welche die ⸫ Brüder und ⸫ Schweſtern ſich zu verſchaffen wußten.
— Nach verſchiedenen unverdächtigen Werken über den Satans-
kult legen die Eingeweihten die hl. Hoſtien auf einen ſolchen
Altar und durchſtechen ſie mit Dolchen. — Ferner fand man
eine verborgene Verbindungsthüre zwiſchen der verrufenen Herberge
und dem Felſentempel. Durch dieſe Thüre pflegten die
⸫ Schweſtern einzutreten.

Groß war die Aufregung der Freiburger Katholiken über
die obigen Entdeckungen. Die kirchlichen Behörden reinigten den
Raum und wandelten ihn in eine katholiſche Kapelle für Kloſter-
frauen um, welche die umliegenden Häuſer erworben hatten.

Die Loge war in ein anderes Haus übergeſiedelt. Aus
verſchiedenen Geſtändniſſen erfuhr man näheres über den ſakri-
legiſchen Kult, der in dieſen den gewöhnlichen Logen angegliederten
[Spaltenumbruch] „Tempeln“ von den ⸫ Brüdern und ⸫ Schweſtern betrieben
wird. Dieſe androgynen Logen befolgen einen aus Amerika
importirten diaboliſchen Ritus, deſſen Hauptteil aus einer vom
Großmeiſter Holbrook erſonnenen Teufelsmeſſe beſteht. (Holbrook
war ein Vorgänger des berühmten Albert Pike, der ſich den
Titel „Papſt der allgemeinen Freimaurerei“ beilegte.) In der
Teufelsmeſſe werden nicht nur hl. Hoſtien profanirt, mit Dolchen
durchſtochen, ſondern auch ſchwarze, dem „Groß-Patriarchen“
dem Lucifer geweihte Hoſtien konſumirt.

Nachdem Fräulein Lucie Claraz zu wiederholten Malen
in den Kirchen der Stadt Freiburg bei der Kommunion der
Gläubigen erſchienen war und ſich hl. Hoſtien verſchafft hatte,
beſchloß der Pfarrer des Eingangs erwähnten Dorfes, in welchem
Lucie Claraz ſich in Villeggiatur befand, ein neues Sakrileg zu
verhindern. Nach einer, wie allgemein bekannt war, in Orgien
verbrachten Nacht erſchien die „Dame“ vor der Kommunion-
bank. Der Pfarrer verweigerte ihr die hl. Hoſtie. Darüber
geriet Lucie in Wut; ſie verklagte den Pfarrer und verlangte
10,000 Fr. Entſchädigung für die ihr angetane „Schmach“ (!!).
In erſter und zweiter Inſtanz abgewieſen, wandte ſie ſich mit
ihrer Klage an das Bundesgericht. Nach ſechsſtündiger Ver-
handlung wies auch dieſes ihre Appellation ab und erklärte das
Verfahren des Pfarrers als geſetzmäßig. Lucie mußte die
Gerichtskoſten tragen. Der Rechtsſpruch macht den in der großen
Mehrheit proteſtantiſchen Bundesrichtern alle Ehre.

Es iſt gut, wenn die Katholiken aller Länder von der
Affaire Kenntnis nehmen; denn ſeit einer Reihe von Jahren
haben auch viele deutſche, franzöſiſche, belgiſche, engliſche, ruſſiſche,
ungariſche, italieniſche und ſpaniſche Geheimbünde den dia boliſchen
Ritus bei ſich eingeführt.




Eidgenöſſiſches.



Zollinitiative.

Ein Einſender in der „B. Volksztg.“
nimmt die konſervativen HH. Steiger und Wyß von Bern wegen
ihrer Haltung bei der Abſtimmung im Nationalrat etwas ſcharf
ins Gebet. Er verweist auf die 13 000 Berner, Alikonſervative
und Volksparteiler, welche mit Namensunterſchrift für die Ini-
tiative eingetreten ſind, und glaubt, unter gegebenen Verhält-
niſſen hätten die beiden Herren ſich mindeſtens darauf beſchränken
ſollen, nach dem Beiſpiel der konſervativen St. Galler ſich der
Abſtimmung zu erthalten. Hr. Wyß war bekanntlich bei der
Abſtimmung ſelbſt nicht anweſend, hat aber nachher zu Protokoll
erklären laſſen, daß er, wenn anweſend, für Verwerfung geſtimmt
haben würde.

Da haben wirs wieder! Was nützt dem Volke der Pro-
porz, wenn es das Referendum nicht bekommt. Referendum
vor, das allein iſt der wahre Jakob!

Aufgepaßt!

Es iſt hohe Zeit, mit den italieniſchen
Königen Viktor Emanuel und Humbert auf deren Silberſcheide-
münzen von 2, 1 und halben Franken zum Land hinaus! Es
rückt der Tag heran, daß dieſe Münzen bei uns nicht mehr
angenommen werden. Neuerdings bringt der Bundesrat folgendes
in Erinnerung:

1. Die Friſt zum Abſchube der italieniſchen Silberſcheidemünzen geht
mit dem 24. Juli 1894 unwiderruflich zu Ende.

2. Kein Privater iſt gehalten, fremde Silberſcheidemünzen an
Zahlungsſtatt anzunehmen; die Verweigerung der Annahme ſolcher
Münzen iſt das ſicherſte Mittel, ſich vor ſpäterm Schaden zu bewahren.

3. Die Bundeskaſſe, die Hauptzoll- und Kreispoſtkaſſen, die Kaſſen
der eidgenöſſiſchen Pulververwaltung, die Grenzzoll-, Poſt- und Tele-
graphenbureaux und die öffentlichen Kaſſen in den Kantonen, welche von
der betreffenden Kantonsregierung als ſolche bezeichnet worden ſind,
werden bis zum 24. Juli einſchließlich fortfahren, italieniſche Silber-
ſcheidemünzen an Zahlungsſtatt anzunehmen, jedoch mit der Begrenzung
auf 100 Fr. für jede einzelne Zahlung.

4. Bis zum gleichen Tage werden die italieniſchen Silberſcheide-
münzen auch von ſämtlichen ſchweizeriſchen Eiſenbahngeſellſchaften und
Dampfbootunternehmungen an ihren Billetſchaltern an Zahlungsſtatt an-
genommen.

Zur Erleichterung des Abſchubes der italieniſchen Silberſcheidemünzen
hat der Bundesrat ferner für die Zeit vom 1. bis 24. Juli einſchließlich
einen Auswechslungsdienſt organiſiert.

Die Auswechslung wird beſorgt durch:

a) die rechnungspflichtigen Poſt- und Telepraphenbureaux bis auf
den Betrag von 100 Franken;
b) die Hauptzoll- und Kreispoſtkaſſen bis auf den Betrag von
1000 Fr.;
c) die öffentlichen Kaſſen in den Kantonen, welche von der be-
treffenden Kantonsregierung für dieſen Auswechslungsdienſt unter
der Beſtimmung der Höhe des Betrages bezeichnet werden;
d) die eidgenöſſiſche Staatskaſſe für Beträge über 1000 Fr.

Dieſen ſämtlichen Kaſſenſtellen iſt die nötige Zeit zur Verifikation
der eingehenden Summen — bei zu großem Andrange den unteren
Stellen überdies die erforderliche Friſt zum Bezuge von Barſchaft —
einzuräumen, und es iſt überdies das Finanzdepartement ermächtigt
worden, bei offenbar mißbräuchlicher Inanſpruchnahme der Auswechslungs-
ſtellen die nötigen Verfügungen zu treffen.

Mit dem 24. Juli abends hört jede Annahme an Zahlungsſtatt und
jede Auswechslung durch die öffentlichen Kaſſen auf.

An obigen Beſchluß anſchließend richtet der Bundesrat ein Kreis-
ſchreiben an die Kantone, in welchem er unter anderm ſagt: Wir er-
ſuchen Sie, in weiterer Ausführung des Beſchluſſes diejenigen öffent-
lichen kantonalen Kaſſen, welche ebenfalls mit der Auswechslung beauftragt
ſind, und die Beträge, für welche die Auswechslung bei denſelben ſtatt-
finden kann, bezeichnen zu wollen, wobei dieſen Kaſſenſtellen neuerdings
Weiſung zu erteilen wäre, daß die eingegangenen italieniſchen Silber-

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An den hinter der Loge gelegenen Garten &#x017F;tößt eine übelbeleu-<lb/>
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Lucie Claraz &#x017F;ich in Villeggiatur befand, ein neues Sakrileg zu<lb/>
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[1/0001] Uznach, Mittwoch No 53. den 4. Juli 1894. St. Galler-Volksblatt. Publikationsorgan der Bezirke See und Gaſter. Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr- lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp. [Abbildung] 39. Jahrgang. Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. — Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä- teſtens Diennag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden. Erſcheint Mittwoch und Samſtag. Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei. Wöchentl. Gratisbeilage „Linth-Blätter“. Zwiegeſpräch vor der Badekur. Sie: Du Manndli, los! I ſött i’s Bad, Suſt wer i krank, und das wär ſchad. De Dokter ſeit, i heig en Reſte, ’s gäb mit der Zit no viel Moleſte. Gält no, du lohſt mi uf Ragatz, Du biſt jo gar en liebe Schatz. Er: Häſch nöd verrote! — Di Flattiere Nützt nüt; i will die ſcho kuriere. Das chont mer z’tür, das nobel Bade. Und z’letzt am End tuet’s erſt no ſchade. Sie: Du wirſt doch nöd ſo grauſam ſi, Denk, s’Schniders Frau iſt au dabi, Und wenn’s de Schnider Dünn vermag, Vermagſt du’s au — blos 14 Tag. Er: So gang, wenn d’witt — i wünſch dir Glück, Es choſt am End nöd alli Strick. Blos tue mir ſpare, iß nöd z’viel Und ſchwätz und zank nöd allewil. Sie: I ſäg dir Dank, min guete Ma — Jetz aber, weiſt, i ſött no ha En neue, wiße Sommerhuet, Und ’s blau Kleid ſtoht mir au nöd guet — So chan i doch nöd umelaufe, Gält no, i dar no eis go kaufe? Wenn s’Schniders Frau no nobler wär, Das brächt mi jo um alli Ehr. Er: Na, na! Wenn d’ ſo viel Züg no wit, So bliebſt diheim und gohſt nöd mit — Das wär mir jetz e ſubers Tue, Zum Bad en Usſtür no dezue! Nu nüme gmüedet! ’s nützt di nüt, Du wirſt ſcho beſſer mit der Zit. Sie: Bis nöd ſo bös! Du häſt denn’ Rueh, Das Kleid mueß’s jo vier Johr lang tue, De Huet no länger — unterdeſſe Kaſt d’Rechnig wieder ganz vergeſſe. — Iſt d’Gſundheit denn nöd alles wert? Was häſt denn, wenn’s mi umezehrt Und krank im Bett mi pflege mueßt De Winter bis zum neue Blueſt? — Gäll no, mi Schatz, i dar’s go hole, D’Modiſtin hät ſi ſcho empfohle. — Säg „Jo“, mach ſchnell — es chont en Bloſt … Er: So lauf doch au! Wenn d’ no mol gohſt! Die Zollinitiative vor dem Ständerat. Der Ständerat hat ebenfalls der Zweifranken-Initia- tive drei Sitzungen gewidmet und mit 27 gegen 14 Stimmen beſchloſſen, dem Volke die Verwerfung derſelben zu empfehlen. Nun weiß alſo das Volk, was es zu tun hat, um ſeinen ge- liebten Landesvätern zu gefallen. Da jedoch dieſe dem Volke ſehr wenig zu Gefallen tun, ſo iſt es ſehr wahrſcheinlich, daß das Volk in der Abſtimmung über die Zollinitiative Gleiches mit Gleichem vergelten wird. — Die Diskuſſion im Ständerate war viel würdiger und ruhiger als im Nationalrate. Der Stände- rat iſt eben beſſer zuſammengeſetzt; es ſitzen da im großen und ganzen ernſte, geſetzte Männer, und die Abſtimmungen würden oft anders ausfallen, wenn nicht bei der radikalen Partei die Parteiparole eine ſo ausſchlaggebende Rolle ſpielen würde. Aus der Diskuſſion über die Zollinitiative ſei vor allem erwähnt, daß die beiden ſt. galliſchen Ständeräte geſchwiegen haben. Wie das St. Galler Volk über die Initiative denkt, iſt ihnen eben genug- ſam bekannt. Geſchwiegen haben auch die beiden radikalen Ständeräte aus Teſſin; auch die wiſſen, warum ſie ſchweigen. Das „Genfer Journal“; das der Initiative feindlich geſinnt iſt, alſo ein unverdächtiger Zeuge, veröffentlicht eine Korreſpondenz aus Teſſin, wo klipp und klar erklärt wird, daß das Teſſiner Volk die Initiative mit großem Mehr annehmen wird. Ge- ſchwiegen hat Herr Raſchein von Bünden, und der weiß ebenfalls warum; ſeine Wähler werden ebenfalls die Initiative mit großem Mehr bejahen. Da haben wir ſchon fünf Ständeräte, welche gegen den Willen ihrer Kantone geſtimmt haben. Der Beſchluß des Ständerates verliert ſomit bedenklich an Wert. Geſchwiegen haben auch noch andere Herren, ſo namentlich ein radikaler Regierungsrat, der zu einem Freunde ſagte: „Wir könnten in unſerm Kanton das Geld ſo gut brauchen.“ Von den Herren, die geredet, hat u. a. Staatsratspräſident Richard von Genf ſo gegen die Initiative geredet, daß die Gegner der- ſelben ſich ängſtlich fragten, was Herr Richard wohl Schlimmeres gegen die Zentraliſation und die Bundesbureaukratie ſagen könnte, wenn er für die Initiative reden würde. Herr Richard betonte ſcharf den Föderalismus und die Not- wendigkeit, die Kantone ſelbſtändig zu erhalten, namentlich im Schulweſen. Die Rede Richards war eine entſchiedene Abſage an den Kulturkampf, und ebenſo ſcharf hat ſich der radikale Ver- treter von Waadt, Jordan-Martin, gegen denſelben ausgeſprochen. Die Waadtländer haben eben nicht vergeſſen, daß Herr Ruffy nur mit Hülfe der Katholiken Bundesrat geworden iſt. Bundes- rat Schenk fand es ebenfalls für angemeſſen, die Schulfrage, dh. die Schaffung eines neuen eidgenöſſiſchen Schulvogtes, im Ständerate nicht in die Diskuſſion zu ziehen; er hatte dies üb- rigens ſo entſchieden und ſo zuverſichtlich im Nationalrate getan, daß eine Wiederholung im Ständerate wirklich überflüſſig war. Wir wiſſen übrigens aus den wiederholten Erklärungen Schenks zur Genüge, daß er nur das Mißlingen der Zollinitiative ab- wartet, um ſein Schulprogramm zu verwirklichen. Wird die Zollinitiative verworfen, ſo ſteht ein erbitterter Kampf um die Schule bevor. Wem es ernſt iſt mit der konfeſſionellen Schule, der darf nicht durch Verwerfung der Zollinitiative dem Bunde die Mittel liefern, um die Schule zu entchriſtlichen. Vortrefflich geredet haben die Redner der Minderheit im Ständerate, die Herren Muheim, Wirz, Reichlin und Romedi. Er iſt ein wetterfeſter Föderaliſt, ein Mann von altem Schrot und Korn, der Vertreter Graubündens, Herr Romedi; obgleich Proteſtant, hat er in keiner religiöſen oder politiſchen Frage von den Föderaliſten der katholiſchen Kantone ſich getrennt, ſondern die Fahne des Föderalismus und der religöſen Freiheit hochge- halten. Gerade bei ſolchen Abſtimmungen ſieht man wieder, wie wertvoll die Anweſenheit dieſes proteſtantiſchen Föderaliſten im Ständerate iſt, und wie unklug jene waren, welche ihn vor zwei Jahren von dem Poſten, welchen er mit Ehre und Cha- rakterfeſtigkeit vertritt, verdrängen wollten. Die Räte haben nun geſprochen. Höhniſch und ſtolz wurde das Begehren von 74,000 Bürgern unter den Tiſch gewiſcht. Hochmütig und greiſenhaft eigenſinnig, unzugänglich ſelbſt für Ver- mittlungsvorſchläge, wie ſie die Herren Staub und Schaller vor- brachten, haben ſich die regierenden Herren gezeigt, worunter ſich viele befinden, die für ihre Taſche jahraus jahrein Beutezüge auf die Staatskaſſe machen. Am Volke iſt es nun, über dieſe Geſellſchaft zu Gericht zu ſitzen und den Schimpf zu rächen, den der Bundesrat mit ſeiner Botſchaft 74,000 ehrenwerten Bürgern angetan hat. Unerhörte freimaureriſche Gräuel. Aus der Schweiz wird der „Deutſchen Reichszeitung“ geſchrieben: Vor Kurzem hatte das Bundesgericht, der höchſte Gerichtshof der Schweiz, ſich mit einer Angelegenheit zu befaſſen, welche das katholiſche Volk, beſonders im Kanton Freiburg, ſeit Monaten in Aufregung hält. Es handelte ſich um Vorgänge in der Freiburger Freimaurerloge. Hier in aller Kürze die Tatſachen. In einer kleinen Gemeinde des Bezirks Bulle trat u. A. auch ein Fräulein Lucie Claraz, aus der Stadt Freiburg, an die Kommunionbank. Als der Pfarrer mit dem Ciborium bis zu ihr gekommen war, verweigerte er ihr die hl. Kommunion, und zwar aus guten Gründen. Fräulein Lucie Claraz iſt nämlich die Großmeiſterin der Schweſterloge „La Régénerée“ in der Kantonshauptſtadt. Die Männerloge gleichen Namens war ſeit längerer Zeit zurückgegangen. Um ihr neues Leben einzuflößen, hatten die Brüder ſich eine Schweſterloge zugelegt, beſonders auf Betreiben eines mit Lucie Claraz verwandten Advokaten. Bald gingen ſonderbare Gerüchte um über dieſe geheime Geſellſchaft. An den hinter der Loge gelegenen Garten ſtößt eine übelbeleu- mundete Herberge. Gelegentlich des nicht lange nach der Reorganiſation erfolgten Bankerotts der Loge „Régénerée“ machte man bezüglich ihres Zuſammenhangs mit dem zweideutigen Nachbarhaus merkwürdige Entdeckungen. Die Loge beſtand aus zwei „Tempeln“. Der eine, für die gewöhnlichen Verſammlungen dienend, befand ſich in dem an der Straße gelegenen Hauſe. Dort wurde nach dem alten ſchottiſchen Ritus „gearbeitet“. Am Ende des langen und ſchmalen Gartens war der zweite „Tempel“, eine geräumige Felſenhöhle, die auf den erſten Blick viel Aehnlichkeit hatte mit einer katholiſchen Kapelle. Man ſah dort einen Hochaltar, eine Tribüne mit einer Orgel und eine Art Kommunionbank. Bei näherem Zuſehen aber entdeckte man in der ſehr luxuriöſen Dekoration des „Tem- pels“ allerlei Symbole, die auf einen wahren und wirklichen Kult des Satans hinwieſen. Den größten Teil der Requiſite dieſer diaboliſchen „Liturgie“ hatten die „Brüder“ übrigens vor dem Konkurs wegräumen können. Nicht weit vom Hochaltar ſtand mitten in der Kapelle ein kaum 80 Zentimeter hoher, mit ſeltſamen Skulpturen geſchmückter dreieckiger Altar aus maſſivem Holz, deſſen Deckplatte mit Meſſern oder Dolchen zerſtochen war. Ohne Zweifel diente dieſer Altar zur Profanation der hl. Hoſtien, welche die ⸫ Brüder und ⸫ Schweſtern ſich zu verſchaffen wußten. — Nach verſchiedenen unverdächtigen Werken über den Satans- kult legen die Eingeweihten die hl. Hoſtien auf einen ſolchen Altar und durchſtechen ſie mit Dolchen. — Ferner fand man eine verborgene Verbindungsthüre zwiſchen der verrufenen Herberge und dem Felſentempel. Durch dieſe Thüre pflegten die ⸫ Schweſtern einzutreten. Groß war die Aufregung der Freiburger Katholiken über die obigen Entdeckungen. Die kirchlichen Behörden reinigten den Raum und wandelten ihn in eine katholiſche Kapelle für Kloſter- frauen um, welche die umliegenden Häuſer erworben hatten. Die Loge war in ein anderes Haus übergeſiedelt. Aus verſchiedenen Geſtändniſſen erfuhr man näheres über den ſakri- legiſchen Kult, der in dieſen den gewöhnlichen Logen angegliederten „Tempeln“ von den ⸫ Brüdern und ⸫ Schweſtern betrieben wird. Dieſe androgynen Logen befolgen einen aus Amerika importirten diaboliſchen Ritus, deſſen Hauptteil aus einer vom Großmeiſter Holbrook erſonnenen Teufelsmeſſe beſteht. (Holbrook war ein Vorgänger des berühmten Albert Pike, der ſich den Titel „Papſt der allgemeinen Freimaurerei“ beilegte.) In der Teufelsmeſſe werden nicht nur hl. Hoſtien profanirt, mit Dolchen durchſtochen, ſondern auch ſchwarze, dem „Groß-Patriarchen“ dem Lucifer geweihte Hoſtien konſumirt. Nachdem Fräulein Lucie Claraz zu wiederholten Malen in den Kirchen der Stadt Freiburg bei der Kommunion der Gläubigen erſchienen war und ſich hl. Hoſtien verſchafft hatte, beſchloß der Pfarrer des Eingangs erwähnten Dorfes, in welchem Lucie Claraz ſich in Villeggiatur befand, ein neues Sakrileg zu verhindern. Nach einer, wie allgemein bekannt war, in Orgien verbrachten Nacht erſchien die „Dame“ vor der Kommunion- bank. Der Pfarrer verweigerte ihr die hl. Hoſtie. Darüber geriet Lucie in Wut; ſie verklagte den Pfarrer und verlangte 10,000 Fr. Entſchädigung für die ihr angetane „Schmach“ (!!). In erſter und zweiter Inſtanz abgewieſen, wandte ſie ſich mit ihrer Klage an das Bundesgericht. Nach ſechsſtündiger Ver- handlung wies auch dieſes ihre Appellation ab und erklärte das Verfahren des Pfarrers als geſetzmäßig. Lucie mußte die Gerichtskoſten tragen. Der Rechtsſpruch macht den in der großen Mehrheit proteſtantiſchen Bundesrichtern alle Ehre. Es iſt gut, wenn die Katholiken aller Länder von der Affaire Kenntnis nehmen; denn ſeit einer Reihe von Jahren haben auch viele deutſche, franzöſiſche, belgiſche, engliſche, ruſſiſche, ungariſche, italieniſche und ſpaniſche Geheimbünde den dia boliſchen Ritus bei ſich eingeführt. Eidgenöſſiſches. — Zollinitiative. Ein Einſender in der „B. Volksztg.“ nimmt die konſervativen HH. Steiger und Wyß von Bern wegen ihrer Haltung bei der Abſtimmung im Nationalrat etwas ſcharf ins Gebet. Er verweist auf die 13 000 Berner, Alikonſervative und Volksparteiler, welche mit Namensunterſchrift für die Ini- tiative eingetreten ſind, und glaubt, unter gegebenen Verhält- niſſen hätten die beiden Herren ſich mindeſtens darauf beſchränken ſollen, nach dem Beiſpiel der konſervativen St. Galler ſich der Abſtimmung zu erthalten. Hr. Wyß war bekanntlich bei der Abſtimmung ſelbſt nicht anweſend, hat aber nachher zu Protokoll erklären laſſen, daß er, wenn anweſend, für Verwerfung geſtimmt haben würde. Da haben wirs wieder! Was nützt dem Volke der Pro- porz, wenn es das Referendum nicht bekommt. Referendum vor, das allein iſt der wahre Jakob! — Aufgepaßt! Es iſt hohe Zeit, mit den italieniſchen Königen Viktor Emanuel und Humbert auf deren Silberſcheide- münzen von 2, 1 und halben Franken zum Land hinaus! Es rückt der Tag heran, daß dieſe Münzen bei uns nicht mehr angenommen werden. Neuerdings bringt der Bundesrat folgendes in Erinnerung: 1. Die Friſt zum Abſchube der italieniſchen Silberſcheidemünzen geht mit dem 24. Juli 1894 unwiderruflich zu Ende. 2. Kein Privater iſt gehalten, fremde Silberſcheidemünzen an Zahlungsſtatt anzunehmen; die Verweigerung der Annahme ſolcher Münzen iſt das ſicherſte Mittel, ſich vor ſpäterm Schaden zu bewahren. 3. Die Bundeskaſſe, die Hauptzoll- und Kreispoſtkaſſen, die Kaſſen der eidgenöſſiſchen Pulververwaltung, die Grenzzoll-, Poſt- und Tele- graphenbureaux und die öffentlichen Kaſſen in den Kantonen, welche von der betreffenden Kantonsregierung als ſolche bezeichnet worden ſind, werden bis zum 24. Juli einſchließlich fortfahren, italieniſche Silber- ſcheidemünzen an Zahlungsſtatt anzunehmen, jedoch mit der Begrenzung auf 100 Fr. für jede einzelne Zahlung. 4. Bis zum gleichen Tage werden die italieniſchen Silberſcheide- münzen auch von ſämtlichen ſchweizeriſchen Eiſenbahngeſellſchaften und Dampfbootunternehmungen an ihren Billetſchaltern an Zahlungsſtatt an- genommen. Zur Erleichterung des Abſchubes der italieniſchen Silberſcheidemünzen hat der Bundesrat ferner für die Zeit vom 1. bis 24. Juli einſchließlich einen Auswechslungsdienſt organiſiert. Die Auswechslung wird beſorgt durch: a) die rechnungspflichtigen Poſt- und Telepraphenbureaux bis auf den Betrag von 100 Franken; b) die Hauptzoll- und Kreispoſtkaſſen bis auf den Betrag von 1000 Fr.; c) die öffentlichen Kaſſen in den Kantonen, welche von der be- treffenden Kantonsregierung für dieſen Auswechslungsdienſt unter der Beſtimmung der Höhe des Betrages bezeichnet werden; d) die eidgenöſſiſche Staatskaſſe für Beträge über 1000 Fr. Dieſen ſämtlichen Kaſſenſtellen iſt die nötige Zeit zur Verifikation der eingehenden Summen — bei zu großem Andrange den unteren Stellen überdies die erforderliche Friſt zum Bezuge von Barſchaft — einzuräumen, und es iſt überdies das Finanzdepartement ermächtigt worden, bei offenbar mißbräuchlicher Inanſpruchnahme der Auswechslungs- ſtellen die nötigen Verfügungen zu treffen. Mit dem 24. Juli abends hört jede Annahme an Zahlungsſtatt und jede Auswechslung durch die öffentlichen Kaſſen auf. An obigen Beſchluß anſchließend richtet der Bundesrat ein Kreis- ſchreiben an die Kantone, in welchem er unter anderm ſagt: Wir er- ſuchen Sie, in weiterer Ausführung des Beſchluſſes diejenigen öffent- lichen kantonalen Kaſſen, welche ebenfalls mit der Auswechslung beauftragt ſind, und die Beträge, für welche die Auswechslung bei denſelben ſtatt- finden kann, bezeichnen zu wollen, wobei dieſen Kaſſenſtellen neuerdings Weiſung zu erteilen wäre, daß die eingegangenen italieniſchen Silber-

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 53, Uznach, 04. 07. 1894, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller53_1894/1>, abgerufen am 03.12.2024.