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Social-politische Blätter. 2. Jahrgang, 8. Lieferung, Nr. 4. Berlin, 22. August 1874.

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Zur Unterhaltung und Belehrung. 209
[Beginn Spaltensatz] die Bildsäulen und Gemälde der Bürger in Lebensgröße aufge-
stellt waren, welche im Erziehungsfach die größten Dienste der
Nation erwiesen hatten. Die Schüler bestanden zur Hälfte aus
Knaben; die andere Hälfte waren Mädchen.

Das Erste war, daß sie einen Gesang anstimmten. Jn
dem einen der zwei Verse, die sie sangen, war Jkar's Wirksam-
keit gelobt, im zweiten die eines der bedeutenderen Wohlthäter
der ikarischen Jugend; dieses Lied hat über hundert Verse, und
jeden Morgen wird ein anderes Paar Verse gesungen; so ge-
wöhnen sich unsere Kleinen an Erkenntlichkeit, fügte Dinaros
hinzu.

Als ich ihm mein Verwundern bezeugte, hier beide Ge-
schlechter zu finden, belehrte mich mein Führer, die Mädchen
kämen abgesondert von den Knaben, auch durch eine besondere
Thür kämen sie. Zudem sei das Haus in zwei Theilen erbaut,
und nur in der Mitte lägen einige gemeinsame Versammlungs-
säle. Verwundern Sie sich nicht, daß wir unsere Mädchen bis
zu sechszehn Jahren mit unsern Knaben oft in dieselben Schul-
räume führen; der Knabe wird von frühester Jugend und schon
im Familienkreise, unaufhörlich angehalten, in jedem Mädchen,
und sei sie ihm ganz fremd, seine Schwester zu achten; anderer-
seits ist aber auch das Mädchen stets angehalten, sich durch An-
ständigkeit dieser Achtung würdig zu zeigen. Es versteht sich,
daß Eltern und Lehrer und Lehrerinnen auf's pünktlichste die
Erfüllung der Anforderungen der Schamhaftigkeit in's Auge
fassen, und zwar nicht etwa lediglich zwischen beiden Geschlech-
tern, sondern, was vielleicht noch schwieriger, zwischen Kindern
eines und desselben Geschlechts.

Wir kamen näher an die Klassenzimmer und betraten sie.
Da saßen sie mit größter Aufmerksamkeit; Tische und Bänke
waren reinlich, nicht zerkratzt und muthwillig von Federmessern
zerschnitzelt; keine Flecke auf den Kleidern. So mächtig wirkt
die Gewohnheit schon im frühesten Lebensalter; Ordnung und
Reinlichkeit werden zur zweiten Natürlichkeit.

Wir durchmusterten mehrere Klassen, deren einige für Mäd-
chen, andere für Knaben bestimmt waren; noch andere für beide
Geschlechter, und nur durch eine leichte Gezäunung von einander
getrennt; hierauf gingen wir mit den Kindern in die gymnasti-
schen oder Turnräume, wo wir eine bedeutende Auswahl man-
nigfachster Gestelle für körperliche Uebungen fanden. Die Zög-
linge waren alle, ohne Ausnahme, merkwürdig vorgeschritten; sie
hatten ihre Muskeln in vollkommener Gewalt und zeigten eben
so viel Muth als Anmuth. Ein Kind von zehn Jahren klomm
auf einen dreißig Fuß hohen Mastbaum, wickelte oben ein Seil
von einer Rolle los und lies sich herunter gleiten. Es versteht
sich, daß die Mädchen an diesen Uebungen Theil nehmen, jedoch
nicht auf demselben Platze, wo die Knaben.

Man erzählte uns, Abends zuvor sei ein ebenfalls zehn-
jähriges Kind bis an die Rolle geklettert, und sei diese Höhe
hinabgesprungen, ohne sich Schaden zu thun; da indessen solcher-
lei Stücke verboten waren, sollte es jetzt als ungehorsam be-
straft werden. Man lud uns ein, diesem kleinen Gerichte bei-
zuwohnen.

Während die Zöglinge, nachdem sie geturnt, in die Klassen
zurückgingen, besuchten wir im Hofe die beiden Schwimmanstal-
ten, eine für jedes Geschlecht. Professor Dinaros wies mir die
höchst zweckmäßige, Nützlichkeit mit Anständigkeit verbindende
Badekleidung, und sagte, sobald ein Kind schwimmen könne, lasse
man diese treffliche, Geist und Leib stärkende Uebung, mit seinem
vollen Anzuge vornehmen, damit es auch dermaleinst in Gefahr
sich helfen könne, ohne erst sich entkleiden zu müssen; ja, man übe
jedes Kind -- männliches wie weibliches -- besonders noch
darauf ein, in's Wasser gestürzte Personen zu retten.

[Spaltenumbruch]

Wir erwarteten die Aburtheilung des kleinen Springers,
und spazierten mittlerweile in dem schönen, reinlichen, mit Bäu-
men geschmückten Hofe.

Auf meine Erkundigung nach den Belohnungen zum Auf-
stacheln des Ehrgeizes, gab Dinaros mir den Bescheid: es sei
Grundsatz, durchaus keine Belohnungen zu verleihen, weder Kreuz-
chen, noch Bändchen, noch Krönchen, noch Preise, noch Obenan-
sitzen, denn das Alles sei dem Gleichheits= und Bruderschafts-
princip schnurstracks zuwider; das reize blos die schlechte Seite
der Selbstsucht. Die einzige Auszeichnung, fügte er hinzu, die
wir den Zöglingen angedeihen zu lassen für gut befinden, besteht
darin, daß, im Beisein der Lehrer, die Gesammtheit der Zög-
linge aus sich heraus diejenigen erwählt, welche die tüchtigsten
sind; diese jungen Häuptlinge, wenn ich so sagen darf, haben
den Auftrag, in Gegenwart der Professoren selbst Lehrerstelle zu
vertreten und ihren Mitschülern Vortrag zu halten. Wir haben
folglich keine Faullenzer; sollte sich irgendwo irgend einmal einer
finden, so hüten wir uns, ihn zu peinigen, wodurch der Abscheu
vor Arbeiten in dem jugendlichen Geschöpfe nur noch größer
wird; vielmehr geben die Lehrer sich alle Mühe, ihn für das
Lernen zu begeistern und gehen mild mit ihm um. Jch kann
Jhnen versichern, was Sie wohl mir nicht leicht werden glauben
wollen, ich kann Jhnen versichern, wir haben auch keine Unfähi-
gen, keine Dummköpfe, keine Zerstreuten, und sollte sich einmal
so ein kleiner Unglücklicher unter unsern Schülern finden, nun,
dann wenden wir Alles daran, durch Geduld und Eifer seine
Unfähigkeit in Fähigkeit zu verwandeln, und die betrübliche Un-
gerechtigkeit wieder gut zu machen, welche die Natur gegen ihn
so zu sagen begangen hatte. Schlechthin verwerflich aber dünkt
uns die Manier, ein zum Lernen wenig fähiges Kind, oder einen
kleinen Faullenzer, zu mißhandeln; das wäre in unsern Augen
ein Bubenstreich und eine Verrücktheit, wodurch sich der Herr
Lehrer tief unter das unglückliche Kind, dessen Bildung ihm an-
vertraut ist, erniedrigen würde. Mögen Sie in Europa anders
darin urtheilen, immerhin, ich beneide Sie deshalb nicht; wir
Jkarier haben nun ein für alle Mal unsere Methode als die
einzig richtige zu erkennen Gelegenheit gehabt, und ich kann
Jhnen sagen, Staat und Haus befinden sich gut dabei. Wir
haben anderntheils sehr wenig zu strafen; übrigens besteht die
Strafe bei uns nur in öffentlichem Tadel, im Ausschließen von
gewissen Vergnügen; ja, im Ausschließen von gewissen Studien.
Es versteht sich, daß keine Willkührlichkeiten bei diesen Bestra-
fungen statt haben, da sowohl über diese, wie über die Pflichten
des Schülers, ein eigenes kleines Buch, betitelt " Schülergesetz-
buch " in seinen Händen ist. Dies Werkchen wird oft zu Gegen-
stande des Besprechens für die Zöglinge gewählt; sie gewöhnen
sich auf die Art, völlig in dem Gesetze und nach dem Gesetze,
welches ihnen von allen Staatsgesetzen vorläufig am nächsten
steht, zu leben. Es ist bald fünf Jahre, da ist dieses Schüler-
gesetzbuch in allen Schulen des Reichs lange diskutirt und nach
allen Richtungen hin untersucht worden; die ungeheure Mehrheit
der Zöglinge stimmte für seine Gültigkeit, und so ward er fast
einmüthig angenommen.

Wenn ein Fehltritt geschehen, treten die Schüler als Ge-
richtshof innerhalb des Schulhauses zusammen; untersuchen den
Fall und urtheilen. Kommen Sie jetzt mit mir, Mylord, in den
großen Saal, da werden Sie eine solche Schülergerichtssitzung
sehen können.

Wir gingen. Der Saal war schon gefüllt; Professoren und
Zöglinge waren sämmtlich dort; die Klassen waren bereits been-
digt. Einer der älteren Knaben hatte das Geschäft des Anklagens
diesmal übernommen; fünf andere sollten die Strafe vorschla-
gen, und die übrigen waren die Geschworenen. Ein Lehrer,
[Ende Spaltensatz]

Zur Unterhaltung und Belehrung. 209
[Beginn Spaltensatz] die Bildsäulen und Gemälde der Bürger in Lebensgröße aufge-
stellt waren, welche im Erziehungsfach die größten Dienste der
Nation erwiesen hatten. Die Schüler bestanden zur Hälfte aus
Knaben; die andere Hälfte waren Mädchen.

Das Erste war, daß sie einen Gesang anstimmten. Jn
dem einen der zwei Verse, die sie sangen, war Jkar's Wirksam-
keit gelobt, im zweiten die eines der bedeutenderen Wohlthäter
der ikarischen Jugend; dieses Lied hat über hundert Verse, und
jeden Morgen wird ein anderes Paar Verse gesungen; so ge-
wöhnen sich unsere Kleinen an Erkenntlichkeit, fügte Dinaros
hinzu.

Als ich ihm mein Verwundern bezeugte, hier beide Ge-
schlechter zu finden, belehrte mich mein Führer, die Mädchen
kämen abgesondert von den Knaben, auch durch eine besondere
Thür kämen sie. Zudem sei das Haus in zwei Theilen erbaut,
und nur in der Mitte lägen einige gemeinsame Versammlungs-
säle. Verwundern Sie sich nicht, daß wir unsere Mädchen bis
zu sechszehn Jahren mit unsern Knaben oft in dieselben Schul-
räume führen; der Knabe wird von frühester Jugend und schon
im Familienkreise, unaufhörlich angehalten, in jedem Mädchen,
und sei sie ihm ganz fremd, seine Schwester zu achten; anderer-
seits ist aber auch das Mädchen stets angehalten, sich durch An-
ständigkeit dieser Achtung würdig zu zeigen. Es versteht sich,
daß Eltern und Lehrer und Lehrerinnen auf's pünktlichste die
Erfüllung der Anforderungen der Schamhaftigkeit in's Auge
fassen, und zwar nicht etwa lediglich zwischen beiden Geschlech-
tern, sondern, was vielleicht noch schwieriger, zwischen Kindern
eines und desselben Geschlechts.

Wir kamen näher an die Klassenzimmer und betraten sie.
Da saßen sie mit größter Aufmerksamkeit; Tische und Bänke
waren reinlich, nicht zerkratzt und muthwillig von Federmessern
zerschnitzelt; keine Flecke auf den Kleidern. So mächtig wirkt
die Gewohnheit schon im frühesten Lebensalter; Ordnung und
Reinlichkeit werden zur zweiten Natürlichkeit.

Wir durchmusterten mehrere Klassen, deren einige für Mäd-
chen, andere für Knaben bestimmt waren; noch andere für beide
Geschlechter, und nur durch eine leichte Gezäunung von einander
getrennt; hierauf gingen wir mit den Kindern in die gymnasti-
schen oder Turnräume, wo wir eine bedeutende Auswahl man-
nigfachster Gestelle für körperliche Uebungen fanden. Die Zög-
linge waren alle, ohne Ausnahme, merkwürdig vorgeschritten; sie
hatten ihre Muskeln in vollkommener Gewalt und zeigten eben
so viel Muth als Anmuth. Ein Kind von zehn Jahren klomm
auf einen dreißig Fuß hohen Mastbaum, wickelte oben ein Seil
von einer Rolle los und lies sich herunter gleiten. Es versteht
sich, daß die Mädchen an diesen Uebungen Theil nehmen, jedoch
nicht auf demselben Platze, wo die Knaben.

Man erzählte uns, Abends zuvor sei ein ebenfalls zehn-
jähriges Kind bis an die Rolle geklettert, und sei diese Höhe
hinabgesprungen, ohne sich Schaden zu thun; da indessen solcher-
lei Stücke verboten waren, sollte es jetzt als ungehorsam be-
straft werden. Man lud uns ein, diesem kleinen Gerichte bei-
zuwohnen.

Während die Zöglinge, nachdem sie geturnt, in die Klassen
zurückgingen, besuchten wir im Hofe die beiden Schwimmanstal-
ten, eine für jedes Geschlecht. Professor Dinaros wies mir die
höchst zweckmäßige, Nützlichkeit mit Anständigkeit verbindende
Badekleidung, und sagte, sobald ein Kind schwimmen könne, lasse
man diese treffliche, Geist und Leib stärkende Uebung, mit seinem
vollen Anzuge vornehmen, damit es auch dermaleinst in Gefahr
sich helfen könne, ohne erst sich entkleiden zu müssen; ja, man übe
jedes Kind — männliches wie weibliches — besonders noch
darauf ein, in's Wasser gestürzte Personen zu retten.

[Spaltenumbruch]

Wir erwarteten die Aburtheilung des kleinen Springers,
und spazierten mittlerweile in dem schönen, reinlichen, mit Bäu-
men geschmückten Hofe.

Auf meine Erkundigung nach den Belohnungen zum Auf-
stacheln des Ehrgeizes, gab Dinaros mir den Bescheid: es sei
Grundsatz, durchaus keine Belohnungen zu verleihen, weder Kreuz-
chen, noch Bändchen, noch Krönchen, noch Preise, noch Obenan-
sitzen, denn das Alles sei dem Gleichheits= und Bruderschafts-
princip schnurstracks zuwider; das reize blos die schlechte Seite
der Selbstsucht. Die einzige Auszeichnung, fügte er hinzu, die
wir den Zöglingen angedeihen zu lassen für gut befinden, besteht
darin, daß, im Beisein der Lehrer, die Gesammtheit der Zög-
linge aus sich heraus diejenigen erwählt, welche die tüchtigsten
sind; diese jungen Häuptlinge, wenn ich so sagen darf, haben
den Auftrag, in Gegenwart der Professoren selbst Lehrerstelle zu
vertreten und ihren Mitschülern Vortrag zu halten. Wir haben
folglich keine Faullenzer; sollte sich irgendwo irgend einmal einer
finden, so hüten wir uns, ihn zu peinigen, wodurch der Abscheu
vor Arbeiten in dem jugendlichen Geschöpfe nur noch größer
wird; vielmehr geben die Lehrer sich alle Mühe, ihn für das
Lernen zu begeistern und gehen mild mit ihm um. Jch kann
Jhnen versichern, was Sie wohl mir nicht leicht werden glauben
wollen, ich kann Jhnen versichern, wir haben auch keine Unfähi-
gen, keine Dummköpfe, keine Zerstreuten, und sollte sich einmal
so ein kleiner Unglücklicher unter unsern Schülern finden, nun,
dann wenden wir Alles daran, durch Geduld und Eifer seine
Unfähigkeit in Fähigkeit zu verwandeln, und die betrübliche Un-
gerechtigkeit wieder gut zu machen, welche die Natur gegen ihn
so zu sagen begangen hatte. Schlechthin verwerflich aber dünkt
uns die Manier, ein zum Lernen wenig fähiges Kind, oder einen
kleinen Faullenzer, zu mißhandeln; das wäre in unsern Augen
ein Bubenstreich und eine Verrücktheit, wodurch sich der Herr
Lehrer tief unter das unglückliche Kind, dessen Bildung ihm an-
vertraut ist, erniedrigen würde. Mögen Sie in Europa anders
darin urtheilen, immerhin, ich beneide Sie deshalb nicht; wir
Jkarier haben nun ein für alle Mal unsere Methode als die
einzig richtige zu erkennen Gelegenheit gehabt, und ich kann
Jhnen sagen, Staat und Haus befinden sich gut dabei. Wir
haben anderntheils sehr wenig zu strafen; übrigens besteht die
Strafe bei uns nur in öffentlichem Tadel, im Ausschließen von
gewissen Vergnügen; ja, im Ausschließen von gewissen Studien.
Es versteht sich, daß keine Willkührlichkeiten bei diesen Bestra-
fungen statt haben, da sowohl über diese, wie über die Pflichten
des Schülers, ein eigenes kleines Buch, betitelt „ Schülergesetz-
buch “ in seinen Händen ist. Dies Werkchen wird oft zu Gegen-
stande des Besprechens für die Zöglinge gewählt; sie gewöhnen
sich auf die Art, völlig in dem Gesetze und nach dem Gesetze,
welches ihnen von allen Staatsgesetzen vorläufig am nächsten
steht, zu leben. Es ist bald fünf Jahre, da ist dieses Schüler-
gesetzbuch in allen Schulen des Reichs lange diskutirt und nach
allen Richtungen hin untersucht worden; die ungeheure Mehrheit
der Zöglinge stimmte für seine Gültigkeit, und so ward er fast
einmüthig angenommen.

Wenn ein Fehltritt geschehen, treten die Schüler als Ge-
richtshof innerhalb des Schulhauses zusammen; untersuchen den
Fall und urtheilen. Kommen Sie jetzt mit mir, Mylord, in den
großen Saal, da werden Sie eine solche Schülergerichtssitzung
sehen können.

Wir gingen. Der Saal war schon gefüllt; Professoren und
Zöglinge waren sämmtlich dort; die Klassen waren bereits been-
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gen, und die übrigen waren die Geschworenen. Ein Lehrer,
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Verwundern Sie sich nicht, daß wir unsere Mädchen bis zu sechszehn Jahren mit unsern Knaben oft in dieselben Schul- räume führen; der Knabe wird von frühester Jugend und schon im Familienkreise, unaufhörlich angehalten, in jedem Mädchen, und sei sie ihm ganz fremd, seine Schwester zu achten; anderer- seits ist aber auch das Mädchen stets angehalten, sich durch An- ständigkeit dieser Achtung würdig zu zeigen. Es versteht sich, daß Eltern und Lehrer und Lehrerinnen auf's pünktlichste die Erfüllung der Anforderungen der Schamhaftigkeit in's Auge fassen, und zwar nicht etwa lediglich zwischen beiden Geschlech- tern, sondern, was vielleicht noch schwieriger, zwischen Kindern eines und desselben Geschlechts. Wir kamen näher an die Klassenzimmer und betraten sie. Da saßen sie mit größter Aufmerksamkeit; Tische und Bänke waren reinlich, nicht zerkratzt und muthwillig von Federmessern zerschnitzelt; keine Flecke auf den Kleidern. So mächtig wirkt die Gewohnheit schon im frühesten Lebensalter; Ordnung und Reinlichkeit werden zur zweiten Natürlichkeit. Wir durchmusterten mehrere Klassen, deren einige für Mäd- chen, andere für Knaben bestimmt waren; noch andere für beide Geschlechter, und nur durch eine leichte Gezäunung von einander getrennt; hierauf gingen wir mit den Kindern in die gymnasti- schen oder Turnräume, wo wir eine bedeutende Auswahl man- nigfachster Gestelle für körperliche Uebungen fanden. Die Zög- linge waren alle, ohne Ausnahme, merkwürdig vorgeschritten; sie hatten ihre Muskeln in vollkommener Gewalt und zeigten eben so viel Muth als Anmuth. Ein Kind von zehn Jahren klomm auf einen dreißig Fuß hohen Mastbaum, wickelte oben ein Seil von einer Rolle los und lies sich herunter gleiten. Es versteht sich, daß die Mädchen an diesen Uebungen Theil nehmen, jedoch nicht auf demselben Platze, wo die Knaben. Man erzählte uns, Abends zuvor sei ein ebenfalls zehn- jähriges Kind bis an die Rolle geklettert, und sei diese Höhe hinabgesprungen, ohne sich Schaden zu thun; da indessen solcher- lei Stücke verboten waren, sollte es jetzt als ungehorsam be- straft werden. Man lud uns ein, diesem kleinen Gerichte bei- zuwohnen. Während die Zöglinge, nachdem sie geturnt, in die Klassen zurückgingen, besuchten wir im Hofe die beiden Schwimmanstal- ten, eine für jedes Geschlecht. Professor Dinaros wies mir die höchst zweckmäßige, Nützlichkeit mit Anständigkeit verbindende Badekleidung, und sagte, sobald ein Kind schwimmen könne, lasse man diese treffliche, Geist und Leib stärkende Uebung, mit seinem vollen Anzuge vornehmen, damit es auch dermaleinst in Gefahr sich helfen könne, ohne erst sich entkleiden zu müssen; ja, man übe jedes Kind — männliches wie weibliches — besonders noch darauf ein, in's Wasser gestürzte Personen zu retten. Wir erwarteten die Aburtheilung des kleinen Springers, und spazierten mittlerweile in dem schönen, reinlichen, mit Bäu- men geschmückten Hofe. Auf meine Erkundigung nach den Belohnungen zum Auf- stacheln des Ehrgeizes, gab Dinaros mir den Bescheid: es sei Grundsatz, durchaus keine Belohnungen zu verleihen, weder Kreuz- chen, noch Bändchen, noch Krönchen, noch Preise, noch Obenan- sitzen, denn das Alles sei dem Gleichheits= und Bruderschafts- princip schnurstracks zuwider; das reize blos die schlechte Seite der Selbstsucht. Die einzige Auszeichnung, fügte er hinzu, die wir den Zöglingen angedeihen zu lassen für gut befinden, besteht darin, daß, im Beisein der Lehrer, die Gesammtheit der Zög- linge aus sich heraus diejenigen erwählt, welche die tüchtigsten sind; diese jungen Häuptlinge, wenn ich so sagen darf, haben den Auftrag, in Gegenwart der Professoren selbst Lehrerstelle zu vertreten und ihren Mitschülern Vortrag zu halten. Wir haben folglich keine Faullenzer; sollte sich irgendwo irgend einmal einer finden, so hüten wir uns, ihn zu peinigen, wodurch der Abscheu vor Arbeiten in dem jugendlichen Geschöpfe nur noch größer wird; vielmehr geben die Lehrer sich alle Mühe, ihn für das Lernen zu begeistern und gehen mild mit ihm um. Jch kann Jhnen versichern, was Sie wohl mir nicht leicht werden glauben wollen, ich kann Jhnen versichern, wir haben auch keine Unfähi- gen, keine Dummköpfe, keine Zerstreuten, und sollte sich einmal so ein kleiner Unglücklicher unter unsern Schülern finden, nun, dann wenden wir Alles daran, durch Geduld und Eifer seine Unfähigkeit in Fähigkeit zu verwandeln, und die betrübliche Un- gerechtigkeit wieder gut zu machen, welche die Natur gegen ihn so zu sagen begangen hatte. Schlechthin verwerflich aber dünkt uns die Manier, ein zum Lernen wenig fähiges Kind, oder einen kleinen Faullenzer, zu mißhandeln; das wäre in unsern Augen ein Bubenstreich und eine Verrücktheit, wodurch sich der Herr Lehrer tief unter das unglückliche Kind, dessen Bildung ihm an- vertraut ist, erniedrigen würde. Mögen Sie in Europa anders darin urtheilen, immerhin, ich beneide Sie deshalb nicht; wir Jkarier haben nun ein für alle Mal unsere Methode als die einzig richtige zu erkennen Gelegenheit gehabt, und ich kann Jhnen sagen, Staat und Haus befinden sich gut dabei. Wir haben anderntheils sehr wenig zu strafen; übrigens besteht die Strafe bei uns nur in öffentlichem Tadel, im Ausschließen von gewissen Vergnügen; ja, im Ausschließen von gewissen Studien. Es versteht sich, daß keine Willkührlichkeiten bei diesen Bestra- fungen statt haben, da sowohl über diese, wie über die Pflichten des Schülers, ein eigenes kleines Buch, betitelt „ Schülergesetz- buch “ in seinen Händen ist. Dies Werkchen wird oft zu Gegen- stande des Besprechens für die Zöglinge gewählt; sie gewöhnen sich auf die Art, völlig in dem Gesetze und nach dem Gesetze, welches ihnen von allen Staatsgesetzen vorläufig am nächsten steht, zu leben. Es ist bald fünf Jahre, da ist dieses Schüler- gesetzbuch in allen Schulen des Reichs lange diskutirt und nach allen Richtungen hin untersucht worden; die ungeheure Mehrheit der Zöglinge stimmte für seine Gültigkeit, und so ward er fast einmüthig angenommen. Wenn ein Fehltritt geschehen, treten die Schüler als Ge- richtshof innerhalb des Schulhauses zusammen; untersuchen den Fall und urtheilen. Kommen Sie jetzt mit mir, Mylord, in den großen Saal, da werden Sie eine solche Schülergerichtssitzung sehen können. Wir gingen. Der Saal war schon gefüllt; Professoren und Zöglinge waren sämmtlich dort; die Klassen waren bereits been- digt. Einer der älteren Knaben hatte das Geschäft des Anklagens diesmal übernommen; fünf andere sollten die Strafe vorschla- gen, und die übrigen waren die Geschworenen. Ein Lehrer,

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Zitationshilfe: Social-politische Blätter. 2. Jahrgang, 8. Lieferung, Nr. 4. Berlin, 22. August 1874, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_social0804_1874/5>, abgerufen am 24.11.2024.