[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.das Blut/ und jährlich die Wolle bis auf die Haut abgeschoren/ sondern ich muß auch noch täglich der Gefahr deß Todes unterworffen seyn. Der Esel aber klagte über die tägliche Bürde/ so er ohn Unterlaß tragen/ und noch darzu bey seiner geringen Spreu der Schläge gewärtig seyn müsse/ darum wolten sie ihre Freyheit in den grösten Wäldern suchen. Der Hirsch sagte hierauf zu ihnen/ O ihr thörichten und unbesonnenen Thiere/ wisset ihr nicht/ daß die Freyheit einem ieden nicht allezeit zuträglich un beqvem. Lieber/ saget mir/ was wollet ihr thun/ wenn euch der Wolff oder Leue über den Hals Kömmet/ wie wollet ihr euch derer/ als die ihr entwaffnet seyd/ versichert halten/ oder euch deroselben erwehren. Die Freyheit hat offters die Trägheit zur Gesellin/ und nützet nicht Jedem: Sie erfreuet und verdirbet. Denn wenn der jenige nur thut/ was ihm wohlgefället / der begehet das/ was GOTT zuwider läufft. Derowegen so bestehet endlich die Freyheit darinne/ daß man dieselbe handhabe/ nach der gesunden Vernunfft lebe / die Warheit nicht verfälsche/ denen Gesetzen der Obrigkeit Gehorsam leiste / und eine zweifelhaffte Sache nicht für gewiß halte. 14. Manaleus. A. M. 2307. Calvis. Was Mancaleus deß Mamiti Sohn verübet/ weiß man eigentlich nicht iedoch ist zu vermuthen/ daß er bey solcher Regierungs-Last sich einer zuläßlichen Ubung muß bedienet haben. Denn man soll auch mit Masse herrschen/ und denen/ die in einer gewissen Sache eine Lust haben wollen/ Eines Potentaten Ruhe ist der Unterthanen Wohlfarh. solche gönnen. Mit guten Worten und scharffen Straffen/ hält man die Unterthanen auch in Zaume/ es ist mit dem Kriege nicht allezeit gethan/ alldieweiln offters besser sein Land erhalten/ als ein anders mit Gefahr und Verlust seines eigenen gewinnen. Ein Regente muß sich offters einem Artzte vergleichen/ der ohne Zange gute und böse Zähne heraus zureissen weiß. Im Zorn nicht zu gehling/ im Streite nicht zu hitzig/ und in Ubersehung nicht zu langsam/ schafft und räumt zuweilen viel Unheil aus dem Wege. Ein Regente sitzet hoch/ darum soll er unter sich sehen. Ex Bove & Vulpe optime constat Respublica, modo Bovis Sententia non praevaleat. Mit Ochsen und Füchsen / pfleget man zu sagen/ ist ein Regiment am besten bestellet. In allen Dingen macht der Verzug eine Sache verwirret/ wenn ein Potentate in Entscheidung seiner Unterthanen Streitigkeiten säumig/ der lässet sich einem Artzte vergleichen/ bey dessen langweiligen Cur man lieber sterben/ als ferner bey solchem zugezogenen Schmerzen leben will. Die Reputation eines grossen Herrens liegt nicht daran/ daß man Ihn mit gebogenen Knien/ und aufgehabenen Händen verehre/ sondern daß derselbe vielmehr durch Leutseligkeit / durch Erhaltung Fried und Ruhe/ durch Eintracht/ durch Schmählerung der Aufflagen/ durch Demuth/ Sanfftmuth/ und dergleichen Tugenden der Unterthanen Liebe und Gunst/ und darbey auch zugleich seinen Respect erhalte. Denn wenn derselbige GOTT fürchtet/ das Recht erhält/ für Wittwen und Waisen sorget / die Justiz liebet/ die Heuchler als Feinde der Warheit verfolget/ die Gewaltigen dämpffet/ das Unrecht vertilget/ Treu und Glauben befördert/ den Geitz verbannet/ und nicht mit frembden/ sondern seinen eigenen Ohren höret / dessen Wohlbestand ist beständig. Ein Mensch grünet durch sanffte Ruhe/ und diese ist eine Vorbereitung zu einer neuen Arbeit. Es ist nicht übel gethan / wenn man sich für Schaden und Uberwindung hüten kan. Denn im Kriege gehet es zuweilen scharff her/ so gar/ daß man auch zu frieden/ wenn man mit gleichen Streichen darvon kömmet. Da- das Blut/ und jährlich die Wolle bis auf die Haut abgeschoren/ sondern ich muß auch noch täglich der Gefahr deß Todes unterworffen seyn. Der Esel aber klagte über die tägliche Bürde/ so er ohn Unterlaß tragen/ und noch darzu bey seiner geringen Spreu der Schläge gewärtig seyn müsse/ darum wolten sie ihre Freyheit in den grösten Wäldern suchen. Der Hirsch sagte hierauf zu ihnen/ O ihr thörichten und unbesonnenen Thiere/ wisset ihr nicht/ daß die Freyheit einem ieden nicht allezeit zuträglich un beqvem. Lieber/ saget mir/ was wollet ihr thun/ wenn euch der Wolff oder Leue über den Hals Kömmet/ wie wollet ihr euch derer/ als die ihr entwaffnet seyd/ versichert halten/ oder euch deroselben erwehren. Die Freyheit hat offters die Trägheit zur Gesellin/ und nützet nicht Jedem: Sie erfreuet und verdirbet. Denn wenn der jenige nur thut/ was ihm wohlgefället / der begehet das/ was GOTT zuwider läufft. Derowegen so bestehet endlich die Freyheit darinne/ daß man dieselbe handhabe/ nach der gesunden Vernunfft lebe / die Warheit nicht verfälsche/ denen Gesetzen der Obrigkeit Gehorsam leiste / und eine zweifelhaffte Sache nicht für gewiß halte. 14. Manaleus. A. M. 2307. Calvis. Was Mancaleus deß Mamiti Sohn verübet/ weiß man eigentlich nicht iedoch ist zu vermuthen/ daß er bey solcher Regierungs-Last sich einer zuläßlichen Ubung muß bedienet haben. Denn man soll auch mit Masse herrschen/ und denen/ die in einer gewissen Sache eine Lust haben wollen/ Eines Potentaten Ruhe ist der Unterthanen Wohlfarh. solche gönnen. Mit guten Worten und scharffen Straffen/ hält man die Unterthanen auch in Zaume/ es ist mit dem Kriege nicht allezeit gethan/ alldieweiln offters besser sein Land erhalten/ als ein anders mit Gefahr und Verlust seines eigenen gewinnen. Ein Regente muß sich offters einem Artzte vergleichen/ der ohne Zange gute und böse Zähne heraus zureissen weiß. Im Zorn nicht zu gehling/ im Streite nicht zu hitzig/ und in Ubersehung nicht zu langsam/ schafft und räumt zuweilen viel Unheil aus dem Wege. Ein Regente sitzet hoch/ darum soll er unter sich sehen. Ex Bove & Vulpe optimè constat Respublica, modò Bovis Sententia non praevaleat. Mit Ochsen und Füchsen / pfleget man zu sagen/ ist ein Regiment am besten bestellet. In allen Dingen macht der Verzug eine Sache verwirret/ wenn ein Potentate in Entscheidung seiner Unterthanen Streitigkeiten säumig/ der lässet sich einem Artzte vergleichen/ bey dessen langweiligen Cur man lieber sterbẽ/ als ferner bey solchem zugezogenẽ Schmerzen leben will. Die Reputation eines grossen Herrens liegt nicht daran/ daß man Ihn mit gebogenen Knien/ und aufgehabenen Händen verehre/ sondern daß derselbe vielmehr durch Leutseligkeit / durch Erhaltung Fried und Ruhe/ durch Eintracht/ durch Schmählerung der Aufflagen/ durch Demuth/ Sanfftmuth/ und dergleichen Tugenden der Unterthanen Liebe und Gunst/ und darbey auch zugleich seinen Respect erhalte. Denn wenn derselbige GOTT fürchtet/ das Recht erhält/ für Wittwen und Waisen sorget / die Justiz liebet/ die Heuchler als Feinde der Warheit verfolget/ die Gewaltigen dämpffet/ das Unrecht vertilget/ Treu und Glauben befördert/ den Geitz verbannet/ und nicht mit frembden/ sondern seinen eigenen Ohren höret / dessen Wohlbestand ist beständig. Ein Mensch grünet durch sanffte Ruhe/ und diese ist eine Vorbereitung zu einer neuen Arbeit. Es ist nicht übel gethan / wenn man sich für Schaden und Uberwindung hüten kan. Denn im Kriege gehet es zuweilen scharff her/ so gar/ daß man auch zu frieden/ wenn man mit gleichen Streichen darvon kömmet. Da- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0093" n="81"/> das Blut/ und jährlich die Wolle bis auf die Haut abgeschoren/ sondern ich muß auch noch täglich der Gefahr deß Todes unterworffen seyn. Der Esel aber klagte über die tägliche Bürde/ so er ohn Unterlaß tragen/ und noch darzu bey seiner geringen Spreu der Schläge gewärtig seyn müsse/ darum wolten sie ihre Freyheit in den grösten Wäldern suchen. Der Hirsch sagte hierauf zu ihnen/ O ihr thörichten und unbesonnenen Thiere/ wisset ihr nicht/ daß die Freyheit einem ieden nicht allezeit zuträglich un beqvem. Lieber/ saget mir/ was wollet ihr thun/ wenn euch der Wolff oder Leue über den Hals Kömmet/ wie wollet ihr euch derer/ als die ihr entwaffnet seyd/ versichert halten/ oder euch deroselben erwehren. Die Freyheit hat offters die Trägheit zur Gesellin/ und nützet nicht Jedem: Sie erfreuet und verdirbet. Denn wenn der jenige nur thut/ was ihm wohlgefället / der begehet das/ was GOTT zuwider läufft. Derowegen so bestehet endlich die Freyheit darinne/ daß man dieselbe handhabe/ nach der gesunden Vernunfft lebe / die Warheit nicht verfälsche/ denen Gesetzen der Obrigkeit Gehorsam leiste / und eine zweifelhaffte Sache nicht für gewiß halte.</p> <p><note place="left">14. Manaleus. A. M. 2307. Calvis.</note> Was Mancaleus deß Mamiti Sohn verübet/ weiß man eigentlich nicht iedoch ist zu vermuthen/ daß er bey solcher Regierungs-Last sich einer zuläßlichen Ubung muß bedienet haben. Denn man soll auch mit Masse herrschen/ und denen/ die in einer gewissen Sache eine Lust haben wollen/ <note place="right">Eines Potentaten Ruhe ist der Unterthanen Wohlfarh.</note> solche gönnen. Mit guten Worten und scharffen Straffen/ hält man die Unterthanen auch in Zaume/ es ist mit dem Kriege nicht allezeit gethan/ alldieweiln offters besser sein Land erhalten/ als ein anders mit Gefahr und Verlust seines eigenen gewinnen. Ein Regente muß sich offters einem Artzte vergleichen/ der ohne Zange gute und böse Zähne heraus zureissen weiß. Im Zorn nicht zu gehling/ im Streite nicht zu hitzig/ und in Ubersehung nicht zu langsam/ schafft und räumt zuweilen viel Unheil aus dem Wege. Ein Regente sitzet hoch/ darum soll er unter sich sehen. Ex Bove & Vulpe optimè constat Respublica, modò Bovis Sententia non praevaleat. Mit Ochsen und Füchsen / pfleget man zu sagen/ ist ein Regiment am besten bestellet. In allen Dingen macht der Verzug eine Sache verwirret/ wenn ein Potentate in Entscheidung seiner Unterthanen Streitigkeiten säumig/ der lässet sich einem Artzte vergleichen/ bey dessen langweiligen Cur man lieber sterbẽ/ als ferner bey solchem zugezogenẽ Schmerzen leben will. Die Reputation eines grossen Herrens liegt nicht daran/ daß man Ihn mit gebogenen Knien/ und aufgehabenen Händen verehre/ sondern daß derselbe vielmehr durch Leutseligkeit / durch Erhaltung Fried und Ruhe/ durch Eintracht/ durch Schmählerung der Aufflagen/ durch Demuth/ Sanfftmuth/ und dergleichen Tugenden der Unterthanen Liebe und Gunst/ und darbey auch zugleich seinen Respect erhalte. Denn wenn derselbige GOTT fürchtet/ das Recht erhält/ für Wittwen und Waisen sorget / die Justiz liebet/ die Heuchler als Feinde der Warheit verfolget/ die Gewaltigen dämpffet/ das Unrecht vertilget/ Treu und Glauben befördert/ den Geitz verbannet/ und nicht mit frembden/ sondern seinen eigenen Ohren höret / dessen Wohlbestand ist beständig. Ein Mensch grünet durch sanffte Ruhe/ und diese ist eine Vorbereitung zu einer neuen Arbeit. Es ist nicht übel gethan / wenn man sich für Schaden und Uberwindung hüten kan. Denn im Kriege gehet es zuweilen scharff her/ so gar/ daß man auch zu frieden/ wenn man mit gleichen Streichen darvon kömmet. Da- </p> </div> </body> </text> </TEI> [81/0093]
das Blut/ und jährlich die Wolle bis auf die Haut abgeschoren/ sondern ich muß auch noch täglich der Gefahr deß Todes unterworffen seyn. Der Esel aber klagte über die tägliche Bürde/ so er ohn Unterlaß tragen/ und noch darzu bey seiner geringen Spreu der Schläge gewärtig seyn müsse/ darum wolten sie ihre Freyheit in den grösten Wäldern suchen. Der Hirsch sagte hierauf zu ihnen/ O ihr thörichten und unbesonnenen Thiere/ wisset ihr nicht/ daß die Freyheit einem ieden nicht allezeit zuträglich un beqvem. Lieber/ saget mir/ was wollet ihr thun/ wenn euch der Wolff oder Leue über den Hals Kömmet/ wie wollet ihr euch derer/ als die ihr entwaffnet seyd/ versichert halten/ oder euch deroselben erwehren. Die Freyheit hat offters die Trägheit zur Gesellin/ und nützet nicht Jedem: Sie erfreuet und verdirbet. Denn wenn der jenige nur thut/ was ihm wohlgefället / der begehet das/ was GOTT zuwider läufft. Derowegen so bestehet endlich die Freyheit darinne/ daß man dieselbe handhabe/ nach der gesunden Vernunfft lebe / die Warheit nicht verfälsche/ denen Gesetzen der Obrigkeit Gehorsam leiste / und eine zweifelhaffte Sache nicht für gewiß halte.
Was Mancaleus deß Mamiti Sohn verübet/ weiß man eigentlich nicht iedoch ist zu vermuthen/ daß er bey solcher Regierungs-Last sich einer zuläßlichen Ubung muß bedienet haben. Denn man soll auch mit Masse herrschen/ und denen/ die in einer gewissen Sache eine Lust haben wollen/ solche gönnen. Mit guten Worten und scharffen Straffen/ hält man die Unterthanen auch in Zaume/ es ist mit dem Kriege nicht allezeit gethan/ alldieweiln offters besser sein Land erhalten/ als ein anders mit Gefahr und Verlust seines eigenen gewinnen. Ein Regente muß sich offters einem Artzte vergleichen/ der ohne Zange gute und böse Zähne heraus zureissen weiß. Im Zorn nicht zu gehling/ im Streite nicht zu hitzig/ und in Ubersehung nicht zu langsam/ schafft und räumt zuweilen viel Unheil aus dem Wege. Ein Regente sitzet hoch/ darum soll er unter sich sehen. Ex Bove & Vulpe optimè constat Respublica, modò Bovis Sententia non praevaleat. Mit Ochsen und Füchsen / pfleget man zu sagen/ ist ein Regiment am besten bestellet. In allen Dingen macht der Verzug eine Sache verwirret/ wenn ein Potentate in Entscheidung seiner Unterthanen Streitigkeiten säumig/ der lässet sich einem Artzte vergleichen/ bey dessen langweiligen Cur man lieber sterbẽ/ als ferner bey solchem zugezogenẽ Schmerzen leben will. Die Reputation eines grossen Herrens liegt nicht daran/ daß man Ihn mit gebogenen Knien/ und aufgehabenen Händen verehre/ sondern daß derselbe vielmehr durch Leutseligkeit / durch Erhaltung Fried und Ruhe/ durch Eintracht/ durch Schmählerung der Aufflagen/ durch Demuth/ Sanfftmuth/ und dergleichen Tugenden der Unterthanen Liebe und Gunst/ und darbey auch zugleich seinen Respect erhalte. Denn wenn derselbige GOTT fürchtet/ das Recht erhält/ für Wittwen und Waisen sorget / die Justiz liebet/ die Heuchler als Feinde der Warheit verfolget/ die Gewaltigen dämpffet/ das Unrecht vertilget/ Treu und Glauben befördert/ den Geitz verbannet/ und nicht mit frembden/ sondern seinen eigenen Ohren höret / dessen Wohlbestand ist beständig. Ein Mensch grünet durch sanffte Ruhe/ und diese ist eine Vorbereitung zu einer neuen Arbeit. Es ist nicht übel gethan / wenn man sich für Schaden und Uberwindung hüten kan. Denn im Kriege gehet es zuweilen scharff her/ so gar/ daß man auch zu frieden/ wenn man mit gleichen Streichen darvon kömmet. Da-
14. Manaleus. A. M. 2307. Calvis.
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