[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.Brand verderbet/ oder auch durch liederliches Leben mit hundert tausenden bis zum Falliment verprasset. Der Prophet spricht/ der Kaufmann Hos. 12. 7 Deut. 25, 13. hat eine falsche Wage in seiner Hand: Jhr sollet nicht unrecht handeln mit der Elle/ sondern es soll einjeder rechte Wage / recht Pfund/ rechte Scheffel und rechte Kannen haben. Ein Kaufmann kan sich schwerlich hüten Prov. II, I. 20. 10. Sirach. 37, 28. für Sünden/ und ein Cramer für Unrecht. Denn umb des Guts willen/ thun ihrer viel unrecht. Wie ein Nagel in der Mauer zwischen zweyen Steinen stecket: Also stecket auch die Sünde zwischen dem Käuffer und Verkäuffer. Des bösen und guten Gewerbs Unterscheid. Und/ obwohl / wie gesagt/ die Handelschafft/ an und vor sich selbst/ eine von GOTT selbst zulässige/ nutzbare/ unentbehrliche/ und dem gemeinen Wesen höchst-zuträgliche Sache; So stecket doch nicht ein geringer Mißbrauch und Betrug darhinter/ indem ins gemein deroselben Zweck dahin gehet/ wie sie nicht so wohl dadurch Tugend/ Ehre und einen herrlichen Nahmen/ sondern vielmehr Geld und Gut vor sich bringen/ und darmit vor Andern sich bereichern mögen. Wodurch man denn leichtlich die Liebe des Nächsten vergisset/ und allen Gewinn für nützlich und billich achtet. Es soll darbey die Geschwindigkeit im Gewichte und Maase kein Betrug seyn/ und ob es gleich der Mensch nicht siehet/ so siehet es doch GOTT. Man fürchtet sich für dem Tode/ und gleichwohl verschwöret man seine Seele umb eines geringen Gewinsts willen/ bis in die äusserste Hölle. Die Griechen liessen vormahls die fremden Kaufleute nicht in ihre Städte / sondern sie musten ausserhalb der Stadt wohnen/ und daselbst ihre Waaren verkauffen. Es ist zwar nicht ohne/ daß kein Handel und Wandel ohne Gewinst geschehen kan/ indem die Eigenschafft eines Contracts im Kauffen und Verkauffen es mit sich bringet/ daß derjenige/ welcher etwas kauffet/ nicht zu viel darvor geben will/ der Verkauffer das Seinige auf das höchste ausbeuth/ und so hoch/ als er es auszubringen vermag/ verkauffet/ nichts desto weniger aber soll man die Billichkeit darbey Paulus ad Thess. c. 4. v. 6. Prov. XI, 26. betrachten/ und nicht zu weit greiffen/ damit man seinen Nächsten oder Bruder im Handel nicht vervortheile. Insonderheit werden diejenigen/ so Wein/ Korn und andere Victualien und Waaren Hauffen-weise an sich kauffen/ in der Schrifft nicht wenig angestochen/ und stehet darbey: wer Korn inne behält/ und verkaufft es nicht zu rechter Zeit/ dem fluchen die Reinkin. Polit. lib. 3. Axiom. 48. Leute/ der Seegen aber kömmt über die/ so es verkauffen. Noch ärger aber sind die/ welche durch einen gewissen Vergleich/ und gemachtes Verständnis/ die Waaren überhaupt an sich bringen/ und sich miteinander also vergleichen: daß dieselben nicht geringer/ als sie den Preiß darauf gesetzt/ verkauffen wollen/ Dahero es kommet/ daß/ was vor weniger Zeit einen Thaler gegolten/ bald darauf gedoppelt und mehr gesteigert; und auf solche Weise bringet man Potentaten / Adel/ Bürger und Bauer in eine unvermerckte Contribution/ schlagen ihnen gleichsam selbst den Zoll auf die Waaren/ und geniessen dieser eigenmächtigen Auflagen viel höher als grosse Herren ihre Regalia/ Hoheiten und Zölle. Wo eine gute Waare/ und ein gewissenhaffter Kaufmann/ da giebt man das Bedingte mit Willen bin/ wiewohl man ins gemein saget/ daß gleichwie der Gelehrten Freundschafft aus der Ehrerbietung/ und der Hofleute aus dem Sauffen herrühre: Also entstehe auch der Kaufleute ihre aus dem Nutzen. Wenn man aber die Eigenschafft des Handels und Wandels ansiehet/ so ist es Eines von den nöthigsten Dingen in der Welt. Bey Kauffen und Verkauffen findet man dreyerley / nemlich/ des Käuffers und Verkäuffers Wille/ die Waare/ und Brand verderbet/ oder auch durch liederliches Leben mit hundert tausenden bis zum Falliment verprasset. Der Prophet spricht/ der Kaufmann Hos. 12. 7 Deut. 25, 13. hat eine falsche Wage in seiner Hand: Jhr sollet nicht unrecht handeln mit der Elle/ sondern es soll einjeder rechte Wage / recht Pfund/ rechte Scheffel und rechte Kannen haben. Ein Kaufmann kan sich schwerlich hüten Prov. II, I. 20. 10. Sirach. 37, 28. für Sünden/ und ein Cramer für Unrecht. Denn umb des Guts willen/ thun ihrer viel unrecht. Wie ein Nagel in der Mauer zwischen zweyen Steinen stecket: Also stecket auch die Sünde zwischen dem Käuffer und Verkäuffer. Des bösen und guten Gewerbs Unterscheid. Und/ obwohl / wie gesagt/ die Handelschafft/ an und vor sich selbst/ eine von GOTT selbst zulässige/ nutzbare/ unentbehrliche/ und dem gemeinen Wesen höchst-zuträgliche Sache; So stecket doch nicht ein geringer Mißbrauch und Betrug darhinter/ indem ins gemein deroselben Zweck dahin gehet/ wie sie nicht so wohl dadurch Tugend/ Ehre und einen herrlichen Nahmen/ sondern vielmehr Geld und Gut vor sich bringen/ und darmit vor Andern sich bereichern mögen. Wodurch man denn leichtlich die Liebe des Nächsten vergisset/ und allen Gewinn für nützlich und billich achtet. Es soll darbey die Geschwindigkeit im Gewichte und Maase kein Betrug seyn/ und ob es gleich der Mensch nicht siehet/ so siehet es doch GOTT. Man fürchtet sich für dem Tode/ und gleichwohl verschwöret man seine Seele umb eines geringen Gewinsts willen/ bis in die äusserste Hölle. Die Griechen liessen vormahls die fremden Kaufleute nicht in ihre Städte / sondern sie musten ausserhalb der Stadt wohnen/ und daselbst ihre Waaren verkauffen. Es ist zwar nicht ohne/ daß kein Handel und Wandel ohne Gewinst geschehen kan/ indem die Eigenschafft eines Contracts im Kauffen und Verkauffen es mit sich bringet/ daß derjenige/ welcher etwas kauffet/ nicht zu viel darvor geben will/ der Verkauffer das Seinige auf das höchste ausbeuth/ und so hoch/ als er es auszubringen vermag/ verkauffet/ nichts desto weniger aber soll man die Billichkeit darbey Paulus ad Thess. c. 4. v. 6. Prov. XI, 26. betrachten/ und nicht zu weit greiffen/ damit man seinen Nächsten oder Bruder im Handel nicht vervortheile. Insonderheit werden diejenigen/ so Wein/ Korn und andere Victualien und Waaren Hauffen-weise an sich kauffen/ in der Schrifft nicht wenig angestochen/ und stehet darbey: wer Korn inne behält/ und verkaufft es nicht zu rechter Zeit/ dem fluchen die Reinkin. Polit. lib. 3. Axiom. 48. Leute/ der Seegen aber kömmt über die/ so es verkauffen. Noch ärger aber sind die/ welche durch einen gewissen Vergleich/ und gemachtes Verständnis/ die Waaren überhaupt an sich bringen/ und sich miteinander also vergleichen: daß dieselben nicht geringer/ als sie den Preiß darauf gesetzt/ verkauffen wollen/ Dahero es kommet/ daß/ was vor weniger Zeit einen Thaler gegolten/ bald darauf gedoppelt und mehr gesteigert; und auf solche Weise bringet man Potentaten / Adel/ Bürger und Bauer in eine unvermerckte Contribution/ schlagen ihnen gleichsam selbst den Zoll auf die Waaren/ und geniessen dieser eigenmächtigen Auflagen viel höher als grosse Herren ihre Regalia/ Hoheiten und Zölle. Wo eine gute Waare/ und ein gewissenhaffter Kaufmann/ da giebt man das Bedingte mit Willen bin/ wiewohl man ins gemein saget/ daß gleichwie der Gelehrten Freundschafft aus der Ehrerbietung/ und der Hofleute aus dem Sauffen herrühre: Also entstehe auch der Kaufleute ihre aus dem Nutzen. Wenn man aber die Eigenschafft des Handels und Wandels ansiehet/ so ist es Eines von den nöthigsten Dingen in der Welt. Bey Kauffen und Verkauffen findet man dreyerley / nemlich/ des Käuffers und Verkäuffers Wille/ die Waare/ und <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0495" n="471"/> Brand verderbet/ oder auch durch liederliches Leben mit hundert tausenden bis zum Falliment verprasset. Der Prophet spricht/ der Kaufmann <note place="right">Hos. 12. 7 Deut. 25, 13.</note> hat eine falsche Wage in seiner Hand: Jhr sollet nicht unrecht handeln mit der Elle/ sondern es soll einjeder rechte Wage / recht Pfund/ rechte Scheffel und rechte Kannen haben. Ein Kaufmann kan sich schwerlich hüten <note place="right">Prov. II, I. 20. 10. Sirach. 37, 28.</note> für Sünden/ und ein Cramer für Unrecht. Denn umb des Guts willen/ thun ihrer viel unrecht. Wie ein Nagel in der Mauer zwischen zweyen Steinen stecket: Also stecket auch die Sünde zwischen dem Käuffer und Verkäuffer.</p> <p><note place="right">Des bösen und guten Gewerbs Unterscheid.</note> Und/ obwohl / wie gesagt/ die Handelschafft/ an und vor sich selbst/ eine von GOTT selbst zulässige/ nutzbare/ unentbehrliche/ und dem gemeinen Wesen höchst-zuträgliche Sache; So stecket doch nicht ein geringer Mißbrauch und Betrug darhinter/ indem ins gemein deroselben Zweck dahin gehet/ wie sie nicht so wohl dadurch Tugend/ Ehre und einen herrlichen Nahmen/ sondern vielmehr Geld und Gut vor sich bringen/ und darmit vor Andern sich bereichern mögen. Wodurch man denn leichtlich die Liebe des Nächsten vergisset/ und allen Gewinn für nützlich und billich achtet. Es soll darbey die Geschwindigkeit im Gewichte und Maase kein Betrug seyn/ und ob es gleich der Mensch nicht siehet/ so siehet es doch GOTT. Man fürchtet sich für dem Tode/ und gleichwohl verschwöret man seine Seele umb eines geringen Gewinsts willen/ bis in die äusserste Hölle. Die Griechen liessen vormahls die fremden Kaufleute nicht in ihre Städte / sondern sie musten ausserhalb der Stadt wohnen/ und daselbst ihre Waaren verkauffen. Es ist zwar nicht ohne/ daß kein Handel und Wandel ohne Gewinst geschehen kan/ indem die Eigenschafft eines Contracts im Kauffen und Verkauffen es mit sich bringet/ daß derjenige/ welcher etwas kauffet/ nicht zu viel darvor geben will/ der Verkauffer das Seinige auf das höchste ausbeuth/ und so hoch/ als er es auszubringen vermag/ verkauffet/ nichts desto weniger aber soll man die Billichkeit darbey <note place="right">Paulus ad Thess. c. 4. v. 6. Prov. XI, 26.</note> betrachten/ und nicht zu weit greiffen/ damit man seinen Nächsten oder Bruder im Handel nicht vervortheile. Insonderheit werden diejenigen/ so Wein/ Korn und andere Victualien und Waaren Hauffen-weise an sich kauffen/ in der Schrifft nicht wenig angestochen/ und stehet darbey: wer Korn inne behält/ und verkaufft es nicht zu rechter Zeit/ dem fluchen die <note place="right">Reinkin. Polit. lib. 3. Axiom. 48.</note> Leute/ der Seegen aber kömmt über die/ so es verkauffen. Noch ärger aber sind die/ welche durch einen gewissen Vergleich/ und gemachtes Verständnis/ die Waaren überhaupt an sich bringen/ und sich miteinander also vergleichen: daß dieselben nicht geringer/ als sie den Preiß darauf gesetzt/ verkauffen wollen/ Dahero es kommet/ daß/ was vor weniger Zeit einen Thaler gegolten/ bald darauf gedoppelt und mehr gesteigert; und auf solche Weise bringet man Potentaten / Adel/ Bürger und Bauer in eine unvermerckte Contribution/ schlagen ihnen gleichsam selbst den Zoll auf die Waaren/ und geniessen dieser eigenmächtigen Auflagen viel höher als grosse Herren ihre Regalia/ Hoheiten und Zölle. Wo eine gute Waare/ und ein gewissenhaffter Kaufmann/ da giebt man das Bedingte mit Willen bin/ wiewohl man ins gemein saget/ daß gleichwie der Gelehrten Freundschafft aus der Ehrerbietung/ und der Hofleute aus dem Sauffen herrühre: Also entstehe auch der Kaufleute ihre aus dem Nutzen. Wenn man aber die Eigenschafft des Handels und Wandels ansiehet/ so ist es Eines von den nöthigsten Dingen in der Welt. Bey Kauffen und Verkauffen findet man dreyerley / nemlich/ des Käuffers und Verkäuffers Wille/ die Waare/ und </p> </div> </body> </text> </TEI> [471/0495]
Brand verderbet/ oder auch durch liederliches Leben mit hundert tausenden bis zum Falliment verprasset. Der Prophet spricht/ der Kaufmann hat eine falsche Wage in seiner Hand: Jhr sollet nicht unrecht handeln mit der Elle/ sondern es soll einjeder rechte Wage / recht Pfund/ rechte Scheffel und rechte Kannen haben. Ein Kaufmann kan sich schwerlich hüten für Sünden/ und ein Cramer für Unrecht. Denn umb des Guts willen/ thun ihrer viel unrecht. Wie ein Nagel in der Mauer zwischen zweyen Steinen stecket: Also stecket auch die Sünde zwischen dem Käuffer und Verkäuffer.
Hos. 12. 7 Deut. 25, 13.
Prov. II, I. 20. 10. Sirach. 37, 28. Und/ obwohl / wie gesagt/ die Handelschafft/ an und vor sich selbst/ eine von GOTT selbst zulässige/ nutzbare/ unentbehrliche/ und dem gemeinen Wesen höchst-zuträgliche Sache; So stecket doch nicht ein geringer Mißbrauch und Betrug darhinter/ indem ins gemein deroselben Zweck dahin gehet/ wie sie nicht so wohl dadurch Tugend/ Ehre und einen herrlichen Nahmen/ sondern vielmehr Geld und Gut vor sich bringen/ und darmit vor Andern sich bereichern mögen. Wodurch man denn leichtlich die Liebe des Nächsten vergisset/ und allen Gewinn für nützlich und billich achtet. Es soll darbey die Geschwindigkeit im Gewichte und Maase kein Betrug seyn/ und ob es gleich der Mensch nicht siehet/ so siehet es doch GOTT. Man fürchtet sich für dem Tode/ und gleichwohl verschwöret man seine Seele umb eines geringen Gewinsts willen/ bis in die äusserste Hölle. Die Griechen liessen vormahls die fremden Kaufleute nicht in ihre Städte / sondern sie musten ausserhalb der Stadt wohnen/ und daselbst ihre Waaren verkauffen. Es ist zwar nicht ohne/ daß kein Handel und Wandel ohne Gewinst geschehen kan/ indem die Eigenschafft eines Contracts im Kauffen und Verkauffen es mit sich bringet/ daß derjenige/ welcher etwas kauffet/ nicht zu viel darvor geben will/ der Verkauffer das Seinige auf das höchste ausbeuth/ und so hoch/ als er es auszubringen vermag/ verkauffet/ nichts desto weniger aber soll man die Billichkeit darbey betrachten/ und nicht zu weit greiffen/ damit man seinen Nächsten oder Bruder im Handel nicht vervortheile. Insonderheit werden diejenigen/ so Wein/ Korn und andere Victualien und Waaren Hauffen-weise an sich kauffen/ in der Schrifft nicht wenig angestochen/ und stehet darbey: wer Korn inne behält/ und verkaufft es nicht zu rechter Zeit/ dem fluchen die Leute/ der Seegen aber kömmt über die/ so es verkauffen. Noch ärger aber sind die/ welche durch einen gewissen Vergleich/ und gemachtes Verständnis/ die Waaren überhaupt an sich bringen/ und sich miteinander also vergleichen: daß dieselben nicht geringer/ als sie den Preiß darauf gesetzt/ verkauffen wollen/ Dahero es kommet/ daß/ was vor weniger Zeit einen Thaler gegolten/ bald darauf gedoppelt und mehr gesteigert; und auf solche Weise bringet man Potentaten / Adel/ Bürger und Bauer in eine unvermerckte Contribution/ schlagen ihnen gleichsam selbst den Zoll auf die Waaren/ und geniessen dieser eigenmächtigen Auflagen viel höher als grosse Herren ihre Regalia/ Hoheiten und Zölle. Wo eine gute Waare/ und ein gewissenhaffter Kaufmann/ da giebt man das Bedingte mit Willen bin/ wiewohl man ins gemein saget/ daß gleichwie der Gelehrten Freundschafft aus der Ehrerbietung/ und der Hofleute aus dem Sauffen herrühre: Also entstehe auch der Kaufleute ihre aus dem Nutzen. Wenn man aber die Eigenschafft des Handels und Wandels ansiehet/ so ist es Eines von den nöthigsten Dingen in der Welt. Bey Kauffen und Verkauffen findet man dreyerley / nemlich/ des Käuffers und Verkäuffers Wille/ die Waare/ und
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