[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen und unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege. Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland. Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand. Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenommen/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Wenn Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder wenn gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen. Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet. WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen uñ unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege. Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland. Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand. Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom̃en/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Weñ Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder weñ gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen. Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet. WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0408" n="376"/><note place="left">Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden.</note> Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen uñ unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege.</p> <p>Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland.</p> <p>Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand.</p> <p>Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom̃en/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Weñ Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder weñ gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen.</p> <p>Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet.</p> <p>WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen </p> </div> </body> </text> </TEI> [376/0408]
Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen uñ unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege.
Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland.
Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand.
Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom̃en/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Weñ Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder weñ gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen.
Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet.
WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/408>, abgerufen am 16.02.2025. |