[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.gung die Absolution erhielte/ daß Er als Pilgram nach Jerusalem eine Wallfarth thun möchte/ der Königliche Hoff des Löwens Ihm auch solches erlaubete/ da fanden sich bald seine Feinde/ die Ihn als einen öffentlichen Strassen-Räuber anklagten. Weil nun derselbige wenig gute Freunde/ Die Ihn entschuldigten/ daselbst hatte/ giengen die meisten Stimmen dahin/ daß man Ihn für einen Schelm/ Mörder und Dieb erkennen / deßwegen Steck-Briefe ausschicken/ und wo man denselben bekäme/ zur gefänglichen Hafft bringen sollte. Nachdem aber solches die Königin erfuhr / trug sie deßwegen mit dem Fuchse ein Mitleiden/ und brachte es endlich so weit dahin/ daß man der Sache biß zu seiner Widerkunfft Anstand geben sollte. Woraus unter andern dieses zu lernen/ daß gleichwie man sich zu Hofe leichtlich verbrennen kan/ Also sollen hingegen Regenten nicht alsobald einem ieden Dinge Glauben zustellen/ und ohne reiffliche Berathschlagung keine Execution ergehen lassen/ die jenigen aber/ welche ihrem Unfall auf keinerley wege zu entgehen vermögen/ sollen denselben mit Glimpfe verschmertzen/ und solchen mit der Gedult bedecken. Zu einer Königlichen Regierung gehören auch Räthe/ als welche die Augen eines Königes und Regenten sind. Räthe sind gleich denen Aertzten/ welche sich nicht nach dem/ was einem Kranken angenehm und gefällig/ sondern Prov. c. 11. v. 14. nach solchen Dingen/ was demselben nützlich und zu seiner vollständigen Gesundheit ersprießlichen/ zu richten pflegen. Wo kein kluger Rath ist/ da gehet das Volk unter; Wo aber viel Rathgeber sind/ da gehet es wohl zu. Als König Philippus der Andere in Spanien sich mit seinen Räthen berathschlagete / wie Er mit dem König Heinrichen dem Vierten in Frankreich einen Frieden eingehen möchte/ sagte ein Jeder Rath hierüber nach der Ordnung seine Meinung. Nachdem aber Einer/ mit Namen Mora/ nicht mit des jungen Prinzens Meinung übereinstimmete/ und solches demselben dermassen verdroß/ daß Er Ihm auch von der Tafel aufzustehen und zu entweichen befahl/ verwieß solches der König dem Prinzen ernstlich und sprach: Es gebühret sich nicht alten Räthen über eine und die andere Sache mit Vernunfft anzuhören. Potentaten sollen viel hören und sehen / weil sie aber nicht mehr Ohren und Augen haben/ als andere Menschen/ so erfordert die Nothdurfft/ daß Sie sich derselbigen zugleich mit gebrauchen. Wenn ein König noch so ein scharffes Gesichte zu haben vermeinet/ also daß Er sich dadurch einbildete/ als könte Er damit alles ausrichten/ so wird er vielmahls bey der geringsten Sache stolpern/ wofern Er nicht schärffere Augen bey der Hand hat. Des Königes Ahasveri Räthe kamen niemahls von seiner Seite / sondern Er beredete sich von allen mit Ihnen/ wie die Könige im Gebrauch hatten. Nur der jenige/ der alles mit Rath angreiffet/ wird durch die Weißheit regieret. Niemand verstehet alles alleine/ und bey keinem mag alles zu wissen gefunden werden. In einem Raths-Collegio höret ein Potentate ihrer gung die Absolution erhielte/ daß Er als Pilgram nach Jerusalem eine Wallfarth thun möchte/ der Königliche Hoff des Löwens Ihm auch solches erlaubete/ da fanden sich bald seine Feinde/ die Ihn als einen öffentlichen Strassen-Räuber anklagten. Weil nun derselbige wenig gute Freunde/ Die Ihn entschuldigten/ daselbst hatte/ giengen die meisten Stimmen dahin/ daß man Ihn für einen Schelm/ Mörder und Dieb erkennen / deßwegen Steck-Briefe ausschicken/ und wo man denselben bekäme/ zur gefänglichen Hafft bringen sollte. Nachdem aber solches die Königin erfuhr / trug sie deßwegen mit dem Fuchse ein Mitleiden/ und brachte es endlich so weit dahin/ daß man der Sache biß zu seiner Widerkunfft Anstand geben sollte. Woraus unter andern dieses zu lernen/ daß gleichwie man sich zu Hofe leichtlich verbrennen kan/ Also sollen hingegen Regenten nicht alsobald einem ieden Dinge Glauben zustellen/ und ohne reiffliche Berathschlagung keine Execution ergehen lassen/ die jenigen aber/ welche ihrem Unfall auf keinerley wege zu entgehen vermögen/ sollen denselben mit Glimpfe verschmertzen/ und solchen mit der Gedult bedecken. Zu einer Königlichen Regierung gehören auch Räthe/ als welche die Augen eines Königes und Regenten sind. Räthe sind gleich denen Aertzten/ welche sich nicht nach dem/ was einem Kranken angenehm und gefällig/ sondern Prov. c. 11. v. 14. nach solchen Dingen/ was demselben nützlich und zu seiner vollständigen Gesundheit ersprießlichen/ zu richten pflegen. Wo kein kluger Rath ist/ da gehet das Volk unter; Wo aber viel Rathgeber sind/ da gehet es wohl zu. Als König Philippus der Andere in Spanien sich mit seinen Räthen berathschlagete / wie Er mit dem König Heinrichen dem Vierten in Frankreich einen Frieden eingehen möchte/ sagte ein Jeder Rath hierüber nach der Ordnung seine Meinung. Nachdem aber Einer/ mit Namen Mora/ nicht mit des jungen Prinzens Meinung übereinstimmete/ und solches demselben dermassen verdroß/ daß Er Ihm auch von der Tafel aufzustehen und zu entweichen befahl/ verwieß solches der König dem Prinzen ernstlich und sprach: Es gebühret sich nicht alten Räthen über eine und die andere Sache mit Vernunfft anzuhören. Potentaten sollen viel hören und sehen / weil sie aber nicht mehr Ohren und Augen haben/ als andere Menschen/ so erfordert die Nothdurfft/ daß Sie sich derselbigen zugleich mit gebrauchen. Wenn ein König noch so ein scharffes Gesichte zu haben vermeinet/ also daß Er sich dadurch einbildete/ als könte Er damit alles ausrichten/ so wird er vielmahls bey der geringsten Sache stolpern/ wofern Er nicht schärffere Augen bey der Hand hat. Des Königes Ahasveri Räthe kamen niemahls von seiner Seite / sondern Er beredete sich von allen mit Ihnen/ wie die Könige im Gebrauch hatten. Nur der jenige/ der alles mit Rath angreiffet/ wird durch die Weißheit regieret. Niemand verstehet alles alleine/ und bey keinem mag alles zu wissen gefunden werden. 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Woraus unter andern dieses zu lernen/ daß gleichwie man sich zu Hofe leichtlich verbrennen kan/ Also sollen hingegen Regenten nicht alsobald einem ieden Dinge Glauben zustellen/ und ohne reiffliche Berathschlagung keine Execution ergehen lassen/ die jenigen aber/ welche ihrem Unfall auf keinerley wege zu entgehen vermögen/ sollen denselben mit Glimpfe verschmertzen/ und solchen mit der Gedult bedecken.</p> </div> <div> <head>Zu einer Königlichen Regierung gehören auch Räthe/ als welche die Augen eines Königes und Regenten sind.</head> <p>Räthe sind gleich denen Aertzten/ welche sich nicht nach dem/ was einem Kranken angenehm und gefällig/ sondern <note place="left">Prov. c. 11. v. 14.</note> nach solchen Dingen/ was demselben nützlich und zu seiner vollständigen Gesundheit ersprießlichen/ zu richten pflegen. Wo kein kluger Rath ist/ da gehet das Volk unter; Wo aber viel Rathgeber sind/ da gehet es wohl zu. Als König Philippus der Andere in Spanien sich mit seinen Räthen berathschlagete / wie Er mit dem König Heinrichen dem Vierten in Frankreich einen Frieden eingehen möchte/ sagte ein Jeder Rath hierüber nach der Ordnung seine Meinung. Nachdem aber Einer/ mit Namen Mora/ nicht mit des jungen Prinzens Meinung übereinstimmete/ und solches demselben dermassen verdroß/ daß Er Ihm auch von der Tafel aufzustehen und zu entweichen befahl/ verwieß solches der König dem Prinzen ernstlich und sprach: Es gebühret sich nicht alten Räthen über eine und die andere Sache mit Vernunfft anzuhören. Potentaten sollen viel hören und sehen / weil sie aber nicht mehr Ohren und Augen haben/ als andere Menschen/ so erfordert die Nothdurfft/ daß Sie sich derselbigen zugleich mit gebrauchen. Wenn ein König noch so ein scharffes Gesichte zu haben vermeinet/ also daß Er sich dadurch einbildete/ als könte Er damit alles ausrichten/ so wird er vielmahls bey der geringsten Sache stolpern/ wofern Er nicht schärffere Augen bey der Hand hat. Des Königes Ahasveri Räthe kamen niemahls von seiner Seite / sondern Er beredete sich von allen mit Ihnen/ wie die Könige im Gebrauch hatten. Nur der jenige/ der alles mit Rath angreiffet/ wird durch die Weißheit regieret. Niemand verstehet alles alleine/ und bey keinem mag alles zu wissen gefunden werden. In einem Raths-Collegio höret ein Potentate ihrer </p> </div> </body> </text> </TEI> [364/0396]
gung die Absolution erhielte/ daß Er als Pilgram nach Jerusalem eine Wallfarth thun möchte/ der Königliche Hoff des Löwens Ihm auch solches erlaubete/ da fanden sich bald seine Feinde/ die Ihn als einen öffentlichen Strassen-Räuber anklagten. Weil nun derselbige wenig gute Freunde/ Die Ihn entschuldigten/ daselbst hatte/ giengen die meisten Stimmen dahin/ daß man Ihn für einen Schelm/ Mörder und Dieb erkennen / deßwegen Steck-Briefe ausschicken/ und wo man denselben bekäme/ zur gefänglichen Hafft bringen sollte. Nachdem aber solches die Königin erfuhr / trug sie deßwegen mit dem Fuchse ein Mitleiden/ und brachte es endlich so weit dahin/ daß man der Sache biß zu seiner Widerkunfft Anstand geben sollte. Woraus unter andern dieses zu lernen/ daß gleichwie man sich zu Hofe leichtlich verbrennen kan/ Also sollen hingegen Regenten nicht alsobald einem ieden Dinge Glauben zustellen/ und ohne reiffliche Berathschlagung keine Execution ergehen lassen/ die jenigen aber/ welche ihrem Unfall auf keinerley wege zu entgehen vermögen/ sollen denselben mit Glimpfe verschmertzen/ und solchen mit der Gedult bedecken.
Zu einer Königlichen Regierung gehören auch Räthe/ als welche die Augen eines Königes und Regenten sind. Räthe sind gleich denen Aertzten/ welche sich nicht nach dem/ was einem Kranken angenehm und gefällig/ sondern nach solchen Dingen/ was demselben nützlich und zu seiner vollständigen Gesundheit ersprießlichen/ zu richten pflegen. Wo kein kluger Rath ist/ da gehet das Volk unter; Wo aber viel Rathgeber sind/ da gehet es wohl zu. Als König Philippus der Andere in Spanien sich mit seinen Räthen berathschlagete / wie Er mit dem König Heinrichen dem Vierten in Frankreich einen Frieden eingehen möchte/ sagte ein Jeder Rath hierüber nach der Ordnung seine Meinung. Nachdem aber Einer/ mit Namen Mora/ nicht mit des jungen Prinzens Meinung übereinstimmete/ und solches demselben dermassen verdroß/ daß Er Ihm auch von der Tafel aufzustehen und zu entweichen befahl/ verwieß solches der König dem Prinzen ernstlich und sprach: Es gebühret sich nicht alten Räthen über eine und die andere Sache mit Vernunfft anzuhören. Potentaten sollen viel hören und sehen / weil sie aber nicht mehr Ohren und Augen haben/ als andere Menschen/ so erfordert die Nothdurfft/ daß Sie sich derselbigen zugleich mit gebrauchen. Wenn ein König noch so ein scharffes Gesichte zu haben vermeinet/ also daß Er sich dadurch einbildete/ als könte Er damit alles ausrichten/ so wird er vielmahls bey der geringsten Sache stolpern/ wofern Er nicht schärffere Augen bey der Hand hat. Des Königes Ahasveri Räthe kamen niemahls von seiner Seite / sondern Er beredete sich von allen mit Ihnen/ wie die Könige im Gebrauch hatten. Nur der jenige/ der alles mit Rath angreiffet/ wird durch die Weißheit regieret. Niemand verstehet alles alleine/ und bey keinem mag alles zu wissen gefunden werden. In einem Raths-Collegio höret ein Potentate ihrer
Prov. c. 11. v. 14.
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