[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.In L. digna vox Cod. de Leg. & Constit. Princ. Der Fürst ist von allen Rechten entbunden/ welches aber dahin zu verstchen/ daß die Unterthanen keinem Regenten Gesetze/ sondern vielmehr Er ihnen dergleichen fürzuschreiben befugt. Das jenige aber/ was sich eine hohe Obrigkeit mit ihren Unterthanen vergleichet / dasselbe ist man zu beyden Theilen zu halten schuldig. Ein König oder Herr darf sich nicht schämen/ daß er an die Rechte gebunden/ indem alle seine Gewalt und Authorität von denenselben herrühret. Denn/ will man einem Königreiche oder Lande wohl fürstehen/ so muß sowol der Herr/ als die Unterthanen denen Rechten verpflichtet Socrates. seyn. Die Natur des Menschen ist also beschaffen/ daß wenn er auch der frömmeste/ und über alle Leute in der Welt zu gebieten hätte/ so würde er doch darbey unvergnügt/ hochmüthig und hoffärtig seyn/ auch sich nicht in den Schranken der Mässigkeit behalten/ wo Ihm nicht durch die Gesetze Einhalt gethan würde. Das Land wird am besten regieret/ da sich der Höhere und der Niedrige an gleichem Recht vergnüget/ und keiner vor dem Andern einen Vortheil hat. Da der König zu Sparta Demarotus gefragt ward/ warum Er sich seines Königreichs hätte entsetzen lassen? Gab Er zur Antwort: Darum daß das Recht eine grössere Gewalt/ als das königliche Amt in sich führet: Wodurch er anzeiget / wie die oberste Gewalt nicht eben am Regenten/ sondern an dem Rechte gelegen / und daß keinem Plinius. Regenten Etwas wider das Recht fürzunehmen gebühre. Und obwol Könige in ihren Häusern Alles nach sich ziehen/ nnd nicht gerne iemand folgen/ so stehet Ihnen doch wol an/ wenn sie in ihren Vorhaben nicht weiter um sich greiffen/ als das Recht und die Billigkeit mit sich bringet. Die Begierde wird mit Uns gebohren/ und die Vernunfft folget etliche Zeit darauff. Und ob schon diese die Oberhand in dem Willen hat/ so wird sie doch/ wenn sich die Vernunfft durch das Alter erhohlet / durch die Gerechtigkeit gedämpfet. Unsere Laster erkennen wir selten/ der Andern aber sehen wir täglich. Sollen eine Sache Urtheilen wie sie an sich selbsten ist. Diese dünken Uns wie Riesen/ die Unserigen aber wie Zwerge. Will man klug seyn/ so soll man das Billige von dem Unbilligen/ das Gerechte von dem Ungerechten/ das Nützlichste von dem Unnützlichsten lernen zu scheiden. Von Niemand soll man weder zu Liebe noch zu Leide urtheilen. Alles lege man auf die Goldwage/ und urtheile von Allen aufrichtig und unpartheyisch. Daferne aber die Zuneigung statt findet / oder/ wenn nicht Alles mit der Wage der Vernunfft überträget/ so wird die Wage nimmermehr gleich stehen. Bedenket man/ wie viel Königreiche gefallen/ wie viel Regierungen sich geändert: Wie viel Könige gestürzet/ wie viel Potentaten um das Leben bracht/ so wird man befinden/ daß die Begierde oder die böse Zuneigung allen Gehorsam verworffen/ und die kluge Vernunfft hinden angesetzet. Es ist keine tödtlichere Krankheit/ als wenn man sich etwas einbildet/ [unleserliches Material] ein Jeder nach Belieben sich etwas Grosses vorsetzet/ und ziehet nicht die gesunde Vernunfft darzu zu Rathe. Man lebe also/ daß man weder dem Menschen in seinem Unbefugnisse/ noch den Begierden diene. Wenn König Carl der Fünffte den Zügel seines Zorns wollte zu weit schiessen lassen/ pflegte Er solches von allen Menschen abgesondert zu thun. Nichts soll man aus besonderer Zuneigung vornehmen/ sondern Alles nach der Vernunfft erwegen/ und nicht aus eigenem Kopfe und Sinne/ sondern aus Kunst. Die Sitten sollen ehe Politisch/ als natürlich/ die Rathschläge vernünfftig/ und der Gemeine Bestes vor Augen seyn. Wie nun ein kluger Herr über sich selbst herrschet: Also lieget ihm eine Sache/ wie sie an sich/ klar zu urtheilen/ ob. Ibr Ansehen mit der Gerechtigkeit bestätigen. Die Augen der Potentaten vergleichen sich mit den Augen der Adler/ welche wegen ihrer Schärfe alles übesehen. König Alphonsus der VII. rä- In L. digna vox Cod. de Leg. & Constit. Princ. Der Fürst ist von allen Rechten entbunden/ welches aber dahin zu verstchẽ/ daß die Unterthanen keinem Regenten Gesetze/ sondern vielmehr Er ihnen dergleichen fürzuschreiben befugt. Das jenige aber/ was sich eine hohe Obrigkeit mit ihren Unterthanen vergleichet / dasselbe ist man zu beydẽ Theilen zu halten schuldig. Ein König oder Herr darf sich nicht schämen/ daß er an die Rechte gebunden/ indem alle seine Gewalt und Authorität von denenselben herrühret. Denn/ will man einem Königreiche oder Lande wohl fürstehen/ so muß sowol der Herr/ als die Unterthanen denen Rechten verpflichtet Socrates. seyn. Die Natur des Menschen ist also beschaffen/ daß wenn er auch der fröm̃este/ und über alle Leute in der Welt zu gebieten hätte/ so würde er doch darbey unvergnügt/ hochmüthig und hoffärtig seyn/ auch sich nicht in den Schranken der Mässigkeit behalten/ wo Ihm nicht durch die Gesetze Einhalt gethan würde. Das Land wird am besten regieret/ da sich der Höhere und der Niedrige an gleichem Recht vergnüget/ und keiner vor dem Andern einen Vortheil hat. Da der König zu Sparta Demarotus gefragt ward/ warum Er sich seines Königreichs hätte entsetzen lassen? Gab Er zur Antwort: Darum daß das Recht eine grössere Gewalt/ als das königliche Amt in sich führet: Wodurch er anzeiget / wie die oberste Gewalt nicht eben am Regenten/ sondern an dem Rechte gelegen / und daß keinem Plinius. Regenten Etwas wider das Recht fürzunehmen gebühre. Und obwol Könige in ihren Häusern Alles nach sich ziehen/ nnd nicht gerne iemand folgen/ so stehet Ihnen doch wol an/ wenn sie in ihren Vorhaben nicht weiter um sich greiffen/ als das Recht und die Billigkeit mit sich bringet. Die Begierde wird mit Uns gebohren/ und die Vernunfft folget etliche Zeit darauff. Und ob schon diese die Oberhand in dem Willen hat/ so wird sie doch/ wenn sich die Vernunfft durch das Alter erhohlet / durch die Gerechtigkeit gedämpfet. Unsere Laster erkennen wir selten/ der Andern aber sehen wir täglich. Sollen eine Sache Urtheilen wie sie an sich selbsten ist. Diese dünken Uns wie Riesen/ die Unserigen aber wie Zwerge. Will man klug seyn/ so soll man das Billige von dem Unbilligen/ das Gerechte von dem Ungerechten/ das Nützlichste von dem Unnützlichsten lernẽ zu scheiden. Von Niemand soll man weder zu Liebe noch zu Leide urtheilen. Alles lege man auf die Goldwage/ und urtheile von Allen aufrichtig und unpartheyisch. Daferne aber die Zuneigung statt findet / oder/ wenn nicht Alles mit der Wage der Vernunfft überträget/ so wird die Wage nimmermehr gleich stehen. Bedenket man/ wie viel Königreiche gefallen/ wie viel Regierungen sich geändert: Wie viel Könige gestürzet/ wie viel Potentaten um das Leben bracht/ so wird man befinden/ daß die Begierde oder die böse Zuneigung allen Gehorsam verworffen/ uñ die kluge Vernunfft hinden angesetzet. Es ist keine tödtlichere Krankheit/ als wenn man sich etwas einbildet/ [unleserliches Material] ein Jeder nach Belieben sich etwas Grosses vorsetzet/ und ziehet nicht die gesunde Vernunfft darzu zu Rathe. Man lebe also/ daß man weder dem Menschen in seinem Unbefugnisse/ noch den Begierden diene. Wenn König Carl der Fünffte den Zügel seines Zorns wollte zu weit schiessen lassen/ pflegte Er solches von allen Menschen abgesondert zu thun. Nichts soll man aus besonderer Zuneigung vornehmen/ sondern Alles nach der Vernunfft erwegen/ uñ nicht aus eigenem Kopfe und Sinne/ sondern aus Kunst. Die Sitten sollen ehe Politisch/ als natürlich/ die Rathschläge vernünfftig/ und der Gemeine Bestes vor Augen seyn. Wie nun ein kluger Herr über sich selbst herrschet: Also lieget ihm eine Sache/ wie sie an sich/ klar zu urtheilen/ ob. Ibr Ansehen mit der Gerechtigkeit bestätigen. Die Augen der Potentaten vergleichen sich mit den Augen der Adler/ welche wegen ihrer Schärfe alles übesehen. König Alphonsus der VII. rä- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0345" n="313"/><note place="right">In L. digna vox Cod. de Leg. & Constit. Princ.</note> Der Fürst ist von allen Rechten entbunden/ welches aber dahin zu verstchẽ/ daß die Unterthanen keinem Regenten Gesetze/ sondern vielmehr Er ihnen dergleichen fürzuschreiben befugt. Das jenige aber/ was sich eine hohe Obrigkeit mit ihren Unterthanen vergleichet / dasselbe ist man zu beydẽ Theilen zu halten schuldig. Ein König oder Herr darf sich nicht schämen/ daß er an die Rechte gebunden/ indem alle seine Gewalt und Authorität von denenselben herrühret. Denn/ will man einem Königreiche oder Lande wohl fürstehen/ so muß sowol der Herr/ als die Unterthanen denen Rechten verpflichtet <note place="right">Socrates.</note> seyn. Die Natur des Menschen ist also beschaffen/ daß wenn er auch der fröm̃este/ und über alle Leute in der Welt zu gebieten hätte/ so würde er doch darbey unvergnügt/ hochmüthig und hoffärtig seyn/ auch sich nicht in den Schranken der Mässigkeit behalten/ wo Ihm nicht durch die Gesetze Einhalt gethan würde. Das Land wird am besten regieret/ da sich der Höhere und der Niedrige an gleichem Recht vergnüget/ und keiner vor dem Andern einen Vortheil hat. Da der König zu Sparta Demarotus gefragt ward/ warum Er sich seines Königreichs hätte entsetzen lassen? Gab Er zur Antwort: Darum daß das Recht eine grössere Gewalt/ als das königliche Amt in sich führet: Wodurch er anzeiget / wie die oberste Gewalt nicht eben am Regenten/ sondern an dem Rechte gelegen / und daß keinem <note place="right">Plinius.</note> Regenten Etwas wider das Recht fürzunehmen gebühre. Und obwol Könige in ihren Häusern Alles nach sich ziehen/ nnd nicht gerne iemand folgen/ so stehet Ihnen doch wol an/ wenn sie in ihren Vorhaben nicht weiter um sich greiffen/ als das Recht und die Billigkeit mit sich bringet. Die Begierde wird mit Uns gebohren/ und die Vernunfft folget etliche Zeit darauff. Und ob schon diese die Oberhand in dem Willen hat/ so wird sie doch/ wenn sich die Vernunfft durch das Alter erhohlet / durch die Gerechtigkeit gedämpfet. Unsere Laster erkennen wir selten/ der Andern aber sehen wir täglich. <note place="right">Sollen eine Sache Urtheilen wie sie an sich selbsten ist.</note> Diese dünken Uns wie Riesen/ die Unserigen aber wie Zwerge. Will man klug seyn/ so soll man das Billige von dem Unbilligen/ das Gerechte von dem Ungerechten/ das Nützlichste von dem Unnützlichsten lernẽ zu scheiden. Von Niemand soll man weder zu Liebe noch zu Leide urtheilen. Alles lege man auf die Goldwage/ und urtheile von Allen aufrichtig und unpartheyisch. Daferne aber die Zuneigung statt findet / oder/ wenn nicht Alles mit der Wage der Vernunfft überträget/ so wird die Wage nimmermehr gleich stehen. Bedenket man/ wie viel Königreiche gefallen/ wie viel Regierungen sich geändert: Wie viel Könige gestürzet/ wie viel Potentaten um das Leben bracht/ so wird man befinden/ daß die Begierde oder die böse Zuneigung allen Gehorsam verworffen/ uñ die kluge Vernunfft hinden angesetzet. Es ist keine tödtlichere Krankheit/ als wenn man sich etwas einbildet/ <gap reason="illegible"/> ein Jeder nach Belieben sich etwas Grosses vorsetzet/ und ziehet nicht die gesunde Vernunfft darzu zu Rathe. Man lebe also/ daß man weder dem Menschen in seinem Unbefugnisse/ noch den Begierden diene. Wenn König Carl der Fünffte den Zügel seines Zorns wollte zu weit schiessen lassen/ pflegte Er solches von allen Menschen abgesondert zu thun. Nichts soll man aus besonderer Zuneigung vornehmen/ sondern Alles nach der Vernunfft erwegen/ uñ nicht aus eigenem Kopfe und Sinne/ sondern aus Kunst. Die Sitten sollen ehe Politisch/ als natürlich/ die Rathschläge vernünfftig/ und der Gemeine Bestes vor Augen seyn. Wie nun ein kluger Herr über sich selbst herrschet: Also lieget ihm eine Sache/ wie sie an sich/ klar zu urtheilen/ ob.</p> <p><note place="right">Ibr Ansehen mit der Gerechtigkeit bestätigen.</note> Die Augen der Potentaten vergleichen sich mit den Augen der Adler/ welche wegen ihrer Schärfe alles übesehen. König Alphonsus der VII. rä- </p> </div> </body> </text> </TEI> [313/0345]
Der Fürst ist von allen Rechten entbunden/ welches aber dahin zu verstchẽ/ daß die Unterthanen keinem Regenten Gesetze/ sondern vielmehr Er ihnen dergleichen fürzuschreiben befugt. Das jenige aber/ was sich eine hohe Obrigkeit mit ihren Unterthanen vergleichet / dasselbe ist man zu beydẽ Theilen zu halten schuldig. Ein König oder Herr darf sich nicht schämen/ daß er an die Rechte gebunden/ indem alle seine Gewalt und Authorität von denenselben herrühret. Denn/ will man einem Königreiche oder Lande wohl fürstehen/ so muß sowol der Herr/ als die Unterthanen denen Rechten verpflichtet seyn. Die Natur des Menschen ist also beschaffen/ daß wenn er auch der fröm̃este/ und über alle Leute in der Welt zu gebieten hätte/ so würde er doch darbey unvergnügt/ hochmüthig und hoffärtig seyn/ auch sich nicht in den Schranken der Mässigkeit behalten/ wo Ihm nicht durch die Gesetze Einhalt gethan würde. Das Land wird am besten regieret/ da sich der Höhere und der Niedrige an gleichem Recht vergnüget/ und keiner vor dem Andern einen Vortheil hat. Da der König zu Sparta Demarotus gefragt ward/ warum Er sich seines Königreichs hätte entsetzen lassen? Gab Er zur Antwort: Darum daß das Recht eine grössere Gewalt/ als das königliche Amt in sich führet: Wodurch er anzeiget / wie die oberste Gewalt nicht eben am Regenten/ sondern an dem Rechte gelegen / und daß keinem Regenten Etwas wider das Recht fürzunehmen gebühre. Und obwol Könige in ihren Häusern Alles nach sich ziehen/ nnd nicht gerne iemand folgen/ so stehet Ihnen doch wol an/ wenn sie in ihren Vorhaben nicht weiter um sich greiffen/ als das Recht und die Billigkeit mit sich bringet. Die Begierde wird mit Uns gebohren/ und die Vernunfft folget etliche Zeit darauff. Und ob schon diese die Oberhand in dem Willen hat/ so wird sie doch/ wenn sich die Vernunfft durch das Alter erhohlet / durch die Gerechtigkeit gedämpfet. Unsere Laster erkennen wir selten/ der Andern aber sehen wir täglich. Diese dünken Uns wie Riesen/ die Unserigen aber wie Zwerge. Will man klug seyn/ so soll man das Billige von dem Unbilligen/ das Gerechte von dem Ungerechten/ das Nützlichste von dem Unnützlichsten lernẽ zu scheiden. Von Niemand soll man weder zu Liebe noch zu Leide urtheilen. Alles lege man auf die Goldwage/ und urtheile von Allen aufrichtig und unpartheyisch. Daferne aber die Zuneigung statt findet / oder/ wenn nicht Alles mit der Wage der Vernunfft überträget/ so wird die Wage nimmermehr gleich stehen. Bedenket man/ wie viel Königreiche gefallen/ wie viel Regierungen sich geändert: Wie viel Könige gestürzet/ wie viel Potentaten um das Leben bracht/ so wird man befinden/ daß die Begierde oder die böse Zuneigung allen Gehorsam verworffen/ uñ die kluge Vernunfft hinden angesetzet. Es ist keine tödtlichere Krankheit/ als wenn man sich etwas einbildet/ _ ein Jeder nach Belieben sich etwas Grosses vorsetzet/ und ziehet nicht die gesunde Vernunfft darzu zu Rathe. Man lebe also/ daß man weder dem Menschen in seinem Unbefugnisse/ noch den Begierden diene. Wenn König Carl der Fünffte den Zügel seines Zorns wollte zu weit schiessen lassen/ pflegte Er solches von allen Menschen abgesondert zu thun. Nichts soll man aus besonderer Zuneigung vornehmen/ sondern Alles nach der Vernunfft erwegen/ uñ nicht aus eigenem Kopfe und Sinne/ sondern aus Kunst. Die Sitten sollen ehe Politisch/ als natürlich/ die Rathschläge vernünfftig/ und der Gemeine Bestes vor Augen seyn. Wie nun ein kluger Herr über sich selbst herrschet: Also lieget ihm eine Sache/ wie sie an sich/ klar zu urtheilen/ ob.
In L. digna vox Cod. de Leg. & Constit. Princ.
Socrates.
Plinius.
Sollen eine Sache Urtheilen wie sie an sich selbsten ist. Die Augen der Potentaten vergleichen sich mit den Augen der Adler/ welche wegen ihrer Schärfe alles übesehen. König Alphonsus der VII. rä-
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