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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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man öffters ein Ding hören muß / welches man nicht gerne höret/ und gleichwohl in demselben die Warheit nicht unter die Banck gestecket ist. König Cominaeus lib. 8. c. 28. Carl der Achte in Franckreich pflegete an gewissen Tagen alle derer Jenigen Klagen/ so sie bey Jhm vorzubringen gesonnen/ gedultig zu hören: Dergleichen that auch König Ludewig der Vierte in Franckreich/ welcher ein besonderer Liebhaber der Gerechtigkeit war/ einen Jeden ohne Ansehen der Person hörete/ und denselben das Recht sprache.

Der Einheimischen und der Fremden Recht soll gleich seyn Levit. 19. v. 33. Wann ein Frembder/ spricht der HERR/ bey Euch in eurem Lande wohnen wird/ denselben sollet Jhr nicht schinden/ sondern Er soll unter Euch wie ein Einheimischer wohnen/ und Jhr sollet Jhn lieben / wie Euch selbst: Verflucht sey der/ welcher das Recht der Frembdlingen beuget: Abraham war auch ein Frembdling in dem Lande Gerar/ und Isaac zog/ als ein Fremder/ in Aegypten/ und bey denen Cananitern einher. Da Salomo den Tempel des HErrn bauete/ fande man in dem Königreiche hundert und funfzig 2. Chron. 2. v. 17. tausend/ drey tausend / sechshundert Frembde. Es ist nichts Neues/ daß ein Volck zu dem andern ziehet / und suchet daselbst seme Nahrung; man soll aber dasselbe deßwegen nicht neiden / drücken/ von öffentlichen Aemtern ausschliessen/ und das Recht versagen. Der Römische Keyser Maximinus war der Geburt nach ein Thracier; Keyser Gordianus ein Africaner; Keyser Philippus ein Araber; Maximianus ein Dalmatier; Constantinus Magnus ein Engeländer; Jovianus ein Ungarer; Angstasius ein Macedonier/ und Käiser Leo ein Asier Das Recht der Natur ser aller Vatterland. Dahero auch David saget: Die Erde ist deß HErrn/ und alles was darauf wohnet.

Gnade und Recht gehören zusammen. Ps. 101. Wo Recht ist/ da muß auch Gnade seyn. Denn/ gleichwie die Sonne und der Mond das Firmament deß Himmels zieren: Also auch diese beyde einen Regenten/ welche dadurch GOTT am nächsten kommen. Von Gnade und Recht will ich singen/ saget König David: Eitel Gnade verursachet die gröste Ungnade/ und das allzustrenge Recht das gröste Unrecht. Esr. 1. Beyde müssen gemässiget seyn; Jedoch hat die Gnade den Vorzug. Der Persische König Cyrus ließ Gnade für Recht gehen/ und das gefangene 1. Sam. 10. Jüdische Volck wieder gen Jerusalem ziehen. Als Saul zum Könige gesalbet / funden sich Etliche/ die Jhn verachteten/ und keine Geschencke brachten: Dahero Etliche aus dem Volcke sie wollten getödtet wissen. Saul aber stellete sie/ weil es ohne Verletzung der Rechte und Gesetze GOttes geschahe/ auf freyen Fuß. Wo aber GOttes Gebote im Wege/ als wenn der Mensch stielet/ tödtet / einen blutigen Aufstand und dergleichen erreget/ da hat die Gnade nicht statt. Nichts ist so gut/ daß man nicht demselben eine Gestalt geben/ und eine äuserliche Farbe anstreichen könne. Der Unterschied unter den Rechten ist das Unrecht/ unter der Gerechtigkeit die Ungerechtigkeit/ unter der Klugheit die Arglistigkeit/ und unter der Warheit der Betrug.

Die Gerechtigkeit aber hat die Ratio status zur Stief-Schwester. Wird nun die Ratio Status durch das Recht und die Gerechtigkeit gegründet/ so ist sie eine vernünfftige und kluge Uberlegung und Beobachtung eines Jeden/ welcher die hohe Verwaltung auf sich/ oder durch rechtmässig und billige Mittel/ Land und Leute erhält/ sie mit vernünfftigen Rathschlägen schützet/ und alle künfftige Gefahr von ihnen abwendet. Damit die Gibeoniter unter dem Volcke Israel nicht zu groß und mächtig werden möchten / machte der Fürst Josua alle dero Obersten/ und die gantze Gemeine zu Hotzhauern und Wasserträgern. Josuae 9.König Abi-

man öffters ein Ding hören muß / welches man nicht gerne höret/ und gleichwohl in demselben die Warheit nicht unter die Banck gestecket ist. König Cominaeus lib. 8. c. 28. Carl der Achte in Franckreich pflegete an gewissen Tagen alle derer Jenigen Klagen/ so sie bey Jhm vorzubringen gesonnen/ gedultig zu hören: Dergleichen that auch König Ludewig der Vierte in Franckreich/ welcher ein besonderer Liebhaber der Gerechtigkeit war/ einen Jeden ohne Ansehen der Person hörete/ und denselben das Recht sprache.

Der Einheimischẽ und der Fremden Recht soll gleich seyn Levit. 19. v. 33. Wann ein Frembder/ spricht der HERR/ bey Euch in eurem Lande wohnen wird/ denselben sollet Jhr nicht schinden/ sondern Er soll unter Euch wie ein Einheimischer wohnen/ und Jhr sollet Jhn lieben / wie Euch selbst: Verflucht sey der/ welcher das Recht der Frembdlingen beuget: Abraham war auch ein Frembdling in dem Lande Gerar/ und Isaac zog/ als ein Fremder/ in Aegypten/ und bey denen Cananitern einher. Da Salomo den Tempel des HErrn bauete/ fande man in dem Königreiche hundert und funfzig 2. Chron. 2. v. 17. tausend/ drey tausend / sechshundert Frembde. Es ist nichts Neues/ daß ein Volck zu dem andern ziehet / und suchet daselbst seme Nahrung; man soll aber dasselbe deßwegen nicht neiden / drücken/ von öffentlichen Aemtern ausschliessen/ und das Recht versagen. Der Römische Keyser Maximinus war der Geburt nach ein Thracier; Keyser Gordianus ein Africaner; Keyser Philippus ein Araber; Maximianus ein Dalmatier; Constantinus Magnus ein Engeländer; Jovianus ein Ungarer; Angstasius ein Macedonier/ und Käiser Leo ein Asier Das Recht der Natur ser aller Vatterland. Dahero auch David saget: Die Erde ist deß HErrn/ und alles was darauf wohnet.

Gnade und Recht gehören zusam̃en. Ps. 101. Wo Recht ist/ da muß auch Gnade seyn. Denn/ gleichwie die Sonne und der Mond das Firmament deß Himmels zieren: Also auch diese beyde einen Regenten/ welche dadurch GOTT am nächsten kommen. Von Gnade und Recht will ich singen/ saget König David: Eitel Gnade verursachet die gröste Ungnade/ und das allzustrenge Recht das gröste Unrecht. Esr. 1. Beyde müssen gemässiget seyn; Jedoch hat die Gnade den Vorzug. Der Persische König Cyrus ließ Gnade für Recht gehen/ und das gefangene 1. Sam. 10. Jüdische Volck wieder gen Jerusalem ziehen. Als Saul zum Könige gesalbet / funden sich Etliche/ die Jhn verachteten/ und keine Geschencke brachten: Dahero Etliche aus dem Volcke sie wollten getödtet wissen. Saul aber stellete sie/ weil es ohne Verletzung der Rechte und Gesetze GOttes geschahe/ auf freyen Fuß. Wo aber GOttes Gebote im Wege/ als wenn der Mensch stielet/ tödtet / einen blutigen Aufstand und dergleichen erreget/ da hat die Gnade nicht statt. Nichts ist so gut/ daß man nicht demselben eine Gestalt geben/ und eine äuserliche Farbe anstreichen könne. Der Unterschied unter den Rechten ist das Unrecht/ unter der Gerechtigkeit die Ungerechtigkeit/ unter der Klugheit die Arglistigkeit/ und unter der Warheit der Betrug.

Die Gerechtigkeit aber hat die Ratio status zur Stief-Schwester. Wird nun die Ratio Status durch das Recht und die Gerechtigkeit gegründet/ so ist sie eine vernünfftige und kluge Uberlegung und Beobachtung eines Jeden/ welcher die hohe Verwaltung auf sich/ oder durch rechtmässig und billige Mittel/ Land und Leute erhält/ sie mit vernünfftigen Rathschlägen schützet/ und alle künfftige Gefahr von ihnen abwendet. Damit die Gibeoniter unter dem Volcke Israel nicht zu groß und mächtig werden möchten / machte der Fürst Josua alle dero Obersten/ und die gantze Gemeine zu Hotzhauern und Wasserträgern. Josuae 9.König Abi-

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[311/0343] man öffters ein Ding hören muß / welches man nicht gerne höret/ und gleichwohl in demselben die Warheit nicht unter die Banck gestecket ist. König Carl der Achte in Franckreich pflegete an gewissen Tagen alle derer Jenigen Klagen/ so sie bey Jhm vorzubringen gesonnen/ gedultig zu hören: Dergleichen that auch König Ludewig der Vierte in Franckreich/ welcher ein besonderer Liebhaber der Gerechtigkeit war/ einen Jeden ohne Ansehen der Person hörete/ und denselben das Recht sprache. Cominaeus lib. 8. c. 28. Wann ein Frembder/ spricht der HERR/ bey Euch in eurem Lande wohnen wird/ denselben sollet Jhr nicht schinden/ sondern Er soll unter Euch wie ein Einheimischer wohnen/ und Jhr sollet Jhn lieben / wie Euch selbst: Verflucht sey der/ welcher das Recht der Frembdlingen beuget: Abraham war auch ein Frembdling in dem Lande Gerar/ und Isaac zog/ als ein Fremder/ in Aegypten/ und bey denen Cananitern einher. Da Salomo den Tempel des HErrn bauete/ fande man in dem Königreiche hundert und funfzig tausend/ drey tausend / sechshundert Frembde. Es ist nichts Neues/ daß ein Volck zu dem andern ziehet / und suchet daselbst seme Nahrung; man soll aber dasselbe deßwegen nicht neiden / drücken/ von öffentlichen Aemtern ausschliessen/ und das Recht versagen. Der Römische Keyser Maximinus war der Geburt nach ein Thracier; Keyser Gordianus ein Africaner; Keyser Philippus ein Araber; Maximianus ein Dalmatier; Constantinus Magnus ein Engeländer; Jovianus ein Ungarer; Angstasius ein Macedonier/ und Käiser Leo ein Asier Das Recht der Natur ser aller Vatterland. Dahero auch David saget: Die Erde ist deß HErrn/ und alles was darauf wohnet. Der Einheimischẽ und der Fremden Recht soll gleich seyn Levit. 19. v. 33. 2. Chron. 2. v. 17. Wo Recht ist/ da muß auch Gnade seyn. Denn/ gleichwie die Sonne und der Mond das Firmament deß Himmels zieren: Also auch diese beyde einen Regenten/ welche dadurch GOTT am nächsten kommen. Von Gnade und Recht will ich singen/ saget König David: Eitel Gnade verursachet die gröste Ungnade/ und das allzustrenge Recht das gröste Unrecht. Beyde müssen gemässiget seyn; Jedoch hat die Gnade den Vorzug. Der Persische König Cyrus ließ Gnade für Recht gehen/ und das gefangene Jüdische Volck wieder gen Jerusalem ziehen. Als Saul zum Könige gesalbet / funden sich Etliche/ die Jhn verachteten/ und keine Geschencke brachten: Dahero Etliche aus dem Volcke sie wollten getödtet wissen. Saul aber stellete sie/ weil es ohne Verletzung der Rechte und Gesetze GOttes geschahe/ auf freyen Fuß. Wo aber GOttes Gebote im Wege/ als wenn der Mensch stielet/ tödtet / einen blutigen Aufstand und dergleichen erreget/ da hat die Gnade nicht statt. Nichts ist so gut/ daß man nicht demselben eine Gestalt geben/ und eine äuserliche Farbe anstreichen könne. Der Unterschied unter den Rechten ist das Unrecht/ unter der Gerechtigkeit die Ungerechtigkeit/ unter der Klugheit die Arglistigkeit/ und unter der Warheit der Betrug. Gnade und Recht gehören zusam̃en. Ps. 101. Esr. 1. 1. Sam. 10. Wird nun die Ratio Status durch das Recht und die Gerechtigkeit gegründet/ so ist sie eine vernünfftige und kluge Uberlegung und Beobachtung eines Jeden/ welcher die hohe Verwaltung auf sich/ oder durch rechtmässig und billige Mittel/ Land und Leute erhält/ sie mit vernünfftigen Rathschlägen schützet/ und alle künfftige Gefahr von ihnen abwendet. Damit die Gibeoniter unter dem Volcke Israel nicht zu groß und mächtig werden möchten / machte der Fürst Josua alle dero Obersten/ und die gantze Gemeine zu Hotzhauern und Wasserträgern. König Abi- Die Gerechtigkeit aber hat die Ratio status zur Stief-Schwester. Josuae 9.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/343>, abgerufen am 27.11.2024.