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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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Sache mit gewissen Umständen für/ begehrete hierauf der Cardinäle ihr Bedencken/ und machte folgends einen gewissen Schluß daraus. Keyser Carl der Fünffte rathschlagete nicht allein die vornehmsten Dinge mit seinen Räthen/ sondern Er überlegete auch solche selbst bey sich/ und erlaubte keinem binnen solcher Zeit vor sich zu kommen/ bis Er sie zu Wercke gerichtet. Dannenhero man öffters darfür hielte/ daß Er entweder tod/ oder an einer gefährlichen Kranckheit darnieder läge. Alte Räthe/ sagt man/ sind gut zu behalten. Wer aus vielerley Erfahrung/ und alter Gewohnheit der Regierung kundig/ dem fällt die Verrichtung leichter/ als dem Jenigen/ welcher erst darzu gekommen. Cominaeus lib. 6. c. II. König Ludewig der Eilffte in Franckreich/ verließ bey seiner antretenden Regierung seines Vaters alte Räthe und Diener/ und ward darüber bald/ wegen der allzu unzeitigen geführten Rathschlägen seines Königreiches verlustiget/ wie Er aber sterben wollen / vermahnete Er seinen Sohn Carln/ daß Er nach seinem Tode seine hinterlassene Räthe und treue Bediente keines weges abschaffen/ sondern sich ihrer bey aller Gelegenheit mit Rath und That gebrauchen sollte.

Die rechte Zeit der Klugheit. Nechst diesem/ so hat auch ein Herr die Zeit/ etwas Wichtiges zu betrachten oder vorzunehmen/ wohl zu beobachten nöthig. Denn bey solchen muß GOTT/ der aller Menschen Hertzen regieret/ sie in ihrem Stande und Wesen erhält/ durch dessen allein weisen Rathschlag Alles zu einem gewündschten Ende gelanget/ die Hand mit im Spiele haben. Und gleichwie die Weisheit/ Vorsichtigkeit und Erfahrenheit/ darunter aber die Arglistigkeit/ Betrug/ und die Räncke/ welche täglich was Neues auf die Bahn bringen/ nicht zu verstehen/ ihr jederzeit tapffere und Heroische Thaten auszuüben vorsetzet: Also hat man sich auch hierbey der Gelegenheit / nemlich der Zeit/ darinnen man sich befindet/ wohl und klüglichen zu gebrauchen. Man soll/ sag Ich/ auf dieselbe gute Acht haben/ und zuweilen über den Verzug nicht ungedultig werden. Man kan zwar auf gewisse Mase nach derselben trachten/ nicht aber sie mit Gewalt/ sondern durch sonderbahre Vorsichtigkeit suchen. Denn/ was man mit Gewalt erzwingen will/ das gewinnet gemeiniglich einen unglücklichen Ausgang. Woferne sich aber die Gelegenheit selbst/ oder durch ein kluges Nachdencken ereignet/ so hat man sie keines weges zu verabsäumen.

Ein Exempel dessen giebet uns der tapfere Hannibal/ und der unerschrockenen Livius lib. 22. cap. 12. seqq. Feldherr Fabius. Denn/ nachdem Jener das Römische Kriegs Heer zweymahl geschlagen/ und nicht ein geringes Schrecken in die Römer gejagt/ wollte Fabius mit denen wieder zusammen gebrachten Römern denen Feinden keine offene Feldschlacht liefern / sondern hieng sich dem Feinde mit Vortheil der Höhen und Berge so lang an die Seite/ bis Er sahe/ daß Er demselben genugsam gewachsen war. Weil nun Fabius in allen seinem Vorhaben von Natur behutsam war/ so gelückte Ihm auch damahls solche seine Behutsamkeit/ welche mit der Gelegenheit der Zeit übereinstimmete / daß sie auf Seiten Seiner sehr wohl ablieff. Nachdem sich aber die Zeiten änderten/ und ein schneller Feldzug in Africa/ der weder Verzug noch weitläufftige Berathschlagung bedurffte/ vor die Hand gekommen/ und der Feind eilends angegriffen werden muste/ blieb dieser Fabius bey seiner Gewohnheit / und bemühete sich auf das euserste solchen eilfertigen Zug/ welchen doch Scipio hernach glücklichen ausführete/ zu verhindern. Worbey man siehet/ daß / obschon Fabius ein tapfe-

Sache mit gewissen Umständen für/ begehrete hierauf der Cardinäle ihr Bedencken/ und machte folgends einen gewissen Schluß daraus. Keyser Carl der Fünffte rathschlagete nicht allein die vornehmsten Dinge mit seinen Räthen/ sondern Er überlegete auch solche selbst bey sich/ und erlaubte keinem binnen solcher Zeit vor sich zu kommen/ bis Er sie zu Wercke gerichtet. Dannenhero man öffters darfür hielte/ daß Er entweder tod/ oder an einer gefährlichen Kranckheit darnieder läge. Alte Räthe/ sagt man/ sind gut zu behalten. Wer aus vielerley Erfahrung/ und alter Gewohnheit der Regierung kundig/ dem fällt die Verrichtung leichter/ als dem Jenigen/ welcher erst darzu gekommen. Cominaeus lib. 6. c. II. König Ludewig der Eilffte in Franckreich/ verließ bey seiner antretenden Regierung seines Vaters alte Räthe und Diener/ und ward darüber bald/ wegen der allzu unzeitigen geführten Rathschlägen seines Königreiches verlustiget/ wie Er aber sterben wollen / vermahnete Er seinen Sohn Carln/ daß Er nach seinem Tode seine hinterlassene Räthe und treue Bediente keines weges abschaffen/ sondern sich ihrer bey aller Gelegenheit mit Rath und That gebrauchen sollte.

Die rechte Zeit der Klugheit. Nechst diesem/ so hat auch ein Herr die Zeit/ etwas Wichtiges zu betrachten oder vorzunehmen/ wohl zu beobachten nöthig. Denn bey solchen muß GOTT/ der aller Menschen Hertzen regieret/ sie in ihrem Stande und Wesen erhält/ durch dessen allein weisen Rathschlag Alles zu einem gewündschten Ende gelanget/ die Hand mit im Spiele haben. Und gleichwie die Weisheit/ Vorsichtigkeit und Erfahrenheit/ darunter aber die Arglistigkeit/ Betrug/ und die Räncke/ welche täglich was Neues auf die Bahn bringen/ nicht zu verstehen/ ihr jederzeit tapffere und Heroische Thaten auszuüben vorsetzet: Also hat man sich auch hierbey der Gelegenheit / nemlich der Zeit/ darinnen man sich befindet/ wohl und klüglichen zu gebrauchen. Man soll/ sag Ich/ auf dieselbe gute Acht haben/ und zuweilen über den Verzug nicht ungedultig werden. Man kan zwar auf gewisse Mase nach derselben trachten/ nicht aber sie mit Gewalt/ sondern durch sonderbahre Vorsichtigkeit suchen. Denn/ was man mit Gewalt erzwingen will/ das gewinnet gemeiniglich einen unglücklichen Ausgang. Woferne sich aber die Gelegenheit selbst/ oder durch ein kluges Nachdencken ereignet/ so hat man sie keines weges zu verabsäumen.

Ein Exempel dessen giebet uns der tapfere Hannibal/ und der unerschrockenen Livius lib. 22. cap. 12. seqq. Feldherr Fabius. Denn/ nachdem Jener das Römische Kriegs Heer zweymahl geschlagen/ und nicht ein geringes Schrecken in die Römer gejagt/ wollte Fabius mit denen wieder zusammen gebrachten Römern denen Feinden keine offene Feldschlacht liefern / sondern hieng sich dem Feinde mit Vortheil der Höhen und Berge so lang an die Seite/ bis Er sahe/ daß Er demselben genugsam gewachsen war. Weil nun Fabius in allen seinem Vorhaben von Natur behutsam war/ so gelückte Ihm auch damahls solche seine Behutsamkeit/ welche mit der Gelegenheit der Zeit übereinstimmete / daß sie auf Seiten Seiner sehr wohl ablieff. Nachdem sich aber die Zeiten änderten/ und ein schneller Feldzug in Africa/ der weder Verzug noch weitläufftige Berathschlagung bedurffte/ vor die Hand gekommen/ und der Feind eilends angegriffen werden muste/ blieb dieser Fabius bey seiner Gewohnheit / und bemühete sich auf das euserste solchen eilfertigen Zug/ welchen doch Scipio hernach glücklichen ausführete/ zu verhindern. Worbey man siehet/ daß / obschon Fabius ein tapfe-

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        <p>Ein Exempel dessen giebet uns der tapfere Hannibal/ und der unerschrockenen                          <note place="right">Livius lib. 22. cap. 12. seqq.</note> Feldherr Fabius.                      Denn/ nachdem Jener das Römische Kriegs Heer zweymahl geschlagen/ und nicht                      ein geringes Schrecken in die Römer gejagt/ wollte Fabius mit denen wieder                      zusammen gebrachten Römern denen Feinden keine offene Feldschlacht liefern /                      sondern hieng sich dem Feinde mit Vortheil der Höhen und Berge so lang an die                      Seite/ bis Er sahe/ daß Er demselben genugsam gewachsen war. Weil nun Fabius                      in allen seinem Vorhaben von Natur behutsam war/ so gelückte Ihm auch damahls                      solche seine Behutsamkeit/ welche mit der Gelegenheit der Zeit übereinstimmete                     / daß sie auf Seiten Seiner sehr wohl ablieff. Nachdem sich aber die Zeiten                      änderten/ und ein schneller Feldzug in Africa/ der weder Verzug noch                      weitläufftige Berathschlagung bedurffte/ vor die Hand gekommen/ und der Feind                      eilends angegriffen werden muste/ blieb dieser Fabius bey seiner Gewohnheit /                      und bemühete sich auf das euserste solchen eilfertigen Zug/ welchen doch Scipio                      hernach glücklichen ausführete/ zu verhindern. Worbey man siehet/ daß /                      obschon Fabius ein tapfe-
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[301/0333] Sache mit gewissen Umständen für/ begehrete hierauf der Cardinäle ihr Bedencken/ und machte folgends einen gewissen Schluß daraus. Keyser Carl der Fünffte rathschlagete nicht allein die vornehmsten Dinge mit seinen Räthen/ sondern Er überlegete auch solche selbst bey sich/ und erlaubte keinem binnen solcher Zeit vor sich zu kommen/ bis Er sie zu Wercke gerichtet. Dannenhero man öffters darfür hielte/ daß Er entweder tod/ oder an einer gefährlichen Kranckheit darnieder läge. Alte Räthe/ sagt man/ sind gut zu behalten. Wer aus vielerley Erfahrung/ und alter Gewohnheit der Regierung kundig/ dem fällt die Verrichtung leichter/ als dem Jenigen/ welcher erst darzu gekommen. König Ludewig der Eilffte in Franckreich/ verließ bey seiner antretenden Regierung seines Vaters alte Räthe und Diener/ und ward darüber bald/ wegen der allzu unzeitigen geführten Rathschlägen seines Königreiches verlustiget/ wie Er aber sterben wollen / vermahnete Er seinen Sohn Carln/ daß Er nach seinem Tode seine hinterlassene Räthe und treue Bediente keines weges abschaffen/ sondern sich ihrer bey aller Gelegenheit mit Rath und That gebrauchen sollte. Cominaeus lib. 6. c. II. Nechst diesem/ so hat auch ein Herr die Zeit/ etwas Wichtiges zu betrachten oder vorzunehmen/ wohl zu beobachten nöthig. Denn bey solchen muß GOTT/ der aller Menschen Hertzen regieret/ sie in ihrem Stande und Wesen erhält/ durch dessen allein weisen Rathschlag Alles zu einem gewündschten Ende gelanget/ die Hand mit im Spiele haben. Und gleichwie die Weisheit/ Vorsichtigkeit und Erfahrenheit/ darunter aber die Arglistigkeit/ Betrug/ und die Räncke/ welche täglich was Neues auf die Bahn bringen/ nicht zu verstehen/ ihr jederzeit tapffere und Heroische Thaten auszuüben vorsetzet: Also hat man sich auch hierbey der Gelegenheit / nemlich der Zeit/ darinnen man sich befindet/ wohl und klüglichen zu gebrauchen. Man soll/ sag Ich/ auf dieselbe gute Acht haben/ und zuweilen über den Verzug nicht ungedultig werden. Man kan zwar auf gewisse Mase nach derselben trachten/ nicht aber sie mit Gewalt/ sondern durch sonderbahre Vorsichtigkeit suchen. Denn/ was man mit Gewalt erzwingen will/ das gewinnet gemeiniglich einen unglücklichen Ausgang. Woferne sich aber die Gelegenheit selbst/ oder durch ein kluges Nachdencken ereignet/ so hat man sie keines weges zu verabsäumen. Die rechte Zeit der Klugheit. Ein Exempel dessen giebet uns der tapfere Hannibal/ und der unerschrockenen Feldherr Fabius. Denn/ nachdem Jener das Römische Kriegs Heer zweymahl geschlagen/ und nicht ein geringes Schrecken in die Römer gejagt/ wollte Fabius mit denen wieder zusammen gebrachten Römern denen Feinden keine offene Feldschlacht liefern / sondern hieng sich dem Feinde mit Vortheil der Höhen und Berge so lang an die Seite/ bis Er sahe/ daß Er demselben genugsam gewachsen war. Weil nun Fabius in allen seinem Vorhaben von Natur behutsam war/ so gelückte Ihm auch damahls solche seine Behutsamkeit/ welche mit der Gelegenheit der Zeit übereinstimmete / daß sie auf Seiten Seiner sehr wohl ablieff. Nachdem sich aber die Zeiten änderten/ und ein schneller Feldzug in Africa/ der weder Verzug noch weitläufftige Berathschlagung bedurffte/ vor die Hand gekommen/ und der Feind eilends angegriffen werden muste/ blieb dieser Fabius bey seiner Gewohnheit / und bemühete sich auf das euserste solchen eilfertigen Zug/ welchen doch Scipio hernach glücklichen ausführete/ zu verhindern. Worbey man siehet/ daß / obschon Fabius ein tapfe- Livius lib. 22. cap. 12. seqq.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/333>, abgerufen am 28.11.2024.